Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Galvanisch getrennter Ausgang bei Schutzklasse 1


von Klasse (Gast)


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Hallo,
bei einem geerdetem Gehäuse nach Schutzklasse 1 wird es einen galvanisch 
getrennten Ausgang geben. Der nach außen geführte Kontakt wird berührbar 
sein und ist natürlich nicht geerdet.
Jetzt kann sich theoretisch vom Trafoanschluss ein Draht lösen und 
diesen nach außen geführten Kontakt berühren. Das ist natürlich sicher 
zu verhindern.

In welchen Normen, Vorschriften oder anderen Dokumenten finde ich diesen 
Fall (mit erlaubten Lösungsmöglichkeiten) beschrieben?

Für jeden ernsthaften Tipp möchte ich mich schon einmal herzlich 
bedanken.

von Der Zahn der Zeit (Gast)


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Oft ergeben sich viele Antworten erst dann, wenn der Erste sich gerührt 
hat - also fange ich mal an. Ich bin kein Spezialist in diesen 
Vorschriften, aber prinzipiell dürfte das Prinzip der doppelten 
Isolation gelten. D. h., dass zur Überbrückung zwischen Primär- und 
Sekundärseite mindesten zwei Hürden überbrückt werden müssen, wo bei 
Schutzerdung eine genügt.

Dein galvanisch getrennter Ausgang wird sicherlich mit der 
Trafo-Sekundärseite verbunden sei. Als muss der Trafo schutzisoliert 
sein. Vielleicht würde auch eine Schutzwicklung (Lage Kupferblech) an 
Schutzerde genügen. Eine sich lösende Primärleitung darf nicht einfach 
die Sekundärseite erreichen. Wie du das machst, dürfte dir überlassen 
sein. Ein separates inneres Gehäuse oder eine entsprechende Abdeckung, 
isoliert oder schutzgeerdet, für alle primärseitigen Leitungen müsste es 
meiner Meinung nach tun, zumindest um den Sinn der 
Sicherheitsvorschriften zu erfüllen. Vielleicht reicht es auch, die dem 
Einsatzfall entsprechenden Luft- und Kriechstrecken für Schutzisolation 
einzuhalten.

Gerne lasse ich mich von Fachleuten, die Genaueres wissen, schlauer 
machen. Ich habe mir diese Frage auch schon hin und wieder gestellt, 
musste sie aber noch nie qualifiziert beantwortet haben.

Nebenbei: Oszilloskope etc. dürfen nicht schutzisoliert sein, weil 
frührer es wohl vorkam, das Anwärter (oder Gewinner) des Darwin-Awards 
gerne Messungen am Netz mit der Oszi-Masse an einer der Netzleitungen 
gemacht haben. Aber da das z. B. für Labornetzgeräte nicht gilt, vermute 
ich, dass es auch für dich nicht gilt.

von boug (Gast)


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Der Zahn der Zeit schrieb:
> aber prinzipiell dürfte das Prinzip der doppelten Isolation gelten.
z.B. in der IEC 60335-1 für Haushaltsgeräte u.ä.
1
22.26 Appliences having parts of Class ZZZ construction shall be constructed so
2
that the insulation between parts operating at extra safety-low voltage and other live parts complies with the requirements for double insulation or reinforced insulation.
3
Complience is checked by the tests specified for double insulation or reinforced insulation.
Genauso werden darin auch die Ausführung der internen Verkabelung (z.B. 
Kabelführung ohne scharfe Knten, welche zum Durchscheuern der Isolation 
führen könnten-Abschnitt 23) und des Netzanschlusses (z.B. Ausführung 
der Zugentlastung-Abschnitt 25) festgelegt.

Es ist also die für deine Produktgruppe geltende Norm zuständig. 
Konkrete Bespiele sind jedoch dort nur sehr selten zu finden.

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