Diese Woche hat Lidl eine Powerbank mit 10Ah im Angebot - Outdoor mit IP67. Ich habe mir gestern eine geholt und sie mal voll geladen. Zwei USB-A-Buchsen für die Verbraucher, 2A pro Buchse, aber nicht mehr als 2.4A zusammen. In vielen Threads ist die Rede davon, wie man verhindern kann, dass sie abschaltet, wenn man nur kleine Lasten betreiben will. Nun, diese schaltet offenbar nicht ab. Die 5V stehen im Leerlauf an, über Nacht hatte ich eine LED mit 500µA daran betrieben, heute Vormittag seit einigen Stunden dann eine Last mit ca. 30mA. Ich sehe kein Abschalten ... Das Tablet lädt sie auf, mehr habe ich noch nicht untersucht bisher. Ist das nur eines der kaum zu bekommenden Teile, die nicht abschalten? Oder weiß jemand, wo üblicherweise die Grenze zur Abschaltung liegt bzw. wie da vorgegangen wird? Da sie laut Beschreibung selber einschaltet, wenn man z.B. ein Smartphone ansteckt, so muss das z.B. über den Strombezug erkannt werden. Dafür muss dann die Spannung anstehen, die dann auch meine kleine Last versorgt. Wenn mein Exemplar nicht fehlerhaft ist, weil es nicht abschaltet, dann ist dies vielleicht ein Tipp für diejenigen, die so was schon lange gesucht haben.
Abschalten heisst ja nicht 0V, da würde er nicht erkennen wann wieder was angesteckt ist und Strom braucht, sondern nur kein stepup auf 5V mehr sondern die Akkuspannung direkt, also ca. 3.6V. Das wirst du an deiner LED kaum sehen, da musst du schon ein Messgerät nehmen. Immerhin könnte von Lidl eine seriöse PowerBank stammen, in der wirklich mehrere Akkus parallel drin sind und nicht bloss sandgefüllte Papprollen.
MaWin schrieb: > Das wirst du an > deiner LED kaum sehen, da musst du schon ein Messgerät nehmen. Ich hab schon gemessen. Es sind 5V, ohne Last, mit kleiner Last und logischerweise auch mit angestecktem Tablet.
Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler für die Ausgangsspannung läuft?
batman schrieb: > Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler > für die Ausgangsspannung läuft? Mal sehen :-). Ich habe sie erst seit <24h. Das reicht noch nicht zu einer Aussage bei einer Kapazität von 10Ah.
HildeK schrieb: > batman schrieb: >> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler >> für die Ausgangsspannung läuft? > > Mal sehen :-). Ich habe sie erst seit <24h. > Das reicht noch nicht zu einer Aussage bei einer Kapazität von 10Ah. Eine weitere interessante Frage ist folgende: Die meisten Powerbanken schalten den Ausgang einfach ab, wenn am Eingang ein Ladestrom angeschlossen wird. Ist das hier auch so oder liegt während der Ladung am Ausgang die 5V an? Könntest du das mal bitte testen?
Codo schrieb: > Ist das hier auch so oder liegt > während der Ladung am Ausgang die 5V an? Könntest du das mal bitte > testen? Während der Ladung liegen am Ausgang keine 5V an, sondern weniger. Im Moment sind es 4.7V. Gestern, mit halb leerem Akku, war es weniger - wenn ich mich recht erinnere. In der Anleitung wird auch darauf verwiesen, dass man während des Ladens keinen Gerät zum Aufladen anschließen soll.
HildeK schrieb: > batman schrieb: >> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler >> für die Ausgangsspannung läuft? > > Mal sehen :-). Ich habe sie erst seit <24h. > Das reicht noch nicht zu einer Aussage bei einer Kapazität von 10Ah. Es sei denn man hängt ein kleines Amperemeterchen vor den Akku. :-)
batman schrieb: > Es sei denn man hängt ein kleines Amperemeterchen vor den Akku. :-) Naja, dazu müsste ich ihn zerlegen. Und dann wird er wahrscheinlich das IP67 verlieren - also, ich lass das mal.
HildeK schrieb: > Die 5V stehen im Leerlauf an, > über Nacht hatte ich eine LED mit 500µA daran betrieben Vielleicht ist die Powerbank defekt? Was steht in der Anleitung? Minimale Stromaufnahme: ca. ... ?
Sehr niedrige Abschaltstroeme haben fast immer Powerbanks mit LED als Notlicht. Habe ich schon 2x echt gebraucht. Hat die PB nach den Daten nicht.
HildeK schrieb: > Während der Ladung liegen am Ausgang keine 5V an Ich danke dir für den Test. Dann werde ich sie nicht kaufen, weil ich verschiedene Geräte (z.B. Raspi) am Ausgang betreiben will und von Zeit zu Zeit den Akku laden möchte, ohne daß der Raspi abstürzt. Also eine Art USV. Es gibt Powerbanken, die das können, aber mit kleinerer Kapazität. Also nochmals vielen Dank :-)
da wird ein schalterchen in der usb-buchse sein oder es wird zyklisch der strombezug getestet.
Georg M. schrieb: > Vielleicht ist die Powerbank defekt? > Was steht in der Anleitung? > Minimale Stromaufnahme: ca. ... ? Da steht, dass ggf. nicht geladen wird, falls die Stromaufnahme der angeschlossenen Geräte zu gering sei. In der Spezifikation steht für die minimale Stromaufnahme ca. 60mA. Vielleicht ist sie defekt, zumindest was die Abschaltung angeht. Wenn sie sich nicht nach wenigen Tagen Nichtgebrauch selbst entlädt, dann wäre ich damit zufrieden. Andernfalls habe ich noch ein paar Tage, bis die dreijährige Garantie abgelaufen ist :-). Dieter schrieb: > Sehr niedrige Abschaltstroeme haben fast immer Powerbanks mit LED als > Notlicht. Kein Notlicht, spezifizierter Abschaltstrom s.o. Allerdings vier LEDs, die den eigenen Ladezustand anzeigen. Die leuchten, wenn ein zu ladendes Gerät (mein Tablet) angesteckt wird, nicht aber, wenn ich nur die paar mA ziehe.
HildeK schrieb: > 10Ah die 10Ah beziehen sich auf die Zellen bei 3,6V. Sind 36Wh. Bei 5V werden daraus, ohne Wandlerverluste, höchstens 7,2Ah. Also nicht wundern..
MaWin schrieb: > Abschalten heisst ja nicht 0V, da würde er nicht erkennen wann wieder > was angesteckt ist und Strom braucht, sondern nur kein stepup auf 5V > mehr sondern die Akkuspannung direkt, also ca. 3.6V. Vielleicht sind ja je 2 Zellen in Reihe geschaltet? Dann bräuchte man keinen Step-up für die 5V, sondern könnte für den Leerlauf einen LDO nehmen, und im Normalbetrieb einen Step-down. Oder spricht da was anderes dagegen? Hab mich noch nie näher mit dem Aufbau von Power Banks beschäftigt...
korax schrieb: > HildeK schrieb: >> 10Ah > > die 10Ah beziehen sich auf die Zellen bei 3,6V. Sind 36Wh. Bei 5V werden > daraus, ohne Wandlerverluste, höchstens 7,2Ah. Also nicht wundern.. Das finde ich schon eine ziemliche Irreführung seitens der Hersteller. Ich war ursprünglich immer davon ausgegangen dass sich die angegebenen Ah auf die angegebene Ausgangsspannung bezieht, also 5V. Irgendwann habe ich dann mal mitbekommen dass das üblicherweise gar nicht stimmt sondern die Ah der verbauten Zellen angegeben werden. Klar ist das streng genommen keine Lüge, die angegebenen Ah sind ja im Gerät vorhanden. Aber da sie in den Zusammenhang mit der Ausgangsspannung gestellt werden, ist die Zahl trotzdem falsch (und falls die Zellenspannung nicht angegeben wird eigentlich komplett nichtssagend). Nachtrag: und die Wandlerverluste sollten eigentlich auch noch mit berücksichtigt werden, letztlich ist das was mich als Anwender interessiert nur das was rauskommt und nicht das was nur innerhalb der Power Bank vorhanden ist.
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Mathias A. schrieb: > Das finde ich schon eine ziemliche Irreführung seitens der Hersteller. > Ich war ursprünglich immer davon ausgegangen dass sich die angegebenen > Ah auf die angegebene Ausgangsspannung bezieht, also 5V. So ist das aber nun mal. Die Internetprovider in Deutschland dürfen die Datenrate für einen Internetanschluss auch mit "bis zu ... MBit/s" angeben, ohne das irgendeine Verbraucherschutzorganisation einschreitet.
Wolfgang schrieb: > Die Internetprovider in Deutschland dürfen die Datenrate für einen > Internetanschluss auch mit "bis zu ... MBit/s" angeben, ohne das > irgendeine Verbraucherschutzorganisation einschreitet. Das liegt vor allem daran, dass die Politiker nicht verstanden haben, dasss man die Preisabstufungen von 3 bis 5 Euro je maximale Geschwindigkeit lassen muss, damit ein Provider ein Interesse hat eine bessere Leistung anzubieten. Das wäre wie ein Autohersteller, bei dem ein 5er BMW bestellt und bezahlt wird, aber nach Verfügbarkeit auch einen 3er liefern kann. Ohne Konkurrenz besteht da kein Anreiz die Quote 5er wegen der Gewinnmaximierung deutlich zu erhöhen. Habe ich übrigens schon versucht. Beim Gleichnis mit den 3er und 5er BMW kommen diese nur darauf, dass dann Firma verklagt wird. Wenn man tiefer bohrt, stellt man fest, dass diese mit Datenrate nichts anfangen können und auch den Zahlenraum nicht erfassen können, wenn es sich nicht um Geld auf Konto handelt. Da wissen diese dann schon, dass 2000 Tausender Euros weniger sind als 16 Millionen Euros. Bei 2000 kBit zu 16 Mbit scheitern diese häufig (2000kbit gleich 2Mbit). Darum ist das so, wie es heute ist.
Dieter schrieb: > Das wäre wie ein Autohersteller, bei dem ein 5er BMW bestellt und > bezahlt wird, aber nach Verfügbarkeit auch einen 3er liefern kann. Solange im Kaufvertrag drinsteht, was erlaubt ist, geht das durchaus. Nicht umsonst wurden die Produktinformationsblätter eingeführt, die man tunlichst auch lesen sollte. Wenn da eine minimale Bandbreite von 0.8 Mbps angegeben ist, muss man damit rechnen, im schlimmsten Fall genau diese zu bekommen. Davon abgesehen hat das Nichterreichen der Maximalbandbreite nichts mit Profitmaximierung zu tun (der Port kann genau das, was beworben wird), sondern damit, dass anhand der Leitungslänge und -qualität nur grob geschätzt werden kann, was erreicht wird. Schon ein anderes Modem kann deutlich abweichende Werte bringen. Einige Anbieter garantieren bei Bestellung eine Mindestbandbreite, unter der man vom Vertrag zurücktreten kann.
Mathias A. schrieb: > Das finde ich schon eine ziemliche Irreführung seitens der Hersteller. Einer hat damit ganz früh angefangen, und jetzt machen es alle anderen ebenso, wie sie sonst benachteiligt sind. Ehrlichkeit wird heute nicht mehr belohnt. Ich hätte auch lieber, wenn auf dem Karton eines Staubsaugers die Saugleistung angegeben wäre, anstatt die Stromaufnahme. Genau so bekloppt sind die Leistungsangaben von Kraftfahrzeugen. Was sind schon 20 KW? Wenn ich das Mopped wirklich für längere Zeit auf diese Leistung bringe, schmilzt es mir unterm Arsch weg.
korax schrieb: > HildeK schrieb: >> 10Ah > > die 10Ah beziehen sich auf die Zellen bei 3,6V. Sind 36Wh. Bei 5V werden > daraus, ohne Wandlerverluste, höchstens 7,2Ah. Also nicht wundern.. Nein, ich wundere mich nicht, das Teil ist auch nicht falsch spezifiziert: kaum leserlich (schwarz glatt auf schwarz aufgeraut) ist aufgedruckt: Kapazität 37 Wh. :-) Leserlich steht es auch in der beigelegten Anleitung. Auf der Verpackung wurde es allerdings verschwiegen ...
batman schrieb: > Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler > für die Ausgangsspannung läuft? Ich glaube nicht, das man da ständig ein Wandler laufen lässt. Die haben einfach nur die Abschaltspannung in der Software reduziert. Ach was das Abschalten im allgemeinen angeht. Bei der Powerbank meiner Schwester stecke ich ein USB-Strommessgerät (Chinateil mit Display) in den anderen Port. Dann schaltet die nicht ab. Muss aber nicht bei allen klappen. Gruß Pucki
HildeK schrieb: > Diese Woche hat Lidl eine Powerbank mit 10Ah im Angebot - Outdoor mit > IP67. Ich habe mir gestern eine geholt und sie mal voll geladen. > Zwei USB-A-Buchsen für die Verbraucher, 2A pro Buchse, aber nicht mehr > als 2.4A zusammen. > In vielen Threads ist die Rede davon, wie man verhindern kann, dass sie > abschaltet, wenn man nur kleine Lasten betreiben will. > Nun, diese schaltet offenbar nicht ab. Die 5V stehen im Leerlauf an, > über Nacht hatte ich eine LED mit 500µA daran betrieben, heute Vormittag > seit einigen Stunden dann eine Last mit ca. 30mA. Ich sehe kein > Abschalten ... > Das Tablet lädt sie auf, mehr habe ich noch nicht untersucht bisher. > > Ist das nur eines der kaum zu bekommenden Teile, die nicht abschalten? > Oder weiß jemand, wo.... also: Powerbanks verfügen meist über einen Controller sowie undd hier aufgepasst,: mindestens 1 N-Fet oder mehrere N-Fets, in 6-oder 8-Pin-Bauform (Dualfets), die im Minuszweig zum Akku - Ausgang geschaltet werden vom Controller aus. dazwischen liegen irgendwo immer Shuntwiderstände von ca 0,xx mOhm bis 3 Ohm). Die Ab/Zuschaltschwelle steuert hier der verbauter Controller-MCU, der über ebenfalls in der Umschaltung irgendwo einen Shunt verfügt, dessen Stromfluss hieran gemessen zwischen Minus und Ausgang 5 V USB) irgendwo zwischengeschaltet ist - meist über ein, zwei Transistoren, die bei Lastentnahme bis zB. ca 15 mA noch nicht genug Stromschaltschwelle für die "Freigabe" der Gesamtlast ausreichen. Das wiederum erkennt der Controller und lässt die zuständigen Mosfets noch geöffnet, sprich der Ausgang ist so noch abgeschaltet. Ab zB.ca 15 bis 35 mA Lastentnahme dagegen genügt dem Controller und damit den nachgeschalteten Mosfets dann der erkannte Stromfluss, den Ausgang (BoosterWandler zu 5 V) intern zu "starten", der sonst unter der Last abgeschaltet bliebe. Eine genaue Testschaltschwelle ermittelt man am besten, indem man hier eine variable Last mit einem Hochlastwiderstand am 5 V USB-Ausgang (in Reihe geschaltetetes Amperemeter) anschließt. Ist die Mindestlast erreicht, merkt man sich den mA-Wert ( zB. 300mA). Dann sucht man im Minuszweig zwischen Lade-Minus und Akku-Minus den Shunt-Widerstand (manchmal sogar mehrere parallel!) und ersetzt den statt zB von "R400" (0,40 Ohm) auf einen niedrigeren Wert. Soll die Powerbank garnicht abschalten, wählt man hier einfach einen Widerstand von zB. 0,10 mOhm oder 0,1 mOhm Widerstand. (Achtung: mOhm=MilliOhm(!!). Schon ist das Problem beseitigt. Umgekehrt erhöht man zB. den Widerstandswert, dann schaltet zB. die PB erst ab, wenn zB. maximal 1A oder 2 A Last dranhängt.. hier muss man etwas experimentieren. Aus eigener Praxis ermittelt: Habs selbst so gemacht, weil ich auch sowas habe und das änliche Problem hatte, (Marke wird nicht genannt, da Schleichwerbung verboten ist!!), und jetzt schalten meine PBs nur dann ab, wenn absolut KEINE LASTABNAHME mehr stattfindet. Mein Problem war hier änlich, u.a. wegen externer PB-Versorgung von MultiLautsprechern mit USB-Versorgung! Das war nervig, das Abschalten, zuschalten, abschalten der PB, wenn Musikpausen (Einschaltploppen ab gewisser Lautstärke kann hier nicht nur die LSP zerstören, sondern auch die Treiberendstufen bei schlagartigem Zu-/Abschalten), auftreten. Sowas verträgt kein LSP und Verstärker dauerhaft! Also Fazit: Seit dem Modifizieren funktionierts prima. Ohne Einschalt/Abschaltknallee in den LSPs.. So, was war die Frage?
Ich verstehe die Aufregung über die Angabe der elektrischen Ladung in mAh nicht. Jedem, der Physik in der Schule hatte, sollte klar sein, dass die elektrische Ladung keine Angabe einer Energiemenge ist. Die Angabe der speicherbaren elektrischen Ladung ist tatsächlich die sinnvollste Angabe, wenn man sich die Elektrochemie der verbauten Lithium-Ionen-Zellen mal vergegenwärtigt. Und genau deshalb werden überall auf der Welt Lithium-Ionen-Zellen auf diese Art und Weise in ihrer "Speicherkapazität" verglichen. Die Spannung, die an den Anschlüssen der Zelle anliegt, ist gegeben durch die Leerlaufspannung (hängt hauptsächlich vom Ladezustand ab), sowie von dem aktuellen Innenwiderstand der Zelle und dem fließenden Strom. Der Innenwiderstand der Zelle wiederum hängt von zahlreichen Parametern ab, hauptsächlich der Temperatur und dem Alterungszustand. Er hat auch dynamische Komponenten, die von der Änderung des Stromflusses abhängen. Der Wandler in der Powerbank hat auch keinen konstanten Wirkungsgrad, den man in die Rechnung mit einbeziehen könnte. Auch dessen Wirkungsgrad hängt stark vom fließenden Strom und anderen Parametern ab. Daran sieht man, dass eine entnehmbare Energiemenge in der Powerbank nicht sinnvoll angegeben werden kann, auch wenn das für den Endverbraucher vermeintlich "praktischer" wäre. Dazu kommt noch, dass im Normalfall niemand interessiert, wieviel Energie aus der Powerbank entnommen werden kann. Für den normalen Endverbraucher relevant wäre doch eher, wieviel dieser Energie im Akku des zu ladenden Gerätes ankommt. Und das wiederum hängt nochmal von zahlreichen weiteren, nicht bekannten Parametern ab. Hier könnte man sich für eine Vergleichbarkeit höchstens auf ein Standardszenario einigen, das in der Praxis nie vorkommt. Damit wäre diese Angabe dann auch wieder wenig aussagekräftig.
Jochen schrieb: > Jedem, der Physik in der Schule hatte, sollte klar sein, Das man bei 10Ah 10 Stunden lang 1A entnehmen könnte. Kann man aber nicht. Wenn schon, muss sich die Angabe hier auf die Powerbank beziehen, also auf die 5V.
Carl D. schrieb: > Darf man mal Fotos von so einer IP67-USB-Buchse sehen? Schau dir einfach im Geschäft ein Samsung-Handy an. Meins ist IP67-Zertifiziert. Und bevor du dich wunderst. Wenn ich das Handy in der Brusttasche habe, und im Sommer stark schwitze muss ich es FÖNEN und neu starten, damit ich es aufladen kann. Gruß Pucki
Beitrag #6285843 wurde vom Autor gelöscht.
ganz EINFACH! schrieb: ... sehr viel :-) Aber ich hatte oben ja schon ausgeführt und das war auch der Grund für den Thread, dass dieses Exemplar offenbar nicht abschaltet. Ab 60mA soll sie offiziell laufen, aber eine Stromentnahme von <1mA und ca. 30mA führt nicht zum kompletten Abschalten. Ob gewollt oder einfach fehlerhaft, kann ich nicht sagen. Carl D. schrieb: > Darf man mal Fotos von so einer IP67-USB-Buchse sehen? Ja, siehe Anhang. Allerdings: IP67 ist sie imho nur, wenn nichts eingesteckt ist! Der Schutz gilt wohl nur, wenn der Deckel drauf ist.
Was macht eine Powerbank eigentlich, wenn man sie sich selbst "füttern" lässt? Also Ladebuchse und eine Ausgangsbuchse parallel schaltet? Könnte da die Abschaltung beim Laden überbrückt werden?
● J-A V. schrieb: > wenn man sie sich selbst "füttern" lässt? Das geht nicht. Die können nur abwechselnd laden und entladen.
● J-A V. schrieb: > Und woher erkennt sie, ob 5V von aussen anliegen? An den 5V würde ich mal sagen.
● J-A V. schrieb: > Könnte da die Abschaltung beim Laden überbrückt werden? Man kauft eine, die ihren Ausgang beim Laden eben NICHT abschaltet. Die hier genannte von LIDL ist dafür offensichtlich nicht geeignet.
Alexander K. (pucki) >batman schrieb: >> Wie schnell entlädt sich das Ding dann selbst, wenn ständig ein Wandler >> für die Ausgangsspannung läuft? >Ich glaube nicht, das man da ständig ein Wandler laufen lässt. Die Warum nicht? Es gibt doch auch die 1,5V-Mignons, bzw 9V-Blocke, die sich via USB laden lassen, und die intern eine LiPo-Zelle mit Schaltwandler drin haben, die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten, bis sie wieder mit neuen Strömlingen gefüttert werden. Wenn die Powerbank vergleichbare Technik inside hat, könnte die sogar jahrelang Spannung zeigen.
Jochen (Gast) schrieb: >Ich verstehe die Aufregung über die Angabe der elektrischen Ladung in >mAh nicht. >Jedem, der Physik in der Schule hatte, sollte klar sein, dass die >elektrische Ladung keine Angabe einer Energiemenge ist. Die Angabe So ein Humbug. In Zusammenhang mit der Spannung ergibt jede Ladung eine Energiemenge. Und wenn da einfach 5V/10Ah drausfsteht, dann erwarte ich auch, daß die 10Ah sich auf die 5V beziehen. Denn was interessiert den Anwender die Elektrochemie in der Blackbox, wenn ich die äuserlich gar nicht sehe, bzw. so nutzen kann. Das ist ganz einfach das Werk von irgendwelchen AMrketing-Ganoven, und alle anderen machen da logischerweise mit.
Jens G. schrieb: > Und wenn da einfach 5V/10Ah drausfsteht Ich habe ja eine und kann nachschauen; es steht drauf: - Kapazität: 10000mAh, 37Wh - Input: 5V, 2A - Output 1: 5V, 2A - Output 2: 5V, 2A - Gesamtausgangsstrom max. 2.4A Im Beipackzettel steht die Angabe 3.7V/10000mAh; auf der Verpackung außen natürlich nicht! Da steht nur "10000mAh-Lithium-Inonen-Akku". Also, zunächst mal nichts Falsches. Wenn es jemand falsch lesen will ... Stefan ⛄ F. schrieb: > batman schrieb: >> Also wenn am Eingang 5V liegen, wird der Ausgang abgeschaltet? > > ja Nein, meine Lidl schaltet nicht ab. Mit kleinem Strom (10mA) getestet, es liegen 5V an. Es kann sein, dass sich das mit dem Ladezustand ändert, im Testfall war sie fast voll geladen. Größere Ströme habe ich nicht versucht, denn im Handbuch steht: "ACHTUNG! Schließen sie kein Gerät zum Aufladen an, solange die Powerbank selbst auflädt."
Und wieso soll das so "ACHTUNG!"-wichtig sein? Seltsame Schaltung, ohne ersichtlichen Sinn.
batman schrieb: > Und wieso soll das so "ACHTUNG!"-wichtig sein? Steht sogar fettgedruckt und mit dem Achtung-Verkehrsschildzeichen dran, und nicht nur einmal im Text. Und in Großbuchstaben, ich habe es nur so wiedergegeben, wie vorgefunden. Und zur Erklärung an anderer Stelle nur: "Dieses Symbol weist in Kombination mit dem Signalwort "ACHTUNG" auf einen möglichen Sachschaden hin." Wie beim Trocknen des Hundes in der Mikrowelle ... :-)
Da das Ding sicherlich einen Timeout-Timer für die Stromüberwachung hat, reicht es vielleicht in bestimmten Zeitabständen einen erhöhten Strom über der Erkennungsschwelle zu holen, und den Rest der Zwischenzeit dann eventuell nichts ziehen zu müssen. Ausprobieren halt.
ganz EINFACH! schrieb: > und ersetzt den statt zB von "R400" (0,40 Ohm) auf > einen niedrigeren Wert. Soll die Powerbank garnicht abschalten, wählt > man hier einfach einen Widerstand von zB. 0,10 mOhm oder 0,1 mOhm > Widerstand. (Achtung: mOhm=MilliOhm(!!). Schon ist das Problem > beseitigt. Umgekehrt erhöht man zB. den Widerstandswert, dann schaltet > zB. die PB erst ab, wenn zB. maximal 1A oder 2 A Last dranhängt Warum schaltet der später ab, wenn der Shund kleiner wird? HildeK schrieb: > dass dieses Exemplar offenbar nicht abschaltet. 5V oder Lipo-Spannung? Jens G. schrieb: > Und wenn da einfach 5V/10Ah drausfsteht anscheinend ja nicht: HildeK schrieb: > Da steht nur "10000mAh-Lithium-Inonen-Akku".
Erwin D. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Könnte da die Abschaltung beim Laden überbrückt werden? > > Man kauft eine, die ihren Ausgang beim Laden eben NICHT abschaltet. > Die hier genannte von LIDL ist dafür offensichtlich nicht geeignet. gibts dafür einen Werbebegriff auf den man achten sollte? Wenn ich mir die Angebote so überfliege wird sowas nirgends erwähnt
Jens G. schrieb: > Es gibt doch auch die 1,5V-Mignons, bzw 9V-Blocke, die sich > via USB laden lassen, und die intern eine LiPo-Zelle mit Schaltwandler drin haben, Die 1,5V-Rundzellen müssten einen Abwärtswandler haben. Sind aber mir zu teuer, um nur mal so zum Spielen welche zu kaufen. Die Leistungsangaben der Chinesen sind mir suspekt, eine seriöse Li-AA (14500) ohne Ladeschaltung liefert max. 800mAh @3,6V, aus dem USB-Dingelchen können bestenfalls 1200mAh an 1,5V kommen. Die 9V-Blöcke sind mit 2xLiPo in Reihe aufgebaut, haben im Mittel 7,2 Volt Ausgangsspannung. Soshine schafft die angegebenen 650mAh gerade so, ich habe mehrere davon und zwischen 570 und 660 mAh gemessen. Es gibt auch eine Variante mit 3xLiFEPo4 in Reihe, anstatt der aufgedruckten 320mAh kommen aus meinen zwei gerade mal 200mAh heraus. Der Däne auf lygte-info.dk hat sie richtig schlecht dargestellt. Ich habe eine 9V mit eingebautem USB-Lader, verkauft mit 500mAh, bekomme ich erwartungsgemäß nur 230mAh heraus - Chinahändler haben eine eigene Mathematik. > die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang > halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten, Das ist ein Grund, diesen Kram nicht zu kaufen, Akkus, die nach 3 Monaten von selbst leer sind, brauche ich nicht.
● J-A V. schrieb: > gibts dafür einen Werbebegriff auf den man achten sollte? „Pass through“, bzw. Varianten davon.
Manfred (Gast) schrieb: >Die 1,5V-Rundzellen müssten einen Abwärtswandler haben. Sind aber mir zu >teuer, um nur mal so zum Spielen welche zu kaufen. Die Leistungsangaben Zum Spielen hab' ich sie mir auch nicht gekauft. >der Chinesen sind mir suspekt, eine seriöse Li-AA (14500) ohne Ist nix anderes als bei der Powerbank oben. Kapazität bezieht sich auf die interne Zelle bei den 9V-Blöcken (400mAh, schaffen aber nur 200mAh), und - Überraschung - auf die 1,5V bei den Mignons (1250mAh), jedenfalls ungefähr lt. meinen Messungen. Man schreibt also drauf, was nach mehr klingt. Es geht also nicht nach technischer Logik, wie es der Jochen (Gast) weiter oben glaubt, sondern schlicht um mehr Werbeeffekt. >Die 9V-Blöcke sind mit 2xLiPo in Reihe aufgebaut, haben im Mittel 7,2 >Volt Ausgangsspannung. >... >Es gibt auch eine Variante mit 3xLiFEPo4 in Reihe, anstatt der Und Du glaubst, das sind die einzigen Varianten? Deine vielleicht. Meine haben "exakt" 9V, weil mit Schaltregler ... >> die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang >> halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten, >Das ist ein Grund, diesen Kram nicht zu kaufen, Akkus, die nach 3 >Monaten von selbst leer sind, brauche ich nicht. Mir egal - ich brauche die. Dagegen brauche ich keine "9V"-Blöcke, die variable 6-8V, oder 9-12V hergeben ...
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Jens G. schrieb: >>der Chinesen sind mir suspekt, eine seriöse Li-AA (14500) ohne > > Ist nix anderes als bei der Powerbank oben. Kapazität bezieht sich auf > die interne Zelle bei den 9V-Blöcken (400mAh, schaffen aber nur 200mAh), > und - Überraschung - auf die 1,5V bei den Mignons (1250mAh), jedenfalls > ungefähr lt. meinen Messungen. Wenn Du an 1,5V wirklich 1250mAh entladen kannst, wäre das entsprechend meiner Schätzung eine ordentliche Zelle, mehr geht aktuell kaum. > Es geht also nicht nach technischer Logik, wie es der Jochen (Gast) > weiter oben glaubt, sondern schlicht um mehr Werbeeffekt. Das ist einfach Lügerei, es gibt Grundregeln der Technik. Zwei Zellen zu 250mAh in Reihe ergeben noch immer 250mAh, nicht 500. >>Die 9V-Blöcke sind mit 2xLiPo in Reihe aufgebaut >>... >>Es gibt auch eine Variante mit 3xLiFEPo4 in Reihe, > > Und Du glaubst, das sind die einigen Varianten? Deine vielleicht. > Meine haben "exakt" 9V, weil mit Schaltregler ... Wie heißen die, Hersteller / Typ? Wie groß ist deren Selbstentladung? >>> die bei Nichtbenutzung rund 3 Monate die Spannung am Ausgang >>> halten, und dann irgendwann mal komplett abschalten, >>Das ist ein Grund, diesen Kram nicht zu kaufen, Akkus, die nach 3 >>Monaten von selbst leer sind, brauche ich nicht. > > Mir egal - ich brauche die. Dann haben wir unterschiedliche Anwendungen. > Dagegen brauche ich keine "9V"-Blöcke, > die variable 6-8V, oder 9-12V hergeben ... Ich habe Meßgeräte, die ich selten nutze und mich über sabbernde Primärbatterien geärgert. Ich habe ausgemessen, ab welcher Spannung diese eine Batterie-Leer-Meldung liefern, mit nur 7V kommen nicht alle zurecht. Da, wo ich nun Li-Akkus drin habe, bin ich zufrieden und habe selbst nach 2 Jahren keine signifikante Selbstentladung. Wir einigen uns mal, dass es vom Anwendungsfall abhängig ist, welche der Varianten Sinn macht.
Manfred (Gast) schrieb: >> Es geht also nicht nach technischer Logik, wie es der Jochen (Gast) >> weiter oben glaubt, sondern schlicht um mehr Werbeeffekt. >Das ist einfach Lügerei, es gibt Grundregeln der Technik. Zwei Zellen zu >250mAh in Reihe ergeben noch immer 250mAh, nicht 500. Ja, ergibt dieselbe Kapazität, aber doppelte Energie. Ist aber in meinem Falle irrelevant. Erkläre doch mal, warum beim 9V-Block die interne Kapazität angegeben wird, und bei der Mignon die externe anstatt interne? Ist immerhin derselbe Hersteller - technisch begründen läßt sich dieser Unterschied eher schlecht ...
Lidl bietet viele Powerbanks mit Kapazität von 3 bis 10 Ah. Die Liste ist zB. auf die Seite verfügbar https://www.kodino.com/de/?s=powerbank. Es gibt auch Eigenschaften jeder Powerbank und viel mehr. Leute können da auch diskutieren.
Jens G. schrieb: > Erkläre doch mal, warum beim 9V-Block die interne Kapazität angegeben > wird, und bei der Mignon die externe anstatt interne? Das kann niemand erklären, weil diese Aussage nicht stimmt. > Lidl bietet viele Powerbanks mit Kapazität von 3 bis 10 Ah. Bei Powerbanken ist die Angabe wirklich fragwürdig, denn sie bezieht sich auf den internen Lithium Akku. Nach der Wandlung auf 5V bleibt hast du nur noch knapp mehr als die Hälfte übrig.
Wenn der Thread schonmal ausgebuddelt wurde: auch bei den Powerbanks von Lidl steht nochmal die speicherbare Energiemenge in Wh drauf. Davon gehen natürlich nochmal die Wandlerverluste ab, aber es ist von der Spannung unabhängig.
Hallo, hast du zufällig noch den Kassenbon da meine defekt ist und ich ihn nicht mehr habe. MfG:Edelmann Gerhard
Du musst nur glaubhaft machen, dass der Artikel von Dir am DATUM gekauft wurde. https://www.test.de/Leserfrage-Kassenbon-verblasst-4206503-0/
Percy N. schrieb: > Turtle schrieb: >> glaubhaft machen, > > Das wird im Streitfall nicht reichen. Man muss es dem Richter glaubhaft machen.
H. H. schrieb: > Man muss es dem Richter glaubhaft machen. Und wie soll das gehen, so ganz ohne Beleg?
Stefan ⛄ F. schrieb: > H. H. schrieb: >> Man muss es dem Richter glaubhaft machen. > > Und wie soll das gehen, so ganz ohne Beleg? §286 ZPO
Stefan ⛄ F. schrieb: > Ich hätte auch lieber, wenn auf dem Karton eines Staubsaugers die > Saugleistung angegeben wäre, anstatt die Stromaufnahme. So als Diagramm, welche Liter Menge Luft bei welchen Unterdruck aufgesaugt wird?
Percy N. schrieb: > H. H. schrieb: >> §286 ZPO > > Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung. Ein "Beweis" ist nicht nötig.
DANIEL D. schrieb: > So als Diagramm, welche Liter Menge Luft bei welchen Unterdruck > aufgesaugt wird? Neh, damit wäre ich überfordert. Aber eine Skala von A (schwach) bis E (stark) wäre doch machbar. Geht ja auch so ähnlich beim Energielabel und bei der Stabilität von Fahrradschlössern.
H. H. schrieb: > Percy N. schrieb: >> H. H. schrieb: >>> §286 ZPO >> >> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung. > > Ein "Beweis" ist nicht nötig. Bloß nicht mit dem Lowperformer diskutieren. Der hat noch nicht mal das Selbstbewusstsein, um bei Lidl einen 10,- Euro Artikel zu reklamieren. Was - nebenbei bemerkt - bei Lidl kein Problem darstellt.
H. H. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> H. H. schrieb: >>> §286 ZPO >> >> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung. > > Ein "Beweis" ist nicht nötig. Du argumentierst widersprüchlich. § 286 setzt die Erhebung eines Beweises voraus, erleichtert lediglich seine Würdigung. Bestrittene Behauptungen anspruchsbegründender Tatsachen sind stets beweisbedürftig.
Percy N. schrieb: > H. H. schrieb: >> Percy N. schrieb: >> >>> H. H. schrieb: >>>> §286 ZPO >>> >>> Ein Beweis ist etwas anderes (bzw mehr!) als eine Glaubhaftmachung. >> >> Ein "Beweis" ist nicht nötig. > > Du argumentierst widersprüchlich. § 286 setzt die Erhebung eines > Beweises voraus, erleichtert lediglich seine Würdigung. > > Bestrittene Behauptungen anspruchsbegründender Tatsachen sind stets > beweisbedürftig. Das liegt ganz im Ermessen des Richters.
Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht ziehen, zumindest erweckt ihr den Eindruck.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht > ziehen, > zumindest erweckt ihr den Eindruck. Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben.
H. H. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> H. H. schrieb: >>> Das liegt ganz im Ermessen des Richters. >> >> Norm? > > §286 ZPO Unsinn. Dort steht nur, wie ein Beweis zucwürdigen ist, nicht, wann er zu erheben ist. Wie oft muss Dir das noch erzählt wereen? Das Beweiserfordernis ergibt sich als Umkehrschluss aus § 288 ZPO. Vgl auch sog Rosenbergsche Formel bzw Beweislast.
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H. H. schrieb: > Stefan ⛄ F. schrieb: > >> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht >> ziehen, >> zumindest erweckt ihr den Eindruck. > > Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben. Zur Verwendung vor Gericht ..
Percy N. schrieb: > H. H. schrieb: >> Stefan ⛄ F. schrieb: >> >>> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht >>> ziehen, >>> zumindest erweckt ihr den Eindruck. >> >> Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben. > > Zur Verwendung vor Gericht .. Soweit kommts dann nicht.
H. H. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> H. H. schrieb: >>> Stefan ⛄ F. schrieb: >>>> Ihr zwei würdet natürlich für eine 15€ Powerbank vor Gericht >>>> ziehen, >>>> zumindest erweckt ihr den Eindruck. >>> >>> Nö, ich hätte die Quittung aufgehoben. >> >> Zur Verwendung vor Gericht .. > > Soweit kommts dann nicht. Das wäre zumindest ungewöhnlich. Mir ist es alkerdings schon passiert, dass jemand ein verschimmeltes Toastbrot nicht zurücknehmen wollte, weil er der Meinung war, das MHD bezeichne den Tag, an dem die,Ware bereits zu Staub zerfallen darf. Nein, es ging dann doch, sogar ohne Rechtsstreit.
Zu den Garantiebedingungen bei Lidl gehort es, dass man den Kassenzettel aufhebt und vorweisen kann. In jeder Gebrauchsanweisung der Lidl-Geräte angeführt. Und Garantiebedingungen sind sehr viel freier zu gestalten, als die Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung. Nach Aktionszeitraum verkauft Lidl manche "Billig"-Teile um 30% reduziert in den Filialen, teuere Dinge gehen zurück ins Lager, Rückgaben/Reklamationen gehen oft an Ramschhändler, die dann sogannte B-Ware verkaufen und null Garantie geben, ob die das dann auch als B- oder sogar C-Ware feilbieten, lässt sich nicht feststellen. Lidl-Kundendienst und die verbundenen Serviceabwickler reagieren absolut verbraucherfreundlich. Bei einer brauchbaren online-Fehlerbeschreibung, Kopie des Kassenzettels und NP bis 20,-€ (?) wird i.d.R. auch völlig auf die Rücksendung verzichtet (wenn der Kunde dem zustimmt) und ein Ersatzgerät zugeschickt. Generell meist nagelneu und ggf. auch bei teueren Geräten die neuere und verbesserte/teuere Ausführung. Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt. Edelmann Gerhard schrieb: > Hallo, > hast du zufällig noch den Kassenbon da meine defekt ist und ich ihn > nicht mehr habe. Im Prinzip möchtest Du einen Betrug begehen und da den TE reinziehen. Gar nicht gut! Nebenbei meine ich zu wissen, dass der TE in AT wohnt und dann auch wohl dort gekauft hat. Und auf jedem Kassenzettel ist die verkaufende Filiale benannt. Aber selbstverständlich kann auch jeder Bürger weltweit durch AT gefahren sein und sich dort eine PB gekauft haben, nebst allem anderen, was auf dem Bon vermerkt und bei der Schwarzgruppe registriert ist. Ggf. auch noch Kartennummer o.ä., gerade in Zeiten der Lidl-App. Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem Kassenbon was reklamiert hat. Der TE müsste völlig neben der Kappe sein, wenn er Dir seine restlichen über 1,5 Jahre Garantie schenken würde. Und sich dafür ggf. auch noch wissentlich an einer Straftat beteiligt. Ganz schlechte Idee!
Da gibt es auch schon eone gewerbliche Lösung dafür: https://www.ramser-elektro.at/shop/bausaetze-und-platinen/powerbank-anti-off/
H. H. schrieb: > Ralf X. schrieb: > >> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt. > > Nicht zu Recht! Vorsicht! Ralph spricht hier von Garantie, da gelten uU andere Regeln. Nur hat das wenig mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun. Zu beachten bleibt allerdings § 443 BGB; nach dieser Norm sind Ralphs "Freistilgarantien" kaum noch möglich.
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Percy N. schrieb: > H. H. schrieb: >> Ralf X. schrieb: >> >>> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt. >> >> Nicht zu Recht! > > Vorsicht! Ralph spricht hier von Garantie, da gelten uU andere Regeln. > > Nur hat das wenig mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun. Mein Einspruch war wegen "alles".
H. H. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt. > > Nicht zu Recht! Stiftung Warentest finde ich prinzipiell gut, aber immer mal wieder greifen die auch mal richtig in die Schexxe. Du solltest vermeiden, denen im negativen Sinne nachzueifern. Richtig ist natürlich, dass es auch möglich ist, den Kauf mittels anderer "Beweise" nachzuweisen, insb. bei Zahlung über Karte oder mit App-Registrierung. Theoretisch natürlich auch durch Zeugen, aber aber das wird schon schwieriger. "Edelmann Gerhard" hat es nicht einmal für nötig empfunden, den Fehler zu beschreiben, der ggf. gar nicht unter die Gewährleistung oder Garantie fallen würde. Wenn sein Gastnick sein echter Name sein sollte, prost Mahlzeit..
Ralf X. schrieb: > Stiftung Warentest finde ich prinzipiell gut, aber immer mal wieder > greifen die auch mal richtig in die Schexxe. > Du solltest vermeiden, denen im negativen Sinne nachzueifern. Jetzt solltest Du vielleicht noch erklären wollen können, warum die Fotokopie eines Thermobons nicht zielführend sein sollte.
Percy N. schrieb: > > Jetzt solltest Du vielleicht noch erklären wollen können, warum die > Fotokopie eines Thermobons nicht zielführend sein sollte. Wesentlich besser, als den Zettel in Folie einzuschweissen (war ein wichtiges Fax damals). Arno
Percy N. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Stiftung Warentest finde ich prinzipiell gut, aber immer mal wieder >> greifen die auch mal richtig in die Schexxe. >> Du solltest vermeiden, denen im negativen Sinne nachzueifern. > > Jetzt solltest Du vielleicht noch erklären wollen können, warum die > Fotokopie eines Thermobons nicht zielführend sein sollte. Habe ich behauptet, dass alles und jedes aus dem "test.de" Link falsch ist? Du hast doch auch gelesen, dass ich geschrieben habe, dass dem Lidl-KD oder Servivepartner sogar/selbstverständlich eine Kopie per Mail ausreicht? Das generell in Rechtsgeschäften überwiegend mit Kopien gearbeitet wird, dürfte Dir doch auch geläufig sein, solange keine Partei oder insb. ein Gericht die Originalvorlage verlangt, wobei das Original auch niemals wirklich "aus der Hand" gegeben wird. Und jetzt auffi zur nächsten Spitzfindigkeit.. :-)
H. H. schrieb: > Percy N. schrieb: >> H. H. schrieb: >>> Ralf X. schrieb: >>> >>>> Nur ohne Kassenzettel (Kopie) wird das alles zu Recht abgelehnt. >>> >>> Nicht zu Recht! >> >> Vorsicht! Ralph spricht hier von Garantie, da gelten uU andere Regeln. >> >> Nur hat das wenig mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun. > > Mein Einspruch war wegen "alles". Naja, an sich solltest auch Du in der Lage sein, Bezüge und Zusammenhänge innerhalb eines längeren Kommentars zu begreifen. Ohne andere Beweise wird bei Fehlen eines Beleges ein Anspruch i.d.R. abgelehnt. Absolut zu Recht. Kulant kann ein Unternehmen dennoch sein, kommt dann aber auf den Einzelfall und das Verhältnis zum Kunden und zum FA an.
Ralf X. schrieb: > Habe ich behauptet, dass alles und jedes aus dem "test.de" Link falsch > ist? Habe ich das behauptet? Ralf X. schrieb: > Und jetzt auffi zur nächsten Spitzfindigkeit.. :-) Was was denn nun so Ralf X. schrieb: > Schexxe an dem verlinkten Text, abgesehen davon, dass er nicht allzu viel mit "Glaubhaftmachung" zu tun hatte, was aber lediglich von dem Traumtänzer unterstellt wurde, der den link gepostet hatte?
Percy N. schrieb: > Was was denn nun so > > Ralf X. schrieb: >> Schexxe > > an dem verlinkten Text, abgesehen davon, dass er nicht allzu viel mit > "Glaubhaftmachung" zu tun hatte, was aber lediglich von dem Traumtänzer > unterstellt wurde, der den link gepostet hatte? Warum bringst da ein SO mit rein? Weil Du glaubst, dass Juristen immmer alles/vieles/manches leicht verfälschen sollten, damit man sich richtig streiten kann? Weil der Jurist an dem Streit verdient? Angebliche Leserfragen werden bei Stiftung Warentest in meinen Augen nur produziert und völlig unqualifiziert und einseitig beantwortet, um Leute über die Suchmaschinen auf die test-Seite zu bringen. - Was soll der Misthinweis, dass die Händler ganz easy auch thermo- und lichtfeste Bons rausgeben könnten, ohne dabei auch einen Hinweis auf die Kosten zu geben? - Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden kann, ist nur sehr bedingt richtig. Ebenso das Zeugengedöns. - Warum beinhaltet der "Tipp" (dar sich dort i.d.R. an die Unterbelichteten richtet) nicht auch den Hinweis, dass man ja auch einfach ein Foto mit dem Handy machen könnte? Vor vielen Jahren habe ich mich mal im TW-Forum registriert und Fragen zu Tests gestellt, die mir äusserst fraglich erschienen. Die (TW) Antworten lassen mich vermuten, dass da im Onlinebereich Leute beschäftigt sind, die selbst die Klötzchenschule nicht geschafft haben. Wenn Du Beispiele haben möchtest, frag ruhig, auch wenn das inzwischen etwas OT ist.
Ralf X. schrieb: > Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden > kann, ist nur sehr bedingt richtig. Das solltest Du belwgdn können, auch wenn Du mit "bedingt" möglicherweise "eingeschränkt" gemeint haben solltest. > Ebenso das Zeugengedöns. Dazu hast Du sicherlich Rechtsorechungsnachweise zur Hand, nicht wahr? > Warum beinhaltet der "Tipp" (dar sich dort i.d.R. an die > Unterbelichteten richtet) nicht auch den Hinweis, dass man ja auch > einfach ein Foto mit dem Handy machen könnte? Du bist doch auch so darauf gekommen; reicht also.
Ralf X. schrieb: > Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem > Kassenbon was reklamiert hat. Ich habe schon alles mögliche retourniert; sowohl bei Lidl als auch bei Aldi. Ob auf dem Retourenschein als Name des Kunden nun Bruce Wayne stand ider Jerry Corton, hat regelmäßig keine Sau interessiert, solange ein bestimmter Wert nicht überschritten wurde. Als es mal um ~ 120 Euro ging, wollte tatsächlich jemand einen Ausweis sehen.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Aber eine Skala von A (schwach) bis E > (stark) wäre doch machbar. Geht ja auch so ähnlich beim Energielabel und > bei der Stabilität von Fahrradschlössern. Dann kommt da sowas raus wie 1000 Watt Peak-Impuls-Leistung wie bei Ghetto-Blastern, aus einer Knopfzelle. Energielabel sind z.B. bei Waschmaschinen reinste Ver***e. Da wird im 60°-Spar-Programm (weil das zählt) mit allen Tricks gearbeitet, vor allem mit deutlich weniger als 60°
Percy N. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden >> kann, ist nur sehr bedingt richtig. > Das solltest Du belwgdn können, auch wenn Du mit "bedingt" > möglicherweise "eingeschränkt" gemeint haben solltest. Ich bin gespannt auf Deine lustige und angeblich juristische Untescheidung zwischen "bedingt" und "eingeschränkt". Meine Güte, was machst Du dich hier zum Affen. >> Ebenso das Zeugengedöns. > Dazu hast Du sicherlich Rechtsorechungsnachweise zur Hand, nicht wahr? Für so einen Hiwi-Juristen wie Dir? Wie bitte willst Du da durchblicken? >> Warum beinhaltet der "Tipp" (dar sich dort i.d.R. an die >> Unterbelichteten richtet) nicht auch den Hinweis, dass man ja auch >> einfach ein Foto mit dem Handy machen könnte? > Du bist doch auch so darauf gekommen; reicht also. ohne Worte
Percy N. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem >> Kassenbon was reklamiert hat. > > Ich habe schon alles mögliche retourniert; sowohl bei Lidl als auch bei > Aldi. Naja, ein Jurist würde jetzt ggf. fragen, was, warum und wie lange nach Kauf. Oder auch warum.. > Ob auf dem Retourenschein als Name des Kunden nun Bruce Wayne > stand ider Jerry Corton, hat regelmäßig keine Sau interessiert, solange > ein bestimmter Wert nicht überschritten wurde. Die Rückgabekriterien in der Filiale bei z.B. lidl, Aldi, Kaufland sind ähnlich, aber unterscheiden sich teilweise gewaltig nach Warengruppe. Die gültigen AGB von Lidl und Aldi kennst Du, hast sie gelesen und auch verstanden? Auch den Unterschied zwischen Rückgabe, Mängelhaftung und Garantie? > Als es mal um ~ 120 Euro ging, wollte tatsächlich jemand einen Ausweis > sehen. Aber die "Retour" vor Ort fand doch bestimmt nicht nach zig Monaten statt, oder? Einen Juristen würden jetzt an sich noch viel mehr Hintergründe interessieren, aber woher willst Du das auch wissen, was für eine juristische Beurteilung wichtig wäre? *gg
Ralf X. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Ralf X. schrieb: >> >>> Dass der Kauf auch durch Kartenzahlung und Kontoauszug belegt werden >>> kann, ist nur sehr bedingt richtig. >> >> Das solltest Du belwgdn können, auch wenn Du mit "bedingt" >> möglicherweise "eingeschränkt" gemeint haben solltest. > > Ich bin gespannt auf Deine lustige und angeblich juristische > Untescheidung zwischen "bedingt" und "eingeschränkt". > Meine Güte, was machst Du dich hier zum Affen. Dir ist aber schon klar, dass Dein oben zitierter Satz bedeuter: "Dass der Kauf durch Kartenzahlungen und Kontoauszüge nur unter weiteren Bedingungen belegt werden kann ...", oder? Wenn Du schon meinst, hier in fachjuristischer Terminologie herumdilettieren zu müssen, dann verwende die termini technici wenigstens korrekt! Also, welches sind die Bedingungen dafür, Kartenzahlungsbelege und Kontoauszüge als Beweismittel für Kaufvertragsschlüsse zulassen oder ablehnen zu können? Entsprechenden Parteivortrag darfst Du dabei getrost unterstellen, denn sonst stellt sich die Frage relationstechnisch gar nicht erst. Ralf X. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Ralf X. schrieb: >> >>> Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem >>> Kassenbon was reklamiert hat. >> >> Ich habe schon alles mögliche retourniert; sowohl bei Lidl als auch bei >> Aldi. > > Naja, ein Jurist würde jetzt ggf. fragen, was, warum und wie lange nach > Kauf. > Oder auch warum.. Eigentlich nicht, weil der im Gegensatz zu Dir weiß, dass und warum es hier darauf nicht ankommt. Ralf X. schrieb: > Die Rückgabekriterien in der Filiale bei z.B. lidl, Aldi, Kaufland sind > ähnlich, aber unterscheiden sich teilweise gewaltig nach Warengruppe. > Die gültigen AGB von Lidl und Aldi kennst Du, hast sie gelesen und auch > verstanden? Unterschiedliche AGB je nach Warengruppe? Interessant. Davon haben mir die genannten Unternehmen bisher nichts mitgeteilt. Was sagt Dir das Wörtchen "einbezogen", falls es Dir etwas sagt? Und warum sollte mich das überhaupt interessieren? Wodurch sollten Deine hochgeschätzten AGB "gültig" (Juristen sprechen hier von "wirksam") geworden sein? > Auch den Unterschied zwischen Rückgabe, Mängelhaftung und Garantie? Gewiss doch, und Du bist herzlich eingeladen, mitzuteilen, warum es zur Beantwortung der hier wesentlichen Frage darauf ankommen soll. Ralf X. schrieb: > Aber die "Retour" vor Ort fand doch bestimmt nicht nach zig Monaten > statt, oder? > Einen Juristen würden jetzt an sich noch viel mehr Hintergründe > interessieren, aber woher willst Du das auch wissen, was für eine > juristische Beurteilung wichtig wäre? *gg Mit Sicherheit nicht, aber das kannst Du halt nicht beurteilen. Hint: Es ging einzig und allein um die Behauptung Ralf X. schrieb: > Aber ebenso wird natürlich dauerhaft registriert, wer mit welchem > Kassenbon was reklamiert hat. Dafür sind all Deine Albernheiten unerheblich, weil sie schlicht und ergreifend insoweit bedeutungslos sind. An diese Bedeutungslosigkeit solltest Du Dich gewöhnen. Um Dich zu trösten: Ja, es waren auch Reklamationen dabei. Auch da fand eine Identitätsprüfung nicht statt. Möglicherweise ist es Kaufleuten egal, wenn der Kunde höchstselbst die Rückzahlung des Kaufpreises vereitelt, indem er eine falsche Identität angibt.
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Also was eine faszinierende Diskussion über die Rückgabebedingungen von Discountern. Erzählt doch bitte mehr!
Ralf X. schrieb: > Das generell in Rechtsgeschäften überwiegend mit Kopien gearbeitet wird, > dürfte Dir doch auch geläufig sein, solange keine Partei oder insb. ein > Gericht die Originalvorlage verlangt, wobei das Original auch niemals > wirklich "aus der Hand" gegeben wird. > > Und jetzt auffi zur nächsten Spitzfindigkeit.. :-) https://dejure.org/gesetze/ZPO/134.html "§ 134 Einsicht von Urkunden (1) Die Partei ist, wenn sie rechtzeitig aufgefordert wird, verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf die sie in einem vorbereitenden Schriftsatz Bezug genommen hat, vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle niederzulegen und den Gegner von der Niederlegung zu benachrichtigen." Spitzfindig genug? Gibt es eigentlich irgendeinen Bereich, über den Du nicht völlig ahnungsfrei wild herumschwadronierst?
wenn man den Kassenbon nicht hat, kann man es durchaus trotzdem mal versuchen, ob man Ersatz bekommt. speziell wenn es irgendwas aus der Palette der Eigenmarken ist. Hab sowas auch schon durch. Ist dann halt 'ne Kulanz-Sache, mehr als Nein sagen wird man nicht.
Wer von Euch hat schonmal im Handel gearbeitet? Jeder Discounter nimmt Dir das Ding zurück. Auch ohne Kassenzettel. Sonst schaff' es zu Kaufland, die nehmen es mit Sicherheit ... Als wenn ein Kunde, der eh schon total unzufrieden ist, sich am Service-Counter irgendwelche Märchen ausdenken würde. Wenn da einer mit "sowas" kommt, kommt es natürlich auch n bissl drauf an, wie .. Aber es interessiert den Marktleiter NULL, ob er da nun die 19€ wieder auszahlen muss. Der Kunde ist glücklich, die Powerbank wird abgeschrieben -> Thema erledigt. Aufwand, Nutzen. Und ein verärgerter Kunde erzählt das im Schnitt 14mal öfters weiter, dass es da Mist sei, als ein zufriedener Kunde. Dieser Faktor fließt da auch mit rein. Wir sind immer noch in Regionen bis 50€. Darüber hinaus gibt es abweichende Vorgaben. Von Haus zu Haus unterschiedlich. Ich habe selbst oft genug dem Kunden Geld ausgezahlt. Auch ohne Kassenbon. BTDT Gruß ans Forum Äxl, DG1RTO
Axel R. schrieb: > BTDT Als junger Mann mal bei Conrad in Do: Ein älterer Herr kam mit einer offenen Packung Knopfzellen an und erzählte seine "Geschichte". Anstandslos nahm der Mann hinter der Theke die zurück. Als er außer Hörweite war, erzählte er seiner dabei stehenden Kollegin, dass dies eine ganz typische Masche sei und die Batterien diesmal sogar von anderem Typ waren. Der Herr hatte sich also nichtmal die Mühe gemacht, ähnliche Batterien zurückzubringen.
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so ihr rechtler... BTT..: hier mal meine...: "Intenso Powerbank S10000" ; 10000 mAh ; 3,7 V ; 12,95 euro reichelt angebot ; (schon paar jahre her..) leerlauf ruhezustand 2,388 V ; on bei < 220kOhm = 10 µA ; aus nach 1:07 minuten bei kleiner 220kOhm bis 90 Ohm ; bleibt dauerhaft an wenn Strom größer als 58,4 mA ist ; 0,300 W ; 87,8 Ohm ; 5,13 V ; leerlauf ; an 5,09 V ; nach belastung 5,06 V ; 4,85 V @ 2,2 A ; nach 30min 4,80 V ; 4,73 V @ 2,35 A ; achja.. speisen und nachladen sind hier unabhängig voneinander.. wenn man was zu laden hat und die powerbank auch.. kann man die powerbank einfach dazwischen schalten... die 5V quasi durchspeisen.. MaWin schrieb: > Da gibt es auch schon eine gewerbliche Lösung dafür: > https://www.ramser-elektro.at/shop/bausaetze-und-platinen/powerbank-anti-off/ wäre im serientrimm viel zu gefräßig.. :-) kann man ja nach wunsch modifizieren.. alle 60 sekunden nen 65 mA Impuls generieren sollte reichen für die Intenso.. :-)
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