Hallo zusammen, auch wenn hier öfters solche komischen Uni Troll Geschichten gepostet werden, bitte ich euch meinen Post durchzulesen, ich weiß gerade nicht was ich tun soll. im letzten Semester habe ich an meiner Uni als Tutor gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis endete am 31.03.2020. Zu den Tätigkeiten gehörte zum Schluss die Beaufsichtigung und Korrektur einer Klausur sowie die dazugehörige Wiederholungsklausur. Durch Corona fand die Wiederholungsklausur allerdings bis jetzt nicht statt und somit haben alle Tutoren ca. 12 Minusstunden. Jetzt kam gestern eine Mail von unserem Übungsleiter, dass jetzt das Datum für die Wiederholungsprüfungen feststeht und wir diese ja beaufsichtigen und korrigieren müssen, da wir ja alle Minusstunden haben. Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen. Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden zurückfordern? Im Arbeitsvertrag steht, dass wir für durchschnittlich 10 Wochenstunden angestellt sind und dass nur die tatsächlich geleistete Arbeit bezaht wird. Im Internet habe ich aber gelesen, dass für fehlende Arbeit der Arbeitgeber zuständig ist und für dadurch angefallene Minusstunden nicht der Arbeitnehmer veranwortlich ist. Trifft das auch auf die besondere Lage durch Corona zu? Da das Arbeitsverhältnis durch mehrere Vorfälle zerüttet wurde und teilweise andere Tutoren die uns auf unsere Rechte aufmerksam machten mundtot gemacht wurden, möchte ich nur das rechtlich nötigste machen. Vielen Dank für eure Antworten
Tutor schrieb: > Vielen Dank für eure Antworten Frag den Personalrat Deiner Uni, oder nimm den juristischen Beistand des StuRa's o.ä. in Anspruch. Bspw. für 'Nordlichter' https://www.uni-bremen.de/personalrat
Tutor schrieb: > Jetzt kam gestern eine Mail von unserem Übungsleiter, dass jetzt das > Datum für die Wiederholungsprüfungen feststeht und wir diese ja > beaufsichtigen und korrigieren müssen, da wir ja alle Minusstunden > haben. Lohn, der schon gezahlt wurde ist schwer zurückzufordern, wenn er schon verbraucht wurde. Allerdings könnte Manches mit dem nächsten Monat verrechnet werden, wenn die Papierlage das zulässt. Falls der Vertrag jedoch schon ausgelaufen ist ... Ende. Wie sich Dein spezieller Fall verhält, habe ich jedoch keinen Überblick.
Tutor schrieb: > Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten > ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen. > Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden > zurückfordern? Nach meinem Verständnis hätten sie bei der letzten Gehaltsabrechnung berücksichtigen müssen, dass das Vertragsverhältnis endet. Dementsprechend hätte man die Minusstunden dann vom Gehalt abgezogen. Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit Sicherheit sagen.
Mark B. schrieb: > Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit > Sicherheit sagen. Da der öffentliche Dienst bei Arbeitsrechtproblemen recht klagefreudig ist, könnte sich das glatt durch mehrere Instanzen hinziehen.
Tutor schrieb: > Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten > ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen. > Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden > zurückfordern? Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Da dem Chef die Minderleistung bekannt war befindet er sich im Annahmeverzug, und kann somit nicht zurückfordern. Gibt es überhaupt ein Arbeitszeitkonto, oder wurde die Arbeitszeit irgendwie dokumentiert? Wenn nicht, hat der Chef Pech. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt im Voraus gezahlt wird, dann kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachberechnet werden. Mal davon abgesehen dürfte Tariflohn gelten, dann zählt das was im Tarifvertrag steht, Personalrat und Gewerkschaft dürften da helfen können.
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Ich würde die restlichen 12 Arbeitsstunden ableisten und gut ist. Keine weitere Diskussion, das gehört sich so.
René H. schrieb: > Tutor schrieb: >> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten >> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen. >> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden >> zurückfordern? > > Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Da dem > Chef die Minderleistung bekannt war befindet er sich im Annahmeverzug, > und kann somit nicht zurückfordern. Gibt es überhaupt ein > Arbeitszeitkonto, oder wurde die Arbeitszeit irgendwie dokumentiert? > Wenn nicht, hat der Chef Pech. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt im > Voraus gezahlt wird, dann kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses > nachberechnet werden. Mal davon abgesehen dürfte Tariflohn gelten, dann > zählt das was im Tarifvertrag steht, Personalrat und Gewerkschaft > dürften da helfen können. Ja ein Arbeitszeitkonto wurde ertraglich vereinbart um den Mindestlohn sicherzustellen. Deshalb war meine Frage, ob das unter Annahmeverzug fällt. Danke für den Tipp, mit dem Personalrat, dem werde ich mal schreiben. @Quertz Unter normalen Umständen hätte ich damit gar kein Problem. Allerdings ist eingies Vorgefallen, was die Stimmung zwischen uns Tutoren und der Übungsleitung versaut hat. Es hat damit angefangen, dass wir den Mindestlohnzettel bei etwaigen Überstunden "richtig" ausfüllen sollten, damit die Uni keine Probleme bekommt. Dann sollten wir 20 unbezahlte Überstunden bei der Erstklausur machen, die dann erst nach langen Protest wieder fallengelassen wurden. Zwei Tutoren, welche uns darafu aufmerksam machten, dass das unzulässig ist wurden mundtot gemacht und wurden aus der Slack Gruppe geschmissen. Ganz davon abgesehen, finde ich die jetzige Kommunikation auch mehr als unglücklich. Die jetzige Klausurkorrektur wäre genau während meiner Klausurenphase, soetwas so kurfristig und knapp 3 Monate nach Vertragsende anzukündigen ist einfach nur dreist!
Tutor schrieb: > ein Arbeitszeitkonto wurde ertraglich vereinbart um den Mindestlohn > sicherzustellen Mindestlohn im öffentlichen Dienst? Da gilt doch Tariflohn, oder nicht?
Tutor schrieb: > Uni > im letzten Semester habe ich an meiner Uni als Tutor gearbeitet. Das > Arbeitsverhältnis endete am 31.03.2020. Zu den Tätigkeiten gehörte zum > Schluss die Beaufsichtigung und Korrektur einer Klausur sowie die > dazugehörige Wiederholungsklausur. Durch Corona fand die > Wiederholungsklausur allerdings bis jetzt nicht statt und somit haben > alle Tutoren ca. 12 Minusstunden. Du hattest deine Arbeitsleistung angeboten! Sie wurde nicht in Anspruch genommen, das ist nun mal Sache der Uni! Wende dich an den Personalrat der Uni!
Ja der Tariflohn gilt. Laut Vertrag und Tutorbüro ist das Arbeitszeitkonto dafür gedacht, damit vor Gesetz sichergestellt ist, dass die Uni mindestens Mindeslohn zahlt. Nach hörensagen gab es in der Vergangenheit Vorfälle, wo Tutoren unbezahlt mehr als Vertraglich arbeiten mussten und somit effektiv der Stundenlohn unter Mindestlohn sank.
Beitrag #6301214 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich war mal in einer ähnlichen Situation, allerdings war das Institut einsichtig. Als Hiwi war ich während der Vorlesungszeit angestellt, die vorlesungsfreie Zeit hatte ich mir bewusst freigehalten wegen den anstehenden Prüfungen. Der Doktorand, dem ich zuarbeiten sollte, ist nicht richtig in die Gänge gekommen und so hab ich außer meinem wöchentlichen Besuch im Institut nichts geleistet. In der vorletzten Woche der Vorlesungszeit wollte der Doktorand mir dann eine größere Aufgabe übertragen. Ich hab das abgelehnt, bzw. wollte in der verbleibenden Zeit nur noch Kleinigkeiten erledigen. Seine Argumentation war verständlich, ich wurde bezahlt, hatte aber nicht die entsprechenden Aufwände. Auf der anderen Seite lag es aber nicht an mir und das Studium geht in jedem Falle vor. Wenn das bei dir auch der Fall ist, dass das zeitlich irgendwie kollidiert, dann würde ich auf jeden Fall die Betreuung nicht mitmachen. Wie es mit der Bezahlung läuft wird sich dann getrennt klären. Die Uni hat aber eher kein Interesse daran sich mit einem Studenten über sowas vor Gericht zu streiten. Auch wenn das Institut erstmal mit dem Säbel rasseln sollte.
Was bist du für ein Watte-Bällchen? Jammerst wegen 12 Stunden rum. Andere Menschen haben 3-stellige Überstundenkonten und wissen nicht, ob sie die jemals bezahlt bekommen oder abbummeln dürfen.
Unter Zeugen festhalten und an entsprechender Stelle anprangern. Nacharbeiten der Stunden nach Ende des Arbeitsvertrages? Schlag das mal der Krankenversicherung oder dem Finanzamt vor. Der Vertrag ist doch beendet - Seit 2,5 Monaten! Es ist nicht dein Verschulden, dass du diese Stunden nicht ableisten konntest. - Wenn du diese Stunden nicht eh schon abgeleistet hast, aber "unter Druck" falsch Dokumentiert sind, damit die "Zettel 'richtig'" sind...
Tutor schrieb: > Die jetzige Klausurkorrektur wäre genau während meiner > Klausurenphase, soetwas so kurfristig und knapp 3 Monate nach > Vertragsende anzukündigen ist einfach nur dreist! Achso, das hatte ich überlesen. In diesem Fall ist es einfach. Zumindest "moralisch". Wenn der Vertrag schon 3 Monate abgelaufen ist, braucht man sowieso nicht mehr drüber sprechen.
Beitrag #6301234 wurde von einem Moderator gelöscht.
M. P. schrieb: > Der Vertrag ist doch beendet - Seit 2,5 Monaten! Wenn ein TV gilt gibt es mit Sicherheit eine Ausschlußfrist, welche meist 3 Monate beträgt, danach ist Schluß mit (gegenseitigen) Ansprüchen.
Joachim B. schrieb: > Du hattest deine Arbeitsleistung angeboten! > Sie wurde nicht in Anspruch genommen, das ist nun mal Sache der Uni! Sehe ich auch so. Erstmal muss der Arbeitgeber dir auch die Arbeit bereit stellen. So ein Konto ist ja vor allem für die Überstunden. Drei Monate nach dem Arbeitsverhältnis kann er nichts mehr fordern. Du arbeitest nicht dort und Geld im Ausgleich zu verlangen, gerade bei Teilzeitsarbeit, ist schon mal nicht so einfach. Grundsätzlich ist aber der Arbeitsvertrag bindend. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die da wirklich noch mit ankommen können. Das mit den 20 Stunden ist ein Witz. Gilt nur bei Angestellten in Vollzeit und dann auch nicht pauschal forderbar. Ist sowieso das höchste was bei Vollzeit forderbar wäre.
Tony schrieb: > Um wieviel Geld geht es? 35,12 Euro? Bei 12 Stunden sind es mehr als 35,12 Euro. Bei 14,96 Euro Stundenlohn (Brutto, E06) kommt schon mehr zusammen. Hier in diesem Fall könnte es auch eine höhere Entgeldgruppe sein.
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Grundsätzlich würde ich ja sagen leiste die paar Stunden einfach ab - man sieht sich immer zweimal. Nach fast einem Quartal braucht aber eigentlich niemand mehr zu kommen. Die Frage ist auch ob ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten rechtlich in Ordnung wäre.
Jan H. schrieb: > Die Frage ist auch ob ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten rechtlich in > Ordnung wäre. Schon versicherungstechnisch ist das ein riesen Problem. Man stelle sich nur vor, auf dem Weg zur Klausur erleidet man einen Wegeunfall.
Geh zum Personalrat bzw. Betriebsrat der Uni und erzähl denen das ... die Übungsleiter (WiMis nehme ich mal an..) bekommen dann einen netten Anruf. Als Student ist das bzgl der Versicherung bei Unfällen nicht ganz so kritisch...da bist du eh in der DGUV. Abhängig ob du den Menschen nochmal über den Weg laufen willst arbeitest du entweder die 12h ab oder ignorierst es stumpf...es wird nichts passieren..
Andreas M. schrieb: > Was bist du für ein Watte-Bällchen? > Jammerst wegen 12 Stunden rum. > Andere Menschen haben 3-stellige Überstundenkonten und wissen nicht, > ob sie die jemals bezahlt bekommen oder abbummeln dürfen. Es kann viele Gründe haben, warum man ein 3-stelliges Überstundenkonto hat. Eigene Unfähigkeit? Ob Stunden abgebummelt oder bezahlt werden, das sollte man vor dem Aufbau des Zeitkontos wissen. Tja, Schafe gibt es, damit sie geschoren werden.
Beitrag #6301393 wurde von einem Moderator gelöscht.
Schmarotzer schrieb: > Ob Stunden abgebummelt oder bezahlt werden, das sollte man vor dem > Aufbau des Zeitkontos wissen. Das braucht man nicht. Im öD steht sowas im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag, auch eine Betriebsvereinbarung kann zusätzlich existieren. Für die Einhaltung ist der Arbeitgeber zuständig. Der Arbeitnehmer muss nicht ständig an den Chef hinmeckern wenn er von den Personaleinteilern nicht eingeteilt wird. Und wenn die Vertragswerke keine Vereinbarungen zu Zeitkonten enthalten, dann sind Zeitkonten schlicht nicht zulässig.
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Beitrag #6301576 wurde vom Autor gelöscht.
Percy N. schrieb im Beitrag #6301576:
> Annahmeverzug ohne konkretes Angebot? Wie soll denn das gehen?
Ein monatlicher Einsatzplan ist m.E. ein konkretes Angebot des
Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu den geplanten Zeiten einsetzen zu
wollen. Plant der Arbeitgeber zu wenig ist das m.E. sein Problem. Der
Arbeitnehmer kann dann natürlich sagen "Du, Chef, der Plan reicht so
nicht".
Im Übrigen geht es hier auch um Corona. Da hätte sich der AG eigentlich um Kurzarbeit kümmern müssen. Da er das nicht tat muss er m.E. für die Minderleistung einstehen. Die Mitarbeiter wollten ja sicher arbeiten, durften aber nicht.
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Beitrag #6301606 wurde vom Autor gelöscht.
TestX schrieb: > es wird nichts passieren.. Es sei denn, er muss dort auch noch eine Klausur schreiben. Und wenn der dann in die Klausureinsicht geht und wiedererkannt wird ... Man sieht sich nicht immer nur zweimal im Leben, sondern auch oft vielfach ... René H. schrieb: > auch eine Betriebsvereinbarung Bei studentischen Arbeitsverhältnissen gibt es keine Betriebsvereinbarungen.
Man beachte auch § 12 TzBefG. Außerdem: https://m.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB wirksam erfolgen konnte.
Percy N. schrieb: > Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB > wirksam erfolgen konnte. AGB im Arbeitsrecht? Seit wann gibt es im Arbeitsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen?
René H. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB >> wirksam erfolgen konnte. > > AGB im Arbeitsrecht? Seit wann gibt es im Arbeitsrecht Allgemeine > Geschäftsbedingungen? Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB helfen? Ja, das Böse ist immer und überall! Falls Dir das nicht weiterhilft, dann lies halt mal, was das BAG dazu meint; die verstehen davon vielleicht sogar fast soviel wie Du: https://lexetius.com/2014,3491 dort insbesondere Rn 19 Ja, dort liegt der Fall etwas anders ...
Harald W. schrieb: > Mark B. schrieb: > >> Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit >> Sicherheit sagen. > > Da der öffentliche Dienst bei Arbeitsrechtproblemen recht klagefreudig > ist, könnte sich das glatt durch mehrere Instanzen hinziehen. Ja der ÖD ist die Pest in der Hinsicht. Da sitzen Menschen die alle Zeit und Geduld der Welt haben jemanden bis in die Obdachlosigkeit zu klagen. Bezahlt ja der Steuerzahler. Ich kann nur jedem Raten die Finger vom ÖD zu lassen und sich was anständiges zu suchen.
René H. schrieb: > Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Hierzu siehe https://lexetius.com/2013,1908
Percy N. schrieb: > Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB > helfen? Zumindest ist es ungewöhnlich, bei Arbeitsverträgen von Geschäftsbedingungen zu sprechen.
René H. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB >> helfen? > > Zumindest ist es ungewöhnlich, bei Arbeitsverträgen von > Geschäftsbedingungen zu sprechen. Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt, insbesondere als das BAG. Was Dir bei Arbeitsverträgen hinsichtlich der Legaldefinition in § 305 I BGB fehlt, könntest Du auch erläutern; ebenso, warum der Gesetzgeber in § 310 BGB einen kleinen Teil des AGB-Rechtes explizit nicht für Arbeitsverträge gelten lassen will ... Zudem: was hätte das für die Überprüfung gem §§ 305 ff BGB für folgen, wenn Du diehier einfach von einem Formularvertrag sprichst? Keine! Es interessiert nämlich niemand ...
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Percy N. schrieb: > Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt Das hast Du gesagt. Ich schrieb lediglich, dass ich es ungewöhnlich finde und es noch nie gehört habe (bei uns gibt es nur Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen). ?
René H. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt > > Das hast Du gesagt. Ich schrieb lediglich, dass ich es ungewöhnlich > finde und es noch nie gehört habe (bei uns gibt es nur Arbeitsverträge, > Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen). ? Das würde ich als per se benachteiligter Verwender der AGB auch so halten, die Bezeichnung als AGB ums Verrecken zu vermeiden. Wäre ja noch schöner, die Sklaven auf schräge Ideen zu bringen!
Holger schrieb: > Ja der ÖD ist die Pest in der Hinsicht. Da sitzen Menschen die alle Zeit > und Geduld der Welt haben jemanden bis in die Obdachlosigkeit zu klagen. > Bezahlt ja der Steuerzahler. Ich kann nur jedem Raten die Finger vom ÖD > zu lassen und sich was anständiges zu suchen. Das ist ja auch das völlig falsche Vorgehen im öD. Hier geht es z.B. um 12 Stunden. Im öD hat der Arbeitnehmer zwei Werkzeuge, der gelbe Anker (aka Krankmeldung) und seine eigene Unfähigkeit. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin etwas zerrüttet ist und wenn keine Abhängigkeit mehr zu dem Arbeitgeber besteht (Vorsicht an der Uni, wenn man dort noch iiiiirgend einen Leistungsnachweis braucht...). Das ist etwas Kreativität gefragt. Im öD werden Aufgaben solange weitergereicht, bis sich ein Dummer findet, der sie schnell und gut erledigt. An Unis sind das oft die HiWis. Das geht bis zum schreiben der Diss. (War vorher eine Abschlussarbeit des Studenten, aber wen juckt das schon? Abschlussarbeiten von Studenten sind nur an wenigen Unis öffentlich abrufbar...)
Sicher, dass die 12 Stunden keine Schwarzarbeit wären? Nebenbei: Warum lässt man sich eigentlich für Mindestlohn abzocken?
Qwertzasdfgh schrieb: > Sicher, dass die 12 Stunden keine Schwarzarbeit wären? Nur wenn sie ohne Nachweis, Versicherung etc. pp. stattfinden. Das wäre aber im öD sehr gefährlich, denn irgendwer kommt irgendwann dahinter (vielleicht schneller als gedacht).
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Eduardo schrieb: > Hier geht es z.B. um 12 Stunden. Im öD hat der Arbeitnehmer zwei > Werkzeuge, der gelbe Anker (aka Krankmeldung) und seine eigene > Unfähigkeit. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin etwas > zerrüttet ist und wenn keine Abhängigkeit mehr zu dem Arbeitgeber > besteht (Vorsicht an der Uni, wenn man dort noch iiiiirgend einen > Leistungsnachweis braucht...). Das ist etwas Kreativität gefragt. Im öD > werden Aufgaben solange weitergereicht, bis sich ein Dummer findet, der > sie schnell und gut erledigt. An Unis sind das oft die HiWis. Das geht > bis zum schreiben der Diss. (War vorher eine Abschlussarbeit des > Studenten, aber wen juckt das schon? Abschlussarbeiten von Studenten > sind nur an wenigen Unis öffentlich abrufbar...) Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten und wollen, dass die sowas auch noch unterschreiben. Das hat einen guten Grund. Wer sich als Student auf so eine scheiße einlässt ist ohnehin im ÖD richtig aufgehoben.
Holger schrieb: > Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die > Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen Schriften gemacht werden darf.
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René H. schrieb: > Holger schrieb: >> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die >> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten > > Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim > Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen > Schriften gemacht werden darf. Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden ist. Außerdem vergisst du das Feudalwesen an Unis.
Eduardo schrieb: > Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden > ist. Sehe ich anders. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es verbleibt beim Urheber.
René H. schrieb: > Holger schrieb: >> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die >> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten > > Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim > Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen > Schriften gemacht werden darf. Ich habe mal eine korrigierte Übungsarbeit (Anfangssemester) gesehen, die dem Prof wohl besonders gut gefallen hat. Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein Stempel mit dem Text "Copyright Prof Dr. iur. XXX". Vermutlich war der Text der Bewertung gemeint ... Vielleicht irre ich mich aber auch, und der Stemelabdruck war auf dem Titelblatt.
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Bei einem türkischen Arzt in Uninähe eine Krankmeldung abholen und gut ist.
Percy N. schrieb: > Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein > Stempel mit dem Text "Copyright Prof Dr. iur. XXX". Das hat in Deutschland keine Bedeutung, das es im deutschen Recht kein Copyright gibt. Und ein Urheberrechtsvermerk ist obsolet, da es sich automatisch aus dem Gesetz ergibt, eine ausreichende Schöpfungshöhe vorausgesetzt (was ich bei einer Bewertung durch die Lehrkraft ein wenig bezweifeln möchte).
René H. schrieb: > Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..] Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder?
René H. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein >> Stempel mit dem Text "Copyright Prof Dr. iur. XXX". > > Das hat in Deutschland keine Bedeutung, das es im deutschen Recht kein > Copyright gibt. Und ein Urheberrechtsvermerk ist obsolet, da es sich > automatisch aus dem Gesetz ergibt, eine ausreichende Schöpfungshöhe > vorausgesetzt (was ich bei einer Bewertung durch die Lehrkraft ein wenig > bezweifeln möchte). Zumibdest dürften Schöpfungshöhe von Arbeit und Bewertung divergieren ;-) Ansonsten stimme ich Dir zu.. Ganz schön dreist, gell?
Eduardo schrieb: > René H. schrieb: >> Holger schrieb: >>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die >>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten >> >> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim >> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen >> Schriften gemacht werden darf. > > Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden > ist. Außerdem vergisst du das Feudalwesen an Unis. Ich rede von einer Abschlussarbeit an einer Uni. Nicht in der Industrie und nicht als HiWi. Lesen hilft. Ansonsten stimmt es. Arbeiten im Rahmen einer Beschäftigung sind Eigentum der Uni.
Eduardo schrieb: > René H. schrieb: >> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..] > > Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder? Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von deutschem Recht.
René H. schrieb: > Eduardo schrieb: >> René H. schrieb: >>> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..] >> >> Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder? > > Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von > deutschem Recht. Gleichwohl ist ein derartiges Verhalten an einem juristischen Fachbereich doch recht befremdlich.
René H. schrieb: > Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von > deutschem Recht. Das ist sicher nicht falsch, aber selbst wenn es so wäre, was würde es ihnen in einem Feudalsystem helfen?
Holger schrieb: > Arbeiten im Rahmen > einer Beschäftigung sind Eigentum der Uni. Das schließt aber m.W. das Urheberrecht aus, da dieses m.W. nicht veräußerlich ist. Auch in Arbeitsverhältnissen ist immer der Werkschaffende der Urheber. Der Arbeitgeber kann lediglich ein uneingeschränktes und/oder alleiniges Nutzungsrecht haben, aber nur im Umfang der betrieblichen oder dienstlichen Zwecke (Paragraph 43 und Paragraph 31 Absatz 5 UrhG). Ausgenommen sind Softwareprodukte (§ 69b UrhG). Die Uni kann es also nicht so ohne weiteres verbieten. Und die Uni kann somit kein Urheberrecht an einer Arbeit haben. Ausgenommen könnten z.B. "Geheime Studien" sein, also wenn Texte nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind (Das Urheberrecht wird davon aber trotzdem nicht tangiert).
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Wenn man sich nicht aus irgendeinem Grund zweimal sieht, würde ich einfach das aussitzen und nichts machen. Ich glaube, da wird seitens der Uni rein gar nichts passieren.
Motzkopp schrieb: > Wenn man sich nicht aus irgendeinem Grund zweimal sieht Auch wenn man sich zweimal sieht. Müsste ich eine Abschlußarbeit schreiben dann gehörte sie mir. Dann entschiede ich ob ich sie veröffentliche, auch wenn ich mich der Gefahr aussetzen könnte mich damit zu blamieren.
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durch das Herumdiskutieren und rechtlichen Beistand suchen hat der Thread Ersteller schon wesentlich mehr Stunden verloren. Und das Arbeitsverhältnis wird davon nicht besser.
Am Ende wird es ohnehin das Arbeitsgericht entscheiden müssen, falls sich AG und AN nicht außergerichtlich einigen können. Und da in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt ist eine Risikoabwägung zu empfehlen. Sollte der AN in der Gewerkschaft sein hat er Glück, wenn im Gewerkschaftsbeitrag Arbeitsrechtsstreitigkeiten inkludiert sind, da übernimmt dann die Gewerkschaft die Kosten wenn der Arbeitsrechtsstreit über die Gewerkschaft läuft.
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René H. schrieb: > Und da in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt ist > eine Risikoabwägung zu empfehlen. Darum Krankmeldung und ansonsten ignorieren.
berliner schrieb: > durch das Herumdiskutieren und rechtlichen Beistand suchen hat der > Thread Ersteller schon wesentlich mehr Stunden verloren. Und das > Arbeitsverhältnis wird davon nicht besser. Klar, weil das ja schon lange beendet ist.
Macher schrieb: > Darum Krankmeldung und ansonsten ignorieren. ...und dann, am Tag der Krankmeldung eine Klausur schreiben?
Harald W. schrieb: > ...und dann, am Tag der Krankmeldung eine Klausur schreiben? Warum nicht? Man darf ja auch Einkaufen gehen usw. In Deutschland ist auch nichts digital. Bis der die Aktenberge im Keller gefunden hat, um das zu beweisen, macht er die Arbeit lieber selbst xD Falls er das datenschutzrechtlich ueberhaupt einsehen darf...
Unterschätzte niemals was Professoren für linke Nummern abziehen können. Wenn die das wollen bist du an jeder deutschen uni eine persona non grata.
Und ich dachte immer, studierte Menschen sind intelligent. Aber in Wirklichkeit scheinen sie sich von Lehrkräften ihre Rechte nehmen zu lassen. Erschreckend, vor allem von Menschen die deutsches Recht studieren.
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René H. schrieb: > Und ich dachte immer, studierte Menschen sind intelligent. Aber in > Wirklichkeit scheinen sie sich von Lehrkräften ihre Rechte nehmen zu > lassen. Erschreckend, vor allem von Menschen die deutsches Recht > studieren. Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen Bemühungen waren umsonst.
Bei mir ist es umgedreht, ich habe Plusstunden, keine Minusstunden.
Tobi schrieb: > Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder > der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen > Bemühungen waren umsonst. Dafür gibt es Gerichte.
René H. schrieb: > Dafür gibt es Gerichte. Studenten haben ja bekanntlich alle genug Zeit und Geld um vor Gericht zu ziehen. Wie naiv kann man sein?
Wenn man im Recht ist kostet es nichts. Prozesskostenhilfe gibt es auch. Und wenn keine Anwesenheitspflicht herrscht schickt man den Anwalt alleine hin. Am schönsten haben es die die einen Anwalt in der Familie haben.
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich habe soeben dem Personalrat geschrieben und werde weiteres berichten, wenn ich eine Antwort erhalten habe. Nochmal an die, die sagen ich solle diese Stunden einfach ableisten: Ersten sind mehrere Dinge vorgefallen weswegen ich dem Übungsleiter nichts mehr als rechtlich nötig schenken möchte. Zweitens liegen die Korrekturtermine genau in meiner Klausurenzeit und dem anschließenden Urlaub (wegen Corona innerhalb DEs).
Tutor schrieb: > Ersten sind mehrere Dinge vorgefallen weswegen ich dem Übungsleiter > nichts mehr als rechtlich nötig schenken möchte Was genau ist denn vorgefallen? Erzähl doch mal, wir sind alle neugierig.
René H. schrieb: > Tobi schrieb: >> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder >> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen >> Bemühungen waren umsonst. > > Dafür gibt es Gerichte. Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.
Tobi schrieb: > Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten. Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.
Beitrag #6303212 wurde vom Autor gelöscht.
René H. schrieb: > Tobi schrieb: >> Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten. > > Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht > geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer > Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen. Du hast ein noch sehr positives Bild des deutschen Universitätssystem. Das geht dort noch schlimmer als in der Pharmalobby zu.
Das Problem ist weniger das "Gastrecht", als dass manche Leute hier ernsthaft versuchen diesen offnsichtlichen Troll******* zu diskutieren statt ihn zu ignorieren. Studierte Leute... Kann hier mal bitte jemand zu machen?
Sorry, mein Beitrag kann hier auch weg, das oben gehört in den Plusstunden Thread.
René H. schrieb: > Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht > geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer > Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen. Was erlaubt es denn einem Studenten, seine Abschlussarbeit veröffentlichen zu dürfen? Wenn diese beispielsweise im Zusammenhang mit einem nda steht (da in einer Firma ausgeführt) und die studienordnung keine Veröffentlichung fordert: dann gibt's auch keine Veröffentlichung. der Student hat zwar Urheberrechte dran, aber hat z. B. die exklusiven Nutzungsrechte an die Firma abgetreten. Die erlaubt ihm das einreichen, aber keine andere Verwendung. So etwas ist üblich. Normalerweise wird eine publikation nur bei einer Dissertation gefordert.
Der Poster kann ja Abstottern vorschlagen. Er kommt einmal die Woche fuer eine Stunde vorbei und bringt jeweils einen Kuchen.
Beitrag #6303781 wurde vom Autor gelöscht.
Tutor schrieb: > Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten > ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen. > Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden > zurückfordern? Sinnlose Diskussion. Du wirst es merken. Wenn eine Forderung kommt. Wenn es Gehalt ist, dann sind die Stunden Nebensache.
Tobi schrieb: > Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder > der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen > Bemühungen waren umsonst. Wenn das so ist, wirklich so ist, ja dann muss so ein Typ einfach einmal "Besuch" bekommen. Ich würde mir auch in meinem jetzigen Alter so etwas nicht gefallen lassen. Will hier nicht aus dem Nähkästchen plaudern, aber glaube mir, das hilft. Ganz schnell biste da auch Summa cume laude. Man darf sich nicht alles bieten lassen und wenn solche Typen den "wahren Pfad" verlassen, wieso sollst du auf ihm bleiben? Dreckschweine muss man ebenso behandeln. Da gilt dann quasi "Kriegsrecht". Ich bin auch noch nie dafür gewesen Gefangene zu machen. Wenn so ein Würstchen meint sich hinter seinem Titel oder Posten verstecken zu können und sich als Herrscher über Leben und Tod aufführen will, dann braucht der ganz klar eine Grenze. Geht das nicht mit legalen Mitteln, dann anders. Er macht ja auch was illegales, das man ihm nur sehr schwer nachweisen kann. Als in Amerika die Gewerkschaft der LKW Fahrer gegründet wurde, sind die mit Baseballschläger auf ihre Chefs los, weil die sie immer mehr drückten. Man muss sich auch mal wehren.
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Meckerziege schrieb: > Was erlaubt es denn einem Studenten, seine Abschlussarbeit > veröffentlichen zu dürfen? Sie ist sein Eigentum. Und er ist der Urheber. Als Beispiel mal das Merkblatt der Hochschule Karlsruhe (Punk 1.2., https://www.hs-karlsruhe.de/fileadmin/hska/EIT/E/Downloads/Bachelorthesis/eit_e_Rechtliche_Hinweise_zur_Abschlussarbeit.pdf).
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F. F. schrieb: > Wenn das so ist, wirklich so ist, ja dann muss so ein Typ einfach einmal > "Besuch" bekommen.[..] Mehr als reißerisch, was du da so von dir gibst. Klingt so, als hättest du dein Abitur damals wegen zu schlechter Noten im Töpfern nicht bestanden. Derartige Aussagen helfen Studenten wenig. Die guten Studenten die ausgenutzt werden, sind nicht die mit übertriebenem Selbstbewusstsein. Denen fällt das oft hinterher auf, wie sie damals ausgenutzt wurden. Schau dir einfach mal Berichte z.B. auf vroniplag an. Ein Student, der das erste mal eine Abschlussarbeit schreibt und von einem unglaublich schlauen Professor betreut wird, glaubt i.d.R. nicht, nach ein paar Monaten mehr zu wissen als sein Betreuer. Dazu kommt die Frage, wo soll er denn bitte seine Arbeit veröffentlichen? Auf seiner Myspace Seite? Mit welchem Effekt? So und wer bis hier gelesen hat und etwas mit diesem Neuland Computertechnik und Informatik auf sich hat, oder sich dafür interessiert, dem lege ich folgende Dissertation zum Dr.-Ing. zu Herzen: https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/ Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm>
Eduardo schrieb: > Mehr als reißerisch, was du da so von dir gibst. Klingt so, als hättest > du dein Abitur damals wegen zu schlechter Noten im Töpfern nicht > bestanden. Nö. Für mich klingt das eher so, als wäre da einer beim Aufnahmetest für die Baumschule durchgefallen. Daher vielleicht die Affinität zu Transportarbeitern; Gerüstbauer war womöglich zu anspruchsvoll.
Beitrag #6304980 wurde vom Autor gelöscht.
Der Personalrat hat sich bis jetzt leider noch nicht bei mir gemeldet. Ich habe mich aber nochmal genauer auf deren Website umgesehen und unter der Rubrik Corona fogendes entdeckt: " Fortzahlung der Vergütung Grundsätzlich muss/sollte der Arbeitgeber genügend Arbeit zur Verfügung stellen, so dass die wöchentliche Sollzeit erreicht werden kann. Kann nicht genügend Arbeit zur Verfügung gestellt werden und kann unter keinen Umständen eine sinnvolle und zumutbare Arbeitsleistung erbracht werden, wird bei Beamten ein entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst festgestellt; bei Tarifbeschäftigten und Hilfskräften wird die Arbeit nicht angenommen, so dass Annahmeverzug beim Arbeitgeber vorliegt. Beides sichert die unbegrenzte Lohnfortzahlung. (Schreiben ZA2 vom 31.03.2020) " Somit scheint sich eure Vermutung zu bestätigen :) Sollte sich der Personalrat noch melden, werde ich weiter berichten.
Beitrag #6305755 wurde von einem Moderator gelöscht.
Eduardo schrieb: > So und wer bis hier gelesen hat und etwas mit diesem Neuland > Computertechnik und Informatik auf sich hat, oder sich dafür > interessiert, dem lege ich folgende Dissertation zum Dr.-Ing. zu Herzen: > https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/ > > Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin > gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm> [OT] Die verlinkte Häme mag ja flott und eloquent dargebracht worden sein, aber wo Danisch in dem zitierten Textblock Gender-Mülll entdeckt haben will, bleibt sein Geheimnis.
Eduardo schrieb: > > https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/ > > Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin > gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm> Wie kann man diesen Blog Ernst nehmen?
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Bearbeitet durch User
Lukas S. schrieb: > Wie kann man diesen Blog Ernst nehmen? Gar nicht denke ich - aber zweifelsohne sehr reißerisch. Zumal ist es eine Diss zum Dr. rer. nat.
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