Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Lidl Powerbank


von HildeK (Gast)


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Diese Woche hat Lidl eine Powerbank mit 10Ah im Angebot - Outdoor mit 
IP67. Ich habe mir gestern eine geholt und sie mal voll geladen.
Zwei USB-A-Buchsen für die Verbraucher, 2A pro Buchse, aber nicht mehr 
als 2.4A zusammen.
In vielen Threads ist die Rede davon, wie man verhindern kann, dass sie 
abschaltet, wenn man nur kleine Lasten betreiben will.
Nun, diese schaltet offenbar nicht ab. Die 5V stehen im Leerlauf an, 
über Nacht hatte ich eine LED mit 500µA daran betrieben, heute Vormittag 
seit einigen Stunden dann eine Last mit ca. 30mA. Ich sehe kein 
Abschalten ...
Das Tablet lädt sie auf, mehr habe ich noch nicht untersucht bisher.

Ist das nur eines der kaum zu bekommenden Teile, die nicht abschalten? 
Oder weiß jemand, wo üblicherweise die Grenze zur Abschaltung liegt bzw. 
wie da vorgegangen wird?
Da sie laut Beschreibung selber einschaltet, wenn man z.B. ein 
Smartphone ansteckt, so muss das z.B. über den Strombezug erkannt 
werden. Dafür muss dann die Spannung anstehen, die dann auch meine 
kleine Last versorgt.

Wenn mein Exemplar nicht fehlerhaft ist, weil es nicht abschaltet, dann 
ist dies vielleicht ein Tipp für diejenigen, die so was schon lange 
gesucht haben.

von MaWin (Gast)


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Abschalten heisst ja nicht 0V, da würde er nicht erkennen wann wieder 
was angesteckt ist und Strom braucht, sondern nur kein stepup auf 5V 
mehr sondern die Akkuspannung direkt, also ca. 3.6V. Das wirst du an 
deiner LED kaum sehen, da musst du schon ein Messgerät nehmen.

Immerhin könnte von Lidl eine seriöse PowerBank stammen, in der wirklich 
mehrere Akkus parallel drin sind und nicht bloss sandgefüllte 
Papprollen.

von HildeK (Gast)


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MaWin schrieb:
> Das wirst du an
> deiner LED kaum sehen, da musst du schon ein Messgerät nehmen.

Ich hab schon gemessen. Es sind 5V, ohne Last, mit kleiner Last und 
logischerweise auch mit angestecktem Tablet.

von batman (Gast)


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Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler 
für die Ausgangsspannung läuft?

von HildeK (Gast)


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batman schrieb:
> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler
> für die Ausgangsspannung läuft?

Mal sehen :-). Ich habe sie erst seit <24h.
Das reicht noch nicht zu einer Aussage bei einer Kapazität von 10Ah.

von Codo (Gast)


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HildeK schrieb:
> batman schrieb:
>> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler
>> für die Ausgangsspannung läuft?
>
> Mal sehen :-). Ich habe sie erst seit <24h.
> Das reicht noch nicht zu einer Aussage bei einer Kapazität von 10Ah.

Eine weitere interessante Frage ist folgende:
Die meisten Powerbanken schalten den Ausgang einfach ab, wenn am Eingang 
ein Ladestrom angeschlossen wird. Ist das hier auch so oder liegt 
während der Ladung am Ausgang die 5V an? Könntest du das mal bitte 
testen?

von HildeK (Gast)


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Codo schrieb:
> Ist das hier auch so oder liegt
> während der Ladung am Ausgang die 5V an? Könntest du das mal bitte
> testen?

Während der Ladung liegen am Ausgang keine 5V an, sondern weniger. Im 
Moment sind es 4.7V. Gestern, mit halb leerem Akku, war es weniger - 
wenn ich mich recht erinnere.
In der Anleitung wird auch darauf verwiesen, dass man während des Ladens 
keinen Gerät zum Aufladen anschließen soll.

von batman (Gast)


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HildeK schrieb:
> batman schrieb:
>> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler
>> für die Ausgangsspannung läuft?
>
> Mal sehen :-). Ich habe sie erst seit <24h.
> Das reicht noch nicht zu einer Aussage bei einer Kapazität von 10Ah.

Es sei denn man hängt ein kleines Amperemeterchen vor den Akku. :-)

von HildeK (Gast)


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batman schrieb:
> Es sei denn man hängt ein kleines Amperemeterchen vor den Akku. :-)

Naja, dazu müsste ich ihn zerlegen. Und dann wird er wahrscheinlich das 
IP67 verlieren - also, ich lass das mal.

von Georg M. (g_m)


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HildeK schrieb:
> Die 5V stehen im Leerlauf an,
> über Nacht hatte ich eine LED mit 500µA daran betrieben

Vielleicht ist die Powerbank defekt?
Was steht in der Anleitung?
Minimale Stromaufnahme: ca. ... ?

von Dieter (Gast)


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Sehr niedrige Abschaltstroeme haben fast immer Powerbanks mit LED als 
Notlicht. Habe ich schon 2x echt gebraucht. Hat die PB nach den Daten 
nicht.

von Codo (Gast)


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HildeK schrieb:
> Während der Ladung liegen am Ausgang keine 5V an

Ich danke dir für den Test.
Dann werde ich sie nicht kaufen, weil ich verschiedene Geräte (z.B. 
Raspi) am Ausgang betreiben will und von Zeit zu Zeit den Akku laden 
möchte, ohne daß der Raspi abstürzt. Also eine Art USV. Es gibt 
Powerbanken, die das können, aber mit kleinerer Kapazität.

Also nochmals vielen Dank :-)

von Flip B. (frickelfreak)


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da wird ein schalterchen in der usb-buchse sein oder es wird zyklisch 
der strombezug getestet.

von HildeK (Gast)


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Georg M. schrieb:
> Vielleicht ist die Powerbank defekt?
> Was steht in der Anleitung?
> Minimale Stromaufnahme: ca. ... ?

Da steht, dass ggf. nicht geladen wird, falls die Stromaufnahme der 
angeschlossenen Geräte zu gering sei. In der Spezifikation steht für die 
minimale Stromaufnahme ca. 60mA.
Vielleicht ist sie defekt, zumindest was die Abschaltung angeht.
Wenn sie sich nicht nach wenigen Tagen Nichtgebrauch selbst entlädt, 
dann wäre ich damit zufrieden. Andernfalls habe ich noch ein paar Tage, 
bis die dreijährige Garantie abgelaufen ist :-).

Dieter schrieb:
> Sehr niedrige Abschaltstroeme haben fast immer Powerbanks mit LED als
> Notlicht.

Kein Notlicht, spezifizierter Abschaltstrom s.o.
Allerdings vier LEDs, die den eigenen Ladezustand anzeigen. Die 
leuchten, wenn ein zu ladendes Gerät (mein Tablet) angesteckt wird, 
nicht aber, wenn ich nur die paar mA ziehe.

von korax (Gast)


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HildeK schrieb:
> 10Ah

die 10Ah beziehen sich auf die Zellen bei 3,6V. Sind 36Wh. Bei 5V werden 
daraus, ohne Wandlerverluste, höchstens 7,2Ah. Also nicht wundern..

von Mathias A. (mrdelphi)


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MaWin schrieb:
> Abschalten heisst ja nicht 0V, da würde er nicht erkennen wann wieder
> was angesteckt ist und Strom braucht, sondern nur kein stepup auf 5V
> mehr sondern die Akkuspannung direkt, also ca. 3.6V.

Vielleicht sind ja je 2 Zellen in Reihe geschaltet? Dann bräuchte man 
keinen Step-up für die 5V, sondern könnte für den Leerlauf einen LDO 
nehmen, und im Normalbetrieb einen Step-down.

Oder spricht da was anderes dagegen? Hab mich noch nie näher mit dem 
Aufbau von Power Banks beschäftigt...

von Mathias A. (mrdelphi)


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korax schrieb:
> HildeK schrieb:
>> 10Ah
>
> die 10Ah beziehen sich auf die Zellen bei 3,6V. Sind 36Wh. Bei 5V werden
> daraus, ohne Wandlerverluste, höchstens 7,2Ah. Also nicht wundern..

Das finde ich schon eine ziemliche Irreführung seitens der Hersteller. 
Ich war ursprünglich immer davon ausgegangen dass sich die angegebenen 
Ah auf die angegebene Ausgangsspannung bezieht, also 5V.

Irgendwann habe ich dann mal mitbekommen dass das üblicherweise gar 
nicht stimmt sondern die Ah der verbauten Zellen angegeben werden. Klar 
ist das streng genommen keine Lüge, die angegebenen Ah sind ja im Gerät 
vorhanden. Aber da sie in den Zusammenhang mit der Ausgangsspannung 
gestellt werden, ist die Zahl trotzdem falsch (und falls die 
Zellenspannung nicht angegeben wird eigentlich komplett nichtssagend).

Nachtrag: und die Wandlerverluste sollten eigentlich auch noch mit 
berücksichtigt werden, letztlich ist das was mich als Anwender 
interessiert nur das was rauskommt und nicht das was nur innerhalb der 
Power Bank vorhanden ist.

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang (Gast)


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Mathias A. schrieb:
> Das finde ich schon eine ziemliche Irreführung seitens der Hersteller.
> Ich war ursprünglich immer davon ausgegangen dass sich die angegebenen
> Ah auf die angegebene Ausgangsspannung bezieht, also 5V.

So ist das aber nun mal.

Die Internetprovider in Deutschland dürfen die Datenrate für einen 
Internetanschluss auch mit "bis zu ... MBit/s" angeben, ohne das 
irgendeine Verbraucherschutzorganisation einschreitet.

von Dieter (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Die Internetprovider in Deutschland dürfen die Datenrate für einen
> Internetanschluss auch mit "bis zu ... MBit/s" angeben, ohne das
> irgendeine Verbraucherschutzorganisation einschreitet.

Das liegt vor allem daran, dass die Politiker nicht verstanden haben, 
dasss man die Preisabstufungen von 3 bis 5 Euro je maximale 
Geschwindigkeit lassen muss, damit ein Provider ein Interesse hat eine 
bessere Leistung anzubieten.

Das wäre wie ein Autohersteller, bei dem ein 5er BMW bestellt und 
bezahlt wird, aber nach Verfügbarkeit auch einen 3er liefern kann. Ohne 
Konkurrenz besteht da kein Anreiz die Quote 5er wegen der 
Gewinnmaximierung deutlich zu erhöhen.

Habe ich übrigens schon versucht. Beim Gleichnis mit den 3er und 5er BMW 
kommen diese nur darauf, dass dann Firma verklagt wird. Wenn man tiefer 
bohrt, stellt man fest, dass diese mit Datenrate nichts anfangen können 
und auch den Zahlenraum nicht erfassen können, wenn es sich nicht um 
Geld auf Konto handelt. Da wissen diese dann schon, dass 2000 Tausender 
Euros weniger sind als 16 Millionen Euros. Bei 2000 kBit zu 16 Mbit 
scheitern diese häufig (2000kbit gleich 2Mbit). Darum ist das so, wie es 
heute ist.

von Hmmm (Gast)


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Dieter schrieb:
> Das wäre wie ein Autohersteller, bei dem ein 5er BMW bestellt und
> bezahlt wird, aber nach Verfügbarkeit auch einen 3er liefern kann.

Solange im Kaufvertrag drinsteht, was erlaubt ist, geht das durchaus.

Nicht umsonst wurden die Produktinformationsblätter eingeführt, die man 
tunlichst auch lesen sollte. Wenn da eine minimale Bandbreite von 0.8 
Mbps angegeben ist, muss man damit rechnen, im schlimmsten Fall genau 
diese zu bekommen.

Davon abgesehen hat das Nichterreichen der Maximalbandbreite nichts mit 
Profitmaximierung zu tun (der Port kann genau das, was beworben wird), 
sondern damit, dass anhand der Leitungslänge und -qualität nur grob 
geschätzt werden kann, was erreicht wird. Schon ein anderes Modem kann 
deutlich abweichende Werte bringen.

Einige Anbieter garantieren bei Bestellung eine Mindestbandbreite, unter 
der man vom Vertrag zurücktreten kann.

von Stefan F. (Gast)


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Mathias A. schrieb:
> Das finde ich schon eine ziemliche Irreführung seitens der Hersteller.

Einer hat damit ganz früh angefangen, und jetzt machen es alle anderen 
ebenso, wie sie sonst benachteiligt sind. Ehrlichkeit wird heute nicht 
mehr belohnt.

Ich hätte auch lieber, wenn auf dem Karton eines Staubsaugers die 
Saugleistung angegeben wäre, anstatt die Stromaufnahme.

Genau so bekloppt sind die Leistungsangaben von Kraftfahrzeugen. Was 
sind schon 20 KW? Wenn ich das Mopped wirklich für längere Zeit auf 
diese Leistung bringe, schmilzt es mir unterm Arsch weg.

von HildeK (Gast)


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korax schrieb:
> HildeK schrieb:
>> 10Ah
>
> die 10Ah beziehen sich auf die Zellen bei 3,6V. Sind 36Wh. Bei 5V werden
> daraus, ohne Wandlerverluste, höchstens 7,2Ah. Also nicht wundern..

Nein, ich wundere mich nicht, das Teil ist auch nicht falsch 
spezifiziert: kaum leserlich (schwarz glatt auf schwarz aufgeraut) ist 
aufgedruckt: Kapazität 37 Wh. :-)
Leserlich steht es auch in der beigelegten Anleitung. Auf der Verpackung 
wurde es allerdings verschwiegen ...

von Alexander K. (Gast)


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batman schrieb:
> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler
> für die Ausgangsspannung läuft?

Ich glaube nicht, das man da ständig ein Wandler laufen lässt. Die haben 
einfach nur die Abschaltspannung in der Software reduziert.

Ach was das Abschalten im allgemeinen angeht. Bei der Powerbank meiner 
Schwester stecke ich ein USB-Strommessgerät (Chinateil mit Display) in 
den anderen Port. Dann schaltet die nicht ab.

Muss aber nicht bei allen klappen.

Gruß

   Pucki

von ganz EINFACH! (Gast)


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HildeK schrieb:
> Diese Woche hat Lidl eine Powerbank mit 10Ah im Angebot - Outdoor mit
> IP67. Ich habe mir gestern eine geholt und sie mal voll geladen.
> Zwei USB-A-Buchsen für die Verbraucher, 2A pro Buchse, aber nicht mehr
> als 2.4A zusammen.
> In vielen Threads ist die Rede davon, wie man verhindern kann, dass sie
> abschaltet, wenn man nur kleine Lasten betreiben will.
> Nun, diese schaltet offenbar nicht ab. Die 5V stehen im Leerlauf an,
> über Nacht hatte ich eine LED mit 500µA daran betrieben, heute Vormittag
> seit einigen Stunden dann eine Last mit ca. 30mA. Ich sehe kein
> Abschalten ...
> Das Tablet lädt sie auf, mehr habe ich noch nicht untersucht bisher.
>
> Ist das nur eines der kaum zu bekommenden Teile, die nicht abschalten?
> Oder weiß jemand, wo....

also: Powerbanks verfügen meist über einen Controller sowie undd hier 
aufgepasst,: mindestens 1 N-Fet oder mehrere N-Fets, in 6-oder 
8-Pin-Bauform (Dualfets), die im Minuszweig zum Akku - Ausgang 
geschaltet werden vom  Controller aus. dazwischen liegen irgendwo immer 
Shuntwiderstände von ca 0,xx mOhm bis 3 Ohm). Die Ab/Zuschaltschwelle 
steuert hier der verbauter Controller-MCU, der über ebenfalls in der 
Umschaltung irgendwo einen Shunt verfügt, dessen Stromfluss hieran 
gemessen zwischen Minus und Ausgang 5 V  USB) irgendwo 
zwischengeschaltet ist - meist über ein, zwei Transistoren, die bei 
Lastentnahme bis zB. ca 15 mA noch nicht genug Stromschaltschwelle für 
die "Freigabe" der Gesamtlast ausreichen. Das wiederum erkennt der 
Controller und lässt die zuständigen Mosfets noch geöffnet, sprich der 
Ausgang ist so noch abgeschaltet. Ab zB.ca 15 bis 35 mA Lastentnahme 
dagegen genügt dem Controller und damit den nachgeschalteten Mosfets 
dann der erkannte Stromfluss, den Ausgang (BoosterWandler zu 5 V) intern 
zu "starten", der sonst unter der Last abgeschaltet bliebe. Eine genaue 
Testschaltschwelle ermittelt man am besten, indem man hier eine variable 
Last mit einem Hochlastwiderstand am 5 V USB-Ausgang (in Reihe 
geschaltetetes Amperemeter) anschließt. Ist die Mindestlast erreicht, 
merkt man sich den mA-Wert ( zB. 300mA). Dann sucht man im Minuszweig 
zwischen Lade-Minus und Akku-Minus den Shunt-Widerstand (manchmal sogar 
mehrere parallel!) und ersetzt den statt zB von "R400" (0,40 Ohm) auf 
einen niedrigeren Wert. Soll die Powerbank garnicht abschalten, wählt 
man hier einfach einen Widerstand von zB. 0,10 mOhm oder 0,1 mOhm 
Widerstand. (Achtung: mOhm=MilliOhm(!!). Schon ist das Problem 
beseitigt. Umgekehrt erhöht man zB. den Widerstandswert, dann schaltet 
zB. die PB erst ab, wenn zB. maximal 1A oder 2 A Last dranhängt.. hier 
muss man etwas experimentieren.

Aus eigener Praxis ermittelt: Habs selbst so gemacht, weil ich auch 
sowas habe und das änliche Problem hatte, (Marke wird nicht genannt, da 
Schleichwerbung verboten ist!!), und jetzt schalten meine PBs nur dann 
ab, wenn absolut KEINE LASTABNAHME mehr stattfindet. Mein Problem war 
hier änlich, u.a. wegen externer PB-Versorgung von MultiLautsprechern 
mit USB-Versorgung! Das war nervig, das Abschalten, zuschalten, 
abschalten der PB, wenn Musikpausen (Einschaltploppen ab gewisser 
Lautstärke kann hier nicht nur die LSP zerstören, sondern auch die 
Treiberendstufen bei schlagartigem Zu-/Abschalten), auftreten. Sowas 
verträgt kein LSP und Verstärker dauerhaft! Also Fazit: Seit dem 
Modifizieren funktionierts prima. Ohne Einschalt/Abschaltknallee in den 
LSPs..

So, was war die Frage?

von Jochen (Gast)


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Ich verstehe die Aufregung über die Angabe der elektrischen Ladung in 
mAh nicht.

Jedem, der Physik in der Schule hatte, sollte klar sein, dass die 
elektrische Ladung keine Angabe einer Energiemenge ist. Die Angabe der 
speicherbaren elektrischen Ladung ist tatsächlich die sinnvollste 
Angabe, wenn man sich die Elektrochemie der verbauten 
Lithium-Ionen-Zellen mal vergegenwärtigt. Und genau deshalb werden 
überall auf der Welt Lithium-Ionen-Zellen auf diese Art und Weise in 
ihrer "Speicherkapazität" verglichen.

Die Spannung, die an den Anschlüssen der Zelle anliegt, ist gegeben 
durch die Leerlaufspannung (hängt hauptsächlich vom Ladezustand ab), 
sowie von dem aktuellen Innenwiderstand der Zelle und dem fließenden 
Strom. Der Innenwiderstand der Zelle wiederum hängt von zahlreichen 
Parametern ab, hauptsächlich der Temperatur und dem Alterungszustand. Er 
hat auch dynamische Komponenten, die von der Änderung des Stromflusses 
abhängen.

Der Wandler in der Powerbank hat auch keinen konstanten Wirkungsgrad, 
den man in die Rechnung mit einbeziehen könnte. Auch dessen Wirkungsgrad 
hängt stark vom fließenden Strom und anderen Parametern ab.

Daran sieht man, dass eine entnehmbare Energiemenge in der Powerbank 
nicht sinnvoll angegeben werden kann, auch wenn das für den 
Endverbraucher vermeintlich "praktischer" wäre.

Dazu kommt noch, dass im Normalfall niemand interessiert, wieviel 
Energie aus der Powerbank entnommen werden kann. Für den normalen 
Endverbraucher relevant  wäre doch eher, wieviel dieser Energie im Akku 
des zu ladenden Gerätes ankommt. Und das wiederum hängt nochmal von 
zahlreichen weiteren, nicht bekannten Parametern ab.

Hier könnte man sich für eine Vergleichbarkeit höchstens auf ein 
Standardszenario einigen, das in der Praxis nie vorkommt. Damit wäre 
diese Angabe dann auch wieder wenig aussagekräftig.

von Korax (Gast)


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Jochen schrieb:
> Jedem, der Physik in der Schule hatte, sollte klar sein,

Das man bei 10Ah 10 Stunden lang 1A entnehmen könnte. Kann man aber 
nicht.
Wenn schon, muss sich die Angabe hier auf die Powerbank beziehen, also 
auf die 5V.

von Carl D. (jcw2)


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Darf man mal Fotos von so einer IP67-USB-Buchse sehen?

von Alexander K. (Gast)


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Carl D. schrieb:
> Darf man mal Fotos von so einer IP67-USB-Buchse sehen?

Schau dir einfach im Geschäft ein Samsung-Handy an.  Meins ist 
IP67-Zertifiziert.

Und bevor du dich wunderst. Wenn ich das Handy in der Brusttasche habe, 
und im Sommer stark schwitze muss ich es FÖNEN und neu starten, damit 
ich es aufladen kann.

Gruß

  Pucki

Beitrag #6285843 wurde vom Autor gelöscht.
von HildeK (Gast)


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ganz EINFACH! schrieb:
... sehr viel :-)
Aber ich hatte oben ja schon ausgeführt und das war auch der Grund für 
den Thread, dass dieses Exemplar offenbar nicht abschaltet. Ab 60mA 
soll sie offiziell laufen, aber eine Stromentnahme von <1mA und ca. 30mA 
führt nicht zum kompletten Abschalten.
Ob gewollt oder einfach fehlerhaft, kann ich nicht sagen.

Carl D. schrieb:
> Darf man mal Fotos von so einer IP67-USB-Buchse sehen?
Ja, siehe Anhang.
Allerdings: IP67 ist sie imho nur, wenn nichts eingesteckt ist! Der 
Schutz gilt wohl nur, wenn der Deckel drauf ist.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Was macht eine Powerbank eigentlich,
wenn man sie sich selbst "füttern" lässt?
Also Ladebuchse und eine Ausgangsbuchse parallel schaltet?

Könnte da die Abschaltung beim Laden überbrückt werden?

von Stefan F. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> wenn man sie sich selbst "füttern" lässt?

Das geht nicht. Die können nur abwechselnd laden und entladen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Und woher erkennt sie, ob 5V von aussen anliegen?

von Stefan F. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Und woher erkennt sie, ob 5V von aussen anliegen?

An den 5V würde ich mal sagen.

von batman (Gast)


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Also wenn am Eingang 5V liegen, wird der Ausgang abgeschaltet?

von Stefan F. (Gast)


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batman schrieb:
> Also wenn am Eingang 5V liegen, wird der Ausgang abgeschaltet?

ja

von Erwin D. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Könnte da die Abschaltung beim Laden überbrückt werden?

Man kauft eine, die ihren Ausgang beim Laden eben NICHT abschaltet.
Die hier genannte von LIDL ist dafür offensichtlich nicht geeignet.

von Jens G. (jensig)


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Alexander K. (pucki)

>batman schrieb:
>> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler
>> für die Ausgangsspannung läuft?

>Ich glaube nicht, das man da ständig ein Wandler laufen lässt. Die

Warum nicht? Es gibt doch auch die 1,5V-Mignons, bzw 9V-Blocke, die sich 
via USB laden lassen, und die intern eine LiPo-Zelle mit Schaltwandler 
drin haben, die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang 
halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten, bis sie wieder mit 
neuen Strömlingen gefüttert werden.
Wenn die Powerbank vergleichbare Technik inside hat, könnte die sogar 
jahrelang Spannung zeigen.

von Jens G. (jensig)


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Jochen (Gast) schrieb:

>Ich verstehe die Aufregung über die Angabe der elektrischen Ladung in
>mAh nicht.

>Jedem, der Physik in der Schule hatte, sollte klar sein, dass die
>elektrische Ladung keine Angabe einer Energiemenge ist. Die Angabe

So ein Humbug. In Zusammenhang mit der Spannung ergibt jede Ladung eine 
Energiemenge. Und wenn da einfach 5V/10Ah drausfsteht, dann erwarte ich 
auch, daß die 10Ah sich auf die 5V beziehen. Denn was interessiert den 
Anwender die Elektrochemie in der Blackbox, wenn ich die äuserlich gar 
nicht  sehe, bzw. so nutzen kann.
Das ist ganz einfach das Werk von irgendwelchen AMrketing-Ganoven, und 
alle anderen machen da logischerweise mit.

von HildeK (Gast)


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Jens G. schrieb:
> Und wenn da einfach 5V/10Ah drausfsteht

Ich habe ja eine und kann nachschauen; es steht drauf:
- Kapazität: 10000mAh, 37Wh
- Input: 5V, 2A
- Output 1: 5V, 2A
- Output 2: 5V, 2A
- Gesamtausgangsstrom max. 2.4A
Im Beipackzettel steht die Angabe 3.7V/10000mAh; auf der Verpackung 
außen natürlich nicht! Da steht nur "10000mAh-Lithium-Inonen-Akku".
Also, zunächst mal nichts Falsches. Wenn es jemand falsch lesen will ...

Stefan ⛄ F. schrieb:
> batman schrieb:
>> Also wenn am Eingang 5V liegen, wird der Ausgang abgeschaltet?
>
> ja

Nein, meine Lidl schaltet nicht ab. Mit kleinem Strom (10mA) getestet, 
es liegen 5V an. Es kann sein, dass sich das mit dem Ladezustand ändert, 
im Testfall war sie fast voll geladen.
Größere Ströme habe ich nicht versucht, denn im Handbuch steht:
"ACHTUNG! Schließen sie kein Gerät zum Aufladen an, solange die 
Powerbank selbst auflädt."

von batman (Gast)


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Und wieso soll das so "ACHTUNG!"-wichtig sein? Seltsame Schaltung, ohne 
ersichtlichen Sinn.

von HildeK (Gast)


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batman schrieb:
> Und wieso soll das so "ACHTUNG!"-wichtig sein?

Steht sogar fettgedruckt und mit dem Achtung-Verkehrsschildzeichen dran, 
und nicht nur einmal im Text. Und in Großbuchstaben, ich habe es nur so 
wiedergegeben, wie vorgefunden.

Und zur Erklärung an anderer Stelle nur:
"Dieses Symbol weist in Kombination mit dem Signalwort "ACHTUNG" auf 
einen möglichen Sachschaden hin."

Wie beim Trocknen des Hundes in der Mikrowelle ... :-)

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Da das Ding sicherlich einen Timeout-Timer für die Stromüberwachung hat, 
reicht es vielleicht in bestimmten Zeitabständen einen erhöhten Strom 
über der Erkennungsschwelle zu holen, und den Rest der Zwischenzeit dann 
eventuell nichts ziehen zu müssen. Ausprobieren halt.

von A. S. (Gast)


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ganz EINFACH! schrieb:
> und ersetzt den statt zB von "R400" (0,40 Ohm) auf
> einen niedrigeren Wert. Soll die Powerbank garnicht abschalten, wählt
> man hier einfach einen Widerstand von zB. 0,10 mOhm oder 0,1 mOhm
> Widerstand. (Achtung: mOhm=MilliOhm(!!). Schon ist das Problem
> beseitigt. Umgekehrt erhöht man zB. den Widerstandswert, dann schaltet
> zB. die PB erst ab, wenn zB. maximal 1A oder 2 A Last dranhängt

Warum schaltet der später ab, wenn der Shund kleiner wird?

HildeK schrieb:
> dass dieses Exemplar offenbar nicht abschaltet.

5V oder Lipo-Spannung?

Jens G. schrieb:
> Und wenn da einfach 5V/10Ah drausfsteht

anscheinend ja nicht:

HildeK schrieb:
> Da steht nur "10000mAh-Lithium-Inonen-Akku".

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Erwin D. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Könnte da die Abschaltung beim Laden überbrückt werden?
>
> Man kauft eine, die ihren Ausgang beim Laden eben NICHT abschaltet.
> Die hier genannte von LIDL ist dafür offensichtlich nicht geeignet.

gibts dafür einen Werbebegriff auf den man achten sollte?
Wenn ich mir die Angebote so überfliege wird sowas nirgends erwähnt

von Manfred (Gast)


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Jens G. schrieb:
> Es gibt doch auch die 1,5V-Mignons, bzw 9V-Blocke, die sich
> via USB laden lassen, und die intern eine LiPo-Zelle mit Schaltwandler drin 
haben,

Die 1,5V-Rundzellen müssten einen Abwärtswandler haben. Sind aber mir zu 
teuer, um nur mal so zum Spielen welche zu kaufen. Die Leistungsangaben 
der Chinesen sind mir suspekt, eine seriöse Li-AA (14500) ohne 
Ladeschaltung liefert max. 800mAh @3,6V, aus dem USB-Dingelchen können 
bestenfalls 1200mAh an 1,5V kommen.

Die 9V-Blöcke sind mit 2xLiPo in Reihe aufgebaut, haben im Mittel 7,2 
Volt Ausgangsspannung. Soshine schafft die angegebenen 650mAh gerade so, 
ich habe mehrere davon und zwischen 570 und 660 mAh gemessen.

Es gibt auch eine Variante mit 3xLiFEPo4 in Reihe, anstatt der 
aufgedruckten 320mAh kommen aus meinen zwei gerade mal 200mAh heraus. 
Der Däne auf lygte-info.dk hat sie richtig schlecht dargestellt.

Ich habe eine 9V mit eingebautem USB-Lader, verkauft mit 500mAh, bekomme 
ich erwartungsgemäß nur 230mAh heraus - Chinahändler haben eine eigene 
Mathematik.

> die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang
> halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten,

Das ist ein Grund, diesen Kram nicht zu kaufen, Akkus, die nach 3 
Monaten von selbst leer sind, brauche ich nicht.

von Jack V. (jackv)


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● J-A V. schrieb:
> gibts dafür einen Werbebegriff auf den man achten sollte?

„Pass through“, bzw. Varianten davon.

von Jens G. (jensig)


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Manfred (Gast) schrieb:

>Die 1,5V-Rundzellen müssten einen Abwärtswandler haben. Sind aber mir zu
>teuer, um nur mal so zum Spielen welche zu kaufen. Die Leistungsangaben

Zum Spielen hab' ich sie mir auch nicht gekauft.

>der Chinesen sind mir suspekt, eine seriöse Li-AA (14500) ohne

Ist nix anderes als bei der Powerbank oben. Kapazität bezieht sich auf 
die interne Zelle bei den 9V-Blöcken (400mAh, schaffen aber nur 200mAh), 
und  - Überraschung - auf die 1,5V bei den Mignons (1250mAh), jedenfalls 
ungefähr lt. meinen Messungen. Man schreibt also drauf, was nach mehr 
klingt.
Es geht also nicht nach technischer Logik, wie es der Jochen (Gast) 
weiter oben glaubt, sondern schlicht um mehr Werbeeffekt.

>Die 9V-Blöcke sind mit 2xLiPo in Reihe aufgebaut, haben im Mittel 7,2
>Volt Ausgangsspannung.
>...
>Es gibt auch eine Variante mit 3xLiFEPo4 in Reihe, anstatt der

Und Du glaubst, das sind die einzigen Varianten? Deine vielleicht. Meine 
haben "exakt" 9V, weil mit Schaltregler ...

>> die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang
>> halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten,

>Das ist ein Grund, diesen Kram nicht zu kaufen, Akkus, die nach 3
>Monaten von selbst leer sind, brauche ich nicht.

Mir egal - ich brauche die.
Dagegen brauche ich keine "9V"-Blöcke, die variable 6-8V, oder 9-12V 
hergeben ...

: Bearbeitet durch User
von HildeK (Gast)


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A. S. schrieb:
> 5V oder Lipo-Spannung?

5V.

von Manfred (Gast)


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Jens G. schrieb:
>>der Chinesen sind mir suspekt, eine seriöse Li-AA (14500) ohne
>
> Ist nix anderes als bei der Powerbank oben. Kapazität bezieht sich auf
> die interne Zelle bei den 9V-Blöcken (400mAh, schaffen aber nur 200mAh),
> und  - Überraschung - auf die 1,5V bei den Mignons (1250mAh), jedenfalls
> ungefähr lt. meinen Messungen.

Wenn Du an 1,5V wirklich 1250mAh entladen kannst, wäre das entsprechend 
meiner Schätzung eine ordentliche Zelle, mehr geht aktuell kaum.

> Es geht also nicht nach technischer Logik, wie es der Jochen (Gast)
> weiter oben glaubt, sondern schlicht um mehr Werbeeffekt.

Das ist einfach Lügerei, es gibt Grundregeln der Technik. Zwei Zellen zu 
250mAh in Reihe ergeben noch immer 250mAh, nicht 500.

>>Die 9V-Blöcke sind mit 2xLiPo in Reihe aufgebaut
>>...
>>Es gibt auch eine Variante mit 3xLiFEPo4 in Reihe,
>
> Und Du glaubst, das sind die einigen Varianten? Deine vielleicht.
> Meine haben "exakt" 9V, weil mit Schaltregler ...

Wie heißen die, Hersteller / Typ?
Wie groß ist deren Selbstentladung?

>>> die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang
>>> halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten,
>>Das ist ein Grund, diesen Kram nicht zu kaufen, Akkus, die nach 3
>>Monaten von selbst leer sind, brauche ich nicht.
>
> Mir egal - ich brauche die.

Dann haben wir unterschiedliche Anwendungen.

> Dagegen brauche ich keine "9V"-Blöcke,
> die variable 6-8V, oder 9-12V hergeben ...

Ich habe Meßgeräte, die ich selten nutze und mich über sabbernde 
Primärbatterien geärgert. Ich habe ausgemessen, ab welcher Spannung 
diese eine Batterie-Leer-Meldung liefern, mit nur 7V kommen nicht alle 
zurecht. Da, wo ich nun Li-Akkus drin habe, bin ich zufrieden und habe 
selbst nach 2 Jahren keine signifikante Selbstentladung.

Wir einigen uns mal, dass es vom Anwendungsfall abhängig ist, welche der 
Varianten Sinn macht.

von Jens G. (jensig)


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Manfred (Gast) schrieb:

>> Es geht also nicht nach technischer Logik, wie es der Jochen (Gast)
>> weiter oben glaubt, sondern schlicht um mehr Werbeeffekt.

>Das ist einfach Lügerei, es gibt Grundregeln der Technik. Zwei Zellen zu
>250mAh in Reihe ergeben noch immer 250mAh, nicht 500.

Ja, ergibt dieselbe Kapazität, aber doppelte Energie. Ist aber in meinem 
Falle irrelevant.
Erkläre doch mal, warum beim 9V-Block die interne Kapazität angegeben 
wird, und bei der Mignon die externe anstatt interne? Ist immerhin 
derselbe Hersteller - technisch begründen läßt sich dieser Unterschied 
eher schlecht ...

von HyndaB (Gast)


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Lidl bietet viele Powerbanks mit Kapazität von 3 bis 10 Ah.
Die Liste ist zB. auf die Seite verfügbar 
https://www.kodino.com/de/?s=powerbank. Es gibt auch Eigenschaften jeder 
Powerbank und viel mehr. Leute können da auch diskutieren.

von Stefan F. (Gast)


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Jens G. schrieb:
> Erkläre doch mal, warum beim 9V-Block die interne Kapazität angegeben
> wird, und bei der Mignon die externe anstatt interne?

Das kann niemand erklären, weil diese Aussage nicht stimmt.

> Lidl bietet viele Powerbanks mit Kapazität von 3 bis 10 Ah.

Bei Powerbanken ist die Angabe wirklich fragwürdig, denn sie bezieht 
sich auf den internen Lithium Akku. Nach der Wandlung auf 5V bleibt hast 
du nur noch knapp mehr als die Hälfte übrig.

von Jack V. (jackv)


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Wenn der Thread schonmal ausgebuddelt wurde: auch bei den Powerbanks von 
Lidl steht nochmal die speicherbare Energiemenge in Wh drauf. Davon 
gehen natürlich nochmal die Wandlerverluste ab, aber es ist von der 
Spannung unabhängig.

von Edelmann Gerhard (Gast)


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Hallo,
hast du zufällig noch den Kassenbon da meine defekt ist und ich ihn 
nicht mehr habe.

MfG:Edelmann Gerhard

von Turtle (Gast)


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Du musst nur glaubhaft machen, dass der Artikel von Dir am DATUM gekauft 
wurde.

https://www.test.de/Leserfrage-Kassenbon-verblasst-4206503-0/

von Percy N. (vox_bovi)


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Turtle schrieb:
> glaubhaft machen,

Das wird im Streitfall nicht reichen.

von H. H. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Turtle schrieb:
>> glaubhaft machen,
>
> Das wird im Streitfall nicht reichen.

Man muss es dem Richter glaubhaft machen.

von Stefan F. (Gast)


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H. H. schrieb:
> Man muss es dem Richter glaubhaft machen.

Und wie soll das gehen, so ganz ohne Beleg?

von H. H. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Man muss es dem Richter glaubhaft machen.
>
> Und wie soll das gehen, so ganz ohne Beleg?

§286 ZPO

von DANIEL D. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ich hätte auch lieber, wenn auf dem Karton eines Staubsaugers die
> Saugleistung angegeben wäre, anstatt die Stromaufnahme.


So als Diagramm, welche Liter Menge Luft bei welchen Unterdruck 
aufgesaugt wird?

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> §286 ZPO

Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung.

von H. H. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> §286 ZPO
>
> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung.

Ein "Beweis" ist nicht nötig.

von Stefan F. (Gast)


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DANIEL D. schrieb:
> So als Diagramm, welche Liter Menge Luft bei welchen Unterdruck
> aufgesaugt wird?

Neh, damit wäre ich überfordert. Aber eine Skala von A (schwach) bis E 
(stark) wäre doch machbar. Geht ja auch so ähnlich beim Energielabel und 
bei der Stabilität von Fahrradschlössern.

von Turtle (Gast)


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H. H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> H. H. schrieb:
>>> §286 ZPO
>>
>> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung.
>
> Ein "Beweis" ist nicht nötig.

Bloß nicht mit dem Lowperformer diskutieren.

Der hat noch nicht mal das Selbstbewusstsein, um bei Lidl einen 10,- 
Euro Artikel zu reklamieren. Was - nebenbei bemerkt - bei Lidl kein 
Problem darstellt.

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> H. H. schrieb:
>>> §286 ZPO
>>
>> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung.
>
> Ein "Beweis" ist nicht nötig.

Du argumentierst widersprüchlich. § 286 setzt die Erhebung eines 
Beweises voraus,  erleichtert lediglich seine Würdigung.

Bestrittene Behauptungen anspruchsbegründender Tatsachen sind stets 
beweisbedürftig.

von H. H. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>
>>> H. H. schrieb:
>>>> §286 ZPO
>>>
>>> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung.
>>
>> Ein "Beweis" ist nicht nötig.
>
> Du argumentierst widersprüchlich. § 286 setzt die Erhebung eines
> Beweises voraus,  erleichtert lediglich seine Würdigung.
>
> Bestrittene Behauptungen anspruchsbegründender Tatsachen sind stets
> beweisbedürftig.

Das liegt ganz im Ermessen des Richters.

von Stefan F. (Gast)


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Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht ziehen, 
zumindest erweckt ihr den Eindruck.

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> Das liegt ganz im Ermessen des Richters.

Norm?

von H. H. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht
> ziehen,
> zumindest erweckt ihr den Eindruck.

Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben.

von H. H. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Das liegt ganz im Ermessen des Richters.
>
> Norm?

§286 ZPO

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> H. H. schrieb:
>>> Das liegt ganz im Ermessen des Richters.
>>
>> Norm?
>
> §286 ZPO

Unsinn. Dort steht nur, wie ein Beweis zucwürdigen ist, nicht, wann er 
zu erheben ist.

Wie oft muss Dir das noch erzählt wereen?

Das Beweiserfordernis ergibt sich als Umkehrschluss aus § 288 ZPO. Vgl 
auch sog Rosenbergsche Formel bzw Beweislast.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>
>> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht
>> ziehen,
>> zumindest erweckt ihr den Eindruck.
>
> Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben.

Zur Verwendung vor Gericht ..

von H. H. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Stefan ⛄ F. schrieb:
>>
>>> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht
>>> ziehen,
>>> zumindest erweckt ihr den Eindruck.
>>
>> Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben.
>
> Zur Verwendung vor Gericht ..

Soweit kommts dann nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> H. H. schrieb:
>>> Stefan ⛄ F. schrieb:
>>>> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht
>>>> ziehen,
>>>> zumindest erweckt ihr den Eindruck.
>>>
>>> Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben.
>>
>> Zur Verwendung vor Gericht ..
>
> Soweit kommts dann nicht.

Das wäre zumindest ungewöhnlich.

Mir ist es alkerdings schon passiert, dass jemand ein verschimmeltes 
Toastbrot nicht zurücknehmen wollte,  weil er der Meinung war, das MHD 
bezeichne den Tag, an dem die,Ware bereits zu Staub zerfallen darf. 
Nein, es ging dann doch, sogar ohne Rechtsstreit.

von Ralf X. (ralf0815)


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Zu den Garantiebedingungen bei Lidl gehort es, dass man den Kassenzettel 
aufhebt und vorweisen kann.
In jeder Gebrauchsanweisung der Lidl-Geräte angeführt.
Und Garantiebedingungen sind sehr viel freier zu gestalten, als die 
Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung.

Nach Aktionszeitraum verkauft Lidl manche "Billig"-Teile um 30% 
reduziert in den Filialen, teuere Dinge gehen zurück ins Lager, 
Rückgaben/Reklamationen gehen oft an Ramschhändler, die dann sogannte 
B-Ware verkaufen und null Garantie geben, ob die das dann auch als B- 
oder sogar C-Ware feilbieten, lässt sich nicht feststellen.

Lidl-Kundendienst und die verbundenen Serviceabwickler reagieren absolut 
verbraucherfreundlich.
Bei einer brauchbaren online-Fehlerbeschreibung, Kopie des 
Kassenzettels und NP bis 20,-€ (?) wird i.d.R. auch völlig auf die 
Rücksendung verzichtet (wenn der Kunde dem zustimmt) und ein Ersatzgerät 
zugeschickt.
Generell meist nagelneu und ggf. auch bei teueren Geräten die neuere und 
verbesserte/teuere Ausführung.
Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt.

Edelmann Gerhard schrieb:
> Hallo,
> hast du zufällig noch den Kassenbon da meine defekt ist und ich ihn
> nicht mehr habe.

Im Prinzip möchtest Du einen Betrug begehen und da den TE reinziehen.
Gar nicht gut!

Nebenbei meine ich zu wissen, dass der TE in AT wohnt und dann auch wohl 
dort gekauft hat.
Und auf jedem Kassenzettel ist die verkaufende Filiale benannt.
Aber selbstverständlich kann auch jeder Bürger weltweit durch AT 
gefahren sein und sich dort eine PB gekauft haben, nebst allem anderen, 
was auf dem Bon vermerkt und bei der Schwarzgruppe registriert ist.
Ggf. auch noch Kartennummer o.ä., gerade in Zeiten der Lidl-App.
Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem 
Kassenbon was reklamiert hat.

Der TE müsste völlig neben der Kappe sein, wenn er Dir seine restlichen 
über 1,5 Jahre Garantie schenken würde.
Und sich dafür ggf. auch noch wissentlich an einer Straftat beteiligt.
Ganz schlechte Idee!

von MaWin (Gast)


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Da gibt es auch schon eone gewerbliche Lösung dafür:
https://www.ramser-elektro.at/shop/bausaetze-und-platinen/powerbank-anti-off/

von H. H. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt.

Nicht zu Recht!

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>
>> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt.
>
> Nicht zu Recht!

Vorsicht! Ralph spricht hier von Garantie, da gelten uU andere Regeln.

Nur hat das wenig mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun. Zu 
beachten bleibt allerdings § 443 BGB; nach dieser Norm sind Ralphs 
"Freistilgarantien" kaum noch möglich.

: Bearbeitet durch User
von H. H. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Ralf X. schrieb:
>>
>>> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt.
>>
>> Nicht zu Recht!
>
> Vorsicht! Ralph spricht hier von Garantie, da gelten uU andere Regeln.
>
> Nur hat das wenig mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun.

Mein Einspruch war wegen "alles".

von Ralf X. (ralf0815)


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H. H. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt.
>
> Nicht zu Recht!

Stiftung Warentest finde ich prinzipiell gut, aber immer mal wieder 
greifen die auch mal richtig in die Schexxe.
Du solltest vermeiden, denen im negativen Sinne nachzueifern.

Richtig ist natürlich, dass es auch möglich ist, den Kauf mittels 
anderer "Beweise" nachzuweisen, insb. bei Zahlung über Karte oder mit 
App-Registrierung.
Theoretisch natürlich auch durch Zeugen, aber aber das wird schon 
schwieriger.

"Edelmann Gerhard" hat es nicht einmal für nötig empfunden, den Fehler 
zu beschreiben, der ggf. gar nicht unter die Gewährleistung oder 
Garantie fallen würde.
Wenn sein Gastnick sein echter Name sein sollte, prost Mahlzeit..

von Percy N. (vox_bovi)


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H. H. schrieb:
>
> Mein Einspruch war wegen "alles".

Dann geht's! ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Stiftung Warentest finde ich prinzipiell gut, aber immer mal wieder
> greifen die auch mal richtig in die Schexxe.
> Du solltest vermeiden, denen im negativen Sinne nachzueifern.

Jetzt solltest Du vielleicht noch erklären wollen können, warum die 
Fotokopie eines Thermobons nicht zielführend sein sollte.

von Arno H. (arno_h)


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Percy N. schrieb:
>
> Jetzt solltest Du vielleicht noch erklären wollen können, warum die
> Fotokopie eines Thermobons nicht zielführend sein sollte.

Wesentlich besser, als den Zettel in Folie einzuschweissen (war ein 
wichtiges Fax damals).

Arno

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Stiftung Warentest finde ich prinzipiell gut, aber immer mal wieder
>> greifen die auch mal richtig in die Schexxe.
>> Du solltest vermeiden, denen im negativen Sinne nachzueifern.
>
> Jetzt solltest Du vielleicht noch erklären wollen können, warum die
> Fotokopie eines Thermobons nicht zielführend sein sollte.

Habe ich behauptet, dass alles und jedes aus dem "test.de" Link falsch 
ist?
Du hast doch auch gelesen, dass ich geschrieben habe, dass dem Lidl-KD 
oder Servivepartner sogar/selbstverständlich eine Kopie per Mail 
ausreicht?
Das generell in Rechtsgeschäften überwiegend mit Kopien gearbeitet wird, 
dürfte Dir doch auch geläufig sein, solange keine Partei oder insb. ein 
Gericht die Originalvorlage verlangt, wobei das Original auch niemals 
wirklich "aus der Hand" gegeben wird.

Und jetzt auffi zur nächsten Spitzfindigkeit.. :-)

von Ralf X. (ralf0815)


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H. H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> H. H. schrieb:
>>> Ralf X. schrieb:
>>>
>>>> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt.
>>>
>>> Nicht zu Recht!
>>
>> Vorsicht! Ralph spricht hier von Garantie, da gelten uU andere Regeln.
>>
>> Nur hat das wenig mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun.
>
> Mein Einspruch war wegen "alles".

Naja, an sich solltest auch Du in der Lage sein, Bezüge und 
Zusammenhänge innerhalb eines längeren Kommentars zu begreifen.
Ohne andere Beweise wird bei Fehlen eines Beleges ein Anspruch i.d.R. 
abgelehnt.
Absolut zu Recht.

Kulant kann ein Unternehmen dennoch sein, kommt dann aber auf den 
Einzelfall und das Verhältnis zum Kunden und zum FA an.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Habe ich behauptet, dass alles und jedes aus dem "test.de" Link falsch
> ist?

Habe ich das behauptet?

Ralf X. schrieb:
> Und jetzt auffi zur nächsten Spitzfindigkeit.. :-)

Was was denn nun so

Ralf X. schrieb:
> Schexxe

an dem verlinkten Text, abgesehen davon, dass er nicht allzu viel mit 
"Glaubhaftmachung" zu tun hatte, was aber lediglich von dem Traumtänzer 
unterstellt wurde, der den link gepostet hatte?

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Was was denn nun so
>
> Ralf X. schrieb:
>> Schexxe
>
> an dem verlinkten Text, abgesehen davon, dass er nicht allzu viel mit
> "Glaubhaftmachung" zu tun hatte, was aber lediglich von dem Traumtänzer
> unterstellt wurde, der den link gepostet hatte?

Warum bringst da ein SO mit rein?
Weil Du glaubst, dass Juristen immmer alles/vieles/manches leicht 
verfälschen sollten, damit man sich richtig streiten kann?
Weil der Jurist an dem Streit verdient?

Angebliche Leserfragen werden bei Stiftung Warentest in meinen Augen 
nur produziert und völlig unqualifiziert und einseitig beantwortet, um 
Leute über die Suchmaschinen auf die test-Seite zu bringen.

- Was soll der Misthinweis, dass die Händler ganz easy auch thermo- und 
lichtfeste Bons rausgeben könnten, ohne dabei auch einen Hinweis auf die 
Kosten zu geben?
- Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden 
kann, ist nur sehr bedingt richtig.
Ebenso das Zeugengedöns.
- Warum beinhaltet der "Tipp" (dar sich dort i.d.R. an die 
Unterbelichteten richtet) nicht auch den Hinweis, dass man ja auch 
einfach ein Foto mit dem Handy machen könnte?

Vor vielen Jahren habe ich mich mal im TW-Forum registriert und Fragen 
zu Tests gestellt, die mir äusserst fraglich erschienen.
Die (TW) Antworten lassen mich vermuten, dass da im Onlinebereich Leute 
beschäftigt sind, die selbst die Klötzchenschule nicht geschafft haben.
Wenn Du Beispiele haben möchtest, frag ruhig, auch wenn das inzwischen 
etwas OT ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden
> kann, ist nur sehr bedingt richtig.
Das solltest Du belwgdn können, auch wenn Du mit "bedingt" 
möglicherweise "eingeschränkt" gemeint haben solltest.
> Ebenso das Zeugengedöns.
Dazu hast Du sicherlich Rechtsorechungsnachweise zur Hand, nicht wahr?
> Warum beinhaltet der "Tipp" (dar sich dort i.d.R. an die
> Unterbelichteten richtet) nicht auch den Hinweis, dass man ja auch
> einfach ein Foto mit dem Handy machen könnte?
Du bist doch auch so darauf gekommen; reicht also.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem
> Kassenbon was reklamiert hat.

Ich habe schon alles mögliche retourniert; sowohl bei Lidl als auch bei 
Aldi. Ob auf dem Retourenschein als Name des Kunden nun Bruce Wayne 
stand ider Jerry Corton, hat regelmäßig keine Sau interessiert, solange 
ein bestimmter Wert nicht überschritten wurde.

Als es mal um ~ 120 Euro ging, wollte tatsächlich jemand einen Ausweis 
sehen.

von A. S. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Aber eine Skala von A (schwach) bis E
> (stark) wäre doch machbar. Geht ja auch so ähnlich beim Energielabel und
> bei der Stabilität von Fahrradschlössern.

Dann kommt da sowas raus wie 1000 Watt Peak-Impuls-Leistung wie bei 
Ghetto-Blastern, aus einer Knopfzelle.

Energielabel sind z.B. bei Waschmaschinen reinste Ver***e. Da wird im 
60°-Spar-Programm (weil das zählt) mit allen Tricks gearbeitet, vor 
allem mit deutlich weniger als 60°

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden
>> kann, ist nur sehr bedingt richtig.
> Das solltest Du belwgdn können, auch wenn Du mit "bedingt"
> möglicherweise "eingeschränkt" gemeint haben solltest.

Ich bin gespannt auf Deine lustige und angeblich juristische 
Untescheidung zwischen "bedingt" und "eingeschränkt".
Meine Güte, was machst Du dich hier zum Affen.

>> Ebenso das Zeugengedöns.
> Dazu hast Du sicherlich Rechtsorechungsnachweise zur Hand, nicht wahr?

Für so einen Hiwi-Juristen wie Dir?
Wie bitte willst Du da durchblicken?

>> Warum beinhaltet der "Tipp" (dar sich dort i.d.R. an die
>> Unterbelichteten richtet) nicht auch den Hinweis, dass man ja auch
>> einfach ein Foto mit dem Handy machen könnte?
> Du bist doch auch so darauf gekommen; reicht also.

ohne Worte

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem
>> Kassenbon was reklamiert hat.
>
> Ich habe schon alles mögliche retourniert; sowohl bei Lidl als auch bei
> Aldi.

Naja, ein Jurist würde jetzt ggf. fragen, was, warum und wie lange nach 
Kauf.
Oder auch warum..

> Ob auf dem Retourenschein als Name des Kunden nun Bruce Wayne
> stand ider Jerry Corton, hat regelmäßig keine Sau interessiert, solange
> ein bestimmter Wert nicht überschritten wurde.

Die Rückgabekriterien in der Filiale bei z.B. lidl, Aldi, Kaufland 
sind ähnlich, aber unterscheiden sich teilweise gewaltig nach 
Warengruppe.
Die gültigen AGB von Lidl und Aldi kennst Du, hast sie gelesen und auch 
verstanden?
Auch den Unterschied zwischen Rückgabe, Mängelhaftung und Garantie?

> Als es mal um ~ 120 Euro ging, wollte tatsächlich jemand einen Ausweis
> sehen.

Aber die "Retour" vor Ort fand doch bestimmt nicht nach zig Monaten 
statt, oder?
Einen Juristen würden jetzt an sich noch viel mehr Hintergründe 
interessieren, aber woher willst Du das auch wissen, was für eine 
juristische Beurteilung wichtig wäre? *gg

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Ralf X. schrieb:
>>
>>> Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden
>>> kann, ist nur sehr bedingt richtig.
>>
>> Das solltest Du belwgdn können, auch wenn Du mit "bedingt"
>> möglicherweise "eingeschränkt" gemeint haben solltest.
>
> Ich bin gespannt auf Deine lustige und angeblich juristische
> Untescheidung zwischen "bedingt" und "eingeschränkt".
> Meine Güte, was machst Du dich hier zum Affen.

Dir ist aber schon klar, dass Dein oben zitierter Satz bedeuter: "Dass 
der Kauf durch Kartenzahlungen und Kontoauszüge nur unter weiteren 
Bedingungen belegt werden kann ...", oder?

Wenn Du schon meinst, hier in fachjuristischer Terminologie 
herumdilettieren zu müssen, dann verwende die termini technici 
wenigstens korrekt!

Also, welches sind die Bedingungen dafür, Kartenzahlungsbelege und 
Kontoauszüge als Beweismittel für Kaufvertragsschlüsse zulassen oder 
ablehnen zu können? Entsprechenden Parteivortrag darfst Du dabei getrost 
unterstellen, denn sonst stellt sich die Frage relationstechnisch gar 
nicht erst.

Ralf X. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Ralf X. schrieb:
>>
>>> Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem
>>> Kassenbon was reklamiert hat.
>>
>> Ich habe schon alles mögliche retourniert; sowohl bei Lidl als auch bei
>> Aldi.
>
> Naja, ein Jurist würde jetzt ggf. fragen, was, warum und wie lange nach
> Kauf.
> Oder auch warum..
Eigentlich nicht, weil der im Gegensatz zu Dir weiß, dass und warum es 
hier darauf nicht ankommt.

Ralf X. schrieb:
> Die Rückgabekriterien in der Filiale bei z.B. lidl, Aldi, Kaufland sind
> ähnlich, aber unterscheiden sich teilweise gewaltig nach Warengruppe.
> Die gültigen AGB von Lidl und Aldi kennst Du, hast sie gelesen und auch
> verstanden?
Unterschiedliche AGB je nach Warengruppe? Interessant.  Davon haben mir 
die genannten Unternehmen bisher nichts mitgeteilt. Was sagt Dir das 
Wörtchen "einbezogen", falls es Dir etwas sagt? Und warum sollte mich 
das überhaupt interessieren? Wodurch sollten Deine hochgeschätzten AGB 
"gültig" (Juristen sprechen hier von "wirksam") geworden sein?
> Auch den Unterschied zwischen Rückgabe, Mängelhaftung und Garantie?
Gewiss doch, und Du bist herzlich eingeladen, mitzuteilen, warum es zur 
Beantwortung der hier wesentlichen Frage darauf ankommen soll.

Ralf X. schrieb:
> Aber die "Retour" vor Ort fand doch bestimmt nicht nach zig Monaten
> statt, oder?
> Einen Juristen würden jetzt an sich noch viel mehr Hintergründe
> interessieren, aber woher willst Du das auch wissen, was für eine
> juristische Beurteilung wichtig wäre? *gg
Mit Sicherheit nicht, aber das kannst Du halt nicht beurteilen.

Hint: Es ging einzig und allein um die Behauptung
Ralf X. schrieb:
> Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem
> Kassenbon was reklamiert hat.
Dafür sind all Deine Albernheiten unerheblich, weil sie schlicht und 
ergreifend insoweit bedeutungslos sind.

An diese Bedeutungslosigkeit solltest Du Dich gewöhnen.

Um Dich zu trösten: Ja, es waren auch Reklamationen dabei. Auch da fand 
eine Identitätsprüfung nicht statt. Möglicherweise ist es Kaufleuten 
egal, wenn der Kunde höchstselbst die Rückzahlung des Kaufpreises 
vereitelt, indem er eine falsche Identität angibt.

: Bearbeitet durch User
von DANIEL D. (Gast)


Lesenswert?

Also was eine faszinierende Diskussion über die Rückgabebedingungen von 
Discountern.  Erzählt doch bitte mehr!

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Das generell in Rechtsgeschäften überwiegend mit Kopien gearbeitet wird,
> dürfte Dir doch auch geläufig sein, solange keine Partei oder insb. ein
> Gericht die Originalvorlage verlangt, wobei das Original auch niemals
> wirklich "aus der Hand" gegeben wird.
>
> Und jetzt auffi zur nächsten Spitzfindigkeit.. :-)

https://dejure.org/gesetze/ZPO/134.html

"§ 134
Einsicht von Urkunden
(1) Die Partei ist, wenn sie rechtzeitig aufgefordert wird, 
verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf die sie in 
einem vorbereitenden Schriftsatz Bezug genommen hat, vor der mündlichen 
Verhandlung auf der Geschäftsstelle niederzulegen und den Gegner von der 
Niederlegung zu benachrichtigen."

Spitzfindig genug?

Gibt es eigentlich irgendeinen Bereich, über den Du nicht völlig 
ahnungsfrei wild herumschwadronierst?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wenn man den Kassenbon nicht hat,
kann man es durchaus trotzdem mal versuchen, ob man Ersatz bekommt.
speziell wenn es irgendwas aus der Palette der Eigenmarken ist.

Hab sowas auch schon durch.

Ist dann halt 'ne Kulanz-Sache, mehr als Nein sagen wird man nicht.

von Axel R. (axlr)


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Wer von Euch hat schonmal im Handel gearbeitet?

Jeder Discounter nimmt Dir das Ding zurück. Auch ohne Kassenzettel. 
Sonst schaff' es zu Kaufland, die nehmen es mit Sicherheit ...
Als wenn ein Kunde, der eh schon total unzufrieden ist, sich am 
Service-Counter irgendwelche Märchen ausdenken würde. Wenn da einer mit 
"sowas" kommt, kommt es natürlich auch n bissl drauf an, wie ..
Aber es interessiert den Marktleiter NULL, ob er da nun die 19€ wieder 
auszahlen muss. Der Kunde ist glücklich, die Powerbank wird 
abgeschrieben
-> Thema erledigt. Aufwand, Nutzen. Und ein verärgerter Kunde erzählt 
das im Schnitt 14mal öfters weiter, dass es da Mist sei, als ein 
zufriedener Kunde.
Dieser Faktor fließt da auch mit rein.
Wir sind immer noch in Regionen bis 50€. Darüber hinaus gibt es 
abweichende Vorgaben. Von Haus zu Haus unterschiedlich.

Ich habe selbst oft genug dem Kunden Geld ausgezahlt. Auch ohne 
Kassenbon.
BTDT

Gruß ans Forum
Äxl, DG1RTO

von A. S. (Gast)


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Axel R. schrieb:
> BTDT

Als junger Mann mal bei Conrad in Do: Ein älterer Herr kam mit einer 
offenen Packung Knopfzellen an und erzählte seine "Geschichte". 
Anstandslos nahm der Mann hinter der Theke die zurück. Als er außer 
Hörweite war, erzählte er seiner dabei stehenden Kollegin, dass dies 
eine ganz typische Masche sei und die Batterien diesmal sogar von 
anderem Typ waren. Der Herr hatte sich also nichtmal die Mühe gemacht, 
ähnliche Batterien zurückzubringen.

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Beitrag #6818291 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hartmut  . (rio71)


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so ihr rechtler... BTT..:
hier mal meine...:
"Intenso Powerbank S10000" ; 10000 mAh ; 3,7 V ; 12,95 euro reichelt 
angebot ; (schon paar jahre her..)
leerlauf ruhezustand 2,388 V ; on bei < 220kOhm = 10 µA ;
aus nach 1:07 minuten bei kleiner  220kOhm bis 90 Ohm ;
bleibt dauerhaft an wenn Strom größer als 58,4 mA ist ; 0,300 W ; 87,8 
Ohm ; 5,13 V ;
leerlauf ; an 5,09 V ; nach belastung 5,06 V ; 4,85 V @ 2,2 A ; nach 
30min 4,80 V ; 4,73 V @ 2,35 A ;
achja.. speisen und nachladen sind hier unabhängig voneinander.. wenn 
man was zu laden hat und die powerbank auch.. kann man die powerbank 
einfach dazwischen schalten... die 5V quasi durchspeisen..

MaWin schrieb:
> Da gibt es auch schon eine gewerbliche Lösung dafür:
> https://www.ramser-elektro.at/shop/bausaetze-und-platinen/powerbank-anti-off/
wäre im serientrimm viel zu gefräßig.. :-) kann man ja nach wunsch 
modifizieren..
alle 60 sekunden nen 65 mA Impuls generieren sollte reichen für die 
Intenso.. :-)

: Bearbeitet durch User
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