Was ist das? Komischer Kasten an der Wand

#6286055
Lesenswert?

Michael M. schrieb:
> Es ist ein Baustellenschild für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben.

Das ist eine Möglichkeit ... die aber viel zu weit hergeholt ist.

Ich würde sagen: Es sind Japaner! Sie nehmen Haus für Haus in deiner 
Gegend ein und kennzeichnen diese besetzten Häuser dann mit japanischen 
Flaggen.

Mal im Ernst, müsste das Schild nicht eher gut sichtbar an der Straße 
angebracht sein?
#6286092
Lesenswert?

Michael M. schrieb:
> Es ist ein Baustellenschild für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben.
> Es gibt das gleiche Schild auch noch in Grün, für ein genehmigungsfreies
> Bauvorhaben.

In welchem (Bundes)Land? In Bayern habe ich zwar schon viele Bautafeln 
(mit Vorhaben, Bauherr und genehmigende Behörde) gesehen und hatte 
selber eine, aber ein roter/grüner Punkt war da nie drauf.
#6286912
Lesenswert?

Arno H. schrieb:
> Müssten die Nachbarn bei solchen Bauvorhaben nicht (je nach Art und
> Größe der Maßnahme) irgendwie beteiligt werden?

Hattest du mal Projektmanagement ?

Wenn die Nachbarn den Bau nicht in irgend einer Art gefährden können, 
dann sind sie uninteressant.

Wenn die eigentlich unbeteiligten das Bauvorhaben doch in irgend einer 
Weise beeinflussen können, zum Beispiel wenn sie demonstrieren dass 
irgend welche Bäume oder Wildtiere dadurch gestört oder geschädigt 
werden können, dann macht man natürlich was nötig ist.

Bei größeren Projekten schmeißt man den Anwohnern zum Beispiel eine 
sinnvolle Zeit vorher einen Zettel in den Briefkasten in dem man 
ankündigt dass es Störungen gibt, einfach um die Leute mal informiert zu 
haben und damit sie sich darauf einstellen können. Sie sollen zum 
Beispiel ihre Fenster geschlossen halten, frühs meinetwegen noch ein mal 
ordentlich durchlüften, so dass sie nicht gerade bei der stärksten 
Staubbelastung die Fenster aufreißen, weil sie sonst in ihrer Bude 
ersticken.
#6286930
Lesenswert?

> Arno H. schrieb:
>> Müssten die Nachbarn bei solchen Bauvorhaben nicht (je nach Art und
>> Größe der Maßnahme) irgendwie beteiligt werden?
selbstverständlich (sogar im Osten/NeBuLa <darf man dass eigentlich noch 
sagen?>;)

Mike J. schrieb:
> Wenn die Nachbarn den Bau nicht in irgend einer Art gefährden können,
Und Du hast vermutlich noch keinen Bauantrag eingereicht ;)

==>
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauOST2013V3P69
#6286952
Lesenswert?

Stephan D. schrieb:
> Mike J. schrieb:
>> Wenn die Nachbarn den Bau nicht in irgend einer Art gefährden können,
> Und Du hast vermutlich noch keinen Bauantrag eingereicht ;)
>
> ==>
> https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauOST2013V3P69

Bei uns hier hat noch nie ein Nachbar dem anderen seine Baugenehmigung 
zugestellt. Es gibt die Tafel oder bei privaten Bauvorhaben das DIN 
A4-Blatt welches in einer Plastikfolie in einem kleinen Kasten vor sich 
hin verwittert.

Mit dem Nachbarn spricht man darüber nur wenn es notwendig ist, also 
wenn ein Baukran die Straße für längere Zeit versperrt ... oft aber auch 
nicht mal das, dann ist die Straße eben dicht und man muss wo anders 
lang fahren.

Bei meinen Eltern hat sich auch mal die Polizei quer auf der Einfahrt 
breit gemacht und haben dort einen Stand aufgebaut, samt 
Rettungsdienst-Zelt.
Das war für ein Fest, aber es gab auch keine Ankündigung dass die 
Einfahrt und der Parkplatz von den Leuten eingenommen wird und man hat 
sich auch nicht gefragt ob man denn da noch raus kommt. (sie haben eine 
zweite Ausfahrt, aber trotzdem wäre es nett wenn man mal darüber 
informiert was gemacht werden soll)
#6289583
Lesenswert?

Ich kenne das in meiner Gegend unter dem Namen "Baufreigabeschein" von 
der örtlichen Baubehörde. Stets gut sichtbar an der Baustelle 
anzubringen, falls mal unverhofft kontrolliert werden sollte. Was 
passiert, wenn jemand den netten Schein entwendet und eine Kontrolle 
findet statt? Mindestens doppelter Ärger für den Bauherren: Die 
Kontrolle wird vielleicht teuer und ein neuer Schein dauert Zeit, Nerven 
und kostet nicht zuletzt angemessene Bearbeitungsgebühren nach der 
Bürokratieabgabegebührenverordnung.
(Firma: Autotronic) #6289753
Lesenswert?

A. O. schrieb:
> ein neuer Schein dauert Zeit, Nerven und kostet nicht zuletzt
> angemessene Bearbeitungsgebühren nach der
> Bürokratieabgabegebührenverordnung.

Das Original liegt im Wohnzimmerschrank und die Farbkopien direkt 
daneben. So kann man beliebig oft, nach jedem kräftigen Regenschauer 
einen neuen Schein an die Baustelle hängen.
:-)

Hast du dir das Wort Bürokratieabgabegebührenverordnung selbst 
ausgedacht, oder gibt's das wirklich?
Gast #6289777
Lesenswert?

> (...)  Bürokratieabgabegebührenverordnung

Bei Fernschreibern und Telegrammen wurden früher die Kosten nach der 
Zahl der Wörter abgerechnet. Man ging davon aus, dass ein Wort im 
Durchschnitt sechs Buchstaben hat. Wenn beim Fernschreiber die Datenrate 
in "words per minute" angegeben wird meint das die Baudrate mal fünf (5 
bit pro Buchstabe) mal sechs (sechs Buchstaben pro Wort).

Man merkt dass das Zeug nicht in Deutschland erfunden wurde :-)

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren