Forum: Fahrzeugelektronik Vorraussetzungen Kleingewerbe zum Eeproms Lesen und schreiben.


von Sandro C. (sandro_c)


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Hallo, die Handwerkskammer konnte mir hier keine Auskunft geben bzw. der 
zuständige ist in Urlaub.

Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und 
Schreiben zu dürfen und sie wieder einbaut / einlötet?

Darf das jeder? Oder kann man das als nicht Elektriker mit einer 
Fortbildung abdecken?

Danke vorerst schon mal.

Grüße

: Verschoben durch Moderator
von Schnapsbrenner (Gast)


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Geht nur mit Brennrecht. Je nach Region wird das vererbt. Hat dein Opa 
auch schon EEProms gebrannt?

von Theor (Gast)


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Es kommt, denke ich, halt darauf an, in was für Geräte, Maschinen etc. 
die EEPROMs,  eingebaut werden und was für Änderungen am Verhalten 
bewirkt werden.

von Sandro C. (sandro_c)


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Die eeproms werden dann vom kunden selber eingebaut/gesteckt, je 
nachdem.

Danke

von Theor (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Die eeproms werden dann vom kunden selber eingebaut/gesteckt, je
> nachdem.
>
> Danke

Das klärt nicht:
Theor schrieb:
> Es kommt, denke ich, halt darauf an, in was für Geräte, Maschinen etc.
> die EEPROMs,  eingebaut werden und was für Änderungen am Verhalten
> bewirkt werden.

und steht in Widerspruch zu:
Sandro C. schrieb:
> [...]
> Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und
> Schreiben zu dürfen und [dass] sie wieder einbaut / einlötet?
> [...]

Offen gesagt, nach dem was ich aufgrund der Art und Weise der 
Fragestellung vermute , darfst Du das nicht.

von MaWin (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und
> Schreiben zu dürfen und sie wieder einbaut / einlötet?

So bald man gewerblich ein elektrisches mit Niederspannung betriebenes 
Gerät aufschraubt, fordert die Berufsgenossenschaft eine Ausbildung als 
Elektrofachkraft und eine Messung nach VDE0701 mit (regelmässig) 
kalibriertem Messgerät.

So lange es nur im Schutzkleinspannung pder Batteriebetrieb geht, 
Smartphones, KFZ-Motorelektronik etc. brauchst du keine besondere 
Ausbildung.

ABER: Lohnen wird der Job auch nicht.

von Bürovorsteher (Gast)


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Ja, da kommt echt Geld in die Kasse.

von Kiran K. (sincere_firefly)


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MaWin schrieb:
> So lange es nur im Schutzkleinspannung pder Batteriebetrieb geht,
> Smartphones, KFZ-Motorelektronik etc. brauchst du keine besondere
> Ausbildung.

Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern?

von Theor (Gast)


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Kiran K. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> So lange es nur im Schutzkleinspannung pder Batteriebetrieb geht,
>> Smartphones, KFZ-Motorelektronik etc. brauchst du keine besondere
>> Ausbildung.
>
> Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern?

Wollen Ihr hier wirklich die gefühlt tausend Punkte durchspekulieren bis 
wir zufällig mal die treffen, die für den TO maßgebend sind?

Da frage ich doch lieber, um was es geht.

von Brenner-Autobahn (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Ja, da kommt echt Geld in die Kasse.

Das wird er wohl selbst sondiert haben, ob sich das lohnt. Manch Einer 
macht das auch mal als Freundschaftsdienst. Ich weiß gar nicht, wieviele 
Eproms ich für andere Leute "gebrannt" habe -einfach so.

Es scheint hier doch noch Bereiche zu geben, die nicht bis ins Kleinste 
reglementiert sind.

"Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Flashen von 
Halbleiterspeichern"

:))

Also: Mach's einfach und frag nicht viel.

von Theor (Gast)


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Brenner-Autobahn schrieb:
> [...]
>
> Es scheint hier doch noch Bereiche zu geben, die nicht bis ins Kleinste
> reglementiert sind.

Ich denke, dass ist so nicht richtig.

> Also: Mach's einfach und frag nicht viel.

Das ist ein Ratschlag, den ich für sehr bedenklich halte.
Ich halt es für sinnvoll, zumindest zu erwägen, welche Verantwortung man 
damit übernimmt und ob man die möglichen Folgen tragen kann und will.

von Anonym (Gast)


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Was ist das denn für ein Gewerbe, das Speicher flasht? Ernst gemeinte 
Frage.

von michael_ (Gast)


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Da rennt man doch nicht zur Handwerkskammer.
Die wissen ja nicht mal, was ein EE-Prom ist!
Da holt man sich einen Nebenerwerbsschein auf der Kommune.

von Brenner-Autobahn (Gast)


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michael_ schrieb:
> Da rennt man doch nicht zur Handwerkskammer.
> Die wissen ja nicht mal, was ein EE-Prom ist!
> Da holt man sich einen Nebenerwerbsschein auf der Kommune.

Den scannt man dann ein, wandelt ihn ins Binär-Format und brennt ihn als 
.hex-Datei in einen EEPROM. Damit beweist man, daß man das beherrscht.
:)

von Dirk K. (knobikocher)


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Kiran K. schrieb:
> Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern?

Klar darf er das. Das Kfz. hat dann gegebenenfalls nur keine 
Betriebserlaubnis mehr.

von Brenner-Autobahn (Gast)


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Dirk K. schrieb:
> Kiran K. schrieb:
>> Du meinst, man darf z.B. ein im ABS-System verbautes EEPROM verändern?
>
> Klar darf er das. Das Kfz. hat dann gegebenenfalls nur keine
> Betriebserlaubnis mehr.

Geht das schon wieder los??

Gibt es hier nicht mal mehr einen Thread, wo die Bedenkenträger vor 
lauter Langeweile nicht zu Gange sind?

Überlegt doch mal selbst: Es ist nicht möglich, an IRGENDWELCHE 
Unterlagen von solchen Steuerungen zu gelangen. Oft sind sie nicht 
einmal zerstörungsfrei demontierbar. Hat man sie dann demontiert, ist 
dank abgeschliffener und/oder Phantasiebezeichnung der Typ und 
Hersteller des Kontrollers nicht feststellbar -geschweige denn die 
Funktion nachvollziehbar, weil man wegen des fehlenden Schaltplanes 
nicht einmal weiß, wer oder was an welchem Portpin sitzt.


Unter diesen Voraussetzungen wahllos irgend etwas zu ändern und 
zurückzuspielen -wer sollte so etwas völlig Unberechenbares tun.

So blöde KANN Keiner sein!

von Sandro C. (sandro_c)


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Es handelt sich um Kfz elektronik. Beispielsweise Fußraummodul neu 
Partitionieren und datenstände schreiben.

Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten.

Danke

von Thomas M. (elo-ocho)


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Moinsen,

Sandro C. schrieb:
> Hallo, die Handwerkskammer konnte mir hier keine Auskunft geben bzw. der
> zuständige ist in Urlaub.

Kommt das auf eine Woche an? Ist die HWK oder die IHK zuständig? 
Letztere mal gefragt?

Sandro C. schrieb:
> Was braucht man für ein klein Gewerbe um Eeproms und MPC´s Lesen und
> Schreiben zu dürfen und sie wieder einbaut / einlötet?

ich vermute mal, das Du hier nicht nach Lötkolben und Schraubendrehern 
fragst...

Erstmal wirst Du einen Gewerbeschein brauchen, meiner hat mal 20€ 
gekostet, meine ich. Daran hängt ein wenig Bürokratie, auch und gerade 
was die Umsatzsteuer angeht, alles kein Hexenwerk.

Eine Eintragung beim EVU wirst Du ehr nicht brauchen, so wie sich das 
für mich anhört, allerdings hüllst du Dich ja auch in Schweigen, was Du 
eigentlich vor hast.

Hast Du was sicherheitsrelenvantes vor, der ABS wurde ja schon genannt? 
Du solltest Dir schon Gedanken über Versicherung etc. machen. Ggf. musst 
Du CE-Erklärungen erstellen, das ist aber machbar.

Vielleicht musst Du Dich noch bei der DGUV melden, oder brauchen das nur 
Betriebe mit Angestellten?

... etc. pp.,

Sandro C. schrieb:
> Darf das jeder? Oder kann man das als nicht Elektriker mit einer
> Fortbildung abdecken?

Ich wüsste jetzt erst mal nicht, warum man Elektriker dazu sein sollte, 
oder willst Du an Starkstrom fummeln? Mit Starkstrom sei hier mal alles 
gemeint, was nicht der Datenübertragung dient, ausdrücklich nicht nur 
400 V Drehstrom und mehr.

Der Hinweis auf die 701 für Geräte am Stromnetz wurde bereits gegeben.

Sandro C. schrieb:
> Danke vorerst schon mal.
> Grüße

Da kann sein, dass Du mit ner Kleingewerbeanmeldung bis 17.000 € 
Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer hinkommst, kann aber auch einen 
Riesenwust hinter sich herziehen...

Viel Glück,

Ocho

Edit:
Alles geschriebene wurde vor Sandros letzter Antwort geschrieben.
Ich halte die IHK für Zuständig, wenn überhaupt...

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Sandro C. schrieb:

> Es handelt sich um Kfz elektronik. Beispielsweise Fußraummodul neu
> Partitionieren und datenstände schreiben.

Bei Komfortelektronik verliert der Besitzer des Fahrzeuges bestenfalls 
die Herstellergarantie. Ansonsten kannst Du machen was Du willst.

Be zertifizierungs-relevanten Baugruppen (Motor, Getriebe, Bremsen, 
Airbag, TPMS, eCALL, ... -- und alles was in der Lage ist den 
Spritverbrauch zu beeinflussen) verliert das Fahrzeug seine Zulassung 
und muss zu einer Einzelabnahme beim TÜV. Wie wenn Du selbstgefräste 
Alufelgen dranbaust.

Falls für die SW- oder Parameter-Änderung bereits eine Allgemeine 
Betriebserlaubnis für den Fahrzeugtyp vorliegt musst Du nur dafür sorgen 
dass der Einbau "sachgerecht" erfolgt. Eine aufgeräumte Werkstatt und 
jemand mit elektrotechnischer oder KFZ-Ausbildung im Haus ist da 
hilfreich.


> Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten.

Für die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ist der Halter des 
Fahrzeuges verantwortlich. Wenn Du den einen Zettel unterschreiben 
lässt, dass er die Änderung ggf beim TÜV vorzuführen hat, bist Du aus 
dem Schneider.

von Martin L. (maveric00)


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Hallo,

zu gewerblichen Reparatur elektronischer Geräte muss das Gewerbe einen 
Elektomeister oder Elektrotechniker beschäftigen, für Reparaturen am 
Fahrzeug einen Kraftfahrzeugtechniker, der Betrieb muss in der 
Handwerksrolle eingetragen sein.

Die Geschichte mit "sachgerechtem Einbau" und TÜV-Abnahme nur bei 
sicherheit-/abgassrelevanten Steuergeräten (kann allerdings auch die 
"Komfortelektronik" sein - Ausfall des CAN-Busses ist ziemlich sicher 
abgasrelevant) gilt nur beim eigenen Fahrzeug.

Außerdem bist Du natürlich haftbar für die Folgen Deiner Reparatur.

Und für die wenigen Fälle, in denen eine externe Reparatur möglich ist, 
ist der Markt schon abgedeckt (z.B. das Fußraummodul). Gewöhnlich werden 
in KFZ-Steuergeräten inzwischen keine externen Festwertspeicher mehr 
verbaut und die internen sind kryptologisch abgesichert.

Insgesamt also keine erfolgversprechende Idee...

Schöne Grüße,
Martin

von Schlaumaier (Gast)


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Für ein KLEIN-Gewerbe hast du die falschen Leute gefragt. Frag mal das 
Finanzamt und das Gewerbeamt. Die wissen das genau. Und auch was es 
kostet, bzw. wie du deine Steuererklärung machen musst.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Wer das Kopieren von Blättern in seinem Copyshop anbietet, muss weder 
die Bildrechte besitzen, noch die Dokumente vorher lesen, es geht den 
Kopierladenbetreiber gar nichts an, was die Leute da kopieren. Ob das 
nun eine Sterbeurkunde, der Mietvertrag oder die eigene Diplomarbeit 
ist.
Soll er halt den Kunden anbieten, "selbst" kopien ihrer Datenträger 
anzufertigen, also ihrer EEPROMs. Dabei darf er auch anleiten.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Das hiesse dann: Kopierpapier bereithalten und nachfüllen (leere Chips)
Den Gerätepark, die Kopierer bereithalten =Programmiergerät
und, ach wie praktisch, dank Corona, ganz ohne Kundenkontakt, Kunde 
schickt Chip hin, bekommt zwei zurück.
Nix "Reparatur", nix "Haftung".
Er hatte ausdrücklich geschrieben:"stecken chips selber", also 
"reparieren die auch selber", nicht er.
Das ist niemals Handwerk, das ist Dienstleistung, daher IHK zuständig.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Für das Anstecken eines USB-Sticks zum selber ausbelichten/ausdrucken 
von Fotos beispielsweise bei Rossmann, dm, oder ähnlichen Drogerieketten 
braucht weder der Kunde noch das Geschäft einen Gesellenbrief oder 
Meisterbrief als Elektrofachkraft, obwohl dort Kleinspannungsgeräte 
"gesteckt" werden.
Korche im Dorf lassen, auch freitags...

von Djoing (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Korche im Dorf lassen, auch freitags...

Richtig, und ggf. findet sich dann später vielleicht noch ein Richter, 
der das Ganze wieder ins Lot bringt.

von Martin L. (maveric00)


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Hallo,

doch Reparatur. Ich darf zitieren:


> und sie wieder einbaut / einlötet?


> Fußraummodul neu Partitionieren und datenstände schreiben.

> Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten.

Nur einmal schreibt er davon, dass die Kunden das EEprom selber stecken. 
Und selbst dann ist auch nicht davon auszugehen, dass die Kunden des 
defekten Fußraummoduls ein EEprom mit korrekten Daten zur Kopie 
hinschicken - macht ja auch keinen Sinn, dann könnte man das "heile" 
EEprom ja auch gleich einbauen...

Copyright ist also durchaus auch betroffen, wenn auch vermutlich das 
kleinste Problem.

Schöne Grüße,
Martin

von Schlaumaier (Gast)


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Copyright ist einfach zu umgehen.

Er muss seine Kunden nur unterschreiben lassen, das sie das Urheberrecht 
besitzen o. berechtigt sind diese Daten zu verwenden.  Macht mein Freund 
(andere Branche) auch.  Sein Anwalt hat gesagt das reicht völlig aus.

Davon abgesehen, wäre das sogar ein Markt. Wenn er die Dienstleistung 
selbst anbietet. So nach den Motto "Ihr schickt mir die Datei, ich 
brenne sie euch". Dadurch spart ihr euch die Kosten für ein teuren 
Brenner den man nur 1 x im Leben braucht.

Ich hab damals 2 Monate gesucht bis ich ein gefunden hatte der mir ein 
Eprom brennen konnte. War für mein C=64, aber ich denke das man das 
Problem heute noch hat.

von Djoing (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Sein Anwalt hat gesagt das reicht völlig aus.

Da hat der Anwalt wohl ein Geschäftsmodell entwickelt um an neue 
Mandanten zu kommen. Echt schlau.

von Sandro C. (sandro_c)


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Also darf ich zusammenfassen :)

Solange alles im Ausgebauten zustand passiert und der Kunde das 
jeweilige Modul selber verbaut ist alles ok?

Das bezüglich tüv usw kann man ja durchaus problemlos unterschreiben 
lassen.

Danke für eure Antworten, macht es mir aber nicht so schwierig :) Ich 
will nur wissen was Phase ist :)

Grüße

von Soul E. (Gast)


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Schlaumaier schrieb:

> Davon abgesehen, wäre das sogar ein Markt. Wenn er die Dienstleistung
> selbst anbietet. So nach den Motto "Ihr schickt mir die Datei, ich
> brenne sie euch". Dadurch spart ihr euch die Kosten für ein teuren
> Brenner den man nur 1 x im Leben braucht.

In Berlin gibt es die Fa Segor Elektronik, die genau das anbietet.
https://www.segor.de/INFO/dienstleistungen/16-Programmierservice.shtml

von Djoing (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Ich will nur wissen was Phase ist :)

Phase ist die Leitung, die selbst bei Drahtbruch keinen berührbaren 
Kontakt auf eine gefährliche Spannung legen darf.
Die BG hat in dieser Hinsicht schon so manchen interessanten Unfall 
aufgeklärt. Hast Du im Nachgang in dieser Richtung keinen 
Diskussionsbedarf, dann solltest Du bezüglich möglicher Vorschriften gut 
informiert sein.

Sandro C. schrieb:
> und der Kunde das jeweilige Modul selber verbaut ist alles ok?

So wirst Du zum Beispiel herausfinden, dass Du als fachkundiger 
Auftragnehmer auch eine Beratungspflicht besitzt. Selbst mit einer 
Unterschrift kommst Du nicht so einfach aus der Nummer heraus.

von MaWin (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Es handelt sich um Kfz elektronik. Beispielsweise Fußraummodul neu
> Partitionieren und datenstände schreiben.
> Und auch eben die erwähnten eeproms lesen beschreiben einlöten auslöten.

Wenn du tatsächlich neue Software auf KFZ Steuergeräte schreiben kannst, 
im Gegensatz zu 'Chiptunern' die höchstens mit dazwischengeschalteten 
Spannungsteilern Sensorewerte verfälschen, ist das fast ein 
Alleinstellungsmerkmal.

Die allermeisten Module haben grottige Software drin, und sind für den 
Kunden sonst nicht änderbar. Da lohnt neue Software oder gleich ein neu 
konstruiertes Modul welches sich nur auf den Kommunikationleitungen 
gleich verhält.

Aber der Aufwand, an solche neue Software zu kommen, ist das teure, 
nicht das Brennen eines EProms.

von Sandro C. (sandro_c)


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Danke für euere Antworten, aber die helfen mir allesamt nicht weiter.

Wie gesagt ich brauch einfach nur eine Antwort mit, ja du darfst es oder 
du darfst es nur mit Ausbildung / Fortbildung sowieso...

Alles bezüglich das,  dass der kunde selbst verantwortlich ist wenn er 
das in seinem Fahrzeug einbaut... oder evtl eine Betriebserlaubnis 
erlischt ist ja dann eine andere sache..

Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht.

Danke

von Sebastian S. (amateur)


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Eigentlich gibt es kein EEPROM!
Es gibt aber EEPROMs in dutzend Bauformen in noch mehr Anwendungen.

Früher (tm) waren das gut sichtbare Trümmer mit einem Sack voll 
Anschlüssen und was auch recht nett war: Steckbar.
Heute (tm) sind die Teile meist gut, zwischen den anderen Bauteilen, 
versteckt.

Ist kein Name aufgedruckt, ist es fast unmöglich – vor allem für einen 
Laien - dieses zu finden.
Das Teil, wenn nötig, auszubauen ist ebenfalls für einen Laien 
unmöglich. Auch weil er nicht die nötigen Werkzeuge hat.

In jedem Falle gilt: Egal, worum es sich handelt, ohne jede Menge an 
"Insiderinformationen" kann auch ein Fachmann keine Änderungen vornehmen 
und falls er es doch versucht, wird er sehr schnell feststellen, warum 
es so wenig Bewerber für die noch offene Stelle des Sisyphos gibt.

Rein elektrisch gesehen:
EEPROM werden immer mit Kleinspannung betrieben. D.H. ziehst Du den 
Stecker und wartest ein paar Minuten, so kannst Du gefahrlos daran 
arbeiten.
Aber Achtung: Manche der verarbeiteten Teile sind sehr empfindlich was 
statische Elektrizität betrifft.
Anders ausgedrückt: Die Schaltung muss sich vor Dir in Acht nehmen und 
nicht umgekehrt. Fachmann: Die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und 
die richtigen Gerätschaften verwenden.

von Djoing (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht.

Eigentlich ganz einfach:

Du darfst es, wenn dadurch niemand geschädigt oder gefährdet werden 
kann.

Im gegenteiligen Fall darfst Du es nicht (so einfach), weil es 
voraussichtlich irgendwelche Gesetze oder Vorschriften verbieten.
Mindestens müsstest Du die dazu notwendigen Kenntnisse nachweislich 
besitzen, um die Verantwortung für Dein Tun zu übernehmen. Teilweise 
würde es hier aber auch reichen, wenn Du jemand findest, der die 
Verantwortung dafür übernimmt, sofern er es darf.

von Stefan F. (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Ich will nur wissen was Phase ist

Das ist die Seite, wo man eine gewischt bekommt. In deinem Fall der 
Wisch vom Amtsgericht, wenn jemand böse wird.

von Dirk K. (knobikocher)


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Sandro C. schrieb:
> Wie gesagt ich brauch einfach nur eine Antwort mit, ja du darfst es oder
> du darfst es nur mit Ausbildung / Fortbildung sowieso...
>
> Alles bezüglich das,  dass der kunde selbst verantwortlich ist wenn er
> das in seinem Fahrzeug einbaut... oder evtl eine Betriebserlaubnis
> erlischt ist ja dann eine andere sache..
>
> Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht.

Für mich: ja. Wenn du den Kunden auf das mögliche Erlöschen der 
Betriebserlaubnis hinweist und dir das unterschreiben lässt solltest du 
raus sein. Du zwingst ihn ja nicht das umprogrammierte Gerät zu nutzen.

Du darfst auch mit deinem mega getunten Kfz. auf deinem Privatgelände 
rumfahren. Oder auf der Rennstrecke.

Wenn du damit Geld einnimmst, halt wie bereits geschrieben Gewerbe 
anmelden, aber das versteht sich wohl von selbst ;)

von Rainer V. (a_zip)


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Sandro C. schrieb:
> Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht.

Selbstverständlich darfst du alles, was du kannst. Aber welcher Depp, 
geschweige denn welche Firma, läßt an seinen/ihren EEproms 
herumpfuschen?? Wenn du außerdem noch Geld dafür haben möchtest, gilt 
schlicht das Gesagte über Gewerbe!
Mehr ist wohl nicht zu sagen...
Gruß Rainer

von Pandur S. (jetztnicht)


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Nur nach einer zweijahrigen Brenner und Flaschen Ausbildung erfolgreich 
abgeschlossen zu haben... Zertifikat bitte Aufbewahren.

: Bearbeitet durch User
von 100Ω W. (tr0ll) Benutzerseite


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Joggel E. schrieb:
> Nur nach einer zweijahrigen Brenner und Flaschen Ausbildung erfolgreich
> abgeschlossen zu haben... Zertifikat bitte Aufbewahren.

Gibt es das Zertifikat dann wenigstens auf einen EEPROM geflasht oder 
nur Papierform?

SCNR

von X2oderMKP4 (Gast)


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Hiermit erlaube ich es dir.

von oh jeh (Gast)


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Sandro C. schrieb:
> Beispielsweise Fußraummodul neu
> Partitionieren und datenstände schreiben.

Für mich sieht es so aus als ob du nicht mal weist was du da überhaupt 
machen willst. Steuergeräte die externe Chips verwenden um Daten zu 
speichern dürften (technisch) uralt sein. Moderne Controller haben einen 
Schutz um Auslesen zu verhindern. Und du willst ein Modul 
"partitionieren"?

Wahrscheinlich wirst du schon an dem "Können" scheitern, wenn du es 
kannst dann mach es einfach als Gewerbe.

Und was macht ein "nicht Elektriker mit einer Fortbildung"? Jemand der 
kein Elektriker ist macht Fortbildung wohin? EEPromfachkraft 
lese/schreib m/w?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Es gibt keine einfache Antwort, insbesonders nicht wer die Verantwortung 
für die Änderung der Steuersoftware übernimmt.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Dirk K. schrieb:
> Sandro C. schrieb:
>> Wie gesagt ich brauch einfach nur eine Antwort mit, ja du darfst es oder
>> du darfst es nur mit Ausbildung / Fortbildung sowieso...
>>
>> Alles bezüglich das,  dass der kunde selbst verantwortlich ist wenn er
>> das in seinem Fahrzeug einbaut... oder evtl eine Betriebserlaubnis
>> erlischt ist ja dann eine andere sache..

Nicht unbedingt, du bleibst ja immer noch für die Qualität deiner Arbeit 
haftbar, du kannst ja Brennen selbt den Chip zerballern. Und was ist mit 
dem Recht auf Rückabwicklung, also ursprünglichen Zustand 
wiederherstellen?.

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcktritt_(Zivilrecht)
>>
>> Mir gehts nur darum, darf ich das oder nicht.
> Wenn du damit Geld einnimmst, halt wie bereits geschrieben Gewerbe
> anmelden, aber das versteht sich wohl von selbst ;)

Aber für die Anmeldung braucht man mindestens den KFz-Meisterbrief...
Vorschlag: mach das ganze unselbstständig auf Festsatzbasis. Also der 
Kunde wird von einem mit Gewerbeschein (Händler/Werkstatt) an Dich 
verwiesen und du programmierst die EEPROM's sozusagen als Diensleistung 
und rechnest mit Händler/Werkstatt wie ein Angestellter ab.

von Dirk K. (knobikocher)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Nicht unbedingt, du bleibst ja immer noch für die Qualität deiner Arbeit
> haftbar, du kannst ja Brennen selbt den Chip zerballern. Und was ist mit
> dem Recht auf Rückabwicklung, also ursprünglichen Zustand
> wiederherstellen?.

Sehe ich ein. Hat aber wenig mit der Frage zu tun: darf er das?

Fpgakuechle K. schrieb:
> Aber für die Anmeldung braucht man mindestens den KFz-Meisterbrief...

Um ein Gewerbe anzumelden braucht es einen KfZ.-Meisterbrief? Das stelle 
ich mal hart in Frage. Er will NCIHT arbeiten am Kfz. anbieten. Sondern 
eine Elektronikdienstleistung.

von Rainer V. (a_zip)


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Eine Gewerbeanmeldung soll in erster Linie doch sicherstellen, dass die 
Umsätze erfaßt werden können und gegebenfalls Steuern bezahlt werden. 
Dann werden natürlich noch die "tausend" geschützten Berufszweige "frei" 
gehalten. Wenn ich z.B. ein Gewerbe "Computerreparatur" und meinetwegen 
noch Meßtechnik und Prototypenbau anmelde, dann darf ich alles außer 
Elektroinstallationen anbieten. Wenn ich also einen Auftraggeber finde, 
der mich damit beauftragt, ein Eprom neu zu brennen, dann ist das ok! 
Nach meiner Erfahrung ist das Finden des Auftraggebers das Problem :-) 
Aber das hat der TO ja offensichtlich nicht...
Gruß Rainer

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Dirk K. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Nicht unbedingt, du bleibst ja immer noch für die Qualität deiner Arbeit
>> haftbar, du kannst ja Brennen selbt den Chip zerballern. Und was ist mit
>> dem Recht auf Rückabwicklung, also ursprünglichen Zustand
>> wiederherstellen?.
>
> Sehe ich ein. Hat aber wenig mit der Frage zu tun: darf er das?
>
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Aber für die Anmeldung braucht man mindestens den KFz-Meisterbrief...
>
> Um ein Gewerbe anzumelden braucht es einen KfZ.-Meisterbrief? Das stelle
> ich mal hart in Frage. Er will NCIHT arbeiten am Kfz. anbieten. Sondern
> eine Elektronikdienstleistung.

Also das ist im Kontext mit dem Zitat:
"Für mich: ja. Wenn du den Kunden auf das mögliche Erlöschen der
Betriebserlaubnis hinweist und dir das unterschreiben lässt solltest du
raus sein." zu sehen

Betriebserlaubnis -> KfZ, und um (kommerziel) an einem KfZ zu schrauben 
aka Reparatur-Dienstleistungen einer KfZ-Werkstatt anzubieten, braucht 
es einen passenden Meisterbrief o.ä. und Eintrag in Handwerkerrolle:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/wirtschaftsrecht/gewerberecht/handwerksrecht/abgrenzunghandwerk/kfz-reparaturen-ohne-meisterbrief-2966144

Lediglich 'Putzarbeiten' im weiteren Sinne sind vom Meisterzwang 
befreit, Chiptuning zähle ich nicht zu den `Putzarbeiten`.

Was denoch gehen könnte, ist "Arbeit unter Anleitung" (sowas wie im Link 
als "handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes" bezeichnet). Deshalb der 
Vorschlag mit einer Werkstatt zusammenzuarbeiten und mit dieser 
abzurechnen. Dann obliegen die gazen Scherereien um Betriebserlaubnis 
und so der Werkstatt resp. deren Chef.
Hinweis, das ist u.U. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, also 
unbedingt die Aussage von der IHK abwarten.

Der TO sagte aber nicht zu Beginn aus welchen Geräten und für welchen 
Zweck die EEPROMS bestimmt sind. Deshalb ist, wie gesagt die Frage nicht 
einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Bei allem mir spezieller 
Zulassung (KfZ, Medizintechnik,..) eher 'Nein' wenn es um völlig 
selbstständiges arbeiten geht, bei Gerätschaften ohne solchen 
Zulassungen wie bspw. alte Computertechnik bspw. brennen von Amiga ROM's 
eher 'Ja'.
Vielleicht gibt es noch Sonderregelungen für Fahrzeuge mit 
Oldtimer-Nummernschild. 
https://www.auto-motor-und-sport.de/oldtimer/wann-lohnt-h-kennzeichen-oldtimer-youngtimer/

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