PMR (446 MHz) demnächst ohne Kanalzwang

Gast #6271987
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Moin,

wie der Funkamateur berichtet [1], verzichtet die Bundesnetzagentur 
(BNetzA) laut ihrer Verfügung 46/2020 [2] auf eine explizite Zuteilung 
von Kanälen für den privaten Kurzstreckenfunk PMR im 446 MHz-Band. 
Lediglich die Beschränkung auf eine Sendeleitung von 500 mW ERP bleibt 
bestehen. Damit folgt die BNetzA der Harmonisierung im Sinne des 
Europarechts.

Von einer CE-Pflicht der eingesetzten Geräte entbindet diese Verfügung 
freilich nicht.

Meiner Meinung nach eine interessante Entwicklung! Bleibt abzuwarten, 
wann die ersten „VFO“-Geräte auf dem Markt erscheinen und ob es dann 
neben FM und „Digital“ auch z.B. SSB geben wird. Meines Wissens nach 
besteht bereits jetzt keine Pflicht mehr, eine fest mit dem Gerät 
verbundene Antenne zu verwenden, sondern es sind auch externe Antennen 
erlaubt, sofern die zugelassene Strahlungsleistung nicht überschritten 
wird [citation needed].


[1] 
https://www.funkamateur.de/nachrichtendetails/items/PMR446Vfg2020.html
[2] 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/vfg462020.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Gast #6272047
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Eben eben, ich wollte schon gar nicht mehr JEHOWA sagen...

Das krumme Kanalraster bei PMR wurde ja ursprünglich darum so gewählt, 
damit man eben nicht mit erweiterten Amateurfunk-Geräten dort senden 
konnte, bzw. es beim Senden sofort auffält. Beim Zuhören waren ja die 
paar kHz Offset ja kein Problem.

<Meine Persönliche Meinung>
Rein Formell wäre es jetzt sogar zulässig, wenn ein Händler ( = 
Inverkehrbringer) Geräte aus der *feng / *xun-Serie entsprechend so 
umprogrammiert, dass nur im genannten Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz 
mit 500 mW senden durch eine CE-Erklärung bestätigt, dass sie auch sonst 
alle Auflagen bzg. Störausendungen erfüllen.
</Meine Persönliche Meinung>

Mit Schmalband-FM (7 oder 10 kHz Bandbreite) wären ja bis zu 27 Kanäle 
drin.
Gast #6312544
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Marek N. schrieb:
> Rein Formell wäre es jetzt sogar zulässig, wenn ein Händler ( =
> Inverkehrbringer) Geräte aus der *feng / *xun-Serie entsprechend so
> umprogrammiert, dass nur im genannten Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz
> mit 500 mW senden durch eine CE-Erklärung bestätigt, dass sie auch sonst

Und da ist der Händler auch schon:
https://www.radioddity.com/collections/consumer-radios-frs-gmrs-radios/products/radioddity-gd-73a-e
(Firma: Wilhelm.Consulting) #6312569
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Marek N. schrieb:
> <Meine Persönliche Meinung>
> Rein Formell wäre es jetzt sogar zulässig, wenn ein Händler ( =
> Inverkehrbringer) Geräte aus der *feng / *xun-Serie entsprechend so
> umprogrammiert, dass nur im genannten Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz
> mit 500 mW senden durch eine CE-Erklärung bestätigt, dass sie auch sonst
> alle Auflagen bzg. Störausendungen erfüllen.
> </Meine Persönliche Meinung>

Hmmm, das wäre mir zu heiß.
Laut Richtlinie muss ein gewisser "Manipulationsschutz" da sein, dass 
der Endkunde nicht einfach daran drehen kann. Das ist also 
diskussionswürdig, wenn man das recht einfach umprogrammieren kann.

Selber Grund hat ja auch zu den komplett abgeriegelten WLAN Geräten 
geführt, weil man einfach ein anderes Land hat einstellen können und 
schon hat man "freie" Kanäle und mehr Leistung gehabt.

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