Forum: PC Hard- und Software Youtube meckert "große Anzahl von Anfragen aus deinem Netzwerk" - Virus?


von Leo (Gast)


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Moin,
wenn ich mit Win10-Rechner, Firefox und Kabelmodem-Verbindung auf 
Youtube ein Video öffnen will, kommt neuerdings diese Meldung hier:
1
Wir haben gerade eine große Anzahl von Anfragen aus deinem Netzwerk erhalten und mussten deinen Zugriff auf YouTube deshalb unterbrechen.
2
3
Fülle das folgende Feld aus, um YouTube weiter zu nutzen.
4
5
>Ich bin kein Roboter<  (reCaptcha)

Kapersky mit neuster Viren-Datenbank sagt, kein Virus auf dem Rechner, 
was könnte es sein?

von Msd (Gast)


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Die Jugend von heute. Wenn YouTube mal nicht geht, kann man vor lauter 
Panik auch kein Google mehr benutzen.

von MeierMüllerSchulz (Gast)


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Die Alten von gestern. Was für eine grandiose Antwort.
Man kann nur noch den Gockel werfen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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LOL!! Einfach mal den Router neustarten,
vielleicht löst eine neue IP das Problem.

von Peter D. (peda)


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YT kann nicht erkennen, daß Dein Router noch einen HotSpot-Zugang hat, 
d.h. viele andere Deinen Router mit benutzen.
Oder Du bist es selber, der über einen HotSpot surft.

von Εrnst B. (ernst)


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Leo schrieb:
> Kabelmodem-Verbindung

Hast du noch echtes IPv4 oder DS-Lite?


Falls DS-Lite, hat:

Leo schrieb:
> Win10-Rechner, Firefox

eine funktionierende IPv6-Verbindung?

Test z.B. bei https://www.heise.de/netze/tools/meine-ip-adresse/

von TR.0LL (Gast)


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Msd schrieb:
> Die Jugend von heute. Wenn YouTube mal nicht geht, kann man vor
> lauter
> Panik auch kein Google mehr benutzen.

Da wird dann aber auch geschrien, dass das Wlan nicht geht obwohl das 
Internet nicht geht.

von Msd (Gast)


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TR.0LL schrieb:
> Msd schrieb:
>> Die Jugend von heute. Wenn YouTube mal nicht geht, kann man vor
>> lauter
>> Panik auch kein Google mehr benutzen.
>
> Da wird dann aber auch geschrien, dass das Wlan nicht geht obwohl das
> Internet nicht geht.

Ja! Weil die garnich mehr wissen, dass Internet auch übers Kabel kommt.

MeierMüllerSchulz schrieb:
> Die Alten von gestern. Was für eine grandiose Antwort.
> Man kann nur noch den Gockel werfen.

Mit knapp über 30 zähle ich mich nicht zu den Alten, sondern eher zu den 
besseren Jüngeren. Meine Altersklasse hat den Siegeszug der grafischen 
Bedienoberflächen auf PCs miterlebt. Nicht mehr wirklich Lochraster, 
aber alles ab DOS/Win95. Auf dieser Basis hat man gelernt Probleme 
selbst zu lösen oder in den weiten des Internets nach Leuten zu suchen, 
die das gleiche Problem haben (zu 90% aller Probleme gibt es im Internet 
bereits eine Lösung). Damit komme ich in vielen Belangen, sei es Job, 
Geld, Recht, Versicherungen auch privat sehr gut zurecht. Leider fehlt 
das, wie auch dem Ersteller hier, heute und dann muss man solche 
dümmlichen Fragen hier stellen.

von Mike J. (linuxmint_user)


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YouTube hatte in den letzten Tagen enorme Probleme, es gab sogar 
Ausfälle während Life-Streams und es waren Videos von Nutzern nicht 
aufrufbar. Da stand teilweise dass der Nutzer gar keine Videos auf 
seiner Seite hochgeladen hat.

YT versucht jetzt offenbar das Problem einzugrenzen.

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Dieser Text erscheint bei mir seit einigen Monaten immer wieder. 
Anscheinend wollen sie eine Nutzereingabe erzwingen, damit es weiter 
gehen kann. Ankreuzen und OK drücken ist doch nicht so schwer.

MfG

von herbert (Gast)


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Hatte mal eine  App installiert welche sinnlose Suchanfragen zum 
verwirren der Datenkrake automatisch gemacht hat. Danach musste ich ich 
mich auch als nicht Roboter veryfizieren. Habe den Zusammenhang gleich 
gerafft und das Tool beendet weil ich keine Lust hatte mich ständig als 
Mensch beweisen zu müssen wenn ich was suchen will. Lustig war es 
trotzdem...

von Εrnst B. (ernst)


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herbert schrieb:
> Hatte mal eine  App installiert welche sinnlose Suchanfragen zum
> verwirren der Datenkrake automatisch gemacht hat.

Würd ich nicht so öffentlich zugeben. Das kann als DoS-Angriff, der nach 
§ 303b StGB  strafbar ist, gewertet werden.
Auch wenn Google deine Anfragen vermutlich locker wegsteckt, und sich 
durch die "Kein Roboter"-Captchas selber schützt:
"Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...

von herbert (Gast)


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Εrnst B. schrieb:
> Würd ich nicht so öffentlich zugeben. Das kann als DoS-Angriff, der nach
> § 303b StGB  strafbar ist, gewertet werden.
> Auch wenn Google deine Anfragen vermutlich locker wegsteckt, und sich
> durch die "Kein Roboter"-Captchas selber schützt:
> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...

Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(
Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch*** 
suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.

Ein DOS Angriff verfolgt ganz andere Ziele. Ein DOS Angriff soll einem 
Rechner /Server zum "abdanken" bewegen oder zustopfen.
Der Unterschied ist gewaltig...

von TR.0LL (Gast)


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herbert schrieb:
> Εrnst B. schrieb:
>> Würd ich nicht so öffentlich zugeben. Das kann als DoS-Angriff, der nach
>> § 303b StGB  strafbar ist, gewertet werden.
>> Auch wenn Google deine Anfragen vermutlich locker wegsteckt, und sich
>> durch die "Kein Roboter"-Captchas selber schützt:
>> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...
>
> Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(
> Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***
> suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.
Nein es ist nicht egal. Ich weiß nicht wie die rechtliche Situation 
aussieht, wenn deine Katze auf der Tastaur liegt und die ganze Zeit F5 
drückt? Wird das auch schon als DDOS Angriff gewertet?

> Ein DOS Angriff verfolgt ganz andere Ziele. Ein DOS Angriff soll einem
> Rechner /Server zum "abdanken" bewegen oder zustopfen.
> Der Unterschied ist gewaltig...

Den Server mit Anfragen "voll zu spammen" ist ein DDOS angriff, aber 
z.B.: eine preperierte XML-Datei (XML-Bombe) hochladen ist ein 
DOS-Angriff.
https://www.youtube.com/watch?v=9LYuhs_7Jfw

Alle Angaben ohne Gewähr.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Εrnst B. schrieb:
> Das kann als DoS-Angriff, der nach § 303b StGB  strafbar ist, gewertet werden.
> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...

Eigentlich sollte jeder Server einen Schutzmechanismus besitzen.
Das ist so als ob man sein Fahrrad unangeschlossen auf dem Bahnhof 
hinstellt oder als ob man unter Windows ohne Antivirenprogramm unterwegs 
ist.

Nur weil manch ein Server-Admin inkompetent ist, ist das noch kein Grund 
andere Leute für das eigene Versagen zu bestrafen.

Die USA hatten unter Obama damals ein Gesetz auf dem Weg gebracht dass 
sie ein Land von dem sie einen "internet-Angriff" erfahren mit einer 
Atombombe platt machen dürfen.

Wenn irgend jemand aus den USA Server aus Russland nutzt um 
DDoS-Angriffe auszuführen oder wenn irgend welche Script-Kidis gerade 
einen Unsinn machen, das kann man ja nicht nachvollziehen.

Die USA könnten als Gegenmaßnahme auch einfach alle IP-Adressen aus 
Russland sperren und die Anfragen einfach nicht weiter leiten. Sie 
könnten auch den Datenverkehr über das Glasfaserkabel abschalten ... 
dann müssen sie kein Land militärisch angreifen. nur weil da ein 
gelangweilter Typ mit DDos-Attacken ein bisschen Geld nebenher verdienen 
möchte.

Man sollte überlegen wer der Auftraggeber dieser Angriffe ist, oft sind 
es doch Firmen im eigenen Land.

Wenn ein Kraftwerk "gehackt" wurde, dann ist es ganz ratsam nicht die 
älteste und primitivste Art der Kommunikation zu nutzen, so dass Leute 
zu Hause mit modifizierten Anfragen über die Webseite Zugriff auf den 
Admin-Modus bekommen und dann die Pumpen nach Belieben ausschalten 
können.

Das war wahrscheinlich ein 12 jähriger der dieses Kraftwerk "gehackt" 
hat.
(Ich sehe es nicht als "hacken" wenn man durch scharfes hinsehen auf den 
Quellcode der Webseite mitbekommt an welcher Stelle man drehen muss um 
sich Zugriff zu verschaffen.)

von Matthias L. (limbachnet)


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Mike J. schrieb:
> (Ich sehe es nicht als "hacken" wenn man durch scharfes hinsehen auf den
> Quellcode der Webseite mitbekommt an welcher Stelle man drehen muss um
> sich Zugriff zu verschaffen.)

Ansichtssache. Man kann auch durch scharfes Hinsehen auf viele Haus- und 
Kellertüren mitbekommen, an welcher Stelle man drehen muss um sich 
Zugriff auf die dort gelagerten Gegenstände zu verschaffen.

Einbruch ist das trotzdem...

Unabhängig davon sind mangelhafte Schutzmechanismen kein Ruhmesblatt für 
den Verantwortlichen, klar.

von Facebook Alternative (Gast)


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Mike J. schrieb:
> Εrnst B. schrieb:
>> Das kann als DoS-Angriff, der nach § 303b StGB  strafbar ist, gewertet werden.
>> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...
>
> Eigentlich sollte jeder Server einen Schutzmechanismus besitzen.
> Das ist so als ob man sein Fahrrad unangeschlossen auf dem Bahnhof
> hinstellt oder als ob man unter Windows ohne Antivirenprogramm unterwegs
> ist.
Wenn der Account-Admin so inkompetent ist, dass er den Azubi von 
Facebook, der nicht einmal versteht was ein DoS-Angriff ist, an seinen 
Account lässt, dann ist das sicherlich das Versagen des 
Account-Besitzers. Bei einem DoS-Angiff aufs Fahrrad würden die Gaffer 
durch Umzingelung des Fahrrads die Nutzung verhindern. Bei den gelernten 
Facebookern wird sicherlich der Admin von 112 verdächtigt keinen 
Schutzmechanismus aktiviert zu haben wenn die Kollegen einen 
(D)DoS-Angriff auf die Nummer telefonieren.

Für einen DoS-Angriff auf Google von einem halbwegs üblichen Anschluss 
aus (kein DDoS-Angriff) dürfte die Verwirklichung des 
Tatbestandsmerkmal: "_erheblich_ stört" selbst im Versuch allerdings nur 
schwer zu erreichen sein und straffrei unter Wahndelikt fallen.

> Das war wahrscheinlich ein 12 jähriger der dieses Kraftwerk "gehackt"
> hat.
> (Ich sehe es nicht als "hacken" wenn man durch scharfes hinsehen auf den
> Quellcode der Webseite mitbekommt an welcher Stelle man drehen muss um
> sich Zugriff zu verschaffen.)
Die Spekulationen bleiben sicherlich nach 12 jähriger Facebook-Teilnahme 
erhalten. Wenn der Account-Admin durch scharfes hinsehen auf den 
Textcode der Webseite heise.de: "Wie aus einer Pumpen-Wartung eine 
Hacker-Attacke wurde"
https://www.heise.de/security/meldung/Wie-aus-einer-Pumpen-Wartung-eine-Hacker-Attacke-wurde-1388342.html
mitbekommt an welcher Stelle man programmieren muss, um dem Azubi einen 
Ausstieg zu ermöglichen, dann wäre das nicht "hacken" sondern 
Bildungschance.

von (prx) A. K. (prx)


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Bei TV-Kabel-Internet und dem dabei üblichen DS Lite teilt man die 
gleiche IPv4 Adresse mit vielen anderen Anschlüssen. Dadurch können von 
der gleichen Adresse viele Anfragen kommen, obwohl man selbst kaum dazu 
beiträgt.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Ben B. schrieb:
> LOL!! Einfach mal den Router neustarten,
> vielleicht löst eine neue IP das Problem.

Bei Kabelanschluss ändert sich ein zugewiesener IPv6-Prefix 
üblicherweise nicht, egal wie oft man den Router startet.

: Bearbeitet durch User
von Fritz Fischer (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Ansichtssache. Man kann auch durch scharfes Hinsehen auf viele Haus- und
> Kellertüren mitbekommen, an welcher Stelle man drehen muss um sich
> Zugriff auf die dort gelagerten Gegenstände zu verschaffen.

Nö. Die Versicherung zahlt nicht, und die Polizei ermittelt nicht, wenn 
derartige Fahrlässigkeit vorliegt. Vielleicht bekommst du selbst eins 
drauf wegen Versicherungsbetrug.
Das Gejammer ist unglaubwürdig, wenn eine große Softwarebude aus dem 
eigenen Land die Tür aufgemacht hat.

Beitrag #6271710 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias L. (limbachnet)


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Fritz Fischer schrieb:
> Die Versicherung zahlt nicht, und die Polizei ermittelt nicht, wenn
> derartige Fahrlässigkeit vorliegt.

Nur bei Einbruch allein gibt's auch gar keinen Schaden zu bezahlen und 
keine Straftat zu verfolgen. Damit ist auch der herbeiphantasierte 
Versicherungsbetrug Unfug. Das kommt alles erst im Zusammenspiel mit 
Sachbeschädigung, Diebstahl oder Hausfriedensbruch ins Spiel.

Bis 2007 war das bei Hacking auch sehr ähnlich - das bloße Eindringen in 
ein fremdes Netz war juristisch so ziemlich nix. Erst wenn 
Computersabotage, Ausspähen von Betriebsgeheimnissen oder dergleichen 
dazukamen, dann wurde es strafrechtlich interessant.

Mit Einführung des "Hackerparagrafen", § 202c StGB im Jahr 2007 lief die 
rechtliche Einordnung des virtuellen und des realen Einbruchs 
auseinander - und zwar zu Ungunsten (!) des Hackings.

von Maxe (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Nur bei Einbruch allein gibt's auch gar keinen Schaden zu bezahlen und
> keine Straftat zu verfolgen. Damit ist auch der herbeiphantasierte
> Versicherungsbetrug Unfug. Das kommt alles erst im Zusammenspiel mit
> Sachbeschädigung, Diebstahl oder Hausfriedensbruch ins Spiel.

Wie koennte denn ein Einbruch ohne Hausfriedensbruch aussehen? Bei einem 
praktischen Einbruch trifft immer mindestens eins der von dir genannten 
Delikte zu, meistens mehrere. Im Internet ist das anders, deshalb das 
spezielle Gesetz.

von Facebook Alternative (Gast)


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Maxe schrieb:
> Wie koennte denn ein Einbruch ohne Hausfriedensbruch aussehen?
Gar nicht.
Ein ugs.Einbruch IST Hausfriedenbruch (wird nur auf Antrag polizeilich 
verfolgt)
Ein Diebstahl ob aus einer ungesicherten Wohnung oder aus einer 
ungesicherten Handtasche IST ein Diebstahl (wird bei geringfügigen 
Werten oder Familienangehörigen nur auf Antrag polizeilich verfolgt)
Diebstahl aus einer gesicherten Wohnung (oder bspw. gewerblich in 
ungesicherte) IST ein schwerer Diebstahl

Der bei Fakebook neben dem als Hacker geteiltem Wartungstechniker 
verbreitete Fake:"die Polizei ermittelt nicht, wenn derartige 
Fahrlässigkeit vorliegt" beruht wahrscheinlich darauf, dass in dem Netz 
Versicherungen mit Polizei vereinfacht werden (in vielen 
Versicherungsverträgen ist eine entsprechende Obliegenheit vereinbart).

von Alexander K. (Gast)


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Das ist ein ganz normales IP-V4 Problem.

Youtube erkennt Massenzugriffe. Und um die Mega-Schlauen die glauben mit 
einen Neustart des Modems ist es erledigt zu blocken, machen die einfach 
ein "Bereichs-Blocking" einfach ausgedrückt.

Von IP 122.12.*.* - 122.15.*.* ist alles geblockt und muss durch den 
Robbi-Test.

Hatte ich auch schon mal. War nach ca. 48 Stunden wieder weg.

Keine Panik.

Gruß

   Pucki

von Rolf M. (rmagnus)


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Matthias L. schrieb:
> Mit Einführung des "Hackerparagrafen", § 202c StGB im Jahr 2007 lief die
> rechtliche Einordnung des virtuellen und des realen Einbruchs
> auseinander - und zwar zu Ungunsten (!) des Hackings.

Außer wenn der Einbruch durch den Staat durchgeführt wird. Da kehrt sich 
das ganze dann um - siehe Bundestrojaner.

von Alexander K. (Gast)


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herbert schrieb:
> Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(
> Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***
> suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.

NEIN, ist es nicht. Und es ist strafbar. Und zwar im ZIVIL-Recht. Es ist 
nämlich ein Verstoß gegen die AGB.

Und das kann teurer werden, als ein Strafverfahren.

Es gab da mal Provider die Usern wegen zu viel Nutzung der Leitung 
gekündigt haben. Ist ungefähr das gleiche.

Wird auch oft als "Verstoß gegen Netzetikette" bezeichnet.

Davon abgesehen verursachst du einen Schaden. Nämlich die Kosten des 
Datentraffic. Ist zwar lächerlich, aber es sind schon Leute berechtigt 
abgemahnt worden, die in der Firma ihr Privat-Handy aufgeladen haben.

Und was viel schlimmer ist. Google kann dir die Nutzung ihrer Dienste 
untersagen. Und dann bist du vermutlich faktisch ohne Internet ;). Ach 
ja, die meisten Suchmaschinen benutzen Google ;)
Gruß

  Pucki

von Facebook Alternative (Gast)


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Langjähriger Facebooker schrieb:
> herbert schrieb:
>> Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(
>> Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***
>> suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.
>
> NEIN, ist es nicht. Und es ist strafbar. Und zwar im ZIVIL-Recht. Es ist
> nämlich ein Verstoß gegen die AGB.
Innerhalb des Facebook-Netzes gilt sicherlich das NDSG ("Verstoß gegen 
Netzetikette") aber Google ist außerhalb. Auch die Regelung aus Facebook 
mit Großbuchstaben das neuartige Recht zu etablieren ist in Deutschland 
nicht anerkannt.
Nur weil Facebooker die dortigen AGB bedingungslos als strafrechtliche 
Instanz anerkannt haben werden AGB bei einem Anruf/Anfrage an Google 
(weder telefonisch noch übers internet) noch lange nicht wirksam.

> Es gab da mal Provider die Usern wegen zu viel Nutzung der Leitung
> gekündigt haben. Ist ungefähr das gleiche.
Bei Facebook ist halt alles ungefähr das gleiche, da durch die 
Softie-Filterblase nichts genaueres durchkommt.

> Wird auch oft als "Verstoß gegen Netzetikette" bezeichnet.
Dann hat der Facebook-Admin Pucki schon oft abgemahnt

> Davon abgesehen verursachst du einen Schaden. Nämlich die Kosten des
> Datentraffic. Ist zwar lächerlich, aber es sind schon Leute berechtigt
> abgemahnt worden, die in der Firma ihr Privat-Handy aufgeladen haben.
Ist halt eines die vielen Fakes die bei Facebook nicht als Verstoß" 
bezeichnet werden.
Wenn Facebooker Fakes prüfen könnten, dann könnten sie einen Link dazu 
angeben

> Und was viel schlimmer ist. Google kann dir die Nutzung ihrer Dienste
> untersagen. Und dann bist du vermutlich faktisch ohne Internet ;).
Der Glaube an die Macht von Google an ihr Hausschild ein Hausverbot 
ausschreiben zu können ist sicherlich bei langjährigen 
Facebook-Teilnehmer verbreitet. Immerhin reicht es für das artgerechte 
Smilie aus der digitalen Haltungsform ;-)


> ja, die meisten Suchmaschinen benutzen Google ;)
Außerhalb von Facebook ist das auch anders organisiert, aber davon 
können die Teilnehmer nichts wissen

von Matthias L. (limbachnet)


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Alexander K. schrieb:
> NEIN, ist es nicht. Und es ist strafbar. Und zwar im ZIVIL-Recht. Es ist
> nämlich ein Verstoß gegen die AGB.

Äääh, das ist jetzt sehr bunt... Ein Verstoß gegen die AGB ist etwas 
VERTRAGSwidriges. Das passt ins Zivilrecht, richtig. Und sowas kann 
vielleicht sogar rechtswidrig sein, aber nicht strafbar. "Strafbar" 
gehört ins Strafrecht. Andere Baustelle.

Alexander K. schrieb:
> Und das kann teurer werden, als ein Strafverfahren.

Das ist allerdings richtig.

von Facebook Alternative (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Alexander K. schrieb:
>> Und das kann teurer werden, als ein Strafverfahren.
>
> Das ist allerdings richtig.
Nein das ist auch falsch. Wenn man außerhalb der Filterblase ist, dann 
können Facebook Erfindungen nicht teurer werden als ein Strafverfahren. 
Wildes Spekulationen das könne teurer werden schrecken viele Neubürger 
davor ab vernünftige Rechtsinformationen zu benutzen (in D gilt: 0 != 
"mehrere"/"teurer" auch wenn die Digitalen es anders schreiben)

von Matthias L. (limbachnet)


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Was hat du da eigentlich mit Facebook? Weder Alexander (Pucki) noch ich 
haben etwas von Facebook geschrieben mit dem Thread-Thema hat Facebook 
auch eher wenig zu tun...

Facebook Alternative schrieb:
> Wildes Spekulationen das könne teurer werden schrecken viele Neubürger
> davor ab vernünftige Rechtsinformationen zu benutzen (in D gilt: 0 !=
> "mehrere"/"teurer" auch wenn die Digitalen es anders schreiben)

Was nicht Worte ergibt Reihenfolge andere Sinn?

von Facebook Alternative (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Was hat du da eigentlich mit Facebook?
Wenn Kinder etwas überfordert an der Kasse NEIN schreien, dann wird das 
auch oft als "Verstoß gegen Etikette" bezeichnet. Bei Facebook ist das 
gewöhnliche Schreien sozial integriert. In der Ausarbeitung von 
Alexander können ältere Menschen auf Anhieb 5 Fakes finden. --> A. 
könnte aus dem Netz stammen (Enten-Test)

> Weder Alexander (Pucki) noch ich
> haben etwas von Facebook geschrieben mit dem Thread-Thema hat Facebook
> auch eher wenig zu tun...
Die Ausarbeitung von Alexander, dass er praktisch ohne Internet wäre 
wenn ihm Google die Nutzung untersagt, hat sicherlich auch nichts mit 
dem Thread-Thema zu tun....

kurz: ich halte es nicht für sinnvoll die Fakes (ob sie nun direkt aus 
Facebook oder einer anderen Cloud stammen sei dahin gestellt) unnötig 
unkommentiert zu lassen.

von J_G (Gast)


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Ich gehöre derselben Altersgruppe (31) an und soweit ich weiß hat man 
uns auch versucht Höflichkeit und Respekt beizubringen.

Hier stellt jemand eine Frage, wenn sie dir nicht gefällt, dann 
ignoriere sie doch. Das Internet ist wahrlich groß genug :) Der Verweis 
auf "google doch einfach" ist schon sehr witzig. Sehr viele Dinge, die 
uns im Internet weiterhelfen, haben mal als "dümmliche Frage" in 
irgendeinem Forum begonnen.

Also vielen Dank für die Frage. Ich habe nämlich die gleiche, habe sie 
gegoogelt und .... bin hier gelandet!

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