Forum: Haus & Smart Home Solaranlage über 10kW ohne Netzeinspeisung erlaubt?


von Otto P. (Gast)


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Hallo,

bei meinem Hausdach habe ich Solaranlage aufgebaut die knapp 22kW 
bringt.
Ich darf aber nur <10kW aufbauen bzw anschließen (vom Energiewerk aus). 
Die Nachricht (letzte Woche) kam zu spät bei mir an, da die Anlage schon 
einige Jahre in Betrieb ist.

Ich habe ein Lagerraum neben dem Gebäude (verbunden) das ich seit Jahren 
nutze. Dort habe ich Batterien hineingestellt und die Energie der 
22kW-Zellen dort gepuffert. Tagsüber wird der Überschuss direkt in die 
Hausverbraucher geleitet und abends solange die Zellen benutzt bis diese 
leer sind und durch einen Schütz werden dann die Versorgung durch das 
E-Werk wieder hergestellt.
Nun soll ich aber meine Anlage komplett außer Betrieb nehmen, da die 
Zellen über 10kW liefern. Selbst wenn ich nur 10kW der Zellen anschließe 
dürfte ich nicht weiter benutzen solange die restlichen Zellen auf dem 
Dach sind.

Was kann ich tun?

Hat jemand so was schon gehabt?

Gott zum Gruße
Otto

von Milbe (Gast)


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In welchem Land (Planet Erde) steht deine Anlage? Wer genau hat 
festgelegt, dass du die Anlage außer Betrieb setzen musst?

von kenny (Gast)


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Ohne mich jetzt mit den rechtlichen Regularien auseinander gesetzt zu 
haben vermute ich, das die Gesamtleistung des Systems betrachtet wird.
Ob nur 50% des Systems betriebsbereit ist oder nicht spielt keine Rolle.
Das System könnte ja theoretisch mehr leisten.

von Stephan (Gast)


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Otto P. schrieb:
> Die Nachricht (letzte Woche) kam zu spät bei mir an, da die Anlage schon
> einige Jahre in Betrieb ist.

Du musstest die Anlage doch anmelden (damals) und auch ins SolarRegister 
eintragen und einen Vertrag mit dem Netzbetreiber machen.... (So ist das 
jedenfalls in BW).
Wenn das alles mit rechten Dingen zuging, würde mich die Begründung des 
Netzbetreibers interessieren...

von W.A. (Gast)


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Otto P. schrieb:
> Dort habe ich Batterien hineingestellt und die Energie der
> 22kW-Zellen dort gepuffert. Tagsüber wird der Überschuss direkt in die
> Hausverbraucher geleitet und abends solange die Zellen benutzt bis diese
> leer sind und durch einen Schütz werden dann die Versorgung durch das
> E-Werk wieder hergestellt.

Versteuerst du deinen Eigenverbrauch oder bist du von der Steuerpflich 
befreit?

von Sebastian (Gast)


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Es erfolgt doch überhaupt keine Einspeisung ins Netz. Eine Begrenzung 
für Inselanlagen ist mir nicht bekannt.
Das Kompetenz Zentrum Energie sagt: Keine Genehmigung nötig
Sie benötigen keine Genehmigung vom  örtlichen 
Energieversorgungsunternehmen (Netzüberprüfung) mehr.

Paragraphen finde ich leider keine

von Reinhard S. (rezz)


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Mach 2 Anlagen draus. Einmal 10kW für offizielle und dann der Rest nur 
für die Akkus.

von Otto P. (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Mach 2 Anlagen draus. Einmal 10kW für offizielle und dann der Rest nur
> für die Akkus.

Ich will keine Netzeinspeisung haben. Aber laut E-Werk soll ich das 
machen. Ich würde dann pro kWh 7 Cent bekommen. Zahlen soll ich pro kWh 
dann 28 Cent.

Bedeutet ich speise ein und hol mein Strom wieder raus. Bezahle also 21 
Cent für meinen Strom. Das möchte ich nicht.

von Stephan (Gast)


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Sebastian schrieb:
> Es erfolgt doch überhaupt keine Einspeisung ins Netz

Ok... reine OffGrid Anlage mit 22kWp ... Ich gestehe: kommt in meinem 
Universum nicht vor (Bin EEG2004 Betreiber)

Es gibt aber tatsächlich im EEG2014 einen Hinweis auf die genannte 
Grenze von 10kW(p).

„Zitat von EEG 2014 § 61.2.4
wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung 
von höchstens
10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst 
verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr;
dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer 
von 20 Kalenderjahren
zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 ist 
entsprechend anzuwenden.„ (Das ist aus einer Diskussion PV Forum 
(https://www.photovoltaikforum.com/thread/113574-sind-inselanlagen-beim-netzbetreiber-anmeldepflichtig/) 
- müsste der TO nochmal mit dem EEG2020 gegenchecken...

2 Anlagen a 10kW(p) auf selbem Dach/Grundstück!) draus zu machen wird mE 
nicht gehen.

von Dieter (Gast)


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Nach den unteren Regelungen wird der TO keine EEG Umlage zahlen wollen.

Somit  wird er verpflichtet die Anlage abzubauen. Kommt er dieser nicht 
nach, kann die Anlage als letzte Maßnahme auch zerstört werden. Die 
Kosten, die dabei entstehen und Schäden die bei der Zerstörung 
auftreten, werden dem TO in Rechnung gestellt.

Die Anlage ist sicherlich nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet. 
Daher kann der Stromversorger/Netzbetreiber alles andere ablehnen. 
Insbesodere die privatisierten müssen auch nicht auf den rechtlichen 
Mangel hinweisen, der die andere Partei auf die Idee bringen könnte, was 
er noch nachziehen müßte, dass der Zwangsabbau nicht durchgeführt werden 
muss.

Wir haben es hier mit einem Schlaumeierchen zu tun.


https://maxx-solar.de/gesetzliche-vorschriften/meldepflicht-fuer-eeg-anlagen/

 Wo ist die Meldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur 
abzugeben?

 Die Meldung bei der Bundesnetzagentur können Sie bequem über den Link 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/node.html 
Bedenken Sie bitte die Regelung der Umlagepflicht im § 61a EEG. Eine 
Befreiung der EEG Umlage ist bei Anlagengrößen <10kWp und einer 
eigenverbrauchter Strommenge <10.000 kWh gegeben.


https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfragen?f%5B0%5D=schlagworte:141&f%5B1%5D=schlagworte:733
Häufige Rechtsfrage Nr. 08.10.2018
Ist auch die Aufladung einer Batterie, eines Akkus oder einer 
Speicherheizung ein „(Letzt-)Verbrauch“ von Strom im Sinne des EEG ? Ja.

https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/eigenverbrauch/eeg

von ACDC (Gast)


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Dieter schrieb:
> Ist auch die Aufladung einer Batterie, eines Akkus oder einer
> Speicherheizung ein „(Letzt-)Verbrauch“ von Strom im Sinne des EEG ? Ja.

Das ist ja toll :D

von Batterie-Lutscher (Gast)


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Wenn der TE komplett auf Inselbetrieb geht, also den Netzanschluss 
stilllegen lässt
(Nicht nur per Schütz trennen, komplett Zähler abbauen & verplomben)

Sollte doch hier die (2) greifen
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61a.html

also "[Anspruch des Netzbetreibers auf EEG-Umlage entfällt] wenn die 
Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch 
mittelbar an ein Netz angeschlossen ist"

Und von der gesparten Grundgebühr finanziert man sich einen kleinen 
Diesel-Generator für den Winter...

von Wühlhase (Gast)


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Ich habe mal von jemandem gelesen, der seinen selbsterzeugten Strom für 
die Warmwasserversorgung genutzt hat und sich damit aus dem ganzen 
EEG-Scheiß gemogelt hat. Vielleicht wäre das ein Ausweg.

Ob das erfolgreich ist weiß ich nicht, aber für sieben Cent verkaufen um 
dann für 28 Cent wieder zurückzukaufen würde ich auch nicht machen. 
Jeder Cent in den Rachen des Staates ist nach aktueller Lage m.M.n. ein 
Cent zuviel.

von Oliver S. (oliverso)


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Batterie-Lutscher schrieb:
> Wenn der TE komplett auf Inselbetrieb geht, also den Netzanschluss
> stilllegen lässt
> (Nicht nur per Schütz trennen, komplett Zähler abbauen & verplomben)

Dann wäre das Problem gelöst. Nur wird er sich das nicht trauen

Wühlhase schrieb:
> Ich habe mal von jemandem gelesen, der seinen selbsterzeugten Strom für
> die Warmwasserversorgung genutzt hat und sich damit aus dem ganzen
> EEG-Scheiß gemogelt hat. Vielleicht wäre das ein Ausweg.

Nein, ist es nicht. Du hast das Problem nicht verstanden.

Oliver

von Heiner (Gast)


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Ich bin ein Verbrecher ein ganz böser Mensch der nur böses im Sinn hat..

Ich habe mir über die Jahre viele gebrauchte Solarmodule von überall 
gekauft und damit Carport, Garage, Schuppen und seit einigen Wochen 
sogar ein Teil vom Hausdach zugepflastert. Wenn die sonne ordentlich 
knallt habe ich aktuell knapp 13 Kw. Natürlich gibt es absolut keine 
Dokumente von der Anlage. Es ist nix angemeldet. Wenn man nur nach den 
Labels der Solarmodule guckt hätte ich sicher sogar fast 20Kw. Und ich 
habe 4 Wechselrichter am Netz. Einer ist ein vermutlich legaler 600w was 
als Balkonkraftwerk wohl erlaubt ist. Aber ich habe nicht diese Spezial 
Steckdose verbaut ;)
Die andern drei sind sicher sehr Unlegal. Die Haben einen Messtrafo und 
speisen auf jeder Phase soviel ins Netz wie ich verbrauche bix max 1Kw 
pro Phase, der Rest landet in einem ganzen Arsch voll alter Stapler 
Akkus. Alle Haben die Din irgendwas und schalten sich ab sobald die 
Netzphase fehlt.
Und falls mal wirklich jemand fragt habe ich noch einen 5Kw Insel 
Wechselrichter  an den Akkus womit ich meine Großverbraucher 
Spülmaschine Waschmaschine und eine Wärmepumpe versorge.

Habe ich jetzt ein schlechtes gewissen? Nein Ganz im Gegenteil. Ich 
werde weitermachen. Und ich werde noch vergrößern. Ich bin mittlerweile 
bei fast 90% Eigenverbrauch und wenn man mir wirklich irgendwann die 
Leitung absägt kaufe ich mir einen Generator für die richtig dunklen 
tage.

Ich habe die Anlage zu 100% Selber aufgebaut. Ich bin Elektriker (Zwar 
nur Geselle) ich bin mir der Situation absolut bewusst Ich kenne die 
Gefahren um Strom und ich sehe technisch betrachtet absolut kein Grund 
das nicht zu machen.

Was mich hingegen richtig stört ist das verhalten unserer Regierung. Es 
wurde doch tatsächlich vorgeschlagen das Solaranlagenbetreiber ihren 
Strom zu 100% einspeisen sollen ohne Eigenverbrauch für ein paar wenige 
Cent und den Gleichen, Ihren selbst erzeugten Strom Für Normalpreis fast 
30 Cent zurück kaufen dürfen.

In welcher Welt leben wir denn?

von Dieter (Gast)


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Heiner schrieb:
> In welcher Welt leben wir denn?

In einer Welt der Umverteilung wie eine rot-rot-grüne Parteienlandschaft 
es fordert und der rote Koalitionspartner es in den Koalitionsvertrag 
rein(g)e(r)preßt hat. Nur so lassen sich aus Deinem Strom aktuell 
Steuereinnahmen generieren.

von Landwirt (Gast)


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Also ich würde eine Online-USV aus der Kiste machen. Deine Lasten werden 
nur aus den Wechselrichtern aus den Akkus betrieben. Die Solaranlage 
kann nur die Akkus laden oder direkt die Wechselrichter speisen. Das 
Einzige was am Netz hängt ist ein dickes Ladegerät. Sollen sie sich ihre 
21cent-Rechnung sonstwohin schieben.
Ab jetzt nur noch Selbstverbrauch statt Einspeisung.

von Gefährlicher Unfug (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Jeder Cent in den Rachen des Staates ist nach aktueller Lage m.M.n. ein
> Cent zuviel.

Du benutzt keine Gehwege, keine Straßen, keine Wasserversorgung, usw. 
usf.

Die liebe ich, große Klappe gegen den bösen Staat haben haben, aber die 
ersten sein, wenns irgendwo was umsonst gibt.

Geh nach Afrika, Konge z.B. dort ist viel weniger Staat.

von asd (Gast)


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> Du benutzt keine Gehwege, keine Straßen, keine Wasserversorgung, usw.
> usf.
> Die liebe ich, große Klappe gegen den bösen Staat haben haben

Wie dir vielleicht aufgefallen ist wurde der Strom vor 20 Jahren 
privatisiert. Das Geld was mit Strom verdient wird geht alles an 
Investoren die den vollen Steuersatz ihrer selbst gewählten Steueroase 
bezahlen... und damit die Gehwege einer schönen Karibik- oder Kanalinsel 
finanzieren.

von Wühlhase (Gast)


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Gefährlicher Unfug schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> Jeder Cent in den Rachen des Staates ist nach aktueller Lage m.M.n. ein
>> Cent zuviel.
>
> Du benutzt keine Gehwege, keine Straßen, keine Wasserversorgung, usw.
> usf.
>
> Die liebe ich, große Klappe gegen den bösen Staat haben haben, aber die
> ersten sein, wenns irgendwo was umsonst gibt.
>
> Geh nach Afrika, Konge z.B. dort ist viel weniger Staat.

Ah ja...du scheinst kein Problem damit zu haben, aktuell 
Entwicklungshilfe an Staaten wie China zu bezahlen, bist mit dem 
Beratersaustall unter v.d.L. einverstanden, finanzierst gerne die >200 
Gender-Professuren an deutschen Unis, Merkels Politik mit freundlichem 
Gesicht, die Pleiteländer Europas, ...
Der Staat hat seit sieben oder acht Jahren mehr Steuern eingenommen als 
im Vorjahr, und Scholz hat im letzten Jahr schon gejammert daß das nicht 
reicht.

Die liebe ich, die ihr Maul aufmachen ohne zu sehen, wie dieser Staat 
agiert und zu blöd zum Lesen sind. Wenn sich die AKTUELLE LAGE wieder 
dahin verschiebt, daß sich ein Einsatz für die Gesellschaft auch wieder 
lohnt, ändere ich gerne auch meine Meinung zum deutschen Steuerwesen.



Oliver S. schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> Ich habe mal von jemandem gelesen, der seinen selbsterzeugten Strom für
>> die Warmwasserversorgung genutzt hat und sich damit aus dem ganzen
>> EEG-Scheiß gemogelt hat. Vielleicht wäre das ein Ausweg.
>
> Nein, ist es nicht. Du hast das Problem nicht verstanden.
>
> Oliver

Wieso? Sein Problem ist, das der Staat darauf besteht daß er seine 
PV-Anlage abbaut. Er will eine Lösung in der Form, daß er diese 
weiterbetreiben kann.

Wenn er seine Anlage teilt und <10kW elektrisch nutzt, und aus dem Rest 
eine zweite Anlage baut die lediglich Wasser wärmt, hat er zumindest 
eine Streitgrundlage geschaffen, d.h. er kann dagegenargumentieren. 
Zumindest war das mal in der Weise zulässig, ob es heute noch so ist 
weiß ich nicht.

Was wäre denn z.B. der Unterschied, wenn er Wasser direkt auf seinem 
Dach erwärmen würde? Da würde garantiert kein EEG greifen. Daß da jetzt 
technisch ein elektrischer Zwischenschritt eingebaut ist (PV-Zelle und 
Heizpatrone statt direkter Einstrahlung) macht ja nach außen hin keinen 
Unterschied.

von Thomas (kosmos)


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Inselanlagen und Einspeiser ohne Vergütung
Von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch sind ferner Anlagenbetreiber 
befreit, die ihre Anlage als Inselanlage betreiben, wenn diese weder 
mittelbar noch unmittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. 
Zudem sind Letztverbraucher befreit, die sich vollständig mit Solarstrom 
versorgen und nur noch den Überschussstrom ohne Inanspruchnahme der 
Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Quelle: Bundesnetzagentur und dazu noch eine Grafik
https://www.energie-experten.org/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Strom_sparen_Strompreis_kwh_EEG-Umlage_Sonderregelungen_Grafik_Bundesnetzagentur_00d416c7e3.jpg

: Bearbeitet durch User
von EVU (Gast)


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Heiner schrieb:
> Was mich hingegen richtig stört ist das verhalten unserer Regierung.

Die Stromversorger müssen Geld verdienen und das können sie bei solcher 
Art privater Anlagen nur, wenn sie auch für selbst erzeugte elektrische 
Energie mit abkassieren. Die Lobby-Arbeit, die solche Gesetzgebung 
erfordert, muss ebenfalls finanziert werden.
Auch müssen die Mitglieder unserer Regierung an ihre eventuellen 
Aufsichtsratsjobs nach ihrem Dasein als Volksvertreter denken. 
Entsprechend wohlwollende Gesetzgebung ist da sehr hilfreich.

von Oliver S. (oliverso)


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Wühlhase schrieb:
> Wenn er seine Anlage teilt und <10kW elektrisch nutzt, und aus dem Rest
> eine zweite Anlage baut die lediglich Wasser wärmt, hat er zumindest
> eine Streitgrundlage geschaffen, d.h. er kann dagegenargumentieren.

Nein. Die Anlage erzeugt Strom, wr verbraucht ihn selber, und es ist 
keine echte Inselanlage. Dann greift die 10kW-Grenze. Ende der 
Diskussion. Dafür ist es völlig egal, was mit dem Strom gemacht wird.

Die 10kW-Grenze bedeutet aber eigentlich nicht, daß man nicht größer 
bauen darf, sondern nur, daß ab der Größe EEG-Umlage für den gesamten 
erzeugten Strom gezahlt werden muß.

Was da also tatsächlich zwischen TO und Versorger kommuniziert wurde, 
dürfte mehr sein, als der TO schreibt. Ie Abbauaufforderung wird da nur 
das Ende der Diskussion gewesen sein.

Oliver

von Dieter R. (drei)


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Ich bin weder Jurist noch habe ich Erfahrungen mit entsprechenden 
Anlagen, aber bei kurzer Durchsicht des langen EEG 2017 fallen mir dazu 
folgende zwei Paragraphen auf:

§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
(1) Die Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, die EEG-Umlage 
von Letztverbrauchern zu verlangen für
1. die Eigenversorgung ...

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 
61a bis 61g und 61l.


und


§ 61a Entfallen der EEG-Umlage
Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar 
noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,

§61a bezieht sich auf die Stromerzeugungsanlage, nicht auf die 
Stromverbraucher.

Wenn also, wie (nach meinem Verständnis) vom TO beschrieben, keine 
Verbindung der Stromerzeugungsanlage mit dem Netz besteht, dann sehe 
ich keine Grundlage für die Erhebung der EEG-Umlage. §61a Abs. 2 gilt 
unabhängig von der Anlagengröße. Falls der TO gegenwärtig doch 
einspeist, müsste er auf die Einspeisung vollständig verzichten (also 
entsprechende Vorrichtungen abbauen) und seine Anlage nur zur 
Eigenversorgung betreiben. Wirklich beurteilen kann das aber nur ein 
Fachjurist. Der wird sich in diesem Forum wohl nicht finden. Immerhin 
wäre es freundlich und hilfreich, wenn der TO nach Einholung 
juristischen Rats hier das Ergebnis posten würde.

von Oliver S. (oliverso)


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Dieter R. schrieb:
> Wenn also, wie (nach meinem Verständnis) vom TO beschrieben, keine
> Verbindung der Stromerzeugungsanlage mit dem Netz besteht, dann sehe ich

Das Thema ist sowas von ausdiskutiert, da gibt es keinerlei 
Interpretationsspielraum. Für eine Befreiung reicht nicht aus, daß die 
Anlage nicht mit dem Netz verbunden ist, dafür darf überhaupt keine 
technische Möglichkeit einer Netzverbindung bestehen. Wenn das 
Grundstück einen Anschluß ans Versorgungsnetz hat, besteht die 
Möglichkeit.
„Sinn“ der Sache ist angeblich, sich an den Kosten des Versorgers für 
den ja nach wie vor vorhandenen und auch genutzten Anschluß zu 
beteiligen.

Das einzige, was den TO retten könnte, ist die inzwischen von der EU 
geänderte Obergrenze auf 30kW, die irgendwann mal in deutsches Recht 
umgesetzt werden soll (oder m.E. die Nachzahlung der EEG-Umlage seit 
bestehen der Anlage).

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Dieter R. (drei)


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Oliver S. schrieb:
> Dieter R. schrieb:
>> Wenn also, wie (nach meinem Verständnis) vom TO beschrieben, keine
>> Verbindung der Stromerzeugungsanlage mit dem Netz besteht, dann sehe ich
>
> Das Thema ist sowas von ausdiskutiert, da gibt es keinerlei
> Interpretationsspielraum.

Ausdiskutiert vielleicht, aber auch ausgeklagt? Ich habe mir eben dazu 
noch das entsprechende ca. 100-seitige Ausführungsmerkblatt der 
Bundesnetzagentur angelesen. Da kommen mir doch erhebliche Zweifel. Auch 
die Bundesnetzagentur ist an den Wortlaut der bestehenden Gesetze 
gebunden und nicht daran, was irgendwer irgendwo als Gesetzeszweck 
hineininterpretiert hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass schlampige 
Gesetze und noch schlampigere Ausführungsverordnungen gekippt werden. 
Vermutlich bleibt das Thema also ungeklärt, bis jemand den mühsamen und 
kostenträchtigen Weg einer höchstinstanzlichen Klärung geht. Kaum ein 
Kleinanlagenbetreiber wird das aber auf sich nehmen wollen. Oder gibt es 
dazu schon eine Rechtsprechung?

Also bleibt wohl nur resignieren, Rückbau auf 10kW, restliche Module 
verramschen.

von Armin X. (werweiswas)


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Die wird der Heiner mit Handkuss nehmen.

Heiner schrieb:
> Ich habe die Anlage zu 100% Selber aufgebaut. Ich bin Elektriker (Zwar
> nur Geselle) ich bin mir der Situation absolut bewusst Ich kenne die
> Gefahren um Strom und ich sehe technisch betrachtet absolut kein Grund
> das nicht zu machen.

Dass bis jetzt noch keiner auf die Idee gekommen ist und nach dem 
Versicherungsschutz ruft und dem Staatsanwalt. Falls doch was passiert 
und kein Meister oder Inschinör die Anlage abgenommen hat...

von Wühlhase (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> Wenn er seine Anlage teilt und <10kW elektrisch nutzt, und aus dem Rest
>> eine zweite Anlage baut die lediglich Wasser wärmt, hat er zumindest
>> eine Streitgrundlage geschaffen, d.h. er kann dagegenargumentieren.
>
> Nein. Die Anlage erzeugt Strom, wr verbraucht ihn selber, und es ist
> keine echte Inselanlage. Dann greift die 10kW-Grenze. Ende der
> Diskussion. Dafür ist es völlig egal, was mit dem Strom gemacht wird.

Wie gesagt - ich sehe das anders, allerdings kann ich es nachvollziehen 
das ein Jurist das nicht begreifen könnte.


Oliver S. schrieb:
> Was da also tatsächlich zwischen TO und Versorger kommuniziert wurde,
> dürfte mehr sein, als der TO schreibt. Ie Abbauaufforderung wird da nur
> das Ende der Diskussion gewesen sein.

Und wenn du damit Recht hast, ist sowieso alles nochmal ganz anders.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Auch wenn es sicher keiner hören will.

Nicht gemeldete PV-Anlagen sind sicher mehr als nur ein Kavaliersdelikt.

Das geht bei nicht abgeführter EEG-Umlage los und hört bei irgendwelchen 
steuerlichen Dingen auf.

Alle bisher im PV-Meldeportal gemeldeten Anlagen sind in das 
Marktstammdatenregister zu überführen, und dort hat das Finanzamt ganz 
offitell auch einen Zugriff drauf.

Auch Speicher müssen gemeldet werden.

Und auch der Netzbetreiber wird nicht untätig bleiben, wenn er 
irgendwann von der Anlage Wind bekommt.

Ob man das nun gut findet oder nicht, aber der Staat sitzt auch hier im 
Zweifel am längerem Hebel, am Ende interessiert es auch nicht, ob man 
nur ein Watt einspeist oder 1kW.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Frage eines Neugierigen (mir): Wieviele Module sind das, also 10kW, in 
etwa?

von Carl D. (jcw2)


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Nur mal so interessehalber, was will das Finanzamt mit der Info das ich 
3 Panels am Balkon hängen hab, die ich aus versteuertem Einkommen 
bezahlt hab? Mir die Mehrwertsteuer ungefragt rückerstatten?
Wenn das Betriebsvermögen wäre, also MwSt-Rückerstattung beantragt und 
ich Abschreibungen zur Einkommensteuerminderung geltend machen würde, 
dann wäre Eigenverbrauch natürlich steuerpflichtig.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Oliver S. schrieb:
> dafür darf überhaupt keine
> technische Möglichkeit einer Netzverbindung bestehen. Wenn das
> Grundstück einen Anschluß ans Versorgungsnetz hat, besteht die
> Möglichkeit.

Weshalb gibt es denn diese Grenze?
Was ist der Sinn des Ganzen ?

Das müsste eigentlich irgend wo stehen.

Eigentlich geht es doch nur darum die Einspeiseleistung irgend wie 
regulieren zu können, das muss ja auch geplant werden.

Wenn er den Strom selbst verbraucht, dann sollte er mit einem separaten 
Stromkreis keine Probleme bekommen.
Er will aber nicht jedes mal den Wäschetrockner in die Steckdose des 
Netzbetreibers umstecken wenn gerade die Akkus leer sind.

Wenn er es so gestaltet dass er keinen Strom ins Netz speisen kann, dann 
sollte das Problem eigentlich auch gelöst sein. (von der Logik und 
Funktionsweise, vielleicht nicht von der rechtlichen Seite)

Crazy H. schrieb:
> Frage eines Neugierigen (mir): Wieviele Module sind das, also 10kW, in
> etwa?

Die Sonne mit einer Strahlungs-Leistung von 1kW/m² auf die Erde.
Solche Solarzellen besitzen einen Wirkungsgrad von 7% bis 15%.

Um 1kW an Spitzenleistung zu bekommen, dann brauchst du also eine Fläche 
von 14,28m² (µ=7%) bis 6,66m² (µ=15%). (wenn die Solarzellen kalt sind 
und einen optimalen Winkel zur Sonne aufweisen, was aber eigentlich sehr 
selten der Fall sein düfte)

Also brauchst du für 10kW Spitzenleistung 142,8m² bis 66,6m² an 
Solarzellenfläche. Praktisch braucht man natürlich noch die Rahmen, 
etwas Montagefläche usw. so dass man getrost noch 10-20% Dachfläche 
hinzu rechnen kann.

von Oliver S. (oliverso)


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Mike J. schrieb:
> Eigentlich geht es doch nur darum die Einspeiseleistung irgend wie
> regulieren zu können, das muss ja auch geplant werden.

Das alles hat mit Einspeisung überhaupt nichts zu tun, da es 
ausdrücklich um die Stromerzeugung zum Eigenverbrauch geht.

Und auch wenn das schon mehrfach geschrieben wurde, auch nochmal für 
dich: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es da tatsächlich ein Kabel 
von der PV-Anlage zum Netzanschluß gibt, es reicht völlig aus, das es 
technisch möglich wäre.

Es ist auch überhaupt nicht verboten, größere Anlagen als 10 kWp für den 
Eigenverbrauch zu betreiben. Nur muß man dann für den den selbst 
erzeugten und selbst verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen.

Mit Logik hat das nur begrenzt etwas zu tun. Das ist einfach so.

Oliver

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Richtig Oliver. Das hat der Gast Dieter oben auch geschrieben und 
Minusse bekommen. Der TO scheint auch weg zu sein, nachdem er nicht die 
Antworten bekam, die er haben wollte. Aber die rechtliche Lage ist, wie 
sie in den Gesetzen und Verordnungen steht.

Mit seinen letzten Änderungen (Hinzubauen weiterer Zellen) hat er sich 
seinen Bestandsschutz versemmelt, falls Schlaubischlumpf jemals den 
Behördenkram richtig gemacht hatte.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Wenn eine Anlage am öffentlichen Stromnetz betzrieben wird, legt der 
Netzbetreiber in seiner Einspeisezusage die max. Größe fest. Dabei 
spielt es keine Rolle das man selbst 50 kW vervrauchen könnte, wenn nur 
5 genehmigt wurden.

Argumentation: Das Netz muss im Zweifel die komplette Anlagenleistung 
aufnehmen könnnen.

von Oliver S. (oliverso)


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Abgesehen davon, daß das mit dem Thema hier nichts zu tun hat, ist es 
auch noch falsch.  Bis 30kWp darf der Netzbetreiber gar nichts, darüber 
darf er beim Anschluß mitreden, und dabei eventuell entstehende Kosten 
weitergeben.

Oliver

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ja Du hast Recht mein Beispiel war mit den eingesetzten Zahlen falsch.

Ich kenne aber trotzdem Fälle, da hat der Netzbetreiber eine PV-Anlage < 
30kWp abgelehnt hat, mit der Begründung "unverhältnismäßiger Netzausbau 
notwendig"

In der Tat kann der Netzbetreiber fordern, das eine geplante PV-Anlage 
bis zur Ertüchtigung des Netzes mit verringerter Leistung betrieben 
wird.

Und natürlich muss der NB die Anlage am Netzanschluss genehmigen, auch 
wenn es im Internet dazu wiedersprüchliche Aussagen gibt.

Eine angefragte Anlage geht immer zur Netzberechnung / 
Netzverträglichkeitsprüfung.

Ich kenne Ortsnetze, da schaukeln die PV-Anlagen das Netz so hoch, das, 
diese sich gegenseitig rauskicken.

: Bearbeitet durch User
von trolldetector (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Und auch wenn das schon mehrfach geschrieben wurde, auch nochmal für
> dich: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es da tatsächlich ein Kabel
> von der PV-Anlage zum Netzanschluß gibt, es reicht völlig aus, das es
> technisch möglich wäre.

Das ist falsch!

"-> Eigenverbrauch liegt laut EEG immer dann vor, wenn der erzeugte 
Solarstrom nicht ins Netz eingespeist und vor dem Netzverknüp­fungspunkt 
der Photovoltaik Anlage verbraucht wird."

Existiert kein Netzverknüp­fungspunkt gibt es auch keinen Eigenverbrauch 
im Sinne des EEG!
Die Solaranlage ohne Netzverknüp­fungspunkt ist reines Privatvergnügen, 
der selbst erzeugte und verbrauchte Strom muß selbstverständlich bei 
niemandem bezahlt werden.

Erklärt man sich freilich selbst zum Unternehmer/Energieerzeuger, 
beispielsweise um steuerliche Vorteile mitnehmen zu können, mag die 
Sache anders aussehen.
Natürlich trifft auch das oben geschriebene zu:

Dieter R. schrieb:
> § 61a Entfallen der EEG-Umlage
> Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,
> 2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar
> noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,...

Da TO außerdem offensichtlich nicht willens oder in der Lage ist 
mitzuteilen von wem und mit welcher Begründung die Forderung zur 
Stilllegung kam, riecht für mich die ganze Fragestellung verdammt scharf 
nach Bullshit!

von paul (Gast)


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trolldetector schrieb:
> "-> Eigenverbrauch liegt laut EEG immer dann vor, wenn der erzeugte
> Solarstrom nicht ins Netz eingespeist und vor dem Netzverknüp­fungspunkt
> der Photovoltaik Anlage verbraucht wird."

Gibts dafür eine Quelle? Ich find nur diese Stelle in der 
Begriffsbestimmung unter 
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html#BJNR106610014BJNG000100000

19.
    „Eigenversorgung“ der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder 
juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der 
Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein 
Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage 
selbst betreibt,

Grüße
Paul

von Crazy Harry (crazy_h)


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Sorry inzwischen bin ich verwirrt ..... darf man jetzt 2....3....4 
Solarmodule genehmigungs- und meldefrei aufs Dach schrauben, um den 
Verbrauch durch Standby- bzw. immer laufende Geräte zu drücken?

von Heiner (Gast)


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Crazy H. schrieb:
> darf man jetzt

So einfach ist das nun auch wieder nicht ;) Also nach meinem wissen sind 
bis 600w legal wenn der Inverter sich an die Din irgendwas hält. Und 
vermutlich sogar ist das sogar anmelde frei. Aber grade die frage nach 
der Anmeldung wurde nie wirklich klar.

von Balkon Solar (Gast)


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von Heiner (Gast)


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Darin steh
"
Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht ins Register 
eintrage?

Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre 
Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht  der Verlust Ihrer Vergütung 
nach dem EEG oder KWKG oder ein Bußgeld.

Sie haben Ihre Anlage weder bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet, noch im 
Marktstammdatenregister registriert? In diesem Fall haben Sie keinen 
Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG.
"

Verlust der Vergütung oder ein Bußgeld. Ich beziehe keine Vergütung. 
Müsste ich also das Bußgeld zahlen? Oder ist mir dem Bußgeld eine 
Zahlung gemeint wenn man dann doch EEG Gelder kassiert? Aber kann man 
EEG Gelder Kassieren ohne Anmeldung?

Meine Einspeisung ohne Anmeldung ist ja eher eine Spende an meinen 
Energieversorger....

von Sven L. (sven_rvbg)


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Heiner schrieb:
> Meine Einspeisung ohne Anmeldung ist ja eher eine Spende an meinen
> Energieversorger....

Einen Zweirichtungszähler wirst Du auch nicht haben.

Und wenn dein Stromzähler keine Rücklaufsperre hat, dann dreht er am Tag 
rückwärts und gleichst das, was du in der Nacht bezogen hast wieder aus.

Das mögen die Netzbetreiber nicht um es freundlich auszudrücken.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Also nach meinem wissen sind bis 600w legal

Das ist eine Grauzone, man kann sagen unter 600W interessieren sich die 
EVUs nicht besonders dafür und tolerieren es.

Die 10kW-Grenze war mal irgenwas mit Energiesteuer usw. also sowas wie 
die Grenze zwischen Heimwerkerlösung und kommerzielle Großanlage oder 
wie man das nennen möchte. Allerdings ändert sich das alles so schnell, 
daß ich das leider nicht genau weiß, wie das heute inzwischen geregelt 
ist.

Der Wechselrichter muß sich aber immer an die Norm halten (vor allem bei 
Neuanlagen). Angenommen Du betreibst irgendeinen Dimmer, der aus welchen 
Gründen auch immer das ganze Haus stört, kann man Dich auch zwingen, den 
außer Betrieb zu nehmen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ben B. schrieb:
> Die 10kW-Grenze war mal irgenwas mit Energiesteuer usw. also sowas wie
> die Grenze zwischen Heimwerkerlösung und kommerzielle Großanlage oder
> wie man das nennen möchte.

Es geht vorallem darum, das man dann eine geeichte Erzeugermessung 
braucht um nachweisen zu können, was erzeugt wurde.

Mittlerweile sind geeichtet kundeneigene Zähler nicht mehr zulässig, für 
Neuanlagen oder beim Turnuswechsel.

von Oliver S. (oliverso)


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trolldetector schrieb:
> Die Solaranlage ohne Netzverknüp­fungspunkt ist reines Privatvergnügen,
> der selbst erzeugte und verbrauchte Strom muß selbstverständlich bei
> niemandem bezahlt werden.

Wie ich schon schrieb, das ist mehr als vollständig ausdiskutiert, und 
Grund für den ganzen Thread. Wenn du eine PV-Anlage auf einem Grundstück 
betreibst, welches auch ans öffentliche Netz angeschlossen ist, dann 
musst du auf den als Privatvergnügen erzeugten und zum Privatvergnügen 
selber verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen, auch wenn es da gar keine 
Verbindung zum Netz gibt. Ausnahme sind Anlagen mit einer Stromerzeugung 
unter 10MWh/Jahr.

Das ist schwierig zu verstehen, und klingt auch nicht logisch, aber das 
ändert nichts an der Tatsache.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von CPU Historiker (Gast)


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Der Strompreis, den der Bürger zahlen muss ist ein großes Politikum.

Wir nähern uns Zuständen wie in Spanien, wo sich "die Reichen" vom 
öffentlichen Stromnetz abkoppeln mit PV-Anlage, Speicher und 
Dieselgenerator. Die Netzbetreiber müssen dann die Betriebskosten auf 
immer weniger Kunden umlegen, mit dem Ergebnis dass die Strompreise 
durch die Decke schießen.

Meine PV-Anlage fällt Ende 2027 aus der EEG-Förderung. Bis dahin speise 
ich noch zu 100% ein und kassiere die 50¢ pro kWh. Wenn ich dann im 
Anschluss noch 1¢ bekommen würde für den eingespeisten Strom, und dann 
vermutlich >35¢ zahlen muss für den bezogenen Strom ist doch klar wohin 
die Reise geht.
Bis dahin werden Speicher und Elektro-Autos mehr Speicherkapazität haben 
und viel billiger werden.

Ein Lob dem Sozialdarwinismus.
Lest das Buch "Blackout" von Marc Elsberg. Ein Ende mit der 
Domestizierung und Bequemlichkeit.

von Heiner (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Heiner schrieb:
>> Meine Einspeisung ohne Anmeldung ist ja eher eine Spende an meinen
>> Energieversorger....
>
> Einen Zweirichtungszähler wirst Du auch nicht haben.
>
> Und wenn dein Stromzähler keine Rücklaufsperre hat, dann dreht er am Tag
> rückwärts und gleichst das, was du in der Nacht bezogen hast wieder aus.
>
> Das mögen die Netzbetreiber nicht um es freundlich auszudrücken.

Ich habe einen Zähler mit Rücklaufsperre. Da beschieße ich also 
niemanden. Wenn ich meine 600w Einspeise dann sind die wirklich 
verschenkt und ohne Hintergedanken.
Allerdings auch da gibt es einen kleinen Haken. Mein Zähler addiert die 
drei Phasen. Wenn ich also auf einer Phase 600w einspeise und auf einer 
anderen Phase 600w verbrauche wird nicht gezählt. Das finde ich etwas 
bedenklich aber das wird wohl einen Grund haben.

von Dieter R. (drei)


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Oliver S. schrieb:

> Wie ich schon schrieb, das ist mehr als vollständig ausdiskutiert, und
> Grund für den ganzen Thread. Wenn du eine PV-Anlage auf einem Grundstück
> betreibst, welches auch ans öffentliche Netz angeschlossen ist, dann
> musst du auf den als Privatvergnügen erzeugten und zum Privatvergnügen
> selber verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen, auch wenn es da gar keine
> Verbindung zum Netz gibt.

Sagt die Bundesnetzagentur in ihrem Merkblatt. Soweit habe ich das 
nachlesen können. Die Bundesnetzagentur ist aber weder Gesetzgeber noch 
Organ der Rechtsprechung. Daher schon weiter oben meine Frage dazu, ob 
das lediglich allgemein akzeptierter (unbefriedigender) Status ist oder 
auch einmal juristisch geklärt wurde.

Scheint keine Antwort darauf zu geben.

Schon vor Jahrzehnten (!) gab es Demo-Anlagen mit Solartankstelle für 
Batteriefahrzeuge, wobei auf demselben Grundstück garantiert auch ein 
Netzanschluss war. Das EEG war da noch lange nicht erfunden. Vermutlich 
wird es erst dann ein Thema für Juristen, wenn mal wirklich ein Investor 
eine Großanlage baut. Bis dahin müssen die Kleinen sich gedulden und 
zahlen.

Wie ist das eigentlich bei (angekündigten) Fahrzeugen mit Solarzellen, 
wie z. B. Sion? Müssen die auch Umlage zahlen, wenn sie auf dem 
Privatgrundstück geparkt werden?

von Raph (Gast)


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Der TO schieb:

Otto P. schrieb:

> Ich habe ein Lagerraum neben dem Gebäude (verbunden) das ich seit Jahren
> nutze. Dort habe ich Batterien hineingestellt und die Energie der
> 22kW-Zellen dort gepuffert. Tagsüber wird der Überschuss direkt in die
> Hausverbraucher geleitet und abends solange die Zellen benutzt bis diese
> leer sind und durch einen Schütz werden dann die Versorgung durch das
> E-Werk wieder hergestell

Ich lese dort überhaupt nichts von Netzeinspeisung! Im Gegenteil. Wozu 
sonst hätte er den Schütz gebraucht?

Ich finde diese Idee übrigens interessant. Allen erzeugten Strom erstmal 
zwischenspeichern und verbrauchen bis die Zellen leer sind. Dann wieder 
aufs Netz umschalten damit man Nachts noch ein Licht zum Klo hat.

Ich vermute TO hat dem "Prüfer" es unverständlich erklärt und nun reibt 
der sich die Hände. Und eine Abbauaufforderung vom Energieversorger ist 
nur ein Druckmittel. Vorher kommen einige Briefe von der Regierung.

von Raph (Gast)


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Raph schrieb:
> Vorher kommen einige Briefe von der Regierung.

Nachtrag:
Und das hätte er erwähnt! Das geht soweit das sogar die vom Landratsamt 
vor der Tür stehen. Das hätte er nicht vergessen zu sagen.

von Oliver S. (oliverso)


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: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Heiner schrieb:
> Ich habe einen Zähler mit Rücklaufsperre.

Die Netze BW will, wenn man nicht sicherstellen kann (was man i.d.R 
nicht kann) einen Zweirichtungszähler verbauen und dass obwohl man auf 
jegliche Einspeisevergütung nach EEG verzichtet.

siehe: 
https://assets.ctfassets.net/xytfb1vrn7of/36JX48lHzgDRehx065HkSP/c3a4bdcf63ce57fa1c34244752a8716e/Anmeldung_einer_steckerfertigen_Photovoltaikanlage_bis_600_W.pdf

Auch seine Minianlage muss man lt. dem Forumlar auf 70% von PGenMax 
begrenzen.

Ich habe vollstes Verständnis für Netzsicherheit und -sabilität, aber 
irgendwo will man auf der einen Seite eine Energiewende, auf der anderen 
Seite verschenkt man bei Kleinanlagen 30% der Leistung per Gesetz.

Es sei angemerkt, das die max. Leistung einer PV-Anlage nur kurz am Tag 
erreicht werden kann. Durch die In den WR eingebauten NA-Schutz und 
anderen Mechanismen sollte sowas alles nicht mehr nötig sein und ist 
gerade bei solchen Kleinstanlagen ein schlechter Scherz.

Aber am Ende gilt, der Staat muss halt immer und überall die Finger 
drauf haben und mitverdienen. Natürlich muss ganz klar unterschieden 
werden ob jemand eine PV-Anlage in erster Linie zur Versorgung des 
eigenen was auch immer aufbaut oder ob er diese aufbaut um Energie zu 
verkaufen. Für den 2. Fall finde ich eine EEG-Umlage okay, für den 
ersten Fall nicht.

Natürlich ist es ein geldwerter Vorteil, wenn ein Unternehmen mit 
selbsterzeugtem Strom seine Maschinen rennen lässt, aber vielleicht wäre 
das der richtige Weg, damit made in Germany wieder konkurenzfähig wird.

Die Anlagen zur Erzeugung der Energie kauft das Unternehmen auch selbst.

Sich an der Energiewende zu beteiligen wird teilweise je nach 
Netzbetreiber auch immer bürokratischer und macht immer weniger Spass. 
Das ganze drum herum kostet viel Zeit Geld und Nerven und ist wie oben 
schon beschrieben wurde dank sich ständig ändernter Vorschriften, 
Gesetze und Verfahren alles andere als überschaubar.

von Carl D. (jcw2)


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Sven L. schrieb:
>
> Aber am Ende gilt, der Staat muss halt immer und überall die Finger
> drauf haben und mitverdienen. Natürlich muss ganz klar unterschieden
> werden ob jemand eine PV-Anlage in erster Linie zur Versorgung des
> eigenen was auch immer aufbaut oder ob er diese aufbaut um Energie zu
> verkaufen. Für den 2. Fall finde ich eine EEG-Umlage okay, für den
> ersten Fall nicht.
>
> Natürlich ist es ein geldwerter Vorteil, wenn ein Unternehmen mit
> selbsterzeugtem Strom seine Maschinen rennen lässt, aber vielleicht wäre
> das der richtige Weg, damit made in Germany wieder konkurenzfähig wird.
>

Geldwertes Vorteil wäre es, wenn er den Strom, den die Anlage produziert 
hat, die seinem Gewerbebetrieb gehört, für seinen Privathaushalt 
verbraucht. Wenn sein Gewerbebetrieb damit die eigenen Maschinen 
betreibt, dann ist es dem Finanzamt egal, ob er seinen Strom per 
Abschreibung der PV-Anlage oder Rechnung der Stadtwerke bezahlt. 
Betriebsausgabe ist es in jedem Fall.

Aber das Steuerrecht in DE ist ja so kompliziert (sagt der 
Steuerberater, warum wohl?) und wir werden eh nur abgelockt (sagen die, 
die nicht mal Privat- und Firmenkasse auseinander halten können).

von trolldetector (Gast)


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Oliver S. schrieb:

> Wie ich schon schrieb, das ist mehr als vollständig ausdiskutiert, und
> Grund für den ganzen Thread. Wenn du eine PV-Anlage auf einem Grundstück
> betreibst, welches auch ans öffentliche Netz angeschlossen ist, dann
> musst du auf den als Privatvergnügen erzeugten und zum Privatvergnügen
> selber verbrauchten Strom EEG-Umlage bezahlen, *auch wenn es da gar*
> keine Verbindung zum Netz gibt.


Und wie ich schon oben schrieb, ist diese Aussage grob falsch!
Ich wiederhole mich ungern, werde dies aber so lange tun, wie Du hier 
wiederholt Deine Unwahrheiten verbreitest:

Eine Solaranlage ohne Netzverbindung ist reines Privatvergnügen,
der selbst erzeugte und verbrauchte Strom muß selbstverständlich *bei
niemandem bezahlt* werden.

Das scheitert schon allein an ganz praktischen Fragen:

An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den 
Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe?

Welcher Tarif? Verbrauchstarif für netzgekoppelte Anlagen ist sicher 
nicht zutreffend, da ohne Netzverbindung nie Einspeisung erfolgt.
Es müsste eine von der Bundesnetzagentur autorisierte Preisliste für 
Inselanlagen geben. So etwas existiert nicht!

Wer baut eine geeichte und verplombte Meßeinrichtungen zu 
Abrechnungszwecken in eine Inselanlage ein?
Erst recht wenn die Verbrauchserfassung auf der Niederspannungsseite 
erfolgen muß, weil Inselanlagen häufig 12/24Volt Verbraucher direkt 
versorgen? Niemand!

Es gibt nicht einmal eine Verordnung, die den Betreiber eine Inselanlage 
zwingen würde eine Verbrauchsmesseinrichtung einzubauen.

Überhaupt haben Energieversorger/Netzbetreiber keine über ihr Netz 
hinausgehenden hoheitlichen Befugnisse. Es geht sie schlicht nichts an, 
was ich in meiner Freizeit treibe.

Natürlich kann es trotzdem reichlich Hinderungsgründe geben, die den 
Betrieb einer Inselanlage erschweren oder unmöglich machen.
Das Baurecht der Länder begrenzt häufig die nutzbaren Flächen, 
Denkmalschutz ist zu beachten oder Nachbarn beschweren sich über 
angebliche Reflektionen der Solarfläche. Außerdem ist der 
Versicherungsschutz (Feuer, aber insbesondere Sturm) bei Eigenbauanlagen 
natürlich immer problematisch.

Aber bezahlen muß man Strom aus der eigenen Inselanlage ganz sicher 
nicht!

von Oliver S. (oliverso)


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trolldetector schrieb:
> Aber bezahlen muß man Strom aus der eigenen Inselanlage ganz sicher
> nicht!

Wenn die PV-Anlage auf einem Grundstück ohne Anschluß ans öffentliche 
Netz steht, dann ist das richtig. Almhütten, etc. zahlen nicht. Gibt 
noch ein paar anere Ausnahmen, aber egal.

Alle anderen müssen (anteilig) auf den erzeugten Strom EEG-Umlage 
zahlen, wenn >10MWh erzeugt werden. Ob dir das persönlich gefällt oder 
nicht, ist egal.

Lies einfach die links:
Beitrag "Re: Solaranlage über 10kW ohne Netzeinspeisung erlaubt?"

trolldetector schrieb:
> Das scheitert schon allein an ganz praktischen Fragen:
>
> An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den
> Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe?

An den Netzbetreiber.

Oliver

von trolldetector (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> trolldetector schrieb:
>> Aber bezahlen muß man Strom aus der eigenen Inselanlage ganz sicher
>> nicht!
>
> Wenn die PV-Anlage auf einem Grundstück ohne Anschluß ans öffentliche
> Netz steht, dann ist das richtig. Almhütten, etc. zahlen nicht. Gibt
> noch ein paar anere Ausnahmen, aber egal.

Na ja, eine der anderen Ausnahmen ist, daß das Grundstück eben doch 
einen Anschluß an das öffentliche Stromnetz haben darf. :-)

> Alle anderen müssen (anteilig) auf den erzeugten Strom EEG-Umlage
> zahlen, wenn >10MWh erzeugt werden.

Ach nööö...!

> trolldetector schrieb:
>> An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den
>> Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe?
>
Oliver S. schrieb:
> An den Netzbetreiber.

Ohoh, diese Antwort macht die Sache nicht einfacher. Die 
Energieversorger böten ja zumindest verschiedene Stromtarife an. Wenn 
auch keinen für Inselanlagen...
Aber der Netzbetreiber!?

Dieser ist für Verbrauchserfassung verantwortlich, die Abrechnung 
erfolgt aber nach den (genehmigten und veröffentlichten) Tarifen des vom 
Verbraucher gewählten Energieversorgers, mit dem Energieversorger.

Der Netzbetreiber hingegen bekommt überhaupt kein Geld vom Verbraucher, 
legt auch keine Tarife fest, sondern erhält nur den auf der 
Stromrechnung ausgewiesenen Anteil (Netzentgelt) vom Energieversorger.
Das aber geht ja bei Inselanlagen nun mal schlecht...

Link zur "Tariftabelle für Inselanlagen" eines Netzbetreibers... gibts 
wohl nicht zufällig???

Nein nein, bezahlen muß man selbst verbrauchten Strom aus der eigenen 
Inselanlage nicht und bei niemanden!

von Marc E. (mahwe)


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Trenn doch einfach alles und nutze die Rest Energie und schaff dir diese 
Salzkristall Wärmespeicher an die man aus diesen kleinen handwärmer 
kennt.
Tagsüber Salzkristalle erhitzen und den Rest des Tages hast du. Strom 
und Heizung.

von Oliver S. (oliverso)


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trolldetector schrieb:
>>> An wen sollte gezahlt werden? Netzbetreiber, Grundversorger, oder den
>>> Stromanbieter von dem ich momentan Netzstrom Strom beziehe?
>>
> Oliver S. schrieb:
>> An den Netzbetreiber.
>
> Ohoh, diese Antwort macht die Sache nicht einfacher. Die
> Energieversorger böten ja zumindest verschiedene Stromtarife an. Wenn
> auch keinen für Inselanlagen...
> Aber der Netzbetreiber!?

§60 EEG
„Die Übertragungsnetzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, von 
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher 
liefern, anteilig zu dem jeweils von den 
Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucher gelieferten 
Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der 
erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Verordnung 
zu verlangen (EEG-Umlage).“

Den ganzen Rest kannst du selber lesen...

Oliver

von Heiner (Gast)


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Und aus dieser Diskussion sieht man doch deutlich das vieles unklar und 
Grauzone ist. In Diesen Forum sind wirklich viele Leute mit Ahnung 
unterwegs aber niemand hat nun eine richtig eindeutig belegbare Meinung.
Und solange sage ich als Solaranlagen Verbrecher drauf geschissen. Was 
nicht 100%tig verboten ist ist erlaubt. Ich melde nix an ich wecke keine 
schlafenden Hunde.

Ach ja Ich inklusive Frau und 12 Jähriger Tochter haben heute seit 
Mitternacht 0,00€ für Strom ausgegeben. Und in den vergangenen 7 tagen 
waren es 2,27€. Und das ohne verzicht auf irgendetwas.
Das macht mich und mein Konto glücklich :)

von Sven L. (sven_rvbg)


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Und bisher stand noch keiner auf der Matte, der den Zähler tauschen 
wollte, weil der Verbrauch für einen Haushalt ohne irgendwas viel zu 
gering ist?

von Nantes (Gast)


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Hallo

allein die Grundidee die hinter den nicht gönnen des "Geldwerten" steht 
ist eine bodenlose Frechheit.
Egal ob bei selbsterzeugter Energie oder wenn der Arbeitgeber freiwillig 
irgendwas an seine Mitarbeiter weitergibt.

Manche haben (leider nur hätten - eben weil nicht gönnen offizielle 
Politik ist) einfach Glück gehabt bzw. erhalten halt ein "Geschenk" - 
warum wird das vom Gesetzgeber (und letztendlich uns "allen") nicht 
gegönnt - das hat was von dieses Kleinkindergezänk im Kindergarten oder 
Geschwistern im alter zwischen so 3 und 10 Jahren...

"Er" kann sich halt eine Solaranlage auf das Dach setzen und so Kosten 
einsparen - na und?
"Er" bekommt halt vom AG ein (eigentlich...) kostenloses Jobticket - na 
und?
"Sie" kann halt das Produkt das ihr AG produziert mit 30% Rabatt kaufen 
und muss so auch mal 8000 Euro weniger zahlen als der normale Kunde - na 
und?

Das alles sind (sollten) Geschenke bzw. ein echtes Danke oder auch 
Lockmittel des AG bzw. im Solarfall selbst erarbeitetes und versteuertes 
Kapital das irgendwann "Gewinn" (eigentlich nur reduzieren von Ausgaben 
solange es eine Inselanlage ist) bringen soll.
Das so etwas nicht jeder machen kann ist halt so - wie schon geschrieben 
manche haben halt Glück und andere nicht...

Nantes

von Carl D. (jcw2)


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Coole Idee, ich würde dann gern eine Wohnung vom Arbeitgeber gestellt 
bekommen, Essen gibt's in der guten Kantine, dort kann ich dann auch 
gleich den Wunschzettel für Lebenmittel daheim abgeben. Firmenwagen 
natürlich auch. Und den Rest meines Gehalts hätte ich gerne in Aktien. 
Alles natürlich steuerfrei. So frei wie alle Leistungen des Staates.

von Jan H. (j_hansen)


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Carl D. schrieb:
> Alles natürlich steuerfrei.

Ja, manche Leute haben Ideen... Gründet einfach jeder eine GmbH die 
alles (fast) steuerfrei für einen kauft. Wahrscheinlich stehen da noch 
ein paar krude Ideen dahinter, dass unser kommunistischer Staat sowieso 
auf Diet gehört, anders kann ich mir das nicht erklären.

von paul (Gast)


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Nantes schrieb:
> allein die Grundidee die hinter den nicht gönnen des "Geldwerten" steht
> ist eine bodenlose Frechheit.

Man kann das auch anders sehen: erst durch das EEG und die gezahlten 
Vergütungen wurden Photovoltaikanlagen überhaupt so günstig wie sie es 
jetzt sind, vorher waren die nicht konkurenzfähig mit Netzstrom. 
Finanziert wurde/wird das von den Stromverbrauchern. Warum sollten also 
die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die davon jetzt besonders 
profitieren, nichts dafür zahlen? Das könnte man genauso als "bodenlose 
Frechheit" bezeichnen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Und bisher stand noch keiner auf der Matte, der den Zähler
> tauschen wollte, weil der Verbrauch für einen Haushalt ohne
> irgendwas viel zu gering ist?
Das kommt definitiv... wenn man deutlich unter dem Durchschnitt bleibt, 
dann kommen die das prüfen. Wenn Du aber das zehnfache verbrauchst, 
interessiert sich keine Sau dafür.

Beitrag #6287020 wurde vom Autor gelöscht.
von Crazy Harry (crazy_h)


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Diese Inselanlagen mit 600W wären ja schon interessant, aber ich kann ja 
nur in eine Phase einspeisen. Blöderweise gibts aber auf jeder Phase 
irgendwelche Dauerlauf-Miniverbraucher. Was macht man dann?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Das wird vom Zähler über die Phasen summierend betrachtet, jedenfalls 
bei den alten Ferraris-Zählern. Die neueren elektronischen müssten das 
eigentlich genau so machen.

Wichtig ist noch: Der Zähler braucht bei so einer "geduldeten 
Mini-Anlage" unbedingt eine Rücklaufsperre. Ist zwar dicht am Betrug am 
Kunden, aber den Zähler rückwärts laufen zu lassen gilt für die Konzerne 
gelegentlich als sowas wie Fälschung elektronischer Aufzeichnungen und 
dann ist man schnell hoch in Mode. Hintergrund ist, daß man das Netz 
nicht als "Akku" nutzen darf, man muß dem EVU dann den zuviel erzeugten 
Strom schenken wenn man ihn einspeist, ohne daß der Zähler rückwärts 
laufen darf. Übrigens haben Zähler mit Rücklaufsperre manchmal eine 
höhere monatliche Grundgebühr - viel Spaß dann bei der 
Wirtschaftlichkeitsrechnung einer solchen Anlage.

von Carl D. (jcw2)


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Ben B. schrieb:
>> Und bisher stand noch keiner auf der Matte, der den Zähler
>> tauschen wollte, weil der Verbrauch für einen Haushalt ohne
>> irgendwas viel zu gering ist?
> Das kommt definitiv... wenn man deutlich unter dem Durchschnitt bleibt,
> dann kommen die das prüfen. Wenn Du aber das zehnfache verbrauchst,
> interessiert sich keine Sau dafür.

Ich kenne eine Gartenanlage, deren Verbrauch sich bei einer Erweiterung 
um 50% auf 1/3 reduziert hat. Weil ein "Profi" den einen Meßwandler am 
Zähler falsch gepolt angeschlossen hatte. Damit wurde eine Phase negativ 
gemessen. Ein echter Profi, mit EVU-Zulassung. Das hat bei den 
Stadtwerken 5 Jahre lang keiner bemerkt. Ging ja auch nur von vorher 
konstant 15MWh auf konstant 5MWh zurück. Trotz größerem Anschlußwert, 
für den man ja extra einen Wandler-Zähler eingebaut hat.
Erst als der Vereinsvorstand wechselte, gab es das Problem daß die Summe 
der Verbräuche aller Gärten 3 mal so hoch waren, wie die eingekaufte 
Strommenge. Der letzte Vorstand hatte sich da gar keine Gedanken 
gemacht. Erst auf Anfrage des neuen Kassierers wurde das vom EVU 
untersucht und der Fehler entdeckt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Schlampigkeit. Erstens misst man sowas bei der Montage nach, zweitens 
hat's der alte Vorstand wohl gerne als zusätzliche Einnahmequelle 
genutzt und drittens scheinen Stadtwerke bei sowas generell nicht 
besonders interessiert zu sein. Bei den großen Netzbetreibern oder 
privaten Anbietern triggert man damit sofort den Betrugsverdacht-Prüfer.

von Sven L. (sven_rvbg)


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paul schrieb:
> Man kann das auch anders sehen: erst durch das EEG und die gezahlten
> Vergütungen wurden Photovoltaikanlagen überhaupt so günstig wie sie es
> jetzt sind, vorher waren die nicht konkurenzfähig mit Netzstrom.
> Finanziert wurde/wird das von den Stromverbrauchern. Warum sollten also
> die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die davon jetzt besonders
> profitieren, nichts dafür zahlen? Das könnte man genauso als "bodenlose
> Frechheit" bezeichnen.

Man könnte trotzdem unterscheiden zwischen Anlagen, die Volleinspeiser 
sind und Anlagen die nur Überschuss einspeisen.

Auch könnte man nach Alter der Anlagen unterscheiden. Heute bekommt man 
11 Ct. oder weniger pro kWh.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Wegen dem Alter wird ja unterschieden. Altanlagen bekommen für 
eingespeisten Strom deutlich mehr als neuerlich errichtete.

Wenn Du eine größere Anlage in Betrieb nimmst, bekommst Du auf x Jahre 
eine Vergütung garantiert. Das bietet dem Investor 
Investitionssicherheit und dem Endkunden einen höheren Strompreis dank 
EEG-Umlage. Wobei man fairerweise sagen muß, daß ältere Anlagen deutlich 
mehr gekostet haben als eine Anlage gleicher Leistung, die man heute 
aufstellen würde - aber den Investoren wurde damit jegliches Risiko 
abgenommen. Das ist wie eine Lizenz zum Geld drucken und es wurde in der 
Hochzeit des Anlagen-Neubaus auch viel getrickst. Mancher Solarpark ging 
z.B. zwei Monate früher in Betrieb als die Wechselrichter geliefert 
wurden - dank eines Diesel-Aggregats.

: Bearbeitet durch User
von B.A. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Auch könnte man nach Alter der Anlagen unterscheiden. Heute bekommt man
> 11 Ct. oder weniger pro kWh.

Vattenfall bekommt pro kWh etwa 3 Cent, du als Solaranlagen-Besitzer 
bekommst 3 bis 4 mal so viel.

Wenn du deinen Strom einspeist, dann muss das Kraftwerk die Produktion 
entsprechend drosseln. Teilweise haben die Solar und Windkraftanlagen in 
Brandenburg 100% des Verbrauchs gedeckt, was für die Kraftwerkbetreiber 
natürlich sehr ätzend ist.

Eigentlich ist es eine gute Idee den Strom vor Ort zu produziere und ihn 
nicht über mehrere Kilometer zu transportieren. Wenn man jetzt noch ein 
paar gute Speichermöglichkeiten vor Ort realisieren könnte, das wäre 
ideal.

Ich wäre auch für ein großflächiges Gleichspannungsnetz, das könnte man 
auch parallel zu dem aktuellen Netz betreiben. Die Technologie dafür 
existiert, man muss es nur mal machen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Gleichspannungsnetze sind zur Verteilung elektrischer Energie 
ungeeignet, das hat Edison bewiesen und Westinghouse (durch Tesla) zu 
der Firma gemacht, die sie heute ist. Auch wenn sich beide Firmen 
inzwischen eher im Abwärtstrend befinden, hat sich an der Physik nichts 
geändert.

Dazu parallel ein zweites Stromnetz aufbauen? Obwohl das 
Wechselstromnetz mit seinen einfachen Transformatoren so extrem 
zuverlässig funktioniert? Überflüssig wie'n Kropf und finanzieren wird 
das auch niemand. Wir haben ja schon Probleme, ein flächendeckendes 
Glasfasernetz für schnellen Internetzugang hinzukriegen.

Guten Morgen!

von Martin F. (martinfarber)


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Eine mögliche Option besteht darin, sich an Ihre örtliche 
Energieregulierungsbehörde zu wenden, um Ihren Fall zu besprechen und 
potenzielle Lösungen zu erkunden. Möglicherweise geben sie Hinweise 
dazu, wie mit dem bestehenden System umzugehen ist, oder schlagen 
alternative Vereinbarungen vor. Darüber hinaus könnte der Austausch mit 
anderen, die ähnliche Probleme hatten, wertvolle Einblicke und 
Strategien bieten. Ich habe auch PV durch den untenstehenden Service 
installiert und bin mit ihrem Service zufrieden. Sie können sich 
ebenfalls an sie wenden.

https://arbitragesolar.de/photovoltaik-installation/

von Michael B. (laberkopp)


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Martin F. schrieb:
> Eine mögliche Option besteht darin, sich an Ihre örtliche
> Energieregulierungsbehörde zu wenden,

örtlich heisst ja wohl je nach EU Land

25. März 2020:

"Die Energieregulierungsbehörde hat über die vorübergehende Einstellung 
der direkten Bürgerbetreuung informiert"

Wenn schon Spam, dann nicht so ein Stuss.

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