Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ÖD Tarife Unterschied En vs EnA vs EnB vs EnÜ


von Erwin von Bohlen und Hallbach (Gast)


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Was ist der Unterschied bei manchen TV-Tarifen wo noch in En/EnA/EnB/EnÜ 
(n= 1..15) unterschieden wird? Welche Kriterien entscheiden darüber in 
welchem dieser Subtarife man eingruppiert wird?

von Jo S. (Gast)


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E5 -  E9a  mittlerer Dienst/ 2.QE, mit Ausbildung
E9b - E12  gehobener Dienst/ 3. QE, Bachelor
E13 - E15  höherer Dienst/ 4. QE, Master
E15Ü Übergangsamt in den hohen Dienst, B-Besoldung

QE = QualifikationsEbene

von Jo S. (Gast)


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Für Bachelor Technik/Inform. ist E10 zum Einstieg relevant. Laufbahnende 
bei E12, ältere Beschäftigte Dipl.(FH) konnten teilweise noch E13 
erreichen. Diese Bewährungs- bzw. Tätigkeitsaufstiege gibt es nicht 
mehr. Also, Master!

von Jo S. (Gast)


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ÖD als Alternative zur sogenannten freien Wirtschaft
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Wer z.Z. als Angestellter mit seiner Situation nicht zufrieden ist und 
auch keine Perspektiven hat, sollte sich den Wechsel in den ÖD zumindest 
überlegen.

Besonders gesucht sind derzeit Informatiker (Bac.), sie werden bevorzugt 
behandelt. Wer z.B. 3 Berufsjahr hat kann sofort in ein 
Beamtenverhältnis einsteigen: A10 Stufe 3, 2.600€ netto bei Steuerklasse 
I. Das entspricht 4.200€ Bruttogehalt eines Angestellten bzw. 54k€ p.a., 
nicht top, aber immerhin. Versorgung bis zum Lebensende. Aufstieg bis 
A14 möglich.
A14 Endstufe, StKl III, 2 Kinder --> 64.200€ netto p.a.

von suchtberater (Gast)


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Das wird sogar noch mehr gelockert. Neulich habe ich auf einer 
Gewerkschaftsseite zu dem Thema gelesen, dass sogar Quereinsteiger im 
Bereich IT direkt auf bachelorartige Stellen eingestuft werden (TV-Tarif 
nicht Beamte), wenn sie irgendwie ne Quali nachweisen können wie z.B. 3 
Jahre in entspr. Tätigkeit gearbeitet.
Bisher mussten die erst einige Jahre im ÖD auf einer entspr. Stelle 
parken und wurden erst dann hochgestuft. Für Leute mit Bachelor ist das 
nat. irrelevant aber dass die sich soweit öffnen fand ich bemerkenswert. 
Im Vergleich zur Wirtschaft ist die Bezahlung immer noch grottenschlecht 
aber wenn die Behörde vielleicht direkt vor Ort ist und sonst nur miese 
Klitschen vorhanden sind wo man ohne Ende Überstunden leisten darf ist 
das ne Alternative.

von HKN (Gast)


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Meiner Erfahrung nach der Grad des akademischen Abschlusses und z.T. das 
Wohlwollen von Vorgesetzten. Im wissenschaftlichen Bereich gibt es 
Fälle, dass erfahrene Forscher mit Promotion in E13 eingestuft werden 
und Frischlinge von der Hochschule gleich in die E14 kommen. Und als 
Dipl.Ing(FH) kommt man auch so schnell nicht in E12. Krass ist es wenn 
Techniker in die E6 eingestuft werden. Meiner Meinung nach sind 
Vorgesetzte auch nicht immer in der Lage ihre Mitarbeiter entsprechend 
ihrer Fähigkeiten einzuschätzen und Bemühungen eine höhere Stufe zu 
erreichen laufen oft ins Leere, weil manchmal die reale 
Leistungsorientierung fehlt oder auch erst gar nicht gewollt ist.

von Einstufungskaroussell (Gast)


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Meiner Erfahrung nach hängt die Einstufung fast vollständig vom 
Vorgesetzten ab. Die haben da große Möglichkeiten, je nach eigenem 
Gusto. Habe über längere Zeit erlebt, daß je mehrere sowohl Dipl.-Ing. 
(FH) mit erheblicher BE als auch Master (Uni + FH) als auch Bachelor 
dauerhaft in E10 eingestuft wurden. Ein anderer Frischling Bachelor (FH) 
wurde sofort in E12 eingestuft. Kam natürlich erst bei dessen Weggang 
heraus. Natürlich alle dauerbefristet, was über 5+ Jahre hinauslief. 
Alles unter derselben vorgesetzten Person. Die Personalabteilung war 
keinesfalls das Problem.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Jo S. schrieb:
> Wer z.B. 3 Berufsjahr hat kann sofort in ein Beamtenverhältnis
> einsteigen: A10 Stufe 3, 2.600€ netto bei Steuerklasse I.

Das ist doch unterirdisch und mit der Privatwirtschaft in keiner Weise 
kompetitiv.

> Aufstieg bis A14 möglich.
> A14 Endstufe, StKl III, 2 Kinder --> 64.200€ netto p.a.

Und wie alt wäre man dann ungefähr? Vermutlich ü50, wenn man 
steuerrechtlich gesehen gar keine Kinder mehr hat!

von Joachim B. (jar)


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Einstufungskaroussell schrieb:
> Meiner Erfahrung nach hängt die Einstufung fast vollständig vom
> Vorgesetzten ab.

und mit denen muss man Glück haben, einige schätzen es wenn man in sehr 
dunkle Gefilde eintaucht (A**kriecher) und erheben einen dann. Andere 
sind so sehr mit ihren Dingen beschäftigt und mögen derlei Aufwand 
weniger einen MA zu erheben. Manchmal stimmt auch die Chemie einfach 
nicht. Dann gibt es noch die neuen Vorgesetzten die einfach gleich mal 
sagen sie brauchen die alten MA nicht, die seien entbehrlich.
Der beste Spruch den ich im ÖD mal höre, "sonstige MA sind nette liebe 
Menschen die keiner braucht"

von YouKnow! (Gast)


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Jo S. schrieb:
> E5 -  E9a  mittlerer Dienst/ 2.QE, mit Ausbildung
> E9b - E12  gehobener Dienst/ 3. QE, Bachelor
> E13 - E15  höherer Dienst/ 4. QE, Master
> E15Ü Übergangsamt in den hohen Dienst, B-Besoldung
>
> QE = QualifikationsEbene

Mittlerer-, gehobener- und höher Dienst sind Beamtenlaufbahnen und haben 
nichts mit Tarifbeschäftigten zu tun.

von YouKnow! (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Für Bachelor Technik/Inform. ist E10 zum Einstieg relevant.
> Laufbahnende bei E12, ältere Beschäftigte Dipl.(FH) konnten teilweise
> noch E13 erreichen. Diese Bewährungs- bzw. Tätigkeitsaufstiege gibt es
> nicht mehr. Also, Master!

Tarifbeschäftigte werden nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. 
Theoretisch kann auch der Hausmeister E13 kriegen, wenn es die Tätigkeit 
hergibt. Man wird nicht nach seinem Abschluss eingruppiert!

E12 ist keine Laufbahn!

von Joachim B. (jar)


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YouKnow! schrieb:
> Tarifbeschäftigte werden nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

und die ist definiert über Jahre/Jahrzehnte und wenn sich die ändert 
muss die Stelle neu beschrieben werden.

Reparatur von Röhrengeräten mit Hammerlötkolben ist nun mal eine andere 
Tätigkeit als Reparatur von SMD bestückten Platinen, die Arbeit bleibt 
fast gleich, nur die Art der Arbeit nicht.

Nehmen wir doch mal Sekreteriat, Stelle mit Schreibmaschine Sprache 
deutsch, später mit Computerbedienung und Sprache englisch dazu, die 
Arbeit mag ähnlich bleiben, die Ausführung doch völlig anders.

wenn also die Stellenbeschreibung nicht erweitert wird bleibts für ewig 
in der Eingruppierung.

Dieselbe Stelle kann anderorts schon mal 3 EG Stufen höher bewertet 
werden.
EG10 zu EG13

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