Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Entfall der Leistungszulage.


von Wilfred D. (wilfred-danisch91)


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Moin Moin aus dem Schwabenländle,

habe vor 5 Monaten den Job gewechselt. Damals auch schriftlich 
festgehalten im Vertrag , dass das Gehalt auf Summe X in einem Jahr 
automatisch angepasst wird (entspricht einem Bruttoaufschlag von ca. 
620€ monatlich). Nun habe ich in einem Monat die Probezeit geschafft, 
ich denke auch das ich bisher gute Leistungen gezeigt habe. Die Frage, 
die ich mir stelle ist, FALLS ich eine Leistungszulage von z.B. 5% 
erhalte und ich minimal unter dem vereinbarten Jahresgehalt in einem 
Jahr stehe, bekommt man in der Regel die LZ oben drauf also (Grundgehalt 
+ 620€ +5%), oder wird dann argumentiert, dass die vereinbarte Summe 
Grundgehalt +620€ nicht überschritten werden darf. Ich hoffe ich konnte 
mich verständlich genug ausdrucken.

Ich hab das Gespräch in 2 wochen, daher eilt es. Ich bedanke mich 
schonmal bei euch!

Grüsle
Willi

von Dienstleister (Gast)


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Da musst du in deinen Vertrag schauen. Die Gehaltserhöhung könnte eine 
übertarifliche Zulage sein oder es könnte die nächsthöhere Tarifstufe 
gemeint sein. Bei der Tarifstufe wäre dann aber normalerweise die 
Zielstufe festgelegt und kein fixer Betrag, da sich dieser auch laufend 
bei Tarifverhandlungen ändern kann.
Zulagen sind manchmal als "anrechenbar" erklärt, d.h. eventuelle 
Gehaltserhöhungen durch Leistungszulage würden dann bis zu dem Betrag 
"aufgefressen" werden.

von Claus M. (energy)


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Dienstleister schrieb:
> manchmal als "anrechenbar" erklärt, d.h. eventuelle Gehaltserhöhungen
> durch Leistungszulage würden dann bis zu dem Betrag "aufgefressen"
> werden.

So kenne ich das auch. Dann würde die lz erst wirksam wenn sie über 620 
Euro steigt.

von Wilfred D. (wilfred-danisch91)


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Bei mir steht nur, das sich zum 1.1.2021 das Gehalt auf Summe X 
(Grundlohn + 620€) anpasst. Ich bin zwar in einer Tarifstufe 
eingeordnet, aber kratze durch diese monatliche Erhöhung knapp unter der 
übernächsten  Tarifstufe.

Also denkt ihr, dass das wahrscheinlich ist, dass wenn ich in 2 Wochen 
z.B. 5% erhalte, ich dann zum 1.1.2021 Jahr, die 5% wieder "vergessen" 
kann. Ich würde nämlich durch Grundlohn+620€+5%, dir übernächste 
Tarifstufe knapp überschreitten.

Gibt es daher schlauere Alternativen, die ich im Probezeit Gespräch 
ansprechen solltr, die nachhaltig bleiben.

Danke für die bisherigen Antworten!

: Bearbeitet durch User
von Elektrofan (Gast)


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> Gibt es daher schlauere Alternativen, die ich im Probezeit
> Gespräch ansprechen sollte, die nachhaltig bleiben.

Verweise einfach diskret auf den 'Fachkräftemangel'
ohne/wg./dank "Corona".

Dann gibt's mindestens einen Tausender obendrauf ...  SCNR

von ;) (Gast)


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Leistungszulagen sind mit Vorsicht zu geniesen.
Oft ist das keine Leistungsanerkennung, sondern ein Schlupfloch
um Gehälter gegebenenfalls zu kürzen, was für gewöhnlich bei
Arbeitsverträgen/Lohnerhöhungen nicht so einfach geht, vor allem
nicht bei Gehältern.

Wilfred D. schrieb:
> FALLS ich eine Leistungszulage von z.B. 5%
> erhalte

Dann kann man die LZ genauso wieder kürzen, etl. rückwirkend zurück 
fordern ohne den Vertrag gleich zu brechen. Das ist wie, als würde
man einen Teil des Gehalts dem Arbeitgeber verpfänden.
Den Betrag mit Lohnerhöhungen zu verrechnen, hatte ich schon mal
selbst.

> und ich minimal unter dem vereinbarten Jahresgehalt in einem
> Jahr stehe, bekommt man in der Regel die LZ oben drauf also (Grundgehalt
> + 620€ +5%), oder wird dann argumentiert, dass die vereinbarte Summe
> Grundgehalt +620€ nicht überschritten werden darf.

Warum soll die nicht überschritten werden dürfen?
Grund-und Richtgehälter richten sich nach Qualifikationen,
bzw. Abschlüssen, manchmal nach spezillen Kenntnissen.
Bloß weil es sich Betraglich ergibt, wechselt man nicht in
eine höhere Gehaltsstufe.
Da kann jede Summe frei verhandelt werden.
Tarife sind für ein Unternehmen bindend, wenn der Laden auch in einem
Arbeitgeberverband ist.
Eine Alternative sind tariforientierte Verträge. Da brauchts keine
Verbandsmitgliedschaft.

Im Zweifel sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, aber
ich denke nicht, dass der an den Verhältnissen was ändern könnte.
Leistungszulagen sollte man vermeiden, weil man da nicht viel Freude
mit hat.   Meine persönliche Meinung.

von MaWin (Gast)


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Wilfred D. schrieb:
> Bei mir steht nur, das sich zum 1.1.2021 das Gehalt auf Summe X
> (Grundlohn + 620€) anpasst. Ich bin zwar in einer Tarifstufe
> eingeordnet, aber kratze durch diese monatliche Erhöhung knapp unter der
> übernächsten  Tarifstufe.

Ich weiß gar nicht, was du da noch diskutieren willst. Die 620€ sind 
deine Leistungszulage. Dein Recht auf weitere Zulagen hast du damit 
verwirkt. Wenn mich nicht alles täuscht, hat man dir (oder du dir) mit 
der Formulierung auch die Möglichkeit verbaut, jemals eine 
Leistungszulage zu erhalten. Da bleibt nur die Bitte um einen neuen 
Vertrag, oder Jobwechsel.

von Claus M. (energy)


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Falls der Job sich wegen corona nicht eh in Luft auflöst... 
Luxusprobleme..

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