Das Verhältnis mit meinen Mietern ist leider nach recht kurzer Zeit schon 'schwierig' geworden. Letzte Woche war die Spülmaschine defekt und der Kundendienst fand das Etikett vom angehängten Bild in der Pumpe. Die Mieter trinken natürlich keinen Alkohol und spülen logischerweise auch keine leeren Einwegflaschen. Was schätzt ihr wie lange das Etikett denn schon in der Maschine gewesen sein könnte? Ist es möglich dass so ein Kunststoffteil erst eine Weile in der Maschine umhergeistert, bevor es sich dann aufmacht um die Pumpe außer Gefecht zu setzen?
Normalerweise hat eine Spülmaschine mindestens ein Grobsieb und ein Feinsieb. Da durfte ich auch schon mal Frauchens Haare rauspulen. Kann mir nicht vorstellen, dass da ein Flaschenenttikett sich durchmogeln kann.
Wie kommt das denn dorthin, da ist normalerweise ein sieb vor dem Abfluss. Deine frage kann freilich niemand beantworten.
IncreasingVoltage .. schrieb: > 42 Könnte ja sein, dass jemand öfter Etiketten spült und Erfahrung damit hat ;-) Marek N. schrieb: > Normalerweise hat eine Spülmaschine mindestens ein Grobsieb und ein > Feinsieb. Da durfte ich auch schon mal Frauchens Haare rauspulen. Kann > mir nicht vorstellen, dass da ein Flaschenenttikett sich durchmogeln > kann. Claus M. schrieb: > Wie kommt das denn dorthin, da ist normalerweise ein sieb vor dem > Abfluss. Deine frage kann freilich niemand beantworten. Naja der Kundendienst hat es in der Pumpe gefunden. Irgendwie kam es da hin. Trotz Sieb/Siebe. Die aktuellen Mieter wohnen seit 3,5 Monaten in der Wohnung. Ist es älter oder jünger?
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Ruf bei Freqixenette an und frag, ob sie dir was zu dem Batchcode "BMN 424 B ES" sagen können.
M. K. schrieb: > Die aktuellen Mieter wohnen seit 3,5 Monaten in der Wohnung. Ist es > älter oder jünger? Gab es evtl. Streit mit den alten Mietern und das ist ein Abschiedsgeschenk? Für mich sieht es älter aus, aber wie gesagt, das kann man wohl kaum belegen.
Wie alt es ist ist schwer zu sagen. Vielleicht kann man durch Farbfilter ein Datum irgendwo erkennen? Das Etikett sieht aus als wäre es komplett aus Plastik? Ich kenne die Etiketten um diese Dosen (z. B. Baked Beans) nach einem, zwei und drei Spülgängen. Allerdings sind diese aus Papier (mit wenig Plastik) :) Nach dem ersten Spülgang sieht es ungefähr so aus wie deines. Nach dem zweiten Spülgang sieht man schon ein deutlicheres verwaschen des Etiketts. Nicht nur Schrift sondern auch die Farbe löst sich auf. Nach Spülgang drei liegt es dann zerfetzt und vermatscht irgendwo in der Spüle oder hängt am Sieb. Hätte jetzt gesagt das waren mindestens 2 Spülgänge. Vielleicht hat es das Etikett auch ins Rohr geschafft weil es nicht reißen kann, scheint ja kein Papier zu sein. Wenn das geht (z. B. an der Seite neben dem Sieb vorbei) wird durch ein bisschen heißes Wasser nicht mehr so viel Abrieb stattfinden. Dann könnte das da schon ein halbes Jahr liegen. Ich glaube aber dann wäre es schon früher aufgefallen da nicht mehr richtig abgepumpt wird. Alles in allem, ich glaube das Ding ist erst seit kurzem da ;)
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Das Etikett kann nur zurpumpe gelangen wenn die Maschine ohne die Filter gelaufen ist. Manche die zu faul sind und die Essensreste nicht vom Teller nehmen regen sich dann auf das der Filter schnell zu ist. Das Etikett stammt laut strichcode von einer Flasche mit 0,2l . Wenn das Etikett aus Papier ist überlebt es max. 2 Spülgänge in der Maschine. Dein Etikett besteht wie es auf dem Bild aussieht aus einem Verbund aus Papier und Folie. Da lässt sich schwerer sagen wie alt es ist. Ich denke dadurch das in dem Rohr während des Spülganges keine wasserbewegung ist sondern nur beim Pumpen, wird das Etikett länger an der Stelle überleben.
Claus M. schrieb: > Gab es evtl. Streit mit den alten Mietern und das ist ein > Abschiedsgeschenk? Den O. schrieb: > Dann könnte das da schon ein halbes Jahr liegen. Zuvor haben wir selbst die Wohnung bewohnt. Und wir behaupten ebenfalls es nicht gewesen zu sein ;-) Die Spülmaschine haben wir seinerzeit neu gekauft. Mario L. schrieb: > Dein Etikett besteht wie es auf dem Bild aussieht aus einem Verbund aus > Papier und Folie. Das Etikett ist komplett aus Folie. 0% Papier würde ich sagen.
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M. K. schrieb: > ... Was schätzt ihr wie lange das Etikett denn > schon in der Maschine gewesen sein könnte? Ist es möglich dass so ein > Kunststoffteil erst eine Weile in der Maschine umhergeistert, bevor es > sich dann aufmacht um die Pumpe außer Gefecht zu setzen? Irrelevant. Was willst Du mit dieser Information anfangen? Matthias
Mario L. schrieb: > Das Etikett kann nur zurpumpe gelangen wenn die Maschine ohne die Filter > gelaufen ist. > Manche die zu faul sind und die Essensreste nicht vom Teller nehmen > regen sich dann auf das der Filter schnell zu ist. Nicht unbedingt du hast ja das Filtersieb und in der Mitte den Fangkorb fürs Grobe mit schlitzen, da kann sich ein Etikett über einige Wäschen schon durchmogeln, bei meiner ist da noch ein Wasserstrahl drauf gerichtet der Reste zerkleinern soll, ist ehr unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Letztendlich lässt sich da aber nix nachvollziehen, der TO sollte das einfach als dumm gelaufen hinnehmen die Maschine läuft wieder, warum sollten die neuen Mieter das mit Absicht machen ? Beim nächsten mal ist es dann eindeutiger.
Marek N. schrieb: > Normalerweise hat eine Spülmaschine mindestens ein Grobsieb und ein > Feinsieb. Da durfte ich auch schon mal Frauchens Haare rauspulen. Kann > mir nicht vorstellen, dass da ein Flaschenenttikett sich durchmogeln > kann. Nun, ich glaube kaum, das die Maschine ihren Dienst einstellt, wenn man es "vergisst", diese Siebe einzubauen.
M. K. schrieb: > Das Verhältnis mit meinen Mietern ist leider nach recht kurzer Zeit > schon 'schwierig' geworden. Letzte Woche war die Spülmaschine defekt Du vermietest möbliert und bist daher für die Wartung der Spülmaschine zuständig? Also, das ist nicht die Maschine der Mieter? Na ja, dann hoffe ich mal, dass du einen entsprechenden Möblierungszuschlag in die Miete einkalkuliert hast. Wenn du deine Miete schon immer entsprechend kalkulierst hast ist es egal ob der vorherige oder der jetzige Mieter "nicht" schuld war. So etwas passiert manchmal. Du kannst auch fragen ob dein Mieter nicht eine Haftpflichtversicherung hat und sich mit ihm einigen, dass er das seiner Haftpflichtversicherung meldet. Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten. Details bitte bei einem Rechtsgelehrten einholen. > Was schätzt ihr wie lange das Etikett denn > schon in der Maschine gewesen sein könnte? Ist es möglich dass so ein > Kunststoffteil erst eine Weile in der Maschine umhergeistert, bevor es > sich dann aufmacht um die Pumpe außer Gefecht zu setzen? Was nützen dir die Antworten darauf? Glaubst du dein Mieter oder gar ein Gericht akzeptiert eine Argumentation aus einem Internetforum als Beweis?
M. K. schrieb: > Das Verhältnis mit meinen Mietern ist leider nach recht kurzer Zeit > schon 'schwierig' geworden. Letzte Woche war die Spülmaschine defekt und > der Kundendienst fand das Etikett Mann, bei Dir möchte ich sicher nicht Mieter sein, wenn Du Dir wegen dem in die Hose machst und Schuldige suchst! Ich habe genug Geräte zerlegt und in Pumpen kann sich vieles finden, sowohl bei GS oder WM, da gibt es dann Glassplitter, Taschentücherfuzeln, Socken, Münzen, etc... Wie gesagt, auf so einen Vermieter kann man getrost verzichten! Ebenso dieses Forum mit Deinem Beitrag...
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Hannes J. schrieb: > > Du kannst auch fragen ob dein Mieter nicht eine Haftpflichtversicherung > hat und sich mit ihm einigen, dass er das seiner Haftpflichtversicherung > meldet. > Der Versicherer wird sich vermutlich querstellen: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/ Dass die Küchengeräte und Elektrogeräte für bewegliche Sachen halten, kann man gerade noch verstehen; bei Gasthermen finde ich die Einstufung problematisch. Doch selbst dann, wenn der Ychaden versichert sein sollte, wird der Versicherer seine Versicherungszusage zunächst durch Gewährung von Rechtsschutz zu erfülllen versuchen. Sprich: der Versicherer zahlt erst einmal nicht; und falls der Versicherungsnehmer verklagt wird, dann bezahlt ihm der Versicherer den Anwalt. Das wird also vermutlich nichts. Hannes J. schrieb: > Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen > lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten. Das inter scheidet die Miete vom Kauf ... Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken? > Details bitte bei > einem Rechtsgelehrten einholen. > Denn man tau ...
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Hannes J. schrieb: > Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen > lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten. Darf man nicht, ist im Mietrecht explizit erwähnt. § 542 Abs.2 BGB und § 575 Abs.1 BGB "Nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes kann ein befristeter Mietvertrag auf bestimmte Zeit im Mietrecht nur noch dann eingegangen werden, wenn der Vermieter bestimmte Befristungsgründe, wie z. B. geplante Eigennutzung oder Baumaßnahmen hat." Davon mal abgesehen: Man sollte sich wegen diesem Etikett als Vermieter nicht unbedingt "ins Hemd" machen. Nenne es einfach "Unwissenheit" oder "Versehen", auch ich habe schon Etiketten mitgewaschen in meiner eigenen Maschine. Obwohl ich genau weiß das dies da eben nicht hineingehört. Aber es kann halt passieren das sich etwas reinmogelt. Du als Vermieter musst wesentlich relaxter werden. Über gewisse Dinge hinwegsehen und gewisse Dinge ansprechen. Als ich damals mit Vermieten anfing hat es mich auch Kraft gekostet, aber im Nachhinein macht man sich selbst unnötig fertig. Denn man kann den eigenen Lebensstil keinem anderen Menschen aufzwingen. Jede Familie lebt anders, jede Familie nutzt Dinge anders, das muss dir bewusst sein. Solltest du dies nicht können, dann solltest du noch einmal darüber nachdenken NICHT zu vermieten. Solange die Mietzahlung kommt, die Wohnung und das Umfeld nicht vermüllt und sich der Geräuschpegel so in Grenzen hält das sich niemand gestört fühlt... Lass sie einfach leben!
Über welche Kundendienstrechnung reden wir hier? Welche Pumpe war es? Ein Servicetechniker wird das Störungsbild sehr schnell identifizieren und wird dann auch sehr schnell die Ursache (Verstopfung) finden - zumal das ein 08/15-Standardfehler ist. Arbeitszeit in Summe eine Stunde plus Anfahrt macht runde 150 Euro. Und wegen der paar Euro scheißt man hier so rum? DU BIST VERMIETER! Entweder frisst Du die Regeln, oder du lässt besser das Vermieten sein. Die paar Euro holt man sich schlimmstenfalls durch eine Mieterhöhung (allgemein Kostenangleichung genannt) wieder raus. Ich kann mir schon vorstellen, wie wenig gut die Mieter zu sprechen sind, wenn wegen sowas so ein Fass aufgemacht wird.
Elektrogeräte wie Kühlschrank, Spülmaschine etc. würde ich nicht vermieten. Da ist Stress vorprogrammiert. Diese Geräte kann man dem Mieter zum Kauf anbieten oder ausbauen. Warum willst Du dir als Vermieter mit solchen wartungsanfälligen Dingen das Leben schwer machen.
Stefan M. schrieb: > Warum willst Du dir als Vermieter mit solchen wartungsanfälligen Dingen > das Leben schwer machen. Die Wartung ("Kontrolle, Pflege oder Erhaltung") kann auf die Nebenkosten aufgeschlagen werden. Und wenn jeden Monat der Kundendienst vorbeikommen muss, um das Schmutzsieb zu reinigen, dann ist das eben so. d.h. "GS-Pumpenreinigung" => Nebenkosten "GS-Pumpenreparatur" => keine Nebenkosten Evtl. braucht der Kundendienst also ein paar hilfreiche Instruktionen, wie er seine Tätigkeit auf der Rechnung beschreibt, kriegt aber auch als Gegenleistung einen sicheren Dauerauftrag.
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Εrnst B. schrieb: > Stefan M. schrieb: > >> Warum willst Du dir als Vermieter mit solchen wartungsanfälligen Dingen >> das Leben schwer machen. > > Die Wartung ("Kontrolle, Pflege oder Erhaltung") kann auf die > Nebenkosten aufgeschlagen werden. Und wenn jeden Monat der Kundendienst > vorbeikommen muss, um das Schmutzsieb zu reinigen, dann ist das eben so. > Nö. https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/amp/ > d.h. > "GS-Pumpenreinigung" => Nebenkosten > "GS-Pumpenreparatur" => keine Nebenkosten > Hilft nix. Wenn die so oft für teures Geld gewartet werden muss, dann ust sie schadhaft. Je nachdem, wie viele derartig kaputte Mietsachen betroffen sind, könnte das einen ganz betten Mietminderungsbetrag ergeben. > Evtl. braucht der Kundendienst also ein paar hilfreiche Instruktionen, > wie er seine Tätigkeit auf der Rechnung beschreibt, kriegt aber auch als > Gegenleistung einen sicheren Dauerauftrag. Oder eine Strafanzeige ...
Rene K. schrieb: > Hannes J. schrieb: >> Ansonsten, beim nächsten Mieter befristet und, wenn es sich darstellen >> lässt, nur für den vorübergehenden Gebrauch vermieten. > > Darf man nicht, ist im Mietrecht explizit erwähnt. > > § 542 Abs.2 BGB und § 575 Abs.1 BGB Und Percy N. schrieb: > Hannes J. schrieb: > Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken? Ich will auf § 549 (2) BGB "zum vorübergehenden Gebrauch" hinaus. Hebt u.a. § 575 auf. >> Details bitte bei >> einem Rechtsgelehrten einholen. >> > Denn man tau ... Ja, "zum vorübergehenden Gebrauch" sollte man sich, wenn es nicht glasklar ist, schon von einem Fachmann zusammenbasteln lassen. Eine 500qm Luxusvilla einfach so als Monteurwohnung zu deklarieren nimmt dir ein Gericht nicht ab. Dank AirBnB ist auch eine Ferienwohnungen nicht überall ganz so einfach.
Hannes J. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Hannes J. schrieb: >> Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken? > > Ich will auf § 549 (2) BGB "zum vorübergehenden Gebrauch" hinaus. Hebt > u.a. § 575 auf. > Schön und gut, aber was hilft das dabei, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten der Maschinenreparatur aufdrücken will?
Percy N. schrieb: > Hannes J. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> Hannes J. schrieb: >>> Was also möchtest Du mitteilen bzw bezwecken? >> >> Ich will auf § 549 (2) BGB "zum vorübergehenden Gebrauch" hinaus. Hebt >> u.a. § 575 auf. >> > Schön und gut, aber was hilft das dabei, wenn der Vermieter dem Mieter > die Kosten der Maschinenreparatur aufdrücken will? Ich rede hier von Schadensbegrenzung. Auf den Kosten bleibst du natürlich sitzen, aber irgendwann ist der Mieter raus und kann ab dann keine weiteren Kosten verursachen. Das heißt du kannst den Problemmieter zähneknirschend aussitzen. Dann ist neues Spiel, neues Glück mit dem nächsten Mieter angesagt.
Hannes J. schrieb: > > Ich rede hier von Schadensbegrenzung. Auf den Kosten bleibst du > natürlich sitzen, aber irgendwann ist der Mieter raus und kann ab dann > keine weiteren Kosten verursachen. Das heißt du kannst den Problemmieter > zähneknirschend aussitzen. Dann ist neues Spiel, neues Glück mit dem > nächsten Mieter angesagt. Ach so meinst Du das. Na ja. Spätestens bei der zweiten durch Fehlbedienung verursachten Havarie, die sich ja nun eindeutig dem Mieter anlasten ließe, wäre eine Abmahnung fällig und beim nächsten Mal wird es dann ernst: Selbst wenn eine außerordentliche Kündigung nicht durchgehen sollte, ließe sich jedenfalls die Rechnung überwälzen. Da braucht man dann auch keine sonstwie gekünstelten Kettenbefristungen.
Immer das Schlimmmste zu Vermuten kommt immer gut? Vermieter, Banken und Versicherungen sind m.E, die größten Verbrecher im Lande. solong
Percy N. schrieb: > Nö. > https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/amp/ Du hast also nichtmal den allerersten Satz in deiner Quelle gelesen? >>> "Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fortlaufend entstehen" Überleg mal, warum ich das exakt so formuliert habe: .. wenn jeden Monat der Kundendienst vorbeikommen muss um das Schmutzsieb zu reinigen... >>> Die Umlagefähigkeit „vorbeugender“ Instandsetzungsmaßnahmen als Wartungskosten hat der BGH oft schon anerkannt >>> "Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage ... umgelegt werden können."
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Εrnst B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Nö. >> > https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/amp/ > > Du hast also nichtmal den allerersten Satz in deiner Quelle gelesen? > >>>> "Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fortlaufend > entstehen" > Doch, habe ich. Und ich kenne auch den Unterschied zwischen einer notwendigen und einer hinreichenden Bedingung. Sagt Dir das etwas? > Überleg mal, warum ich das exakt so formuliert habe: > > .. wenn jeden Monat der Kundendienst vorbeikommen muss um das > Schmutzsieb zu reinigen... Weil Du eben nur den oben zitierten Satz gelesen hast? "Der Klägerin ist nicht verwehrt, eine häufigere Überprüfung durchführen zu lassen, solange dies nicht in unvertretbar kurzen Zeiträumen erfolgt oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Davon wäre bei einer Überprüfung im Abstand von zwei Jahren und Kosten von 54,74 € aber nicht auszugehen." stand da auch noch, aber warum sollte man so weit lesen, zumal man da auf Urteile stoßen könnte, die der eigenen Meinung nicht entsprechen? Ich hätte überhaupt kein Problem damit, Dich dumm sterben zu lassen, aber mir tun die Leute leid, die Deinen Schmarrn glauben könnten. Deshalb diese Korrektur. Edit: Auch der nachgeschobene Teil rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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