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#6342711
Aus dem pdf der Bundesnetzagentur: ".. werden die Grenzwerte der Störemissionen sowie für die Nebenaussendungen in den für das Gerät angegebenen Frequenzbereichen nicht eingehalten. Aus den oben genannten Gründen ist davon auszugehen, dass von dem Gerät ein Risiko ausgeht. Somit wurde das Gerät unter Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen in Verkehr gebracht." https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/EuropaeischeVerbote/PI_200200157073.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2