Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist (durch AN) in Kurzarbeit


von Leon (Gast)


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Ich habe heute erfahren, dass bei uns innerhalb der nächsten 2-3 Wochen 
ein Teil der Entwickler in Kurzarbeit gehen wird. Ich werde dazugehören 
:(
Schriftlich habe ich noch nichts.

Ändert dies etwas an meiner Kündigungsfrist? Laut Arbeitsvertrag beträgt 
sie 3 Monate zum Monatsanfang und es ist eine Summe festgehalten, die 
ich zahlen muss, falls ich diese Frist nicht einhalte.

Erlaubt mir die Kurzarbeit, schneller zu kündigen, im unwahrscheinlichen 
Fall, dass ich etwas neues finde? Oder gibt es womöglich ein 
Kündigungsverbot (für den Arbeitnehmer) während der Kurzarbeit?

Wir sind eine Unternehmen mit ca. 50 MA und haben keinen Betriebsrat. 
Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.

Danke
Leon

von Qwertz (Gast)


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Leon schrieb:
> Ich habe heute erfahren, dass bei uns innerhalb der nächsten 2-3 Wochen
> ein Teil der Entwickler in Kurzarbeit gehen wird. Ich werde dazugehören
> :(

Falschen Smilie gesetzt? Du meinst bestimmt :)
Freu dich doch über die gewonnene Freizeit, gerade jetzt bei herrlichem 
Frühlingswetter!

Mit den Kündigungsfristen hat das Thema Kurzarbeit rein gar nichts zu 
tun.

von Udo (Gast)


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Bei Kurzarbeit gilt automatisch auch die Kurzkündigungszeit!

von Harald W. (wilhelms)


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Leon schrieb:

> Ändert dies etwas an meiner Kündigungsfrist?

Es ist gut möglich, das Dir Dein AG sogar eine Abfindung zahlt,
wenn Du ihn vorzeitig verlässt, das ist alles eine Frage des
Verhandlungsgeschicks.

von Stagnation (Gast)


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KA ist doch meist nur eine temporäre Maßnahme, um Umsatzeinbußen und 
Arbeitsknappheit aufzufangen. Oder rechnest du damit, dass es sich bei 
dir länger ziehen wird und du daher dich gezwungen siehst, nach einer 
anderen Stelle umzusehen?

Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.

Wäre aber interessant, ob KA ein Grund zum Sonderkündigungsrecht wäre.

Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat 
erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann 
müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.

von Gerhard (Gast)


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Stagnation schrieb:
> Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat
> erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann
> müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.

So ist es, wieso sollte das für den AN "gefährlich" sein?

Eine Kündigung des AG aus der Kurzarbeit ist nicht möglich. Es würde 
nämlich "beweisen", dass die Voraussetzungen für KA gar nicht vorlagen.

Für den AN gelten die normalen Kündigungsmodalitäten, keine Änderung 
durch Kurzarbeit.

von Gerhard (Gast)


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Wenn du vollen Lohn möchtest, und in drei Monaten etwas neues anfangen 
möchtest, und du da idealerweise eine Zusage hast, ist Kündigung durch 
dich die beste Option.

von Bobby X (Gast)


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Gerhard schrieb:
> Stagnation schrieb:
>> Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat
>> erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann
>> müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.
>
> So ist es, wieso sollte das für den AN "gefährlich" sein?

Ist für den AN gar nicht gefährlich. Im Gegenteil: Der AG wird 
sicherlich deswegen eher einem Aufhebungsvertrag zustimmen, wenn der AN 
die Firma vor dem Ablauf der Kündigungsfrist verlassen will, als ohne 
Kurzarbeit.

ABER: Ist es nicht besser erstmal abzuwarten und den Sommer genießen? 
;-) Ich bin in 50% Kurzarbeit, der finanzielle Verlust hält sich in 
Grenzen, dafür gibt es aber viel viel Freizeit und Freiheit.

Beitrag #6271100 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6271194 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stagnation (Gast)


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Bobby X schrieb:
> ABER: Ist es nicht besser erstmal abzuwarten und den Sommer genießen?
> ;-) Ich bin in 50% Kurzarbeit, der finanzielle Verlust hält sich in
> Grenzen, dafür gibt es aber viel viel Freizeit und Freiheit.

ging mir genau so - nur nach all der Freizeit brauche ich fast eine 
Wiedereingliederungsmaßnahme, um Vollzeit von zu Hause aus zu arbeiten. 
Der Mikromanager von Chef macht immernoch länglich Teammeetings und will 
von allen seiner 15 Leute hören, an welchen Tickets sie gerade arbeiten. 
Was da eine Zeit frisst. Dabei habe ich mit den organisatorischen 
Kollegen null zu tun, sondern bin in ganz anderen Projekten involviert

Beitrag #6271221 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Oliver S. (oliverso)


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Stagnation schrieb:
> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.

Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu 
geben.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Stagnation (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Stagnation schrieb:
>> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.
>
> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu
> geben.
>
> Oliver

hmmmmm gabs bei uns jedenfalls nicht. Nur eine Rundmail von der GF

von Reinhard S. (rezz)


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Stagnation schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Stagnation schrieb:
>>> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.
>>
>> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu
>> geben.
>>
>> Oliver
>
> hmmmmm gabs bei uns jedenfalls nicht. Nur eine Rundmail von der GF

Ich musste hier auch zustimmen. Und konnte dann doch mehr arbeiten als 
vorher :)

von Stagnation (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Ich musste hier auch zustimmen. Und konnte dann doch mehr arbeiten als
> vorher :)

vorher musste ich meine Überstunden loswerden. Also nur 1,5h an manchen 
Tagen gebucht, damit Kurzarbeit überhaupt möglich wurde. Aber es dann 
sehr ruhig angehen lassen, da noch Urlaub genommen und ein für mich 
maßgebliches Projekt Ende Q1 fertig wurde und danach nichts neues mehr 
gestartet wurde

von Manfred (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß,
> wird’s schon ein Schriftstück dazu geben.

Nein, sie kann kollektivrechtlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

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