Hi Leute, mal eine Frage. Ich habe über eBay was gekauft, und direkt mit Kreditkarte bezahlt. Offenbar werden diese Transaktionen via PayPal abgewickelt, aber ich habe niemals ein PayPal Konto eingerichtet und habe daher auch kein Paypal Login. Jedenfalls habe ich den Artikel bezahlt, und der Verkäufer liefert nichts. Nachrichten beantwortet er auch nicht. Ich wollte dann das bei eBay melden, aber es heisst "für diesen Artikel gilt der Käuferschutz nicht, klären Sie das Problem über PayPal". Jedoch habe ich ja gar nie einen PayPal Account erstellt! Der eBay Support, welcher bekanntermassen schlecht ist, sagt dasselbe: "loggen Sie sich in Ihren Paypal Account ein". Wird automatisch ein solcher Paypal Account angelegt, wenn man über eBay mit der Kreditkarte bezahlt? und wie kommt man da rein? ich habe mich mal bei PayPal mit meinen eBay credentials versucht einzuloggen, das geht natürlich nicht. Jedenfalls will ich jetzt mein Geld zurück. Ist nur ein Minibetrag, 20€, aber es geht ums Prinzip.
Tobias P. schrieb: > Jedenfalls will ich jetzt mein Geld zurück. Da der Käuferschutz hier nicht greift, wirst du dich wohl oder übel zivilrechtlich mit dem Verkäufer rumstreiten müssen. Da ebay offensichtlich für sowas keine Prozesse hat, muss man sie dann wohl schriftlich auffordern, die Angaben zum Verkäufer herauszugeben (wenn es ein gewerblicher war, stehen sie im Angebot, bei privaten nicht). Paypal wird das überhaupt nicht interessieren. Deine Bank interessiert es ja auch nicht, ob du Ware bekommen hast, wenn du jemandem Geld überwiesen hast.
Wie lange ist das denn schon her? Es gibt auch ungeduldige Persönlichkeiten, die sich schon nach drei Tagen beschweren, immernoch keine Sendungsnummer zu haben. Dabei darf man sich bis zu 2 Wochen damit Zeit lassen.
Damit hat Paypal überhauptnichts zu tun. Wenn du per Kreditkarte bezahlt hast, dann hast du ein Formular des Verkäufers ausgefüllt mit deinen Kreditkarten-Daten. Selbiger zieht dann das Geld über die Kreditkarte ein. Paypal ist nicht involviert. Das müsstest du in deiner Kreditkartenabrechnung sehen. Dort kannst du auch nachverfolgen wohin das Geld geflossen ist.
Phasenschieber S. schrieb: > Damit hat Paypal überhauptnichts zu tun. Ich denke, da irrst du. Der Verkäufer bei ebay kann über die Kreditkarte nicht selbst zahlen lassen, da wird in der Tat Paypal mit reingehängt.
OK, es gibt offenbar beide Varianten:
1 | Kreditkarten akzeptieren | eBay |
2 | https://www.ebay.de/help/selling/listings/choosing-get-paid/accepting-credit-debit-cards?id=4185 |
3 | |
4 | Kreditkarten sind eine sichere und effiziente Möglichkeit, Zahlungen bei |
5 | eBay zu akzeptieren. Sie können wählen, ob Sie Kartenzahlungen direkt oder |
6 | über PayPal akzeptieren möchten. […] |
Der Verkäufer beim TE hatte aber wohl die Paypal-Variante benutzt.
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Eigentlich bietet Ebay bei einer Kreditkartenzahlung (über paypal) Käuferschutz. Das steht dann im Angebot. Wenn nicht, Pech gehabt. Allerdings kann man Kreditkartenzahlungen (manchmal) zurückholen. Da solltest du mal mit der ausgebenden Bank sprechen. Oliver
Jörg W. schrieb: > Ich denke, da irrst du. Nein ich irre nicht. Wer bei Paypal kein Konto hat, kann auch nicht von Paypal belastet werden. Aber folgendes Szenario ist hier denkbar: Der Verkäufer hat ein Paypalkonto und hat selbiges als Empfängerkonto der Transaktion angegeben. Der Käufer bezahlt per Kreditkarte und das Geld landet bei Paypal-Verkäuferkonto. Das funktioniert ähnlich einer Einzugsermächtigung. In diesem Fall hat der Käufer (hier der TO) der Empfängebank die Ermächtigung für den Einzug des Betrages erteilt.
Phasenschieber S. schrieb: > Der Käufer bezahlt per Kreditkarte und das Geld landet bei > Paypal-Verkäuferkonto. Ja, irgendsowas. Ist oft das erste, was aufklappt bei den Bezahloptionen. Da steht dann zwar "Kreditkarte", aber wenn man weiterklickt, stellt man fest, dass man bei Paypal landet.
Jörg W. schrieb: > Ist oft das erste, was aufklappt bei den Bezahloptionen. Da steht dann > zwar "Kreditkarte", aber wenn man weiterklickt, stellt man fest, dass > man bei Paypal landet. Naja, du landest eigentlich immer bei der Empfängerbank. Wenn ein Verkäufer z.B. ein Konto bei der Sparkasse hat und du bezahlst deinen Einkauf per Kreditkarte, dann zieht die Sparkasse das Geld ein. Die Option, dass das Geld von deinem Kreditkartenkonto direkt in seiner Hosentasche landet, gibt es (zum Glück) nicht, es geht immer von Bankkonto zu Bankkonto :-)
Hi Leuts nö ich bin nicht ungeduldig, ich habe dem Verkäufer jetzt 30 Tage Zeit gelassen und letzte Woche per eBay eine Nachricht zukommen lassen, ob und wann er gedenkt zu liefern. Bis heute ist keine Antwort eingetroffen. In der Tat war es so, dass dort stand "Mastercard" bei Bezahlart, aber wenn man das dann effektiv ausgewählt hat, kommt trotzdem PayPal. Der Verkäufer hat ca. 4000 Bewertungen, wovon 1% negativ ist, und keine davon ist von den letzten paar Monaten, daher dachte ich, dass das Risiko überschaubar ist. Blöd, dass da weder eBay noch PayPal helfen. Aber ist schon so, ich kann ja nicht beweisen, dass ich nichts bekommen habe. Werde dann wohl mal noch die Kreditkartenfirma anrufen sowie den Rechtsschutz. Was denken sich solche Verkäufer nur?
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Tobias P. schrieb: > Blöd, dass da weder eBay noch PayPal helfen. Aber ist schon so, ich kann > ja nicht beweisen, dass ich nichts bekommen habe. Kann der Verkäufer denn beweisen dass du die Ware erhalten hast?
Hast du denn ein normales E-Bay Verfahren eingeleitet? Ins Verzeichnis "meine Käufe wechseln" dann unter "weitere Aktionen" Artikel nicht erhalten auswählen. Dann wird E-Bay tätig. Das ist m.W. unabhängig vom Käuferschutz. Ich habe so einen von privat gekauften defekten Artikel zurückgeben können.
Peter F. schrieb: > Hast du denn ein normales E-Bay Verfahren eingeleitet? Ins Verzeichnis > "meine Käufe wechseln" dann unter "weitere Aktionen" Artikel nicht > erhalten auswählen. Dann wird E-Bay tätig. > Das ist m.W. unabhängig vom Käuferschutz. Ich habe so einen von privat > gekauften defekten Artikel zurückgeben können. nee das hab ich schon versucht. Dann heisst es "für diesen Artikel gilt kein Käuferschutz, wenden Sie sich an PayPal".
Tobias P. schrieb: > In der Tat war es so, dass dort stand "Mastercard" bei Bezahlart, aber > wenn man das dann effektiv ausgewählt hat, kommt trotzdem PayPal. Ja, das ist dessen Bankkonto und du hast denen die Erlaubnis gegeben, über deine Mastercard das Geld einzuziehen. Sich an die Kreditkartengesellschaft zu wenden, bringt in dem Fall garnichts. Die Erlaubnis das Geld einzuziehen, liegt ja vor. Insofern kann dir die Kreditkartengesellschaft nicht weiter helfen. Tobias P. schrieb: > nö ich bin nicht ungeduldig, ich habe dem Verkäufer jetzt 30 Tage Zeit > gelassen und letzte Woche per eBay eine Nachricht zukommen lassen, ob > und wann er gedenkt zu liefern. Das ist juristisch irrelevant, du musst ihm definitiv ein Frist setzen. Nach Ablauf der Frist ist er in Verzug. Erst wenn er in Verzug ist, kannst du weitere juristische Schritte unternehmen.
Phasenschieber S. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Ich denke, da irrst du. > > Nein ich irre nicht. > Wer bei Paypal kein Konto hat, kann auch nicht von Paypal belastet > werden. Man kann bei eBay und bei anderen Firmen, die PayPal nutzen, durchaus auch per bspw. Lastschrift zahlen. Das läuft dann auch via PayPal, aber man bekommt dabei kein Konto.
Reinhard S. schrieb: > Man kann bei eBay und bei anderen Firmen, die PayPal nutzen, durchaus > auch per bspw. Lastschrift zahlen. Das läuft dann auch via PayPal, aber > man bekommt dabei kein Konto. Ja, das ist richtig, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Wenn der Zahlungsempfänger ein Paypalkonto, das gilt auch für alle anderen Bankkonten, hat, dann erteilt man eine Einzugsermächtigung an die Empfängerbank vom eigenen Konto, z.B. Kreditkartenkonto, den Betrag einzuziehen. In diesem Fall ist Paypal eben nur ein Bankkonto des Empfängers. Alle anderen Vorteile die ein Inhaber eines Paypal-Kontos sonst noch hat, sind aussen vor. Fristsetzung ist hier angesagt! Es könnte ja auch sein, dass der Verkäufer zwischenzeitlich wegen Covid19 oder eines Unfalls oder... im Krankenhaus liegt und nicht reagieren kann. Also, Fristsetzung und dann Rechtsanwalt.
Tobias P. schrieb: > Dann heisst es "für diesen Artikel gilt > kein Käuferschutz, wenden Sie sich an PayPal". Dann hat der Verkäufer wohl einen geschickten Weg gefunden die E-Bay Regeln zu umgehen. Was ich auch verstehe, wie soll man sich als Verkäufer davor schützen, dass jetzt jeder 2. behauptet der Artikel sei nicht angekommen. Hättest es über Paypal machen sollen, da hast du automatisch einen Käuferschutz. E-Bay ist ja auch so ein Haifischbecken. Du kannst jetzt natürlich den "Kohlhaas" machen. Ich würde es unter Lebenserfahrung abbuchen, dem Verkäufer negativ bewerten...
Peter F. schrieb: > Dann hat der Verkäufer wohl einen geschickten Weg gefunden die E-Bay > Regeln zu umgehen. Sehe ich nicht so. Wenn ein über ebay gekaufter Artikel nicht in der Zeit ankommt, die beim Kaufabschluss in der Artikelbeschreibung angegeben wird, dann hat man die Möglichkeit einen "Fall" zu eröffnen. Sobald ein Fall eröffnet ist, kümmert sich ebay durchaus um den Vorgang. Peter F. schrieb: > wie soll man sich als Verkäufer davor schützen, > dass jetzt jeder 2. behauptet der Artikel sei nicht angekommen. Indem man nur Ware verschickt, die eine Trackingnummer bekommen.
Phasenschieber S. schrieb: > Peter F. schrieb: >> Dann hat der Verkäufer wohl einen geschickten Weg gefunden die E-Bay >> Regeln zu umgehen. > > Sehe ich nicht so. > > Wenn ein über ebay gekaufter Artikel nicht in der Zeit ankommt, die beim > Kaufabschluss in der Artikelbeschreibung angegeben wird, dann hat man > die Möglichkeit einen "Fall" zu eröffnen. > > Sobald ein Fall eröffnet ist, kümmert sich ebay durchaus um den Vorgang. Was ja laut TO, nicht funktioniert. > Peter F. schrieb: >> wie soll man sich als Verkäufer davor schützen, >> dass jetzt jeder 2. behauptet der Artikel sei nicht angekommen. > > Indem man nur Ware verschickt, die eine Trackingnummer bekommen. Normalerweise schon, keine Ahnung....
Peter F. schrieb: > Was ja laut TO, nicht funktioniert. Wo hat der TO geschrieben, dass er einen Fall eröffnet hat? Ich denke mal, das hat er versäumt.
Ich möchte hier noch nachschieben: Auch wenn Paypal im vorliegenden Fall nur ein Verkäuferbankkonto ist, macht es doch Sinn, sich bei Paypal zu beschweren und den Fall zu schildern. Paypal führt ein eigenes Scoring, ähnlich dem der Schufa, für alle Kontoinhaber. Kommt es häufiger zu Unregelmässigkeiten, ist Papal berechtigt ein Konto zunächst einzufrieren, d.h. der Kontoinhaber kommt solange nicht an sein Geld, bis die Unregelmässigkeiten geklärt sind. Da können einige Händler ein Lied davon singen. Na gut, ein einzelner Fall wird da wenig bewirken.
Phasenschieber S. schrieb: > Aber folgendes Szenario ist hier denkbar: Der Verkäufer hat ein > Paypalkonto und hat selbiges als Empfängerkonto der Transaktion > angegeben. Ich habe ein Paypal-Konto und habe früher ab und zu per Lastschrift ohne Angabe meines PP-Kontos bezahlt. Wie ich dann hinterher erfuhr, hatte PP für die Lastschriftzahlungen ein temporäres PP-Konto eingerichtet, das völlig unabhängig vom regulären Konto war. Mittlerweile geht das nicht mehr. Wer aber kein reguläres PP-Konto hat und per Krditkarte oder Lastschrift zahlt, für den wird genau so ein Konto eingerichtet.
Phasenschieber S. schrieb: > Nein ich irre nicht. > Wer bei Paypal kein Konto hat, kann auch nicht von Paypal belastet > werden. Du irrst dich immens. PayPal bietet Transaktionen per SEPA Lastschrift oder KK auch für Nicht Kunden an. Es agiert einfach als Zahlungsdienstleister für den Verkäufer in diesem Fall. Wenn du woanders per KK bezahlst ist da ein Dienstleister dazwischen bei dem du auch nicht Kunde bist.
Cyblord -. schrieb: > Es agiert einfach als > Zahlungsdienstleister für den Verkäufer in diesem Fall. Ich habe nichts anderes geschrieben. PP agiert in diesem Fall wie jede andere Bank auch. Uhu U. schrieb: > Wer aber kein reguläres PP-Konto hat und per Krditkarte oder Lastschrift > zahlt, für den wird genau so ein Konto eingerichtet. Für die Einrichtung eines Kontos bedarf es mehr als nur die Kreditkarten- und Verifikationsnummer. Hier greift einzig die Lastschrifterteilung.
Phasenschieber S. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Es agiert einfach als >> Zahlungsdienstleister für den Verkäufer in diesem Fall. > > Ich habe nichts anderes geschrieben. Doch, nämlich genau das Gegenteil.
Ich sehe, der Shit Stirrer, dem es nur um Querelen geht, hat sich wieder ein Betätigungsfeld gesucht, ich habe alles Wichtige dazu gesagt und verabschiede mich aus diesem Thread.
Phasenschieber S. schrieb: > Wo hat der TO geschrieben, dass er einen Fall eröffnet hat? > > Ich denke mal, das hat er versäumt. nein hat er nicht ;-) Ich habe in eBay ja auf "ein Problem klären" oder wie der Button heisst geklickt. Dann heisst es halt, dass das für diesen Artikel nicht verfügbar ist. Ich kann morgen gern noch Screenshots zeigen. Peter F. schrieb: > . Ich würde es unter Lebenserfahrung abbuchen, dem Verkäufer negativ > bewerten... die negative Bewertung habe ich bereits gemacht. Lebenserfahrung.... JA im Prinzip hast du recht. Andererseits geht es ums Prinzip: ich muss was arbeiten für mein Geld, und ich habe nicht vor, es an Betrüger zu verschenken.
Anzeige wegen Betrug und plötzlich geht alles ganz schnell und vor allem kümmern sich andere um dein Anliegen. Da wird dir dann sehr schnell eine Erstattung angeboten oder der Artikel kommt dann innerhalb weniger Tage an.
Thomas O. schrieb: > Anzeige wegen Betrug Ja, hatte ich auch mal. Artikel (40€) gekauft, bezahlt per Banküberweisung und den Artikel nicht erhalten. Der VK hatte den Handel abgebrochen, aber dennoch danach den selben Artikel wieder neu eingestellt. Nachfragen meinerseits blieben vom VK unbeantwortet und auch keine Rückzahlung. Also Strafanzeige mit Strafantrag (§263 StGB) online gefertigt. Und irgendwann danach, wie lustig: Staatsanwaltschaft teilte mir sinngemäß mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, denn der VK hatte in seiner Bewertungsübersicht keine Anzeichen, die auf betrügerisches Handeln hinweisen würden. ? Ich denke hierzu, der Klappspaten von Staatsanwalt war zu faul ein solches Minivergehen zu verfolgen. Klar, ich hätte Beschwerde zu diesem Beschluß einlegen können, aber meine Zeit wollte ich für diese "Pfennigsache" nicht noch weiter verschwenden. Ich hatte dies als "Lehrgeld" unserer Judikative zähneknirschend verbucht. Das nur zu solchen Anzeigen. Gruss Frank
Frank Norbert Stein S. schrieb: > Ich hatte dies als > "Lehrgeld" unserer Judikative zähneknirschend verbucht. Hoffentlich. Denn warum keine Zivilklage? Das wäre zielführend gewesen um das Geld wieder zu bekommen. Und niemand kann eine solche Klage "einstellen". Man kann höchstens vor Gericht verlieren. Ein Strafantrag bringt hier null und nichts. Weil es nicht dein Ziel sein sollte dass der Typ bestraft wird, denn dafür braucht es in der Tat auch Vorsatz. Was interessiert es dich ob der Typ dein Geld vorsätzlich behält oder weil er zu doof ist oder zu vergesslich? Richtig. Es interessiert nicht. Ausser man ist auf dem Rache Trip. Aber dann spielt das Geld ja keine Rolle. Also das nächste mal richtig Klagen. Vorweg mit gerichtlichem Mahnbescheid. Das ist schnell und günstig und zielführend. Übrigens auch in dieser Sache hier.
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Cyblord -. schrieb: > Denn warum keine Zivilklage? Bist du so naiv und hast die Kostenseite hierbei nicht bedacht? Bzw. warum haben deine Beiträge fast immer nur negative Bewertungen. Ich finde dieses Bewertungssystem zwar auch nicht hilfreich, nur bei dir scheint auffällig und SEHR aussagekräftig. Zur Zivilklage: Gutes Geld für schlechtes Geld hinterherwerfen. Cyblord -. schrieb: > Weil es nicht dein Ziel > sein sollte dass der Typ bestraft wird Doch, selbstverständlich war dies mein Ziel. Bei dir vielleicht nicht, bei mir schon. Cyblord -. schrieb: > mit gerichtlichem Mahnbescheid Wegen Kosten hierzu, siehe oben.
Frank Norbert Stein S. schrieb: > Bist du so naiv und hast die Kostenseite hierbei nicht bedacht? Die Wahrscheinlichkeit ist nicht so gering dass du alles wieder bekommst. Für den Fall das da nichts zu holen ist, bleiben die Kosten trotzdem überschaubar. Ein ger. Mahnbescheid kostet so um die 30 Euro. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass du bei dem keine 40+30 EUR Pfänden kannst? Meine letzte Zivilklage um 900 EUR (gewonnen übrigens) kostet sagenhafte 52 EUR Gerichtsgebühr. Das wäre ein enormer Verlust gewesen falls ich verloren hätte. Man kann sich nicht beschweren wenn man abgezockt wird, auf das System schimpfen aber selber den Arsch nicht hochkriegen für sein Recht ein paar lumpige Euros locker zu machen.
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Frank Norbert Stein S. schrieb: > Doch, selbstverständlich war dies mein Ziel. Bei dir vielleicht nicht, > bei mir schon. Dann hast du ja bekommen was du verdient hast: Nichts.
Beitrag #6299804 wurde von einem Moderator gelöscht.
Phasenschieber S. schrieb: > Das ist juristisch irrelevant, du musst ihm definitiv ein Frist setzen. > Nach Ablauf der Frist ist er in Verzug. > Erst wenn er in Verzug ist, kannst du weitere juristische Schritte > unternehmen. Er als Verkäufer kommt automatisch mit Annahme der Zahlung und Überschreitung seiner Lieferfrist in Verzug. Wenn er dazu noch eine Anfrage oder Aufforderung dsbzgl. nicht beantwortet, dann spätestens damit. @ TO, wie lange war eigentl. die Lieferfrist, und der Verkäufer sicherlich privat und aus DE? Tobias P. schrieb: > Ich wollte dann das bei eBay melden, aber es heisst "für diesen Artikel > gilt der Käuferschutz nicht, klären Sie das Problem über PayPal". Schon mal mit selber Anrufen oder sich zurückrufen lassen probiert? KreditKarten-Zahlungen, wenn sie als Abbuchung getätigt wurden, sollte man doch zurückbuchen lassen können?
Tobias P. schrieb: > Ich habe in eBay ja auf "ein Problem klären" oder wie der Button heisst > geklickt. Dann heisst es halt, dass das für diesen Artikel nicht > verfügbar ist. > Ich kann morgen gern noch Screenshots zeigen. Mach das. Denn das kann eigentlich nicht sein. Einen Fall kann man bei eBay immer eröffnen (solange es den Verkäufer gibt). Oliver
Oliver S. schrieb: > Einen Fall kann man bei > eBay immer eröffnen (solange es den Verkäufer gibt). Nur sollte man dabei echt vorsichtig sein, denn wenn die Fristen abgelaufen sind und Paypal im Spiel war, schießt man sich dabei die Möglichkeit dort gleich aus dem Fahrplan.
Cyblord -. schrieb: > Denn warum keine Zivilklage? und all das am Besten noch für trivialen Kram, den man genauso gut im normalen Supermarkt kaufen könnte...
Oliver S. schrieb: > Einen Fall kann man bei eBay immer eröffnen (solange es den Verkäufer > gibt). Eröffnen kann man ihn. Wenn der Verkäufer dann aber einfach nicht reagiert, wird er irgendwann auch bloß wieder geschlossen, per Timeout. Hilft also rein gar nichts. BTDT.
● J-A V. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Denn warum keine Zivilklage? > > und all das am Besten noch für trivialen Kram, den man genauso gut im > normalen Supermarkt kaufen könnte... Da gibt es 40 €? Einfach so? Und warum sollte er die kaufen wollen? Aber er will ja gar kein Geld, er will Rache, am besten bis ins siebte Geschlecht. Der Bann des Herrn, vollstreckt mit der Schärfe des Schwertes ... Und natürlich von meinen Steuern!
Für bestimmte Artikel ist Käuferschutz tatsächlich generell ausgeschlossen: z.B. für Dienstleistungen, digital gelieferte Artikel, Immobilien, "Käufe von Maschinen der verarbeitenden Industrie", Gutscheine, Reisetickets, usw. Da gibt es eine Liste unter https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210 bei solchen Artikeln/Auktionen steht dann auch bei "Sicherheit" dann sowas wie "Lesen Sie die Artikelbeschreibung oder bitten Sie den Verkäufer um nähere Angaben (Nicht über eBay-Käuferschutzprogramme abgesichert)" (und in der Tat kann Paypal auch als reiner Dienstleister ohne Paypal-Konto genutzt werden zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen - mehr als nur technischer Dienstleister sind sie dabei dann ggf. allerdings nicht)
Jörg W. schrieb: > Eröffnen kann man ihn. Wenn der Verkäufer dann aber einfach nicht > reagiert, wird er irgendwann auch bloß wieder geschlossen, per Timeout. Ja schön, aber das Problem des TO liegt ja wohl darin, dass er ihn nicht eröffnen kann. So habe ich ihn bisher verstanden. Tobias P. schrieb: > nein hat er nicht ;-) > Ich habe in eBay ja auf "ein Problem klären" oder wie der Button heisst > geklickt. Dann heisst es halt, dass das für diesen Artikel nicht > verfügbar ist. Der Verkäufer reagiert halt nicht auf irgendwelche privaten Anfragen. Die Frage ist also, warum kann er keinen "Fall" eröffnen? Zu blöd die Software zu bedienen, ein Trick der Verkäufers mit Paypall?
Phasenschieber S. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Wer aber kein reguläres PP-Konto hat und per Krditkarte oder Lastschrift >> zahlt, für den wird genau so ein Konto eingerichtet. > > Für die Einrichtung eines Kontos bedarf es mehr als nur die > Kreditkarten- und Verifikationsnummer. > > Hier greift einzig die Lastschrifterteilung. Zumindest für Lastschriften legt PP ein temporäres Konto an – das hatte ich schriftlich von denen bekommen, nachdem es bei einem solchen Kauf Probleme gab und er rückabgewickelt wurde. Das Geld bekam ich von PP erst über ein Jahr später zurück, hatte den Vorfall vergessen und konnte den Betrag nicht zuordnen. Eine Verbindung zu meinem regulären PP-Konto konnten sie angeblich nicht herstellen.
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Das ganze Rumdiskutieren könnt Ihr Euch sparen. In diesem Fall helfen nur exakt 2 Dinge: zur Bank gehen die die Kreditkarte ausgestellt hat und das Geld zurückbuchen lassen. Das funktioniert meistens. Der weniger erfolgversprechende Weg ist ein zivilrechtlicher. Der kostet aber einen Haufen und funktioniert nur bei deutschen Verkäufern. Lohnt sich für 20 Euro nicht. Verkäufer anschreiben, sagen dass die Ware nicht da ist, mit schlechter Bewertung drohen und dann enden die Optionen für 20 Euro auch. Paypal: ist denen Wurst wenn es nicht über einen Account lief, da es in dem Fall keinen Käuferschutz gibt. Anzeige: Sinnlos. Kein Staatsanwalt der Welt macht wegen 20 Euro irgendwas auf. Kann man einfach mal vergessen. Das lustigste Erlebnis was ich dazu mal hatte: Einstellung weil im Konto von außen nicht der Klarname sichtbar war. Lol. Ganz früher gab es hier im Forum mal eine Sammelbestellung wo eine Frau/Mann einen Haufen Geld gesammelt hat und nix geliefert. Da waren dann mehrere Anzeigen anhängig, draus geworden ist nichts. Wie hieß die nochmal? War irgendwas iranisches oder so...
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