Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeugniss bei Ruhestand


von Edgar S. (Firma: keine) (heinbloed1)


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Hallo Leute !

Ich bin seit Anfang des Jahres im Ruhestand. Bei meiner
Verabschiedung bat ich den Personalchef um ein Arbeits-
zeugniss, was dieser jedoch ablehnte weil ich es angeblich
nicht mehr brauche. Ich habe dann vor einiger Zeit schriftlich
angemahnt, leider habe ich keine Antwort bekommen. Wie
ist denn genau die Regelung für Zeugnisse beim Eintritt
in den Ruhestand. Weiss da jemand etwas?

schönen Abend noch

von Sven D. (Gast)


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von popelnder corona patient (Gast)


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Was willst du damit? Dir an die Wand nageln?

von Alexander K. (Gast)


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popelnder corona patient schrieb:
> Was willst du damit? Dir an die Wand nageln?

Seine Rente aufbessern. Und ja, dazu braucht man oft eins. Bei gewissen 
Jobs sogar ein Polizeiliches Führungszeugnis etc.

Gruß

   Pucki

von Minimalist (Gast)


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Frag doch mal, obs nur am Aufwand liegt, wenn ja, biete an, es selber zu 
schreiben. Wenn du es ja angeblich nicht mehr brauchst, hat deine Firma 
ja nichts mehr zu verlieren. Dann müssen sie nur noch unterschreiben, 
und gut ist.
Mit dem Enwurf mal freundlich(!) in der Personalabteilung vorbei gehen, 
eventuell setzt dann schon jemand sein Friedrich-Wilhelm drunter und 
alle sind glücklich.

Ich musste damals auch meine Zeugnisse und sogar Empfehlungsschreiben 
selbst schreiben, solange der Inhalt angemessen war, war das eine 
Win-Win Situation für alle Parteien.

von popelnder corona patient (Gast)


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Wer stellt denn ausser dem vorherigen Arbeitgeber im Mint Bereich einen 
Rentner ein und sei es auch nur zum Aufbessern der Rente ?

von Minimalist (Gast)


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popelnder corona patient schrieb:
> Wer stellt denn ausser dem vorherigen Arbeitgeber im Mint Bereich einen
> Rentner ein und sei es auch nur zum Aufbessern der Rent

Ääähm, wenn ich mal so überlege, was ich als Student so nebenbei gemacht 
habe, und was ich dabei verdient habe...
Warum sollte das ein Rentner mit jahrelanger Berufs- und 
Projekterfahrung nicht um Längen besser können?

Bei Studentenjobs plant man auch nicht auf jahrelange Verfügbarkeit des 
Arbeinehmers. Vergütung ist auch Verhandlungssache.
Ich habe z.B. gerne auf "Volumenbasis" (Werkvertrag) gearbeitet. Zum 
Beispiel: Bezahlung pro Datensatz (Analyse von wissenschaftlichen 
Datensätzen), nicht pro Stunde.
Das kann schnell für beide Seiten lukrativ sein. AG: günstiger als 
Angestellter.
AN: volle Flexibilität, durch hohe Fachkenntnis und Erfahrung hohes 
Arbeitstempo-> Viel €/h!

von Dienstleister (Gast)


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Minimalist schrieb:
> Warum sollte das ein Rentner mit jahrelanger Berufs- und
> Projekterfahrung nicht um Längen besser können?

Ein heute in Rente gehender Angestellter dürfte mindestens die letzten 
20 Jahre nur noch irgendwelche Managementaufgaben erledigt haben. Das 
wirst auch du irgendwann tun müssen, denn irgendwann bist du zu alt und 
die nächsten jungen Hüpfer (vom Dienstleister) mit den neuesten fancy 
Technologien klopfen an und möchten auch ein Stück vom Kuchen abhaben!

von popelnder corona patient (Gast)


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Minimalist schrieb:
> [...]

Haha, träum weiter! Du bist doch hier schon mit 40 zu alt für nen 
Mintjob. Bewerbe dich doch mal bei einer Softwarebude als 65+ zum 
Softwarearchitekten und proggen. Ganz nebenbei, was willste denn groß 
reißen mit son paar Stunden zum Aufbessern der Rente? Sowas gibts 
vielleicht an der Kasse bei KiK...

von michael_ (Gast)


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Auf so eine Idee muß man erst mal kommen.
Die Orden muß man vorher verdienen.

von Jörg R. (solar77)


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Hallo Heinbloed,

war dein Chef Käpt‘n Blaubär? Dann kannst du lange auf ein Zeugnis 
warten. Wenn du doch eines bekommst ist es voll mit Seemannsgarn?

von A. S. (Gast)


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Dienstleister schrieb:
> Ein heute in Rente gehender Angestellter dürfte mindestens die letzten
> 20 Jahre nur noch irgendwelche Managementaufgaben erledigt haben. Das
> wirst auch du irgendwann tun müssen, denn irgendwann bist du zu alt und
> die nächsten jungen Hüpfer (vom Dienstleister) mit den neuesten fancy
> Technologien klopfen an und möchten auch ein Stück vom Kuchen abhaben!

 Fachleute (Indianer) werden überall gesucht. Was glaubst Du, wie viel 
Großrechner noch programmiert, wie viel Werkzeugmaschinen oder 
spezial-sps gewartet werden müssen. Oder Gutachter, REFA, 
sicherheitswiegendes. Oder Meister, die unterschreiben.

von hal9000 (Gast)


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Jörg R. schrieb:
> Chef Käpt‘n Blaubär?

Nee Dr. Turtur der Scheinriese aus jim knopf und Lukas der
lokomotivführer.....

von Claus M. (energy)


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Minimalist schrieb:
> Ääähm, wenn ich mal so überlege, was ich als Student so nebenbei gemacht
> habe, und was ich dabei verdient habe... Warum sollte das ein Rentner
> mit jahrelanger Berufs- und Projekterfahrung nicht um Längen besser
> können?

Die meisten mint Rentner würden aber wohl kaum für 10€ die Stunde 
arbeiten, weil sie es nicht nötig haben.

Beitrag #6295668 wurde von einem Moderator gelöscht.
von A. S. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Die meisten mint Rentner würden aber wohl kaum für 10€ die Stunde
> arbeiten, weil sie es nicht nötig haben.

Das ist Unsinn. Zum einen das

Berufsrevolutionär schrieb im Beitrag #6295668:
> Deshalb arbeiten sie dann für lau,

Zum anderen sind 1000€ mehr für nixtun oder Sachen die Spaß machen an 3 
Tagen die Woche auch Geld. Lass Dich scheiden mit Mint und nach 30 
Jahren 2 EG-Punkte (Studium und die letzten Jahre so'n Deal), 
privatversichert natürlich auch, dann schramst Du plötzlich an der 
Grundsicherung.

von CPU Historiker (Gast)


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Außerdem, wer weiss bei dem fortgeschrittenen Verfallszustand des 
Systems schon bei Renteneintritt, ob er dauerhaft in Rente bleiben kann 
oder 5 Jahre später nicht doch wieder arbeiten muss, beispielsweise weil 
seine Ersparnisse nichts mehr wert sind.

von Marc E. (mahwe)


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Kenne soviele Rentner die Arbeiten müssen das es schon traurig ist.
Egal ob sie mit 14 auf dem Bau angefangen haben oder studiert haben.
Kenne selbst Profs die mit 100 noch arbeiten und wenn es nur darum geht 
nicht zu Hause zu sitzen und sich von der Ehefrau Freundin Geliebten was 
auch immer auf den Sack zu gehen.
Schlimm ist es nur das viele mit 80 noch arbeiten müssen.
Aber meine Generation wird gar keine Rente mehr bekommen da arbeitet man 
dann halt durch bis man Tod umfällt. Ihrgend was kann man immer machen 
will ich auch machen sonst würde ich durch drehen.

von Ben S. (bensch123)


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Marc E. schrieb:
> Kenne soviele Rentner die Arbeiten müssen das es schon traurig ist.

Viele Staatn wie Skandinavien, Dänemark oder vor allem Holland haben 
damit absolut keine Probleme. Wie kriegen die das nur hin - dort gibts 
auch keine Flaschensammler.

von Sepp (Gast)


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Ben S. schrieb:
> Viele Staatn wie Skandinavien, Dänemark oder vor allem Holland haben
> damit absolut keine Probleme. Wie kriegen die das nur hin - dort gibts
> auch keine Flaschensammler.

3 Hauptgründe:
1.:
Die mussten keinen Pleite Staat mit rund 33% Neubevölkerung aufnehmen, 
samt Städte- und Infrastrukturaufbau.
2.:
Die Unternehmen lassen die Mitarbeiter an der Wertschöpfung teilhaben.
3.:
Die Untenehmen haben weniger Lobby im Land, weshalb mehr Steuern hängen 
bleiben (ob durch weniger Subventionen oder mehr direkte Zahlungen ist 
eigentlich ja egal)

von Joe J. (j_955)


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Sepp schrieb:
> 1.:
> Die mussten keinen Pleite Staat mit rund 33% Neubevölkerung aufnehmen,
> samt Städte- und Infrastrukturaufbau.

Bis auf diese Aussage ist alles andere Richtig.
Zu Punkt1:
In ein paar Jahrzehnten wäre Deutschland ein Dinosaurierstaat, quasi 
ausgestorben und vergessen->siehe demografische Entwicklung. Wer macht 
ausserdem die wirklich anstrengenden Jobs, die sonst kein Deutscher 
machen will? Wer fährt die Päckle am Samstag Abend noch aus und schafft 
aufm Bau oder Mc für einen Hungerlohn?

Würden all diese Menschen verschwinden, hätten wir hier ein echtes 
Problem.

: Bearbeitet durch User
von Ben S. (bensch123)


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Sepp schrieb:
> Die mussten keinen Pleite Staat mit rund 33% Neubevölkerung aufnehmen,
> samt Städte- und Infrastrukturaufbau.

Blödsinn. Selbst in München oder Düsseldorf oder Frankfurt haste doch 
genug Flaschensammler, arme Rentner und Harzer die kaum über die Runden 
kommen.

Joe J. schrieb:
> In ein paar Jahrzehnten wäre Deutschland ein Dinosaurierstaat, quasi
> ausgestorben und vergessen->siehe demografische Entwicklung.

Wäre? Das ist quasi ein Fakt. Nur dass wir diese Entwicklung damit 
ausgleichen zu Hauft unqualifizierte Menschen herzuholen.

Joe J. schrieb:
> Wer macht
> ausserdem die wirklich anstrengenden Jobs, die sonst kein Deutscher
> machen will? Wer fährt die Päckle am Samstag Abend noch aus und schafft
> aufm Bau oder Mc für einen Hungerlohn?

Das stimmt der deutsche macht sich ja für niedere Arbeit nicht die Hände 
schmutzig (Eigene Aussage eines bekannten Forennutzers).

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


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Ben S. schrieb:
> Das stimmt der deutsche macht sich ja für niedere Arbeit nicht die Hände
> schmutzig (Eigene Aussage eines bekannten Forennutzers).

Dem stimme ich zu, aber ich spreche hier ausschließlich für mich und 
nicht für "die Deutschen".

von MeierKurt (Gast)


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Joe J. schrieb:
> Sepp schrieb:
>> 1.:
>> Die mussten keinen Pleite Staat mit rund 33% Neubevölkerung aufnehmen,
>> samt Städte- und Infrastrukturaufbau.
>
> Bis auf diese Aussage ist alles andere Richtig.

Es ging ja hier offensichtlich um die Ossis.

von Hartzer Roller (Gast)


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Ben S. schrieb:
> Viele Staatn wie Skandinavien, Dänemark oder vor allem Holland haben
> damit absolut keine Probleme. Wie kriegen die das nur hin -

Indem dort auch wirklich ALLE in die Rentenversicherung einbezahlen, 
nichtnur  Arbeitnehmer.

Der wenig bis garnicht erfolgreiche Einzelunternehmer hier in D, oder 
welche die ihr Geld verprasst haben, der von der Beitragspflicht zur 
Rentenversicherung befreit ist, geht im fortgeschrittenen Alter pleite, 
oder will oder kann nichtmehr, geht dann aufs "Amt" und lebt dann ganz 
ungeniert von der Grundsicherung.

Da bekommt er u.U. mehr als ein Arbeitnehmer an Rente.

Diesbezüglich machen es auch die Österreicher besser.

von ;) (Gast)


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Edgar S. schrieb:
> Ich habe dann vor einiger Zeit schriftlich
> angemahnt, leider habe ich keine Antwort bekommen.

Mit Fristsetzung? Ansonsten ist das nur eine Erinnerung die
vermutlich im Papierkorb gelandet ist. Hat also keine Rechtswirkung.
Hier stellt man eine Forderung gemäß § 109 Gewerbeordnung und § 85 BBG
und setzt eine Frist (sagen wir mal drei Wochen) und lässt das durch
Einschreiben mit Rückschein nachweisbar zustellen. Kommt da nichts,
kann man das Arbeitszeugnis einklagen. Der Inhalt muss natürlich
verständig wohlwollend formuliert sein, ansonsten wird das einem nichts
nützen. Leider besteht die Gefahr, dass ein neuer Arbeitgeber beim
früheren Arbeitgeber anruft und sich Märchen erzählen lässt.
Ob das dem neuen Arbeitgeber egal ist, kann man nicht wissen, aber
das ist die Gefahr dabei.
Es ist egal wie man es dreht und wendet, man hat die A-Karte gezogen.
Ich denke mal, dass einige Firmen auch nur Stellen offerieren um
den Arbeitsmarkt zu sondieren oder um aus den Firmendaten von Bewerbern
neue Geschäftskontakte für den Vertrieb zu gewinnen.
Davon hat man dann natürlich nichts.
Wenn eine Offerte nur aus Worthülsen und Klischees besteht, dürfte das
zu 99% der Fall sein. Das heraus zu lesen muss man natürlich lernen.

von Erich L. (loktarogar)


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Verklagen und noch ne schadenersatzforderung rausholen aus der klitsche

von Rudi Radlos (Gast)


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Dr. Postel sagte: "Telefon ist Waffe". Ruf doch mal an.

von Wider die jungen Schnösel (Gast)


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popelnder corona patient schrieb:
> Wer stellt denn ausser dem vorherigen Arbeitgeber im Mint Bereich einen
> Rentner ein und sei es auch nur zum Aufbessern der Rente ?

Banken...
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/us-banken-brauchen-it-kraefte-manager-holen-cobol-veteranen-zurueck-a-1143632.html

von Percy N. (vox_bovi)


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Alexander K. schrieb:
>
>  Und ja, dazu braucht man oft eins. Bei gewissen
> Jobs sogar ein Polizeiliches Führungszeugnis etc.
>
Das dürfte ausgesprochen schwierig zu beschaffen sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
> Edgar S. schrieb:
>> Ich habe dann vor einiger Zeit schriftlich
>> angemahnt, leider habe ich keine Antwort bekommen.
>
> Mit Fristsetzung? Ansonsten ist das nur eine Erinnerung die
> vermutlich im Papierkorb gelandet ist. Hat also keine Rechtswirkung.
Da liegst Du falsch. Eine Mahnung ist eine Mahnung und setzt in Verzug, 
§ 286 BGB. Fristsetzung pp ist nur bei § 323 BGB erforderlich; das kommt 
hier nicht in Frage.
Im Prinzip wäre sogar die erste Mahnung verzichtbar; in der ersten Runde 
vor dem Arbeitsgericht gibt es eh keine Kostenüberwälzung. Also eäre es 
inschädlich, den Verzug erst durch Klagerhebung herbeizuführen.

> Hier stellt man eine Forderung gemäß § 109 Gewerbeordnung und § 85 BBG
> und setzt eine Frist (sagen wir mal drei Wochen) und lässt das durch
> Einschreiben mit Rückschein nachweisbar zustellen. Kommt da nichts,
> kann man das Arbeitszeugnis einklagen.
Zumindest ein Verlangen des Zeugnisses sollte tatsächlich belegbar sein, 
eine beweisbare Mahnung schadet sicher nicht. Gebraucht wird das 
allerdings allenfalls für Beantragung von PKH, da ansonsten die 
Rechtsverfolgung mutwillig erschiene. Seine Kosten für die erste Instanz 
vor dem ArbG zahlt der Kläger sowieso; ohne eigenen RA bleibt das sehr 
überschaubar.
§ 85 BBG dürfte abwegig sein ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Hartzer Roller schrieb:
>
> Der wenig bis garnicht erfolgreiche Einzelunternehmer hier in D, oder
> welche die ihr Geld verprasst haben, der von der Beitragspflicht zur
> Rentenversicherung befreit ist, geht im fortgeschrittenen Alter pleite,
> oder will oder kann nichtmehr, geht dann aufs "Amt" und lebt dann ganz
> ungeniert von der Grundsicherung.
>
> Da bekommt er u.U. mehr als ein Arbeitnehmer an Rente.
>
Das passiert insbesondere dann, wenn der prekär verrentete Arbeitnehmer 
es unterlässt, selbst "aufs Amt zu gehen".  Seine Sache ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Es könnte übrigens durchaus sinnvoll sein, dem Arbeitgeber einfach einen 
eigenen Zeugnisentwurf zuzusenden. Dabei sollte man sein Licht 
keinesfalls unter den Scheffel stellen.

von ;) (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Es könnte übrigens durchaus sinnvoll sein, dem Arbeitgeber einfach einen
> eigenen Zeugnisentwurf zuzusenden.

Dann bietet der Rechteinhaber dem Arbeitgeber an: Annehmen, Ändern oder
Ablehnen. Noch schlechter kann man da nicht mehr dastehen, vor allem
dann später vor Gericht.

Percy N. schrieb:
> Das passiert insbesondere dann, wenn der prekär verrentete Arbeitnehmer
> es unterlässt, selbst "aufs Amt zu gehen".  Seine Sache ...

Nicht ganz, denn oft ist fehlendes Rechtswissen ursächlich.
Der Staat hat für gewöhnlich die Verpflichtung seine Bürger
zu informieren. In der Praxis wird das gern auf die Anwälte abgewälzt.
Leider haben Anwälte eigene Interessen und können ihre Klienten zu
unnötig und aussichtslosen Prozessen überreden. Die Anwälte gehen da
kein Kostenrisiko ein. Die Rechtssuchenden schon.
Für jemanden mit einer Rechtschutzversicherung sicher unproblematisch,
aber die Versicherer sind in den letzten Jahrzehnten von den Beiträgen
sehr teuer geworden, wohl weil das System zu sehr ausgenutzt wurde.
Da will sicher kaum jemand seine, wahrscheinlich eh nicht so üppige
Rente, für opfern.

Um auf den TO zurück zu kommen. Wenn in dem Arbeitszeugnis nicht etwas
über besondere Fachkompetenzen für eineen Nachfolgejob zu erwarten ist, 
dürfte sich die Mühe kaum lohnen. Arbeitgeber rechnen da ohnehin mit
einem erhöhten Krankenstand oder mit schwächer werdender 
Leistungsfähigkeit und das ist sicher nicht ganz unbegründet.
Für einen Minijob wird man keinen Lebenslauf und schlussfolgernd
auch kein Arbeitszeugnis brauchen. Unzulänglichkeiten sind da dann
schon mit einkalkuliert.
Hier kommt es auf zwischenmenschliche Beziehungen an, da noch
mal einen Job zu bekommen. Wenn ein Arbeitgeber dafür eine
aussagekräftige Bewerbung verlangt, spinnt er und dann
sollte man sich lieber was anderes suchen.

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Es könnte übrigens durchaus sinnvoll sein, dem Arbeitgeber einfach einen
>> eigenen Zeugnisentwurf zuzusenden.
>
> Dann bietet der Rechteinhaber
???
>  dem Arbeitgeber an: Annehmen, Ändern oder
> Ablehnen. Noch schlechter kann man da nicht mehr dastehen, vor allem
> dann später vor Gericht.
>
Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?
> Percy N. schrieb:
>> Das passiert insbesondere dann, wenn der prekär verrentete Arbeitnehmer
>> es unterlässt, selbst "aufs Amt zu gehen".  Seine Sache ...
>
> Nicht ganz, denn oft ist fehlendes Rechtswissen ursächlich.
> Der Staat hat für gewöhnlich die Verpflichtung seine Bürger
> zu informieren. In der Praxis wird das gern auf die Anwälte abgewälzt.
Wie denn so zum Beispiel?
> Leider haben Anwälte eigene Interessen und können ihre Klienten zu
> unnötig und aussichtslosen Prozessen überreden.
Das wäre dumm; denn dann haften sie für die Kosten.
> Die Anwälte gehen da
> kein Kostenrisiko ein. Die Rechtssuchenden schon.
Nö, siehe oben. Riskante Prozesse sind zwar bei ordentlicher Belehrung 
zulässig, dürften in diesem Zusammenhang aber kaum in Frage kommen.
> [...]
Dir ist aber schon klar, dass es hier darum geht, eine Murks-Rente von 
zB 500 Euro auf Grundsicherungsnivesu anzuheben? Und Du hast auch 
begriffen, das hierfür das Sozialamt zuständig ist, wenn auch subsidiär? 
Und Du hast auch erfasst, dass das Sozialamt von sich aus den 
Antragsteller auf alle nur erdenklichen anderen vorrangig 
leistungsverpfluchteten Stellen hinweisen wird (dafür braucht es keine 
Anwälte, das kann der Staat auch so ganz prima)?

> Um auf den TO zurück zu kommen. Wenn in dem Arbeitszeugnis nicht etwas
> über besondere Fachkompetenzen für eineen Nachfolgejob zu erwarten ist,
> dürfte sich die Mühe kaum lohnen. Arbeitgeber rechnen da ohnehin mit
> einem erhöhten Krankenstand oder mit schwächer werdender
> Leistungsfähigkeit und das ist sicher nicht ganz unbegründet.
> Für einen Minijob wird man keinen Lebenslauf und schlussfolgernd
> auch kein Arbeitszeugnis brauchen. Unzulänglichkeiten sind da dann
> schon mit einkalkuliert.
> Hier kommt es auf zwischenmenschliche Beziehungen an, da noch
> mal einen Job zu bekommen. Wenn ein Arbeitgeber dafür eine
> aussagekräftige Bewerbung verlangt, spinnt er und dann
> sollte man sich lieber was anderes suchen.

Das mag ja weitgehend zutreffen,  aber trotzdem hat TO einen Anspruch 
auf ein Zeugnis.

von ;) (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?

Lebenserfahrung.

>> Percy N. schrieb:
>>> Das passiert insbesondere dann, wenn der prekär verrentete Arbeitnehmer
>>> es unterlässt, selbst "aufs Amt zu gehen".  Seine Sache ...

Das muss kein Vergessen sein, sondern einfach von Amtswegen Untätigkeit.
Die Gesetze sind ja auch sehr umfassend und Auslegung und Ermessen
ziemlich umfangreich.
Ein Verwandter hat wegen Unkenntnisse der Kommune (die die Kosten 
letztendlich zu tragen hätte) wo er lebt, viel Geld geschenkt.

>> Nicht ganz, denn oft ist fehlendes Rechtswissen ursächlich.
>> Der Staat hat für gewöhnlich die Verpflichtung seine Bürger
>> zu informieren. In der Praxis wird das gern auf die Anwälte abgewälzt.
> Wie denn so zum Beispiel?

Die Ämter sind ja häufig parteisch und verschweigen dir oft
deine Ansprüche. Die Leistungsstellen schirmen sich in aller Regel ab, 
so
das du es nur mit Leuten zu tun bekommst, die da nicht den kompletten
Durchblick haben. Auch das habe ich schon festgestellt.
Wenn das Web nicht wäre, würde man das auch gar nicht mitbekommen.

>> Leider haben Anwälte eigene Interessen und können ihre Klienten zu
>> unnötig und aussichtslosen Prozessen überreden.
> Das wäre dumm; denn dann haften sie für die Kosten.

Beweise denen das mal. Normal sollste in Pro und Kontra beraten werden.
Tatsächlich wurde in meinem letzten Fall nur in Pro beraten und ging
dann Kontra aus. Schaden: 3,5k€ Kosten.

> Nö, siehe oben. Riskante Prozesse sind zwar bei ordentlicher Belehrung
> zulässig, dürften in diesem Zusammenhang aber kaum in Frage kommen.
>> [...]
Soll heißen? Die Anwälte versuchen auch manchmal einen 
außergerichtlichen
Vergleich zu schließen. Da verdienen die Anwälte dann am meisten. Der
Rechtssuchende verliert dann Geld und auch das habe ich schon erlebt.
10% von einem Schaden wurden nicht bezahlt. Davon war nie vorher die 
Rede.

> Dir ist aber schon klar, dass es hier darum geht, eine Murks-Rente von
> zB 500 Euro auf Grundsicherungsnivesu anzuheben?

Wer behauptet das denn? Der TO jedenfalls nicht. Das saugst du dir aus 
deinen Fingern. Hast du Langeweile?

> Und Du hast auch
> begriffen, das hierfür das Sozialamt zuständig ist, wenn auch subsidiär?

Auch nur so eine Vermutung.

> Und Du hast auch erfasst, dass das Sozialamt von sich aus den
> Antragsteller auf alle nur erdenklichen anderen vorrangig
> leistungsverpfluchteten Stellen hinweisen wird (dafür braucht es keine
> Anwälte, das kann der Staat auch so ganz prima)?

Dazu müsste man erst mal Bescheid wissen. Um den Bürger umfassend über
seine Rechte zu informieren, hat das Sozialamt ganz sicher keine
Resourcen.

> aber trotzdem hat TO einen Anspruch
> auf ein Zeugnis.

Die Ansprüche eines Menschen sind i.A. ziemlich umfassend, aber was 
damit
alles Juristisch gemeint ist und durchsetzbar ist ist eine andere Sache.
Wenn das alles so klar wäre, wozu gibts dann Anwälte?

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?
>
> Lebenserfahrung.
Ziemlicher Blödsinn. Entweder er bekommt das Zeugnis entsprechend seinem 
Entwurf. Dann ist alles in Butter.
Oder eben nicht. Dann wird halt geklagt.
Welchen Nachteil sieht da Deine Lebenserfahrung?
>
>>> Percy N. schrieb:
>>>> Das passiert insbesondere dann, wenn der prekär verrentete Arbeitnehmer
>>>> es unterlässt, selbst "aufs Amt zu gehen".  Seine Sache ...
>
> Das muss kein Vergessen sein, sondern einfach von Amtswegen Untätigkeit.
Zu Recht. Wer nichts beantragt, will wohl nichts. Wenn ich nichts 
bestelke, liefert Lieferando nicht. Das Leben ist hart.
> Die Gesetze sind ja auch sehr umfassend
Nicht sein Problem
> und Auslegung und Ermessen
> ziemlich umfangreich.
Nö.
> Ein Verwandter hat wegen Unkenntnisse der Kommune (die die Kosten
> letztendlich zu tragen hätte) wo er lebt, viel Geld geschenkt.
>
Ohne Detailkenntnisse lässt sich dieser Vorgang nicht kommentieren.
>>> Nicht ganz, denn oft ist fehlendes Rechtswissen ursächlich.
>>> Der Staat hat für gewöhnlich die Verpflichtung seine Bürger
>>> zu informieren. In der Praxis wird das gern auf die Anwälte abgewälzt.
>> Wie denn so zum Beispiel?
>
> Die Ämter sind ja häufig parteisch und verschweigen dir oft
> deine Ansprüche.
Das wäre hier unschädlich, siehe inten.

> Die Leistungsstellen schirmen sich in aller Regel ab,
> so
> das du es nur mit Leuten zu tun bekommst, die da nicht den kompletten
> Durchblick haben. Auch das habe ich schon festgestellt.

Gut, dass Du das so schön beurteilen kannst. Warum hilfst Du denen dann 
nicht? Mir ist es bisher meist gelungen, inwilluge Behörden zu 
überzeugen. Manchmal muss man halt klagen.

> Wenn das Web nicht wäre, würde man das auch gar nicht mitbekommen.
>
Ja, das scheint viele zu verwirren

>>> Leider haben Anwälte eigene Interessen und können ihre Klienten zu
>>> unnötig und aussichtslosen Prozessen überreden.
>> Das wäre dumm; denn dann haften sie für die Kosten.
>
> Beweise denen das mal. Normal sollste in Pro und Kontra beraten werden.
> Tatsächlich wurde in meinem letzten Fall nur in Pro beraten und ging
> dann Kontra aus. Schaden: 3,5k€ Kosten.
>
Wenn Du das sagst  ...
>> Nö, siehe oben. Riskante Prozesse sind zwar bei ordentlicher Belehrung
>> zulässig, dürften in diesem Zusammenhang aber kaum in Frage kommen.
>>> [...]
> Soll heißen? Die Anwälte versuchen auch manchmal einen
> außergerichtlichen
> Vergleich zu schließen. Da verdienen die Anwälte dann am meisten. Der
> Rechtssuchende verliert dann Geld und auch das habe ich schon erlebt.
> 10% von einem Schaden wurden nicht bezahlt. Davon war nie vorher die
> Rede.
Aha.
Und wie viel hättest Du draufgelegt, wenn Du vor Gericht zum Teil 
unterlegen wärst?
>
>> Dir ist aber schon klar, dass es hier darum geht, eine Murks-Rente von
>> zB 500 Euro auf Grundsicherungsnivesu anzuheben?
>
> Wer behauptet das denn? Der TO jedenfalls nicht.
Welchen Teil von "prekär verrenteter Arbeitnehmer" ist fürxDich 
unverständlich?
> Das saugst du dir aus
> deinen Fingern. Hast du Langeweile?
Keineswegs. Schon vergessen?  HartzerxRoller schrieb von einem pleite 
gegangenen Unternehmer, der mehr an Grundsicherung bekommt als ein 
schlecht  verrenteter ehemaliger Arbeitnehmer. Piss bitte an das 
richtige Bein.
>
>> Und Du hast auch
>> begriffen, das hierfür das Sozialamt zuständig ist, wenn auch subsidiär?
>
> Auch nur so eine Vermutung.
Nein, weniger eine Vermutung, als vielmehr die Hoffnung, Du könntest 
Dich mal schlau machen (lassen) wollen.
Scheint aussichtslos zu sein.
>
>> Und Du hast auch erfasst, dass das Sozialamt von sich aus den
>> Antragsteller auf alle nur erdenklichen anderen vorrangig
>> leistungsverpfluchteten Stellen hinweisen wird (dafür braucht es keine
>> Anwälte, das kann der Staat auch so ganz prima)?
>
> Dazu müsste man erst mal Bescheid wissen. Um den Bürger umfassend über
> seine Rechte zu informieren, hat das Sozialamt ganz sicher keine
> Resourcen.
>
Auch gut, dann zahlen die eben selbst. Deren Problem.

>> aber trotzdem hat TO einen Anspruch
>> auf ein Zeugnis.
>
> Die Ansprüche eines Menschen sind i.A. ziemlich umfassend, aber was
> damit
> alles Juristisch gemeint ist und durchsetzbar ist ist eine andere Sache.
> Wenn das alles so klar wäre, wozu gibts dann Anwälte?

Weil manche Leute erst zur Vernunft kommen, wenn der richtige Briefkopf 
von der Eingangspost strahlt?
Bei Behörden sollte das seltener vorkommen, aber manche Private scheinen 
"es wissen zu wollen". Hier im Forum scheint es auch solche zu geben.

Zudem ist es keinesfallls immer so klar.

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