Hallo Leute, dieses Jahr wurde mir schon zum vierten Mal Ware von Amazon zugeschickt, die ich überhaupt nicht bestellt habe. Komischerweise habe ich auch keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung erhalten bzw. wurde mir dafür Geld abgebucht. In dem Päckchen liegt auch keine Rechnung. Es scheint auch keine Fehllieferung zu sein, da meine Adresse richtig auf dem Adressaufkleber steht. Die erste Lieferung habe ich noch bei Amazon gemeldet, woraufhin mir ein Retourenlabel zugemailt wurde und ich das Paket zur Post getragen habe. Beim zweiten Päckchen sollte ich dann das Porto erst mal selbst auslegen, was ich natürlich nicht gemacht habe. Habe Amazon dann mitgeteilt, dass ich das nicht mache und Sie die Ware bei mir abholen können. Da jetzt schon das vierte Päckchen geliefert wurde, melde ich das bei Amazon überhaupt nicht mehr. Das ist mir jetzt zu blöd meine Zeit damit zu vergeuden. Nachdem ich etwas gegoogelt habe, darf ich die nicht bestellte Ware auch behalten und sogar benutzen. Was ich nicht weiß, ob ich die Ware, sagen wir nach einem halben Jahr, auch verkaufen darf? Es handelt sich bisher um Artikel (China-Zeugs) im Wert von so ca. 10-40 Euro (Sonnenbrille, 2x Bluetooth Kopfhörer, Bluetooth Basslautsprecher). Ich brauch das Zeugs nicht. Ohne eine Entschädigung von Amazon schicke ich die Ware auch nicht mehr zurück. Was denkt Ihr, darf ich das Zeugs verkaufen? Wenn ja, wann, wie… Habt ihr auch schon von Amazon unbestellte (kostenlose) Ware zugeschickt bekommen?
Hi, hatte ich auch ein paar mal. Allerdings war die Adresse zwar meine aber der Name ein ganz anderer. Da hatte ich auch um die 4 Pakete mit Schminke usw. bekommen. Amazon wollte auch, dass ich es auf eigene Kosten zurück schicke. Den Aufwand habe ich mir gespart. Habe 2 mal über Chat Amazon kontaktiert. Danach kam nichts mehr. Gruß.
User17 .. schrieb: > Nachdem ich etwas gegoogelt habe, darf ich die nicht bestellte Ware auch > behalten und sogar benutzen. M.W. bist Du verpflichtet, die Ware eine angemessene Zeit lang aufzubewahren. Ich würde sagen, benutzen und verkaufen darfst Du diese erst frühestens nach einem Jahr. Aufpassen musst Du darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird. Auf einen solchen musst Du auf jeden Fall reagieren.
Nutzen, Verschenken, Entsorgen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/amazons-paketmysterium-33703 https://www.heise.de/newsticker/meldung/Aerger-mit-Amazon-Kunden-erhalten-nicht-bestellte-Pakete-4306633.html Bei Mydealz tauchen auch regelmäßig Nutzerberichte über solche unverlangt zugesandten Pakte von Amazon(-Marketplace) auf. Zumeist billiger China-Plunder. Vermutlich ist das Entsorgen so billiger, als wenn es Amazon tut...
LOOOL Das ist eine klasse Idee. Wenn ich das nächste Mal irgendwas kostenpflichtig entsorgen müsste kleb ich 'ne Paketmarke drauf und schicke es für'n paar Euro gen Süden, sollen sich andere 'nen Kopf machen. ;) Ist aber unnötig weil die Wertstoffhöfe zumindest hier in der Gegend von Privatpersonen so gut wie alles in Kleinmengen kostenlos annehmen, also auch sowas wie verbrauchte Ätzmittel, Säuren, Öl oder Asbest (in kleinen Mengen, nicht das ganze Dach).
Ben B. schrieb: > Asbest (in kleinen > Mengen, nicht das ganze Dach) Asbest? Im Raum Berlin? Da habe ich mit den Wertstoffhöfen der BSR ganz schlechte Erfahrungen abgespeichert, sind die da wirklich besser geworden?
User17 .. schrieb: > dieses Jahr wurde mir schon zum vierten Mal Ware von Amazon zugeschickt... ...und deshalb suchst Du zielsicher das falsche Forum aus? Was hat dein Problem mit uC zu tun?
Jörg P. R. schrieb: > ...und deshalb suchst Du zielsicher das falsche Forum aus? Was hat dein > Problem mit uC zu tun? User17 .. schrieb: > 2x Bluetooth Kopfhörer, Bluetooth Basslautsprecher In dieser Lieferung sind ganz klar µC mit drinnen. Zweitens ist das Offtopic. Zum Vergleich hätten die langen Corona-Threads hier viel weniger zu suchen. Aber solche Sendungen können richtig Probleme dem Empfänger verursachen, wenn zum Beispiel Medikamente mit Rauschmittel ankommen, oder Munition und man keinen Waffenschein besitzt. Wie beweist man in dem Falle, dass man sich das nicht illegal beschafft hat. Über solche Wege werden auch Waren mit Drogeninhalten versendet. Wenn im Freiraum der Bluetooth Box eine Tüte mit Heroinpulver stecken sollte, oder Hehlerware, dann beweise das mal. Wenn Du vergiftete Waren oder eine Paketbombe so geschickt bekommst, dann hast Du natürlich das Beweisproblem natürlich nicht mehr. Daher ist der Hinweis man bräuchte sich nicht zu melden bei Fehllieferungen eine vollkommene Schnapsidee. Den Schriftverkehr sollte natürlich immer schön aufgehoben werden. Das bleibt Dein einziger wirklicher Nachweis. Eine bessere Empfehlung gibt es leider nicht.
Dieter D. schrieb: > Jörg P. R. schrieb: >> ...und deshalb suchst Du zielsicher das falsche Forum aus? Was hat dein >> Problem mit uC zu tun? > > User17 .. schrieb: >> 2x Bluetooth Kopfhörer, Bluetooth Basslautsprecher > > In dieser Lieferung sind ganz klar µC mit drinnen. Das Argument meinst Du hoffentlich nicht ernst? > Zweitens ist das Offtopic. Was nichts am Inhalt des Forums ändert. > Zum Vergleich hätten die langen Corona-Threads hier viel > weniger zu suchen. Ja, die auch, aber auch dass ist kein Argument um diesen Thread hier zu rechtfertigen.
> Wie beweist man in dem Falle, dass > man sich das nicht illegal beschafft hat. Seit wann muß man denn seine Unschuld beweisen? Wenn ich sowas bekommen würde, gehe ich damit zur Polizei, knall denen das auf den Tisch und wünsche ihnen noch einen schönen Tag damit. Sie mögen doch bei Gelegenheit bitte dafür sorgen, daß sowas nicht öfter bei mir eintrifft. > Asbest? Im Raum Berlin? Da habe ich mit den Wertstoffhöfen > der BSR ganz schlechte Erfahrungen abgespeichert, sind die > da wirklich besser geworden? Bei der BSR weiß ich nicht, ich hatte zwei kleine Stücken einer Wellasbest-Platte (so Größe Einkaufstüte) und die haben sie mir hier in Brandenburg einfach so abgenommen. Ich hätte auch noch eine Theorie wie solche Pakete zustande kommen - wäre es möglich, daß jemand die Sendungen mit der Absicht bestellt hat, diese nicht zu bezahlen und dann hat nur einfach das Abfangen der Sendungen beim wissentlich falschen Empfänger nicht geklappt?
Ben B. schrieb: > gehe ich damit zur Polizei, knall denen das auf den Tisch So ging das vor Corona. Heute brauchst Du erst mal dafür einen Termin. Schneller geht es natürlich wenn Du dich vor die Polizei stellst und so tust als würdest Du dort rotzig frech Hehlerware anbieten. Außerdem glaube ich nicht, dass Du alles vorher zerlegst um zu sehen, ob da illegale Inhalte drin sind.
Meinst Du sowas wie einen Trödelmarkt-Stand? 50 Schuss extra für die P99 nur 5,99 Euro? Vielleicht liegt dem Paket ja auch die passende Tec-9 oder Uzi bei, wenn man die vor dem Polizeirevier mexikanisch abmunitioniert, kommt man bestimmt auch ohne Termin rein. Vorher zerlegen... naja wenn ich so ein Paket bekomme was ich nicht zuordnen kann und keinen Bock habe ständig zu Amazon zurückzuschicken, schaue ich irgendwann rein. Weniger aus Neugier was drin ist, sondern eher um Rückschlüsse auf den Störer zu finden. Sieh mal an, 500 Schuss Munition und 'ne Uzi. Spätestens dann hätte ich einen Termin bei der Polizei.
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Nach dem Flug hatte ich im Gepäck eine 10x10x20cm großen Behälter mit einer Gewürzmischung. Diese habe ich natürlich gleich abgegeben. Später sagte mir ein Spezialist (Spürhundebesitzer) im Bekanntenkreis, dass der Behälter gleich mehrere Gewürze enthielt, die es Drogenspürhunden unmöglich mache noch Drogen zu erschnüffeln. Aus dem Gemisch würden sich Drogen einfach extrahieren lassen.
Aber wie bereits geschrieben soll man immer Amazon per Email anschreiben. Wenn diese die ungebetenen Waren nicht kostenlos zurück nehmen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Bekanntermaßen vernichtet Amazon viele Rücksendungen. Diese so zu verteilen spart natürlich Entsorgungskosten ein. Nebenbei kann man so natürlich auch testen, wie ehrlich sind die Personen in bestimmten Wohngegenden. Ben B. schrieb: > Ich hätte auch noch eine Theorie wie solche Pakete zustande kommen - > wäre es möglich, daß jemand die Sendungen mit der Absicht bestellt hat, > diese nicht zu bezahlen und dann hat nur einfach das Abfangen der > Sendungen beim wissentlich falschen Empfänger nicht geklappt? An das hatte ich auch schon gedacht. Vermutlich hat das Einrichten eines dieser Abholschließfächerstationen mit Pin (Packstation) zeitlich nicht geklappt. Zeitlich geht das schief, wenn Amazon eine laufende Bestellung, bei dem das Produkt bereits im Lande angekommen ist, aber storniert wird und einem nehen Besteller zugeordnet wird, also umettiketiert im Amazonverteilzentrum (Rechnung und Lieferscheine werden dabei entnommen, aber keine für den neuen Adressaten beigelegt) und dann viel früher ankommt. Ich hatte so etwas bei einem Produkt, dass ich von Pearl über Amazon kaufte. Das war dann schon am übernächsten Tag angekommen. Pearl sitzt irgendwo hinter Stuttgart, die Lieferung kam aber vom Zentrum bei Neuss.
Dieter D. schrieb: > Aber solche Sendungen können richtig Probleme dem Empfänger verursachen, > wenn zum Beispiel Medikamente mit Rauschmittel ankommen, oder Munition > und man keinen Waffenschein besitzt. Wie beweist man in dem Falle, dass > man sich das nicht illegal beschafft hat. Über solche Wege werden auch > Waren mit Drogeninhalten versendet. Wenn im Freiraum der Bluetooth Box > eine Tüte mit Heroinpulver stecken sollte, oder Hehlerware, dann beweise > das mal. Wenn Du vergiftete Waren oder eine Paketbombe so geschickt > bekommst, dann hast Du natürlich das Beweisproblem natürlich nicht mehr. Dieter D. schrieb: > Nach dem Flug hatte ich im Gepäck eine 10x10x20cm großen Behälter mit > einer Gewürzmischung. Diese habe ich natürlich gleich abgegeben. > Später sagte mir ein Spezialist (Spürhundebesitzer) im Bekanntenkreis, > dass der Behälter gleich mehrere Gewürze enthielt, die es > Drogenspürhunden unmöglich mache noch Drogen zu erschnüffeln. Aus dem > Gemisch würden sich Drogen einfach extrahieren lassen. Du guckst zuviel RTL.
Ben B. schrieb: > Ich hätte auch noch eine Theorie wie solche Pakete zustande kommen - > wäre es möglich, daß jemand die Sendungen mit der Absicht bestellt hat, > diese nicht zu bezahlen und dann hat nur einfach das Abfangen der > Sendungen beim wissentlich falschen Empfänger nicht geklappt? Das ist nicht nur ziemlich naheliegend, sondern war auch schon mehrfach Gegenstand der Berichterstattung. Verwunderlich ist Amazons Desinteresse; dort ist der Trick seit langem bekannt. Harald W. schrieb: > M.W. bist Du verpflichtet, die Ware eine angemessene Zeit lang > aufzubewahren. So, so. > Ich würde sagen, benutzen und verkaufen darfst > Du diese erst frühestens nach einem Jahr. Quelle? > Aufpassen musst Du > darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird. Wie verhindert man das wirksam? > Auf einen > solchen musst Du auf jeden Fall reagieren. Ach was. Das haben schon viele unterlassen, und die Erde dreht sich immer noch.
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Hier meine Version der Rechtslage die ich in diesem Zusammenhang gehört habe (ich kann keine Paragraphen mehr nennen, ich habe diese aber damals dazu gelesen). Grundsätzlich: Bekommt man einfach irgendwas von irgendwem zugeschickt, ist man zu gar nichts verpflichtet. Man kann damit tun was man will. Es gibt ja keinerlei Vertrag o.ä. den man mit dieser Person/Firma hätte. Also wegwerfen, nutzen, verkaufen. Alles ok. ABER das gilt nicht, wenn man mit dem Absender bereits in einer geschäftlichen Beziehung steht. Man kann also nicht, jede Falschlieferung von einem Webshop behalten. Und das Problem sehe ich eben auch wenn man von Amazon so ein Paket bekommt.
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Percy N. schrieb: >> Aufpassen musst Du >> darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird. > Wie verhindert man das wirksam? >> Auf einen >> solchen musst Du auf jeden Fall reagieren. > Ach was. Das haben schon viele unterlassen, und die Erde dreht sich > immer noch. Dann bezahlen sie eben den geforderten Betrag, egal ob sie bestellt haben oder nicht. Man kann natürlich auch auf den Gerichtsvollzieher warten.
>> Aufpassen musst Du >> darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird. > Wie verhindert man das wirksam? >> Auf einen >> solchen musst Du auf jeden Fall reagieren. > Ach was. Das haben schon viele unterlassen, und die Erde dreht sich > immer noch. Was soll bei einem Mahnbescheid den passieren? Es gibt ja gar keinen Kaufvertrag bzw. Bestellung von mir? Den soll er mir erst mal zeigen.
Cyblord -. schrieb: > Hier meine Version der Rechtslage die ich in diesem Zusammenhang gehört > habe (ich kann keine Paragraphen mehr nennen, ich habe diese aber damals > dazu gelesen). Wann war "damals"? Inzwischen gibt es § 241 a BGB; der gilt aber nur für Verbraucher und eegelt hauptsächlich den Fall der "listigen" unverlangten Zusendung. Beachte unbefingt Abs 2! https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FMuekoBGB_Band2a_4%2FBGB%2Fcont%2FMuekoBGB%2EBGB%2EP241a%2ET0%2Ehtm Auch interessant: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland) Von einem Kaufmann wird man zudem erwarten dürfen, dass er den Absender informiert. Als Verbraucher entspräche dies dem Anstand, sifern es sich nicht offenkundig um aufgedrängte Lieferungen handelt.
Harald W. schrieb: > Man kann natürlich auch auf den Gerichtsvollzieher > warten. Darf ich zusehen, wenn der aus einem Mahnbescheid vollstreckt? Du hast übrigens nicht verraten, wie man die Zustellung eines Mahnbescheides verhindert ...
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Percy N. schrieb: > Darf ich zusehen, wenn der aus einem Mahnbescheid vollstreckt? Sicherlich. Bei Abwesenheit die Wohnung aufbrechen wird er wohl nur in wenigen Ausnahmefällen. > Du hast übrigens nicht verraten, wie man die Zustellung eines > Nahnbescheides verhindert ... Das kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Harald W. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Darf ich zusehen, wenn der aus einem Mahnbescheid vollstreckt? > > Sicherlich. Bei Abwesenheit die Wohnung aufbrechen wird er wohl > nur in wenigen Ausnahmefällen. Bei geeigneter Sachlage wird er bei Vollstreckungsmaßnahmen durchazs mit dem Schlosser anrücken. Nur ist ein Mahnbescheid kein Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfinden könnte. Harald W. schrieb: >> Du hast übrigens nicht verraten, wie man die Zustellung eines >> Nahnbescheides verhindert ... > > Das kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur gegen den Bescheid > Widerspruch einlegen. Na, wie soll denn dann dieses gehen: Harald W. schrieb: > Aufpassen musst Du > darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird. Dafür müsste man wohl rechtzeitig den präsumtiven zukünftigen Antragsteller aus dem Leben scheiden lassen oder anderweitig in geeigneter Weise die Antragstellung unterbinden.
> Zwangsvollstreckung... > Gerichtsvollzieher... Welcher Richter soll den ohne gültigen Kaufvertrag, Bestellung sowas zustimmen? Und wie am Anfang bereits geschrieben, es liegt ja nie eine Rechnung o.ä. bei. Nichts. Ich weiß ja nicht mal von welchem Händler die Ware kommt. Steht nur Amazon als Absender und auf dem Karton.
User17 .. schrieb: >> Zwangsvollstreckung... >> Gerichtsvollzieher... > > Welcher Richter soll den ohne gültigen Kaufvertrag, Bestellung sowas > zustimmen? Wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, kommt es typisch zur mündlichen Verhandlung. Dann muss der Kläger selbstverständlich einen vom Käufer unterschriebenen Kaufvertrag o.ä. vorlegen. Es ist aber so, das bei einem Mahnbescheid ohne Widerspruch für die Er- stellung eines dann folgenden Vollstreckungsbescheid die Rechtmäßig- keit der Schuld nicht nachgewiesen werden muss. Man sollte also nicht alle seine Post ungelesen wegwerfen. Zumal ein Mahnbescheid auch in einem besonders auffälligem Umschlag verschickt wird. Ich glaube, der Briefträger muss sogar schriftlich dokumentieren, das er den Brief in den Briefkasten geworfen hat.
> ... Es ist aber so, das bei einem Mahnbescheid ohne Widerspruch für die Er- > stellung eines dann folgenden Vollstreckungsbescheid die Rechtmäßig- > keit der Schuld nicht nachgewiesen werden muss. Kann ich irgend wie nicht glauben. Wo hast du das her? Und wie lange muß ich dann auf einen Mahnbescheid warten? Ich darf die Ware ja benutzen, wegschmeißen ... Oder muß ich da erst auf einen Mahnbescheid warten?
User17 .. schrieb: > Kann ich irgend wie nicht glauben. Wo hast du das her? Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es. > Und wie lange muß ich dann auf einen Mahnbescheid warten? Hä? Du musst gar nicht darauf warten > Ich darf die Ware ja benutzen, wegschmeißen ... WENN du das darfst, kann dir ein Mahnbescheid egal sein.
Cyblord -. schrieb: > User17 .. schrieb: > >> Kann ich irgend wie nicht glauben. Wo hast du das her? > > Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es. > Ich habs nicht so mit dem Glauben. ;) >> Und wie lange muß ich dann auf einen Mahnbescheid warten? > > Hä? Du musst gar nicht darauf warten > >> Ich darf die Ware ja benutzen, wegschmeißen ... > > WENN du das darfst, kann dir ein Mahnbescheid egal sein. Ich DARF. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001 Und wenn ich das darf, ist ein Mahnbescheid doch sinnlos?
Cyblord -. schrieb: > Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es. Schlauer wäre es, sich zu belesen, zB hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Das wäre auch ein Tip für Harald, damit er nicht alles durcheinander wirft. Man könnte auch ins Gesetz sehen, aber das ist vermutlich zu einfach. Btw: die "blauen Briefe" sind schon lange gelb.
User17 .. schrieb: > Ich DARF. Du hast es ja doch mit dem Glauben ... > > https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001 > Da solltest Du aber auch ganz sicher sein, dass kein Versehen vorliegt. Ich rate zur Vorsicht. > Und wenn ich das darf, ist ein Mahnbescheid doch sinnlos? Kommt drauf an ...
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Harald W. schrieb: > Wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, kommt es typisch > zur mündlichen Verhandlung. Oder der Spuk hat eine Ende, weil nun echte Kosten entstehen.
Percy N. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es. > > Schlauer wäre es, sich zu belesen, zB hier: > https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren > > Das wäre auch ein Tip für Harald, damit er nicht alles durcheinander > wirft. Nun, ich bin kein Jurist. Deshalb hab ich vielleicht den einen oder anderen Begiff nicht ganz korrekt verwendet. Im grossen und ganzen habe ich im obigen Arttikel aber nichts gegenteiliges zu meinen Ausführungen gefunden. Ich hatte selbst mal als Gläubiger einen Mahnbescheid geschrieben. Damals gabs aber noch nicht die digitale Beantragung. Im Endeffekt hat das ganze mir doch kein Geld eingebracht, weil der Gerichtsvollzieher nichts pfändbares gefunden hat. Ich musste dann zusätzlich zur nicht bezahlten Ware noch die ganzen Kosten des Verfahrens bezahlen.
Jörg P. R. schrieb: > Ja, die auch, aber auch dass ist kein Argument um diesen Thread hier zu > rechtfertigen. Kleinkarierte deutsche Kackscheissgenauigkeit ...
Harald W. schrieb: > Nun, ich bin kein Jurist. Deshalb hab ich vielleicht den einen oder > anderen Begiff nicht ganz korrekt verwendet. Im grossen und ganzen > habe ich im obigen Arttikel aber nichts gegenteiliges zu meinen > Ausführungen gefunden. Ich hatte selbst mal als Gläubiger einen > Mahnbescheid geschrieben. Damals gabs aber noch nicht die digitale > Beantragung. > Im Endeffekt hat das ganze mir doch kein Geld eingebracht, weil > der Gerichtsvollzieher nichts pfändbares gefunden hat. Ich musste > dann zusätzlich zur nicht bezahlten Ware noch die ganzen Kosten > des Verfahrens bezahlen. Ich hoffe du hast nicht auch unbestellte Ware verschickt. ;) Nein, aber im Ernst, Mahnbescheide kann doch jeder verschicken. Aber um den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hast du doch dem Richter/Gericht irgend etwas vorlegen müssen (Kaufvertrag...)? Der kommt doch nicht einfach, weil du behauptet hast, dass der Käufer dir Geld schuldet? Und da hörts doch schon bei nicht bestellter Ware auf.
User17 .. schrieb: > Mahnbescheide kann doch jeder verschicken Nope, dass kann nur ein Gericht, auf in der Sache ungeprüften Antrag. > Aber um > den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hast du doch dem Richter/Gericht > irgend etwas vorlegen müssen (Kaufvertrag...)? Nope. Wird einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, kann der Gläubiger wiederum ohne Beweis die Vollstreckung beantragen. Wird auch dem Vollstreckungsbescheid nicht fristgemäss widersprochen, kann die Vollstreckung erfolgen. Erst mit Widerspruch kann es zu einem Verfahren kommen, in dem ein Beweis relevant wird.
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Thomas E. schrieb: > Du guckst zuviel RTL. Fehlanzeige. Bei nicht einmal einer Stunde pro Woche ist das nicht möglich. Cyblord -. schrieb: > ABER das gilt nicht, wenn man mit dem Absender bereits in einer > geschäftlichen Beziehung steht. Das sehe ich auch so. Bei den häufigen Wechsel der Unternehmensnamen und Zugehörigkeiten wird das aber schon erschwert. Somit sollte man Percys Warnung wirklich ernst nehmen. Percy N. schrieb: > Da solltest Du aber auch ganz sicher sein, dass kein Versehen > vorliegt. Ich rate zur Vorsicht. Allerdings enthält der verlinkte Artikel von Ende 2019 einige Aktualisierungen, die aus Mißbrauchsgründen unseriöser Geschäftsleute herrührt und alle anderen mit ausbaden müssen: Percy N. schrieb: > https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001 Die Formulierung hier soll auf unseriöse Händler abschreckend wirken. Es gilt aber, dass sämtliche Gefahren bei einer unbestellten Ware beim Versendenden liegen. D.h. der Empfänger haftet nicht für Verlust, Beschädigungen, Abnutzungen usw. Als Empfänger so dumm-freche ironische Briefe zu schreiben, wie in den Artikel angesprochen, ist selbst schuld. "Auch wenn der Verkäufer mit Mails oder Briefen Druck ausübt," ... Das trifft aber nicht zu, wenn dieser seinen Irrtum begründet und zum Beispiel einen Rücksendungsgutschein (Code zum Aufkleben, der bereits verbindlich auf den Empfänger codiert ist) beilegt. Es soll auch Länder geben, da habe man in dem Falle sogar Anspruch auf Finderlohn, wenn man eine ungewollte Sendung meldet.
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A. K. schrieb: > Nope. Wird einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, ... Na dann war er doch schon vorher beim Gericht vorstellig. Ohne gültigen Kaufvertrag??? Da bekommt er doch gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid.
User17 .. schrieb: > Na dann war er doch schon vorher beim Gericht vorstellig. > Ohne gültigen Kaufvertrag??? So ist es. Ein Beweis ist im Mahnverfahren nicht vorgesehen. Das ist lediglich ein automatisierbarer Papierkram.
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User17 .. schrieb: > Da bekommt er doch gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid. Ist ja gut, wir haben schon lange kapiert, dass Du trollst. Also troll Dich!
Dieter D. schrieb: > Percy N. schrieb: >> > https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001 > > Die Formulierung hier soll auf unseriöse Händler abschreckend wirken. Es > gilt aber, dass sämtliche Gefahren bei einer unbestellten Ware beim > Versendenden liegen. D.h. der Empfänger haftet nicht für Verlust, > Beschädigungen, Abnutzungen usw. Vorsicht! Der dritte Absatz in dem verlinkten Artikel hat es in sich: "Wenn klar ist, dass die Ware ohne Ihren Wunsch an Sie verschickt wurde und nicht für andere bestimmt ist, können Sie die Kontaktversuche des Verkäufers ignorieren und die nicht bestellte Ware behalten oder vernichten." Hier können die Meinungen darüber, wie klar es war, ob die Sendung vielleicht für jemand anders bestimmt gewesen sein könnte, sehr leicht divergieren. > Als Empfänger so dumm-freche ironische > Briefe zu schreiben, wie in den Artikel angesprochen, ist selbst schuld. Das sollte sich von selbst verstehen.
Percy N. schrieb: > Ist ja gut, wir haben schon lange kapiert, dass Du trollst. > Also troll Dich! Danke. Sehr freundlich.
User17 .. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Nun, ich bin kein Jurist. Deshalb hab ich vielleicht den einen oder >> anderen Begiff nicht ganz korrekt verwendet. Im grossen und ganzen >> habe ich im obigen Arttikel aber nichts gegenteiliges zu meinen >> Ausführungen gefunden. Ich hatte selbst mal als Gläubiger einen >> Mahnbescheid geschrieben. Damals gabs aber noch nicht die digitale >> Beantragung. >> Im Endeffekt hat das ganze mir doch kein Geld eingebracht, weil >> der Gerichtsvollzieher nichts pfändbares gefunden hat. Ich musste >> dann zusätzlich zur nicht bezahlten Ware noch die ganzen Kosten >> des Verfahrens bezahlen. > > Ich hoffe du hast nicht auch unbestellte Ware verschickt. ;) > Aber um > den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hast du doch dem Richter/Gericht > irgend etwas vorlegen müssen (Kaufvertrag...)? Nach meiner Erinnerung musste ich das nicht, obwohl ich natürlich eine vom Kunden unterschriebene Rechnung hatte (bzw. deren Durchschlag). > Der kommt doch nicht > einfach, weil du behauptet hast, dass der Käufer dir Geld schuldet? Der kommt allein auf Grund des gültigen Vollstreckungsbescheids. > Und da hörts doch schon bei nicht bestellter Ware auf. Ich nehme mal an, bei dem Hauptthema "Amazon" wird es nie einen Mahnbescheid gegeben haben. In anderen Fällen gabs sowas schon. Ich nehme an, der Mahnbescheid wurde deshalb "erfunden", weil in 90% aller Fälle der Kunde einfach "vergisst" seine Rechnung zu bezahlen und man den Gerichten unnötige Arbeit ersparen wol- te. Eine Prüfung erfolgt also schon, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Harald W. schrieb: > Eine Prüfung erfolgt also schon, aber erst zu einem späteren > Zeitpunkt. Fast richtig. Der Mahnbescheid ergeht nach kursorischer Plausibilitätsprüfung durch den Rechtspfleger. Beim Vollstreckungsbescheid werden lediglich noch die geltend gemachten Kosten geprüft. Auch nach Widerspruch kann das Gericht ohne jegliche Beweiserhebung ein zusprechendes Urteil erlassen. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Percy N. schrieb: > Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Das ist genau das, was ich sagen wollte: Wenn man einen Mahnbescheid bekommt, muss man etwas tun und diesen nicht einfach ignorieren!
Harald W. schrieb: > Das ist genau das, was ich sagen wollte: Wenn man einen Mahnbescheid > bekommt, muss man etwas tun und diesen nicht einfach ignorieren! so kenne ich das auch, bin gespannt was bei meinem Nachbarn wird, er will das ja aussitzen! Gegen die Mahnungen hatte er bis jetzt vergeblich versucht die Fa. zu erreichen, ist oft auch eine Masche: Nichterreichbarkeit! Oft kommt ja dann auch nichts nach, aber sicher kann man nie sein. 5. Der Mahnbescheid https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/index.html#5-3_Elektronisches-Mahnverfahren 5.1 Schriftlicher Mahnantrag ....... Der Antragsteller hat den Geldbetrag, getrennt nach Haupt- und Nebenforderung, und den Anspruchsgrund (z. B. Kaufpreis) anzugeben. Die Forderung ist nicht zu begründen.
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Joachim B. schrieb: >> Das ist genau das, was ich sagen wollte: Wenn man einen Mahnbescheid >> bekommt, muss man etwas tun und diesen nicht einfach ignorieren! > > so kenne ich das auch, bin gespannt was bei meinem Nachbarn wird, er > will das ja aussitzen! Nun, normale Firmenschreiben und auch die von Anwälten kann man durchaus ignorieren. Mahnbescheide nicht! Wenn aber eine Firma weiss, das ihre Forderung auf wackeligen Füssen steht, wird sie kaum einen Mahnbescheid erwirken, weil sie diesen ja schliesslich auch bezahlen muss.
Was ein Manhbescheid kostet siehe Link und weitere Details lassen sich finden, wenn man sich noch weiter durchklickt. https://www.mahngerichte.de/de/kostenrechner.html
Dieter D. schrieb: > Was ein Manhbescheid kostet siehe Link und weitere Details lassen sich > finden, wenn man sich noch weiter durchklickt. > https://www.mahngerichte.de/de/kostenrechner.html Diese Kosten sind für den Empfänger erst einmal uninteressant.
Harald W. schrieb: > Diese Kosten sind für den Empfänger erst einmal uninteressant. Diese Kosten stehen zusätzlich auf dem Mahnbescheid und wären immer zu zahlen, es sei denn man gewinnt im gerichtlichen Verfahren. Daher nur für den uninteressant, der die höhere Gesamtsumme auf dem Bescheid nicht lesen und verstehen kann.
Dieter D. schrieb: > Diese Kosten stehen zusätzlich auf dem Mahnbescheid und wären immer zu > zahlen, es sei denn man gewinnt im gerichtlichen Verfahren. Die sind meist völlig zu vernachlässigen gegenüber den sonstigen Kosten, die meist eine Verdoppelung der Schuld ergeben.
Harald W. schrieb: > meist eine Verdoppelung der Schuld ergeben. Kennst Du dazu eine Statistik? Die Rechtspflegestatistik bei Destatis für 2018 legt dies eher nicht nahe. Demnach lag der Gegenstandswert bei den Verfahren vor den Amtsgerichten mehrheitlich über 1.000 Euro; derartig hohe Kosten sind insbesondere im Mahnverfahren nicht so leicht zu erreichen. Richtig ist allerdings, dass bei Alltagsforderungen im allenfalls unteren dreistelligen Bereich die Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gegenstandswert stehen. Strukturell trifft das aber nicht nur auf gerichtliche Verfagren zu; man bedenke zB den Wirbel vor ein paar Monaten wegen der Bonpflicht für Brötchen pp. In Italien besteht diese Pflicht schon lange Jahre; die wirtschaftlichen Probleme dort dürften aber andere Ursachen haben.
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Psst. Nachdem Amazon in die Kritik geraten ist, weil sie Retouren in den Schredder schmeißen, schicken sie sie einfach an andere Kunden weiter, in der Hoffnung, daß diese sie behalten :-) Das spart Entsorgungskosten.
Peter D. schrieb: > Nachdem Amazon in die Kritik geraten ist, weil sie Retouren in den > Schredder schmeißen, schicken sie sie einfach an andere Kunden weiter, > in der Hoffnung, daß diese sie behalten :-) > Das spart Entsorgungskosten. Was muss man denn tun, um bei denen auf die Versandliste zu kommen? :-)
Harald W. schrieb: > Nun, normale Firmenschreiben und auch die von Anwälten kann > man durchaus ignorieren. Besonders klug ist das nicht. > Mahnbescheide nicht! Wenn aber eine > Firma weiss, das ihre Forderung auf wackeligen Füssen steht, > wird sie kaum einen Mahnbescheid erwirken, weil sie diesen > ja schliesslich auch bezahlen muss. Genau: Wenn! Warum also sollte man es ihr verheimlichen? Weil es eine Überraschung sein soll?
Kanns sein, dass der TO evtl. auch hier zu sehen ist? https://www.youtube.com/watch?v=HT4IJYzbMi0 Zumindest deutet die letzte szene auf irgendwas mit Elektronik hin.
Als Weihnachtsüberraschung habe ich nun auch unbestellte Ware bekommen. Den Klassiker wie es aussieht, Handyhüllen. Schön das man die behalten darf, allerdings bin ich schon lange Amazon Kunde und der schlaue Amazon Computer hat die Adresse mit meinem Konto verknüpft und mir Zahlungserinnerungen geschickt. Nach Gespräch mit Amazon Hotline (trotz Weihnachtstrubel erstaunlich kurze Wartezeit) versicherte man mir, ich kann diese ignorieren. Ich hoffe er hat Recht, Computer ticken ja oft anders... Hat hier einer der Betroffenen damit auch Erfahrungen gemacht? Bei der Menge der Fälle scheint das organisiert und automatisiert zu sein. Da werden gMail Konten erzeugt und für die Amazon Bestellung benutzt, die Adresse kann aus irgendwelchen Dateien kommen. Das Programm/Script das dieses ausführt scheint nicht besonders schlau zu sein: auf einer Sendung war in der Adresse der eMail Account incl. Passwort auf dem Label aufgedruckt :)
Neulich kam eine weitere Sendung im öffentlich rechtliche TV (ich glaube es war Markt) wo sie dieses Phänomen erklärt haben. Das machen Händler, um sich selbst bewerten zu können. Bei den Waren handelt es sich meistens um billigen Tand, der dennoch Gewinn einbringt.
das habe ich auch als mögliche Erklärung gelesen, aber warum machen die sich dann die Mühe tatsächlich etwas zu verschicken? Neben 3 Handyhüllen wurde auch eine Fahrradlenkertasche für etwas über 40€ bestellt, die kam leider nicht an.
Johannes S. schrieb: > das habe ich auch als mögliche Erklärung gelesen, aber warum machen die > sich dann die Mühe tatsächlich etwas zu verschicken? Es sind nicht die Händler, die verschicken, sondern Amazon. Ohne Versand gibt es keine Möglichkeit, zu bewerten.
ok, dann macht das Sinn :) Diesen Beitrag meintest du vielleicht: https://www.ardmediathek.de/ard/video/extra-3/realer-irrsinn-nicht-bestellt-trotzdem-geliefert-von-amazon/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS9jMWZiMGI5NS1lZGViLTQ1N2QtYTY5Ni1mYTA1OTY0MmM0MmM/
dafür hatte ich heute von Amazon zwei Mahnungen wegen nichtbezahlter Rechnungen im Briefkasten mit Bestellnummern, die ich nicht kenne. Das war also eine tolle Weihnachtsüberraschung heute. Dann nehme ich doch lieber Eure nichtbestellten Pakete.
Ich wäre schon zufrieden, wenn die bestellte Ware wie angekündigt gekommen wäre...
Dirk K. schrieb: > dafür hatte ich heute von Amazon zwei Mahnungen wegen nichtbezahlter > Rechnungen im Briefkasten also wie bei mir. Auf der Mahnung ist eine 0800er Nummer, da habe ich schnell jemanden erreicht. Die falschen eMails seien gelöscht worden und die Rechnungen wurden storniert. Hoffen wir das es auch so ist. Sven L. schrieb: > Ich wäre schon zufrieden, wenn die bestellte Ware wie angekündigt > gekommen wäre... Bei mir haben sich die Paketboten die Klinke in die Hand gegeben, zwei große Kinder haben auch fleißig bestellt. Großes Kompliment an die Lieferdienste die wirklich olympische Leistungen gezeigt haben.
Johannes S. schrieb: > Bei mir haben sich die Paketboten die Klinke in die Hand gegeben, zwei > große Kinder haben auch fleißig bestellt. Großes Kompliment an die > Lieferdienste die wirklich olympische Leistungen gezeigt haben. Dito. Großen Respekt an die Paketdienste, allen vorran Amazons eigener, gefolgt von DHL. Trotz Weihnachten hier und in der Familie präzise wie ein Uhrwerk. Man kann über Amazon sagen was man will, aber in Sachen Service legen sie die Messlatte verdammt hoch.
Ich hab mir noch am 22. ein Zigbee-Heizkörperventil bestellt um zwischen den Jahren was zum Rumspielen zu haben. Kam am 23. Mittag, da war aber niemand daheim. 3h später dann der zweite Zustellversuch, diesmal erfolgreich. Ich hätts ja garnicht so dringend gebraucht, war mir fast schon unangenehm soviel Aufwand zu erzeugen. Naja, was solls. Trotzdem Irre was die an Leistung abspulen.
Ging mir ähnlich. PC-Teil bestellt am 22. Die hatten einen Hinweis auf der Seite, dass es vor den Feiertagen nichts wird. Ich hatte es nicht eilig und es auch nicht anders erwartet. Kam dann am 23. mit DPD (nicht Reichelt).
Johannes S. schrieb: > ei mir haben sich die Paketboten die Klinke in die Hand gegeben, zwei > große Kinder haben auch fleißig bestellt. Großes Kompliment an die > Lieferdienste die wirklich olympische Leistungen gezeigt haben. Ich vermute eher, das das teilweise am Händler lag / liegt. Eine Leuchte, die ich bestellt habe, kommt direkt aus China, wäre mir das eher aufgefallen, dann hätte ich das mal sein lassen. Teilweise nervt dieser ganze Onlinehandel auch nur gewaltig. Bestellt man Möbel bei Otto, die stellen nur die Platform und die Rechnung kommt von einer noch anderen Firma. Hat man ein Problem schreibt man an Otto, wartet 2 Wochen, bis die es an den Händler weitergeben, lässt man die Rechnung wegen des Mangels liegen bekommt von von der Paymentfirma eine auf den Deckel. Bei Amazon scheint es mit dem Primeprogramm ja auch so zu sein, das der kostenlose Versand nur beinhaltet, was von Amazon kommt. Auch geil: Amazon selbst kann man scheinbar kein Verkäuferfeedback geben, nur den Händlern, die Amazon als Platform nutzen. Und die Ganze Seiten der Onlineplattformen sind so überladen, das man immer nicht genau weiß, was gehört noch zum Produkt, was ist schon Werbung für ein anderes Produkt. Bei Artikelbeschreibungen ist Amazon schon immer schlecht gewesen, wenn man nicht genau weiß, was man bestellt, dann lässt man es glaube ich besser. Nicht bestellte Ware zu erhalten, habe bisher nicht erlebt, im Fernsehn haben die mal einen gezeigt, da hat es richtig üble Züge angenommen. Ich habe bisher erst einmal was bei Amazon zurück gehen lassen, weils den Empfang des Radios gestört hat, das wollten die wieder.
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