Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungschreiben richtiges Datum


von hansel (Gast)


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Hallo,

ich möchte zum 30.09 gehen, will aber schon nächster Woche das 
Kündigungsschreiben abgeben.

Kündigungsfristen sind bei einem IGM-Metallunternehmen zum 15. bzw. 
Monatsende.

Das heißt das Kündigungsschreiben müsste bis spätestens 30.08 der 
Personalabteilung vorliegen. Hier in dem Fall habe ich mit dem Chef 
vereinabart, dass ich bis 30.09 bleibe, um das Projekt an einem Kollegen 
zu übergeben. Ab dem 01.10 wäre ich schon in einer anderen Firma. Wie 
formuliere ich es richtig?

Hiermit möchte ich zum 30.09.2020 kündigen
oder muss ich schreiben
hiermit möchte ich innerhalb der Frist zum Monatsende 30.09.2020 
kündigen.

Würde die Formulierung so passen?

Vielen Dank

von Georg M. (g_m)


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von gretel (Gast)


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Hallo,

lass auf jeden Fall das "möchte" weg!

Grüße Gretel

von gretel (Gast)


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Hallo Georg,

hast gewonnen, Du warst schneller.

Grüße Gretel

von Sven S. (schrecklicher_sven)


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Mit sofortiger Wirkung!
Wenn der Arbeitgeber Deine Kündigung erhält, wird die Kündigungsfrist 
wirksam. Während dieser Frist darfst Du den Resturlaub und Überstunden 
abfeiern. Dein Arbeitgeber teilt Dir mit, wann Dein letzter Tag in der 
Firma sein wird.

von Schlaumaier (Gast)


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Sven S. schrieb:
> Mit sofortiger Wirkung!

FALSCH.

FIRSTGERECHT zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das FRISTGERECHT ist wichtig.  Ansonsten ist das eine Firstlose 
Kündigung deinerseits.

von A. S. (Gast)


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Hiermit kündige ich zum 30.9.

Natürlich darfst du schreiben, was du kündigst (unser 
Arbeitsverhältnis), dass es ordentlich und fristgerecht ist (das ist 
sinnvoll, falls Du dich doch vertan hast, mit der Frist) oder warum und 
wieso.

Du kannst aber selbst das "hiermit" weglassen, es ist eindeutig, was Du 
meinst. Und wenn die Frist OK ist, ist es auch fristgerecht und 
ordentlich.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hast Du tatsächlich nur einen Monat Kündigungsfrist?
Die von Dir mitgeteilten 15. bzw ultimo sind lediglich mögliche Termine, 
keine Fristen!

Ansonsten vollinhaltliche Zustimmung zu A. S.

von Schlaumaier (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Hast Du tatsächlich nur einen Monat Kündigungsfrist?
> Die von Dir mitgeteilten 15. bzw ultimo sind lediglich mögliche Termine,
> keine Fristen!

Die neuen Verträge sind leider so. Bei einigen verlängert sich die Frist 
aber wenn man jede Menge Jahre im Betrieb ist.

Es hat halt Vor-und Nachteile wenn man so eine kurze Frist hat. 
Besonders Psychologischer Natur.  6 Monate in ein Betrieb gehen wo man 
nicht mehr hin will, kann Folter sein. Ein sicheres Gehalt schön und 
gut, aber die Belastung ist doch immens. Und das können nur die ganz 
harten ab.

Ergo.
"Lieber ein kurzes Ende mit Schrecken, als ein langer Schrecken bis zum 
Ende."

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Es hat halt Vor-und Nachteile wenn man so eine kurze Frist hat.
> Besonders Psychologischer Natur.  6 Monate in ein Betrieb gehen wo man
> nicht mehr hin will, kann Folter sein. Ein sicheres Gehalt schön und
> gut, aber die Belastung ist doch immens. Und das können nur die ganz
> harten ab.

Hinzu kommt das Problem, sich einen attraktiven neuen Arbeitsplatz zu 
schießen, der bis nächstes Jahr um drei freigehalten wird. Wer mit so 
langen Vorlaufzeiten Personal plant, der sucht auch gründlich (= 
zeitaufwändig) aus. Da reden wir plötzlich über mehr als ein Jahr.

von Rudi Radlos (Gast)


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Es gibt neben der Kündigung die Möglichkeit des Aufhebungsvertrags.
Ob das nützlicher für Dich ist, solltest Du selbst googeln.

von Alex (Gast)


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Darf man als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?

von Martin (Gast)


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Alex schrieb:

> Darf man als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?

Selbstverständlich.

von A. S. (Gast)


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Alex schrieb:
> Darf man als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?

Klar geht das. Je nach Grund oft mit Zahlung von Geld (positiv oder 
negativ)

von Claus W. (Gast)


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Bis zum 1. Oktober in diesem Thread...

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