Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Minusstunden bei Vertragsende


von Tutor (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen,

auch wenn hier öfters solche komischen Uni Troll Geschichten gepostet 
werden, bitte ich euch meinen Post durchzulesen, ich weiß gerade nicht 
was ich tun soll.

im letzten Semester habe ich an meiner Uni als Tutor gearbeitet. Das 
Arbeitsverhältnis endete am 31.03.2020. Zu den Tätigkeiten gehörte zum 
Schluss die Beaufsichtigung und Korrektur einer Klausur sowie die 
dazugehörige Wiederholungsklausur. Durch Corona fand die 
Wiederholungsklausur allerdings bis jetzt nicht statt und somit haben 
alle Tutoren ca. 12 Minusstunden.
Jetzt kam gestern eine Mail von unserem Übungsleiter, dass jetzt das 
Datum für die Wiederholungsprüfungen feststeht und wir diese ja 
beaufsichtigen und korrigieren müssen, da wir ja alle Minusstunden 
haben.

Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten 
ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen. 
Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden 
zurückfordern?

Im Arbeitsvertrag steht, dass wir für durchschnittlich 10 Wochenstunden 
angestellt sind und dass nur die tatsächlich geleistete Arbeit bezaht 
wird. Im Internet habe ich aber gelesen, dass für fehlende Arbeit der 
Arbeitgeber zuständig ist und für dadurch angefallene Minusstunden nicht 
der Arbeitnehmer veranwortlich ist.
Trifft das auch auf die besondere Lage durch Corona zu?

Da das Arbeitsverhältnis durch mehrere Vorfälle zerüttet wurde und 
teilweise andere Tutoren die uns auf unsere Rechte aufmerksam machten 
mundtot gemacht wurden, möchte ich nur das rechtlich nötigste machen.

Vielen Dank für eure Antworten

von Oho! (Gast)


Lesenswert?

Dumm gelaufen, fertig!

von Berufsrevolutionär (Gast)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Vielen Dank für eure Antworten

Frag den Personalrat Deiner Uni, oder nimm den juristischen Beistand des 
StuRa's o.ä. in Anspruch.

Bspw. für 'Nordlichter' https://www.uni-bremen.de/personalrat

von Rudi Radlos (Gast)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Jetzt kam gestern eine Mail von unserem Übungsleiter, dass jetzt das
> Datum für die Wiederholungsprüfungen feststeht und wir diese ja
> beaufsichtigen und korrigieren müssen, da wir ja alle Minusstunden
> haben.

Lohn, der schon gezahlt wurde ist schwer zurückzufordern, wenn er schon 
verbraucht wurde. Allerdings könnte Manches mit dem nächsten Monat 
verrechnet werden, wenn die Papierlage das zulässt. Falls der Vertrag 
jedoch schon ausgelaufen ist ... Ende. Wie sich Dein spezieller Fall 
verhält, habe ich jedoch keinen Überblick.

von Mark B. (markbrandis)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten
> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.
> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden
> zurückfordern?

Nach meinem Verständnis hätten sie bei der letzten Gehaltsabrechnung 
berücksichtigen müssen, dass das Vertragsverhältnis endet. 
Dementsprechend hätte man die Minusstunden dann vom Gehalt abgezogen.

Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit 
Sicherheit sagen.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Mark B. schrieb:

> Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit
> Sicherheit sagen.

Da der öffentliche Dienst bei Arbeitsrechtproblemen recht klagefreudig
ist, könnte sich das glatt durch mehrere Instanzen hinziehen.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten
> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.
> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden
> zurückfordern?

Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Da dem 
Chef die Minderleistung bekannt war befindet er sich im Annahmeverzug, 
und kann somit nicht zurückfordern. Gibt es überhaupt ein 
Arbeitszeitkonto, oder wurde die Arbeitszeit irgendwie dokumentiert? 
Wenn nicht, hat der Chef Pech. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt im 
Voraus gezahlt wird, dann kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
nachberechnet werden. Mal davon abgesehen dürfte Tariflohn gelten, dann 
zählt das was im Tarifvertrag steht, Personalrat und Gewerkschaft 
dürften da helfen können.

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


Lesenswert?

Ich würde die restlichen 12 Arbeitsstunden ableisten und gut ist. Keine 
weitere Diskussion, das gehört sich so.

von Tutor (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Tutor schrieb:
>> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten
>> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.
>> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden
>> zurückfordern?
>
> Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug. Da dem
> Chef die Minderleistung bekannt war befindet er sich im Annahmeverzug,
> und kann somit nicht zurückfordern. Gibt es überhaupt ein
> Arbeitszeitkonto, oder wurde die Arbeitszeit irgendwie dokumentiert?
> Wenn nicht, hat der Chef Pech. Anders sieht es aus, wenn das Gehalt im
> Voraus gezahlt wird, dann kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
> nachberechnet werden. Mal davon abgesehen dürfte Tariflohn gelten, dann
> zählt das was im Tarifvertrag steht, Personalrat und Gewerkschaft
> dürften da helfen können.

Ja ein Arbeitszeitkonto wurde ertraglich vereinbart um den Mindestlohn 
sicherzustellen. Deshalb war meine Frage, ob das unter Annahmeverzug 
fällt.

Danke für den Tipp, mit dem Personalrat, dem werde ich mal schreiben.

@Quertz Unter normalen Umständen hätte ich damit gar kein Problem. 
Allerdings ist eingies Vorgefallen, was die Stimmung zwischen uns 
Tutoren und der Übungsleitung versaut hat. Es hat damit angefangen, dass 
wir den Mindestlohnzettel bei etwaigen Überstunden "richtig" ausfüllen 
sollten, damit die Uni keine Probleme bekommt. Dann sollten wir 20 
unbezahlte Überstunden bei der Erstklausur machen, die dann erst nach 
langen Protest wieder fallengelassen wurden. Zwei Tutoren, welche uns 
darafu aufmerksam machten, dass das unzulässig ist wurden mundtot 
gemacht und wurden aus der Slack Gruppe geschmissen.
Ganz davon abgesehen, finde ich die jetzige Kommunikation auch mehr als 
unglücklich. Die jetzige Klausurkorrektur wäre genau während meiner 
Klausurenphase, soetwas so kurfristig und knapp 3 Monate nach 
Vertragsende anzukündigen ist einfach nur dreist!

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> ein Arbeitszeitkonto wurde ertraglich vereinbart um den Mindestlohn
> sicherzustellen

Mindestlohn im öffentlichen Dienst? Da gilt doch Tariflohn, oder nicht?

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Uni
> im letzten Semester habe ich an meiner Uni als Tutor gearbeitet. Das
> Arbeitsverhältnis endete am 31.03.2020. Zu den Tätigkeiten gehörte zum
> Schluss die Beaufsichtigung und Korrektur einer Klausur sowie die
> dazugehörige Wiederholungsklausur. Durch Corona fand die
> Wiederholungsklausur allerdings bis jetzt nicht statt und somit haben
> alle Tutoren ca. 12 Minusstunden.

Du hattest deine Arbeitsleistung angeboten!
Sie wurde nicht in Anspruch genommen, das ist nun mal Sache der Uni!

Wende dich an den Personalrat der Uni!

von Tutor (Gast)


Lesenswert?

Ja der Tariflohn gilt. Laut Vertrag und Tutorbüro ist das 
Arbeitszeitkonto dafür gedacht, damit vor Gesetz sichergestellt ist, 
dass die Uni mindestens Mindeslohn zahlt. Nach hörensagen gab es in der 
Vergangenheit Vorfälle, wo Tutoren unbezahlt mehr als Vertraglich 
arbeiten mussten und somit effektiv der Stundenlohn unter Mindestlohn 
sank.

Beitrag #6301214 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hiwi 3 (Gast)


Lesenswert?

Ich war mal in einer ähnlichen Situation, allerdings war das Institut 
einsichtig.
Als Hiwi war ich während der Vorlesungszeit angestellt, die 
vorlesungsfreie Zeit hatte ich mir bewusst freigehalten wegen den 
anstehenden Prüfungen. Der Doktorand, dem ich zuarbeiten sollte, ist 
nicht richtig in die Gänge gekommen und so hab ich außer meinem 
wöchentlichen Besuch im Institut nichts geleistet. In der vorletzten 
Woche der Vorlesungszeit wollte der Doktorand mir dann eine größere 
Aufgabe übertragen. Ich hab das abgelehnt, bzw. wollte in der 
verbleibenden Zeit nur noch Kleinigkeiten erledigen.
Seine Argumentation war verständlich, ich wurde bezahlt, hatte aber 
nicht die entsprechenden Aufwände.
Auf der anderen Seite lag es aber nicht an mir und das Studium geht in 
jedem Falle vor.

Wenn das bei dir auch der Fall ist, dass das zeitlich irgendwie 
kollidiert, dann würde ich auf jeden Fall die Betreuung nicht mitmachen. 
Wie es mit der Bezahlung läuft wird sich dann getrennt klären. Die Uni 
hat aber eher kein Interesse daran sich mit einem Studenten über sowas 
vor Gericht zu streiten. Auch wenn das Institut erstmal mit dem Säbel 
rasseln sollte.

von Andreas M. (andreas_m62)


Lesenswert?

Was bist du für ein Watte-Bällchen?
Jammerst wegen 12 Stunden rum.
Andere Menschen haben 3-stellige Überstundenkonten und wissen nicht,
ob sie die jemals bezahlt bekommen oder abbummeln dürfen.

von M. P. (phpmysqlfreak)


Lesenswert?

Unter Zeugen festhalten und an entsprechender Stelle anprangern.

Nacharbeiten der Stunden nach Ende des Arbeitsvertrages? Schlag das mal 
der Krankenversicherung oder dem Finanzamt vor.
Der Vertrag ist doch beendet - Seit 2,5 Monaten!
Es ist nicht dein Verschulden, dass du diese Stunden nicht ableisten 
konntest.
- Wenn du diese Stunden nicht eh schon abgeleistet hast, aber "unter 
Druck" falsch Dokumentiert sind, damit die "Zettel 'richtig'" sind...

von Hiwi 3 (Gast)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Die jetzige Klausurkorrektur wäre genau während meiner
> Klausurenphase, soetwas so kurfristig und knapp 3 Monate nach
> Vertragsende anzukündigen ist einfach nur dreist!
Achso, das hatte ich überlesen. In diesem Fall ist es einfach. Zumindest 
"moralisch".

Wenn der Vertrag schon 3 Monate abgelaufen ist, braucht man sowieso 
nicht mehr drüber sprechen.

Beitrag #6301234 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

M. P. schrieb:
> Der Vertrag ist doch beendet - Seit 2,5 Monaten!

Wenn ein TV gilt gibt es mit Sicherheit eine Ausschlußfrist, welche 
meist 3 Monate beträgt, danach ist Schluß mit (gegenseitigen) 
Ansprüchen.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Du hattest deine Arbeitsleistung angeboten!
> Sie wurde nicht in Anspruch genommen, das ist nun mal Sache der Uni!

Sehe ich auch so. Erstmal muss der Arbeitgeber dir auch die Arbeit 
bereit stellen.
So ein Konto ist ja vor allem für die Überstunden.
Drei Monate nach dem Arbeitsverhältnis kann er nichts mehr fordern.
Du arbeitest nicht dort und Geld im Ausgleich zu verlangen, gerade bei 
Teilzeitsarbeit, ist schon mal nicht so einfach.
Grundsätzlich ist aber der Arbeitsvertrag bindend.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die da wirklich noch mit 
ankommen können.
Das mit den 20 Stunden ist ein Witz.
Gilt nur bei Angestellten in Vollzeit und dann auch nicht pauschal 
forderbar. Ist sowieso das höchste was bei Vollzeit forderbar wäre.

von Tony (Gast)


Lesenswert?

Um wieviel Geld geht es? 35,12 Euro?

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Tony schrieb:
> Um wieviel Geld geht es? 35,12 Euro?

Bei 12 Stunden sind es mehr als 35,12 Euro. Bei 14,96 Euro Stundenlohn 
(Brutto, E06) kommt schon mehr zusammen. Hier in diesem Fall könnte es 
auch eine höhere Entgeldgruppe sein.

: Bearbeitet durch User
von Jan H. (j_hansen)


Lesenswert?

Grundsätzlich würde ich ja sagen leiste die paar Stunden einfach ab - 
man sieht sich immer zweimal.

Nach fast einem Quartal braucht aber eigentlich niemand mehr zu kommen. 
Die Frage ist auch ob ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten rechtlich in 
Ordnung wäre.

von Wolfgang (Gast)


Lesenswert?

Jan H. schrieb:
> Die Frage ist auch ob ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten rechtlich in
> Ordnung wäre.

Schon versicherungstechnisch ist das ein riesen Problem. Man stelle sich 
nur vor, auf dem Weg zur Klausur erleidet man einen Wegeunfall.

von TestX (Gast)


Lesenswert?

Geh zum Personalrat bzw. Betriebsrat der Uni und erzähl denen das ... 
die Übungsleiter (WiMis nehme ich mal an..) bekommen dann einen netten 
Anruf.

Als Student ist das bzgl der Versicherung bei Unfällen nicht ganz so 
kritisch...da bist du eh in der DGUV.

Abhängig ob du den Menschen nochmal über den Weg laufen willst arbeitest 
du entweder die 12h ab oder ignorierst es stumpf...es wird nichts 
passieren..

von Schmarotzer (Gast)


Lesenswert?

Andreas M. schrieb:
> Was bist du für ein Watte-Bällchen?
> Jammerst wegen 12 Stunden rum.
> Andere Menschen haben 3-stellige Überstundenkonten und wissen nicht,
> ob sie die jemals bezahlt bekommen oder abbummeln dürfen.

Es kann viele Gründe haben, warum man ein 3-stelliges Überstundenkonto 
hat.
Eigene Unfähigkeit?

Ob Stunden abgebummelt oder bezahlt werden, das sollte man vor dem 
Aufbau des Zeitkontos wissen.

Tja, Schafe gibt es, damit sie geschoren werden.

Beitrag #6301393 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Schmarotzer schrieb:
> Ob Stunden abgebummelt oder bezahlt werden, das sollte man vor dem
> Aufbau des Zeitkontos wissen.

Das braucht man nicht. Im öD steht sowas im Arbeitsvertrag und im 
Tarifvertrag, auch eine Betriebsvereinbarung kann zusätzlich existieren. 
Für die Einhaltung ist der Arbeitgeber zuständig. Der Arbeitnehmer muss 
nicht ständig an den Chef hinmeckern wenn er von den Personaleinteilern 
nicht eingeteilt wird. Und wenn die Vertragswerke keine Vereinbarungen 
zu Zeitkonten enthalten, dann sind Zeitkonten schlicht nicht zulässig.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6301576 wurde vom Autor gelöscht.
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Percy N. schrieb im Beitrag #6301576:
> Annahmeverzug ohne konkretes Angebot? Wie soll denn das gehen?

Ein monatlicher Einsatzplan ist m.E. ein konkretes Angebot des 
Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu den geplanten Zeiten einsetzen zu 
wollen. Plant der Arbeitgeber zu wenig ist das m.E. sein Problem. Der 
Arbeitnehmer kann dann natürlich sagen "Du, Chef, der Plan reicht so 
nicht".

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Im Übrigen geht es hier auch um Corona. Da hätte sich der AG eigentlich 
um Kurzarbeit kümmern müssen. Da er das nicht tat muss er m.E. für die 
Minderleistung einstehen. Die Mitarbeiter wollten ja sicher arbeiten, 
durften aber nicht.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6301606 wurde vom Autor gelöscht.
von Tator (Gast)


Lesenswert?

TestX schrieb:
> es wird nichts passieren..

Es sei denn, er muss dort auch noch eine Klausur schreiben. Und wenn der 
dann in die Klausureinsicht geht und wiedererkannt wird ... Man sieht 
sich nicht immer nur zweimal im Leben, sondern auch oft vielfach ...

René H. schrieb:
> auch eine Betriebsvereinbarung

Bei studentischen Arbeitsverhältnissen gibt es keine 
Betriebsvereinbarungen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Man beachte auch § 12 TzBefG.

Außerdem:
https://m.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html

Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB 
wirksam erfolgen konnte.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB
> wirksam erfolgen konnte.

AGB im Arbeitsrecht? Seit wann gibt es im Arbeitsrecht Allgemeine 
Geschäftsbedingungen?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Fraglich könnte sein, ob die Vereinbarung des AZ-Kontos durch AGB
>> wirksam erfolgen konnte.
>
> AGB im Arbeitsrecht? Seit wann gibt es im Arbeitsrecht Allgemeine
> Geschäftsbedingungen?

Welches Problem hättest Du denn gerne?
Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB helfen?
Ja, das Böse ist immer und überall!

Falls Dir das nicht weiterhilft, dann lies halt mal, was das BAG dazu 
meint; die verstehen davon vielleicht sogar fast soviel wie Du:

https://lexetius.com/2014,3491

dort insbesondere Rn 19

Ja, dort liegt der Fall etwas anders ...

von Holger (Gast)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Mark B. schrieb:
>
>> Ob ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, kann wohl nur ein Anwalt mit
>> Sicherheit sagen.
>
> Da der öffentliche Dienst bei Arbeitsrechtproblemen recht klagefreudig
> ist, könnte sich das glatt durch mehrere Instanzen hinziehen.

Ja der ÖD ist die Pest in der Hinsicht. Da sitzen Menschen die alle Zeit 
und Geduld der Welt haben jemanden bis in die Obdachlosigkeit zu klagen. 
Bezahlt ja der Steuerzahler. Ich kann nur jedem Raten die Finger vom ÖD 
zu lassen und sich was anständiges zu suchen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Nein, kann nicht zurückgefordert werden. Stichwort Annahmeverzug.
Hierzu siehe
https://lexetius.com/2013,1908

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB
> helfen?

Zumindest ist es ungewöhnlich, bei Arbeitsverträgen von 
Geschäftsbedingungen zu sprechen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Welches Problem hättest Du denn gerne? Kann vielleicht § 310 IV S. 2 BGB
>> helfen?
>
> Zumindest ist es ungewöhnlich, bei Arbeitsverträgen von
> Geschäftsbedingungen zu sprechen.

Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt,  insbesondere als das BAG.
Was Dir bei Arbeitsverträgen hinsichtlich der Legaldefinition in § 305 I 
BGB fehlt, könntest Du auch erläutern; ebenso, warum der Gesetzgeber in 
§ 310 BGB einen kleinen Teil des AGB-Rechtes explizit nicht für 
Arbeitsverträge gelten lassen will ...

Zudem: was hätte das für die Überprüfung gem §§ 305 ff BGB für folgen, 
wenn Du diehier einfach von einem Formularvertrag sprichst? Keine!
Es interessiert nämlich niemand ...

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt

Das hast Du gesagt. Ich schrieb lediglich, dass ich es ungewöhnlich 
finde und es noch nie gehört habe (bei uns gibt es nur Arbeitsverträge, 
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen). ?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ich ahnte doch, dass Du es besser weißt
>
> Das hast Du gesagt. Ich schrieb lediglich, dass ich es ungewöhnlich
> finde und es noch nie gehört habe (bei uns gibt es nur Arbeitsverträge,
> Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen). ?

Das würde ich als per se benachteiligter Verwender der AGB auch so 
halten,  die Bezeichnung als AGB ums Verrecken zu vermeiden. Wäre ja 
noch schöner, die Sklaven auf schräge Ideen zu bringen!

von Eduardo (Gast)


Lesenswert?

Holger schrieb:
> Ja der ÖD ist die Pest in der Hinsicht. Da sitzen Menschen die alle Zeit
> und Geduld der Welt haben jemanden bis in die Obdachlosigkeit zu klagen.
> Bezahlt ja der Steuerzahler. Ich kann nur jedem Raten die Finger vom ÖD
> zu lassen und sich was anständiges zu suchen.

Das ist ja auch das völlig falsche Vorgehen im öD.

Hier geht es z.B. um 12 Stunden. Im öD hat der Arbeitnehmer zwei 
Werkzeuge, der gelbe Anker (aka Krankmeldung) und seine eigene 
Unfähigkeit. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin etwas 
zerrüttet ist und wenn keine Abhängigkeit mehr zu dem Arbeitgeber 
besteht (Vorsicht an der Uni, wenn man dort noch iiiiirgend einen 
Leistungsnachweis braucht...). Das ist etwas Kreativität gefragt. Im öD 
werden Aufgaben solange weitergereicht, bis sich ein Dummer findet, der 
sie schnell und gut erledigt. An Unis sind das oft die HiWis. Das geht 
bis zum schreiben der Diss. (War vorher eine Abschlussarbeit des 
Studenten, aber wen juckt das schon? Abschlussarbeiten von Studenten 
sind nur an wenigen Unis öffentlich abrufbar...)

von Qwertzasdfgh (Gast)


Lesenswert?

Sicher, dass die 12 Stunden keine Schwarzarbeit wären?

Nebenbei: Warum lässt man sich eigentlich für Mindestlohn abzocken?

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Qwertzasdfgh schrieb:
> Sicher, dass die 12 Stunden keine Schwarzarbeit wären?

Nur wenn sie ohne Nachweis, Versicherung etc. pp. stattfinden. Das wäre 
aber im öD sehr gefährlich, denn irgendwer kommt irgendwann dahinter 
(vielleicht schneller als gedacht).

: Bearbeitet durch User
von Holger (Gast)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
> Hier geht es z.B. um 12 Stunden. Im öD hat der Arbeitnehmer zwei
> Werkzeuge, der gelbe Anker (aka Krankmeldung) und seine eigene
> Unfähigkeit. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin etwas
> zerrüttet ist und wenn keine Abhängigkeit mehr zu dem Arbeitgeber
> besteht (Vorsicht an der Uni, wenn man dort noch iiiiirgend einen
> Leistungsnachweis braucht...). Das ist etwas Kreativität gefragt. Im öD
> werden Aufgaben solange weitergereicht, bis sich ein Dummer findet, der
> sie schnell und gut erledigt. An Unis sind das oft die HiWis. Das geht
> bis zum schreiben der Diss. (War vorher eine Abschlussarbeit des
> Studenten, aber wen juckt das schon? Abschlussarbeiten von Studenten
> sind nur an wenigen Unis öffentlich abrufbar...)

Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die 
Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten und wollen, dass die sowas auch 
noch unterschreiben. Das hat einen guten Grund. Wer sich als Student auf 
so eine scheiße einlässt ist ohnehin im ÖD richtig aufgehoben.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Holger schrieb:
> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die
> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten

Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim 
Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen 
Schriften gemacht werden darf.

: Bearbeitet durch User
von Eduardo (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Holger schrieb:
>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die
>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten
>
> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim
> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen
> Schriften gemacht werden darf.

Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden 
ist. Außerdem vergisst du das Feudalwesen an Unis.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
> Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden
> ist.

Sehe ich anders. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es verbleibt 
beim Urheber.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Holger schrieb:
>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die
>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten
>
> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim
> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen
> Schriften gemacht werden darf.

Ich habe mal eine korrigierte Übungsarbeit (Anfangssemester) gesehen, 
die dem Prof wohl besonders gut gefallen hat.
Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein 
Stempel mit dem Text "Copyright Prof  Dr. iur. XXX".
Vermutlich war der Text der Bewertung gemeint ...

Vielleicht irre ich mich aber auch, und der Stemelabdruck war auf dem 
Titelblatt.

: Bearbeitet durch User
von Macher (Gast)


Lesenswert?

Bei einem türkischen Arzt in Uninähe eine Krankmeldung abholen und gut 
ist.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein
> Stempel mit dem Text "Copyright Prof  Dr. iur. XXX".

Das hat in Deutschland keine Bedeutung, das es im deutschen Recht kein 
Copyright gibt. Und ein Urheberrechtsvermerk ist obsolet, da es sich 
automatisch aus dem Gesetz ergibt, eine ausreichende Schöpfungshöhe 
vorausgesetzt (was ich bei einer Bewertung durch die Lehrkraft ein wenig 
bezweifeln möchte).

von Eduardo (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..]

Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Unter der mit der Note "sehr gut" abschließenden Bewertung prangte ein
>> Stempel mit dem Text "Copyright Prof  Dr. iur. XXX".
>
> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, das es im deutschen Recht kein
> Copyright gibt. Und ein Urheberrechtsvermerk ist obsolet, da es sich
> automatisch aus dem Gesetz ergibt, eine ausreichende Schöpfungshöhe
> vorausgesetzt (was ich bei einer Bewertung durch die Lehrkraft ein wenig
> bezweifeln möchte).

Zumibdest dürften Schöpfungshöhe von Arbeit und Bewertung divergieren 
;-)
Ansonsten stimme ich Dir zu.. Ganz schön dreist, gell?

von Holger (Gast)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
> René H. schrieb:
>> Holger schrieb:
>>> Ich kenne Professoren, die verbieten ihren Studenten die
>>> Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten
>>
>> Und mit welchem Recht ist das vereinbar? Das Urheberrecht liegt beim
>> Verfasser, und m.E. entscheidet nur der Verfasser was mit seinen
>> Schriften gemacht werden darf.
>
> Nicht wenn die Arbeit im Rahmen einer bezahlten HiWi-Stelle entstanden
> ist. Außerdem vergisst du das Feudalwesen an Unis.

Ich rede von einer Abschlussarbeit an einer Uni. Nicht in der Industrie 
und nicht als HiWi. Lesen hilft. Ansonsten stimmt es. Arbeiten im Rahmen 
einer Beschäftigung sind Eigentum der Uni.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
> René H. schrieb:
>> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..]
>
> Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder?

Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von 
deutschem Recht.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Eduardo schrieb:
>> René H. schrieb:
>>> Das hat in Deutschland keine Bedeutung, [..]
>>
>> Sei mir nicht böse, aber du hast nicht viel Erfahrung mit Unis, oder?
>
> Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von
> deutschem Recht.
Gleichwohl ist ein derartiges Verhalten an einem juristischen 
Fachbereich doch recht befremdlich.

von Eduardo (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Gegenargument: Die Studenden in Deutschland haben keine Ahnung von
> deutschem Recht.

Das ist sicher nicht falsch, aber selbst wenn es so wäre, was würde es 
ihnen in einem Feudalsystem helfen?

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Holger schrieb:
> Arbeiten im Rahmen
> einer Beschäftigung sind Eigentum der Uni.

Das schließt aber m.W. das Urheberrecht aus, da dieses m.W. nicht 
veräußerlich ist. Auch in Arbeitsverhältnissen ist immer der 
Werkschaffende der Urheber. Der Arbeitgeber kann lediglich ein 
uneingeschränktes und/oder alleiniges Nutzungsrecht haben, aber nur im 
Umfang der betrieblichen oder dienstlichen Zwecke (Paragraph 43 und 
Paragraph 31 Absatz 5 UrhG).  Ausgenommen sind Softwareprodukte (§ 69b 
UrhG). Die Uni kann es also nicht so ohne weiteres verbieten. Und die 
Uni kann somit kein Urheberrecht an einer Arbeit haben. Ausgenommen 
könnten z.B. "Geheime Studien" sein, also wenn Texte nicht zur 
Veröffentlichung vorgesehen sind (Das Urheberrecht wird davon aber 
trotzdem nicht tangiert).

: Bearbeitet durch User
von Motzkopp (Gast)


Lesenswert?

Wenn man sich nicht aus irgendeinem Grund zweimal sieht, würde ich 
einfach das aussitzen und nichts machen. Ich glaube, da wird seitens der 
Uni rein gar nichts passieren.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Motzkopp schrieb:
> Wenn man sich nicht aus irgendeinem Grund zweimal sieht

Auch wenn man sich zweimal sieht. Müsste ich eine Abschlußarbeit 
schreiben dann gehörte sie mir. Dann entschiede ich ob ich sie 
veröffentliche, auch wenn ich mich der Gefahr aussetzen könnte mich 
damit zu blamieren.

: Bearbeitet durch User
von berliner (Gast)


Lesenswert?

@Qwertz (Gast)13.06.2020 11:20
 full ack

von berliner (Gast)


Lesenswert?

durch das Herumdiskutieren und rechtlichen Beistand suchen hat der 
Thread Ersteller schon wesentlich mehr Stunden verloren. Und das 
Arbeitsverhältnis wird davon nicht besser.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Am Ende wird es ohnehin das Arbeitsgericht entscheiden müssen, falls 
sich AG und AN nicht außergerichtlich einigen können. Und da in der 
ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt ist eine 
Risikoabwägung zu empfehlen. Sollte der AN in der Gewerkschaft sein hat 
er Glück, wenn im Gewerkschaftsbeitrag Arbeitsrechtsstreitigkeiten 
inkludiert sind, da übernimmt dann die Gewerkschaft die Kosten wenn der 
Arbeitsrechtsstreit über die Gewerkschaft läuft.

: Bearbeitet durch User
von Macher (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Und da in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt ist
> eine Risikoabwägung zu empfehlen.

Darum Krankmeldung und ansonsten ignorieren.

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

berliner schrieb:
> durch das Herumdiskutieren und rechtlichen Beistand suchen hat der
> Thread Ersteller schon wesentlich mehr Stunden verloren. Und das
> Arbeitsverhältnis wird davon nicht besser.

Klar, weil das ja schon lange beendet ist.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Macher schrieb:

> Darum Krankmeldung und ansonsten ignorieren.

...und dann, am Tag der Krankmeldung eine Klausur schreiben?

von Macher (Gast)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> ...und dann, am Tag der Krankmeldung eine Klausur schreiben?

Warum nicht? Man darf ja auch Einkaufen gehen usw.

In Deutschland ist auch nichts digital. Bis der die Aktenberge im Keller 
gefunden hat, um das zu beweisen, macht er die Arbeit lieber selbst xD 
Falls er das datenschutzrechtlich ueberhaupt einsehen darf...

von Timo (Gast)


Lesenswert?

Unterschätzte niemals was Professoren für linke Nummern abziehen können. 
Wenn die das wollen bist du an jeder deutschen uni eine persona non 
grata.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Und ich dachte immer, studierte Menschen sind intelligent. Aber in 
Wirklichkeit scheinen sie sich von Lehrkräften ihre Rechte nehmen zu 
lassen. Erschreckend, vor allem von Menschen die deutsches Recht 
studieren.

: Bearbeitet durch User
von Tobi (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Und ich dachte immer, studierte Menschen sind intelligent. Aber in
> Wirklichkeit scheinen sie sich von Lehrkräften ihre Rechte nehmen zu
> lassen. Erschreckend, vor allem von Menschen die deutsches Recht
> studieren.

Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder 
der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen 
Bemühungen waren umsonst.

von Student (Gast)


Lesenswert?

Bei mir ist es umgedreht, ich habe Plusstunden, keine Minusstunden.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Tobi schrieb:
> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder
> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen
> Bemühungen waren umsonst.

Dafür gibt es Gerichte.

von was (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Dafür gibt es Gerichte.

Studenten haben ja bekanntlich alle genug Zeit und Geld um vor Gericht 
zu ziehen.
Wie naiv kann man sein?

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Wenn man im Recht ist kostet es nichts. Prozesskostenhilfe gibt es auch. 
Und wenn keine Anwesenheitspflicht herrscht schickt man den Anwalt 
alleine hin. Am schönsten haben es die die einen Anwalt in der Familie 
haben.

: Bearbeitet durch User
von Tutor (Gast)


Lesenswert?

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe soeben dem Personalrat geschrieben und werde weiteres 
berichten, wenn ich eine Antwort erhalten habe.

Nochmal an die, die sagen ich solle diese Stunden einfach ableisten: 
Ersten sind mehrere Dinge vorgefallen weswegen ich dem Übungsleiter 
nichts mehr als rechtlich nötig schenken möchte. Zweitens liegen die 
Korrekturtermine genau in meiner Klausurenzeit und dem anschließenden 
Urlaub (wegen Corona innerhalb DEs).

von Biene (Gast)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Ersten sind mehrere Dinge vorgefallen weswegen ich dem Übungsleiter
> nichts mehr als rechtlich nötig schenken möchte

Was genau ist denn vorgefallen? Erzähl doch mal, wir sind alle 
neugierig.

von Tobi (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Tobi schrieb:
>> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder
>> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen
>> Bemühungen waren umsonst.
>
> Dafür gibt es Gerichte.

Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Tobi schrieb:
> Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.

Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht 
geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer 
Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.

Beitrag #6303212 wurde vom Autor gelöscht.
von Tobi (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Tobi schrieb:
>> Beamten wird aber mehr geglaubt als dem kleinen Studenten.
>
> Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht
> geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer
> Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.

Du hast ein noch sehr positives Bild des deutschen Universitätssystem. 
Das geht dort noch schlimmer als in der Pharmalobby zu.

von Hospitant (Gast)


Lesenswert?

Das Problem ist weniger das "Gastrecht", als dass manche Leute hier 
ernsthaft versuchen diesen offnsichtlichen Troll******* zu diskutieren 
statt ihn zu ignorieren. Studierte Leute...

Kann hier mal bitte jemand zu machen?

von Hospitant (Gast)


Lesenswert?

Sorry, mein Beitrag kann hier auch weg, das oben gehört in den 
Plusstunden Thread.

von Meckerziege (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Mag sein. Aber kein vernünftiges Zivilgericht wird einem Professor recht
> geben wenn der glaubt, seinen Studenden die Veröffentlich einer
> Dissertation (oder Abschlussarbeit) verbieten zu dürfen.

Was erlaubt es denn einem Studenten, seine Abschlussarbeit 
veröffentlichen zu dürfen?
Wenn diese beispielsweise im Zusammenhang mit einem nda steht (da in 
einer Firma ausgeführt) und die studienordnung keine Veröffentlichung 
fordert: dann gibt's auch keine Veröffentlichung.
der Student hat zwar Urheberrechte dran, aber hat z. B. die exklusiven 
Nutzungsrechte an die Firma abgetreten. Die erlaubt ihm das einreichen, 
aber keine andere Verwendung.

So etwas ist üblich. Normalerweise wird eine publikation nur bei einer 
Dissertation gefordert.

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Der Poster kann ja Abstottern vorschlagen. Er kommt einmal die Woche 
fuer eine Stunde vorbei und bringt jeweils einen Kuchen.

Beitrag #6303781 wurde vom Autor gelöscht.
von michael_ (Gast)


Lesenswert?

Tutor schrieb:
> Wie ist das rechtlicht gesehen? Die Minusstunden waren dem Vorgesetzten
> ja bekannt und es wurde dennoch das volle Gehalt für März überwiesen.
> Können die jetzt das Gehalt für die fehlenden Minusstunden
> zurückfordern?

Sinnlose Diskussion.
Du wirst es merken. Wenn eine Forderung kommt.
Wenn es Gehalt ist, dann sind die Stunden Nebensache.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Tobi schrieb:
> Was sollen die denn machen? Entweder du machst was der Master sagt oder
> der verhindert deinen Abschluss Deutschlandweit und deine bisherigen
> Bemühungen waren umsonst.

Wenn das so ist, wirklich so ist, ja dann muss so ein Typ einfach einmal 
"Besuch" bekommen.
Ich würde mir auch in meinem jetzigen Alter so etwas nicht gefallen 
lassen.
Will hier nicht aus dem Nähkästchen plaudern, aber glaube mir, das 
hilft.
Ganz schnell biste da auch Summa cume laude.
Man darf sich nicht alles bieten lassen und wenn solche Typen den 
"wahren Pfad" verlassen, wieso sollst du auf ihm bleiben?
Dreckschweine muss man ebenso behandeln.
Da gilt dann quasi "Kriegsrecht".
Ich bin auch noch nie dafür gewesen Gefangene zu machen.
Wenn so ein Würstchen meint sich hinter seinem Titel oder Posten 
verstecken zu können und sich als Herrscher über Leben und Tod aufführen 
will, dann braucht der ganz klar eine Grenze. Geht das nicht mit legalen 
Mitteln, dann anders. Er macht ja auch was illegales, das man ihm nur 
sehr schwer nachweisen kann.
Als in Amerika die Gewerkschaft der LKW Fahrer gegründet wurde, sind die 
mit Baseballschläger auf ihre Chefs los, weil die sie immer mehr 
drückten.
Man muss sich auch mal wehren.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Meckerziege schrieb:
> Was erlaubt es denn einem Studenten, seine Abschlussarbeit
> veröffentlichen zu dürfen?

Sie ist sein Eigentum. Und er ist der Urheber. Als Beispiel mal das 
Merkblatt der Hochschule Karlsruhe (Punk 1.2., 
https://www.hs-karlsruhe.de/fileadmin/hska/EIT/E/Downloads/Bachelorthesis/eit_e_Rechtliche_Hinweise_zur_Abschlussarbeit.pdf).

: Bearbeitet durch User
von Eduardo (Gast)


Lesenswert?

F. F. schrieb:
> Wenn das so ist, wirklich so ist, ja dann muss so ein Typ einfach einmal
> "Besuch" bekommen.[..]

Mehr als reißerisch, was du da so von dir gibst. Klingt so, als hättest 
du dein Abitur damals wegen zu schlechter Noten im Töpfern nicht 
bestanden. Derartige Aussagen helfen Studenten wenig. Die guten 
Studenten die ausgenutzt werden, sind nicht die mit übertriebenem 
Selbstbewusstsein. Denen fällt das oft hinterher auf, wie sie damals 
ausgenutzt wurden.

Schau dir einfach mal Berichte z.B. auf vroniplag an. Ein Student, der 
das erste mal eine Abschlussarbeit schreibt und von einem unglaublich 
schlauen Professor betreut wird, glaubt i.d.R. nicht, nach ein paar 
Monaten mehr zu wissen als sein Betreuer. Dazu kommt die Frage, wo soll 
er denn bitte seine Arbeit veröffentlichen? Auf seiner Myspace Seite? 
Mit welchem Effekt?

So und wer bis hier gelesen hat und etwas mit diesem Neuland 
Computertechnik und Informatik auf sich hat, oder sich dafür 
interessiert, dem lege ich folgende Dissertation zum Dr.-Ing. zu Herzen:

https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/

Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin 
gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm>

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
> Mehr als reißerisch, was du da so von dir gibst. Klingt so, als hättest
> du dein Abitur damals wegen zu schlechter Noten im Töpfern nicht
> bestanden.

Nö. Für mich klingt das eher so, als wäre da einer beim Aufnahmetest für 
die Baumschule durchgefallen.

Daher vielleicht die Affinität zu Transportarbeitern; Gerüstbauer war 
womöglich zu anspruchsvoll.

Beitrag #6304980 wurde vom Autor gelöscht.
von Tutor (Gast)


Lesenswert?

Der Personalrat hat sich bis jetzt leider noch nicht bei mir gemeldet.
Ich habe mich aber nochmal genauer auf deren Website umgesehen und unter 
der Rubrik Corona fogendes entdeckt:

"
Fortzahlung der Vergütung

Grundsätzlich muss/sollte der Arbeitgeber genügend Arbeit zur Verfügung 
stellen, so dass die wöchentliche Sollzeit erreicht werden kann. Kann 
nicht genügend Arbeit zur Verfügung gestellt werden und kann unter 
keinen Umständen eine sinnvolle und zumutbare Arbeitsleistung erbracht 
werden, wird bei Beamten ein entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst 
festgestellt; bei Tarifbeschäftigten und Hilfskräften wird die Arbeit 
nicht angenommen, so dass Annahmeverzug beim Arbeitgeber vorliegt. 
Beides sichert die unbegrenzte Lohnfortzahlung. (Schreiben ZA2 vom 
31.03.2020)
"

Somit scheint sich eure Vermutung zu bestätigen :)
Sollte sich der Personalrat noch melden, werde ich weiter berichten.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

Gut gemacht!

Beitrag #6305755 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
> So und wer bis hier gelesen hat und etwas mit diesem Neuland
> Computertechnik und Informatik auf sich hat, oder sich dafür
> interessiert, dem lege ich folgende Dissertation zum Dr.-Ing. zu Herzen:
> 
https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/
>
> Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin
> gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm>

[OT]
Die verlinkte Häme mag ja flott und eloquent dargebracht worden sein, 
aber wo Danisch in dem zitierten Textblock Gender-Mülll entdeckt haben 
will, bleibt sein Geheimnis.

von Lukas (retropixel)


Lesenswert?

Eduardo schrieb:
>
> 
https://www.danisch.de/blog/2018/03/24/die-witzdissertation-der-bahnvorstaendin-sabina-jeschke/
>
> Viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in die akademische Welt. Ich bin
> gespannt auf eure neidvollen Kommentare! </sarcasm>

Wie kann man diesen Blog Ernst nehmen?

: Bearbeitet durch User
von Fritz Walter (Gast)


Lesenswert?

Lukas S. schrieb:
> Wie kann man diesen Blog Ernst nehmen?

Gar nicht denke ich - aber zweifelsohne sehr reißerisch. Zumal ist es 
eine Diss zum Dr. rer. nat.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.