Man munkelt bei uns gerade über betriebsbedingte Kündigungen.
Diese müssen ja der "Sozialauswahl" folgen, also werden nach einem
Punktesystem die gegangen, die eher kurze Betriebszugehörigkeit haben,
jung sind und keine Kinder haben. Dabei wird aber nur horizontal
verglichen, also werden mir (25J, 3 Jahre im Betrieb, ein Kind) nur die
anderen Teamleiter (alle >35J, alle über 8 Jahre im Betrieb, alle mit
1-3 Kindern) gegenübergestellt. Heißt dies, wenn das Unternehmen einen
Teamleiter entlassen will/muss, bin ich zwingend der erste der dran
glaubt? Auch wenn in den Teams sonst viele Mitarbeiter sind, die
entweder jünger als ich sind oder kürzer dabei und fast alle kinderlos
sind, die halt nur keine leitende Funktion haben?
Wenn das so ist, würde ich meine Teamleitung liebend gerne sofort
abgeben.
Wer kennt sich aus?
Karsten
MaWin schrieb:> Wie löst du eigentlich Probleme während deiner betrieblichen> Tätigkeit,> wenn das bereits ein unlösbares Problem für dich ist?
Woher weißt du, wann es Zeit zum Ein- und Ausatmen ist, wenn du schon
den Sinn einer einfachen Frage nicht erfassen kannst? Ich wette, du
belegst ständig eins der dringend benötigten Beatmungsgeräte.
Bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, wenn diese fachlich begründet sind.
Wenn Du der Einzige bist, der perfekt in Chinesisch Verhandlungen führen
kann wäre das ein Beispiel.
Karsten schrieb:>> Was sagt denn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft?> Haben wir nicht.
Schlecht. Aber egal: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/KSchG.pdf
Ich habe es selbst vor ein paar Jahren erlebt, da wurde der Plan unter
Mitwirkung der Gewerkschaft ausgehandelt. Es wurden Vergleichbarkeiten
ausgekungelt, welche Mitarbeiter ähnlichte Tätigkeiten ausüben und damit
austauschbar wären - Du hast es als "horizontal" bezeichnet.
Recht gut beschrieben finde ich es dort:
https://kuendigungsanwalt.de/sozialauswahl.html
Ich sage bewusst "ausgekungelt", ich habe da Vergleichbarkeiten gesehen,
die ich aus meiner fachlichen Sicht nicht nachvollziehen kann. Ich muß
mich nicht aufregen, da für mich eine betriebliche Spezialisierung im
Wege stand und ich keine Kündigung befürchten brauchte.
Aber, na ja, wer prüft im Zweifel diese Austauschbarkeiten?
Rudi Radlos schrieb:> Bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, wenn diese fachlich begründet> sind.> Wenn Du der Einzige bist, der perfekt in Chinesisch Verhandlungen führen> kann wäre das ein Beispiel.
Im Gegensatz zu den erfahreneren Teamleitern habe ich aber kein
firmenspezifisches Zusatzknowhow. Ich bin nur besser mit dem Stand der
Technik vertraut und kann mich schneller in neue Themen einarbeiten,
aber das ist hier kaum gefragt.
Karsten schrieb:> Doch.Karsten schrieb:> Haben wir nicht.
Dann schreib das doch dabei. Du stellst Aussagen in den Raum (sie müssen
ja, dabei wird nur), die richtig sein können oder reine Mutmaßungen von
Dir.
Die Sozialauswahl ist doch nicht dafür da, einen Betrieb vor die Wand zu
fahren. Sondern zu verhindern, dass ein Betrieb auf billige Weise
unliebsame Beschäftigte los wird. Der Betrieb darf natürlich seine
Spitzenkräft behalten. Je mehr er das aber übertreibt, umso eher werden
Kündigungsschutzklagen Erfolg haben.
Die Sozialauswahl (oder auch der Interessensausgleich) ist vor allem ein
Weg, dass alle ihr Gesicht wahren können. Die Chefs, die Entlassenen und
die Bleibenden.
Karsten schrieb:> Ich bin nur besser mit dem Stand der Technik vertraut und kann mich> schneller in neue Themen einarbeiten
Ist doch super, dann wirst du ja eh beste Chancen haben was Neues zu
finden, man kann dich guten Gewissens kündigen und niemand von den
Alteingesessenen muss den Gürtel deinetwegen enger schnallen. Du kannst
dich ja in x Monaten wieder neu bewerben, wenn der Laden wieder läuft,
als wäre nichts gewesen.
Karsten schrieb:> A. S. schrieb:>> Karsten schrieb:>>> Diese müssen ja der "Sozialauswahl" folgen,>>>> Nein.>> Doch.
Nö!
Es gibt auch noch so Spielereien wie z.B. Vollbetroffenheit. Da werden
einfach ganze Gruppen, Abteilungen, Standorte oder so zugemacht. Da
fliegen einfach alle die dazu gehören ganz ohne weitere Auswahl(Da hilft
eventuell nur noch "Mitglied des Betriebsrat zu sein" oder
"Schwerbeschädigten Nachweis mit genügend Punkten").
Sozialauswahl gibt es eigentlich eher wenn innerhalb einer
Personalgruppe nur reduziert werden soll. z.B. die Führungsspanne für
Gruppenleiter wird von 15 auf 20 erhöht und dafür dürfen 25% der
Personen in dir Gruppenleiter-Ebene gehen.
In der Regel erfolgt die Auswahl immer innerhalb von Personen der selben
Hierarchieebene. Wenn ein Gruppenleiter gehen muss helfen dir deine
Mitarbeiter überhaupt nichts egal wieviele Punkte diese haben würden.
Umgekehrt wenn nur Mitarbeiter gekürzt werden bist du außen vor (aber
nur solange bis einer merkt das die Gruppenleiter zu wenige Mitarbeiter
führen und man da einiges zusammenlegen kann - dann sind auch wieder
Gruppenleiter überflüssig). Irgendwann hat dann der Abteilungsleiter zu
wenige Gruppen und er wird mit einer anderen Abteilung zusammengelegt.
Da dürfen dann die Abteilungsleiter knobeln gehen wer gehen muss.