Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitnehmer


von Ulrich V. (neva90)


Lesenswert?

Hallo,

stehe kurz vor Ende meiner Elternzeit (Mitte Mai) und arbeite seit 
Januar 2017 mit einer Dienstleistung. Die haben mir versprochen alles zu 
machen, damit ich nach meiner Elternzeit zu meinem Arbeitsplatz bei dem 
alten Kunden zurückkehre. Aber wegen der aktuelle Krise wurden alle 
Einstellungen gestoppt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Aus 
Angst Arbeitslos(bin alleinerziehend) zu sein, habe ich mich intensiv 
auf die Suche nach einer neue Arbeitsstelle gemacht und gefunden. Leider 
aber immer nur bei einem anderen Dienstleitung(aber ist egal). Zumindest 
haben die alle meine Wünsche (Gehaltsvorstellung, 35 
Arbeitsstunden,etc.) erfüllt. In meinem alten Vertrag steht folgendes: 4 
Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendersmonat 
gemäß 622 BGB.

Jetzt meine Frage und zwar:
Bin ich richtig, wenn ich diese kommende Woche meine Kündigung zum 01.05 
bis 31.05.2020 beim den alten AG einreiche? oder muss ich folgende 
Absatz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit) einhalten, dass besagt: Der 
Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende 
der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei 
Monaten kündigen.

Momentan habe ich nur meine Projektleiterin der alten AG über meine 
Kündigung informiert und sie war sehr enttäuscht, dass ich was anderes 
gefunden habe. Sie wollte sehr gerne, dass ich bleibe und habe mir 
gefragt ob ich den neuen Vertrag schon unterschrieben habe. Seit unser 
Telefonat bin ich am Zweifeln und frage mich, ob ich mich mit meiner 
Kündigung richtig entschieden habe.
Ich würde jetzt gerne alles stoppen und mit den alten AG weiter 
arbeiten, aber es ist zu spät denke ich, obwohl ich meine Kündigung noch 
nicht schriftlich eingereicht habe. Den neuen Vertrag aber schon 
unterschrieben habe. Denkt ihr es gibt ein Zurück in meiner Situation? 
oder muss ich meine Entscheidung mit allen Risiko (eventuelle Kündigung 
in der Probezeit ohne Gründe oder wegen der CoronaKrise etc.) 
durchziehen.

Danke und Bleibt bitte Gesund!

PS: Neue Stelle beginnt 01.06.2020

: Bearbeitet durch User
von Helmut -. (dc3yc)


Lesenswert?

Du solltest deinen Rechtsanwalt fragen. Eventuell wäre es sinnvoller 
gewesen, den vorher zu fragen, BEVOR du kündigst!

von Max (Gast)


Lesenswert?

Dann nehme dir ein Anwalt.

von Ulrich V. (neva90)


Lesenswert?

Habe meine Kündigung wie vorhin gesagt noch nicht eingereicht nur meine 
Projektleiterin informiert, dass ich kündigen werde bzw möchte.

Ich wollte das ganze Ohne Anwalt handeln, da ich mit den alten AG 
eigentlich immer zufrieden war.

von gtgggttghju (Gast)


Lesenswert?

Ulrich V. schrieb:
> Ich würde jetzt gerne alles stoppen und mit den alten AG weiter
> arbeiten, aber es ist zu spät denke ich, obwohl ich meine Kündigung noch
> nicht schriftlich eingereicht habe. Den neuen Vertrag aber schon
> unterschrieben habe. Denkt ihr es gibt ein Zurück in meiner Situation?

Mit dem neuen AG reden, dem erzaehlen, dass Du wegen xxx erst im 
Dezember 2022 anfangen kannst - so in der Art. Vielleicht hat der ja 
dann keinen Bock mehr und ihr zerreisst die unterschriebenen Vertraege 
gemeinschaftlich.

gtgggttghju

von Systemgewinner (Gast)


Lesenswert?

einfach nicht mehr zur arbeit kommen. dann wird man dich schon entlassen

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Man kann immer mit den Leuten reden. Einen Anwalt zu beauftragen soll 
was bringen ?
Allenfalls muessen die Interesssenten eben was drauflegen wenn sie dich 
trotzdem haben wollen.
Mach am Besten eine Online Versteigerung. Wer am meisten loehnt, bekommt 
dich.

von kein Anwalt (Gast)


Lesenswert?

Während der Elternzeit gelten tatsächlich besondere 
Kündigungsbedingungen. Die von dir zitierte "Einhaltung einer 
Kündigungsfrist von drei
Monaten kündigen" ist offenbar nicht mehr möglich, da du schreibst, dass 
deine Elternzeit in 2-3 Wochen endet.
Wie es scheint, kannst du zum 15.6. kündigen, wenn deine Elternzeit bis 
zum 17.5. endet, sonst zum 1.7.
Du hast den neuen Vertrag schon unterschrieben? Zu wann ist dort dein 
Arbeitsbeginn? Hast du denn übersehen, dass du während der Elternzeit 
nicht innerhalb von 4 Wochen kündigen kannst? Oder ist der neue Beginn 
noch lange hin und du hast einfach keine Lust, in der alten Stelle noch 
mal zu arbeiten? Wenn letzteres, dann kannst du auch einfach deine 
Elternzeit verlängern, wobei auch dafür Fristen gelten, oder man macht 
es einvernehmlich mit dem AG auch kurzfristiger.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, einseitig zu kündigen ohne Fristen zu 
beachten und sich auf eventuellen Rechtsstreit einzulassen, wobei dein 
jetziger AG seinen entstandenen Schaden nachweisen müsste, sofern ihr 
keine Vertragsstrafe vereinbart habt.

von Manfred (Gast)


Lesenswert?

kein Anwalt schrieb:
> sofern ihr keine Vertragsstrafe vereinbart habt.

Es macht wirklich Sinn, dass Du "kein Anwalt" bist.

von H. L. (hans_la)


Lesenswert?

weiß jetzt nicht, ob mein Beitrag zutrifft, aber von meiner Tochter 
hörte ich mal etwas in der Art wie: in der Elternzeit kündigen hat evt 
auch noch Auswirkungen auf einen nebenbei zulässigen Verdinst, der wäre 
nur beim alten AG erlaubt und anrechnungsfrei (Grenzen?) Sollte also 
während der Elternzeit der AG gewechselt werden, kann das Elterngeld 
wegfallen oder reduziert werden.
Aber wie gesagt, bin nicht sicher, ob dieser Umstand hier zutrifft.

von Edson (Gast)


Lesenswert?

Ulrich V. schrieb:
> Habe meine Kündigung wie vorhin gesagt noch nicht eingereicht nur meine
> Projektleiterin informiert, dass ich kündigen werde bzw möchte.
>
> Ich wollte das ganze Ohne Anwalt handeln, da ich mit den alten AG
> eigentlich immer zufrieden war.

Auf gar keinen Fall einen Anwalt einschalten, sonst bist Du "durch". 
Rede mit der Projektleiterin, dann wirst Du erfahren ob der Weg zurück 
möglich ist oder evtl. bereits eine Entscheidung der GL vorliegt.

von Weinbauer (Gast)


Lesenswert?

Öhm ... gibts da keine Probezeit in der man ohne Angabe von Gründen 
kündigen kann? Den Neuvertrag einfach wieder kündigen

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.