Forum: Offtopic Sterillium, wie werde ich es los?


von Jörg S. (joerg-s)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Meine Frau war etwas voreilig und besorgt und hatte daher Anfang des 
Jahres 5x 500ml Sterillium Hände-Desinfektionsmittel geordert. Das ist 
nun eingetroffen (wir hatten nicht mehr damit gerechnet das es noch 
kommt). Allerdings brauchen wir das halt nicht so wirklich :)
Beim zurück schicken würden Versandkosten anfallen, wäre also nicht so 
toll. Daher würde ich es gerne für den Selbstkostenpreis wieder 
verkaufen. Das gestaltet sich allerdings schwierig. eBay & Co lassen 
solche Verkäufe (Desinfektionsmittel von Privat) nicht zu.

Daher die Frage, wie werde ich es los?


Wenn ich es theoretisch verkaufen wollte, würde ich theoretisch 8€ pro 
Flasche + Versand dafür haben wollen. Theoretisch könnte man mich 
deswegen per PM erreichen.

: Verschoben durch Admin
von Andreas B. (bitverdreher)


Lesenswert?

Ganz einfach, gar nicht: Bleib auf deinen Hamsterkäufen sitzen.

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

wird das denn schlecht? Wenn Ihr doch sowieso so ein Zeug verwendet, 
dann betrachte die 40€ als Investition in die Zukunft. Wenn ihr das gar 
nicht verwendet, … dann besorg Dir einen Spender und biete es als 
"Service" an. Hausflur, Haustür, Garageneinfahrt..

von Lothar M. (Gast)


Lesenswert?

Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden!

von Joerg L. (Firma: 100nF 0603 X7R) (joergl)


Lesenswert?

Schenke es einem Pflegedienst in Deiner Nähe.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Wenn es sich um Sterilium classic pure handeln würde, dann würde ich es 
Dir sofort abkaufen. Aber Dein Sterilium ist viel zu stark parfümiert.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden!

Das ist durchaus ein interessanter Hinweis, zumal ja auch schon die 
Lagerräume mehrerer Krankenhäuser geplündert wurden. Und die Hersteller 
haben auch unterschiedliche Kontingente für Privatkunden und 
Gesundheitsversorger. Also handelt es sich möglicherweise um Hehlerware 
bzw. einen asozialen Händler, der dringend benötigte Waren abzweigt.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden!
>
> Das ist durchaus ein interessanter Hinweis, zumal ja auch schon die
> Lagerräume mehrerer Krankenhäuser geplündert wurden. Und die Hersteller
> haben auch unterschiedliche Kontingente für Privatkunden und
> Gesundheitsversorger. Also handelt es sich möglicherweise um Hehlerware
> bzw. einen asozialen Händler, der dringend benötigte Waren abzweigt.

Ist aber Blödsinn, die 500 ml Gebinde kannst du ganz einfach als 
Privatperson kaufen, nur aktuell aufgrund der Nachfrage eben nicht.

Einfach mal zur Abwechselung das Hirn einschalten und die EAN 
4031678000784 bei Google eintippen...

: Bearbeitet durch User
von 🍅🍅 🍅. (tomate)


Lesenswert?

Haha, Strafe dafür, dass man den Markt ned begriffen hat ;-D

Ich hab bei der grössten Coronapanik meine 10L Isoprop Platinenreiniger 
zum Rekordpreis vertickt. Hab zwar jetzt nix mehr, ums Flussmittel 
wegzumachen, aber da Tannenharz nicht sonderlich agressiv ist, kann das 
auch warten, bis die Leute den Hamsterkram wieder verticken.

: Bearbeitet durch User
von Jörg S. (joerg-s)


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden!
Zu dumm das ich eine Rechnung dafür habe :)
Aber ich kann dir gerne den online Shop nennen, dem du die Polizei auf 
den Hals hetzen kannst ;)

von Rick SΛnchez .. (Gast)


Lesenswert?

Joerg L. schrieb:
> Schenke es einem Pflegedienst in Deiner Nähe.

Das hätte ich auch vorgeschlagen, denn die Sozialdienste benötigen das 
viel eher als Privatpersonen.

von Jörg S. (joerg-s)


Lesenswert?

Hat inzwischen einen Abnehmer gefunden ...

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Tim T. schrieb:
> Ist aber Blödsinn, die 500 ml Gebinde kannst du ganz einfach als
> Privatperson kaufen, nur aktuell aufgrund der Nachfrage eben nicht.

Das ist mir durchaus bekannt. Wir haben hier etliche Flaschen 
herumstehen, d.h. von Sterilium classic pure.

> Einfach mal zur Abwechselung das Hirn einschalten und die EAN
> 4031678000784 bei Google eintippen...

Ich bezweifele nicht, dass es sich um eine Originalflasche (oder ein 
sehr gutes Plagiat) handelt. Lothar hat aber offenbar auch die 
Umverpackung erkannt (oder wieder einmal Müll erzählt wie auch sonst bei 
medizinischen Themen).

Bode Chemie hat wie auch etliche andere Hersteller zugelassener 
Desinfektionsmittel haben erst kürzlich öffentlich bekanntgegeben, 
derzeit nur noch Gesundsdienstleister zu beliefern.

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Du kannst es auch in 100ml Gebinde abfuellen und auf der Gasse 
verkaufen. Bei uns geht 100ml fuer 10 Euro oder so. Bei der Apotheke.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Bode Chemie hat wie auch etliche andere Hersteller zugelassener
> Desinfektionsmittel haben erst kürzlich öffentlich bekanntgegeben,
> derzeit nur noch Gesundsdienstleister zu beliefern.

Wo soll Bode das bekanntgegeben haben? Im Gegenteil, Bode wird nicht 
müde zu erwähnen welchen hohen Stellenwert die Desinfektion der Hände 
(vorzugsweise mit Bode Produkten) hat.

Das Einzige was Bode geändert hat, ist das sie Sterillium bevorzugt an 
Unternehmen im Medizinsektor abgeben, dass aber schon im Februar.

: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Joggel E. schrieb:
> Du kannst es auch in 100ml Gebinde abfuellen und auf der Gasse
> verkaufen.

Das eigenmächtige Umfüllen zwecks Weiterverkauf stellt einen Verstoß 
gegen die Biozidverordnung dar. Eigentlich dürfen nicht einmal normale 
Apotheker so etwas tun, sofern sie nicht eine aufwändige Genehmigung als 
biozidverarbeitender Betrieb haben. Nur während der aktuellen 
Corona-Zeiten wurde dies für normale Apotheken ausgesetzt.

Vor einiger Zeit wurde nämlich ein Apotheker dafür rechtlich belangt, 
dass er für den Eigenbedarf, d.h. das tägliche Reinigen der 
Verkaufstresen, reines Isopropanol auf 70% streckte, so wie es für die 
Oberflächenreinigung auch empfohlen wird. Dies erfuhr jedoch die 
zuständige Behörde und zog das volle Programm durch, als hätte der 
Apotheker Giftgas nach Auschwitz liefern wollen.

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es ja sogar vom Gesundheitsministerium 
und den jeweiligen Landesministerien Anleitungen zur Herstellung von 
Desinfektionsmitteln. Der Leiter der zuständigen Bundesbehörde für die 
Biozidaufsicht sah nun dann die Gelegenheit gekommen, unter seinem 
bemoosten Stein hervorzukriechen und mit vollem Einsatz Exempel zu 
statuieren, d.h. diejenigen zu belangen, die ohne Biozidgenehmigung 
solche verarbeiteten, d.h. insbesondere Apotheker.

> Bei uns geht 100ml fuer 10 Euro oder so. Bei der Apotheke.

Es gibt auch entsprechend kleine Verpackungseinheiten, die normalerweise 
auch nur 2-3 Euro kosten. Ebenso führen manche Apotheken auch leere 
Flaschen mit Klappverschluss für genau solche Zwecke. Die Apotheke darf 
das Zeug aber normalerweise nicht umfüllen, sondern das muss der Patient 
dann zuhause im stillen Kämmerchen selbst tun.

von Ben S. (bensch123)


Lesenswert?

Donald Trump hat gesagt, man könne sich das spritzen?
Aber angeblich wird es ja auch noch jede Menge Wellen geben, wo dann 
alle wieder durchdrehen, hamstern, etc...

: Bearbeitet durch User
von Johannes S. (Gast)


Lesenswert?

Tausche gegen Nudeln und Klopapier :)

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


Lesenswert?

Hallo zusammen.


> von Andreas S

> Vor einiger Zeit wurde nämlich ein Apotheker dafür rechtlich belangt,
> dass er für den Eigenbedarf, d.h. das tägliche Reinigen der
> Verkaufstresen, reines Isopropanol auf 70% streckte, so wie es für die
> Oberflächenreinigung auch empfohlen wird. Dies erfuhr ....

Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn? Latrinenparolen.
70% I-Prop ist Standardware in jeder Apotheke! Und wenn du 17 2/3% haben 
möchtest, macht der Apotheker dir das. DER DARF DAS, und der darf das 
auch noch verkaufen.

73
Wilhelm

PS: 'Verkaufstresen' gibt es in der Apotheke nicht, das heisst 
'Handverkaufstisch'. Bitte klare Sprache, wenn du dich hier in 
Apothekenangelegenheiten einmischst. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


Lesenswert?

Wilhelm S. schrieb:
> Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn? Latrinenparolen.
> 70% I-Prop ist Standardware in jeder Apotheke! Und wenn du 17 2/3% haben
> möchtest, macht der Apotheker dir das. DER DARF DAS, und der darf das
> auch noch verkaufen.

Quark, der Apotheker darf das nur wenn die Desinfektionsmittel als 
Arzneimittel eingestuft werden, was durchaus als Handdesinfektionsmittel 
der Fall sein KANN, aber sicherlich nicht als 
FLÄCHENdesinfektionsmittel. Für alle anderen Fälle gilt für diesen 
genauso der Artikel 69 der Biozidverordnung mit allem was dazu gehört 
und das erfüllt der Apotheker eben nicht per se.
Im Gegensatz zu Dir, der anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen 
hat, ist sogar unser Gesetzgeber auf den Trichter gekommen und war der 
Meinung das er den Apothekern das explizit erlauben muss und hat darum 
die Ausnahme­zulassung für Hände­desinfektions­mittel und die 
Ausnahme­zulassung für Flächen­desinfektions­mittel durch die 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erlassen:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-04-15-Haendedesinfektion.html

https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-04-09-Flaechendesinfektion.html

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


Lesenswert?

Nachtrag:

> Verstoß gegen die Biozidverordnung

> von Andreas S

Also ich verstehe das so: wenn ich es mir an die Füsse, den A... oder in 
die Haare schmiere, ist das ok. Und wenn ich mit 70% I-Prop den 
Küchentisch, die Klobrille oder welchen Gegenstand! auch immer 
desinfizieren möchte, verstosse ich gegen die Biozidverordnung. Der 70% 
I-Prop muss natürlich vom Apotheker hergestellt sein; und der von DM, 
Rossmann ist natürlich aussen vor.

EINE LACHNUMMER!

73
Wilhelm

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


Lesenswert?

Jetzt gehts los.

Ich habe nicht von Desinfektiosmitteln gesprochen, sondern nur vom 
Gebrauch von 70% I-Prop als Desinfektionsmittel!

Bitte schon genau lesen

73
Wilhelm

von Claus M. (energy)


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> Das sind Gebinde die nur an Kliniken verkauft wurden!

Das halte ich für Unsinn. Genau solche gab es vor corona bei uns in der 
Apotheke zu kaufen, Preis ca. 11 Euro.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Wilhelm S. schrieb:
> Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn? Latrinenparolen.
> 70% I-Prop ist Standardware in jeder Apotheke! Und wenn du 17 2/3% haben
> möchtest, macht der Apotheker dir das. DER DARF DAS, und der darf das
> auch noch verkaufen.

Aha, da sagen aber die folgenden Quellen etwas komplett anderes:

https://www.ptaheute.de/news/artikel/haendedesinfektionsmittel-herstellung-als-arzneimittel-oder-als-biozid/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/03/04/apotheken-duerfen-jetzt-2-propanol-haltige-biozidprodukte-herstellen

Die dortigen Aussagen decken sich exakt mit meinem obigen Inhalt, d.h. 
nur auf Grund der aktuellen Ausnahmegenehmigungen dürfen Apotheker das 
Zeug verarbeiten. Der Verkauf fertig hergestellter oder abgefüllter 
Desinfektionsmittel stand hierbei nicht zur Diskussion.

> PS: 'Verkaufstresen' gibt es in der Apotheke nicht, das heisst
> 'Handverkaufstisch'. Bitte klare Sprache, wenn du dich hier in
> Apothekenangelegenheiten einmischst. ;-)

Die Verwendung des Begriffs "Verkaufstresen" statt "Handverkaufstisch" 
ändert aber nichts an der rechtlichen Einstufung. Bei der Desinfektion 
handelt es sich um eine Oberflächendesinfektion, bei der ein Biozid 
eingesetzt wird. Bei der Handdesinfektion wird ggf. exakt dieselbe 
Substanz aber als Arzneimittel eingesetzt. Die erste Anwendung fällt in 
den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und 
Arbeitsmedizin, die zweite in den Zuständigkeitsbereich der 
Gesundheitsministerien und unterstellten Ämter. Und diese haben nun 
einmal separate Provinzfürsten, die ihre Reviere verteidigen müssen.

Bevor Du die Klappe aufreißt, solltest Du Dich lieber über die aktuelle 
Gesetzeslage informieren und Dich nicht nur an irgendwelchen uralten 
Ständen festklammern. Oder machst Du mit beim neuen Hobby "Verleugnen 
der aktueller Rechtslagen und des wissenschaftlichen Standes"?

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._528/2012_(Biozid-Verordnung)

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


Lesenswert?

> von Andreas S

> reines Isopropanol auf 70% streckte, so wie es für die
> Oberflächenreinigung...

Das war der Anlass, Ausgang...
Ich habe es nicht behauptet, sondern nur Kontra gegeben!
73
Wilhelm

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


Lesenswert?

Wilhelm S. schrieb:
> Also ich verstehe das so: wenn ich es mir an die Füsse, den A... oder in
> die Haare schmiere, ist das ok. Und wenn ich mit 70% I-Prop den
> Küchentisch, die Klobrille oder welchen Gegenstand! auch immer
> desinfizieren möchte, verstosse ich gegen die Biozidverordnung. Der 70%
> I-Prop muss natürlich vom Apotheker hergestellt sein; und der von DM,
> Rossmann ist natürlich aussen vor.

Die Biozidverordnung bezieht sich in dem Punkt auf den Inverkehrbringer, 
darum sind DM und Co leicht raus weil sie das Zeug lediglich verkaufen 
und nicht herstellen; ebenso kannst du es ohne Probleme benutzen. Nur 
der Apotheker stellt es durch Mischen her und bringt es in den Verkehr, 
also muss er sich an die Verordnung halten.

>
> EINE LACHNUMMER!

Über die man solange Lacht bis man sich an diesen ausgemachten Blödsinn 
halten muss...

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


Lesenswert?

Wilhelm S. schrieb:
> Jetzt gehts los.
>
> Ich habe nicht von Desinfektiosmitteln gesprochen, sondern nur vom
> Gebrauch von 70% I-Prop als Desinfektionsmittel!
>
> Bitte schon genau lesen
>
> 73
> Wilhelm

Und genau DAS scheinst du nicht zu verstehen, sobald der Apotheker das 
Zeug mit Wasser streckt und es dir als DESINFEKTIONSMITTEL verkauft, 
verstößt/verstieß er gegen die Biozidverordnung!

Abgesehen davon scheinst du vergessen zu haben was du selber geschrieben 
hast:

Wilhelm S. schrieb:
> Und wenn du 17 2/3% haben möchtest, macht der Apotheker dir das.
> DER DARF DAS, und der darf das auch noch verkaufen.

: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Wilhelm S. schrieb:
> Also ich verstehe das so: wenn ich es mir an die Füsse, den A... oder in
> die Haare schmiere, ist das ok. Und wenn ich mit 70% I-Prop den
> Küchentisch, die Klobrille oder welchen Gegenstand! auch immer
> desinfizieren möchte, verstosse ich gegen die Biozidverordnung. Der 70%
> I-Prop muss natürlich vom Apotheker hergestellt sein; und der von DM,
> Rossmann ist natürlich aussen vor.

An der Stelle muss noch zwischen der Inverkehrbringung und der 
tatsächlichen Nutzung unterschieden werden.

Kunde: "Ich hätte gerne eine Flasche 70%-iges Isopropanol zur Verwendung 
als Handdesinfektionsmittel."
Apotheker: "Hier ist eine Flasche von unserem guten selbstgemischten."

Kunde: "Ich hätte gerne eine Flasche 70%-iges Isopropanol zur 
Desinfektion meines Kugelschreibers."
Apotheker: "Leider ist das fertige Produkt eines gemäß Biozidverordnung 
zugelassenen Herstellers vergriffen. Und das chemisch identische 
selbstgemischte Produkt darf ich Ihnen nicht für diesen Zweck verkaufen, 
obwohl die darin verarbeiteten Substanzen sogar den deutlich höheren 
Anforderungen des Arzneimittelrechts genügen müssen."

Kunde: "Ich hätte gerne eine Flasche 80%-iges Ethanol zur Desinfektion 
meines Kugelschreibers."
Apotheker: "Leider ist das fertige Produkt eines gemäß Biozidverordnung 
zugelassenen Herstellers vergriffen. Aber auf Grund des Bestandschutzes 
darf ich ihnen eine Flasche unseres guten selbstgemischten Ethanols 
verkaufen."

> EINE LACHNUMMER!

So ist nun einmal die Gesetzeslage. Und gemäß irgendeiner EU-Direktive 
darf die derzeit bestehende Ausnahmegenehmigung auch nur für 180 Tage 
erteilt werden, d.h. nach dem 31.08.2020 gilt wieder der alte Stand und 
Apotheker machen sich ggf. strafbar.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Wilhelm S. schrieb:
> Das war der Anlass, Ausgang...
> Ich habe es nicht behauptet, sondern nur Kontra gegeben!

Du hast nicht "Kontra gegeben", sondern einfach nur völlige Scheiße 
gelabert.

von Hardy F. (hardyf)


Lesenswert?

Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus 
Durchblick zugestehen sollte.

Und das Recht des Alters erlaubt auch, das er sich hin und wieder 
direkter auszudrücken pflegt.

Ich mag sowas z.B. mehr, als Geschwurble...

: Bearbeitet durch User
von Max M. (maxim0)


Lesenswert?

Hardy F. schrieb:
> Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus
> Durchblick zugestehen sollte.

Und wie nutzts das einem Georgier der Sterillium loswerden will?

Ich übersetz dann mal:

Liebe Forenkinder, sauft Euch nicht mit solch Desinfektanten wie 
Sterillium aus dem Schrank Eurer Eltern ins Delirium ツ

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Hardy F. schrieb:
> Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus
> Durchblick zugestehen sollte.

Wie sehr klar nachgewiesen, vertritt er aber eine schon lange nicht mehr 
haltbare Rechtsauffassung. Dies ist für jemanden vom Fach um so 
peinlicher.

> Und das Recht des Alters erlaubt auch, das er sich hin und wieder
> direkter auszudrücken pflegt.

Das darf er tun, solange er dabei keine Unwahrheiten vorträgt. Und genau 
diese waren ja sehr einfach nachzuweisen.

von Max M. (maxim0)


Lesenswert?

Jörg S. schrieb:
> Hat inzwischen einen Abnehmer gefunden ...

Ups - jetzt hat ers doch gesoffen -
zu spät,

Aus die Maus ツ

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Hardy F. schrieb:
> Meines Wissens ist der Wilhelm S. ein Apotheker, dem man also durchaus
> Durchblick zugestehen sollte.

Ist er Apotheker? Oder war er das Mal. Die Regelung ist je relativ jung. 
Aus dem Grund ist auch kein Elektromeister mehr Elektrofachkraft, wenn 
er ein paar Jahre als Ingenieur nur noch uC programmiert hat.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


Lesenswert?

A. S. schrieb:
> Ist er Apotheker? Oder war er das Mal. Die Regelung ist je relativ jung.
> Aus dem Grund ist auch kein Elektromeister mehr Elektrofachkraft, wenn
> er ein paar Jahre als Ingenieur nur noch uC programmiert hat.

Dieser Unsinn stirbt wohl nie aus... Einmal Elektrofachkraft, immer 
Elektrofachkraft gilt selbstverständlich heute genauso wie damals denn 
der Entscheidende Punkt ist dabei die Definition gemäß EN und VDE als 
"Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, 
so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der 
Elektrizität ausgehen können" und warum sollte eine entsprechende 
Person, welche einmal diese Kenntnisse erlangt hat über diese nicht mehr 
verfügen? Natürlich muss die entsprechende Person sich über neue 
Bestimmungen auf dem betreffenden Gebiet kundig machen.
Leider wird immer wieder der Unsinn erzählt das eine Person die einige 
Jahre nicht in dem betreffenden Gebiet gearbeitet hat, nach irgendeinem 
Automatismus die Befähigung dafür verlieren würde; einzig für 
Tätigkeiten die nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit 
ausgeübt werden müssen ist die Weiterbildung explizit nachzuweisen, der 
Rest muss dies nicht.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Max M. schrieb:

> Ich übersetz dann mal:
>
> Liebe Forenkinder, sauft Euch nicht mit solch Desinfektanten wie
> Sterillium aus dem Schrank Eurer Eltern ins Delirium ツ
Das klappt ohnehin nicht. Delirium kommt gerade ohne Alkohole ...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Wenn ich es theoretisch verkaufen wollte, würde ich theoretisch
> 8€ pro Flasche + Versand dafür haben wollen. Theoretisch könnte
> man mich deswegen per PM erreichen.
Theoretisch bezeichnet man solche Angebote als Wucher und man könnte Dir 
theoretisch mal die Fresse für solchen Scheiß einbashen. Erst das Zeug 
hamstern und dann versuchen, für einen hohen Preis weiterzuverkaufen. 
Wenn Asozialität quietschen würde, hättest Du literweise Öl anstatt 
Desinfektionsmittel kaufen müssen. Aber wenn man Dir deswegen die Fresse 
einbasht, theoretisch natürlich, hättest Du wieder Bedarf... damit sich 
nichts entzündet... :D

von Andreas M. (elektronenbremser)


Lesenswert?

Claus M. schrieb:
> Genau solche gab es vor corona bei uns in der Apotheke zu kaufen, Preis
> ca. 11 Euro.

Jörg S. schrieb:
> theoretisch 8€ pro Flasche

Ben B. schrieb:
> Theoretisch bezeichnet man solche Angebote als Wucher

Ich lass das mal so stehen.

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Tim T. schrieb:
> und warum sollte eine entsprechende
> Person, welche einmal diese Kenntnisse erlangt hat über diese nicht mehr
> verfügen?
Weil die Welt sich weiter dreht.

> Natürlich muss die entsprechende Person sich über neue
> Bestimmungen auf dem betreffenden Gebiet kundig machen.

Da erklärst Du es selber. Eine aktiver Apotheker kann diese Diskussion 
schwerlich verpasst haben. Auch wenn er die korrekte Bezeichnung der 
"Theke" einer Apo-theke deklinieren kann.

Viele hier haben ja früher mal was anderes gelernt, und sind stolz 
darauf. Aber wenn das 100 Jahre her ist, dann sollte man zumindest 
einmal googlen, ob sich inzwischen was getan hat.

von Jörg S. (joerg-s)


Lesenswert?

Eben. Daher schrieb ich ja auch SELBSTKOSTENPREIS. Und das waren noch 
die Preise vom Beginn der Krise. Ich glaube derzeit bekommt man das kaum 
unter 20€.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.