Forum: Ausbildung, Studium & Beruf AGG und Absage mit 49


von Claus W. (Gast)


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Absage nach Mainzer Art. Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es 
nicht) ob ich mit 49 noch in Frage komme nun das:

"Es tut uns leid, Ihnen heute absagen zu müssen, und wir hoffen, dass 
sich Ihr beruflicher Werdegang entsprechend Ihren persönlichen 
Vorstellungen weiterentwickelt und Sie Ihre Erfahrungen erfolgreich 
einbringen können. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir 
bedingt durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine 
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absagen auf eingegangene Bewerbungen nicht 
begründen."

Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich mit 49 zu alt bin. In der 
Vorlesung hat der Professor das schon gesagt (es gab das AGG damals noch 
nicht). Warum bin ich trotzem in der Vorlesung auf dem Stuhl 
sitzengeblieben. Zehn Jahre Berufstätigkeit reichen geradeso aus um dem 
Staat das Bafög zurückzuzahlen.

Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran 
halten will? Was sind das für Leute?

: Gesperrt durch Moderator
von Maxe (Gast)


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Sei froh, dass du einen deutschen Nachnamen hast, sonst muesstest du 
jetzt glauben deine Absage waere rassistisch motiviert.

von Ingo (Gast)


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Claus W. schrieb:
> Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran
> halten will? Was sind das für Leute?

Die Ehrlicheren. Gibt auch welche die antworten gar nichts. Schuld ist 
der Gesetzgeber, könnte ja einen Begründungszwang gesetzlich 
vorschreiben. Tja, Pustekuchen, das wird die Arbeitgeberlobby niemals 
dulden.

von Toralf Totmachov (Gast)


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Claus W. schrieb:
> Zehn Jahre Berufstätigkeit reichen geradeso aus um dem
> Staat das Bafög zurückzuzahlen.

Nur wenn man noch für ne Handvoll Bälger Alimente abdrücken muss.
Ansonsten sollten 80-100€ /Monat über 10 Jahre locker drin sein.

von Ntldr -. (ntldr)


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Claus W. schrieb:
> Warum nennt der Schreiber der Absage das AGG wenn er sich nicht daran
> halten will? Was sind das für Leute?

Der Satz wird verwendet, um möglichst viele Rückfragen bzgl. des 
Ablehnungsgrundes zu vermeiden. Denn wenn du da jetzt Anrufst und nach 
einem Grund fragst, kostet das die Personalabteilung Zeit und erhältst 
vermutlich die gleiche Auskunft.

Das AGG ist bezogen auf Bewerbungen ein reiner Papiertiger, da du nur 
dann eine unzulässige Ablehnung nachweisen kannst, wenn der Personaler 
völlg inkompetent war. Tatsächlich dran halten will sich praktisch 
niemand. Es hat schließlich eher keine Vorteile jemanden einzustellen, 
der von der Norm abweicht, wenn ein gleichwertiger "Normalbewerber" zur 
Verfügung steht.

Da man aber aus diesen Gründe jemanden offiziell nicht ablehnen darf, 
wird eben kein Grund mehr genannt. Auch ein Begründungszwang liefe bei 
soetwas ins leere, da dann der Ablehnungsgrund "Sie konnten uns im 
Bewerbungsgespräch leider nicht überzeugen" etc. lauten würde. Da hilft 
letztendlich nur sich damit abzufinden und weiterzubewerben - auch wenns 
schwer ist.

Beitrag #6359248 wurde von einem Moderator gelöscht.
von A. S. (Gast)


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Claus W. schrieb:
> Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich mit 49 zu alt bin.

hättest Du eine Warze am linken Nasenflügel, und gefragt, ob Du damit in 
Frage kommst, wäre es ganz sicher die Warze.

von Toralf Totmachov (Gast)


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Claus W. schrieb:
 Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es
> nicht) ob ich mit 49 noch in Frage komme nun das:

Wieso dumm, manche klagen sich mit diese Masche einen Batzen 
Schadensersatz wegen angeblicher Altersdiskriminierung ein:

https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-vorsicht-diskriminierung-in-der-stellenanzeige-a-852773.html

https://www.salesjob.de/blog/salescareer/altersdiskriminierung/

von Percy N. (vox_bovi)


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Toralf Totmachov schrieb:
> Wieso dumm, manche klagen sich mit diese Masche einen Batzen
> Schadensersatz wegen angeblicher Altersdiskriminierung ein:
>
> 
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-vorsicht-diskriminierung-in-der-stellenanzeige-a-852773.html

1. Wieso "angeblich"?
2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun?

von Toralf Totmachov (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Toralf Totmachov schrieb:
>> Wieso dumm, manche klagen sich mit diese Masche einen Batzen
>> Schadensersatz wegen angeblicher Altersdiskriminierung ein:
>>
>>
> 
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-vorsicht-diskriminierung-in-der-stellenanzeige-a-852773.html
>
> 1. Wieso "angeblich"?
Weil die letzte Instanz noch nicht gesprochen hat.
> 2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun?
Der beklagt sich doch, das er wegen seines Alters abgelehnt wurde.

Krass ist das Ganze bei den sogenannten Scheinbewerbern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nils-Johannes_Kratzer
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-diskriminierung-durch-ablehnung-einer-scheinbewerbung

Beitrag #6359282 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Toralf Totmachov (Gast)


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Dipl Ing ( FH ) schrieb im Beitrag #6359282:
> Heute ist man schon 35 zu alt für den Deutschen Arbeitsmarkt !!!
>
> Meistens

Noch hier? Alte Leute müßen doch wie kleine Kinder früh ins Bett, damit 
sie morgens fit sind für die Rollaterrunde zur Physio  ;-)

von KEHRWERT (Gast)


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Jetzt stell dir mal vor du wärst eingestellt worden, obwohl dich der 
Chef nicht haben will, was wärst du doch dort für ein glücklicher Mensch 
geworden!

Beitrag #6359288 wurde von einem Moderator gelöscht.
von KEHRWERT (Gast)


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So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile 
m/w/d dabeisteht!?

von Claus W. (Gast)


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@Toralf:

Sollte ich die Sache an Nils Kratzer weiterleiten. Wird er sich dort 
auch mal bewerben (oder ein Informatiker, den er gut kennt). Wir wissen 
schon ein bisschen, wie die Firma reagiert. 3 Monatsgehälter - wenn er 
die Firma auf frischer Tat ertappt!

von Weich W. (Firma: Weichwarengesellschaft mbH) (hand_werker)


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Toralf Totmachov schrieb im Beitrag #6359288:
> Dipl Ing ( FH ) schrieb:
>> Heute ist man schon 35 zu alt für den Deutschen Arbeitsmarkt !!!
>
> Ist doch gut so:
> Youtube-Video "Jugendliche brauchen Rente, KEINE ARBEITSPLÄTZE!"

Bereits 100€ monatliches Investment reichen aus, um bis zur Rente über 
100.000€ zu haben. Wer da noch Probleme mit Altersarmut hat, dem ist 
nicht mehr zu helfen.

von Manfred (Gast)


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KEHRWERT schrieb:
> Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile
> m/w/d dabeisteht!?

Weil ein vollkommen schwachsinniges Gesetz die Firma mit Ansprüchen 
wegen angeblicher Schäden bedroht.

"Deutschland schafft sich ab" ist der Buchtitel eines Bänkers, der 
danach aus fadenscheinigen Gründen entlassen wurde.

von Reinhard S. (rezz)


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KEHRWERT schrieb:
> So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile
> m/w/d dabeisteht!?

Wegen dem Alter?

von Toralf Totmachov (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> KEHRWERT schrieb:
>> So nebenbei: Was glaubst du, warum bei Stellenanzeigen mittlerweile
>> m/w/d dabeisteht!?
>
> Wegen dem Alter?

also m ännlich/ w eiblich/ d attergreis?

von Percy N. (vox_bovi)


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Toralf Totmachov schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> 1. Wieso "angeblich"?
> Weil die letzte Instanz noch nicht gesprochen hat.
So gesehen, hättest Du formulieren müssen "versucht sichceinen Batzen 
Geld einzuklagen".
>> 2. Was hat das mit der Sachlage des TO zu tun?
> Der beklagt sich doch, das er wegen seines Alters abgelehnt wurde.

Na Wahnsinn. Ist Dir aufgefallen, dass in dem Fall aus dem Spiegel 
bereits die Stellenausschreibung eine Eingrenzung des Alters vorgenommen 
hat?
>
> Krass ist das Ganze bei den sogenannten Scheinbewerbern:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Nils-Johannes_Kratzer
> 
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-diskriminierung-durch-ablehnung-einer-scheinbewerbung

Das ist nun wieder eine völlig andere Geschichte.

Ntldr -. schrieb:
> Da man aber aus diesen Gründe jemanden offiziell nicht ablehnen darf,
> wird eben kein Grund mehr genannt. Auch ein Begründungszwang liefe bei
> soetwas ins leere, da dann der Ablehnungsgrund "Sie konnten uns im
> Bewerbungsgespräch leider nicht überzeugen" etc. lauten würde. Da hilft
> letztendlich nur sich damit abzufinden und weiterzubewerben - auch wenns
> schwer ist.

Das setzt voraus, dass überhaupt ein Vorstellungsgespräch stattgefunden 
hat (zeitaufwendug, teuer, lästig ...). Wenn Du eine Stelle besetzen 
möchtest und Dir 80 Bewerbungen vorliegen, dann hast Du keine andere 
Wahl, als mindestens 60 davon vorab auszusondern. Und genau dort wird es 
dann gefährlich.

Claus W. schrieb:
> Nachdem ich telefonisch fragte (dümmer geht es nicht) ob ich mit 49 noch
> in Frage komme nun das:
>
> "Es tut uns leid, Ihnen heute absagen zu müssen, und wir hoffen, dass
> sich Ihr beruflicher Werdegang entsprechend Ihren persönlichen
> Vorstellungen weiterentwickelt und Sie Ihre Erfahrungen erfolgreich
> einbringen können. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir
> bedingt durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine
> Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absagen auf eingegangene Bewerbungen nicht
> begründen."

Wer es denn möchte, der darf diese Geschichte gern glauben.

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