Absage nach Mainzer Art. Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es nicht) ob ich mit 49 noch in Frage komme nun das: "Es tut uns leid, Ihnen heute absagen zu müssen, und wir hoffen, dass sich Ihr beruflicher Werdegang entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen weiterentwickelt und Sie Ihre Erfahrungen erfolgreich einbringen können. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir bedingt durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absagen auf eingegangene Bewerbungen nicht begründen." Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich mit 49 zu alt bin. In der Vorlesung hat der Professor das schon gesagt (es gab das AGG damals noch nicht). Warum bin ich trotzem in der Vorlesung auf dem Stuhl sitzengeblieben. Zehn Jahre Berufstätigkeit reichen geradeso aus um dem Staat das Bafög zurückzuzahlen. Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran halten will? Was sind das für Leute?
:
Gesperrt durch Moderator
Sei froh, dass du einen deutschen Nachnamen hast, sonst muesstest du jetzt glauben deine Absage waere rassistisch motiviert.
Claus W. schrieb: > Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran > halten will? Was sind das für Leute? Die Ehrlicheren. Gibt auch welche die antworten gar nichts. Schuld ist der Gesetzgeber, könnte ja einen Begründungszwang gesetzlich vorschreiben. Tja, Pustekuchen, das wird die Arbeitgeberlobby niemals dulden.
Claus W. schrieb: > Zehn Jahre Berufstätigkeit reichen geradeso aus um dem > Staat das Bafög zurückzuzahlen. Nur wenn man noch für ne Handvoll Bälger Alimente abdrücken muss. Ansonsten sollten 80-100€ /Monat über 10 Jahre locker drin sein.
Claus W. schrieb: > Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran > halten will? Was sind das für Leute? Der Satz wird verwendet, um möglichst viele Rückfragen bzgl. des Ablehnungsgrundes zu vermeiden. Denn wenn du da jetzt Anrufst und nach einem Grund fragst, kostet das die Personalabteilung Zeit und erhältst vermutlich die gleiche Auskunft. Das AGG ist bezogen auf Bewerbungen ein reiner Papiertiger, da du nur dann eine unzulässige Ablehnung nachweisen kannst, wenn der Personaler völlg inkompetent war. Tatsächlich dran halten will sich praktisch niemand. Es hat schließlich eher keine Vorteile jemanden einzustellen, der von der Norm abweicht, wenn ein gleichwertiger "Normalbewerber" zur Verfügung steht. Da man aber aus diesen Gründe jemanden offiziell nicht ablehnen darf, wird eben kein Grund mehr genannt. Auch ein Begründungszwang liefe bei soetwas ins leere, da dann der Ablehnungsgrund "Sie konnten uns im Bewerbungsgespräch leider nicht überzeugen" etc. lauten würde. Da hilft letztendlich nur sich damit abzufinden und weiterzubewerben - auch wenns schwer ist.
Beitrag #6359248 wurde von einem Moderator gelöscht.
Claus W. schrieb: > Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich mit 49 zu alt bin. hättest Du eine Warze am linken Nasenflügel, und gefragt, ob Du damit in Frage kommst, wäre es ganz sicher die Warze.
Claus W. schrieb: Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es > nicht) ob ich mit 49 noch in Frage komme nun das: Wieso dumm, manche klagen sich mit diese Masche einen Batzen Schadensersatz wegen angeblicher Altersdiskriminierung ein: https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-vorsicht-diskriminierung-in-der-stellenanzeige-a-852773.html https://www.salesjob.de/blog/salescareer/altersdiskriminierung/
Toralf Totmachov schrieb: > Wieso dumm, manche klagen sich mit diese Masche einen Batzen > Schadensersatz wegen angeblicher Altersdiskriminierung ein: > > https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-vorsicht-diskriminierung-in-der-stellenanzeige-a-852773.html 1. Wieso "angeblich"? 2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun?
Percy N. schrieb: > Toralf Totmachov schrieb: >> Wieso dumm, manche klagen sich mit diese Masche einen Batzen >> Schadensersatz wegen angeblicher Altersdiskriminierung ein: >> >> > https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-vorsicht-diskriminierung-in-der-stellenanzeige-a-852773.html > > 1. Wieso "angeblich"? Weil die letzte Instanz noch nicht gesprochen hat. > 2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun? Der beklagt sich doch, das er wegen seines Alters abgelehnt wurde. Krass ist das Ganze bei den sogenannten Scheinbewerbern: https://de.wikipedia.org/wiki/Nils-Johannes_Kratzer https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-diskriminierung-durch-ablehnung-einer-scheinbewerbung
Beitrag #6359282 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dipl Ing ( FH ) schrieb im Beitrag #6359282: > Heute ist man schon 35 zu alt für den Deutschen Arbeitsmarkt !!! > > Meistens Noch hier? Alte Leute müßen doch wie kleine Kinder früh ins Bett, damit sie morgens fit sind für die Rollaterrunde zur Physio ;-)
Jetzt stell dir mal vor du wärst eingestellt worden, obwohl dich der Chef nicht haben will, was wärst du doch dort für ein glücklicher Mensch geworden!
Beitrag #6359288 wurde von einem Moderator gelöscht.
So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile m/w/d dabeisteht!?
@Toralf: Sollte ich die Sache an Nils Kratzer weiterleiten. Wird er sich dort auch mal bewerben (oder ein Informatiker, den er gut kennt). Wir wissen schon ein bisschen, wie die Firma reagiert. 3 Monatsgehälter - wenn er die Firma auf frischer Tat ertappt!
Toralf Totmachov schrieb im Beitrag #6359288: > Dipl Ing ( FH ) schrieb: >> Heute ist man schon 35 zu alt für den Deutschen Arbeitsmarkt !!! > > Ist doch gut so: > Youtube-Video "Jugendliche brauchen Rente, KEINE ARBEITSPLÄTZE!" Bereits 100€ monatliches Investment reichen aus, um bis zur Rente über 100.000€ zu haben. Wer da noch Probleme mit Altersarmut hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
KEHRWERT schrieb: > Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile > m/w/d dabeisteht!? Weil ein vollkommen schwachsinniges Gesetz die Firma mit Ansprüchen wegen angeblicher Schäden bedroht. "Deutschland schafft sich ab" ist der Buchtitel eines Bänkers, der danach aus fadenscheinigen Gründen entlassen wurde.
KEHRWERT schrieb: > So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile > m/w/d dabeisteht!? Wegen dem Alter?
Reinhard S. schrieb: > KEHRWERT schrieb: >> So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile >> m/w/d dabeisteht!? > > Wegen dem Alter? also m ännlich/ w eiblich/ d attergreis?
Toralf Totmachov schrieb: > Percy N. schrieb: >> 1. Wieso "angeblich"? > Weil die letzte Instanz noch nicht gesprochen hat. So gesehen, hättest Du formulieren müssen "versucht sichceinen Batzen Geld einzuklagen". >> 2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun? > Der beklagt sich doch, das er wegen seines Alters abgelehnt wurde. Na Wahnsinn. Ist Dir aufgefallen, dass in dem Fall aus dem Spiegel bereits die Stellenausschreibung eine Eingrenzung des Alters vorgenommen hat? > > Krass ist das Ganze bei den sogenannten Scheinbewerbern: > https://de.wikipedia.org/wiki/Nils-Johannes_Kratzer > https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-diskriminierung-durch-ablehnung-einer-scheinbewerbung Das ist nun wieder eine völlig andere Geschichte. Ntldr -. schrieb: > Da man aber aus diesen Gründe jemanden offiziell nicht ablehnen darf, > wird eben kein Grund mehr genannt. Auch ein Begründungszwang liefe bei > soetwas ins leere, da dann der Ablehnungsgrund "Sie konnten uns im > Bewerbungsgespräch leider nicht überzeugen" etc. lauten würde. Da hilft > letztendlich nur sich damit abzufinden und weiterzubewerben - auch wenns > schwer ist. Das setzt voraus, dass überhaupt ein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat (zeitaufwendug, teuer, lästig ...). Wenn Du eine Stelle besetzen möchtest und Dir 80 Bewerbungen vorliegen, dann hast Du keine andere Wahl, als mindestens 60 davon vorab auszusondern. Und genau dort wird es dann gefährlich. Claus W. schrieb: > Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es nicht) ob ich mit 49 noch > in Frage komme nun das: > > "Es tut uns leid, Ihnen heute absagen zu müssen, und wir hoffen, dass > sich Ihr beruflicher Werdegang entsprechend Ihren persönlichen > Vorstellungen weiterentwickelt und Sie Ihre Erfahrungen erfolgreich > einbringen können. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir > bedingt durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine > Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absagen auf eingegangene Bewerbungen nicht > begründen." Wer es denn möchte, der darf diese Geschichte gern glauben.