Ich habe heute erfahren, dass bei uns innerhalb der nächsten 2-3 Wochen
ein Teil der Entwickler in Kurzarbeit gehen wird. Ich werde dazugehören
:(
Schriftlich habe ich noch nichts.
Ändert dies etwas an meiner Kündigungsfrist? Laut Arbeitsvertrag beträgt
sie 3 Monate zum Monatsanfang und es ist eine Summe festgehalten, die
ich zahlen muss, falls ich diese Frist nicht einhalte.
Erlaubt mir die Kurzarbeit, schneller zu kündigen, im unwahrscheinlichen
Fall, dass ich etwas neues finde? Oder gibt es womöglich ein
Kündigungsverbot (für den Arbeitnehmer) während der Kurzarbeit?
Wir sind eine Unternehmen mit ca. 50 MA und haben keinen Betriebsrat.
Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.
Danke
Leon
Leon schrieb:> Ich habe heute erfahren, dass bei uns innerhalb der nächsten 2-3 Wochen> ein Teil der Entwickler in Kurzarbeit gehen wird. Ich werde dazugehören> :(
Falschen Smilie gesetzt? Du meinst bestimmt :)
Freu dich doch über die gewonnene Freizeit, gerade jetzt bei herrlichem
Frühlingswetter!
Mit den Kündigungsfristen hat das Thema Kurzarbeit rein gar nichts zu
tun.
Leon schrieb:> Ändert dies etwas an meiner Kündigungsfrist?
Es ist gut möglich, das Dir Dein AG sogar eine Abfindung zahlt,
wenn Du ihn vorzeitig verlässt, das ist alles eine Frage des
Verhandlungsgeschicks.
KA ist doch meist nur eine temporäre Maßnahme, um Umsatzeinbußen und
Arbeitsknappheit aufzufangen. Oder rechnest du damit, dass es sich bei
dir länger ziehen wird und du daher dich gezwungen siehst, nach einer
anderen Stelle umzusehen?
Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.
Wäre aber interessant, ob KA ein Grund zum Sonderkündigungsrecht wäre.
Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat
erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann
müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.
Stagnation schrieb:> Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat> erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann> müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.
So ist es, wieso sollte das für den AN "gefährlich" sein?
Eine Kündigung des AG aus der Kurzarbeit ist nicht möglich. Es würde
nämlich "beweisen", dass die Voraussetzungen für KA gar nicht vorlagen.
Für den AN gelten die normalen Kündigungsmodalitäten, keine Änderung
durch Kurzarbeit.
Wenn du vollen Lohn möchtest, und in drei Monaten etwas neues anfangen
möchtest, und du da idealerweise eine Zusage hast, ist Kündigung durch
dich die beste Option.
Gerhard schrieb:> Stagnation schrieb:>> Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat>> erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann>> müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.>> So ist es, wieso sollte das für den AN "gefährlich" sein?
Ist für den AN gar nicht gefährlich. Im Gegenteil: Der AG wird
sicherlich deswegen eher einem Aufhebungsvertrag zustimmen, wenn der AN
die Firma vor dem Ablauf der Kündigungsfrist verlassen will, als ohne
Kurzarbeit.
ABER: Ist es nicht besser erstmal abzuwarten und den Sommer genießen?
;-) Ich bin in 50% Kurzarbeit, der finanzielle Verlust hält sich in
Grenzen, dafür gibt es aber viel viel Freizeit und Freiheit.
Bobby X schrieb:> ABER: Ist es nicht besser erstmal abzuwarten und den Sommer genießen?> ;-) Ich bin in 50% Kurzarbeit, der finanzielle Verlust hält sich in> Grenzen, dafür gibt es aber viel viel Freizeit und Freiheit.
ging mir genau so - nur nach all der Freizeit brauche ich fast eine
Wiedereingliederungsmaßnahme, um Vollzeit von zu Hause aus zu arbeiten.
Der Mikromanager von Chef macht immernoch länglich Teammeetings und will
von allen seiner 15 Leute hören, an welchen Tickets sie gerade arbeiten.
Was da eine Zeit frisst. Dabei habe ich mit den organisatorischen
Kollegen null zu tun, sondern bin in ganz anderen Projekten involviert
Oliver S. schrieb:> Stagnation schrieb:>> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.>> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu> geben.>> Oliver
hmmmmm gabs bei uns jedenfalls nicht. Nur eine Rundmail von der GF
Stagnation schrieb:> Oliver S. schrieb:>> Stagnation schrieb:>>> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA.>>>> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu>> geben.>>>> Oliver>> hmmmmm gabs bei uns jedenfalls nicht. Nur eine Rundmail von der GF
Ich musste hier auch zustimmen. Und konnte dann doch mehr arbeiten als
vorher :)
Reinhard S. schrieb:> Ich musste hier auch zustimmen. Und konnte dann doch mehr arbeiten als> vorher :)
vorher musste ich meine Überstunden loswerden. Also nur 1,5h an manchen
Tagen gebucht, damit Kurzarbeit überhaupt möglich wurde. Aber es dann
sehr ruhig angehen lassen, da noch Urlaub genommen und ein für mich
maßgebliches Projekt Ende Q1 fertig wurde und danach nichts neues mehr
gestartet wurde
Oliver S. schrieb:> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß,> wird’s schon ein Schriftstück dazu geben.
Nein, sie kann kollektivrechtlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.