Ich habe heute erfahren, dass bei uns innerhalb der nächsten 2-3 Wochen ein Teil der Entwickler in Kurzarbeit gehen wird. Ich werde dazugehören :( Schriftlich habe ich noch nichts. Ändert dies etwas an meiner Kündigungsfrist? Laut Arbeitsvertrag beträgt sie 3 Monate zum Monatsanfang und es ist eine Summe festgehalten, die ich zahlen muss, falls ich diese Frist nicht einhalte. Erlaubt mir die Kurzarbeit, schneller zu kündigen, im unwahrscheinlichen Fall, dass ich etwas neues finde? Oder gibt es womöglich ein Kündigungsverbot (für den Arbeitnehmer) während der Kurzarbeit? Wir sind eine Unternehmen mit ca. 50 MA und haben keinen Betriebsrat. Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht. Danke Leon
Leon schrieb: > Ich habe heute erfahren, dass bei uns innerhalb der nächsten 2-3 Wochen > ein Teil der Entwickler in Kurzarbeit gehen wird. Ich werde dazugehören > :( Falschen Smilie gesetzt? Du meinst bestimmt :) Freu dich doch über die gewonnene Freizeit, gerade jetzt bei herrlichem Frühlingswetter! Mit den Kündigungsfristen hat das Thema Kurzarbeit rein gar nichts zu tun.
Bei Kurzarbeit gilt automatisch auch die Kurzkündigungszeit!
Leon schrieb: > Ändert dies etwas an meiner Kündigungsfrist? Es ist gut möglich, das Dir Dein AG sogar eine Abfindung zahlt, wenn Du ihn vorzeitig verlässt, das ist alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks.
KA ist doch meist nur eine temporäre Maßnahme, um Umsatzeinbußen und Arbeitsknappheit aufzufangen. Oder rechnest du damit, dass es sich bei dir länger ziehen wird und du daher dich gezwungen siehst, nach einer anderen Stelle umzusehen? Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA. Wäre aber interessant, ob KA ein Grund zum Sonderkündigungsrecht wäre. Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen.
Stagnation schrieb: > Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat > erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann > müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen. So ist es, wieso sollte das für den AN "gefährlich" sein? Eine Kündigung des AG aus der Kurzarbeit ist nicht möglich. Es würde nämlich "beweisen", dass die Voraussetzungen für KA gar nicht vorlagen. Für den AN gelten die normalen Kündigungsmodalitäten, keine Änderung durch Kurzarbeit.
Wenn du vollen Lohn möchtest, und in drei Monaten etwas neues anfangen möchtest, und du da idealerweise eine Zusage hast, ist Kündigung durch dich die beste Option.
Gerhard schrieb: > Stagnation schrieb: >> Gefährlich wäre allerdings, dass wohl der Anspruch auf KA-Geld vom Staat >> erlischt, sobald man kündigt und nicht erst zum Austrittstermin. Dann >> müsste aber der AG wieder den vollen Lohn zahlen. > > So ist es, wieso sollte das für den AN "gefährlich" sein? Ist für den AN gar nicht gefährlich. Im Gegenteil: Der AG wird sicherlich deswegen eher einem Aufhebungsvertrag zustimmen, wenn der AN die Firma vor dem Ablauf der Kündigungsfrist verlassen will, als ohne Kurzarbeit. ABER: Ist es nicht besser erstmal abzuwarten und den Sommer genießen? ;-) Ich bin in 50% Kurzarbeit, der finanzielle Verlust hält sich in Grenzen, dafür gibt es aber viel viel Freizeit und Freiheit.
Beitrag #6271100 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Bobby X schrieb: > ABER: Ist es nicht besser erstmal abzuwarten und den Sommer genießen? > ;-) Ich bin in 50% Kurzarbeit, der finanzielle Verlust hält sich in > Grenzen, dafür gibt es aber viel viel Freizeit und Freiheit. ging mir genau so - nur nach all der Freizeit brauche ich fast eine Wiedereingliederungsmaßnahme, um Vollzeit von zu Hause aus zu arbeiten. Der Mikromanager von Chef macht immernoch länglich Teammeetings und will von allen seiner 15 Leute hören, an welchen Tickets sie gerade arbeiten. Was da eine Zeit frisst. Dabei habe ich mit den organisatorischen Kollegen null zu tun, sondern bin in ganz anderen Projekten involviert
Beitrag #6271221 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stagnation schrieb: > Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA. Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu geben. Oliver
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Bearbeitet durch User
Oliver S. schrieb: > Stagnation schrieb: >> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA. > > Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu > geben. > > Oliver hmmmmm gabs bei uns jedenfalls nicht. Nur eine Rundmail von der GF
Stagnation schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Stagnation schrieb: >>> Schriftlich bekommt man auch nichts bei KA. >> >> Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, wird’s schon ein Schriftstück dazu >> geben. >> >> Oliver > > hmmmmm gabs bei uns jedenfalls nicht. Nur eine Rundmail von der GF Ich musste hier auch zustimmen. Und konnte dann doch mehr arbeiten als vorher :)
Reinhard S. schrieb: > Ich musste hier auch zustimmen. Und konnte dann doch mehr arbeiten als > vorher :) vorher musste ich meine Überstunden loswerden. Also nur 1,5h an manchen Tagen gebucht, damit Kurzarbeit überhaupt möglich wurde. Aber es dann sehr ruhig angehen lassen, da noch Urlaub genommen und ein für mich maßgebliches Projekt Ende Q1 fertig wurde und danach nichts neues mehr gestartet wurde
Oliver S. schrieb: > Da man der Kurzarbeit zustimmen muß, > wird’s schon ein Schriftstück dazu geben. Nein, sie kann kollektivrechtlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
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