Forum: Offtopic [Strafrecht] Einer von Euch kennt sich mit Strafverfahren aus?


von X. A. (wilhem)


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Liebe Forum-Gemeinde,

ich habe eine Frage an diejenigen von Euch, die sich mit Strafverfahren 
auskennen.
Aus mehreren sinnvollen Gründen darf/kann/will ich hiermit nicht zu 
viele Details erwähnen. Eine Ermittlung läuft gerade, daher muss man 
vorsichtig mit Informationen umgehen. Mir geht es eher darum, das 
Ermittlung- und Strafverfahren als solches zu verstehen und 
nachzuvollziehen. Ich möchte nämlich nicht, dass ich wichtige Schritte 
verpasse und/oder wichtige Informationen weglasse.

Kurz zur Tat: Ich wurde vor einer Woche angegriffen (körperlich 
misshandelt). Die Polizei wurde sofort angerufen und kam schnell zur 
Hilfe. Sowohl Täter als auch ich wurden von der Polizei vor Ort 
vernommen. Ich habe der Polizei sofort gesagt, ich will, dass eine 
Strafanzeige gegen diese Person (den Täter) erstellt wird. Die Polizei 
nahm alles auf, sicherten die Waffe und gingen dann weg. Der Täter wurde 
dennoch nicht abgeführt. Die Polizei meinte ja, ich bekomme schriftlich 
alles per Post (was ich bekommen soll, habe ich nicht verstanden).

Nun ist es so, dass ich überhaupt keine Erfahrung und keine Anhnung 
habe, wie ein solches Verfahren abläuft. Es gibt einiges zu klären, 
dennoch lese ich im Internet und im Freundenkreis verschiedene 
Antworten. Daher frage ich lieber hier im Forum, da einige von Euch mit 
dem Thema vertrauter sind als ich.

Meine offenen Fragen nun sind:
1) Wieso hat sich die Polizei keineswegs bei mir gemeldet? Weder per 
Post noch per Telefon habe ich irgendwas davon gehört. Wie lange soll 
ich noch warten? Mich würde interessieren, ob sich ein Strafanwalt um 
den Fall kümmert oder nicht.
2) Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen 
bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht?
3) Brauche ich einen Strafanwalt? Oder wird nun der Fall an die 
Strafanwaltschaft weitergeleitet?
4) Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, machten sich einige 
Prellungen bemerkbar. Daraufhin wurde ich medizinisch im Krankenhaus 
untersucht und die Verletzungen wurden am nächsten Tag auch von meinem 
Arzt dokumentiert. Ich möchte gern diese Dokumente meinen Aktenordner 
zuzufügen. Wie schaffe ich es? Ich will nämlich nicht, dass diese 
Informationen nicht mitberüchtsichtigt werden.

Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder 
dass der Fall in Sand verläuft. Daher würde ich mich sehr darüber 
freuen, wenn ihr mir sagt, wie das Verfahren abläuft, was auf mich 
zukommt, und wie ich mich am besten vorbereiten soll.

Vielen Dank Euch allen.
Gruß

PS: Ich habe aus Versehen in der falschen Forum-Sektion gepostet. Bitte 
um Verschiebung in Offtopic

: Verschoben durch Admin
von Jack V. (jackv)


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Dave A. schrieb:
> Aus mehreren sinnvollen Gründen …

… bist du hier mal völlig falsch. Zumindest, solange die Maschinen noch 
nicht Recht sprechen.

von Frank L. (hermastersvoice)


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geh zum Anwalt deines Vertrauens und stell Dem die Fragen. Der kennt 
sich auch damit aus was wann zu tun ist und kann rechtlich belastbare 
Auskunft geben.

von Freiwilligen Auskunftsdienst (Gast)


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von hinz (Gast)


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Jack V. schrieb:
> … bist du hier mal völlig falsch.

Und anderswo wird man zunächst wissen wollen wo das ganze passiert ist. 
Strafrecht ist je nach Land verschieden.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also richtig Ahnung würde ich nicht sagen, aber gesunden 
Menschenverstand habe ich.

Abgeführt wird der Täter nur bei schweren Straftaten, sprich 
Untersuchungshaft bei Fluchtgefahr, oder zur Vermeidung weiterer 
Straftaten wenn er Dir z.B. im Beisein der Beamten anbietet, Dich gleich 
nochmal zu verdreschen wenn die Polizei wieder weg ist.

Kennst den Spruch "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich."? Genau so 
werden das die Beamten auch gesehen haben. Sprich man nimmt den 
Sachverhalt auf, stellt die Personalien fest, ggf. bekommt der Täter 
einen Platzverweis. Alles weitere macht in solchen Strafverfahren die 
Staatsanwaltschaft. Da wird sich das jemand durchlesen, bewerten ob ein 
öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wenn nicht mußt 
Du noch einen Strafantrag stellen, sonst wird das Verfahren eingestellt 
und gut. Das kommt hinterher alles per Post, ggf. werden beide Parteien 
und Zeugen nochmal für eine Anhörung vorgeladen und am Ende gibts eine 
Gerichtsverhandlung.

Darf ich fragen was eigentlich passiert ist, also wurdest Du bei der Tat 
körperlich verletzt, mehr als 'ne rote Backe? Einen seelischen Schaden 
durch eine Backpfeife nachzuweisen wird meistens schwierig.

CMA: Keine Rechtsberatung.

von Seppl (Gast)


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Naja, sowas kann dauern.
Allerdings kann ich verstehen, wenn du nicht möchtest, dass so was 
untergeht. Was ich machen würde: bei der Polizeistelle anrufen (oder 
vorbeigehen) und fragen: wurde der Fall dokumentiert, wurde aufgenommen, 
dass du eine Anzeige erstellen möchtest? (das ist nämlich ungeliebter 
Papierkram, wer weiß, ob das nicht 'liegengeblieben' ist, in der 
Hoffnung, dass es sich von selber erledigt).

Alternativ: einfach vorbeigehen und Anzeige erstellen. Dann muss sich 
nämlich jemand mit dir hinsetzen und das alles aufnehmen, du musst es 
dann unterschreiben. Allerdings kann es durchaus sein, dass das 
Verfahren dann später eingestellt wird weil kein öffentliches Interesse 
etc.

Außerdem: Wg. der Prellungen hast Du sicher ganz starke Schmerzen: also 
wäre Schmerzensgeld eine Option, außerdem Schadenersatz wg. 
verschmutzter Kleidung und dem Riss im Handydisplay etc. Das ist aber 
was privatrechtliches, da hat die Polizei nichts mit zu tun (außer, dass 
eine Anzeige natürlich hilfreich ist).
Ergo: Anwalt zur Erstberatung aufsuchen.

von Veit D. (devil-elec)


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Hallo,

wünsche erstmal gute Besserung und Erholung von dem Schock.

Gegen den Täter ermittelt vielleicht ??? die Staatsanwaltschaft. Aber 
selbst wenn gehts nur um ihn. Das heißt wenn du irgendwas gegen den 
Täter "einklagen" möchtest passiert das nicht automatisch. Du musst zum 
Anwalt deines Vertrauens gehen, dann kommt alles ins Rollen. Es kann 
auch nur der Anwalt die Akteneinsicht bei der Polizei usw. verlangen. Du 
alleine kannst da eh nichts machen. Also wende dich bitte an einen 
Anwalt.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Dave A. schrieb:
> Liebe Forum-Gemeinde,
>
> ich habe eine Frage an diejenigen von Euch, die sich mit Strafverfahren
> auskennen.

...und was hat dieses Thema mit "Mikrocontroller und Digitale
Elektronik" zu tun? Da wäre ein Forum für Rechtfragen doch
deutlich besser geeignet.

: Bearbeitet durch User
von m2m (Gast)


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Das ist einfach zu beantworten: Du bist im Strafverfahren als 
Betroffener ein Zeuge, mehr nicht. Die Staatsanwaltschaft entscheidet 
alles weitere und wird dich auch nicht über den weiteren Fortschritt 
unterrichten nur ggf. vernehmen - wie gesagt du bist Zeuge und darfst 
nicht weiter beeinflusst werden. Hat die Staatsanwaltschaft irgendwann 
entschieden wie es weitergeht oder ob das Verfahren eingestellt wird, 
bekommst du einen Bescheid. Einen Einfluß auf die Staatsanwaltschaft 
hast du oder dein Anwalt aber nicht. Hinterher kannst du gegen den 
Bescheid aber Widerspruch einlegen.
Ich hatte selber schon mehrmals das Vergnügen als Betroffener 
(Diebstahl, Untreue, Nötigung im Verkehr etc.).

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Dave A. schrieb:
> Ich habe der Polizei sofort gesagt, ich will, dass eine
> Strafanzeige gegen diese Person (den Täter) erstellt wird.

Das ist sehr schlecht. Auf die Strafanzeige hast Du keinen Einfluss. 
Darüber entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft. Du wärst in solch 
einem Verfahren nur der Zeuge und kein Geschädigter. Da aus dem Bericht 
der Polizei hervorgeht, dass maximal eine einfache Körperverlezung 
vorliegt, wird festgestellt, dass es sich nicht um ein Offizialdelikt 
handelt, sondern nur um ein Antragsdelikt. Du hast aber eine 
Strafanzeige erstattet und keinen Strafantrag gestellt.

Stattdessen hättest Du einen Strafantrag stellen müssen. Bei diesem 
wärst Du nämlich der Geschädigte und Nebenkläger. Und auch nur dann 
müsste sich die Staatsanwaltschaft mit Deinem Antrag befassen.

> 1) Wieso hat sich die Polizei keineswegs bei mir gemeldet? Weder per
> Post noch per Telefon habe ich irgendwas davon gehört. Wie lange soll
> ich noch warten?

Solche Rückmeldungen dauern mehrere Monate oder erfolgen auch nie. 
Früher galt eine Straftat als aufgeklärt, wenn ein Tatverdächtiger 
verurteilt wurde. Das wurde abgeschwächt, so dass es dann ausreichte, 
dass gegen einen Tatverdächtigen Anklage erhoben wurde. Und mittlerweile 
ist eine Straftat aufgeklärt, wenn eine beliebige Person als 
tatverdächtig angesehen wird. Dadurch ist die Aufklärungsquote immer 
weiter gestiegen und der Erfolgsdruck der Polizei gesunken. Somit hat 
die Polizei überhaupt kein Interesse mehr daran, dass es zügig zur 
Anklage kommt.

> Mich würde interessieren, ob sich ein Strafanwalt um den Fall kümmert oder 
nicht.

Nein, das wäre die Aufgabe eines Staatsanwalts.

> 2) Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen
> bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht?

Frühestens im Gerichtsverfahren, sofern überhaupt eines stattfindet. Bei 
einer reinen Strafanzeige wärst Du überhaupt nicht beteiligt und hättest 
natürlich keinen Auskunftsanspruch. Bei einem Strafantrag sähe das 
anders aus.

> 3) Brauche ich einen Strafanwalt? Oder wird nun der Fall an die
> Strafanwaltschaft weitergeleitet?

Es gibt keine Strafanwaltschaft, sondern die Staatsanwaltschaft. Diese 
ist die der Polizei übergeordnete Ermittlungsbehörde, die darüber 
entscheidet, ob eine Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft gehört 
hierbei der Exekutive und nicht der Judikative an und ist politisch 
weisungsgebunden.

Du solltest Dich selbst aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen, 
vorzugsweise einem Fachanwalt für Strafrecht. Über diesen sollte auch 
das Einreichen eines Strafantrags erfolgen.

> 4) Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, machten sich einige
> Prellungen bemerkbar. Daraufhin wurde ich medizinisch im Krankenhaus
> untersucht und die Verletzungen wurden am nächsten Tag auch von meinem
> Arzt dokumentiert. Ich möchte gern diese Dokumente meinen Aktenordner
> zuzufügen. Wie schaffe ich es? Ich will nämlich nicht, dass diese
> Informationen nicht mitberüchtsichtigt werden.

Damit hättest Du doch eine sehr gute Begründung, um jetzt einen 
Strafantrag zu stellen. Auf Grund Deiner Ahnungslosigkeit solltest Du 
das unbedingt über einen Anwalt machen. Sofern die Sache wirklich so 
klar ist wie von Dir dargestellt, muss der Täter (bzw. verurteilte 
Tatverdächtige) dann auch Deine Rechtsberatungskosten tragen. Mit der 
Verurteilung des Täters erhält man hierfür auch einen 
Vollstreckungstitel. Sofern der Täter nicht sofort zahlt, beantragt Dein 
Anwalt, die Kosten mittels Gerichtsvollziehers einzutreiben. Bei 
Forderungen aus strafrechtlichen Verurteilungen gibt es auch kein 
einzuhaltendes Existenzminimum, sondern man könnte demjenigen sogar die 
Kleidung vom Leib pfänden.

Sollte Dir im Rahmen des Gerichtsverfahrens ein Schmerezensgeld o.ä. 
zugesprochen werden, wird dies genauso vollstreckt.

> Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder
> dass der Fall in Sand verläuft. Daher würde ich mich sehr darüber
> freuen, wenn ihr mir sagt, wie das Verfahren abläuft, was auf mich
> zukommt, und wie ich mich am besten vorbereiten soll.

Dann stelle zügig den Strafantrag! Und lasse Dich vorher von einem 
Rechtsanwalt beraten, insbesondere auch zu den Kosten. Lasse Dir genau 
erklären, welche Kosten durch die Gebührenordnung abgedeckt sind und 
welche nicht.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Du kriegst von der Polizei sofort vor Ort die Tagebuchnummer bzw. eine 
Kopie der Anzeigenaufnahme. Damit kannst du den zuständigen 
Sachbearbeiter bei denen herausfinden und dem die noch relevanten 
Unterlagen zumailen bzw. alles mit ihm absprechen.
Optional kannnst du natürlich einen Anwalt beauftragen. Aber ob du die 
Kosten wiederkriegst? Eventuell Prozeßkostenhilfe beantragen.
Bei dem Strafantrag kannst du angeben, ob du vom Ausgang des Verfahrens 
benachrichtigt werden möchtest. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, daß 
das dann scheinbar gerne ignoriert wird.

von Günter N. (gnatz)


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Körperverletzung ist immer ein Offizialdelikt, d.h. hier wird immer der 
Staatsanwalt eingeschaltet - besonders wenn Waffen genutzt wurden. Das 
Verfahren lässt sich auch vom Geschädigten nicht stoppen. Der 
Geschädigte kann aber als "Nebenkläger" zusätzlich eigene Forderungen 
geltend machen (Schmerzensgeld ...). Wenn er das will, sollte er einen 
Fachanwalt (für Strafrecht) einschalten und sich beraten lassen.
Was schief gehen kann:
Falls die Polizei die Körperverletzung nicht gemeldet hat. Bei der 
Polizei den Stand der Ermittlungen nachfragen und sich das Aktenzeichen 
nennen lassen. Wenn da nichts vorliegt, versuchen sich zu erinnern, 
welche Polizisten damals den Fall aufgenommen haben (notfalls aus Datum 
und Urzeit über die Einsatzpläne der Polizei ermittelbar) und dann 
Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Die Polizisten müssen 
Körperverletzungen (und Einsatz von Waffen) weiterleiten. Das nicht zu 
tun, ist ein Dienstvergehen und führt zu Konsequenzen.
Der Staatsanwalt kann das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" einstellen. 
Darüber wird der Geschädigte schriftlich infomiert. Dann kann er dagegen 
Beschwerde einlegen. Dann muss der Staatsanwalt den Fall (und seine 
Sicht der Dinge) erneut prüfen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Seppl schrieb:
> Alternativ: einfach vorbeigehen und Anzeige erstellen.

Falsch. Keine Strafanzeige, sondern einen Strafantrag.

> Außerdem: Wg. der Prellungen hast Du sicher ganz starke Schmerzen: also
> wäre Schmerzensgeld eine Option, außerdem Schadenersatz wg.
> verschmutzter Kleidung und dem Riss im Handydisplay etc. Das ist aber
> was privatrechtliches, da hat die Polizei nichts mit zu tun (außer, dass
> eine Anzeige natürlich hilfreich ist).

Das ist auch nur teilweise richtig. Schmerzensgeld ist Strafrecht, 
Schadenersatz ist Zivilrecht. Das sind auch separate Gerichtsverfahren, 
bei denen die Richter auch unterschiedliche Rechtsmaßstäbe ansetzen 
müssen und daher ggf. zu unterschiedlichen Urteilen kommen können.

> Ergo: Anwalt zur Erstberatung aufsuchen.

Exakt!

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Günter N. schrieb:
> Körperverletzung ist immer ein Offizialdelikt, d.h. hier wird immer der
> Staatsanwalt eingeschaltet - besonders wenn Waffen genutzt wurden.

Nein, Körperverletzung ist ein Antragsdelikt.

Schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt.

Gefährliche Körperverletzung ist Offizialdelikt.

Wenn eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand genutzt wird, handelt 
es sich unabhängig von der Schwere der Verletzung aber um eine 
Gefährlichs Körperverletzung und ist somit ein Offizialdelikt. Nicht 
jeder Gegenstand ist aber damit eine Waffe.

Interessant sind dabei auch die Unterschiede zwischen den Gesetzen in 
verschiedenen Ländern:

In Deutschland kann man durchaus in eine (einfache) Körperverletzung 
einwilligen, z.B. bei SM-Spielen. In Großbrittanien ist aber auch das 
schon ein Offizialdelikt; der "S" ist hierbei der Täter, und der "M" 
macht sich ggf. sogar wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar.

In Deutschland ist auch jeglicher medizinischer Eingriff eine 
Körperverletzung, die nur bei Zustimmung des Patienten zulässig ist. 
Hierbei spielt das "Patientenwohl" keine Rolle, sondern nur der 
"(mutmaßliche) Patientenwille". Da chirurgische Instrumente durchaus 
Waffen oder gefährliche Werkzeuge sind, ist deren rechtskonformer 
Einsatz außerhalb des Strafrechts geregelt. Im Strafrecht befindet sich 
nur der schwammige Verweis auf die guten Sitten (StGB §228): "Wer eine 
Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, 
handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen 
die guten Sitten verstößt."

von X. A. (wilhem)


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Vielen Dank für die Infos!!!

Ich werde zügig einen Strafantrag stellen und dabei medizinische 
Untersuchungen herbeiführen.

Ich habe eine Rechtsversicherung, die aber die Kosten eines 
Strafverfahrens nicht abdeckt. Eure Kommentare habe mir aber richtig 
weitergeholfen. Nun weiß ich, dass ich einen Strafantrag (eventuell über 
einen Rechtsanwalt) beantragen soll.

Danke!!!!

von Unbekannt U. (Gast)


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Letztendlich ist es simpel:

       Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.

D.h. wenn Du Recht bekommen möchtest, musst Du zum Anwalt. Dabei muss 
Dir eins klar sein: Auch wenn Du in allen Punkten Recht bekommst, der 
Täter verurteilt wird etc., gibt es mit Sicherheit Kosten, auf denen Du 
sitzen bleiben wirst.

Wenn Dir das in einem ersten Schritt einige hundert Euro wert ist, damit 
das (Straf-)Verfahren wenigsten richtig anläuft, geh zum Anwalt. Der 
kann auch abschätzen ob es sich lohnen wird, weiteres Geld zu 
investieren. Aber einen finanziellen Gewinn wirst Du am Ende nicht raus 
holen und die Sache wird Dich noch lange beschäftigen. Die juristischen 
Mühlen mahlen eigentlich ganz gut in Deutschland im Vergleich mit 
anderen Ländern, aber sehr langsam.

Kurz um, für 200,- bis 250,- Euro bist Du eine Stunde beim Anwalt, und 
weißt hinterher mehr.

von X. A. (wilhem)


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Ben B. schrieb:

> Darf ich fragen was eigentlich passiert ist, also wurdest Du bei der Tat
> körperlich verletzt, mehr als 'ne rote Backe? Einen seelischen Schaden
> durch eine Backpfeife nachzuweisen wird meistens schwierig.

Danke Ben.
Dein Beitrag finde ich sehr hilfreich. Dennoch möchte ich mich noch 
nicht über den Tat äußern, es sein denn, ein Rechtsanwalt sagt, es sei 
gar kein Problem.

von Percy N. (vox_bovi)


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Der Einfachheit halber hänge ich mich hier dran, sorry, Andreas!

Andreas S. schrieb:
> Dave A. schrieb:
>> Ich habe der Polizei sofort gesagt, ich will, dass eine
>> Strafanzeige gegen diese Person (den Täter) erstellt wird.
>
> Das ist sehr schlecht. Auf die Strafanzeige hast Du keinen Einfluss.
> Darüber entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft. Du wärst in solch
> einem Verfahren nur der Zeuge und kein Geschädigter. Da aus dem Bericht
> der Polizei hervorgeht, dass maximal eine einfache Körperverlezung
> vorliegt, wird festgestellt, dass es sich nicht um ein Offizialdelikt
> handelt, sondern nur um ein Antragsdelikt. Du hast aber eine
> Strafanzeige erstattet und keinen Strafantrag gestellt.
>
Ich vermute, dass er sich hier ungeschickt ausgedrückt hat.
Da hier eine Waffe sichergestellt worden ist, dürfte es sich um eine 
zumindest versuchte gefährliche Klrperverletzung handeln,  sodass der 
mutmaßlich eh gestellte Stradantrag überflüssig sein könnte.
Geschädigter bzw Verletzter ist er auch.

> Stattdessen hättest Du einen Strafantrag stellen müssen. Bei diesem
> wärst Du nämlich der Geschädigte und Nebenkläger. Und auch nur dann
> müsste sich die Staatsanwaltschaft mit Deinem Antrag befassen.

Dueser Absatz ist vollständig unrichtig.
>
>> 1) Wieso hat sich die Polizei keineswegs bei mir gemeldet? Weder per
>> Post noch per Telefon habe ich irgendwas davon gehört. Wie lange soll
>> ich noch warten?
>
> [Undinn gelöscht]
Du bekommst weitere Nachricht später von der Staatsanwaltschaft; es kann 
jedoch geschehen, dass die Polizei Dich zuvor zu eiber Zeugenvernehmung 
lädt.
>
>> Mich würde interessieren, ob sich ein Strafanwalt um den Fall kümmert oder
> nicht.
>
> Nein, das wäre die Aufgabe eines Staatsanwalts.
>
Der war wohl auch gemeint.
>> 2) Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen
>> bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht?
>
> Frühestens im Gerichtsverfahren, sofern überhaupt eines stattfindet. Bei
> einer reinen Strafanzeige wärst Du überhaupt nicht beteiligt und hättest
> natürlich keinen Auskunftsanspruch. Bei einem Strafantrag sähe das
> anders aus.
>
Falls Du zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgehen möchtest (zB 
Dchadensersatz, Schmerzensgeld .. ), kann Dein RA Akteneinsicht 
beantragen; dues alkerdings erst nach Abschluss ser Ermittlungen 
(beantragen kann er sie natürlich jetzt schon ...)

>> 3) Brauche ich einen Strafanwalt? Oder wird nun der Fall an die
>> Strafanwaltschaft weitergeleitet?
>
> Es gibt keine Strafanwaltschaft, sondern die Staatsanwaltschaft.
Stimmt
> Diese
> ist die der Polizei übergeordnete Ermittlungsbehörde, die darüber
> entscheidet, ob eine Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft gehört
> hierbei der Exekutive und nicht der Judikative an und ist politisch
> weisungsgebunden.
>
> Du solltest Dich selbst aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen,
> vorzugsweise einem Fachanwalt für Strafrecht. Über diesen sollte auch
> das Einreichen eines Strafantrags erfolgen.
>
Es ist nicht ersichtlich, wofür das gut sein sollte.

>> 4) Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, machten sich einige
>> Prellungen bemerkbar. Daraufhin wurde ich medizinisch im Krankenhaus
>> untersucht und die Verletzungen wurden am nächsten Tag auch von meinem
>> Arzt dokumentiert. Ich möchte gern diese Dokumente meinen Aktenordner
>> zuzufügen. Wie schaffe ich es?

Beamtendreikampf: knicken, lochen, abheften. ;-)

>> Ich will nämlich nicht, dass diese
>> Informationen nicht mitberüchtsichtigt werden.
>
Dann solltest Du sie in Kopie der Polizei zur Verfügung stellen. Die 
Tagebuchnummerxsolltest Du erhalten haben. Bei der Gelenheit kannst Du 
auch gleich Fragen, ob es bereits ein Js-Aktenzeichen für den Vorgang 
gibt; darüber freut sichcsoäter ggf Dein RA.
> Damit hättest Du doch eine sehr gute Begründung, um jetzt einen
> Strafantrag zu stellen. Auf Grund Deiner Ahnungslosigkeit solltest Du
> das unbedingt über einen Anwalt machen. Sofern die Sache wirklich so
> klar ist wie von Dir dargestellt, muss der Täter (bzw. verurteilte
> Tatverdächtige) dann auch Deine Rechtsberatungskosten tragen. Mit der
> Verurteilung des Täters erhält man hierfür auch einen
> Vollstreckungstitel. Sofern der Täter nicht sofort zahlt, beantragt Dein
> Anwalt, die Kosten mittels Gerichtsvollziehers einzutreiben. Bei
> Forderungen aus strafrechtlichen Verurteilungen gibt es auch kein
> einzuhaltendes Existenzminimum, sondern man könnte demjenigen sogar die
> Kleidung vom Leib pfänden.
>
Selbst der Teil davon, der nicht falsch ist, ist hier völlig irrelevant.
> Sollte Dir im Rahmen des Gerichtsverfahrens ein Schmerezensgeld o.ä.
> zugesprochen werden, wird dies genauso vollstreckt.
>
Je nach Bundesland ist das Adhäsionsverfahren keine gute oder gar eine 
schlechte Idee.
>> Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder
>> dass der Fall in Sand verläuft. Daher würde ich mich sehr darüber
>> freuen, wenn ihr mir sagt, wie das Verfahren abläuft, was auf mich
>> zukommt, und wie ich mich am besten vorbereiten soll.
>
Da gibt es nicht viel zu wissen. Du wirst möglicherweise irgendwann als 
Zeuge geladen und musst aussagen. Vorbereitung ist insoweit weder 
möglich noch sinnvoll. Du könntest allenfalls Deine medizinischen 
Unterlagen schon mal in Kopie separat abheften, aber wenn Du sie jetzt 
zum Vorgang gibst, landen die eh in der Js-Akte, die der Richter ohnehin 
bekommt.
> Dann stelle zügig den Strafantrag! Und lasse Dich vorher von einem
> Rechtsanwalt beraten, insbesondere auch zu den Kosten. Lasse Dir genau
> erklären, welche Kosten durch die Gebührenordnung abgedeckt sind und
> welche nicht.
Quark.
Es gibt keine Gebührenordnung für RAe. Als es noch eine gab, waren darin 
Kosten nicht geregelt, sondern, oh Wunder, in der Kostenordnung und im 
Gerichtskostengesetz. Wären sie dort geregelt, dann wären sie damit 
allerdings nicht abgedeckt. Ind auch sonst nicht.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Du solltest der Polizei aufsitzen. Bedeutet taeglich anrufen & 
vorbeigehen, die warten auf dich. Und wenn nichts geschieht auf die 
naechste Stufe eskalieren. Also bei Bild, Stern, Bunte, usw ueber die 
lahme Justiz jammern. Dann, falls das nicht geht, oder zu langsam, 
nachschauen unter welcher Partei die Stadt und die Justiz laeuft. Dann 
zu deren Konkurrenten gehen und ueber die lahme Justiz jammern, deren 
Unfaehigkeit anprangern. Falls das nicht geht, nicht schnell genug geht, 
in den sozialen Medien ueber die lahme Justiz & die schwachen Medien 
jammern, und dich als groesstes Opfer positionieren. Allenfalls darfst 
du dann bei Maischberger, Lanz und dergleichen reinschauen und deine 
Odyssee ausrollen. Und nachher ein Buch drueber schreiben.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Körperverletzung [..] besonders wenn Waffen genutzt wurden.
Das wird dann aber gleich eine "gefährliche Körperverletzung", egal ob 
man einen Baseballschläger oder einen Zahnstocher verwendet hat, um den 
anderen damit zu verdreschen.

Aus eigener Erfahrung, Neukölln vor 20 Jahren: Wenn man als 
Kampfsportler einen Türken niederstreckt weil der einem nach längerem 
Herumgeschubse ein Veilchen verpasst hat (1 zu 0,5 Punktsieg würde ich 
sagen), sollte man mindestens einen Zeugen dabei haben - sonst frisst 
man die Strafe weil die genau in diesem Moment vorbeifahrende 
Polizeistreife angeblich nur den allerletzten Teil gesehen hat. Niemand 
interessierte sich damals für das Veilchen, obwohl das ärztlich 
attestiert war. Für ein gebrochenes Schlüsselbein und eine defekte 
Schulter interessierte man sich deutlich mehr.

Meine Vermutung daher, ohne die Verletzungen des TE ärztlich beurteilen 
zu können, aber "leichte Prellungen" gehen genau so in den Akten unter.

Ich denke da kommt nicht viel bei raus. Im Falle einer Verurteilung 
vielleicht ein paar Sozialstunden, kleine Geldstrafe... es sei denn, der 
Täter ist bereits einschlägig vorbestraft. Ob bei solchen Leuten 
Schmerzensgeld zu holen ist weiß ich nicht. Aber wenn er nichts hat, 
kann man ihm auch nichts wegpfänden, da kann man drei vollstreckbare 
Titel haben.

Nochmal CMA: Bin kein Anwalt, daher keine Rechtsberatung.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
>
> Meine Vermutung daher, ohne die Verletzungen des TE ärztlich beurteilen
> zu können, aber "leichte Prellungen" gehen genau so in den Akten unter.
>
Die sichergestellte Waffe aber eher nicht.

Natürlich nur dann, wenn das Ganze keine Trollerei ist.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Wenn da eine Waffe sichergestellt wurde, habe ich das überlesen. Meine 
Meinung wäre dann aber, daß das als GKV definitiv eine 
Gereichtsverhandlung nach sich zieht. Man unterstellt Tätern, die eine 
Waffe mit sich führen, eine Art Vorsatz zu Straftaten - wozu braucht man 
sonst die Waffe... Sowas nimmt man ja nicht mit, wenn man es nicht auch 
einsetzen möchte. Da ist's schnell vorbei mit "spontaner allgemeiner 
Meinungsaustausch" oder wie man das nennen möchte.

CMA: Bin kein Anwalt, keine Rechtsberatung.

von X. A. (wilhem)


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Percy N. schrieb:

> Natürlich nur dann, wenn das Ganze keine Trollerei ist.

Nein... glaubst du, dass ich meine Zeit nicht besser verbringen könnte, 
als Troll-Beiträge zu schreiben?

Vielen vielen Dank an alle, die mir ihre Empfehlungen mitgeteilt haben.

Es ist so, die Verletzungen waren Prellungen. Also blaue Flecke und 
keine Schnittwunde oder ähnliches. Die traten allerdings nicht sofort 
auf. Sondern einige Minute, nachdem die Polizei den Tatort verlassen 
hatte.
Ich will aber die der Staatsanwaltschaft mitteilen, bevor die das Ganze 
einstellen.

Ich werde versuchen, bereits morgen Kontakt mit einem Rechtsanwalt 
aufzunehmen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Wenn da eine Waffe sichergestellt wurde, habe ich das überlesen. Meine
> Meinung wäre dann aber, daß das als GKV definitiv eine
> Gereichtsverhandlung nach sich zieht. Man unterstellt Tätern, die eine
> Waffe mit sich führen, eine Art Vorsatz zu Straftaten - wozu braucht man
> sonst die Waffe...
Wir wissen ja überhaupt nichts über die Waffe; im Zweifel war das ein 
17-19-Doppelmaulschlüssel, also noch nicht einmal der 32er 
Popperklopper.
Denkkbar wäre ein Strafbefehl, je nachdem, wie ausgelastet StA und 
Gericht sind und wie sich der Beschuldigte verhält. Ich fänd's bei 
Gewaltdelikten eher unangebracht, aber die Geschmäcker sind verschieden.

> Sowas nimmt man ja nicht mit, wenn man es nicht auch
> einsetzen möchte. Da ist's schnell vorbei mit "spontaner allgemeiner
> Meinungsaustausch" oder wie man das nennen möchte.
>
Bei einer echten Waffe oder einem verbotenen Gegenstsnd iSd WaffG 
dürftest Du da wohl richtig liegen.

: Bearbeitet durch User
von X. A. (wilhem)


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Über die Waffe werde ich mehr dazu sagen, sobald ich mit einem 
Rechtsanwalt gesprochen habe. Ich will nichts falsch machen und will 
nicht, dass ich durch die Verbreitung von zu vielen Informationen gegen 
ein irgendwelches Gesetz verstoße.
Es sind so viele Gesetze & Co. ... Gottseidank wollte ich nie 
Rechtsanwalt werden...

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Wo wohnst du denn?
In Deutschland verstösst niemand gegen ein Gesetz, wenn du wahre 
Tatsachen erzählst.

Gruss
Frank

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Wo wohnst du denn?
> In Deutschland verstösst niemand gegen ein Gesetz, wenn du wahre
> Tatsachen erzählst.
>
Ich darf also morden, solange Dave die Wahrheit erzählt?
Nein, das hast Du sicherlich nicht gemeint.

Falls Du aber meintest, niemand verstoße durch wahrheitsgemäße Berichte 
gegen Strafnormen, dann schau Dir mal § 203 StGB an. Und dann gibt es 
noch Staatsgeheimnisse, Dienstgeheimnisse ...

von X. A. (wilhem)


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Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Wo wohnst du denn?
> In Deutschland verstösst niemand gegen ein Gesetz, wenn du wahre
> Tatsachen erzählst.
>
> Gruss
> Frank

Ich meinte hier im Forum.

Und ich wollte einfach wissen, wie man in einer solchen Situation 
reagieren soll/muss, da meine höchste Strafe im Leben (bis jetzt) eine 
Verwarnung wegen zu hoher Geschwindigkeit (11 Km/h zu schnell) war und 
überhaupt keine Ahnung von Strafverfahren habe.

Eure Beiträge haben mich wirklich sehr weiter geholfen. Klar ist mir, 
dass ich nicht einfach zu Hause auf dem Sofa auf den Abschluss der 
Staatsanwaltschaft warten muss, sondern aktiv werden soll. Ich versuche 
morgen mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

Eine Frage: Meine Rechtsversicherung deckt keine Kosten wegen Beratung 
im Fall eines Strafverfahrens ab. Habe angerufen und die haben mir 
gesagt: No-Go.
In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen?
Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines 
Rechtsanwaltes übernehmen?

von Wolfgang N. (reparatur-wolfgang)


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Percy N. schrieb:
> niemand verstoße durch wahrheitsgemäße Berichte
> gegen Strafnormen, dann schau Dir mal § 203 StGB an. Und dann gibt es
> noch Staatsgeheimnisse, Dienstgeheimnisse ...

Erbsenzähler, bei der hier geschilderten Thematik hat Frank doch absolut 
recht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dave A. schrieb:
> Und ich wollte einfach wissen, wie man in einer solchen Situation
> reagieren soll/muss,
Das hängt ganz wesentlich davon ab, was Du erreichen möchtest.

> Eure Beiträge haben mich wirklich sehr weiter geholfen. Klar ist mir,
> dass ich nicht einfach zu Hause auf dem Sofa auf den Abschluss der
> Staatsanwaltschaft warten muss, sondern aktiv werden soll.

Kannst Du machen, musst Du aber nicht.

> Ich versuche
> morgen mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
> In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen?
Das weiß  der RA am genauesten. Das solltest Du ihn vielleicht als 
erstes fragen. Und dann entscheiden, ob Dir das, was immer Du willst, 
soviel wert ist.

> Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines
> Rechtsanwaltes übernehmen?
Auch das erklärt Dir bei Bedarf der RA. Ich sehe bisher allerdings 
keinen Grund, einen beizuziehen, es sei denn, Du hättest in Deiner 
Erzähliung die Rollen der Beteiligten ein klein wenig durcheinander 
gebracht.

Frag ansonsten mal die Regressabreilung Deiner Krankenkasse oder 
-versicherung.

von X. A. (wilhem)


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Percy N. schrieb:

>> Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines
>> Rechtsanwaltes übernehmen?
> Auch das erklärt Dir bei Bedarf der RA. Ich sehe bisher allerdings
> keinen Grund, einen beizuziehen, es sei denn, Du hättest in Deiner
> Erzähliung die Rollen der Beteiligten ein klein wenig durcheinander
> gebracht.

Verstehe ich nicht.
Eine Person hat mich mit einem ... direkt auf den Kopf geschlagen. Dabei 
hat sie ordentlich geschrieben: "Ich bringe dich um". Der prompte 
Einsatz von Dritten hat mich gerettet.
Nun... ich bin das Opfer. Der Täter läuft auf freiem Fuß.

Ich habe nun Angst, denn diese Person kann wieder angreifen.

Was habe ich nun denn durcheinander gebracht?

> ansonsten mal die Regressabreilung Deiner Krankenkasse oder
> -versicherung.

Danke für den Tipp!!!!
Ich rufe morgen direkt an. Heute ist Feiertag hier.

von Unbekannt U. (Gast)


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Dave A. schrieb:
> In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen?

Habe ich weiter oben schon geschrieben:

Für 200,- bis 250,- Euro bist Du eine Stunde beim Anwalt, als 
Erstberatung. Danach hast Du einen Überblick.


Dave A. schrieb:
> Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines
> Rechtsanwaltes übernehmen?

Vereinfacht gesagt: Nein.

Höchstens, wenn Du nach dem Strafprozess zivilrechtlich gegen ihn 
vorgehst, und es zu einem Zivilprozess kommt. Und dann auch nur nach 
Tabelle aus dem Streitwert.

Und für ein paar blaue Flecken und etwas Verdienstausfall kommt kaum ein 
Streitwert zusammen. Davon kann ein Rechtsanwalt nicht leben. Also wird 
er bei so kleinen Streitwerten eine Honorarvereinbarung mit Dir machen. 
Die Stunde etwa 200,- bis 250,- Euro.

Dein Problem: Du bist juristisch unerfahren, und bezahlst jetzt einfach 
etwas Lehrgeld. Da kommst Du meiner Meinung nach nicht drumherum.

von Percy N. (vox_bovi)


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Unbekannt U. schrieb:
> Dave A. schrieb:
>> In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen?
>
> Habe ich weiter oben schon geschrieben:
>
> Für 200,- bis 250,- Euro bist Du eine Stunde beim Anwalt, als
> Erstberatung. Danach hast Du einen Überblick.
>
Maximal 190,00 Euro + 19 % MwSt
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-die-gebuehren-nach-dem-rvg-c-erstberatungsgebuehr-und-beratung-eines-verbrauchers_idesk_PI17574_HI11363834.html
Was unterhalb dieser Grenze tatsächlich verlangt wird, hängt sehr von 
örtlichen Gepflogenheiten ab.
>
> Dave A. schrieb:
>> Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines
>> Rechtsanwaltes übernehmen?
>
> Vereinfacht gesagt: Nein.
>
Ausführlicher: Falls Du als Nebenkläger auftrittst, können dem 
Verurteilten gem § 472 StPO Deine notwendigen Auslagen auferlegt werden.

> Höchstens, wenn Du nach dem Strafprozess zivilrechtlich gegen ihn
> vorgehst, und es zu einem Zivilprozess kommt. Und dann auch nur nach
> Tabelle aus dem Streitwert.
>
Ok
> Und für ein paar blaue Flecken und etwas Verdienstausfall kommt kaum ein
> Streitwert zusammen.
Da das Schmerzensgeld auch Sanktionscharakter haben soll, kann es bei 
Gewalttaten auch schonmal etwas höher ausfallen. Eine Schlägerei ist 
kein Verkehrsunfall.

> Davon kann ein Rechtsanwalt nicht leben.

Also muss er auch noch andere Mandanten betreuen. Das schaffen die 
meisten ...
> Also wird
> er bei so kleinen Streitwerten eine Honorarvereinbarung mit Dir machen.
Allein kann er das höchstens vorschlagen. Dann suche man sich einen RA, 
der zu den gesetzlichen Gebühren zu arbeiten gewillt ist.

> Die Stunde etwa 200,- bis 250,- Euro.
>
> Dein Problem: Du bist juristisch unerfahren, und bezahlst jetzt einfach
> etwas Lehrgeld.
Man könnte auch die örtlich zuständige RA-Kammer nachceinem geeigneten 
RA fragen. Die Adresse ind Telefonnummer der Kamner kennt das 
Amtsgericht.  Dessen Telefonnumner kennen die netten Beamten auf der 
Polizeiwache.
> Da kommst Du meiner Meinung nach nicht drumherum.
Ich würde erstmal die Füße stillhalten. Sofern die hier berichtete 
Geschichte stimmt ind vollständig ist, besteht kein Anlass, derzeit 
rechtlichen Beistand zu suchen.

von Claus M. (energy)


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Dave A. schrieb:
> Eine Frage: Meine Rechtsversicherung deckt keine Kosten wegen Beratung
> im Fall eines Strafverfahrens ab. Habe angerufen und die haben mir
> gesagt: No-Go.

Die haben vermutlich gedacht, du bist beschuldigter. Als Opfer brauchst 
du in einem Strafverfahren keinen Anwalt, er bringt dir auch nichts, der 
Staatsanwalt ermittelt gegen den Täter, sonst passiert da nichts.

Wenn du irgendwas vom Täter willst, z. B. Schmerzensgeld, dann musst du 
einen zusätzlichen Zivilprozess führen. Den Anwalt dafür sollte deine 
rechtschutzversicherung zahlen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Claus M. schrieb:

> Wenn du irgendwas vom Täter willst, z. B. Schmerzensgeld, dann musst du
> einen zusätzlichen Zivilprozess führen.

Nicht zwingend, siehe Adhäsionsverfahren. Ob das empfehlenswert ist, ist 
eine andere Frage.

> Den Anwalt dafür sollte deine
> rechtschutzversicherung zahlen.

Das ist auch nur dann interessant, wenn man verliert oder der 
unterlegene Gegner kahl ist.

von Claus M. (energy)


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Percy N. schrieb:
> Das ist auch nur dann interessant, wenn man verliert oder der
> unterlegene Gegner kahl ist.

Das stimmt. Darum geben die Rechtsschutzversicherungen am liebsten eine 
Deckungszusage wenn klar ist, dass sie am Ende eh nicht zahlen müssen.

von Unbekannt U. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Dann suche man sich einen RA,
> der zu den gesetzlichen Gebühren zu arbeiten gewillt ist.

Ja, und das ist zumindest hier (Süddeutschland) mit allen möglichen 
Fachanwälten bei kleinen Streitwerten eine sehr, sehr theoretische 
Suche...

Kann natürlich schon sein, dass es in Großstädten auf absolutes 
Massengeschäft spezialisierte Kanzleien gibt die eine tragende 
Mischkalkulation haben und deshalb auch Hühnerschiss übernehmen.

von X. A. (wilhem)


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Claus M. schrieb:
> Dave A. schrieb:
>> Eine Frage: Meine Rechtsversicherung deckt keine Kosten wegen Beratung
>> im Fall eines Strafverfahrens ab. Habe angerufen und die haben mir
>> gesagt: No-Go.
>
> Die haben vermutlich gedacht, du bist beschuldigter. Als Opfer brauchst
> du in einem Strafverfahren keinen Anwalt, er bringt dir auch nichts, der
> Staatsanwalt ermittelt gegen den Täter, sonst passiert da nichts.
>
> Wenn du irgendwas vom Täter willst, z. B. Schmerzensgeld, dann musst du
> einen zusätzlichen Zivilprozess führen. Den Anwalt dafür sollte deine
> rechtschutzversicherung zahlen.

Ok Jungs,

vielen vielen Dank.

Nun ist es so, ich möchte weitere Unterlagen (medizinische Untersuchung 
und all das, was die Polizei vor Ort nicht aufgenommen hat) der 
Staatsanwaltschaft mitteilen.

Ist es besser, dass ein Rechtsanwalt es macht?

von Claus M. (energy)


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Unbekannt U. schrieb:
> Kann natürlich schon sein, dass es in Großstädten auf absolutes
> Massengeschäft spezialisierte Kanzleien gibt die eine tragende
> Mischkalkulation haben und deshalb auch Hühnerschiss übernehmen.

Ist jetzt nicht so, dass man von 200 Euro Stundenlohn nicht leben 
könnte...

von René H. (mumpel)


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Dave A. schrieb:
> Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen
> bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht?

M.W. bekommt man keinen Bericht bzw. keine Ermittlungsakte zu sehen. Das 
könnte allenfalls Dein Anwalt anfordern. Du bekommst lediglich eine 
Mitteilung wenn das Strafverfahren eingestellt wurde, sonst bekommst Du 
eine Ladung vom Gericht.

Dave A. schrieb:
> Nun ist es so, ich möchte weitere Unterlagen (medizinische Untersuchung
> und all das, was die Polizei vor Ort nicht aufgenommen hat) der
> Staatsanwaltschaft mitteilen.
>
> Ist es besser, dass ein Rechtsanwalt es macht?

Das kannst Du auch selber zu Gericht geben. Zudem wird/kann das Gericht 
das auch von Dir anfordern.

Dave A. schrieb:
> Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder
> dass der Fall in Sand verläuft

Das entscheidest nicht Du. Wenn der StA das öffentliche Interesse 
verneint und/oder auch sonst nichts gravierendes passiert ist wird/kann 
er das Strafverfahren einstellen. Es kann auch sein, dass das 
Strafverfahren gegen Zahlung einer (kleinen) Geldstrafe eingestellt 
wird. Natürlich kannst Du Privatklage erheben, aber die Gefahr zu 
verlieren ist hoch und dann trägst Du sämtliche Kosten.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dave A. schrieb:

> Ok Jungs,
>
> vielen vielen Dank.
>
> Nun ist es so, ich möchte weitere Unterlagen (medizinische Untersuchung
> und all das, was die Polizei vor Ort nicht aufgenommen hat) der
> Staatsanwaltschaft mitteilen.
>
> Ist es besser, dass ein Rechtsanwalt es macht?

Nur dann, wenn Du als Nebenkläger auftreten möchtest. Ob das sinnvoll 
ist, weiß der RA ... (catch 22).
Du könntest diesbezüglich aber auch zB den Weißen Ring fragen.

Beitrag #6299652 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Claus M. schrieb:
> Unbekannt U. schrieb:
>> Kann natürlich schon sein, dass es in Großstädten auf absolutes
>> Massengeschäft spezialisierte Kanzleien gibt die eine tragende
>> Mischkalkulation haben und deshalb auch Hühnerschiss übernehmen.
Alte Regel: die kleinen Mandate ziehen die großen.  Die Regel scheint 
zuzutreffen.
>
> Ist jetzt nicht so, dass man von 200 Euro Stundenlohn nicht leben
> könnte...
Du bringst da einiges ganz gewaltig durcheinander.

von René H. (mumpel)


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Andreas S. schrieb:
> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...)

Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für 
Strafrecht*. ?

von Claus M. (energy)


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Percy N. schrieb:
>> Ist jetzt nicht so, dass man von 200 Euro Stundenlohn nicht leben
>> könnte...
> Du bringst da einiges ganz gewaltig durcheinander.

Dann kläre mich doch bitte auf.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...)
>
> Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für
> Strafrecht*. ?

Vermutlich war Staatsanwalt gemeint ...

von X. A. (wilhem)


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Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Andreas S. schrieb:
>>> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...)
>>
>> Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für
>> Strafrecht*. ?
>
> Vermutlich war Staatsanwalt gemeint ...

Ja genau. Leute... es ist Neuland für mich.
Einer von euch hat geschrieben: Das Problem ist, dass ich im Sache Recht 
Unerfahren bin. Und das stimmt auch!!!

von Mani W. (e-doc)


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Dave A. schrieb:
> Nun ist es so, dass ich überhaupt keine Erfahrung und keine Anhnung
> habe, wie ein solches Verfahren abläuft. Es gibt einiges zu klären,
> dennoch lese ich im Internet und im Freundenkreis verschiedene
> Antworten. Daher frage ich lieber hier im Forum, da einige von Euch mit
> dem Thema vertrauter sind als ich.

Na, sehr interessant, denkst Du eigentlich, dass die User hier im
Forum so Unterweltler sind?

Mann, mach Deinen Scheiß alleine und lass das Forum in Ruhe!

von Percy N. (vox_bovi)


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Mani W. schrieb:
> Na, sehr interessant, denkst Du eigentlich, dass die User hier im
> Forum so Unterweltler sind?

Zumindest in d.s.e teieb sich mal lange Zeit mindestens ein promovierter 
Jurist herum.

von Mani W. (e-doc)


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Dave A. schrieb:
> Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder
> dass der Fall in Sand verläuft.

Sag mal, tickst Du noch richtig?

Geh zu einem Anwalt und belästige hier nicht die Leute!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Mann, mach Deinen Scheiß alleine und lass das Forum in Ruhe!

> Sag mal, tickst Du noch richtig?

> [..]

Hast Du seit neuestem nichts anderes mehr zu tun als jeden User hier 
schräg von der Seite anzufurzen, oder was? Ich habe schon lange keinen 
qualifizierten Beitrag mehr von Dir gesehen, nur noch solche dummen 
Anmachen fallen auf. Mach das doch mal AFK, dann kann's nicht so lange 
dauern bis Dir mal jemand Deinen Heiligenschein neu kalibriert. 
Vielleicht wirds dann besser.

von Heinrich K. (minrich)


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"Dave" gehe heute (Freitag) als allererstes zu Deinem Hausarzt.
Eine Bekannte hatte das früher so gemacht. Die hatte auch keine Zeugen, 
die Polizisten sind keine, waren ja bei Dir auch schon weg.
Du erzählst Deinem Arzt vertrauensvoll, was passiert ist. Der soll Dich 
untersuchen und Dir ein entsprechendes Attest anfertigen, bei "ihr" 
stand damals darauf:"Zahlreiche Hämatome (? Erinnerungslücke bei mir) 
auf Brust, Oberarme, Kinn". So in etwa.
Das Vorhandensein der "blauen Flecke" wurde dann wenigstens zeitnah von 
einer objektiven, unvoreingenommenen, sachkundigen, vertrauenswürdigen 
Person namens Arzt dokumentiert, unterschrieben, gestempelt.
Dieses Dokument bestätigt rechtssicher das Vorhandensein der 
Verletzungen. Das kann weder Sta. noch Richter ignorieren.
Der Arzt weiss beruflich als Fachmann, dass das seine Zeit dauert, bis 
die Flecke dramatisch aussehen. Die erlittenen Schmerzen glaubt er Dir 
sowieso. Die hast Du sowieso nochmal, weil er Dich kräftig abtasten 
wird.
Ihn hat auch nur die medizinische Seite ("fachlich anerkannte Diagnose") 
zu interessieren, die StaAn muss es ihm glauben. Er benennt weder Zeugen 
noch Tathergang noch Delikt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Da wäre ja erstmal die Frage wann dieser Übergriff stattgefunden hat und 
ob die blauen Flecken überhaupt noch sichtbar sind. Wenn nicht, war's 
das sowieso für dieses Thema, einfach so nachreichen kann man das nicht.

von Heinrich K. (minrich)


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Vor einer Woche, steht gleich im ersten post.
Die typischen Farbwechsel rot-blau-oliv-ockergelb-rose...mit der Zeit 
kennt der Arzt genau, ausserdem wird er als Hausarzt seinen Patienten 
lange genug kennen und auch dahingehend einschätzen können, ob der lügt.
Selbstverständlich kann er das nachreichen, bei meiner Bekannten sagten 
damals die Polizisten, dass sie es so machen soll. Wer sagt denn, dass 
er "sofort" einen Termin bekommen hat?(Wochenende, 
Feiertag=Fronleichnam) . Sein freundlicher Hausarzt hatte einfach nicht 
früher einen Termin frei und mittwochs grundsätzlich zu. Ich glaube auch 
nicht, dass sich der Arzt rechtfertigen muss. Terminnot für 
Kassenpatienten ist Allgemeinwissen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> ausserdem wird er als Hausarzt seinen Patienten
> lange genug kennen und auch dahingehend einschätzen
> können, ob der lügt
Das hat mein Arzt in der 11. oder 12. Klasse auch gedacht.
Zumindest bis er mich nach der Krankschreibung beim Joggen erwischt hat.
(Hatte verpennt und dann ganz plötzlich Bauchschmerzen bekommen.)

von Percy N. (vox_bovi)


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Irgendwie war das klar, dass sich die Superschlauen zum Schluss melden 
...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Da Editieren dank Fox Bovists sehr lesenswertem und hilfreichem Beitrag 
nicht mehr möglich ist (den ich im Stile dieses Forums hier gleich 
erstmal positiv bewerten muß, damit niemand heult), hier eben als 
Nachtrag:

Rechtfertigen muß sich der Arzt meiner Meinung nach nicht. Der kann 
alles aufschreiben was er denkt. Ist das gleiche wie beim TÜV, da steht 
auch nicht, daß die Schrottmühle mängelfrei ist, sondern nur, daß keine 
Mängel festgestellt werden konnten. Wenn der Prüfer was übersieht, ist 
er gegenüber einen möglichen Käufer fein raus wenn es nicht zu 
offensichtlich ist.

CMA: persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Da Editieren dank Fox Bovists sehr lesenswertem und hilfreichem Beitrag
> nicht mehr möglich ist (den ich im Stile dieses Forums hier gleich
> erstmal positiv bewerten muß, damit niemand heult), hier eben als
> Nachtrag:
>
Dumm gelaufen.
Du hast halt nahezu gleichzeitig mit mir geantwortet.
Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht zu sehr behindert.

Schade, dass hier irgend ein Heini den bisher recht gesitteten Thread 
hinunteruuziehen versucht.

Deine eigenen Umgangsformen könntest Du allerdings auch einmal 
überprüfen.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Darüber denke ich nach wenn andere Leute in diesem Forum das 
gleichenfalls tun. Solange sich hier am allgemeinen Umgang nichts 
ändert, sehe ich das als meine persönliche Entspannung und habe nur 
wenig Lust auf Diplomatie.

Aber was Deinen Beitrag angeht: Sorry, aber ich finde den nicht besser 
als den, den auf den Du Dich evtl. bezogen hast. Egal welcher das war 
oder welchen User Du meinst.

Ihr regt euch alle immer auf wenn ich trolle oder mich über irgendwas 
"aufrege" wie es mir oft unterstellt wird. Aber selber??

Sorry für's OT.

von René H. (mumpel)


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Dave A. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> René H. schrieb:
>>> Andreas S. schrieb:
>>>> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...)
>>>
>>> Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für
>>> Strafrecht*. ?
>>
>> Vermutlich war Staatsanwalt gemeint ...
>
> Ja genau. Leute... es ist Neuland für mich.
> Einer von euch hat geschrieben: Das Problem ist, dass ich im Sache Recht
> Unerfahren bin. Und das stimmt auch!!!

Aber das es Staatsanwalt (StA) heisst, und nicht Strafanwalt, könnte man 
eigentlich wissen (aus den Medien z.B.). ?

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Aber das es Staatsanwalt (StA) heisst, und nicht Strafanwalt, könnte man
> eigentlich wissen (aus den Medien z.B.).

Sei nachsichtig. Er hat was auf die Birne bekommen ...

von (prx) A. K. (prx)


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René H. schrieb:
> Aber das es Staatsanwalt (StA) heisst, und nicht Strafanwalt, könnte man
> eigentlich wissen (aus den Medien z.B.). ?

Da muss man tolerant sein, auch als Rechtsanwalt. Dessen MA hat unlängst 
einen Satansanwalt draus gemacht:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/05/29/kurz-vor-dem-wochenende/

: Bearbeitet durch User
von X. A. (wilhem)


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Guten Tag Jungs,

mit dem Rechtsanwalt habe ich heute morgen gesprochen: Er wird die 
Dokumentation nachreichen. Er darf (mit Vollmacht) die Akten bei der 
Polizei einsehen.
Alles in die Wege geleitet.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Antworte!!!

Ich halte Euch auf dem Laufenden

Gruß

: Bearbeitet durch User
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