Forum: Offtopic Elektronik auf eBay ohne CE


von Holger (Gast)


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Hi Leute,

hier im Forum wurde ja schon oft diskutiert über das Verkaufen 
selbstgebauter Elektronik.
Häufig endet die Diskussion mit Schlussfolgerung, dass man sich an die 
geltenden Normen halten muss und die CE Konformität erklären muss.

Ich habe die Woche auf eBay bei einem ->deutschen Händler ein kleinen 
Class-D Verstärker TPA3116 gekauft.
Die Platine kam nur in einer ESD Tüte verpackt bei mir an.
Keine Bedienungsanleitungen, kein CE Zeichen zu sehen.

Ist der Händler theoretisch nicht haftbar in dem Falle, wenn der Class-D 
Amp technische Probleme macht und damit jemanden gefährdet?
Oder ist es hier egal, weil es sich um eine Art Bastelkit handelt?

: Verschoben durch Moderator
von Peter S (Gast)


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jedenfalls muss du die CE sowieso neu machen, wenn du das Gerät in ein 
Gehäuse verbaust..somit ist es so oder so wurscht

von Peter S (Gast)


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deshalb haben auch Jahrelang Computergeschäfte völlig illegal 
gearbeitet..nur weil die einzelnen Teile CE konform sind, ist diese 
nicht zusammengebaut gegeben,,

von Holger (Gast)


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Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche 
Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät" 
ergeben?

von Sven S. (schrecklicher_sven)


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Holger schrieb:
> Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche
> Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät"
> ergeben?

Würde ich so sehen. Denn ein Verstärkermodul ist für sich alleine gar 
nicht funktionsfähig. Es braucht noch Stromversorgung, Verdrahtung für 
Ein- und Ausgänge, eventuell Wärmemanagement und abschirmendes Gehäuse. 
Erst in der Gesamtheit kann festgestellt werden, welche Anforderungen 
das Gerät erfüllt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Barebones ohne SSD/Festplatte und Speicher?

BTW
interessant ist, dass ein Hersteller,
OBWOHL man eben wegen dieser noch fehlenden Teile nochmal ran muss,
die Schrauben schon mit Gewindekleber versieht,
damit man nicht ran kommt.

-Jetway :-]

von Michael B. (laberkopp)


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Holger schrieb:
> Keine Bedienungsanleitungen, kein CE Zeichen zu sehen.

Auf einer Platine ? Wozu ? Die gilt nicht als Gerät und nicht als 
laieninstallierbar. Eine RoHS Zusicherung wäre gut, damit du zumindest 
CE konformes Gerät mit Gehäuse (Berührungsschutz) und Netzteil daraus 
machen kannst ohne eine chemische Grundanalyse durchführen zu müssen.

Bauelemente wie Widerstände werden auch nicht mit CE geliefert.

Aber ein Netzkabel mit Kaltgerätestecker, denn das ist 
laieninstallierbar und unterliegt der Niederspannungsverosrdnung. Und 
eine PC Einsteckkarte, denn die soll der Laie auch in seinen PC stecken.

von Holger D. (hodoe)


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Ein Lieferant aus Leer von Bausätzen lieferte mir auch ein 
Netzteilbausatz mit CE-Kennzeichnung. Kann ja bei einem Bausatz 
eigentlich nicht sein.

von Soul E. (Gast)


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Holger D. schrieb:

> Ein Lieferant aus Leer von Bausätzen lieferte mir auch ein
> Netzteilbausatz mit CE-Kennzeichnung. Kann ja bei einem Bausatz
> eigentlich nicht sein.

War der Bausatz gekennzeichnet, oder lag ein CE-Schild bei, welches der 
Erbauer nach Fertigstellung und Selbstzertifizierung an seinem Gerät 
anbringen kann? Letzteres wäre ja sogar sinnvoll.

von Oliver S. (oliverso)


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Holger schrieb:
> Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche
> Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät"
> ergeben?

Nein, ist es nicht. Rohs muß mindestens erfüllt sein, und dafür muß CE 
drauf.

Oliver

von Michael B. (laberkopp)


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Oliver S. schrieb:
> Nein, ist es nicht. Rohs muß mindestens erfüllt sein, und dafür muß CE
> drauf.

Quatsch.

Dann müsste auf jeden (RoHS) Widerstand ein CE Kleber, und auf jeden 
Draht.
Du solltest also leicht selbst erkennen, daß deine Theorie grober Unsinn 
ist.

Nur Geräte oder (was ansicht schon Schwachsinn ist aber man wollte den 
Computererweiterungsplatinenherstellern lieber Steine in den Weg legen) 
laienistallierbare Platinen müssen ein CE Zeichen tragen.

WENN auf einem Gerät CE klebt, DANN signalisiert das auch daß das Gerät 
RoHS erfüllt, es muss also kein extra RoHS drauf.

Sorum geht die Anforderung, nicht andersrum. Leider sind einige Leute 
mit Logik grob überfordert.

von Michael B. (laberkopp)


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Holger D. schrieb:
> Ein Lieferant aus Leer von Bausätzen lieferte mir auch ein
> Netzteilbausatz mit CE-Kennzeichnung. Kann ja bei einem Bausatz
> eigentlich nicht sein.

Bausätze werden wie die sich nach Zusammenbau laut Anleitung ergebenden 
Dinge behandelt.

Wenn also der Bausatz so komplett ist, daß ein Gerät ensteht (was 
normalerweise mit Netzteil und Gehäuse heisst), klar kommt dann CE 
drauf.

von Thomas B. (thomas2)


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Holger schrieb:
> Also ist es völlig in Ordnung bestückte Platinen für irgendwelche
> Funktionen ohne CE zu verkaufen solange diese kein richtiges "Endgerät"
> ergeben?

Ja, wenn es sich um Bauteile handelt, die dafür gedacht sind, dass ein 
Hersteller sie in seinen Geräten verbaut und dann das Komplettgerät 
prüft.

Wenn es sich dagegen um typische Produkte für private Endkunden handelt, 
bewegt man sich damit rechtlich auf sehr dünnem Eis. Das Gesetz kennt 
keine "Bastelkits". Der private Endkunde ist doch gar nicht in der Lage, 
die Einhaltung der "CE-Vorschriften" zu prüfen oder sicherzustellen.

Nur weil dein eBay-Händler den Verstärker wie beschrieben verkauft, muss 
das so nicht richtig sein. Verbindlich kann das nur vor Gericht geklärt 
werden, aber dazu müsste sich erst mal jemand daran stören und klagen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Thomas B. schrieb:
> Verbindlich kann das nur vor Gericht geklärt
> werden, aber dazu müsste sich erst mal jemand daran stören und klagen.

Es kommt dir nicht merkwürdig vor dass dies nicht passiert sondern der 
Zoll hier beide Augen zudrückt. Weil der Zoll das ja sonst so gerne 
macht.

von Thomas B. (thomas2)


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> Es kommt dir nicht merkwürdig vor dass dies nicht passiert sondern der
> Zoll hier beide Augen zudrückt. Weil der Zoll das ja sonst so gerne
> macht.

Die Frage ist doch nicht nur, ob das Teil zum Import ein CE-Zeichen 
braucht. Der Zoll kann nicht sehen, ob das Teil an einen Fachmann zur 
Weiterverarbeitung geht oder an eine Privatperson zum direkten Gebrauch.

Die Frage ist vielmehr, ob der Händler das als Bauteil eingestufte 
Produkt ohne CE-Zeichen dann einem Privatkunden wie ein fertiges Gerät 
verkaufen darf. Es kommt hier einfach auch auf das Umfeld an, in dem das 
Produkt angeboten wird. Da gibt es schöne Urteile nach denen z. B. ein 
Elektromotor, der in einem Industriebedarfskatalog klar ein Bauteil ohne 
CE- und ElektroG-Anwendbarkeit ist, in einem Modellbaukatalog plötzlich 
keins mehr ist.

von Michael B. (laberkopp)


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Thomas B. schrieb:
> Da gibt es schöne Urteile nach denen z. B. ein
> Elektromotor, der in einem Industriebedarfskatalog klar ein Bauteil ohne
> CE- und ElektroG-Anwendbarkeit ist, in einem Modellbaukatalog plötzlich
> keins mehr ist.

Dort fällt er auch nicht unter das ElektroG, sondern bekommt CE wegen 
der Spielzeugrichtlinie.

: Bearbeitet durch User
von Thomas B. (thomas2)


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Michael B. schrieb:
> Dort fällt er auch nicht unter das ElektroG, sondern bekommt CE wegen
> der Spielzeugrichtlinie.

Das eine schließt das andere nicht aus. Elektrobetriebene Spielzeuge 
fallen natürlich unter das ElektroG.

von Michael B. (laberkopp)


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Thomas B. schrieb:
> Das eine schließt das andere nicht aus. Elektrobetriebene Spielzeuge
> fallen natürlich unter das ElektroG.

Es ging um einen Motor der für sich alleine kein Gerät darstellt also 
kein CE benötigt. Aber er ist für sich alleine ein Spielzeug.

von Zeitjäger  . (forgoden)


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Da sind einfach zu viele Chinesen die sich als "deutschen Händler" 
ausgeben und hinter der großen Mauer verstecken. Da kann man nichts 
anklagen. Vergiss es.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Helwein V. schrieb:
> Da sind einfach zu viele Chinesen die sich als "deutschen Händler"
> ausgeben und hinter der großen Mauer verstecken. Da kann man nichts
> anklagen. Vergiss es.

dochdoch, ein Staat müsste nur wollen, dann geht sehr viel.

von H. L. (hans_la)


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ich kann nur aus dem Bereich der Maschinenrichtlinie sprechen, da ist es 
definitiv so, dass auf einen Baugruppe, welche für sich nicht 
funktionsfähig ist (im Hinblick auf die Gesamtfunktion) kein CE-Zeichen 
bekommt, sie darf sogar keines bekommen, sondern der 
Hersteller/Lieferant muss eine sogenannte Einbauerklärung mitliefern 
(was eine vereinfachte bzw. verkürzte CE-Erklärung darstellt) Für die 
Funktion der Gesamtmaschine ist der Komplettierer verantwortlich und 
dieser muss dann die CE-Erklärung abgeben.

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