Hallo zusammen,
ich brauche mal Euren Rat, am liebsten mit einschlägiger Literatur, die
ich bisher leider nicht finden konnte.
Kurze Produktbeschreibung:
Ich entwickle derzeit ein Hochspannungsnetzteil (Ue 230-500V / Ua >=
10kv <= 15kV) welches eigenständig zwar lauffähig ist, aber durch die
Vorgaben des bestimmungsgemäßen Betriebes nur an Industrielle Kunden zum
Einbau in eine Maschine verkauft werden kann und von diesen auch nur in
einer Anwendung eingesetzt werden kann und darf.
Fragestellung:
Jetzt rückt das Thema Richtlinien, Zulassungen und CE näher.
Ein Teil der CE-Erklärung ist die EMV-Richtlinie um die es sich
eigentlich dreht.
Mein Produkt an sich weist EMV-Probleme (gestrahlt) auf, welche durch
den weiterverarbeitenden Kunden durch seine Applikation (Metallgehäuse)
gelöst werden können. So kann der Kunde durch eine genaue
Applikationsvorgabe die EMV einhalten ohne das ich ein zusätzliches
Gehäuse entwickeln muss.
Aber darf ich ein Produkt überhaupt an einen Industriellen Kunden
verkaufen was eigenständig dem EMV und damit auch dem CE Anspruch nicht
gerecht werden kann?
Kann dies vertraglich geregelt werden und somit die Aufgabe der
Entstörung an den (fachkundigen) Kunden abgetreten werden? Da nach
Maschinenrichtlinie ohne hin eine erneute EMV / CE Erklärung für das
vollständige Produkt erzeugt werden muss.
Ist es möglich bei der CE-Erklärungen z.B. eine Einschränkung bei der
Position EMV-Richtlinie vorzunehmen die auf diese vertragliche Regelung
und die entsprechende Dokumentation verweist?
Oder gibt es gar eine andere LEGALE Methodik der Einigung innerhalb der
Industrie?
Vielen Dank im voraus und Grüße,
Hanseat
Du brauchst gar kein CE.
Du musst RoHS zusichern (und sicherstellen) und zu CE lieferst du dem
OEM nur Angaben, was du einhältst, z.B. Isolationsabstände, zulässige
Umgebungstemp, welche Normen es erfüllt (schliesslich könnte dein Teil
auch ausserhelb der EU eingebaut werden, dort muss man nicht wissen ob
es CE erfüllt, sondern die dortigen Vorschriften).
Ob das Gerät des OEM dann damit CE konform ist, muss der zusichern (und
messen).
Alles was du zusichern kannst (und gemessen hast), verringert die Arbeit
des OEM.
Hanseat schrieb:> Aber darf ich ein Produkt überhaupt an einen Industriellen Kunden> verkaufen was eigenständig dem EMV und damit auch dem CE Anspruch nicht> gerecht werden kann?
Klar darfst du deinen Kunden über den Tisch ziehen, wenn Du den behalten
willst, solltest du das aber nicht.
Es gibt Firmen, da wird für den Komponentenhersteller gefordert, das er
5 dB unter der zutreffenden Abstrahlnorm zu bleiben hat, damit die Firma
überhaupt ne Chance hat, für das Gesamtgerät die Norm zu erfüllen. Man
sollte also
schon das Gerät so bauen das es allein getestet die Norm erfüllt, man
kann es aber dem Kunden denoch als 'bare board' anbieten, wenn er
unbedingt darauf besteht. Dann weis der Kunde mit Blick auf das
zertifizierte module das die Norm im Prinzip schaffbar ist.
Danke für Eure Antworten bisher
MaWin schrieb:> Ob das Gerät des OEM dann damit CE konform ist, muss der zusichern (und> messen).> Alles was du zusichern kannst (und gemessen hast), verringert die Arbeit> des OEM.
Ich habe das ähnlich gesehen nur bisher keine einschlägige Argumentation
diesbezüglich gefunden. Alle anderen Punkte die CE-Relevant währen sind
auch bereits bearbeitet.
Oliver S. schrieb:> Ist zwar auch nur eine Auslegung der Lage, sollte aber genug Input für> weitereRecherchen liefern
Das hat mir sehr geholfen und unterstützt meine Ansicht etwas, danke :)
Es geht mir im allgemeinen auch nicht um die technische Machbarkeit, die
bekommen wir schon hin. Es geht aber natürlich, wie immer... um den
Kostenfaktor. Es macht halt wenig Sinn ein Problem bei einer Komponente
zu lösen, dass durch das Gesamtgerät NACHWEISLICH gelöst ist, nur um
Formalitäten zu befriedigen die man selbst evtl. falsch ausgelegt hat.
Gutachter h.c. schrieb:> Klar darfst du deinen Kunden über den Tisch ziehen, wenn Du den behalten> willst, solltest du das aber nicht.
All dessen bin ich mir bewusst und hättest du meinen Text richtig
gelesen, geht es mir nicht darum jemanden über den Tisch zu ziehen
sondern um die Frage ob ich das Thema Entstörung rechtlich verlagern
darf, da hier nachweislich durch Zusammenarbeit bereits eine Lösung
vorliegt.
Das "sollte" bedeutet eben genau das "sollte", natürlich ist es besser
und einfacher für den OEM, aber der will auch die Kosten drücken und das
geht wenn Teile weggelassen werden die Funktionen übernehmen würden die
ohnehin im Endprodukt enthalten sind, wie das Metallgehäuse.
Versteh mich nicht falsch, ich stimme all deinen Anmerkungen zu, bin
aber mit den Kundengesprächen schon über diesen Punkt der
Anforderungsdefinition hinaus und hänge an den rechtlichen Fragen und
was wie korrekt zu deklarieren ist, wenn man diesen Weg geht. Ich habe
bisher ausschließlich Endkundenprodukte entwickelt und da ist die
Sachlage ganz eindeutig, es gibt kein wenn und aber :)
Gutachter h.c. schrieb:> Es gibt Firmen, da wird für den Komponentenhersteller gefordert, das er> 5 dB unter der zutreffenden Abstrahlnorm zu bleiben hat, damit die Firma> überhaupt ne Chance hat, für das Gesamtgerät die Norm zu erfüllen.
vollkommener Unsinn.
So eine Forderung ist genausoviel Wert wie der Wisch, den man daraufhin
erhält: gar nichts. Ich kenne solche Schriebse, da stehen auch immer die
Prüfbedingungen drin: Da sind dann so nette Dinge wie: 10cm Kabel
maximal am Ausgang, d.h. 5cm, ein Lastwiderstand, ohmsch natürlich, und
nochmal 5cm zurück. Was nützt mir das im Gerät, wenn das Netzteil mit
dieser absolut realitätsfernen Testschaltung die Grenzwerte einhält, ich
aber ein Netzteil benötige was am Ende 20cm Kabel und Step Down Wandler
hat die es treiben muss?
Als NT Hersteller ist es natürlich sehr nett, wenn man eine EMV
Messkurve mitliefert, sodaß der Kunde bei der Gesamtmessung bereits
weiß, wo er mit seinen Ferriten hin muss. Netzteile sind aber zumeisst
recht leicht am Spektrum zu erkennen. Wenn du also soviel Geld übrig
hast, dann lass eine Kurve machen, wenn nicht dann liefere die Nachweise
für alle Bauteile die zwischen Primär und Sekundärseite liegen bezüglich
Spannungsfestigkeit. Außerdem noch entsprechende Layoutausschnitte, dort
aber nach dem Format fragen. Wir hatten schon mit einem Prüflabor zu tun
die wollten die Isolationsabstände 1:1 als pdf zum Ausdrucken, damit der
Tattergreis von prüfer mit seinem alten Messchieber dann die Abstände
nach"raten" konnte. Moderne Labore nehmen dann halt im Idealfall direkt
Gerberdaten. Die bekommt auch dein Kunde nicht zu gesicht, sodaß du dir
um die Geheimhaltung keine Sorgen machen brauchst. So ist jedenfalls
meine Erfahrung.
p.s.: unterschiedliche Komponenten beeinflussen sich unterschiedlich
gegenseitig, deshalb gilt auch die Formel CE +CE != CE. Sprich: Du
kannst nicht 2 Komponenten, die Typgeprüft die CE Zulassung bestehen zu
einem Gerät vereinen und erwarten, daß dort die Grenzwerte dann
ebenfalls eingehalten werden. Das wird nur in wenigen Fällen so sein,
normalerweise beeinflussen die Einzelkomponenten sich gegenseitig
soweit, daß es zu Resonanzen kommt und die sieht man dann in der
Abstrahlungsmessung oder als Reaktion des Gerätes bei der Bestrahlung
von außen.
Mach deine Emissionsmessungen mit und ohne Gehäuse, nur so würde ich als
Kunde glauben, dass ein Gehäuse ausreicht zum Bestehen. Außerdem habe
ich als Kunde dann eine mechanische Referenz an der ich mich orientieren
kann.
Christian B. schrieb:> CE +CE != CE
Wie ich in der Frage bereits geschrieben habe, ist sowohl dem Kunden wie
auch mir bewusst, das nach der Maschinenrichtleine ein Endkundenprodukt
eine eigene CE-Erklärung benötigt und somit auch ein nachgewiesenes
Einhalten der EMV-Grenzwerte, egal wie viele CE-Erklärungen es für
Komponenten gibt. Der Punkt steht außer Frage.
D. C. schrieb:> Mach deine Emissionsmessungen mit und ohne Gehäuse, nur so würde ich als> Kunde glauben, dass ein Gehäuse ausreicht zum Bestehen.
Auch hier gilt, wie bereits oben geschrieben, ist die technische Lösung
nicht mein Problem. Es gibt ein nachweislich bestehendes Gesamtkonzept.
Mir geht es alleine um die Rechtslage, was und wie ich es deklarieren
muss, damit inhaltlich klar ist, dass das Produkt alleine die
EMV-Grenzwerte nicht einhält und somit keine CE-Erklärung erhalten kann.
Diese ist durch den Kunden vollumfänglich (natürlich mit ausreichend
Support) im Rahmen seiner Gerätezulassung selbst zu erstellen und für
Ihn führt sowieso kein Weg daran vorbei -> Maschinenrichtlinie, also hat
er keine Mehrarbeit.
Für mich geht es eher um die Frage, ob man das wie bei den unlisted
Components bei UL handhaben kann. Diese werden ja auch durch den
Endproduktfertiger einfach mit zugelassen, ohne dass der
Komponentenhersteller eine Zulassung erwirken muss.
Danach ist die Komponente eben nur in dieser Applikation verkaufsfähig,
aber mehr soll es auch nicht sein. Es kann und wird nie ein
eigenständiges Produkt werden.
Und hier scheint das OEM-Verhältnis das Mittel der Wahl zu sein,
zumindest was ich bisher darüber gelesen habe.