Ich habe etwas von Ebay privat "gekauft" (= Festpreis), die Bezahlung war bis heute fällig. Habe etwas getrödelt, auch wegen dem langen Brückentag-WE. Dann habe ich heute um 9:01 eine Email von Ebay bekommen: Fall geöffnet, "für den u. g. Artikel ist nach mehr als 4 Tagen noch keine Zahlung eingegangen. Deshalb hat der Verkäufer einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet." Habe es dann erledigt, die Überweisung wurde als Echtzeitüberweisung ausgeführt, d.h. um 9:30 am 25.5.2020 hatte der Verkäufer das Geld. War ich da schon im Verzug? Das Geld war ja am 25.5. auf seinem Konto ?!
Schreib denen doch einfach, dass es bezahlt ist, und die Sache ist erledigt.
Naja. Du bist nun als schlechter Zahler bekannt. Trifft ja zu. Egal.
Da einfach nix mehr kaufen und gut is. Man könnte natürlich auch unmittelbar nach dem "Kaufen" Button sofort bezahlen
Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist legen. Und in die Bewertung schreiben er soll nicht so eine Hektik machen. Oder einfach Paypal nehmen. Ich hab schon 2 x (von ca. 700) erst nach 6 Tagen bezahlt, und da ist nix gekommen, auch nix negatives. Sondern eine positive Bewertung. Üblich sind 7 Tage, bei "als gewerblicher Verkäufer" angemeldet, 14 Tage. Aber mehr als eine schlechte Bewertung kann er dir nicht geben. Mein TIPP : Warte auf seine Bewertung dann kannst du problemlos reagieren. Obwohl ich Bewertungen überhaupt nicht traue. Gruß Pucki
Alexander K. schrieb: > Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist > legen. Weshalb möchtest Du mit den Verkäufer wieder sprechen? Blacklist...beeindruckt den Verkäufer vermutlich ungemein. Er merkt es nicht einmal. Thomas G. schrieb: > Man könnte natürlich auch > unmittelbar nach dem "Kaufen" Button sofort bezahlen So mache ich es, zumal die meisten Käufe per Paypal bezahlt werden können. Weshalb jemand mehrere Tage mit dem bezahlen wartet erschließt sich mir nicht. Sollte es triftige Gründe geben informiere ich den Verkäufer kurz.
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Ebay ist das sowieso schnurz. Als Käufer kannste Dir da jeden Mist erlauben, nur als Verkäufer biste gearscht wenn irgendeinem Käufer was nicht passt.
Alexander K. schrieb: > Ich hab schon 2 x (von ca. 700) erst nach 6 Tagen bezahlt... Ach, du warst das! Von mir bekommst du nix mehr.
Alexander K. schrieb: > Aber mehr als eine schlechte Bewertung kann er dir nicht geben. Wie soll das denn gehen? Schon sehr lange hat ein Verkäufer keine Möglichkeit mehr, seinen Käufer negativ zu beglücken.
Phasenschieber S. schrieb: >> Ich hab schon 2 x (von ca. 700) erst nach 6 Tagen bezahlt... > > Ach, du warst das! > > Von mir bekommst du nix mehr. Verschiebbare Phasen braucht man ja auch recht selten. :-)
brauchen wir ein Forum in der Art von Lebensberatung für Post-Millenials?
Harald W. schrieb: > Verschiebbare Phasen braucht man ja auch recht selten. :-) Hast du ne Ahnung.... Ganze Industrien leben davon ;) und jemand der erst nach 6 Tagen bezahlt, sollte Internetverbot bekommen.
Alexander K. schrieb: > Den Verkäufer würde ich wieder sprechen Was hattet ihr bei eurem letzten Gespräch besprochen?
Jürgen W. schrieb: > Ich habe etwas von Ebay privat "gekauft" (= Festpreis), die Bezahlung > war bis heute fällig. Wenn das stimmt, dann hast Du noch ein paar Stunden Zeit. > Habe etwas getrödelt, auch wegen dem langen Brückentag-WE. Dann habe ich > heute um 9:01 eine Email von Ebay bekommen: Fall geöffnet, > "für den u. g. Artikel ist nach mehr als 4 Tagen noch keine Zahlung > eingegangen. Deshalb hat der Verkäufer einen Fall wegen eines nicht > bezahlten Artikels geöffnet." > Ich kenne mich mit ebay nicht aus. Ist die Fälligkeit kalendermäßig bestimmt ("bis zum 25.5.") oder nach Zeitraum (" innerhalb von x Tagen")? > Habe es dann erledigt, die Überweisung wurde als Echtzeitüberweisung > ausgeführt, d.h. um 9:30 am 25.5.2020 hatte der Verkäufer das Geld. > War ich da schon im Verzug? Das Geld war ja am 25.5. auf seinem Konto ?! Lies mal § 188 Abs 1 BGB. Auch § 195 BGB könnte interessant sein; evtl auch § 187 BGB. HTH
Joggel E. schrieb: > Naja. Du bist nun als schlechter Zahler bekannt. Trifft ja zu. Egal. Findest Du diese Aussage nicht ein wenig unverschämt dem TE gegenüber? Laut Betreff wäre er mit der Zahlung ja noch nicht mal jetzt in Verzug. Eigentlich solltest Du Dich beim TE entschuldigen. Percy N. schrieb: > Ich kenne mich mit ebay nicht aus. Ist die Fälligkeit kalendermäßig > bestimmt ("bis zum 25.5.") oder nach Zeitraum (" innerhalb von x > Tagen")? Das ist IMHO mal wieder so der typische Ebay-Schrott, der alle paar Tage die Leute nervt. Ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich versuche mal, das zusammen zu bekommen. Wenn was fehlerhaft ist, möge man mich berichtigen: IMHO bekommt man die Fälligkeit "bis zum $DATUM", wobei ich im Moment nicht sagen kann, ob Ebay da nach Bankarbeitstagen geht. Allerdings kann der Verkäufer einen "Fall" wegen Nichtzahlung nach 4 Tagen "aufmachen". So kann es halt passieren, daß sich ein Verkäufer beschwert, obwohl ihn eine Überweisung (online, Standard) noch gar nicht erreicht haben muß. Das ist halt gerne der Fall, wenn man wie z.B. letzte Woche Mi-Abend was kauft. Dann wird die Überweisung Fr ausgelöst und erreicht den Empfänger am Montag, wobei nicht jede Bank eingehende Überweisungen zeitnah im Onlinekonto anzeigt. Wertgestellt kann es dann aber trotzdem schon sein. Beliebt für solche "Fälle" ist auch immer Weihnachten, wenn die Feiertage nicht am, aber um das Wochenende herum sind. Da kann dann schon mal 5 Tage kein Bankarbeitstag sein. Warum Verkäufer so was machen? Scheinbar denken da auch einige nur soweit, wie die Nase lang ist. Wer aber dem Kunden unbegründet auf die Füße steigt, bei dem hat man halt das letzte mal gekauft und gibt zudem eine entsprechende wohlbegründete Bewertung ab. MfG
Percy N. schrieb: > Ich kenne mich mit ebay nicht aus. Ist die Fälligkeit kalendermäßig > bestimmt ("bis zum 25.5.") oder nach Zeitraum (" innerhalb von x > Tagen")? Bei Ebay gibt es den Vorgang "Zahlungsinformation senden" (verkäuferseitig) bzw "Kaufabwicklung abschließen" (käuferseitig). Wenn der durchlaufen wurde steht der Gesamtbetrag incl Versandkosten sowie die Lieferadresse verbindlich fest. Jetzt startet ebay einen Zähler. Wenn der Verkäufer die Zahlung erhalten hat markiert er den Artikel als "Zahlung erhalten". Das ist ein manueller Vorgang, außer bei Paypal, da merkt es ebay automatisch. Das stoppt den Zähler, der Kauf ist damit abgeschlossen. Wenn der Zähler einen Stand von 4/7/10 Tagen erreicht (keine Ahnung ob Kalendertage oder n* 24 Stunden) ohne dass die bezahlt-Markierung gesetzt ist, dann markiert das System den Artikel als nicht bezahlt und eröffnet den "Fall". Jetzt gibt es zwei Wege: a) der Verkäufer meldet eine erhaltene Zahlung und der Fall wird wieder geschlossen, oder b) der Verkäufer bekommt seine 10% Verkaufsprovision zurück und der Käufer ein Vermerk wegen Nichtzahlens. Nach letzterem kann man filtern wenn man den potentiellen Käuferkreis für seine Artikel einschränken will. Gerüchteweise kann ebay auch Käufer mit zu vielen Nichtzahlungen ausschließen. Mehr passiert nicht. Insbesondere leistet ebay keinerlei Unterstützung bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, bei Mahnverfahren oder Pfändung um wenigstens die Ware zurückzuholen. Da muss sich der Verkäufer komplett selber drum kümmern.
Soul E. schrieb: > Wenn der Zähler einen Stand von 4/7/10 Tagen erreicht (keine Ahnung ob > Kalendertage oder n* 24 Stunden) Letzteres lässt sich mit dem BGB kaum begründen. > ohne dass die bezahlt-Markierung > gesetzt ist, dann markiert das System den Artikel als nicht bezahlt und > eröffnet den "Fall". > Sicherlich ist die gesetzliche Regelung diskussionswürdig: wer wird schon sein Hotelzimmer oder seinen Mietwagen kurz vor Mitternacht zurückgeben wollen; ind ich würde gern einmal dabei zusehen, wie der Vermieter einer Wohnung an ultimo um 23:58 Uhr die Schlüssel in Emfang nimmt ... Hoteliers ind Autovermieter nehmen darauf in ihren AGB Rücksicht. Aber das Verhalten von ebay erscheint mir seltsam, sofern nicht bereits am Freitag die Schuld fällig gewesen war, was ich nicht wissen kann. Leider hast Du nicht mitgeteilt, in welcher Form dem Läufer die Zahlungsfrist mitgeteilt wird.
Das wird sich auch kein Jurist ausgedacht haben, sondern eher ein Datenbank-Programmierer. Ebay hat in den letzten Jahren die Kaufabwicklung nahezu vollständig automatisiert. Käufer und Verkäufer sollen idealerweise keinen direkten Kontakt haben, um bloss keine Geschäfte an ebay vorbei zu machen. Sie konnten allerdings noch nicht verhindern dass man als Verkäufer die Postanschrift des Käufers bekommt -- wenn es nach denen ginge bekäme die Info nur DHL bzw Hermes. In jedem Fall sind alle ebay-Abläufe lediglich Vorgänge innerhalb der Datenbank und haben erstmal keinerlei direkte juristische Relevanz. Du kannst sie bestenfalls als Beleg in einem von Dir angestrebten Zivilprozess heranziehen. Aber auch da bezweifle ich, dass die "Fall-"Mail von ebay ein echtes Mahnschreiben ersetzen kann.
Ich dachte vorrangig auch eher daran, wie der angeblich säumige Käufer im weiteren Verlauf im ebay-Universum angesehen wird. Ebay kann es anscheinend egal sein, ob da ein Haufen Leute als potentielle Käufer wegfällt; es sind ja noch hinreichend viele andere da.
Percy N. schrieb: > Ich dachte vorrangig auch eher daran, wie der angeblich säumige Käufer > im weiteren Verlauf im ebay-Universum angesehen wird. Du kannst als Verkäufer Käufer ausschließen, die mehr als drei(?) Vermerke wegen nichtbezahlten Artikeln haben. Das ist alles, mehr passiert nicht. Ob wirklich deswegen schon Leute der Plattform verwiesen wurden entzieht sich meiner Kenntnis. Das passiert eher bei Verkaufsverstößen: Missbrauch von Markenzeichen, Angeben von Kontaktdaten (so dass Käufer einen an ebay vorbei ansprechen können), etc. Da sind die recht rabiat.
Jörg R. schrieb: > Alexander K. schrieb: >> Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist >> legen. > > Weshalb möchtest Du mit den Verkäufer wieder sprechen? Es sollte heißen : Wie sich manche Leute an einen Tippfehler aufregen können. Sagenhaft. Sollte heißen : " widersprechen ". Also ein Widerspruch einlegen. Manchmal macht die Rechtschreibkorrektur halt auch Fehler. Selbst ein Computer ist nicht fehlerfrei. Liegt aber an den Programmierern die nicht programmieren können, aber gut Rechtschreibfehler monieren können. Gruß Pucki
Alexander K. schrieb: > Manchmal macht die Rechtschreibkorrektur halt auch Fehler. Dazu passend: ;-) https://www.der-postillon.com/2019/01/autokorrektur.html
Beitrag #6279523 wurde von einem Moderator gelöscht.
Alexander K. schrieb: > Jörg R. schrieb: >> Alexander K. schrieb: >>> Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist >>> legen. >> >> Weshalb möchtest Du mit den Verkäufer wieder sprechen? > > Es sollte heißen : Wie sich manche Leute an einen Tippfehler aufregen > können. Sagenhaft. > > Sollte heißen : " widersprechen ". Also ein Widerspruch einlegen. > Manchmal macht die Rechtschreibkorrektur halt auch Fehler. Selbst ein > Computer ist nicht fehlerfrei. Liegt aber an den Programmierern die > nicht programmieren können, aber gut Rechtschreibfehler monieren können. > Kommt darauf an, wie sinnentstellend das Ganze wird. Ich denke da gerade an den armen Burschen, in dessen Bewerbungsschreiben stand: "I have a degree in unclear physics." Ob er den Job bekommen hat, weiß ich nicht ...
Entweder heißt es "den Verkäufer wieder sprechen" oder "dem Verkäufer widersprechen". Der Dativ macht auch einen Unterschied.
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