Was ist der Unterschied bei manchen TV-Tarifen wo noch in En/EnA/EnB/EnÜ (n= 1..15) unterschieden wird? Welche Kriterien entscheiden darüber in welchem dieser Subtarife man eingruppiert wird?
E5 - E9a mittlerer Dienst/ 2.QE, mit Ausbildung E9b - E12 gehobener Dienst/ 3. QE, Bachelor E13 - E15 höherer Dienst/ 4. QE, Master E15Ü Übergangsamt in den hohen Dienst, B-Besoldung QE = QualifikationsEbene
Für Bachelor Technik/Inform. ist E10 zum Einstieg relevant. Laufbahnende bei E12, ältere Beschäftigte Dipl.(FH) konnten teilweise noch E13 erreichen. Diese Bewährungs- bzw. Tätigkeitsaufstiege gibt es nicht mehr. Also, Master!
ÖD als Alternative zur sogenannten freien Wirtschaft ==================================================== Wer z.Z. als Angestellter mit seiner Situation nicht zufrieden ist und auch keine Perspektiven hat, sollte sich den Wechsel in den ÖD zumindest überlegen. Besonders gesucht sind derzeit Informatiker (Bac.), sie werden bevorzugt behandelt. Wer z.B. 3 Berufsjahr hat kann sofort in ein Beamtenverhältnis einsteigen: A10 Stufe 3, 2.600€ netto bei Steuerklasse I. Das entspricht 4.200€ Bruttogehalt eines Angestellten bzw. 54k€ p.a., nicht top, aber immerhin. Versorgung bis zum Lebensende. Aufstieg bis A14 möglich. A14 Endstufe, StKl III, 2 Kinder --> 64.200€ netto p.a.
Das wird sogar noch mehr gelockert. Neulich habe ich auf einer Gewerkschaftsseite zu dem Thema gelesen, dass sogar Quereinsteiger im Bereich IT direkt auf bachelorartige Stellen eingestuft werden (TV-Tarif nicht Beamte), wenn sie irgendwie ne Quali nachweisen können wie z.B. 3 Jahre in entspr. Tätigkeit gearbeitet. Bisher mussten die erst einige Jahre im ÖD auf einer entspr. Stelle parken und wurden erst dann hochgestuft. Für Leute mit Bachelor ist das nat. irrelevant aber dass die sich soweit öffnen fand ich bemerkenswert. Im Vergleich zur Wirtschaft ist die Bezahlung immer noch grottenschlecht aber wenn die Behörde vielleicht direkt vor Ort ist und sonst nur miese Klitschen vorhanden sind wo man ohne Ende Überstunden leisten darf ist das ne Alternative.
Meiner Erfahrung nach der Grad des akademischen Abschlusses und z.T. das Wohlwollen von Vorgesetzten. Im wissenschaftlichen Bereich gibt es Fälle, dass erfahrene Forscher mit Promotion in E13 eingestuft werden und Frischlinge von der Hochschule gleich in die E14 kommen. Und als Dipl.Ing(FH) kommt man auch so schnell nicht in E12. Krass ist es wenn Techniker in die E6 eingestuft werden. Meiner Meinung nach sind Vorgesetzte auch nicht immer in der Lage ihre Mitarbeiter entsprechend ihrer Fähigkeiten einzuschätzen und Bemühungen eine höhere Stufe zu erreichen laufen oft ins Leere, weil manchmal die reale Leistungsorientierung fehlt oder auch erst gar nicht gewollt ist.
Meiner Erfahrung nach hängt die Einstufung fast vollständig vom Vorgesetzten ab. Die haben da große Möglichkeiten, je nach eigenem Gusto. Habe über längere Zeit erlebt, daß je mehrere sowohl Dipl.-Ing. (FH) mit erheblicher BE als auch Master (Uni + FH) als auch Bachelor dauerhaft in E10 eingestuft wurden. Ein anderer Frischling Bachelor (FH) wurde sofort in E12 eingestuft. Kam natürlich erst bei dessen Weggang heraus. Natürlich alle dauerbefristet, was über 5+ Jahre hinauslief. Alles unter derselben vorgesetzten Person. Die Personalabteilung war keinesfalls das Problem.
Jo S. schrieb: > Wer z.B. 3 Berufsjahr hat kann sofort in ein Beamtenverhältnis > einsteigen: A10 Stufe 3, 2.600€ netto bei Steuerklasse I. Das ist doch unterirdisch und mit der Privatwirtschaft in keiner Weise kompetitiv. > Aufstieg bis A14 möglich. > A14 Endstufe, StKl III, 2 Kinder --> 64.200€ netto p.a. Und wie alt wäre man dann ungefähr? Vermutlich ü50, wenn man steuerrechtlich gesehen gar keine Kinder mehr hat!
Einstufungskaroussell schrieb: > Meiner Erfahrung nach hängt die Einstufung fast vollständig vom > Vorgesetzten ab. und mit denen muss man Glück haben, einige schätzen es wenn man in sehr dunkle Gefilde eintaucht (A**kriecher) und erheben einen dann. Andere sind so sehr mit ihren Dingen beschäftigt und mögen derlei Aufwand weniger einen MA zu erheben. Manchmal stimmt auch die Chemie einfach nicht. Dann gibt es noch die neuen Vorgesetzten die einfach gleich mal sagen sie brauchen die alten MA nicht, die seien entbehrlich. Der beste Spruch den ich im ÖD mal höre, "sonstige MA sind nette liebe Menschen die keiner braucht"
Jo S. schrieb: > E5 - E9a mittlerer Dienst/ 2.QE, mit Ausbildung > E9b - E12 gehobener Dienst/ 3. QE, Bachelor > E13 - E15 höherer Dienst/ 4. QE, Master > E15Ü Übergangsamt in den hohen Dienst, B-Besoldung > > QE = QualifikationsEbene Mittlerer-, gehobener- und höher Dienst sind Beamtenlaufbahnen und haben nichts mit Tarifbeschäftigten zu tun.
Jo S. schrieb: > Für Bachelor Technik/Inform. ist E10 zum Einstieg relevant. > Laufbahnende bei E12, ältere Beschäftigte Dipl.(FH) konnten teilweise > noch E13 erreichen. Diese Bewährungs- bzw. Tätigkeitsaufstiege gibt es > nicht mehr. Also, Master! Tarifbeschäftigte werden nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Theoretisch kann auch der Hausmeister E13 kriegen, wenn es die Tätigkeit hergibt. Man wird nicht nach seinem Abschluss eingruppiert! E12 ist keine Laufbahn!
YouKnow! schrieb: > Tarifbeschäftigte werden nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. und die ist definiert über Jahre/Jahrzehnte und wenn sich die ändert muss die Stelle neu beschrieben werden. Reparatur von Röhrengeräten mit Hammerlötkolben ist nun mal eine andere Tätigkeit als Reparatur von SMD bestückten Platinen, die Arbeit bleibt fast gleich, nur die Art der Arbeit nicht. Nehmen wir doch mal Sekreteriat, Stelle mit Schreibmaschine Sprache deutsch, später mit Computerbedienung und Sprache englisch dazu, die Arbeit mag ähnlich bleiben, die Ausführung doch völlig anders. wenn also die Stellenbeschreibung nicht erweitert wird bleibts für ewig in der Eingruppierung. Dieselbe Stelle kann anderorts schon mal 3 EG Stufen höher bewertet werden. EG10 zu EG13
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