Forum: Offtopic Fälligkeit bei Formulierung "Überweisung bis 25. Mai, Betrag xyz"


von Jürgen W. (lovos)


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Ich habe etwas von Ebay privat "gekauft" (= Festpreis), die Bezahlung 
war bis heute fällig.
Habe etwas getrödelt, auch wegen dem langen Brückentag-WE. Dann habe ich 
heute um 9:01 eine Email von Ebay bekommen: Fall geöffnet,
"für den u. g. Artikel ist nach mehr als 4 Tagen noch keine Zahlung 
eingegangen. Deshalb hat der Verkäufer einen Fall wegen eines nicht 
bezahlten Artikels geöffnet."

Habe es dann erledigt, die Überweisung wurde als Echtzeitüberweisung 
ausgeführt, d.h. um 9:30 am 25.5.2020 hatte der Verkäufer das Geld.
War ich da schon im Verzug? Das Geld war ja am 25.5. auf seinem Konto ?!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Schreib denen doch einfach, dass es bezahlt ist, und die Sache ist 
erledigt.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Naja. Du bist nun als schlechter Zahler bekannt. Trifft ja zu. Egal.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Da einfach nix mehr kaufen und gut is. Man könnte natürlich auch 
unmittelbar nach dem "Kaufen" Button sofort bezahlen

von Alexander K. (Gast)


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Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist 
legen.  Und in die Bewertung schreiben er soll nicht so eine Hektik 
machen. Oder einfach Paypal nehmen.

Ich hab schon 2 x (von ca. 700) erst nach 6 Tagen bezahlt, und da ist 
nix gekommen, auch nix negatives. Sondern eine positive Bewertung.

Üblich sind 7 Tage, bei "als gewerblicher Verkäufer" angemeldet, 14 
Tage.

Aber mehr als eine schlechte Bewertung kann er dir nicht geben. Mein 
TIPP : Warte auf seine Bewertung dann kannst du problemlos reagieren.

Obwohl ich Bewertungen überhaupt nicht traue.


Gruß

  Pucki

von Jörg R. (solar77)


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Alexander K. schrieb:
> Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist
> legen.

Weshalb möchtest Du mit den Verkäufer wieder sprechen?

Blacklist...beeindruckt den Verkäufer vermutlich ungemein. Er merkt es 
nicht einmal.


Thomas G. schrieb:
> Man könnte natürlich auch
> unmittelbar nach dem "Kaufen" Button sofort bezahlen

So mache ich es, zumal die meisten Käufe per Paypal bezahlt werden 
können. Weshalb jemand mehrere Tage mit dem bezahlen wartet erschließt 
sich mir nicht. Sollte es triftige Gründe geben informiere ich den 
Verkäufer kurz.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ebay ist das sowieso schnurz. Als Käufer kannste Dir da jeden Mist 
erlauben, nur als Verkäufer biste gearscht wenn irgendeinem Käufer was 
nicht passt.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Alexander K. schrieb:
> Ich hab schon 2 x (von ca. 700) erst nach 6 Tagen bezahlt...

Ach, du warst das!

Von mir bekommst du nix mehr.

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Alexander K. schrieb:
> Aber mehr als eine schlechte Bewertung kann er dir nicht geben.

Wie soll das denn gehen? Schon sehr lange hat ein Verkäufer keine 
Möglichkeit mehr, seinen Käufer negativ zu beglücken.

von Harald W. (wilhelms)


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Phasenschieber S. schrieb:

>> Ich hab schon 2 x (von ca. 700) erst nach 6 Tagen bezahlt...
>
> Ach, du warst das!
>
> Von mir bekommst du nix mehr.

Verschiebbare Phasen braucht man ja auch recht selten. :-)

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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brauchen wir ein Forum in der Art von

Lebensberatung für Post-Millenials?

von Phasenschieber S. (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Verschiebbare Phasen braucht man ja auch recht selten. :-)

Hast du ne Ahnung....

Ganze Industrien leben davon ;)

und jemand der erst nach 6 Tagen bezahlt, sollte Internetverbot 
bekommen.

von Richard H. (richard_h27)


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Alexander K. schrieb:
> Den Verkäufer würde ich wieder sprechen

Was hattet ihr bei eurem letzten Gespräch besprochen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jürgen W. schrieb:
> Ich habe etwas von Ebay privat "gekauft" (= Festpreis), die Bezahlung
> war bis heute fällig.
Wenn das stimmt, dann hast Du noch ein paar Stunden Zeit.
> Habe etwas getrödelt, auch wegen dem langen Brückentag-WE. Dann habe ich
> heute um 9:01 eine Email von Ebay bekommen: Fall geöffnet,
> "für den u. g. Artikel ist nach mehr als 4 Tagen noch keine Zahlung
> eingegangen. Deshalb hat der Verkäufer einen Fall wegen eines nicht
> bezahlten Artikels geöffnet."
>
Ich kenne mich mit ebay nicht aus. Ist die Fälligkeit kalendermäßig 
bestimmt ("bis zum 25.5.") oder nach Zeitraum (" innerhalb von x 
Tagen")?

> Habe es dann erledigt, die Überweisung wurde als Echtzeitüberweisung
> ausgeführt, d.h. um 9:30 am 25.5.2020 hatte der Verkäufer das Geld.
> War ich da schon im Verzug? Das Geld war ja am 25.5. auf seinem Konto ?!

Lies mal § 188 Abs 1 BGB.
Auch § 195 BGB könnte interessant sein; evtl auch § 187 BGB.

HTH

von Michael L. (nanu)


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Joggel E. schrieb:
> Naja. Du bist nun als schlechter Zahler bekannt. Trifft ja zu. Egal.

Findest Du diese Aussage nicht ein wenig unverschämt dem TE gegenüber? 
Laut Betreff wäre er mit der Zahlung ja noch nicht mal jetzt in Verzug. 
Eigentlich solltest Du Dich beim TE entschuldigen.

Percy N. schrieb:
> Ich kenne mich mit ebay nicht aus. Ist die Fälligkeit kalendermäßig
> bestimmt ("bis zum 25.5.") oder nach Zeitraum (" innerhalb von x
> Tagen")?

Das ist IMHO mal wieder so der typische Ebay-Schrott, der alle paar Tage 
die Leute nervt. Ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich versuche 
mal, das zusammen zu bekommen. Wenn was fehlerhaft ist, möge man mich 
berichtigen:

IMHO bekommt man die Fälligkeit "bis zum $DATUM", wobei ich im Moment 
nicht sagen kann, ob Ebay da nach Bankarbeitstagen geht. Allerdings kann 
der Verkäufer einen "Fall" wegen Nichtzahlung nach 4 Tagen "aufmachen".

So kann es halt passieren, daß sich ein Verkäufer beschwert, obwohl ihn 
eine Überweisung (online, Standard) noch gar nicht erreicht haben muß. 
Das ist halt gerne der Fall, wenn man wie z.B. letzte Woche Mi-Abend was 
kauft. Dann wird die Überweisung Fr ausgelöst und erreicht den Empfänger 
am Montag, wobei nicht jede Bank eingehende Überweisungen zeitnah im 
Onlinekonto anzeigt. Wertgestellt kann es dann aber trotzdem schon sein.
Beliebt für solche "Fälle" ist auch immer Weihnachten, wenn die 
Feiertage nicht am, aber um das Wochenende herum sind. Da kann dann 
schon mal 5 Tage kein Bankarbeitstag sein.

Warum Verkäufer so was machen? Scheinbar denken da auch einige nur 
soweit, wie die Nase lang ist. Wer aber dem Kunden unbegründet auf die 
Füße steigt, bei dem hat man halt das letzte mal gekauft und gibt zudem 
eine entsprechende wohlbegründete Bewertung ab.

MfG

von Soul E. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Ich kenne mich mit ebay nicht aus. Ist die Fälligkeit kalendermäßig
> bestimmt ("bis zum 25.5.") oder nach Zeitraum (" innerhalb von x
> Tagen")?

Bei Ebay gibt es den Vorgang "Zahlungsinformation senden" 
(verkäuferseitig) bzw "Kaufabwicklung abschließen" (käuferseitig). Wenn 
der durchlaufen wurde steht der Gesamtbetrag incl Versandkosten sowie 
die Lieferadresse verbindlich fest. Jetzt startet ebay einen Zähler.

Wenn der Verkäufer die Zahlung erhalten hat markiert er den Artikel als 
"Zahlung erhalten". Das ist ein manueller Vorgang, außer bei Paypal, da 
merkt es ebay automatisch. Das stoppt den Zähler, der Kauf ist damit 
abgeschlossen.

Wenn der Zähler einen Stand von 4/7/10 Tagen erreicht (keine Ahnung ob 
Kalendertage oder n* 24 Stunden) ohne dass die bezahlt-Markierung 
gesetzt ist, dann markiert das System den Artikel als nicht bezahlt und 
eröffnet den "Fall".

Jetzt gibt es zwei Wege:

a) der Verkäufer meldet eine erhaltene Zahlung und der Fall wird wieder 
geschlossen, oder

b) der Verkäufer bekommt seine 10% Verkaufsprovision zurück und der 
Käufer ein Vermerk wegen Nichtzahlens. Nach letzterem kann man filtern 
wenn man den potentiellen Käuferkreis für seine Artikel einschränken 
will. Gerüchteweise kann ebay auch Käufer mit zu vielen Nichtzahlungen 
ausschließen.

Mehr passiert nicht. Insbesondere leistet ebay keinerlei Unterstützung 
bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, bei Mahnverfahren oder 
Pfändung um wenigstens die Ware zurückzuholen. Da muss sich der 
Verkäufer komplett selber drum kümmern.

von Percy N. (vox_bovi)


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Soul E. schrieb:

> Wenn der Zähler einen Stand von 4/7/10 Tagen erreicht (keine Ahnung ob
> Kalendertage oder n* 24 Stunden)
Letzteres lässt sich mit dem BGB kaum begründen.
> ohne dass die bezahlt-Markierung
> gesetzt ist, dann markiert das System den Artikel als nicht bezahlt und
> eröffnet den "Fall".
>
Sicherlich ist die gesetzliche Regelung diskussionswürdig: wer wird 
schon sein Hotelzimmer oder seinen Mietwagen kurz vor Mitternacht 
zurückgeben wollen; ind ich würde gern einmal dabei zusehen, wie der 
Vermieter einer Wohnung an ultimo  um 23:58 Uhr die Schlüssel in Emfang 
nimmt ...
Hoteliers ind Autovermieter nehmen darauf in ihren AGB Rücksicht.
Aber das Verhalten von ebay erscheint mir seltsam, sofern nicht bereits 
am Freitag die Schuld fällig gewesen war, was ich nicht wissen kann.
Leider hast Du nicht mitgeteilt, in welcher Form dem Läufer die 
Zahlungsfrist mitgeteilt wird.

von Soul E. (Gast)


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Das wird sich auch kein Jurist ausgedacht haben, sondern eher ein 
Datenbank-Programmierer.

Ebay hat in den letzten Jahren die Kaufabwicklung nahezu vollständig 
automatisiert. Käufer und Verkäufer sollen idealerweise keinen direkten 
Kontakt haben, um bloss keine Geschäfte an ebay vorbei zu machen. Sie 
konnten allerdings noch nicht verhindern dass man als Verkäufer die 
Postanschrift des Käufers bekommt -- wenn es nach denen ginge bekäme die 
Info nur DHL bzw Hermes.

In jedem Fall sind alle ebay-Abläufe lediglich Vorgänge innerhalb der 
Datenbank und haben erstmal keinerlei direkte juristische Relevanz. Du 
kannst sie bestenfalls als Beleg in einem von Dir angestrebten 
Zivilprozess heranziehen. Aber auch da bezweifle ich, dass die 
"Fall-"Mail von ebay ein echtes Mahnschreiben ersetzen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ich dachte vorrangig auch eher daran, wie der angeblich säumige Käufer 
im weiteren Verlauf im ebay-Universum angesehen wird.
Ebay kann es anscheinend egal sein, ob da ein Haufen Leute als 
potentielle Käufer wegfällt; es sind ja noch hinreichend viele andere 
da.

von Soul E. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Ich dachte vorrangig auch eher daran, wie der angeblich säumige Käufer
> im weiteren Verlauf im ebay-Universum angesehen wird.

Du kannst als Verkäufer Käufer ausschließen, die mehr als drei(?) 
Vermerke wegen nichtbezahlten Artikeln haben. Das ist alles, mehr 
passiert nicht.

Ob wirklich deswegen schon Leute der Plattform verwiesen wurden entzieht 
sich meiner Kenntnis. Das passiert eher bei Verkaufsverstößen: 
Missbrauch von Markenzeichen, Angeben von Kontaktdaten (so dass Käufer 
einen an ebay vorbei ansprechen können), etc. Da sind die recht rabiat.

von Alexander K. (Gast)


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Jörg R. schrieb:
> Alexander K. schrieb:
>> Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist
>> legen.
>
> Weshalb möchtest Du mit den Verkäufer wieder sprechen?

Es sollte heißen : Wie sich manche Leute an einen Tippfehler aufregen 
können. Sagenhaft.

Sollte heißen : " widersprechen ". Also ein Widerspruch einlegen. 
Manchmal macht die Rechtschreibkorrektur halt auch Fehler. Selbst ein 
Computer ist nicht fehlerfrei. Liegt aber an den Programmierern die 
nicht programmieren können, aber gut Rechtschreibfehler monieren können.

Gruß

   Pucki

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alexander K. schrieb:

> Manchmal macht die Rechtschreibkorrektur halt auch Fehler.

Dazu passend: ;-)

https://www.der-postillon.com/2019/01/autokorrektur.html

Beitrag #6279523 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander K. schrieb:
> Jörg R. schrieb:
>> Alexander K. schrieb:
>>> Den Verkäufer würde ich wieder sprechen und auf meine interne Blacklist
>>> legen.
>>
>> Weshalb möchtest Du mit den Verkäufer wieder sprechen?
>
> Es sollte heißen : Wie sich manche Leute an einen Tippfehler aufregen
> können. Sagenhaft.
>
> Sollte heißen : " widersprechen ". Also ein Widerspruch einlegen.
> Manchmal macht die Rechtschreibkorrektur halt auch Fehler. Selbst ein
> Computer ist nicht fehlerfrei. Liegt aber an den Programmierern die
> nicht programmieren können, aber gut Rechtschreibfehler monieren können.
>
Kommt darauf an, wie sinnentstellend das Ganze wird. Ich denke da gerade 
an den armen Burschen, in dessen Bewerbungsschreiben stand: "I have a 
degree in unclear physics."

Ob er den Job bekommen hat, weiß ich nicht ...

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Entweder heißt es "den Verkäufer wieder sprechen"
oder "dem Verkäufer widersprechen".
Der Dativ macht auch einen Unterschied.

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