Hallo zusammen, ich bin gerade etwas verwirrt. Ich (Kleinunternehmer, nicht Vorsteuerabzugsberechtigt) habe bei Mouser bestellt. Auf der Rechnung steht jetzt nach der Bestellung nur noch der Nettobetrag ohne ausgewiesene USt./MwSt. und Mouser schreibt mir auf Anfrage: >Wenn Sie FedEx als Lieferoption wählen, ist das ein DDP (delivery duties >paid), Mouser in Zusammenarbeit mit FedEx übernimmt die Verzollung und >dadurch dass wir einen Fiskalvertreter in FR haben, ist das eine >innengemeinschaftliche Transaktion. Ich gehe mal davon aus, dass ich trotzdem dem Finanzamt die (E)USt. schulde. Wie wird denn sowas gehandhabt? Schöne Grüße, grtu Edit: irgendwie wird das Zitat nicht so wie in der Vorschau dargestellt...
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A. G. schrieb: > Hallo zusammen, > > Ich gehe mal davon aus, dass ich trotzdem dem Finanzamt die (E)USt. > schulde. Wie wird denn sowas gehandhabt? > Nein, ist alles ok. Mouser F importiert (schau mal oben links auf die Rechnung, da steht eine französische Identifikationsnummer) und gibt das über Mouser D als innergemeinschaftlichen Warenverkehr weiter. Alles, was damit zusammenhängt, regelt Mouser.
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Helmut K. schrieb: > Alles, was damit zusammenhängt, regelt Mouser. Das hatte ich auch bei der Bestellung so verstanden, da zu dem Zeitpunkt auch noch die MwSt. angegeben war. Die Ware muss doch hier in Deutschland versteuert werden, oder? Wenn jetzt Mouser die Steuer nicht von mir einfordert, muss ich mich selber darum kümmern?
A. G. schrieb: > Wenn jetzt Mouser die Steuer nicht > von mir einfordert, muss ich mich selber darum kümmern? Nein! Nochmal: Mouser Frankreich hat von ausserhelb der EU importiert und hat somit die Einfuhrabgaben zu bezahlen (in F). Die geben dann die Ware an Deutschland weiter und das ist für dich abgabenfrei (innergemeinschaftlicher Warenverkehr), Beweis ist die Identifikationsnummer VAT# FR 27512466913 auf der Rechnung. Allerdings kannst du dann selbstverständlich auch keinen Vorsteuerabzug machen.
Helmut K. schrieb: > Nein! Nochmal: Mouser Frankreich hat von ausserhelb der EU importiert > und hat somit die Einfuhrabgaben zu bezahlen (in F). Die geben dann die > Ware an Deutschland weiter und das ist für dich abgabenfrei > (innergemeinschaftlicher Warenverkehr), Beweis ist die > Identifikationsnummer VAT# FR 27512466913 auf der Rechnung. Allerdings > kannst du dann selbstverständlich auch keinen Vorsteuerabzug machen. Nach etwas Recherche habe ich herausgefunden, dass das so leider nicht stimmt. Bei einem innergeeinschaftlichen Erwerb muss die Steuer im Land des Käufers vom Käufer abgeführt werden. Normalerweise kann sie als Vorsteuer geltend gemacht werden, das gilt aber nicht für Kleinunternehmer. Ich muss demnach extra dafür eine Umsatzsteuervoranmeldung machen (Danke, Mouser -.-) und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Beispiel hier: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Kleinunternehmer/Kleinunternehmer-Umgang-mit-USt-IdNr-Umsatzsteuer-Identifikationsnumme.html
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