Forum: Offtopic Produkthaftung wie sieht es damit in der SW-Industrie aus


von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Als Aufzugbauer hafte ich für mein Werk, als Einzelunternehmer in voller 
Schadenshöhe mit meinem Privatvermögen, bei GmbH sieht das anders aus, 
beschränkte Haftung.

In der Vergangenheit habe ich deshalb aber auch aus 
zulassungsrechtlichen Gründen bereits Aufträge abgelehnt, nicht weil ich 
meiner Arbeit nicht Traue, sondern weil ich grundsätzlich nicht 
Vorschriften verletze um einigen Kunden bei deren Umgehung behilflich zu 
sein. Auf solche Geschäft verzichte ich aus Prinzip.

Wie sieht es damit bei Softwareherstellern aus? Gibt es eine Übertragung 
von Haftungsrisiken auf den Kunden oder Dritte. Und gibt es 
Versicherungen welche den Anbieter eines Produktes von seiner Haftung 
nahezu vollständig entbinden, weil z.B. der Auftraggeber ein nicht 
hinreichend geprüftes Produkt unbedingt verfügbar haben will und ihm die 
Risiken zweitrangig erscheinen.

Wie weit ist Bosch damit gekommen? Ist das ein zukunftsfähiges Modell?

Ich kann mir dass nur schwer vorstellen und frage weil das in meiner 
Branche eher absurd erscheint, aber scheinbar möglich werden soll?

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Achim M. (minifloat)


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Winfried J. schrieb:
> Und gibt es Versicherungen welche den Anbieter eines Produktes von
> seiner Haftung nahezu vollständig entbinden, weil z.B. der Auftraggeber
> ein nicht hinreichend geprüftes Produkt unbedingt verfügbar haben will
> und ihm die Risiken zweitrangig erscheinen.

Nein.

Ein Unternehmen bietet sicherheitsrelevante Software an (Funktionale 
Sicherheit Automotive, Funktionale Sicherheit Zweiräder, Funktionale 
Sicherheit Maschinen usw.)
Entsprechende Normen müssen schon aufgrund ganz normaler Gesetzeslage 
zur Produkthaftung herangezogen und hoffentlich befolgt werden (= Stand 
der Technik).

Eine Versicherung bietet Schutz bezüglichin Haftungsfall nur, wenn die 
Einhaltung der Normen gegeben ist (es wurde alles nötige getan, dennoch 
ist etwas passiert).

Es wird keine Versicherung geben, die dir da einen Freifahrtschein 
ausstellt.

mfg mf

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Um welche SW geht es, ich hoffe nicht die Corona App.

von Georg M. (g_m)


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Fred F. schrieb:
> Um welche SW geht es, ich hoffe nicht die Corona App.

Nein, um Gottes willen. Es geht lediglich um die Software für Boeing 737 
MAX.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es geht um die Auslagerung von Haftungsrisiken weg vom Hersteller eines 
Produktes. Mir fielen neben Bosch zunächst Tesla und Uber ein.   Boing 
hatte ich eher nicht auf dem Plan und ich frage mich, wann wohl der Damm 
gebrochen ist / sein wird und diese Versuche Normalität auch in anderen 
Branchen wird. Ich weis aus Erfahrung das wenn ein Thema lange genug 
bearbeitet wird wird es faktische Realität. Und ich würde gern wissen an 
welchem Punkt wir da stehen. Wie gesagt bei uns kein Thema, aber bei SW 
Produkten scheint es da Grauzonen zu geben? Andere Branchen sind mir 
diesbezüglich noch nicht ins Blickfeld gerückt obwohl die Chemie könnte 
da auch Interesse haben wenn ich es recht bedenke?

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Achim B. (bobdylan)


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Fred F. schrieb:
> Um welche SW geht es, ich hoffe nicht die Corona App.

Wetten dass..? Allerdings hast du dem Fahrstuhlführer mit deinem Beitrag 
etwas den Wind aus den Segeln genommen, sonst wäre er spätestens mit 
seinem dritten Beitrag bei der Corona-App gelandet. Wir dürfen gespannt 
sein, wie er jetzt die Kurve zur App kricht.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Bob du irrst.
Versuchs nochmal, ließ die Berliner Zeitung von gestern und achte auf 
das Thema  Produkthaftung und  steuerfinanzierte Haftung.
Namaste

: Bearbeitet durch User
von Pandur S. (jetztnicht)


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Nun, als Produzent musst du alles getan haben, um korrektes 
Funktionieren zu garantieren. Dein Auftraggeber muss nochmals testen, 
denn vielleicht wurde etwas vergessen. Wurde eine Anforderung nicht 
kommuniziert.

von Georg M. (g_m)


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> Produkthaftung wie sieht es damit in der SW-Industrie aus

Schäden:
Abgesehen von Nachbesserungen, Nachlieferungen oder Kaufpreiserstattung, 
die Micorosft oder das Installationsunternehmen möglicherweise leistet, 
können Sie auf der Grundlage dieser beschränkten Garantie, auf der 
Grundlage eines anderen Teils dieses Vertrags oder auf einer anderen 
Rechtsgrundlage keinen Schadensersatz oder andere Abhilfeansprüche 
geltend machen, insbesondere keinen Schadensersatz für entgangenen 
Gewinn oder direkte Schäden, Folgeschäden, spezielle, indirekte oder 
zufällige Schäden.
Die Schadenersatzausschlüsse und Beschränkungen der Abhilfeansprüche in 
diesem Vertrag gelten auch, wenn die Nachbesserung, Nachlieferung oder 
Erstattung des Kaufpreises Sie nicht vollständig für Verluste 
entschädigt, wenn Microsoft, oder der Gerätehersteller oder das 
Installationsunternehmen von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat 
oder hätte wissen müssen oder wenn der Abhilfeanspruch seinen 
wesentlichen Zweck verfehlt. Einige Staaten und Länder gestatten den 
Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen, Folge- oder sonstigen 
Schäden nicht. Daher gelten die obigen Beschränkungen und Ausschlüsse 
möglicherweise nicht für Sie.
Wenn Ihr örtlich anwendbares Recht es Ihnen gestattet, von Microsoft, 
oder dem Gerätehersteller oder dem Installationsunternehmen, 
Schadenersatz zu erhalten, obwohl selbiges durch diesen Vertrag 
ausgeschlossen ist, können Sie nicht mehr als den für die Software 
bezahlten Preis als Ersatz erhalten (oder maximal 50 US-Dollar, wenn Sie 
die Software kostenlos erhalten haben).

von Achim M. (minifloat)


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Georg M. schrieb:
> Micorosft

Fake.

von Le X. (lex_91)


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Zuerst mal: eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht.
Du kannst noch so gewissenhaft entwickeln, es ist nie ausgeschlossen 
dass dich dein Tempomat nicht mit 200 gegen den nächsten Baum lenkt.

Im Prinzip musst du bei sicherheitskritischen Bereichen 
(Luft-/Raumfahrt, Automotive...) nachweisen können dass du die geltenden 
Richtlinien und Normen eingehalten hast.
Beim Tempomat-Beispiel müssen die Prozesse zur Funktionalen Sicherheit 
angewandt werden, es muss Risikoanalysen geben, Sicherheitsziele 
formuliert werden und diese nachweislich erreicht werden.
Dann hast du gewissenhaft gearbeitet und bist "aus dem Schneider", auch 
wenn trotzdem mal was schiefgeht.

Nur wenn du fahrlässig handelst, Normen ignorierst oder gar bewusst 
Sicherheitsmängel verschleierst hast du ein Problem.

Leider gibt es aber auch Bereiche wo noch Wilder Westen herrscht.
Wenn bei einem Web-Unternehmen mal wieder Kunden-Datensätze leaken liegt 
es fast immer an der Schlamperei des Betreibers, oft werden gar 
Passwörter im Klartext abgelegt oder veraltete Libs eingesetzt.
Das ist zwar m. M. n. grob fahrlässig, allerdings hat ein Leak auf die 
Unternehmen kaum Auswirkungen, maximal ein kleiner Imageverlust.
War halt ein Hacker, kann man nix machen. Fefe rantet da regelmäßig sehr 
schön drüber.

: Bearbeitet durch User
von Georg M. (g_m)


Angehängte Dateien:

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Achim M. schrieb:
> Georg M. schrieb:
>> Micorosft
>
> Fake.

C:\Windows\System32\license.rtf

von René H. (mumpel)


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Winfried J. schrieb:
> Es geht um die Auslagerung von Haftungsrisiken weg vom Hersteller eines
> Produktes. Mir fielen neben Bosch zunächst Tesla und Uber ein.

Wenn die Software Bestandteil der Anlage ist, z.B. die 
Steuerungssoftware im Tesla, dann haftet der Hersteller als 
"Herausgeber" der Anlage bzw. des Fahrzeuges und Auftraggeber der 
Auftragsprogrammierung. Eine Haftungsübertragung auf den Programmierer 
ist nicht möglich wenn die Software nach Maßgabe des Auftraggebers 
gefertigt wurde (daher ist es wichtig, dass der Auftragsprogrammierer 
ein Lasten- und Pflichtenheft führt). Zudem ist der Auftraggeber 
verpflichtet, die Software vor der Implementierung zu testen.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Achim B. schrieb:
> Fred F. schrieb:
> Wir dürfen gespannt sein, wie er jetzt die Kurve zur App kricht.

Da dürfte die Selbstfahrer-App der selbstfahrenden Autos um die Kurve 
kommen.

Die Produkthaftung ist da echt ein Problem. Aktuell ist es so, dass alle 
Lasten dem Autofahrer aufgebürdet werden, wenn es zu einem Unfall kommt. 
Das trifft sogar für die Flensburger Punkte zu. D.h. der Hersteller hat 
sich hier bereits aus der Produkthaftung vollkommen heraus gemogelt über 
seine Lobbyarbeit.

Die einzigen mächtigen Organisationen, die den Autofahrer hier noch 
schützen sind die Versicherungen. Denn diese teilen die Fahrzeuge in 
spezielle Risikogruppen ein und bewerten das. Auf jeden Fall würde 
aktuell die Versicherungspolice ein Vielfaches für ein selbstfahrendes 
Auto kosten.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Man beachte hier den Absatz:
https://www.helvetia.com/de/web/de/ueber-uns/blog-medien/stories/alltag-und-versichern/autonomes-fahren-zahlt-die-versicherung.html

Man lese dort die zwei Absätze unter "Die Verantwortung bleibt beim 
Menschen".

"Schaut der Fahrer einen Film, während das automatisierte System einen 
Unfall baut, haftet der Fahrer!"

"Blickt er aufmerksam auf die Straße, und das automatische System baut 
trotzdem einen Unfall, soll der Hersteller die Verantwortung 
übernehmen."

Man beachte hier allerdings den Passus: " -allerdings muss der Mensch 
jederzeit in der Lage sein, die Steuerung zu übernehmen."

Das führt aber dazu, dass der Hersteller nur haftet, wenn die Automatik 
versagen sollte, die Steuerung an den Menschen (Fahrer) zu übergeben. 
Und das versuche einmal als Opfer und als Versicherung dem Hersteller 
nachzuweisen.

von Achim M. (minifloat)


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Georg M. schrieb:
> Achim M. schrieb:
> Georg M. schrieb:
> Micorosft
>
> Fake.
>
> C:\Windows\System32\license.rtf

Cool. Da den Lizenzbestimmungen eine salvatorische Klausel fehlt, sind 
diese somit als ganzes anfechtbar?

Da sieht man, dass ein kleiner Fehler in der Software sehr viel Geld 
kosten kann

mfg mf

von René H. (mumpel)


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Achim M. schrieb:
> Da den Lizenzbestimmungen eine salvatorische Klausel fehlt, sind
> diese somit als ganzes anfechtbar?

Das sind sie nicht. In DE ist eine salvatorisch Klausel obsolet, da 
Klauseln Kraft Gesetzes unwirksam sind wenn sie nicht deutschem oder 
europäischem Recht entsprechen. An dessen Stelle treten dann automatisch 
die gesetzlichen Regelungen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Es ist aber ein großer Unterschied, ob Jener der das SW-Produkt erwarb, 
unter den Bedingungen des BGB oder HGB der Verkauf stattgefunden hat. 
Der TO wäre in diesem Falle nach HGB zu verhandeln im Schadensfalle.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Auflösung : es geht nicht um die App.

Sondern darum:

Verträge zu Impfstoff:
Corona-Impfung: Wer zahlt für mögliche Schäden?
Die Pharmaindustrie will keine Haftung für mögliche unerwünschte Folgen 
der Corona-Impfung übernehmen. Bezahlen sollen die europäischen 
Steuerzahler.
26.8.2020 - 19:22, Michael Maier
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/corona-impfung-wer-zahlt-fuer-moegliche-schaeden-li.101215

Ich finde diesen Ansatz etwas obskur um es euphemistisch zu beleuchten.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Winfried J. schrieb:
> Die Pharmaindustrie will keine Haftung für mögliche unerwünschte Folgen
> der Corona-Impfung übernehmen.

Was verständlich ist, wenn der Impfstoff aufgrund politischen Drucks 
nächstes Jahr reif für die Masse sein soll, nicht erst in 4 Jahren.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Die Pharmaindustrie will keine Haftung für mögliche unerwünschte Folgen
>> der Corona-Impfung übernehmen.
>
> Was verständlich ist, wenn der Impfstoff aufgrund politischen Drucks
> nächstes Jahr reif für die Masse sein soll, nicht erst in 4 Jahren.

Eben, aber das hätte auch sonst weitreichende Folgen, was das Vertrauen 
in dieses Produkt speziell betrifft und das Haftungsrecht im 
Allgemeinen. Gesundheitliche Aspekte werden von wirtschaftlichen und 
anderen konterkariert.
Namaste

von Le X. (lex_91)


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Winfried J. schrieb:
> Auflösung : es geht nicht um die App.
>
> Sondern darum:
> Verträge zu Impfstoff:
> Corona-Impfung: Wer zahlt für mögliche Schäden?

Der Twist wundert mich jetzt nicht völlig, passt aber nicht ganz zum 
Threadtitel.
Aufgrund dessen wurden jetzt viele Softwarethemen diskutiert.
Ob das Gesagte 1:1 auf einen Impfstoff übertragbar ist würde ich 
bezweifeln, aber mal ehrlich, darum ging es dir ja eh nie.

Bis bald im nächsten Thread 👋

von Pandur S. (jetztnicht)


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>Die einzigen mächtigen Organisationen, die den Autofahrer hier noch
schützen sind die Versicherungen. Denn diese teilen die Fahrzeuge in
spezielle Risikogruppen ein und bewerten das. Auf jeden Fall würde
aktuell die Versicherungspolice ein Vielfaches für ein selbstfahrendes
Auto kosten.

Wuerde sie das ? Eine Frage der Geschwindigkeit. Ganz abgesehen davon, 
dass das heute technisch noch nicht moeglich ist. Irgendwann koennen sie 
das. Fuer eine Geschwindigkeit gegen Null wird das selbstfahrende 
Fahrzeug dann siecherer sein wie ein Fahrer. Mit zuhnehmender 
Geschwindigkeit nimmt die kinestische Energie zu, Schaeden werden 
groesser. Gleichzeitig nimmt die Zuverlaessigkeit ab. Es wird dann 
Vorgaben geben, dass zB Tempo kleiner 30 als sicherer erachtet wird wie 
ein Fahrer. Was ja fuer Innenstaedte, Fussgaengerzonen genuegt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Winfried J. schrieb:
> Die Pharmaindustrie will keine Haftung für mögliche unerwünschte Folgen
> der Corona-Impfung übernehmen. Bezahlen sollen die europäischen
> Steuerzahler.

Wie A.K. schon schrieb, weil unter Druck überschnell das Produkt auf den 
Markt geworfen wird.

Der anderen Grund ist der, dass auch ein Zwang zur Impfung ausgeübt 
werden wird, so dass ein vielfaches an Personen mit Impfproblemen 
geimpft werden, als dies sonst der Fall wäre.

Als kleiner Exkurs sei noch angemerkt:
Übrigens eine ordentliche Anzahl solcher Fälle befinden sich unter den 
Schwindelpatienten. Einige bereits nach wenigen fünf Minuten, andere 
nach ein paar Stunden fallen dann um, weil die Welt um diese herum erst 
mal ein paar Tage Karussel fährt. Zusätzliche Kosten dadurch liegen im 
Bereich von rund 5000-10000 Euro pro Person. Nur mit diesem Wissen ist 
ein bestimmer Video-Blogger zu verstehen, der es aber selbst bisher noch 
nicht verstanden hat, dass er dieses Erfahrungswissen er in sein Video 
packen muss.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joggel E. schrieb:
> Wuerde sie das ?

Mit perfektem Selbstfahrercomputer würde sie das nicht.

Der Gesetzgeber kann auch eine Differenzierung nach Autos mit/ohne 
Selbstfahrcomputer den Versicherungen verbieten. Dann zahlt es die 
Allgemeinheit der policenzahlenden Kunden, egal wie sicher der 
Fahrcomputer ist oder nicht.

von Claus M. (energy)


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Und ich hatte schon gehofft, Winni würde sich endlich mal wieder mit was 
anderem als seinen Corona-Verschwörungstheorien beschäftigen. Esel der 
ich bin.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Claus M. schrieb:
> Und ich hatte schon gehofft, Winni würde sich endlich mal wieder
> mit was
> anderem als seinen Corona-Verschwörungstheorien beschäftigen. Esel der
> ich bin.

Widerspruch wäre nicht nur unhöflich, sondern zu dem noch unangebracht
Good lo(o)ck.

Namaste

Beitrag #6385843 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Michael B. (laberkopp)


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Winfried J. schrieb:
> Wie sieht es damit bei Softwareherstellern aus?

Software war ehemals als urheberechtsgeschützes Werk wie ein Buch:

Du kannst dich nicht beklagen, wenn ein Roman dir langweilig ist, 
Rechtschreibfehler enthält, oder unlogisch ist.

Lediglich wenn Seitenfehldrucke drin sind, bekommst du ein Neues.

So ist auch Software, entweder sie gefällt dir oder nicht, eine 
unlesbare CD bekommst du ggf. ersetzt.
Die Folge war allerdings, daß Software wie andere urheberrechtsgeschütze 
Artikel zu private Zwecken kopiert werden kann.

Das gefiel den Herstellern nicht, sie wollten einerseits die Behandlung 
verbieten die urheberrechtsgeschützen Werken zuteil wurde, andererseits 
aber trotzdem keine Gewärleistung für ihre Produkte geben.

Sie haben sich in der Urheberrechtsnovelle durchgesetzt, wir wissen 
nicht wie hoch die Bestechugsgelder waren, aber ihre Lobby war gross, 
der Bürger hat wie üblich keine Lobby.

So haben die Softwarehersteller heute das Beste aus beiden Welten: 
Schutz vor Kopien und trotzdem keine Gewährleistung.

Das Ergebnis sieht man jeden Tag: Software funktioniert im grossen und 
ganz einfach überhaupt nicht mehr. Du kannst dich nirgendwo beklagen. 
Stürzt dein Smartphone doer Rechner ab, frisst deine Daten, machen sich 
Trojaner über deine Bankkonten her, lacht Microsoft dich aus wenn du 
Regress haben willst. Softwareproduzenten liefern folgenlos defekte 
Software aus, und niemand kann sich beklagen. Niemand kann sie auch 
korrigieren, denn die Quelltexte sind NATÜRLICH geheim, Veränderungen 
der Software ist in der Urheberrechtsnovelle grosszügig verboten.

So erntet da Volk, was die Politik in ihrer grenzenlosen Dummheit 
"#Neuland" gesät hat.

von René H. (mumpel)


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Michael B. schrieb:
> So haben die Softwarehersteller heute das Beste aus beiden Welten:
> Schutz vor Kopien und trotzdem keine Gewährleistung.

Auch heute noch darf man Kopien von Datenträgern für private Zwecke 
anlegen, sofern man dafür keinen Kopierschutz umgehen muss. Man darf 
Datenträger auch kopieren und zum "Selbstkostenpreis" verkaufen, sofern 
man keine illegal erzeugten Lizenzschlüssel mitgibt. Das ist einer der 
Gründe weshalb es immer mehr Software nur im Abonnement gibt. Auch 
Softwarehersteller kann man in Regress nehmen, nur ist es unmöglich zu 
beweisen, dass z.B. ein Datendiebstahl an einer Sicherheitslücke lag.

Michael B. schrieb:
> wir wissen
> nicht wie hoch die Bestechugsgelder waren

Das ist jetzt eine Frechheit. Weshalb bitte ist es Bestechung wenn die 
Hersteller ihre Werke geschützt haben möchten?

Michael B. schrieb:
> Veränderungen
> der Software ist in der Urheberrechtsnovelle grosszügig verboten.

Aber nicht für private Zwecke. Dein Windows auf Deinem PC kannst/darfst 
Du verändern solange Du willst (wo kein Kläger, da kein Richter), nur 
die Weitergabe der Veränderung ist verboten. Allerdingst hast Du dann 
erst recht keine Ansprüche gegenüber den Softwareherstellern, das wäre 
sonst so als würdest Du bei Deinem Auto das Motorsteuergerät 
manipulieren und dann vom Fahrzeughersteller kostenlose Reparatur 
verlangen wenn durch Deine Manipulation der Motor stirbt.

Michael B. schrieb:
> Stürzt dein Smartphone doer Rechner ab, frisst deine Daten, machen sich
> Trojaner über deine Bankkonten her, lacht Microsoft dich aus wenn du
> Regress haben willst.

Weshalb sollten die Betriebssystem-Hersteller haftbar sein wenn sich 
Hacker über Dein Bankkonto hermachen? Das größte Sicherheitsrisiko sitz 
vor dem PC. Ich nutze seit 1994 Computer, und noch nie haben es 
Angreifer geschafft bei mir einzudringen.

Michael B. schrieb:
> Software funktioniert im grossen und
> ganz einfach überhaupt nicht mehr

Welche Software soll das sein? Ich habe keinerlei Probleme mit 
Software/Apps auf Windwos und Android. Unter Android liegt es an den 
Entwicklern wenn Apps nicht mehr funktionieren, der Play-Store ist voll 
von Apps die seit Jahren nicht mehr gepflegt werden.

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


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Ich dachte es geht um die Sprachsteuerung für die Aufzüge. Wenn ich sage 
"5. Stock" und der Aufzug fährt in den Keller, macht die Tür nicht auf. 
Wer haftet dann?

von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Welche Software soll das sein

Du musst Informatiker sein.

Das sind eigentlich die Einzigen, die nicht merken (wollen), welchen 
Schrott sie produzieren.

René H. schrieb:
> Ich habe keinerlei Probleme mit Software/Apps auf Windwos und Android.

Vermutlich benutzt du nur Linux Desktop.

Sorry, aber so viel Blindheit wie du sie hier an den Tag legst, kann 
eigentlich nur ein Hühnerauge haben.

von René H. (mumpel)


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Michael B. schrieb:
> Vermutlich benutzt du nur Linux Desktop.

Ich nutze Windows. Was anderes kann ich nicht brauchen. Aber das Thema 
hatten wir schon.

Wer bin ich?  . schrieb:
> Ich dachte es geht um die Sprachsteuerung für die Aufzüge

Ich halte nicht viel von Sprachsteuerung. Es wird noch sehr lange dauern 
bis die wirklich so funktioniert wie in "Raumschiff Enterprise", 
fehlerfrei und unfehlbar. Mal davon abgesehen drücke ich lieber auf 
einen Knopf.

von René H. (mumpel)


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Michael B. schrieb:
> Du musst Informatiker sein.
>
> Das sind eigentlich die Einzigen, die nicht merken (wollen), welchen
> Schrott sie produzieren.

Informatiker bin ich nicht. Ich programmiere hobbymäßig in VBA, und ich 
weiß wo meine Fehler liegen.

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