[V] Heraeus Vötsch Prüfkammer

OP #6253373
Verkaufe hier eine Prüfkammer bzw. Klimakammer von Heraeus Vötsch. Diese 
ist etwa 30 Jahre und trotzdem in einem gutem Zustand und voll 
funktionsfähig. Die Temperatur ist von -30°C bis +60°C einstellbar.
Dieses Modell ist im Internet nicht mehr auffindbar.
Nur für Abholer. Gerät muss im stehendem Zustand transportiert werden. 
Preis ist VB.
Preis 600€.


Postleitzahl: 97772 Wildflecken.
Angehängte Dateien:
#6271182
Armin X. schrieb:
> Merkst Du was?

Einer von vielen Artikeln, wenn man nach "weiterverkauf von FCKW 
haltigen geräten" googlet
https://www.lippe-news.de/2016/08/26/kuehlschrankverkauf-kann-strafbar-sein/

So weit hergeholt ist das nicht. Du darfst zum Beispiel ja auch keine 
asbesthaltigen Nachtspeicheröfen oder Dachabdeckungen 
verkaufen/verschenken.

Edit: Das hier ist wohl etwas offizieller
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwiGotOKyMDpAhWlxYUKHXJnDR4QFjABegQICxAD&url=https%3A%2F%2Fbroschueren.nordrheinwestfalendirekt.de%2Fherunterladen%2Fder%2Fdatei%2F170913-lia17009-ozonvo-kuehlschraenke-bf-pdf%2Fvon%2Fkuehlschrank-abzugeben%2Fvom%2Fmags%2F2750&usg=AOvVaw3GBB2eLDtUJS3jmXkDG3y_

Seite 2:
"Verstöße gegen das Abgabeverbot
für ozonabbauende Stoffe sind kein
Kavaliersdelikt.

Bitte beachten Sie, dass auch der Verkauf/Handel über das
Internet eines alten Kühlgeräts oder einer alten Klimaan -
lage, welche FCKW-haltige Kühlmittel enthält, gesetzlich
verboten ist. Auch das „Verschenken“, also die unentgeltli -
che Abgabe eines FCKW-haltigen Kühlgeräts o. Ä. an einen
Dritten, ist verboten."
(Firma: Funkenflug Industries) #6271515
R502 ist nicht besser als R22 - aber danke trotzdem für die 
Negativbewertung.

Trotzdem bin ich der Meinung, daß das Gerät privat verkauft werden 
dürfte, da es sich um einen geschlossenen Kreislauf handelt. Es ist kein 
einzelner Bestandteil einer Kühlanlage (wie beispielsweise ein 
Verflüssigersatz, in dessen Sammler noch (H)FCKW-Kältemittel enthalten 
ist) und keine Klimaanlage, bei deren Montage man den 
Kältemittelkreislauf auftrennen und neu verbinden müsste. Es ist ein 
hermetisch abgeschlossener Kreislauf und sowas dürfte Bestandsschutz 
genießen.

Zweitens, wenn ich einen antiquarischen holzverkleideten 
Beistell-Kühlschrank aus den 60er Jahren habe, kann ich den problemlos 
verkaufen, auch wenn er noch R12 enthält. Wenn die Dinger keinen 
Bestandsschutz haben, würde mich das wirklich stark wundern. Die 
Probleme würden bei Reparaturarbeiten am Kältemittelkreislauf kommen, 
bzw. dann dürfte kein R12 mehr verwendet werden. Aber solange wie es 
funktioniert, darf ich so ein Gerät uneingeschränkt weiterbetreiben.

Das bringt mich zu Punkt drei: Problematisch ist das Kältemittel, nicht 
die Anlagenkomponenten. Man kann eine Kühlanlage dadurch jederzeit auf 
ein anderes Kältemittel umstellen (lassen), es gibt für solche Anlagen 
passende Ersatzkältemittel (beispielsweise R413a und R417a für R12 und 
R22), mit denen man die alten Anlagen weiterbetreiben kann.

Das wurde vor allem bei Wärmepumpen in den 2000er Jahren so gemacht, um 
die fertig entwickelten R22-Neugeräte verkaufen zu können. Diese wurden 
dann mit R417a ausgeliefert.

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