Hallo Forum, ich wende mich mit der Frage an alle, die es definitiv wissen. Wie im Titel schon erwähnt, möchte ich bei einem PKW das Abblendlicht über Relais steuern. Die originale Verkabelung ist eine Katastrophe ( geringer Aderquerschnitt, lange Leitungen, viele Steckverbindungen ). Am Ende kommen nur noch 10 Volt an den Lampen an. Ist ein fachlich korrekter aber selbstgestrickter Umbau auf Relais generell mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden? Ich könnte auch im Netz suchen, oder meine Werkstatt fragen etc. Ich frage aber mal Euch. Dazu ist doch ein Forum da. Danke...
Stefan M. schrieb: > Die originale Verkabelung ist eine Katastrophe ( geringer > Aderquerschnitt, lange Leitungen, viele Steckverbindungen ). > Am Ende kommen nur noch 10 Volt an den Lampen an. Es ist ABSICHT daß an den Lampen weniger Spannung ankommt, als von der Batterie bzw. Lichtmaschine erzeugt wird. Denn die '12V' Lampen sind für 13.2V spezifiziert, während der Motor läuft wird aber die Lichtmaschine 14.5V erzeugen, und irgendwo müssen die 1.3V, quasi 10%, ja bleiben. Notfalls baut der Hersteller also dünne Leitungen ein. Daß bei dir nur 10V ankommen, deutet darauf hin, daß die Leitungen und wohl vor allem ihre Anschlüsse (blanke Litzen gehen in Flachstecker und einige Drähte sind schon durchgegammelt ?) so alt und vergammelt sind, daß nicht mehr das rauskommt, was beim Neuwagen mal der Fall war Repariere es, statt es mit irgendeinem Pfusch zu umgehen. Laut StVZO führen Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (mit durchaus weitreichenden Folgen wie Erlöschen des Versicherungsschutzes und Bussgeld, Stilllegung und Aufforderung zum Rückbau), wenn "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" oder "eine Änderung der Fahrzeugklasse" bzw. "eine Verschlechterung der Abgas- bzw. Geräuschemission" eintritt. All das ist bei Einbau eines KFZ Relais in den Lampenstromkreis nicht zu verargumentieren, das Fernlicht hat ja meist auch ein Relais um von Abblendlicht auf Fernlicht umzuschalten.
MaWin schrieb: > Repariere es, statt es mit irgendeinem Pfusch zu umgehen. Das nur 10 Volt ( bei laufendem Motor ) ankommen ist auch bei Neuwagen nichts ungewöhnliches. Es ist eher der Sparzwang der Automobilhersteller der Vater des Übels. In den 80er Jahren haben im Freundeskreis viele erstmal eine Relaisschaltung für´s Licht eingebaut. Spitzenreiter war ein Ford Fiesta ( Neuwagen ) mit 9,5 Volt an der Lampe. Bei dem Fahrzeug um das es mir geht ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts kaputt. Es ist einfach nur schlecht designed. Bei einem Fiat Panda verschmort aber tatsächlich öfter ein Stecker beim Sicherungskasten unter dem Lenkrad. Da fließt der gesamte Strom für die H4 Lampen über unterdimensionierte Steckkontakte... bis man es riecht... Danke MaWin, ich lasse es dann lieber sein. Murphys Gesetz will ich nicht herausfordern.
MaWin schrieb: > Laut StVZO führen Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der > Betriebserlaubnis Nope, nur unter bestimmten Bedingungen: §19: "(2) Die Betriebserlaubnis [...] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird." Ich würde sagen (Vorsicht, keine Expertenmeinung): In diesem Falle sind die Scheinwerfer Anbauteile im Sinne StvZO §19 (3), für die "eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist" bzw, "eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht" vorliegt. Hier vom Tüv selbst nochmal zusammengefasst.
Beitrag #6333762 wurde von einem Moderator gelöscht.
Lustig diese geballte Fachkompetenz hier wieder. Stefan M. schrieb: > Ist ein fachlich korrekter aber selbstgestrickter Umbau auf Relais > generell mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden? Nein. Man muss es nur so machen das im Fall eines defektes nicht gleich alles tot ist. Sprich, 2 Relais, und mindestens 2 Sicherungen.
MaWin schrieb: > Laut StVZO führen Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der > Betriebserlaubnis Das würde ja bedeuten, dass ein Einbau eines Radios, die Betriebserlaubnis erlöschen würde... Äh, glaub ich nich...
Hubert M. schrieb: >> Laut StVZO führen Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der >> Betriebserlaubnis > > Das würde ja bedeuten, dass ein Einbau eines Radios, die > Betriebserlaubnis erlöschen würde... Äh, glaub ich nich... Die Frage ist was als Fahrzeug zugelassen ist. Ergo ob das Radio in der Zulassung steht. Ich denke nicht. ;) Aber beim basteln am Licht muss man noch andere Faktoren berücksichtigen. Minimalist schrieb: > 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder Und genau da kann das Problem liegen. Eine Lampe die mehr Strom bekommt, macht ein helleres Licht. Und das kann zum blenden der anderen Verkehrsteilnehmer führen. (Ich frag mich bis heute wenn Mercedes geschmiert hat für die scheiß blauen Lampen). Es gibt sogar eine Vorschrift, die besagt in welchen Winkel das Licht eingestellt sein muss, und wie viel LUX es haben darf. Ich hab jedenfalls man zugesehen, wie es beim Auto eines Freundes nach ein Birnenwechsel neu eingestellt wurde.
Minimalist schrieb: > MaWin schrieb: >> Laut StVZO führen Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der >> Betriebserlaubnis > > Nope, nur unter bestimmten Bedingungen: > §19: > "(2) Die Betriebserlaubnis [...] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen > werden, durch die > 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, > 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder > 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird." das hat mawin doch auch so geschrieben, du hast es nur beim zitieren abgeschnitten. MaWin schrieb: > Laut StVZO führen Änderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der > Betriebserlaubnis ... wenn "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu > erwarten ist" > oder "eine Änderung der Fahrzeugklasse" bzw. "eine Verschlechterung der > Abgas- bzw. Geräuschemission" eintritt.
Von 10 auf 14V wäre schon eine ziemliche Leistungssteigerung. Wenn das mal die Funzel u.a. mitmacht, Blendungen noch in der Toleranz bleiben etc. Andererseits ist auch eine Mindestlichtleistung pro Leuchtmittel vorgeschrieben und ob die bei 10V erreicht wird?
Einfach machen: Ein Relais für links, eins für rechts. Sicherungen nicht vergessen. Kabel ordentlich verlegen, nix freifliegendes. Ist seit 20 Jahren ein üblicher Umbau, hab bisher von niemandem gehört, das ein Prüfer gemeckert hätte. VG
Der Text oben ist gut. Das machen die Hersteller extra, den Zwangsspannungsabfall ;) Das ist kein Extra, das ist Geld für Kupfer sparen. Und ja, Fiat kann das besonders gut, wenn man mit verschmortem Lampenstecker fährt und das Licht zwei Kerzen entspricht. Die Betriebserlaubnis hat keinen Einfluss darauf wie dunkel man fahren will. Porsche baut beispielweise gleich Relais ein. Aber die Lebensdauer von zB Nightbreakern von Osram geht bei 14,2V noch schneller in die Knie als bei 10Volt.
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Nachdem hier hingebungsvoll theoretisiert und Gesetzestexte zitiert wurden, an dieser Stelle mal ein Erfahrungsbericht aus erster Hand: VW Corrado, der bekanntlich auch ein eher unterdurchschnittliches Licht aufweist. Abhilfe: Scheinwerfer über Relais mit sinnvollen Kabelquerschnitten (2.5mm²) direkt aus Kl. 30 (Batterie +) gespeist. Masseleitungen zu den Scheinwerfern natürlich auch durch solche adäquaten Querschnitts ersetzt. Mit diesem Umbau (der per se übrigens nicht dediziert amtlich abgenommen bzw. eingetragen war) mehrfach zur HU beim TÜV gewesen. Die Modifikation war nie Gegenstand irgendeiner Beanstandung, obwohl deutlich sichtbar (Relais + zusätzliche Sicherungshalter im Motorraum) und hörbar (Klonken der Relais beim Lichteinschalten und Auf- / Abblenden). Ein paar Bedingungen muß ein solcher Umbau natürlich erfüllen, z.T. gibt es in der STVZO auch diesbezügliche Passagen: 1. Handwerklich einwandfreie Ausführung. Alles ordentlich befestigt (Kabel, Relais, keine fliegenden Sicherungshalter verwenden) und sauber verarbeitet (Kabelschuhe gecrimpt - nicht gelötet, Zahnscheiben unter Schrauben). 2. Fahrzeugtaugliches Material (Kabel, Sicherungshalter, Relais) aus dem Fachgroßhandel (Stahlgruber, Trost) verarbeiten, welches den Automotive-Anforderungen (Temperatur, Vibration, Spritzwasser, etc.) auch dauerhaft standhält. 3. Brandsicherheit: Kabel in Bougierrohr geführt, Gummitüllen / Keder an scharfen Blechkanten anbringen. Kabel zwischen Batterieklemme und Sicherungen kürzestmöglich, d.h. Sicherungshalter in unmittelbarer Nähe zur Batterie montieren. Sicheren Abstand einhalten zwischen Kabeln / Bauelementen und allem, was sich im Motorraum dreht oder heiß wird. 4. Redundanz: Der Ausfall einer Komponente (Relais, Sicherung, Kabelbruch) darf niemals dazu führen, daß man nachts urplötzlich in ein schwarzes Loch fährt. Also für Abblend- und Fernlicht rechts und links: Vier Sicherungen, vier Relais. Dann klappt's auch mit dem TÜV ;-)
Es werde (helles) Licht schrieb: > 4. Redundanz: Der Ausfall einer Komponente (Relais, Sicherung, > Kabelbruch) darf niemals dazu führen, daß man nachts urplötzlich in ein > schwarzes Loch fährt. Also für Abblend- und Fernlicht rechts und links: > Vier Sicherungen, vier Relais. Und die Lichtschalter auch doppelt ausgeführt? ;-) Ich würde das ja auch so aufbauen und einem jedem empfehlen, der so eine Aktion macht. Ich bezweifle aber stark, dass dies Vorschrift ist. In meinen bisherigen Fahrzeugen und in denen, die ich jetzt besitze, hängt das Licht eben an einer Sicherung. Was mir übrigens auch ein ähnliches von dir beschriebenes Szenario beschert hat.
Matthias S. schrieb: > Und die Lichtschalter auch doppelt ausgeführt? ;-) > > Ich würde das ja auch so aufbauen und einem jedem empfehlen, der so eine > Aktion macht. Ich bezweifle aber stark, dass dies Vorschrift ist. In > meinen bisherigen Fahrzeugen und in denen, die ich jetzt besitze, hängt > das Licht eben an einer Sicherung. Was mir übrigens auch ein ähnliches > von dir beschriebenes Szenario beschert hat. Serienstand beim gegenständlichen Corrado (wie alle VAG-Fahrzeuge der 90er Jahre): Jeder Lampenfaden (Fern / Abblend) je Seite hat eine eigene Sicherung => Vier Sicherungen. Und den Serienstand sollte man nicht verschlechtern, das könnte den überwachenden Behörden u.U. als argumentative Munition dienen. Ab Sicherungskasten gab's auch vier Kabelabgänge (leider viel zu geringer Querschnitt) bis zu den Scheinwerfern. Allerdings hatte der besagte serienmäßige Baustand tatsächlich einige "single points of failure": 1. Der Lichtschalter (und die gingen tatsächlich gerne kaputt) 2. Der Fernlichtschalter am Lenkstock (ging seltener kaputt) 3. Der Entlastungskontakt (Licht aus beim Motor anlassen) im Zündschloß und ggf. (nicht bei allen Baujahren / Ausstattungen) das zugehörige Relais in der Zentralelektrik Ein weiteres äußerst unschönes Detail: Die Sicherungen lagen (wegen der 4-fach-Schaltungstopologie) erst hinter dem Lichtschalter und der Abblend- / Lichthupenmimik. Am Schalter lag also unabgesichertes Batterie-Plus! Zusätzlich lag am Lichtschalter auch Masse, für die Beleuchtung des Scheinwerfer-Symbols bei eingeschalteter Zündung. (Damit man den Lichtschalter besser findet.) Es kam tatsächlich (nicht häufig, aber es sind Fälle bekannt) vor, daß bei defektem Lichtschalter lose, leitfähige Innereien einen Kurzschluß zwischen unabgesichertem Kl. 30 und Masse verursacht haben => Kabelbrand! Wie diese Konstruktion durch die FMEA gekommen ist, frage ich mich... Ich kenne die Bauvorschriften nicht im Detail, aber plötzlich erlöschendes Licht während einer Nachtfahrt ist noch deutlich unangenehmer als eine allfällig erlöschende Betriebserlaubnis ;-) Daher hatte ich alle Maßnahmen getroffen, um diesbezüglich keine Verschlechterung gegenüber dem serienmäßigen Zustand herbeizuführen.
Es werde (helles) Licht schrieb: > Matthias S. schrieb: >> In meinen bisherigen Fahrzeugen und in denen, die ich jetzt besitze, hängt >> das Licht eben an einer Sicherung. Müssen amerikanische Fahrzeuge sein, ist in Europa (bzw. ECE - Staaten) nicht zulässig und muss daher bei einem Import umgerüstet werden (daher nimmt man sinnigerweise Fahrzeuge in Kanada-Ausführungen). > Serienstand beim gegenständlichen Corrado (wie alle VAG-Fahrzeuge der > 90er Jahre): Jeder Lampenfaden (Fern / Abblend) je Seite hat eine eigene > Sicherung => Vier Sicherungen. Ja, vier Sicherungen, damit ein durchbrennender Lampenfaden jeweils nur eine Sicherung auslöst. Kenne ich nicht anders und ist irgendwie sogar Vorschrift bei Glühlampen. > Ein weiteres äußerst unschönes Detail: Die Sicherungen lagen (wegen der > 4-fach-Schaltungstopologie) erst hinter dem Lichtschalter und der > Abblend- / Lichthupenmimik. Am Schalter lag also unabgesichertes > Batterie-Plus! Zusätzlich lag am Lichtschalter auch Masse, für die > Beleuchtung des Scheinwerfer-Symbols bei eingeschalteter Zündung. (Damit > man den Lichtschalter besser findet.) Es kam tatsächlich (nicht häufig, > aber es sind Fälle bekannt) vor, daß bei defektem Lichtschalter lose, > leitfähige Innereien einen Kurzschluß zwischen unabgesichertem Kl. 30 > und Masse verursacht haben => Kabelbrand! Habe ich zwar noch nie erlebt oder von gehört; aber ich bin ja auch erst ca. 40 Jahre mit Kfz-Elektrik & Elektronik befasst... > Wie diese Konstruktion durch die FMEA gekommen ist, frage ich mich... Ich mich nicht, denn das ist seit den 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts wohl so üblich. Und auch bei den (Spezial-) Fahrzeugen, denen ich komplette E-Anlagen gebaut hatte, wurde das so geschaltet. Die "überwachenden Behörden" zeigten für die Schaltung der E-Anlagen bisher völliges Desinteresse und auch die Versicherungen interessierte das Alles nicht, obwohl mit diesen Fahrzeugen schon eine Reihe schwerer und auch -leider- tötliche Unfälle passierten. > Ich kenne die Bauvorschriften nicht im Detail, aber plötzlich > erlöschendes Licht während einer Nachtfahrt ist noch deutlich > unangenehmer als eine allfällig erlöschende Betriebserlaubnis ;-) Ja, und erst die "allfällig erlöschende Betriebserlaubnis" beim Leeren des Aschenbechers... ;-) >Ein paar Bedingungen muß ein solcher Umbau natürlich erfüllen, z.T. gibt >es in der STVZO auch diesbezügliche Passagen: Interessant, wo steht das da? Im §60 oder §61 STVZO? >1. Handwerklich einwandfreie Ausführung. Alles ordentlich befestigt >(Kabel, Relais, keine fliegenden Sicherungshalter verwenden) und sauber >verarbeitet (Kabelschuhe gecrimpt - nicht gelötet, Zahnscheiben unter Schrauben). Mist, Starter- und Ladeleitungen löte ich wg. der Haltbarkeit und Spannungsabfällen grundsätzlich -> Muss ich jetzt in den Knast? ;-) >2. Fahrzeugtaugliches Material (Kabel, Sicherungshalter, Relais) aus dem >Fachgroßhandel (Stahlgruber, Trost) verarbeiten,... Schon wieder Alles falsch gemacht -> ich beziehe vorzugsweise Komponenten von H&B oder WM (oder auch aus der Bucht!). Und manchmal verwende ich sogar gebrauchte Teile (z.B. sauerstoffreies Kupferkabel!!!) oder baue VW-Relais in BMWs ein. Bin ich ein Böser! ;-) ... >4. Redundanz: Der Ausfall einer Komponente (Relais, Sicherung, >Kabelbruch) darf niemals dazu führen, daß man nachts urplötzlich in ein >schwarzes Loch fährt. Also für Abblend- und Fernlicht rechts und links: >Vier Sicherungen, vier Relais. Redundanz? Im Auto? Also 4 Relais => OK, aber nur 4 Sicherungen? Lieber 8 Sicherungen. In Parallel-und/oder Reihenschaltung. Und wenn auf den redundanten Kabeln keine redundante Software läuft, geht das sowieso nicht! Was so alles in der STVZO steht! ;-) Bisher ein doch recht unterhaltsamer Thread. Man hat ja auch sonst recht wenig zu lachen in diesen Zeiten, daher: Weiter so! Spuren von Ironie/Sarkasmus sind durchaus beabsichtigt und kein Zufall. Gruß Elux
Reiner O. schrieb: > Müssen amerikanische Fahrzeuge sein, ist in Europa (bzw. ECE - Staaten) > nicht zulässig und muss daher bei einem Import umgerüstet werden (daher > nimmt man sinnigerweise Fahrzeuge in Kanada-Ausführungen). Nein, Japaner. Sicher nicht umgerüstet und sicher für den Europäischen/Deutschen Markt produziert. Da hat eine defekte Abblendlichtlampe (Plastikisolator geschmolzen - kauft keinen Billigscheiß!) für "Dunkel" gesorgt. Wenn ich jetzt aber darüber nachdenke kann ich aber aus dem Kopf heraus nicht mehr sagen, ob das nicht evtl. eine übergeordnete Sicherung war, doch ein paar Jahre her... Für meinen aktuellen Asiaten habe ich gerade im Internet recherchiert, der hat wohl zwei Sicherungen. Vielleicht habe ich da doch altes oder gefährliches Halbwissen weitergegeben...
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Lichterglanz schrieb im Beitrag #6337837: > Das, was Du hier in lustigen Worten dargestellt hast, stand gestern > schon einmal hier, wurde aber wegzensiert. Ich rate Dir, Deinen Text auf > der Platte Deines Rechners zu sichern, so daß Dui ihn noch einmal posten > kannst, falls hier wieder wilde Sau gespielt wird. Ich bekomme E-Mails zu diesen Thread und ich kann allen anderen versichern: nix wurde wegzensiert.
Beitrag #6337863 wurde von einem Moderator gelöscht.
Matthias S. schrieb: > Lichterglanz schrieb im Beitrag #6337837: >> Das, was Du hier in lustigen Worten dargestellt hast, stand gestern >> schon einmal hier, wurde aber wegzensiert. Ich rate Dir, Deinen Text auf >> der Platte Deines Rechners zu sichern, so daß Dui ihn noch einmal posten >> kannst, falls hier wieder wilde Sau gespielt wird. > > Ich bekomme E-Mails zu diesen Thread und ich kann allen anderen > versichern: nix wurde wegzensiert. ....und wie zum Hohn ist es gleich der nächste Beitrag unter Deinem, der rasiert wurde.
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