Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verwendung firmeninterner Daten


von Lorenz (Gast)


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Hey

Ich habe etwa 5 Jahre bei einem Maschinenbauer in der Entwicklung 
gearbeitet. In der Zeit haben wir eine Steuerung entworfen die 
mittlerweile verschiedene Firmen in ihren Fabriken einsetzen.
Die Kunden können nur bedingt Änderungen am System vornehmen, das meiste 
ist geschützt durch PINs und Passwörter (die ich natürlich weiß). Daher 
mussten sie dafür immer mit dem Hersteller der Steuerung (meist mit mir) 
Kontakt aufnehmen und wurden für den Support/EInsatz zur Kasse gebeten.

Ich arbeite nun seit einem Jahr nicht mehr bei besagter Firma und führe 
mittlerweile ein eigenes Unternehmen in der IT Branche. Nun erhielt ich 
eine Anfrage eines Kunden der die Steuerung verwendet; sie möchten eine 
größere Umstellung durchführen ich sollte die Organisation für die 
Arbeiten übernehmen. Das Angebot des Herstellers war ihnen wohl zu 
hoch...

Darf ich das aber? Ich habe mit meinem damaligen Arbeitgeber außer dem 
normalen Arbeitsvertrag keinerlei weiteren Abmachungen getroffen..

von wendelsberg (Gast)


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Lorenz schrieb:
> Darf ich das aber? Ich habe mit meinem damaligen Arbeitgeber außer dem
> normalen Arbeitsvertrag keinerlei weiteren Abmachungen getroffen..

Wenn der Ex-AG die PINs/Passwoerter nach dem Weggang (eines) der 
Wissenden nicht geaendert hat, ist er selber schuld.

wendelsberg

von Plem Plem (Gast)


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Natürlich nicht.

von KuK (Gast)


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Lorenz schrieb:
> Das Angebot des Herstellers war ihnen wohl zu
> hoch...

dann werden sie auch nicht bei einem Spin-Off des teuren Herstellers 
einen Auftrag paltzieren sondern die Steuerung komplett neu von einem 
Dienstleister
in einem Billiglohnland machen lassen, bspw. von der Wallner Automation 
GmbH.

von Oliver S. (oliverso)


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3 Sekunden googeln liefert dir die Antwort, die Gesetzesgrundlage, das 
zu erwartende Strafmaß, und auch noch zig Adressen geeigneter Anwälte.

Da aber Recht keine absolut genaue Wissenschaft ist, sondern im 
allgemeinen gesprochen wird, kommt es wie immer auf den Einzelfall an.

Der Rest ist deine Entscheidung.

Oliver

von Lach (Gast)


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Lorenz schrieb:
> Ich arbeite nun seit einem Jahr nicht mehr bei besagter Firma und führe
> mittlerweile ein eigenes Unternehmen in der IT Branche.

Troll!

Wer eine eigene Firma führt stellt so eine so heikle Frage nicht hier im 
Trollsammelbecken aka "Ausbildung, Studium & Beruf", sondern fragt 
seinen Anwalt.
Das Honorar setzt er dann ab.

von M. K. (Gast)


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Lorenz schrieb:
> Darf ich das aber

Ein klares Jein.
Ist ein Grenzbereich und vieles kommt auf die Darstellung an.

Würdest Du z.B. in einem öffentlichen Forum Posten, das Du Passwörter 
und Pins deines alten AG gespeichert hast und die verwendest um dem 
Aufträge abzuluchsen, wäre das...

unklug?

Sofern Du aber nicht (nachweislich) gestohlene Daten verwendest, die 
Eigentum Deines alten AG sind, würde ich das als rechtlich nicht ganz 
sauber aber durchaus möglich betrachten.
Irgendjemand bei Deinem Kunden quatscht irgendwann bei Deinem alten AG 
und darauf solltest Du vorbereitet sein, durch eine anwaltliche 
Beratung.

Moralisch ist das definitiv nicht sauber.
Aber die beste Methode arm zu bleiben, ist ehrlich zu bleiben.
Ich mache sowas nicht.
Wie soll Dir dein Kunde vertrauen, wenn der Auftrag darin besteht Deinen 
alten AG zu betrügen?

Könnte es sein, das Dein alter AG den Auftrag garnicht will, weil Ihm 
mittlerweile das Know How dafür fehlt oder er sich mit Altsystemen nicht 
dicht machen will?
In dem Fall könnte eine Kooperation für beide Seiten doch nützlich sein 
und niemand wäre der betrogene.

von oszi40 (Gast)


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Als Kunde würde ich zwar ein paar Cent sparen. Was ist, wenn der TO 
Lorenz mal krank ist oder Passwörter zwischenzeitlich aktualisiert 
wurden? Steht dann die ganze Produktion? Das Eis ist dünn.

von ähhhhh (Gast)


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Warum lassen sich die Kunden Anlagen verkaufen, an denen sie keine 
Einstellungen/Änderungen vornehmen können?

Warum soll es nicht zulässig sein, dass andere Änderungen an den Anlagen 
vornehmen dürfen?

von Christian B. (luckyfu)


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wendelsberg schrieb:
> Wenn der Ex-AG die PINs/Passwoerter nach dem Weggang (eines) der
> Wissenden nicht geaendert hat, ist er selber schuld.

Vielleicht sind es keine IoT Anlagen sondern klassische, SPS (oder 
sonstwie) gesteuerte ohne Netzzugang? Da kann man dann nicht bei Weggang 
eines Entwicklers bei allen Altanlagen mal eben die Passwörter ändern.

Üblicherweise gelten nach meinem Verständnis Passwörter wie physische 
Schlüssel. Letztere mussten mit Sicherheit bei Ausscheiden des AN 
abgegeben werden. Nun kann man schlecht verlangen, dass im Gedächtnis 
gespeicherte Passwörter gelöscht werden, aber vermutlich wird das Recht 
verlangen, dass von dem Wissen ohne Absprache mit dem ehemaligen AG kein 
Gebrauch gemacht wird.

Mein Rat: lass dich von einem Fachanwalt beraten. 
Schadenersatzforderungen deines alten AG könnten dich sonst ggf. aus der 
Bahn werfen als Jungunternehmer.

: Bearbeitet durch User
von Sven K. (quotschmacher)


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ähhhhh schrieb:
> Warum lassen sich die Kunden Anlagen verkaufen, an denen sie keine
> Einstellungen/Änderungen vornehmen können?

weil es auch einstellungen gibt, mit denen man anlagen zerstören kann, 
wenn man was falsches einstellt.

von M. K. (Gast)


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ähhhhh schrieb:
> Warum soll es nicht zulässig sein, dass andere Änderungen an den Anlagen
> vornehmen dürfen?

Klar, aber nicht mit geklauten Unterlagen des alten AG.
Das kann richtig böse enden.
Dafür muss man auch nichts unterschrieben haben.
Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder geschasste AN sich noch schnell die 
Platten vollhaut und mit den Daten dann fröhlich wildern geht?

von Thomas (kosmos)


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Auftragsbestätigung : Programmänderung an Bestandsanlage, unter 
Bereitstellung der ggf. benötigten Zugangsdaten.

Ich denke das hier selbst ein Hacken oder Brute-Force-Attacke zulässig 
wäre da die Anlage ja dem AG gehört.

Was der AG für eine Vereinbahrung mit deinem alten AG bezüglich der 
Software hat ist ja nicht dein Problem.

von Claus W. (Gast)


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Hier schimmert der alte AG durch, der irgendwie persönliche Kontakte mit 
dem Kundenunternehmen hat.

von Jan H. (j_hansen)


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Eine Alternative wäre beim früheren Arbeitgeber nachzufragen. Mein 
Arbeitgeber beispielsweise unterhält gute Beziehungen zur Konkurrenz. Da 
hilft man sich aus, macht Projekte gemeinsam, übernimmt Themen und 
Kunden voneinander usw. Ist vielleicht gewöhnungsbedürftig, aber kann 
durchaus fruchtbar sein.

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