Forum: PC Hard- und Software Ubisoft speichert alle IP Adresse des eigenen Accounts für mehrere Jahre


von Nano (Gast)


Lesenswert?

In der Ubisoft Kontoverwaltung kann man, nachdem man sich mit seinem 
UPlay Account eingeloggt hat, unter Privatsphäre & Kommunikation eine 
Kopie aller Daten, die Ubisoft über den eigenen Account gesammelt hat, 
herunterladen.

Tja, das habe ich heute mal gemacht und mir die Daten daher mal 
angesehen, nach dem ich sie erhalten habe.

Man bekommt die Daten als Zip Datei, darin befindet sich eine Datei 
Namens service_action_data.csv

Die habe ich mit Libre Office mal geöffnet, tja und was soll man sagen,
Ubisoft speichert wirklich alle IP Adressen seid mehreren Jahren.
Da stehen bspw. noch die IP Adressen drin, die ich 2017 gehabt hatte.

Ich dachte immer Datensparsamkeit wäre das oberste Gebot.
Ich kann es ja verstehen, dass die IP Adressen für ein paar Tage 
gespeichert werden, aber lückenlos bis zum Anfang der Accounterstellung? 
Das geht wirklich zu weit.

von Selbsternannter Weltverbesserer (Gast)


Lesenswert?

Hallo 10^-9,

hätte Dir eigentlich bekannt sein müssen.
Siehe Ubisoft Endbenutzer-Lizenzvertrag 3.2 b
https://legal.ubi.com/eula/de-DE

P.S. Den o. g. Vertrag hast Du wahrscheinlich "stumpf abgekickt".

Mit freundlichen Grüßen
Selbsternannter Weltverbesserer

von HalloWindows (Gast)


Lesenswert?

Erstaunlich das es immer Leute gibt die sowas gut finden.

von Manuel X. (vophatec)


Lesenswert?

HalloWindows schrieb:
> Erstaunlich das es immer Leute gibt die sowas gut finden.

wo steht das irgendjemand das gut findet?

Aber wenn ich es nicht gut finde, kann ich es eben nicht benutzen.

Der Hinweis auf die EULA die sich NIE irgendjemand auch nur ansatzweise 
durchliesst, ist da durchaus angebracht.

Wer halt nur meint "Den schmarrn les ich nicht" udn sich hinerher 
wundert.. naja dem kann man halt nicht mehr helfen.

von Lukas T. (tapy)


Lesenswert?

Es steht dir frei, deinen Account dort zu löschen und die Löschung 
deiner Daten nach den gesetzlichen Fristen zu verlangen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Manuel X. schrieb:
> Wer halt nur meint "Den schmarrn les ich nicht" udn sich hinerher
> wundert.. naja dem kann man halt nicht mehr helfen.

In dieser Allgemeinheit stimmt das nicht; vgl § 305 c BGB.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:
> hätte Dir eigentlich bekannt sein müssen.
> Siehe Ubisoft Endbenutzer-Lizenzvertrag 3.2 b
> https://legal.ubi.com/eula/de-DE
>
> P.S. Den o. g. Vertrag hast Du wahrscheinlich "stumpf abgekickt".

Falsch, ich habe den Vertrag sehr wohl durchgelesen. Es gibt allerdings 
einen Unterschied zwischen "Bestimmte Daten werden erfasst, archiviert, 
analysiert und verwendet, um Nutzerstatistiken zu erstellen" und "wir 
speichern die IP Adressen bis in alle Ewigkeit".


Das bestimmte Daten erfasst werden müssen ist nämlich klar, nicht 
geklärt ist durch den Nutzungsvertrag allerdings das Ausmaß.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Lukas T. schrieb:
> Es steht dir frei, deinen Account dort zu löschen und die Löschung
> deiner Daten nach den gesetzlichen Fristen zu verlangen.

Das weiß ich. Es steht mir allerdings auch frei meinen Unmut darüber zu 
äußern und das etwas mehr ins Rampenlicht zu bringen, damit da 
nachgebssert wird. Man muss nämlich nicht alles dulden und nur zwischen 
0 und 1 wählen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Manuel X. schrieb:
> Aber wenn ich es nicht gut finde, kann ich es eben nicht benutzen.

Genau so ist es. In den allermeisten Fällen muss man ein Produkt auch 
nicht verwenden, wenn es einem nicht gefällt. Wer einen Topf blaue Farbe 
kaufen will und nur einen Topf mit gelber Farbe angeboten bekommt, kauft 
diesen ja auch nicht, wenn der Farbton wichtig ist.

Vor einigen Jahren wollte mir eine Kasserin bei Karstadt eine 
Kundenkarte aufschwatzen. Ich sollte dafür einfach auf irgendeinem 
Formular unterschreiben. Dann bat ich sie um Einsicht in den 
Vertragstext.

Sie: "Warum das denn? Das wollte noch keiner. DAAA müssen Sie 
unterschreiben!"
Ich: "Weil ich zunächst die Vertragsbedindungen prüfen muss."

Daraufhin kramte sie tatsächlich den Vertragstext hervor, und ich begann 
zu lesen.

Sie: "DAAA müssen Sie unterschreiben!"
Ich: "Ich habe den Text noch nicht durchgelesen."
Sie: "DAAA! Das ist doch nicht so schwierig!"

Und siehe da: Im Vertragstext fanden sich dann auch ein paar, freundlich 
ausgedrückt, überraschende Passagen, in denen sich Karstadt 
unwiderrufliche Nutzungsrechte an meinen Daten, Werbeanrufe usw.. 
einräumte. Das allermeiste davon war mit Sicherheit grob sittenwidrig, 
aber dann hätte ich gleich klagen müssen. Also habe ich die Kundenkarte 
nicht beeintragt und hört mir bei Gehen noch Schimpfereien der 
Kassiererin an.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Manuel X. schrieb:
>> Aber wenn ich es nicht gut finde, kann ich es eben nicht benutzen.
>
> Genau so ist es. In den allermeisten Fällen muss man ein Produkt auch
> nicht verwenden, wenn es einem nicht gefällt. Wer einen Topf blaue Farbe
> kaufen will und nur einen Topf mit gelber Farbe angeboten bekommt, kauft
> diesen ja auch nicht, wenn der Farbton wichtig ist.

Der Vergleich ist völliger Unsinn, da man hier nicht weiß was drin ist.
Passender wäre folgendes Beispiel:

Du gehst in den Baumarkt und kaufst blaue Farbe, weil du blaue Farbe 
willst.
Die Farbe ist auch blau.

Einige Zeit später stellt sich dann heraus, dass die Farbe giftige 
Chemikalien enthält.
Und zwar nicht einfach in der Art problematisch, dass das aufgrund der 
Warnhinweise auf der Dose zu erwarten war, also man Mundschutz und Co 
beim Streichen tragen soll, sondern derart giftig, dass das noch nach 
Jahren ausdünstest.

Ja, das gab's alles schon. Es gab mal ein Holzschutzmittel das mit dem 
Namen X anfängt und das hat sich später als hochgiftig herausgestellt 
und dünstest auch heute noch aus. Und natürlich gab's den Hinweis für 
den Käufer, dass er übliche Schutzmaßenahmen beim Streichen treffen 
soll, aber das bezog sich eben auf das eigentliche Streichen, nicht 
darauf, dass das noch später rein Problem ist. Und das willst du hier 
ernthaft rechtfertigen?

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Ja, das gab's alles schon. Es gab mal ein Holzschutzmittel das mit dem
> Namen X anfängt und das hat sich später als hochgiftig herausgestellt
> und dünstest auch heute noch aus.

Hier, das meinte ich:
https://www.youtube.com/watch?v=DPMANK4KIhc

von Hmmm (Gast)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Ubisoft speichert wirklich alle IP Adressen seid mehreren Jahren.

Alle Adressen, von denen Du Dich jemals eingeloggt hast, oder sind das 
die Adressen, von denen Du Käufe getätigt hast?

von Johannes S. (Gast)


Lesenswert?

Die Datenschutzerklärungen sind bei vielen mittlerweile >100 Seiten 
lang, vor allem bei populären Seiten. Bei WAZ.de gibt es Cookies für 132 
Tracker, das Opt-out dafür bricht immer mit Fehler ab. Gestern ein 
Rezept gesucht, lecker.de gefunden, ich soll Cookies annehmen, kann mir 
aber auch die Datenschutzerklärung ansehen. Wieder >100 Seiten, kein 
generelles ablehnen möglich, ich soll jeden einzelnen Tracker einzeln 
abwählen.
Soweit ich weiss gab es dagegen kürzlich ein Urteil das ein Ablehnen 
gleichwertig gestaltet sein muss. Soweit sind aber nur ganz wenige das 
es einen 'ablehnen Button' in gleicher Grösse gibt. Ganz clever sind die 
Seiten die Tracker als abgewählt darstellen, und dann einen blassgrauen 
Button mit 'Einstellungen übernehmen' haben und einen saftig grünen mit 
'alle Cookies akzeptieren'. Na, wo klickt man da drauf?
Für den PC gibt es uBlock Origin, aber für Smartphones?

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Nano schrieb:
>> Ubisoft speichert wirklich alle IP Adressen seid mehreren Jahren.
>
> Alle Adressen, von denen Du Dich jemals eingeloggt hast, oder sind das
> die Adressen, von denen Du Käufe getätigt hast?

Das ist schwer zu sagen, von der Menge her würde ich aber sagen alle IP 
Adressen von denen ich mich jemals eingeloggt habe.

Die Einkäufe sind in einer extra Datei vermerkt.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

So ist das eben. Die ganze Cookie-Richtlinie ist eine Farce. Es gibt 
Seiten auf denen man bestimmte Tracking-Cookies erst garnicht abwählen 
kann, da lässt man sich entweder das Tracking gefallen oder verzichtet 
auf die Seite.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> So ist das eben. Die ganze Cookie-Richtlinie ist eine Farce. Es gibt
> Seiten auf denen man bestimmte Tracking-Cookies erst garnicht abwählen
> kann, da lässt man sich entweder das Tracking gefallen oder verzichtet
> auf die Seite.

Das Thema hat nicht viel mit Cookies und dem Browser zu tun.

Es geht um den UPlay Account.
Die IP wird auch gespeichert, wenn man sich mit dem Uplay Client (ja, 
das ist eine extra Software), den man vorher auf seinem Rechner 
installiert, bei UPlay einlogged.

Die IP Daten werden also an den Account gebunden und es ist völlig egal, 
ob man sich bei Ubisoft über den Browser auf der Webseite oder dem 
installierten UPlay Client einlogged.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Der Vergleich ist völliger Unsinn, da man hier nicht weiß was drin ist.

Keineswegs. Es geht hier um Vertragsinhalte, die man vor dem Abschluss 
des Vertrages prüfen kann. Und wenn man dies tut und dabei feststellt, 
dass die Inhalte nicht akzeptabel sind, sollte man eben nicht den 
Vertrag schließen.

Als anderes Extrem gibt es dann noch die verklausulierten Inhalte, bei 
denen ggf. sogar ein Volljurist Schwierigkeiten hätte, sämtliche 
Auswirkungen vorab einzuschätzen.

Viele Unternehmen spielen aber mit Formulierungen, deren 
umgangssprachliche Bedeutung deutlich von der juristischen abweicht. 
Oder es wird an einer schwer verständlichen Stelle eine ungewöhnliche 
Definition eines alltäglichen Begriffs eingeführt. Beispiel: 
"verbrieft". Unter einem verbrieften Anspruch stellt sich jeder normale 
Mensch eine verbindliche, schriftlich formulierte und rechtlich 
geschützte vertragliche Vereinbarung vor. Dies entspricht auch der 
Definition im Duden:

https://www.duden.de/rechtschreibung/verbrieft

Im Investmentbanking besitzt dieser Ausdruck so ziemlich genau das 
Gegenteil: die Bank darf den "Brief" nach eigenen Belieben und ohne 
Mitspracherecht des Vertragspartners an einen beliebigen Dritten 
weiterverkaufen. Die bankseitigen Forderungen an den Kunden, z.B. der 
Kaufpreis für eine Geldanlage, werden natürlich vor dem Weiterverkauf 
abgegriffen. Der Kunde bezahlt, anschließend verkauft die Bank den 
"Brief" an ein hierfür gegründetes Unternehmen (sog. "bad bank"), 
welches nur dazu dient, solche mit Gegenforderungen behafteten Verträge 
zu horten. Damit hier keine Insolvenzbetrug o.ä. unterstellt werden 
kann, werden bei dieser "bad bank" gleichzeitig die Forderungen aus 
geplatzten Darlehen abgekippt. Den angeblich hohen Wert solcher 
Forderungen lässt sich die Bank natürlich vorher von einer 
Rating-Agentur bescheinigen, in deren Geschäftsbedingungen aber steht, 
dass sie niemals für Fehlbewertungen haften muss.

Und Oma und Opa Müller dürfen dabei zuschauen, wie ihr Erspartes dabei 
vernichtet wird. Und sie können nichts dagegen tun, denn es ist ja alles 
"verbrieft". So hat es ja auch der freundliche, vertrauenswürdige 
Schmierlappen in der Bankfiliale beworben.

von Peter M. (r2d3)


Lesenswert?

Hallo Andreas S.,

ich bin in der Finanzbranche tätig.
Aus dem, was Du aufgeschrieben hast, lässt sich selbst mit Kreativität 
kaum Sinn abgewinnen. Das ist traurig, denn in meiner Wahrnehmung ist 
diese Branche analytisch gesehen viel simpler als die Welt der 
Elektrotechnik.

Andreas S. schrieb:
> Im Investmentbanking besitzt dieser Ausdruck so ziemlich genau das
> Gegenteil: die Bank darf den "Brief" nach eigenen Belieben und ohne
> Mitspracherecht des Vertragspartners an einen beliebigen Dritten
> weiterverkaufen.

Nein.

> Die bankseitigen Forderungen an den Kunden, z.B. der
> Kaufpreis für eine Geldanlage, werden natürlich vor dem Weiterverkauf
> abgegriffen.

???

> Der Kunde bezahlt, anschließend verkauft die Bank den
> "Brief" an ein hierfür gegründetes Unternehmen (sog. "bad bank"),
> welches nur dazu dient, solche mit Gegenforderungen behafteten Verträge
> zu horten.

???

> Damit hier keine Insolvenzbetrug o.ä. unterstellt werden
> kann, werden bei dieser "bad bank" gleichzeitig die Forderungen aus
> geplatzten Darlehen abgekippt. Den angeblich hohen Wert solcher
> Forderungen

Was ist "hoch" für geplatzte Darlehen? Das ist genauso unspezifisch wie 
die fehlende Angabe von elektrischen Parametern in der E-Technik.

> lässt sich die Bank natürlich vorher von einer
> Rating-Agentur bescheinigen, in deren Geschäftsbedingungen aber steht,
> dass sie niemals für Fehlbewertungen haften muss.

Was ist eine Fehlbewertung?
Wie sollte eine Ratingagentur haften?
Mit welchen Mitteln? Wofür? In welchem Ausmaß?
Was sind "Fehlbewertungen"?
Ein Rating ist nicht mehr als eine Meinung.

Ratingagenturen haben keine Glaskugel und kennen die Zukunft nicht.
Der einzige Vorteil von Ratingagenturen besteht darin, dass sie bei nur 
bei Unternehmen über privilegierte Informationen verfügen, die 
Außenstehende
nicht verfügen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Peter M. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Im Investmentbanking besitzt dieser Ausdruck so ziemlich genau das
>> Gegenteil: die Bank darf den "Brief" nach eigenen Belieben und ohne
>> Mitspracherecht des Vertragspartners an einen beliebigen Dritten
>> weiterverkaufen.
>
> Nein.

Selbst die Definition von Wikipedia(1) entspricht genau meiner 
Darstellung. Darin findet sich unter anderem:
"Verbriefung bedeutet die Einbringung eines Kreditvertrages in eine 
Urkunde, die als Wertpapier fungibel ist und damit leicht von einem 
Gläubiger zu einem anderen Gläubiger übertragen werden kann."

Der Laie stellt sich darunter etwas komplett anderes vor, und viele 
Bankberater stellen die Verbriefung gegenüber leichtgläubigen Kunden 
auch genau so dar. Im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 verloren auf diese 
Art und Weise viele Privatleute ihre gesamten Ersparnisse. Natürlich gab 
und gibt es viele gierige Menschen, die nur eine behauptete maximale 
Rendite sehen und die Risiken ignorieren, aber damals wurden auch 
hochriskante Anlageformen mit nur minimal höheren Renditen als auf dem 
Giro- oder Sparkonto mit dem Argument der Verbriefung als besonders 
sicher dargestellt.

Ob sich an diesem Geschäftsgebahren etwas geändert hat, wage ich sehr zu 
bezweifeln. Wahrscheinlich gibt es mittlerweile einen anderen Ausdruck.

>> Die bankseitigen Forderungen an den Kunden, z.B. der
>> Kaufpreis für eine Geldanlage, werden natürlich vor dem Weiterverkauf
>> abgegriffen.
>
> ???

Was ist daran schwierig zu verstehen? Der Kunde erwirbt für x Euro 
irgendein Finanzprodukt. Die Bank verspricht ihm vor dem Kauf noch eine 
hohe Rendite. Sie beschwichtigt ihn damit, dass ja alles verbrieft sei. 
Der Kunde ahnt dabei nicht, dass er zugestimmt hat, dass die Bank 
anschließend
den Anspruch auf Gegenleistung (Auszahlung der Einlage sowie Zinsen) 
schnellstmöglich weiterverhökert...

>> Der Kunde bezahlt, anschließend verkauft die Bank den
>> "Brief" an ein hierfür gegründetes Unternehmen (sog. "bad bank"),
>> welches nur dazu dient, solche mit Gegenforderungen behafteten Verträge
>> zu horten.
>
> ???

... und zwar an eine Einrichtung, die nur zu dem Zweck gegründet wurde.

>> Damit hier keine Insolvenzbetrug o.ä. unterstellt werden
>> kann, werden bei dieser "bad bank" gleichzeitig die Forderungen aus
>> geplatzten Darlehen abgekippt. Den angeblich hohen Wert solcher
>> Forderungen
>
> Was ist "hoch" für geplatzte Darlehen? Das ist genauso unspezifisch wie
> die fehlende Angabe von elektrischen Parametern in der E-Technik.

A: "Ich habe hier eine alte Rostlaube. Bitte bescheinige mir, dass sie 
trotzdem noch den Wert eines Neuwagens hat, damit ich einen 
Versicherungsbetrug begehen kann."
B: "Das mache ich gerne für ein paar Groschen. In meinen 
Geschäftsbedingungen steht aber, dass ich für fehlerhaft ausgestellte 
Bescheinigungen nicht haftbar gemacht werden kann."
A: "Kein Problem. Ich handele ja trotzdem gutgläubig und kann deswegen 
ebenfalls nicht in Regress genommen werden."

>> lässt sich die Bank natürlich vorher von einer
>> Rating-Agentur bescheinigen, in deren Geschäftsbedingungen aber steht,
>> dass sie niemals für Fehlbewertungen haften muss.
>
> Was ist eine Fehlbewertung?
> Wie sollte eine Ratingagentur haften?
> Mit welchen Mitteln? Wofür? In welchem Ausmaß?
> Was sind "Fehlbewertungen"?
> Ein Rating ist nicht mehr als eine Meinung.

Deiner Meinung nach hat es also gar keine Bankenkrise 2008/2009 gegeben? 
Und die unzähligen Enthüllungen über die Fehlbewertungen durch die 
Ratingagenturen sind Dir auch entgangen?

> Ratingagenturen haben keine Glaskugel und kennen die Zukunft nicht.
> Der einzige Vorteil von Ratingagenturen besteht darin, dass sie bei nur
> bei Unternehmen über privilegierte Informationen verfügen, die
> Außenstehende
> nicht verfügen.

Die Ratingagenturen sind nicht unabhängig, sondern werden von den 
Unternehmen bezahlt, die zu bewerten sind. Folglich handelt es sich 
großenteils um Gefälligkeitsgutachten. Ähnlich sieht es doch bei allen 
möglichen anderen Zertifizierungen aus, d.h. nicht nur im Finanzwesen. 
Man bezahlt das Geld ja nicht dafür, dass wirklich hinter die Kulissen 
geschaut wird, sondern dafür, dass der Gutachter so kreativ ist, dass er 
trotz offensichtlicher Missstände noch ein positives Gutachten begründen 
kann.

Zu (1):
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbriefung

von Peter M. (r2d3)


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Selbst die Definition von Wikipedia(1) entspricht genau meiner
> Darstellung. Darin findet sich unter anderem:
> "Verbriefung bedeutet die Einbringung eines Kreditvertrages in eine
> Urkunde, die als Wertpapier fungibel ist und damit leicht von einem
> Gläubiger zu einem anderen Gläubiger übertragen werden kann."

Mein "Nein" bezog sich auf Weiterverkauf.

Andreas S. schrieb:
> Was ist daran schwierig zu verstehen? Der Kunde erwirbt für x Euro
> irgendein Finanzprodukt. Die Bank verspricht ihm vor dem Kauf noch eine
> hohe Rendite. Sie beschwichtigt ihn damit, dass ja alles verbrieft sei.
> Der Kunde ahnt dabei nicht, dass er zugestimmt hat, dass die Bank
> anschließend
> den Anspruch auf Gegenleistung (Auszahlung der Einlage sowie Zinsen)
> schnellstmöglich weiterverhökert...

Die machst keinen Unterschied zwischen Einlagen und Wertpapieren im 
Depot.
Wenn Du Deine Einlagen zum Kauf von irgendetwas verwendest, dann sind 
die Einlagen AUSGEGEBEN. Dafür besitzt Du irgend etwas anderes.
Du hast keinen Anspruch auf Rückzahlung Deiner Einlagen.

Wenn Du Dein Geld für 1 Jahr verzinslich bei einer Bank anlegst, hast Du 
einen Anspruch auf Kapitalrückzahlung und Zinsen.

Wie soll die Bank Deinen Anspruch "weiterverhökern" können?

Andreas S. schrieb:
> Der Laie stellt sich darunter etwas komplett anderes vor, und viele
> Bankberater stellen die Verbriefung gegenüber leichtgläubigen Kunden
> auch genau so dar. Im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 verloren auf diese
> Art und Weise viele Privatleute ihre gesamten Ersparnisse.

Verbriefung von Privatleuten erworben?

Andreas S. schrieb:
> Deiner Meinung nach hat es also gar keine Bankenkrise 2008/2009 gegeben?

Bitte keine Unterstellungen.

von Ein sogenannter potentieller Superspreader (Gast)


Lesenswert?

Joa mei, jetzt sans aber mal wieder a bisserl netter zueinandr!

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:
>> hätte Dir eigentlich bekannt sein müssen.
>> Siehe Ubisoft Endbenutzer-Lizenzvertrag 3.2 b
>> https://legal.ubi.com/eula/de-DE
>>
>> P.S. Den o. g. Vertrag hast Du wahrscheinlich "stumpf abgekickt".
>
> Falsch, ich habe den Vertrag sehr wohl durchgelesen. Es gibt allerdings
> einen Unterschied zwischen "Bestimmte Daten werden erfasst, archiviert,
> analysiert und verwendet, um Nutzerstatistiken zu erstellen" und "wir
> speichern die IP Adressen bis in alle Ewigkeit".

Nö, warum? Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen. 
:D

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
> Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen.

Solange sie vollständig anonymisiert und keiner Person zuzuordnen sind 
spricht m.E. nichts dagegen.

von h4x0r (Gast)


Lesenswert?

Erst Trojaner wie uplay, origin oder Battle.net auf dem PC installieren 
und sich dann wundern, dass sie tatsächlich Daten abgreifen. Was stimmt 
denn mit euch nicht?

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen.
>
> Solange sie vollständig anonymisiert und keiner Person zuzuordnen sind
> spricht m.E. nichts dagegen.

In der genannten Form spricht auch nur die Moral dagegen. Der von Nano 
genannte Satz schränkt meines Erachtens jedenfalls nicht die Zeit ein.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Peter M. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Was ist daran schwierig zu verstehen? Der Kunde erwirbt für x Euro
>> irgendein Finanzprodukt. Die Bank verspricht ihm vor dem Kauf noch eine
>> hohe Rendite. Sie beschwichtigt ihn damit, dass ja alles verbrieft sei.
>> Der Kunde ahnt dabei nicht, dass er zugestimmt hat, dass die Bank
>> anschließend
>> den Anspruch auf Gegenleistung (Auszahlung der Einlage sowie Zinsen)
>> schnellstmöglich weiterverhökert...
>
> Die machst keinen Unterschied zwischen Einlagen und Wertpapieren im
> Depot.
> Wenn Du Deine Einlagen zum Kauf von irgendetwas verwendest, dann sind
> die Einlagen AUSGEGEBEN. Dafür besitzt Du irgend etwas anderes.
> Du hast keinen Anspruch auf Rückzahlung Deiner Einlagen.
>
> Wenn Du Dein Geld für 1 Jahr verzinslich bei einer Bank anlegst, hast Du
> einen Anspruch auf Kapitalrückzahlung und Zinsen.

Bitte erzähle keinen Unsinng. Die Anlage des Geldes auf dem Bankkonto 
ist die unsicherste Anlageform und dient im Ernstfall als Rettungsgeld 
für die Bank das die Bank auch nicht mehr auszahlen muss.

Siehe dazu folgendes zum SAG Gesetz:
https://www.youtube.com/watch?v=5HM1vKc7Lsg

Wer sein Geld schützen will, muss in Sachwerte wie Aktien, Edelmetalle, 
Betongold usw. investieren.

Mich wundert es aber nicht, dass du für Banken arbeitest.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Nano schrieb:
> Der Vergleich ist völliger Unsinn, da man hier nicht weiß was drin ist.
>
> Keineswegs. Es geht hier um Vertragsinhalte, die man vor dem Abschluss
> des Vertrages prüfen kann. Und wenn man dies tut und dabei feststellt,
> dass die Inhalte nicht akzeptabel sind, sollte man eben nicht den
> Vertrag schließen.
>
Und wenn man dies unterlässt, dann hilft einem der schon oben erwähnte § 
305 c BGB. Lies ihn ruhig mal; er beißt nicht.
Er widerlegt bloß Dein Geschwafel.

> Als anderes Extrem gibt es dann noch die verklausulierten Inhalte, bei
> denen ggf. sogar ein Volljurist Schwierigkeiten hätte, sämtliche
> Auswirkungen vorab einzuschätzen.
>
> Viele Unternehmen spielen aber mit Formulierungen, deren
> umgangssprachliche Bedeutung deutlich von der juristischen abweicht.
> Oder es wird an einer schwer verständlichen Stelle eine ungewöhnliche
> Definition eines alltäglichen Begriffs eingeführt. Beispiel:
> "verbrieft". Unter einem verbrieften Anspruch stellt sich jeder normale
> Mensch eine verbindliche, schriftlich formulierte und rechtlich
> geschützte vertragliche Vereinbarung vor.

Zu Recht. Und außerdem vermutet er ein Traditionsoapier.

> Dies entspricht auch der
> Definition im Duden:
>
> https://www.duden.de/rechtschreibung/verbrieft
>
Wie doof muss man sein, um ausgerechnet den Duden für ein Lexikon zu 
halten?

> Im Investmentbanking besitzt dieser Ausdruck so ziemlich genau das
> Gegenteil: die Bank darf den "Brief" nach eigenen Belieben und ohne
> Mitspracherecht des Vertragspartners an einen beliebigen Dritten
> weiterverkaufen.
Wo siehst Du da ein "Gegenteil"? Der Brief "vertritt" das übertragene 
Rechr; es gibt ihn genau einmal.
Und das erleichtert den Rechtsverkehrxauch außerhalb des 
Finanzinverstments ganz erheblich. So können zB real besicherte 
Forderungen nebst Besicherung übertragen werden, ohne unterxAuslösung 
vermeidbarer hoher Gebühren das Grundbuch zu ändern - zum Vorteil aller.
> Die bankseitigen Forderungen an den Kunden, z.B. der
> Kaufpreis für eine Geldanlage, werden natürlich vor dem Weiterverkauf
> abgegriffen. Der Kunde bezahlt, anschließend verkauft die Bank den
> "Brief" an ein hierfür gegründetes Unternehmen (sog. "bad bank"),
> welches nur dazu dient, solche mit Gegenforderungen behafteten Verträge
> zu horten. Damit hier keine Insolvenzbetrug o.ä. unterstellt werden
> kann, werden bei dieser "bad bank" gleichzeitig die Forderungen aus
> geplatzten Darlehen abgekippt. Den angeblich hohen Wert solcher
> Forderungen lässt sich die Bank natürlich vorher von einer
> Rating-Agentur bescheinigen, in deren Geschäftsbedingungen aber steht,
> dass sie niemals für Fehlbewertungen haften muss.
>
> Und Oma und Opa Müller dürfen dabei zuschauen, wie ihr Erspartes dabei
> vernichtet wird. Und sie können nichts dagegen tun, denn es ist ja alles
> "verbrieft". So hat es ja auch der freundliche, vertrauenswürdige
> Schmierlappen in der Bankfiliale beworben.

Wie kommst Du auf die Idee, es werde neben einer Forderung auch die 
Werthaltigkeit der Besicherung durch den Brief garantiert?
Sicher, wenn auf seine 5-m²-Parzelle märkischer Heide  für 12 Millionen 
€ eine Grundschuld eintragen lässt und den Grundschulbruef dann 
verkauft, könnte es ein Problem geben. Das hatxaber denig mit der 
Verbriefung an sich zu tun.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
> Nano schrieb:
>> Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:
>>> hätte Dir eigentlich bekannt sein müssen.
>>> Siehe Ubisoft Endbenutzer-Lizenzvertrag 3.2 b
>>> https://legal.ubi.com/eula/de-DE
>>>
>>> P.S. Den o. g. Vertrag hast Du wahrscheinlich "stumpf abgekickt".
>>
>> Falsch, ich habe den Vertrag sehr wohl durchgelesen. Es gibt allerdings
>> einen Unterschied zwischen "Bestimmte Daten werden erfasst, archiviert,
>> analysiert und verwendet, um Nutzerstatistiken zu erstellen" und "wir
>> speichern die IP Adressen bis in alle Ewigkeit".
>
> Nö, warum? Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen.
> :D

Weil es in der DSGVO das Gebot der Datensparsamkeit gibt.
D.h. wenn Ubisoft nicht belegen kann, dass sie diese alten IP Adressen 
zwingend für irgendwas braucht, dann darf Ubisoft diese auch nicht 
speichern.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
>> Falsch, ich habe den Vertrag sehr wohl durchgelesen. Es gibt allerdings
>> einen Unterschied zwischen "Bestimmte Daten werden erfasst, archiviert,
>> analysiert und verwendet, um Nutzerstatistiken zu erstellen" und "wir
>> speichern die IP Adressen bis in alle Ewigkeit".
>
> Nö, warum? Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen.
> :D

Die sind aber von der Vereinbarung möglicherweise nicht erfasst. Es ist 
von bestimmten Daten die Rede; es können also nur diejenigen Daten 
gemeint sein, die auch in diesen Geschäftsbedingungen bestimmt oder 
zumindest bestimmbar benannt sind. Unklarheiten gehen zu Lasten des 
Verwenders der EULA.

von Manuel X. (vophatec)


Lesenswert?

1
b. Erhebung personenbezogener Daten: Um Ihnen ein besseres Spielerlebnis, angepasste Dienste und Produktsupport zu bieten, **kann UBISOFT Daten über Sie hinsichtlich Ihrer Nutzung des Produkts, Ihrer Verbindungsdaten und/oder Ihres Kompatiblen Mobilen Terminals sammeln und speichern.** Bestimmte Daten werden erfasst, archiviert, analysiert und verwendet, um Nutzerstatistiken zu erstellen. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist UBISOFT sehr wichtig und UBISOFT wird Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, außer Sie haben ausdrücklich Ihre Zustimmung dazu erklärt oder wenn besondere Umstände vorliegen. UBISOFT kann verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten offenzulegen oder mitzuteilen, um einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen oder um UBISOFTS Rechte und die Rechte anderer Nutzer und Dritter zu wahren. Dies beinhaltet auch den Austausch von Daten mit anderen Unternehmen und Organisationen zum Zwecke des Schutzes vor Betrug und der Minderung von Kreditrisiken. UBISOFT behält sich ferner das Recht vor, Nutzerdaten in anonymisierter Form zu sammeln, zu speichern und zu verwenden. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch UBISOFT finden Sie in der Datenschutzerklärung.
2
3
c. Analyse-Tools und Adserving-Technologie. UBISOFT verwendet Analyse-Tools von Dritten, um Daten zu den Spielgewohnheiten und zur Nutzung des Produkts durch Sie und andere Nutzer zu erheben. **Es können u. a. folgende Daten erhoben werden: die eindeutige ID des mobilen Endgeräts oder andere Gerätekennungen und -einstellungen, Netzbetreiber, Betriebssystem, Lokalisierungsdaten, Datum und mit dem Produkt verbrachte Zeit, Spielstände, Spielmetrik und Statistiken, Nutzung von Funktionen, Umwandlungsraten von Werbung, Monetarisierungsrate, Kaufhistorie und andere solche Informationen.** UBISOFT verwendet Adserving-Technologien von Dritten, die aufgrund von Internetwerbung in dem Produkt Daten sammeln können und die vorübergehend Werbungen in dem Produkt anzeigen können. Die Daten, die für gezielte Werbung gesammelt und verwendet werden, können u. a. folgende Informationen umfassen: Alter und Geschlecht, Anzahl der Ansichten einer Werbung, eindeutige ID des mobilen Endgeräts oder andere Gerätekennungen und -einstellungen, Informationen über Ihre Nutzung des Produkts, die Kompatiblen Mobilen Terminals und andere Webseiten (einschließlich Webseiten von Dritten und mobile Internetseiten), die von Ihnen angesehen werden (sowie Datum und Dauer der Ansicht), eingeblendete Anzeige(n), die Platzierung und Länge der Anzeige(n) im Spiel und Ihre Response auf die Anzeige(n) (falls vorhanden).

Wo sollen sich da jetzt "überraschende" oder "ungeöhnliche" Passagen 
finden mit denen "man nicht zu rechnen braucht" so das 305c BGB da 
greifen könnte?

Ich glaub hier gehört dem einen oder anderen Hilfsrechtsbeistand mal 
richterlich eins auf die Birne.

Ubisoft sagt ganz klar was sie machen. Von zeitlichen Einschränkungen 
steht da nix.
Viel schlimmer fänd ich in den EULA ja eh Abschnitt 4.
1
Während Sie das Produkt verwenden, kann das Produkt den Random Access Memory (RAM) Ihrer Hardware auf unautorisierte Programme Dritter untersuchen, die durch Artikel 1 untersagt sind und die mit dem Produkt interagieren.

Naja.

So oder so. Wem heute noch nicht klar ist das alles was mit Online zu 
tun hat, auch Daten abgreift, dem ist nicht mehr zu helfen. Auch nicht 
mit 305c BGB ... Auch wenn das manche vielleicht anders sehen wollen.

Ich warte dann mal auf einen Präzedenzfall ...

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Nö, warum? Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen.
>> :D
>
> Weil es in der DSGVO das Gebot der Datensparsamkeit gibt.
> D.h. wenn Ubisoft nicht belegen kann, dass sie diese alten IP Adressen
> zwingend für irgendwas braucht, dann darf Ubisoft diese auch nicht
> speichern.

Frag Ubisoft doch mal, ob sie die zwingend für was brauchen. Vielleicht 
ist dem ja so. Auch wenn ich es erstmal nicht nachvollziehen könnte.

Manuel X. schrieb:
> Viel schlimmer fänd ich in den EULA ja eh Abschnitt 4.
>
>
1
> Während Sie das Produkt verwenden, kann das Produkt den Random Access 
2
> Memory (RAM) Ihrer Hardware auf unautorisierte Programme Dritter 
3
> untersuchen, die durch Artikel 1 untersagt sind und die mit dem Produkt 
4
> interagieren.
5
>
>
> Naja.

Gerade das find ich nun wieder eher nachvollziehbar als die lange 
Speicherung. Cheat-Software gibts ja nicht erst seit gestern.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Manuel X. schrieb:

>
> Wo sollen sich da jetzt "überraschende" oder "ungeöhnliche" Passagen
> finden mit denen "man nicht zu rechnen braucht" so das 305c BGB da
> greifen könnte?
>
So ziemlich alles, was der Verwender sich sa an Rechten zu Ladten des 
Verwendungsgegners einräumen lässt, ist nicht erforderlich, um die 
ordentliche Erfüllung des Vertrages sicherzustellen.
Damit sind die Klauseln überraschend, jedenfalls aber unangemessen iSd § 
307 BGB.
> Ich glaub hier gehört dem einen oder anderen Hilfsrechtsbeistand mal
> richterlich eins auf die Birne.
>
Ich bin nicht sicher, dass das bei Dir so furchtbar viel verbessern 
würde.

> Ubisoft sagt ganz klar was sie machen. Von zeitlichen Einschränkungen
> steht da nix.
Genau das ist eines der Probleme: diese dauerhafte Einschränkung der 
informationellen Selbstbestimmung ist vom Verwendungsgegner regelmäßig 
nicht gewollt.
> Viel schlimmer fänd ich in den EULA ja eh Abschnitt 4.
>
>
1
> Während Sie das Produkt verwenden, kann das Produkt den Random Access 
2
> Memory (RAM) Ihrer Hardware auf unautorisierte Programme Dritter 
3
> untersuchen, die durch Artikel 1 untersagt sind und die mit dem Produkt 
4
> interagieren.
5
>
>
Der könnte im Hinblick auf das "originalgetreue" Spielerlebnis aller 
Teilnehmer zumindest bei Online-Games noch als im Interesse des 
Verwendungsgegners liegend angesehen werden. Überraschend ist diese 
Bestimmung gleichwohl.
> Naja.
>
> So oder so. Wem heute noch nicht klar ist das alles was mit Online zu
> tun hat, auch Daten abgreift, dem ist nicht mehr zu helfen.
Wem heute nicht klar ist, dass er willkürlich von der Polizei erschossen 
wird, wenn er auf die Straße geht,  der hat es nicht besser verdient ...
Meinst Du das so?
> Auch nicht
> mit 305c BGB ... Auch wenn das manche vielleicht anders sehen wollen.
>
> Ich warte dann mal auf einen Präzedenzfall ...

Im deutschen Recht? Du kennst Dich ja fast richtig gut aus. Aber worin 
nur?

von Philipp K. (philipp_k59)


Lesenswert?

Ubisoft ist eine Spieleplatform..

also ich finde das okay das dort alles gespeichert wird.. gerade in der 
heuigen Zeit mit den Pädophilen,etc und dazu Kindern die das Internet 
frei nutzen und sehr früh benutzen dürfen.

Was ist denn jetzt wenn ein Mißbrauchsfall erst 1 Jahre später rauskommt 
der in so einem "Freundes Chat" angefangen hat..

Meistens ist das ja auch eine Datenmengefrage.. wenn Du Ubisoft jeden 
Tag nutzt speichern die nur mal angemommen das letzte Jahr, wenn Du nur 
30 mal Online warst steht da halt noch Zeug von 2017 rum.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Manuel X. schrieb:
> Viel schlimmer fänd ich in den EULA ja eh Abschnitt 4.
>
>
1
> Während Sie das Produkt verwenden, kann das Produkt den Random Access 
2
> Memory (RAM) Ihrer Hardware auf unautorisierte Programme Dritter 
3
> untersuchen, die durch Artikel 1 untersagt sind und die mit dem Produkt 
4
> interagieren.
5
>

Das ist halb so schlimm.
Es geht da eh nur um Debugger, DRM Umgehungssoftware und Cheatingtools 
und nach den Programmen wird ja nur gesucht, während das Spiel bzw. der 
UPlay Client läuft. Als Nutzer kann man sich darauf einstellen, sollte 
man einen Debugger einsetzen, dann kann man den beenden und für die 
Cheatingtools gibt's ohnehin kein Verständis.
Denn niemand wird es mögen, wenn Mitspieler einfach mit solchen Tools 
cheaten und einem den ganzen Multiplayerspaß versauen.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
> Nano schrieb:
>> Reinhard S. schrieb:
>>> Nö, warum? Nutzerstatistiken können doch in alle Ewigkeit zurückreichen.
>>> :D
>>
>> Weil es in der DSGVO das Gebot der Datensparsamkeit gibt.
>> D.h. wenn Ubisoft nicht belegen kann, dass sie diese alten IP Adressen
>> zwingend für irgendwas braucht, dann darf Ubisoft diese auch nicht
>> speichern.
>
> Frag Ubisoft doch mal, ob sie die zwingend für was brauchen. Vielleicht
> ist dem ja so. Auch wenn ich es erstmal nicht nachvollziehen könnte.

Eine Anfrage an die Landesdatenschutzaufsichtsbehörde erscheint mir 
sinnvoller, die sind auch für private Unternehmen zuständig und können 
sich mit ihren Partnern in Frankreich, wo Ubisoft seinen Sitz hat, dann 
abstimmen. ;)

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Philipp K. schrieb:
> Ubisoft ist eine Spieleplatform..
>
> also ich finde das okay das dort alles gespeichert wird.. gerade in der
> heuigen Zeit mit den Pädophilen,etc und dazu Kindern die das Internet
> frei nutzen und sehr früh benutzen dürfen.
>
> Was ist denn jetzt wenn ein Mißbrauchsfall erst 1 Jahre später rauskommt
> der in so einem "Freundes Chat" angefangen hat..

Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizeibehörden, nicht der 
Unternehmen.
Nach der Argumentation könnte man auch alle Einkaufsläden mit Kameras 
überwachen und das gesamte Filmmaterial für die nächsten 10 Jahre auf 
den privaten Servern der Unternehmen aufzeichnen.
Ich bin mir sicher, das Geschrei wäre hier groß. Und im Internet soll so 
etwas erlaubt sein?

von wendelsberg (Gast)


Lesenswert?

Philipp K. schrieb:
> also ich finde das okay das dort alles gespeichert wird.. gerade in der
> heuigen Zeit

Ahhh, die Fraktion "wer nichts zu verbergen hat..."
ist auch schon da.

wendelsberg

von Philipp K. (philipp_k59)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizeibehörden, nicht der
> Unternehmen.

Tja wenn es sich nicht mehr verfolgen lässt braucht die Polizei im 
Internet erst garnicht anfangen..

wendelsberg schrieb:
> Ahhh, die Fraktion "wer nichts zu verbergen hat..."
> ist auch schon da.

Nach der IP fragt doch kein Schwein mehr ausser vielleicht die Polizei.
 Aaah da ist die Fraktion die Schizophren davon ausgeht das jeder Mensch 
überall in Ihren Persönlichen Daten rumschnüffelt.. (Obwohl es garkeine 
persönlichen Daten sind..)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Philipp K. schrieb:
> Aaah da ist die Fraktion die Schizophren davon ausgeht das jeder Mensch
> überall in Ihren Persönlichen Daten rumschnüffelt.. (Obwohl es garkeine
> persönlichen Daten sind..)

Bist Du sicher, dass alle, die Du für paranoid hältst, auch zugleich 
schizophren sind (vorausgesetzt, dies wäre derzeit eine gängige 
medizinische Diagnose)?

Bist Du sicher, dass Du den Interschied zwischen persönlichen Daten und 
personenbezogene Daten erklären kannst? Oder auch nur verstanden hast?

von Philipp K. (philipp_k59)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Bist Du sicher, dass Du den Interschied zwischen persönlichen Daten und
> personenbezogene Daten erklären kannst? Oder auch nur verstanden hast?

Das Niveau ist mir zu niedrig um zu diskutieren da man sich schon von 
vornherein für intelligenter hält (Arrogante Fragestellung und nur halb 
gelesen).

Noch schönes Diskutieren!

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Philipp K. schrieb:
> Das Niveau ist mir zu niedrig um zu diskutieren da man sich schon von
> vornherein für intelligenter hält (Arrogante Fragestellung und nur halb
> gelesen).

Bist Du sicher, dass Du den Untwrschied zwischen Kenntnis und 
Intelligenz erklären kannst?
Bist Du wenigstens sicher, dass Du ihn kennst?

Fröhliches Schmollen!

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Philipp K. schrieb:
> Nano schrieb:
>> Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizeibehörden, nicht der
>> Unternehmen.
>
> Tja wenn es sich nicht mehr verfolgen lässt braucht die Polizei im
> Internet erst garnicht anfangen..

Das spielt keine Rolle, Unternehmen sind nicht der Büttel der Exekutive.
Und deine konstruierte Angst, dass Phädophile Spieleplattformen nutzen 
würden um an Kinder zu kommen ist sowieso blanker Unsinn, denn die 
suchen sich eher Berufe aus, wo sie das Vertrauen der Kinder viel 
schneller erlangen und ihr Verlangen ausleben können, also im Bereich 
der Kindererziehung, im Jugendkreis, Kindergarten, Sekten oder im 
familiären Umfeld.
Aber wenn man Hass gegen Neuland hat, das man nicht versteht, kommt halt 
so ein Unfug wie der deine heraus.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Und deine konstruierte Angst, dass Phädophile Spieleplattformen nutzen
> würden um an Kinder zu kommen ist sowieso blanker Unsinn, denn die
> suchen sich eher Berufe aus, wo sie das Vertrauen der Kinder viel
> schneller erlangen und ihr Verlangen ausleben können, also im Bereich
> der Kindererziehung, im Jugendkreis, Kindergarten, Sekten oder im
> familiären Umfeld.
Dort wird es sicherlich auch einen Teil der tatgeneigten Personen 
hinziehen, ja.
Unabhängig davon ist cybergrooming ein real existierendes Problem, siehe 
etwa hier

https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/pressemitteilungen/detail/zahlen-der-polizeilichen-kriminalstatistik-zeichnen-ein-trauriges-bild
insbesondere die dort verlinkten Artikel zur MIKADO-Studie.

> Aber wenn man Hass gegen Neuland hat, das man nicht versteht, kommt halt
> so ein Unfug wie der deine heraus.

Es ist wohl eher Unverstand als Hass. Gaming-Plattformen dürften für 
Groomer kaum die erste Wahl sein.

Hauptproblem dürfte insoweit die problematische Rolle der Eltern sein: 
einerseits sollen sie ihren Kindern ermöglichen, Selbständigkeit zu 
entwickeln und ihnen dafür unüberwachte Freiräume lassen, andererseits 
sollen sie Gefahren von ihnen erforderlichen Falles (!) fernhalten.
Das kann nicht beides gleichzeitig zuverlässig funktionieren.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Dort wird es sicherlich auch einen Teil der tatgeneigten Personen
> hinziehen, ja.
> Unabhängig davon ist cybergrooming ein real existierendes Problem,

Cybergrooming gibt's vielleicht auf Youtube, Tweeter, Facebook, Twitch 
und sonstigen Social Plattformen, aber definitiv nicht bei den PayWalls 
wie Steam, UPlay und Co wo das Spiel im Mittelpunkt steht und nicht der 
Chatpartner.



>> Aber wenn man Hass gegen Neuland hat, das man nicht versteht, kommt halt
>> so ein Unfug wie der deine heraus.
>
> Es ist wohl eher Unverstand als Hass. Gaming-Plattformen dürften für
> Groomer kaum die erste Wahl sein.

Um gegen Computerspiele zu argumentieren, sind solchen Neulandeltern 
jedes Mittel recht. Da muss dann halt der Phädophile als 
Fanatsieargument herhalten, der auf den Sohn auflauert, weil der einen 
Egoshooter ab 12 spielen will. Viel wahrscheinlicher ist aber, das der 
Sohn in der Umkleidekabine im Fußballsportverein vergewaltigt wird.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Cybergrooming gibt's vielleicht auf Youtube, Tweeter, Facebook, Twitch
> und sonstigen Social Plattformen, aber definitiv nicht bei den PayWalls
> wie Steam, UPlay und Co wo das Spiel im Mittelpunkt steht und nicht der
> Chatpartner.

Was hast Du hieran
Percy N. schrieb:
> Gaming-Plattformen dürften für Groomer kaum die erste Wahl sein.
nicht verstanden?

Nano schrieb:
> Um gegen Computerspiele zu argumentieren, sind solchen Neulandeltern
> jedes Mittel recht. Da muss dann halt der Phädophile als
> Fanatsieargument herhalten, der auf den Sohn auflauert, weil der einen
> Egoshooter ab 12 spielen will. Viel wahrscheinlicher ist aber, das der
> Sohn in der Umkleidekabine im Fußballsportverein vergewaltigt wird.

Vielleicht solltest Du zunächst einmal die MIKADO-Studie lesen, bevor Du 
hier weiter Deinen eigenen Angstgegner mit Hass überschüttest.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.