Forum: Ausbildung, Studium & Beruf BGV A3 Prüfung


von VDE (Gast)


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Hallo,

nach meiner Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik habe 
ich noch die staatl. Technikerschule Fachrichtung Elektrotechnik 
absolviert. Die Ausbildung habe ich vor ca. 10 Jahren abgeschlossen.

Nun werde ich immer wieder gefragt ob ich nicht die BGV A3 Prüfung 
machen dürfte. Da ich ja nur Elektrofachkraft bzw. Techniker bin und 
kein Zertifikat für die BGV A3 Prüfungen habe kann ich diese ja nicht 
machen.

Jetzt würde ich dieses Zertifikat gerne machen und wollte, nur um sicher 
zu gehen bei den Profis nachfragen ob ich denn den richtigen Lehrgang 
gefunden habe.

Grundlegend wäre meiner Meinung nach dieser hier:

https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-technik/elektrotechnik/pruefungen/erst-und-wiederholungspruefungen-an-elektrischen-anlagen-und-betriebsmitteln-zid3612003-2020

und alle 3 Jahre zur Fortbildung und weil die Zertifizierende Stelle 
auch was verdienen will diesen hier:

https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-technik/elektrotechnik/elektrotechnisch-unterwiesene-person/fortbildung-pruefung-von-ortsveraenderlichen-elektrischen-betriebsmitteln-zid3613104-2020

Und noch eine Frage habe ich, und zwar wie wird denn die Berufserfahrung 
von 1 Jahr nachgewiesen?
Für die Technikerschule reichte eine Bestätigung des Arbeitgebers, wie 
ist es in diesem Fall?

Danke

von Cdex (Gast)


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VDE schrieb:
> Nun werde ich immer wieder gefragt ob ich nicht die BGV A3 Prüfung
> machen dürfte.

Dann kannst Du antworten, dass es die BGV A3 Prüfung gar nicht mehr 
gibt.
Sie wurde durch die DGUV-3 abgelöst.

VDE schrieb:
> Und noch eine Frage habe ich, und zwar wie wird denn die Berufserfahrung
> von 1 Jahr nachgewiesen?

Das solltest Du sinnvollerweise den Schulungsträger fragen.

von Markus (Gast)


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Wenn du ohne großen Aufwand einfach ein Zertifikat willst, dann geh zum 
TÜV.
Wenn du wirklich etwas lernen willst, auch die Hintergründe, dann geh zu 
Mebedo. Es ist zwar kein wirklich kompliziertes Thema. Aber die Praxis 
zeigt immer wieder, dass sehr viele Prüfer nicht wissen was und warum 
sie eigentlich machen, warum welches Messverfahren sinnvoll ist, wie man 
die Messwerte interpretiert usw. Deshalb würde ich schon ein brauchbares 
Seminar empfehlen.
https://www.mebedo.de/seminare/?p=m-seminare&id=1551

von VDE (Gast)


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Danke für die Antworten, besonders der Vorschlag mit mebedo ist 
interessant. Ich hab das zwar in der Ausbildung alles schon mal gehört, 
ist aber doch schon 10 Jahre her.

von Tester (Gast)


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Lass dir keinen Quatsch erzählen.

Als Elektrofachkraft bist du befähigt Prüfungen nach DGUV-3 
durchzuführen:

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
§2 Abs. 3 Definition Elektrofachkraft

Wenn du dich allerdings selbstständig machen möchtest und diese 
Prüfungen verkaufst wäre mir an deiner Stelle die entsprechenden 
VDE-Richtlinien in aktueller Fassung sowie einen kalibrierten 
Installationstester und Gerätetester wichtiger als irgendein Zertifikat.

von so (Gast)


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Tester schrieb:
> Lass dir keinen Quatsch erzählen.

Dafür.

Dazu findet man z.B. das hier:

https://www.elektrofachkraft.de/qualifikation/elektrofachkraft-ausbildung-allein-reicht-nicht

https://www.elektrofachkraft.de/qualifikation/elektrofachkraft-efk

Stellt sich also die Frage, ob man 10 Jahre nach der Technikerschule und 
weder Praxis, noch Erfahrung im Bereich der Geräteprüfung als 
Elektrofachkraft gilt.

von so (Gast)


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Achja für den Fall, dass der Fragende dein AG ist.

In der Zeit, die du für die gründliche Prüfung (Sichtprüfung!) von einem 
Gerät brauchst, schafft manch ein Prüfer mindestens 2.
Das liegt dann aber nicht an dir.

Also kannst du nach einem vom AG bezahlten Kurs durchaus teurer als ein 
externer Anbieter sein.

Am besten vorher schauen, wie teuer die jetzige Prüfung pro Gerät ist 
und wieviel Zeit dir da pro Gerät bleibt.

von Tester (Gast)


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so schrieb:
> Stellt sich also die Frage, ob man 10 Jahre nach der Technikerschule und
> weder Praxis, noch Erfahrung im Bereich der Geräteprüfung als
> Elektrofachkraft gilt.

Wenn er in den letzten 10 Jahren fachfremd gearbeitet und alles 
vergessen hat, ist er keine Elektrofachkraft mehr aber dann hilft im ein 
Zertifikat auch nicht weiter.

(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift 
gilt, wer auf
Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie 
Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und 
mögliche
Gefahren erkennen kann.

Steht nix von Zertifikat. Punkt aus Ende.

von Manfred (Gast)


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Tester schrieb:
> Steht nix von Zertifikat. Punkt aus Ende.

Richtig, aber eine Gummiformulierung als Falle:
"Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen"

von _Gast (Gast)


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Hm,


würde ich mir genau überlegen!

1. Bekommst du mehr Geld?
Schließlich bist du für das ganze auch Haftbar.

2. Bekommst du die erforderliche Arbeitszeit dafür zugestanden?
Wenn das ganze anständig gemacht werden soll, braucht das seine Zeit.

3. Bekommst du die erforderliche Rückendeckung vom AG?
Du musst nämlich auch private Geräte der Kollegen prüfen, und wenn diese 
nicht bestehen musst du diese außer Betrieb nehmen, so schafft man sich 
Freunde!

4. Wird die ganze Sache auch im Betrieb gelebt?
Ist nämlich schön, wenn du feststellst, das ein Gerät X nicht bestanden 
hat, es den AG nicht wirklich interessiert das die Mängel abgestellt 
werden!


mfg
Gast

von VDE (Gast)


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Der fragende ist nicht mein AG, meist handelt es sich um Firmen von 
Bekannten oder Firmen die wir für den Hausbau brauchten.

Das Zertifikat würde ich auch machen wenn es nicht zwingend nötig ist, 
schon deshalb um von den Normen wieder auf einem aktuellen Stand zu 
sein.

Selbstständig möchte ich mich damit auf keinen Fall machen, aber da die 
Investitionen überschaubar sind (ich rechne mit < 5k) denke ich über 
einen kleinen Nebenerwerb nach.

Kann denn jemand die Meinung/Erfahrung von Markus, das der TÜV nur 
oberflächlich schult, bestätigen oder hat ähnliche Erfahrungen?


Ich danke nochmals für die sachliche Diskussion und freue mich auf 
weitere hilfreiche Beiträge.

von Mädchen für fast alles (Gast)


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_Gast schrieb:
> Hm,
>
> würde ich mir genau überlegen!
>
> 1. Bekommst du mehr Geld?
> Schließlich bist du für das ganze auch Haftbar.

Mehr Geld gibts meistens nicht. Nur mehr Arbeit. Ich hatte mir auch mehr 
Geld erhofft.

Eine Haftung ist eher theoretisch. Da muss man dem Prüfer schon 
Fahrlässigkeit beweisen und vorwerfen können. Der Prüfling war zum 
Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung. Zum Zeitpunkt des Unfalls eben nicht 
mehr. Kann vorkommen. Ist beim TÜV fürs Auto nicht anders.

> 2. Bekommst du die erforderliche Arbeitszeit dafür zugestanden?
> Wenn das ganze anständig gemacht werden soll, braucht das seine Zeit.

Meist schwierig.

> 3. Bekommst du die erforderliche Rückendeckung vom AG?
> Du musst nämlich auch private Geräte der Kollegen prüfen, und wenn diese
> nicht bestehen musst du diese außer Betrieb nehmen, so schafft man sich
> Freunde!

Ist händelbar. Aber die privaten Geräte sind schon ein Problem, da 
ständig was neues auftaucht. Aber der jeweilige Abteilungsleiter ist 
dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter die Geräte melden und 
prüfen lassen. Wenn ich als Prüfer nichts von den Geräten weiß, ist es 
nicht mein Problem.

> 4. Wird die ganze Sache auch im Betrieb gelebt?
> Ist nämlich schön, wenn du feststellst, das ein Gerät X nicht bestanden
> hat, es den AG nicht wirklich interessiert das die Mängel abgestellt
> werden!

Ist manchmal problematisch. Fällt ein teures Gerät bei mir durch, 
bestellt der Arbeitgeber einen externen Prüfer, der alles durchwinkt. Im 
Falle eines Unfalles bin ich als Prüfer fein raus.

von Paul (Gast)


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Prüfer für DGUV Vorschrift 3 ohne Berufsausbildung? Wie ist das möglich?
https://de.indeed.com/cmp/Deutsche-Pr%C3%BCfservice-Gmbh/jobs?jk=022a96369d65ff67&start=0&clearPrefilter=1

Ich habe selbst schon solche Prüfungen durchgeführt, bin Dipl-Ing 
E-Technik und habe das Zertifikat von Mebedo. Habe schon Elektromeister 
bei diesen Prüfungen erlebt, die nicht wussten was sie tun, die keine 
Messwerte einschätzen konnten und sich nur auf die Automatik des 
Secutest S2 verlassen haben. Da haben dann Steckdosenleisten bestanden 
mit einem Schutzleiterwiderstand von 0,290 Ohm, weil die Norm ja maximal 
0,3 Ohm sagt. Ein anderer Prüfer meinte sogar, der Widerstand müsste 
über 0,3 Ohm sein.

Wie bitte sollen Laien solche Prüfungen durchführen wenn das selbst so 
manche Fachkräfte nicht schaffen? Auch mit Einweisung funktioniert das 
doch nicht. Legal ist es auch nicht, da eine Elektrofachkraft zwingend 
ist.

von Mark T (Gast)


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Das wird immer schlimmer, der ganze Bereich Servicetechnik, 
Instandhaltung wird zunehmend von angelernten Laien besetzt wo früher 
nur Fachkräfte eingesetzt wurden. Hauptsache billige Löhne. 
Ausbildung/Qualifikation wird dadurch entwertet und immer unwichtiger. 
In unserer kleinen Technikabteilung werden auch Elektroarbeiten ohne 
Elektriker gemacht (angelernt von einem Laien) und so lange nichts 
passiert, interessiert es auch keinen. Und wenn mal was passieren würde, 
wird es sicher irgendwie so hingedreht, dass es ja in der 
Muttergesellschaft Elektrofachkräfte gibt.
Im kaufmännischen Bereich ist es übrigens nicht anders. Da sitzen 
Hauptschüler ohne Berufsausbildung. Aber da sind die Löhne anständiger. 
Über 20€/h ohne Berufsausbildung ist schon was.

von so (Gast)


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Paul schrieb:
> Wie bitte sollen Laien solche Prüfungen durchführen wenn das selbst so
> manche Fachkräfte nicht schaffen?

https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrische-gefaehrdungen-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten/elektrofachkraft

"Die fachlichen Anforderungen der Elektrofachkraft erfordern:

    Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)
    Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld
    Kenntnisse der einschlägigen Normen
    Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten
    Erkennen von Gefahren"

Fehlende Kenntnis (der Normen) und Erfahrung -> nicht als EFK im 
Tätigkeitsfeld Geräteprüfungen anzusehen.

Paul schrieb:
> Legal ist es auch nicht, da eine Elektrofachkraft zwingend
> ist.

Diese kann dann durch EUP unterstützt werden:
https://www.mebedo.de/pruefung-elektrischer-geraete-durch-eup/

von Bastler (Gast)


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Paul schrieb:
> Da haben dann Steckdosenleisten bestanden
> mit einem Schutzleiterwiderstand von 0,290 Ohm, weil die Norm ja maximal
> 0,3 Ohm sagt.

Naja, aber so ist es halt, mit dem ganzen Prüf-Quatsch. Wenn es ein 
Limit gibt, und der Prüfling hält das Limit ein, dann ist den 
Vorschriften genüge getan.

So funktioniert unsere Welt: Wenn Verbände etc. eben alles vorschreiben 
wollen und für jeden Furz ein Papier oder Zertifikat vorhanden sein 
muss, passiert genau das: Ein ganzer Wirtschaftszweig entsteht und 
optimiert sich auf die Bedingungen und Limits die in irgendeinem 
Dokument stehen.

Es ging bei BGV-A3 oder DGUV-3 noch nie um die elektrische Sicherheit. 
Es war von Anfang an ein Verfahren um Umsatz zu generieren. Man denke 
nur mal an den Umsatz der unzähligen Kurse, Firmen wurden gegründet, 
Messgerätehersteller haben eine neue Produksparte und, und, und.

Wer als Unternehmer nicht den aller billigsten Prüf-Dienstleister ins 
Haus holt, um die lustigen Aufkleber auf seine Geräte anbringen zu 
lassen, ist schlecht beraten.

Man muss nur mal in andere Bereiche schauen, z.B. Medizintechnik. Was da 
an Blödsinn mit Zertifizierung, Auditierung und Validierung betrieben 
wird, ist ein Witz. Es geht ausschließlich um's Papier. Die tatsächliche 
Realität spielt keine Rolle.

von Paul (Gast)


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Bastler schrieb:
> Paul schrieb:
>> Da haben dann Steckdosenleisten bestanden
>> mit einem Schutzleiterwiderstand von 0,290 Ohm, weil die Norm ja maximal
>> 0,3 Ohm sagt.
>
> Naja, aber so ist es halt, mit dem ganzen Prüf-Quatsch. Wenn es ein
> Limit gibt, und der Prüfling hält das Limit ein, dann ist den
> Vorschriften genüge getan.

Dann hast du die VDE 701-702 aber nicht verstanden. Da geht es nicht nur 
darum, Messwerte zu vergleichen, sondern darum, diese durch 
Sachkompetenz zu bewerten und zu entscheiden. Und das kann eben nur eine 
Elektrofachkraft.  Die Steckdosenleiste mit einem Schutzleiterwiderstand 
von 0,290 Ohm besteht die Prüfung eben nicht! Weil baugleiche 
Steckdosenleisten üblicherweise einen Schutzleiterwiderstand von unter 
0,15 Ohm haben und neue sogar unter 0,09 Ohm. Auch kann man durch 
Kenntnis der Leitungslänge und Querschnitt den erwarteten Widerstand 
berechnen und zusätzliche Übergangswiderstände abschätzen. Der Prüfer 
hat einen Ermessensspielraum. Das alles lernt man auch in einem 
anständigen Seminar, wenn man die VDE nicht lesen will oder nicht 
versteht.

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