Ich habe ein Android 9 (updatefähig auf 10) und würde gerne wissen wie
ich meinen aktuellen Standort des Gerätes über das Internet abfragen
kann. Google-Konto habe ich, aber ich würde gerne wissen können wo mein
Handy im fall eines Diebstals sich aufhält (wenn es an ist).
Ich finde bei Google den Menüpunkt nicht.
Wer kann helfen? Danke!
Hmmm schrieb:> https://www.google.com/android/find
Das funktioniert aber nicht, weil Google auf mein Gerät dann die Frage
sendet :"Versuchen Sie sich gerade anzumelden? Ja Nein". Jeder nicht so
bekloppte User würde dann nein drücken und ich weis immer noch nicht wo
mein Gerät ist.
Tiran schrieb:> Das funktioniert aber nicht, weil Google auf mein Gerät dann die Frage> sendet :"Versuchen Sie sich gerade anzumelden? Ja Nein".
Wenn Du auf dem Rechner (durch gespeicherte Cookies) dauerhaft bei
Google eingeloggt bleibst, sollte das gehen.
Das ist halt die Konsequenz der nervtötenden 2-Faktor-Authentifizierung,
weil viele Menschen nicht in der Lage sind, vernünftige Passwörter (und
nicht überall dasselbe) zu verwenden.
Tiran schrieb:> Das funktioniert aber nicht, weil Google auf mein Gerät dann die Frage> sendet :"Versuchen Sie sich gerade anzumelden? Ja Nein".
Ganz so blöd ist Google dann doch nicht. Entscheidend ist, dass ein
zweiter Faktor bei der Anmeldung nicht nur auf dem zu suchenden Handy
funktionieren darf.
Die Alternative ist, eine Prepaid-Karte und ein Uralt-Handy.
Nr. der Prepaid Karte registieren und den Code dahin schicken lassen.
Geht logo nur wenn man noch Zugriff auf Handy Nr. 1 hat. ;)
Karl D. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Kaspersky z.b. bietet das an.>> ...und einen Zentner Schlangenöl dazu :-)
Irgendeinen muss man trauen. Und ich mache das nach den Motto. "Dein
Feind ist mein Freund. ". Wenn die Amis nicht mögen, mag ich. Und
umgekehrt. ;)
Schlaumaier schrieb:> Geht logo nur wenn man noch Zugriff auf Handy Nr. 1 hat. ;)
Ist schon so, dass man sich über ein Recovery-Verfahren beim Zugriff auf
das Konto ein Schlupfloch lassen sollte. Wenn das ausschliesslich mit
dem einen Handy geht, dann...
Schlaumaier schrieb:> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)>> Kaspersky z.b. bietet das an.
ganz üble idee. Meiste Heutige Scannersoftware ist gammelige
Schadsoftware, welche zusätzliche lücken ins sicherheitskonzept des
Systems sprengt und selbst noch Informationen von dir sammelt, welche
Kaspersky über sub-subunternehmer verkauft. Wer dafür bereitwillig
zahlt, darf sich nicht wundern wenn bald die Kreditkartendaten im Netz
kursieren.
Zugegeben macht google nicht viel anderes, aber ohne zusatzkksten, mit
besserer softwarequalität und kommunikation ggü den Kunden.
Gerald K. schrieb:> Ist diese Funktionalität aus Gründen des Datenschutzes in Europa nicht> gesperrt worden?
Wieso. Mein Handy, meine Regeln und MEINE ERLAUBNIS.
Und genau die gibt der TO ja der Software (welche auch immer).
Nur das unerlaubte Lokalisieren des Handy's kann böse Folgen habe. z.b.
Stalker-Gesetz.
Tiran schrieb:> Ich habe ein Android 9 (updatefähig auf 10) und würde gerne wissen wie> ich meinen aktuellen Standort des Gerätes über das Internet abfragen> kann. Google-Konto habe ich, aber ich würde gerne wissen können wo mein> Handy im fall eines Diebstals sich aufhält (wenn es an ist).>> Ich finde bei Google den Menüpunkt nicht.>> Wer kann helfen? Danke!
Davon muss ich dir aus Erfahrung abraten! Kurz zu mir: bin 20 Jahre alt,
komme aus dem Rheinland und hatte deshalb vor 2 Monaten eine
Gerichtsverhandlung (deshalb nutze ich hier auch nicht meinen echten
Namen).
Was ist geschehen?
Mir wurde das Smartphone geklaut und ich habe mittels Standortmeldung
bei Google (Google Find) die Position des Smartphones ausfindig gemacht.
Es war ein freistehendes Einfamilienhaus, wodurch die Position als
sicher gald.
Zum Haus habe ich meine Freundin mitgenommen als Zeugin. Als nach dem
Klingeln die Tür aufgieng hat meine Freundin mein Handy angerufen. Ich
hörte es Läuten und bin direkt ins Wohnzimmer des Diebs und habe mein
Handy an mich genommen. Es kam zwischen mir und dem Dieb (Name bekannt,
darf ich aber nicht nennen) zu Handgreiflichkeiten.
Zwischenzeitlich ist die Polizei eingetroffen. Nach etwas längerer
Klärung der Eigentumsrechte durfte ich mein Smartphone wieder mitnehmen.
Gerichtsverhandlung:
Ich war Eigentümer des Geräts. Der Dieb aber Besitzer. Als Besitzer
(egal ob rechtmäßig oder nicht) hat man auch das Recht auf digitale
Souveränität. So hätte ich nicht die Adresse des Diebes eigenhändig
ermitteln dürfen. Das hätte die Polizei machen müssen. Zudem kam noch
hinzu dass ich durch das Eindringen in das Haus einen Hausfriedensbruch
begangen habe. Das Anmichnehmen des Smartphones war auch ungesetzlich,
das hätte nur die Polizei dürfen. Meine Freundin wird eventuell ihre
Verhandlung noch bekommen. Wir hoffen auf Einstellung. Meine Verhandlung
wurde nach Jugendstrafrecht geführt und war somit unter Ausschluss der
Öffentlichkeit. Ich muss 40 Sozialstnden ableisten und 500 Euro an die
Staatskasse zahlen. Alles andere wie die Handgreflichkeiten müssn vom
Dieb als Kläger zivilrechtlich geltend gemacht werden. Er behauptet
nämlich nun er habe das Gerät gefunden und sei nicht dazu gekommen es
bei der Plolizei als Fundsache abzugeben.
Wenn also dein Gerät geklaut wird, gehe entweder direkt zur Polizei oder
kauf dir ein Neues.
Amthon schrieb:> Es kam zwischen mir und dem Dieb (Name bekannt, darf ich aber nicht> nennen) zu Handgreiflichkeiten
Tja, ich war auch mal finder dieses Jahr, über das neueste iPad war
aber ein Auto gefahren und wir fragten uns im Garten sitzend ob es wohl
an ist und geortet werden kann.
Nach 1 Stunde kam der Besitzer (unwissentlich das es kaputt ist) und
fragte ganz nett mit einer kleinen Geschichte das das 1200€Teil seinem
Sohn gehört und der es zu corona Zeiten zum Lernen benötigt. Da haben
wir es rausgerückt, auch der Eigentümer muss erstmal kleine Brötchen
backen.
Amthon schrieb:> Wenn also dein Gerät geklaut wird, gehe entweder direkt zur Polizei
... und die hätte es mit Google Find sicherlich etwas leichter als ohne.
Oder?
Percy N. schrieb:> ... und die hätte es mit Google Find sicherlich etwas leichter als ohne.> Oder?
Zumindest die klassische Form der staatlichen Geräteortung ohne "Google
find" und Artverwandte darf die Polizei üblicherweise mangels
rechtlicher Grundlage nicht durchführen, heißt es von deren Seite.
Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer
via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via
Provider. Oder ob man es auch selbst nur so lange wiederfinden darf, bis
es jemand anders "gefunden" hat oder der aktuelle Besitzer damit
einverstanden ist.
installier mal family link, funzt ganz gut auch im hintergrund
reicht schon ohne aktivierte ortung wenn das gerät sich irgendwo ins
datennetz einklinkt (Wlan, Hotspots, ...)
Schlaumaier schrieb:> Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz nebenbei> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)>> Kaspersky z.b. bietet das an.
Ein Virenschutz ist bei AOS Sinnlos!! Ein solches Programm, kann bei
Android nichts ausrichten. Der Aufbau von AOS, lässt ein Eingreifen in
das System gar nicht zu!
Schlaumaier schrieb:> Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz> nebenbei> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)>> Kaspersky z.b. bietet das an.
Uff, mein Beileid. Wer sich ein zusätzliches Antiviren-Dreck installiert
dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Sowas hat heutzutage auf einem
vernünftigen System nichts mehr zu suchen!
Schlauerer schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Zahle 20 Euro im Jahr und das Problem ist gelöst. Und so ganz>> nebenbei>> hast du noch ein brauchbaren Viren+Co. Schutz. ;)>>>> Kaspersky z.b. bietet das an.>> Uff, mein Beileid. Wer sich ein zusätzliches Antiviren-Dreck installiert> dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Sowas hat heutzutage auf einem> vernünftigen System nichts mehr zu suchen!
Und jmd der sich so ausdrückt, den ist auch nicht mehr zu helfen..
A. K. schrieb:> Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer> via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via> Provider. Oder ob man es auch selbst nur so lange wiederfinden darf, bis> es jemand anders "gefunden" hat oder der aktuelle Besitzer damit> einverstanden ist.
Das ist gar nicht so problematisch.
Der Finder ist gewissermaßen als Geschäftsführer des Verlierers oder
sonst Berechtigten tätig; seine Geschäftsbesotgung ist darauf gerichtet,
dem Berechtigten den Besitz an der Fundsache wieder zu verschaffen.
Dieses Schuldverhältnis ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Hierbei kann ihn der Verlierer oder sonst Berechtigte im Rahmen einer
Geschäftsführung ohne Auftrag unterstützen, indem er zB durch technische
Maßnahmen ermittelt, wo sich die Fundsache befindet und so den Kontakt
zwischen Finder ind Berechtigtem ermöglicht.
Percy N. schrieb:> A. K. schrieb:>> Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer>> via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via>> Provider.
Naja also ich denke mal besser als eine einfache Triangulation wirds
nicht werden und die ist schon recht gut, kann man bei fast jedem
Provider ohne Aufpreis im Service Webinterface erledigen.
alle anderen Services nutzen ja Logs des GPS als App.. das hat aber nix
mit Ortung zu tun.
Philipp K. schrieb:> Percy N. schrieb:>> A. K. schrieb:>>> Ist halt die Frage, ob das bei Ortung des Besitzers durch den Eigentümer>>> via Location Service anders ist als bei Ortung durch den Staat via>>> Provider.>> Naja also ich denke mal besser als eine einfache Triangulation wirds> nicht werden und die ist schon recht gut, kann man bei fast jedem> Provider ohne Aufpreis im Service Webinterface erledigen.
1. Es drehte sich um eine Rechtsfrage. ("mangeks rechtlicher Grundlage")
2. Kein Wort des Zitates ganz oben stammt von mir. Ist es denn wirklich
so unnüberwindlich schwierig, korrekt zu zitieren?
Amthon schrieb:> Mir wurde das Smartphone geklaut und ich habe mittels Standortmeldung> bei Google (Google Find) die Position des Smartphones ausfindig gemacht.> Es war ein freistehendes Einfamilienhaus, wodurch die Position als> sicher gald.
Hätte ich wohl auch gemacht.
> Zum Haus habe ich meine Freundin mitgenommen als Zeugin. Als nach dem> Klingeln die Tür aufgieng hat meine Freundin mein Handy angerufen.
Das war schon mal dumm.
> Ich hörte es Läuten und bin direkt ins Wohnzimmer des Diebs und habe mein> Handy an mich genommen.
Und ab hier selten dämlich.
Beim iPhone ist es ja m.W. so das eine AppleID solange damit verknüpft
ist, bis man sich mit ihr abmeldet. Mit einem gestohlenen iPhone kann
man also nicht all zu viel anfangen. Ist es bei Android ähnlich?
Paule schrieb:> Das war schon mal dumm.
Wieso war das dumm?
Die Polizei hätte wahrscheinlich gesagt: "Wir dürfen es nicht orten."
Oder die hätten so ein Faß aufgemacht, daß erst nach einer Woche der
Dieb befragt worden und das Smartphone zwischenzeitlich verschwunden
wäre.
Der Fehler bestand eher darin, mit der Freundin hinzugehen, anstatt mit
zehn kräftigen Kumpels.
Amthon schrieb:> Als Besitzer> (egal ob rechtmäßig oder nicht) hat man auch das Recht auf digitale> Souveränität. So hätte ich nicht die Adresse des Diebes eigenhändig> ermitteln dürfen.
Also beim nächsten Mal behaupten, man habe den Dieb unauffällig verfolgt
und dadurch seinen Aufenthaltsort ermittelt.
Tim schrieb:> Paule schrieb:>> Das war schon mal dumm.>> Wieso war das dumm?
Weil das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ja wohl deutlich
überwiegt.
Der nächste Schritt wäre dann der Gang zur Polizei/Anwalt gewesen.
Und wenn so Vorschläge kommmen wie "zehn kräftige Kumpels": Ist so ein
verflixtes Handy es wirklich wert, sich so dermaßen in die Scheiße zu
reiten?
Paule schrieb:> Beim iPhone ist es ja m.W. so das eine AppleID solange damit verknüpft> ist, bis man sich mit ihr abmeldet. Mit einem gestohlenen iPhone kann> man also nicht all zu viel anfangen. Ist es bei Android ähnlich?
„Konto bestätigen: Das Gerät wurde zurückgesetzt. Melden Sie sich zum
Fortfahren mit einem Google-Konto an, das zuvor auf diesem Gerät
synchronisiert wurde.“
https://www.inside-digital.de/ratgeber/smartphone-gesperrt-nach-zuruecksetzen
Die Freundin des Amthon sollte nun ganz reumütig tun. Nur so tun, das
aber gut.
Aussage: In letzter Zeit schon öfter beklaut worden, quasi Wut-Affekt,
dass sie mitgegangen sei, als es in der Wohnung klingelte, weinen hilft
beim Richter vllt. auch, sie sei so jung, ihre ganze Zukunft verbaut,
falls vorbestraft, sie wolle eigentlich eine Beamtenlaufbahn
einschlagen, sie wäre sich der möglichen (dann übertriebenen) Folgen gar
nicht bewusst gewesen.... reumütig und delikteinsichtig zeigen, dick
auftragen, richtig dick...wer weiss....
Selbstschutz und Schadensbegrenzung ist jetzt angesagt.
Der Täterwohnort ist ja nun bekannt.
Da kann Amthon später, wenn alles rum ist, immer noch hin.
Hat sich halt verfahren, gern auch öfter.