Forum: Fahrzeugelektronik Blinkendes "Fahrrad" LED - Rücklicht "entblinken"


von Olli N. (catdoggy)


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Hallo zusammen, zuerst einmal, ich bin absoluter Laie, also biite nicht 
schlagen :)

Ich versuche mal, mein Problem so genau es mir möglich ist, zu 
schildern, ich hoffe, es wird nicht langweilig.

Ich bin stolzer Besitzer eines E-Scooters, dieser hat hinten quasi ein 
Fahrrad-Led-Rücklicht.

Dieses ist über zwei Adern (plus/minus) an einen Controller (grosse 
mysteriöse Box halt), angeschlossen. Im Originalzustand ist es "nur" ein 
Rücklicht, das man an oder ausschalten kann, ohne Bremslichtfunktion.

Durch Flashen einer Custom Firmware zum Zweck der 
Geschwindigkeitsoptimierung 😅, arbeitet der Scooter im US-Modus und 
verfügt jetzt zusätzlich über eine Bremslichtfunktion, aber nach 
US-Standard blinkt dieses sehr schnell, so wie manchen 
Akku-Rücklichtern, die man hier kaufen und von Dauer-auf Blinklicht 
umstellen kann. Dies auch, wenn es mit "Licht an" auf Dauerlicht 
geschaltet ist, beim Bremsen blinkt es.
.
Puh, wir sind fast durch... also, da eine Softwarelösung noch auf sich 
warten lässt, Blinken in DE nicht erlaubt ist, habe ich gedacht, es gibt 
doch sicher ne kleine Schaltung mit Kondensator (?), die die Pausen beim 
Bremsen "überbrückt", so dass aus dem blinkenden Bremslicht ein 
statisches wird.

Versorgt wird das Rücklicht mit 5 Volt, geschätzte 0,6 Watt.

Lässt sich meine Idee umsetzen und wenn ja, wie?

Olli

: Verschoben durch Moderator
von Harald W. (wilhelms)


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Olli N. schrieb:

> es gibt doch sicher ne kleine Schaltung mit Kondensator (?),
> die die Pausen beim Bremsen "überbrückt", so dass aus dem
> blinkenden Bremslicht ein statisches wird.

Am einfachsten wäre wohl ein Elko direkt parallel zur LED. Den Wert
müsste man ab 100µF aufwärts ausprobieren

von Olli N. (catdoggy)


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Harald W. schrieb:
> Olli N. schrieb:
>
>> es gibt doch sicher ne kleine Schaltung mit Kondensator (?),
>> die die Pausen beim Bremsen "überbrückt", so dass aus dem
>> blinkenden Bremslicht ein statisches wird.
>
> Am einfachsten wäre wohl ein Elko direkt parallel zur LED. Den Wert
> müsste man ab 100µF aufwärts ausprobieren

Ok, so einfach? Ich hab ja schon einiges gelesen, aber nie das richtige 
gefunden, immer war irgendwas mit Vorwiderstand, Diode oder ähnlichem. 
Wrnn ich das richtig verstanden habe, wegen quasi Kurzschluss beim 
Entladen des Elko?

Aber soll mir recht sein, je einfacher, desto besser. Also einfach in 
die Zuleitung zwischen die beiden Adern?

100 müf (hab den Buchstaben nicht auf dem Handy) aufwärts heisst dann... 
200, 300,mü oder 80,60,..mü?

Sorry für die blöde Frage...

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Am einfachsten wäre es die EU-Firmware womit dieser Haufen 
Elektroschrott zugelassen wurde wieder zu flashen.

von Stefan F. (Gast)


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Tausche die Rückleuchte durch ein Fahrrad-Rücklicht aus.

von Harald W. (wilhelms)


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Olli N. schrieb:

> 100 müf (hab den Buchstaben nicht auf dem Handy) aufwärts heisst dann...
> 200, 300,mü oder 80,60,..mü?

Als Ersatz für das µ nimmt man u. Um eine mögliche Überlastung
der Steuerelektronik im E-Scooter zu vermeiden, könnte man noch
einen 100 Ohm-Widerstand in Reihe zu der LED/Elko-Kombination
schalten. Das einzige Problem bei dieser Simpelläsung ist, das
man nur schwer voraussagen kann, welcher Elko gebraucht wird.
Das muss man ausprobieren. 100, 150, 220, 330, 470, usw.

von K. S. (the_yrr)


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Olli N. schrieb:
> Ok, so einfach? Ich hab ja schon einiges gelesen, aber nie das richtige
> gefunden, immer war irgendwas mit Vorwiderstand, Diode oder ähnlichem.
> Wrnn ich das richtig verstanden habe, wegen quasi Kurzschluss beim
> Entladen des Elko?

hängt davon ab wie die LED betrieben wird und wieviel Strom der Ausgang 
leifern kann. Quasi Kurzschluss tritt nur kurzfristig beim Laden auf 
(ein kleiner Widerstand hilft hier), Diode kann (hier eher nicht) 
notwendig sein, damit der Elko sich nicht über den Controller 
"rückwärts" entlädt.

Das Einfachste wäre, wenn du 1-2 Bilder von den Innereinen des 
Rücklichts posten könntest, öffnen musst du das sowieso um den Elko 
einzubauen. Alternativ vom Controller, falls der Umbau dort stattfinden 
soll.

Wahrscheinlich wird ein Elko direkt an der Versorgung + vllt. einige 10 
Ohm Angstwiderstand reichen. Elko direkt an der LED hat den Nachteil, 
dass nur ein sehr geringer Spannungsbereich nutzbar ist, der sollte 
schon vor den Vorwiderstand.

Edit:
Wie oft pro Sekunde ist den "schnell Blinken" ungefähr? je öfter, desto 
kleiner kann der Elko sein.

: Bearbeitet durch User
von hjoggy (Gast)


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Olli N. schrieb:
>> Am einfachsten wäre wohl ein Elko direkt parallel zur LED. Den Wert
>> müsste man ab 100µF aufwärts ausprobieren
>
> Ok, so einfach? Ich hab ja schon einiges gelesen, aber nie das richtige
> gefunden, immer war irgendwas mit Vorwiderstand, Diode oder ähnlichem.
> Wrnn ich das richtig verstanden habe, wegen quasi Kurzschluss beim
> Entladen des Elko?

Ein Vorwiderstand ist nicht nötig. Er ist entweder vor den Leitungen 
oder vor der LED eingebaut.

> Aber soll mir recht sein, je einfacher, desto besser. Also einfach in
> die Zuleitung zwischen die beiden Adern?

Genau

> 100 müf (hab den Buchstaben nicht auf dem Handy) aufwärts heisst dann...
> 200, 300,mü oder 80,60,..mü?

Aufwärts heißt 100µF, 470µF, 1000µF, 47000µF, 10000µF ...
Die Spannung der Elkos muss mindestens 5V sein.

Wenn die 0,6W und 5V stimmen, müssten es eher 47000µF sein.
Elkos können auch parallelgeschaltet werden.

von Stefan F. (Gast)


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Bevor man noch mehr Zeit darin versenkt, den richtigen Elko und 
Widerstand zu ermitteln und dann auch noch einen Einbauplatz dafür 
suchen muss, würde ich ich wirklich nochmal über ein Fahrrad-Rücklicht 
nachdenken. Da ist das nämlich alles schon drin und es erfüllt die 
Straßenverkehrsordnung.

von Olli N. (catdoggy)


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K. S. schrieb:
> Olli N. schrieb:
>> Ok, so einfach? Ich hab ja schon einiges gelesen, aber nie das richtige
>> gefunden, immer war irgendwas mit Vorwiderstand, Diode oder ähnlichem.
>> Wrnn ich das richtig verstanden habe, wegen quasi Kurzschluss beim
>> Entladen des Elko?
>
> hängt davon ab wie die LED betrieben wird und wieviel Strom der Ausgang
> leifern kann. Quasi Kurzschluss tritt nur kurzfristig beim Laden auf
> (ein kleiner Widerstand hilft hier), Diode kann (hier eher nicht)
> notwendig sein, damit der Elko sich nicht über den Controller
> "rückwärts" entlädt.
>
> Das Einfachste wäre, wenn du 1-2 Bilder von den Innereinen des
> Rücklichts posten könntest, öffnen musst du das sowieso um den Elko
> einzubauen. Alternativ vom Controller, falls der Umbau dort stattfinden
> soll.
>
> Wahrscheinlich wird ein Elko direkt an der Versorgung + vllt. einige 10
> Ohm Angstwiderstand reichen. Elko direkt an der LED hat den Nachteil,
> dass nur ein sehr geringer Spannungsbereich nutzbar ist, der sollte
> schon vor den Vorwiderstand.
>
> Edit:
> Wie oft pro Sekunde ist den "schnell Blinken" ungefähr? je öfter, desto
> kleiner kann der Elko sein.

Schwierig zu zählen und auf die Uhr zu gucken, ich würde sagen, 3-4x :)

Die Lampe nehme ich morgen mal auseinander. Vielen Dank schon mal für 
die Hilfe 👍

von Olli N. (catdoggy)


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hjoggy schrieb:

>
> Ein Vorwiderstand ist nicht nötig. Er ist entweder vor den Leitungen
> oder vor der LED eingebaut.
>
>
> Aufwärts heißt 100µF, 470µF, 1000µF, 47000µF, 10000µF ...
> Die Spannung der Elkos muss mindestens 5V sein.
>
> Wenn die 0,6W und 5V stimmen, müssten es eher 47000µF sein.
> Elkos können auch parallelgeschaltet werden.

Also, das Rücklicht ist ins Gehäuse (Schutzblech) integriert und geht 
per Steckverbindung direkt auf eine der zahlreichen Buchsen im 
Controller. Somit vetmute ich den Widerstand direkt im Rücklicht... aber 
das sehe ich morgen hoffentlich

von Olli N. (catdoggy)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Bevor man noch mehr Zeit darin versenkt, den richtigen Elko und
> Widerstand zu ermitteln und dann auch noch einen Einbauplatz dafür
> suchen muss, würde ich ich wirklich nochmal über ein Fahrrad-Rücklicht
> nachdenken. Da ist das nämlich alles schon drin und es erfüllt die
> Straßenverkehrsordnung.

Steht nicht zur Debatte, da Rücklicht im Schutzblech integriert. Der 
mechanische Aufwand wäre um einiges höher, es sei denn, man steht auf 
Kabelbinder oder Panzerband 😄

Ausserdem müsste ich mich jedes Mal bücken und in meinem Alter versucht 
man das zu vermeiden 😇

von Harald W. (wilhelms)


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Stefan ⛄ F. schrieb:

> Ich würde wirklich nochmal über ein Fahrrad-Rücklicht
> nachdenken. Da ist das nämlich alles schon drin und es erfüllt die
> Straßenverkehrsordnung.

Wenn es sich bei dem Fahrzeug des TEs um eine Art Moped handelt,
würde ein Fahrradrücklicht nicht ausreichen.

von Olli N. (catdoggy)



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So sieht das aus, copyright bitte nicht beachten ;)

von Stefan F. (Gast)


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Oha, da passt ein Fahrradrücklicht wirklich nicht hin, und mit dem 
Kondensator könnte es auch schwierig werden. Kannst du das Ding öffnen, 
ohne es kaputt zu machen?

von Olli N. (catdoggy)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Oha, da passt ein Fahrradrücklicht wirklich nicht hin, und mit dem
> Kondensator könnte es auch schwierig werden. Kannst du das Ding öffnen,
> ohne es kaputt zu machen?

Das werde ich morgen merken 😄😄.
Homeoffice ist ok, um sich zwischendurch im Forum zu tummeln, aber nicht 
für solche Arbeiten 😅

von Ralf X. (ralf0815)


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Olli N. schrieb:
> So sieht das aus, copyright bitte nicht beachten ;)

Darf man fragen, ob das Teil überhaupt eine Strassenzulassung hat?
Ein (Versicherungs-) Kennzeichenhalter und Kennzeichenbeleuchtung ist 
lt. Bildern ja offensichtlich nicht vorhanden.

Ich will ja nicht überpenibel sein, aber ein eh nicht zugelassenes Kfz 
auch noch zu "frisieren", halte ich für keine gute Idee.

Abseits davon:
Je nachdem, wie "billig" das Teil gebaut ist, kann ein C in der 
Rücklichtleitung ggf. die Ansteuerung im Controller 
überlasten/zerstören.
Aber Versuch macht klug.. :-)

von Sebastian S. (amateur)


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Vorsicht bei Vorschlägen wie: Einfach...

Alle, außer mir, wissen mit welcher Spannung dein Rücklicht betrieben 
wird.
Mir ist es aber auch egal, im Gegensatz zu einem eventuellen, parallel 
geschalteten, Kondensator. Da kommt es auch auf die Polarität an, sonst 
lächelt der Hersteller/Lieferant chronisch.

Ob Deine Elektronik die eventuelle Rückspeisung in den Pausen mag steht 
auch auf einem anderen (z.Z. unsichtbaren) Blatt. Kann sein, dass Du 
eine Diode, mit all ihren Problemen, benötigen wirst.

Also bei Deinem postulierten Kenntnisstand: Viel Glück!

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Ich will ja nicht überpenibel sein, aber ein eh nicht zugelassenes Kfz
> auch noch zu "frisieren", halte ich für keine gute Idee.

Na ja, ein Komparativ zu 'unzulässig' lässt sich nicht sinnvoll angeben. 
Solange das Ding nachxderxModifikation nicht unter das 
Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, solkte da also keine weitergehende 
Unbill drohen.

Andererseits ist es sicherlich keine gute Idee, durch auffälliges 
Geblinke jeden verschnarchten Steeckenposten aufzuschrecken.

von Olli N. (catdoggy)


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Ich sagte ja, copyright, hab auf die Schnelle die Bilder online 
rausgesucht, um eine Vorstellung zu vermitteln, um was es geht. 
Natürlich ist das bei mir die deutsche Version mit Zulassung und 
Nummernschild :)

Ich schweife kurz ab: in meinem Alter mit ü50 braucht man kein 
Hi-Speed-Geschoss mehr, aber so ein Ding ist nach anfänglicher Skepsis 
in der Großstadt doch wesentlich praktischer als das Fahrrad.

Die Optimierung ist moderat, zugelassen in DE sind 20 kmh, aufgrund von 
1,93m und 93kg bringt er mich original nur auf 17-18 kmh.

Daher die interne Geschwindigkeit etwas höher gesetzt, um dann doch mit 
20kmh fahren zu können, was aber nur mit einer Nicht-deutschen Firmware 
geht, in Österreich z. B. fährt das gleiche Modell ab Werk mit 
zugelassenen 25kmh. Dort ist auch, wie fast überall, das blinkende 
Rücklicht erlaubt...nur DE kocht hier sein eigenes Süppchen.

Wobei wir wieder beim Rücklicht sind: einfach soll es schon sein, aber 
natürlich auch sicher. Ich hab kein Problem damit, ne kleine Schaltung 
auf Lochplatine zu löten, wo dann auf der einen Seite die beiden Adern 
vom Controller reingehen und auf der anderen Seite raus zum dann 
hoffentlich statischen Rücklicht.

Das meinte ich mit "einfach", löten kann ich, nur keine Schaltung 
entwerfen oder die benötigten Werte der Bauteile berechnen. Die Angaben 
zum Kondensator helfen ja schon weiter, muss ich halt durchprobieren, 
Widerstand klärt sich hoffentlich morgen, dann würde nur noch die Sache 
mit der Diode und ein Schaltplan fehlen 😇.

Ach so, zu meinem "posulierten Kenntnisstand", ich hab vor 33 Jahren 
Energieelektroniker gelernt und somit genug Grundwissen, um die 
Polarität eines Kondensators zu erkennen und zu beachten 🤣, aber danach 
den Elektronik-Part so gut wie nie wieder gebraucht, da ich im 
Hauselektrikbereich tätig war.

Somit fällt es mir schwer, mich da alleine wieder reinzufuchsen 😊

von Percy N. (vox_bovi)


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Olli N. schrieb:
> ist das bei mir die deutsche Version mit Zulassung

Nö, das war einmal ...

Olli N. schrieb:
> Ich schweife kurz ab: in meinem Alter mit ü50 braucht man kein
> Hi-Speed-Geschoss mehr, aber so ein Ding ist nach anfänglicher Skepsis
> in der Großstadt doch wesentlich praktischer als das Fahrrad.
> Die Optimierung ist moderat, zugelassen in DE sind 20 kmh, aufgrund von
> 1,93m und 93kg bringt er mich original nur auf 17-18 kmh.

Ja nun ... ich bin älter, länger und schwerer ... hilft nix. Aber tröste 
Dich: ob Du Dich mit 18 km/h oder deren 20 hinlegst, ergibt 
physiologisch erstaunlich geringe Unterschiede.

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Ich will ja nicht überpenibel sein, aber ein eh nicht zugelassenes Kfz
>> auch noch zu "frisieren", halte ich für keine gute Idee.
>
> Na ja, ein Komparativ zu 'unzulässig' lässt sich nicht sinnvoll angeben.
> Solange das Ding nachxderxModifikation nicht unter das
> Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, solkte da also keine weitergehende
> Unbill drohen.
>
> Andererseits ist es sicherlich keine gute Idee, durch auffälliges
> Geblinke jeden verschnarchten Steeckenposten aufzuschrecken.

Ich finde es ja auch positiv, dass der TO trotz illegalem Kfz beleuchtet 
durch die kommende dunkle Jahreszeit fahren möchte.
Daran könnten sich viele Radler ein Beispiel nehmen.

Andersrum verstehe ich auch die Radler, die unheimliche körperlichen 
Mühen auf sich nehmen, halbwegs energiearm ihre Strecken zu bewältigen.
Akkuansteckleuchten können locker über 100g kommen und verbrauchen 
verdammt viel Energie bei der Herstellung, Ladung und insb. den 
Transport auf dem Fahrrad, was der Radler wieder mit einem kleinen Steak 
kompensieren müsste.

Edit, offensichtlich FUHR de TO ein legales Kfz.. :-)

: Bearbeitet durch User
von Olli N. (catdoggy)


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Percy N. schrieb:
> Olli N. schrieb:
>> ist das bei mir die deutsche Version mit Zulassung
>
> Nö, das war einmal ...

Ist es immer noch bzw. wieder, da ich nicht mit Geblinke fahre oder ein 
Schild hochhalte "icj verstoße gegen die StVO" 😉

> Olli N. schrieb:
>> Ich schweife kurz ab: in meinem Alter mit ü50 braucht man kein
>> Hi-Speed-Geschoss mehr, aber so ein Ding ist nach anfänglicher Skepsis
>> in der Großstadt doch wesentlich praktischer als das Fahrrad.
>> Die Optimierung ist moderat, zugelassen in DE sind 20 kmh, aufgrund von
>> 1,93m und 93kg bringt er mich original nur auf 17-18 kmh.
>
> Ja nun ... ich bin älter, länger und schwerer ... hilft nix. Aber tröste
> Dich: ob Du Dich mit 18 km/h oder deren 20 hinlegst, ergibt
> physiologisch erstaunlich geringe Unterschiede.

😂😂😂.. Sehr guter Kommentar

von Stefan F. (Gast)


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Um da nicht zu riskieren, etwas zu beschädigen, würde ich den 
Kondensator so parallel zur Zuleitung der Lampe schalten:
1
         1N4148
2
3
      +----|<|----+
4
      |           |
5
+ o---+---[===]---+---||----o -
6
7
          220Ω     1000µF

Ich denke so könnte es gehen.

von Olli N. (catdoggy)



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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Um da nicht zu riskieren, etwas zu beschädigen, würde ich den
> Kondensator so parallel zur Zuleitung der Lampe schalten:
>
>
1
>          1N4148
2
> 
3
>       +----|<|----+
4
>       |           |
5
> + o---+---[===]---+---||----o -
6
> 
7
>           220Ω     1000µF
8
>
>
> Ich denke so könnte es gehen.

Sorry, diese Zeichensprache kenne ich leider nicht. So etwas kann ich 
lesen :

von Stefan F. (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Sorry, diese Zeichensprache kenne ich leider nicht.

Verbinde die gestrichelten Linien zu durchgezogenen Linien, dann hast du 
es. Es sind doch nur drei Bauteile.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Verbinde die gestrichelten Linien zu durchgezogenen Linien, dann hast du
> es. Es sind doch nur drei Bauteile.

Und verwende keine Propirtionalschrift!

von Ralf X. (ralf0815)


Angehängte Dateien:

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Olli N. schrieb:
> Ich sagte ja, copyright, hab auf die Schnelle die Bilder online
> rausgesucht, um eine Vorstellung zu vermitteln, um was es geht.
> Natürlich ist das bei mir die deutsche Version mit Zulassung und
> Nummernschild :)

Glaubst Du, das Copyright verbietet Dir, die genaue Marke und Typ Deines 
Scooters zu nennen?

> Ich schweife kurz ab: in meinem Alter mit ü50 braucht man kein
> Hi-Speed-Geschoss mehr, aber so ein Ding ist nach anfänglicher Skepsis
> in der Großstadt doch wesentlich praktischer als das Fahrrad.

Nach meinen Erfahrungen nur, wenn man ihn illegal bzgl. der 
Verkehrsfläche, etc. nutzt.
Anders wäre es gewesen, wenn die erste Fassung der eKFV von Anfang 2019 
durchgegangen wäre.
Allerdings auch das nur aus rein egoistischer Sicht.
(Fahren auf dem Bürgersteig/FGZ)
Aber wer hätte dann seinen Roller nicht frisiert?

> Die Optimierung ist moderat, zugelassen in DE sind 20 kmh, aufgrund von
> 1,93m und 93kg bringt er mich original nur auf 17-18 kmh.
>
> Daher die interne Geschwindigkeit etwas höher gesetzt, um dann doch mit
> 20kmh fahren zu können, was aber nur mit einer Nicht-deutschen Firmware
> geht, in Österreich z. B. fährt das gleiche Modell ab Werk mit
> zugelassenen 25kmh. Dort ist auch, wie fast überall, das blinkende
> Rücklicht erlaubt...nur DE kocht hier sein eigenes Süppchen.

Im Rahmen einer anderen Gesprächsrunde habe ich vor einem guten Jahr den 
obigen Anhang erstellt.
Die "Normfigur" hat lediglich 180cm und 80kg.

(Nicht nur) Bei uns im Ort hab eich einen stark experiemtellen Ruf, es 
gab/gibt hier seit vielen Jahren eine Gruppe von Leuten, die sehr gerne 
mit allen Arten der vor Mitte 2019 öffentlich kpl. verbotenen el. 
Kleinsfahrzeugen (überwiegend) legal experimentierten.
Also wurden mehr als 6 km/h nur auf Privatgrundstücken aktiviert, 
diverse Discounter/SB stellten dafür an Sonn- und Feiertagen ihre 
Parkplätze zur Verfügung.
Und auch die Polizei spielte mit und stellte sogar Absperrungen zur 
Verfügung, als es von anderer Seite zu Einsprüchen kam.

Meine Erfahrung: Diverse Modelle, die bisher ihre Zulassung erhalten 
haben, sind selbst bei meinen 175/76 schon als arg kritisch zu 
beurteilen.
Erst recht, wenn man die Zulassungsanforderungen beachtet, was die 
angeblich können sollen/müssen.

Die nächste Frage wäre, was ich oder ein anderer Gutachter nach einem 
Unfall zu der Sache sagt, wenn das Fahrzeug modifiziert wurde.
Und wie dann die eigene Versicherung reagiert, egal ob Fremd- oder 
Eigenschaden.

Einfach mal zum Überlegen.
Flashen lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, etwas ganz anderes, als 
die Verkehrsregeln zu übertreten.

von Olli N. (catdoggy)


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Percy N. schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>> Verbinde die gestrichelten Linien zu durchgezogenen Linien, dann hast du
>> es. Es sind doch nur drei Bauteile.
>
> Und verwende keine Propirtionalschrift!


Danke für deine Anteilnahme 😂, ich trau mich nicht mehr zu posten, daß 
ich die Zeichnung so gut lesen kann wie chinesische Schriftzeichen.

Wenn + Plus ist und - Minus , wie in einem, sorry, "normalen" Plan , hab 
ich eindeutig zu viele Plus. Ich check es nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Im Rahmen einer anderen Gesprächsrunde habe ich vor einem guten Jahr den
> obigen Anhang erstellt.

Sehr gut! Jetzt bräuchte man noch eine Grafik oder ein Nomogramm, aus 
der/dem sich ablesen ließe, welcher Abstand von der Vorderachse für eine 
bestimmte Körpergröße sinnvoll wäre.

Ich erinnere mich voller Grausen der Tretrollerchen vor einigen Jahren, 
die teilweise lediglich über eine Hinterradbrense verfügten. Zusammen 
mit dem Fahrradhändler habe ich meiner Frau damals so ein Ding 
ausgeredet.

von Stefan F. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Olli N. schrieb:
> Danke für deine Anteilnahme 😂, ich trau mich nicht mehr zu posten, daß
> ich die Zeichnung so gut lesen kann wie chinesische Schriftzeichen.
> Wenn + Plus ist und - Minus , wie in einem, sorry, "normalen" Plan , hab
> ich eindeutig zu viele Plus. Ich check es nicht.

Siehe Anhang. Ich kann dir das fertig liefern, für 30 Euro.

von Olli N. (catdoggy)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
>
>
> Siehe Anhang. Ich kann dir das fertig liefern, für 30 Euro.

Danke für die Zeichnung, jetzt ist es klar... Dein Schnäppchen muss ich 
allerdings dankend ablehnen 🤣

Ein Danke auch an alle anderen für die vor allem extrem schnelle Hilfe 
und Unterhaltung 👍👍

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Im Rahmen einer anderen Gesprächsrunde habe ich vor einem guten Jahr den
>> obigen Anhang erstellt.
>
> Sehr gut! Jetzt bräuchte man noch eine Grafik oder ein Nomogramm, aus
> der/dem sich ablesen ließe, welcher Abstand von der Vorderachse für eine
> bestimmte Körpergröße sinnvoll wäre.

I.d.R. reichen ab einem Alter von 6 Jahren die Armlängen nicht aus, bei 
einem sinnvollen Abstand des Körpers zur Vorderachse noch an den Lenker 
zu kommen.
Die Erkenntnis hat die Entwicklung des Fahrrades unterstützt.

von Stefan F. (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Dein Schnäppchen muss ich allerdings dankend ablehnen 🤣

Schade. Ich nehme auch gerne Spenden an.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> I.d.R. reichen ab einem Alter von 6 Jahren die Armlängen nicht aus, bei
> einem sinnvollen Abstand des Körpers zur Vorderachse noch an den Lenker
> zu kommen.

Das dürfte von Länge und Neigungswinkel der Lenksäule abhängen. Nur wäre 
der Roller selbst dann auch etwas länger, was immerhin den sinnvollen 
Einbau größerer Räder schon ästhetisch nahelegte.

Es gibt oder gab btw auch ausgewachsene Tretroller für Erwachsene zu 
kaufen.

https://www.hood.de/i/tretroller-26-20-zoll-master-city-scooter-roller-dogscooter-erwachsene-89494287.htm

Hier zB müsste "nur" ein vernünftiger Lenker verbaut werden.

von herbert (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Durch Flashen einer Custom Firmware zum Zweck der
> Geschwindigkeitsoptimierung 😅, arbeitet der Scooter im US-Modus und
> verfügt jetzt zusätzlich über eine Bremslichtfunktion,

Wenn das Teil jetzt schneller geht als die 20Kmh, dann  fährst du ohne 
Betriebserlaubnis. Wenn da was passiert Unfall oder Kontroletti, dann 
ist das keine Ordnungswidrigkeit. Du haftest in jedem Falle mit deinem 
Privatvermögen. Ist sechs Wochen her etwa , als ich zu einen 
Unfallzenario auf einem Radweg kam. Dprt hatte sich ein E-Rollerfahrer 
mit einen Radfahrer gecrasht. Es war aber kein Mietroller. Die Beamten 
nahmen den Roller mit, weil der Radfahrer behauptet hat der wäre 
deutlich schneller als 20 gefahren. Der Radfahrer wurde wegen einer 
Verletzung an der Schulter ins Krankenhaus gefahren.
Was das kosten kann, dafür muss eine Oma lang stricken.

von Percy N. (vox_bovi)


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herbert schrieb:
> Wenn das Teil jetzt schneller geht als die 20Kmh, dann  fährst du ohne
> Betriebserlaubnis.
Ok
> Wenn da was passiert Unfall oder Kontroletti, dann
> ist das keine Ordnungswidrigkeit.
Doch, aber es kommt zusätzlich ein strafbares Führerscheindelikt in 
Frage.
> Du haftest in jedem Falle mit deinem
> Privatvermögen.
Nein, der Versicherer muss im Außenverhältnis vollen Schadensersatz 
leisten, kann sich aber im Imnenverhältnis bis maximal 5.000 Euro im 
Wege des Regresses zurückholen.
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/versicherungsrecht-privat/kfz-haftpflichtversicherung-nimmt-versicherungsnehmer-in-regress#der-regressanspruch-der-kfz-versicherung

Man sollte nicht alles glauben, was irgendein Verein verzapft:
https://mobil.rundschau-online.de/-frisierte--roller--verboten-und-gefaehrlich-11317594

Aber so erklären sich entsprechende Legenden.

: Bearbeitet durch User
von herbert (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber so erklären sich entsprechende Legenden.

Ich kann mich jetzt nicht erinnern ob der E-Roller überhaupt ein 
Versicherungskennzeichen hatte. Aber aus meiner Erfahrung auf meinen 
fahrten auf den Radwegen mit meinem MTB (wo einer ist und es nicht 
anders geht muss ich den benutzen) gibt es genug E-Roller-Fahrer ,zu 
schnell und ohne Versicherungskennzeichen , den ich begegne . Wenn da 
was ist haftest du mit deinem Privatvermögen. Mit was sonst?

von Percy N. (vox_bovi)


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herbert schrieb:
> Ich kann mich jetzt nicht erinnern ob der E-Roller überhaupt ein
> Versicherungskennzeichen hatte.
Das sollte er besser.
> Aber aus meiner Erfahrung auf meinen
> fahrten auf den Radwegen mit meinem MTB (wo einer ist und es nicht
> anders geht muss ich den benutzen) gibt es genug E-Roller-Fahrer ,zu
> schnell und ohne Versicherungskennzeichen , den ich begegne .
Verblüffend.  Alles über 6 km/h braucht eine Versicherungsplakettte. 
Vielleicht hast Du sie übersehen?
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eKFVEV&a=3
Eigentlich sollte die aus acht Meter Entfernung ablesbar sein. (5×6 cm)
> Wenn da
> was ist haftest du mit deinem Privatvermögen. Mit was sonst?
Dann ja. Zum Glück sind solche Idioten recht selten.

von Olli N. (catdoggy)


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herbert schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Aber so erklären sich entsprechende Legenden.
>
> Aber aus meiner Erfahrung auf meinen
> fahrten auf den Radwegen mit meinem MTB (wo einer ist und es nicht
> anders geht muss ich den benutzen) gibt es genug E-Roller-Fahrer ,zu
> schnell und ohne Versicherungskennzeichen , den ich begegne .

Also diese Legende hält sich auch hartnäckig : "ich hab doch gesehen, 
daß der zu schnell war..."

NEIN, hat man nicht, weil man es nur mit Augenmaß NICHT einschätzen kann 
- nicht mal selber seine eigene Geschwindigkeit!

Nettes Beispiel: wir waren mal mit 14 Leuten mit dem Rennrad unterwegs 
(Radsportgruppe) und irgendwann nach quälendem Aufstieg ging es laaaange 
bergab und wir haben natürlich richtig Gas gegeben.

Blöd war nur am Ende, weit vor dem Ortsschild, das 50-er-Schild und die 
Rennleitung mit Blitzer 😅

Offizielle Feststellung der netten Herren: alle mit Tacho am Rad durften 
zahlen, weil DIE wussten, daß sie zu schnell waren - alle anderen nicht 
wegen oben genannter fehlender Möglichkeit des Einschätzens.

Bei der nächsten Tour hatte dann keiner mehr nen Tacho dran... 🤪

von herbert (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Dann ja. Zum Glück sind solche Idioten recht selten.

So selten sind zb. die frisierten E-Bikes nicht. Die fahren ja 45kmh und 
mehr. Ergo werde ich von denen überholt und werde auf die aufmerksam. 
Meine Reisegeschwindigkeit liegt in dieser Jahreszeit mit dem Herbstwind 
und den dicken Klamotten bei 30 Kmh. Alle E- Biker die mich da überholen 
müssten eigentlich ein Versicherungskennzeichen haben und zwar montiert. 
Mein geübter Blick in dieser Angelegenheit geht immer ins leere.
Man darf jetzt nicht glauben , dass man jahrelang so fahren kann. 
Irgendwann macht es "Bingo" und das Sparbuch bekommt die Krätze. Kann 
aber noch schlimmer sein bei einem Unfall. So einer kann dich ruinieren 
oder bei entsprechenden Vordelikten ins den Knast bringen.

von herbert (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Also diese Legende hält sich auch hartnäckig : "ich hab doch gesehen,
> daß der zu schnell war..."
>
> NEIN, hat man nicht, weil man es nur mit Augenmaß NICHT einschätzen kann
> - nicht mal selber seine eigene Geschwindigkeit!

Mein eigener Tachometer geht sehr genau, dass habe ich mal überprüft. 
Der  ist sehr genau. Kenntnisse über den Radumfang in mm kann man leicht 
bekommen.Ein Laser -Drehzahlmesser dazu und dann weiß man wie genau der 
eigene Tacho ist. Wenn ich jetzt 33kmh fahre und werde überholt , dann 
muss derjenige  auf alle Fälle schneller gewesen sein und schneller als 
die erlaubten 20 beim Roller oder 25 beim Pedelec. Man kann ohne 
schätzen feststellen was einer mindestens gefahren ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Olli N. schrieb:
> Offizielle Feststellung der netten Herren: alle mit Tacho am Rad durften
> zahlen, weil DIE wussten, daß sie zu schnell waren - alle anderen nicht
> wegen oben genannter fehlender Möglichkeit des Einschätzens.

Wo, bitte, soll das gewesen sein?
50 km/h innerorts gilt für Kraftfahrzeuge , § 3 Abs 3 Nr 1 StVO.
Aber auch ein netres Märchen ...

von Percy N. (vox_bovi)


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herbert schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dann ja. Zum Glück sind solche Idioten recht selten.
>
> So selten sind zb. die frisierten E-Bikes nicht. Die fahren ja 45kmh und
> mehr.

Ich bezog mich auf Idioten ohne Versicherungsschutz. Andere kommen 
offenkundig häufiger vor.

von herbert (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Bei der nächsten Tour hatte dann keiner mehr nen Tacho dran... 🤪


Ich halte das für "gelogen"...Als Radsportler weiß ich doch wie wichtig 
es ist Kenntnisse über Tempo und Kilometerleistung zu haben. Darauf 
verzichtet doch niemand wegen so einem Schmarren... Hör doch auf ...mach 
dich nicht lächerlich...

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> 50 km/h innerorts gilt für Kraftfahrzeuge , § 3 Abs 3 Nr 1 StVO.

trotzdem schützt das doch erst mal nicht vor Forderungen?

Wie oft sehe ich Halteverbotsschilder mit weissem Richtungspfeil oben, 
also kopfüber aufgehängt. Nun könnte man ja argumentieren gilt nicht, 
aber ob man damit immer durchkommt?

von Olli N. (catdoggy)


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herbert schrieb:
> Olli N. schrieb:
>> Also diese Legende hält sich auch hartnäckig : "ich hab doch gesehen,
>> daß der zu schnell war..."
>>
>> NEIN, hat man nicht, weil man es nur mit Augenmaß NICHT einschätzen kann
>> - nicht mal selber seine eigene Geschwindigkeit!
>
> Mein eigener Tachometer geht sehr genau, dass habe ich mal überprüft.
> Der  ist sehr genau. Kenntnisse über den Radumfang in mm kann man leicht
> bekommen.Ein Laser -Drehzahlmesser dazu und dann weiß man wie genau der
> eigene Tacho ist. Wenn ich jetzt 33kmh fahre und werde überholt , dann
> muss derjenige  auf alle Fälle schneller gewesen sein und schneller als
> die erlaubten 20 beim Roller oder 25 beim Pedelec. Man kann ohne
> schätzen feststellen was einer mindestens gefahren ist.

Eben, wie du selber sagst, mit TACHO. Ohne wüsstest du weder, wie 
schnell DU bist, noch der andere.. Du wüsstest lediglich, dass der 
andere schneller ist.

Und zu meiner Anekdote: wie heißt es so schön, "don't feed the trolls", 
daher ein letzter Kommentar: das war nicht, wie üblich, ein Kumpel von 
einem Kumpel oder ein Bekannter, sondern ich selber war dabei, mein 
Vater und 12 andere Herren, damals bereits alle über 50 ( ja, war ne 
Seniorengruppe, wo ich meinem alten Herrn zuliebe mal mitgefahren bin) 
und einige inzwischen leider verstorben...

Aber natürlich kann jeder glauben, was er will. Ich glaube genauso wenig 
an 30 kmh Reisegeschwindigkeit mit dicken Winterklamotten auf einem MTB 
wie daran, daß das 5G-Netz schuld an Corona ist 😇

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Wie oft sehe ich Halteverbotsschilder mit weissem Richtungspfeil oben,
> also kopfüber aufgehängt. Nun könnte man ja argumentieren gilt nicht,
> aber ob man damit immer durchkommt?

Mach's nicht so kompliziert, argumentiere einfach stets "Ich bin zu blöd 
dafür". Das glaubt Dir bestimmt jeder, früher oder später ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Olli N. schrieb:
> Und zu meiner Anekdote: wie heißt es so schön, "don't feed the trolls",
> daher ein letzter Kommentar: das war nicht, wie üblich, ein Kumpel von
> einem Kumpel oder ein Bekannter, sondern ich selber war dabei, mein
> Vater und 12 andere Herren, damals bereits alle über 50 ( ja, war ne
> Seniorengruppe, wo ich meinem alten Herrn zuliebe mal mitgefahren bin)
> und einige inzwischen leider verstorben...

Die Story ist trotzdem Blödsinn, soweit sich das in der BRD zugetragen 
haben soll ( nach 1972 oder so...).
Zum einen wegen fehlender Rechtsgrundlage. Zum anderen lommt es für 
einen Geschwindigkeitsverstoß nicht auf Vorsatz, somit nicht auf 
Kenntnis, an.
Entweder Du nimnst uns auf den Arm, oder damals hat sich jemand nicht so 
ganz rechtstreu verhalten. Das soll bei der Stadtwache schonmal 
vorkommen ...

: Bearbeitet durch User
von Maxe (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Nein, der Versicherer muss im Außenverhältnis vollen Schadensersatz
> leisten, kann sich aber im Imnenverhältnis bis maximal 5.000 Euro im
> Wege des Regresses zurückholen.
> 
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/versicherungsrecht-privat/kfz-haftpflichtversicherung-nimmt-versicherungsnehmer-in-regress#der-regressanspruch-der-kfz-versicherung

Das gilt nur fuer Obliegenheitsverletzungen. Hier fehlt aber die 
Betriebserlaubnis.

"Sein Teilkaskoversicherer berief sich nach dem gemeldeten Diebstahl auf 
arglistige Täuschung und erklärte den Rücktritt vom Vertrag. Infolge des 
Rückbaus habe das Motorrad seine Betriebserlaubnis zum Verkehr auf 
öffentlichen Straßen verloren, so dass von Anfang an kein 
Versicherungsschutz bestanden habe.
Die OLG-Richter wiesen die Klage gegen den Versicherer – wie bereits die 
Vorinstanz – als unbegründet zurück."

https://www.krumme-vers.de/ohne-betriebserlaubnis-kein-versicherungsschutz/

Der Fall ist zugegeben etwas anders gelagert, da die 
Versicherungspflicht nicht greift.

Beitrag #6460257 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Maxe schrieb:
> Der Fall ist zugegeben etwas anders gelagert, da die
> Versicherungspflicht nicht greift.

Das betrifft ein völlig anderes Risiko!
Siehe auch
https://www.frag-einen-anwalt.de/Konsequenz-durch-Verlust-der-Betriebserlaubnis-mit-Tuningteilen-in-einem-PKW--f307978.html

von Harald W. (wilhelms)


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herbert schrieb:

> So selten sind zb. die frisierten E-Bikes nicht. Die fahren ja 45kmh
> und mehr.

Auch normale E-Bikes dürfen schneller fahren. Sie brauchen dann aber
eine entsprechende Zulassung und ein Kennzeichen.

von Thomas (kosmos)


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Da muss man wirklich sagen "schön blöd" wenn man das bezahlt.

Radfahrer sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO 
nicht betroffen, da diese Regelungen nur für Kraftfahrzeuge gelten.

Gefährlich wirds erst wenn man wegen unangepasster Geschwindigkeit 
Fußgänger gefährdet 30/35€ + 1 Punkt oder man ggf. den 
Straßenverkehrverkehr gefährdet....gefährlicher Eingriff in den Stv.....

Zurück zum Thema, ich würde die Firmware einfach mit dem Hexeditor 
vergleichen um die unterschiedlichen Stellen für die Geschwindigkeit, 
Bremslicht usw zu finden, könnte ein einzelnes Bit sein das du ändern 
musst.

Stell Sie doch mal rein oder verlinke Sie.

von Frank (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Durch Flashen einer Custom Firmware zum Zweck der
> Geschwindigkeitsoptimierung 😅, arbeitet der Scooter im US-Modus

Warum hast du dir dann nicht gleich einen ohne Zulassung gekauft? Der 
wäre billiger und schneller gewesen und wenn du erwischt wirst wäre es 
eh egal, da mit dem Flashen der US-Firmware die Zulassung erloschen ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas O. schrieb:
> Radfahrer sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO
> nicht betroffen, da diese Regelungen nur für Kraftfahrzeuge gelten.

Nein, lediglich § 3 III Nr. 1 StVO gilt für Fahrräder nicht; andere 
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Fahrzeuge. So gilt zB für 
Radler uU Schrittgeschwindigkeit auf Fußwegen, wenn dirt Radverkehr 
freigegeben ist; ebenso in verkehrsberuhigten Bereichen. Tempo 30 Zonen 
(ind geringer) gelten auch für Radfahrer, usw ...
Und auch Streckenverbote!
Gem § 50 StVO gilt lokal Tempo 0 ;-)

: Bearbeitet durch User
von Thomas (kosmos)


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ich sprach von den allgemeinen Beschränkungen also z.B. von den 50 km/h 
innerorts.

von Percy N. (vox_bovi)


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Und welche sonst noch?

Dir ist schon klar, dass "allgemein" gerade hier zu Missverständnissen 
führen wird; genau wie "grundsätzlich". Es sollte nicht wundern, wenn 
"allgemein" hier verstanden würde als Abgrenzung zu "bei Nässe" und 
ähnlichem; oder für Lkw mit Anhänger ...

von herbert (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Auch normale E-Bikes dürfen schneller fahren. Sie brauchen dann aber
> eine entsprechende Zulassung und ein Kennzeichen.

Richtig, der Fahrer muss einen Helm tragen und darf Radwege nicht 
benutzen.
Die welche ich meine sind weder versichert noch halten die sich sich an 
die anderen Regeln bezüglich Helm und Radwege.
Es gibt keine Strafzettel wenn man erwischt wird, da gibt es eine 
Anzeige mit Gerichtsverhandlung. Rechtsanwalt musst man dazu mitnehmen.
Die Gesamtkosten können sehr hoch werden. Wenn da noch ein 
Unfallgeschehen mit dabei ist mit Verletzte...dannn gute Nacht schöne 
Bäuerin...

von Thomas (kosmos)


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ja ich wollte hier speziell die 50 km/h innerorts die allgemein gelten 
deuten. Hatte vor etwa 15 Jahren einen Arbeitskollegen dem genau das 
passiert ist und die Polizei hatte keine Handhabe.

Klar in der Fußgängerzone usw. ist es was anderes, den hier ist gleich 
die Gefährdung mit drin in §24 sind aber noch weitere Außnahmen genannt 
z.B. Kinderfahrräder....

von herbert (Gast)


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Olli N. schrieb:
> Durch Flashen einer Custom Firmware zum Zweck der
> Geschwindigkeitsoptimierung 😅,

Nebst den anderen Problemem ist dann natürlich auch die Garantie weg.Das 
gilt auch für Pedelecs wennn sie schneller gemacht werden. Das 
Steuergerät speichert die maxumal gefahrene  Geschwindigkeit ab ,aber 
nur dann wenn der Motor läuft. Das kann ausgelesen werden. Primär will 
der Hersteller damit vermeiden, dass er für veränderte Pedelecs im Falle 
eines Motorschadens den auf Garantie richten muss. Neuer Motor von Bosch 
kostet mit Einbau 1000 Euronen.

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