Musste ich 3-mal lesen um es (hoffentlich) zu verstehen:
In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis
Mitte nächsten Jahres verlängerte Übergangsfrist.
In Niedersachsen nur für gewerblichen Verkehr, aber nicht für AFU, bis
Anfang nächsten Jahres verlängerte Übergangsfrist.
In den anderen Bundesländern de Facto momentan keine verlängerte
Übergangsfrist. Grund:
Solange von den anderen Bundesländern keine Rückmeldung vorliegt bzw.
bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur
Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des
Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit
dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der
Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz
eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das
Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde.
Das gilt auch für Hessen und Bayern, wo lediglich keine Kontrollen
stattfinden sollen.