Forum: Offtopic Gerätereparatur nach Wasserschaden


von JA N. (hotfoam)


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Hallo zusammen,

wir reparieren Notebooks, PCs und Tablets nach Herstellervorgabe. Nun 
steht die Aussage vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen 
vom Gesetzgeber her nicht repariert werden"
Bisher haben wir die Komponenten mit Wasserschaden immer aufgenommen und 
den Kunden dann einen KV gestellt.

Weiss jemand ob es hierzu ein Gesetz, Norm, Vorschrift etc. gibt?

Da diese Geräte alle ja alle SELV führen, sollte es zumindest keine 
"Anerkannte Regel der Technik" dafür geben.
Wie sieht es Da mit der Produkthaftung aus wenn der Hersteller sich über 
Wasserschäden ausschweigt bzw. sagt ihm ist es egal.

Grüße
hotfoam

: Verschoben durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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JA N. schrieb:
> Nun
> steht die Aussage vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen
> vom Gesetzgeber her nicht repariert werden"

Wer eine solche Behauptung aufstellt soll die Norm dazu liefern.

Ansonsten frag auf "frag-einen-anwalt.de". und schau ob dir da jemand 
für 25 EUR die Norm raussucht wenn es eine gibt.

von NichtZuFassen (Gast)


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JA N. schrieb:
> "Geräte mit Wasserschaden dürfen vom Gesetzgeber her nicht repariert
> werden"

Stimmt doch, der Gesetzgeber repariert die Geräte ja tatsächlich 
nicht...

von Einhart P. (einhart)


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Verschieben wir das Thema auf morgen. Dann ist Freitag ;-)

von Günni (Gast)


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JA N. schrieb:
> Geräte mit Wasserschaden dürfen
> vom Gesetzgeber her nicht repariert werden
Ein Gesetz in dieser Form kann es nach meiner Kenntnis nicht geben. 
Zuerst einmal müsste benannt werden, auf welches Gesetzbuch sich die 
Aussage bezieht. Da wird es für den Kunden schon mal eng. Und wie soll 
der Gesetzgeber einen "Wasserschaden" definieren? Haben eine Tauchpumpe, 
eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler nach einmaligem Gebrauch 
einen Wasserschaden? Der Gesetzgeber macht allgemein gültige Gesetze, 
aber keine für spezielle Geräte oder Produkte. Der Kunde wollte wohl 
Druck ausüben, um sich einen (unberechtigten) Vorteil zu genießen oder 
er ist auf eine falsche Aussage eines Anderen hereingefallen. Übrigens 
haben Normen von sich aus keine Gesetzeskraft. Gesetze werden vom 
Parlament erlassen, nicht aber von einem DIN-Institut. Wenn ein Schaden 
entsteht, weil bestehende Normen nicht eingehalten wurden, kann der 
Verursacher haftbar gemacht werden, weil er diese nachlässig oder grob 
fahrlässig verursacht hat (Verursacherhaftung). Das Einhalten der Normen 
fällt unter die Sorgfaltspflicht und die ist in dieser allgemeinen Form 
gesetzlich verankert.

von oszi40 (Gast)


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JA N. schrieb:
> vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen
> vom Gesetzgeber her nicht repariert werden"

WENN er das Wasser illegal vor der Wasseruhr dazu entnommen hat, wäre 
das Leistungserschleichung. Frag den Kunden wo er das Wasser her hat und 
welche Gesetz er damit meint. https://www.gesetze-im-internet.de/

von JA N. (hotfoam)


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@ Günni: vielen Dank für deine Aussage, die deckt sich auch mit meiner.

@ Alle anderen, dies ist definitiv kein typischer "Freitags" Thread. Die 
Frage ist durchaus ernst gemeint.
Der Kunde geht uns damit so richtig auf den Senkel, weil wenn wir ein 
2500 Euro Notebook mit defektem Mainboard durch Wasserschaden rein 
bekommen und reparieren müssen weil der Kunde das schon im Service Pack 
bezahlt hat, der Kunde fordert dann, dass wir das Gerät neu kaufen statt 
es zu reparieren.
Das sehe ich nicht ein. Ein Instandgesetztes Gerät, welches optisch top 
aussieht kann durchaus wieder in den Servicepool wandern und muss nicht 
weggeschmissen werden.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Warum siehst du dich denn in der Beweispflicht?

Repariere das Gerät nach deinem Gusto und dann kann der oberschlaue 
Kunde dich auf Grund des von ihm erfundenen Gesetzes verklagen.
Fertich

von Peter D. (peda)


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JA N. schrieb:
> weil der Kunde das schon im Service Pack
> bezahlt hat

Da müßte man mal das Kleingedruckte kennen. Üblich sollte ja 
bestimmungsgemäßer Gebrauch als Voraussetzung für einen Servicefall 
vorliegen. Ein Wasserschaden ist damit nicht abgedeckt, wenn das Gerät 
keine Wasserkühlung hat.
Ich würde das eher als einen Fall für die Haftpflichtversicherung des 
Verursachers einstufen und nicht als Servicefall. Und wenn man selber 
das Wassser reingekippt hat, dann eben für die Hausratversicherung.
Oft ist in Geräten ein Feuchtemelder, um unsachgemäße Benutzung 
nachzuweisen.

: Bearbeitet durch User
von Thomas U. (charley10)


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Ein ähnliches Thema:
Bei mir haben innerhalb von 3 Jahren zweimal ominöse, Malerkittel 
bekleidete Drücker geklingelt mit der Behauptung, dass es ein Gesetz 
gäbe, wonach ich die Hausfassade regelmäßig aller 5 Jahre neu anmalen 
LASSEN müsste! Das Gesetz sind die mir schuldig geblieben, in der 
ferneren Umgebung haben die allerding treudoofe Kunden gefunden. Leider. 
'Mit jedem Zug kommt ein ...)
Ob die das von mir erteilte Hausverbot ernst nehemen oder in einigen 
Jahren wieder klingeln, weis ich noch nicht.

von Günter N. (gnatz)


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Peter D. schrieb:
> Da müßte man mal das Kleingedruckte kennen. Üblich sollte ja
> bestimmungsgemäßer Gebrauch als Voraussetzung für einen Servicefall
> vorliegen. Ein Wasserschaden ist damit nicht abgedeckt

Das sehe ich auch so. Ein Wartungsvertrag (Service Pack) kann kaum 
Schäden abdecken, die durch "nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch" 
entstanden sind. Wenn das so wäre, müsste der Kunde sein altes Gerät nur 
rechtzeitig in einen Eimer Wasser schmeißen, um ein neues Gerät zu 
bekommen. Das kann nicht sein. Falls der Vertrag solche "Schäden" nicht 
ausschließt, muss der Vertragstext dringend überarbeitet werden.

von Peter D. (peda)


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JA N. schrieb:
> Nun
> steht die Aussage vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen
> vom Gesetzgeber her nicht repariert werden"

Frag doch mal Deinen Versicherungsheini, die sollten sich ja mit 
Wasserschäden und der Gesetzeslage auskennen. Der wird sich vermutlich 
vor Lachen auf dem Boden kringeln.

Ich würde auch sagen, bei Wartungsverträgen müßte man nichtsachgemäßen 
Gebrauch explizit einschließen, damit der mit abgedeckt ist.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Das Carepack hat der Kunde ja beim Hersteller des Gerätes gekauft, also 
ist dieser auch der Ansprechpartner.

Ihr macht ja nur im Auftrag des Herstellers die Instandsetzung?

Das einzige, was ich verstehen könnte wäre, wenn der Kunde ein Gerät 
bringt, welche keinen Wasserschaden hat, sondern einen anderen defekt 
und man dem Kunden ein Gerät, welches einen Wasserschaden hatte, als 
Austausch liefert.

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