Probleme mit eBay/PayPal

OP #6299005
Lesenswert?

Hi Leute,
mal eine Frage.

Ich habe über eBay was gekauft, und direkt mit Kreditkarte bezahlt. 
Offenbar werden diese Transaktionen via PayPal abgewickelt, aber ich 
habe niemals ein PayPal Konto eingerichtet und habe daher auch kein 
Paypal Login.

Jedenfalls habe ich den Artikel bezahlt, und der Verkäufer liefert 
nichts. Nachrichten beantwortet er auch nicht.
Ich wollte dann das bei eBay melden, aber es heisst "für diesen Artikel 
gilt der Käuferschutz nicht, klären Sie das Problem über PayPal". Jedoch 
habe ich ja gar nie einen PayPal Account erstellt!
Der eBay Support, welcher bekanntermassen schlecht ist, sagt dasselbe: 
"loggen Sie sich in Ihren Paypal Account ein".

Wird automatisch ein solcher Paypal Account angelegt, wenn man über eBay 
mit der Kreditkarte bezahlt? und wie kommt man da rein? ich habe mich 
mal bei PayPal mit meinen eBay credentials versucht einzuloggen, das 
geht natürlich nicht.
Jedenfalls will ich jetzt mein Geld zurück. Ist nur ein Minibetrag, 20€, 
aber es geht ums Prinzip.
Moderator Persönliche Seite #6299012
Lesenswert?

Tobias P. schrieb:
> Jedenfalls will ich jetzt mein Geld zurück.

Da der Käuferschutz hier nicht greift, wirst du dich wohl oder übel 
zivilrechtlich mit dem Verkäufer rumstreiten müssen. Da ebay 
offensichtlich für sowas keine Prozesse hat, muss man sie dann wohl 
schriftlich auffordern, die Angaben zum Verkäufer herauszugeben (wenn es 
ein gewerblicher war, stehen sie im Angebot, bei privaten nicht).

Paypal wird das überhaupt nicht interessieren. Deine Bank interessiert 
es ja auch nicht, ob du Ware bekommen hast, wenn du jemandem Geld 
überwiesen hast.
Gast #6299243
Lesenswert?

Damit hat Paypal überhauptnichts zu tun.

Wenn du per Kreditkarte bezahlt hast, dann hast du ein Formular des 
Verkäufers ausgefüllt mit deinen Kreditkarten-Daten.
Selbiger zieht dann das Geld über die Kreditkarte ein.
Paypal ist nicht involviert.

Das müsstest du in deiner Kreditkartenabrechnung sehen. Dort kannst du 
auch nachverfolgen wohin das Geld geflossen ist.
Moderator Persönliche Seite #6299286
Lesenswert?

OK, es gibt offenbar beide Varianten:
1
Kreditkarten akzeptieren | eBay
2
https://www.ebay.de/help/selling/listings/choosing-get-paid/accepting-credit-debit-cards?id=4185
3

4
Kreditkarten sind eine sichere und effiziente Möglichkeit, Zahlungen bei 
5
eBay zu akzeptieren. Sie können wählen, ob Sie Kartenzahlungen direkt oder 
6
über PayPal akzeptieren möchten. […]

Der Verkäufer beim TE hatte aber wohl die Paypal-Variante benutzt.
Gast #6299321
Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Ich denke, da irrst du.

Nein ich irre nicht.
Wer bei Paypal kein Konto hat, kann auch nicht von Paypal belastet 
werden.

Aber folgendes Szenario ist hier denkbar: Der Verkäufer hat ein 
Paypalkonto und hat selbiges als Empfängerkonto der Transaktion 
angegeben.

Der Käufer bezahlt per Kreditkarte und das Geld landet bei 
Paypal-Verkäuferkonto.
Das funktioniert ähnlich einer Einzugsermächtigung.

In diesem Fall hat der Käufer (hier der TO) der Empfängebank die 
Ermächtigung für den Einzug des Betrages erteilt.
Gast #6299413
Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Ist oft das erste, was aufklappt bei den Bezahloptionen. Da steht dann
> zwar "Kreditkarte", aber wenn man weiterklickt, stellt man fest, dass
> man bei Paypal landet.

Naja, du landest eigentlich immer bei der Empfängerbank.

Wenn ein Verkäufer z.B. ein Konto bei der Sparkasse hat und du bezahlst 
deinen Einkauf per Kreditkarte, dann zieht die Sparkasse das Geld ein.

Die Option, dass das Geld von deinem Kreditkartenkonto direkt in seiner 
Hosentasche landet, gibt es (zum Glück) nicht, es geht immer von 
Bankkonto zu Bankkonto :-)
OP #6299424
Lesenswert?

Hi Leuts

nö ich bin nicht ungeduldig, ich habe dem Verkäufer jetzt 30 Tage Zeit 
gelassen und letzte Woche per eBay eine Nachricht zukommen lassen, ob 
und wann er gedenkt zu liefern.
Bis heute ist keine Antwort eingetroffen.

In der Tat war es so, dass dort stand "Mastercard" bei Bezahlart, aber 
wenn man das dann effektiv ausgewählt hat, kommt trotzdem PayPal.

Der Verkäufer hat ca. 4000 Bewertungen, wovon 1% negativ ist, und keine 
davon ist von den letzten paar Monaten, daher dachte ich, dass das 
Risiko überschaubar ist.

Blöd, dass da weder eBay noch PayPal helfen. Aber ist schon so, ich kann 
ja nicht beweisen, dass ich nichts bekommen habe.

Werde dann wohl mal noch die Kreditkartenfirma anrufen sowie den 
Rechtsschutz. Was denken sich solche Verkäufer nur?
#6299438
Lesenswert?

Hast du denn ein normales E-Bay Verfahren eingeleitet? Ins Verzeichnis 
"meine Käufe wechseln" dann unter "weitere Aktionen" Artikel nicht 
erhalten auswählen. Dann wird E-Bay tätig.
Das ist m.W. unabhängig vom Käuferschutz. Ich habe so einen von privat 
gekauften defekten Artikel zurückgeben können.
OP #6299464
Lesenswert?

Peter F. schrieb:
> Hast du denn ein normales E-Bay Verfahren eingeleitet? Ins Verzeichnis
> "meine Käufe wechseln" dann unter "weitere Aktionen" Artikel nicht
> erhalten auswählen. Dann wird E-Bay tätig.
> Das ist m.W. unabhängig vom Käuferschutz. Ich habe so einen von privat
> gekauften defekten Artikel zurückgeben können.

nee das hab ich schon versucht. Dann heisst es "für diesen Artikel gilt 
kein Käuferschutz, wenden Sie sich an PayPal".
Gast #6299468
Lesenswert?

Tobias P. schrieb:
> In der Tat war es so, dass dort stand "Mastercard" bei Bezahlart, aber
> wenn man das dann effektiv ausgewählt hat, kommt trotzdem PayPal.

Ja, das ist dessen Bankkonto und du hast denen die Erlaubnis gegeben, 
über deine Mastercard das Geld einzuziehen.

Sich an die Kreditkartengesellschaft zu wenden, bringt in dem Fall 
garnichts.
Die Erlaubnis das Geld einzuziehen, liegt ja vor. Insofern kann dir die 
Kreditkartengesellschaft nicht weiter helfen.

Tobias P. schrieb:
> nö ich bin nicht ungeduldig, ich habe dem Verkäufer jetzt 30 Tage Zeit
> gelassen und letzte Woche per eBay eine Nachricht zukommen lassen, ob
> und wann er gedenkt zu liefern.

Das ist juristisch irrelevant, du musst ihm definitiv ein Frist setzen.
Nach Ablauf der Frist ist er in Verzug.
Erst wenn er in Verzug ist, kannst du weitere juristische Schritte 
unternehmen.
Gast #6299498
Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
> Man kann bei eBay und bei anderen Firmen, die PayPal nutzen, durchaus
> auch per bspw. Lastschrift zahlen. Das läuft dann auch via PayPal, aber
> man bekommt dabei kein Konto.

Ja, das ist richtig, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Wenn der Zahlungsempfänger ein Paypalkonto, das gilt auch für alle 
anderen Bankkonten, hat, dann erteilt man eine Einzugsermächtigung an 
die Empfängerbank vom eigenen Konto, z.B. Kreditkartenkonto, den Betrag 
einzuziehen.

In diesem Fall ist Paypal eben nur ein Bankkonto des Empfängers.
Alle anderen Vorteile die ein Inhaber eines Paypal-Kontos sonst noch 
hat, sind aussen vor.

Fristsetzung ist hier angesagt!

Es könnte ja auch sein, dass der Verkäufer zwischenzeitlich wegen 
Covid19 oder eines Unfalls oder... im Krankenhaus liegt und nicht 
reagieren kann.

Also, Fristsetzung und dann Rechtsanwalt.
#6299509
Lesenswert?

Tobias P. schrieb:
> Dann heisst es "für diesen Artikel gilt
> kein Käuferschutz, wenden Sie sich an PayPal".

Dann hat der Verkäufer wohl einen geschickten Weg gefunden die E-Bay 
Regeln zu umgehen.
Was ich auch verstehe, wie soll man sich als Verkäufer davor schützen, 
dass jetzt jeder 2. behauptet der Artikel sei nicht angekommen.
Hättest es über Paypal machen sollen, da hast du automatisch einen 
Käuferschutz.

E-Bay ist ja auch so ein Haifischbecken. Du kannst jetzt natürlich den 
"Kohlhaas" machen. Ich würde es unter Lebenserfahrung abbuchen, dem 
Verkäufer negativ bewerten...
Gast #6299523
Lesenswert?

Peter F. schrieb:
> Dann hat der Verkäufer wohl einen geschickten Weg gefunden die E-Bay
> Regeln zu umgehen.

Sehe ich nicht so.

Wenn ein über ebay gekaufter Artikel nicht in der Zeit ankommt, die beim 
Kaufabschluss in der Artikelbeschreibung angegeben wird, dann hat man 
die Möglichkeit einen "Fall" zu eröffnen.

Sobald ein Fall eröffnet ist, kümmert sich ebay durchaus um den Vorgang.

Peter F. schrieb:
> wie soll man sich als Verkäufer davor schützen,
> dass jetzt jeder 2. behauptet der Artikel sei nicht angekommen.

Indem man nur Ware verschickt, die eine Trackingnummer bekommen.
#6299529
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Peter F. schrieb:
>> Dann hat der Verkäufer wohl einen geschickten Weg gefunden die E-Bay
>> Regeln zu umgehen.
>
> Sehe ich nicht so.
>
> Wenn ein über ebay gekaufter Artikel nicht in der Zeit ankommt, die beim
> Kaufabschluss in der Artikelbeschreibung angegeben wird, dann hat man
> die Möglichkeit einen "Fall" zu eröffnen.
>
> Sobald ein Fall eröffnet ist, kümmert sich ebay durchaus um den Vorgang.
Was ja laut TO, nicht funktioniert.

> Peter F. schrieb:
>> wie soll man sich als Verkäufer davor schützen,
>> dass jetzt jeder 2. behauptet der Artikel sei nicht angekommen.
>
> Indem man nur Ware verschickt, die eine Trackingnummer bekommen.
Normalerweise schon, keine Ahnung....
Gast #6299585
Lesenswert?

Ich möchte hier noch nachschieben:

Auch wenn Paypal im vorliegenden Fall nur ein Verkäuferbankkonto ist, 
macht es doch Sinn, sich bei Paypal zu beschweren und den Fall zu 
schildern.

Paypal führt ein eigenes Scoring, ähnlich dem der Schufa, für alle 
Kontoinhaber.

Kommt es häufiger zu Unregelmässigkeiten, ist Papal berechtigt ein Konto 
zunächst einzufrieren, d.h. der Kontoinhaber kommt solange nicht an sein 
Geld, bis die Unregelmässigkeiten geklärt sind.

Da können einige Händler ein Lied davon singen.

Na gut, ein einzelner Fall wird da wenig bewirken.
#6299606
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Aber folgendes Szenario ist hier denkbar: Der Verkäufer hat ein
> Paypalkonto und hat selbiges als Empfängerkonto der Transaktion
> angegeben.

Ich habe ein Paypal-Konto und habe früher ab und zu per Lastschrift ohne 
Angabe meines PP-Kontos bezahlt.

Wie ich dann hinterher erfuhr, hatte PP für die Lastschriftzahlungen ein 
temporäres PP-Konto eingerichtet, das völlig unabhängig vom regulären 
Konto war.

Mittlerweile geht das nicht mehr.

Wer aber kein reguläres PP-Konto hat und per Krditkarte oder Lastschrift 
zahlt, für den wird genau so ein Konto eingerichtet.
#6299613
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Nein ich irre nicht.
> Wer bei Paypal kein Konto hat, kann auch nicht von Paypal belastet
> werden.

Du irrst dich immens. PayPal bietet Transaktionen per SEPA Lastschrift 
oder KK auch für Nicht Kunden an. Es agiert einfach als 
Zahlungsdienstleister für den Verkäufer in diesem Fall.

Wenn du woanders per KK bezahlst ist da ein Dienstleister dazwischen bei 
dem du auch nicht Kunde bist.
Gast #6299628
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Es agiert einfach als
> Zahlungsdienstleister für den Verkäufer in diesem Fall.

Ich habe nichts anderes geschrieben.

PP agiert in diesem Fall wie jede andere Bank auch.

Uhu U. schrieb:
> Wer aber kein reguläres PP-Konto hat und per Krditkarte oder Lastschrift
> zahlt, für den wird genau so ein Konto eingerichtet.

Für die Einrichtung eines Kontos bedarf es mehr als nur die 
Kreditkarten- und Verifikationsnummer.

Hier greift einzig die Lastschrifterteilung.
OP #6299678
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Wo hat der TO geschrieben, dass er einen Fall eröffnet hat?
>
> Ich denke mal, das hat er versäumt.

nein hat er nicht ;-)
Ich habe in eBay ja auf "ein Problem klären" oder wie der Button heisst 
geklickt. Dann heisst es halt, dass das für diesen Artikel nicht 
verfügbar ist.
Ich kann morgen gern noch Screenshots zeigen.

Peter F. schrieb:
> . Ich würde es unter Lebenserfahrung abbuchen, dem Verkäufer negativ
> bewerten...

die negative Bewertung habe ich bereits gemacht. Lebenserfahrung.... JA 
im Prinzip hast du recht. Andererseits geht es ums Prinzip: ich muss was 
arbeiten für mein Geld, und ich habe nicht vor, es an Betrüger zu 
verschenken.
#6299753
Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> Anzeige wegen Betrug

Ja, hatte ich auch mal.
Artikel (40€) gekauft, bezahlt per Banküberweisung und den Artikel nicht 
erhalten. Der VK hatte den Handel abgebrochen, aber dennoch danach den 
selben Artikel wieder neu eingestellt. Nachfragen meinerseits blieben 
vom VK unbeantwortet und auch keine Rückzahlung. Also Strafanzeige mit 
Strafantrag (§263 StGB) online gefertigt.

Und irgendwann danach, wie lustig: Staatsanwaltschaft teilte mir 
sinngemäß mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, denn der VK hatte 
in seiner Bewertungsübersicht keine Anzeichen, die auf betrügerisches 
Handeln hinweisen würden. ?
Ich denke hierzu, der Klappspaten von Staatsanwalt war zu faul ein 
solches Minivergehen zu verfolgen. Klar, ich hätte Beschwerde zu diesem 
Beschluß einlegen können, aber meine Zeit wollte ich für diese 
"Pfennigsache" nicht noch weiter verschwenden. Ich hatte dies als 
"Lehrgeld" unserer Judikative zähneknirschend verbucht.

Das nur zu solchen Anzeigen.
Gruss Frank
#6299783
Lesenswert?

Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Ich hatte dies als
> "Lehrgeld" unserer Judikative zähneknirschend verbucht.

Hoffentlich. Denn warum keine Zivilklage? Das wäre zielführend gewesen 
um das Geld wieder zu bekommen. Und niemand kann eine solche Klage 
"einstellen". Man kann höchstens vor Gericht verlieren.

Ein Strafantrag bringt hier null und nichts. Weil es nicht dein Ziel 
sein sollte dass der Typ bestraft wird, denn dafür braucht es in der Tat 
auch Vorsatz. Was interessiert es dich ob der Typ dein Geld vorsätzlich 
behält oder weil er zu doof ist oder zu vergesslich? Richtig. Es 
interessiert nicht. Ausser man ist auf dem Rache Trip. Aber dann spielt 
das Geld ja keine Rolle.

Also das nächste mal richtig Klagen.
Vorweg mit gerichtlichem Mahnbescheid. Das ist schnell und günstig und 
zielführend. Übrigens auch in dieser Sache hier.
#6299791
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Denn warum keine Zivilklage?

Bist du so naiv und hast die Kostenseite hierbei nicht bedacht? Bzw. 
warum haben deine Beiträge fast immer nur negative Bewertungen. Ich 
finde dieses Bewertungssystem zwar auch nicht hilfreich, nur bei dir 
scheint auffällig und  SEHR aussagekräftig.

Zur Zivilklage: Gutes Geld für schlechtes Geld hinterherwerfen.

Cyblord -. schrieb:
> Weil es nicht dein Ziel
> sein sollte dass der Typ bestraft wird

Doch, selbstverständlich war dies mein Ziel. Bei dir vielleicht nicht, 
bei mir schon.

Cyblord -. schrieb:
> mit gerichtlichem Mahnbescheid

Wegen Kosten hierzu, siehe oben.
#6299795
Lesenswert?

Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Bist du so naiv und hast die Kostenseite hierbei nicht bedacht?

Die Wahrscheinlichkeit ist nicht so gering dass du alles wieder 
bekommst. Für den Fall das da nichts zu holen ist, bleiben die Kosten 
trotzdem überschaubar. Ein ger. Mahnbescheid kostet so um die 30 Euro.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass du bei dem keine 40+30 EUR 
Pfänden kannst?

Meine letzte Zivilklage um 900 EUR (gewonnen übrigens) kostet sagenhafte 
52 EUR Gerichtsgebühr. Das wäre ein enormer Verlust gewesen falls ich 
verloren hätte.

Man kann sich nicht beschweren wenn man abgezockt wird, auf das System 
schimpfen aber selber den Arsch nicht hochkriegen für sein Recht ein 
paar lumpige Euros locker zu machen.
Beitrag #6299804 wurde von einem Moderator gelöscht.
#6299887
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Das ist juristisch irrelevant, du musst ihm definitiv ein Frist setzen.
> Nach Ablauf der Frist ist er in Verzug.
> Erst wenn er in Verzug ist, kannst du weitere juristische Schritte
> unternehmen.

Er als Verkäufer kommt automatisch mit Annahme der Zahlung und 
Überschreitung seiner Lieferfrist in Verzug. Wenn er dazu noch eine 
Anfrage oder Aufforderung dsbzgl. nicht beantwortet, dann spätestens 
damit.
@ TO, wie lange war eigentl. die Lieferfrist, und der Verkäufer 
sicherlich privat und aus DE?

Tobias P. schrieb:
> Ich wollte dann das bei eBay melden, aber es heisst "für diesen Artikel
> gilt der Käuferschutz nicht, klären Sie das Problem über PayPal".

Schon mal mit selber Anrufen oder sich zurückrufen lassen probiert?
KreditKarten-Zahlungen, wenn sie als Abbuchung getätigt wurden, sollte 
man doch zurückbuchen lassen können?
#6300436
Lesenswert?

● J-A V. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Denn warum keine Zivilklage?
>
> und all das am Besten noch für trivialen Kram, den man genauso gut im
> normalen Supermarkt kaufen könnte...

Da gibt es 40 €? Einfach so?
Und warum sollte er die kaufen wollen?

Aber er will ja gar kein Geld, er will Rache, am besten bis ins siebte 
Geschlecht. Der Bann des Herrn, vollstreckt mit der Schärfe des 
Schwertes ...

Und natürlich von meinen Steuern!
#6300605
Lesenswert?

Für bestimmte Artikel ist Käuferschutz tatsächlich generell 
ausgeschlossen:
z.B. für Dienstleistungen, digital gelieferte Artikel, Immobilien, 
"Käufe von Maschinen der verarbeitenden Industrie", Gutscheine, 
Reisetickets, usw.
Da gibt es eine Liste unter 
https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210

bei solchen Artikeln/Auktionen steht dann auch bei "Sicherheit" dann 
sowas wie "Lesen Sie die Artikelbeschreibung oder bitten Sie den 
Verkäufer um nähere Angaben (Nicht über eBay-Käuferschutzprogramme 
abgesichert)"

(und in der Tat kann Paypal auch als reiner Dienstleister ohne 
Paypal-Konto genutzt werden zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen - 
mehr als nur technischer Dienstleister sind sie dabei dann ggf. 
allerdings nicht)
#6300644
Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> Eröffnen kann man ihn. Wenn der Verkäufer dann aber einfach nicht
> reagiert, wird er irgendwann auch bloß wieder geschlossen, per Timeout.

Ja schön, aber das Problem des TO liegt ja wohl darin, dass er ihn nicht 
eröffnen kann. So habe ich ihn bisher verstanden.

Tobias P. schrieb:
> nein hat er nicht ;-)
> Ich habe in eBay ja auf "ein Problem klären" oder wie der Button heisst
> geklickt. Dann heisst es halt, dass das für diesen Artikel nicht
> verfügbar ist.

Der Verkäufer reagiert halt nicht auf irgendwelche privaten Anfragen. 
Die Frage ist also, warum kann er keinen "Fall" eröffnen? Zu blöd die 
Software zu bedienen, ein Trick der Verkäufers mit Paypall?
#6300807
Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Wer aber kein reguläres PP-Konto hat und per Krditkarte oder Lastschrift
>> zahlt, für den wird genau so ein Konto eingerichtet.
>
> Für die Einrichtung eines Kontos bedarf es mehr als nur die
> Kreditkarten- und Verifikationsnummer.
>
> Hier greift einzig die Lastschrifterteilung.

Zumindest für Lastschriften legt PP ein temporäres Konto an – das hatte 
ich schriftlich von denen bekommen, nachdem es bei einem solchen Kauf 
Probleme gab und er rückabgewickelt wurde.

Das Geld bekam ich von PP erst über ein Jahr später zurück, hatte den 
Vorfall vergessen und konnte den Betrag nicht zuordnen. Eine Verbindung 
zu meinem regulären PP-Konto konnten sie angeblich nicht herstellen.
#6300915
Lesenswert?

Das ganze Rumdiskutieren könnt Ihr Euch sparen. In diesem Fall helfen 
nur exakt 2 Dinge: zur Bank gehen die die Kreditkarte ausgestellt hat 
und das Geld zurückbuchen lassen. Das funktioniert meistens.
Der weniger erfolgversprechende Weg ist ein zivilrechtlicher. Der kostet 
aber einen Haufen und funktioniert nur bei deutschen Verkäufern. Lohnt 
sich für 20 Euro nicht. Verkäufer anschreiben, sagen dass die Ware nicht 
da ist, mit schlechter Bewertung drohen und dann enden die Optionen für 
20 Euro auch.

Paypal: ist denen Wurst wenn es nicht über einen Account lief, da es in 
dem Fall keinen Käuferschutz gibt.

Anzeige: Sinnlos. Kein Staatsanwalt der Welt macht wegen 20 Euro 
irgendwas auf. Kann man einfach mal vergessen. Das lustigste Erlebnis 
was ich dazu mal hatte: Einstellung weil im Konto von außen nicht der 
Klarname sichtbar war. Lol.

Ganz früher gab es hier im Forum mal eine Sammelbestellung wo eine 
Frau/Mann einen Haufen Geld gesammelt hat und nix geliefert. Da waren 
dann mehrere Anzeigen anhängig, draus geworden ist nichts. Wie hieß die 
nochmal? War irgendwas iranisches oder so...

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren