BMVI für verlängerte Übergangsfrist bei Nutzung von Funkgeräten [als Autofahrer]

Gast #6316041
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Moin,

bekanntermaßen soll(te) ab 1.07.2020 nun auch die Pflicht zur Benutzung 
einer Freisprecheinrichtung im Auto für CB-Funk, Amateurfunk, 
Betriebsfunk und BOS in Kraft treten.

Wie die Verkehrsrundschau meldet [1], ist die Frist nun bis zum 
31.01.2021 verlängert worden.

[1] 
https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/bmvi-fuer-verlaengerte-uebergangsfrist-bei-nutzung-von-funkgeraeten-2634725.html/1605274
#6316106
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Hallo Marek
Bisher hatte ich unter "Freisprecheinrichtung" eine Vox-Schaltung 
verstanden, aber was Wimo anbietet sind einfache PTT-Taster
"...aus einem Mikrofon am Schwanenhals, einem bequemen PTT-Schalter... 
in bequemer Reichweite, zum Beispiel am Schalthebel angebracht. Durch 
die Einrast-Funktion braucht man den Schalter nur kurz anzutippen..."
Ist das überhaupt zulässig?
https://www.wimo.com/de/zubehoer/geraetezubehoer/freisprecheinrichtungen-mobilfunk
Gast #6335435
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Ich erfuhr gerade, dass - zumindest in Niedersachsen - diese 
Verlängerung der Übergangsfrist nur für Fahrzeuge des Warentransports 
(oder wie immer das im Original heißt) gilt. Die Speditionen haben 
offensichtlich mächtig Druck gemacht, die Amateurfunker nicht. Die 
Quelle dürfte ein niedersächsisches Gesetzesblatt sein, dass ich aber 
selber nicht kenne. Und zu finden ist die Einschränkung der 
Fristverlängerung wohl nur weiter gegen Ende des Textes.
#6337377
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Der Zahn der Zeit schrieb:
> Ich erfuhr gerade, dass - zumindest in Niedersachsen - diese
> Verlängerung der Übergangsfrist nur für Fahrzeuge des Warentransports
> (oder wie immer das im Original heißt) gilt. Die Speditionen haben
> offensichtlich mächtig Druck gemacht, die Amateurfunker nicht. Die
> Quelle dürfte ein niedersächsisches Gesetzesblatt sein, dass ich aber
> selber nicht kenne. Und zu finden ist die Einschränkung der
> Fristverlängerung wohl nur weiter gegen Ende des Textes.

Hast du dafür irgendeine Quellenangabe? Denn auf der einschlägigen Seite 
(https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/aktuelle_verkundungsblatter/download-verkuendungsblaetter-108794.html) 
konnte ich in keinem der Verkündungsblätter ein vom Titel her passendes 
Gesetz, Verordnung, Ministerialerlass o.ä. finden.
Gast #6340290
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Musste ich 3-mal lesen um es (hoffentlich) zu verstehen:

In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis 
Mitte nächsten Jahres verlängerte Übergangsfrist.

In Niedersachsen nur für gewerblichen Verkehr, aber nicht für AFU, bis 
Anfang nächsten Jahres verlängerte Übergangsfrist.

In den anderen Bundesländern de Facto momentan keine verlängerte 
Übergangsfrist. Grund:

Solange von den anderen Bundesländern keine Rückmeldung vorliegt bzw. 
bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur 
Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des 
Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit 
dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der 
Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz 
eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das 
Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde.

Das gilt auch für Hessen und Bayern, wo lediglich keine Kontrollen 
stattfinden sollen.
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #6340308
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Der Zahn der Zeit schrieb:
> In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis
> Mitte nächsten Jahres verlängerte Übergangsfrist.
>
> In Niedersachsen nur für gewerblichen Verkehr, aber nicht für AFU, bis
> Anfang nächsten Jahres verlängerte Übergangsfrist.

Das ist tatsächlich vom Bundesland abhängig?
Es gibt also in dem einen Bundesland Menschen,
die von der selben Tätigkeit nicht GANZ so stark abgelenkt werden
als in einem anderen Bundesland?

Ebenso werden Gewerbler anders abgelenkt als Amateurfunker.

Genau wie das Corona-Virus ja auch im Gewerbe unterschiedlich wirkt
als bei Privatpersonen.

Interessant, was man mit Geld so alles hinbekommen kann.

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