Forum: Offtopic Amazon, nicht bestellte Ware erhalten.


von User17 .. (user17)


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Hallo Leute,
dieses Jahr wurde mir schon zum vierten Mal Ware von Amazon zugeschickt, 
die ich überhaupt nicht bestellt habe. Komischerweise habe ich auch 
keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung erhalten bzw. wurde mir dafür 
Geld abgebucht. In dem Päckchen liegt auch keine Rechnung. Es scheint 
auch keine Fehllieferung zu sein, da meine Adresse richtig auf dem 
Adressaufkleber steht.


Die erste Lieferung habe ich noch bei Amazon gemeldet, woraufhin mir ein 
Retourenlabel zugemailt wurde und ich das Paket zur Post getragen habe. 
Beim zweiten Päckchen sollte ich dann das Porto erst mal selbst 
auslegen, was ich natürlich nicht gemacht habe. Habe Amazon dann 
mitgeteilt, dass ich das nicht mache und Sie die Ware bei mir abholen 
können. Da jetzt schon das vierte Päckchen geliefert wurde, melde ich 
das bei Amazon überhaupt nicht mehr. Das ist mir jetzt zu blöd meine 
Zeit damit zu vergeuden.

Nachdem ich etwas gegoogelt habe, darf ich die nicht bestellte Ware auch 
behalten und sogar benutzen. Was ich nicht weiß, ob ich die Ware, sagen 
wir nach einem halben Jahr, auch verkaufen darf? Es handelt sich bisher 
um Artikel (China-Zeugs) im Wert von so ca. 10-40 Euro (Sonnenbrille, 2x 
Bluetooth Kopfhörer, Bluetooth Basslautsprecher). Ich brauch das Zeugs 
nicht.

Ohne eine Entschädigung von Amazon schicke ich die Ware auch nicht mehr 
zurück.

Was denkt Ihr, darf ich das Zeugs verkaufen? Wenn ja, wann, wie…
Habt ihr auch schon von Amazon unbestellte (kostenlose) Ware zugeschickt 
bekommen?

von Georg X. (schorsch666)


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Hi,

hatte ich auch ein paar mal.
Allerdings war die Adresse zwar meine aber der Name ein ganz anderer.
Da hatte ich auch um die 4 Pakete mit Schminke usw. bekommen.
Amazon wollte auch, dass ich es auf eigene Kosten zurück schicke. Den 
Aufwand habe ich mir gespart. Habe 2 mal über Chat Amazon kontaktiert. 
Danach kam nichts mehr.

Gruß.

von Harald W. (wilhelms)


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User17 .. schrieb:

> Nachdem ich etwas gegoogelt habe, darf ich die nicht bestellte Ware auch
> behalten und sogar benutzen.

M.W. bist Du verpflichtet, die Ware eine angemessene Zeit lang
aufzubewahren. Ich würde sagen, benutzen und verkaufen darfst
Du diese erst frühestens nach einem Jahr. Aufpassen musst Du
darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird. Auf einen
solchen musst Du auf jeden Fall reagieren.

von Kalle G. (derunsichtbare)


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Nutzen, Verschenken, Entsorgen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/amazons-paketmysterium-33703

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Aerger-mit-Amazon-Kunden-erhalten-nicht-bestellte-Pakete-4306633.html

Bei Mydealz tauchen auch regelmäßig Nutzerberichte über solche 
unverlangt zugesandten Pakte von Amazon(-Marketplace) auf. Zumeist 
billiger China-Plunder. Vermutlich ist das Entsorgen so billiger, als 
wenn es Amazon tut...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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LOOOL Das ist eine klasse Idee. Wenn ich das nächste Mal irgendwas 
kostenpflichtig entsorgen müsste kleb ich 'ne Paketmarke drauf und 
schicke es für'n paar Euro gen Süden, sollen sich andere 'nen Kopf 
machen. ;)

Ist aber unnötig weil die Wertstoffhöfe zumindest hier in der Gegend von 
Privatpersonen so gut wie alles in Kleinmengen kostenlos annehmen, also 
auch sowas wie verbrauchte Ätzmittel, Säuren, Öl oder Asbest (in kleinen 
Mengen, nicht das ganze Dach).

von Matthias L. (limbachnet)


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Ben B. schrieb:
> Asbest (in kleinen
> Mengen, nicht das ganze Dach)

Asbest? Im Raum Berlin? Da habe ich mit den Wertstoffhöfen der BSR ganz 
schlechte Erfahrungen abgespeichert, sind die da wirklich besser 
geworden?

von XY (Gast)


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User17 .. schrieb:
> dieses Jahr wurde mir schon zum vierten Mal Ware von Amazon zugeschickt...

...und deshalb suchst Du zielsicher das falsche Forum aus? Was hat dein 
Problem mit uC zu tun?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jörg P. R. schrieb:
> ...und deshalb suchst Du zielsicher das falsche Forum aus? Was hat dein
> Problem mit uC zu tun?

User17 .. schrieb:
> 2x Bluetooth Kopfhörer, Bluetooth Basslautsprecher

In dieser Lieferung sind ganz klar µC mit drinnen. Zweitens ist das 
Offtopic. Zum Vergleich hätten die langen Corona-Threads hier viel 
weniger zu suchen.

Aber solche Sendungen können richtig Probleme dem Empfänger verursachen, 
wenn zum Beispiel Medikamente mit Rauschmittel ankommen, oder Munition 
und man keinen Waffenschein besitzt. Wie beweist man in dem Falle, dass 
man sich das nicht illegal beschafft hat. Über solche Wege werden auch 
Waren mit Drogeninhalten versendet. Wenn im Freiraum der Bluetooth Box 
eine Tüte mit Heroinpulver stecken sollte, oder Hehlerware, dann beweise 
das mal. Wenn Du vergiftete Waren oder eine Paketbombe so geschickt 
bekommst, dann hast Du natürlich das Beweisproblem natürlich nicht mehr.

Daher ist der Hinweis man bräuchte sich nicht zu melden bei 
Fehllieferungen eine vollkommene Schnapsidee. Den Schriftverkehr sollte 
natürlich immer schön aufgehoben werden. Das bleibt Dein einziger 
wirklicher Nachweis. Eine bessere Empfehlung gibt es leider nicht.

von XY (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Jörg P. R. schrieb:
>> ...und deshalb suchst Du zielsicher das falsche Forum aus? Was hat dein
>> Problem mit uC zu tun?
>
> User17 .. schrieb:
>> 2x Bluetooth Kopfhörer, Bluetooth Basslautsprecher
>
> In dieser Lieferung sind ganz klar µC mit drinnen.

Das Argument meinst Du hoffentlich nicht ernst?


> Zweitens ist das Offtopic.

Was nichts am Inhalt des Forums ändert.


> Zum Vergleich hätten die langen Corona-Threads hier viel
> weniger zu suchen.

Ja, die auch, aber auch dass ist kein Argument um diesen Thread hier zu 
rechtfertigen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Wie beweist man in dem Falle, dass
> man sich das nicht illegal beschafft hat.
Seit wann muß man denn seine Unschuld beweisen? Wenn ich sowas bekommen 
würde, gehe ich damit zur Polizei, knall denen das auf den Tisch und 
wünsche ihnen noch einen schönen Tag damit. Sie mögen doch bei 
Gelegenheit bitte dafür sorgen, daß sowas nicht öfter bei mir eintrifft.

> Asbest? Im Raum Berlin? Da habe ich mit den Wertstoffhöfen
> der BSR ganz schlechte Erfahrungen abgespeichert, sind die
> da wirklich besser geworden?
Bei der BSR weiß ich nicht, ich hatte zwei kleine Stücken einer 
Wellasbest-Platte (so Größe Einkaufstüte) und die haben sie mir hier in 
Brandenburg einfach so abgenommen.

Ich hätte auch noch eine Theorie wie solche Pakete zustande kommen - 
wäre es möglich, daß jemand die Sendungen mit der Absicht bestellt hat, 
diese nicht zu bezahlen und dann hat nur einfach das Abfangen der 
Sendungen beim wissentlich falschen Empfänger nicht geklappt?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ben B. schrieb:
> gehe ich damit zur Polizei, knall denen das auf den Tisch

So ging das vor Corona. Heute brauchst Du erst mal dafür einen Termin. 
Schneller geht es natürlich wenn Du dich vor die Polizei stellst und so 
tust als würdest Du dort rotzig frech Hehlerware anbieten.

Außerdem glaube ich nicht, dass Du alles vorher zerlegst um zu sehen, ob 
da illegale Inhalte drin sind.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Meinst Du sowas wie einen Trödelmarkt-Stand?
50 Schuss extra für die P99 nur 5,99 Euro?

Vielleicht liegt dem Paket ja auch die passende Tec-9 oder Uzi bei, wenn 
man die vor dem Polizeirevier mexikanisch abmunitioniert, kommt man 
bestimmt auch ohne Termin rein.

Vorher zerlegen... naja wenn ich so ein Paket bekomme was ich nicht 
zuordnen kann und keinen Bock habe ständig zu Amazon zurückzuschicken, 
schaue ich irgendwann rein. Weniger aus Neugier was drin ist, sondern 
eher um Rückschlüsse auf den Störer zu finden. Sieh mal an, 500 Schuss 
Munition und 'ne Uzi. Spätestens dann hätte ich einen Termin bei der 
Polizei.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Nach dem Flug hatte ich im Gepäck eine 10x10x20cm großen Behälter mit 
einer Gewürzmischung. Diese habe ich natürlich gleich abgegeben.
Später sagte mir ein Spezialist (Spürhundebesitzer) im Bekanntenkreis, 
dass der Behälter gleich mehrere Gewürze enthielt, die es 
Drogenspürhunden unmöglich mache noch Drogen zu erschnüffeln. Aus dem 
Gemisch würden sich Drogen einfach extrahieren lassen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Aber wie bereits geschrieben soll man immer Amazon per Email 
anschreiben. Wenn diese die ungebetenen Waren nicht kostenlos zurück 
nehmen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Bekanntermaßen vernichtet Amazon viele Rücksendungen. Diese so zu 
verteilen spart natürlich Entsorgungskosten ein. Nebenbei kann man so 
natürlich auch testen, wie ehrlich sind die Personen in bestimmten 
Wohngegenden.

Ben B. schrieb:
> Ich hätte auch noch eine Theorie wie solche Pakete zustande kommen -
> wäre es möglich, daß jemand die Sendungen mit der Absicht bestellt hat,
> diese nicht zu bezahlen und dann hat nur einfach das Abfangen der
> Sendungen beim wissentlich falschen Empfänger nicht geklappt?

An das hatte ich auch schon gedacht. Vermutlich hat das Einrichten eines 
dieser Abholschließfächerstationen mit Pin (Packstation) zeitlich nicht 
geklappt. Zeitlich geht das schief, wenn Amazon eine laufende 
Bestellung, bei dem das Produkt bereits im Lande angekommen ist, aber 
storniert wird und einem nehen Besteller zugeordnet wird, also 
umettiketiert im Amazonverteilzentrum (Rechnung und Lieferscheine werden 
dabei entnommen, aber keine für den neuen Adressaten beigelegt) und dann 
viel früher ankommt. Ich hatte so etwas bei einem Produkt, dass ich von 
Pearl über Amazon kaufte. Das war dann schon am übernächsten Tag 
angekommen. Pearl sitzt irgendwo hinter Stuttgart, die Lieferung kam 
aber vom Zentrum bei Neuss.

von Thomas E. (thomase)


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Dieter D. schrieb:
> Aber solche Sendungen können richtig Probleme dem Empfänger verursachen,
> wenn zum Beispiel Medikamente mit Rauschmittel ankommen, oder Munition
> und man keinen Waffenschein besitzt. Wie beweist man in dem Falle, dass
> man sich das nicht illegal beschafft hat. Über solche Wege werden auch
> Waren mit Drogeninhalten versendet. Wenn im Freiraum der Bluetooth Box
> eine Tüte mit Heroinpulver stecken sollte, oder Hehlerware, dann beweise
> das mal. Wenn Du vergiftete Waren oder eine Paketbombe so geschickt
> bekommst, dann hast Du natürlich das Beweisproblem natürlich nicht mehr.

Dieter D. schrieb:
> Nach dem Flug hatte ich im Gepäck eine 10x10x20cm großen Behälter mit
> einer Gewürzmischung. Diese habe ich natürlich gleich abgegeben.
> Später sagte mir ein Spezialist (Spürhundebesitzer) im Bekanntenkreis,
> dass der Behälter gleich mehrere Gewürze enthielt, die es
> Drogenspürhunden unmöglich mache noch Drogen zu erschnüffeln. Aus dem
> Gemisch würden sich Drogen einfach extrahieren lassen.

Du guckst zuviel RTL.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Ich hätte auch noch eine Theorie wie solche Pakete zustande kommen -
> wäre es möglich, daß jemand die Sendungen mit der Absicht bestellt hat,
> diese nicht zu bezahlen und dann hat nur einfach das Abfangen der
> Sendungen beim wissentlich falschen Empfänger nicht geklappt?

Das ist nicht nur ziemlich naheliegend, sondern war auch schon mehrfach 
Gegenstand der Berichterstattung.

Verwunderlich ist Amazons Desinteresse; dort ist der Trick seit langem 
bekannt.

Harald W. schrieb:
> M.W. bist Du verpflichtet, die Ware eine angemessene Zeit lang
> aufzubewahren.
So, so.
>  Ich würde sagen, benutzen und verkaufen darfst
> Du diese erst frühestens nach einem Jahr.
Quelle?
> Aufpassen musst Du
> darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird.
Wie verhindert man das wirksam?
> Auf einen
> solchen musst Du auf jeden Fall reagieren.
Ach was. Das haben schon viele unterlassen, und die Erde dreht sich 
immer noch.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hier meine Version der Rechtslage die ich in diesem Zusammenhang gehört 
habe (ich kann keine Paragraphen mehr nennen, ich habe diese aber damals 
dazu gelesen).

Grundsätzlich: Bekommt man einfach irgendwas von irgendwem zugeschickt, 
ist man zu gar nichts verpflichtet. Man kann damit tun was man will. Es 
gibt ja keinerlei Vertrag o.ä. den man mit dieser Person/Firma hätte. 
Also wegwerfen, nutzen, verkaufen. Alles ok.

ABER das gilt nicht, wenn man mit dem Absender bereits in einer 
geschäftlichen Beziehung steht. Man kann also nicht, jede 
Falschlieferung von einem Webshop behalten. Und das Problem sehe ich 
eben auch wenn man von Amazon so ein Paket bekommt.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

>> Aufpassen musst Du
>> darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird.
> Wie verhindert man das wirksam?
>> Auf einen
>> solchen musst Du auf jeden Fall reagieren.
> Ach was. Das haben schon viele unterlassen, und die Erde dreht sich
> immer noch.

Dann bezahlen sie eben den geforderten Betrag, egal ob sie bestellt
haben oder nicht. Man kann natürlich auch auf den Gerichtsvollzieher
warten.

von User17 .. (user17)


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>> Aufpassen musst Du
>> darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird.
> Wie verhindert man das wirksam?
>> Auf einen
>> solchen musst Du auf jeden Fall reagieren.
> Ach was. Das haben schon viele unterlassen, und die Erde dreht sich
> immer noch.

Was soll bei einem Mahnbescheid den passieren? Es gibt ja gar keinen 
Kaufvertrag bzw. Bestellung von mir? Den soll er mir erst mal zeigen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Hier meine Version der Rechtslage die ich in diesem Zusammenhang gehört
> habe (ich kann keine Paragraphen mehr nennen, ich habe diese aber damals
> dazu gelesen).

Wann war "damals"?
Inzwischen gibt es § 241 a BGB; der gilt aber nur für Verbraucher und 
eegelt hauptsächlich den Fall der "listigen" unverlangten Zusendung.
Beachte unbefingt Abs 2!

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FMuekoBGB_Band2a_4%2FBGB%2Fcont%2FMuekoBGB%2EBGB%2EP241a%2ET0%2Ehtm

Auch interessant:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)

Von einem Kaufmann wird man zudem erwarten dürfen, dass er den Absender 
informiert. Als Verbraucher entspräche dies dem Anstand, sifern es sich 
nicht offenkundig um aufgedrängte Lieferungen handelt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Man kann natürlich auch auf den Gerichtsvollzieher
> warten.

Darf ich zusehen, wenn der aus einem Mahnbescheid vollstreckt?
Du hast übrigens nicht verraten, wie man die Zustellung eines 
Mahnbescheides verhindert ...

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Darf ich zusehen, wenn der aus einem Mahnbescheid vollstreckt?

Sicherlich. Bei Abwesenheit die Wohnung aufbrechen wird er wohl
nur in wenigen Ausnahmefällen.

> Du hast übrigens nicht verraten, wie man die Zustellung eines
> Nahnbescheides verhindert ...

Das kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur gegen den Bescheid
Widerspruch einlegen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Darf ich zusehen, wenn der aus einem Mahnbescheid vollstreckt?
>
> Sicherlich. Bei Abwesenheit die Wohnung aufbrechen wird er wohl
> nur in wenigen Ausnahmefällen.

Bei geeigneter Sachlage wird er bei Vollstreckungsmaßnahmen durchazs mit 
dem Schlosser anrücken. Nur ist ein Mahnbescheid kein Titel, aus dem die 
Zwangsvollstreckung stattfinden könnte.

Harald W. schrieb:
>> Du hast übrigens nicht verraten, wie man die Zustellung eines
>> Nahnbescheides verhindert ...
>
> Das kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur gegen den Bescheid
> Widerspruch einlegen.

Na, wie soll denn dann dieses gehen:
Harald W. schrieb:
> Aufpassen musst Du
> darauf, das Dir kein Mahnbescheid zugesandt wird.

Dafür müsste man wohl rechtzeitig den präsumtiven zukünftigen 
Antragsteller aus dem Leben scheiden lassen oder anderweitig in 
geeigneter Weise die Antragstellung unterbinden.

von User17 .. (user17)


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> Zwangsvollstreckung...
> Gerichtsvollzieher...

Welcher Richter soll den ohne gültigen Kaufvertrag, Bestellung sowas 
zustimmen?

Und wie am Anfang bereits geschrieben, es liegt ja nie eine Rechnung 
o.ä. bei. Nichts. Ich weiß ja nicht mal von welchem Händler die Ware 
kommt. Steht nur Amazon als Absender und auf dem Karton.

von Harald W. (wilhelms)


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User17 .. schrieb:

>> Zwangsvollstreckung...
>> Gerichtsvollzieher...
>
> Welcher Richter soll den ohne gültigen Kaufvertrag, Bestellung sowas
> zustimmen?

Wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, kommt es typisch
zur mündlichen Verhandlung. Dann muss der Kläger selbstverständlich
einen vom Käufer unterschriebenen Kaufvertrag o.ä. vorlegen. Es ist
aber so, das bei einem Mahnbescheid ohne Widerspruch für die Er-
stellung eines dann folgenden Vollstreckungsbescheid die Rechtmäßig-
keit der Schuld nicht nachgewiesen werden muss. Man sollte also nicht
alle seine Post ungelesen wegwerfen. Zumal ein Mahnbescheid auch in
einem besonders auffälligem Umschlag verschickt wird. Ich glaube, der
Briefträger muss sogar schriftlich dokumentieren, das er den Brief in
den Briefkasten geworfen hat.

von User17 .. (user17)


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> ... Es ist aber so, das bei einem Mahnbescheid ohne Widerspruch für die Er-
> stellung eines dann folgenden Vollstreckungsbescheid die Rechtmäßig-
> keit der Schuld nicht nachgewiesen werden muss.

Kann ich irgend wie nicht glauben. Wo hast du das her?

Und wie lange muß ich dann auf einen Mahnbescheid warten?
Ich darf die Ware ja benutzen, wegschmeißen ...
Oder muß ich da erst auf einen Mahnbescheid warten?

von Cyblord -. (cyblord)


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User17 .. schrieb:

> Kann ich irgend wie nicht glauben. Wo hast du das her?

Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es.

> Und wie lange muß ich dann auf einen Mahnbescheid warten?

Hä? Du musst gar nicht darauf warten

> Ich darf die Ware ja benutzen, wegschmeißen ...

WENN du das darfst, kann dir ein Mahnbescheid egal sein.

von User17 .. (user17)


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Cyblord -. schrieb:
> User17 .. schrieb:
>
>> Kann ich irgend wie nicht glauben. Wo hast du das her?
>
> Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es.
>

Ich habs nicht so mit dem Glauben. ;)


>> Und wie lange muß ich dann auf einen Mahnbescheid warten?
>
> Hä? Du musst gar nicht darauf warten
>
>> Ich darf die Ware ja benutzen, wegschmeißen ...
>
> WENN du das darfst, kann dir ein Mahnbescheid egal sein.

Ich DARF.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001

Und wenn ich das darf, ist ein Mahnbescheid doch sinnlos?

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es.

Schlauer wäre es, sich zu belesen, zB hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Das wäre auch ein Tip für Harald, damit er nicht alles durcheinander 
wirft.
Man könnte auch ins Gesetz sehen, aber das ist vermutlich zu einfach.

Btw: die "blauen Briefe" sind schon lange gelb.

von Percy N. (vox_bovi)


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User17 .. schrieb:
> Ich DARF.
Du hast es ja doch mit dem Glauben ...
>
> 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001
>
Da solltest Du aber auch ganz sicher sein, dass kein Versehen 
vorliegt. Ich rate zur Vorsicht.

> Und wenn ich das darf, ist ein Mahnbescheid doch sinnlos?

Kommt drauf an ...

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6408849 wurde vom Autor gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Harald W. schrieb:
> Wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, kommt es typisch
> zur mündlichen Verhandlung.

Oder der Spuk hat eine Ende, weil nun echte Kosten entstehen.

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Das IST so bei Mahnbescheiden. Glaub es.
>
> Schlauer wäre es, sich zu belesen, zB hier:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
>
> Das wäre auch ein Tip für Harald, damit er nicht alles durcheinander
> wirft.

Nun, ich bin kein Jurist. Deshalb hab ich vielleicht den einen oder
anderen Begiff nicht ganz korrekt verwendet. Im grossen und ganzen
habe ich im obigen Arttikel aber nichts gegenteiliges zu meinen
Ausführungen gefunden. Ich hatte selbst mal als Gläubiger einen
Mahnbescheid geschrieben. Damals gabs aber noch nicht die digitale
Beantragung.
Im Endeffekt hat das ganze mir doch kein Geld eingebracht, weil
der Gerichtsvollzieher nichts pfändbares gefunden hat. Ich musste
dann zusätzlich zur nicht bezahlten Ware noch die ganzen Kosten
des Verfahrens bezahlen.

von Corona V. (Gast)


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Jörg P. R. schrieb:
> Ja, die auch, aber auch dass ist kein Argument um diesen Thread hier zu
> rechtfertigen.

Kleinkarierte deutsche Kackscheissgenauigkeit ...

von User17 .. (user17)


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Harald W. schrieb:
> Nun, ich bin kein Jurist. Deshalb hab ich vielleicht den einen oder
> anderen Begiff nicht ganz korrekt verwendet. Im grossen und ganzen
> habe ich im obigen Arttikel aber nichts gegenteiliges zu meinen
> Ausführungen gefunden. Ich hatte selbst mal als Gläubiger einen
> Mahnbescheid geschrieben. Damals gabs aber noch nicht die digitale
> Beantragung.
> Im Endeffekt hat das ganze mir doch kein Geld eingebracht, weil
> der Gerichtsvollzieher nichts pfändbares gefunden hat. Ich musste
> dann zusätzlich zur nicht bezahlten Ware noch die ganzen Kosten
> des Verfahrens bezahlen.

Ich hoffe du hast nicht auch unbestellte Ware verschickt.  ;)

Nein, aber im Ernst, Mahnbescheide kann doch jeder verschicken. Aber um 
den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hast du doch dem Richter/Gericht 
irgend etwas vorlegen müssen (Kaufvertrag...)? Der kommt doch nicht 
einfach, weil du behauptet hast, dass der Käufer dir Geld schuldet?
Und da hörts doch schon bei nicht bestellter Ware auf.

von (prx) A. K. (prx)


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User17 .. schrieb:
> Mahnbescheide kann doch jeder verschicken

Nope, dass kann nur ein Gericht, auf in der Sache ungeprüften Antrag.

> Aber um
> den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hast du doch dem Richter/Gericht
> irgend etwas vorlegen müssen (Kaufvertrag...)?

Nope. Wird einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, kann 
der Gläubiger wiederum ohne Beweis die Vollstreckung beantragen. Wird 
auch dem Vollstreckungsbescheid nicht fristgemäss widersprochen, kann 
die Vollstreckung erfolgen. Erst mit Widerspruch kann es zu einem 
Verfahren kommen, in dem ein Beweis relevant wird.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Thomas E. schrieb:
> Du guckst zuviel RTL.

Fehlanzeige. Bei nicht einmal einer Stunde pro Woche ist das nicht 
möglich.

Cyblord -. schrieb:
> ABER das gilt nicht, wenn man mit dem Absender bereits in einer
> geschäftlichen Beziehung steht.

Das sehe ich auch so. Bei den häufigen Wechsel der Unternehmensnamen und 
Zugehörigkeiten wird das aber schon erschwert. Somit sollte man Percys 
Warnung wirklich ernst nehmen.

Percy N. schrieb:
> Da solltest Du aber auch ganz sicher sein, dass kein Versehen
> vorliegt. Ich rate zur Vorsicht.

Allerdings enthält der verlinkte Artikel von Ende 2019 einige 
Aktualisierungen, die aus Mißbrauchsgründen unseriöser Geschäftsleute 
herrührt und alle anderen mit ausbaden müssen:

Percy N. schrieb:
> 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001

Die Formulierung hier soll auf unseriöse Händler abschreckend wirken. Es 
gilt aber, dass sämtliche Gefahren bei einer unbestellten Ware beim 
Versendenden liegen. D.h. der Empfänger haftet nicht für Verlust, 
Beschädigungen, Abnutzungen usw. Als Empfänger so dumm-freche ironische 
Briefe zu schreiben, wie in den Artikel angesprochen, ist selbst schuld.

"Auch wenn der Verkäufer mit Mails oder Briefen Druck ausübt," ... Das 
trifft aber nicht zu, wenn dieser seinen Irrtum begründet und zum 
Beispiel einen Rücksendungsgutschein (Code zum Aufkleben, der bereits 
verbindlich auf den Empfänger codiert ist) beilegt.

Es soll auch Länder geben, da habe man in dem Falle sogar Anspruch auf 
Finderlohn, wenn man eine ungewollte Sendung meldet.

: Bearbeitet durch User
von User17 .. (user17)


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A. K. schrieb:
> Nope. Wird einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, ...

Na dann war er doch schon vorher beim Gericht vorstellig.
Ohne gültigen Kaufvertrag???
Da bekommt er doch gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid.

von (prx) A. K. (prx)


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User17 .. schrieb:
> Na dann war er doch schon vorher beim Gericht vorstellig.
> Ohne gültigen Kaufvertrag???

So ist es. Ein Beweis ist im Mahnverfahren nicht vorgesehen. Das ist 
lediglich ein automatisierbarer Papierkram.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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User17 .. schrieb:
> Da bekommt er doch gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid.

Ist ja gut, wir haben schon lange kapiert, dass Du trollst.
Also troll Dich!

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>
> 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001
>
> Die Formulierung hier soll auf unseriöse Händler abschreckend wirken. Es
> gilt aber, dass sämtliche Gefahren bei einer unbestellten Ware beim
> Versendenden liegen. D.h. der Empfänger haftet nicht für Verlust,
> Beschädigungen, Abnutzungen usw.
Vorsicht! Der dritte Absatz in dem verlinkten Artikel hat es in sich:

"Wenn klar ist, dass die Ware ohne Ihren Wunsch an Sie verschickt wurde 
und nicht für andere bestimmt ist, können Sie die Kontaktversuche des 
Verkäufers ignorieren und die nicht bestellte Ware behalten oder 
vernichten."
Hier können die Meinungen darüber, wie klar es war, ob die Sendung 
vielleicht für jemand anders bestimmt gewesen sein könnte, sehr leicht 
divergieren.

> Als Empfänger so dumm-freche ironische
> Briefe zu schreiben, wie in den Artikel angesprochen, ist selbst schuld.

Das sollte sich von selbst verstehen.

von User17 .. (user17)


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Percy N. schrieb:
> Ist ja gut, wir haben schon lange kapiert, dass Du trollst.
> Also troll Dich!

Danke.
Sehr freundlich.

von Harald W. (wilhelms)


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User17 .. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Nun, ich bin kein Jurist. Deshalb hab ich vielleicht den einen oder
>> anderen Begiff nicht ganz korrekt verwendet. Im grossen und ganzen
>> habe ich im obigen Arttikel aber nichts gegenteiliges zu meinen
>> Ausführungen gefunden. Ich hatte selbst mal als Gläubiger einen
>> Mahnbescheid geschrieben. Damals gabs aber noch nicht die digitale
>> Beantragung.
>> Im Endeffekt hat das ganze mir doch kein Geld eingebracht, weil
>> der Gerichtsvollzieher nichts pfändbares gefunden hat. Ich musste
>> dann zusätzlich zur nicht bezahlten Ware noch die ganzen Kosten
>> des Verfahrens bezahlen.
>
> Ich hoffe du hast nicht auch unbestellte Ware verschickt.  ;)

> Aber um
> den Gerichtsvollzieher zu beauftragen hast du doch dem Richter/Gericht
> irgend etwas vorlegen müssen (Kaufvertrag...)?

Nach meiner Erinnerung musste ich das nicht, obwohl ich natürlich
eine vom Kunden unterschriebene Rechnung hatte (bzw. deren
Durchschlag).

> Der kommt doch nicht
> einfach, weil du behauptet hast, dass der Käufer dir Geld schuldet?

Der kommt allein auf Grund des gültigen Vollstreckungsbescheids.

> Und da hörts doch schon bei nicht bestellter Ware auf.

Ich nehme mal an, bei dem Hauptthema "Amazon" wird es nie einen
Mahnbescheid gegeben haben. In anderen Fällen gabs sowas schon.
Ich nehme an, der Mahnbescheid wurde deshalb "erfunden", weil
in 90% aller Fälle der Kunde einfach "vergisst" seine Rechnung
zu bezahlen und man den Gerichten unnötige Arbeit ersparen wol-
te. Eine Prüfung erfolgt also schon, aber erst zu einem späteren
Zeitpunkt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Eine Prüfung erfolgt also schon, aber erst zu einem späteren
> Zeitpunkt.

Fast richtig.
Der Mahnbescheid ergeht nach kursorischer Plausibilitätsprüfung durch 
den Rechtspfleger.
Beim  Vollstreckungsbescheid werden lediglich noch die geltend gemachten 
Kosten geprüft.
Auch nach Widerspruch kann das Gericht ohne jegliche Beweiserhebung ein 
zusprechendes Urteil erlassen.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Das ist genau das, was ich sagen wollte: Wenn man einen Mahnbescheid
bekommt, muss man etwas tun und diesen nicht einfach ignorieren!

von Joachim B. (jar)


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Harald W. schrieb:
> Das ist genau das, was ich sagen wollte: Wenn man einen Mahnbescheid
> bekommt, muss man etwas tun und diesen nicht einfach ignorieren!

so kenne ich das auch, bin gespannt was bei meinem Nachbarn wird, er 
will das ja aussitzen!

Gegen die Mahnungen hatte er bis jetzt vergeblich versucht die Fa. zu 
erreichen, ist oft auch eine Masche: Nichterreichbarkeit!
Oft kommt ja dann auch nichts nach, aber sicher kann man nie sein.

5. Der Mahnbescheid
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/index.html#5-3_Elektronisches-Mahnverfahren
5.1 Schriftlicher Mahnantrag
.......
Der Antragsteller hat den Geldbetrag, getrennt nach Haupt- und 
Nebenforderung, und den Anspruchsgrund (z. B. Kaufpreis) anzugeben. Die 
Forderung ist nicht zu begründen.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Joachim B. schrieb:

>> Das ist genau das, was ich sagen wollte: Wenn man einen Mahnbescheid
>> bekommt, muss man etwas tun und diesen nicht einfach ignorieren!
>
> so kenne ich das auch, bin gespannt was bei meinem Nachbarn wird, er
> will das ja aussitzen!

Nun, normale Firmenschreiben und auch die von Anwälten kann
man durchaus ignorieren. Mahnbescheide nicht! Wenn aber eine
Firma weiss, das ihre Forderung auf wackeligen Füssen steht,
wird sie kaum einen Mahnbescheid erwirken, weil sie diesen
ja schliesslich auch bezahlen muss.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Was ein Manhbescheid kostet siehe Link und weitere Details lassen sich 
finden, wenn man sich noch weiter durchklickt.
https://www.mahngerichte.de/de/kostenrechner.html

von Harald W. (wilhelms)


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Dieter D. schrieb:

> Was ein Manhbescheid kostet siehe Link und weitere Details lassen sich
> finden, wenn man sich noch weiter durchklickt.
> https://www.mahngerichte.de/de/kostenrechner.html

Diese Kosten sind für den Empfänger erst einmal uninteressant.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Harald W. schrieb:
> Diese Kosten sind für den Empfänger erst einmal uninteressant.

Diese Kosten stehen zusätzlich auf dem Mahnbescheid und wären immer zu 
zahlen, es sei denn man gewinnt im gerichtlichen Verfahren. Daher nur 
für den uninteressant, der die höhere Gesamtsumme auf dem Bescheid nicht 
lesen und verstehen kann.

von Harald W. (wilhelms)


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Dieter D. schrieb:

> Diese Kosten stehen zusätzlich auf dem Mahnbescheid und wären immer zu
> zahlen, es sei denn man gewinnt im gerichtlichen Verfahren.

Die sind meist völlig zu vernachlässigen gegenüber den sonstigen
Kosten, die meist eine Verdoppelung der Schuld ergeben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> meist eine Verdoppelung der Schuld ergeben.

Kennst Du dazu eine Statistik?
Die Rechtspflegestatistik bei Destatis für 2018 legt dies eher nicht 
nahe. Demnach lag der Gegenstandswert bei den Verfahren vor den 
Amtsgerichten mehrheitlich über 1.000 Euro; derartig hohe Kosten sind 
insbesondere im Mahnverfahren nicht so leicht zu erreichen.


Richtig ist allerdings, dass bei Alltagsforderungen im allenfalls 
unteren dreistelligen Bereich die Kosten nicht in einem vernünftigen 
Verhältnis zum Gegenstandswert stehen. Strukturell trifft das aber nicht 
nur auf gerichtliche Verfagren zu; man bedenke zB den Wirbel vor ein 
paar Monaten wegen der Bonpflicht für Brötchen pp. In Italien besteht 
diese Pflicht schon lange Jahre; die wirtschaftlichen Probleme dort 
dürften aber andere Ursachen haben.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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Psst.
Nachdem Amazon in die Kritik geraten ist, weil sie Retouren in den 
Schredder schmeißen, schicken sie sie einfach an andere Kunden weiter, 
in der Hoffnung, daß diese sie behalten :-)
Das spart Entsorgungskosten.

von Harald W. (wilhelms)


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Peter D. schrieb:

> Nachdem Amazon in die Kritik geraten ist, weil sie Retouren in den
> Schredder schmeißen, schicken sie sie einfach an andere Kunden weiter,
> in der Hoffnung, daß diese sie behalten :-)
> Das spart Entsorgungskosten.

Was muss man denn tun, um bei denen auf die Versandliste zu kommen?
:-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Nun, normale Firmenschreiben und auch die von Anwälten kann
> man durchaus ignorieren.
Besonders klug ist das nicht.
> Mahnbescheide nicht! Wenn aber eine
> Firma weiss, das ihre Forderung auf wackeligen Füssen steht,
> wird sie kaum einen Mahnbescheid erwirken, weil sie diesen
> ja schliesslich auch bezahlen muss.

Genau: Wenn!
Warum also sollte man es ihr verheimlichen? Weil es eine Überraschung 
sein soll?

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Kanns sein, dass der TO evtl. auch hier zu sehen ist?

https://www.youtube.com/watch?v=HT4IJYzbMi0

Zumindest deutet die letzte szene auf irgendwas mit Elektronik hin.

von Johannes S. (Gast)


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Als Weihnachtsüberraschung habe ich nun auch unbestellte Ware bekommen. 
Den Klassiker wie es aussieht, Handyhüllen. Schön das man die behalten 
darf, allerdings bin ich schon lange Amazon Kunde und der schlaue Amazon 
Computer hat die Adresse mit meinem Konto verknüpft und mir 
Zahlungserinnerungen geschickt.
Nach Gespräch mit Amazon Hotline (trotz Weihnachtstrubel erstaunlich 
kurze Wartezeit) versicherte man mir, ich kann diese ignorieren. Ich 
hoffe er hat Recht, Computer ticken ja oft anders... Hat hier einer der 
Betroffenen damit auch Erfahrungen gemacht?
Bei der Menge der Fälle scheint das organisiert und automatisiert zu 
sein. Da werden gMail Konten erzeugt und für die Amazon Bestellung 
benutzt, die Adresse kann aus irgendwelchen Dateien kommen. Das 
Programm/Script das dieses ausführt scheint nicht besonders schlau zu 
sein: auf einer Sendung war in der Adresse der eMail Account incl. 
Passwort auf dem Label aufgedruckt :)

von Stefan F. (Gast)


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Neulich kam eine weitere Sendung im öffentlich rechtliche TV (ich glaube 
es war Markt) wo sie dieses Phänomen erklärt haben.

Das machen Händler, um sich selbst bewerten zu können. Bei den Waren 
handelt es sich meistens um billigen Tand, der dennoch Gewinn einbringt.

von Johannes S. (Gast)


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das habe ich auch als mögliche Erklärung gelesen, aber warum machen die 
sich dann die Mühe tatsächlich etwas zu verschicken?
Neben 3 Handyhüllen wurde auch eine Fahrradlenkertasche für etwas über 
40€ bestellt, die kam leider nicht an.

von Stefan F. (Gast)


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Johannes S. schrieb:
> das habe ich auch als mögliche Erklärung gelesen, aber warum machen die
> sich dann die Mühe tatsächlich etwas zu verschicken?

Es sind nicht die Händler, die verschicken, sondern Amazon. Ohne Versand 
gibt es keine Möglichkeit, zu bewerten.

von Johannes S. (Gast)


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von Dirk K. (millenniumpilot)


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dafür hatte ich heute von Amazon zwei Mahnungen wegen nichtbezahlter 
Rechnungen  im Briefkasten mit Bestellnummern, die ich nicht kenne.
Das war also eine tolle Weihnachtsüberraschung heute.

Dann nehme ich doch lieber Eure nichtbestellten Pakete.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich wäre schon zufrieden, wenn die bestellte Ware wie angekündigt 
gekommen wäre...

von Johannes S. (Gast)


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Dirk K. schrieb:
> dafür hatte ich heute von Amazon zwei Mahnungen wegen nichtbezahlter
> Rechnungen  im Briefkasten

also wie bei mir. Auf der Mahnung ist eine 0800er Nummer, da habe ich 
schnell jemanden erreicht. Die falschen eMails seien gelöscht worden und 
die Rechnungen wurden storniert. Hoffen wir das es auch so ist.

Sven L. schrieb:
> Ich wäre schon zufrieden, wenn die bestellte Ware wie angekündigt
> gekommen wäre...

Bei mir haben sich die Paketboten die Klinke in die Hand gegeben, zwei 
große Kinder haben auch fleißig bestellt. Großes Kompliment an die 
Lieferdienste die wirklich olympische Leistungen gezeigt haben.

von Le X. (lex_91)


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Johannes S. schrieb:
> Bei mir haben sich die Paketboten die Klinke in die Hand gegeben, zwei
> große Kinder haben auch fleißig bestellt. Großes Kompliment an die
> Lieferdienste die wirklich olympische Leistungen gezeigt haben.

Dito.
Großen Respekt an die Paketdienste, allen vorran Amazons eigener, 
gefolgt von DHL.
Trotz Weihnachten hier und in der Familie präzise wie ein Uhrwerk.
Man kann über Amazon sagen was man will, aber in Sachen Service legen 
sie die Messlatte verdammt hoch.

von Le X. (lex_91)


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Ich hab mir noch am 22. ein Zigbee-Heizkörperventil bestellt um zwischen 
den Jahren was zum Rumspielen zu haben.
Kam am 23. Mittag, da war aber niemand daheim.
3h später dann der zweite Zustellversuch, diesmal erfolgreich.

Ich hätts ja garnicht so dringend gebraucht, war mir fast schon 
unangenehm soviel Aufwand zu erzeugen. Naja, was solls.
Trotzdem Irre was die an Leistung abspulen.

von (prx) A. K. (prx)


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Ging mir ähnlich. PC-Teil bestellt am 22. Die hatten einen Hinweis auf 
der Seite, dass es vor den Feiertagen nichts wird. Ich hatte es nicht 
eilig und es auch nicht anders erwartet. Kam dann am 23. mit DPD (nicht 
Reichelt).

von Sven L. (sven_rvbg)


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Johannes S. schrieb:
> ei mir haben sich die Paketboten die Klinke in die Hand gegeben, zwei
> große Kinder haben auch fleißig bestellt. Großes Kompliment an die
> Lieferdienste die wirklich olympische Leistungen gezeigt haben.

Ich vermute eher, das das teilweise am Händler lag / liegt.

Eine Leuchte, die ich bestellt habe, kommt direkt aus China,
wäre mir das eher aufgefallen, dann hätte ich das mal sein lassen.

Teilweise nervt dieser ganze Onlinehandel auch nur gewaltig.

Bestellt man Möbel bei Otto, die stellen nur die Platform und die 
Rechnung kommt von einer noch anderen Firma. Hat man ein Problem 
schreibt man an Otto, wartet 2 Wochen, bis die es an den Händler 
weitergeben, lässt man die Rechnung wegen des Mangels liegen bekommt von 
von der Paymentfirma eine auf den Deckel.

Bei Amazon scheint es mit dem Primeprogramm ja auch so zu sein, das der 
kostenlose Versand nur beinhaltet, was von Amazon kommt.
Auch geil: Amazon selbst kann man scheinbar kein Verkäuferfeedback 
geben, nur den Händlern, die Amazon als Platform nutzen.

Und die Ganze Seiten der Onlineplattformen sind so überladen, das man 
immer nicht genau weiß, was gehört noch zum Produkt, was ist schon 
Werbung für ein anderes Produkt. Bei Artikelbeschreibungen ist Amazon 
schon immer schlecht gewesen, wenn man nicht genau weiß, was man 
bestellt, dann lässt man es glaube ich besser.

Nicht bestellte Ware zu erhalten, habe bisher nicht erlebt, im Fernsehn 
haben die mal einen gezeigt, da hat es richtig üble Züge angenommen.

Ich habe bisher erst einmal was bei Amazon zurück gehen lassen, weils 
den Empfang des Radios gestört hat, das wollten die wieder.

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