Ich wohne in Ort A. Dort habe ich eine Wohnung gemietet, bin dort gemeldet "Hauptwohnsitz"und arbeite dort bei einem internationalen Konzern. Nächsten Monat will ich umziehen in den Ort B; die Wohnung in Ort A werde ich weiter mieten. In Ort B möchte ich meinen neuen Hauptwohnsitz anmelden. In Ort A möchte ich mich abmelden. Bin ich gezwungen in Ort A einen Zweitwohnsitz anzumelden? Kennt sich da jemand aus?
Uboot- S. schrieb: > Bin ich gezwungen in Ort A einen Zweitwohnsitz anzumelden? Sofern du die Wohnung selbst nutzt, ja. Die Ummeldung mußt du nicht separat machen. Das erledigt das Meldeamt am neuen Wohnsitz gleich mit. Im übrigen kann für die Zweitwohnung eine Zweitwohnungssteuer fällig werden, wundere dich also nicht über Post von der Gemeinde.
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Uboot- S. schrieb: > die Wohnung in Ort A werde ich weiter mieten Uboot- S. schrieb: > Bin ich gezwungen in Ort A einen Zweitwohnsitz anzumelden? "Wohnung" und "mieten" deutet darauf hin, dass Du dort wohnst. Und wohnen tut man i.d.R. an einem Wohnsitz und an 0 bis zu beliebig vielen Zweitwohnsitzen.
Uboot- S. schrieb: > Bin ich gezwungen in Ort A > einen Zweitwohnsitz anzumelden? Kennt sich da jemand aus? Ja! Warum willst Du Ort B (Arbeitsort) als Hauptwohnsitz nehmen? Ort B als Zweitwohnsitz: Du kannst diese Wohnung in Ort B steuerlich absetzen für eine gewisse Zeit. Du kannst Heimfahrten zu Ort A (Hauptwohnsitz) absetzen. Nachteil, wenn Ort B hohe Zweitwohnsteuern hat Ort A kann auch Zweitwohnsteuer haben. Die Reglung gilt für Deutschland, wie es im (europäischen) Ausland aussieht, keine Ahnung!
Rick M. schrieb: > Warum willst Du Ort B (Arbeitsort) als Hauptwohnsitz nehmen? A ist Arbeitsort. Er will vermutlich ein Bett für die Woche, und eine lange Anfahrt fürs Finanzamt.
Du kannst beliebig viele Orte haben an welchen du wohnst. Einer ist der Hauptwohnsitz, und der ist steuerwirksam. Dort solltest du deinen Lebensmittelpunk haben. Allenfalls verbringst du deinen Lebensmittelpunkt anderswo und bezeichnest den als Zweitwohnsitz weil er steuermaessig teurer ist. Da kann aber Zoff geben
Es kommt besonders darauf an, wie lange du dich an welchem Ort aufhälst und warum, dadurch wird quasi entschieden welcher dein Erstwohnsitz ist. Der Zweitwohnsitz ist so weit ich weiß nicht nötig, weil steuerlich nur der erste relevant ist.
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Leon B. schrieb: > Der Zweitwohnsitz ist so weit ich weiß nicht nötig, weil steuerlich nur > der erste relevant ist. Ob für den Zweitwohnsitz Steuern anfallen, entscheidet jede Gemeinde für sich. Die Meldepflicht besteht so oder so. Oliver
Wie bereits erwähnt muss die Wohnung -sofern beibehalten wird - auch als Wohnsitz gelten.
Aehhh. Nee. Man kann irgendwo eine Wohnung mieten, ohne dort Wohnsitz zu nehmen. Bezahlen muss man nur an einem Ort. Allenfalls moechte die eine oder die andere Ortschaft dabei mitbestimmen.
Joggel E. schrieb: > Allenfalls moechte die eine oder die andere Ortschaft dabei mitbestimmen. Und teilweise nicht zu knapp. Im Bodenseeraum können am Zweitwohnsitz 28% der Kaltmiete fällig werden.
Leon B. schrieb: > Es kommt besonders darauf an, wie lange du dich an welchem Ort aufhälst > und warum, dadurch wird quasi entschieden welcher dein Erstwohnsitz ist. Ich hab nen Zweitwohnsitz (zwecks Arbeit) und wurde bisher nie danach gefragt, an welchem Ort ich mehr Zeit verbringe. Wenn mans nüchtern betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen als an meinem Nebenwohnsitz. Wenn man etwas sozial veranlagt ist schiebt man den Hauptwohnsitz in die Gemeinde, die man am ehsten mag. Weil Fördermittel oft auch nach Einwohnerzahl berechnet werden.
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Reinhard S. schrieb: > Ich hab nen Zweitwohnsitz (zwecks Arbeit) Das ist freilich exakt jener Zweck von Zweitwohnsitz, bei dem keine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. > Wenn mans nüchtern > betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen > als an meinem Nebenwohnsitz. Um die Zeit geht es nicht: "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."
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A. K. schrieb: >> Wenn mans nüchtern >> betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen >> als an meinem Nebenwohnsitz. > > Um die Zeit geht es nicht: "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend > benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des > Einwohners liegt." Wie will man das herausfinden? Und warum sollte man?
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Reinhard S. schrieb: > Wie will man das herausfinden? Das ist O-Ton der Überlinger Satzung, frag dort nach. Aber gewisse Indizien gibts schon. Wenn auffliegt, dass du dir am Zweitwohnsitz eine Zweitfrau hältst, könnten Steuernachforderungen drohen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dies rein gewerblicher Natur ist. > Und warum sollte man? Geld.
Reinhard S. schrieb: > Ich hab nen Zweitwohnsitz (zwecks Arbeit) und wurde bisher nie danach > gefragt, an welchem Ort ich mehr Zeit verbringe. Wenn mans nüchtern > betrachtet dürfte ich an meinem Hauptwohnsitz weniger Zeit verbringen > als an meinem Nebenwohnsitz. Das interessiert das Finanzamt in dem Moment, im dem du einen der Wohnsitze als beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei der Einkommenssteuer absetzen willst. Oliver
A. K. schrieb: > Aber gewisse Indizien gibts schon. Wenn auffliegt, dass du dir am > Zweitwohnsitz eine Zweitfrau hältst, könnten Steuernachforderungen > drohen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dies rein gewerblicher > Natur ist. Ups... Aber wie kann ich jetzt beweisen/belegen, das meine Zweitfrau nur gewerblicher Natur ist? Und wie bring ich das ihr und meiner Erstfrau bei? :D Oliver S. schrieb: > Das interessiert das Finanzamt in dem Moment, im dem du einen der > Wohnsitze als beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei der Einkommenssteuer > absetzen willst. Ah ok. Das erklärt die Ruhe.
A. K. schrieb: > Aber gewisse Indizien gibts schon. Wenn auffliegt, dass du dir am > Zweitwohnsitz eine Zweitfrau hältst, könnten Steuernachforderungen > drohen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dies rein gewerblicher > Natur ist. Das wäre wohl auch im Falle der reinen Gewerblichkeit so. Oliver
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