Paypal Freunde sicher?

Gast #6401892
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Ich möchte nur kurz eure Meinung hören. Wenn jemand per Ebay 
Kleinanzeigen etwas kaufen möchte, den Artikel vor Ort anschaut und mir 
dann per Paypal Freunde zahlt... ist das Geld dann sicher? Gibt es da 
noch irgendwelche Tricks und Schweinereien die ich beachten muss? Gibt 
es eine Betragsgrenze?

Denn ich möchte nicht so viel Bargeld zu Hause haben, wenn der Kaufpreis 
im hohen dreistelligen Bereich liegt.

Danke!

EDIT: Paypal sagt 2500€ pro Jahr maximal empfangen.
#6402005
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Curby23523 N. schrieb:
> Denn ich möchte nicht so viel Bargeld zu Hause haben, wenn der Kaufpreis
> im hohen dreistelligen Bereich liegt.

Thorsten .. schrieb:
> d. h. max. 999 €? Wo ist das Problem?

vor was hast du Angst ?

Der Steuerfahndung ?

Oder dem schwarzen Mann....

Ich frage mich, wohin das noch führen wird, wenn die Anzahl der 
weichgespülten Mitmenschen weiterhin so sichtbar zunimmt wie bisher.
(Firma: nix) #6402037
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Dominik H. schrieb:

> Nein, das Geld ist dann NICHT sicher. Der Käufer kann einen
> unberechtigen Kontozugriff melden und bekommt das Geld von Paypal so
> wieder zurück.

Nein, bekommt er nicht! ER muss beweisen, das ER es nicht war. Die 
winden sich da wie ein Aal.

Als Verkäufer mach ich PayPal nur "an Freunde", denn für 
Waren/Dienstleistungen ist das Geld eben nicht sicher. Der Käufer 
behauptet irgendeinen Scheiß und PP sperrt erstmal das Geld.
Als Käufer mach ich PP dagegen nur als "an Freunde" ... Wer das nicht 
mitmacht, muss ja nicht.

Bisher bin ich noch nicht reingefallen, als Käufer nicht und 
gelegentlich auch mal als Verkäufer nicht.

Old-Papa
#6402039
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Wenn der Käufer die Ware vor Ort anschaut und mitnimmt musst Du dir vor 
allem eine Quittung unterschreiben lassen. Sonst kann der Käufer später 
behaupten keine Ware bekommen zu haben, obwohl er nachweislich per 
Paypal bezahlt hat. Dann spielt es keine Rolle mehr ob mit oder ohne 
Käuferschutz.


Thorsten .. schrieb:
> Im hohen dreistelligen Bereich, d. h. max. 999 €? Wo ist das Problem?

Kann ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen.
#6402256
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Curby23523 N. schrieb:Gibt es da
> noch irgendwelche Tricks und Schweinereien die ich beachten muss? Gibt
> es eine Betragsgrenze?

Ich für mich sehe das so wie eine Überweisung.
Das Geld ist für mich als Zahler/Sender erst einmal weg und beim 
Empfänger gutgeschrieben.
Will ich die Kohle zurück muss ich dem Verkäufer nachweisen warum das so 
sein soll und ggf anwaltlichen Beistand nehmen.
#6402487
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Old P. schrieb:
> Jörg R. schrieb:
>> Old P. schrieb:
>>> Als Verkäufer mach ich PayPal nur "an Freunde",
>>> Als Käufer mach ich PP dagegen nur als "an Freunde"...
>>
>> Worin liegt der Unterschied?😀
>
> Nun, da habe ich wohl Wechsstaben verbuchselt ;-)
>
> Also als Käufer eben nicht "an Freunde", lieber lege ich die PP-Gebühr
> oben drauf.

Habe ich mir gedacht;-) Nur forderst Du dann als Käufer was Du als 
Verkäufer selbst nicht anbieten möchtest🤔
#6402497
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Dominik H. schrieb:
> Nein, das Geld ist dann NICHT sicher. Der Käufer kann einen
> unberechtigen Kontozugriff melden und bekommt das Geld von Paypal so
> wieder zurück.

Wozu wäre dann aus Sicht von Paypal der Käuferschutz notwendig, wenn 
jeder reklamieren kann? Zudem wäre deine Variante eher ein Fall für die 
Polizei.

Ok, mit Käuferschutz verdient Paypal an der Transaktion. Umso mehr haben 
die an der anderen Variante kein Interesse einzuschreiten.
#6402522
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Wenn das ganze Vor-Ort abgewickelt wird, hat die "Freunde" Option bei 
PayPal keine Nachteile. Abgesehen vielleicht von einem Verstoß gegen die 
AGB oder so.

Ich habe schon öfter direkt was abgeholt und dann aber vor ort per 
PayPal bezahlt. Waren allerdings bisher immer wirklich Bekannte und 
keine Wildfremden.
Spricht aber nichts dagegen. Dagegen schreien nur ewig gestrige, 
nixblicker, nullchecker und Reichsbedenkenträger.

Auch nach einer Barzahlung kann ein Käufer ärger machen. Er kann sein 
Geld zurückfordern, Mahnbescheid, Klagen usw. usw.

Manche tun so, als wäre Barzahlung ultimativ und abschließend.
#6402558
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Curby23523 N. schrieb:
> mir dann per Paypal Freunde zahlt...

Wenn dabei was schief geht jubelt PayPal. Da gegen deren Regeln für "an 
Freunde senden" verstoßen wurde und du damit selber Dreck am Stecken 
hast ist Paypal aus der ganzen "xyz-Schutz" Nummer raus.

> Gibt es da
> noch irgendwelche Tricks und Schweinereien die ich beachten muss?

Normalerweise werden mit "an Freunde senden" Käufer abgezockt. Der 
Old-Papa scheint sich damit auszukennen.

Es gibt sicher auch Methoden Verkäufer abzuzocken. Ein gehackter 
PayPal-Account über den der Käufer zahlt würde mir als erstes einfallen. 
Vielleicht noch mit dem alten Trick der Überbezahlung und einer Bitte um 
eine Rücküberweisung (per Bank, nicht Paypal).

Eine gefackte Mail dass das Geld eingegangen ist wäre eine andere 
Möglichkeit. Du musst das ja nur so lange glauben bis der Betrüger mit 
der Ware vom Hof geritten ist.

Das dumme ist halt, dass sich Betrüger jeden Tag was neues ausdenken.
#6402575
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Hannes J. schrieb:
> Wenn dabei was schief geht jubelt PayPal. Da gegen deren Regeln für "an
> Freunde senden" verstoßen wurde und du damit selber Dreck am Stecken
> hast ist Paypal aus der ganzen "xyz-Schutz" Nummer raus.

Das gilt genau dafür wenn die Ware nicht ankommt oder defekt ist. Bei 
einer Vor-Ort Transaktion gibt es diesen Fall aber nicht.

> Es gibt sicher auch Methoden Verkäufer abzuzocken. Ein gehackter
> PayPal-Account über den der Käufer zahlt würde mir als erstes einfallen.

Woher weißt du bei Bargeld ob er dieses nicht direkt vorher geklaut hat? 
Oder es Falschgeld ist?
Als gäbe es bei Bargeld keine Möglichkeit zu betrügen.
#6402600
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Percy N. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Wenn dabei was schief geht jubelt PayPal. Da gegen deren Regeln für "an
>> Freunde senden" verstoßen wurde und du damit selber Dreck am Stecken
>> hast ist Paypal aus der ganzen "xyz-Schutz" Nummer raus.
>
> Wieso dieses?

Hannes hat es etwas unglücklich formuliert: Der PayPal-Käuferschutz 
besteht einfach grundsätzlich NICHT bei Transaktionen "An Freunde". 
Dafür zahlt man dann keine Gebühren.
(Firma: Zombieland) #6402687
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Old P. schrieb:
> Als Verkäufer mach ich PayPal nur "an Freunde", denn für
> Waren/Dienstleistungen ist das Geld eben nicht sicher. Der Käufer
> behauptet irgendeinen Scheiß und PP sperrt erstmal das Geld.
> Als Käufer mach ich PP dagegen nur als "an Freunde" ... Wer das nicht
> mitmacht, muss ja nicht.
>
> Bisher bin ich noch nicht reingefallen, als Käufer nicht und
> gelegentlich auch mal als Verkäufer nicht.
Nach Paypal-Regeln darfst Du das, was Du da machst gar nicht machen!
Okay, es gilt natürlich Legal, illegal, Scheißegal ... aber ich würde 
das ja nicht auch noch als Geschäftsmodell posten oder regelmäßig 
durchführen so wie Du es ja machst ?
Bleibt die vage Hoffnung, daß Dir Paypal mal eine reinwürgt.
Echt cool hier :-)
(Firma: Zombieland) #6402703
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Cyblord -. schrieb:
> Waren allerdings bisher immer wirklich Bekannte und
> keine Wildfremden.
> Spricht aber nichts dagegen. Dagegen schreien nur ewig gestrige,
> nixblicker, nullchecker und Reichsbedenkenträger.
Die AGB von Paypal sprechen dagegen - das kann man mal machen aus 
Mitleid bei einem 10 Euro Artikel und wenn es der arme Verkäufer wegen 
der Provision ja so nötig hat ... aber ansonsten, forget it.
In Deinem Fall waren es Bekannte & Freunde - d.h. Deinen Fall kannst Du 
gar nicht gleichsetzen.
(Firma: Zombieland) #6402749
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Percy N. schrieb:
> Woraus soll sich das ergeben?
Warum sollte der Verkäufer Gebühren zahlen, wenn es auch ohne geht?

Percy N. schrieb:
> Wo siehst Du da einen Betrug?
Es sind keine Freunde sondern Wildfremde mit denen ich ein Kaufgeschäft 
abwickle - das hat nichts mit Freund oder Geldgeschenk zu tun.

Percy N. schrieb:
> Wo steht das?
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE
#6402762
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Robert K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Woraus soll sich das ergeben?
> Warum sollte der Verkäufer Gebühren zahlen, wenn es auch ohne geht?
>
Was hat das damit zu tun, ob er das darf oder nicht darf?
> Percy N. schrieb:
>> Wo siehst Du da einen Betrug?
> Es sind keine Freunde sondern Wildfremde mit denen ich ein Kaufgeschäft
> abwickle - das hat nichts mit Freund oder Geldgeschenk zu tun.
>
Es ist immer noch meine Sache, mit wem ich mich anfreunden will, und sei 
es auch nur für kurze Zeit. Wieso sollte das Paypal etwas angehen?

> Percy N. schrieb:
>> Wo steht das?
> https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE

Wow, das ist immerhin deutlich genauer als nur "www". Geht es vielleicht 
auch noch präziser?
(Firma: Zombieland) #6402768
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Percy N. schrieb:
> Was hat das damit zu tun, ob er das darf oder nicht darf?
Der Zahlungsdienstleister, also in diesem Fall Paypal, erleidet einen 
Nachteil.

Percy N. schrieb:
> Es ist immer noch meine Sache, mit wem ich michcanfreunden will, ind sei
> es auch nur für kurze Zeit. Wieso solkte das Paypal etwas angehen?
Weißt Du was? Ich werde mal ganz blond an Paypal schreiben und 
nachfragen wie die das sehen :-)

Percy N. schrieb:
> Wow, das ist immerhin etwas genauer als nur "www". Geht es vielleicht
> auch noch präziser?
Ich frage mal bei Paypal nach wo genau der § in den AGB zu finden ist 
... und ich garantiere Dir, wenn sie es tatsächlich vergessen haben, 
wird es ganz schnell eine AGB-Änderung geben :-)
LOLZ
#6402795
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Cyblord -. schrieb:
> Hannes hat es etwas unglücklich formuliert:
Ich fürchte, er meint genau das, was er geschrieben hat.

> Der PayPal-Käuferschutz
> besteht einfach grundsätzlich NICHT bei Transaktionen "An Freunde".
"Grundsätzlich" ist hier fehl am Platz, denke ich. Oder kennst Du eine 
Ausnahme?
> Dafür zahlt man dann keine Gebühren.
Ja, wir beide wissen das. Es scheint aber Leute zu geben, die das für so 
etwas ähnliches wie eine besondere Versendungsform halten, etwa wie 
"Büchersendung" oder "Blindensendung".
#6402809
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Jörg R. schrieb:
> Weshalb soll er eine Ausnahme kennen wenn er „grundsätzlich“ schreibt?

Weil "grundsätzlich" bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann; sonst hieße 
es "ausnahmslos".

Ich habe mittlerweile die Paypal AGB auch in einer PDF-Version gefunden, 
und da findet sich tatsächlich im Anhang über Gebühren das Verbot, 
"persönliche Zahlungen" zur Begleichung von Verbindlichkeiten aus 
Kaufverträgen zu verwenden. Ob diese Bestimmung mit deutschem AGB-Recht 
vereinbar ist, halte ich für fraglich.
#6402833
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Percy N. schrieb:
>> Dafür zahlt man dann keine Gebühren.
> Ja, wir beide wissen das. Es scheint aber Leute zu geben, die das für so
> etwas ähnliches wie eine besondere Versendungsform halten, etwa wie
> "Büchersendung" oder "Blindensendung".

Ja das ist falsch. Es ist eine freie Entscheidung die man treffen kann: 
Gratis aber ohne Schutz, oder Mit Schutz und dafür Gebühren. Es gibt 
keine Restriktionen dafür. Denn, wie du schon schriebst, mit wem man 
sich anfreundet geht PayPal nichts an.

Der Vorteil zur Überweisung liegt auf der Hand: Es geht SOFORT. Und es 
geht über alle Landesgrenzen hinweg.
Etwas was die Banken in 500 Jahren Geschichte noch nicht hinbekommen 
haben. okok in 40 Jahren Internet.

Oh doch es gibt ja jetzt "Echtzeitüberweisung". Natürlich nur zwischen 
bestimmten Banken innerhalb SEPA und natürlich kostenpflichtig.
#6402845
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Cyblord -. schrieb:
> Der Vorteil zur Überweisung liegt auf der Hand: Es geht SOFORT. Und es
> geht über alle Landesgrenzen hinweg.

Das ist wirklich der große Vorteil von Paypal. Bei vielen Onlinehändlern 
kann man sofort zu Paypal wechseln um zu bezahlen, man muss keine 
weiteren Daten eingeben.

> Etwas was die Banken in 500 Jahren Geschichte noch nicht hinbekommen
> haben. okok in 40 Jahren Internet.

Traurig, traurig😫


Cyblord -. schrieb:
> Oh doch es gibt ja jetzt "Echtzeitüberweisung". Natürlich nur zwischen
> bestimmten Banken innerhalb SEPA und natürlich kostenpflichtig.

Was ich als unverschämt empfinde. Welchen Mehraufwand hat die Bank 
dadurch? Sitzt da ein Mitarbeiter und füllt für die Sofortüberweisung 
ein Fax aus? Oder faxt ein Mitarbeiter das Geld zur anderen Bank😀


Old P. schrieb:
> Ja, aus Erfahrung.... (nicht meine, aber die von einem Bastelkumpel)

Toi, toi, toi und 3 mal auf Holz geklopft👍 Bisher habe ich keine 
schlechten Erfahrungen gemacht, egal welches Verfahren und welche Seite 
ich war...also Käufer bzw. Verkäufer.
#6402882
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Old P. schrieb:
> Mein Geld, meine Ware, also meine Regeln ;-) Muss ja niemand. ;-)

Und genau deshalb werden wir zwei beide auch nicht!

Jörg R. schrieb:
> Juristisch hast Du recht, umgangssprachlich bedeutet es schon ohne
> Ausnahme.

So, so. Und was, bitte, ist jetzt an der Aussage

Cyblord -. schrieb:
> Der PayPal-Käuferschutz besteht einfach grundsätzlich NICHT bei
> Transaktionen "An Freunde".

nicht juristisch?

Wenn man "immer" meint, dann kann man's auch schreiben,  oder "stets", 
oder "ausnahmslos".
Das ist nun einmal etwas anderes als "im Allgemeinen", "normalerweise" 
oder "grundsätzlich". Man sollte nun einmal nicht juristische termini 
technici unverstanddn in die Alltagssprache übernehmen,  bloß weil die 
so toll gebildet klingen (oder so .. ). " Dem Grunde nach" ist auch so 
ein Kandidat.
#6402959
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Percy N. schrieb:
> So, so. Und was, bitte, ist jetzt an der Aussage...

Ein einfaches Danke hätte greicht😀


Aber nein, Du machst es kompliziert...

Percy N. schrieb:
> Das ist nun einmal etwas anderes als "im Allgemeinen", "normalerweise"
> oder "grundsätzlich". Man sollte nun einmal nicht juristische termini
> technici unverstanddn in die Alltagssprache übernehmen,  bloß weil die
> so toll gebildet klingen (oder so .. ). " Dem Grunde nach" ist auch so
> ein Kandidat.
Gast #6403387
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Curby23523 N. schrieb:

> dann per Paypal Freunde zahlt... ist das Geld dann sicher? Gibt es da
> noch irgendwelche Tricks und Schweinereien die ich beachten muss? Gibt
> es eine Betragsgrenze?

Im Begleittext der Zahlung sollte nichts drinstehen was auf 
Geschäftsverkehr schließen lässt. Es gibt Deppen, die schreiben 
"Bezahlung für XYZ" in den Verwendungszweck. Paypal hat das in den 
letzten AGB-Änderungen angedroht und kontrolliert mittlerweile recht 
häufig. Wenn sie eine geschäftliche Zahlung vermuten wird diese erstmal 
eingefroren. Dann bekommst Du Dein Geld erst später, oder die Zahlung 
wird abgelehnt und das Geld geht an den Absender zurück. Der muss dann 
nochmal senden, diesmal gebührenpflichtig.

Bei wiederholtem Missbrauch kannst Du für den Empfang privater Zahlungen 
gesperrt werden, oder der Absender für das Absenden, oder beides. Dann 
ist nur noch gebührenpflichtige Zahlung möglich.

Deshalb immer unverfängliche Texte schreiben.
#6403415
Lesenswert?

Thomas L. schrieb:
> Ist es nicht sogar so, daß Paypal sich das Geld vom Empfänger zurück
> holt, wenn das Konto des Geldsenders nicht gedeckt ist?

Ist es nicht sogar so, dass man einfach mal irgendwas behaupten kann und 
es dann ganz unschuldig als Frage formulieren kann?

Um es mit einem Wort zu sagen: NEIN

PS:
Ist es nicht so dass Thomas L. gerne kleine Katzen quält wenn er mal 
wieder schlecht drauf ist?

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