Forum: Offtopic Wie lange lag das Etikett in der Spülmaschine?


von M. K. (ikcim)


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Das Verhältnis mit meinen Mietern ist leider nach recht kurzer Zeit 
schon 'schwierig' geworden. Letzte Woche war die Spülmaschine defekt und 
der Kundendienst fand das Etikett vom angehängten Bild in der Pumpe. Die 
Mieter trinken natürlich keinen Alkohol und spülen logischerweise auch 
keine leeren Einwegflaschen. Was schätzt ihr wie lange das Etikett denn 
schon in der Maschine gewesen sein könnte? Ist es möglich dass so ein 
Kunststoffteil erst eine Weile in der Maschine umhergeistert, bevor es 
sich dann aufmacht um die Pumpe außer Gefecht zu setzen?

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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42

von Marek N. (Gast)


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Normalerweise hat eine Spülmaschine mindestens ein Grobsieb und ein 
Feinsieb. Da durfte ich auch schon mal Frauchens Haare rauspulen. Kann 
mir nicht vorstellen, dass da ein Flaschenenttikett sich durchmogeln 
kann.

von Claus M. (energy)


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Wie kommt das denn dorthin, da ist normalerweise ein sieb vor dem 
Abfluss. Deine frage kann freilich niemand beantworten.

von M. K. (ikcim)


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> 42

Könnte ja sein, dass jemand öfter Etiketten spült und Erfahrung damit 
hat ;-)

Marek N. schrieb:
> Normalerweise hat eine Spülmaschine mindestens ein Grobsieb und ein
> Feinsieb. Da durfte ich auch schon mal Frauchens Haare rauspulen. Kann
> mir nicht vorstellen, dass da ein Flaschenenttikett sich durchmogeln
> kann.

Claus M. schrieb:
> Wie kommt das denn dorthin, da ist normalerweise ein sieb vor dem
> Abfluss. Deine frage kann freilich niemand beantworten.

Naja der Kundendienst hat es in der Pumpe gefunden. Irgendwie kam es da 
hin. Trotz Sieb/Siebe.

Die aktuellen Mieter wohnen seit 3,5 Monaten in der Wohnung. Ist es 
älter oder jünger?

: Bearbeitet durch User
von Marek N. (Gast)


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Ruf bei Freqixenette an und frag, ob sie dir was zu dem Batchcode "BMN 
424 B ES" sagen können.

von Claus M. (energy)


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M. K. schrieb:
> Die aktuellen Mieter wohnen seit 3,5 Monaten in der Wohnung. Ist es
> älter oder jünger?

Gab es evtl. Streit mit den alten Mietern und das ist ein 
Abschiedsgeschenk? Für mich sieht es älter aus, aber wie gesagt, das 
kann man wohl kaum belegen.

von Den O. (denon)


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Wie alt es ist ist schwer zu sagen. Vielleicht kann man durch Farbfilter 
ein Datum irgendwo erkennen?

Das Etikett sieht aus als wäre es komplett aus Plastik? Ich kenne die 
Etiketten um diese Dosen (z. B. Baked Beans) nach einem, zwei und drei 
Spülgängen. Allerdings sind diese aus Papier (mit wenig Plastik) :)
Nach dem ersten Spülgang sieht es ungefähr so aus wie deines.
Nach dem zweiten Spülgang sieht man schon ein deutlicheres verwaschen 
des Etiketts. Nicht nur Schrift sondern auch die Farbe löst sich auf.
Nach Spülgang drei liegt es dann zerfetzt und vermatscht irgendwo in der 
Spüle oder hängt am Sieb.

Hätte jetzt gesagt das waren mindestens 2 Spülgänge.
Vielleicht hat es das Etikett auch ins Rohr geschafft weil es nicht 
reißen kann, scheint ja kein Papier zu sein.
Wenn das geht (z. B. an der Seite neben dem Sieb vorbei) wird durch ein 
bisschen heißes Wasser nicht mehr so viel Abrieb stattfinden.
Dann könnte das da schon ein halbes Jahr liegen.
Ich glaube aber dann wäre es schon früher aufgefallen da nicht mehr 
richtig abgepumpt wird.
Alles in allem, ich glaube das Ding ist erst seit kurzem da ;)

: Bearbeitet durch User
von Mario L. (latroe)


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Das Etikett kann nur zurpumpe gelangen wenn die Maschine ohne die Filter 
gelaufen ist.
Manche die zu faul sind und die Essensreste nicht vom Teller nehmen 
regen sich dann auf das der Filter schnell zu ist.

Das Etikett stammt laut strichcode von einer Flasche mit 0,2l .
Wenn das Etikett aus Papier ist überlebt es max. 2 Spülgänge in der 
Maschine.
Dein Etikett besteht wie es auf dem Bild aussieht aus einem Verbund aus 
Papier und Folie.
Da lässt sich schwerer sagen wie alt es ist.
Ich denke dadurch das in dem Rohr während des Spülganges keine 
wasserbewegung ist sondern nur beim Pumpen, wird das Etikett länger an 
der Stelle überleben.

von M. K. (ikcim)


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Claus M. schrieb:
> Gab es evtl. Streit mit den alten Mietern und das ist ein
> Abschiedsgeschenk?

Den O. schrieb:
> Dann könnte das da schon ein halbes Jahr liegen.

Zuvor haben wir selbst die Wohnung bewohnt. Und wir behaupten ebenfalls 
es nicht gewesen zu sein ;-) Die Spülmaschine haben wir seinerzeit neu 
gekauft.

Mario L. schrieb:
> Dein Etikett besteht wie es auf dem Bild aussieht aus einem Verbund aus
> Papier und Folie.

Das Etikett ist komplett aus Folie. 0% Papier würde ich sagen.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (dachs)


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M. K. schrieb:
> ... Was schätzt ihr wie lange das Etikett denn
> schon in der Maschine gewesen sein könnte? Ist es möglich dass so ein
> Kunststoffteil erst eine Weile in der Maschine umhergeistert, bevor es
> sich dann aufmacht um die Pumpe außer Gefecht zu setzen?

Irrelevant.
Was willst Du mit dieser Information anfangen?

Matthias

von K. J. (Gast)


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Mario L. schrieb:
> Das Etikett kann nur zurpumpe gelangen wenn die Maschine ohne die Filter
> gelaufen ist.
> Manche die zu faul sind und die Essensreste nicht vom Teller nehmen
> regen sich dann auf das der Filter schnell zu ist.

Nicht unbedingt du hast ja das Filtersieb und in der Mitte den Fangkorb 
fürs Grobe mit schlitzen, da kann sich ein Etikett über einige Wäschen 
schon durchmogeln, bei meiner ist da noch ein Wasserstrahl drauf 
gerichtet der Reste zerkleinern soll, ist ehr unwahrscheinlich aber 
nicht unmöglich.

Letztendlich lässt sich da aber nix nachvollziehen, der TO sollte das 
einfach als dumm gelaufen hinnehmen die Maschine läuft wieder, warum 
sollten die neuen Mieter das mit Absicht machen ? Beim nächsten mal ist 
es dann eindeutiger.

von Harald W. (wilhelms)


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Marek N. schrieb:

> Normalerweise hat eine Spülmaschine mindestens ein Grobsieb und ein
> Feinsieb. Da durfte ich auch schon mal Frauchens Haare rauspulen. Kann
> mir nicht vorstellen, dass da ein Flaschenenttikett sich durchmogeln
> kann.

Nun, ich glaube kaum, das die Maschine ihren Dienst einstellt,
wenn man es "vergisst", diese Siebe einzubauen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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M. K. schrieb:
> Das Verhältnis mit meinen Mietern ist leider nach recht kurzer Zeit
> schon 'schwierig' geworden. Letzte Woche war die Spülmaschine defekt

Du vermietest möbliert und bist daher für die Wartung der Spülmaschine 
zuständig? Also, das ist nicht die Maschine der Mieter?

Na ja, dann hoffe ich mal, dass du einen entsprechenden 
Möblierungszuschlag in die Miete einkalkuliert hast. Wenn du deine Miete 
schon immer entsprechend kalkulierst hast ist es egal ob der vorherige 
oder der jetzige Mieter "nicht" schuld war. So etwas passiert manchmal.

Du kannst auch fragen ob dein Mieter nicht eine Haftpflichtversicherung 
hat und sich mit ihm einigen, dass er das seiner Haftpflichtversicherung 
meldet.

Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen 
lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten. Details bitte bei 
einem Rechtsgelehrten einholen.

> Was schätzt ihr wie lange das Etikett denn
> schon in der Maschine gewesen sein könnte? Ist es möglich dass so ein
> Kunststoffteil erst eine Weile in der Maschine umhergeistert, bevor es
> sich dann aufmacht um die Pumpe außer Gefecht zu setzen?

Was nützen dir die Antworten darauf? Glaubst du dein Mieter oder gar ein 
Gericht akzeptiert eine Argumentation aus einem Internetforum als 
Beweis?

von Mani W. (e-doc)


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M. K. schrieb:
> Das Verhältnis mit meinen Mietern ist leider nach recht kurzer Zeit
> schon 'schwierig' geworden. Letzte Woche war die Spülmaschine defekt und
> der Kundendienst fand das Etikett

Mann, bei Dir möchte ich sicher nicht Mieter sein, wenn Du Dir wegen
dem in die Hose machst und Schuldige suchst!

Ich habe genug Geräte zerlegt und in Pumpen kann sich vieles finden,
sowohl bei GS oder WM, da gibt es dann Glassplitter, 
Taschentücherfuzeln,
Socken, Münzen, etc...

Wie gesagt, auf so einen Vermieter kann man getrost verzichten!

Ebenso dieses Forum mit Deinem Beitrag...

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Hannes J. schrieb:
>
> Du kannst auch fragen ob dein Mieter nicht eine Haftpflichtversicherung
> hat und sich mit ihm einigen, dass er das seiner Haftpflichtversicherung
> meldet.
>
Der Versicherer wird sich vermutlich querstellen:

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/

Dass die Küchengeräte und Elektrogeräte für bewegliche Sachen halten, 
kann man gerade noch verstehen; bei Gasthermen finde ich die Einstufung 
problematisch.

Doch selbst dann, wenn der Ychaden versichert sein sollte, wird der 
Versicherer seine Versicherungszusage zunächst durch Gewährung von 
Rechtsschutz zu erfülllen versuchen. Sprich: der Versicherer zahlt erst 
einmal nicht; und falls der Versicherungsnehmer verklagt wird, dann 
bezahlt ihm der Versicherer den Anwalt.

Das wird also vermutlich nichts.

Hannes J. schrieb:

> Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen
> lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten.
Das inter scheidet die Miete vom Kauf ...
Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken?

> Details bitte bei
> einem Rechtsgelehrten einholen.
>
Denn man tau ...

: Bearbeitet durch User
von Rene K. (xdraconix)


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Hannes J. schrieb:
> Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen
> lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten.

Darf man nicht, ist im Mietrecht explizit erwähnt.

§ 542 Abs.2 BGB und § 575 Abs.1 BGB


"Nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes kann ein befristeter 
Mietvertrag auf bestimmte Zeit im Mietrecht nur noch dann eingegangen 
werden, wenn der Vermieter bestimmte Befristungsgründe, wie z. B. 
geplante Eigennutzung oder Baumaßnahmen hat."


Davon mal abgesehen: Man sollte sich wegen diesem Etikett als Vermieter 
nicht unbedingt "ins Hemd" machen. Nenne es einfach "Unwissenheit" oder 
"Versehen", auch ich habe schon Etiketten mitgewaschen in meiner eigenen 
Maschine. Obwohl ich genau weiß das dies da eben nicht hineingehört. 
Aber es kann halt passieren das sich etwas reinmogelt.

Du als Vermieter musst wesentlich relaxter werden. Über gewisse Dinge 
hinwegsehen und gewisse Dinge ansprechen. Als ich damals mit Vermieten 
anfing hat es mich auch Kraft gekostet, aber im Nachhinein macht man 
sich selbst unnötig fertig. Denn man kann den eigenen Lebensstil keinem 
anderen Menschen aufzwingen. Jede Familie lebt anders, jede Familie 
nutzt Dinge anders, das muss dir bewusst sein. Solltest du dies nicht 
können, dann solltest du noch einmal darüber nachdenken NICHT zu 
vermieten.

Solange die Mietzahlung kommt, die Wohnung und das Umfeld nicht vermüllt 
und sich der Geräuschpegel so in Grenzen hält das sich niemand gestört 
fühlt... Lass sie einfach leben!

von Martin S. (sirnails)


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Über welche Kundendienstrechnung reden wir hier? Welche Pumpe war es?

Ein Servicetechniker wird das Störungsbild sehr schnell identifizieren 
und wird dann auch sehr schnell die Ursache (Verstopfung) finden - zumal 
das ein 08/15-Standardfehler ist.

Arbeitszeit in Summe eine Stunde plus Anfahrt macht runde 150 Euro.

Und wegen der paar Euro scheißt man hier so rum?

DU BIST VERMIETER! Entweder frisst Du die Regeln, oder du lässt besser 
das Vermieten sein. Die paar Euro holt man sich schlimmstenfalls durch 
eine Mieterhöhung (allgemein Kostenangleichung genannt) wieder raus.

Ich kann mir schon vorstellen, wie wenig gut die Mieter zu sprechen 
sind, wenn wegen sowas so ein Fass aufgemacht wird.

von Stefan M. (derwisch)


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Elektrogeräte wie Kühlschrank, Spülmaschine etc. würde ich nicht 
vermieten.
Da ist Stress vorprogrammiert.
Diese Geräte kann man dem Mieter zum Kauf anbieten oder ausbauen.
Warum willst Du dir als Vermieter mit solchen wartungsanfälligen Dingen 
das Leben schwer machen.

von Εrnst B. (ernst)


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Stefan M. schrieb:

> Warum willst Du dir als Vermieter mit solchen wartungsanfälligen Dingen
> das Leben schwer machen.

Die Wartung ("Kontrolle, Pflege oder Erhaltung") kann auf die 
Nebenkosten aufgeschlagen werden. Und wenn jeden Monat der Kundendienst 
vorbeikommen muss, um das Schmutzsieb zu reinigen, dann ist das eben so.

d.h.
"GS-Pumpenreinigung" => Nebenkosten
"GS-Pumpenreparatur" => keine Nebenkosten

Evtl. braucht der Kundendienst also ein paar hilfreiche Instruktionen, 
wie er seine Tätigkeit auf der Rechnung beschreibt, kriegt aber auch als 
Gegenleistung einen sicheren Dauerauftrag.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Εrnst B. schrieb:
> Stefan M. schrieb:
>
>> Warum willst Du dir als Vermieter mit solchen wartungsanfälligen Dingen
>> das Leben schwer machen.
>
> Die Wartung ("Kontrolle, Pflege oder Erhaltung") kann auf die
> Nebenkosten aufgeschlagen werden. Und wenn jeden Monat der Kundendienst
> vorbeikommen muss, um das Schmutzsieb zu reinigen, dann ist das eben so.
>
Nö.
https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/amp/
> d.h.
> "GS-Pumpenreinigung" => Nebenkosten
> "GS-Pumpenreparatur" => keine Nebenkosten
>
Hilft nix. Wenn die so oft für teures Geld gewartet werden muss, dann 
ust sie schadhaft. Je nachdem, wie viele derartig kaputte Mietsachen 
betroffen sind, könnte das einen ganz betten Mietminderungsbetrag 
ergeben.

> Evtl. braucht der Kundendienst also ein paar hilfreiche Instruktionen,
> wie er seine Tätigkeit auf der Rechnung beschreibt, kriegt aber auch als
> Gegenleistung einen sicheren Dauerauftrag.

Oder eine Strafanzeige ...

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Rene K. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen
>> lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten.
>
> Darf man nicht, ist im Mietrecht explizit erwähnt.
>
> § 542 Abs.2 BGB und § 575 Abs.1 BGB

Und
Percy N. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
> Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken?

Ich will auf § 549 (2) BGB "zum vorübergehenden Gebrauch" hinaus. Hebt 
u.a. § 575 auf.

>> Details bitte bei
>> einem Rechtsgelehrten einholen.
>>
> Denn man tau ...

Ja, "zum vorübergehenden Gebrauch" sollte man sich, wenn es nicht 
glasklar ist, schon von einem Fachmann zusammenbasteln lassen. Eine 
500qm Luxusvilla einfach so als Monteurwohnung zu deklarieren nimmt dir 
ein Gericht nicht ab. Dank AirBnB ist auch eine Ferienwohnungen nicht 
überall ganz so einfach.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hannes J. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Hannes J. schrieb:
>> Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken?
>
> Ich will auf § 549 (2) BGB "zum vorübergehenden Gebrauch" hinaus. Hebt
> u.a. § 575 auf.
>
Schön und gut, aber was hilft das dabei, wenn der Vermieter dem Mieter 
die Kosten der Maschinenreparatur aufdrücken will?

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Percy N. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>> Hannes J. schrieb:
>>> Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken?
>>
>> Ich will auf § 549 (2) BGB "zum vorübergehenden Gebrauch" hinaus. Hebt
>> u.a. § 575 auf.
>>
> Schön und gut, aber was hilft das dabei, wenn der Vermieter dem Mieter
> die Kosten der Maschinenreparatur aufdrücken will?

Ich rede hier von Schadensbegrenzung. Auf den Kosten bleibst du 
natürlich sitzen, aber irgendwann ist der Mieter raus und kann ab dann 
keine weiteren Kosten verursachen. Das heißt du kannst den Problemmieter 
zähneknirschend aussitzen. Dann ist neues Spiel, neues Glück mit dem 
nächsten Mieter angesagt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hannes J. schrieb:
>
> Ich rede hier von Schadensbegrenzung. Auf den Kosten bleibst du
> natürlich sitzen, aber irgendwann ist der Mieter raus und kann ab dann
> keine weiteren Kosten verursachen. Das heißt du kannst den Problemmieter
> zähneknirschend aussitzen. Dann ist neues Spiel, neues Glück mit dem
> nächsten Mieter angesagt.

Ach so meinst Du das. Na ja.
Spätestens bei der zweiten durch Fehlbedienung verursachten Havarie, die 
sich ja nun eindeutig dem Mieter anlasten ließe, wäre eine Abmahnung 
fällig und beim nächsten Mal wird es dann ernst: Selbst wenn eine 
außerordentliche Kündigung nicht durchgehen sollte, ließe sich 
jedenfalls die Rechnung überwälzen.

Da braucht man dann auch keine sonstwie gekünstelten Kettenbefristungen.

von Rolf B. (falker)


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Immer das Schlimmmste zu Vermuten kommt immer gut?

Vermieter, Banken und Versicherungen sind m.E, die größten Verbrecher im 
Lande.

solong

von Εrnst B. (ernst)


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Percy N. schrieb:
> Nö.
> 
https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/amp/

Du hast also nichtmal den allerersten Satz in deiner Quelle gelesen?

>>> "Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fortlaufend 
entstehen"

Überleg mal, warum ich das exakt so formuliert habe:

.. wenn jeden Monat der Kundendienst vorbeikommen muss um das 
Schmutzsieb zu reinigen...

>>> Die Umlagefähigkeit „vorbeugender“ Instandsetzungsmaßnahmen als Wartungskosten 
hat der BGH oft schon anerkannt


>>> "Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit 
einer technischen Anlage ... umgelegt werden können."

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Εrnst B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Nö.
>>
> 
https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/amp/
>
> Du hast also nichtmal den allerersten Satz in deiner Quelle gelesen?
>
>>>> "Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fortlaufend
> entstehen"
>
Doch, habe ich. Und ich kenne auch den Unterschied zwischen einer 
notwendigen und einer hinreichenden Bedingung.
Sagt Dir das etwas?

> Überleg mal, warum ich das exakt so formuliert habe:
>
> .. wenn jeden Monat der Kundendienst vorbeikommen muss um das
> Schmutzsieb zu reinigen...

Weil Du eben nur den oben zitierten Satz gelesen hast?

"Der Klägerin ist nicht verwehrt, eine häufigere Überprüfung durchführen 
zu lassen, solange dies nicht in unvertretbar kurzen Zeiträumen erfolgt 
oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Davon wäre bei einer 
Überprüfung im Abstand von zwei Jahren und Kosten von 54,74 € aber nicht 
auszugehen."

stand da auch noch, aber warum sollte man so weit lesen, zumal man da 
auf Urteile stoßen könnte, die der eigenen Meinung nicht entsprechen?

Ich hätte überhaupt kein Problem damit, Dich dumm sterben zu lassen, 
aber mir tun die Leute leid, die Deinen Schmarrn glauben könnten. 
Deshalb diese Korrektur.

Edit: Auch der nachgeschobene Teil rechtfertigt keine andere 
Beurteilung.

: Bearbeitet durch User
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