Absage nach Mainzer Art. Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es
nicht) ob ich mit 49 noch in Frage komme nun das:
"Es tut uns leid, Ihnen heute absagen zu müssen, und wir hoffen, dass
sich Ihr beruflicher Werdegang entsprechend Ihren persönlichen
Vorstellungen weiterentwickelt und Sie Ihre Erfahrungen erfolgreich
einbringen können. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir
bedingt durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absagen auf eingegangene Bewerbungen nicht
begründen."
Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich mit 49 zu alt bin. In der
Vorlesung hat der Professor das schon gesagt (es gab das AGG damals noch
nicht). Warum bin ich trotzem in der Vorlesung auf dem Stuhl
sitzengeblieben. Zehn Jahre Berufstätigkeit reichen geradeso aus um dem
Staat das Bafög zurückzuzahlen.
Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran
halten will? Was sind das für Leute?
Claus W. schrieb:> Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran> halten will? Was sind das für Leute?
Die Ehrlicheren. Gibt auch welche die antworten gar nichts. Schuld ist
der Gesetzgeber, könnte ja einen Begründungszwang gesetzlich
vorschreiben. Tja, Pustekuchen, das wird die Arbeitgeberlobby niemals
dulden.
Claus W. schrieb:> Zehn Jahre Berufstätigkeit reichen geradeso aus um dem> Staat das Bafög zurückzuzahlen.
Nur wenn man noch für ne Handvoll Bälger Alimente abdrücken muss.
Ansonsten sollten 80-100€ /Monat über 10 Jahre locker drin sein.
Claus W. schrieb:> Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran> halten will? Was sind das für Leute?
Der Satz wird verwendet, um möglichst viele Rückfragen bzgl. des
Ablehnungsgrundes zu vermeiden. Denn wenn du da jetzt Anrufst und nach
einem Grund fragst, kostet das die Personalabteilung Zeit und erhältst
vermutlich die gleiche Auskunft.
Das AGG ist bezogen auf Bewerbungen ein reiner Papiertiger, da du nur
dann eine unzulässige Ablehnung nachweisen kannst, wenn der Personaler
völlg inkompetent war. Tatsächlich dran halten will sich praktisch
niemand. Es hat schließlich eher keine Vorteile jemanden einzustellen,
der von der Norm abweicht, wenn ein gleichwertiger "Normalbewerber" zur
Verfügung steht.
Da man aber aus diesen Gründe jemanden offiziell nicht ablehnen darf,
wird eben kein Grund mehr genannt. Auch ein Begründungszwang liefe bei
soetwas ins leere, da dann der Ablehnungsgrund "Sie konnten uns im
Bewerbungsgespräch leider nicht überzeugen" etc. lauten würde. Da hilft
letztendlich nur sich damit abzufinden und weiterzubewerben - auch wenns
schwer ist.
Claus W. schrieb:> Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich mit 49 zu alt bin.
hättest Du eine Warze am linken Nasenflügel, und gefragt, ob Du damit in
Frage kommst, wäre es ganz sicher die Warze.
Dipl Ing ( FH ) schrieb im Beitrag #6359282:
> Heute ist man schon 35 zu alt für den Deutschen Arbeitsmarkt !!!>> Meistens
Noch hier? Alte Leute müßen doch wie kleine Kinder früh ins Bett, damit
sie morgens fit sind für die Rollaterrunde zur Physio ;-)
Jetzt stell dir mal vor du wärst eingestellt worden, obwohl dich der
Chef nicht haben will, was wärst du doch dort für ein glücklicher Mensch
geworden!
@Toralf:
Sollte ich die Sache an Nils Kratzer weiterleiten. Wird er sich dort
auch mal bewerben (oder ein Informatiker, den er gut kennt). Wir wissen
schon ein bisschen, wie die Firma reagiert. 3 Monatsgehälter - wenn er
die Firma auf frischer Tat ertappt!
Toralf Totmachov schrieb im Beitrag #6359288:
> Dipl Ing ( FH ) schrieb:>> Heute ist man schon 35 zu alt für den Deutschen Arbeitsmarkt !!!>> Ist doch gut so:> Youtube-Video "Jugendliche brauchen Rente, KEINE ARBEITSPLÄTZE!"
Bereits 100€ monatliches Investment reichen aus, um bis zur Rente über
100.000€ zu haben. Wer da noch Probleme mit Altersarmut hat, dem ist
nicht mehr zu helfen.
KEHRWERT schrieb:> Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile> m/w/d dabeisteht!?
Weil ein vollkommen schwachsinniges Gesetz die Firma mit Ansprüchen
wegen angeblicher Schäden bedroht.
"Deutschland schafft sich ab" ist der Buchtitel eines Bänkers, der
danach aus fadenscheinigen Gründen entlassen wurde.
Reinhard S. schrieb:> KEHRWERT schrieb:>> So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile>> m/w/d dabeisteht!?>> Wegen dem Alter?
also m ännlich/ w eiblich/ d attergreis?
Toralf Totmachov schrieb:> Percy N. schrieb:>> 1. Wieso "angeblich"?> Weil die letzte Instanz noch nicht gesprochen hat.
So gesehen, hättest Du formulieren müssen "versucht sichceinen Batzen
Geld einzuklagen".
>> 2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun?> Der beklagt sich doch, das er wegen seines Alters abgelehnt wurde.
Na Wahnsinn. Ist Dir aufgefallen, dass in dem Fall aus dem Spiegel
bereits die Stellenausschreibung eine Eingrenzung des Alters vorgenommen
hat?
>> Krass ist das Ganze bei den sogenannten Scheinbewerbern:> https://de.wikipedia.org/wiki/Nils-Johannes_Kratzer> https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-diskriminierung-durch-ablehnung-einer-scheinbewerbung
Das ist nun wieder eine völlig andere Geschichte.
Ntldr -. schrieb:> Da man aber aus diesen Gründe jemanden offiziell nicht ablehnen darf,> wird eben kein Grund mehr genannt. Auch ein Begründungszwang liefe bei> soetwas ins leere, da dann der Ablehnungsgrund "Sie konnten uns im> Bewerbungsgespräch leider nicht überzeugen" etc. lauten würde. Da hilft> letztendlich nur sich damit abzufinden und weiterzubewerben - auch wenns> schwer ist.
Das setzt voraus, dass überhaupt ein Vorstellungsgespräch stattgefunden
hat (zeitaufwendug, teuer, lästig ...). Wenn Du eine Stelle besetzen
möchtest und Dir 80 Bewerbungen vorliegen, dann hast Du keine andere
Wahl, als mindestens 60 davon vorab auszusondern. Und genau dort wird es
dann gefährlich.
Claus W. schrieb:> Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es nicht) ob ich mit 49 noch> in Frage komme nun das:>> "Es tut uns leid, Ihnen heute absagen zu müssen, und wir hoffen, dass> sich Ihr beruflicher Werdegang entsprechend Ihren persönlichen> Vorstellungen weiterentwickelt und Sie Ihre Erfahrungen erfolgreich> einbringen können. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir> bedingt durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine> Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absagen auf eingegangene Bewerbungen nicht> begründen."
Wer es denn möchte, der darf diese Geschichte gern glauben.