Forum: Haus & Smart Home Wie beim Android Handy Startort abfragen?


von Tiran (Gast)


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Ich habe ein Android 9 (updatefähig auf 10) und würde gerne wissen wie 
ich meinen aktuellen Standort des Gerätes über das Internet abfragen 
kann. Google-Konto habe ich, aber ich würde gerne wissen können wo mein 
Handy im fall eines Diebstals sich aufhält (wenn es an ist).

Ich finde bei Google den Menüpunkt nicht.

Wer kann helfen? Danke!

von Hmmm (Gast)


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von Tiran (Gast)


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Hmmm schrieb:
> https://www.google.com/android/find

Das funktioniert aber nicht, weil Google auf mein Gerät dann die Frage 
sendet :"Versuchen Sie sich gerade anzumelden? Ja Nein". Jeder nicht so 
bekloppte User würde dann nein drücken und ich weis immer noch nicht wo 
mein Gerät ist.

von Hmmm (Gast)


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Tiran schrieb:
> Das funktioniert aber nicht, weil Google auf mein Gerät dann die Frage
> sendet :"Versuchen Sie sich gerade anzumelden? Ja Nein".

Wenn Du auf dem Rechner (durch gespeicherte Cookies) dauerhaft bei 
Google eingeloggt bleibst, sollte das gehen.

Das ist halt die Konsequenz der nervtötenden 2-Faktor-Authentifizierung, 
weil viele Menschen nicht in der Lage sind, vernünftige Passwörter (und 
nicht überall dasselbe) zu verwenden.

von Schlaumaier (Gast)


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Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz nebenbei 
hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)

Kaspersky z.b. bietet das an.

von (prx) A. K. (prx)


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Tiran schrieb:
> Das funktioniert aber nicht, weil Google auf mein Gerät dann die Frage
> sendet :"Versuchen Sie sich gerade anzumelden? Ja Nein".

Ganz so blöd ist Google dann doch nicht. Entscheidend ist, dass ein 
zweiter Faktor bei der Anmeldung nicht nur auf dem zu suchenden Handy 
funktionieren darf.

von Karl D. (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Kaspersky z.b. bietet das an.

...und einen Zentner Schlangenöl dazu :-)

von Schlaumaier (Gast)


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Die Alternative ist, eine Prepaid-Karte und ein Uralt-Handy.
Nr. der Prepaid Karte registieren und den Code dahin schicken lassen.

Geht logo nur wenn man noch Zugriff auf Handy Nr. 1 hat. ;)

von Schlaumaier (Gast)


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Karl D. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> Kaspersky z.b. bietet das an.
>
> ...und einen Zentner Schlangenöl dazu :-)

Irgendeinen muss man trauen. Und ich mache das nach den Motto. "Dein 
Feind ist mein Freund. ". Wenn die Amis nicht mögen, mag ich. Und 
umgekehrt. ;)

von Gerald K. (geku)


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Ist diese Funktionalität aus Gründen des Datenschutzes in Europa nicht 
gesperrt worden?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Schlaumaier schrieb:
> Geht logo nur wenn man noch Zugriff auf Handy Nr. 1 hat. ;)

Ist schon so, dass man sich über ein Recovery-Verfahren beim Zugriff auf 
das Konto ein Schlupfloch lassen sollte. Wenn das ausschliesslich mit 
dem einen Handy geht, dann...

von Flip B. (frickelfreak)


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Schlaumaier schrieb:
> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)
>
> Kaspersky z.b. bietet das an.

ganz üble idee. Meiste Heutige Scannersoftware ist gammelige 
Schadsoftware, welche zusätzliche lücken ins sicherheitskonzept des 
Systems sprengt und selbst noch Informationen von dir sammelt, welche 
Kaspersky über sub-subunternehmer verkauft. Wer dafür bereitwillig 
zahlt, darf sich nicht wundern wenn bald die Kreditkartendaten im Netz 
kursieren.

Zugegeben macht google nicht viel anderes, aber ohne zusatzkksten, mit 
besserer softwarequalität und kommunikation ggü den Kunden.

von Schlaumaier (Gast)


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Gerald K. schrieb:
> Ist diese Funktionalität aus Gründen des Datenschutzes in Europa nicht
> gesperrt worden?

Wieso. Mein Handy, meine Regeln und MEINE ERLAUBNIS.

Und genau die gibt der TO ja der Software (welche auch immer).

Nur das unerlaubte Lokalisieren des Handy's kann böse Folgen habe. z.b. 
Stalker-Gesetz.

von Amthon (Gast)


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Tiran schrieb:
> Ich habe ein Android 9 (updatefähig auf 10) und würde gerne wissen wie
> ich meinen aktuellen Standort des Gerätes über das Internet abfragen
> kann. Google-Konto habe ich, aber ich würde gerne wissen können wo mein
> Handy im fall eines Diebstals sich aufhält (wenn es an ist).
>
> Ich finde bei Google den Menüpunkt nicht.
>
> Wer kann helfen? Danke!

Davon muss ich dir aus Erfahrung abraten! Kurz zu mir: bin 20 Jahre alt, 
komme aus dem Rheinland und hatte deshalb vor 2 Monaten eine 
Gerichtsverhandlung (deshalb nutze ich hier auch nicht meinen echten 
Namen).

Was ist geschehen?
Mir wurde das Smartphone geklaut und ich habe mittels Standortmeldung 
bei Google (Google Find) die Position des Smartphones ausfindig gemacht. 
Es war ein freistehendes Einfamilienhaus, wodurch die Position als 
sicher gald.
Zum Haus habe ich meine Freundin mitgenommen als Zeugin. Als nach dem 
Klingeln die Tür aufgieng hat meine Freundin mein Handy angerufen. Ich 
hörte es Läuten und bin direkt ins Wohnzimmer des Diebs und habe mein 
Handy an mich genommen. Es kam zwischen mir und dem Dieb (Name bekannt, 
darf ich aber nicht nennen) zu Handgreiflichkeiten.

Zwischenzeitlich ist die Polizei eingetroffen. Nach etwas längerer 
Klärung der Eigentumsrechte durfte ich mein Smartphone wieder mitnehmen.

Gerichtsverhandlung:
Ich war Eigentümer des Geräts. Der Dieb aber Besitzer. Als Besitzer 
(egal ob rechtmäßig oder nicht) hat man auch das Recht auf digitale 
Souveränität. So hätte ich nicht die Adresse des Diebes eigenhändig 
ermitteln dürfen. Das hätte die Polizei machen müssen. Zudem kam noch 
hinzu dass ich durch das Eindringen in das Haus einen Hausfriedensbruch 
begangen habe. Das Anmichnehmen des Smartphones war auch ungesetzlich, 
das hätte nur die Polizei dürfen. Meine Freundin wird eventuell ihre 
Verhandlung noch bekommen. Wir hoffen auf Einstellung. Meine Verhandlung 
wurde nach Jugendstrafrecht geführt und war somit unter Ausschluss der 
Öffentlichkeit. Ich muss 40 Sozialstnden ableisten und 500 Euro an die 
Staatskasse zahlen. Alles andere wie die Handgreflichkeiten müssn vom 
Dieb als Kläger zivilrechtlich geltend gemacht werden. Er behauptet 
nämlich nun er habe das Gerät gefunden und sei nicht dazu gekommen es 
bei der Plolizei als Fundsache abzugeben.

Wenn also dein Gerät geklaut wird, gehe entweder direkt zur Polizei oder 
kauf dir ein Neues.

von Philipp K. (philipp_k59)


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Amthon schrieb:
> Es kam zwischen mir und dem Dieb (Name bekannt, darf ich aber nicht
> nennen) zu Handgreiflichkeiten

Tja, ich war auch mal finder dieses Jahr,  über das neueste iPad war 
aber ein Auto gefahren und wir fragten uns im Garten sitzend ob es wohl 
an ist und geortet werden kann.

Nach 1 Stunde kam der Besitzer (unwissentlich das es kaputt ist) und 
fragte ganz nett mit einer kleinen Geschichte das das 1200€Teil seinem 
Sohn gehört und der es zu corona Zeiten zum Lernen benötigt. Da haben 
wir es rausgerückt, auch der Eigentümer muss erstmal kleine Brötchen 
backen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Amthon schrieb:
> Wenn also dein Gerät geklaut wird, gehe entweder direkt zur Polizei

... und die hätte es mit Google Find sicherlich etwas leichter als ohne. 
Oder?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> ... und die hätte es mit Google Find sicherlich etwas leichter als ohne.
> Oder?

Zumindest die klassische Form der staatlichen Geräteortung ohne "Google 
find" und Artverwandte darf die Polizei üblicherweise mangels 
rechtlicher Grundlage nicht durchführen, heißt es von deren Seite.

Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer 
via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via 
Provider. Oder ob man es auch selbst nur so lange wiederfinden darf, bis 
es jemand anders "gefunden" hat oder der aktuelle Besitzer damit 
einverstanden ist.

: Bearbeitet durch User
von Bernd M. (bernte_one)


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installier mal family link, funzt ganz gut auch im hintergrund
reicht schon ohne aktivierte ortung wenn das gerät sich irgendwo ins 
datennetz einklinkt (Wlan, Hotspots, ...)

von Christian S. (Firma: Privat) (chris_d450)


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Schlaumaier schrieb:
> Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz nebenbei
> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)
>
> Kaspersky z.b. bietet das an.

Ein Virenschutz ist bei AOS Sinnlos!! Ein solches Programm, kann bei 
Android nichts ausrichten. Der Aufbau von AOS, lässt ein Eingreifen in 
das System gar nicht zu!

: Bearbeitet durch User
von Schlauerer (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz
> nebenbei
> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)
>
> Kaspersky z.b. bietet das an.

Uff, mein Beileid. Wer sich ein zusätzliches Antiviren-Dreck installiert 
dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Sowas hat heutzutage auf einem 
vernünftigen System nichts mehr zu suchen!

von Christian S. (Firma: Privat) (chris_d450)


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Schlauerer schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz
>> nebenbei
>> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)
>>
>> Kaspersky z.b. bietet das an.
>
> Uff, mein Beileid. Wer sich ein zusätzliches Antiviren-Dreck installiert
> dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Sowas hat heutzutage auf einem
> vernünftigen System nichts mehr zu suchen!

Und jmd der sich so ausdrückt, den ist auch nicht mehr zu helfen..

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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A. K. schrieb:
> Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer
> via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via
> Provider. Oder ob man es auch selbst nur so lange wiederfinden darf, bis
> es jemand anders "gefunden" hat oder der aktuelle Besitzer damit
> einverstanden ist.

Das ist gar nicht so problematisch.
Der Finder ist gewissermaßen als Geschäftsführer des Verlierers oder 
sonst Berechtigten tätig; seine Geschäftsbesotgung ist darauf gerichtet, 
dem Berechtigten den Besitz an der Fundsache wieder zu verschaffen. 
Dieses Schuldverhältnis ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Hierbei kann ihn der Verlierer oder sonst Berechtigte im Rahmen einer 
Geschäftsführung ohne Auftrag unterstützen, indem er zB durch technische 
Maßnahmen ermittelt, wo sich die Fundsache befindet  und so den Kontakt 
zwischen Finder ind Berechtigtem ermöglicht.

von Philipp K. (philipp_k59)


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Percy N. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer
>> via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via
>> Provider.

Naja also ich denke mal besser als eine einfache Triangulation wirds 
nicht werden und die ist schon recht gut, kann man bei fast jedem 
Provider ohne Aufpreis im Service Webinterface erledigen.

alle anderen Services nutzen ja Logs des GPS als App.. das hat aber nix 
mit Ortung zu tun.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Philipp K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> A. K. schrieb:
>>> Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer
>>> via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via
>>> Provider.
>
> Naja also ich denke mal besser als eine einfache Triangulation wirds
> nicht werden und die ist schon recht gut, kann man bei fast jedem
> Provider ohne Aufpreis im Service Webinterface erledigen.

1. Es drehte sich um eine Rechtsfrage. ("mangeks rechtlicher Grundlage")

2. Kein Wort des Zitates ganz oben stammt von mir. Ist es denn wirklich 
so unnüberwindlich schwierig,  korrekt zu zitieren?

von Paule (Gast)


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Amthon schrieb:
> Mir wurde das Smartphone geklaut und ich habe mittels Standortmeldung
> bei Google (Google Find) die Position des Smartphones ausfindig gemacht.
> Es war ein freistehendes Einfamilienhaus, wodurch die Position als
> sicher gald.

Hätte ich wohl auch gemacht.

> Zum Haus habe ich meine Freundin mitgenommen als Zeugin. Als nach dem
> Klingeln die Tür aufgieng hat meine Freundin mein Handy angerufen.

Das war schon mal dumm.

> Ich hörte es Läuten und bin direkt ins Wohnzimmer des Diebs und habe mein
> Handy an mich genommen.

Und ab hier selten dämlich.


Beim iPhone ist es ja m.W. so das eine AppleID solange damit verknüpft 
ist, bis man sich mit ihr abmeldet. Mit einem gestohlenen iPhone kann 
man also nicht all zu viel anfangen. Ist es bei Android ähnlich?

von Tim (Gast)


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Paule schrieb:
> Das war schon mal dumm.

Wieso war das dumm?
Die Polizei hätte wahrscheinlich gesagt: "Wir dürfen es nicht orten."
Oder die hätten so ein Faß aufgemacht, daß erst nach einer Woche der 
Dieb befragt worden und das Smartphone zwischenzeitlich verschwunden 
wäre.

Der Fehler bestand eher darin, mit der Freundin hinzugehen, anstatt mit 
zehn kräftigen Kumpels.

von Tim (Gast)


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Amthon schrieb:
> Als Besitzer
> (egal ob rechtmäßig oder nicht) hat man auch das Recht auf digitale
> Souveränität. So hätte ich nicht die Adresse des Diebes eigenhändig
> ermitteln dürfen.

Also beim nächsten Mal behaupten, man habe den Dieb unauffällig verfolgt 
und dadurch seinen Aufenthaltsort ermittelt.

von Ich (Gast)


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Tim schrieb:
> Paule schrieb:
>> Das war schon mal dumm.
>
> Wieso war das dumm?

Weil das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ja wohl deutlich 
überwiegt.
Der nächste Schritt wäre dann der Gang zur Polizei/Anwalt gewesen.

Und wenn so Vorschläge kommmen wie "zehn kräftige Kumpels": Ist so ein 
verflixtes Handy es wirklich wert, sich so dermaßen in die Scheiße zu 
reiten?

von Gerald K. (geku)


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Da sieht man wie weit es mit unserem Rechtsstaat gekommen ist.

von (prx) A. K. (prx)


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Gerald K. schrieb:
> Da sieht man wie weit es mit unserem Rechtsstaat gekommen ist.

Rechtstaat ist, wenn man Richter in eigener Sache ist?

von (prx) A. K. (prx)


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Paule schrieb:
> Beim iPhone ist es ja m.W. so das eine AppleID solange damit verknüpft
> ist, bis man sich mit ihr abmeldet. Mit einem gestohlenen iPhone kann
> man also nicht all zu viel anfangen. Ist es bei Android ähnlich?

„Konto bestätigen: Das Gerät wurde zurückgesetzt. Melden Sie sich zum 
Fortfahren mit einem Google-Konto an, das zuvor auf diesem Gerät 
synchronisiert wurde.“

https://www.inside-digital.de/ratgeber/smartphone-gesperrt-nach-zuruecksetzen

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Die Freundin des Amthon sollte nun ganz reumütig tun. Nur so tun, das 
aber gut.

Aussage: In letzter Zeit schon öfter beklaut worden, quasi Wut-Affekt, 
dass sie mitgegangen sei, als es in der Wohnung klingelte, weinen hilft 
beim Richter vllt. auch, sie sei so jung, ihre ganze Zukunft verbaut, 
falls vorbestraft, sie wolle eigentlich eine Beamtenlaufbahn 
einschlagen, sie wäre sich der möglichen (dann übertriebenen) Folgen gar 
nicht bewusst gewesen.... reumütig und delikteinsichtig zeigen, dick 
auftragen, richtig dick...wer weiss....
Selbstschutz und Schadensbegrenzung ist jetzt angesagt.
Der Täterwohnort ist ja nun bekannt.
Da kann Amthon später, wenn alles rum ist, immer noch hin.
Hat sich halt verfahren, gern auch öfter.

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