Hallo zusammen,
auch wenn hier öfters solche komischen Uni Troll Geschichten gepostet
werden, bitte ich euch meinen Post durchzulesen, ich weiß gerade nicht
was ich tun soll.
im letzten Semester habe ich an meiner Uni als Tutor gearbeitet. Das
Arbeitsverhältnis endete am 31.03.2020. Zu den Tätigkeiten gehörte zum
Schluss die Beaufsichtigung und Korrektur einer Klausur sowie die
dazugehörige Wiederholungsklausur. Durch Corona fand die
Wiederholungsklausur allerdings bis jetzt nicht statt und somit haben
alle Tutoren ca. 12 Minusstunden.
Jetzt kam gestern eine Mail von unserem Übungsleiter, dass jetzt das
Datum für die Wiederholungsprüfungen feststeht und wir diese ja
beaufsichtigen und korrigieren müssen, da wir ja alle Minusstunden
haben.
Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten
ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.
Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden
zurückfordern?
Im Arbeitsvertrag steht, dass wir für durchschnittlich 10 Wochenstunden
angestellt sind und dass nur die tatsächlich geleistete Arbeit bezaht
wird. Im Internet habe ich aber gelesen, dass für fehlende Arbeit der
Arbeitgeber zuständig ist und für dadurch angefallene Minusstunden nicht
der Arbeitnehmer veranwortlich ist.
Trifft das auch auf die besondere Lage durch Corona zu?
Da das Arbeitsverhältnis durch mehrere Vorfälle zerüttet wurde und
teilweise andere Tutoren die uns auf unsere Rechte aufmerksam machten
mundtot gemacht wurden, möchte ich nur das rechtlich nötigste machen.
Vielen Dank für eure Antworten
Tutor schrieb:> Vielen Dank für eure Antworten
Frag den Personalrat Deiner Uni, oder nimm den juristischen Beistand des
StuRa's o.ä. in Anspruch.
Bspw. für 'Nordlichter' https://www.uni-bremen.de/personalrat
Tutor schrieb:> Jetzt kam gestern eine Mail von unserem Übungsleiter, dass jetzt das> Datum für die Wiederholungsprüfungen feststeht und wir diese ja> beaufsichtigen und korrigieren müssen, da wir ja alle Minusstunden> haben.
Lohn, der schon gezahlt wurde ist schwer zurückzufordern, wenn er schon
verbraucht wurde. Allerdings könnte Manches mit dem nächsten Monat
verrechnet werden, wenn die Papierlage das zulässt. Falls der Vertrag
jedoch schon ausgelaufen ist ... Ende. Wie sich Dein spezieller Fall
verhält, habe ich jedoch keinen Überblick.
Tutor schrieb:> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden> zurückfordern?
Nach meinem Verständnis hätten sie bei der letzten Gehaltsabrechnung
berücksichtigen müssen, dass das Vertragsverhältnis endet.
Dementsprechend hätte man die Minusstunden dann vom Gehalt abgezogen.
Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit
Sicherheit sagen.
Mark B. schrieb:> Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit> Sicherheit sagen.
Da der öffentliche Dienst bei Arbeitsrechtproblemen recht klagefreudig
ist, könnte sich das glatt durch mehrere Instanzen hinziehen.
Tutor schrieb:> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden> zurückfordern?
Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Da dem
Chef die Minderleistung bekannt war befindet er sich im Annahmeverzug,
und kann somit nicht zurückfordern. Gibt es überhaupt ein
Arbeitszeitkonto, oder wurde die Arbeitszeit irgendwie dokumentiert?
Wenn nicht, hat der Chef Pech. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt im
Voraus gezahlt wird, dann kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nachberechnet werden. Mal davon abgesehen dürfte Tariflohn gelten, dann
zählt das was im Tarifvertrag steht, Personalrat und Gewerkschaft
dürften da helfen können.
René H. schrieb:> Tutor schrieb:>> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten>> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.>> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden>> zurückfordern?>> Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Da dem> Chef die Minderleistung bekannt war befindet er sich im Annahmeverzug,> und kann somit nicht zurückfordern. Gibt es überhaupt ein> Arbeitszeitkonto, oder wurde die Arbeitszeit irgendwie dokumentiert?> Wenn nicht, hat der Chef Pech. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt im> Voraus gezahlt wird, dann kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses> nachberechnet werden. Mal davon abgesehen dürfte Tariflohn gelten, dann> zählt das was im Tarifvertrag steht, Personalrat und Gewerkschaft> dürften da helfen können.
Ja ein Arbeitszeitkonto wurde ertraglich vereinbart um den Mindestlohn
sicherzustellen. Deshalb war meine Frage, ob das unter Annahmeverzug
fällt.
Danke für den Tipp, mit dem Personalrat, dem werde ich mal schreiben.
@Quertz Unter normalen Umständen hätte ich damit gar kein Problem.
Allerdings ist eingies Vorgefallen, was die Stimmung zwischen uns
Tutoren und der Übungsleitung versaut hat. Es hat damit angefangen, dass
wir den Mindestlohnzettel bei etwaigen Überstunden "richtig" ausfüllen
sollten, damit die Uni keine Probleme bekommt. Dann sollten wir 20
unbezahlte Überstunden bei der Erstklausur machen, die dann erst nach
langen Protest wieder fallengelassen wurden. Zwei Tutoren, welche uns
darafu aufmerksam machten, dass das unzulässig ist wurden mundtot
gemacht und wurden aus der Slack Gruppe geschmissen.
Ganz davon abgesehen, finde ich die jetzige Kommunikation auch mehr als
unglücklich. Die jetzige Klausurkorrektur wäre genau während meiner
Klausurenphase, soetwas so kurfristig und knapp 3 Monate nach
Vertragsende anzukündigen ist einfach nur dreist!
Tutor schrieb:> ein Arbeitszeitkonto wurde ertraglich vereinbart um den Mindestlohn> sicherzustellen
Mindestlohn im öffentlichen Dienst? Da gilt doch Tariflohn, oder nicht?
Tutor schrieb:> Uni> im letzten Semester habe ich an meiner Uni als Tutor gearbeitet. Das> Arbeitsverhältnis endete am 31.03.2020. Zu den Tätigkeiten gehörte zum> Schluss die Beaufsichtigung und Korrektur einer Klausur sowie die> dazugehörige Wiederholungsklausur. Durch Corona fand die> Wiederholungsklausur allerdings bis jetzt nicht statt und somit haben> alle Tutoren ca. 12 Minusstunden.
Du hattest deine Arbeitsleistung angeboten!
Sie wurde nicht in Anspruch genommen, das ist nun mal Sache der Uni!
Wende dich an den Personalrat der Uni!
Ja der Tariflohn gilt. Laut Vertrag und Tutorbüro ist das
Arbeitszeitkonto dafür gedacht, damit vor Gesetz sichergestellt ist,
dass die Uni mindestens Mindeslohn zahlt. Nach hörensagen gab es in der
Vergangenheit Vorfälle, wo Tutoren unbezahlt mehr als Vertraglich
arbeiten mussten und somit effektiv der Stundenlohn unter Mindestlohn
sank.
Ich war mal in einer ähnlichen Situation, allerdings war das Institut
einsichtig.
Als Hiwi war ich während der Vorlesungszeit angestellt, die
vorlesungsfreie Zeit hatte ich mir bewusst freigehalten wegen den
anstehenden Prüfungen. Der Doktorand, dem ich zuarbeiten sollte, ist
nicht richtig in die Gänge gekommen und so hab ich außer meinem
wöchentlichen Besuch im Institut nichts geleistet. In der vorletzten
Woche der Vorlesungszeit wollte der Doktorand mir dann eine größere
Aufgabe übertragen. Ich hab das abgelehnt, bzw. wollte in der
verbleibenden Zeit nur noch Kleinigkeiten erledigen.
Seine Argumentation war verständlich, ich wurde bezahlt, hatte aber
nicht die entsprechenden Aufwände.
Auf der anderen Seite lag es aber nicht an mir und das Studium geht in
jedem Falle vor.
Wenn das bei dir auch der Fall ist, dass das zeitlich irgendwie
kollidiert, dann würde ich auf jeden Fall die Betreuung nicht mitmachen.
Wie es mit der Bezahlung läuft wird sich dann getrennt klären. Die Uni
hat aber eher kein Interesse daran sich mit einem Studenten über sowas
vor Gericht zu streiten. Auch wenn das Institut erstmal mit dem Säbel
rasseln sollte.
Was bist du für ein Watte-Bällchen?
Jammerst wegen 12 Stunden rum.
Andere Menschen haben 3-stellige Überstundenkonten und wissen nicht,
ob sie die jemals bezahlt bekommen oder abbummeln dürfen.
Unter Zeugen festhalten und an entsprechender Stelle anprangern.
Nacharbeiten der Stunden nach Ende des Arbeitsvertrages? Schlag das mal
der Krankenversicherung oder dem Finanzamt vor.
Der Vertrag ist doch beendet - Seit 2,5 Monaten!
Es ist nicht dein Verschulden, dass du diese Stunden nicht ableisten
konntest.
- Wenn du diese Stunden nicht eh schon abgeleistet hast, aber "unter
Druck" falsch Dokumentiert sind, damit die "Zettel 'richtig'" sind...
Tutor schrieb:> Die jetzige Klausurkorrektur wäre genau während meiner> Klausurenphase, soetwas so kurfristig und knapp 3 Monate nach> Vertragsende anzukündigen ist einfach nur dreist!
Achso, das hatte ich überlesen. In diesem Fall ist es einfach. Zumindest
"moralisch".
Wenn der Vertrag schon 3 Monate abgelaufen ist, braucht man sowieso
nicht mehr drüber sprechen.
M. P. schrieb:> Der Vertrag ist doch beendet - Seit 2,5 Monaten!
Wenn ein TV gilt gibt es mit Sicherheit eine Ausschlußfrist, welche
meist 3 Monate beträgt, danach ist Schluß mit (gegenseitigen)
Ansprüchen.
Joachim B. schrieb:> Du hattest deine Arbeitsleistung angeboten!> Sie wurde nicht in Anspruch genommen, das ist nun mal Sache der Uni!
Sehe ich auch so. Erstmal muss der Arbeitgeber dir auch die Arbeit
bereit stellen.
So ein Konto ist ja vor allem für die Überstunden.
Drei Monate nach dem Arbeitsverhältnis kann er nichts mehr fordern.
Du arbeitest nicht dort und Geld im Ausgleich zu verlangen, gerade bei
Teilzeitsarbeit, ist schon mal nicht so einfach.
Grundsätzlich ist aber der Arbeitsvertrag bindend.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die da wirklich noch mit
ankommen können.
Das mit den 20 Stunden ist ein Witz.
Gilt nur bei Angestellten in Vollzeit und dann auch nicht pauschal
forderbar. Ist sowieso das höchste was bei Vollzeit forderbar wäre.
Tony schrieb:> Um wieviel Geld geht es? 35,12 Euro?
Bei 12 Stunden sind es mehr als 35,12 Euro. Bei 14,96 Euro Stundenlohn
(Brutto, E06) kommt schon mehr zusammen. Hier in diesem Fall könnte es
auch eine höhere Entgeldgruppe sein.
Grundsätzlich würde ich ja sagen leiste die paar Stunden einfach ab -
man sieht sich immer zweimal.
Nach fast einem Quartal braucht aber eigentlich niemand mehr zu kommen.
Die Frage ist auch ob ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten rechtlich in
Ordnung wäre.
Jan H. schrieb:> Die Frage ist auch ob ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten rechtlich in> Ordnung wäre.
Schon versicherungstechnisch ist das ein riesen Problem. Man stelle sich
nur vor, auf dem Weg zur Klausur erleidet man einen Wegeunfall.
Geh zum Personalrat bzw. Betriebsrat der Uni und erzähl denen das ...
die Übungsleiter (WiMis nehme ich mal an..) bekommen dann einen netten
Anruf.
Als Student ist das bzgl der Versicherung bei Unfällen nicht ganz so
kritisch...da bist du eh in der DGUV.
Abhängig ob du den Menschen nochmal über den Weg laufen willst arbeitest
du entweder die 12h ab oder ignorierst es stumpf...es wird nichts
passieren..
Andreas M. schrieb:> Was bist du für ein Watte-Bällchen?> Jammerst wegen 12 Stunden rum.> Andere Menschen haben 3-stellige Überstundenkonten und wissen nicht,> ob sie die jemals bezahlt bekommen oder abbummeln dürfen.
Es kann viele Gründe haben, warum man ein 3-stelliges Überstundenkonto
hat.
Eigene Unfähigkeit?
Ob Stunden abgebummelt oder bezahlt werden, das sollte man vor dem
Aufbau des Zeitkontos wissen.
Tja, Schafe gibt es, damit sie geschoren werden.
Schmarotzer schrieb:> Ob Stunden abgebummelt oder bezahlt werden, das sollte man vor dem> Aufbau des Zeitkontos wissen.
Das braucht man nicht. Im öD steht sowas im Arbeitsvertrag und im
Tarifvertrag, auch eine Betriebsvereinbarung kann zusätzlich existieren.
Für die Einhaltung ist der Arbeitgeber zuständig. Der Arbeitnehmer muss
nicht ständig an den Chef hinmeckern wenn er von den Personaleinteilern
nicht eingeteilt wird. Und wenn die Vertragswerke keine Vereinbarungen
zu Zeitkonten enthalten, dann sind Zeitkonten schlicht nicht zulässig.
Percy N. schrieb im Beitrag #6301576:
> Annahmeverzug ohne konkretes Angebot? Wie soll denn das gehen?
Ein monatlicher Einsatzplan ist m.E. ein konkretes Angebot des
Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu den geplanten Zeiten einsetzen zu
wollen. Plant der Arbeitgeber zu wenig ist das m.E. sein Problem. Der
Arbeitnehmer kann dann natürlich sagen "Du, Chef, der Plan reicht so
nicht".
Im Übrigen geht es hier auch um Corona. Da hätte sich der AG eigentlich
um Kurzarbeit kümmern müssen. Da er das nicht tat muss er m.E. für die
Minderleistung einstehen. Die Mitarbeiter wollten ja sicher arbeiten,
durften aber nicht.
TestX schrieb:> es wird nichts passieren..
Es sei denn, er muss dort auch noch eine Klausur schreiben. Und wenn der
dann in die Klausureinsicht geht und wiedererkannt wird ... Man sieht
sich nicht immer nur zweimal im Leben, sondern auch oft vielfach ...
René H. schrieb:> auch eine Betriebsvereinbarung
Bei studentischen Arbeitsverhältnissen gibt es keine
Betriebsvereinbarungen.
Percy N. schrieb:> Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB> wirksam erfolgen konnte.
AGB im Arbeitsrecht? Seit wann gibt es im Arbeitsrecht Allgemeine
Geschäftsbedingungen?
René H. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB>> wirksam erfolgen konnte.>> AGB im Arbeitsrecht? Seit wann gibt es im Arbeitsrecht Allgemeine> Geschäftsbedingungen?
Welches Problem hättest Du denn gerne?
Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB helfen?
Ja, das Böse ist immer und überall!
Falls Dir das nicht weiterhilft, dann lies halt mal, was das BAG dazu
meint; die verstehen davon vielleicht sogar fast soviel wie Du:
https://lexetius.com/2014,3491
dort insbesondere Rn 19
Ja, dort liegt der Fall etwas anders ...
Harald W. schrieb:> Mark B. schrieb:>>> Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit>> Sicherheit sagen.>> Da der öffentliche Dienst bei Arbeitsrechtproblemen recht klagefreudig> ist, könnte sich das glatt durch mehrere Instanzen hinziehen.
Ja der ÖD ist die Pest in der Hinsicht. Da sitzen Menschen die alle Zeit
und Geduld der Welt haben jemanden bis in die Obdachlosigkeit zu klagen.
Bezahlt ja der Steuerzahler. Ich kann nur jedem Raten die Finger vom ÖD
zu lassen und sich was anständiges zu suchen.
Percy N. schrieb:> Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB> helfen?
Zumindest ist es ungewöhnlich, bei Arbeitsverträgen von
Geschäftsbedingungen zu sprechen.
René H. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB>> helfen?>> Zumindest ist es ungewöhnlich, bei Arbeitsverträgen von> Geschäftsbedingungen zu sprechen.
Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt, insbesondere als das BAG.
Was Dir bei Arbeitsverträgen hinsichtlich der Legaldefinition in § 305 I
BGB fehlt, könntest Du auch erläutern; ebenso, warum der Gesetzgeber in
§ 310 BGB einen kleinen Teil des AGB-Rechtes explizit nicht für
Arbeitsverträge gelten lassen will ...
Zudem: was hätte das für die Überprüfung gem §§ 305 ff BGB für folgen,
wenn Du diehier einfach von einem Formularvertrag sprichst? Keine!
Es interessiert nämlich niemand ...
Percy N. schrieb:> Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt
Das hast Du gesagt. Ich schrieb lediglich, dass ich es ungewöhnlich
finde und es noch nie gehört habe (bei uns gibt es nur Arbeitsverträge,
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen). ?
René H. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt>> Das hast Du gesagt. Ich schrieb lediglich, dass ich es ungewöhnlich> finde und es noch nie gehört habe (bei uns gibt es nur Arbeitsverträge,> Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen). ?
Das würde ich als per se benachteiligter Verwender der AGB auch so
halten, die Bezeichnung als AGB ums Verrecken zu vermeiden. Wäre ja
noch schöner, die Sklaven auf schräge Ideen zu bringen!
Holger schrieb:> Ja der ÖD ist die Pest in der Hinsicht. Da sitzen Menschen die alle Zeit> und Geduld der Welt haben jemanden bis in die Obdachlosigkeit zu klagen.> Bezahlt ja der Steuerzahler. Ich kann nur jedem Raten die Finger vom ÖD> zu lassen und sich was anständiges zu suchen.
Das ist ja auch das völlig falsche Vorgehen im öD.
Hier geht es z.B. um 12 Stunden. Im öD hat der Arbeitnehmer zwei
Werkzeuge, der gelbe Anker (aka Krankmeldung) und seine eigene
Unfähigkeit. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin etwas
zerrüttet ist und wenn keine Abhängigkeit mehr zu dem Arbeitgeber
besteht (Vorsicht an der Uni, wenn man dort noch iiiiirgend einen
Leistungsnachweis braucht...). Das ist etwas Kreativität gefragt. Im öD
werden Aufgaben solange weitergereicht, bis sich ein Dummer findet, der
sie schnell und gut erledigt. An Unis sind das oft die HiWis. Das geht
bis zum schreiben der Diss. (War vorher eine Abschlussarbeit des
Studenten, aber wen juckt das schon? Abschlussarbeiten von Studenten
sind nur an wenigen Unis öffentlich abrufbar...)
Qwertzasdfgh schrieb:> Sicher, dass die 12 Stunden keine Schwarzarbeit wären?
Nur wenn sie ohne Nachweis, Versicherung etc. pp. stattfinden. Das wäre
aber im öD sehr gefährlich, denn irgendwer kommt irgendwann dahinter
(vielleicht schneller als gedacht).
Eduardo schrieb:> Hier geht es z.B. um 12 Stunden. Im öD hat der Arbeitnehmer zwei> Werkzeuge, der gelbe Anker (aka Krankmeldung) und seine eigene> Unfähigkeit. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin etwas> zerrüttet ist und wenn keine Abhängigkeit mehr zu dem Arbeitgeber> besteht (Vorsicht an der Uni, wenn man dort noch iiiiirgend einen> Leistungsnachweis braucht...). Das ist etwas Kreativität gefragt. Im öD> werden Aufgaben solange weitergereicht, bis sich ein Dummer findet, der> sie schnell und gut erledigt. An Unis sind das oft die HiWis. Das geht> bis zum schreiben der Diss. (War vorher eine Abschlussarbeit des> Studenten, aber wen juckt das schon? Abschlussarbeiten von Studenten> sind nur an wenigen Unis öffentlich abrufbar...)
Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die
Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten und wollen, dass die sowas auch
noch unterschreiben. Das hat einen guten Grund. Wer sich als Student auf
so eine scheiße einlässt ist ohnehin im ÖD richtig aufgehoben.
Holger schrieb:> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten
Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim
Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen
Schriften gemacht werden darf.
René H. schrieb:> Holger schrieb:>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten>> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen> Schriften gemacht werden darf.
Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden
ist. Außerdem vergisst du das Feudalwesen an Unis.
Eduardo schrieb:> Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden> ist.
Sehe ich anders. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es verbleibt
beim Urheber.
René H. schrieb:> Holger schrieb:>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten>> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen> Schriften gemacht werden darf.
Ich habe mal eine korrigierte Übungsarbeit (Anfangssemester) gesehen,
die dem Prof wohl besonders gut gefallen hat.
Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein
Stempel mit dem Text "Copyright Prof Dr. iur. XXX".
Vermutlich war der Text der Bewertung gemeint ...
Vielleicht irre ich mich aber auch, und der Stemelabdruck war auf dem
Titelblatt.
Percy N. schrieb:> Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein> Stempel mit dem Text "Copyright Prof Dr. iur. XXX".
Das hat in Deutschland keine Bedeutung, das es im deutschen Recht kein
Copyright gibt. Und ein Urheberrechtsvermerk ist obsolet, da es sich
automatisch aus dem Gesetz ergibt, eine ausreichende Schöpfungshöhe
vorausgesetzt (was ich bei einer Bewertung durch die Lehrkraft ein wenig
bezweifeln möchte).
René H. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein>> Stempel mit dem Text "Copyright Prof Dr. iur. XXX".>> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, das es im deutschen Recht kein> Copyright gibt. Und ein Urheberrechtsvermerk ist obsolet, da es sich> automatisch aus dem Gesetz ergibt, eine ausreichende Schöpfungshöhe> vorausgesetzt (was ich bei einer Bewertung durch die Lehrkraft ein wenig> bezweifeln möchte).
Zumibdest dürften Schöpfungshöhe von Arbeit und Bewertung divergieren
;-)
Ansonsten stimme ich Dir zu.. Ganz schön dreist, gell?
Eduardo schrieb:> René H. schrieb:>> Holger schrieb:>>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die>>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten>>>> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim>> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen>> Schriften gemacht werden darf.>> Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden> ist. Außerdem vergisst du das Feudalwesen an Unis.
Ich rede von einer Abschlussarbeit an einer Uni. Nicht in der Industrie
und nicht als HiWi. Lesen hilft. Ansonsten stimmt es. Arbeiten im Rahmen
einer Beschäftigung sind Eigentum der Uni.
Eduardo schrieb:> René H. schrieb:>> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..]>> Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder?
Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von
deutschem Recht.
René H. schrieb:> Eduardo schrieb:>> René H. schrieb:>>> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..]>>>> Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder?>> Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von> deutschem Recht.
Gleichwohl ist ein derartiges Verhalten an einem juristischen
Fachbereich doch recht befremdlich.
René H. schrieb:> Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von> deutschem Recht.
Das ist sicher nicht falsch, aber selbst wenn es so wäre, was würde es
ihnen in einem Feudalsystem helfen?
Holger schrieb:> Arbeiten im Rahmen> einer Beschäftigung sind Eigentum der Uni.
Das schließt aber m.W. das Urheberrecht aus, da dieses m.W. nicht
veräußerlich ist. Auch in Arbeitsverhältnissen ist immer der
Werkschaffende der Urheber. Der Arbeitgeber kann lediglich ein
uneingeschränktes und/oder alleiniges Nutzungsrecht haben, aber nur im
Umfang der betrieblichen oder dienstlichen Zwecke (Paragraph 43 und
Paragraph 31 Absatz 5 UrhG). Ausgenommen sind Softwareprodukte (§ 69b
UrhG). Die Uni kann es also nicht so ohne weiteres verbieten. Und die
Uni kann somit kein Urheberrecht an einer Arbeit haben. Ausgenommen
könnten z.B. "Geheime Studien" sein, also wenn Texte nicht zur
Veröffentlichung vorgesehen sind (Das Urheberrecht wird davon aber
trotzdem nicht tangiert).
Wenn man sich nicht aus irgendeinem Grund zweimal sieht, würde ich
einfach das aussitzen und nichts machen. Ich glaube, da wird seitens der
Uni rein gar nichts passieren.
Motzkopp schrieb:> Wenn man sich nicht aus irgendeinem Grund zweimal sieht
Auch wenn man sich zweimal sieht. Müsste ich eine Abschlußarbeit
schreiben dann gehörte sie mir. Dann entschiede ich ob ich sie
veröffentliche, auch wenn ich mich der Gefahr aussetzen könnte mich
damit zu blamieren.
durch das Herumdiskutieren und rechtlichen Beistand suchen hat der
Thread Ersteller schon wesentlich mehr Stunden verloren. Und das
Arbeitsverhältnis wird davon nicht besser.
Am Ende wird es ohnehin das Arbeitsgericht entscheiden müssen, falls
sich AG und AN nicht außergerichtlich einigen können. Und da in der
ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt ist eine
Risikoabwägung zu empfehlen. Sollte der AN in der Gewerkschaft sein hat
er Glück, wenn im Gewerkschaftsbeitrag Arbeitsrechtsstreitigkeiten
inkludiert sind, da übernimmt dann die Gewerkschaft die Kosten wenn der
Arbeitsrechtsstreit über die Gewerkschaft läuft.
René H. schrieb:> Und da in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt ist> eine Risikoabwägung zu empfehlen.
Darum Krankmeldung und ansonsten ignorieren.
berliner schrieb:> durch das Herumdiskutieren und rechtlichen Beistand suchen hat der> Thread Ersteller schon wesentlich mehr Stunden verloren. Und das> Arbeitsverhältnis wird davon nicht besser.
Klar, weil das ja schon lange beendet ist.
Harald W. schrieb:> ...und dann, am Tag der Krankmeldung eine Klausur schreiben?
Warum nicht? Man darf ja auch Einkaufen gehen usw.
In Deutschland ist auch nichts digital. Bis der die Aktenberge im Keller
gefunden hat, um das zu beweisen, macht er die Arbeit lieber selbst xD
Falls er das datenschutzrechtlich ueberhaupt einsehen darf...
Und ich dachte immer, studierte Menschen sind intelligent. Aber in
Wirklichkeit scheinen sie sich von Lehrkräften ihre Rechte nehmen zu
lassen. Erschreckend, vor allem von Menschen die deutsches Recht
studieren.
René H. schrieb:> Und ich dachte immer, studierte Menschen sind intelligent. Aber in> Wirklichkeit scheinen sie sich von Lehrkräften ihre Rechte nehmen zu> lassen. Erschreckend, vor allem von Menschen die deutsches Recht> studieren.
Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder
der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen
Bemühungen waren umsonst.
Tobi schrieb:> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen> Bemühungen waren umsonst.
Dafür gibt es Gerichte.
Wenn man im Recht ist kostet es nichts. Prozesskostenhilfe gibt es auch.
Und wenn keine Anwesenheitspflicht herrscht schickt man den Anwalt
alleine hin. Am schönsten haben es die die einen Anwalt in der Familie
haben.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe soeben dem Personalrat geschrieben und werde weiteres
berichten, wenn ich eine Antwort erhalten habe.
Nochmal an die, die sagen ich solle diese Stunden einfach ableisten:
Ersten sind mehrere Dinge vorgefallen weswegen ich dem Übungsleiter
nichts mehr als rechtlich nötig schenken möchte. Zweitens liegen die
Korrekturtermine genau in meiner Klausurenzeit und dem anschließenden
Urlaub (wegen Corona innerhalb DEs).
Tutor schrieb:> Ersten sind mehrere Dinge vorgefallen weswegen ich dem Übungsleiter> nichts mehr als rechtlich nötig schenken möchte
Was genau ist denn vorgefallen? Erzähl doch mal, wir sind alle
neugierig.
René H. schrieb:> Tobi schrieb:>> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder>> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen>> Bemühungen waren umsonst.>> Dafür gibt es Gerichte.
Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.
Tobi schrieb:> Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.
Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht
geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer
Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.
René H. schrieb:> Tobi schrieb:>> Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.>> Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht> geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer> Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.
Du hast ein noch sehr positives Bild des deutschen Universitätssystem.
Das geht dort noch schlimmer als in der Pharmalobby zu.
Das Problem ist weniger das "Gastrecht", als dass manche Leute hier
ernsthaft versuchen diesen offnsichtlichen Troll******* zu diskutieren
statt ihn zu ignorieren. Studierte Leute...
Kann hier mal bitte jemand zu machen?
René H. schrieb:> Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht> geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer> Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.
Was erlaubt es denn einem Studenten, seine Abschlussarbeit
veröffentlichen zu dürfen?
Wenn diese beispielsweise im Zusammenhang mit einem nda steht (da in
einer Firma ausgeführt) und die studienordnung keine Veröffentlichung
fordert: dann gibt's auch keine Veröffentlichung.
der Student hat zwar Urheberrechte dran, aber hat z. B. die exklusiven
Nutzungsrechte an die Firma abgetreten. Die erlaubt ihm das einreichen,
aber keine andere Verwendung.
So etwas ist üblich. Normalerweise wird eine publikation nur bei einer
Dissertation gefordert.
Tutor schrieb:> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden> zurückfordern?
Sinnlose Diskussion.
Du wirst es merken. Wenn eine Forderung kommt.
Wenn es Gehalt ist, dann sind die Stunden Nebensache.
Tobi schrieb:> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen> Bemühungen waren umsonst.
Wenn das so ist, wirklich so ist, ja dann muss so ein Typ einfach einmal
"Besuch" bekommen.
Ich würde mir auch in meinem jetzigen Alter so etwas nicht gefallen
lassen.
Will hier nicht aus dem Nähkästchen plaudern, aber glaube mir, das
hilft.
Ganz schnell biste da auch Summa cume laude.
Man darf sich nicht alles bieten lassen und wenn solche Typen den
"wahren Pfad" verlassen, wieso sollst du auf ihm bleiben?
Dreckschweine muss man ebenso behandeln.
Da gilt dann quasi "Kriegsrecht".
Ich bin auch noch nie dafür gewesen Gefangene zu machen.
Wenn so ein Würstchen meint sich hinter seinem Titel oder Posten
verstecken zu können und sich als Herrscher über Leben und Tod aufführen
will, dann braucht der ganz klar eine Grenze. Geht das nicht mit legalen
Mitteln, dann anders. Er macht ja auch was illegales, das man ihm nur
sehr schwer nachweisen kann.
Als in Amerika die Gewerkschaft der LKW Fahrer gegründet wurde, sind die
mit Baseballschläger auf ihre Chefs los, weil die sie immer mehr
drückten.
Man muss sich auch mal wehren.
F. F. schrieb:> Wenn das so ist, wirklich so ist, ja dann muss so ein Typ einfach einmal> "Besuch" bekommen.[..]
Mehr als reißerisch, was du da so von dir gibst. Klingt so, als hättest
du dein Abitur damals wegen zu schlechter Noten im Töpfern nicht
bestanden. Derartige Aussagen helfen Studenten wenig. Die guten
Studenten die ausgenutzt werden, sind nicht die mit übertriebenem
Selbstbewusstsein. Denen fällt das oft hinterher auf, wie sie damals
ausgenutzt wurden.
Schau dir einfach mal Berichte z.B. auf vroniplag an. Ein Student, der
das erste mal eine Abschlussarbeit schreibt und von einem unglaublich
schlauen Professor betreut wird, glaubt i.d.R. nicht, nach ein paar
Monaten mehr zu wissen als sein Betreuer. Dazu kommt die Frage, wo soll
er denn bitte seine Arbeit veröffentlichen? Auf seiner Myspace Seite?
Mit welchem Effekt?
So und wer bis hier gelesen hat und etwas mit diesem Neuland
Computertechnik und Informatik auf sich hat, oder sich dafür
interessiert, dem lege ich folgende Dissertation zum Dr.-Ing. zu Herzen:
https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/
Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin
gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm>
Eduardo schrieb:> Mehr als reißerisch, was du da so von dir gibst. Klingt so, als hättest> du dein Abitur damals wegen zu schlechter Noten im Töpfern nicht> bestanden.
Nö. Für mich klingt das eher so, als wäre da einer beim Aufnahmetest für
die Baumschule durchgefallen.
Daher vielleicht die Affinität zu Transportarbeitern; Gerüstbauer war
womöglich zu anspruchsvoll.
Der Personalrat hat sich bis jetzt leider noch nicht bei mir gemeldet.
Ich habe mich aber nochmal genauer auf deren Website umgesehen und unter
der Rubrik Corona fogendes entdeckt:
"
Fortzahlung der Vergütung
Grundsätzlich muss/sollte der Arbeitgeber genügend Arbeit zur Verfügung
stellen, so dass die wöchentliche Sollzeit erreicht werden kann. Kann
nicht genügend Arbeit zur Verfügung gestellt werden und kann unter
keinen Umständen eine sinnvolle und zumutbare Arbeitsleistung erbracht
werden, wird bei Beamten ein entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
festgestellt; bei Tarifbeschäftigten und Hilfskräften wird die Arbeit
nicht angenommen, so dass Annahmeverzug beim Arbeitgeber vorliegt.
Beides sichert die unbegrenzte Lohnfortzahlung. (Schreiben ZA2 vom
31.03.2020)
"
Somit scheint sich eure Vermutung zu bestätigen :)
Sollte sich der Personalrat noch melden, werde ich weiter berichten.
Eduardo schrieb:> So und wer bis hier gelesen hat und etwas mit diesem Neuland> Computertechnik und Informatik auf sich hat, oder sich dafür> interessiert, dem lege ich folgende Dissertation zum Dr.-Ing. zu Herzen:> https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/>> Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin> gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm>
[OT]
Die verlinkte Häme mag ja flott und eloquent dargebracht worden sein,
aber wo Danisch in dem zitierten Textblock Gender-Mülll entdeckt haben
will, bleibt sein Geheimnis.
Lukas S. schrieb:> Wie kann man diesen Blog Ernst nehmen?
Gar nicht denke ich - aber zweifelsohne sehr reißerisch. Zumal ist es
eine Diss zum Dr. rer. nat.