Hallo zusammen, momentan entwickle und fertige ich kleine Module für den Automobilbereich. Hauptsächlich geht es um kleine Lösungen wie z.B. eine Displaymotorsteuerung da diese werksseitig nicht zufriedenstellend ist. Das ganze erfolgt natürlich von Zuhause aus dem Arbeitszimmer heraus. Keine professionlle Fertigung, keine Mitarbeiter, nichts Nur mein Lötkolben und ich ;) Nun würde ich das ganze gerne als Kleingewerbe anmelden da damit Gewinne generiert werden durch den Verkauf. Zudem war geplant als kleine Nebenquelle zusätzlich Codierungen anzubieten. Da ja ein Produkt hergestellt wird ist die IHK o. die HWK dafür zuständig. Nach meiner Information dafar ich allerdings ohne Meister kein Gewerbe anmelden da dieses ja in einem zulassungspflichtigem Bereich angesiedelt ist. In diesem Fall ja Fahrzeugtechnik und/oder Elektrotechnik. Gibt es hier trotzdem Wege wie ich das ganze Anmelden kann um auf der sicheren Seite zu sein? Gelernt habe ich Industriemechaniker mit elektrotechnischer Fortbildung (EfkffT), Folglich ist das meiste Wissen selbst angeeignet. Viele Grüße und danke für eure Hilfe
Ein Einzelunternehmen z.B. als Handel anzumelden und das fürs erste als Kleingewerbe zu führen ist wahrscheinlich ein häufiger Werdegang von Startup's. Wenn die Auftragnehmer keine grossen Ansprüche bzgl dem fehlende Renomee der neuen kleinen Firma stellen, könnte das klappen. Ich behaupte mal es gibt viele Miniunternehmen, die ohne Meister auskommen. Solange der Auftragnehmer einverstanden ist, geht vieles.
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bin als Einzelunternehmer seit 15 Jahren selbständig, kein Meister - (nur) Facharbeiter.
Ich meine oben naturlich zweimal den Auftraggeber und nicht -Nehmer
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Dietrich H. schrieb: > Ein Einzelunternehmen z.B. als Handel anzumelden und das fürs erste als > Kleingewerbe zu führen ist wahrscheinlich ein häufiger Werdegang von > Startup's. > Wenn die Auftragnehmer keine grossen Ansprüche bzgl dem fehlende Renomee > der neuen kleinen Firma stellen, könnte das klappen. Ich behaupte mal es > gibt viele Miniunternehmen, die ohne Meister auskommen. > Solange der Auftragnehmer einverstanden ist, geht vieles. Ich verkaufe direkt an den Endkunden. Also Auftraggeber in dem Sinne gibt es nicht. Ich produziere die Module auf Lager und verkaufe diese dann direkt. Wenn es angemeldet ist soll das ganze über einen kleinen OnlineShop laufen.
Elektronik -> ElektroG, WEEE, usw. :) Und wenn das ganze noch im Auto verbaut ist und irgendein Gutachter auch nur die leiseste Idee hat das darauf was zurückzuführen sein könnte (bei einem Unfall, Brand, etc.) dann möchte ich nicht derjenige welche sein der das verkauft :) Versicherungen und Gutachter sind ja spitzfindige Füchse wenns um sowas geht.
Nils M. schrieb: > Wenn es angemeldet ist soll das ganze über einen kleinen OnlineShop > laufen. Bei einem Onlineshop, in dem man sich auch noch als Hersteller der Produkte ausgibt, sollte man das sicher 100% rechtssicher vorbereiten, sonst hat man schnell unliebsame Post..
Nils M. schrieb: > Nach meiner Information dafar ich allerdings ohne Meister kein Gewerbe > anmelden da dieses ja in einem zulassungspflichtigem Bereich angesiedelt > ist. Elektronikentwicklung ist keine Elektrotechnik im Sinne des handwerklichen Berufs. Im Kfz-Bereich musst Du Dich dafür mit dem (teuren) Thema ECE-Prüfzeichen auseinandersetzen.
Hmmm schrieb: > Im Kfz-Bereich musst Du Dich dafür mit dem (teuren) Thema > ECE-Prüfzeichen auseinandersetzen. Laut StVZO fallen 'Steuergeräte' für Infotainment nicht in den Bereich der Genehmigungspflichten Bauteile. Zu diesen gehören hauptsächlich sämtliche elektrotechnischen Beleuchtungseinrichtungen die nach außen hin betrieben werden. (Scheinwerfer, Rückleuchten, etc)
Peter P. schrieb im Beitrag #6328038: > Hat bei Dir doch auch nichts genutzt...... Nils M. schrieb: > Nun würde ich das ganze gerne als Kleingewerbe anmelden da damit Gewinne > generiert werden durch den Verkauf Schlecht. Da die Module im Auto fest angeschlossen werden und auf Kommunikation mit z.B. dem Motorsteuergerät zugreifen, braucht entweder der der es einbaut eine Einzelzulassung, was die Sache für ihn verboten teuer macht, oder er darf dss Auto nur ausserhalb des öffentlichen Raums benutzen, z.B. auf einer Rennstrecke, was den Markt stark einschränkt, oder du brauchst eine KBA Allgemeinzulassung die du mit einem e-Zeichen markierst (glücklicherweise entfällt durch den Einbau ins Auto für dich CE und WEEE). Leider bekommst du das e-Zeichen nur wenn das Kraftfahrbundesamt deine Fertigungsstrecke regelmässig zertifiziert, ISO9001 ist Mindestanspruch dazu und die gibt es erst ab 3 Mitarbeitern. Der Meister ist also dein kleinstes Problem, du brauchst keinen. Du kannst die Herstellung von elektronischen Zubehörteilen im Kapitalismus schlicht vergessen, der Markt ist durch die GlobalPlayer quasi verdongelt, daher diktieren die dem Kunden auch was er zu kaufen hat: friss oder stirb, und wenn kaputt dann schmeiss weg, schliesslich möchte die Autoindustrie den Schrott möglichst schnell durch noch grösseren Schrott ersetzen. (Aktuell fällt ihr der Schrott jedoch auf die Füsse, wir haben hier einen Golf8 der seine Fehlerlogs vollhaut und alle Warnlampen anschmeisst, und das VW Werk selbst, inklusive der FE, ist mit 3-maligem Versuch nicht in der Lage, das zu beheben, der Kauf wird jetzt rückabgewickelt, VW darf die Karre auf eigene Kosten verschrotten). Der einzige Weg den du gehen kannst, ist eine Veröffentlichung die den Nachbau durch jedermann ermöglicht. Damit verdient man zwar kein Geld, aber deine Schaltung wird verwendet, deine Entschlüsselung der Protokolle hilft vielleicht jemand anderem.
MaWin schrieb: > Der einzige Weg den du gehen kannst, ist eine Veröffentlichung die den > Nachbau durch jedermann ermöglicht. Damit verdient man zwar kein Geld, > aber deine Schaltung wird verwendet, deine Entschlüsselung der > Protokolle hilft vielleicht jemand anderem. Es weiss ja keiner, wie ausgereift die Entwicklungen sind. Wenn es wirklich gut ist, kann er bei kluger Herangehensweise möglicherweise seine Idee an die entpsrechenden Automobilzulieferer verkaufen. Verschenken durch Veröffentlichung ist dann ein schlechter Ratschlag
Nils M. schrieb: > Laut StVZO fallen 'Steuergeräte' für Infotainment nicht in den Bereich > der Genehmigungspflichten Bauteile. Nach meinem letzten Stand bist Du bei allem, was fest angeschlossen wird, mit ECE-R10 dabei. Es könnte funktionieren, einen Zigarettenanzünder-Adapter mitzuliefern, so dass der feste Anschluss ausserhalb Deines Verantwortungsbereichs liegt.
Grundsätzlich habt ihr recht, ich kann die Sachen aber auch mit dem Hinweis verkaufen das diese im Rahmen der StVZO nicht zugelassen sind. Mir ging es hauptsächlich erst einmal darum wie ich das ganze Anmelden kann ohne entsprechende Qualifiktion in Form eines Meisters. Und wie ich das ganze im Gewerbebogen nennen sollte. Entwicklung von Soft und Hardware sowie Fertigung von Prototypen/Kleinserien?
Nils M. schrieb: > Entwicklung von Soft und Hardware sowie Fertigung von > Prototypen/Kleinserien? Sowas in der Art, am besten mit der üblichen Formulierung "und alle damit zusammenhängenden erlaubnisfreien Tätigkeiten" dahinter.
Wie sieht es dann aus, wenn dr TO das ganze als Bausatz anbietet? mfg
Beitrag #6328353 wurde von einem Moderator gelöscht.
> von Geringverdiener (Gast) > 05.07.2020 19:37 > und was koscht der spaß? Appel und ein Ei !
Nils M. schrieb: > Entwicklung von Soft und Hardware sowie Fertigung von > Prototypen/Kleinserien? zum Beispiel
Bei dem Fall muß man nur aufpassen dass sich nicht die HWK dafür zuständig einschaltet, weil es angeblich eine handwerkl. Tätigkeit wäre. Oder ein Wettbewerber ihn abmahnt wegen irgendwelcher Kleinkram-Fehler, das FA muß man auch im Auge behalten, die langen auch mächtig zu wenn man keine Aghung hat oder die Stadtverwaltung mit einer extra Gewerbe-Mülltonne die jeden Monat richtig satt kostet. Hatten wir alles schon an einem anderen Standort, wo die Behörden oder Ämter nicht mal mit Fakten mit sich reden ließen. Am Besten irgendwo in die Wallachei an die Grenze zu einem ost-europäischen Land oder gleich komplett dorthin, oder dort anmelden, damit man den ganzen Verwaltungs-Kram hier in De gleich vom Tisch hat.
Nils M. schrieb: > Und wie ich das ganze im Gewerbebogen nennen sollte. Statt hier unqualifizierte Antworten zu erwarten, buche lieber bei der nächsten IHK einen Existenzgründungskurs, dass ist allemals besser. Die Leute wissen wenigstens wovon sie reden.
Nils M. schrieb: > momentan entwickle und fertige ich kleine Module für den > Automobilbereich. .. und das ist der Hit ? - und später ? Schon was neues in der Pipeline ? Nils M. schrieb: > z.B. eine > Displaymotorsteuerung da diese werksseitig nicht zufriedenstellend ist. - und die kann jeder einbauen der das kauft ? - und was ist an der werksseitigen nicht zufriedenstellend ? - lade doch mal ein Foto hoch. kann ja sein das hier Neukunden gefunden werden. Nils M. schrieb: > Nach meiner Information Ja dann hast du doch alle Informationen. Wozu fragst du hier noch nach ? - wo hast du dich informiert ? Nils M. schrieb: > Gibt es hier trotzdem Wege wie ich das ganze Anmelden kann um auf der > sicheren Seite zu sein? - sicher vor wem ? Vor deinen Kunden oder ... ? - mach doch einfach ... Mfg
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Hallo Nils! Als ich mich vor rund 30 Jahren selbständig machen wollte, habe ich einen guten Tipp von einem Freund bekommen, der vielleicht auch für Dich interessant sein könnte. Da ich schwerbehindert bin, kümmerte sich das Arbeitsamt und die Hauptfürsorgestelle um mich. Gut, das ist jetzt mein spezieller Fall. Aber die haben etwas gemacht, worauf ich alleine nie gekommen wäre. Ich mußte zur ortsansässigen IHK und dort gegenüber einem Herrn mit Doktortitel erklären was ich so vor hätte. Ich sagte Schaltungs- und Softwareentwicklungen in der Mikroelektronik würde ich gerne durchführen. Durch meinen beruflichen Werdegang, Ausbildung als Fernmeldetechniker sowie staatl. gepr. Elektrotechniker brachte ich wohl die Voraussetzungen mit. Was dann aber von Seiten der IHK kam war für mich ein großes Glück. Man war nämlich der Auffassung, daß diese von mir angestrebte Selbständigkeit eine "freiberufliche Tätigkeit" sei. Ganz wichtig war dabei bei der Anmeldung des Gewerbes die Beschreibung der Tätigkeit! Auf der Gewerbeanmeldung mußte unbedingt stehen: Schaltungsdesign! sowie Softwaredesign! Das Schlüsselwort lautet also Design!!! Das mit der Gewerbeanmeldung ging völlig problemlos durch. Es gibt zahlreiche Vorteile für Freiberufler, unter anderen keine Gewerbesteuer und eine Einnahmeüberschußrechnung reicht dem Finanzamt. Die Module, die Du zum Beispiel bei Deiner Tätigkeit fertigts, sind offiziell notwendig um Richtigkeit Deiner Designertätigkeiten zu überprüfen. Mit der Gewerbeanmeldung als Elektronik-Designer und damit als Freiberufler bin ich sehr gut gefahren. Überprüfe doch mal ob das auch ein Weg für Dich wäre. Mit kollegialen Grüßen Elektronikgustav
Beitrag #6336125 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6336248 wurde von einem Moderator gelöscht.
Schon wieder: Gewerbesteuer war vor Jahren relevant, ist es aber heute durch die Anrechnung bei der Einkommenssteuer kaum noch. Und wenn man statt EÜR bilanzieren muss: das hat nicht nur Nachteile.
Lutz S. schrieb: > Schon wieder: Gewerbesteuer war vor Jahren relevant, ist es aber heute > durch die Anrechnung bei der Einkommenssteuer kaum noch. So ist es. > Und wenn man > statt EÜR bilanzieren muss: das hat nicht nur Nachteile. Wobei man als Gewerbetreibender erst oberhalb 60.000€ Gewinn oder 600.000€ Umsatz bilanzieren muss. Intern lohnt sich eine Bilanz immer, auch wenn man EÜR machen darf. Man hat so als Unternehmer einen deutlich besseren Überblick über das Unternehmen.
Hallo Chris!! Du hast Recht. Gewerbesteuer und Buchführung sind wirklich nicht relevant. Welche Vorteile man als Freiberufler noch so alles hat, kann man hier im Internet so nachlesen. So weit ich mich noch erinnere, war die Kammerzugehörigkeit bei mir damals ein Thema. Ob Handwerkskammer oder die noch heute bestehende Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verursachen Kosten, die man als Freiberufler dann nicht hat. Erst 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, daß die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK verfassungsgemäß sei und damit auch die Pflichtbeiträge. Auch wenn man auf dem Küchentisch sein Gewerbe ausübt, sind diese Beiträge an die IHK zwingend. Ich weiß es nicht, aber ich denke mal das die Zugehörigkeit bei der Handwerkskammer und Handwerksinnung auch nicht kostenlos sein werden. Wenn aber jemand sich Vorteile durch eine Kammerzugehörigkeit verspricht, sollte er auf jeden Fall dort Mitglied werden. Denen ihre Vorgaben muß man dann aber auch einhalten können. Thema Meistertitel. Als Freiberufler hat man mit solchen Organisationen auf jeden Fall nichts am Hut. Mit kollegialen Grüßen Elektronikgustav
Gustav V. schrieb: > Hallo Chris!! > > Du hast Recht. Gewerbesteuer und Buchführung sind wirklich nicht > relevant. > > Welche Vorteile man als Freiberufler noch so alles hat, kann man hier im > Internet so nachlesen. Wichtig ist es aber auch, die Nachteile zu benennen. > So weit ich mich noch erinnere, war die Kammerzugehörigkeit bei mir > damals ein Thema. Ob Handwerkskammer oder die noch heute bestehende > Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verursachen > Kosten, die man als Freiberufler dann nicht hat. Ja, wobei diese Beträge wirklich nicht hoch sind (mit entsprechenden Freigrenzen, bis zu denen man gar nichts zahlt) - und man dort auch eine Anlaufstelle hat. Wenn ich die Kosten, die ich anderswo (Steuerberater, rechts-/Patentanwalt) gehabt hätte, aufrechnen würde, dann sind die IHK-Beiträge wirklich ein Schnäppchen. Dazu muss man deren Angebote natürlich auch nutzen. > Als Freiberufler hat man mit solchen Organisationen auf jeden Fall > nichts am Hut. Man darf aber eben auch vieles nicht - beispielsweise eigene Produkte von der Stange verkaufen (so wie der OP es wohl plant). Um nicht in die Meisterpflicht zu rutschen, reicht es üblicherweise, im Gewerbeschein "industrielle Fertigung" anzugeben (nein, dazu benötigt man keine Produktionshalle ;-) - dann ist die HWK direkt raus. Ich bin auch "nur" Informatiker und vertreibe Industrieelektronik, Mechanik und neuerdings auch Massenartikel für Endverbraucher - ohne irgendwelche Zulassungen oder Einschränkungen. Einfach 10€ für die Gewerbeanmeldung und los ging es. "Industriell betrieben" ist das alles kein Problem.
Nils M. schrieb: > Gibt es hier trotzdem Wege wie ich das ganze Anmelden kann um auf der > sicheren Seite zu sein? Mein alter Chef war gelernter Schreiner, hat dann als Quereinsteiger Fahrzeugelektronik gemacht, hat keinerlei vorzeigbare Qualifikation und jetzt ein siebenstelliges Polster für seine Altersvorsorge auf dem Konto. Er ist eingetragener Kaufmann (e.K.) und ja - er hat auch eine Registrierung beim KBA und ja, er darf E-Kennzeichen aufbringen - auch ohne Master oder Meister. Manuel X. schrieb: > Elektronik -> ElektroG, WEEE, usw. :) > > Und wenn das ganze noch im Auto verbaut ist und irgendein Gutachter auch > nur die leiseste Idee hat das darauf was zurückzuführen sein könnte (bei > einem Unfall, Brand, etc.) dann möchte ich nicht derjenige welche sein > der das verkauft :) > > Versicherungen und Gutachter sind ja spitzfindige Füchse wenns um sowas > geht. Hat es mal wieder - immerhin - nur 4 Beiträge gedauert, bis dieses elende Genöle kommt. Wenn der TO Moralapostelei hätte hören wollen, hätte er die Bibel aufgeschlagen. Meine Güte warum meinen denn immer Leute wie Du, dass sie dieses Geseiere, dass sich hunderttausendfach redundant hier im Forum finden könnten, nochmal schreiben müssen? Der TO wollte ein paar Impulse in Bezug auf seine Firmierung / Aufstellung. Für den Rest gibt es Zulassungen, Versicherungen u.s.w. und wer gewerblich Elektronik handeln will, wird sich hoffentlich sehr genau darüber informiert haben, ob er diesen Aufwand treiben möchte. Also lasst es doch endlich mal gutsein, und beantwortet einfach nur die gestellten Fragen.
Hallo Chris!! Deine Ausführungen leuchten mir ein. Jeder Fall liegt wohl auch anders. Es stimmt ja auch weiter was Du schreibst, wenn man unter anderem etwas herstellt und vertreibt sollte man wirklich nicht den Freiberufler anstreben. Ich wollte ja nur eine weitere Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung aufzeigen, mehr nicht. Einen Ratschlag wollte ich auf keinen Fall abgeben, dazu fühle ich mich nicht kompetent genug. Für mich passte eben die Gewerbeanmeldung als Freiberufler. Elektronik entwickeln und Mikroprozessorprogramme schreiben bestimmten, während meiner beruflichen Lebenszeit, meinen Tagesablauf. Eine Fertigung in dem Sinne hatte ich nie. Ich habe lediglich Labormuster erstellt und Prototypen gebaut. Ganz selten stand mal, zum Austesten einer Entwicklung, eine 0-Serienfertigung von wenigen Geräten an. Wo Du absolut Recht hast ist, wenn Du darauf hinweist, daß immer die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen. Dann kann jeder für sich selbst entscheiden welchen Weg er gehen möchte. Eines versteht sich aber doch von selbst. Hätte ich während meiner selbständigen Berufsausübung grobe Fehler gemacht, hätte ich dafür gerade stehen müßen, egal auf welcher Basis mein Gewerbe angemeldet war. Beispiel: Ich entwickele eine Torsteuerung und mache gravierende Soft- oder Hardwarefehler. Durch solch einen Fehler richtet das Tor bei einem Menschen einen Schaden an, in dem es beim Herabfahren auf den Kopf des Menschen trifft und ihn schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht beauftragt einen Gutachter und der stellt fest, die Torsteuerung hat wegen einem Konstruktionsfehlers versagt. Dann muß der Entwickler der Torsteuerung, also ich, für sein Versagen gerade stehen. So ist das nun einmal. Genau da ist der Unterschied zwischen einem Bastler und einem Profi. Wenn der Gutachter dann gegenüber dem Gericht feststellt, daß der Konstrukteur eines elektronischen Gerätes oder Systems nicht die dazugehörige berufliche Qualifikation vorweisen kann, darf man mal raten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird. Ich hoffe für den Nils, das er den richtigen Weg für sich finden wird. In diesem Sinne mit kollegialen Grüßen Elektronikgustav
Gustav V. schrieb: > Eine Fertigung in dem Sinne hatte ich nie. Ich habe lediglich > Labormuster erstellt und Prototypen gebaut. Ganz selten stand mal, zum > Austesten einer Entwicklung, eine 0-Serienfertigung von wenigen Geräten > an. Vergangenheitsform. Tust es es also mittlerweile nicht mehr? Wegen Reichtums geschlossen?
Nein, wegen Reichtum schließen? Wäre das schön gewesen! Mein Vater hatte keine Altersvorsorge, aber ein Mietshaus. Ich hatte zu große Angst diesen Weg zu gehen. Als ich mich selbständig gemacht habe, bin ich in der gesetzlichen Rentenversicherung geblieben. Und das war gut so. Jeden Monat erhalte ich meine Apanage vom Staat bzw. von der deutschen Rentenversicherung, davon kann ich mir keinen Luxus leisten, ich habe aber auch keine Mangelerscheinungen.
Gustav V. schrieb: > Jeden Monat erhalte ich meine Apanage vom Staat bzw. von der deutschen > Rentenversicherung, davon kann ich mir keinen Luxus leisten, ich habe > aber auch keine Mangelerscheinungen. Und das Mietshaus ist nicht mehr im Familienbesitz? Das müsste dir doch die Rente noch ganz gut aufbessern. :-)
Gustav V. schrieb: > Genau da ist der Unterschied zwischen einem Bastler und einem Profi. > Wenn der Gutachter dann gegenüber dem Gericht feststellt, daß der > Konstrukteur eines elektronischen Gerätes oder Systems nicht die > dazugehörige berufliche Qualifikation vorweisen kann, darf man mal > raten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird. Das spielt dann keine Rolle, weil ein Gerät für gewöhnlich getestet wird. Allerdings kann am Einsatzort eine Störung Einfluss auf die Funktion und zu dem Schadensereignis führen, für die man als Selbständiger für gewöhnlich eine Betriebshaftpflichtversicherung hat(haben sollte) die da für Schäden begrenzt aufkommt. Im Streitfall sorgen die auch für einen Anwalt, Gutachter, Kosten des Rechtsstreits, usw.. Wenn jemand verletzt wird, stellt sich die Frage ob die Berufsgenossenschaft involviert wird und ob die Staatsanwaltschaft überhaupt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz feststellt. Als vermeintlich Schädigender hat man im Rechtsstaat das Recht und die Möglichkeit ein Gegengutachten zu veranlassen, dass dann vielleicht feststellt das höhere Gewalt im Spiel war oder, dass das auslösende Ereignis einfach nicht vorhersehbar war. Der Sorgfalltspflicht kommt dann besondere Bedeutung zu. Den Verwandten oder Hinterbliebenen hilft das zwar eher wenig, aber manchmal bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern nur ein Urteil, was einem nicht gefällt.
Qwertz schrieb: > Gustav V. schrieb: >> Jeden Monat erhalte ich meine Apanage vom Staat bzw. von der deutschen >> Rentenversicherung, davon kann ich mir keinen Luxus leisten, ich habe >> aber auch keine Mangelerscheinungen. > > Und das Mietshaus ist nicht mehr im Familienbesitz? Das müsste dir doch > die Rente noch ganz gut aufbessern. :-) Da irrst Du aber ganz gewaltig mein lieber Scholly.
Das Haus ist zwischenzeitlich verkauft und der Erlös verprasst. Ich muß mich mit der Rente begnügen. Mit meinen 71 Jahren und meiner chronischen Krankheit bin ich, was Konsum anbelangt, inzwischen bescheiden geworden. Mit dem Verbleib in der staatlichen Rentenversicherung habe ich instinktiv richtig gehandelt, was leider nicht immer der Fall in meinem Leben war. Auch wenn jemand von Euch, der heute zwischen 30 und 50 Jahre alt ist und außergewöhnlich viel Geld verdient glaubt, daß das ewig so weiter geht, irrt. Welcher Elektronikentwickler möchte im Alter nur noch Aufträge von Kunden erhalten, nur deshalb, weil der Kunde Mitleid mit uns hat. Ich jedenfalls nicht. Ein 60-jähriger Elektromeister mit eigenem, wenn auch kleinen Elektroinstallationsbetrieb, das geht. Dafür gibt es zahllose Beispiele. Ein 60-jähriger Elektronikentwickler, undenkbar! Selbst Steve Wozniak, Mitbegründer von Apple (ein Jahr jünger als ich), sagte vor kurzem in einem Interview, daß er heute keine Chancen mehr hätte, für Elektronikunternehmen als Entwickler tätig zu werden. Alle meine ehemaligen Kunden würden mir heute wohl keine Entwicklungsaufträge mehr erteilen, vielleicht dürfte ich heute noch das Lager aufräumen, aber dazu habe ich keine Lust. Die meisten Kunden bzw. Auftraggeber, die von Elektronik meistens keine Ahnung haben, bevorzugen junge Entwickler, am besten die mit geringen Entlohnungsforderungen. Das ist nun mal so, Angebot und Nachfrage. Wer von Euch mit Mikrocontroller-Entwicklungen reich werden will, dem wünsche ich viel Glück, denn das braucht man dann. Man spricht und schreibt gerne über die, die erfolgreich waren. Über die, die es nicht geschafft haben, spricht man weniger. Aber das ist die Mehrzahl.
Gustav V. schrieb: > Das Haus ist zwischenzeitlich verkauft und der Erlös verprasst. Das ist natürlich schade. > Ich muß mich mit der Rente begnügen. Mit meinen 71 Jahren und meiner > chronischen Krankheit bin ich, was Konsum anbelangt, inzwischen > bescheiden geworden. Ich wünsche dir auf jeden Fall alles erdenklich Gute! Es zeigt mir, dass man in jungen Jahren sehr gut für später vorsorgen sollte, was ich auch schon seit einiger Zeit beherzige. Es können eben auch mal schlechtere Zeiten im Leben kommen, das hat man ja nicht immer in den eigenen Händen.
Gustav V. schrieb: > Man spricht und schreibt gerne über die, die erfolgreich waren. Über > die, die es nicht geschafft haben, spricht man weniger. Aber das ist die > Mehrzahl. Korrekt, du sprichst von Suvivorship Bias: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Survivorship_Bias
Qwertz schrieb: > Es zeigt mir, dass man in jungen Jahren sehr gut für später vorsorgen > sollte, was ich auch schon seit einiger Zeit beherzige. Es können eben > auch mal schlechtere Zeiten im Leben kommen, das hat man ja nicht immer > in den eigenen Händen. Diversifizierung ist ein Mittel, damit im Alter noch etwas übrig bleibt. Rente kam bisher zuverlässig, Immobilien erhielten im 2.WK Zwangshypotheken, Gold wurde im 2.WK in den USA zwangsumgetauscht gegen Papierdollar ... Geschäftserfolg hat man nicht für die Ewigkeit gepachtet, wie man heute bei manchem Kreuzfahrtschiff und manchem großen Luftfahrtunternehmen sieht. @Nils: Ein Gewerbe für schnell verderbliche Ware muß schnell erfolgreich werden und AUSREICHEND Kunden haben, wenn man davon leben möchte. Nebenher klein anfangen und den Markt sondieren ist wahrscheinlich die dauerhaftere Variante. Ein kostenloser IHK-Lehrgang ist sehr nützlich.
Rudi Radlos schrieb: > Diversifizierung ist ein Mittel, damit im Alter noch etwas übrig bleibt. Bilanzbetrug und Insiderhandel sind auch sehr effektiv.
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