Man munkelt bei uns gerade über betriebsbedingte Kündigungen. Diese müssen ja der "Sozialauswahl" folgen, also werden nach einem Punktesystem die gegangen, die eher kurze Betriebszugehörigkeit haben, jung sind und keine Kinder haben. Dabei wird aber nur horizontal verglichen, also werden mir (25J, 3 Jahre im Betrieb, ein Kind) nur die anderen Teamleiter (alle >35J, alle über 8 Jahre im Betrieb, alle mit 1-3 Kindern) gegenübergestellt. Heißt dies, wenn das Unternehmen einen Teamleiter entlassen will/muss, bin ich zwingend der erste der dran glaubt? Auch wenn in den Teams sonst viele Mitarbeiter sind, die entweder jünger als ich sind oder kürzer dabei und fast alle kinderlos sind, die halt nur keine leitende Funktion haben? Wenn das so ist, würde ich meine Teamleitung liebend gerne sofort abgeben. Wer kennt sich aus? Karsten
Wie löst du eigentlich Probleme während deiner betrieblichen Tätigkeit, wenn das bereits ein unlösbares Problem für dich ist?
Was sagt denn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft?
MaWin schrieb: > Wie löst du eigentlich Probleme während deiner betrieblichen > Tätigkeit, > wenn das bereits ein unlösbares Problem für dich ist? Woher weißt du, wann es Zeit zum Ein- und Ausatmen ist, wenn du schon den Sinn einer einfachen Frage nicht erfassen kannst? Ich wette, du belegst ständig eins der dringend benötigten Beatmungsgeräte.
Karsten schrieb: > A. S. schrieb: >> Karsten schrieb: >>> Diese müssen ja der "Sozialauswahl" folgen, >> >> Nein. > > Doch. Ohhhh...
Bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, wenn diese fachlich begründet sind. Wenn Du der Einzige bist, der perfekt in Chinesisch Verhandlungen führen kann wäre das ein Beispiel.
Ja, dann aber doch lieber zu einem Laden wechseln, bei welchem eher die Pfeifen und Minderleister rausgeworfen werden.
Karsten schrieb: >> Was sagt denn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft? > Haben wir nicht. Schlecht. Aber egal: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/KSchG.pdf Ich habe es selbst vor ein paar Jahren erlebt, da wurde der Plan unter Mitwirkung der Gewerkschaft ausgehandelt. Es wurden Vergleichbarkeiten ausgekungelt, welche Mitarbeiter ähnlichte Tätigkeiten ausüben und damit austauschbar wären - Du hast es als "horizontal" bezeichnet. Recht gut beschrieben finde ich es dort: https://kuendigungsanwalt.de/sozialauswahl.html Ich sage bewusst "ausgekungelt", ich habe da Vergleichbarkeiten gesehen, die ich aus meiner fachlichen Sicht nicht nachvollziehen kann. Ich muß mich nicht aufregen, da für mich eine betriebliche Spezialisierung im Wege stand und ich keine Kündigung befürchten brauchte. Aber, na ja, wer prüft im Zweifel diese Austauschbarkeiten?
Rudi Radlos schrieb: > Bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, wenn diese fachlich begründet > sind. > Wenn Du der Einzige bist, der perfekt in Chinesisch Verhandlungen führen > kann wäre das ein Beispiel. Im Gegensatz zu den erfahreneren Teamleitern habe ich aber kein firmenspezifisches Zusatzknowhow. Ich bin nur besser mit dem Stand der Technik vertraut und kann mich schneller in neue Themen einarbeiten, aber das ist hier kaum gefragt.
Karsten schrieb: > Doch. Karsten schrieb: > Haben wir nicht. Dann schreib das doch dabei. Du stellst Aussagen in den Raum (sie müssen ja, dabei wird nur), die richtig sein können oder reine Mutmaßungen von Dir. Die Sozialauswahl ist doch nicht dafür da, einen Betrieb vor die Wand zu fahren. Sondern zu verhindern, dass ein Betrieb auf billige Weise unliebsame Beschäftigte los wird. Der Betrieb darf natürlich seine Spitzenkräft behalten. Je mehr er das aber übertreibt, umso eher werden Kündigungsschutzklagen Erfolg haben. Die Sozialauswahl (oder auch der Interessensausgleich) ist vor allem ein Weg, dass alle ihr Gesicht wahren können. Die Chefs, die Entlassenen und die Bleibenden.
Karsten schrieb: > Ich bin nur besser mit dem Stand der Technik vertraut und kann mich > schneller in neue Themen einarbeiten Ist doch super, dann wirst du ja eh beste Chancen haben was Neues zu finden, man kann dich guten Gewissens kündigen und niemand von den Alteingesessenen muss den Gürtel deinetwegen enger schnallen. Du kannst dich ja in x Monaten wieder neu bewerben, wenn der Laden wieder läuft, als wäre nichts gewesen.
Karsten schrieb: > A. S. schrieb: >> Karsten schrieb: >>> Diese müssen ja der "Sozialauswahl" folgen, >> >> Nein. > > Doch. Nö! Es gibt auch noch so Spielereien wie z.B. Vollbetroffenheit. Da werden einfach ganze Gruppen, Abteilungen, Standorte oder so zugemacht. Da fliegen einfach alle die dazu gehören ganz ohne weitere Auswahl(Da hilft eventuell nur noch "Mitglied des Betriebsrat zu sein" oder "Schwerbeschädigten Nachweis mit genügend Punkten"). Sozialauswahl gibt es eigentlich eher wenn innerhalb einer Personalgruppe nur reduziert werden soll. z.B. die Führungsspanne für Gruppenleiter wird von 15 auf 20 erhöht und dafür dürfen 25% der Personen in dir Gruppenleiter-Ebene gehen. In der Regel erfolgt die Auswahl immer innerhalb von Personen der selben Hierarchieebene. Wenn ein Gruppenleiter gehen muss helfen dir deine Mitarbeiter überhaupt nichts egal wieviele Punkte diese haben würden. Umgekehrt wenn nur Mitarbeiter gekürzt werden bist du außen vor (aber nur solange bis einer merkt das die Gruppenleiter zu wenige Mitarbeiter führen und man da einiges zusammenlegen kann - dann sind auch wieder Gruppenleiter überflüssig). Irgendwann hat dann der Abteilungsleiter zu wenige Gruppen und er wird mit einer anderen Abteilung zusammengelegt. Da dürfen dann die Abteilungsleiter knobeln gehen wer gehen muss.
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