Hallo, ich möchte zum 30.09 gehen, will aber schon nächster Woche das Kündigungsschreiben abgeben. Kündigungsfristen sind bei einem IGM-Metallunternehmen zum 15. bzw. Monatsende. Das heißt das Kündigungsschreiben müsste bis spätestens 30.08 der Personalabteilung vorliegen. Hier in dem Fall habe ich mit dem Chef vereinabart, dass ich bis 30.09 bleibe, um das Projekt an einem Kollegen zu übergeben. Ab dem 01.10 wäre ich schon in einer anderen Firma. Wie formuliere ich es richtig? Hiermit möchte ich zum 30.09.2020 kündigen oder muss ich schreiben hiermit möchte ich innerhalb der Frist zum Monatsende 30.09.2020 kündigen. Würde die Formulierung so passen? Vielen Dank
hansel schrieb: > Hiermit möchte ich zum 30.09.2020 kündigen Kündigen muss man nicht möchten. https://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/kuendigungsschreiben-arbeitsvertrag-vom-arbeitnehmer/ https://karrierebibel.de/kundigungsschreiben-muster/
Mit sofortiger Wirkung! Wenn der Arbeitgeber Deine Kündigung erhält, wird die Kündigungsfrist wirksam. Während dieser Frist darfst Du den Resturlaub und Überstunden abfeiern. Dein Arbeitgeber teilt Dir mit, wann Dein letzter Tag in der Firma sein wird.
Sven S. schrieb: > Mit sofortiger Wirkung! FALSCH. FIRSTGERECHT zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das FRISTGERECHT ist wichtig. Ansonsten ist das eine Firstlose Kündigung deinerseits.
Hiermit kündige ich zum 30.9. Natürlich darfst du schreiben, was du kündigst (unser Arbeitsverhältnis), dass es ordentlich und fristgerecht ist (das ist sinnvoll, falls Du dich doch vertan hast, mit der Frist) oder warum und wieso. Du kannst aber selbst das "hiermit" weglassen, es ist eindeutig, was Du meinst. Und wenn die Frist OK ist, ist es auch fristgerecht und ordentlich.
Hast Du tatsächlich nur einen Monat Kündigungsfrist? Die von Dir mitgeteilten 15. bzw ultimo sind lediglich mögliche Termine, keine Fristen! Ansonsten vollinhaltliche Zustimmung zu A. S.
Percy N. schrieb: > Hast Du tatsächlich nur einen Monat Kündigungsfrist? > Die von Dir mitgeteilten 15. bzw ultimo sind lediglich mögliche Termine, > keine Fristen! Die neuen Verträge sind leider so. Bei einigen verlängert sich die Frist aber wenn man jede Menge Jahre im Betrieb ist. Es hat halt Vor-und Nachteile wenn man so eine kurze Frist hat. Besonders Psychologischer Natur. 6 Monate in ein Betrieb gehen wo man nicht mehr hin will, kann Folter sein. Ein sicheres Gehalt schön und gut, aber die Belastung ist doch immens. Und das können nur die ganz harten ab. Ergo. "Lieber ein kurzes Ende mit Schrecken, als ein langer Schrecken bis zum Ende."
Schlaumaier schrieb: > Es hat halt Vor-und Nachteile wenn man so eine kurze Frist hat. > Besonders Psychologischer Natur. 6 Monate in ein Betrieb gehen wo man > nicht mehr hin will, kann Folter sein. Ein sicheres Gehalt schön und > gut, aber die Belastung ist doch immens. Und das können nur die ganz > harten ab. Hinzu kommt das Problem, sich einen attraktiven neuen Arbeitsplatz zu schießen, der bis nächstes Jahr um drei freigehalten wird. Wer mit so langen Vorlaufzeiten Personal plant, der sucht auch gründlich (= zeitaufwändig) aus. Da reden wir plötzlich über mehr als ein Jahr.
Es gibt neben der Kündigung die Möglichkeit des Aufhebungsvertrags. Ob das nützlicher für Dich ist, solltest Du selbst googeln.
Alex schrieb: > Darf man als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen? Klar geht das. Je nach Grund oft mit Zahlung von Geld (positiv oder negativ)
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