Hey Ich habe etwa 5 Jahre bei einem Maschinenbauer in der Entwicklung gearbeitet. In der Zeit haben wir eine Steuerung entworfen die mittlerweile verschiedene Firmen in ihren Fabriken einsetzen. Die Kunden können nur bedingt Änderungen am System vornehmen, das meiste ist geschützt durch PINs und Passwörter (die ich natürlich weiß). Daher mussten sie dafür immer mit dem Hersteller der Steuerung (meist mit mir) Kontakt aufnehmen und wurden für den Support/EInsatz zur Kasse gebeten. Ich arbeite nun seit einem Jahr nicht mehr bei besagter Firma und führe mittlerweile ein eigenes Unternehmen in der IT Branche. Nun erhielt ich eine Anfrage eines Kunden der die Steuerung verwendet; sie möchten eine größere Umstellung durchführen ich sollte die Organisation für die Arbeiten übernehmen. Das Angebot des Herstellers war ihnen wohl zu hoch... Darf ich das aber? Ich habe mit meinem damaligen Arbeitgeber außer dem normalen Arbeitsvertrag keinerlei weiteren Abmachungen getroffen..
Lorenz schrieb: > Darf ich das aber? Ich habe mit meinem damaligen Arbeitgeber außer dem > normalen Arbeitsvertrag keinerlei weiteren Abmachungen getroffen.. Wenn der Ex-AG die PINs/Passwoerter nach dem Weggang (eines) der Wissenden nicht geaendert hat, ist er selber schuld. wendelsberg
Lorenz schrieb: > Das Angebot des Herstellers war ihnen wohl zu > hoch... dann werden sie auch nicht bei einem Spin-Off des teuren Herstellers einen Auftrag paltzieren sondern die Steuerung komplett neu von einem Dienstleister in einem Billiglohnland machen lassen, bspw. von der Wallner Automation GmbH.
3 Sekunden googeln liefert dir die Antwort, die Gesetzesgrundlage, das zu erwartende Strafmaß, und auch noch zig Adressen geeigneter Anwälte. Da aber Recht keine absolut genaue Wissenschaft ist, sondern im allgemeinen gesprochen wird, kommt es wie immer auf den Einzelfall an. Der Rest ist deine Entscheidung. Oliver
Lorenz schrieb: > Ich arbeite nun seit einem Jahr nicht mehr bei besagter Firma und führe > mittlerweile ein eigenes Unternehmen in der IT Branche. Troll! Wer eine eigene Firma führt stellt so eine so heikle Frage nicht hier im Trollsammelbecken aka "Ausbildung, Studium & Beruf", sondern fragt seinen Anwalt. Das Honorar setzt er dann ab.
Lorenz schrieb: > Darf ich das aber Ein klares Jein. Ist ein Grenzbereich und vieles kommt auf die Darstellung an. Würdest Du z.B. in einem öffentlichen Forum Posten, das Du Passwörter und Pins deines alten AG gespeichert hast und die verwendest um dem Aufträge abzuluchsen, wäre das... unklug? Sofern Du aber nicht (nachweislich) gestohlene Daten verwendest, die Eigentum Deines alten AG sind, würde ich das als rechtlich nicht ganz sauber aber durchaus möglich betrachten. Irgendjemand bei Deinem Kunden quatscht irgendwann bei Deinem alten AG und darauf solltest Du vorbereitet sein, durch eine anwaltliche Beratung. Moralisch ist das definitiv nicht sauber. Aber die beste Methode arm zu bleiben, ist ehrlich zu bleiben. Ich mache sowas nicht. Wie soll Dir dein Kunde vertrauen, wenn der Auftrag darin besteht Deinen alten AG zu betrügen? Könnte es sein, das Dein alter AG den Auftrag garnicht will, weil Ihm mittlerweile das Know How dafür fehlt oder er sich mit Altsystemen nicht dicht machen will? In dem Fall könnte eine Kooperation für beide Seiten doch nützlich sein und niemand wäre der betrogene.
Als Kunde würde ich zwar ein paar Cent sparen. Was ist, wenn der TO Lorenz mal krank ist oder Passwörter zwischenzeitlich aktualisiert wurden? Steht dann die ganze Produktion? Das Eis ist dünn.
Warum lassen sich die Kunden Anlagen verkaufen, an denen sie keine Einstellungen/Änderungen vornehmen können? Warum soll es nicht zulässig sein, dass andere Änderungen an den Anlagen vornehmen dürfen?
wendelsberg schrieb: > Wenn der Ex-AG die PINs/Passwoerter nach dem Weggang (eines) der > Wissenden nicht geaendert hat, ist er selber schuld. Vielleicht sind es keine IoT Anlagen sondern klassische, SPS (oder sonstwie) gesteuerte ohne Netzzugang? Da kann man dann nicht bei Weggang eines Entwicklers bei allen Altanlagen mal eben die Passwörter ändern. Üblicherweise gelten nach meinem Verständnis Passwörter wie physische Schlüssel. Letztere mussten mit Sicherheit bei Ausscheiden des AN abgegeben werden. Nun kann man schlecht verlangen, dass im Gedächtnis gespeicherte Passwörter gelöscht werden, aber vermutlich wird das Recht verlangen, dass von dem Wissen ohne Absprache mit dem ehemaligen AG kein Gebrauch gemacht wird. Mein Rat: lass dich von einem Fachanwalt beraten. Schadenersatzforderungen deines alten AG könnten dich sonst ggf. aus der Bahn werfen als Jungunternehmer.
:
Bearbeitet durch User
ähhhhh schrieb: > Warum lassen sich die Kunden Anlagen verkaufen, an denen sie keine > Einstellungen/Änderungen vornehmen können? weil es auch einstellungen gibt, mit denen man anlagen zerstören kann, wenn man was falsches einstellt.
ähhhhh schrieb: > Warum soll es nicht zulässig sein, dass andere Änderungen an den Anlagen > vornehmen dürfen? Klar, aber nicht mit geklauten Unterlagen des alten AG. Das kann richtig böse enden. Dafür muss man auch nichts unterschrieben haben. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder geschasste AN sich noch schnell die Platten vollhaut und mit den Daten dann fröhlich wildern geht?
Auftragsbestätigung : Programmänderung an Bestandsanlage, unter Bereitstellung der ggf. benötigten Zugangsdaten. Ich denke das hier selbst ein Hacken oder Brute-Force-Attacke zulässig wäre da die Anlage ja dem AG gehört. Was der AG für eine Vereinbahrung mit deinem alten AG bezüglich der Software hat ist ja nicht dein Problem.
Hier schimmert der alte AG durch, der irgendwie persönliche Kontakte mit dem Kundenunternehmen hat.
Eine Alternative wäre beim früheren Arbeitgeber nachzufragen. Mein Arbeitgeber beispielsweise unterhält gute Beziehungen zur Konkurrenz. Da hilft man sich aus, macht Projekte gemeinsam, übernimmt Themen und Kunden voneinander usw. Ist vielleicht gewöhnungsbedürftig, aber kann durchaus fruchtbar sein.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.