Forum: /dev/null Was sind Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung? [Endet: 5.6.]


von Phil M. (der_phil)


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Hallo,

ich weiß, dass es ein juristisches Forum ist, aber ggf. ist die 
Diskussion dann umso sinnvoller.

In vielen Verordnungen ist bezüglich der Corona Pandemie folgendes zu 
lesen:
"Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei 
folgende
Bedingungen zwingend eingehalten werden:"

Dies kann man meiner Meinung nach auf zwei grundverschiedene Weisen 
interpretieren:

1. Kontakte mit Menschen die nicht zu meiner Wohngemeinschaft gehören 
sind nur erlaubt wenn...

2. Kontakt mit Leuten außerhalb meiner vier Wände sind nur erlaubt 
wenn... Im Umkehrschluss: In meiner Wohnung kann ich machen was ich 
möchte.

Wie kann es sein, dass eine Verordnung so uneindeutig ist?

: Gesperrt durch Moderator
von (prx) A. K. (prx)


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Phil M. schrieb:
> 2. Kontakt mit Leuten außerhalb meiner vier Wände sind nur erlaubt
> wenn... Im Umkehrschluss: In meiner Wohnung kann ich machen was ich
> möchte.

Wer zu dir kommt, ist ausserhalb seiner Wohnung. Kapiert? ;-)

von Carl D. (jcw2)


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Die Voraussetzung ist schon falsch:
Das ist kein juristisches Forum

Beitrag #6285797 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Carl D. schrieb:
> *Das ist kein juristisches Forum*

Ist soll vereinzelt schon vorgekommen sein, dass auch Nichtjuristen 
logisch denken können. ;-)

von Carl D. (jcw2)


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A. K. schrieb:
> Carl D. schrieb:
>> *Das ist kein juristisches Forum*
>
> Ist soll vereinzelt schon vorgekommen sein, dass auch Nichtjuristen
> logisch denken können. ;-)

Deshalb auch meine Reaktion auf "das ist ein juristisches Forum".
BTW, auch manche Juristen können das, aber wie überall eben nicht alle.

von (prx) A. K. (prx)


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Carl D. schrieb:
> BTW, auch manche Juristen können das, aber wie überall eben nicht alle.

Mein Eindruck ist, dass Jura sehr viel mit Logik zu tun hat, wenngleich 
mitunter mit zweifelhaften bis absurdem Ergebnis. Weil der Sinn oft 
darin besteht, anhand der gleichen Grundlage verschiedene Wege zu 
finden, je nach Interessenlage. Dies in voller Absicht zu tun fällt 
MINTlern tendenziell schwerer.

Beitrag #6285928 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Andreas M. (elektronenbremser)


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Für Innerhalb der eigenen Wohnung gibt's wieder extra Vorschriften, die 
aber auch nicht eindeutig sind, zumindest in BW.

von Joachim B. (jar)


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A. K. schrieb:
> Ist soll vereinzelt schon vorgekommen sein, dass auch Nichtjuristen
> logisch denken können. ;-)

eher logischer als Juristen, nur Juristen werden unlogisch.

Meine alte graue Pappe Klasse3 war ja angeblich unbegrenzt gültig, ach 
ne halt die Erlaubnis zum Fahrzeg fürhren, nur das Dokument läuft 2033 
ab. Meine neue EU im Kartenformat läuft auch 2033 ab.
D.h. aber lt. Jurist hier ich darf trotzdem weiterfahren, ich glaube das 
zwar nicht werde es aber auch nie austesten.

Wäre Juristerei logisch würde es nicht 3 Juristen brauchen um den 
Gesetzen genüge zu tun, Ankläger, Verteidiger und Richter, und jeder hat 
eine andere Meinung!

von Heinz R. (heijz)


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Phil M. schrieb:
> "Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei
> folgende
> Bedingungen zwingend eingehalten werden:"

Da fängt der Quatsch doch schon an
Extremer wird es beim Thema verordneter Quarantäne

Ich habe keine Wohnung, sondern ein Haus
Das Haus hat einen Garten
Darf ich dann den nicht mehr betreten?
Darf ich noch in meinen Keller?

Was ist wenn ich eine Zweitwohnung habe?

Ich hoffe das Covid19 wenigestens eines schafft: DIe massivst 
überbezahlten, geistig unterperformenden Politik-Wichtigtuer auszurotten
Ich glaube wir sind auf einem guten Weg, gebe die Hoffnung nicht auf :-)

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Heinz R. schrieb:
> Das Haus hat einen Garten

Ich kenne aus dem O-Text der Regeln in B-W den Begriff des "öffentlichen 
Raums". Das ist dein Garten nicht, so offen er vielleicht nach aussen 
sein mag.

von (prx) A. K. (prx)


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Heinz R. schrieb:
> Was ist wenn ich eine Zweitwohnung habe?

Da wirds komplizierter, u.A. weil du bis zur Erfindung der Teleportation 
zwischen Erst- und Zweitwohnung nicht wechseln kannst, ohne öffentlichen 
Raum zu betreten und möglicherweise irgendwelche Grenzen zu passieren. 
Zudem können die Kommunen mitreden wollen.

von (prx) A. K. (prx)


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Heinz R. schrieb:
> Darf ich noch in meinen Keller?

Auch das Betreten der Toilette wird seltsamerweise nicht ausdrücklich 
gestattet, egal ob mit oder ohne ausreichendem Vorrat an Klopapier.

Meine Güte hast du Sorgen.

: Bearbeitet durch User
von Heinz R. (heijz)


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A. K. schrieb:
> Meine Güte hast du Sorgen.

Ich habe gar keine Sorgen- finde es nur total lächerlich, ohne Corona 
wurden Gesetztestexte erlassen die bis ins kleinste Detail für alle 
Eventualitäten durchleuchtet waren
Jetzt ist bisschen Corona-Panik, da schaffen es unsere gut bezahlten 
Staatsangestellten nicht mal, auch nur um 2 Ecken zu denken

von (prx) A. K. (prx)


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Heinz R. schrieb:
> wurden Gesetztestexte erlassen die bis ins kleinste Detail für alle
> Eventualitäten durchleuchtet waren

Wenn diese Texte also auf einmal so formuliert sind, dass sie sich auf 
den Verstand der Bürger verlassen, dann zeigen die sich damit 
hoffnungslos überfordert?

Abgesehen davon stimmt das m.E. oft nicht. Viele Gesetze enthalten 
bewusst Interpretationsspielraum. Allein schon, weil man sonst wegen 
jedem neuen Furz die Gesetze neu formulieren müsste. Also werden sie oft 
so formuliert, dass man einen neuen Furz, der ungefähr so ähnlich stinkt 
wie ein schon bekannter, olfaktorisch nicht separat auflisten muss.

: Bearbeitet durch User
von Phil (Gast)


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Nun wird das Posting aufgrund der dämlichen Antworten quasi gelöscht??

Hätte man nicht alle bis auf die erste Antwort (die einzige die sinnvoll 
auf die Frage eingeht und diese auch beantwortet) löschen können und den 
Thread dann dicht machen?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Phil schrieb:
> Nun wird das Posting aufgrund der dämlichen Antworten quasi gelöscht??

Nein, es wurde nur verschoben.

> Hätte man nicht alle bis auf die erste Antwort (die einzige die sinnvoll
> auf die Frage eingeht und diese auch beantwortet) löschen können und den
> Thread dann dicht machen?

Eventuell gibt es noch weitere Antworten. Daher läuft der Thread bis zum 
5. Juni und wird dann gesperrt, bleibt also weiterhin sichtbar.

von Phil (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Phil schrieb:
>> Nun wird das Posting aufgrund der dämlichen Antworten quasi gelöscht??
>
> Nein, es wurde nur verschoben.
>
>> Hätte man nicht alle bis auf die erste Antwort (die einzige die sinnvoll
>> auf die Frage eingeht und diese auch beantwortet) löschen können und den
>> Thread dann dicht machen?
>
> Eventuell gibt es noch weitere Antworten. Daher läuft der Thread bis zum
> 5. Juni und wird dann gesperrt, bleibt also weiterhin sichtbar.

Ok.. Da dieses Forum hier, laut Überschrift, ab und zu geleert wird, 
ging ich davon aus, dass genau das am 5.6. passieren wird.
Danke!

von Percy N. (vox_bovi)


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Phil M. schrieb:

> 2. Kontakt mit Leuten außerhalb meiner vier Wände sind nur erlaubt
> wenn... Im Umkehrschluss: In meiner Wohnung kann ich machen was ich
> möchte.
>
Wie kommst Du darauf? Erlaubt Dir § 212 StGB, andere Leute zu ermorden?

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:
> Wie kommst Du darauf? Erlaubt Dir § 212 StGB, andere Leute zu ermorden?

Wie wärs, wenn Du als toller Jurist mit Deiner Bewertung von Aussagen 
anderer beim Kontext beginnen würdest?

§ 133 BGB
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu 
erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu 
haften.

Beitrag #6286493 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe G. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wie kommst Du darauf? Erlaubt Dir § 212 StGB, andere Leute zu ermorden?
>
> Wie wärs, wenn Du als toller Jurist mit Deiner Bewertung von Aussagen
> anderer beim Kontext beginnen würdest?
>
> § 133 BGB
> Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu
> erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu
> haften.

Ach, Du schon wieder. Na, dann kann es ja nicht überraschen, wenn's mit 
dem Verstehen hapert. Versuche es ruhig gleichwohl noch einmal.

[S
P
O
I
L
E
R
]

TO hatte zwei alternative Auslegungen angeboten, die er 
augenscheinlich für gleichermaßen wahrscheinlich zu halten scheint. 
Eine davon habe ich angegriffen.

HTH

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:
> Eine davon habe ich angegriffen.

Nein, hast Du nicht. Du hast die von Dir vermutete aufgegriffen und 
darauf reagiert.

Was sagt Dir, dass der Schreiber Straftaten (Mord, ..) in seine Aussage, 
in seiner Wohnung alles machen zu können, was er möchte, einschloß?

Das ist in diesem Kontext sehr unwahrscheinlich und ist ja auch 
lediglich Deine Unterstellung, um einen billigen rhetorischen Effekt 
abziehen zu können.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe G. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Eine davon habe ich angegriffen.
>
> Nein, hast Du nicht. Du hast die von Dir vermutete aufgegriffen und
> darauf reagiert.
>
> Was sagt Dir, dass der Schreiber Straftaten (Mord, ..) in seine Aussage,
> in seiner Wohnung alles machen zu können, was er möchte, einschloß?

Nichts, und das habe ich auxh nirgendwo unterstellt.
>
> Das ist in diesem Kontext sehr unwahrscheinlich und ist ja auch
> lediglich Deine Unterstellung, um einen billigen rhetorischen Effekt
> abziehen zu können.

Das trifft eher auf Dich zu.

Vielleicht solltest Du zunächst § 212 StGB lesen, bevor Du Dich hier 
weiter blamierst.

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:
> Vielleicht solltest Du zunächst § 212 StGB lesen, bevor Du Dich hier
> weiter blamierst.

Nein, muss ich nicht, weil das Fuchteln mit Verbrechens-Paragraphen aus 
dem Strafrecht in dieser Diskussion völlig unangebracht ist.

Nebenbei, worauf Du hinaus willst:
Mit "Mord" im Zusammenhang mit §212 StGB ("Totschlag") hast Du zuerst 
angefangen, siehe:

Percy N. schrieb:
> Erlaubt Dir § 212 StGB, andere Leute zu ermorden?

Du blamierst Dich also, nicht ich.

von Harald W. (wilhelms)


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A. K. schrieb:

>> *Das ist kein juristisches Forum*
>
> Ist soll vereinzelt schon vorgekommen sein, dass auch Nichtjuristen
> logisch denken können. ;-)

"Logisches Denken" widerspricht aber jeglichen juristischen 
Formulierungen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe G. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Vielleicht solltest Du zunächst § 212 StGB lesen, bevor Du Dich hier
>> weiter blamierst.
>
> Nein, muss ich nicht, weil das Fuchteln mit Verbrechens-Paragraphen aus
> dem Strafrecht in dieser Diskussion völlig unangebracht ist.
>
Dann ist es kein Wunder, wenn Du nichts kapierst.

> Nebenbei, worauf Du hinaus willst:
> Mit "Mord" im Zusammenhang mit §212 StGB ("Totschlag") hast Du zuerst
> angefangen, siehe:
>
> Percy N. schrieb:
>> Erlaubt Dir § 212 StGB, andere Leute zu ermorden?
>
Stimmt. Jetzt müsstest Du nur noch den Wortlaut kennen. Ich mache es mal 
etwas leichter, damit auch Du eine Chance hast: § 212 I reicht schon ...

> Du blamierst Dich also, nicht ich.
Vielleicht erklärst Du zunächst einmal, was Du hier mit § 133 BGB 
anrichten möchtest? Im Strafrecht hat der genau so wenig zu suchen wie 
bei OWi-Sachen. Dafür kommt er schon im ersten Semester dran; das mag 
manchen verführen.

von Alexander K. (Gast)


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A. K. schrieb:
> "öffentlichen Raums"

Der Garten ist KEIN öffentlicher Raum. Wenn er komplett umzäunt ist.
Aber er muss sicherstellen, das der Garten nur durch Personen betreten 
werden kann, die in seinen Haushalt wohnen. Was bedeutet der Garten muss 
Teil seine PRIVATEN Haushalt sein, genau wie der Balkon. ;)

Und es gelten die Abstandsregeln. Also nicht den Nachbarn über den Zaun 
anspucken ;)


Gruß

   Pucki

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:
>> Du blamierst Dich also, nicht ich.
> Vielleicht erklärst Du zunächst einmal, was Du hier mit § 133 BGB
> anrichten möchtest?

Strafrecht hat bei Verwaltungsrecht auch nichts zu suchen. Erinnere, es 
geht um:

Phil M. schrieb:
> Verordnungen ist bezüglich der Corona Pandemie

Ich habe mich da ganz an Deiner Diskussionslinie orientiert, munter alle 
Rechtsvorschriften zu mischen.

Außerdem, Du lenkst ab.

Percy N. schrieb:
>> Du blamierst Dich also, nicht ich.
> Vielleicht erklärst Du zunächst einmal, was Du hier mit § 133 BGB
> anrichten möchtest?

Du akzeptierst also, dass Du Dich blamiert hast?

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe G. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>> Du blamierst Dich also, nicht ich.
>> Vielleicht erklärst Du zunächst einmal, was Du hier mit § 133 BGB
>> anrichten möchtest?
>
> Strafrecht hat bei Verwaltungsrecht auch nichts zu suchen. Erinnere, es
> geht um:
>
> Phil M. schrieb:
>> Verordnungen ist bezüglich der Corona Pandemie
>
Hältst Du es für möglich, dass es dem TO um die hieran anknüpfenden 
QWi-Tatbestände gegangen sein könnte?
> Ich habe mich da ganz an Deiner Diskussionslinie orientiert, munter alle
> Rechtsvorschriften zu mischen.
Du belegst nur erneut, dass Du das Argument nicht verstanden hast.
>
> Außerdem, Du lenkst ab.
>
> Percy N. schrieb:
>>> Du blamierst Dich also, nicht ich.
>> Vielleicht erklärst Du zunächst einmal, was Du hier mit § 133 BGB
>> anrichten möchtest?
>
> Du akzeptierst also, dass Du Dich blamiert hast?
Wie kommst Du darauf?
Ich akzeptiere allerdings, dass Du nix begreifen willst, sondern nur 
stänkern.

Spiel allein weiter, viel Spaß dabei!

von Junge Junge (Gast)


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Ich komme aus dem Garten, denke an nichts Böses und dann dieser Thread 
hier...

Wenn man das hier als Außenstehender so liest, kann man nur zu dem einen 
Schluß kommen: Morbus Bahlsen

-> Die Beteiligten haben schwer einen an der Waffel.

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:
> Hältst Du es für möglich, dass es dem TO um die hieran anknüpfenden
> QWi-Tatbestände gegangen sein könnte?

Nein. Es ging ihm nicht ums mögliche Bußgeld, (OWI) sondern darum, was 
er in seiner Wohnung machen darf gemäß Corona-Verordnung. 
(Verwaltungsrecht)

Percy N. schrieb:
> Du belegst nur erneut, dass Du das Argument nicht verstanden hast.

Doch, habe ich. Aber es ist völlig fehlplatziert.

Percy N. schrieb:
> Wie kommst Du darauf?
> Ich akzeptiere allerdings, dass Du nix begreifen willst, sondern nur
> stänkern.
>
> Spiel allein weiter, viel Spaß dabei!

Du lenkst mit viel Geplänkel von gleich zwei Fehlern Deinerseits ab. 
Erstens, hast Du völlig überzogen argumentiert, um einen rhetorischen 
Effekt zu erreichen. Zweitens, was viel peinlicher für Dich ist, hast Du 
als Jurist Totschlag und Mord verwechselt. Da drehst Du Dich nicht raus.

Drittens, ;-) Du verfestigst das Bild, das hier und anderswo die Leute 
von Juristen haben: große Fresse, viel Palaver um nichts, schießen 
ständig über das Ziel hinaus, schaffen viele neue Probleme und können 
keinen Fehler zugeben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe G. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Hältst Du es für möglich, dass es dem TO um die hieran anknüpfenden
>> QWi-Tatbestände gegangen sein könnte?
>
> Nein. Es ging ihm nicht ums mögliche Bußgeld, (OWI) sondern darum, was
> er in seiner Wohnung machen darf gemäß Corona-Verordnung.
> (Verwaltungsrecht)
Genauer gesagt: Polizeirecht. Und ja, daran hängt ein OWi-Tatbesrand.
>
> Percy N. schrieb:
>> Du belegst nur erneut, dass Du das Argument nicht verstanden hast.
>
> Doch, habe ich.
Eher nicht. Siehe unten.
> Aber es ist völlig fehlplatziert.
Nur das, was Du mutwillig hineingelesen hast.
>
> Percy N. schrieb:
>> Wie kommst Du darauf?
>> Ich akzeptiere allerdings, dass Du nix begreifen willst, sondern nur
>> stänkern.
>>
>> Spiel allein weiter, viel Spaß dabei!
>
> Du lenkst mit viel Geplänkel von gleich zwei Fehlern Deinerseits ab.
> Erstens, hast Du völlig überzogen argumentiert, um einen rhetorischen
> Effekt zu erreichen.
Das kannst Du gerne häufiger behaupten; wahr wird es dadurch nicht.

> Zweitens, was viel peinlicher für Dich ist, hast Du
> als Jurist Totschlag und Mord verwechselt. Da drehst Du Dich nicht raus.
>
Du hast es offenbar immer noch nicht kapiert, trotz aller Hilfe. Gut, 
noch einmal, diesmal für die ganz besonders Lernaversen:
§ 212 StGB droht Strafe demjenigen an, der "einen Menschen tötet, *ohne 
Mörder zu sein*".
Der "Umkehrschluss" nach Art des TO liefe darauf hinaus, dass der Mörder 
ingesteaft töten "darf",  was offenkundig Blödsinn ist, auch wenn Du das 
nicht einsehen magst. Allein hierauf bezog sich mein Beitrag. Lass Dir 
das Ganze notfalls in Ruhe erklären.

Woher glaubst Du meinen Beruf zu kennen? Und was ginge er Dich an?

> Drittens, ;-) Du verfestigst das Bild, das hier und anderswo die Leute
> von Juristen haben: große Fresse, viel Palaver um nichts, schießen
> ständig über das Ziel hinaus, schaffen viele neue Probleme und können
> keinen Fehler zugeben.

Warum sollten die Leute ausgerechnet Dich für einen Juristen halten?

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:
> Genauer gesagt: Polizeirecht.

Verwaltungsrecht, kein Strafrecht.

Percy N. schrieb:
> § 212 StGB droht Strafe demjenigen an, der "einen Menschen tötet, *ohne
> Mörder zu sein*".
> Der "Umkehrschluss" nach Art des TO liefe darauf hinaus, dass der Mörder
> ingesteaft töten "darf",  was offenkundig Blödsinn ist, auch wenn Du das
> nicht einsehen magst. Allein hierauf bezog sich mein Beitrag. Lass Dir
> das Ganze notfalls in Ruhe erklären.

:-) Nach dieser äußerst dünnen "Erklärung" Deines Fehlgriffs hast Du 
lange gesucht, oder?

Du hattest folgende Passage des TO zitiert:

Percy N. schrieb:
> Phil M. schrieb:
>
>> 2. Kontakt mit Leuten außerhalb meiner vier Wände sind nur erlaubt
>> wenn... Im Umkehrschluss: In meiner Wohnung kann ich machen was ich
>> möchte.
>>

Der Zusammenhang zwischen diesem Text und Deinem 
Erklärungsversuch-Geschreibsel dürfte sich nur noch einem Juristen wie 
Dir erschließen.

Percy N. schrieb:
> Warum sollten die Leute ausgerechnet Dich für einen Juristen halten?

Ich dachte, dass Du schon lange aus der Kindergarten-Trotzphase ("Nein, 
Du") raus bist, aber so kann man sich täuschen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe G. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Genauer gesagt: Polizeirecht.
>
> Verwaltungsrecht, kein Strafrecht.
Polizeirecht. Klassische Gefahrenabwehr.
Das läuft auf OWi hinaus. Da wirst Du mit Deinem geliebten § 133 BGB 
nichts.
>
> Percy N. schrieb:
>> § 212 StGB droht Strafe demjenigen an, der "einen Menschen tötet, *ohne
>> Mörder zu sein*".
>> Der "Umkehrschluss" nach Art des TO liefe darauf hinaus, dass der Mörder
>> ingesteaft töten "darf",  was offenkundig Blödsinn ist, auch wenn Du das
>> nicht einsehen magst. Allein hierauf bezog sich mein Beitrag. Lass Dir
>> das Ganze notfalls in Ruhe erklären.
>
> :-) Nach dieser äußerst dünnen "Erklärung" Deines Fehlgriffs hast Du
> lange gesucht, oder?
>
Das klingt bald so, als hättest Du den Sinn jetzt endlich doch noch 
kapiert, der für alle anderen ab ovo offenkundig war.

> Du hattest folgende Passage des TO zitiert:
>
> Percy N. schrieb:
>> Phil M. schrieb:
>>
>>> 2. Kontakt mit Leuten außerhalb meiner vier Wände sind nur erlaubt
>>> wenn... Im Umkehrschluss: In meiner Wohnung kann ich machen was ich
>>> möchte.
>>>
>
> Der Zusammenhang zwischen diesem Text und Deinem
> Erklärungsversuch-Geschreibsel dürfte sich nur noch einem Juristen wie
> Dir erschließen.

Wieder so ein seltsamer Schluss: weil Du zu doof bist, müssen alle 
anderen das auch sein, sonst haben sie eine Klatsche. Ist es das, was Du 
meinst?
>
> Percy N. schrieb:
>> Warum sollten die Leute ausgerechnet Dich für einen Juristen halten?
>
> Ich dachte, dass Du schon lange aus der Kindergarten-Trotzphase ("Nein,
> Du") raus bist, aber so kann man sich täuschen.
Und schon wieder beschreibst Du perfekt Dein Verhalten ...

von Uwe G. (scd)


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Percy N. schrieb:

[viel Drumherum gelöscht]

> Und schon wieder beschreibst Du perfekt Dein Verhalten ...

Ich sag doch, Kindergarten. Wie oft willst Du das jetzt noch 
wiederholen?

von Ex-Fernmelder (Gast)


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> § 212 StGB droht Strafe demjenigen an, der "einen Menschen tötet, *ohne
> Mörder zu sein*".

Bundeswehrsoldaten sind diesbezüglich fein raus. Damit meine ich jetzt
nicht Auslandseinsätze. Auch im Inland gibt es keinerlei Probleme, wenn
man mal einen Eindringling umnietet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rischer_Sicherheitsbereich#/media/Datei:Schild_Militaerischer_Sicherheitsbereich_1.svg

von Junge Junge (Gast)


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Man darf nirgendwo erzählen, daß man hier auch nur ein paar Minuten 
mitgelesen hat...

Blauer Himmel den ganzen Tag, 24 Grad und hier sitzt ein Haufen extrem 
Gestörter den ganzen Tag vor der Kiste und wirft sich Schwachsinn vor.

Es wird Zeit, sich hier für immer abzuseilen.

von Mani W. (e-doc)


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Junge Junge schrieb:
> Es wird Zeit, sich hier für immer abzuseilen.

Brauchst Du noch eines?

Ein Seil?


Kontakt außerhalb der Wohnung wäre sicher im Puff...

von Msd (Gast)


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Heinz R. schrieb:
> Ich habe gar keine Sorgen- finde es nur total lächerlich, ohne Corona
> wurden Gesetztestexte erlassen die bis ins kleinste Detail für alle
> Eventualitäten durchleuchtet waren
> Jetzt ist bisschen Corona-Panik, da schaffen es unsere gut bezahlten
> Staatsangestellten nicht mal, auch nur um 2 Ecken zu denken

Politiker können dir eines nicht abnehmen. Den Kopf einzuschalten. Die 
Verordnungen sind bis auf ein par einzelne individual-Probleme recht 
eindeutig und verständlich.

Das die Gesetze/Verordnungen noch keinerlei Klagen ausgesetzt wurden und 
somit nicht wie andere Gesetzt überarbeitet wurden, ist auch klar.

Also mal lieber den Ball flach halten und rückwirkend mal fragen ob du 
in deinem Job alles richtig gemach hast lieber Heinz.

von wendelsberg (Gast)


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Junge Junge schrieb:
> -> Die Beteiligten haben schwer einen an der Waffel.

+1

wendelsberg

von Qwertz (Gast)


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A. K. schrieb:
> Phil M. schrieb:
> 2. Kontakt mit Leuten außerhalb meiner vier Wände sind nur erlaubt
> wenn... Im Umkehrschluss: In meiner Wohnung kann ich machen was ich
> möchte.
>
> Wer zu dir kommt, ist ausserhalb seiner Wohnung. Kapiert? ;-)

Wenn dieser Besucher aber ohne festen Wohnsitz ist, dann ist es nicht 
der Fall, dass er sich außerhalb seiner Wohnung aufhält. Ergo darf er in 
deiner Wohnung schalten und walten wie er will.

von Msd (Gast)


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Ex-Fernmelder schrieb:
> Bundeswehrsoldaten sind diesbezüglich fein raus. Damit meine ich jetzt
> nicht Auslandseinsätze. Auch im Inland gibt es keinerlei Probleme, wenn
> man mal einen Eindringling umnietet.

Soldaten die im Ausland durch Schusswaffen einen Menschen töten erwartet 
zu Haus die ganze Palette an Klagen. Vielleicht mal mit einem Soldaten 
reden.

Niete mal von innerhalb eines Sicherheitsbereich jemanden um der 
versucht von außen einzudringen. Wenn du dann nach Jahren heil aus der 
Nummer raus bist, reden wir nochmal.

von Alexander K. (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Kontakt außerhalb der Wohnung wäre sicher im Puff...

Ist erlaubt aber SEX nur mit Maske.

https://www.express.de/koeln/sex-mit-maske-die-harten-corona-regeln-im-puff---und-wie-das--pascha--drunter-leidet-36761072

Gruß

  Pucki

von Alexander K. (Gast)


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Msd schrieb:
> Niete mal von innerhalb eines Sicherheitsbereich jemanden um der
> versucht von außen einzudringen. Wenn du dann nach Jahren heil aus der
> Nummer raus bist, reden wir nochmal.

Wie sagte mein Ausbilder damals bei der Bundeswehr. Jede Kugel die 
trifft, mindestens 300 KG Papier und 10 Jahre Stress.

Wenn man nicht Trifft, 30 Kg Papier und 1 Jahr Stress. Also nur zurück 
schießen wenn der andere irgendwas getroffen hat, und hoffen das er 
nicht dich getroffen hat.  Das gibt zwar genau so viel Papier, aber 
wenigstens haben sie Mitleid mit dir.

Ich fand schon damals vor ca. 35 Jahren, das das wahre Worte sind.

Gruß

   Pucki

von Kontaktsuchender (Gast)


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> Was sind Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung?

Die Kontakte des Klingeltasters an der Haustür sind ein Beispiel dafür.
Auch die Kontakte an Schützen in den Schaltschränken der 
Werkzeugmaschinen
im Industriegebiet komen da in Frage.

von Mani W. (e-doc)


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Alexander K. schrieb:
> Wie sagte mein Ausbilder damals bei der Bundeswehr. Jede Kugel die
> trifft, mindestens 300 KG Papier und 10 Jahre Stress.
>
> Wenn man nicht Trifft, 30 Kg Papier und 1 Jahr Stress. Also nur zurück
> schießen wenn der andere irgendwas getroffen hat, und hoffen das er
> nicht dich getroffen hat.  Das gibt zwar genau so viel Papier, aber
> wenigstens haben sie Mitleid mit dir.

Das ist absoluter Blödsinn, was Du hier verklickerst!

von Msd (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Das ist absoluter Blödsinn, was Du hier verklickerst!

Lernt man bei jeder Wachausbildung. Nur leider muss man dabei bis zum 
Ende aufpassen, denn der wichtigste Teil kommt am Ende. Dieser macht die 
ganze Ausbilung fast zunichte, denn:

Schiesst du von innerhalb der Kaserne nach draußen, gibts Stress. Wenn 
du dabei auch noch Schaden anrichtest an Unbeteiligten, Eigentum oder 
was auch immer --> Noch mehr Stress.

Wenn du unter Berücksichtigung aller Anrufverfahren schießen 
musst/willst/sollst, dann sollte die Mumpel innerhalb des 
Sicherheitsbereichs zum erliegen kommen. Wie das in der Praxis aussehen 
soll.... kein Plan.

von Percy N. (vox_bovi)


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Msd schrieb:
> Mani W. schrieb:
>> Das ist absoluter Blödsinn, was Du hier verklickerst!
>
> Schiesst du von innerhalb der Kaserne nach draußen, gibts Stress.

Quatsch. Einer meiner Kameraden hat sich mal diesen Spaß gegönnt. Der 
einzige Stress bestand darin, dass der OvWa die leere Hülse haben 
wollte. Leider lagen 40 cm Schnee - Scheißspiel! Er hat dann aber 
weitgehend von allein kapiert, dass er das nicht noch einmal machen 
sollte; noch einmal zwei Stunden Verzögerung bei der Wachablösung hätten 
ihm die Kameraden wohl spürbar verübelt.

von Msd (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Quatsch. Einer meiner Kameraden hat sich mal diesen Spaß gegönnt. Der
> einzige Stress bestand darin, dass der OvWa die leere Hülse haben
> wollte. Leider lagen 40 cm Schnee - Scheißspiel! Er hat dann aber
> weitgehend von allein kapiert, dass er das nicht noch einmal machen
> sollte; noch einmal zwei Stunden Verzögerung bei der Wachablösung hätten
> ihm die Kameraden wohl spürbar verübelt.

Und nur weil dein "Kamerad" in so einer Gammel-Kaserne unterwegs war, 
gilt das auch für andere?

von Percy N. (vox_bovi)


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Msd schrieb:
>
> Und nur weil dein "Kamerad" in so einer Gammel-Kaserne unterwegs war,
> gilt das auch für andere?

Du weißt mal wieder nicht, wovon Du sprichst, also nichts Neues.

Um Deine Neugier zu befriedigen: bei dieser "Gammel-Kaserne" handelte es 
sich um eine Sperrzone; da wurde Eigensicherung noch ernst genommen. Um 
die technische Sicherungsanlage hätten uns die DDR-Grenzer beneidet; nur 
Selbstschüsse hatten wir nicht.

von Msd (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Msd schrieb:
>>
>> Und nur weil dein "Kamerad" in so einer Gammel-Kaserne unterwegs war,
>> gilt das auch für andere?
>
> Du weißt mal wieder nicht, wovon Du sprichst, also nichts Neues.
>
> Um Deine Neugier zu befriedigen: bei dieser "Gammel-Kaserne" handelte es
> sich um eine Sperrzone; da wurde Eigensicherung noch ernst genommen. Um
> die technische Sicherungsanlage hätten uns die DDR-Grenzer beneidet; nur
> Selbstschüsse hatten wir nicht.

Versteh mal richtig: Deine Erfahrung beruht auf eine (hier) völlig 
irrelevante Zeit.

von Alexander K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Um Deine Neugier zu befriedigen: bei dieser "Gammel-Kaserne" handelte es
> sich um eine Sperrzone; da wurde Eigensicherung noch ernst genommen.

Es ist trotzdem eine Gammel-Kaserne.



Ich bekam vor JEDER Wache eine Wachbelehrung. Wenn ich Glück hatte, 
stellte sich der Offizier hin und hat nur gefragt : "Hab ihr alle schon 
Erfahrung" und wenn alle JA sagten war die Nr. in 10 Minuten vorbei. 
Wenn man Pech hatte, dauerte der Spass über 1 Stunde und die Kantine hat 
ein das Abendessen (Reste) zurück halten müssen.

Wobei die "Vorausbildung" zur Wache, 12 Stunden theoretische Ausbildung 
war, mit ganz ganz vielen Folien zum Angucken auf einen Beamer.

Dazu noch eine Geschichte : Ein  Stubenkamerad von mir, hat bei einen 
Wachwechsel (Also ein 2 Std. Wechsel) mal eine Kugel in die Luft 
geschossen, als er den "Sicherheitsleerschuss gemacht hat". Bedeutet : 
Magazin raus, Verschluß durchziehen und in die Luft ballern. Sollte 
Klick machen. Bei Ihm machte es BUMM.  Er hat 8 Monate später noch 
deswegen Probleme gehabt. Allein die Frage "Wie kam die Patrone in den 
Lauf" dürfte locker 20 Kg Papier erzeugt haben.

Weil wir trugen die scharfe Munition nur im Magazin. Und hätten bei 
Gefahr durch laden müssen. Und allein das Geräusch wen nachts der 
Verschluß eines G3 wieder zurück knallt, lässt jeden der Klug ist, die 
Hände hoch heben.

Und noch was : Ich musste Wache gehen, als es noch wirklich gefährlich 
war.

35 KM von uns entfernt wurde zu meiner Dienstzeit eine Kaserne 
überfallen. Weil damals gab es noch ECHTE Terroristen !!! Stichwort : 
"Badder-Meinhof-Bande /// Und RAF".

Gruß

   Pucki

von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Um Deine Neugier zu befriedigen: bei dieser "Gammel-Kaserne" handelte es
>> sich um eine Sperrzone; da wurde Eigensicherung noch ernst genommen.
>
> Es ist trotzdem eine Gammel-Kaserne.
>
Um genau zu sein: es war überhaupt keine Kaserne, sondern eine rein 
taktische Einrichtung.
>
>
> Ich bekam vor JEDER Wache eine Wachbelehrung.
Na, sowas!

> Wenn ich Glück hatte,
> stellte sich der Offizier hin und hat nur gefragt : "Hab ihr alle schon
> Erfahrung" und wenn alle JA sagten war die Nr. in 10 Minuten vorbei.
> Wenn man Pech hatte, dauerte der Spass über 1 Stunde und die Kantine hat
> ein das Abendessen (Reste) zurück halten müssen.
>
Bei uns war es anders: wir wurden morgens gebrieft und kurz geprüft und 
dann vergattert.
Und bei ins war keiner dermaßen lernbehindert, dass man dafür eine 
Stunde gebraucht hätte
> Wobei die "Vorausbildung" zur Wache, 12 Stunden theoretische Ausbildung
> war, mit ganz ganz vielen Folien zum Angucken auf einen Beamer.
>
Dieser Teil der Ausbildung gehlrte bei uns zur Grundausbildung. Außer 
dem und Waffenreinigen wurde da nicht viel unterrichtet.
> Dazu noch eine Geschichte : Ein  Stubenkamerad von mir, hat bei einen
> Wachwechsel (Also ein 2 Std. Wechsel) mal eine Kugel in die Luft
> geschossen, als er den "Sicherheitsleerschuss gemacht hat". Bedeutet :
> Magazin raus, Verschluß durchziehen und in die Luft ballern. Sollte
> Klick machen.
Wem glaubst Du das erklären zu müssen?
> Bei Ihm machte es BUMM.  Er hat 8 Monate später noch
> deswegen Probleme gehabt. Allein die Frage "Wie kam die Patrone in den
> Lauf" dürfte locker 20 Kg Papier erzeugt haben.
>
> Weil wir trugen die scharfe Munition nur im Magazin. Und hätten bei
> Gefahr durch laden müssen. Und allein das Geräusch wen nachts der
> Verschluß eines G3 wieder zurück knallt, lässt jeden der Klug ist, die
> Hände hoch heben.
>
Passt nicht ganz zur Vorschriftenlage. Damals (Du sprichst offenbar von 
Ende 70er) wurde nur bei Tageslicht mit teilgeladener Waffe Streife 
gelaufen. Laut ZDV war auch dann schon bei Beginn des Streifenganges 
fertigzuladen, wenn das Ende des Streifendienstes in die Dunkelheit 
falken würde. Dazu gab es in der ZDV sogar einen Kalender.
Ich habe damals für ein gewisses Kopfschütteln gesorgt, als ich bei 
strahlendem Sonnenschein habe fertigladen lassen, weil laut ZDV sechs 
Minuten vor Streifenende die Sonne untergehen sollte.
Die Jungs waren etwas genervt, weil sie hinterher entladen, die Patrone 
auffangen und wieder aufmunitionieren mussten.
Deine Geschichte ist so, wie Du sie erzählst, unglaubhaft. Längeren 
Papierkrieg hätte das sicherlich gegeben, wenn der verunglückte 
Entspannschuss im Wachlokal stattgefunden hätte statt draußen. So ist 
das einfach Quark.
> Und noch was : Ich musste Wache gehen, als es noch wirklich gefährlich
> war.
>
Da bist Du vermutlich der einzige ...
Oh, Mann!

> 35 KM von uns entfernt wurde zu meiner Dienstzeit eine Kaserne
> überfallen. Weil damals gab es noch ECHTE Terroristen !!! Stichwort :
> "Badder-Meinhof-Bande /// Und RAF".
>
Nein, sowas!
Kann es so etwas gegeben haben?
Und Du kannst sagen, Du seist dabei gewesen, wie somst höchstens noch 
fünf oder sechs andere?

Ich glaube Dir allerdings gerne, dass man Euch solchen Wuark erzählt 
hat, damit Ihr nicht aus Langeweile Mist baut,  während Ihr die 
Schnapsvorräte der UHG gefen feindlichen Zugriff verteidigt.  Wrlcher 
OvWa schreibt schon gerne ein paar Meldungen, nur, um eine einzige 
Patrone 7,62 nachgeliefert zu bekommen.
Bei uns war auch niemand scharf auf Papierkrieg  aber wir hatten auch 
ein bisschrn was zu bewachen. Da wäre im Zweifel nicht lange gefackelt 
worden.

Btw: so dramatisch laut, wie Du es hier darstellst, in ein G3-Verschluss 
nur in ruhiger lauschiger Nacht. ZB in der Raucherecke zwischen UHG und 
SanRevier. Wir hatten keins von beiden.

von (prx) A. K. (prx)


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Alexander K. schrieb:
> Magazin raus, Verschluß durchziehen und in die Luft ballern. Sollte
> Klick machen. Bei Ihm machte es BUMM.  Er hat 8 Monate später noch
> deswegen Probleme gehabt. Allein die Frage "Wie kam die Patrone in den
> Lauf" dürfte locker 20 Kg Papier erzeugt haben.

Und das mit Recht.

In einer Feldeinsatzübung hatte einer es geschafft, nach etwas 
Kriegspiel im Trupp mit einer Übungspatrone im Lauf zur Reinigung 
anzutreten. Der Sitznachbar kriegte das Ergebnis ins Gesicht. Für beide 
war damit der Wehrdienst beendet, mit insgesamt nur noch 2,5 
funktionierenden Augen. Der Aufseher dürfte auch nicht ungeschoren davon 
gekommen sein.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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A. K. schrieb:

> Der Aufseher dürfte auch nicht ungeschoren davon
> gekommen sein.

Den halte ich für den Hauptverantwortlichen, sofern hier von 
Wehrpflichtigen die Rede ist. Diese grüne Manövermunition wird gerne 
unterschätzt,  dabei gibt schon allein das Zündplättchen ein 
erstaunliches (und gefährliches) Mündungsfeuer..

Beitrag #6290447 wurde vom Autor gelöscht.
von Mani W. (e-doc)


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Alexander K. schrieb:
> Und allein das Geräusch wen nachts der
> Verschluß eines G3 wieder zurück knallt, lässt jeden der Klug ist, die
> Hände hoch heben.

Oder gleich zurückschießen in die Richtung dieses Geräusches...
Und dann aber gleich mit Dauerfeuer!

Ich war auch beim Heer, aber zu Beginn der Wache wurde geladen und
gesichert...

Das Entsichern macht dann kein Geräusch...

: Bearbeitet durch User
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