Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Aufhebungsvertrag: Formulierung Kündigungsfrist


von ichWillNurRaus (Gast)


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Unser Standort wird geschlossen und praktisch alle werden (mit 
Abfindung) entlassen. Wir sollen wählen, ob wir sofort (31.7.2020) oder 
in einem Jahr (31.7.2021) gehen (quasi um aufzuräumen und zu 
tranferieren).

Ich möchte "sofort", soll aber unbedingt das Jahr bleiben. Im 
Aufhebungsvertrag steht:

> Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien bis zum 31.10.2020 
ausgeschlossen. Danach kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer mit 
einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(Und dass der AG nicht kündigt, wir uns einig sind und alles freiwillig 
ist, etc.)

Der AG weiß, dass ich weg will. Er versteht seine Formulierung so, dass 
ich eine Kündigung erst ab 1.11.2020 aussprechen kann und sie so 
frühestens zum 31.1.2021 wirkt.

Falls die interne Vermittlung (Betriebsrat) keinen Erfolg hat: Bezieht 
sich das Danach auf das Aussprechen der Kündigung oder auf deren 
Ziel-Datum? Also konkret, wann kann ich bei der Formulierung frühestens 
raus:

a) Ende Oktober?
b) Ende Januar?

ichWillNurRaus

von Jemand (Gast)


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Schau dir einfach mal die Voraussetzungen für eine Abfindung dazu an?
Denn die wollt ihr sicherlich nicht riskieren?
Alles Anderer ergibt sich m.M.n erst daraus ....
Bin aber selber kein Arbeitsrechts-Profi

von Jan H. (j_hansen)


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ichWillNurRaus schrieb:
> Wir sollen wählen, ob wir sofort (31.7.2020) oder in einem Jahr
> (31.7.2021) gehen (quasi um aufzuräumen und zu tranferieren).
> Ich möchte "sofort", soll aber unbedingt das Jahr bleiben.

Also kannst du nicht wählen, und hat eine Option 3 mit Kündigung in 
einem halben Jahr? Bekommst du dann auch deine Abfindung?

ichWillNurRaus schrieb:
> Also konkret, wann kann ich bei der Formulierung frühestens raus:
>
> a) Ende Oktober?
> b) Ende Januar?

"B", oder vielleicht sogar erst Ende Februar wenn du erst im November 
kündigen kannst.

ichWillNurRaus schrieb:
> ichWillNurRaus

Dann kündige eben jetzt gleich.

von HeinrichWiePeinlich (Gast)


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Hast du den Aufhebungsvertrag unterschrieben? Gibt es eine Abfindung? 
Wenn du eine der beiden Fragen mit nein beantworten kannst, gibt es kein 
Problem. Kündige ganz normal, SOBALD du etwas neues hast. Sollten Sie es 
nicht akzeptieren wollen, einfach wegbleiben.

von Ntldr -. (ntldr)


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Der AG hat soweit recht. Du kannst erst ab November kündigen und bist 
dann noch die Kündigungsfrist (also bis Ende Januar) im Betrieb. Hierbei 
wäre aber zu bedenken, dass dann vermutlich auch jegliche Abfindung 
wegfällt.

Wirklich sinnvoll erscheint mir das Ganze aber nicht, wenn du sowieso 
"sofort" weg willst. Denn dann kannst du auch einfach ablehnen und 
nichts unterschreiben. Daraufhin kannst du dann ganz normal Kündigen. 
Der AG kann dich nicht einseitig zu einer längeren Kündigungsfrist 
zwingen. Eine Abfindung gibts dann aber natürlich auch nicht mehr.

von User (Gast)


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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist ein Monat.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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User schrieb:
> Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist ein Monat.

Und wenn du das liest ist es 10:30 Uhr ...
Mann, spart euch doch die Aussagen die nicht ganz falsch, aber auch 
nicht wirklich hilfreich richtig sind.

Ich würde noch die Option "Freistellung" prüfen. Dann bist du quasi weg 
und trotzdem sind alle Fristen eingehalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_(Arbeitsrecht)

von ichWillNurRaus (Gast)


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Vielen Dank für die Hinweise.

Zur Ergänzung:
Die Abfindung ist für die vergangenen Jahre, erheblich und bleibt auch, 
wenn ich nach Unterschrift (ordentlich, gemäß Aufhebungsvertrag) 
kündige.

Ich habe noch nicht unterschrieben.

Die, die sofort gehen, werden ggf. gemäß ihrer Kündigungsfrist 
freigestellt und weiter bezahlt. Die anderen bekommen für jeden 
gearbeiteten Monat einen Bonus.

Wenn ich einfach so kündige, entfällt die Abfindung. Und freistellen 
werden sie mich nicht. Darum die Frage nach dem Zeitpunkt:
Wenn ich sonst 2 Jahre Kündigungssperre habe, und danach z.b. 3 Monate, 
dann kann ich doch auch zum Ende der 2 Jahre früh genug kündigen, ... 
dachte ich.

von HeinrichWiePeinlich (Gast)


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ichWillNurRaus schrieb:
> Die Abfindung ist für die vergangenen Jahre, erheblich und bleibt auch,
> wenn ich nach Unterschrift (ordentlich, gemäß Aufhebungsvertrag)
> kündige.

Warum ist es dir dann so wichtig jetzt sofort zu gehen? Was machen schon 
6 Monate mehr oder weniger. Du kannst jetzt sofort Bewerbungen 
schreiben, aber bis deine Bewerbung gelesen wurde, die 2 
Vorstellungsgespräche durch sind und du einen Vertrag vorliegen hast, 
vergehen in den allermeisten Fällen mindestens 3 bis 5 Monate. Und in 
der aktuellen Lage haben die Firmen es sowieso nicht eilig, geschätzt 
80% stellen wegen Corona gerade gar nicht ein.

von Ansgar K. (malefiz)


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Ist der letzte Arbeitstag dann nicht der 28.2 und nicht der 31.1 
schliesslich kannst du deine Kündigung am 30.11 aussprechen

von Michael B. (laberkopp)


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ichWillNurRaus schrieb:

Natürlich

> Ende Januar?

Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht vor, dass Arbeitnehmer das 
Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende 
eines Kalendermonats kündigen können.

Von dieser einheitlich geltenden Regelung kann durch einzelvertragliche 
Abmachungen abgewichen werden

Dein Ding wäre so ein Vertrag.

von ichWillNurRaus (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Dein Ding wäre so ein Vertrag.

Ja. Die Frage war nur, was die Formulierung genau bedeutet: 3 Monate 
mindestens arbeiten, oder 6.

von Maxe (Gast)


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ichWillNurRaus schrieb:
> Im Aufhebungsvertrag steht:
>> Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien bis zum 31.10.2020
> ausgeschlossen. Danach kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer mit
> einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Mir scheint das nicht ganz eindeutig zu sein. Normalerweise kann man die 
Kuendigung fuer einen Vertrag jederzeit aussprechen. D.h. du koenntest 
mit der Unterschrift des Aufhebunhsvertrags schon gleichzeitig deine 
Kuendigung einreichen. Z.B. auf den 30.11.
Der Knackpunkt ist also letztlich ob sich der Begriff der Kuendigung auf 
das Aussprechen selbiger ober auf das tatsaechliche Ausscheiden bezieht. 
M.E. ist beides denkbar.

> Der AG weiß, dass ich weg will. Er versteht seine Formulierung so, dass
> ich eine Kündigung erst ab 1.11.2020 aussprechen kann und sie so
> frühestens zum 31.1.2021 wirkt.
Das sind schonmal keine guten Voraussetzungen. Da stellt sich mir die 
Frage, warum der AG das nicht sauberer formuliert. Nachlaessigkeit? Oder 
gibt es rechtliche Anforderungen fuer eine befristete Anstellung im 
Anschluss einer unbefristeten, die drei Monate vorsehen und die weiteren 
3 Monate waeren nur ein Trick? (Man kanns ja mal versuchen...)

von Alexander K. (Gast)


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Aufhebungsverträge sind so ziemlich das dümmste was man machen kann.

Es gibt nur eine Ausnahme. Man hat ein neuen Job SOFORT in fester 
Aussicht, und nimmt die Kohle mit.

Ansonsten würde ich mich vorher mit einen Rechtsanwalt beraten. Immerhin 
sind diese Verträge ein Grund das das Arbeitsamt nicht zahlt. ;) Und das 
muss sich dann unter den Strich rechnen.

Die Abfindung hat man nämlich i.d.R. trotzdem. Und sei es durch ein 
Arbeitsgericht bestimmt. Dann gibt es aber trotzdem die volle Zeit Geld 
von Arbeitsamt.

Immerhin hat man mit der Klage bewiesen, das man den Schaden für die 
Versicherung vermeiden wollte. Und ein Aufhebungsvertrag ist eigentlich 
Versicherungsbetrug. Auch wenn man das netter ausdrückt. Was dazu führt 
das das Arbeitsamt die Summe kassiert und nicht zahlt.

Und kündigen ist auch Versicherungsbetrug. Im selben Sinne. Also lass 
dich rausschmeißen, klage dagegen, kassiere die Abfindung und das 
Arbeitslosengeld.  Oder behalte dein Job, bis du was besseres hast.

Gruß

  Pucki

von ichWillNurRaus (Gast)


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Das ist wirklich nett, dass ihr Euch Sorgen um ALG und so macht. Und 
wenn man danach arbeiteten will, ist das oft eine böse Falle.

Ich will sofort weg aus gesundheitlichen und privaten Gründen.

Der Standort schließt, es gibt keine Zukunft. Ich brauche die Abfindung 
für mindestens 1 Jahr, dann suche ich vielleicht wieder.

Und ich möchte nicht mit Krankmeldung und so anfangen, auch wenn mir 
Kollegen das empfehlen.

von Jennifer R. (fernstudentin)


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@Ichwillnurraus
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen raus willst, ist die 
Krankschreibung durchaus angebracht. Du kannst halt nicht Abfindung + 
sofort kündigen + Arbeitslosengeld haben. Du kannst dem AG anbieten, 
dass du sofort gehst, wenn sie dir die Abfindung zahlen. Ob du dann fürs 
Arbeitslosengeld gesperrt bist, ist sehr individuell. Manche werden 
sagen: "Die Kündigung war unausweichlich", manche Ämter behaupten ggf.: 
"Es wurde nicht alles versucht, um das Arbeitsverhältnis aufrecht zu 
halten."

von Zocker_57 (Gast)


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Dem Vorgesetzten eine kleben !

Da hat sich die Frage mit dem Aufhebungsvertrag erledigt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Zocker_57 schrieb:
> Dem Vorgesetzten eine kleben !
>
> Da hat sich die Frage mit dem Aufhebungsvertrag erledigt.

Auf IBN gibts dafür aber normalerweise ne dicke Abfindung für.

von Zocker_57 (Gast)


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> von Cyblord -. (cyblord)
> 24.06.2020 09:00

> Auf IBN gibts dafür aber normalerweise ne dicke Abfindung für.

Nicht unbedingt !

Wegen fehlender körperlicher Präsenz kann es aber auch eine dicke Lippe 
geben.

Auf IBN reicht das nicht zur Vertragsauflösung. Da ist anderes 
notwendig.

von Cyblord -. (cyblord)


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Zocker_57 schrieb:
> Auf IBN reicht das nicht zur Vertragsauflösung. Da ist anderes
> notwendig.

Das läuft da wohl eher unter Feedback-Gespräch?

von Joachim B. (jar)


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Alexander K. schrieb:
> Aufhebungsverträge sind so ziemlich das dümmste was man machen kann.

höre doch bitte endlich mal auf nur Unsinn zu schreiben, (fast) jeder 
deiner Beiträge! (vielleicht findet man doch einen Sinnvollen?)

Es gibt durchaus Bedingungen die einen Aufhebungsvertrag sinnvoll 
machen.
Wer mit der Abfindung seine Kredite oder Hypotheken tilgen kann geht 
logischerweise schuldenfrei in die Arbeitslosigkeit, ein echter Vorteil!

Ich habe das wissentlich gemacht weil eben die Fa. geschlossen wurde und 
die 10% die vor dem AG klagten alle vor dem Arbeitsgericht ihren 
Kündigungsschutzprozess verloren hatten.

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Es gibt durchaus Bedingungen die einen Aufhebungsvertrag sinnvoll
> machen.
> Wer mit der Abfindung seine Kredite oder Hypotheken tilgen kann geht
> logischerweise schuldenfrei in die Arbeitslosigkeit, ein echter Vorteil!

Arbeitslos ist man dann aber trotzdem, und wenn man Pech hat, sogar für 
immer.

von dumdidum (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Arbeitslos ist man dann aber trotzdem,

Arbeitslos ist man bei Standortschliessung so oder so.

von Joachim B. (jar)


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ichWillNurRaus schrieb:
> Unser Standort wird geschlossen

dumdidum schrieb:
> Arbeitslos ist man bei Standortschliessung so oder so.

eben und deswegen war der Beitrag Unfug!

Alexander K. schrieb:
> Aufhebungsverträge sind so ziemlich das dümmste was man machen kann.

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


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Zum Beispiel der beschissene Tim von gestern! Der wird für immer 
arbeitslos sein!

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:
> Zum Beispiel der beschissene Tim von gestern! Der wird für immer
> arbeitslos sein!

Dem ging es ja sowieso nur darum darzulegen warum Deutschland am Ende 
ist.

von Schwabe (Gast)


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Wegen Sperrung vom Arbeitsamt. Ich habe schon Aufhebungsverträge 
gesehen, in denen stand, dass die Firma Abfindung zahlt + ALG Zahlung in 
der Sperrzeit übernimmt falls man tatsächlich gesperrt wird.

Einfach die Firma ansprechen, alles Verhandlungssache oder 3 Monate ALG 
auf die angebotene Summe daraufschlagen und mit der Sperre argumentieren 
und so viel mehr verlangen.
Wo ist das Problem ?

von Klaus (Gast)


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Schwabe schrieb:
> Einfach die Firma ansprechen, alles Verhandlungssache oder 3 Monate ALG
> auf die angebotene Summe daraufschlagen und mit der Sperre argumentieren
> und so viel mehr verlangen.
> Wo ist das Problem ?

Warum sollte die Firma mehr zahlen wenn du gehst? Total unlogisch.

von Joachim B. (jar)


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Klaus schrieb:
> Warum sollte die Firma mehr zahlen wenn du gehst? Total unlogisch.

du hast keine Ahnung! (und ich hier 2 Gegenbeweise)
Firmen tricksen gerne und wer nicht zu blöd ist kann das ausnutzen!

: Bearbeitet durch User
von Zocker_57 (Gast)


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> von Joachim B. (jar)
> 02.07.2020 18:52

Mensch redest du ein wirres Zeug.

Hast du was schlechtes geraucht ?

von Joachim B. (jar)


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Zocker_57 schrieb:
> Mensch redest du ein wirres Zeug.
> Hast du was schlechtes geraucht ?

nö, arbeite an deinem Leseverständnis!

Klaus schrieb:
> Warum sollte die Firma mehr zahlen wenn du gehst? Total unlogisch.

Warum ist doch logisch, weil Firmen eben entlassen ohne Grund oder mit 
vorgeschobenen Gründen, das muss man nur wiederlegen!
Juristen haben da oft Schwierigkeiten falsche vorgeschobene Gründe zu 
erkennen, aber wer in eine Firma arbeitet kann diese leicht widerlegen.
Es sind zu oft Versetzungen möglich und dann war es das mit 
"betriebsbedingter Kündigung" und weil Firmen ungerne ein Urteil gegen 
sie kassieren und Juristen lieber Vergleiche wollen als Urteile (eine 
Urteilsbegründung macht auch Arbeit) muss man halt kämpfen.

Du alter Hase solltest nicht so dement sein, oder doch?

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