Hallo, bei meinem Hausdach habe ich Solaranlage aufgebaut die knapp 22kW bringt. Ich darf aber nur <10kW aufbauen bzw anschließen (vom Energiewerk aus). Die Nachricht (letzte Woche) kam zu spät bei mir an, da die Anlage schon einige Jahre in Betrieb ist. Ich habe ein Lagerraum neben dem Gebäude (verbunden) das ich seit Jahren nutze. Dort habe ich Batterien hineingestellt und die Energie der 22kW-Zellen dort gepuffert. Tagsüber wird der Überschuss direkt in die Hausverbraucher geleitet und abends solange die Zellen benutzt bis diese leer sind und durch einen Schütz werden dann die Versorgung durch das E-Werk wieder hergestellt. Nun soll ich aber meine Anlage komplett außer Betrieb nehmen, da die Zellen über 10kW liefern. Selbst wenn ich nur 10kW der Zellen anschließe dürfte ich nicht weiter benutzen solange die restlichen Zellen auf dem Dach sind. Was kann ich tun? Hat jemand so was schon gehabt? Gott zum Gruße Otto
In welchem Land (Planet Erde) steht deine Anlage? Wer genau hat festgelegt, dass du die Anlage außer Betrieb setzen musst?
Ohne mich jetzt mit den rechtlichen Regularien auseinander gesetzt zu haben vermute ich, das die Gesamtleistung des Systems betrachtet wird. Ob nur 50% des Systems betriebsbereit ist oder nicht spielt keine Rolle. Das System könnte ja theoretisch mehr leisten.
Otto P. schrieb: > Die Nachricht (letzte Woche) kam zu spät bei mir an, da die Anlage schon > einige Jahre in Betrieb ist. Du musstest die Anlage doch anmelden (damals) und auch ins SolarRegister eintragen und einen Vertrag mit dem Netzbetreiber machen.... (So ist das jedenfalls in BW). Wenn das alles mit rechten Dingen zuging, würde mich die Begründung des Netzbetreibers interessieren...
Otto P. schrieb: > Dort habe ich Batterien hineingestellt und die Energie der > 22kW-Zellen dort gepuffert. Tagsüber wird der Überschuss direkt in die > Hausverbraucher geleitet und abends solange die Zellen benutzt bis diese > leer sind und durch einen Schütz werden dann die Versorgung durch das > E-Werk wieder hergestellt. Versteuerst du deinen Eigenverbrauch oder bist du von der Steuerpflich befreit?
Es erfolgt doch überhaupt keine Einspeisung ins Netz. Eine Begrenzung für Inselanlagen ist mir nicht bekannt. Das Kompetenz Zentrum Energie sagt: Keine Genehmigung nötig Sie benötigen keine Genehmigung vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen (Netzüberprüfung) mehr. Paragraphen finde ich leider keine
Mach 2 Anlagen draus. Einmal 10kW für offizielle und dann der Rest nur für die Akkus.
Reinhard S. schrieb: > Mach 2 Anlagen draus. Einmal 10kW für offizielle und dann der Rest nur > für die Akkus. Ich will keine Netzeinspeisung haben. Aber laut E-Werk soll ich das machen. Ich würde dann pro kWh 7 Cent bekommen. Zahlen soll ich pro kWh dann 28 Cent. Bedeutet ich speise ein und hol mein Strom wieder raus. Bezahle also 21 Cent für meinen Strom. Das möchte ich nicht.
Sebastian schrieb: > Es erfolgt doch überhaupt keine Einspeisung ins Netz Ok... reine OffGrid Anlage mit 22kWp ... Ich gestehe: kommt in meinem Universum nicht vor (Bin EEG2004 Betreiber) Es gibt aber tatsächlich im EEG2014 einen Hinweis auf die genannte Grenze von 10kW(p). „Zitat von EEG 2014 § 61.2.4 wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.„ (Das ist aus einer Diskussion PV Forum (https://www.photovoltaikforum.com/thread/113574-sind-inselanlagen-beim-netzbetreiber-anmeldepflichtig/) - müsste der TO nochmal mit dem EEG2020 gegenchecken... 2 Anlagen a 10kW(p) auf selbem Dach/Grundstück!) draus zu machen wird mE nicht gehen.
Nach den unteren Regelungen wird der TO keine EEG Umlage zahlen wollen. Somit wird er verpflichtet die Anlage abzubauen. Kommt er dieser nicht nach, kann die Anlage als letzte Maßnahme auch zerstört werden. Die Kosten, die dabei entstehen und Schäden die bei der Zerstörung auftreten, werden dem TO in Rechnung gestellt. Die Anlage ist sicherlich nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Daher kann der Stromversorger/Netzbetreiber alles andere ablehnen. Insbesodere die privatisierten müssen auch nicht auf den rechtlichen Mangel hinweisen, der die andere Partei auf die Idee bringen könnte, was er noch nachziehen müßte, dass der Zwangsabbau nicht durchgeführt werden muss. Wir haben es hier mit einem Schlaumeierchen zu tun. https://maxx-solar.de/gesetzliche-vorschriften/meldepflicht-fuer-eeg-anlagen/ Wo ist die Meldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur abzugeben? Die Meldung bei der Bundesnetzagentur können Sie bequem über den Link https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/node.html Bedenken Sie bitte die Regelung der Umlagepflicht im § 61a EEG. Eine Befreiung der EEG Umlage ist bei Anlagengrößen <10kWp und einer eigenverbrauchter Strommenge <10.000 kWh gegeben. https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfragen?f%5B0%5D=schlagworte:141&f%5B1%5D=schlagworte:733 Häufige Rechtsfrage Nr. 08.10.2018 Ist auch die Aufladung einer Batterie, eines Akkus oder einer Speicherheizung ein „(Letzt-)Verbrauch“ von Strom im Sinne des EEG ? Ja. https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/eigenverbrauch/eeg
Dieter schrieb: > Ist auch die Aufladung einer Batterie, eines Akkus oder einer > Speicherheizung ein „(Letzt-)Verbrauch“ von Strom im Sinne des EEG ? Ja. Das ist ja toll :D
Wenn der TE komplett auf Inselbetrieb geht, also den Netzanschluss stilllegen lässt (Nicht nur per Schütz trennen, komplett Zähler abbauen & verplomben) Sollte doch hier die (2) greifen https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61a.html also "[Anspruch des Netzbetreibers auf EEG-Umlage entfällt] wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist" Und von der gesparten Grundgebühr finanziert man sich einen kleinen Diesel-Generator für den Winter...
Ich habe mal von jemandem gelesen, der seinen selbsterzeugten Strom für die Warmwasserversorgung genutzt hat und sich damit aus dem ganzen EEG-Scheiß gemogelt hat. Vielleicht wäre das ein Ausweg. Ob das erfolgreich ist weiß ich nicht, aber für sieben Cent verkaufen um dann für 28 Cent wieder zurückzukaufen würde ich auch nicht machen. Jeder Cent in den Rachen des Staates ist nach aktueller Lage m.M.n. ein Cent zuviel.
Batterie-Lutscher schrieb: > Wenn der TE komplett auf Inselbetrieb geht, also den Netzanschluss > stilllegen lässt > (Nicht nur per Schütz trennen, komplett Zähler abbauen & verplomben) Dann wäre das Problem gelöst. Nur wird er sich das nicht trauen Wühlhase schrieb: > Ich habe mal von jemandem gelesen, der seinen selbsterzeugten Strom für > die Warmwasserversorgung genutzt hat und sich damit aus dem ganzen > EEG-Scheiß gemogelt hat. Vielleicht wäre das ein Ausweg. Nein, ist es nicht. Du hast das Problem nicht verstanden. Oliver
Ich bin ein Verbrecher ein ganz böser Mensch der nur böses im Sinn hat.. Ich habe mir über die Jahre viele gebrauchte Solarmodule von überall gekauft und damit Carport, Garage, Schuppen und seit einigen Wochen sogar ein Teil vom Hausdach zugepflastert. Wenn die sonne ordentlich knallt habe ich aktuell knapp 13 Kw. Natürlich gibt es absolut keine Dokumente von der Anlage. Es ist nix angemeldet. Wenn man nur nach den Labels der Solarmodule guckt hätte ich sicher sogar fast 20Kw. Und ich habe 4 Wechselrichter am Netz. Einer ist ein vermutlich legaler 600w was als Balkonkraftwerk wohl erlaubt ist. Aber ich habe nicht diese Spezial Steckdose verbaut ;) Die andern drei sind sicher sehr Unlegal. Die Haben einen Messtrafo und speisen auf jeder Phase soviel ins Netz wie ich verbrauche bix max 1Kw pro Phase, der Rest landet in einem ganzen Arsch voll alter Stapler Akkus. Alle Haben die Din irgendwas und schalten sich ab sobald die Netzphase fehlt. Und falls mal wirklich jemand fragt habe ich noch einen 5Kw Insel Wechselrichter an den Akkus womit ich meine Großverbraucher Spülmaschine Waschmaschine und eine Wärmepumpe versorge. Habe ich jetzt ein schlechtes gewissen? Nein Ganz im Gegenteil. Ich werde weitermachen. Und ich werde noch vergrößern. Ich bin mittlerweile bei fast 90% Eigenverbrauch und wenn man mir wirklich irgendwann die Leitung absägt kaufe ich mir einen Generator für die richtig dunklen tage. Ich habe die Anlage zu 100% Selber aufgebaut. Ich bin Elektriker (Zwar nur Geselle) ich bin mir der Situation absolut bewusst Ich kenne die Gefahren um Strom und ich sehe technisch betrachtet absolut kein Grund das nicht zu machen. Was mich hingegen richtig stört ist das verhalten unserer Regierung. Es wurde doch tatsächlich vorgeschlagen das Solaranlagenbetreiber ihren Strom zu 100% einspeisen sollen ohne Eigenverbrauch für ein paar wenige Cent und den Gleichen, Ihren selbst erzeugten Strom Für Normalpreis fast 30 Cent zurück kaufen dürfen. In welcher Welt leben wir denn?
Heiner schrieb: > In welcher Welt leben wir denn? In einer Welt der Umverteilung wie eine rot-rot-grüne Parteienlandschaft es fordert und der rote Koalitionspartner es in den Koalitionsvertrag rein(g)e(r)preßt hat. Nur so lassen sich aus Deinem Strom aktuell Steuereinnahmen generieren.
Also ich würde eine Online-USV aus der Kiste machen. Deine Lasten werden nur aus den Wechselrichtern aus den Akkus betrieben. Die Solaranlage kann nur die Akkus laden oder direkt die Wechselrichter speisen. Das Einzige was am Netz hängt ist ein dickes Ladegerät. Sollen sie sich ihre 21cent-Rechnung sonstwohin schieben. Ab jetzt nur noch Selbstverbrauch statt Einspeisung.
Wühlhase schrieb: > Jeder Cent in den Rachen des Staates ist nach aktueller Lage m.M.n. ein > Cent zuviel. Du benutzt keine Gehwege, keine Straßen, keine Wasserversorgung, usw. usf. Die liebe ich, große Klappe gegen den bösen Staat haben haben, aber die ersten sein, wenns irgendwo was umsonst gibt. Geh nach Afrika, Konge z.B. dort ist viel weniger Staat.
> Du benutzt keine Gehwege, keine Straßen, keine Wasserversorgung, usw. > usf. > Die liebe ich, große Klappe gegen den bösen Staat haben haben Wie dir vielleicht aufgefallen ist wurde der Strom vor 20 Jahren privatisiert. Das Geld was mit Strom verdient wird geht alles an Investoren die den vollen Steuersatz ihrer selbst gewählten Steueroase bezahlen... und damit die Gehwege einer schönen Karibik- oder Kanalinsel finanzieren.
Gefährlicher Unfug schrieb: > Wühlhase schrieb: >> Jeder Cent in den Rachen des Staates ist nach aktueller Lage m.M.n. ein >> Cent zuviel. > > Du benutzt keine Gehwege, keine Straßen, keine Wasserversorgung, usw. > usf. > > Die liebe ich, große Klappe gegen den bösen Staat haben haben, aber die > ersten sein, wenns irgendwo was umsonst gibt. > > Geh nach Afrika, Konge z.B. dort ist viel weniger Staat. Ah ja...du scheinst kein Problem damit zu haben, aktuell Entwicklungshilfe an Staaten wie China zu bezahlen, bist mit dem Beratersaustall unter v.d.L. einverstanden, finanzierst gerne die >200 Gender-Professuren an deutschen Unis, Merkels Politik mit freundlichem Gesicht, die Pleiteländer Europas, ... Der Staat hat seit sieben oder acht Jahren mehr Steuern eingenommen als im Vorjahr, und Scholz hat im letzten Jahr schon gejammert daß das nicht reicht. Die liebe ich, die ihr Maul aufmachen ohne zu sehen, wie dieser Staat agiert und zu blöd zum Lesen sind. Wenn sich die AKTUELLE LAGE wieder dahin verschiebt, daß sich ein Einsatz für die Gesellschaft auch wieder lohnt, ändere ich gerne auch meine Meinung zum deutschen Steuerwesen. Oliver S. schrieb: > Wühlhase schrieb: >> Ich habe mal von jemandem gelesen, der seinen selbsterzeugten Strom für >> die Warmwasserversorgung genutzt hat und sich damit aus dem ganzen >> EEG-Scheiß gemogelt hat. Vielleicht wäre das ein Ausweg. > > Nein, ist es nicht. Du hast das Problem nicht verstanden. > > Oliver Wieso? Sein Problem ist, das der Staat darauf besteht daß er seine PV-Anlage abbaut. Er will eine Lösung in der Form, daß er diese weiterbetreiben kann. Wenn er seine Anlage teilt und <10kW elektrisch nutzt, und aus dem Rest eine zweite Anlage baut die lediglich Wasser wärmt, hat er zumindest eine Streitgrundlage geschaffen, d.h. er kann dagegenargumentieren. Zumindest war das mal in der Weise zulässig, ob es heute noch so ist weiß ich nicht. Was wäre denn z.B. der Unterschied, wenn er Wasser direkt auf seinem Dach erwärmen würde? Da würde garantiert kein EEG greifen. Daß da jetzt technisch ein elektrischer Zwischenschritt eingebaut ist (PV-Zelle und Heizpatrone statt direkter Einstrahlung) macht ja nach außen hin keinen Unterschied.
Inselanlagen und Einspeiser ohne Vergütung Von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch sind ferner Anlagenbetreiber befreit, die ihre Anlage als Inselanlage betreiben, wenn diese weder mittelbar noch unmittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Zudem sind Letztverbraucher befreit, die sich vollständig mit Solarstrom versorgen und nur noch den Überschussstrom ohne Inanspruchnahme der Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Quelle: Bundesnetzagentur und dazu noch eine Grafik https://www.energie-experten.org/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Strom_sparen_Strompreis_kwh_EEG-Umlage_Sonderregelungen_Grafik_Bundesnetzagentur_00d416c7e3.jpg
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Heiner schrieb: > Was mich hingegen richtig stört ist das verhalten unserer Regierung. Die Stromversorger müssen Geld verdienen und das können sie bei solcher Art privater Anlagen nur, wenn sie auch für selbst erzeugte elektrische Energie mit abkassieren. Die Lobby-Arbeit, die solche Gesetzgebung erfordert, muss ebenfalls finanziert werden. Auch müssen die Mitglieder unserer Regierung an ihre eventuellen Aufsichtsratsjobs nach ihrem Dasein als Volksvertreter denken. Entsprechend wohlwollende Gesetzgebung ist da sehr hilfreich.
Wühlhase schrieb: > Wenn er seine Anlage teilt und <10kW elektrisch nutzt, und aus dem Rest > eine zweite Anlage baut die lediglich Wasser wärmt, hat er zumindest > eine Streitgrundlage geschaffen, d.h. er kann dagegenargumentieren. Nein. Die Anlage erzeugt Strom, wr verbraucht ihn selber, und es ist keine echte Inselanlage. Dann greift die 10kW-Grenze. Ende der Diskussion. Dafür ist es völlig egal, was mit dem Strom gemacht wird. Die 10kW-Grenze bedeutet aber eigentlich nicht, daß man nicht größer bauen darf, sondern nur, daß ab der Größe EEG-Umlage für den gesamten erzeugten Strom gezahlt werden muß. Was da also tatsächlich zwischen TO und Versorger kommuniziert wurde, dürfte mehr sein, als der TO schreibt. Ie Abbauaufforderung wird da nur das Ende der Diskussion gewesen sein. Oliver
Ich bin weder Jurist noch habe ich Erfahrungen mit entsprechenden Anlagen, aber bei kurzer Durchsicht des langen EEG 2017 fallen mir dazu folgende zwei Paragraphen auf: § 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger (1) Die Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, die EEG-Umlage von Letztverbrauchern zu verlangen für 1. die Eigenversorgung ... (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61g und 61l. und § 61a Entfallen der EEG-Umlage Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen, 2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist, §61a bezieht sich auf die Stromerzeugungsanlage, nicht auf die Stromverbraucher. Wenn also, wie (nach meinem Verständnis) vom TO beschrieben, keine Verbindung der Stromerzeugungsanlage mit dem Netz besteht, dann sehe ich keine Grundlage für die Erhebung der EEG-Umlage. §61a Abs. 2 gilt unabhängig von der Anlagengröße. Falls der TO gegenwärtig doch einspeist, müsste er auf die Einspeisung vollständig verzichten (also entsprechende Vorrichtungen abbauen) und seine Anlage nur zur Eigenversorgung betreiben. Wirklich beurteilen kann das aber nur ein Fachjurist. Der wird sich in diesem Forum wohl nicht finden. Immerhin wäre es freundlich und hilfreich, wenn der TO nach Einholung juristischen Rats hier das Ergebnis posten würde.
Dieter R. schrieb: > Wenn also, wie (nach meinem Verständnis) vom TO beschrieben, keine > Verbindung der Stromerzeugungsanlage mit dem Netz besteht, dann sehe ich Das Thema ist sowas von ausdiskutiert, da gibt es keinerlei Interpretationsspielraum. Für eine Befreiung reicht nicht aus, daß die Anlage nicht mit dem Netz verbunden ist, dafür darf überhaupt keine technische Möglichkeit einer Netzverbindung bestehen. Wenn das Grundstück einen Anschluß ans Versorgungsnetz hat, besteht die Möglichkeit. „Sinn“ der Sache ist angeblich, sich an den Kosten des Versorgers für den ja nach wie vor vorhandenen und auch genutzten Anschluß zu beteiligen. Das einzige, was den TO retten könnte, ist die inzwischen von der EU geänderte Obergrenze auf 30kW, die irgendwann mal in deutsches Recht umgesetzt werden soll (oder m.E. die Nachzahlung der EEG-Umlage seit bestehen der Anlage). Oliver
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Oliver S. schrieb: > Dieter R. schrieb: >> Wenn also, wie (nach meinem Verständnis) vom TO beschrieben, keine >> Verbindung der Stromerzeugungsanlage mit dem Netz besteht, dann sehe ich > > Das Thema ist sowas von ausdiskutiert, da gibt es keinerlei > Interpretationsspielraum. Ausdiskutiert vielleicht, aber auch ausgeklagt? Ich habe mir eben dazu noch das entsprechende ca. 100-seitige Ausführungsmerkblatt der Bundesnetzagentur angelesen. Da kommen mir doch erhebliche Zweifel. Auch die Bundesnetzagentur ist an den Wortlaut der bestehenden Gesetze gebunden und nicht daran, was irgendwer irgendwo als Gesetzeszweck hineininterpretiert hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass schlampige Gesetze und noch schlampigere Ausführungsverordnungen gekippt werden. Vermutlich bleibt das Thema also ungeklärt, bis jemand den mühsamen und kostenträchtigen Weg einer höchstinstanzlichen Klärung geht. Kaum ein Kleinanlagenbetreiber wird das aber auf sich nehmen wollen. Oder gibt es dazu schon eine Rechtsprechung? Also bleibt wohl nur resignieren, Rückbau auf 10kW, restliche Module verramschen.
Die wird der Heiner mit Handkuss nehmen. Heiner schrieb: > Ich habe die Anlage zu 100% Selber aufgebaut. Ich bin Elektriker (Zwar > nur Geselle) ich bin mir der Situation absolut bewusst Ich kenne die > Gefahren um Strom und ich sehe technisch betrachtet absolut kein Grund > das nicht zu machen. Dass bis jetzt noch keiner auf die Idee gekommen ist und nach dem Versicherungsschutz ruft und dem Staatsanwalt. Falls doch was passiert und kein Meister oder Inschinör die Anlage abgenommen hat...
Oliver S. schrieb: > Wühlhase schrieb: >> Wenn er seine Anlage teilt und <10kW elektrisch nutzt, und aus dem Rest >> eine zweite Anlage baut die lediglich Wasser wärmt, hat er zumindest >> eine Streitgrundlage geschaffen, d.h. er kann dagegenargumentieren. > > Nein. Die Anlage erzeugt Strom, wr verbraucht ihn selber, und es ist > keine echte Inselanlage. Dann greift die 10kW-Grenze. Ende der > Diskussion. Dafür ist es völlig egal, was mit dem Strom gemacht wird. Wie gesagt - ich sehe das anders, allerdings kann ich es nachvollziehen das ein Jurist das nicht begreifen könnte. Oliver S. schrieb: > Was da also tatsächlich zwischen TO und Versorger kommuniziert wurde, > dürfte mehr sein, als der TO schreibt. Ie Abbauaufforderung wird da nur > das Ende der Diskussion gewesen sein. Und wenn du damit Recht hast, ist sowieso alles nochmal ganz anders.
Auch wenn es sicher keiner hören will. Nicht gemeldete PV-Anlagen sind sicher mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Das geht bei nicht abgeführter EEG-Umlage los und hört bei irgendwelchen steuerlichen Dingen auf. Alle bisher im PV-Meldeportal gemeldeten Anlagen sind in das Marktstammdatenregister zu überführen, und dort hat das Finanzamt ganz offitell auch einen Zugriff drauf. Auch Speicher müssen gemeldet werden. Und auch der Netzbetreiber wird nicht untätig bleiben, wenn er irgendwann von der Anlage Wind bekommt. Ob man das nun gut findet oder nicht, aber der Staat sitzt auch hier im Zweifel am längerem Hebel, am Ende interessiert es auch nicht, ob man nur ein Watt einspeist oder 1kW.
Frage eines Neugierigen (mir): Wieviele Module sind das, also 10kW, in etwa?
Nur mal so interessehalber, was will das Finanzamt mit der Info das ich 3 Panels am Balkon hängen hab, die ich aus versteuertem Einkommen bezahlt hab? Mir die Mehrwertsteuer ungefragt rückerstatten? Wenn das Betriebsvermögen wäre, also MwSt-Rückerstattung beantragt und ich Abschreibungen zur Einkommensteuerminderung geltend machen würde, dann wäre Eigenverbrauch natürlich steuerpflichtig.
Oliver S. schrieb: > dafür darf überhaupt keine > technische Möglichkeit einer Netzverbindung bestehen. Wenn das > Grundstück einen Anschluß ans Versorgungsnetz hat, besteht die > Möglichkeit. Weshalb gibt es denn diese Grenze? Was ist der Sinn des Ganzen ? Das müsste eigentlich irgend wo stehen. Eigentlich geht es doch nur darum die Einspeiseleistung irgend wie regulieren zu können, das muss ja auch geplant werden. Wenn er den Strom selbst verbraucht, dann sollte er mit einem separaten Stromkreis keine Probleme bekommen. Er will aber nicht jedes mal den Wäschetrockner in die Steckdose des Netzbetreibers umstecken wenn gerade die Akkus leer sind. Wenn er es so gestaltet dass er keinen Strom ins Netz speisen kann, dann sollte das Problem eigentlich auch gelöst sein. (von der Logik und Funktionsweise, vielleicht nicht von der rechtlichen Seite) Crazy H. schrieb: > Frage eines Neugierigen (mir): Wieviele Module sind das, also 10kW, in > etwa? Die Sonne mit einer Strahlungs-Leistung von 1kW/m² auf die Erde. Solche Solarzellen besitzen einen Wirkungsgrad von 7% bis 15%. Um 1kW an Spitzenleistung zu bekommen, dann brauchst du also eine Fläche von 14,28m² (µ=7%) bis 6,66m² (µ=15%). (wenn die Solarzellen kalt sind und einen optimalen Winkel zur Sonne aufweisen, was aber eigentlich sehr selten der Fall sein düfte) Also brauchst du für 10kW Spitzenleistung 142,8m² bis 66,6m² an Solarzellenfläche. Praktisch braucht man natürlich noch die Rahmen, etwas Montagefläche usw. so dass man getrost noch 10-20% Dachfläche hinzu rechnen kann.
Mike J. schrieb: > Eigentlich geht es doch nur darum die Einspeiseleistung irgend wie > regulieren zu können, das muss ja auch geplant werden. Das alles hat mit Einspeisung überhaupt nichts zu tun, da es ausdrücklich um die Stromerzeugung zum Eigenverbrauch geht. Und auch wenn das schon mehrfach geschrieben wurde, auch nochmal für dich: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es da tatsächlich ein Kabel von der PV-Anlage zum Netzanschluß gibt, es reicht völlig aus, das es technisch möglich wäre. Es ist auch überhaupt nicht verboten, größere Anlagen als 10 kWp für den Eigenverbrauch zu betreiben. Nur muß man dann für den den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen. Mit Logik hat das nur begrenzt etwas zu tun. Das ist einfach so. Oliver
Richtig Oliver. Das hat der Gast Dieter oben auch geschrieben und Minusse bekommen. Der TO scheint auch weg zu sein, nachdem er nicht die Antworten bekam, die er haben wollte. Aber die rechtliche Lage ist, wie sie in den Gesetzen und Verordnungen steht. Mit seinen letzten Änderungen (Hinzubauen weiterer Zellen) hat er sich seinen Bestandsschutz versemmelt, falls Schlaubischlumpf jemals den Behördenkram richtig gemacht hatte.
Wenn eine Anlage am öffentlichen Stromnetz betzrieben wird, legt der Netzbetreiber in seiner Einspeisezusage die max. Größe fest. Dabei spielt es keine Rolle das man selbst 50 kW vervrauchen könnte, wenn nur 5 genehmigt wurden. Argumentation: Das Netz muss im Zweifel die komplette Anlagenleistung aufnehmen könnnen.
Abgesehen davon, daß das mit dem Thema hier nichts zu tun hat, ist es auch noch falsch. Bis 30kWp darf der Netzbetreiber gar nichts, darüber darf er beim Anschluß mitreden, und dabei eventuell entstehende Kosten weitergeben. Oliver
Ja Du hast Recht mein Beispiel war mit den eingesetzten Zahlen falsch. Ich kenne aber trotzdem Fälle, da hat der Netzbetreiber eine PV-Anlage < 30kWp abgelehnt hat, mit der Begründung "unverhältnismäßiger Netzausbau notwendig" In der Tat kann der Netzbetreiber fordern, das eine geplante PV-Anlage bis zur Ertüchtigung des Netzes mit verringerter Leistung betrieben wird. Und natürlich muss der NB die Anlage am Netzanschluss genehmigen, auch wenn es im Internet dazu wiedersprüchliche Aussagen gibt. Eine angefragte Anlage geht immer zur Netzberechnung / Netzverträglichkeitsprüfung. Ich kenne Ortsnetze, da schaukeln die PV-Anlagen das Netz so hoch, das, diese sich gegenseitig rauskicken.
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Oliver S. schrieb: > Und auch wenn das schon mehrfach geschrieben wurde, auch nochmal für > dich: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es da tatsächlich ein Kabel > von der PV-Anlage zum Netzanschluß gibt, es reicht völlig aus, das es > technisch möglich wäre. Das ist falsch! "-> Eigenverbrauch liegt laut EEG immer dann vor, wenn der erzeugte Solarstrom nicht ins Netz eingespeist und vor dem Netzverknüpfungspunkt der Photovoltaik Anlage verbraucht wird." Existiert kein Netzverknüpfungspunkt gibt es auch keinen Eigenverbrauch im Sinne des EEG! Die Solaranlage ohne Netzverknüpfungspunkt ist reines Privatvergnügen, der selbst erzeugte und verbrauchte Strom muß selbstverständlich bei niemandem bezahlt werden. Erklärt man sich freilich selbst zum Unternehmer/Energieerzeuger, beispielsweise um steuerliche Vorteile mitnehmen zu können, mag die Sache anders aussehen. Natürlich trifft auch das oben geschriebene zu: Dieter R. schrieb: > § 61a Entfallen der EEG-Umlage > Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen, > 2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar > noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,... Da TO außerdem offensichtlich nicht willens oder in der Lage ist mitzuteilen von wem und mit welcher Begründung die Forderung zur Stilllegung kam, riecht für mich die ganze Fragestellung verdammt scharf nach Bullshit!
trolldetector schrieb: > "-> Eigenverbrauch liegt laut EEG immer dann vor, wenn der erzeugte > Solarstrom nicht ins Netz eingespeist und vor dem Netzverknüpfungspunkt > der Photovoltaik Anlage verbraucht wird." Gibts dafür eine Quelle? Ich find nur diese Stelle in der Begriffsbestimmung unter https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html#BJNR106610014BJNG000100000 19. „Eigenversorgung“ der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt, Grüße Paul
Sorry inzwischen bin ich verwirrt ..... darf man jetzt 2....3....4 Solarmodule genehmigungs- und meldefrei aufs Dach schrauben, um den Verbrauch durch Standby- bzw. immer laufende Geräte zu drücken?
Crazy H. schrieb: > darf man jetzt So einfach ist das nun auch wieder nicht ;) Also nach meinem wissen sind bis 600w legal wenn der Inverter sich an die Din irgendwas hält. Und vermutlich sogar ist das sogar anmelde frei. Aber grade die frage nach der Anmeldung wurde nie wirklich klar.
Info zur Anmeldung von Solaranlagen https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715 https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenregister-besitzer-muessen-solaranlagen-und-co-anmelden-33124
Darin steh " Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht ins Register eintrage? Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG oder ein Bußgeld. Sie haben Ihre Anlage weder bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet, noch im Marktstammdatenregister registriert? In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG. " Verlust der Vergütung oder ein Bußgeld. Ich beziehe keine Vergütung. Müsste ich also das Bußgeld zahlen? Oder ist mir dem Bußgeld eine Zahlung gemeint wenn man dann doch EEG Gelder kassiert? Aber kann man EEG Gelder Kassieren ohne Anmeldung? Meine Einspeisung ohne Anmeldung ist ja eher eine Spende an meinen Energieversorger....
Heiner schrieb: > Meine Einspeisung ohne Anmeldung ist ja eher eine Spende an meinen > Energieversorger.... Einen Zweirichtungszähler wirst Du auch nicht haben. Und wenn dein Stromzähler keine Rücklaufsperre hat, dann dreht er am Tag rückwärts und gleichst das, was du in der Nacht bezogen hast wieder aus. Das mögen die Netzbetreiber nicht um es freundlich auszudrücken.
> Also nach meinem wissen sind bis 600w legal
Das ist eine Grauzone, man kann sagen unter 600W interessieren sich die
EVUs nicht besonders dafür und tolerieren es.
Die 10kW-Grenze war mal irgenwas mit Energiesteuer usw. also sowas wie
die Grenze zwischen Heimwerkerlösung und kommerzielle Großanlage oder
wie man das nennen möchte. Allerdings ändert sich das alles so schnell,
daß ich das leider nicht genau weiß, wie das heute inzwischen geregelt
ist.
Der Wechselrichter muß sich aber immer an die Norm halten (vor allem bei
Neuanlagen). Angenommen Du betreibst irgendeinen Dimmer, der aus welchen
Gründen auch immer das ganze Haus stört, kann man Dich auch zwingen, den
außer Betrieb zu nehmen.
Ben B. schrieb: > Die 10kW-Grenze war mal irgenwas mit Energiesteuer usw. also sowas wie > die Grenze zwischen Heimwerkerlösung und kommerzielle Großanlage oder > wie man das nennen möchte. Es geht vorallem darum, das man dann eine geeichte Erzeugermessung braucht um nachweisen zu können, was erzeugt wurde. Mittlerweile sind geeichtet kundeneigene Zähler nicht mehr zulässig, für Neuanlagen oder beim Turnuswechsel.
trolldetector schrieb: > Die Solaranlage ohne Netzverknüpfungspunkt ist reines Privatvergnügen, > der selbst erzeugte und verbrauchte Strom muß selbstverständlich bei > niemandem bezahlt werden. Wie ich schon schrieb, das ist mehr als vollständig ausdiskutiert, und Grund für den ganzen Thread. Wenn du eine PV-Anlage auf einem Grundstück betreibst, welches auch ans öffentliche Netz angeschlossen ist, dann musst du auf den als Privatvergnügen erzeugten und zum Privatvergnügen selber verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen, auch wenn es da gar keine Verbindung zum Netz gibt. Ausnahme sind Anlagen mit einer Stromerzeugung unter 10MWh/Jahr. Das ist schwierig zu verstehen, und klingt auch nicht logisch, aber das ändert nichts an der Tatsache. Oliver
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Der Strompreis, den der Bürger zahlen muss ist ein großes Politikum. Wir nähern uns Zuständen wie in Spanien, wo sich "die Reichen" vom öffentlichen Stromnetz abkoppeln mit PV-Anlage, Speicher und Dieselgenerator. Die Netzbetreiber müssen dann die Betriebskosten auf immer weniger Kunden umlegen, mit dem Ergebnis dass die Strompreise durch die Decke schießen. Meine PV-Anlage fällt Ende 2027 aus der EEG-Förderung. Bis dahin speise ich noch zu 100% ein und kassiere die 50¢ pro kWh. Wenn ich dann im Anschluss noch 1¢ bekommen würde für den eingespeisten Strom, und dann vermutlich >35¢ zahlen muss für den bezogenen Strom ist doch klar wohin die Reise geht. Bis dahin werden Speicher und Elektro-Autos mehr Speicherkapazität haben und viel billiger werden. Ein Lob dem Sozialdarwinismus. Lest das Buch "Blackout" von Marc Elsberg. Ein Ende mit der Domestizierung und Bequemlichkeit.
Sven L. schrieb: > Heiner schrieb: >> Meine Einspeisung ohne Anmeldung ist ja eher eine Spende an meinen >> Energieversorger.... > > Einen Zweirichtungszähler wirst Du auch nicht haben. > > Und wenn dein Stromzähler keine Rücklaufsperre hat, dann dreht er am Tag > rückwärts und gleichst das, was du in der Nacht bezogen hast wieder aus. > > Das mögen die Netzbetreiber nicht um es freundlich auszudrücken. Ich habe einen Zähler mit Rücklaufsperre. Da beschieße ich also niemanden. Wenn ich meine 600w Einspeise dann sind die wirklich verschenkt und ohne Hintergedanken. Allerdings auch da gibt es einen kleinen Haken. Mein Zähler addiert die drei Phasen. Wenn ich also auf einer Phase 600w einspeise und auf einer anderen Phase 600w verbrauche wird nicht gezählt. Das finde ich etwas bedenklich aber das wird wohl einen Grund haben.
Oliver S. schrieb: > Wie ich schon schrieb, das ist mehr als vollständig ausdiskutiert, und > Grund für den ganzen Thread. Wenn du eine PV-Anlage auf einem Grundstück > betreibst, welches auch ans öffentliche Netz angeschlossen ist, dann > musst du auf den als Privatvergnügen erzeugten und zum Privatvergnügen > selber verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen, auch wenn es da gar keine > Verbindung zum Netz gibt. Sagt die Bundesnetzagentur in ihrem Merkblatt. Soweit habe ich das nachlesen können. Die Bundesnetzagentur ist aber weder Gesetzgeber noch Organ der Rechtsprechung. Daher schon weiter oben meine Frage dazu, ob das lediglich allgemein akzeptierter (unbefriedigender) Status ist oder auch einmal juristisch geklärt wurde. Scheint keine Antwort darauf zu geben. Schon vor Jahrzehnten (!) gab es Demo-Anlagen mit Solartankstelle für Batteriefahrzeuge, wobei auf demselben Grundstück garantiert auch ein Netzanschluss war. Das EEG war da noch lange nicht erfunden. Vermutlich wird es erst dann ein Thema für Juristen, wenn mal wirklich ein Investor eine Großanlage baut. Bis dahin müssen die Kleinen sich gedulden und zahlen. Wie ist das eigentlich bei (angekündigten) Fahrzeugen mit Solarzellen, wie z. B. Sion? Müssen die auch Umlage zahlen, wenn sie auf dem Privatgrundstück geparkt werden?
Der TO schieb: Otto P. schrieb: > Ich habe ein Lagerraum neben dem Gebäude (verbunden) das ich seit Jahren > nutze. Dort habe ich Batterien hineingestellt und die Energie der > 22kW-Zellen dort gepuffert. Tagsüber wird der Überschuss direkt in die > Hausverbraucher geleitet und abends solange die Zellen benutzt bis diese > leer sind und durch einen Schütz werden dann die Versorgung durch das > E-Werk wieder hergestell Ich lese dort überhaupt nichts von Netzeinspeisung! Im Gegenteil. Wozu sonst hätte er den Schütz gebraucht? Ich finde diese Idee übrigens interessant. Allen erzeugten Strom erstmal zwischenspeichern und verbrauchen bis die Zellen leer sind. Dann wieder aufs Netz umschalten damit man Nachts noch ein Licht zum Klo hat. Ich vermute TO hat dem "Prüfer" es unverständlich erklärt und nun reibt der sich die Hände. Und eine Abbauaufforderung vom Energieversorger ist nur ein Druckmittel. Vorher kommen einige Briefe von der Regierung.
Raph schrieb: > Vorher kommen einige Briefe von der Regierung. Nachtrag: Und das hätte er erwähnt! Das geht soweit das sogar die vom Landratsamt vor der Tür stehen. Das hätte er nicht vergessen zu sagen.
Dieter R. schrieb: > Sagt die Bundesnetzagentur in ihrem Merkblatt. Nicht nur die. https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/eigenverbrauch/eeg-umlage-pflichten.html https://www.energie-experten.org/energie-sparen/strom-sparen/strompreis-kwh/eeg-umlage.html Oliver
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Heiner schrieb: > Ich habe einen Zähler mit Rücklaufsperre. Die Netze BW will, wenn man nicht sicherstellen kann (was man i.d.R nicht kann) einen Zweirichtungszähler verbauen und dass obwohl man auf jegliche Einspeisevergütung nach EEG verzichtet. siehe: https://assets.ctfassets.net/xytfb1vrn7of/36JX48lHzgDRehx065HkSP/c3a4bdcf63ce57fa1c34244752a8716e/Anmeldung_einer_steckerfertigen_Photovoltaikanlage_bis_600_W.pdf Auch seine Minianlage muss man lt. dem Forumlar auf 70% von PGenMax begrenzen. Ich habe vollstes Verständnis für Netzsicherheit und -sabilität, aber irgendwo will man auf der einen Seite eine Energiewende, auf der anderen Seite verschenkt man bei Kleinanlagen 30% der Leistung per Gesetz. Es sei angemerkt, das die max. Leistung einer PV-Anlage nur kurz am Tag erreicht werden kann. Durch die In den WR eingebauten NA-Schutz und anderen Mechanismen sollte sowas alles nicht mehr nötig sein und ist gerade bei solchen Kleinstanlagen ein schlechter Scherz. Aber am Ende gilt, der Staat muss halt immer und überall die Finger drauf haben und mitverdienen. Natürlich muss ganz klar unterschieden werden ob jemand eine PV-Anlage in erster Linie zur Versorgung des eigenen was auch immer aufbaut oder ob er diese aufbaut um Energie zu verkaufen. Für den 2. Fall finde ich eine EEG-Umlage okay, für den ersten Fall nicht. Natürlich ist es ein geldwerter Vorteil, wenn ein Unternehmen mit selbsterzeugtem Strom seine Maschinen rennen lässt, aber vielleicht wäre das der richtige Weg, damit made in Germany wieder konkurenzfähig wird. Die Anlagen zur Erzeugung der Energie kauft das Unternehmen auch selbst. Sich an der Energiewende zu beteiligen wird teilweise je nach Netzbetreiber auch immer bürokratischer und macht immer weniger Spass. Das ganze drum herum kostet viel Zeit Geld und Nerven und ist wie oben schon beschrieben wurde dank sich ständig ändernter Vorschriften, Gesetze und Verfahren alles andere als überschaubar.
Sven L. schrieb: > > Aber am Ende gilt, der Staat muss halt immer und überall die Finger > drauf haben und mitverdienen. Natürlich muss ganz klar unterschieden > werden ob jemand eine PV-Anlage in erster Linie zur Versorgung des > eigenen was auch immer aufbaut oder ob er diese aufbaut um Energie zu > verkaufen. Für den 2. Fall finde ich eine EEG-Umlage okay, für den > ersten Fall nicht. > > Natürlich ist es ein geldwerter Vorteil, wenn ein Unternehmen mit > selbsterzeugtem Strom seine Maschinen rennen lässt, aber vielleicht wäre > das der richtige Weg, damit made in Germany wieder konkurenzfähig wird. > Geldwertes Vorteil wäre es, wenn er den Strom, den die Anlage produziert hat, die seinem Gewerbebetrieb gehört, für seinen Privathaushalt verbraucht. Wenn sein Gewerbebetrieb damit die eigenen Maschinen betreibt, dann ist es dem Finanzamt egal, ob er seinen Strom per Abschreibung der PV-Anlage oder Rechnung der Stadtwerke bezahlt. Betriebsausgabe ist es in jedem Fall. Aber das Steuerrecht in DE ist ja so kompliziert (sagt der Steuerberater, warum wohl?) und wir werden eh nur abgelockt (sagen die, die nicht mal Privat- und Firmenkasse auseinander halten können).
Oliver S. schrieb: > Wie ich schon schrieb, das ist mehr als vollständig ausdiskutiert, und > Grund für den ganzen Thread. Wenn du eine PV-Anlage auf einem Grundstück > betreibst, welches auch ans öffentliche Netz angeschlossen ist, dann > musst du auf den als Privatvergnügen erzeugten und zum Privatvergnügen > selber verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen, *auch wenn es da gar* > keine Verbindung zum Netz gibt. Und wie ich schon oben schrieb, ist diese Aussage grob falsch! Ich wiederhole mich ungern, werde dies aber so lange tun, wie Du hier wiederholt Deine Unwahrheiten verbreitest: Eine Solaranlage ohne Netzverbindung ist reines Privatvergnügen, der selbst erzeugte und verbrauchte Strom muß selbstverständlich *bei niemandem bezahlt* werden. Das scheitert schon allein an ganz praktischen Fragen: An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe? Welcher Tarif? Verbrauchstarif für netzgekoppelte Anlagen ist sicher nicht zutreffend, da ohne Netzverbindung nie Einspeisung erfolgt. Es müsste eine von der Bundesnetzagentur autorisierte Preisliste für Inselanlagen geben. So etwas existiert nicht! Wer baut eine geeichte und verplombte Meßeinrichtungen zu Abrechnungszwecken in eine Inselanlage ein? Erst recht wenn die Verbrauchserfassung auf der Niederspannungsseite erfolgen muß, weil Inselanlagen häufig 12/24Volt Verbraucher direkt versorgen? Niemand! Es gibt nicht einmal eine Verordnung, die den Betreiber eine Inselanlage zwingen würde eine Verbrauchsmesseinrichtung einzubauen. Überhaupt haben Energieversorger/Netzbetreiber keine über ihr Netz hinausgehenden hoheitlichen Befugnisse. Es geht sie schlicht nichts an, was ich in meiner Freizeit treibe. Natürlich kann es trotzdem reichlich Hinderungsgründe geben, die den Betrieb einer Inselanlage erschweren oder unmöglich machen. Das Baurecht der Länder begrenzt häufig die nutzbaren Flächen, Denkmalschutz ist zu beachten oder Nachbarn beschweren sich über angebliche Reflektionen der Solarfläche. Außerdem ist der Versicherungsschutz (Feuer, aber insbesondere Sturm) bei Eigenbauanlagen natürlich immer problematisch. Aber bezahlen muß man Strom aus der eigenen Inselanlage ganz sicher nicht!
trolldetector schrieb: > Aber bezahlen muß man Strom aus der eigenen Inselanlage ganz sicher > nicht! Wenn die PV-Anlage auf einem Grundstück ohne Anschluß ans öffentliche Netz steht, dann ist das richtig. Almhütten, etc. zahlen nicht. Gibt noch ein paar anere Ausnahmen, aber egal. Alle anderen müssen (anteilig) auf den erzeugten Strom EEG-Umlage zahlen, wenn >10MWh erzeugt werden. Ob dir das persönlich gefällt oder nicht, ist egal. Lies einfach die links: Beitrag "Re: Solaranlage über 10kW ohne Netzeinspeisung erlaubt?" trolldetector schrieb: > Das scheitert schon allein an ganz praktischen Fragen: > > An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den > Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe? An den Netzbetreiber. Oliver
Oliver S. schrieb: > trolldetector schrieb: >> Aber bezahlen muß man Strom aus der eigenen Inselanlage ganz sicher >> nicht! > > Wenn die PV-Anlage auf einem Grundstück ohne Anschluß ans öffentliche > Netz steht, dann ist das richtig. Almhütten, etc. zahlen nicht. Gibt > noch ein paar anere Ausnahmen, aber egal. Na ja, eine der anderen Ausnahmen ist, daß das Grundstück eben doch einen Anschluß an das öffentliche Stromnetz haben darf. :-) > Alle anderen müssen (anteilig) auf den erzeugten Strom EEG-Umlage > zahlen, wenn >10MWh erzeugt werden. Ach nööö...! > trolldetector schrieb: >> An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den >> Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe? > Oliver S. schrieb: > An den Netzbetreiber. Ohoh, diese Antwort macht die Sache nicht einfacher. Die Energieversorger böten ja zumindest verschiedene Stromtarife an. Wenn auch keinen für Inselanlagen... Aber der Netzbetreiber!? Dieser ist für Verbrauchserfassung verantwortlich, die Abrechnung erfolgt aber nach den (genehmigten und veröffentlichten) Tarifen des vom Verbraucher gewählten Energieversorgers, mit dem Energieversorger. Der Netzbetreiber hingegen bekommt überhaupt kein Geld vom Verbraucher, legt auch keine Tarife fest, sondern erhält nur den auf der Stromrechnung ausgewiesenen Anteil (Netzentgelt) vom Energieversorger. Das aber geht ja bei Inselanlagen nun mal schlecht... Link zur "Tariftabelle für Inselanlagen" eines Netzbetreibers... gibts wohl nicht zufällig??? Nein nein, bezahlen muß man selbst verbrauchten Strom aus der eigenen Inselanlage nicht und bei niemanden!
Trenn doch einfach alles und nutze die Rest Energie und schaff dir diese Salzkristall Wärmespeicher an die man aus diesen kleinen handwärmer kennt. Tagsüber Salzkristalle erhitzen und den Rest des Tages hast du. Strom und Heizung.
trolldetector schrieb: >>> An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den >>> Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe? >> > Oliver S. schrieb: >> An den Netzbetreiber. > > Ohoh, diese Antwort macht die Sache nicht einfacher. Die > Energieversorger böten ja zumindest verschiedene Stromtarife an. Wenn > auch keinen für Inselanlagen... > Aber der Netzbetreiber!? §60 EEG „Die Übertragungsnetzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Verordnung zu verlangen (EEG-Umlage).“ Den ganzen Rest kannst du selber lesen... Oliver
Und aus dieser Diskussion sieht man doch deutlich das vieles unklar und Grauzone ist. In Diesen Forum sind wirklich viele Leute mit Ahnung unterwegs aber niemand hat nun eine richtig eindeutig belegbare Meinung. Und solange sage ich als Solaranlagen Verbrecher drauf geschissen. Was nicht 100%tig verboten ist ist erlaubt. Ich melde nix an ich wecke keine schlafenden Hunde. Ach ja Ich inklusive Frau und 12 Jähriger Tochter haben heute seit Mitternacht 0,00€ für Strom ausgegeben. Und in den vergangenen 7 tagen waren es 2,27€. Und das ohne verzicht auf irgendetwas. Das macht mich und mein Konto glücklich :)
Und bisher stand noch keiner auf der Matte, der den Zähler tauschen wollte, weil der Verbrauch für einen Haushalt ohne irgendwas viel zu gering ist?
Hallo allein die Grundidee die hinter den nicht gönnen des "Geldwerten" steht ist eine bodenlose Frechheit. Egal ob bei selbsterzeugter Energie oder wenn der Arbeitgeber freiwillig irgendwas an seine Mitarbeiter weitergibt. Manche haben (leider nur hätten - eben weil nicht gönnen offizielle Politik ist) einfach Glück gehabt bzw. erhalten halt ein "Geschenk" - warum wird das vom Gesetzgeber (und letztendlich uns "allen") nicht gegönnt - das hat was von dieses Kleinkindergezänk im Kindergarten oder Geschwistern im alter zwischen so 3 und 10 Jahren... "Er" kann sich halt eine Solaranlage auf das Dach setzen und so Kosten einsparen - na und? "Er" bekommt halt vom AG ein (eigentlich...) kostenloses Jobticket - na und? "Sie" kann halt das Produkt das ihr AG produziert mit 30% Rabatt kaufen und muss so auch mal 8000 Euro weniger zahlen als der normale Kunde - na und? Das alles sind (sollten) Geschenke bzw. ein echtes Danke oder auch Lockmittel des AG bzw. im Solarfall selbst erarbeitetes und versteuertes Kapital das irgendwann "Gewinn" (eigentlich nur reduzieren von Ausgaben solange es eine Inselanlage ist) bringen soll. Das so etwas nicht jeder machen kann ist halt so - wie schon geschrieben manche haben halt Glück und andere nicht... Nantes
Coole Idee, ich würde dann gern eine Wohnung vom Arbeitgeber gestellt bekommen, Essen gibt's in der guten Kantine, dort kann ich dann auch gleich den Wunschzettel für Lebenmittel daheim abgeben. Firmenwagen natürlich auch. Und den Rest meines Gehalts hätte ich gerne in Aktien. Alles natürlich steuerfrei. So frei wie alle Leistungen des Staates.
Carl D. schrieb: > Alles natürlich steuerfrei. Ja, manche Leute haben Ideen... Gründet einfach jeder eine GmbH die alles (fast) steuerfrei für einen kauft. Wahrscheinlich stehen da noch ein paar krude Ideen dahinter, dass unser kommunistischer Staat sowieso auf Diet gehört, anders kann ich mir das nicht erklären.
Nantes schrieb: > allein die Grundidee die hinter den nicht gönnen des "Geldwerten" steht > ist eine bodenlose Frechheit. Man kann das auch anders sehen: erst durch das EEG und die gezahlten Vergütungen wurden Photovoltaikanlagen überhaupt so günstig wie sie es jetzt sind, vorher waren die nicht konkurenzfähig mit Netzstrom. Finanziert wurde/wird das von den Stromverbrauchern. Warum sollten also die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die davon jetzt besonders profitieren, nichts dafür zahlen? Das könnte man genauso als "bodenlose Frechheit" bezeichnen.
> Und bisher stand noch keiner auf der Matte, der den Zähler > tauschen wollte, weil der Verbrauch für einen Haushalt ohne > irgendwas viel zu gering ist? Das kommt definitiv... wenn man deutlich unter dem Durchschnitt bleibt, dann kommen die das prüfen. Wenn Du aber das zehnfache verbrauchst, interessiert sich keine Sau dafür.
Beitrag #6287020 wurde vom Autor gelöscht.
Diese Inselanlagen mit 600W wären ja schon interessant, aber ich kann ja nur in eine Phase einspeisen. Blöderweise gibts aber auf jeder Phase irgendwelche Dauerlauf-Miniverbraucher. Was macht man dann?
Das wird vom Zähler über die Phasen summierend betrachtet, jedenfalls bei den alten Ferraris-Zählern. Die neueren elektronischen müssten das eigentlich genau so machen. Wichtig ist noch: Der Zähler braucht bei so einer "geduldeten Mini-Anlage" unbedingt eine Rücklaufsperre. Ist zwar dicht am Betrug am Kunden, aber den Zähler rückwärts laufen zu lassen gilt für die Konzerne gelegentlich als sowas wie Fälschung elektronischer Aufzeichnungen und dann ist man schnell hoch in Mode. Hintergrund ist, daß man das Netz nicht als "Akku" nutzen darf, man muß dem EVU dann den zuviel erzeugten Strom schenken wenn man ihn einspeist, ohne daß der Zähler rückwärts laufen darf. Übrigens haben Zähler mit Rücklaufsperre manchmal eine höhere monatliche Grundgebühr - viel Spaß dann bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung einer solchen Anlage.
Ben B. schrieb: >> Und bisher stand noch keiner auf der Matte, der den Zähler >> tauschen wollte, weil der Verbrauch für einen Haushalt ohne >> irgendwas viel zu gering ist? > Das kommt definitiv... wenn man deutlich unter dem Durchschnitt bleibt, > dann kommen die das prüfen. Wenn Du aber das zehnfache verbrauchst, > interessiert sich keine Sau dafür. Ich kenne eine Gartenanlage, deren Verbrauch sich bei einer Erweiterung um 50% auf 1/3 reduziert hat. Weil ein "Profi" den einen Meßwandler am Zähler falsch gepolt angeschlossen hatte. Damit wurde eine Phase negativ gemessen. Ein echter Profi, mit EVU-Zulassung. Das hat bei den Stadtwerken 5 Jahre lang keiner bemerkt. Ging ja auch nur von vorher konstant 15MWh auf konstant 5MWh zurück. Trotz größerem Anschlußwert, für den man ja extra einen Wandler-Zähler eingebaut hat. Erst als der Vereinsvorstand wechselte, gab es das Problem daß die Summe der Verbräuche aller Gärten 3 mal so hoch waren, wie die eingekaufte Strommenge. Der letzte Vorstand hatte sich da gar keine Gedanken gemacht. Erst auf Anfrage des neuen Kassierers wurde das vom EVU untersucht und der Fehler entdeckt.
Schlampigkeit. Erstens misst man sowas bei der Montage nach, zweitens hat's der alte Vorstand wohl gerne als zusätzliche Einnahmequelle genutzt und drittens scheinen Stadtwerke bei sowas generell nicht besonders interessiert zu sein. Bei den großen Netzbetreibern oder privaten Anbietern triggert man damit sofort den Betrugsverdacht-Prüfer.
paul schrieb: > Man kann das auch anders sehen: erst durch das EEG und die gezahlten > Vergütungen wurden Photovoltaikanlagen überhaupt so günstig wie sie es > jetzt sind, vorher waren die nicht konkurenzfähig mit Netzstrom. > Finanziert wurde/wird das von den Stromverbrauchern. Warum sollten also > die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die davon jetzt besonders > profitieren, nichts dafür zahlen? Das könnte man genauso als "bodenlose > Frechheit" bezeichnen. Man könnte trotzdem unterscheiden zwischen Anlagen, die Volleinspeiser sind und Anlagen die nur Überschuss einspeisen. Auch könnte man nach Alter der Anlagen unterscheiden. Heute bekommt man 11 Ct. oder weniger pro kWh.
Wegen dem Alter wird ja unterschieden. Altanlagen bekommen für eingespeisten Strom deutlich mehr als neuerlich errichtete. Wenn Du eine größere Anlage in Betrieb nimmst, bekommst Du auf x Jahre eine Vergütung garantiert. Das bietet dem Investor Investitionssicherheit und dem Endkunden einen höheren Strompreis dank EEG-Umlage. Wobei man fairerweise sagen muß, daß ältere Anlagen deutlich mehr gekostet haben als eine Anlage gleicher Leistung, die man heute aufstellen würde - aber den Investoren wurde damit jegliches Risiko abgenommen. Das ist wie eine Lizenz zum Geld drucken und es wurde in der Hochzeit des Anlagen-Neubaus auch viel getrickst. Mancher Solarpark ging z.B. zwei Monate früher in Betrieb als die Wechselrichter geliefert wurden - dank eines Diesel-Aggregats.
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Bearbeitet durch User
Sven L. schrieb: > Auch könnte man nach Alter der Anlagen unterscheiden. Heute bekommt man > 11 Ct. oder weniger pro kWh. Vattenfall bekommt pro kWh etwa 3 Cent, du als Solaranlagen-Besitzer bekommst 3 bis 4 mal so viel. Wenn du deinen Strom einspeist, dann muss das Kraftwerk die Produktion entsprechend drosseln. Teilweise haben die Solar und Windkraftanlagen in Brandenburg 100% des Verbrauchs gedeckt, was für die Kraftwerkbetreiber natürlich sehr ätzend ist. Eigentlich ist es eine gute Idee den Strom vor Ort zu produziere und ihn nicht über mehrere Kilometer zu transportieren. Wenn man jetzt noch ein paar gute Speichermöglichkeiten vor Ort realisieren könnte, das wäre ideal. Ich wäre auch für ein großflächiges Gleichspannungsnetz, das könnte man auch parallel zu dem aktuellen Netz betreiben. Die Technologie dafür existiert, man muss es nur mal machen.
Gleichspannungsnetze sind zur Verteilung elektrischer Energie ungeeignet, das hat Edison bewiesen und Westinghouse (durch Tesla) zu der Firma gemacht, die sie heute ist. Auch wenn sich beide Firmen inzwischen eher im Abwärtstrend befinden, hat sich an der Physik nichts geändert. Dazu parallel ein zweites Stromnetz aufbauen? Obwohl das Wechselstromnetz mit seinen einfachen Transformatoren so extrem zuverlässig funktioniert? Überflüssig wie'n Kropf und finanzieren wird das auch niemand. Wir haben ja schon Probleme, ein flächendeckendes Glasfasernetz für schnellen Internetzugang hinzukriegen. Guten Morgen!
Eine mögliche Option besteht darin, sich an Ihre örtliche Energieregulierungsbehörde zu wenden, um Ihren Fall zu besprechen und potenzielle Lösungen zu erkunden. Möglicherweise geben sie Hinweise dazu, wie mit dem bestehenden System umzugehen ist, oder schlagen alternative Vereinbarungen vor. Darüber hinaus könnte der Austausch mit anderen, die ähnliche Probleme hatten, wertvolle Einblicke und Strategien bieten. Ich habe auch PV durch den untenstehenden Service installiert und bin mit ihrem Service zufrieden. Sie können sich ebenfalls an sie wenden. https://arbitragesolar.de/photovoltaik-installation/
Martin F. schrieb: > Eine mögliche Option besteht darin, sich an Ihre örtliche > Energieregulierungsbehörde zu wenden, örtlich heisst ja wohl je nach EU Land 25. März 2020: "Die Energieregulierungsbehörde hat über die vorübergehende Einstellung der direkten Bürgerbetreuung informiert" Wenn schon Spam, dann nicht so ein Stuss.
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