Meine Frau war etwas voreilig und besorgt und hatte daher Anfang des Jahres 5x 500ml Sterillium Hände-Desinfektionsmittel geordert. Das ist nun eingetroffen (wir hatten nicht mehr damit gerechnet das es noch kommt). Allerdings brauchen wir das halt nicht so wirklich :) Beim zurück schicken würden Versandkosten anfallen, wäre also nicht so toll. Daher würde ich es gerne für den Selbstkostenpreis wieder verkaufen. Das gestaltet sich allerdings schwierig. eBay & Co lassen solche Verkäufe (Desinfektionsmittel von Privat) nicht zu. Daher die Frage, wie werde ich es los? Wenn ich es theoretisch verkaufen wollte, würde ich theoretisch 8€ pro Flasche + Versand dafür haben wollen. Theoretisch könnte man mich deswegen per PM erreichen.
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Ganz einfach, gar nicht: Bleib auf deinen Hamsterkäufen sitzen.
wird das denn schlecht? Wenn Ihr doch sowieso so ein Zeug verwendet, dann betrachte die 40€ als Investition in die Zukunft. Wenn ihr das gar nicht verwendet, … dann besorg Dir einen Spender und biete es als "Service" an. Hausflur, Haustür, Garageneinfahrt..
Wenn es sich um Sterilium classic pure handeln würde, dann würde ich es Dir sofort abkaufen. Aber Dein Sterilium ist viel zu stark parfümiert.
Lothar M. schrieb: > Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden! Das ist durchaus ein interessanter Hinweis, zumal ja auch schon die Lagerräume mehrerer Krankenhäuser geplündert wurden. Und die Hersteller haben auch unterschiedliche Kontingente für Privatkunden und Gesundheitsversorger. Also handelt es sich möglicherweise um Hehlerware bzw. einen asozialen Händler, der dringend benötigte Waren abzweigt.
Andreas S. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden! > > Das ist durchaus ein interessanter Hinweis, zumal ja auch schon die > Lagerräume mehrerer Krankenhäuser geplündert wurden. Und die Hersteller > haben auch unterschiedliche Kontingente für Privatkunden und > Gesundheitsversorger. Also handelt es sich möglicherweise um Hehlerware > bzw. einen asozialen Händler, der dringend benötigte Waren abzweigt. Ist aber Blödsinn, die 500 ml Gebinde kannst du ganz einfach als Privatperson kaufen, nur aktuell aufgrund der Nachfrage eben nicht. Einfach mal zur Abwechselung das Hirn einschalten und die EAN 4031678000784 bei Google eintippen...
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Haha, Strafe dafür, dass man den Markt ned begriffen hat ;-D Ich hab bei der grössten Coronapanik meine 10L Isoprop Platinenreiniger zum Rekordpreis vertickt. Hab zwar jetzt nix mehr, ums Flussmittel wegzumachen, aber da Tannenharz nicht sonderlich agressiv ist, kann das auch warten, bis die Leute den Hamsterkram wieder verticken.
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Lothar M. schrieb: > Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden! Zu dumm das ich eine Rechnung dafür habe :) Aber ich kann dir gerne den online Shop nennen, dem du die Polizei auf den Hals hetzen kannst ;)
Joerg L. schrieb: > Schenke es einem Pflegedienst in Deiner Nähe. Das hätte ich auch vorgeschlagen, denn die Sozialdienste benötigen das viel eher als Privatpersonen.
Tim T. schrieb: > Ist aber Blödsinn, die 500 ml Gebinde kannst du ganz einfach als > Privatperson kaufen, nur aktuell aufgrund der Nachfrage eben nicht. Das ist mir durchaus bekannt. Wir haben hier etliche Flaschen herumstehen, d.h. von Sterilium classic pure. > Einfach mal zur Abwechselung das Hirn einschalten und die EAN > 4031678000784 bei Google eintippen... Ich bezweifele nicht, dass es sich um eine Originalflasche (oder ein sehr gutes Plagiat) handelt. Lothar hat aber offenbar auch die Umverpackung erkannt (oder wieder einmal Müll erzählt wie auch sonst bei medizinischen Themen). Bode Chemie hat wie auch etliche andere Hersteller zugelassener Desinfektionsmittel haben erst kürzlich öffentlich bekanntgegeben, derzeit nur noch Gesundsdienstleister zu beliefern.
Du kannst es auch in 100ml Gebinde abfuellen und auf der Gasse verkaufen. Bei uns geht 100ml fuer 10 Euro oder so. Bei der Apotheke.
Andreas S. schrieb: > Bode Chemie hat wie auch etliche andere Hersteller zugelassener > Desinfektionsmittel haben erst kürzlich öffentlich bekanntgegeben, > derzeit nur noch Gesundsdienstleister zu beliefern. Wo soll Bode das bekanntgegeben haben? Im Gegenteil, Bode wird nicht müde zu erwähnen welchen hohen Stellenwert die Desinfektion der Hände (vorzugsweise mit Bode Produkten) hat. Das Einzige was Bode geändert hat, ist das sie Sterillium bevorzugt an Unternehmen im Medizinsektor abgeben, dass aber schon im Februar.
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Joggel E. schrieb: > Du kannst es auch in 100ml Gebinde abfuellen und auf der Gasse > verkaufen. Das eigenmächtige Umfüllen zwecks Weiterverkauf stellt einen Verstoß gegen die Biozidverordnung dar. Eigentlich dürfen nicht einmal normale Apotheker so etwas tun, sofern sie nicht eine aufwändige Genehmigung als biozidverarbeitender Betrieb haben. Nur während der aktuellen Corona-Zeiten wurde dies für normale Apotheken ausgesetzt. Vor einiger Zeit wurde nämlich ein Apotheker dafür rechtlich belangt, dass er für den Eigenbedarf, d.h. das tägliche Reinigen der Verkaufstresen, reines Isopropanol auf 70% streckte, so wie es für die Oberflächenreinigung auch empfohlen wird. Dies erfuhr jedoch die zuständige Behörde und zog das volle Programm durch, als hätte der Apotheker Giftgas nach Auschwitz liefern wollen. Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es ja sogar vom Gesundheitsministerium und den jeweiligen Landesministerien Anleitungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Der Leiter der zuständigen Bundesbehörde für die Biozidaufsicht sah nun dann die Gelegenheit gekommen, unter seinem bemoosten Stein hervorzukriechen und mit vollem Einsatz Exempel zu statuieren, d.h. diejenigen zu belangen, die ohne Biozidgenehmigung solche verarbeiteten, d.h. insbesondere Apotheker. > Bei uns geht 100ml fuer 10 Euro oder so. Bei der Apotheke. Es gibt auch entsprechend kleine Verpackungseinheiten, die normalerweise auch nur 2-3 Euro kosten. Ebenso führen manche Apotheken auch leere Flaschen mit Klappverschluss für genau solche Zwecke. Die Apotheke darf das Zeug aber normalerweise nicht umfüllen, sondern das muss der Patient dann zuhause im stillen Kämmerchen selbst tun.
Donald Trump hat gesagt, man könne sich das spritzen? Aber angeblich wird es ja auch noch jede Menge Wellen geben, wo dann alle wieder durchdrehen, hamstern, etc...
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Hallo zusammen. > von Andreas S > Vor einiger Zeit wurde nämlich ein Apotheker dafür rechtlich belangt, > dass er für den Eigenbedarf, d.h. das tägliche Reinigen der > Verkaufstresen, reines Isopropanol auf 70% streckte, so wie es für die > Oberflächenreinigung auch empfohlen wird. Dies erfuhr .... Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn? Latrinenparolen. 70% I-Prop ist Standardware in jeder Apotheke! Und wenn du 17 2/3% haben möchtest, macht der Apotheker dir das. DER DARF DAS, und der darf das auch noch verkaufen. 73 Wilhelm PS: 'Verkaufstresen' gibt es in der Apotheke nicht, das heisst 'Handverkaufstisch'. Bitte klare Sprache, wenn du dich hier in Apothekenangelegenheiten einmischst. ;-)
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Wilhelm S. schrieb: > Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn? Latrinenparolen. > 70% I-Prop ist Standardware in jeder Apotheke! Und wenn du 17 2/3% haben > möchtest, macht der Apotheker dir das. DER DARF DAS, und der darf das > auch noch verkaufen. Quark, der Apotheker darf das nur wenn die Desinfektionsmittel als Arzneimittel eingestuft werden, was durchaus als Handdesinfektionsmittel der Fall sein KANN, aber sicherlich nicht als FLÄCHENdesinfektionsmittel. Für alle anderen Fälle gilt für diesen genauso der Artikel 69 der Biozidverordnung mit allem was dazu gehört und das erfüllt der Apotheker eben nicht per se. Im Gegensatz zu Dir, der anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, ist sogar unser Gesetzgeber auf den Trichter gekommen und war der Meinung das er den Apothekern das explizit erlauben muss und hat darum die Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel und die Ausnahmezulassung für Flächendesinfektionsmittel durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erlassen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-04-15-Haendedesinfektion.html https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-04-09-Flaechendesinfektion.html
Nachtrag: > Verstoß gegen die Biozidverordnung > von Andreas S Also ich verstehe das so: wenn ich es mir an die Füsse, den A... oder in die Haare schmiere, ist das ok. Und wenn ich mit 70% I-Prop den Küchentisch, die Klobrille oder welchen Gegenstand! auch immer desinfizieren möchte, verstosse ich gegen die Biozidverordnung. Der 70% I-Prop muss natürlich vom Apotheker hergestellt sein; und der von DM, Rossmann ist natürlich aussen vor. EINE LACHNUMMER! 73 Wilhelm
Jetzt gehts los. Ich habe nicht von Desinfektiosmitteln gesprochen, sondern nur vom Gebrauch von 70% I-Prop als Desinfektionsmittel! Bitte schon genau lesen 73 Wilhelm
Lothar M. schrieb: > Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden! Das halte ich für Unsinn. Genau solche gab es vor corona bei uns in der Apotheke zu kaufen, Preis ca. 11 Euro.
Wilhelm S. schrieb: > Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn? Latrinenparolen. > 70% I-Prop ist Standardware in jeder Apotheke! Und wenn du 17 2/3% haben > möchtest, macht der Apotheker dir das. DER DARF DAS, und der darf das > auch noch verkaufen. Aha, da sagen aber die folgenden Quellen etwas komplett anderes: https://www.ptaheute.de/news/artikel/haendedesinfektionsmittel-herstellung-als-arzneimittel-oder-als-biozid/ https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/03/04/apotheken-duerfen-jetzt-2-propanol-haltige-biozidprodukte-herstellen Die dortigen Aussagen decken sich exakt mit meinem obigen Inhalt, d.h. nur auf Grund der aktuellen Ausnahmegenehmigungen dürfen Apotheker das Zeug verarbeiten. Der Verkauf fertig hergestellter oder abgefüllter Desinfektionsmittel stand hierbei nicht zur Diskussion. > PS: 'Verkaufstresen' gibt es in der Apotheke nicht, das heisst > 'Handverkaufstisch'. Bitte klare Sprache, wenn du dich hier in > Apothekenangelegenheiten einmischst. ;-) Die Verwendung des Begriffs "Verkaufstresen" statt "Handverkaufstisch" ändert aber nichts an der rechtlichen Einstufung. Bei der Desinfektion handelt es sich um eine Oberflächendesinfektion, bei der ein Biozid eingesetzt wird. Bei der Handdesinfektion wird ggf. exakt dieselbe Substanz aber als Arzneimittel eingesetzt. Die erste Anwendung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die zweite in den Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsministerien und unterstellten Ämter. Und diese haben nun einmal separate Provinzfürsten, die ihre Reviere verteidigen müssen. Bevor Du die Klappe aufreißt, solltest Du Dich lieber über die aktuelle Gesetzeslage informieren und Dich nicht nur an irgendwelchen uralten Ständen festklammern. Oder machst Du mit beim neuen Hobby "Verleugnen der aktueller Rechtslagen und des wissenschaftlichen Standes"? https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._528/2012_(Biozid-Verordnung)
> von Andreas S > reines Isopropanol auf 70% streckte, so wie es für die > Oberflächenreinigung... Das war der Anlass, Ausgang... Ich habe es nicht behauptet, sondern nur Kontra gegeben! 73 Wilhelm
Wilhelm S. schrieb: > Also ich verstehe das so: wenn ich es mir an die Füsse, den A... oder in > die Haare schmiere, ist das ok. Und wenn ich mit 70% I-Prop den > Küchentisch, die Klobrille oder welchen Gegenstand! auch immer > desinfizieren möchte, verstosse ich gegen die Biozidverordnung. Der 70% > I-Prop muss natürlich vom Apotheker hergestellt sein; und der von DM, > Rossmann ist natürlich aussen vor. Die Biozidverordnung bezieht sich in dem Punkt auf den Inverkehrbringer, darum sind DM und Co leicht raus weil sie das Zeug lediglich verkaufen und nicht herstellen; ebenso kannst du es ohne Probleme benutzen. Nur der Apotheker stellt es durch Mischen her und bringt es in den Verkehr, also muss er sich an die Verordnung halten. > > EINE LACHNUMMER! Über die man solange Lacht bis man sich an diesen ausgemachten Blödsinn halten muss...
Wilhelm S. schrieb: > Jetzt gehts los. > > Ich habe nicht von Desinfektiosmitteln gesprochen, sondern nur vom > Gebrauch von 70% I-Prop als Desinfektionsmittel! > > Bitte schon genau lesen > > 73 > Wilhelm Und genau DAS scheinst du nicht zu verstehen, sobald der Apotheker das Zeug mit Wasser streckt und es dir als DESINFEKTIONSMITTEL verkauft, verstößt/verstieß er gegen die Biozidverordnung! Abgesehen davon scheinst du vergessen zu haben was du selber geschrieben hast: Wilhelm S. schrieb: > Und wenn du 17 2/3% haben möchtest, macht der Apotheker dir das. > DER DARF DAS, und der darf das auch noch verkaufen.
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Wilhelm S. schrieb: > Also ich verstehe das so: wenn ich es mir an die Füsse, den A... oder in > die Haare schmiere, ist das ok. Und wenn ich mit 70% I-Prop den > Küchentisch, die Klobrille oder welchen Gegenstand! auch immer > desinfizieren möchte, verstosse ich gegen die Biozidverordnung. Der 70% > I-Prop muss natürlich vom Apotheker hergestellt sein; und der von DM, > Rossmann ist natürlich aussen vor. An der Stelle muss noch zwischen der Inverkehrbringung und der tatsächlichen Nutzung unterschieden werden. Kunde: "Ich hätte gerne eine Flasche 70%-iges Isopropanol zur Verwendung als Handdesinfektionsmittel." Apotheker: "Hier ist eine Flasche von unserem guten selbstgemischten." Kunde: "Ich hätte gerne eine Flasche 70%-iges Isopropanol zur Desinfektion meines Kugelschreibers." Apotheker: "Leider ist das fertige Produkt eines gemäß Biozidverordnung zugelassenen Herstellers vergriffen. Und das chemisch identische selbstgemischte Produkt darf ich Ihnen nicht für diesen Zweck verkaufen, obwohl die darin verarbeiteten Substanzen sogar den deutlich höheren Anforderungen des Arzneimittelrechts genügen müssen." Kunde: "Ich hätte gerne eine Flasche 80%-iges Ethanol zur Desinfektion meines Kugelschreibers." Apotheker: "Leider ist das fertige Produkt eines gemäß Biozidverordnung zugelassenen Herstellers vergriffen. Aber auf Grund des Bestandschutzes darf ich ihnen eine Flasche unseres guten selbstgemischten Ethanols verkaufen." > EINE LACHNUMMER! So ist nun einmal die Gesetzeslage. Und gemäß irgendeiner EU-Direktive darf die derzeit bestehende Ausnahmegenehmigung auch nur für 180 Tage erteilt werden, d.h. nach dem 31.08.2020 gilt wieder der alte Stand und Apotheker machen sich ggf. strafbar.
Wilhelm S. schrieb: > Das war der Anlass, Ausgang... > Ich habe es nicht behauptet, sondern nur Kontra gegeben! Du hast nicht "Kontra gegeben", sondern einfach nur völlige Scheiße gelabert.
Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus Durchblick zugestehen sollte. Und das Recht des Alters erlaubt auch, das er sich hin und wieder direkter auszudrücken pflegt. Ich mag sowas z.B. mehr, als Geschwurble...
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Hardy F. schrieb: > Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus > Durchblick zugestehen sollte. Und wie nutzts das einem Georgier der Sterillium loswerden will? Ich übersetz dann mal: Liebe Forenkinder, sauft Euch nicht mit solch Desinfektanten wie Sterillium aus dem Schrank Eurer Eltern ins Delirium ツ
Hardy F. schrieb: > Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus > Durchblick zugestehen sollte. Wie sehr klar nachgewiesen, vertritt er aber eine schon lange nicht mehr haltbare Rechtsauffassung. Dies ist für jemanden vom Fach um so peinlicher. > Und das Recht des Alters erlaubt auch, das er sich hin und wieder > direkter auszudrücken pflegt. Das darf er tun, solange er dabei keine Unwahrheiten vorträgt. Und genau diese waren ja sehr einfach nachzuweisen.
Jörg S. schrieb: > Hat inzwischen einen Abnehmer gefunden ... Ups - jetzt hat ers doch gesoffen - zu spät, Aus die Maus ツ
Hardy F. schrieb: > Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus > Durchblick zugestehen sollte. Ist er Apotheker? Oder war er das Mal. Die Regelung ist je relativ jung. Aus dem Grund ist auch kein Elektromeister mehr Elektrofachkraft, wenn er ein paar Jahre als Ingenieur nur noch uC programmiert hat.
A. S. schrieb: > Ist er Apotheker? Oder war er das Mal. Die Regelung ist je relativ jung. > Aus dem Grund ist auch kein Elektromeister mehr Elektrofachkraft, wenn > er ein paar Jahre als Ingenieur nur noch uC programmiert hat. Dieser Unsinn stirbt wohl nie aus... Einmal Elektrofachkraft, immer Elektrofachkraft gilt selbstverständlich heute genauso wie damals denn der Entscheidende Punkt ist dabei die Definition gemäß EN und VDE als "Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können" und warum sollte eine entsprechende Person, welche einmal diese Kenntnisse erlangt hat über diese nicht mehr verfügen? Natürlich muss die entsprechende Person sich über neue Bestimmungen auf dem betreffenden Gebiet kundig machen. Leider wird immer wieder der Unsinn erzählt das eine Person die einige Jahre nicht in dem betreffenden Gebiet gearbeitet hat, nach irgendeinem Automatismus die Befähigung dafür verlieren würde; einzig für Tätigkeiten die nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit ausgeübt werden müssen ist die Weiterbildung explizit nachzuweisen, der Rest muss dies nicht.
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Max M. schrieb: > Ich übersetz dann mal: > > Liebe Forenkinder, sauft Euch nicht mit solch Desinfektanten wie > Sterillium aus dem Schrank Eurer Eltern ins Delirium ツ Das klappt ohnehin nicht. Delirium kommt gerade ohne Alkohole ...
> Wenn ich es theoretisch verkaufen wollte, würde ich theoretisch > 8€ pro Flasche + Versand dafür haben wollen. Theoretisch könnte > man mich deswegen per PM erreichen. Theoretisch bezeichnet man solche Angebote als Wucher und man könnte Dir theoretisch mal die Fresse für solchen Scheiß einbashen. Erst das Zeug hamstern und dann versuchen, für einen hohen Preis weiterzuverkaufen. Wenn Asozialität quietschen würde, hättest Du literweise Öl anstatt Desinfektionsmittel kaufen müssen. Aber wenn man Dir deswegen die Fresse einbasht, theoretisch natürlich, hättest Du wieder Bedarf... damit sich nichts entzündet... :D
Claus M. schrieb: > Genau solche gab es vor corona bei uns in der Apotheke zu kaufen, Preis > ca. 11 Euro. Jörg S. schrieb: > theoretisch 8€ pro Flasche Ben B. schrieb: > Theoretisch bezeichnet man solche Angebote als Wucher Ich lass das mal so stehen.
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Tim T. schrieb: > und warum sollte eine entsprechende > Person, welche einmal diese Kenntnisse erlangt hat über diese nicht mehr > verfügen? Weil die Welt sich weiter dreht. > Natürlich muss die entsprechende Person sich über neue > Bestimmungen auf dem betreffenden Gebiet kundig machen. Da erklärst Du es selber. Eine aktiver Apotheker kann diese Diskussion schwerlich verpasst haben. Auch wenn er die korrekte Bezeichnung der "Theke" einer Apo-theke deklinieren kann. Viele hier haben ja früher mal was anderes gelernt, und sind stolz darauf. Aber wenn das 100 Jahre her ist, dann sollte man zumindest einmal googlen, ob sich inzwischen was getan hat.
Eben. Daher schrieb ich ja auch SELBSTKOSTENPREIS. Und das waren noch die Preise vom Beginn der Krise. Ich glaube derzeit bekommt man das kaum unter 20€.
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