Moin Moin aus dem Schwabenländle, habe vor 5 Monaten den Job gewechselt. Damals auch schriftlich festgehalten im Vertrag , dass das Gehalt auf Summe X in einem Jahr automatisch angepasst wird (entspricht einem Bruttoaufschlag von ca. 620€ monatlich). Nun habe ich in einem Monat die Probezeit geschafft, ich denke auch das ich bisher gute Leistungen gezeigt habe. Die Frage, die ich mir stelle ist, FALLS ich eine Leistungszulage von z.B. 5% erhalte und ich minimal unter dem vereinbarten Jahresgehalt in einem Jahr stehe, bekommt man in der Regel die LZ oben drauf also (Grundgehalt + 620€ +5%), oder wird dann argumentiert, dass die vereinbarte Summe Grundgehalt +620€ nicht überschritten werden darf. Ich hoffe ich konnte mich verständlich genug ausdrucken. Ich hab das Gespräch in 2 wochen, daher eilt es. Ich bedanke mich schonmal bei euch! Grüsle Willi
Da musst du in deinen Vertrag schauen. Die Gehaltserhöhung könnte eine übertarifliche Zulage sein oder es könnte die nächsthöhere Tarifstufe gemeint sein. Bei der Tarifstufe wäre dann aber normalerweise die Zielstufe festgelegt und kein fixer Betrag, da sich dieser auch laufend bei Tarifverhandlungen ändern kann. Zulagen sind manchmal als "anrechenbar" erklärt, d.h. eventuelle Gehaltserhöhungen durch Leistungszulage würden dann bis zu dem Betrag "aufgefressen" werden.
Dienstleister schrieb: > manchmal als "anrechenbar" erklärt, d.h. eventuelle Gehaltserhöhungen > durch Leistungszulage würden dann bis zu dem Betrag "aufgefressen" > werden. So kenne ich das auch. Dann würde die lz erst wirksam wenn sie über 620 Euro steigt.
Bei mir steht nur, das sich zum 1.1.2021 das Gehalt auf Summe X (Grundlohn + 620€) anpasst. Ich bin zwar in einer Tarifstufe eingeordnet, aber kratze durch diese monatliche Erhöhung knapp unter der übernächsten Tarifstufe. Also denkt ihr, dass das wahrscheinlich ist, dass wenn ich in 2 Wochen z.B. 5% erhalte, ich dann zum 1.1.2021 Jahr, die 5% wieder "vergessen" kann. Ich würde nämlich durch Grundlohn+620€+5%, dir übernächste Tarifstufe knapp überschreitten. Gibt es daher schlauere Alternativen, die ich im Probezeit Gespräch ansprechen solltr, die nachhaltig bleiben. Danke für die bisherigen Antworten!
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> Gibt es daher schlauere Alternativen, die ich im Probezeit > Gespräch ansprechen sollte, die nachhaltig bleiben. Verweise einfach diskret auf den 'Fachkräftemangel' ohne/wg./dank "Corona". Dann gibt's mindestens einen Tausender obendrauf ... SCNR
Leistungszulagen sind mit Vorsicht zu geniesen. Oft ist das keine Leistungsanerkennung, sondern ein Schlupfloch um Gehälter gegebenenfalls zu kürzen, was für gewöhnlich bei Arbeitsverträgen/Lohnerhöhungen nicht so einfach geht, vor allem nicht bei Gehältern. Wilfred D. schrieb: > FALLS ich eine Leistungszulage von z.B. 5% > erhalte Dann kann man die LZ genauso wieder kürzen, etl. rückwirkend zurück fordern ohne den Vertrag gleich zu brechen. Das ist wie, als würde man einen Teil des Gehalts dem Arbeitgeber verpfänden. Den Betrag mit Lohnerhöhungen zu verrechnen, hatte ich schon mal selbst. > und ich minimal unter dem vereinbarten Jahresgehalt in einem > Jahr stehe, bekommt man in der Regel die LZ oben drauf also (Grundgehalt > + 620€ +5%), oder wird dann argumentiert, dass die vereinbarte Summe > Grundgehalt +620€ nicht überschritten werden darf. Warum soll die nicht überschritten werden dürfen? Grund-und Richtgehälter richten sich nach Qualifikationen, bzw. Abschlüssen, manchmal nach spezillen Kenntnissen. Bloß weil es sich Betraglich ergibt, wechselt man nicht in eine höhere Gehaltsstufe. Da kann jede Summe frei verhandelt werden. Tarife sind für ein Unternehmen bindend, wenn der Laden auch in einem Arbeitgeberverband ist. Eine Alternative sind tariforientierte Verträge. Da brauchts keine Verbandsmitgliedschaft. Im Zweifel sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, aber ich denke nicht, dass der an den Verhältnissen was ändern könnte. Leistungszulagen sollte man vermeiden, weil man da nicht viel Freude mit hat. Meine persönliche Meinung.
Wilfred D. schrieb: > Bei mir steht nur, das sich zum 1.1.2021 das Gehalt auf Summe X > (Grundlohn + 620€) anpasst. Ich bin zwar in einer Tarifstufe > eingeordnet, aber kratze durch diese monatliche Erhöhung knapp unter der > übernächsten Tarifstufe. Ich weiß gar nicht, was du da noch diskutieren willst. Die 620€ sind deine Leistungszulage. Dein Recht auf weitere Zulagen hast du damit verwirkt. Wenn mich nicht alles täuscht, hat man dir (oder du dir) mit der Formulierung auch die Möglichkeit verbaut, jemals eine Leistungszulage zu erhalten. Da bleibt nur die Bitte um einen neuen Vertrag, oder Jobwechsel.
Falls der Job sich wegen corona nicht eh in Luft auflöst... Luxusprobleme..
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