Hallo, die Handwerkskammer konnte mir hier keine Auskunft geben bzw. der zuständige ist in Urlaub. Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und Schreiben zu dürfen und sie wieder einbaut / einlötet? Darf das jeder? Oder kann man das als nicht Elektriker mit einer Fortbildung abdecken? Danke vorerst schon mal. Grüße
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Geht nur mit Brennrecht. Je nach Region wird das vererbt. Hat dein Opa auch schon EEProms gebrannt?
Es kommt, denke ich, halt darauf an, in was für Geräte, Maschinen etc. die EEPROMs, eingebaut werden und was für Änderungen am Verhalten bewirkt werden.
Die eeproms werden dann vom kunden selber eingebaut/gesteckt, je nachdem. Danke
Sandro C. schrieb: > Die eeproms werden dann vom kunden selber eingebaut/gesteckt, je > nachdem. > > Danke Das klärt nicht: Theor schrieb: > Es kommt, denke ich, halt darauf an, in was für Geräte, Maschinen etc. > die EEPROMs, eingebaut werden und was für Änderungen am Verhalten > bewirkt werden. und steht in Widerspruch zu: Sandro C. schrieb: > [...] > Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und > Schreiben zu dürfen und [dass] sie wieder einbaut / einlötet? > [...] Offen gesagt, nach dem was ich aufgrund der Art und Weise der Fragestellung vermute , darfst Du das nicht.
Sandro C. schrieb: > Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und > Schreiben zu dürfen und sie wieder einbaut / einlötet? So bald man gewerblich ein elektrisches mit Niederspannung betriebenes Gerät aufschraubt, fordert die Berufsgenossenschaft eine Ausbildung als Elektrofachkraft und eine Messung nach VDE0701 mit (regelmässig) kalibriertem Messgerät. So lange es nur im Schutzkleinspannung pder Batteriebetrieb geht, Smartphones, KFZ-Motorelektronik etc. brauchst du keine besondere Ausbildung. ABER: Lohnen wird der Job auch nicht.
Ja, da kommt echt Geld in die Kasse.
MaWin schrieb: > So lange es nur im Schutzkleinspannung pder Batteriebetrieb geht, > Smartphones, KFZ-Motorelektronik etc. brauchst du keine besondere > Ausbildung. Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern?
Kiran K. schrieb: > MaWin schrieb: >> So lange es nur im Schutzkleinspannung pder Batteriebetrieb geht, >> Smartphones, KFZ-Motorelektronik etc. brauchst du keine besondere >> Ausbildung. > > Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern? Wollen Ihr hier wirklich die gefühlt tausend Punkte durchspekulieren bis wir zufällig mal die treffen, die für den TO maßgebend sind? Da frage ich doch lieber, um was es geht.
Bürovorsteher schrieb: > Ja, da kommt echt Geld in die Kasse. Das wird er wohl selbst sondiert haben, ob sich das lohnt. Manch Einer macht das auch mal als Freundschaftsdienst. Ich weiß gar nicht, wieviele Eproms ich für andere Leute "gebrannt" habe -einfach so. Es scheint hier doch noch Bereiche zu geben, die nicht bis ins Kleinste reglementiert sind. "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Flashen von Halbleiterspeichern" :)) Also: Mach's einfach und frag nicht viel.
Brenner-Autobahn schrieb: > [...] > > Es scheint hier doch noch Bereiche zu geben, die nicht bis ins Kleinste > reglementiert sind. Ich denke, dass ist so nicht richtig. > Also: Mach's einfach und frag nicht viel. Das ist ein Ratschlag, den ich für sehr bedenklich halte. Ich halt es für sinnvoll, zumindest zu erwägen, welche Verantwortung man damit übernimmt und ob man die möglichen Folgen tragen kann und will.
Was ist das denn für ein Gewerbe, das Speicher flasht? Ernst gemeinte Frage.
Da rennt man doch nicht zur Handwerkskammer. Die wissen ja nicht mal, was ein EE-Prom ist! Da holt man sich einen Nebenerwerbsschein auf der Kommune.
michael_ schrieb: > Da rennt man doch nicht zur Handwerkskammer. > Die wissen ja nicht mal, was ein EE-Prom ist! > Da holt man sich einen Nebenerwerbsschein auf der Kommune. Den scannt man dann ein, wandelt ihn ins Binär-Format und brennt ihn als .hex-Datei in einen EEPROM. Damit beweist man, daß man das beherrscht. :)
Kiran K. schrieb: > Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern? Klar darf er das. Das Kfz. hat dann gegebenenfalls nur keine Betriebserlaubnis mehr.
Dirk K. schrieb: > Kiran K. schrieb: >> Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern? > > Klar darf er das. Das Kfz. hat dann gegebenenfalls nur keine > Betriebserlaubnis mehr. Geht das schon wieder los?? Gibt es hier nicht mal mehr einen Thread, wo die Bedenkenträger vor lauter Langeweile nicht zu Gange sind? Überlegt doch mal selbst: Es ist nicht möglich, an IRGENDWELCHE Unterlagen von solchen Steuerungen zu gelangen. Oft sind sie nicht einmal zerstörungsfrei demontierbar. Hat man sie dann demontiert, ist dank abgeschliffener und/oder Phantasiebezeichnung der Typ und Hersteller des Kontrollers nicht feststellbar -geschweige denn die Funktion nachvollziehbar, weil man wegen des fehlenden Schaltplanes nicht einmal weiß, wer oder was an welchem Portpin sitzt. Unter diesen Voraussetzungen wahllos irgend etwas zu ändern und zurückzuspielen -wer sollte so etwas völlig Unberechenbares tun. So blöde KANN Keiner sein!
Es handelt sich um Kfz elektronik. Beispielsweise Fußraummodul neu Partitionieren und datenstände schreiben. Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten. Danke
Moinsen, Sandro C. schrieb: > Hallo, die Handwerkskammer konnte mir hier keine Auskunft geben bzw. der > zuständige ist in Urlaub. Kommt das auf eine Woche an? Ist die HWK oder die IHK zuständig? Letztere mal gefragt? Sandro C. schrieb: > Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und > Schreiben zu dürfen und sie wieder einbaut / einlötet? ich vermute mal, das Du hier nicht nach Lötkolben und Schraubendrehern fragst... Erstmal wirst Du einen Gewerbeschein brauchen, meiner hat mal 20€ gekostet, meine ich. Daran hängt ein wenig Bürokratie, auch und gerade was die Umsatzsteuer angeht, alles kein Hexenwerk. Eine Eintragung beim EVU wirst Du ehr nicht brauchen, so wie sich das für mich anhört, allerdings hüllst du Dich ja auch in Schweigen, was Du eigentlich vor hast. Hast Du was sicherheitsrelenvantes vor, der ABS wurde ja schon genannt? Du solltest Dir schon Gedanken über Versicherung etc. machen. Ggf. musst Du CE-Erklärungen erstellen, das ist aber machbar. Vielleicht musst Du Dich noch bei der DGUV melden, oder brauchen das nur Betriebe mit Angestellten? ... etc. pp., Sandro C. schrieb: > Darf das jeder? Oder kann man das als nicht Elektriker mit einer > Fortbildung abdecken? Ich wüsste jetzt erst mal nicht, warum man Elektriker dazu sein sollte, oder willst Du an Starkstrom fummeln? Mit Starkstrom sei hier mal alles gemeint, was nicht der Datenübertragung dient, ausdrücklich nicht nur 400 V Drehstrom und mehr. Der Hinweis auf die 701 für Geräte am Stromnetz wurde bereits gegeben. Sandro C. schrieb: > Danke vorerst schon mal. > Grüße Da kann sein, dass Du mit ner Kleingewerbeanmeldung bis 17.000 € Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer hinkommst, kann aber auch einen Riesenwust hinter sich herziehen... Viel Glück, Ocho Edit: Alles geschriebene wurde vor Sandros letzter Antwort geschrieben. Ich halte die IHK für Zuständig, wenn überhaupt...
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Sandro C. schrieb: > Es handelt sich um Kfz elektronik. Beispielsweise Fußraummodul neu > Partitionieren und datenstände schreiben. Bei Komfortelektronik verliert der Besitzer des Fahrzeuges bestenfalls die Herstellergarantie. Ansonsten kannst Du machen was Du willst. Be zertifizierungs-relevanten Baugruppen (Motor, Getriebe, Bremsen, Airbag, TPMS, eCALL, ... -- und alles was in der Lage ist den Spritverbrauch zu beeinflussen) verliert das Fahrzeug seine Zulassung und muss zu einer Einzelabnahme beim TÜV. Wie wenn Du selbstgefräste Alufelgen dranbaust. Falls für die SW- oder Parameter-Änderung bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Fahrzeugtyp vorliegt musst Du nur dafür sorgen dass der Einbau "sachgerecht" erfolgt. Eine aufgeräumte Werkstatt und jemand mit elektrotechnischer oder KFZ-Ausbildung im Haus ist da hilfreich. > Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten. Für die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ist der Halter des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn Du den einen Zettel unterschreiben lässt, dass er die Änderung ggf beim TÜV vorzuführen hat, bist Du aus dem Schneider.
Hallo, zu gewerblichen Reparatur elektronischer Geräte muss das Gewerbe einen Elektomeister oder Elektrotechniker beschäftigen, für Reparaturen am Fahrzeug einen Kraftfahrzeugtechniker, der Betrieb muss in der Handwerksrolle eingetragen sein. Die Geschichte mit "sachgerechtem Einbau" und TÜV-Abnahme nur bei sicherheit-/abgassrelevanten Steuergeräten (kann allerdings auch die "Komfortelektronik" sein - Ausfall des CAN-Busses ist ziemlich sicher abgasrelevant) gilt nur beim eigenen Fahrzeug. Außerdem bist Du natürlich haftbar für die Folgen Deiner Reparatur. Und für die wenigen Fälle, in denen eine externe Reparatur möglich ist, ist der Markt schon abgedeckt (z.B. das Fußraummodul). Gewöhnlich werden in KFZ-Steuergeräten inzwischen keine externen Festwertspeicher mehr verbaut und die internen sind kryptologisch abgesichert. Insgesamt also keine erfolgversprechende Idee... Schöne Grüße, Martin
Für ein KLEIN-Gewerbe hast du die falschen Leute gefragt. Frag mal das Finanzamt und das Gewerbeamt. Die wissen das genau. Und auch was es kostet, bzw. wie du deine Steuererklärung machen musst.
Wer das Kopieren von Blättern in seinem Copyshop anbietet, muss weder die Bildrechte besitzen, noch die Dokumente vorher lesen, es geht den Kopierladenbetreiber gar nichts an, was die Leute da kopieren. Ob das nun eine Sterbeurkunde, der Mietvertrag oder die eigene Diplomarbeit ist. Soll er halt den Kunden anbieten, "selbst" kopien ihrer Datenträger anzufertigen, also ihrer EEPROMs. Dabei darf er auch anleiten.
Das hiesse dann: Kopierpapier bereithalten und nachfüllen (leere Chips) Den Gerätepark, die Kopierer bereithalten =Programmiergerät und, ach wie praktisch, dank Corona, ganz ohne Kundenkontakt, Kunde schickt Chip hin, bekommt zwei zurück. Nix "Reparatur", nix "Haftung". Er hatte ausdrücklich geschrieben:"stecken chips selber", also "reparieren die auch selber", nicht er. Das ist niemals Handwerk, das ist Dienstleistung, daher IHK zuständig.
Für das Anstecken eines USB-Sticks zum selber ausbelichten/ausdrucken von Fotos beispielsweise bei Rossmann, dm, oder ähnlichen Drogerieketten braucht weder der Kunde noch das Geschäft einen Gesellenbrief oder Meisterbrief als Elektrofachkraft, obwohl dort Kleinspannungsgeräte "gesteckt" werden. Korche im Dorf lassen, auch freitags...
Nichtverzweifelter schrieb: > Korche im Dorf lassen, auch freitags... Richtig, und ggf. findet sich dann später vielleicht noch ein Richter, der das Ganze wieder ins Lot bringt.
Hallo, doch Reparatur. Ich darf zitieren: > und sie wieder einbaut / einlötet? > Fußraummodul neu Partitionieren und datenstände schreiben. > Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten. Nur einmal schreibt er davon, dass die Kunden das EEprom selber stecken. Und selbst dann ist auch nicht davon auszugehen, dass die Kunden des defekten Fußraummoduls ein EEprom mit korrekten Daten zur Kopie hinschicken - macht ja auch keinen Sinn, dann könnte man das "heile" EEprom ja auch gleich einbauen... Copyright ist also durchaus auch betroffen, wenn auch vermutlich das kleinste Problem. Schöne Grüße, Martin
Copyright ist einfach zu umgehen. Er muss seine Kunden nur unterschreiben lassen, das sie das Urheberrecht besitzen o. berechtigt sind diese Daten zu verwenden. Macht mein Freund (andere Branche) auch. Sein Anwalt hat gesagt das reicht völlig aus. Davon abgesehen, wäre das sogar ein Markt. Wenn er die Dienstleistung selbst anbietet. So nach den Motto "Ihr schickt mir die Datei, ich brenne sie euch". Dadurch spart ihr euch die Kosten für ein teuren Brenner den man nur 1 x im Leben braucht. Ich hab damals 2 Monate gesucht bis ich ein gefunden hatte der mir ein Eprom brennen konnte. War für mein C=64, aber ich denke das man das Problem heute noch hat.
Schlaumaier schrieb: > Sein Anwalt hat gesagt das reicht völlig aus. Da hat der Anwalt wohl ein Geschäftsmodell entwickelt um an neue Mandanten zu kommen. Echt schlau.
Also darf ich zusammenfassen :) Solange alles im Ausgebauten zustand passiert und der Kunde das jeweilige Modul selber verbaut ist alles ok? Das bezüglich tüv usw kann man ja durchaus problemlos unterschreiben lassen. Danke für eure Antworten, macht es mir aber nicht so schwierig :) Ich will nur wissen was Phase ist :) Grüße
Schlaumaier schrieb: > Davon abgesehen, wäre das sogar ein Markt. Wenn er die Dienstleistung > selbst anbietet. So nach den Motto "Ihr schickt mir die Datei, ich > brenne sie euch". Dadurch spart ihr euch die Kosten für ein teuren > Brenner den man nur 1 x im Leben braucht. In Berlin gibt es die Fa Segor Elektronik, die genau das anbietet. https://www.segor.de/INFO/dienstleistungen/16-Programmierservice.shtml
Sandro C. schrieb: > Ich will nur wissen was Phase ist :) Phase ist die Leitung, die selbst bei Drahtbruch keinen berührbaren Kontakt auf eine gefährliche Spannung legen darf. Die BG hat in dieser Hinsicht schon so manchen interessanten Unfall aufgeklärt. Hast Du im Nachgang in dieser Richtung keinen Diskussionsbedarf, dann solltest Du bezüglich möglicher Vorschriften gut informiert sein. Sandro C. schrieb: > und der Kunde das jeweilige Modul selber verbaut ist alles ok? So wirst Du zum Beispiel herausfinden, dass Du als fachkundiger Auftragnehmer auch eine Beratungspflicht besitzt. Selbst mit einer Unterschrift kommst Du nicht so einfach aus der Nummer heraus.
Sandro C. schrieb: > Es handelt sich um Kfz elektronik. Beispielsweise Fußraummodul neu > Partitionieren und datenstände schreiben. > Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten. Wenn du tatsächlich neue Software auf KFZ Steuergeräte schreiben kannst, im Gegensatz zu 'Chiptunern' die höchstens mit dazwischengeschalteten Spannungsteilern Sensorewerte verfälschen, ist das fast ein Alleinstellungsmerkmal. Die allermeisten Module haben grottige Software drin, und sind für den Kunden sonst nicht änderbar. Da lohnt neue Software oder gleich ein neu konstruiertes Modul welches sich nur auf den Kommunikationleitungen gleich verhält. Aber der Aufwand, an solche neue Software zu kommen, ist das teure, nicht das Brennen eines EProms.
Danke für euere Antworten, aber die helfen mir allesamt nicht weiter. Wie gesagt ich brauch einfach nur eine Antwort mit, ja du darfst es oder du darfst es nur mit Ausbildung / Fortbildung sowieso... Alles bezüglich das, dass der kunde selbst verantwortlich ist wenn er das in seinem Fahrzeug einbaut... oder evtl eine Betriebserlaubnis erlischt ist ja dann eine andere sache.. Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht. Danke
Eigentlich gibt es kein EEPROM! Es gibt aber EEPROMs in dutzend Bauformen in noch mehr Anwendungen. Früher (tm) waren das gut sichtbare Trümmer mit einem Sack voll Anschlüssen und was auch recht nett war: Steckbar. Heute (tm) sind die Teile meist gut, zwischen den anderen Bauteilen, versteckt. Ist kein Name aufgedruckt, ist es fast unmöglich – vor allem für einen Laien - dieses zu finden. Das Teil, wenn nötig, auszubauen ist ebenfalls für einen Laien unmöglich. Auch weil er nicht die nötigen Werkzeuge hat. In jedem Falle gilt: Egal, worum es sich handelt, ohne jede Menge an "Insiderinformationen" kann auch ein Fachmann keine Änderungen vornehmen und falls er es doch versucht, wird er sehr schnell feststellen, warum es so wenig Bewerber für die noch offene Stelle des Sisyphos gibt. Rein elektrisch gesehen: EEPROM werden immer mit Kleinspannung betrieben. D.H. ziehst Du den Stecker und wartest ein paar Minuten, so kannst Du gefahrlos daran arbeiten. Aber Achtung: Manche der verarbeiteten Teile sind sehr empfindlich was statische Elektrizität betrifft. Anders ausgedrückt: Die Schaltung muss sich vor Dir in Acht nehmen und nicht umgekehrt. Fachmann: Die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und die richtigen Gerätschaften verwenden.
Sandro C. schrieb: > Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht. Eigentlich ganz einfach: Du darfst es, wenn dadurch niemand geschädigt oder gefährdet werden kann. Im gegenteiligen Fall darfst Du es nicht (so einfach), weil es voraussichtlich irgendwelche Gesetze oder Vorschriften verbieten. Mindestens müsstest Du die dazu notwendigen Kenntnisse nachweislich besitzen, um die Verantwortung für Dein Tun zu übernehmen. Teilweise würde es hier aber auch reichen, wenn Du jemand findest, der die Verantwortung dafür übernimmt, sofern er es darf.
Sandro C. schrieb: > Ich will nur wissen was Phase ist Das ist die Seite, wo man eine gewischt bekommt. In deinem Fall der Wisch vom Amtsgericht, wenn jemand böse wird.
Sandro C. schrieb: > Wie gesagt ich brauch einfach nur eine Antwort mit, ja du darfst es oder > du darfst es nur mit Ausbildung / Fortbildung sowieso... > > Alles bezüglich das, dass der kunde selbst verantwortlich ist wenn er > das in seinem Fahrzeug einbaut... oder evtl eine Betriebserlaubnis > erlischt ist ja dann eine andere sache.. > > Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht. Für mich: ja. Wenn du den Kunden auf das mögliche Erlöschen der Betriebserlaubnis hinweist und dir das unterschreiben lässt solltest du raus sein. Du zwingst ihn ja nicht das umprogrammierte Gerät zu nutzen. Du darfst auch mit deinem mega getunten Kfz. auf deinem Privatgelände rumfahren. Oder auf der Rennstrecke. Wenn du damit Geld einnimmst, halt wie bereits geschrieben Gewerbe anmelden, aber das versteht sich wohl von selbst ;)
Sandro C. schrieb: > Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht. Selbstverständlich darfst du alles, was du kannst. Aber welcher Depp, geschweige denn welche Firma, läßt an seinen/ihren EEproms herumpfuschen?? Wenn du außerdem noch Geld dafür haben möchtest, gilt schlicht das Gesagte über Gewerbe! Mehr ist wohl nicht zu sagen... Gruß Rainer
Nur nach einer zweijahrigen Brenner und Flaschen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen zu haben... Zertifikat bitte Aufbewahren.
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Joggel E. schrieb: > Nur nach einer zweijahrigen Brenner und Flaschen Ausbildung erfolgreich > abgeschlossen zu haben... Zertifikat bitte Aufbewahren. Gibt es das Zertifikat dann wenigstens auf einen EEPROM geflasht oder nur Papierform? SCNR
Sandro C. schrieb: > Beispielsweise Fußraummodul neu > Partitionieren und datenstände schreiben. Für mich sieht es so aus als ob du nicht mal weist was du da überhaupt machen willst. Steuergeräte die externe Chips verwenden um Daten zu speichern dürften (technisch) uralt sein. Moderne Controller haben einen Schutz um Auslesen zu verhindern. Und du willst ein Modul "partitionieren"? Wahrscheinlich wirst du schon an dem "Können" scheitern, wenn du es kannst dann mach es einfach als Gewerbe. Und was macht ein "nicht Elektriker mit einer Fortbildung"? Jemand der kein Elektriker ist macht Fortbildung wohin? EEPromfachkraft lese/schreib m/w?
Es gibt keine einfache Antwort, insbesonders nicht wer die Verantwortung für die Änderung der Steuersoftware übernimmt.
Dirk K. schrieb: > Sandro C. schrieb: >> Wie gesagt ich brauch einfach nur eine Antwort mit, ja du darfst es oder >> du darfst es nur mit Ausbildung / Fortbildung sowieso... >> >> Alles bezüglich das, dass der kunde selbst verantwortlich ist wenn er >> das in seinem Fahrzeug einbaut... oder evtl eine Betriebserlaubnis >> erlischt ist ja dann eine andere sache.. Nicht unbedingt, du bleibst ja immer noch für die Qualität deiner Arbeit haftbar, du kannst ja Brennen selbt den Chip zerballern. Und was ist mit dem Recht auf Rückabwicklung, also ursprünglichen Zustand wiederherstellen?. https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcktritt_(Zivilrecht) >> >> Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht. > Wenn du damit Geld einnimmst, halt wie bereits geschrieben Gewerbe > anmelden, aber das versteht sich wohl von selbst ;) Aber für die Anmeldung braucht man mindestens den KFz-Meisterbrief... Vorschlag: mach das ganze unselbstständig auf Festsatzbasis. Also der Kunde wird von einem mit Gewerbeschein (Händler/Werkstatt) an Dich verwiesen und du programmierst die EEPROM's sozusagen als Diensleistung und rechnest mit Händler/Werkstatt wie ein Angestellter ab.
Fpgakuechle K. schrieb: > Nicht unbedingt, du bleibst ja immer noch für die Qualität deiner Arbeit > haftbar, du kannst ja Brennen selbt den Chip zerballern. Und was ist mit > dem Recht auf Rückabwicklung, also ursprünglichen Zustand > wiederherstellen?. Sehe ich ein. Hat aber wenig mit der Frage zu tun: darf er das? Fpgakuechle K. schrieb: > Aber für die Anmeldung braucht man mindestens den KFz-Meisterbrief... Um ein Gewerbe anzumelden braucht es einen KfZ.-Meisterbrief? Das stelle ich mal hart in Frage. Er will NCIHT arbeiten am Kfz. anbieten. Sondern eine Elektronikdienstleistung.
Eine Gewerbeanmeldung soll in erster Linie doch sicherstellen, dass die Umsätze erfaßt werden können und gegebenfalls Steuern bezahlt werden. Dann werden natürlich noch die "tausend" geschützten Berufszweige "frei" gehalten. Wenn ich z.B. ein Gewerbe "Computerreparatur" und meinetwegen noch Meßtechnik und Prototypenbau anmelde, dann darf ich alles außer Elektroinstallationen anbieten. Wenn ich also einen Auftraggeber finde, der mich damit beauftragt, ein Eprom neu zu brennen, dann ist das ok! Nach meiner Erfahrung ist das Finden des Auftraggebers das Problem :-) Aber das hat der TO ja offensichtlich nicht... Gruß Rainer
Dirk K. schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: >> Nicht unbedingt, du bleibst ja immer noch für die Qualität deiner Arbeit >> haftbar, du kannst ja Brennen selbt den Chip zerballern. Und was ist mit >> dem Recht auf Rückabwicklung, also ursprünglichen Zustand >> wiederherstellen?. > > Sehe ich ein. Hat aber wenig mit der Frage zu tun: darf er das? > > Fpgakuechle K. schrieb: >> Aber für die Anmeldung braucht man mindestens den KFz-Meisterbrief... > > Um ein Gewerbe anzumelden braucht es einen KfZ.-Meisterbrief? Das stelle > ich mal hart in Frage. Er will NCIHT arbeiten am Kfz. anbieten. Sondern > eine Elektronikdienstleistung. Also das ist im Kontext mit dem Zitat: "Für mich: ja. Wenn du den Kunden auf das mögliche Erlöschen der Betriebserlaubnis hinweist und dir das unterschreiben lässt solltest du raus sein." zu sehen Betriebserlaubnis -> KfZ, und um (kommerziel) an einem KfZ zu schrauben aka Reparatur-Dienstleistungen einer KfZ-Werkstatt anzubieten, braucht es einen passenden Meisterbrief o.ä. und Eintrag in Handwerkerrolle: https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/wirtschaftsrecht/gewerberecht/handwerksrecht/abgrenzunghandwerk/kfz-reparaturen-ohne-meisterbrief-2966144 Lediglich 'Putzarbeiten' im weiteren Sinne sind vom Meisterzwang befreit, Chiptuning zähle ich nicht zu den `Putzarbeiten`. Was denoch gehen könnte, ist "Arbeit unter Anleitung" (sowas wie im Link als "handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes" bezeichnet). Deshalb der Vorschlag mit einer Werkstatt zusammenzuarbeiten und mit dieser abzurechnen. Dann obliegen die gazen Scherereien um Betriebserlaubnis und so der Werkstatt resp. deren Chef. Hinweis, das ist u.U. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, also unbedingt die Aussage von der IHK abwarten. Der TO sagte aber nicht zu Beginn aus welchen Geräten und für welchen Zweck die EEPROMS bestimmt sind. Deshalb ist, wie gesagt die Frage nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Bei allem mir spezieller Zulassung (KfZ, Medizintechnik,..) eher 'Nein' wenn es um völlig selbstständiges arbeiten geht, bei Gerätschaften ohne solchen Zulassungen wie bspw. alte Computertechnik bspw. brennen von Amiga ROM's eher 'Ja'. Vielleicht gibt es noch Sonderregelungen für Fahrzeuge mit Oldtimer-Nummernschild. https://www.auto-motor-und-sport.de/oldtimer/wann-lohnt-h-kennzeichen-oldtimer-youngtimer/
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