Hallo, stehe kurz vor Ende meiner Elternzeit (Mitte Mai) und arbeite seit Januar 2017 mit einer Dienstleistung. Die haben mir versprochen alles zu machen, damit ich nach meiner Elternzeit zu meinem Arbeitsplatz bei dem alten Kunden zurückkehre. Aber wegen der aktuelle Krise wurden alle Einstellungen gestoppt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Aus Angst Arbeitslos(bin alleinerziehend) zu sein, habe ich mich intensiv auf die Suche nach einer neue Arbeitsstelle gemacht und gefunden. Leider aber immer nur bei einem anderen Dienstleitung(aber ist egal). Zumindest haben die alle meine Wünsche (Gehaltsvorstellung, 35 Arbeitsstunden,etc.) erfüllt. In meinem alten Vertrag steht folgendes: 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendersmonat gemäß 622 BGB. Jetzt meine Frage und zwar: Bin ich richtig, wenn ich diese kommende Woche meine Kündigung zum 01.05 bis 31.05.2020 beim den alten AG einreiche? oder muss ich folgende Absatz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit) einhalten, dass besagt: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Momentan habe ich nur meine Projektleiterin der alten AG über meine Kündigung informiert und sie war sehr enttäuscht, dass ich was anderes gefunden habe. Sie wollte sehr gerne, dass ich bleibe und habe mir gefragt ob ich den neuen Vertrag schon unterschrieben habe. Seit unser Telefonat bin ich am Zweifeln und frage mich, ob ich mich mit meiner Kündigung richtig entschieden habe. Ich würde jetzt gerne alles stoppen und mit den alten AG weiter arbeiten, aber es ist zu spät denke ich, obwohl ich meine Kündigung noch nicht schriftlich eingereicht habe. Den neuen Vertrag aber schon unterschrieben habe. Denkt ihr es gibt ein Zurück in meiner Situation? oder muss ich meine Entscheidung mit allen Risiko (eventuelle Kündigung in der Probezeit ohne Gründe oder wegen der CoronaKrise etc.) durchziehen. Danke und Bleibt bitte Gesund! PS: Neue Stelle beginnt 01.06.2020
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Du solltest deinen Rechtsanwalt fragen. Eventuell wäre es sinnvoller gewesen, den vorher zu fragen, BEVOR du kündigst!
Habe meine Kündigung wie vorhin gesagt noch nicht eingereicht nur meine Projektleiterin informiert, dass ich kündigen werde bzw möchte. Ich wollte das ganze Ohne Anwalt handeln, da ich mit den alten AG eigentlich immer zufrieden war.
Ulrich V. schrieb: > Ich würde jetzt gerne alles stoppen und mit den alten AG weiter > arbeiten, aber es ist zu spät denke ich, obwohl ich meine Kündigung noch > nicht schriftlich eingereicht habe. Den neuen Vertrag aber schon > unterschrieben habe. Denkt ihr es gibt ein Zurück in meiner Situation? Mit dem neuen AG reden, dem erzaehlen, dass Du wegen xxx erst im Dezember 2022 anfangen kannst - so in der Art. Vielleicht hat der ja dann keinen Bock mehr und ihr zerreisst die unterschriebenen Vertraege gemeinschaftlich. gtgggttghju
einfach nicht mehr zur arbeit kommen. dann wird man dich schon entlassen
Man kann immer mit den Leuten reden. Einen Anwalt zu beauftragen soll was bringen ? Allenfalls muessen die Interesssenten eben was drauflegen wenn sie dich trotzdem haben wollen. Mach am Besten eine Online Versteigerung. Wer am meisten loehnt, bekommt dich.
Während der Elternzeit gelten tatsächlich besondere Kündigungsbedingungen. Die von dir zitierte "Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen" ist offenbar nicht mehr möglich, da du schreibst, dass deine Elternzeit in 2-3 Wochen endet. Wie es scheint, kannst du zum 15.6. kündigen, wenn deine Elternzeit bis zum 17.5. endet, sonst zum 1.7. Du hast den neuen Vertrag schon unterschrieben? Zu wann ist dort dein Arbeitsbeginn? Hast du denn übersehen, dass du während der Elternzeit nicht innerhalb von 4 Wochen kündigen kannst? Oder ist der neue Beginn noch lange hin und du hast einfach keine Lust, in der alten Stelle noch mal zu arbeiten? Wenn letzteres, dann kannst du auch einfach deine Elternzeit verlängern, wobei auch dafür Fristen gelten, oder man macht es einvernehmlich mit dem AG auch kurzfristiger. Dann gibt es noch die Möglichkeit, einseitig zu kündigen ohne Fristen zu beachten und sich auf eventuellen Rechtsstreit einzulassen, wobei dein jetziger AG seinen entstandenen Schaden nachweisen müsste, sofern ihr keine Vertragsstrafe vereinbart habt.
kein Anwalt schrieb: > sofern ihr keine Vertragsstrafe vereinbart habt. Es macht wirklich Sinn, dass Du "kein Anwalt" bist.
weiß jetzt nicht, ob mein Beitrag zutrifft, aber von meiner Tochter hörte ich mal etwas in der Art wie: in der Elternzeit kündigen hat evt auch noch Auswirkungen auf einen nebenbei zulässigen Verdinst, der wäre nur beim alten AG erlaubt und anrechnungsfrei (Grenzen?) Sollte also während der Elternzeit der AG gewechselt werden, kann das Elterngeld wegfallen oder reduziert werden. Aber wie gesagt, bin nicht sicher, ob dieser Umstand hier zutrifft.
Ulrich V. schrieb: > Habe meine Kündigung wie vorhin gesagt noch nicht eingereicht nur meine > Projektleiterin informiert, dass ich kündigen werde bzw möchte. > > Ich wollte das ganze Ohne Anwalt handeln, da ich mit den alten AG > eigentlich immer zufrieden war. Auf gar keinen Fall einen Anwalt einschalten, sonst bist Du "durch". Rede mit der Projektleiterin, dann wirst Du erfahren ob der Weg zurück möglich ist oder evtl. bereits eine Entscheidung der GL vorliegt.
Öhm ... gibts da keine Probezeit in der man ohne Angabe von Gründen kündigen kann? Den Neuvertrag einfach wieder kündigen
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