Gast
#6271987
Moin, wie der Funkamateur berichtet [1], verzichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) laut ihrer Verfügung 46/2020 [2] auf eine explizite Zuteilung von Kanälen für den privaten Kurzstreckenfunk PMR im 446 MHz-Band. Lediglich die Beschränkung auf eine Sendeleitung von 500 mW ERP bleibt bestehen. Damit folgt die BNetzA der Harmonisierung im Sinne des Europarechts. Von einer CE-Pflicht der eingesetzten Geräte entbindet diese Verfügung freilich nicht. Meiner Meinung nach eine interessante Entwicklung! Bleibt abzuwarten, wann die ersten „VFO“-Geräte auf dem Markt erscheinen und ob es dann neben FM und „Digital“ auch z.B. SSB geben wird. Meines Wissens nach besteht bereits jetzt keine Pflicht mehr, eine fest mit dem Gerät verbundene Antenne zu verwenden, sondern es sind auch externe Antennen erlaubt, sofern die zugelassene Strahlungsleistung nicht überschritten wird [citation needed]. [1] https://www.funkamateur.de/nachrichtendetails/items/PMR446Vfg2020.html [2] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/vfg462020.pdf?__blob=publicationFile&v=7