Mouser lieferung ohne ausgewiesene USt.

OP #6265593
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Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verwirrt. Ich (Kleinunternehmer, nicht 
Vorsteuerabzugsberechtigt) habe bei Mouser bestellt. Auf der Rechnung 
steht jetzt nach der Bestellung nur noch der Nettobetrag ohne 
ausgewiesene USt./MwSt. und Mouser schreibt mir auf Anfrage:
>Wenn Sie FedEx als Lieferoption wählen, ist das ein DDP (delivery duties
>paid), Mouser in Zusammenarbeit mit FedEx übernimmt die Verzollung und
>dadurch dass wir einen Fiskalvertreter in FR haben, ist das eine
>innengemeinschaftliche Transaktion.

Ich gehe mal davon aus, dass ich trotzdem dem Finanzamt die (E)USt. 
schulde. Wie wird denn sowas gehandhabt?

Schöne Grüße,
grtu

Edit: irgendwie wird das Zitat nicht so wie in der Vorschau 
dargestellt...
#6265604
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A. G. schrieb:
> Hallo zusammen,
>

> Ich gehe mal davon aus, dass ich trotzdem dem Finanzamt die (E)USt.
> schulde. Wie wird denn sowas gehandhabt?
>
Nein, ist alles ok. Mouser F importiert (schau mal oben links auf die 
Rechnung, da steht eine französische Identifikationsnummer) und gibt das 
über Mouser D als innergemeinschaftlichen Warenverkehr weiter. Alles, 
was damit zusammenhängt, regelt Mouser.
#6265661
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A. G. schrieb:
> Wenn jetzt Mouser die Steuer nicht
> von mir einfordert, muss ich mich selber darum kümmern?

Nein! Nochmal: Mouser Frankreich hat von ausserhelb der EU importiert 
und hat somit die Einfuhrabgaben zu bezahlen (in F). Die geben dann die 
Ware an Deutschland weiter und das ist für dich abgabenfrei 
(innergemeinschaftlicher Warenverkehr), Beweis ist die 
Identifikationsnummer VAT# FR 27512466913 auf der Rechnung. Allerdings 
kannst du dann selbstverständlich auch keinen Vorsteuerabzug machen.
OP #6265858
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Helmut K. schrieb:
> Nein! Nochmal: Mouser Frankreich hat von ausserhelb der EU importiert
> und hat somit die Einfuhrabgaben zu bezahlen (in F). Die geben dann die
> Ware an Deutschland weiter und das ist für dich abgabenfrei
> (innergemeinschaftlicher Warenverkehr), Beweis ist die
> Identifikationsnummer VAT# FR 27512466913 auf der Rechnung. Allerdings
> kannst du dann selbstverständlich auch keinen Vorsteuerabzug machen.

Nach etwas Recherche habe ich herausgefunden, dass das so leider nicht 
stimmt. Bei einem innergeeinschaftlichen Erwerb muss die Steuer im Land 
des Käufers vom Käufer abgeführt werden. Normalerweise kann sie als 
Vorsteuer geltend gemacht werden, das gilt aber nicht für 
Kleinunternehmer. Ich muss demnach extra dafür eine 
Umsatzsteuervoranmeldung machen (Danke, Mouser -.-) und die Umsatzsteuer 
an das Finanzamt zahlen.

Beispiel hier:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Kleinunternehmer/Kleinunternehmer-Umgang-mit-USt-IdNr-Umsatzsteuer-Identifikationsnumme.html

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