Hi Leute, hier im Forum wurde ja schon oft diskutiert über das Verkaufen selbstgebauter Elektronik. Häufig endet die Diskussion mit Schlussfolgerung, dass man sich an die geltenden Normen halten muss und die CE Konformität erklären muss. Ich habe die Woche auf eBay bei einem ->deutschen Händler ein kleinen Class-D Verstärker TPA3116 gekauft. Die Platine kam nur in einer ESD Tüte verpackt bei mir an. Keine Bedienungsanleitungen, kein CE Zeichen zu sehen. Ist der Händler theoretisch nicht haftbar in dem Falle, wenn der Class-D Amp technische Probleme macht und damit jemanden gefährdet? Oder ist es hier egal, weil es sich um eine Art Bastelkit handelt?
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Verschoben durch Moderator
jedenfalls muss du die CE sowieso neu machen, wenn du das Gerät in ein Gehäuse verbaust..somit ist es so oder so wurscht
deshalb haben auch Jahrelang Computergeschäfte völlig illegal gearbeitet..nur weil die einzelnen Teile CE konform sind, ist diese nicht zusammengebaut gegeben,,
Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät" ergeben?
Holger schrieb: > Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche > Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät" > ergeben? Würde ich so sehen. Denn ein Verstärkermodul ist für sich alleine gar nicht funktionsfähig. Es braucht noch Stromversorgung, Verdrahtung für Ein- und Ausgänge, eventuell Wärmemanagement und abschirmendes Gehäuse. Erst in der Gesamtheit kann festgestellt werden, welche Anforderungen das Gerät erfüllt.
Barebones ohne SSD/Festplatte und Speicher? BTW interessant ist, dass ein Hersteller, OBWOHL man eben wegen dieser noch fehlenden Teile nochmal ran muss, die Schrauben schon mit Gewindekleber versieht, damit man nicht ran kommt. -Jetway :-]
Holger schrieb: > Keine Bedienungsanleitungen, kein CE Zeichen zu sehen. Auf einer Platine ? Wozu ? Die gilt nicht als Gerät und nicht als laieninstallierbar. Eine RoHS Zusicherung wäre gut, damit du zumindest CE konformes Gerät mit Gehäuse (Berührungsschutz) und Netzteil daraus machen kannst ohne eine chemische Grundanalyse durchführen zu müssen. Bauelemente wie Widerstände werden auch nicht mit CE geliefert. Aber ein Netzkabel mit Kaltgerätestecker, denn das ist laieninstallierbar und unterliegt der Niederspannungsverosrdnung. Und eine PC Einsteckkarte, denn die soll der Laie auch in seinen PC stecken.
Ein Lieferant aus Leer von Bausätzen lieferte mir auch ein Netzteilbausatz mit CE-Kennzeichnung. Kann ja bei einem Bausatz eigentlich nicht sein.
Holger D. schrieb: > Ein Lieferant aus Leer von Bausätzen lieferte mir auch ein > Netzteilbausatz mit CE-Kennzeichnung. Kann ja bei einem Bausatz > eigentlich nicht sein. War der Bausatz gekennzeichnet, oder lag ein CE-Schild bei, welches der Erbauer nach Fertigstellung und Selbstzertifizierung an seinem Gerät anbringen kann? Letzteres wäre ja sogar sinnvoll.
Holger schrieb: > Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche > Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät" > ergeben? Nein, ist es nicht. Rohs muß mindestens erfüllt sein, und dafür muß CE drauf. Oliver
Oliver S. schrieb: > Nein, ist es nicht. Rohs muß mindestens erfüllt sein, und dafür muß CE > drauf. Quatsch. Dann müsste auf jeden (RoHS) Widerstand ein CE Kleber, und auf jeden Draht. Du solltest also leicht selbst erkennen, daß deine Theorie grober Unsinn ist. Nur Geräte oder (was ansicht schon Schwachsinn ist aber man wollte den Computererweiterungsplatinenherstellern lieber Steine in den Weg legen) laienistallierbare Platinen müssen ein CE Zeichen tragen. WENN auf einem Gerät CE klebt, DANN signalisiert das auch daß das Gerät RoHS erfüllt, es muss also kein extra RoHS drauf. Sorum geht die Anforderung, nicht andersrum. Leider sind einige Leute mit Logik grob überfordert.
Holger D. schrieb: > Ein Lieferant aus Leer von Bausätzen lieferte mir auch ein > Netzteilbausatz mit CE-Kennzeichnung. Kann ja bei einem Bausatz > eigentlich nicht sein. Bausätze werden wie die sich nach Zusammenbau laut Anleitung ergebenden Dinge behandelt. Wenn also der Bausatz so komplett ist, daß ein Gerät ensteht (was normalerweise mit Netzteil und Gehäuse heisst), klar kommt dann CE drauf.
Holger schrieb: > Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche > Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät" > ergeben? Ja, wenn es sich um Bauteile handelt, die dafür gedacht sind, dass ein Hersteller sie in seinen Geräten verbaut und dann das Komplettgerät prüft. Wenn es sich dagegen um typische Produkte für private Endkunden handelt, bewegt man sich damit rechtlich auf sehr dünnem Eis. Das Gesetz kennt keine "Bastelkits". Der private Endkunde ist doch gar nicht in der Lage, die Einhaltung der "CE-Vorschriften" zu prüfen oder sicherzustellen. Nur weil dein eBay-Händler den Verstärker wie beschrieben verkauft, muss das so nicht richtig sein. Verbindlich kann das nur vor Gericht geklärt werden, aber dazu müsste sich erst mal jemand daran stören und klagen.
Thomas B. schrieb: > Verbindlich kann das nur vor Gericht geklärt > werden, aber dazu müsste sich erst mal jemand daran stören und klagen. Es kommt dir nicht merkwürdig vor dass dies nicht passiert sondern der Zoll hier beide Augen zudrückt. Weil der Zoll das ja sonst so gerne macht.
> Es kommt dir nicht merkwürdig vor dass dies nicht passiert sondern der > Zoll hier beide Augen zudrückt. Weil der Zoll das ja sonst so gerne > macht. Die Frage ist doch nicht nur, ob das Teil zum Import ein CE-Zeichen braucht. Der Zoll kann nicht sehen, ob das Teil an einen Fachmann zur Weiterverarbeitung geht oder an eine Privatperson zum direkten Gebrauch. Die Frage ist vielmehr, ob der Händler das als Bauteil eingestufte Produkt ohne CE-Zeichen dann einem Privatkunden wie ein fertiges Gerät verkaufen darf. Es kommt hier einfach auch auf das Umfeld an, in dem das Produkt angeboten wird. Da gibt es schöne Urteile nach denen z. B. ein Elektromotor, der in einem Industriebedarfskatalog klar ein Bauteil ohne CE- und ElektroG-Anwendbarkeit ist, in einem Modellbaukatalog plötzlich keins mehr ist.
Thomas B. schrieb: > Da gibt es schöne Urteile nach denen z. B. ein > Elektromotor, der in einem Industriebedarfskatalog klar ein Bauteil ohne > CE- und ElektroG-Anwendbarkeit ist, in einem Modellbaukatalog plötzlich > keins mehr ist. Dort fällt er auch nicht unter das ElektroG, sondern bekommt CE wegen der Spielzeugrichtlinie.
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Bearbeitet durch User
Michael B. schrieb: > Dort fällt er auch nicht unter das ElektroG, sondern bekommt CE wegen > der Spielzeugrichtlinie. Das eine schließt das andere nicht aus. Elektrobetriebene Spielzeuge fallen natürlich unter das ElektroG.
Thomas B. schrieb: > Das eine schließt das andere nicht aus. Elektrobetriebene Spielzeuge > fallen natürlich unter das ElektroG. Es ging um einen Motor der für sich alleine kein Gerät darstellt also kein CE benötigt. Aber er ist für sich alleine ein Spielzeug.
Da sind einfach zu viele Chinesen die sich als "deutschen Händler" ausgeben und hinter der großen Mauer verstecken. Da kann man nichts anklagen. Vergiss es.
Helwein V. schrieb: > Da sind einfach zu viele Chinesen die sich als "deutschen Händler" > ausgeben und hinter der großen Mauer verstecken. Da kann man nichts > anklagen. Vergiss es. dochdoch, ein Staat müsste nur wollen, dann geht sehr viel.
ich kann nur aus dem Bereich der Maschinenrichtlinie sprechen, da ist es definitiv so, dass auf einen Baugruppe, welche für sich nicht funktionsfähig ist (im Hinblick auf die Gesamtfunktion) kein CE-Zeichen bekommt, sie darf sogar keines bekommen, sondern der Hersteller/Lieferant muss eine sogenannte Einbauerklärung mitliefern (was eine vereinfachte bzw. verkürzte CE-Erklärung darstellt) Für die Funktion der Gesamtmaschine ist der Komplettierer verantwortlich und dieser muss dann die CE-Erklärung abgeben.
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