Forum: Offtopic Rechtslage gewerblicher Verkauf


von Joschi (Gast)


Lesenswert?

Moin,

ein Kollege und ich kamen auf die Idee, neben unserer Arbeit/Studium, 
etwas Geld mit unserem Hobby zu verdienen. Und zwar wollten wir 
verschiedene Elektroprojekte anbieten, die z.B. mit einem Arduino oder 
ESP laufen sollen, sowie einem Netzteil zum Betreiben dieser Geräte. 
Später würden wir aber gerne eigene Platinen Layouten und auch selber 
bestücken. Hier wäre jetzt meine Frage, wenn ich wie im ersten Fall 
"fertige" Boards kaufe, die CE geprüft sind, sowie das Netzteil und die 
anderen Komponenten, die eventuell noch benötigt werden, müsste ich für 
das Endprodukt nochmals eine CE Prüfung durchführen?
Und müssen wir noch andere Prüfungen beachten?

Sollten wir dann später eigene Platinen herstellen, denke ich mal, dass 
wir nicht um so eine Prüfung herumkommen werden oder?
Gibt es dann irgendwelche Möglichkeiten, die man als "kleiner 
Unternehmer" in Anspruch nehmen kann, um die Kosten solcher Prüfungen zu 
reduzieren?

Zur Zeit richten wir unsere "Werkstatt" ein und sobald die ersten 
Produkte zum Verkauf bereit stehen, würden wir dies auch als Gewerbe 
anmelden.

Ich freue mich auf nette und hilfsbereite Antworten! :)

: Verschoben durch Moderator
von Max D. (max_d)


Lesenswert?

Mit CE garantierst du erstmal nur, dass dein Produkt die Vorgaben 
erfüllt. Solange alles gut geht musst du praktisch nichts tun ausser den 
Aufkleber draufzukleben.
Nur wenn irgendwas nicht passt tust du gut daran entsprechende Dokumente 
zu haben um belegen zu können wie du zu der Überzeugung der Konformität 
gekommen bist.

https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

von Joschi (Gast)


Lesenswert?

Vielen Dank für deine Antwort Max. Die hat uns schonmal etwas 
weitergebracht.
Dabei ist mir eben noch eingefallen, dass man sich bei der Stiftung für 
Elektro-Altgeräte Register(Stiftung EAR) registrieren muss, sobald man 
elektronische Artikel verkauft und dieser dann monatlich mitteilt, wie 
viele man verkauft hat. Aus der Menge der verkauften Artikel, wird dann 
die Entsorgungskosten berechnet, welche man dann an die Stiftung zu 
zahlen hat, so wie ich das verstanden habe.

Müssen wir noch weitere Sachen beim Verkauf von Elektroartikeln 
beachten?

Beitrag #6237636 wurde vom Autor gelöscht.
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Viel Spaß mit WEEE/EAR. Nachdem ich mir das durchgelesen hatte, ist mir 
die Lust auf den Verkauf einiger meiner µC-Projekte gründlich vergangen. 
Das ist in Deutschland politisch nicht erwünscht bzw. die Industrie 
hat's geschafft da ordentliche Hindernisse für kleine Startups in den 
Weg zu bauen.

von Nicht W. (nichtsowichtig)


Lesenswert?

Ratsam ist es Projekte als Bausätze zu verkaufen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Max D. schrieb:
> Mit CE garantierst du erstmal nur, dass dein Produkt die Vorgaben
> erfüllt. Solange alles gut geht musst du praktisch nichts tun ausser den
> Aufkleber draufzukleben.

Ganz fürchterlich spießige Kunden hätten vielleicht auch gerne einen 
Abdruck der Konformitätserklärung, habe ich mir sagen lassen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Die kann man sich aber wahrscheinlich selbst schreiben. Man müsste eine 
von einer anerkannten Institution verlangen, dann sagt sie vielleicht 
etwas aus.

Es ist auch gar nicht so schwer, die Vorgaben einzuhalten solange man 
keine Hochfrequenz über die Platine schickt oder hohe Ströme schaltet. 
Also keine Schaltregler mit hoher Leistung/Spannung, keine Netzspannung, 
bzw. wenn man solche Sachen benötigt (bestes Beispiel wäre ein 
GSM-Modul), nimmt man Bauteile, die ihrerseits bereits CE-zertifiziert 
sind. Man kann auch mal probieren, ein Handy direkt auf seine Schaltung 
zu legen und dieses anzurufen, wenn sich die Schaltung davon 
unbeeindruckt zeigt ist das schon mal nicht schlecht.

Für alles weitere bräuchte man mindestens ein Specki, nicht mal ein 
besonders gutes, dann kann man auch messen ob die Schaltung irgendwas 
abstrahlt was nicht sein soll.

Das schwierigste finde ich ist rauszusuchen, welche Normen und Parameter 
man eigentlich einhalten muß. Keine Ahnung ob das selbst ein Anwalt 
erschöpfend beantworten kann... weil da gibts SOOOOoooo viel 
Verschiedenes.

Aber sowas wie z.B. ein LED-Geblinkel mit Ardummino und 9V-Blockbatterie 
so zu bauen, daß es nicht CE-konform ist, da muß man sich schon Mühe 
geben.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Die kann man sich aber wahrscheinlich selbst schreiben.

Das muss man eigentlich.

> Man müsste eine
> von einer anerkannten Institution verlangen, dann sagt sie vielleicht
> etwas aus.
>
Nö. Von denen gibt es höchstens ein Prüfprotokoll, das man zur Akte 
nehmen sollte. Idealer Weise steht da drin, gegen welche Normen geprüft 
wurde.
Und das schreibt man dann in seine Konformitätserklärung.
Das Prüflabor wird keine Konformitätserklärung abgeben; warum auch? Die 
wollen nichts in Verkehr bringen ...
>
> Das schwierigste finde ich ist rauszusuchen, welche Normen und Parameter
> man eigentlich einhalten muß. Keine Ahnung ob das selbst ein Anwalt
> erschöpfend beantworten kann... weil da gibts SOOOOoooo viel
> Verschiedenes.
>
Da liegt in der Tat das Problem, vor allem, wenn man so etwas noch nie 
gemacht hat und eigentlich wohl nie wieder brauchen wird. Wer die 
staunende Umwelt alle zwei Wochen mit dem neuesten Elektroschrott von 
morgen beglückt, der hat bald Routine.

Das ist aber in jedem Job so, denke ich.

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Viel Spaß mit WEEE/EAR. Nachdem ich mir das durchgelesen hatte,
> ist mir
> die Lust auf den Verkauf einiger meiner µC-Projekte gründlich vergangen.
> Das ist in Deutschland politisch nicht erwünscht bzw. die Industrie
> hat's geschafft da ordentliche Hindernisse für kleine Startups in den
> Weg zu bauen.

Dann würde ich die Produkte auf Aliexpress verkaufen. Als Händler 
registrieren. Artikelstandort China angeben, verschicken von Deutschem 
Lager aus.

Bei ihm geht es um eigene Platinen herstellen.

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Wer die
> staunende Umwelt alle zwei Wochen mit dem neuesten Elektroschrott von
> morgen beglückt, der hat bald Routine.

Das kriegen die Drucker- und Smartphone- und Notebookhersteller ganz gut 
hin.

von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Und welchen Zweck hat die ganze Übung?
Sag jetzt nicht, dass ihr damit Geld verdienen wollt.
Das ganze Konzept liest sich nicht danach. Jedenfalls nicht für mich.

von L. H. (holzkopf)


Lesenswert?

Joschi schrieb:
> Und zwar wollten wir
> verschiedene Elektroprojekte anbieten, die z.B. mit einem Arduino oder
> ESP laufen sollen, sowie einem Netzteil zum Betreiben dieser Geräte.

"Projekte" klingt meistens etwas "hochtrabend":
Was genau soll das denn ungefähr sein?
An eurer Stelle würde ich mir eher mal Gedanken darüber machen, welche 
Zielgruppe ihr "bedienen" wollt und wie die Erfolgsaussichten bei dieser 
sind bzw. nur sein können. :)

> Später würden wir aber gerne eigene Platinen Layouten und auch selber
> bestücken. Hier wäre jetzt meine Frage, wenn ich wie im ersten Fall
> "fertige" Boards kaufe, die CE geprüft sind, sowie das Netzteil und die
> anderen Komponenten, die eventuell noch benötigt werden, müsste ich für
> das Endprodukt nochmals eine CE Prüfung durchführen?

Nach dem Kontext Entnehmbaren dürfte es am sinnvollsten sein, wenn ihr 
von vornherein einen gewerblichen Handel (mit ...) anmeldet.
Und die Zusammenstellung von Einzelkomponenten einfach euren Kunden 
überlaßt.
Das meiste Gerümpel für Vorhaben eurer Kunden werdet ihr ohnehin mit 
CE-Kennzeichnung nur "zusammenkaufen" und weiterverkaufen.

Wozu wollt ihr euch dann mit einer eigenen Platine "ins Hemd machen"?
Veröffentlicht die Schaltung, damit sie sich jeder auch selbst 
herstellen kann.
Bietet sie aber auch parallel dazu an, nachdem ihr überprüft habt ob für 
so eine Platine dann auch noch eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht:
https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/ce-kennzeichnung
Falls ja, sollte es kein Problem sein, die erreichen zu können.

Ansonsten legt einfach mal damit los, den Rest der Welt mit euren 
Angeboten "beglücken" zu können, und viel Erfolg dabei.
Es war ernst gemeint, sich vorher Gedanken über die Zielgruppe zu 
machen:
Denn das ist viel wichtiger für den Erfolg als CE-Kennzeichnungen.

Mit einer gewerblichen Handelsanmeldung könnt ihr euch zunächst mal 
komplett "den Rücken freihalten". ;)
Bedenkt dabei bitte auch, wohin das ausufern könnte, und meldet alles 
dazu Relevante an.
Kostet auch nicht mehr als eine "enger begrenzte" Gewerbeanmeldung.
Allerdings kann euch dann niemand mehr so leicht "anpinkeln" (wollen).

: Bearbeitet durch User
von Joschi B. (joschii)


Lesenswert?

Bernd G. schrieb:
> Und welchen Zweck hat die ganze Übung?
> Sag jetzt nicht, dass ihr damit Geld verdienen wollt.

Wir gehen jetzt nicht mit der Absicht ran, dass wir mit der Sache 
unbedingt Geld verdienen wollen, sondern erstmal ist es ein Hobby von 
uns. Schön wäre es natürlich, wenn man dieses Hobby später dann so 
betreiben kann, dass man keine Ausgaben mehr hat oder vielleicht sogar 
etwas verdient.
Unsere Absicht ist aber nicht, dass wir jetzt ganz viel Geld machen 
wollen.

L. H. schrieb:
> "Projekte" klingt meistens etwas "hochtrabend":
> Was genau soll das denn ungefähr sein?

Wir wollen smarte Lichtsteuerungen entwickeln, die man später über eine 
App steuern kann. Und was sich daraus noch entwickelt, werden wir dann 
sehen, darauf legen wir aber erstmal unseren Fokus.

> An eurer Stelle würde ich mir eher mal Gedanken darüber machen, welche
> Zielgruppe ihr "bedienen" wollt und wie die Erfolgsaussichten bei dieser
> sind bzw. nur sein können. :)

Unsere Zielgruppe sollen Leute von jung bis alt sein, die mitunter kein 
technisches Verständis haben.
Also wäre es schön, wenn man später das Produkt fertig kaufen kann, ohne 
es woher müselig zusammenzubauen.

> Mit einer gewerblichen Handelsanmeldung könnt ihr euch zunächst mal
> komplett "den Rücken freihalten". ;)

Welche Vorteile bringt eine gewerbliche Handelsanmeldung, im vergleich 
zu nur einer Gewerblichen Anmeldung? Und warum kann man uns dann nicht 
mehr so leicht ans Bein pinkeln?

> Bedenkt dabei bitte auch, wohin das ausufern könnte, und meldet alles
> dazu Relevante an.

Das wird sich wohl leider schwer vermeiden lassen, da Deutschland in der 
Hinsicht sehr komplex gestrickt ist, leider...
Aber wir geben unser bestes, nicht in jedes Fettnäpfchen zu treten :-)

Vielen Dank schonmal für deine/euere Hilfe/n!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Wir wollen smarte Lichtsteuerungen entwickeln, die man später
> über eine App steuern kann.
Whoa, ist ja was ganz neues! Dafür zahlen bestimmt alle Millionen, so 
sehr wollen die das haben.

Beitrag #6239968 wurde vom Autor gelöscht.
von L. H. (holzkopf)


Lesenswert?

Joschi B. schrieb:
>> Mit einer gewerblichen Handelsanmeldung könnt ihr euch zunächst mal
>> komplett "den Rücken freihalten". ;)
>
> Welche Vorteile bringt eine gewerbliche Handelsanmeldung, im vergleich
> zu nur einer Gewerblichen Anmeldung?

Naja - thematisiert hast Du (nur) gewerblichen Verkauf.
Bereits eingangs beschriebst Du aber etwas Anderes, das Du nun noch 
näher konkretisiert hast:
Eine Aggregation von Zugekauftem, ergänzt durch eure Vorstellungen, was 
dazu auch noch gehört, um smarte Lichtsteuerungen erfolgreich verkaufen 
zu können.

Eure beabsichtigten Ergänzungen will ich gewiß nicht irgendwie 
"kleinreden".
Dominant scheint mir dennoch der Zu- und Weiterverkauf von bereits 
Existierendem (incl. CE-Kennzeichnungen) zu sein.
Was auch typisch für Handel ist.

> Und warum kann man uns dann nicht
> mehr so leicht ans Bein pinkeln?

Alle Marktsegmente sind "heiß umkämpft", und Wettbewerber "schlafen" 
nicht.
Wenn euch der Wettbewerb etwas "anhängen" kann, dann tut der das auch.
V.a. dann, wenn sich in einem Segment ohnehin recht viele Wettbewerber 
tummeln.

Zum Einstieg/zur Markttestung könntet ihr euer Vorhaben evtl. auch 
zunächst über Privatverkäufe realisieren.
Ist zwar eine gewisse "Grauzone", sollte jedoch zu Testzwecken legitim 
sein.
https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-verkaufstaetigkeit-privat-gewerblich.html

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Es ist auch eine recht gängige Strategie einfach mal so zu klagen, auch 
wenn man dem anderen nichts handfestes anhängen kann. Als Ergebnis davon 
muß man dann trotzdem einen Anwalt bezahlen, verliert Geld und Zeit... 
egal ob das Verfahren was bringt oder nicht bzw. diese Leute kalkulieren 
ein, daß es nichts bringt.

von L. H. (holzkopf)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Es ist auch eine recht gängige Strategie einfach mal so zu klagen, auch
> wenn man dem anderen nichts handfestes anhängen kann...

Ja, leider ist das nicht nur im Handel so.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

L. H. schrieb:
> Ben B. schrieb:
>> Es ist auch eine recht gängige Strategie einfach mal so zu klagen, auch
>> wenn man dem anderen nichts handfestes anhängen kann...
>
> Ja, leider ist das nicht nur im Handel so.

Könnte mir mal einer erklären,  was diese Leute sich davon versprechen?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Nichts. Die wollen nur Deine Resourcen binden, da Du Zeit und Geld 
investieren mußt. Geld für den Anwalt, Zeit wenn Du vor Gericht 
erscheinen mußt... Dann wird die Sache verhandelt, es kommt nichts bei 
raus, wird eingestellt... aber große Firmen halten das wesentlich länger 
durch bzw. ihre Rechtsabteilung hat sowieso nichts besseres zu tun, als 
ein kleines unliebsames Startup, daß sich erst einen Anwalt nehmen muß.

Ergebnis: Dein Geld für den Anwalt ist nicht mehr Dein Gewinn und in der 
Zeit, die Du für den ganzen Kram aufwenden mußtest, kannst Du auch 
nichts machen, woran Du Geld verdienst. Mehr wollen die nicht. Klingt so 
als würden das nur Idioten machen... aber die Menschen sind so.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Nichts. Die wollen nur Deine Resourcen binden, da Du Zeit und Geld
> investieren mußt. Geld für den Anwalt, Zeit wenn Du vor Gericht
> erscheinen mußt... Dann wird die Sache verhandelt, es kommt nichts bei
> raus, wird eingestellt...
Vor Zivilgerichten wird überhaupt nichts eingestellt.

aber große Firmen halten das wesentlich länger
> durch bzw. ihre Rechtsabteilung hat sowieso nichts besseres zu tun, als
> ein kleines unliebsames Startup, daß sich erst einen Anwalt nehmen muß.
>
Wenn die Bösen die Zeche zahlen ...

> Ergebnis: Dein Geld für den Anwalt ist nicht mehr

Wie soll es dazu kommen?

> Dein Gewinn und in der
> Zeit, die Du für den ganzen Kram aufwenden mußtest, kannst Du auch
> nichts machen, woran Du Geld verdienst. Mehr wollen die nicht. Klingt so
> als würden das nur Idioten machen... aber die Menschen sind so.

Das klingt vor allem nach Latrinenparolen.

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Wenn die Bösen die Zeche zahlen ...

Das müssen sie aber erst hinterher - wenn dem kleinen Kontrahenten 
zwischendurch die Luft bzw. das Geld ausgegangen ist, dann hat die 
Nummer zumindest abschreckende Wirkung auf andere "Kleine" gehabt, oder?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

@Fox Bovist
Wenn Du hinterher sowieso alles nicht glaubst, dann frag doch gar nicht 
erst. Ich habe gute Kontakte zu einer Firma, die "vorschriftsmäßig 
gewerblich" Computer und Computerteile auf ebay verkauft, die haben 
regelmäßig Spaß mit sowas. Aber Du weißt ja alles besser ... okay, dann 
leb ich wohl in einer anderen Realität als Du.

von L. H. (holzkopf)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
>> Dein Gewinn und in der
>> Zeit, die Du für den ganzen Kram aufwenden mußtest, kannst Du auch
>> nichts machen, woran Du Geld verdienst. Mehr wollen die nicht. Klingt so
>> als würden das nur Idioten machen... aber die Menschen sind so.
>
> Das klingt vor allem nach Latrinenparolen.

Das magst Du so einordnen, weil Du vielleicht derartige Vorgehensweisen 
gar nicht kennst.
Praktiziert werden sie aber dennoch.

Ben B. schrieb:
> ... okay, dann
> leb ich wohl in einer anderen Realität als Du.

Sagen wir besser:
Es gibt nur eine Realität.
Allerdings sind recht unterschiedliche Erfahrungen in ihr feststellbar. 
:)

Wir beide scheinen ähnliche Erfahrungen gemacht zu haben, und ich denke 
deshalb, in einem Punkt irrst Du Dich schon ein wenig.
Konkret mit dem "Mehr wollen die nicht."

Selbst wenn nichts Handfestes vorbringbar ist, können Wettbewerber mit 
Rechtsstreitigkeiten regelrecht "überzogen" werden.

Matthias L. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wenn die Bösen die Zeche zahlen ...
>
> Das müssen sie aber erst hinterher - wenn dem kleinen Kontrahenten
> zwischendurch die Luft bzw. das Geld ausgegangen ist, dann hat die
> Nummer zumindest abschreckende Wirkung auf andere "Kleine" gehabt, oder?

Ja, das ist zwar sicher richtig, aber noch längst nicht alles.
Weil nämlich auch der Fall einkalkuliert wird, daß ein kleiner 
Kontrahent das finanziell durchsteht und weiterhin Wettbewerber bleibt.

Das wirklich abgrundtief fiese bei solchen ganz bewußt "angeleierten" 
Rechtsstreitigkeiten/"Maschen" ist, daß damit sehr wohl mehr gewollt 
ist.
Nämlich mindestens, daß ein Wettbewerber im Markt diskreditiert wird.
So als würde er irgendwie illegal handeln.
Man kennt sich in den jeweiligen Branchen, und wenn bei einem 
Wettbewerber etwas "angezettelt" wird:
Ein bißchen davon bleibt an ihm als "Makel hängen".
Und genau das ist letztlich beabsichtigt.

Im Markt laufen noch ganz andere Sachen, bei denen jeder, der sowas nie 
kennenlernte, geneigt ist, das als unglaubwürdige Latrinenparolen 
abzutun.
Wie schon gesagt:
Die Realität hat viele Facetten. :D


Um auf das Anliegen des TE zurück zu kommen:
@ joschii:
Wie auch immer ihr das rechtlich anfänglich oder später gestaltet, 
versucht dabei bitte immer, euch möglichst unangreifbar zu machen.
Scheut es dabei auch nicht, euch dazu von einem Rechtsanwalt beraten zu 
lassen.
Für euer "Durchstarten" dürften die Gebühren dafür das am besten 
angelegte Geld sein. :)

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

L. H. schrieb:
>
> Das wirklich abgrundtief fiese bei solchen ganz bewußt "angeleierten"
> Rechtsstreitigkeiten/"Maschen" ist, daß damit sehr wohl mehr gewollt
> ist.
> Nämlich mindestens, daß ein Wettbewerber im Markt diskreditiert wird.
> So als würde er irgendwie illegal handeln.
> Man kennt sich in den jeweiligen Branchen, und wenn bei einem
> Wettbewerber etwas "angezettelt" wird:
> Ein bißchen davon bleibt an ihm als "Makel hängen".
> Und genau das ist letztlich beabsichtigt.

Diesen good will Schaden glaube uch schon eher; und er kann durchaus ein 
Problem sein. Nur:  Wenn die Branche weiß, was läuft, gegenüber wem soll 
dann der Verruf wirksam werden? Hier wäre ja Voraussetzung, dass 
ansonsten nicht informierte Marktteilnehmer von dem Rechtsstreit 
erführen und diesen in ihre kaufmännischen Entscheidungen einbezögen. 
Ist es an dem?
Dass § 826 BGB ein extrem stumpfes Schwert ist, weiß vermutlich jeder.

von Alexander K. (Gast)


Lesenswert?

Platinen selbst herstellen. ;)

Viel Spass mit den GEWERBLICHEN Umweltschutzauflagen. Die ruinieren 
dich, bevor du pieps gesagt hast.

Du kannst vieles umgehen, wenn du die Platinen extern herstellen lässt, 
und nur Bausätze verkaufst.

Gruß

   Pucki

von L. H. (holzkopf)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Diesen good will Schaden glaube uch schon eher; und er kann durchaus ein
> Problem sein .

Liest Du Dir auch mal durch, was Du schriebst, bevor Du das absendest? 
;)
good will ist in diesem Zusammenhang völlig sinnloser Text.
Und der Goodwill-Wert - falls Du den gemeint haben solltest - ist ein 
viel zu weit auslegbarer Begriff:
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/goodwill/goodwill.htm

Der nur relativ ungenau beschreiben kann, worum es bei bestimmten 
Machenschaften geht:
Nämlich hier um Ruf-Schädigung eines Wettbewerbers im Markt.
Die auch ganz bewußt und vorsätzlich betrieben wird.

> Nur:  Wenn die Branche weiß, was läuft, gegenüber wem soll
> dann der Verruf wirksam werden? Hier wäre ja Voraussetzung, dass
> ansonsten nicht informierte Marktteilnehmer von dem Rechtsstreit
> erführen und diesen in ihre kaufmännischen Entscheidungen einbezögen.
> Ist es an dem?

Du gefällst mir ja schon:
Erst streitest Du ab, daß es sowas überhaupt gibt, bezeichnest das dann 
als Latrinenparolen und nun fragst Du sowas.
Du scheinst ja wirklich keine Ahnung davon zu haben, was im Markt alles 
betrieben werden kann. :)

> Dass § 826 BGB ein extrem stumpfes Schwert ist, weiß vermutlich jeder.

Du scheinst nicht zu wissen, daß §826 BGB nicht mal ein stumpfes 
Schwert, sondern in diesem Zusammenhang völlig wirkungslos ist.

Wie wollte man denn ein immaterielles Wirtschaftsgut, z.B. den "Ruf" 
eines Unternehmens, überhaupt quantifizieren können?
Und wie "sittenwidriges" Verhalten zur Ruf-Schädigung feststellen 
können?

Um Deine Frage mit einem Beispiel zu beantworten:
Jemand wurde ein Patent erteilt.
Dagegen überhaupt "anstinken" zu wollen, hat nur äußerst geringe 
Erfolgswahrscheinlichkeit.
Weil jedes Patentamt weltweit vor Erteilung des Patentes eigene 
Recherchen durchführt ob gegen die Patenterteilung irgendwas angeführt 
werden könnte.

Dennoch kann aber jedermann innerhalb von 9 Monaten nach 
Veröffentlichung der Patenterteilung Einspruch gegen das Patent 
einlegen.
Obwohl er ganz genau weiß, daß das "hoffnungslos" ist, wird auch das 
praktiziert.

Dazu wird dann auch noch eine Presse-Mitteilung lanciert - man hat ja 
auch Kontakte zur Presse, die auf Neuigkeiten begierig wartet - und 
schon wird vermeldet:
Das Unternehmen x erhebt Einspruch gegen das Patent des Unternehmens y.
Ob der berechtigt ist oder nicht, interessiert dabei niemand.
Was im Erinnerungsvermögen üblicher "Dünnbrett-Bohrer" hängen bleibt 
ist:
So verhält sich das also.
Das bekannte Unternehmen x erhebt also Einspruch gegen das "fragwürdige" 
Patent des relativ unbekannten Unternehmens y.
Wodurch das Unternehmen y bereits diskredidiert ist/wird.

Ist auch alles völlig legal und keineswegs sittenwidrig.
Nur scheinbar geht es dabei um Sachliches, hinter dem man sich 
"verschanzt", um sich das "Mäntelchen der Legalität umhängen" zu können.
Tatsächlich geht es jedoch "Ruf-Mord" von Wettbewerbern.
Koste es, was es wolle.

Analog läuft das in allen nur möglichen anderen Wettbewerbs-Bereichen 
ab.
Jedoch immer legal.
Es gibt "Grauzonen" zwischen Legalität und Korruption.
Und auch die werden gnadenlos genutzt, um Wettbewerber "ausschalten" zu 
können.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

L. H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Diesen good will Schaden glaube uch schon eher; und er kann durchaus ein
>> Problem sein .
>
> Liest Du Dir auch mal durch, was Du schriebst, bevor Du das absendest?
> ;)
> good will ist in diesem Zusammenhang völlig sinnloser Text.
> Und der Goodwill-Wert - falls Du den gemeint haben solltest - ist ein
> viel zu weit auslegbarer Begriff:
> http://www.wirtschaftslexikon.co/d/goodwill/goodwill.htm
>
> Der nur relativ ungenau beschreiben kann, worum es bei bestimmten
> Machenschaften geht:
> Nämlich hier um Ruf-Schädigung eines Wettbewerbers im Markt.

Na bitte, Du hast es ja doch kapiert! So ein Lexikon hilft manchmal, 
gelle?

> Die auch ganz bewußt und vorsätzlich betrieben wird.
>
>> Nur:  Wenn die Branche weiß, was läuft, gegenüber wem soll
>> dann der Verruf wirksam werden? Hier wäre ja Voraussetzung, dass
>> ansonsten nicht informierte Marktteilnehmer von dem Rechtsstreit
>> erführen und diesen in ihre kaufmännischen Entscheidungen einbezögen.
>> Ist es an dem?
>
> Du gefällst mir ja schon:
> Erst streitest Du ab, daß es sowas überhaupt gibt, bezeichnest das dann
> als Latrinenparolen und nun fragst Du sowas.

Nstürlich. Wnn Du sowas behauptest, dolktest Du es bekegen können. Daher 
die Frage, mein Holzköpfchen!

> Du scheinst ja wirklich keine Ahnung davon zu haben, was im Markt alles
> betrieben werden kann. :)
>
Man kann weitaus mehr, als Du Dir überhaupt vorzustelken vermagst, 
aber darum geht es hier nicht.

>> Dass § 826 BGB ein extrem stumpfes Schwert ist, weiß vermutlich jeder.
>
> Du scheinst nicht zu wissen, daß §826 BGB nicht mal ein stumpfes
> Schwert, sondern in diesem Zusammenhang völlig wirkungslos ist.
>
Geht es noch blöder?

> Wie wollte man denn ein immaterielles Wirtschaftsgut, z.B. den "Ruf"
> eines Unternehmens, überhaupt quantifizieren können?
> Und wie "sittenwidriges" Verhalten zur Ruf-Schädigung feststellen
> können?
>
Dass Du es nicht kannst, darf nicht überraschen; für andere gilt das 
nicht so ohne weiteres.

> Um Deine Frage mit einem Beispiel zu beantworten:
> Jemand wurde ein Patent erteilt.
> Dagegen überhaupt "anstinken" zu wollen, hat nur äußerst geringe
> Erfolgswahrscheinlichkeit.
> Weil jedes Patentamt weltweit vor Erteilung des Patentes eigene
> Recherchen durchführt ob gegen die Patenterteilung irgendwas angeführt
> werden könnte.
>
> Dennoch kann aber jedermann innerhalb von 9 Monaten nach
> Veröffentlichung der Patenterteilung Einspruch gegen das Patent
> einlegen.
> Obwohl er ganz genau weiß, daß das "hoffnungslos" ist, wird auch das
> praktiziert.
>
> Dazu wird dann auch noch eine Presse-Mitteilung lanciert - man hat ja
> auch Kontakte zur Presse, die auf Neuigkeiten begierig wartet - und
> schon wird vermeldet:
> Das Unternehmen x erhebt Einspruch gegen das Patent des Unternehmens y.
> Ob der berechtigt ist oder nicht, interessiert dabei niemand.
> Was im Erinnerungsvermögen üblicher "Dünnbrett-Bohrer" hängen bleibt
> ist:
> So verhält sich das also.
> Das bekannte Unternehmen x erhebt also Einspruch gegen das "fragwürdige"
> Patent des relativ unbekannten Unternehmens y.
> Wodurch das Unternehmen y bereits diskredidiert ist/wird.
>
Bei dem offenbar marktbeherrschenden Dünnbrettbohrer ohne Peilung. Ja, 
das klingt unglaublich bedrohlich!

> Ist auch alles völlig legal und keineswegs sittenwidrig.

Das käme auf die Umstände des Einzelfalles an.

> Nur scheinbar geht es dabei um Sachliches, hinter dem man sich
> "verschanzt", um sich das "Mäntelchen der Legalität umhängen" zu können.
> Tatsächlich geht es jedoch "Ruf-Mord" von Wettbewerbern.
> Koste es, was es wolle.
>
Ja, das war schon klar, sonst hätte ich nicht von goodwill geschrieben. 
Irgendwie naheliegend, oder? Warum nur peilst Du das nicht?

> Analog läuft das in allen nur möglichen anderen Wettbewerbs-Bereichen
> ab.
Erzähl mehr. Dieser Patent-Stunt war mehr als albern.

> Jedoch immer legal.
Eben das ist mitunter fraglich ...

> Es gibt "Grauzonen" zwischen Legalität und Korruption.

Und dann gibt es noch Kollusion.

> Und auch die werden gnadenlos genutzt, um Wettbewerber "ausschalten" zu
> können.

Zusammenfassung: Dein Bauchgefühl glaubt  mal irgendwo gehört zu haben, 
dass Patentrechtsstreitigkeiten auch dann Stress machen, wenn man im 
Recht ist. Klar  das steht ja sogar in der dse-faq.
Ansonsten kommen aber von Dir noch nicht einmsl Gemeinplätze  sondern 
leere Redensarten.

Danke, dass Du uns die Zeit gestohlen hast!

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.