Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbe anmelden ohne Meister


von Nils M. (phexxtor)


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Hallo zusammen,

momentan entwickle und fertige ich kleine Module für den 
Automobilbereich.
Hauptsächlich geht es um kleine Lösungen wie z.B. eine 
Displaymotorsteuerung da diese werksseitig nicht zufriedenstellend ist.
Das ganze erfolgt natürlich von Zuhause aus dem Arbeitszimmer heraus. 
Keine professionlle Fertigung, keine Mitarbeiter, nichts  Nur mein 
Lötkolben und ich ;)

Nun würde ich das ganze gerne als Kleingewerbe anmelden da damit Gewinne 
generiert werden durch den Verkauf. Zudem war geplant als kleine 
Nebenquelle zusätzlich Codierungen anzubieten.

Da ja ein Produkt hergestellt wird ist die IHK o. die HWK dafür 
zuständig. Nach meiner Information dafar ich allerdings ohne Meister 
kein Gewerbe anmelden da dieses ja in einem zulassungspflichtigem 
Bereich angesiedelt ist.
In diesem Fall ja Fahrzeugtechnik und/oder Elektrotechnik.

Gibt es hier trotzdem Wege wie ich das ganze Anmelden kann um auf der 
sicheren Seite zu sein?

Gelernt habe ich Industriemechaniker mit elektrotechnischer Fortbildung 
(EfkffT), Folglich ist das meiste Wissen selbst angeeignet.

Viele Grüße und danke für eure Hilfe

von Dietrich H. (dietrichh)


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Ein Einzelunternehmen z.B. als Handel anzumelden und das fürs erste als 
Kleingewerbe zu führen ist wahrscheinlich ein häufiger Werdegang von 
Startup's.
Wenn die Auftragnehmer keine grossen Ansprüche bzgl dem fehlende Renomee 
der neuen kleinen Firma stellen, könnte das klappen. Ich behaupte mal es 
gibt viele Miniunternehmen, die ohne Meister auskommen.
Solange der Auftragnehmer einverstanden ist, geht vieles.

: Bearbeitet durch User
von Alex (Gast)


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bin als Einzelunternehmer seit 15 Jahren selbständig, kein Meister - 
(nur) Facharbeiter.

von Dietrich H. (dietrichh)


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Ich meine oben naturlich zweimal den Auftraggeber und nicht -Nehmer

Beitrag #6328036 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6328038 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Nils M. (phexxtor)


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Dietrich H. schrieb:
> Ein Einzelunternehmen z.B. als Handel anzumelden und das fürs erste als
> Kleingewerbe zu führen ist wahrscheinlich ein häufiger Werdegang von
> Startup's.
> Wenn die Auftragnehmer keine grossen Ansprüche bzgl dem fehlende Renomee
> der neuen kleinen Firma stellen, könnte das klappen. Ich behaupte mal es
> gibt viele Miniunternehmen, die ohne Meister auskommen.
> Solange der Auftragnehmer einverstanden ist, geht vieles.

Ich verkaufe direkt an den Endkunden. Also Auftraggeber in dem Sinne 
gibt es nicht. Ich produziere die Module auf Lager und verkaufe diese 
dann direkt.

Wenn es angemeldet ist soll das ganze über einen kleinen OnlineShop 
laufen.

von Manuel X. (vophatec)


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Elektronik -> ElektroG, WEEE, usw. :)

Und wenn das ganze noch im Auto verbaut ist und irgendein Gutachter auch 
nur die leiseste Idee hat das darauf was zurückzuführen sein könnte (bei 
einem Unfall, Brand, etc.) dann möchte ich nicht derjenige welche sein 
der das verkauft :)

Versicherungen und Gutachter sind ja spitzfindige Füchse wenns um sowas 
geht.

von Dietrich H. (dietrichh)


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Nils M. schrieb:
> Wenn es angemeldet ist soll das ganze über einen kleinen OnlineShop
> laufen.

Bei einem Onlineshop, in dem man sich auch noch als Hersteller der 
Produkte ausgibt, sollte man das sicher  100% rechtssicher vorbereiten, 
sonst hat man schnell unliebsame Post..

von Hmmm (Gast)


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Nils M. schrieb:
> Nach meiner Information dafar ich allerdings ohne Meister kein Gewerbe
> anmelden da dieses ja in einem zulassungspflichtigem Bereich angesiedelt
> ist.

Elektronikentwicklung ist keine Elektrotechnik im Sinne des 
handwerklichen Berufs.

Im Kfz-Bereich musst Du Dich dafür mit dem (teuren) Thema 
ECE-Prüfzeichen auseinandersetzen.

von Nils M. (phexxtor)


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Hmmm schrieb:
> Im Kfz-Bereich musst Du Dich dafür mit dem (teuren) Thema
> ECE-Prüfzeichen auseinandersetzen.

Laut StVZO fallen 'Steuergeräte' für Infotainment nicht in den Bereich 
der Genehmigungspflichten Bauteile. Zu diesen gehören hauptsächlich 
sämtliche elektrotechnischen Beleuchtungseinrichtungen die nach außen 
hin betrieben werden. (Scheinwerfer, Rückleuchten, etc)

von MaWin (Gast)


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Peter P. schrieb im Beitrag #6328038:
> Hat bei Dir doch auch nichts genutzt......
Nils M. schrieb:
> Nun würde ich das ganze gerne als Kleingewerbe anmelden da damit Gewinne
> generiert werden durch den Verkauf

Schlecht.

Da die Module im Auto fest angeschlossen werden und auf Kommunikation 
mit z.B. dem Motorsteuergerät zugreifen, braucht entweder der der es 
einbaut eine Einzelzulassung, was die Sache für ihn verboten teuer 
macht, oder er darf dss Auto nur ausserhalb des öffentlichen Raums 
benutzen, z.B. auf einer Rennstrecke, was den Markt stark einschränkt, 
oder du brauchst eine KBA Allgemeinzulassung die du mit einem e-Zeichen 
markierst (glücklicherweise entfällt durch den Einbau ins Auto für dich 
CE und WEEE). Leider bekommst du das e-Zeichen nur wenn das 
Kraftfahrbundesamt deine Fertigungsstrecke regelmässig zertifiziert, 
ISO9001 ist Mindestanspruch dazu und die gibt es erst ab 3 Mitarbeitern.

Der Meister ist also dein kleinstes Problem, du brauchst keinen.

Du kannst die Herstellung von elektronischen Zubehörteilen im 
Kapitalismus schlicht vergessen, der Markt ist durch die GlobalPlayer 
quasi verdongelt, daher diktieren die dem Kunden auch was er zu kaufen 
hat: friss oder stirb, und wenn kaputt dann schmeiss weg, schliesslich 
möchte die Autoindustrie den Schrott möglichst schnell durch noch 
grösseren Schrott ersetzen.

(Aktuell fällt ihr der Schrott jedoch auf die Füsse, wir haben hier 
einen Golf8 der seine Fehlerlogs vollhaut und alle Warnlampen 
anschmeisst, und das VW Werk selbst, inklusive der FE, ist mit 3-maligem 
Versuch nicht in der Lage, das zu beheben, der Kauf wird jetzt 
rückabgewickelt, VW darf die Karre auf eigene Kosten verschrotten).

Der einzige Weg den du gehen kannst, ist eine Veröffentlichung die den 
Nachbau durch jedermann ermöglicht. Damit verdient man zwar kein Geld, 
aber deine Schaltung wird verwendet, deine Entschlüsselung der 
Protokolle hilft vielleicht jemand anderem.

von Dietrich H. (dietrichh)


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MaWin schrieb:
> Der einzige Weg den du gehen kannst, ist eine Veröffentlichung die den
> Nachbau durch jedermann ermöglicht. Damit verdient man zwar kein Geld,
> aber deine Schaltung wird verwendet, deine Entschlüsselung der
> Protokolle hilft vielleicht jemand anderem.

Es weiss ja keiner, wie ausgereift die Entwicklungen sind. Wenn es 
wirklich gut ist, kann er bei kluger Herangehensweise möglicherweise 
seine Idee an die entpsrechenden Automobilzulieferer verkaufen. 
Verschenken durch Veröffentlichung ist dann ein schlechter Ratschlag

von Hmmm (Gast)


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Nils M. schrieb:
> Laut StVZO fallen 'Steuergeräte' für Infotainment nicht in den Bereich
> der Genehmigungspflichten Bauteile.

Nach meinem letzten Stand bist Du bei allem, was fest angeschlossen 
wird, mit ECE-R10 dabei.

Es könnte funktionieren, einen Zigarettenanzünder-Adapter mitzuliefern, 
so dass der feste Anschluss ausserhalb Deines Verantwortungsbereichs 
liegt.

von Nils M. (phexxtor)


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Grundsätzlich habt ihr recht, ich kann die Sachen aber auch mit dem 
Hinweis verkaufen das diese im Rahmen der StVZO nicht zugelassen sind.

Mir ging es hauptsächlich erst einmal darum wie ich das ganze Anmelden 
kann ohne entsprechende Qualifiktion in Form eines Meisters.
Und wie ich das ganze im Gewerbebogen nennen sollte.

Entwicklung von Soft und Hardware sowie Fertigung von 
Prototypen/Kleinserien?

von Hmmm (Gast)


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Nils M. schrieb:
> Entwicklung von Soft und Hardware sowie Fertigung von
> Prototypen/Kleinserien?

Sowas in der Art, am besten mit der üblichen Formulierung "und alle 
damit zusammenhängenden erlaubnisfreien Tätigkeiten" dahinter.

von Lotta  . (mercedes)


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Wie sieht es dann aus, wenn dr TO das ganze
als Bausatz anbietet?


mfg

Beitrag #6328353 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Zocker_57 (Gast)


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> von Geringverdiener (Gast)
> 05.07.2020 19:37

> und was koscht der spaß?

Appel und ein Ei !

von Goran E. (gnom_eb_betrach)


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Nils M. schrieb:
> Entwicklung von Soft und Hardware sowie Fertigung von
> Prototypen/Kleinserien?

zum Beispiel

von Jemand (Gast)


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Bei dem Fall muß man nur aufpassen dass sich nicht die HWK dafür 
zuständig einschaltet, weil es angeblich eine handwerkl. Tätigkeit wäre. 
Oder ein Wettbewerber ihn abmahnt wegen irgendwelcher Kleinkram-Fehler,
das FA muß man auch im Auge behalten, die langen auch mächtig zu wenn 
man keine Aghung hat oder die Stadtverwaltung mit einer extra 
Gewerbe-Mülltonne die jeden Monat richtig satt kostet. Hatten wir alles 
schon an einem anderen Standort, wo die Behörden oder Ämter nicht mal 
mit Fakten mit sich reden ließen. Am Besten irgendwo in die Wallachei an 
die Grenze zu einem ost-europäischen Land oder gleich komplett dorthin, 
oder dort anmelden, damit man den ganzen Verwaltungs-Kram hier in De 
gleich vom Tisch hat.

von ;) (Gast)


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Nils M. schrieb:
> Und wie ich das ganze im Gewerbebogen nennen sollte.

Statt hier unqualifizierte Antworten zu erwarten, buche lieber
bei der nächsten IHK einen Existenzgründungskurs, dass ist
allemals besser. Die Leute wissen wenigstens wovon sie reden.

von waybeach95 (Gast)


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Nils M. schrieb:
> momentan entwickle und fertige ich kleine Module für den
> Automobilbereich.
 .. und das ist der Hit ?
- und später ? Schon was neues in der Pipeline ?

Nils M. schrieb:
> z.B. eine
> Displaymotorsteuerung da diese werksseitig nicht zufriedenstellend ist.
- und die kann jeder einbauen der das kauft ?
- und was ist an der werksseitigen nicht zufriedenstellend ?
- lade doch mal ein Foto hoch. kann ja sein das hier Neukunden gefunden 
werden.

Nils M. schrieb:
> Nach meiner Information
 Ja dann  hast du doch alle Informationen. Wozu fragst du hier noch nach 
?
- wo hast du dich informiert ?

Nils M. schrieb:
> Gibt es hier trotzdem Wege wie ich das ganze Anmelden kann um auf der
> sicheren Seite zu sein?
- sicher vor wem ? Vor deinen Kunden oder ... ?
- mach doch einfach ...

Mfg

Beitrag #6330433 wurde von einem Moderator gelöscht.
von BookOfRa2euroForscherVollbild (Gast)


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Angsthase! Geh All-In oder bleib arm

von Gustav V. (elektronikgustav)


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Hallo Nils!

Als ich mich vor rund 30 Jahren selbständig machen wollte, habe ich 
einen guten Tipp von einem Freund bekommen, der vielleicht auch für Dich 
interessant sein könnte.

Da ich schwerbehindert bin, kümmerte sich das Arbeitsamt und die 
Hauptfürsorgestelle um mich. Gut, das ist jetzt mein spezieller Fall.
Aber die haben etwas gemacht, worauf ich alleine nie gekommen wäre.

Ich mußte zur ortsansässigen IHK und dort gegenüber einem Herrn mit 
Doktortitel erklären was ich so vor hätte. Ich sagte Schaltungs- und 
Softwareentwicklungen in der Mikroelektronik würde ich gerne 
durchführen.

Durch meinen beruflichen Werdegang, Ausbildung als Fernmeldetechniker 
sowie staatl. gepr. Elektrotechniker brachte ich wohl die 
Voraussetzungen mit. Was dann aber von Seiten der IHK kam war für mich 
ein großes Glück. Man war nämlich der Auffassung, daß diese von mir 
angestrebte Selbständigkeit eine "freiberufliche Tätigkeit" sei. Ganz 
wichtig war dabei bei der Anmeldung des Gewerbes die Beschreibung der 
Tätigkeit!

Auf der Gewerbeanmeldung mußte unbedingt stehen: Schaltungsdesign! sowie 
Softwaredesign! Das Schlüsselwort lautet also Design!!!

Das mit der Gewerbeanmeldung ging völlig problemlos durch.

Es gibt zahlreiche Vorteile für Freiberufler, unter anderen keine 
Gewerbesteuer und eine Einnahmeüberschußrechnung reicht dem Finanzamt.

Die Module, die Du zum Beispiel bei Deiner Tätigkeit fertigts, sind 
offiziell notwendig um Richtigkeit Deiner Designertätigkeiten zu 
überprüfen.

Mit der Gewerbeanmeldung als Elektronik-Designer und damit als 
Freiberufler bin ich sehr gut gefahren. Überprüfe doch mal ob das auch 
ein Weg für Dich wäre.

Mit kollegialen Grüßen
Elektronikgustav

Beitrag #6336125 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6336248 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lutz S. (lutzs)


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Schon wieder: Gewerbesteuer war vor Jahren relevant, ist es aber heute 
durch die Anrechnung bei der Einkommenssteuer kaum noch. Und wenn man 
statt EÜR bilanzieren muss: das hat nicht nur Nachteile.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Lutz S. schrieb:
> Schon wieder: Gewerbesteuer war vor Jahren relevant, ist es aber heute
> durch die Anrechnung bei der Einkommenssteuer kaum noch.

So ist es.

> Und wenn man
> statt EÜR bilanzieren muss: das hat nicht nur Nachteile.

Wobei man als Gewerbetreibender erst oberhalb 60.000€ Gewinn oder 
600.000€ Umsatz bilanzieren muss.

Intern lohnt sich eine Bilanz immer, auch wenn man EÜR machen darf. Man 
hat so als Unternehmer einen deutlich besseren Überblick über das 
Unternehmen.

von Gustav V. (elektronikgustav)


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Hallo Chris!!

Du hast Recht. Gewerbesteuer und Buchführung sind wirklich nicht 
relevant.

Welche Vorteile man als Freiberufler noch so alles hat, kann man hier im 
Internet so nachlesen.

So weit ich mich noch erinnere, war die Kammerzugehörigkeit bei mir 
damals ein Thema. Ob Handwerkskammer oder die noch heute bestehende 
Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verursachen 
Kosten, die man als Freiberufler dann nicht hat.

Erst 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, daß die 
Zwangsmitgliedschaft bei der IHK verfassungsgemäß sei und damit auch die 
Pflichtbeiträge.
Auch wenn man auf dem Küchentisch sein Gewerbe ausübt, sind diese 
Beiträge an die IHK zwingend.

Ich weiß es nicht, aber ich denke mal das die Zugehörigkeit bei der 
Handwerkskammer und Handwerksinnung auch nicht kostenlos sein werden.

Wenn aber jemand sich Vorteile durch eine Kammerzugehörigkeit 
verspricht, sollte er auf jeden Fall dort Mitglied werden. Denen ihre 
Vorgaben muß man dann aber auch einhalten können. Thema Meistertitel.

Als Freiberufler hat man mit solchen Organisationen auf jeden Fall 
nichts am Hut.

Mit kollegialen Grüßen
Elektronikgustav

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gustav V. schrieb:
> Hallo Chris!!
>
> Du hast Recht. Gewerbesteuer und Buchführung sind wirklich nicht
> relevant.
>
> Welche Vorteile man als Freiberufler noch so alles hat, kann man hier im
> Internet so nachlesen.

Wichtig ist es aber auch, die Nachteile zu benennen.

> So weit ich mich noch erinnere, war die Kammerzugehörigkeit bei mir
> damals ein Thema. Ob Handwerkskammer oder die noch heute bestehende
> Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verursachen
> Kosten, die man als Freiberufler dann nicht hat.

Ja, wobei diese Beträge wirklich nicht hoch sind (mit entsprechenden 
Freigrenzen, bis zu denen man gar nichts zahlt) - und man dort auch eine 
Anlaufstelle hat. Wenn ich die Kosten, die ich anderswo (Steuerberater, 
rechts-/Patentanwalt) gehabt hätte, aufrechnen würde, dann sind die 
IHK-Beiträge wirklich ein Schnäppchen. Dazu muss man deren Angebote 
natürlich auch nutzen.

> Als Freiberufler hat man mit solchen Organisationen auf jeden Fall
> nichts am Hut.

Man darf aber eben auch vieles nicht - beispielsweise eigene Produkte 
von der Stange verkaufen (so wie der OP es wohl plant).

Um nicht in die Meisterpflicht zu rutschen, reicht es üblicherweise, im 
Gewerbeschein "industrielle Fertigung" anzugeben (nein, dazu benötigt 
man keine Produktionshalle ;-) - dann ist die HWK direkt raus.

Ich bin auch "nur" Informatiker und vertreibe Industrieelektronik, 
Mechanik und neuerdings auch Massenartikel für Endverbraucher - ohne 
irgendwelche Zulassungen oder Einschränkungen. Einfach 10€ für die 
Gewerbeanmeldung und los ging es. "Industriell betrieben" ist das alles 
kein Problem.

von Martin S. (sirnails)


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Nils M. schrieb:
> Gibt es hier trotzdem Wege wie ich das ganze Anmelden kann um auf der
> sicheren Seite zu sein?

Mein alter Chef war gelernter Schreiner, hat dann als Quereinsteiger 
Fahrzeugelektronik gemacht, hat keinerlei vorzeigbare Qualifikation und 
jetzt ein siebenstelliges Polster für seine Altersvorsorge auf dem 
Konto.

Er ist eingetragener Kaufmann (e.K.) und ja - er hat auch eine 
Registrierung beim KBA und ja, er darf E-Kennzeichen aufbringen - auch 
ohne Master oder Meister.

Manuel X. schrieb:
> Elektronik -> ElektroG, WEEE, usw. :)
>
> Und wenn das ganze noch im Auto verbaut ist und irgendein Gutachter auch
> nur die leiseste Idee hat das darauf was zurückzuführen sein könnte (bei
> einem Unfall, Brand, etc.) dann möchte ich nicht derjenige welche sein
> der das verkauft :)
>
> Versicherungen und Gutachter sind ja spitzfindige Füchse wenns um sowas
> geht.

Hat es mal wieder - immerhin - nur 4 Beiträge gedauert, bis dieses 
elende Genöle kommt.

Wenn der TO Moralapostelei hätte hören wollen, hätte er die Bibel 
aufgeschlagen.

Meine Güte warum meinen denn immer Leute wie Du, dass sie dieses 
Geseiere, dass sich hunderttausendfach redundant hier im Forum finden 
könnten, nochmal schreiben müssen?

Der TO wollte ein paar Impulse in Bezug auf seine Firmierung / 
Aufstellung. Für den Rest gibt es Zulassungen, Versicherungen u.s.w. und 
wer gewerblich Elektronik handeln will, wird sich hoffentlich sehr genau 
darüber informiert haben, ob er diesen Aufwand treiben möchte.

Also lasst es doch endlich mal gutsein, und beantwortet einfach nur die 
gestellten Fragen.

von Gustav V. (elektronikgustav)


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Hallo Chris!!

Deine Ausführungen leuchten mir ein. Jeder Fall liegt wohl auch anders.

Es stimmt ja auch weiter was Du schreibst, wenn man unter anderem etwas 
herstellt und vertreibt sollte man wirklich nicht den Freiberufler 
anstreben.

Ich wollte ja nur eine weitere Möglichkeit zur selbständigen 
Berufsausübung aufzeigen, mehr nicht. Einen Ratschlag wollte ich auf 
keinen Fall abgeben, dazu fühle ich mich nicht kompetent genug.

Für mich passte eben die Gewerbeanmeldung als Freiberufler. Elektronik 
entwickeln und Mikroprozessorprogramme schreiben bestimmten, während 
meiner beruflichen Lebenszeit, meinen Tagesablauf.

Eine Fertigung in dem Sinne hatte ich nie. Ich habe lediglich 
Labormuster erstellt und Prototypen gebaut. Ganz selten stand mal, zum 
Austesten einer Entwicklung, eine 0-Serienfertigung von wenigen Geräten 
an.

Wo Du absolut Recht hast ist, wenn Du darauf hinweist, daß immer die 
Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen. Dann kann 
jeder für sich selbst entscheiden welchen Weg er gehen möchte.

Eines versteht sich aber doch von selbst. Hätte ich während meiner 
selbständigen Berufsausübung grobe Fehler gemacht, hätte ich dafür 
gerade stehen müßen, egal auf welcher Basis mein Gewerbe angemeldet war.

Beispiel: Ich entwickele eine Torsteuerung und mache gravierende Soft- 
oder Hardwarefehler. Durch solch einen Fehler richtet das Tor bei einem 
Menschen einen Schaden an, in dem es beim Herabfahren auf den Kopf des 
Menschen trifft und ihn schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht beauftragt einen Gutachter und 
der stellt fest, die Torsteuerung hat wegen einem Konstruktionsfehlers 
versagt.
Dann muß der Entwickler der Torsteuerung, also ich, für sein Versagen 
gerade stehen. So ist das nun einmal.

Genau da ist der Unterschied zwischen einem Bastler und einem Profi. 
Wenn der Gutachter dann gegenüber dem Gericht feststellt, daß der 
Konstrukteur eines elektronischen Gerätes oder Systems nicht die 
dazugehörige berufliche Qualifikation vorweisen kann, darf man mal 
raten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird.

Ich hoffe für den Nils, das er den richtigen Weg für sich finden wird.

In diesem Sinne mit kollegialen Grüßen
Elektronikgustav

von Qwertz (Gast)


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Gustav V. schrieb:
> Eine Fertigung in dem Sinne hatte ich nie. Ich habe lediglich
> Labormuster erstellt und Prototypen gebaut. Ganz selten stand mal, zum
> Austesten einer Entwicklung, eine 0-Serienfertigung von wenigen Geräten
> an.

Vergangenheitsform. Tust es es also mittlerweile nicht mehr? Wegen 
Reichtums geschlossen?

von Gustav V. (elektronikgustav)


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Nein, wegen Reichtum schließen? Wäre das schön gewesen!

Mein Vater hatte keine Altersvorsorge, aber ein Mietshaus. Ich hatte zu 
große Angst diesen Weg zu gehen. Als ich mich selbständig gemacht habe, 
bin ich in der gesetzlichen Rentenversicherung geblieben. Und das war 
gut so.

Jeden Monat erhalte ich meine Apanage vom Staat bzw. von der deutschen 
Rentenversicherung, davon kann ich mir keinen Luxus leisten, ich habe 
aber auch keine Mangelerscheinungen.

von Qwertz (Gast)


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Gustav V. schrieb:
> Jeden Monat erhalte ich meine Apanage vom Staat bzw. von der deutschen
> Rentenversicherung, davon kann ich mir keinen Luxus leisten, ich habe
> aber auch keine Mangelerscheinungen.

Und das Mietshaus ist nicht mehr im Familienbesitz? Das müsste dir doch 
die Rente noch ganz gut aufbessern. :-)

von ;) (Gast)


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Gustav V. schrieb:
> Genau da ist der Unterschied zwischen einem Bastler und einem Profi.
> Wenn der Gutachter dann gegenüber dem Gericht feststellt, daß der
> Konstrukteur eines elektronischen Gerätes oder Systems nicht die
> dazugehörige berufliche Qualifikation vorweisen kann, darf man mal
> raten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird.

Das spielt dann keine Rolle, weil ein Gerät für gewöhnlich getestet
wird. Allerdings kann am Einsatzort eine Störung Einfluss auf die
Funktion und zu dem Schadensereignis führen, für die man als
Selbständiger für gewöhnlich eine Betriebshaftpflichtversicherung
hat(haben sollte) die da für Schäden begrenzt aufkommt. Im Streitfall
sorgen die auch für einen Anwalt, Gutachter, Kosten des Rechtsstreits,
usw..
Wenn jemand verletzt wird, stellt sich die Frage ob die
Berufsgenossenschaft involviert wird und ob die Staatsanwaltschaft 
überhaupt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz feststellt.
Als vermeintlich Schädigender hat man im Rechtsstaat das Recht und die 
Möglichkeit ein Gegengutachten zu veranlassen, dass dann vielleicht 
feststellt das höhere Gewalt im Spiel war oder, dass das auslösende
Ereignis einfach nicht vorhersehbar war.  Der Sorgfalltspflicht kommt
dann besondere Bedeutung zu.
Den Verwandten oder Hinterbliebenen hilft das zwar eher wenig, aber
manchmal bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern nur ein Urteil,
was einem nicht gefällt.

von Na, so was aber auch (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Gustav V. schrieb:
>> Jeden Monat erhalte ich meine Apanage vom Staat bzw. von der deutschen
>> Rentenversicherung, davon kann ich mir keinen Luxus leisten, ich habe
>> aber auch keine Mangelerscheinungen.
>
> Und das Mietshaus ist nicht mehr im Familienbesitz? Das müsste dir doch
> die Rente noch ganz gut aufbessern. :-)

Da irrst Du aber ganz gewaltig mein lieber Scholly.

von Gustav V. (elektronikgustav)


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Das Haus ist zwischenzeitlich verkauft und der Erlös verprasst. Ich muß 
mich mit der Rente begnügen. Mit meinen 71 Jahren und meiner chronischen 
Krankheit bin ich, was Konsum anbelangt, inzwischen bescheiden geworden.

Mit dem Verbleib in der staatlichen Rentenversicherung habe ich 
instinktiv richtig gehandelt, was leider nicht immer der Fall in meinem 
Leben war.

Auch wenn jemand von Euch, der heute zwischen 30 und 50 Jahre alt ist 
und außergewöhnlich viel Geld verdient glaubt, daß das ewig so weiter 
geht, irrt. Welcher Elektronikentwickler möchte im Alter nur noch 
Aufträge von Kunden erhalten, nur deshalb, weil der Kunde Mitleid mit 
uns hat. Ich jedenfalls nicht.

Ein 60-jähriger Elektromeister mit eigenem, wenn auch kleinen 
Elektroinstallationsbetrieb, das geht. Dafür gibt es zahllose Beispiele.
Ein 60-jähriger Elektronikentwickler, undenkbar! Selbst Steve Wozniak, 
Mitbegründer von Apple (ein Jahr jünger als ich), sagte vor kurzem in 
einem Interview, daß er heute keine Chancen mehr hätte, für 
Elektronikunternehmen als Entwickler tätig zu werden.

Alle meine ehemaligen Kunden würden mir heute wohl keine 
Entwicklungsaufträge mehr erteilen, vielleicht dürfte ich heute noch das 
Lager aufräumen, aber dazu habe ich keine Lust.

Die meisten Kunden bzw. Auftraggeber, die von Elektronik meistens keine 
Ahnung haben, bevorzugen junge Entwickler, am besten die mit geringen 
Entlohnungsforderungen. Das ist nun mal so, Angebot und Nachfrage.

Wer von Euch mit Mikrocontroller-Entwicklungen reich werden will, dem 
wünsche ich viel Glück, denn das braucht man dann.

Man spricht und schreibt gerne über die, die erfolgreich waren. Über 
die, die es nicht geschafft haben, spricht man weniger. Aber das ist die 
Mehrzahl.

von Qwertz (Gast)


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Gustav V. schrieb:
> Das Haus ist zwischenzeitlich verkauft und der Erlös verprasst.

Das ist natürlich schade.

> Ich muß mich mit der Rente begnügen. Mit meinen 71 Jahren und meiner
> chronischen Krankheit bin ich, was Konsum anbelangt, inzwischen
> bescheiden geworden.

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles erdenklich Gute!

Es zeigt mir, dass man in jungen Jahren sehr gut für später vorsorgen 
sollte, was ich auch schon seit einiger Zeit beherzige. Es können eben 
auch mal schlechtere Zeiten im Leben kommen, das hat man ja nicht immer 
in den eigenen Händen.

von Qwertz (Gast)


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Gustav V. schrieb:
> Man spricht und schreibt gerne über die, die erfolgreich waren. Über
> die, die es nicht geschafft haben, spricht man weniger. Aber das ist die
> Mehrzahl.

Korrekt, du sprichst von Suvivorship Bias:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Survivorship_Bias

von Rudi Radlos (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Es zeigt mir, dass man in jungen Jahren sehr gut für später vorsorgen
> sollte, was ich auch schon seit einiger Zeit beherzige. Es können eben
> auch mal schlechtere Zeiten im Leben kommen, das hat man ja nicht immer
> in den eigenen Händen.


Diversifizierung ist ein Mittel, damit im Alter noch etwas übrig bleibt. 
Rente kam bisher zuverlässig, Immobilien erhielten im 2.WK 
Zwangshypotheken, Gold wurde im 2.WK in den USA zwangsumgetauscht gegen 
Papierdollar ...

Geschäftserfolg hat man nicht für die Ewigkeit gepachtet, wie man heute 
bei manchem Kreuzfahrtschiff und manchem großen Luftfahrtunternehmen 
sieht. @Nils: Ein Gewerbe für schnell verderbliche Ware muß schnell 
erfolgreich werden und AUSREICHEND Kunden haben, wenn man davon leben 
möchte. Nebenher klein anfangen und den Markt sondieren ist 
wahrscheinlich die dauerhaftere Variante. Ein kostenloser IHK-Lehrgang 
ist sehr nützlich.

von J. Marsalek (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> Diversifizierung ist ein Mittel, damit im Alter noch etwas übrig bleibt.

Bilanzbetrug und Insiderhandel sind auch sehr effektiv.

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