Unser Standort wird geschlossen und praktisch alle werden (mit
Abfindung) entlassen. Wir sollen wählen, ob wir sofort (31.7.2020) oder
in einem Jahr (31.7.2021) gehen (quasi um aufzuräumen und zu
tranferieren).
Ich möchte "sofort", soll aber unbedingt das Jahr bleiben. Im
Aufhebungsvertrag steht:
> Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien bis zum 31.10.2020
ausgeschlossen. Danach kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer mit
einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(Und dass der AG nicht kündigt, wir uns einig sind und alles freiwillig
ist, etc.)
Der AG weiß, dass ich weg will. Er versteht seine Formulierung so, dass
ich eine Kündigung erst ab 1.11.2020 aussprechen kann und sie so
frühestens zum 31.1.2021 wirkt.
Falls die interne Vermittlung (Betriebsrat) keinen Erfolg hat: Bezieht
sich das Danach auf das Aussprechen der Kündigung oder auf deren
Ziel-Datum? Also konkret, wann kann ich bei der Formulierung frühestens
raus:
a) Ende Oktober?
b) Ende Januar?
ichWillNurRaus
Schau dir einfach mal die Voraussetzungen für eine Abfindung dazu an? Denn die wollt ihr sicherlich nicht riskieren? Alles Anderer ergibt sich m.M.n erst daraus .... Bin aber selber kein Arbeitsrechts-Profi
ichWillNurRaus schrieb: > Wir sollen wählen, ob wir sofort (31.7.2020) oder in einem Jahr > (31.7.2021) gehen (quasi um aufzuräumen und zu tranferieren). > Ich möchte "sofort", soll aber unbedingt das Jahr bleiben. Also kannst du nicht wählen, und hat eine Option 3 mit Kündigung in einem halben Jahr? Bekommst du dann auch deine Abfindung? ichWillNurRaus schrieb: > Also konkret, wann kann ich bei der Formulierung frühestens raus: > > a) Ende Oktober? > b) Ende Januar? "B", oder vielleicht sogar erst Ende Februar wenn du erst im November kündigen kannst. ichWillNurRaus schrieb: > ichWillNurRaus Dann kündige eben jetzt gleich.
Hast du den Aufhebungsvertrag unterschrieben? Gibt es eine Abfindung? Wenn du eine der beiden Fragen mit nein beantworten kannst, gibt es kein Problem. Kündige ganz normal, SOBALD du etwas neues hast. Sollten Sie es nicht akzeptieren wollen, einfach wegbleiben.
Der AG hat soweit recht. Du kannst erst ab November kündigen und bist dann noch die Kündigungsfrist (also bis Ende Januar) im Betrieb. Hierbei wäre aber zu bedenken, dass dann vermutlich auch jegliche Abfindung wegfällt. Wirklich sinnvoll erscheint mir das Ganze aber nicht, wenn du sowieso "sofort" weg willst. Denn dann kannst du auch einfach ablehnen und nichts unterschreiben. Daraufhin kannst du dann ganz normal Kündigen. Der AG kann dich nicht einseitig zu einer längeren Kündigungsfrist zwingen. Eine Abfindung gibts dann aber natürlich auch nicht mehr.
User schrieb: > Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist ein Monat. Und wenn du das liest ist es 10:30 Uhr ... Mann, spart euch doch die Aussagen die nicht ganz falsch, aber auch nicht wirklich hilfreich richtig sind. Ich würde noch die Option "Freistellung" prüfen. Dann bist du quasi weg und trotzdem sind alle Fristen eingehalten. https://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_(Arbeitsrecht)
Vielen Dank für die Hinweise. Zur Ergänzung: Die Abfindung ist für die vergangenen Jahre, erheblich und bleibt auch, wenn ich nach Unterschrift (ordentlich, gemäß Aufhebungsvertrag) kündige. Ich habe noch nicht unterschrieben. Die, die sofort gehen, werden ggf. gemäß ihrer Kündigungsfrist freigestellt und weiter bezahlt. Die anderen bekommen für jeden gearbeiteten Monat einen Bonus. Wenn ich einfach so kündige, entfällt die Abfindung. Und freistellen werden sie mich nicht. Darum die Frage nach dem Zeitpunkt: Wenn ich sonst 2 Jahre Kündigungssperre habe, und danach z.b. 3 Monate, dann kann ich doch auch zum Ende der 2 Jahre früh genug kündigen, ... dachte ich.
ichWillNurRaus schrieb: > Die Abfindung ist für die vergangenen Jahre, erheblich und bleibt auch, > wenn ich nach Unterschrift (ordentlich, gemäß Aufhebungsvertrag) > kündige. Warum ist es dir dann so wichtig jetzt sofort zu gehen? Was machen schon 6 Monate mehr oder weniger. Du kannst jetzt sofort Bewerbungen schreiben, aber bis deine Bewerbung gelesen wurde, die 2 Vorstellungsgespräche durch sind und du einen Vertrag vorliegen hast, vergehen in den allermeisten Fällen mindestens 3 bis 5 Monate. Und in der aktuellen Lage haben die Firmen es sowieso nicht eilig, geschätzt 80% stellen wegen Corona gerade gar nicht ein.
Ist der letzte Arbeitstag dann nicht der 28.2 und nicht der 31.1 schliesslich kannst du deine Kündigung am 30.11 aussprechen
ichWillNurRaus schrieb: Natürlich > Ende Januar? Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht vor, dass Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Von dieser einheitlich geltenden Regelung kann durch einzelvertragliche Abmachungen abgewichen werden Dein Ding wäre so ein Vertrag.
Michael B. schrieb: > Dein Ding wäre so ein Vertrag. Ja. Die Frage war nur, was die Formulierung genau bedeutet: 3 Monate mindestens arbeiten, oder 6.
ichWillNurRaus schrieb: > Im Aufhebungsvertrag steht: >> Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien bis zum 31.10.2020 > ausgeschlossen. Danach kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer mit > einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Mir scheint das nicht ganz eindeutig zu sein. Normalerweise kann man die Kuendigung fuer einen Vertrag jederzeit aussprechen. D.h. du koenntest mit der Unterschrift des Aufhebunhsvertrags schon gleichzeitig deine Kuendigung einreichen. Z.B. auf den 30.11. Der Knackpunkt ist also letztlich ob sich der Begriff der Kuendigung auf das Aussprechen selbiger ober auf das tatsaechliche Ausscheiden bezieht. M.E. ist beides denkbar. > Der AG weiß, dass ich weg will. Er versteht seine Formulierung so, dass > ich eine Kündigung erst ab 1.11.2020 aussprechen kann und sie so > frühestens zum 31.1.2021 wirkt. Das sind schonmal keine guten Voraussetzungen. Da stellt sich mir die Frage, warum der AG das nicht sauberer formuliert. Nachlaessigkeit? Oder gibt es rechtliche Anforderungen fuer eine befristete Anstellung im Anschluss einer unbefristeten, die drei Monate vorsehen und die weiteren 3 Monate waeren nur ein Trick? (Man kanns ja mal versuchen...)
Aufhebungsverträge sind so ziemlich das dümmste was man machen kann. Es gibt nur eine Ausnahme. Man hat ein neuen Job SOFORT in fester Aussicht, und nimmt die Kohle mit. Ansonsten würde ich mich vorher mit einen Rechtsanwalt beraten. Immerhin sind diese Verträge ein Grund das das Arbeitsamt nicht zahlt. ;) Und das muss sich dann unter den Strich rechnen. Die Abfindung hat man nämlich i.d.R. trotzdem. Und sei es durch ein Arbeitsgericht bestimmt. Dann gibt es aber trotzdem die volle Zeit Geld von Arbeitsamt. Immerhin hat man mit der Klage bewiesen, das man den Schaden für die Versicherung vermeiden wollte. Und ein Aufhebungsvertrag ist eigentlich Versicherungsbetrug. Auch wenn man das netter ausdrückt. Was dazu führt das das Arbeitsamt die Summe kassiert und nicht zahlt. Und kündigen ist auch Versicherungsbetrug. Im selben Sinne. Also lass dich rausschmeißen, klage dagegen, kassiere die Abfindung und das Arbeitslosengeld. Oder behalte dein Job, bis du was besseres hast. Gruß Pucki
Das ist wirklich nett, dass ihr Euch Sorgen um ALG und so macht. Und wenn man danach arbeiteten will, ist das oft eine böse Falle. Ich will sofort weg aus gesundheitlichen und privaten Gründen. Der Standort schließt, es gibt keine Zukunft. Ich brauche die Abfindung für mindestens 1 Jahr, dann suche ich vielleicht wieder. Und ich möchte nicht mit Krankmeldung und so anfangen, auch wenn mir Kollegen das empfehlen.
@Ichwillnurraus Wenn du aus gesundheitlichen Gründen raus willst, ist die Krankschreibung durchaus angebracht. Du kannst halt nicht Abfindung + sofort kündigen + Arbeitslosengeld haben. Du kannst dem AG anbieten, dass du sofort gehst, wenn sie dir die Abfindung zahlen. Ob du dann fürs Arbeitslosengeld gesperrt bist, ist sehr individuell. Manche werden sagen: "Die Kündigung war unausweichlich", manche Ämter behaupten ggf.: "Es wurde nicht alles versucht, um das Arbeitsverhältnis aufrecht zu halten."
Dem Vorgesetzten eine kleben ! Da hat sich die Frage mit dem Aufhebungsvertrag erledigt.
Zocker_57 schrieb: > Dem Vorgesetzten eine kleben ! > > Da hat sich die Frage mit dem Aufhebungsvertrag erledigt. Auf IBN gibts dafür aber normalerweise ne dicke Abfindung für.
> von Cyblord -. (cyblord) > 24.06.2020 09:00 > Auf IBN gibts dafür aber normalerweise ne dicke Abfindung für. Nicht unbedingt ! Wegen fehlender körperlicher Präsenz kann es aber auch eine dicke Lippe geben. Auf IBN reicht das nicht zur Vertragsauflösung. Da ist anderes notwendig.
Zocker_57 schrieb: > Auf IBN reicht das nicht zur Vertragsauflösung. Da ist anderes > notwendig. Das läuft da wohl eher unter Feedback-Gespräch?
Alexander K. schrieb: > Aufhebungsverträge sind so ziemlich das dümmste was man machen kann. höre doch bitte endlich mal auf nur Unsinn zu schreiben, (fast) jeder deiner Beiträge! (vielleicht findet man doch einen Sinnvollen?) Es gibt durchaus Bedingungen die einen Aufhebungsvertrag sinnvoll machen. Wer mit der Abfindung seine Kredite oder Hypotheken tilgen kann geht logischerweise schuldenfrei in die Arbeitslosigkeit, ein echter Vorteil! Ich habe das wissentlich gemacht weil eben die Fa. geschlossen wurde und die 10% die vor dem AG klagten alle vor dem Arbeitsgericht ihren Kündigungsschutzprozess verloren hatten.
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Bearbeitet durch User
Joachim B. schrieb: > Es gibt durchaus Bedingungen die einen Aufhebungsvertrag sinnvoll > machen. > Wer mit der Abfindung seine Kredite oder Hypotheken tilgen kann geht > logischerweise schuldenfrei in die Arbeitslosigkeit, ein echter Vorteil! Arbeitslos ist man dann aber trotzdem, und wenn man Pech hat, sogar für immer.
Qwertz schrieb: > Arbeitslos ist man dann aber trotzdem, Arbeitslos ist man bei Standortschliessung so oder so.
ichWillNurRaus schrieb: > Unser Standort wird geschlossen dumdidum schrieb: > Arbeitslos ist man bei Standortschliessung so oder so. eben und deswegen war der Beitrag Unfug! Alexander K. schrieb: > Aufhebungsverträge sind so ziemlich das dümmste was man machen kann.
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Bearbeitet durch User
Zum Beispiel der beschissene Tim von gestern! Der wird für immer arbeitslos sein!
Qwertz schrieb: > Zum Beispiel der beschissene Tim von gestern! Der wird für immer > arbeitslos sein! Dem ging es ja sowieso nur darum darzulegen warum Deutschland am Ende ist.
Wegen Sperrung vom Arbeitsamt. Ich habe schon Aufhebungsverträge gesehen, in denen stand, dass die Firma Abfindung zahlt + ALG Zahlung in der Sperrzeit übernimmt falls man tatsächlich gesperrt wird. Einfach die Firma ansprechen, alles Verhandlungssache oder 3 Monate ALG auf die angebotene Summe daraufschlagen und mit der Sperre argumentieren und so viel mehr verlangen. Wo ist das Problem ?
Schwabe schrieb: > Einfach die Firma ansprechen, alles Verhandlungssache oder 3 Monate ALG > auf die angebotene Summe daraufschlagen und mit der Sperre argumentieren > und so viel mehr verlangen. > Wo ist das Problem ? Warum sollte die Firma mehr zahlen wenn du gehst? Total unlogisch.
Klaus schrieb: > Warum sollte die Firma mehr zahlen wenn du gehst? Total unlogisch. du hast keine Ahnung! (und ich hier 2 Gegenbeweise) Firmen tricksen gerne und wer nicht zu blöd ist kann das ausnutzen!
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Bearbeitet durch User
> von Joachim B. (jar) > 02.07.2020 18:52 Mensch redest du ein wirres Zeug. Hast du was schlechtes geraucht ?
Zocker_57 schrieb: > Mensch redest du ein wirres Zeug. > Hast du was schlechtes geraucht ? nö, arbeite an deinem Leseverständnis! Klaus schrieb: > Warum sollte die Firma mehr zahlen wenn du gehst? Total unlogisch. Warum ist doch logisch, weil Firmen eben entlassen ohne Grund oder mit vorgeschobenen Gründen, das muss man nur wiederlegen! Juristen haben da oft Schwierigkeiten falsche vorgeschobene Gründe zu erkennen, aber wer in eine Firma arbeitet kann diese leicht widerlegen. Es sind zu oft Versetzungen möglich und dann war es das mit "betriebsbedingter Kündigung" und weil Firmen ungerne ein Urteil gegen sie kassieren und Juristen lieber Vergleiche wollen als Urteile (eine Urteilsbegründung macht auch Arbeit) muss man halt kämpfen. Du alter Hase solltest nicht so dement sein, oder doch?
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