Forum: Offtopic Zweitwohnsitz zwingend?


von Uboot- S. (uboot-stocki)


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Ich wohne in Ort A. Dort habe ich eine Wohnung gemietet, bin dort 
gemeldet "Hauptwohnsitz"und arbeite dort bei einem internationalen 
Konzern.
Nächsten Monat will ich umziehen in den Ort B; die Wohnung in Ort A 
werde ich weiter mieten. In Ort B möchte ich meinen neuen Hauptwohnsitz 
anmelden. In Ort A möchte ich mich abmelden. Bin ich gezwungen in Ort A 
einen Zweitwohnsitz anzumelden? Kennt sich da jemand aus?

von Icke ®. (49636b65)


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Uboot- S. schrieb:
> Bin ich gezwungen in Ort A einen Zweitwohnsitz anzumelden?

Sofern du die Wohnung selbst nutzt, ja. Die Ummeldung mußt du nicht 
separat machen. Das erledigt das Meldeamt am neuen Wohnsitz gleich mit. 
Im übrigen kann für die Zweitwohnung eine Zweitwohnungssteuer fällig 
werden, wundere dich also nicht über Post von der Gemeinde.

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Uboot- S. schrieb:
> die Wohnung in Ort A werde ich weiter mieten

Uboot- S. schrieb:
> Bin ich gezwungen in Ort A einen Zweitwohnsitz anzumelden?

"Wohnung" und "mieten" deutet darauf hin, dass Du dort wohnst. Und 
wohnen tut man i.d.R. an einem Wohnsitz und an 0 bis zu beliebig vielen 
Zweitwohnsitzen.

von Rick M. (rick-nrw)


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Uboot- S. schrieb:
> Bin ich gezwungen in Ort A
> einen Zweitwohnsitz anzumelden? Kennt sich da jemand aus?

Ja!

Warum willst Du Ort B (Arbeitsort) als Hauptwohnsitz nehmen?

Ort B als Zweitwohnsitz:
Du kannst diese Wohnung in Ort B steuerlich absetzen für eine gewisse 
Zeit.
Du kannst Heimfahrten zu Ort A (Hauptwohnsitz) absetzen.
Nachteil, wenn Ort B hohe Zweitwohnsteuern hat

Ort A kann auch Zweitwohnsteuer haben.

Die Reglung gilt für Deutschland, wie es im (europäischen) Ausland 
aussieht, keine Ahnung!

von A. S. (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Warum willst Du Ort B (Arbeitsort) als Hauptwohnsitz nehmen?

A ist Arbeitsort. Er will vermutlich ein Bett für die Woche, und eine 
lange Anfahrt fürs Finanzamt.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Du kannst beliebig viele Orte haben an welchen du wohnst. Einer ist der 
Hauptwohnsitz, und der ist steuerwirksam. Dort solltest du deinen 
Lebensmittelpunk haben. Allenfalls verbringst du deinen 
Lebensmittelpunkt anderswo und bezeichnest den als Zweitwohnsitz weil er 
steuermaessig teurer ist. Da kann aber Zoff geben

von Leon B. (leonb)


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Es kommt besonders darauf an, wie lange du dich an welchem Ort aufhälst 
und warum, dadurch wird quasi entschieden welcher dein Erstwohnsitz ist. 
Der Zweitwohnsitz ist so weit ich weiß nicht nötig, weil steuerlich nur 
der erste relevant ist.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Leon B. schrieb:
> Der Zweitwohnsitz ist so weit ich weiß nicht nötig, weil steuerlich nur
> der erste relevant ist.

Ob für den Zweitwohnsitz Steuern anfallen, entscheidet jede Gemeinde für 
sich. Die Meldepflicht besteht so oder so.

Oliver

von Sven G. (bysshe)


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Wie bereits erwähnt muss die Wohnung -sofern beibehalten wird - auch als 
Wohnsitz gelten.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Aehhh. Nee. Man kann irgendwo eine Wohnung mieten, ohne dort Wohnsitz zu 
nehmen. Bezahlen muss man nur an einem Ort. Allenfalls moechte die eine 
oder die andere Ortschaft dabei mitbestimmen.

von (prx) A. K. (prx)


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Joggel E. schrieb:
> Allenfalls moechte die eine oder die andere Ortschaft dabei mitbestimmen.

Und teilweise nicht zu knapp. Im Bodenseeraum können am Zweitwohnsitz 
28% der Kaltmiete fällig werden.

von Reinhard S. (rezz)


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Leon B. schrieb:
> Es kommt besonders darauf an, wie lange du dich an welchem Ort aufhälst
> und warum, dadurch wird quasi entschieden welcher dein Erstwohnsitz ist.

Ich hab nen Zweitwohnsitz (zwecks Arbeit) und wurde bisher nie danach 
gefragt, an welchem Ort ich mehr Zeit verbringe. Wenn mans nüchtern 
betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen 
als an meinem Nebenwohnsitz.

Wenn man etwas sozial veranlagt ist schiebt man den Hauptwohnsitz in die 
Gemeinde, die man am ehsten mag. Weil Fördermittel oft auch nach 
Einwohnerzahl berechnet werden.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard S. schrieb:
> Ich hab nen Zweitwohnsitz (zwecks Arbeit)

Das ist freilich exakt jener Zweck von Zweitwohnsitz, bei dem keine 
Zweitwohnsitzsteuer anfällt.

> Wenn mans nüchtern
> betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen
> als an meinem Nebenwohnsitz.

Um die Zeit geht es nicht: "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend 
benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des 
Einwohners liegt."

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


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A. K. schrieb:
>> Wenn mans nüchtern
>> betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen
>> als an meinem Nebenwohnsitz.
>
> Um die Zeit geht es nicht: "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend
> benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des
> Einwohners liegt."

Wie will man das herausfinden? Und warum sollte man?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard S. schrieb:
> Wie will man das herausfinden?

Das ist O-Ton der Überlinger Satzung, frag dort nach.

Aber gewisse Indizien gibts schon. Wenn auffliegt, dass du dir am 
Zweitwohnsitz eine Zweitfrau hältst, könnten Steuernachforderungen 
drohen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dies rein gewerblicher 
Natur ist.

> Und warum sollte man?

Geld.

von Oliver S. (oliverso)


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Reinhard S. schrieb:
> Ich hab nen Zweitwohnsitz (zwecks Arbeit) und wurde bisher nie danach
> gefragt, an welchem Ort ich mehr Zeit verbringe. Wenn mans nüchtern
> betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen
> als an meinem Nebenwohnsitz.

Das interessiert das Finanzamt in dem Moment, im dem du einen der 
Wohnsitze als beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei der Einkommenssteuer 
absetzen willst.

Oliver

von Reinhard S. (rezz)


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A. K. schrieb:
> Aber gewisse Indizien gibts schon. Wenn auffliegt, dass du dir am
> Zweitwohnsitz eine Zweitfrau hältst, könnten Steuernachforderungen
> drohen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dies rein gewerblicher
> Natur ist.

Ups...

Aber wie kann ich jetzt beweisen/belegen, das meine Zweitfrau nur 
gewerblicher Natur ist? Und wie bring ich das ihr und meiner Erstfrau 
bei? :D

Oliver S. schrieb:
> Das interessiert das Finanzamt in dem Moment, im dem du einen der
> Wohnsitze als beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei der Einkommenssteuer
> absetzen willst.

Ah ok. Das erklärt die Ruhe.

von Oliver S. (oliverso)


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A. K. schrieb:
> Aber gewisse Indizien gibts schon. Wenn auffliegt, dass du dir am
> Zweitwohnsitz eine Zweitfrau hältst, könnten Steuernachforderungen
> drohen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dies rein gewerblicher
> Natur ist.

Das wäre wohl auch im Falle der reinen Gewerblichkeit so.

Oliver

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