Forum: Haus & Smart Home Nachbar "zapft" meine Telefonleitung an und verputzt seine eigene Telefon-Klemm-Dose


von S. K. (pillepalle12345)


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Hallo Zusammen,

könnt ihr mir bitte eure Meinung sagen?


Ich wohne im oberen Geschoss und wollte mein DSL Kabel erneuern, Telekom 
Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert. Ich habe dann 
das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls 
aus Versehen vom Internet "abgeklemmt".


Nach einer Analyse kam heraus Vor Ort kam heraus:

1) Telefon-Klemmstelle Verputzt:

In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert 
und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen um 
wieder ran zukommen, da man nicht weiss wo die Stelle ist). Der aktuelle 
Eigentümer weiss auch nicht Bescheid und hat die Wohnung schon so 
gekauft. ICh dachte also, dass es mein Kabel ist.


2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel 
seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch 
angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen. 
Das erklärt auch, warum ich immer die Probleme habe - 
unerklärlicherweise. Siehe Bild. Es dürfte wohl ein Altbestand sein, und 
vermutlich hat es irgendeiner der Vorbesitzer damals so gemacht.


Jetzt ist die Frage:
Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie 
unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig 
jederzeit sein?
Und zweitens, eigentlich dürfte er "mein" Kabel nicht "anzapfen". Er 
hätte sein eigenes Kabel verlegen müssen, damit ich störungsfrei 
Internet habe?

Jetzt war ich der Auslöser des Ganzen, weil ich wohl dran zog und 
drückte, aber ich könnte mich darauf berufen, dass der Eigentümer unten 
eine mangelhafte Installation hatte und nun selbst ein neues Kabel 
bezahlen muss und selbst schuld ist, falls die Wand aufgeschlagen werden 
müsste.

Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch.



Liebe Grüße

: Verschoben durch Moderator
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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S. K. schrieb:
> Nach einer Analyse kam heraus Vor Ort kam heraus:
>
> 1) Telefon-Klemmstelle Verputzt:
>
> In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert
> und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen um
> wieder ran zukommen, da man nicht weiss wo die Stelle ist). Der aktuelle
> Eigentümer weiss auch nicht Bescheid und hat die Wohnung schon so
> gekauft. ICh dachte also, dass es mein Kabel ist.
>
>
> Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch.
>
> Liebe Grüße

https://www.telefon.de/manuals/TAE1.html
Ab dieser Dose darf der Nachbar werkeln und an der Dose selbst bzw. 
davor nicht - meines Wissens, ohne Gewähr!
... allerdings ist das letztendlich eine Frage für den Rechtsanwalt, 
zumal ja auch noch der Eigentümer im Spiel ist.

von Michael B. (laberkopp)


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S. K. schrieb:
> Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie
> unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig
> jederzeit sein?

Gilt zunächst mal nur für 230V Leitungen.

Aber für Telekommunikationsleitungen gilt: Sie sind im Leerrohr zu 
führen. Un ddas chon lange, also sicher seit den 60gern.
Bloss: Egal wer sich nicht dran gehalten hat, wen willst du heute 
haftbar machen ?

> Und zweitens, eigentlich dürfte er "mein" Kabel nicht "anzapfen".

Es sind 2 Paare drin. Ebenso wie in der Telekomleitung auf der Strasse 
wohl 50 Paare drin sind, von denen du nur 1 Paar benutzt. In einem Haus 
wird dann weiter verteilt.

von Achim M. (minifloat)


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S. K. schrieb:
> Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie
> unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig
> jederzeit sein?

Es gehört zu allgemein technisch sinnvoller Ausführung, dass 
Klemmstellen im Nachhinein zugänglich sind. Bei 230V gibt es Normen, bei 
Telefon&Co...Hmmm...

S. K. schrieb:
> Der aktuelle Eigentümer weiss auch nicht Bescheid und hat die Wohnung
> schon so gekauft. ICh dachte also, dass es mein Kabel ist.

Fehlende Dokumentation ist das Problem. Wahrscheinlich aus einem Grund 
nicht dokumentiert: technisch unsaubere Lösung.

S. K. schrieb:
> 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel
> seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch
> angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen.
> Das erklärt auch, warum ich immer die Probleme habe -
> unerklärlicherweise. Siehe Bild. Es dürfte wohl ein Altbestand sein, und
> vermutlich hat es irgendeiner der Vorbesitzer damals so gemacht.

Erkläre das deinem Nachbarn mal in Ruhe, warum man solchen Pfusch nicht 
betreiben sollte.
Übrigens, Sternvierer getrennt je Wohnung hat einen weiteren Vorteil: 
Sollte ein Adernpaar darin kaputt gehen, ist noch ein zweites 
funktionierendes da.

Lassen sich denn ohne Aufstemmen zwei neue Leitungen legen? Wenn nicht, 
dumm gelaufen. Vielleicht lässt sich aber 2x verdrillter Klingeldraht 
oder 2x dünner Sternvierer aus dem Alarmanlagen-Zubehör einziehen.

Wichtig bei den jetzigen Reparaturen: dokumentiert bitte was ihr da 
macht oder machen lässt.

von Stefan F. (Gast)


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S. K. schrieb:
> Das erklärt auch, warum ich immer die Probleme habe -
> unerklärlicherweise.

Nein, tut es nicht. Sowohl für Telefon als auch für DSL brauchst du nur 
ein Paar. Hier wurde das zweite Paar (die doppelt gestrichelten Adern) 
für den Nachbar verwendet. Daran ist nichts ungewöhnlich.

> Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr
> verputzen dass Sie unsichtbar werden, richtig?

Es gibt kein solches Verbot, und es liegt auch kein Mangel an der 
Sicherheit vor.

> Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig jederzeit sein?

Wer verlangt das? Du! Dann sollst du es auch finanzieren.

> Und zweitens, eigentlich dürfte er "mein" Kabel nicht "anzapfen".

Es ist nicht dein Kabel, sondern das der Bundespost Telekom. Die haben 
das oft selbst so gemacht. Ich weiß das ganz genau, weil ich dort in der 
Ausbildung war. Die wildesten Installation in Deutschland kamen fast 
immer von der Bundespost. Schau in alte Keller oder auf Fassaden in 
Innenhöfen, dann weißt du was ich meine.

Vom Haus zum Verteiler an der nächsten Straßenecke und von dort weiter 
zur Vermittlungsstelle hast du übrigens auch kein persönliches Kabel.

> Jetzt war ich der Auslöser des Ganzen, weil ich wohl dran zog

Gut erkannt.

> aber ich könnte mich darauf berufen, dass der Eigentümer unten
> eine mangelhafte Installation hatte und nun selbst ein neues
> Kabel bezahlen muss und selbst schuld ist

Nein, das siehst du völlig falsch. Du hast es kaputt gemacht.

Aber tröste dich, in Altbauten passieren viel heftigere Dinge wo es sich 
wirklich lohnt, Gutachter Anwälte und Gerichte zu bezahlen. Geil ist zum 
Beispiel, wenn man mit Abflussreiniger einen Rohrbruch erzeugt. Dein 
Fall ist harmlose Pillepalle, wegen so etwas fängt man keinen Streit an.

Wenn ich ein Regal aufhängen will und dabei fällt die halbe Wand 
zusammen, ist es auch mein persönliches Problem. So ist das in 
Altbauten.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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S. K. schrieb:
> Ich habe dann
> das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls
> aus Versehen vom Internet "abgeklemmt".
Für Dich gilt natürlich das Gleiche wie für den Nachbarn - alles was vor 
dieser Dose kommt, daran habt Ihr nichts verloren ... das ist Sache des 
Telekom-Technikers.

von Visitor (Gast)


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Ich sehe es wie Stefan, du warst der Veruracher der aktuell vorliegenen 
Situation. Ob der Nachbar bis zum ziehen am Kabel deinerseits in Problem 
mit dem Internet hatte ist nicht bekannt. Nun wird er jedoch eins haben!
D.h. wenn du ihm zumindest seinen Zugang nicht schnellstens wieder 
verwendbar  machst, dann kann er sogar Schadensersatz dafür verlangen, 
dass er auf eine andere ggf. teureren Internetzugang bis der Schaden 
behoben ist ausweichen muss. Ich hoffe du hast eine Versicherung, die 
für den Schaden aufkommen kann .
Also jetzt das Ganze nicht so drehen wollen, dass der Nachbar selber 
schuld ist bzw. es allgemeines Pech ist, sondern zum eigenen 
Fehlverhalten stehen und die Sache wieder in Ordnung bringen (auf eigene 
Kosten natürlich).

von lächler (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Es ist nicht dein Kabel, sondern das der Bundespost Telekom.

Es gibt keine Bundespost Telekom.
Wem das Kabel gehört, hängt davon ab, ob es vor oder nach der ersten TAE 
verlegt ist.

:-)

von Johannes O. (jojo_2)


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S. K. schrieb:
> Ich wohne im oberen Geschoss und wollte mein DSL Kabel erneuern, Telekom
> Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert. Ich habe dann
> das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls
> aus Versehen vom Internet "abgeklemmt".

Das hier ist der springende Punkt. Was hat der Telekom-Techniker denn 
GENAU gesagt? Sollst du dort was machen, darfst du was machen, oder 
musst du auf den Reparatur-Trupp warten? Die Techniker sind (meist zu 
recht) ziemlich empfindlich, was Modifikationen an ihrer Verkabelung 
angeht.

Erst einmal spricht nichts dagegen, dass dein Nachbar dort so 
aufgeschaltet ist, denn, wie schon erwähnt, gehört dir die Leitung bis 
zur 1. TAE in der Regel nicht. Das ist weder gefährlich so, noch 
problematisch. Denn bis zum DSLAM laufen da noch sehr viele weitere 
Nachbarn mit dir im Kabel. Der Abstand der Aderpaare zueinander ist dort 
auch nicht viel besser. D.h. die paar Meter im Haus sind da praktisch 
egal.

Klemmstellen, die unter Farbe/Putz liegen sind TEILS daran erkennbar, 
dass es darunter hohl klingt. Die Position sollte sich auch dadurch 
finden lassen, da die Klemmstelle in den meisten Wohnungen vermutlich 
recht ähnlich gesetzt worden ist.

S. K. schrieb:
> Jetzt war ich der Auslöser des Ganzen, weil ich wohl dran zog und
> drückte, aber ich könnte mich darauf berufen, dass der Eigentümer unten
> eine mangelhafte Installation hatte und nun selbst ein neues Kabel
> bezahlen muss und selbst schuld ist, falls die Wand aufgeschlagen werden
> müsste.

Wo ist der Mangel? Die Installation hat doch funktioniert und auch keine 
Gefahr für dich oder andere dargestellt.

Ich würde versuchen, mich mit meinem Nachbarn möglichst ohne Anwalt, 
Gericht, und weiterem Ärger zu einigen. Da würde ich die geringsten 
Gesamtkosten erwarten. Insbesondere das persönliche Verhältnis sollte 
nicht wegen ein paar Euro jetzt leiden.

Ach ja, auch mal hier rein schauen, bei Telekommunikationsanlagen wird 
wenig Spaß verstanden...
https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html

von Phasenschieber S. (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Für Dich gilt natürlich das Gleiche wie für den Nachbarn - alles was vor
> dieser Dose kommt, daran habt Ihr nichts verloren ... das ist Sache des
> Telekom-Technikers.

Das ist Schnee von gestern.

Heutzutage endet die Verantwortung der Telekom an der Hausanschlussdose 
(APL) und alles was dann kommt ist privat. Der APL sitzt meist irgendwo 
im Keller.

Bei dem hier gezeigten Kabel handelt es sich jedoch noch um ein Kabel 
welches der Deutschen Post gehörte, weshalb man ans Ende dieses Kabels 
eine TAE-Dose setzte als Übergabepunkt.
Bei älteren Installationen ist deshalb immernoch der Übergabepunkt die 
TAE-Dose.
Privatleute dürfen an solchen Leitung nichts ändern.

2 Adernpaare pro Haushalt waren üblich.
die Deutsche Post verlegte damals immer ein Resevepaar mit, welches 
später, als sich die Faxgeräte verbreiteten, dann als zweite Nummer 
eingerichtet wurden.

Wie jedoch Stefan schon schrieb, hatten sich selbst Telekomiker an 
keinerlei Standards gehalten. Wenn irgendwo noch ein Telefonanschluss 
gebraucht wurde, hat man einfach ein brach liegendes Adernpaar genommen 
und fertich.
Hauptsache, das Telefon klingelte.

War ja auch klar, die Zahl der Neuanschlüsse wuchs schneller als die 
alten Kabel erneuert werden konnten. Es herrschte absoluter Mangel an 
Leitungen.
Da hat man schonmal ein Kabel einfach gesplittet.

Jetzt aber zum aktuellen Thema:

Wer das verbockt hat, lässt sich sicher nichtmehr ermitteln, vielleicht 
ist derjenige schon lange in Rente oder lebt nichtmehr.

Fakt ist, dass diese Leitung immernoch zum Bestand der Telekom gehört 
und selbige für die ordnungsgemässe Funktion verantwortlich ist.

Jetzt gibt es aber ein Problem, der TO hat das Kabel selbst raus 
gerissen, nicht der Telekomiker. Das hätte der Telekomiker machen 
sollen, dann hätte er jetzt das Problem, so quasi als Erbe einer 
Pfuscharbeit seiner Kollegen.

Nebenbei, es gibt immernoch den §316 StGB der da lautet:
https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html

Ich denke jedoch, dass der §316 hier nicht anzuwenden ist ;-)

Also, am besten sich mit dem Nachbar einigen und gemeinsam die 
Angelegenheit bereinigen.

uuuups....während ich schrub, war ein anderer schneller

von Percy N. (vox_bovi)


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Johannes O. schrieb:
> Ach ja, auch mal hier rein schauen, bei Telekommunikationsanlagen wird
> wenig Spaß verstanden...

Zumindest vom BGH. Beim BayObLG hat man dazu eine abweichende Meinung. 
Knackpunkt ist die Frage, ob der einzelne Teilnehmeranschluss aktuell 
noch öffentlichen Zwecken dient.

von Hmmm (Gast)


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Falls ihr die Telekom dazu bewegt bekommt, das Kabel zu erneuern, 
solltet ihr übrigens nicht damit rechnen, dass es schön wird. Da wird im 
Zweifelsfall eine Leitung mit Schellen durchs Treppenhaus gelegt.

Also einigt ihr euch am besten und lasst dann vom Elektriker eures 
Vertrauens für beide Wohnungen Cat7-Leitungen einziehen. Am besten in 
einem Rohr mit genug Platz, um irgendwann Glasfasern nachziehen zu 
können.

von Reinhard S. (rezz)


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Johannes O. schrieb:
> Wo ist der Mangel? Die Installation hat doch funktioniert und auch keine
> Gefahr für dich oder andere dargestellt.

Na wenn der T-Techniker nen Kabelbruch festgestellt hat muss ja was 
nicht funktioniert haben.

von Stefan F. (Gast)


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lächler schrieb:
> Es gibt keine Bundespost Telekom.

Ja, die heißt inzwischen anders und verwendet andere Kabel. Damals, als 
das fotografierte Kabel aktuell war, da war es noch die Bundespost 
Telekom.

von Sebastian S. (amateur)


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Es ist doch ganz klar: Schuld sind immer die Anderen!
So wie der Typ vor mir, der nur, weil er rote Flecken auf der Motorhaube 
vermeiden wollte, einfach eine Vollbremsung am Gehweg hingelegt hat. Da 
muss man ja hinten reinrauschen.

Wahrscheinlich hat der Postler die Verbindung gemacht. Die Alternative 
war wohl auch: Jede Menge Schlitze kloppen oder einfach das bereits 
vorhandene Kabel verwenden. Der damalige Besitzer/Mieter wird dem wohl 
zugestimmt haben und den Vorfall baldigst vergessen haben.

In dem Zusammenhang von "meinem" Kabel zu reden ist auch Unsinn. Ich 
wohne in einem Vielfamilienhaus (ca. 48 Parteien). Stell Dir nur mal vor 
wie viel Platz man da, allein für "meine" Klingelleitung (in vielerlei 
Hinsicht das gleiche Prinzip), benötigen würde.

Die Sache mit dem Leerrohr ist in meinen Augen ein "nice to have". Klar 
ich als Ex-Strippenzieher würde an vielen Stellen so etwas machen, aber 
Vorschrift?

Zwecks Wiederholung: Zieh doch mal kräftig an der Antennenleitung! Der 
vor oder hinter Dir wird sich bestimmt freuen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich denke jedoch, dass der §316 hier nicht anzuwenden ist ;-)

Fernmeldeverkehr?  ;-)

von Reinhard S. (rezz)


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Sebastian S. schrieb:
> In dem Zusammenhang von "meinem" Kabel zu reden ist auch Unsinn. Ich
> wohne in einem Vielfamilienhaus (ca. 48 Parteien). Stell Dir nur mal vor
> wie viel Platz man da, allein für "meine" Klingelleitung (in vielerlei
> Hinsicht das gleiche Prinzip), benötigen würde.

Ich hab hier im MFH (7 WE) "mein" eigenes Kabel durchgängig zum APL.

> Die Sache mit dem Leerrohr ist in meinen Augen ein "nice to have". Klar
> ich als Ex-Strippenzieher würde an vielen Stellen so etwas machen, aber
> Vorschrift?

Laut VDE ja. Und auch definitiv sinnvoll. Brauch ja nicht jede Wohnung 
gleich ein komplett eigenes Leerrohr.

von Stefan F. (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
>> Vorschrift?
> Laut VDE ja

Das kann nicht sein, denn der VDE macht keine Vorschriften.

Der VDE spricht Empfehlungen aus, die auch "Richtlinie" genannt werden, 
weil sie den aktuellen Stand der Technik wieder spiegeln. Allerdings 
sagt das Wort "aktuell" schon aus, dass sich diese Richtlinien in Laufe 
der Zeit verändern.

Soweit mir bekannt ist, gehört der Umgang mit Telefonleitungen nicht 
ernsthaft zum Geltungsbereich der VDE.

Es gibt nur für wenige Punktuelle Ausnahmen Gesetze, die eine Erneuerung 
der Elektroinstallation erfordern. Der VDE handelt aber im Interesse 
seiner Vereinsmitglieder, wenn er unterschwellige Halbwahrheiten 
fördert, die zu lukrativen Aufträgen führen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fernmeldeverkehr?  ;-)

Klar, dass du den Tippfehler sofort erkennst,
habsch extra für dich eingebaut, damit du auch zu Wort kommst :-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Klar, dass du den Tippfehler sofort erkennst, habsch extra für dich
> eingebaut, damit du auch zu Wort kommst :-)

Du hattest ja extra darauf hingewiesen, dass 316 hier vielleicht nicht 
ganz passt ...

Btw: ich hatte mich schon vorher beteiligt, allerdings inhaltlich. 
Vielleicht ist der Beitrag deshalb unbeachtet geblieben. Hier 
interessiert sich mit einer Ausnahme ja auch kein Schwein dafür, dass 
die Installation zumindest nach der Darstellung des TO schon vorher 
einen weg hatte.

von Reinhard S. (rezz)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Soweit mir bekannt ist, gehört der Umgang mit Telefonleitungen nicht
> ernsthaft zum Geltungsbereich der VDE.

Erstbester Treffer bei Google meint, das es da auch was für 
Nachrichtennetze gibt. Eine VDE für Lichtwellenleiter/Glasfaser ist mir 
jedenfalls bekannt (VDE 888).

Das die VDE nicht unbedingt Gesetz ist ist nix neues, aber man hat sich 
meines Wissens nach drauf geeinigt, das sie den Stand der Technik 
repräsentiert und man damit durchaus gut fährt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Reinhard S. schrieb:
> Das die VDE nicht unbedingt Gesetz ist ist nix neues, aber man hat sich
> meines Wissens nach drauf geeinigt, das sie den Stand der Technik
> repräsentiert

In einem anderen Zusammenhang wurde vor Jahrzehnten die Bezeichnung 
'antizipiertes Sachverstäbdigengutachten' eingeführt. Die scheint sich 
zum Glück nicht gehalten zu haben.

von Oliver S. (oliverso)


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S. K. schrieb:
> Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch.

Das Kabel gehört nicht dir, das ist Gemeinschaftseigentum. Du hast auch 
kein Recht auf eigenes Kabel vom Keller in die Wohnung. DSL benötigt 
genau zwei Adern. Wenn da ein mehradriges DSL-geeignetes Kabel aus dem 
Keller verlegt wurde, in dem auch Adern für andere Wohnungen genutzt 
werden, die unterwegs anzeigen, dann ist das völlig in Ordnung. Wie die 
anderen Wohnungen angeschlossen sind, geht dich nichts an.

Oliver

von Percy N. (vox_bovi)


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Oliver S. schrieb:
> Das Kabel gehört nicht dir, das ist Gemeinschaftseigentum. Du hast auch
> kein Recht auf eigenes Kabel vom Keller in die Wohnung. DSL benötigt
> genau zwei Adern. Wenn da ein mehradriges DSL-geeignetes Kabel aus dem
> Keller verlegt wurde, in dem auch Adern für andere Wohnungen genutzt
> werden, die unterwegs anzeigen, dann ist das völlig in Ordnung. Wie die
> anderen Wohnungen angeschlossen sind, geht dich nichts an.

Das passt nicht recht zusamnen. Was Gemeinschaftseigentum ist, sollte 
sich aus der Teilungserklärung ergeben. Wenn das Kabel dazugehört, dann 
geht es ihn sehr wohl etwas an, auch wenn der Nachbar daran 
angeschlossen ist.
Ist es aber kein Gemeinschaftseigentum, dann steht ihm ein eigenes Kabel 
zu; ebenso dem Nachbarn.
Interessant  ist das nicht "nur" für die Frage, wer die Kosten zu tragen 
hat.

von Stefan F. (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Erstbester Treffer bei Google meint, das es da auch was für
> Nachrichtennetze gibt.

Ja, der VDE würde gerne alles bestimmen, was seinen Vereinsmitgliedern 
Geld in die Taschen spült.  Unsere Gerichte unterscheiden zum Glück 
sauber zwischen Gesetze und VDE Richtlinien.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Die VDE-Normen sind DIN-VDE Normen.

VDE-Normen der Gruppe 08xx regeln Dinge wie Datennetze, Fernemlde-, 
Alarmtechnik und ähnliches.

Letztes bei einem Webinar am Rande wurde vom Vortragendem gemeint, das 
sich ein Richter im Zweifel am Stand der Technik und den entsprechenden 
Normen orientieren wird - woran auch sonst?

Wegen 4 Drähten jetzt hier so ein Palaver zu veranstalten, das ist aber 
schon grenzwertig.

Dazu kommt wie ja geschrieben wurde Bestandsbau usw.

Und alles wegen eines Beitrages, eines neuangemeldeten Users 
wohlgemerkt!

von Stefan F. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Letztes bei einem Webinar am Rande wurde vom Vortragendem gemeint, das
> sich ein Richter im Zweifel am Stand der Technik und den entsprechenden
> Normen orientieren wird

Ja, wenn nachweislich wegen eines schweren Mangels in der 
Elektroinstallation ein Haus abgefackelt ist oder jemand gestorben ist.

Aber wenn dein Elektrofahrrad die Garage in Brand gesetzt hat, kannst du 
das kaum einem fehlenden Leerrohr in die Schuhe schieben, oder weil eine 
Verteilerdose zugegipst wurde. So einfach ist das nicht.

Bei der harmlosen Telefonleitung ist scheiß egal, was der VDE empfiehlt. 
Davon geht keine Gefahr aus.

von S. K. (pillepalle12345)


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Hallo und vielen Dank für die sehr grosse Beteiligung und zahlreiche 
Antworten.

Die Eigentumsverhältnisse habe ich vorher mit dem Verwalter abgestimmt. 
Er antwortete:

"Die Telefonleitung zu Ihrer Wohnung stellte eine private 
Versorgungsleitung dar und steht grundsätzlich (bis auf die 
Hauptleitung) nicht im Gemeinschaftseigentum."

Ich kenne das auch nur, dass bis APL man selbst verantwortlich ist. Die 
Telekom übernimmt nur den Anschluss an APL und dann die Leitung nach 
draussen zum Kasten.

Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung 
habe.

Ändert das etwas an euerer Einschätzung?

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Percy N. schrieb:
> Interessant  ist das nicht "nur" für die Frage, wer die Kosten zu tragen
> hat.

Die Frage stellt sich da nicht. Das Kabel ist mit 100%-tiger Sicherheit 
Gemeinschaftseigentum, und da der TO dran rumgefummelt hat, darf der 
jetzt die gesamte Reparatur bezahlen.

Oliver

von Percy N. (vox_bovi)


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Oliver S. schrieb:
> Das Kabel ist mit 100%-tiger Sicherheit Gemeinschaftseigentum

Ach ja?

von Stefan F. (Gast)


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S. K. schrieb:
> Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung
> habe. Ändert das etwas an euerer Einschätzung?

Nicht wirklich. Eigentlich ist egal, ob die Leitung der Telekom oder dir 
oder dem Hausbesitzer gehört. Du hast sie kaputt gemacht, also behebe 
den Schaden (oder lass es machen).

Je weniger Leute du da mit rein ziehst, umso weniger schmerzvoll wird 
es.

Selbst wenn die Leitung der Telekom gehört - du musst es ihnen ja nicht 
auf die Nase binden. Das könnte nämlich so teuer werden, dass du dich am 
Ende mit ihnen über die Kosten streitest. Mache es lieber selber. Was 
keiner weiß, macht keinen heiß.

von Percy N. (vox_bovi)


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S. K. schrieb:
> Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung
> habe.

Wenn es sich so verhält, dass das Kabel in Deinem Sondereigentum steht, 
dann musst Du zwar selbst für Reparatur und Instandhaltung aufkommen, 
brauchst aber auch niemanden zu fragen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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S. K. schrieb:
> "Die Telefonleitung zu Ihrer Wohnung stellte eine private
> Versorgungsleitung dar und steht grundsätzlich (bis auf die
> Hauptleitung) nicht im Gemeinschaftseigentum."

Also das bezweifele ich sehr stark.

Wenn es sich hier um eine Wohneigentumsgemeinschaft handelt, dann 
befinden sich alle Versorgungsleitungen, egal ob Heizung, Wasser, Strom, 
Telefon und TV-Kabel, im Gemeinschaftseigentum.

Solches ist auch in der Teilungserklärung nicht extra aufgeführt.

Dein Verwalter ist ein faules Schwein, der die Verantwortung und Arbeit 
auf dich abwälzen will.

Private handwerkliche Tätigkeiten beschränken sich nur auf den eigenen 
Innenwohnbereich.

Sorry, wenn ich dir das so sagen muss, aber das Rausreissen der Leitung 
hättest du nicht tun dürfen.

Das ist ja gerade der Punkt, der mich immer so angekotzt hat, dir gehört 
die Wohnung, darfst für alles mitbezahlen, aber de Fakto hast du nur ein 
Wohnrecht.

Mann bin ich froh, dass ich meine Wohnung verkauft habe.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ja, wenn nachweislich wegen eines schweren Mangels in der
> Elektroinstallation ein Haus abgefackelt ist oder jemand gestorben ist.
>
> Aber wenn dein Elektrofahrrad die Garage in Brand gesetzt hat, kannst du
> das kaum einem fehlenden Leerrohr in die Schuhe schieben, oder weil eine
> Verteilerdose zugegipst wurde. So einfach ist das nicht.
>
> Bei der harmlosen Telefonleitung ist scheiß egal, was der VDE empfiehlt.
> Davon geht keine Gefahr aus.

Grundsätzlich ist es der Norm wohl erstmal eagl, wie schwer der Mangel 
ist.

Ich kann dich auch anzeigen, weil Du mir einen Kaugummi geklaut hast, 
was am ende das Gericht daraus macht, das ist ein anderes Thema.

Ob es sinnvoll ist auch!

S. K. schrieb:
> Die Eigentumsverhältnisse habe ich vorher mit dem Verwalter abgestimmt.
> Er antwortete:
>
> "Die Telefonleitung zu Ihrer Wohnung stellte eine private
> Versorgungsleitung dar und steht grundsätzlich (bis auf die
> Hauptleitung) nicht im Gemeinschaftseigentum."
Bist Du Eigentümer oder Mieter?

Wenn Du Mieter bist, dann kann man Dir nur vorwerfen, das Du selbst Hand 
angelegt hast.


>
> Ich kenne das auch nur, dass bis APL man selbst verantwortlich ist. Die
> Telekom übernimmt nur den Anschluss an APL und dann die Leitung nach
> draussen zum Kasten.
Früher war es anders, als heute, Früher hatten die bei der Bundes Post 
ja fast das Recht, dich standrechtlich zu erschießen, wenn Du an Ihren 
Anlagen rumfummelst. Heute juckt das keinen mehr so richtig.

>
> Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung
> habe.
Wie schon geschrieben wurde, wurde früher viel anders gemacht als heute.
Damals ging über die Leitungen POTS oder später vielleicht der UK0 vom 
ISDN, heute willl man hochbitratige Dienste übertragen.

Und natürlich ist es mehr Aufwand eine komplett eigene Leitung zu 
ziehen, als irgendwo anzustückeln.

>
> Ändert das etwas an euerer Einschätzung?
Was willst Du noch eingeschätzt haben, es gibt einen Schaden und der 
muss behoben werden.

Telefonkabel kostet nicht viel und wegen der Stelle, an der man die Wand 
aufklopfen muss wird keiner verlangen, das Du die ganze Wohnung neu 
verputzt.

Wenn der unter Dir auch nur Mieter ist, der irgendwo was dazugefummelt 
hat und Ihr den gleichen Vermieter habt, dann ist es u.U. nochmal 
einfacher?

Normalerweise kann man mit vielen Leuten normal sprechen, okay es gibt 
auch Ausnahmen!

Dir hätte auffallen müssen / können , das das 2. Paar im APL auch 
angeschlossen ist, aber ist ja nun eh zu spät...

von michael_ (Gast)


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Stell den Zustand wie vor dem Eingriff wieder her und gut ist es.
Danach ist Zeit über Weiteres in Ruhe nachzudenken.

von Niemand (Gast)


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S. K. schrieb:
> Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch.

Ganz falscher Ansatz, Meinungen sind halt nur Meinungen, und Viele hier 
sehen das als Unterhaltung an, da bist du hier völlig verkehrt.

S. K. schrieb:
> Ich kenne das auch nur, dass bis APL man selbst verantwortlich ist.
und auch das meist nicht mehr, weil die Telekom aus mehreren Abteilungen 
dafür zuständig ist
> Die Telekom übernimmt nur den Anschluss an APL und dann die Leitung nach
> draussen zum Kasten.
Der Service als DTTS schaltet dir bis in die Whng den Anschluss, und bis 
zum APL muß sie alles selber klären. Wenn ab APL was nicht passt gehen 
die wieder, auch bei eigenen Kunden!

> Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung
> habe.
Ist das eine Mietwohnung, dann hat der Hauseigentümer da nur Rechte 
dran, um dir deine Whng. mit allen nötigen Anschlüssen zu versorgen.

> Ändert das etwas an euerer Einschätzung?
Schon wieder so ein Spruch .. Einschätzungen, klär das mit dem 
Hs-Eigentümer oder Vermieter! Oder willst du hier noch ne Rechtsberatung 
kostenfrei haben?
Du kannst natürlich auch die Telekom beauftragen, nur kostenfrei oder 
günstig wird das bei denen nicht!
Und bezahlen muß es eh der Vermieter oder HS-Eigentümer, und der holt 
sich dann schon das Geld vom Richtigen. Der gibt dann das Ganze auch nur 
in Auftrag, weil sein Zuständigkeits- oder Verantwortungs-Bereich.

Zu dem ganzen Debakel wem was gehört oder wer was darf oder wie was 
gemacht wird... wen interessiert das hier eigentlich?
Hier weiß doch eh Jeder für sich selber alles besser!

von (prx) A. K. (prx)


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Die Wikipedia ist zwar nicht so sicher wie ein Urteil, dafür aber 
billiger: "Auch die Abschnitte von Kabel- oder Rohrleitungen, die 
mehrere Wohnungen versorgen und durch eine Wohnung (Sondereigentum) 
führen, gehören zum Gemeinschaftseigentum."

Man könnte sich natürlich nun trefflich darüber streiten, ob sie 
ursprünglich zum Sondereigentum gehörte und durch spätere Anzapfung in 
der anderen Wohnung...

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Wenn es sich hier um eine Wohneigentumsgemeinschaft handelt, dann
> befinden sich alle Versorgungsleitungen, egal ob Heizung, Wasser, Strom,
> Telefon und TV-Kabel, im Gemeinschaftseigentum.

Das ist keineswegs zwingend. Zwangsläufig im Gemeinschaftseigentum 
stehen nur solche Einrichtungen, die mehreren Wohnungen zu dienen 
bestimmt sind; die sondereigentumsfähigen Einrichtungen können es sein. 
Je nachdem ergeben sich unterschiedliche, mitunter erhebliche, 
Kostenfolgen. Wie es sich beim TO verhält, können wir nicht wissen; die 
Mitteilung. Er habe durchcziehen an seinem Kabel den Netzuugang des 
Nachbarn gekillt, lässt allerdings aufmerken.
Was da genau installiert wurde, können wir nicht beurteilen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Auch die Abschnitte von Kabel- oder Rohrleitungen, die
> mehrere Wohnungen versorgen und durch eine Wohnung (Sondereigentum)
> führen, gehören zum Gemeinschaftseigentum."

Sagte ich doch!

Ich kann ein Lied davon singen!

michael_ schrieb:
> Stell den Zustand wie vor dem Eingriff wieder her und gut ist es.
> Danach ist Zeit über Weiteres in Ruhe nachzudenken.

hast du nicht mitgelesen?

Er hat es abgerissen und an die Verteilerstelle kommt er nichtmehr dran, 
der Nachbar hat alles unter Putz gelegt.

Ich glaube, ab einer bestimmten Zahl von Posts, muss alles wiederholt 
werden.

von Oliver S. (oliverso)


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(prx) A. K. schrieb:
> Die Wikipedia ist zwar nicht so sicher wie ein Urteil, dafür aber

auch völlig irrelevant.

Was Gemeinschaftseigentum ist, und was nicht, bestimmt einzig und 
alleine die Teilungserklärung, die für diese Eigentümergesellschaft 
gilt. Sollte da tatsächlich das drinstehen, was der Verwalter dem TO 
mitgeteilt hat, dann ist das so. Nur glaube ich das halt nicht.

Oliver

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das ist keineswegs zwingend.

Zwingend ist garnichts und viele Verträge sind auch so gestaltet, dass 
Juristen nicht arbeitslos werden.

Jedoch kann man davon ausgehen, dass Verhältnisse welche nicht explizit 
im Vertrag, eine Teilungserklärung ist gleichbedeutend mit Vertrag, 
geregelt sind, so behandelt werden wie es allgemein üblich ist.....und 
üblicherweise sind Versorgungsleitungen jedweder Art 
Gemeinschaftseigentum.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich glaube, ab einer bestimmten Zahl von Posts, muss alles wiederholt
> werden.

Sinnlos; hier lesen manche eh nur das, was entweder zur eigenen Meinung 
passt oder sich mühelos widerlegen uu lassen scheint.

von Telefonmann (Gast)


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Niemand schrieb:
> Zu dem ganzen Debakel wem was gehört oder wer was darf oder wie was
> gemacht wird...

So weit ich weiß, darf der Nachbar sogar die Telefonleitung eines 
anderen Mieters problemlos anzapfen. Es spricht nichts dagegen (Recht 
auf Kommunikation).

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Wenn es sich so verhält, dass das Kabel in Deinem Sondereigentum steht,
> dann musst Du zwar selbst für Reparatur und Instandhaltung aufkommen,
> brauchst aber auch niemanden zu fragen.

Was dazu führen könnte, dass die praktisch gleiche Arbeit zweimal 
durchgeführt wird. Einmal vom TO für seine Leitung. Dann steht der 
Nachbar aber immer noch ohne Anschluss da, und die bisher unrechtmässig 
genutzte Leitung ist für ihn nun tabu. Ergibt mindestens zwei Verlierer.

Und irgendwie mitnehmen sollte er den Nachbarn wohl schon. Immerhin 
verläuft die bisherige Leitung durch dessen Wohnung, und wenn man 
zumindest diese Leitungsführung beibehalten will, muss man da ran. Es 
sein denn, der TO verlegt sie anderweitig bis zum APL. Das wird dann 
vmtl noch teurer.

Es könnte also sein, dass Kooperation für beide günstiger verläuft. Dann 
verlieren bloss die nicht erforderlichen Anwälte. ;-)

: Bearbeitet durch User
von michael_ (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> michael_ schrieb:
>> Stell den Zustand wie vor dem Eingriff wieder her und gut ist es.
>> Danach ist Zeit über Weiteres in Ruhe nachzudenken.
>
> hast du nicht mitgelesen?
>
> Er hat es abgerissen und an die Verteilerstelle kommt er nichtmehr dran,
> der Nachbar hat alles unter Putz gelegt.

Man wird doch an die abgerissenen Drähte wieder rankommen.
Und irgendwie zusammenzwirbeln.
Und etwas Putz ist doch auch nicht die Welt.

von Reinhard S. (rezz)


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Sven L. schrieb:
> Dir hätte auffallen müssen / können , das das 2. Paar im APL auch
> angeschlossen ist, aber ist ja nun eh zu spät...

Alter Zweitanschluss in der gleichen Wohnung... Abgesehen davon, das man 
als Otto-Normal-Kunde am APL eh nicht rumfummeln sollte.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Was dazu führen könnte, dass die praktisch gleiche Arbeit zweimal
> durchgeführt wird. Einmal vom TO für seine Leitung. Dann steht der
> Nachbar aber immer noch ohne Anschluss da, und die bisher unrechtmässig
Das wissen wir nicht. Um es richtig schön absurd zu machen: falls die 
Wohnung des TO die letzte an dieser Leitung sein sollte, dann wäre es 
möglich, dass der letzte Leitungsabschnitt, der ausschließlich seine 
Wohnung versorgt, sein Sondereigentum ist ind die Leitung davor 
Gemeinschaftseigentum. Nur ist das eher nicht überwiegend 
wahrscheinlich.
> genutzte Leitung ist für ihn nun tabu. Ergibt mindestens zwei Verlierer.
>
Wenn der wirklich gezapft hätte ...
Auch nicht eben die wahrscheinlichste Lage.
> Und irgendwie mitnehmen sollte er den Nachbarn wohl schon. Immerhin
> verläuft die bisherige Leitung durch dessen Wohnung, und wenn man
> zumindest diese Leitungsführung beibehalten will, muss man da ran. Es
> sein denn, der TO verlegt sie anderweitig bis zum APL. Das wird dann
> vmtl noch teurer.
Vermutlich wäre es das beste, zwei Leitungen auf derxalten Trasse 
einzuziehen.
>
> Es könnte also sein, dass Kooperation für beide günstiger verläuft. Dann
> verlieren bloss die nicht erforderlichen Anwälte. ;-)
Das sollte auf jeden Fall vermieden werden, so etwas führt zuverlässig 
ins Verderben!
:DDD

von Phasenschieber S. (Gast)


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michael_ schrieb:
> Man wird doch an die abgerissenen Drähte wieder rankommen.
> Und irgendwie zusammenzwirbeln.
> Und etwas Putz ist doch auch nicht die Welt.

Ich glaube, du bist Theoretiker ;-)

Hast du schonmal versucht ein abgerissenes Kabel wieder zurück zum 
Ursprung zu führen, wenn selbiger eingeputzt ist?

Kann man machen, aber da muss man erstmal den Nachbarn von der 
Notwendigkeit überzeugen den Putz aufzukloppen, das ginge eventuell 
noch, aber dessen Frau...und dann solls wer bezahlen?

okay, kann man viell. selbst machen, aber eventl. kommt dann die 
Nachbarsfrau und hat ab dem Tag immer Störungen auf der Leitung....und 
kann nachts nichtmehr schlafen...wegen der Felder die du durch Entfernen 
der Schirmung verursacht hast, das muss man der Frau mal sagen....und 
durch die gemeinsame Leitungsführung hast du die Nachbarn all die 
vergangene Zeit abgehört...sollte man der Nachbarin auchmal sagen.

Oh weh...da kommt was auf den TO zu....

von Sven L. (sven_rvbg)


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Reinhard S. schrieb:
> Alter Zweitanschluss in der gleichen Wohnung... Abgesehen davon, das man
> als Otto-Normal-Kunde am APL eh nicht rumfummeln sollte.
Das ist der Punkt. Wenn man weiß was man tut, kann man vorher die 
Leitung "durchklingeln".

Scheint aber bei DIY eh so nen grundlegendes Problem zu sein:
Mit wenig bis keiner Ahnung etwas tun und wenn es schief geht bei 
anderen Fragen was man tun kann und versuchen die Schuld noch irgendwo 
bei anderen zu suchen.

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> falls die
> Wohnung des TO die letzte an dieser Leitung sein sollte, dann wäre es
> möglich, dass der letzte Leitungsabschnitt, der ausschließlich seine
> Wohnung versorgt, sein Sondereigentum ist ind die Leitung davor
> Gemeinschaftseigentum. Nur ist das eher nicht überwiegend
> wahrscheinlich.

Glaubst du wirklich, dass der Jurist, welcher die Teilungserklärung 
erstellt hat, ohne Notwendigkeit ein Sondernutzungsrecht für eine 
Telefonleitung, für einen einzelnen Eigentümer eingebracht hat?

Das ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto für mich, denn ich 
spiele kein Lotto.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Das ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto

Percy N. schrieb:
> Nur ist das eher nicht überwiegend wahrscheinlich.

Erkennst Du die semantische Nähe?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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S. K. schrieb:
> Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung
> habe.
> Ändert das etwas an euerer Einschätzung?

Mist passiert halt. Die Welt würde sehr farblos werden ohne das.

Es gibt hier die Möglichkeit einen Streit um des Kaisers Bart zu führen.
Angemerkt sei, dass das mit dem eigenen privaten Kabel nicht so weit her 
sein kann, denn sonst wäre es nicht angezapft worden. Durchaus nicht 
ganz auszuschließen, dass alles was ab der Anzapfung wäre, erst privates 
Eigentum sei. Bei Gemeinschaftseigentum könnte vielleicht per 
Gemeinschaftsbeschluss festgelegt werden, dass der Verursacher aufkommen 
muesse, komplett oder mit höheren Anteil.

Was Dein Nachbar und Du benötigst, ist eine pragmatische Lösung.

Die erst Frage wäre, ob Du mit Deinem Nachbarn sprechen kannst und was 
ihr übergangsweise bis zur Reperatur ausgemacht habt. Gut wäre es auch 
die Hausverwaltung auf den laufenden Stand zu halten.

Rein technisch anzumerken wäre allerdings, dass ein gemeinsames solches 
Kabel mit Leitungen des alten Telefonstandards nicht gerade gut ist für 
schnelles Internet und zuverlässiges Internet (kurze Verbindungsabbrüche 
bei hohen Datenaufkommen).
Das Verlegen einer besseren Zuleitung wäre für Deinen Nachbarn und Dich 
auf jeden Fall von Vorteil. Der Unfall oder das Mißgeschick wäre jetzt 
eine gute Gelegenheit auf einen aktuellen besseren Stand zu bringen.

von (prx) A. K. (prx)


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Dieter D. schrieb:
> Es gibt hier die Möglichkeit einen Streit um des Kaisers Bart zu führen.
> Angemerkt sei, dass das mit dem eigenen privaten Kabel nicht so weit her
> sein kann, denn sonst wäre es nicht angezapft worden.

Ich würde nicht darauf wetten, dass für einen nachträglich angebrachten 
Zweig eigens die Teilungserklärung bemüht wurde.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ich würde nicht darauf wetten, dass für einen nachträglich angebrachten
> Zweig eigens die Teilungserklärung bemüht wurde.

Wenn, dann ein Beschluss der WEG.

von Matthias L. (limbachnet)


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Die Frage, ob Inhouse-Telefonleitungen der Telekom gehören oder dem 
Hauseigentümer erlebte im letzten Jahr eine Renaissance, und zwar durch 
den BREKO: 
https://www.teltarif.de/breko-telekom-glasfaser-inhouse-bnetza/news/77160.html

Es gab Zeiten, in denen hat die Telekom auch Inhouse-Leitungen ohne 
Extra-Kosten gelegt und das Netz reichte damals bis zur 1. TAE. Es gab 
aber andere (neue) Zeiten, in denen reicht das Netz nur bis zum APL und 
der Hauseigentümer darf und muss sich selbst um die Inhouse-Leitungen 
kümmern.

In der Realität hat sich wohl bis vor kurzem kaum jemand um diese 
Eigentumsverhältnisse gekümmert, wenn ein TK-Versorger eine Doppelader 
brauchte und im Haus ein freies Exemplar gefunden hat, dann hat er das 
eben benutzt...  Erst der BREKO hat das Thema hochgeholt - wobei ein 
wenig unklar ist, warum die Glasfaser-Versorger überhaupt auf die ollen 
Strippen mit höchstens CAT.3 drauf möchten und warum sie nicht lieber 
eine eigene Cat5e-Strippe im Haus verlegen.

Wenn heute die Möglichkeit besteht, für den Nachbarn und den TE jeweils 
eine neue Leitung vom APL aus zu ziehen, dann ist das sicher die beste 
Lösung - wieviel Putz dafür wirklich aufgeklopft werden muss, ist ja 
auch unklar. Wenn das anständig ausgeführt wird, wird unabhängig von den 
formaljuristischen Eigentumsverhältnissen hinterher wohl niemand 
meckern. Aber wer etwas kaputt macht, der muss es auch reparieren...

von ACDC (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Rein technisch anzumerken wäre allerdings, dass ein gemeinsames solches
> Kabel mit Leitungen des alten Telefonstandards nicht gerade gut ist für
> schnelles Internet und zuverlässiges Internet (kurze Verbindungsabbrüche
> bei hohen Datenaufkommen).

Die 7,5 Meter sind sowas von egal.
Sicher ist eine schlechte Installation nicht gut.
Aber 7,5 Meter machen da wirklich überhaupt nix aus.

von Hmmm (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> wobei ein
> wenig unklar ist, warum die Glasfaser-Versorger überhaupt auf die ollen
> Strippen mit höchstens CAT.3 drauf möchten und warum sie nicht lieber
> eine eigene Cat5e-Strippe im Haus verlegen.

Weil es Geld kostet. Da werden im Idealfall Subunternehmer 
rausgeschickt, die innerhalb weniger Minuten im Keller das vorhandene 
Kabel auf ihren DSLAM klemmen, beim Kunden testen, ob das Signal 
ankommt, und wieder ins Auto springen.

Bei Neubauten sieht's anders aus, da können sie auch ohne Riesenaufwand 
die Glasfasern bis in die Wohnungen ziehen.

von Reinhard S. (rezz)


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Matthias L. schrieb:
> wobei ein
> wenig unklar ist, warum die Glasfaser-Versorger überhaupt auf die ollen
> Strippen mit höchstens CAT.3 drauf möchten und warum sie nicht lieber
> eine eigene Cat5e-Strippe im Haus verlegen.

Da kannst du auch gleich Glasfaser im Haus verlegen, tust du dich 
leichter und sparst die Technik im Keller.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Es gab Zeiten, in denen hat die Telekom auch Inhouse-Leitungen ohne
> Extra-Kosten gelegt und das Netz reichte damals bis zur 1. TAE. Es gab
> aber andere (neue) Zeiten, in denen reicht das Netz nur bis zum APL und
> der Hauseigentümer darf und muss sich selbst um die Inhouse-Leitungen
> kümmern.

Jetzt kommen immermehr Leute, die das bereits Geschriebene wiederholen.
Scheinbar sind sie zu faul alles erstmal zu lesen.

Wo sind wir jetzt? Bei Post 57.
Ein Thread sollte auf eine Anzahl von max. 30 Posts begrenzt werden.

Das ist der Punkt wo ich aussteige.

von Maxe (Gast)


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S. K. schrieb:
> Telekom
> Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert. Ich habe dann
> das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls
> aus Versehen vom Internet "abgeklemmt".

> In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert
> und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen
Meiner Meinung nach haftet der Eigentuemer ab der urspruenglichen 
Anschlussdose. Dass diese verlegt wurde, ist sein Pech, auch wenn ers 
nicht war und nicht davon wusste (mitgekauft). Auf jedenfall koennen 
nicht Dritte fuer Umbauten in Wohnungen haften, gerade wenn es sich bei 
der Leitung um Gemeinschaftseigentum handelt. Wie es mit der Leitung 
zwischen Verteiler und Wohnung aussieht ist eine andere Frage, das hoert 
sich aber nach der Schilderung unproblematisch an, wenn die originale 
Dose erstmal zugaenglich ist.

(Dass die Verlaengerung ins Wohnzimmer vielleicht mit der originalen 
Wohnungszuleitung durchgefuehrt wurde?)

von Matthias L. (limbachnet)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Das ist der Punkt wo ich aussteige.

Danke.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Danke.

Bittesehr gerne.

Darfst dich weiterhin versuchen zu profilieren, indem du längst Gesagtes 
wiederholst.

von Matthias L. (limbachnet)


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Immerhin bin ich in der Lage, GANZE Posts zu lesen und muss mir nicht 
einzelne Absätze herausgreifen, um darüber dämliches Zeug zu 
schreiben...

Sich darüber zu beschweren, dass andere (angeblich) nicht den ganzen 
Thread lesen würden, wirkt ziemlich armseelig, wenn man selbst nicht mal 
in der Lage ist, das einzelne Posting komplett zu erfassen, auf das man 
sich bezieht.

von michael_ (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> michael_ schrieb:
>> Man wird doch an die abgerissenen Drähte wieder rankommen.
>> Und irgendwie zusammenzwirbeln.
>> Und etwas Putz ist doch auch nicht die Welt.
>
> Ich glaube, du bist Theoretiker ;-)

Eher andersrum.
Außer Sicherheitstechnischer Arbeiten wie Gasanlage oder Zählerschrank 
mach ich alles selber.

> Hast du schonmal versucht ein abgerissenes Kabel wieder zurück zum
> Ursprung zu führen, wenn selbiger eingeputzt ist?
>
> Kann man machen, aber da muss man erstmal den Nachbarn von der
> Notwendigkeit überzeugen den Putz aufzukloppen, das ginge eventuell
> noch, aber dessen Frau...und dann solls wer bezahlen?

Wenn das ne Fa. macht, ist gleich ein Teuro weg.
Mit einem Hunderte ist der Nachbar sicher überzeugt.
Und ein Loch mit etwas Mörtel zumachen ist doch harmlos.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> armseelig

Nichtnur inhaltlich, sondern auch orthographisch hast du nichts drauf.
Lern´ erst mal richtig schreiben.

Beitrag #6461666 wurde von einem Moderator gelöscht.
von S. K. (pillepalle12345)


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Hallo,

ich sage zum Tagesende, VIELEN Dank für die zahlreichen Kommentare und 
Beteiligung.

Danke für eure Zeit und eure Hilfe.

Grüße
Pillepalle

von Ralf X. (ralf0815)


Angehängte Dateien:

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Mit der echten Problemlösung hat sich kaum jemand beschäftigt, 
allerdings kamen vom TO auch wenig Hinweise, die das unterstützt hätten.
Aber keine entsprechenden Nachfragen.
Letzteres gilt auch für die zivilrechtliche Bewertung, (fast) jeder 
bläst irgendetwas bei, das wenig hilfreich ist.

Da der TO sein/das Kabel über mindestens(?) zwei Etagen "rausgezogen" 
hat, sollte da doch ein Rohr vorhanden sein.
Hat er denn wenigstens für sich selber mit dem alten Kabel ein neues 
Kabel oder wenigstens einen Führungsdraht nachgezogen?
Oder lag das eh alles relativ offen?

Mittels des alten Kabels sollte sich halbwegs nachvollziehen lassen, in 
welchem Höhenbereich die ehemalige Abzweigung zur untersten Wohnung 
geschaffen wurde.
Bei der Kürze der Trennungsstelle können die Klemmen der damit 
verbundenen Leitung auch nur knapp unterm Putz(?) liegen.
Der Bereich, der ggf. aufgemeisselt werden muss, sollte damit nicht 
allzu gross sein.
Die Suche nach Hohlräumen mittels Hämmerchen wurde ja schon angeführt, 
aber auch in der betroffenen Wohnung kann man Unterputzleitung 
verfolgen.

Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren 
Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes 
klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem 
Leitungseigentum steht, bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen 
lässt.

Die vorübergehende Nichtversorgung der unteren Wohnung liesse sich 
übrigens temporär mit zwei alten Fritzboxen überbrücken, bis weiteres 
abgeklärt und repariert ist.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Ralf X. schrieb:
> Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren
> Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes
> klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem
> Leitungseigentum steht, bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen
> lässt.
Verwalter ziehen sich in der Regel recht schnell aus der Affäre wenn es 
unschön wird.

Ne zu erst gehören mal die Eigentumsverhältnisse geklärt.

2 Mieter oder 2 Eigentümer oder je ein Mieter und je ein Eigentümer.

Als Eigentümer darf ich an meinem Eigentum anders rumfummeln, als ein 
Mieter es darf. (Jetzt mal noch fachliche Qualifikation außer acht 
gelassen.)

Was Deine Hinweise zur Fehlersuche angehen, da hast Du sicherlich recht.

Hier im Thread ist mangels Informationen aber ja das Meiste reine 
Spekulation, da es einfach an Info's und ggf. Bildern fehlt.

von Mani W. (e-doc)


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S. K. schrieb:
> 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel
> seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch
> angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen.

S. K. schrieb:
> Jetzt ist die Frage:
> Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie
> unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig
> jederzeit sein?

Das sag dem, der sich drangehängt hat!

von Ralf X. (ralf0815)


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Sven L. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren
>> Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes
>> klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem
>> Leitungseigentum steht, bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen
>> lässt.

> Verwalter ziehen sich in der Regel recht schnell aus der Affäre wenn es
> unschön wird.

Das versuchen leider sehr viele, die einen Schaden zu verantworten 
haben.
Dennoch ist für die zivilrechtliche Aufarbeitung HIER an erster Stelle 
zu klären, ob die Aussage des TO nachweisbar ist.
Je nach Ausfall der Antwort, tun sich erst weitere ggf. zu klärende 
WEITERFÜHRENDE Sachverhalte auf.

> Ne zu erst gehören mal die Eigentumsverhältnisse geklärt.
>
> 2 Mieter oder 2 Eigentümer oder je ein Mieter und je ein Eigentümer.
>
> Als Eigentümer darf ich an meinem Eigentum anders rumfummeln, als ein
> Mieter es darf...

Manches lässt sich schon dem Kommentar des TO von 01.11.2020 16:46 
entnehmen, sofern da alles stimmt und ich das richtig interpretiere.
Eineindeutig ist es natürlich nicht, dass der TO auch der Eigentümer 
SEINER Wohnung ist.
Aber ein Mieter hätte es i.d.R. nicht als seine Aufgabe angesehen, eine 
von einem Telekom Techniker als defekt gemessene Leitung selber 
auszutauschen, sondern seinen Vermiter zur Beseitigung eines Mangels 
seinen Vermieter aufgefordert.
Besser wäre natürlich auch hier eine eineindeutige Aussage des TO.
WENN er Mieter ist/wäre, stellt sich die Frage, wer sein vertraglicher 
Ansprechpartner bei Problemen ist.
Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass ein Mieter einen Verwalter 
fragt, wem "seine" Telefonleitung vom Obergeschoss in den Keller gehört 
und diese einfach austauscht, wenn diese (angeblich?) seinem Vermieter 
gehört.
Aber möglich ist natürlich immer alles. :-)

WENN der TO aber Eigentümer SEINER Wohnung ist UND Eigentümer der 
unteren Wohnung, würde sich seine Frage kaum stellen.
Wohl auch nicht, wenn ihm die untere Wohnung nicht gehört, er diese aber 
zusätzlich gemietet hat.
Ok, aber selbst das ist nicht eineindeutig. :-)


> Was Deine Hinweise zur Fehlersuche angehen, da hast Du sicherlich recht.
>
> Hier im Thread ist mangels Informationen aber ja das Meiste reine
> Spekulation, da es einfach an Info's und ggf. Bildern fehlt.

Das ist ein generelles Promlem viele Foren, dass Fragesteller viele 
Informationen nicht liefern, oft auch noch sehr einseitig geschönt.
Aber gerade in diesem Thread wurde die Situation auch zu wenig 
hinterfragt, stattdessen lebten viele Foristen ihre Phantasien aus.

von Ralf X. (ralf0815)


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Mani W. schrieb:
> S. K. schrieb:
>> 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel
>> seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch
>> angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen.
>
> S. K. schrieb:
>> Jetzt ist die Frage:
>> Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie
>> unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig
>> jederzeit sein?
>
> Das sag dem, der sich drangehängt hat!

Gehörst Du zu den Foristen, die in einem Thread mit knapp 70 Einträgen 
nur das Eingangsposting lesen und daraufhin sofort s/D/einen Müll 
absondern musst, OHNE erst einmal dem Verlauf zu folgen?
Ist das zwanghaft?

Der TO führt selber an, das es zu (ggf.  mehreren?) Änderungen der 
Eigentumsverhältnisse kam.
Andere Foristen hatten schon reichlich darauf hingewiesen, dass die 
"Deutsche Post" lange die Leitungshoheit bis weit in die Wohnungen inne 
hatte.
Wer WANN mal die beiden Leitungspaare unter welchen Rechtsverhältnissen 
etwas standes-un-gemäss aufgeplittet hat, dürfte sich heute kaum noch 
aufklären lassen.
Auch (mehrfach) schon durchgekaut.
Was also soll der unnütze Müllkommentar?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich habe schon sehr viel erlebt, was Mieter meinten an der Mietsache 
rumpfuschen zu müssen, obwohl es eindeutig Sache des Vermieters gewesen 
wäre.

Das Resultat waren dann z.B. ein ausgebrannter Elektroverteiler oder 
eine nicht mehr korrekt funktionierende Antennenverteilanlage eines 
Wohnkomplexes.

Bei 2. meinte der Junior sich einfach ans LNB zu schalten. Damit hat er 
aber einfach mal eine komplette Ebene vom Multischalter getrennt.

Dann hat man es gerichtet und Ihm zugesagt, das er auch eine Dose in 
sein Zimmer bekommt, als man das nächste mal wieder da war, hat er sich 
einfach wieder angeschlossen. Sowas ist an Dreistigkeit fast nicht mehr 
überbietbar.

Die Mutter von dem meinte dann noch, es sei ja schließklich Ihre 
Schüssel, da dürfen Sie auch machen was Sie wollen. Jaja und die 
Satverteilung hat Sie auch eingebaut, sagten wir dann...

Da musste man Echt dem Vermieter den Hinweis geben, das er seinen 
Mietern untersagt an Elektroinstallationen rumzubasteln oder auf Dächern 
rum zu klettern.

Und dort sind noch mehr solcher Dinge vorgefallen.

Was nicht funktionierende Telefonleitungen angeht, da habe ich auch 
schon tolle Dinge erlebt. Da war der APL in der Mietsache von Mieter 1, 
ging mit 10 DA weiter in einen Schaltverteiler bei Mieter 2 und von dort 
mittels 2DA weiter in eine TA, von dieser dann ging eine DA weiter zu 
Mieter 3.

Das letzte Stück Leitung war so von UV zerfressen und brüchig, das das 
blanke Kupfer raus schaute und die TAE in der Wohnung war so defekt, da 
konnte nix ankommen.

Der Techniker am Schaltungstermin geht wieder. Der Mieter hat dann 
seinen Anschluss wieder gekündigt, da es ihn überfordert hat.

Am Ende ist der Kunde/Mieter der Dumme, der im Regen steht.
Was teilweise so an Vermietern rumrennt und was man schlechtes für viel 
Geld mieten kann, das glaubt mancher garnicht!

Letztendlich hat man die Beschädigte Leitung geschnitten, an 
nächstmöglicher Stelle in die Wohnung geführt und ist von dort aus 
weiter.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Letzteres gilt auch für die zivilrechtliche Bewertung, (fast) jeder
> bläst irgendetwas bei, das wenig hilfreich ist.

Ralf X. schrieb:
> Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren
> Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes
> klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem
> Leitungseigentum steht,

Was hätte Deiner Meinung nach zu "Teilungserklärung" und "WEG-Beschluss" 
noch weiter ausgeführt werden müssen? Und aus welchem Rechtsgrund sollte 
es auf die Äußerung des Verwalters ankommen bzw ob er dazu steht?
Findest Du Deinen Beitrag insoweit hilfreich? Wenn ja, warum?

>  bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen
> lässt.

Ja, schon sinnvoller, wenngleich  etwas spät. Welche bisher nicht 
genannten Beweismittel schweben Dir denn vor?

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Der TO führt selber an, das es zu (ggf.  mehreren?) Änderungen der
> Eigentumsverhältnisse kam.
Wo bzw Eigentum woran?
> Andere Foristen hatten schon reichlich darauf hingewiesen, dass die
> "Deutsche Post" lange die Leitungshoheit bis weit in die Wohnungen inne
> hatte.
Was bedeutet das Deiner Meinung nach bzw was ist die,Rechtsfolge?
> Wer WANN mal die beiden Leitungspaare unter welchen Rechtsverhältnissen
> etwas standes-un-gemäss aufgeplittet hat, dürfte sich heute kaum noch
> aufklären lassen.
Angenommen, das trifft zu. Wen siehst Du in der Darkegungs- ind 
Beweislast genau wofür? Unter welchen weiteren Voraussetzungen?
> Auch (mehrfach) schon durchgekaut.
Dann solltest Du die Fragen um so leichter beantworten können.
> Was also soll der unnütze Müllkommentar?
Ja,, was soll er?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Besser wäre natürlich auch hier eine eineindeutige Aussage des TO.

Was, bitte, ist eine bijektive Aussage?
Und wozu ist die nütze?

von Stefan F. (Gast)


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Niemand schrieb:
> Ganz falscher Ansatz, Meinungen sind halt nur Meinungen, und Viele hier
> sehen das als Unterhaltung an, da bist du hier völlig verkehrt.

Lustig, denn trotzdem hast du dir Zeit genommen, deine Meinung 
hinzuzufügen. Die sich übrigens mit den bereits geäußerten deckt.

(prx) A. K. schrieb:
> Es könnte also sein, dass Kooperation für beide günstiger verläuft. Dann
> verlieren bloss die nicht erforderlichen Anwälte. ;-)

Amen

von O'zapft is (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Was, bitte, ist eine bijektive Aussage?

bijektiv:

Bei der Abbildung einer mathematischen Menge jedem Urbild nur einen 
Bildpunkt und umgekehrt zuordnend

Prost 🍺

von S. K. (pillepalle12345)


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Guten Morgen euch Allen,

wie von einigen Beteiligten gewünscht, füge ich mehr Infos hinzu:

- Ich bin Eigentümer
- Die o.g. Aussage des Verwalters kann ich schriftlich beweisen (eMail)
- In der Teilungserklärung steht: "In Ergänzung dieser Bestimmungen wird 
festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören: ... .. f) die Starkstrom- 
Schwachstrom- und Antennenleitungen sowie die zur Aufnahme der 
Posteigenen Freisprechleitungen bestimmten Leerrohr von den 
Hauptsträngen an.

- Zu der Einschätzung, dass es "meine" Leitung war komme ich wie folgt:
Es ist eine Wohnanlage mit 3 baugleichen Häusern. Ich habe mich mit zwei 
Nachbarn in Verbindung gesetzt und geschaut wie es dort bei denen ist. 
Sie haben die baugleiche untere Wohnung.
Beide Nachbarn haben die Leitung ebenfalls ins Wohnzimmer versetzt, aber 
die alte Klemmstelle im Flur nicht verputzt sondern mit einer 
Telekom-Abdeckung versehen, sodass man jederzeit ran kann.
Und ein Nachbar sagte mir, dass nur die oberen Wohnungen mit Telefon 
versorgt worden waren. Als er diese kaufte sah er nur die Leitung von 
"oben" kommen und hat es vermieden, sich dranzuhängen, sondern hat sein 
eigenes Kabel eingezogen. Also bei Ihm sind derzeit zwei separate 
Leitungen vorhanden.

Somit wäre aus meiner Sicht gegeben, dass das bereits eingezogene Kabel 
für die Versorgung meiner Wohnung gedacht war und nicht beider 
Einheiten.

Was denkt ihr nun nach diesen Informationen? Fehlt etwas, dann füge ich 
es gerne hinzu..

Liebe Grüße, habt einen schönen Start in die Woche!

von Stefan F. (Gast)


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Es spielt keine Rolle, ob die Installation "sauber" ist. Du hast sie 
kaputt gemacht, also musst du dafür gerade stehen.

Wenn du jetzt anfängst, die Schuld (und damit die kosten) auf andere 
abzuwälzen zu wollen, artet es mit Sicherheit in einen Streit aus, an 
dem weitere Firmen mit verdienen.

Es liegt in deiner Hand, den Aufwand und damit die Kosten zu minimieren.

von Stefan F. (Gast)


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Ich möchte noch etwas ergänzen. Bei all dem Pessinismus scheint mir ein 
positiver Erfahrungsbericht angemessen:

Ich wohne in einem Altbau mit 9 Parteien, der aus Bruchsteinen vom Krieg 
ausgebaut wurde. Es fehlte offenbar an allen Baumaterialien, besonders 
Mörtel. Sprich: Da entspricht fast nichts den Normen und alles neigt 
dazu, auseinander zu fallen.

Ich habe da schon einiges kaputt gemacht. Doch ich konnte mich bisher 
immer mit dem Hausbesitzer auf eine pragmatische Lösung einigen. Manches 
durfte ich selbst reparieren, manches haben wir machen lassen. Oft hatte 
ich nur einen Teil der Kosten zu tragen, manchmal sogar gar nichts.

Zum Streit kam es nie, obwohl der Hausbesitzer ein Sparfuchs und 
Mieten-Hochtreiber ist. Vermutlich deswegen nicht, weil ich immer so auf 
ihn zu ging: "Hallo Herr xxxx, ich habe etwas kaputt gemacht. Wollen Sie 
sich das mal anschauen?".

von Johannes O. (jojo_2)


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S. K. schrieb:
> Somit wäre aus meiner Sicht gegeben, dass das bereits eingezogene Kabel
> für die Versorgung meiner Wohnung gedacht war und nicht beider
> Einheiten.

Das mag durchaus der Fall sein. Aber diese Position bringt dich hier 
nicht weiter.

Ich würde an dieser Stelle keinesfalls mit meinem Nachbarn Streit 
anfangen. Da gewinnt ihr beide nicht. Was nutzt es dir, wenn du Recht 
hast (und bekommst), dass danach euer Verhältnis zerstritten ist? Die 
Schuldfrage ist hier erst einmal NICHT zu klären. Das bringt das Kabel 
nicht wieder in die Wand. Auch die Kosten werden sich voraussichtlich im 
Rahmen halten, sehe es als Lehrgeld an. (Wenn du es selbst erledigst 
dann wird es extrem billig)

Fakt ist, dass beide Wohnungen eine neue Telefonleitung brauchen. 
Mindestens bei der unteren Wohnung ist dies mit etwas Aufwand verbunden. 
Hier werdet ihr nicht drum herum kommen.

Ihr habt doch eine große Überschneidung in Interessen: Das Telefon soll 
wieder gehen, dort muss ein Kabel rein. Dann überlegt nun zusammen, wie 
ihr das hinbekommt. Du kannst es dem Nachbarn auch so verkaufen, dass es 
jetzt richtig eingebaut wird, da ein besseres Kabel reinkommt etc. 
Stelle den Nutzen für ihn heraus.

Übrigens: Wenn die Dose überputzt ist und dort aktuell kein "neuer" 
Draht drin liegt: Dann bekommst du auch dein Kabel vermutlich nicht 
wieder rein, da du mit einem Einziehdraht durch keine Dosen durchkommst. 
In diesem Fall musst du auch an die Dose des Nachbars. Ein Loch ist 
übrigens schnell in die Wand gemacht. Dann macht aber bitte nicht den 
Fehler und gipst das Loch wieder zu. Baut da eine Abdeckung drauf, dann 
kommt ihr nochmal hin. Da spart ihr euch dann auch das Verputzen. (Ich 
spreche hier aus Erfahrung, ich hatte auch eine überputzte Dose die ich 
wieder freigelegt habe).

Beitrag #6461917 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6461920 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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S. K. schrieb:
> - Die o.g. Aussage des Verwalters kann ich schriftlich beweisen (eMail)
Darauf kommt es nicht an
> - In der Teilungserklärung steht: "In Ergänzung dieser Bestimmungen wird
> festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören: ... .. f) die Starkstrom-
> Schwachstrom- und Antennenleitungen sowie die zur Aufnahme der
> Posteigenen Freisprechleitungen bestimmten Leerrohr von den
> Hauptsträngen an.
Darauf schon: Es isr Deine Leitung.
Vorläufige Einschätzung:
Was das für Deinen Nachbarn bedeutet, hängt davon ab, wie nett Du sein 
möchtest.
Dafür bleibt es an Dir allein hängen, Deine Versorgung 
wiederherzustellen.

S. K. schrieb:
> Fehlt etwas, dann füge ich es gerne hinzu..
Es wäre schön, zu wissen, in welchem Zustand Du die Wohnung wann 
erworben hast. Es wäre immerhin denkbar, dass der Voreigentümer sich mit 
dem Eigentümer der anderen Wohnung über die gemeinsame Nutzung des 
Kabels geeinigt hat. Dann wird's kompliziert ...

Was Du mit der Info anfängst, ist eine politische Entscheidung, die 
allein Dir obliegt. Johannes hatte dazu schon weise Worte gesprochen.

: Bearbeitet durch User
von Kastanie (Gast)


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Für dein weiteres Vorgehen:

Sieh es mal aus Sicht deines Nachbarn.
Der hatte bis zum 'Tatzeitpunkt' eine funktionierende Verbindung.
Nun hat er keine mehr.
Eigentlich Grund genug, dass er 'angefressen' ist.
Vermutlich ist ihm vollkommen unklar, dass eine Adernpaar evtl. 
unrechtmäßig oder wie auch immer für sein Wohnung verwendet wurde.
Er hat das vermtulich auch nicht selbst so fabriziert.
ER ist momentan der Geschädigte.
Und der guten Beziehung wegen würde ich an deiner Stelle eine absolut 
selbstlose Lösung suchen.
Auf sein 'Recht' zus bestehen, wo dieses hier nichtmal geklärt ist, ist 
in Anbetracht dieser vergleichsweise harmlosen Geschichte vollkommen 
unangebracht.

Ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ist wichtiger als ein gutes 
Verwandtschaftsverhältnis!

von Sven L. (sven_rvbg)


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S. K. schrieb:
> - Zu der Einschätzung, dass es "meine" Leitung war komme ich wie folgt:
> Es ist eine Wohnanlage mit 3 baugleichen Häusern. Ich habe mich mit zwei
> Nachbarn in Verbindung gesetzt und geschaut wie es dort bei denen ist.
> Sie haben die baugleiche untere Wohnung.
> Beide Nachbarn haben die Leitung ebenfalls ins Wohnzimmer versetzt, aber
> die alte Klemmstelle im Flur nicht verputzt sondern mit einer
> Telekom-Abdeckung versehen, sodass man jederzeit ran kann.
> Und ein Nachbar sagte mir, dass nur die oberen Wohnungen mit Telefon
> versorgt worden waren. Als er diese kaufte sah er nur die Leitung von
> "oben" kommen und hat es vermieden, sich dranzuhängen, sondern hat sein
> eigenes Kabel eingezogen. Also bei Ihm sind derzeit zwei separate
> Leitungen vorhanden.
Ja und nur weil es bei 3 anderen Häusern anders war, was beweist das?

-Das die Vorvesitzer es ggf. anders entschieden hatten
-Das dem Elektriker das Kabel ausging und er einfach getreilt hat
-Das der Geselle an dem Tag keine Lust hatte ein 2. Kabel zu ziehen.
-Das man damals als der Bedraf bestand diese Lösung miteinader besprach.
>
> Somit wäre aus meiner Sicht gegeben, dass das bereits eingezogene Kabel
> für die Versorgung meiner Wohnung gedacht war und nicht beider
> Einheiten.
Warum wird Dein Eigentum dann durch die Wohnung des anderen verlegt und 
nicht durch das Geineigentum Hausflur?

Hast Du wenigstens Durchleitungsgebühren bezahlt.

>
> Was denkt ihr nun nach diesen Informationen? Fehlt etwas, dann füge ich
> es gerne hinzu..
Was fehlt: gesunder Menschenverstand und der gemeinsame Weg zur Lösung.

An meinem Haus hängt ein APL, an dem Hänge ich und mein 
Doppelhaushälftennahcbar. wein weiteres Kabel geht zu einem weiterem 
"Unter APL" den es in der Planauskunft nicht gibt, da hängen weitere 2 
Nachbarn dran.

Die Kabel sind bei Mir in der Wand eingeputzt.

Soll ich jetzt verlangen, das sich jeder einen eigenen APL bauen lässt, 
wenn mal etwas mit den Leitungen nicht mehr stimmen sollte?

Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen, 
diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen?

Merkste was?

von Maxe (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Warum wird Dein Eigentum dann durch die Wohnung des anderen verlegt und
> nicht durch das Geineigentum Hausflur?
So wie ich das verstehe, geht die Leitung nicht durch die Wohnung, 
sondern durch die Wand. Sonst bestuende das Problem der Zugaenglichkeit 
ja gar nicht. Und eine tragende Wand ist Gemeineigentum.

Es ist doch so: Die Leitung des TE war defekt, er musste sie wechseln. 
Fuer die Abzweigung kann er nichts. Auch ein Fachbetrieb haette die neue 
Leitung mithilfe der alten durchziehen muessen oder zumindest die alte 
entfernen um eine Chance beim Durchfaedeln zu haben.

Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern 
bei einem der Vorbesitzer, der die Dose verputzt hat. Selbst wenn der 
Abzweig abgesprochen war, muss der TE sein Leerrohr wohl nicht weiterhin 
zur Verfuegung stellen.

Aber ich wuerde dem Nachbarn, der auf meiner Leitung haengt definitiv 
keine Renovierung bezahlen. Er duerfte weiterhin das Leerrohr mitnutzen 
und ich wuerde beim Einfaedeln helfen. Aber in der fremden Wohnung 
rumklopfen auf keinen Fall, das verursacht nur neue noch 
schwerwiegendere Probleme.

von Stefan F. (Gast)


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Maxe schrieb:
> Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern
> bei einem der Vorbesitzer

Tolle Erkenntnis, du willst würdest also ernsthaft Vorbesitzer belangen? 
Er wird sicher nicht freiwillig darauf eingehen. Viel Spaß bei den damit 
verbundenen Kosten.

Fakt ist, der TO hat seinem Nachbarn sein Internet kaputt gemacht. Also 
muss er dafür sorgen, dass es wieder funktioniert.

In vorliegenden Fall könnte man sogar sagen, dass der TO nicht 
fachgerecht gearbeitet hat. Ein Fachmann hätte das Kabel nicht heraus 
gerissen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass es frei ist. Da bewegt 
er sich auf ganz dünnem Eis.

Jeder Versuch, die Schuld auf andere abzuwälzen (egal ob zu Recht oder 
nicht) wird die Kosten drastisch erhöhen und das Verhältnis zum Nachbarn 
zerrütten. Also eine loose-loose Taktik.

Wenn ich jemandem einen Ball ans Fenster werfe und das dann unerwartet 
kaputt geht, muss ich auf dafür gerade stehen. Es spielt keine Rolle, ob 
das Fenster sachgerecht montiert oder bereits vorgeschädigt war.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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S. K. schrieb:
> Was denkt ihr nun nach diesen Informationen? Fehlt etwas, dann füge ich
> es gerne hinzu..

Wenn ein Thread zu lange werden sollte, empfiehlt es sich wenigsten alle 
Beiträge des TO zu lesen. Wird es zuviel an Beiträgen fällt es schwer 
dann noch hundertprozentig zu unterscheiden, welche Info wirklich nur 
vom TO kam, sofern man selbst kein Roboter oder Androide ist. Seiten des 
TO gibt es bisher vier Beiträge.

1) Die erst Frage wäre, ob Du mit Deinem Nachbarn sprechen kannst?
(Unabhängig davon ob es am Nachbarn oder an Dir liegt.)
Was habt ihr übergangsweise bis zur Reperatur ausgemacht?

2) Sind der Nachbar und Du in der Lage gemeinsam zwei ordentliche Kabel 
zu verlegen?

3) Was für ein neues Kabel (Typ usw.) hast Du nun eingezogen, oder blieb 
es nur bei dem Versuch?
(Vielleicht wollte der TO nur das Kabel herausziehen, den Bruch flicken 
und dann wieder einführen, wie ein anderer Thread vor einigen Jahren. 
Daher Frage 2))

4) Vom Anschlusspunkt im Haus stellt sich die Frage, wie verkabelt 
wurde.
Gibt es nur ein Leerrohr für alle Leitungen - mit Abzweigungen zur 
Wohnung - zu eng um drei Kabel aufzunehmen, gibt es zwei oder drei 
Leerrohre, usw.
Eine ordentliche Skizze wäre meistens aufschlußreicher als tausende von 
Worten.

5) Kann ein zweites Kabel bis zu der Abrissstelle beim Nachbarn durch 
das Rohr (sofern vorhanden) gezogen werden als Flicklösung?

6) Manchmal fehlt auch die Anregung zu anderen Lösungswegen. Habt Ihr 
auch schon daran gedacht, dass die DSL-Zuleitung beim Nachbarn in die 
Fußleiste (Boden-Wand) gelegt werden könnte?

Auf Rechtsauskünfte aus einem Forum sollte man in der Regel nicht seine 
Argumentationskette aufbauen. Übrigens sieht das hier mehr nach einem 
Fall mit unterschiedlichen Mitverschulden aus. Ohne Ortsbesichtigung 
bleibt vieles nur Spekulation.

Nach dem Verursacherprinzip müßte der TO mindestens vom AP eine Leitung 
bis zum Nachbarn ziehen lassen und an der Stelle, wo die Abzweigung war, 
läßt er 10m Kabel heraushängen für die weitere Verlegung.

von Sparky (Gast)


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S. K. schrieb:
> In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert
> und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen um
> wieder ran zukommen,

Dann hat der Nachbar ein Problem, er hat eine verputzte Verteilerdose.

Wer Verteilerdosen verputzt, oder verputzte Verteilerdosen 
akzeptiert/gekauft hat, muss in Kauf nehmen, dass bei einem Kabelfehler 
der Verputz entfernt werden muss.
Verteilerdosen sind eben Verteilerdosen und gehören nicht verputzt!

Das ist aber gar nicht schlimm, so etwas wieder zu öffnen, viel 
schlimmer sind verpflasterte Revisionsschächte....da kann ich ein Lied 
von singen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Wenn ich jemandem einen Ball ans Fenster werfe und das dann unerwartet
> kaputt geht, muss ich auf dafür gerade stehen. Es spielt keine Rolle, ob
> das Fenster sachgerecht montiert oder bereits vorgeschädigt war.

Anderer Meinung nur der Gesetzgeber, § 254 BGB.

Dieter D. schrieb:
> Auf Rechtsauskünfte aus einem Forum sollte man in der Regel nicht seine
> Argumentationskette aufbauen.
Wohl wahr. Aber der TO wirkt plietsch genug, ohnehin einen Anwalt 
aufzusuchen, falls es irgendwo klemmen sollte. Nicht etwa, weil aktuell 
so gigantische Kosten im Raum stünden, sondern weil Weiterungen für die 
,Zukunft besser.schon jetzt begegnet werden sollte.
> Übrigens sieht das hier mehr nach einem
> Fall mit unterschiedlichen Mitverschulden aus.
Das wirkt vor allem ausgesprochen unübersichtlich. Im Streitdall wird 
das auf eine Entscheidung nach Beweislast hinauslaufen können.
> Ohne Ortsbesichtigung
> bleibt vieles nur Spekulation.
Auch danach, nach derzeitigem Erkenntnisstand.
Dieter D. schrieb:
> Nach dem Verursacherprinzip
Warum sollte das hier gelten?

Maxe schrieb:
> Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern
> bei einem der Vorbesitzer, der die Dose verputzt hat. Selbst wenn der
> Abzweig abgesprochen war, muss der TE sein Leerrohr wohl nicht weiterhin
> zur Verfuegung stellen.
Fraglich. Spätestens hier wird es interessant. Wer  Spaß daran hat, kann 
ja mal untersuchen, ob es zwischen Eigentumswohnungen so etwas wie eine 
Grunddienstbarkeit gibt. Oder etwas Ähnliches. Und ob das im Grundbuch 
stehen muss ...

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Also eine loose-loose Taktik.
Das führt dann zu Entspannung auf beiden Seiten.
SCNR

: Bearbeitet durch User
von Sparky (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Also eine loose-loose Taktik.

schreibs doch einfach in deutsch, denn englisch beherrschst du nicht!

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Ich stelle mir gerade vor, es stünde eine riesige (schwer demontierbare)
Schrankwand vor der verputzen Dose. Dann wird's richtig lustig...

: Bearbeitet durch User
von Maxe (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern
>> bei einem der Vorbesitzer
>
> Tolle Erkenntnis, du willst würdest also ernsthaft Vorbesitzer belangen?
> Er wird sicher nicht freiwillig darauf eingehen. Viel Spaß bei den damit
> verbundenen Kosten.
Nein, natürlich nicht. Der aktuelle Besitzer hat den Pfusch des 
Vorbesitzers mitgekauft. Wenn im Strang was kaputt geht, muss das 
repariert werden. Und der TE hat natürlich das Recht, dort eine neue 
Leitung einzuziehen. Wäre es Gemeinschaftseigentum, wäre der in der 
anderen Wohnung trotzdem für seinen Teil, d.h. für die verspachtelte 
Dose verantwortlich. Scheint aber ja nichtmal Gemeinschaftseigentum zu 
sein.

Percy N. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern
>> bei einem der Vorbesitzer, der die Dose verputzt hat. Selbst wenn der
>> Abzweig abgesprochen war, muss der TE sein Leerrohr wohl nicht weiterhin
>> zur Verfuegung stellen.
> Fraglich. Spätestens hier wird es interessant.
Ja, das ist dann schon eine kompliziertere Geschichte. Grundsätzlich 
gilt aber ein Gewohnheitsrecht, das aus einer Einwilligung des 
Vorbesitzers entstand, soviel ich weiß nur personenbezogen, erlischt 
also bei Verkauf. Und da der TE von der Nutzung nichts wusste, konnte 
auch kein neues Recht dem Anderen gegenüber entstehen.

> Wer  Spaß daran hat, kann
> ja mal untersuchen, ob es zwischen Eigentumswohnungen so etwas wie eine
> Grunddienstbarkeit gibt. Oder etwas Ähnliches. Und ob das im Grundbuch
> stehen muss ...
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>> Also eine loose-loose Taktik.
> Das führt dann zu Entspannung auf beiden Seiten.
> SCNR
Anderes Szenario: Der TE gibt klein bei, bestellt einen Handwerker, der 
die Leitung legt, neu tapeziert. Die Arbeit des Handwerkers ist nicht so 
akkurat, wie sich das der Nachbar vorstellen möchte. Die Internetleitung 
macht sporadisch Probleme, was am Netz von außen liegt.
Ja, das macht die Nachbarschaftlichen Beziehungen viel einfacher...

--
Was der TE auch noch machen kann, um dem Mitnutzer seine Situation klar 
zu machen und zukünftigen Problemen vorzubeugen, ist ein Nutzungsvertrag 
seines Leerrohres aufzusetzen. Darin ist dann geregelt, dass der Nachbar 
das Leerrohr entgeltfrei mitnutzen kann, für seine Leitung selbst 
verantwortlich ist, ein ordentlicher Zugang für Reparaturen vorhanden 
sein muss und der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.

von Stefan F. (Gast)


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Maxe schrieb:
> ein Nutzungsvertrag seines Leerrohres aufzusetzen

Na klar. Wenn ich der geschädigte Nachbar wäre, würde ich ihm einen 
Vogel zeigen. Mit dem Vertrag darf er sich gerne mal den Popo abwischen.

von (prx) A. K. (prx)


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Sparky schrieb:
>> Also eine loose-loose Taktik.
>
> schreibs doch einfach in deutsch, denn englisch beherrschst du nicht!

Wenn du dir das Bild oben noch einmal ansiehst, wirst du genug lose 
Enden finden, um seine Aussage zu bestätigen. ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Maxe schrieb:
> der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.

Dann kann man' s auch gleich lassen ...

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Na klar. Wenn ich der geschädigte Nachbar wäre, würde ich ihm einen
> Vogel zeigen. Mit dem Vertrag darf er sich gerne mal den Popo abwischen.

Wie Du meinst. Dann darfst Du halt sehen, wie Du eine Leitung in Deine 
Wohning bekommst. Auf das Sondereigentum des TE kannst Du nicht einfach 
so zugreifen.

Unabhängig von allen technischen Erwägungen wäre es rechtlich die einzig 
vernünftige Lösung, wenn hinterher beide jeweils ihr eigenes Kabelrohr 
haben. Ob das beim derzeitigen status qou erreichbar ist, können wir im 
Forum nicht klären.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Auf das Sondereigentum des TE kannst Du nicht einfach
> so zugreifen.

Dürfen tut er nicht, können tut er schon. Die Dose ist ja bei ihm.

Vielleicht sollten beide Parteien rechtzeitig für genug Volumen auf 
ihren Mobilfunkverträgen sorgen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Dürfen tut er nicht, können tut er schon. Die Dose ist ja bei ihm.

Trefflich bemerkt!
Und wir werden wohl auch nicht erfahren, ob das vielleicht schon einmal 
in der Vergangenheit geschehen ist.

von Sparky (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wie Du meinst. Dann darfst Du halt sehen, wie Du eine Leitung in Deine
> Wohning bekommst.

Unglaublich, welche schwachsinnigen Meinungen hier verbreitet werden!

Der TO hat ein Grundrecht auf die Versorgung mit DSL/Telefon und wenn 
die Versorgung über eine Durchleitung durch Nachbars Eigentum bisher und 
von Anfang an bestand, dann kann er eine Duldung der Reparatur auch 
einklagen, sofern sich der Nachbar quer stellt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Sparky schrieb:
> Unglaublich, welche schwachsinnigen Meinungen hier verbreitet werden!
>
Ja, das finde ich auch.

> Der TO hat ein Grundrecht auf die Versorgung mit DSL/Telefon und wenn
> die Versorgung über eine Durchleitung durch Nachbars Eigentum bisher und
> von Anfang an bestand, dann kann er eine Duldung der Reparatur auch
> einklagen, sofern sich der Nachbar quer stellt.

Dann fragt sich nur, wie es Generationen von Anwälten schaffen, von 
entsprechenden Nachbarschaftsstreitigkeiten zu leben. Möchtest Du hier 
ernsthaft ein Notwegerecht einfordern?

Oder möchtest Du mit § 904 BGB operieren? Viel Spaß!

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Kopf durch die Wand gibt ne Beule, aber erst einmal kein Kabel. 
Vielleicht liegt dann aber die Dose wieder frei. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Es stellt sich die Frage,  was älter ist: die sonderbare Installation 
oder die Teilungserklärung. So richtig zusammen zu passen scheinen die 
nicht.
Es scheint sich ja um eine Anlage mit mehreren baugleichen Häusern zu 
handeln. Da liegt es nahe, wenn die ab ovo als Eigentumswohnungen 
angelegt wurden. Dann aber ist die Installation mysteriös.

: Bearbeitet durch User
von Arno (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Auf das Sondereigentum des TE kannst Du nicht einfach
>> so zugreifen.
>
> Dürfen tut er nicht, können tut er schon. Die Dose ist ja bei ihm.

...und wenn der TE da besonders blöd kommt, geht bei jedem zweiten 
Zugriff das durchgeleitete Kabel kaputt. Istjadoof, wissenja, 
kannmannixmachen, ichwarimurlaub, hatfachmanngemacht.

Vor Gericht wäre zudem vermutlich zu klären, ob der TE denn mit der 
Einschätzung, dass beide Leerrohre (Anschlusspunkt-Nachbar und 
Nachbar-TE) zu seinem Sondereigentum gehören, überhaupt Recht hat. 
Könnte ja auch zum Teil Sondereigentum des Nachbarn sein.

Und ob die Festlegung in der Teilungserklärung überhaupt rechtens und 
wirksam ist (und in keiner Eigentümerversammlung seither geändert 
wurde). Nur weil das da drin steht, muss es ja nicht gelten, Stichwort 
"Heizungsrohre sind nicht sondereigentumsfähig, sofern auch andere 
Wohnungen darüber versorgt werden".

Scheint mir wie meinen Vorrednern nicht zielführend, wegen ein paar 
Stunden oder 100 Euro ins Prozessrisiko zu gehen. Zumal wie schon 
angemerkt eigentlich beide das gleiche Ziel haben, nämlich 1) wieder 
Telefon und Internet und 2) keinen Stress miteinander.

MfG, Arno

von Maxe (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> ein Nutzungsvertrag seines Leerrohres aufzusetzen
> Na klar. Wenn ich der geschädigte Nachbar wäre, würde ich ihm einen
> Vogel zeigen. Mit dem Vertrag darf er sich gerne mal den Popo abwischen.
Er ist nicht der Geschaedigte. Er ist Nutzniesser. Bis zu dem Moment, an 
dem die Leitung gerissen ist, hat er einseitig profitiert. Der 
geschaedigte ist der TE, der in eine problematische Situation geraten 
ist, weil entweder der Vorbesitzer aus Gutmuetigkeit seine Leitung zur 
Verfuegung gestellt hat oder der Andere einfach angezapf hat. In beiden 
Faellen kann er nichts dafuer.
Und wie Percy schrieb, der Nachbar braucht das Leerrohr ja nicht nutzen, 
kann auch eine eigene Leitung legen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> ...und wenn der TE da besonders blöd kommt, geht bei jedem zweiten
> Zugriff das durchgeleitete Kabel kaputt. Istjadoof, wissenja,
> kannmannixmachen, ichwarimurlaub, hatfachmanngemacht.

Auch ein Grund, die Leitungen zu trennen.
>
> Vor Gericht wäre zudem vermutlich zu klären, ob der TE denn mit der
> Einschätzung, dass beide Leerrohre (Anschlusspunkt-Nachbar und
> Nachbar-TE) zu seinem Sondereigentum gehören, überhaupt Recht hat.
> Könnte ja auch zum Teil Sondereigentum des Nachbarn sein.
>
Das wohl kaum, da über dieses Lehrrohr zwei Wohningen versorgt werden.
> Und ob die Festlegung in der Teilungserklärung überhaupt rechtens
Wo soll da ein Problem sein?
> und
> wirksam ist (und in keiner Eigentümerversammlung seither geändert
> wurde).
Ganz so einfachcgeht das nicht. Zu einer Änderung der Teiliungserklärung 
bedarf es einer Vereinbarung sämtlicher Eigentümer. Das geht nicht mal 
eben in einer WEG-Versammlung, das braucht einen Notar.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/notar-im-wohnungseigentum-415-aenderungen-der-teilungserklaerung_idesk_PI17574_HI1439232.html#:~:text=Soll%20die%20Teilungserkl%C3%A4rung%20ohne%20die,und%203%20WEG%20nicht%20aus.
> Nur weil das da drin steht, muss es ja nicht gelten, Stichwort
> "Heizungsrohre sind nicht sondereigentumsfähig, sofern auch andere
> Wohnungen darüber versorgt werden".
Das beträfe, wie oben schon dargelegt, den Abschnitt des Rohres, der 
beide Wohnungen versorgt.
Nach meinem bisherigem Verständnis könnte der Nachbar einen Anspruch 
gegen die WEG auf Duldung seines eigenen noch zu installierenden Rohres 
haben.

Das kann dem TO aber herzlich egal sein.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Maxe schrieb:
> Er ist nicht der Geschaedigte. Er ist Nutzniesser.

Das ist seit beginn des Threads und immer noch völlig unklar, weil 
niemand weiß, wie die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse an der 
kaputten Strippe nun waren und wer den Abzweig beim Nachbarn vorgenommen 
hat.

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Dann fragt sich nur, wie es Generationen von Anwälten schaffen, von
> entsprechenden Nachbarschaftsstreitigkeiten zu leben.

Weil die genau so unterschiedlicher Meinung sind. Ihr Job besteht darin, 
den Richter zu überzeugen.

von Arno (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> ...und wenn der TE da besonders blöd kommt, geht bei jedem zweiten
>> Zugriff das durchgeleitete Kabel kaputt. Istjadoof, wissenja,
>> kannmannixmachen, ichwarimurlaub, hatfachmanngemacht.
>
> Auch ein Grund, die Leitungen zu trennen.

...aber nicht auf dem Rechtsweg, sonst hilft auch die getrennte Leitung 
nicht gegen Sabotage. Das war mein Punkt.

Nein, das darf der Nachbar nicht. Hilft dem TE aber nichts, wenn das 
Internet nicht geht.

Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Vor Gericht wäre zudem vermutlich zu klären, ob der TE denn mit der
>> Einschätzung, dass beide Leerrohre (Anschlusspunkt-Nachbar und
>> Nachbar-TE) zu seinem Sondereigentum gehören, überhaupt Recht hat.
>> Könnte ja auch zum Teil Sondereigentum des Nachbarn sein.
>>
> Das wohl kaum, da über dieses Lehrrohr zwei Wohningen versorgt werden.

Das spricht schon dagegen, dass es Sondereigentum ist. Ich vermute auch 
eher Gemeinschaftseigentum. Kann man auch bei dem Kabel vermuten, das 
die Bundespost vermutlich irgendwann mal der WEG geschenkt hat.

Aber wenn es trotzdem Sondereigentum sein sollte, ist damit noch nicht 
klar, wer hier wessen Sondereigentum mitnutzt. Der Nachbar das des TE 
(weil beispielsweise das Leerrohr ursprünglich durch seine Wohnung 
durchging und nachträglich eine Zwischendose eingefügt wurde), oder der 
TE das des Nachbarn (weil beispielsweise das Leerrohr ursprünglich beim 
Nachbarn endete und nachträglich zum TE verlängert wurde).

Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Und ob die Festlegung in der Teilungserklärung überhaupt rechtens
> Wo soll da ein Problem sein?

Wie gesagt: Infrastruktur, die mehrere Wohnungen versorgt, darf streng 
genommen nicht Sondereigentum sein.

Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> und
>> wirksam ist (und in keiner Eigentümerversammlung seither geändert
>> wurde).
> Ganz so einfachcgeht das nicht. Zu einer Änderung der Teiliungserklärung
> bedarf es einer Vereinbarung sämtlicher Eigentümer. Das geht nicht mal
> eben in einer WEG-Versammlung, das braucht einen Notar.

Die Teilungserklärung zu ändern ja, einen Beschluss zu fassen, der gegen 
die Teilungserklärung spricht oder z.B. diese konkretisiert ("Leerrohre 
ab Hauptstrang meint alle Leerrohre, die mehr als eine Wohnung 
berühren") oder auch "wir wissen, dass die Teilungserklärung in Punkt 
abc gegen die Rechtsprechung steht und wenden sie daher nicht an", aber 
nicht. Viel Spaß, die Jahrzehnte der Beschlusssammlung nach sowas 
durchzusuchen und erstmal alles entsprechend anzufechten.

Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Nur weil das da drin steht, muss es ja nicht gelten, Stichwort
>> "Heizungsrohre sind nicht sondereigentumsfähig, sofern auch andere
>> Wohnungen darüber versorgt werden".
> Das beträfe, wie oben schon dargelegt, den Abschnitt des Rohres, der
> beide Wohnungen versorgt.

Richtig. Für das ganze Thema relevant ist ja auch nur der 
Kabelabschnitt, der beide Wohnungen versorgt (hat, bis der TE das Kabel 
abgerissen hat, was wiederum nur passieren konnte, weil der Nachbar oder 
Vorbesitzer die Dose zugeputzt hat). Und maximal noch ein Zutrittsrecht 
des Handwerkers zur Nachbarwohnung, um neue Kabel einzuziehen. Alles 
andere kann dem Nachbarn ja egal sein.

Percy N. schrieb:
> Nach meinem bisherigem Verständnis könnte der Nachbar einen Anspruch
> gegen die WEG auf Duldung seines eigenen noch zu installierenden Rohres
> haben.

Das sowieso, aber das ist unabhängig von der Frage, wie der 
Rohrabschnitt und der bisher funktionierende Kabelabschnitt zwischen 
Hausanschluss und Nachbar zu bewerten sind.

Meiner Meinung nach - und danach hat der TE gefragt - ist eindeutig nur 
"bisher ging es, jetzt nicht mehr". Alles andere, einschließlich "wer 
hat Schuld", kann man klären, mit Anwälten, Gutachtern und vor 
Gerichten, und mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit wird da 
hinterher eine Teilung der Reparatur- und Gerichtskosten irgendwo 
zwischen 30:70 und 70:30 herauskommen.

Kostet vermutlich ein Vielfaches der Reparatur und die gute 
Nachbarschaft ist hinterher auch endgültig hin.

MfG, Arno

von Stefan F. (Gast)


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Die Juristische Klärung könnte Monate dauern. Will man so lange auf's 
Internet verzichten?

von dave4 (Gast)


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Herje, wo ist denn das Problem?

Der TO hat ein Kabel aus der Wand gerissen das er selbst nicht 
reparieren kann. Zumindest für sich selbst muss er ohnehin ein Neues 
legen lassen.
Dem Nachbarn ein zweites Kabel einziehen zu lassen kann nicht wirklich 
viel mehr kosten und bei der Gelegenheit wird der Putzklumpen durch eine 
Blende ersetzt. Wo die Dose sitzt/saß dürfte ja auf den baugleichen 
Nachbarhäusern klar werden.

von michael_ (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Die Juristische Klärung könnte Monate dauern. Will man so lange auf's
> Internet verzichten?

Und vorher bei RTL eine Story draus machen.

Vielleicht braucht der Nachbar die Leitung/Telefon gar nicht?

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> Die Teilungserklärung zu ändern ja, einen Beschluss zu fassen, der gegen
> die Teilungserklärung spricht oder z.B. diese konkretisiert ("Leerrohre
> ab Hauptstrang meint alle Leerrohre, die mehr als eine Wohnung
> berühren") oder auch "wir wissen, dass die Teilungserklärung in Punkt
> abc gegen die Rechtsprechung steht und wenden sie daher nicht an", aber
> nicht. Viel Spaß, die Jahrzehnte der Beschlusssammlung nach sowas
> durchzusuchen und erstmal alles entsprechend anzufechten.

Vergiss es. Die Teilingserklärung wird, ebenso wie ihre Änderungen, ins 
Grundbuch eingetragenn und genießt öffentlichen Glauben. Der Erwerber 
der Wohnung erwirbt diese also so, wie es im Grundbuch steht. Sollte der 
tatsächliche Zusrand davon abweichen, besteht ein Anspruch gegen WEG bzw 
den anderen Eigentümer auf Herstellung des rechtmäßigen Zustand bzw 
Duldung desselben.

Es hat also wenig Sinn,  irgendwelche Mauscheleien an der 
Teilungserklärung vorbei vorzunehmen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> Das sowieso, aber das ist unabhängig von der Frage, wie der
> Rohrabschnitt und der bisher funktionierende Kabelabschnitt zwischen
> Hausanschluss und Nachbar zu bewerten sind.

Zu letzterem können wir überhaupt nichts sagen, weil wir nicht wissen, 
wie es zu dieser von der Teilungserklärung abweichenden Installation 
gekommen ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> Richtig. Für das ganze Thema relevant ist ja auch nur der
> Kabelabschnitt, der beide Wohnungen versorgt (hat, bis der TE das Kabel
> abgerissen hat,

Nein. Für die Zukunft sollte vermieden werden, dass die beiden Leitungen 
überhaupt irgendwo ein geneinsames Rohr nutzen.

Ja, das wird etwas teuerer.
Ja, genau deshalb hat es vielleicht der Strippenzieher der Telekom genau 
so verlegt, wie es jetzt ist bzw war.
Ja, das haben möglicherweise die Eigentümer auch so gewollt.
All das wissen wir aber nicht.

von Arno (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Die Teilungserklärung zu ändern ja, einen Beschluss zu fassen, der gegen
>> die Teilungserklärung spricht oder z.B. diese konkretisiert ("Leerrohre
>> ab Hauptstrang meint alle Leerrohre, die mehr als eine Wohnung
>> berühren") oder auch "wir wissen, dass die Teilungserklärung in Punkt
>> abc gegen die Rechtsprechung steht und wenden sie daher nicht an", aber
>> nicht. Viel Spaß, die Jahrzehnte der Beschlusssammlung nach sowas
>> durchzusuchen und erstmal alles entsprechend anzufechten.
>
> Vergiss es. Die Teilingserklärung wird, ebenso wie ihre Änderungen, ins
> Grundbuch eingetragenn und genießt öffentlichen Glauben. Der Erwerber
> der Wohnung erwirbt diese also so, wie es im Grundbuch steht. Sollte der
> tatsächliche Zusrand davon abweichen, besteht ein Anspruch gegen WEG bzw
> den anderen Eigentümer auf Herstellung des rechtmäßigen Zustand bzw
> Duldung desselben.

Beschlüsse kann die Eigentümerversammlung fassen, soviel sie will, und 
die sind im Allgemeinen erstmal gültig, bis sie angefochten werden. Auch 
wenn sie der Teilungserklärung widersprechen. Natürlich ergeben sich 
daraus (unter Umständen, siehe nächsten Absatz) Ansprüche der Eigentümer 
gegeneinander und/oder gegen die Gemeinschaft, aber genau das war eine 
zentrale Aussage meines Beitrags: Viel Spaß dabei, das vor Gericht 
aufzudröseln.

Zudem - den Punkt scheinst du zu überlesen - das WEG 
(Wohnungseigentumsgesetz) gerade beim Thema Gemeinschaftseigentum vs. 
Teileigentum an etlichen Punkten über der Teilungserklärung steht. Sich 
auch gelegentlich ändert und damit Teile der Teilungserklärung ungültig 
macht.

Ich bin durchaus häufiger mal auf Eigentümerversammlungen, ich habe auch 
schon Beschlusssammlungen durchgelesen - da gibt es immer wieder mal den 
Fall, dass die Eigentümerversammlung anerkennt, dass Teile der 
Teilungserklärung genau deshalb ungültig sind, aber den Aufwand scheut, 
die Teilungserklärung anzupassen. Es gibt auch regelmäßig Beschlüsse, 
die dem WEG widersprechen und das auch anerkennen - nach dem Motto "wir 
einigen uns hier und heute, dass wir dem WEG an dieser Stelle nicht 
entsprechen, solange das keiner einklagt".

Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Richtig. Für das ganze Thema relevant ist ja auch nur der
>> Kabelabschnitt, der beide Wohnungen versorgt (hat, bis der TE das Kabel
>> abgerissen hat,
>
> Nein. Für die Zukunft sollte vermieden werden, dass die beiden Leitungen
> überhaupt irgendwo ein geneinsames Rohr nutzen.

Wo siehst du da den Widerspruch zu meiner Aussage?

MfG, Arno

von Phasenschieber S. (Gast)


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Wohneigentümerversammlung, 30WE:

Topic: Eine neue Einfriedung des Geländes muss beschlossen werden.
3 Kostenvoranschläge liegen vor.
10Leuten ist alles zu teuer
5 Leuten gefallen die Materialien nicht.
4 Leute halten das Projekt garnicht für notwendig
6 Leute wollen zusätzliche Angebote einholen
5 Leuten gefällt die avisierte Arbeitszeit nicht

Nach 3 Stunden heftiger Debatten einigt man sich auf einen neuen 
Anstrich des  faulenden Jägerzaunes.

Ich freue mich jeden Tag, dass ich meine Wohnung verkauft und mir ein 
Eigenheim gekauft habe.

von Karl (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Zu letzterem können wir überhaupt nichts sagen, weil wir nicht wissen,
> wie es zu dieser von der Teilungserklärung abweichenden Installation
> gekommen ist.

Das ist ganz einfach, der Monteur ist kein Jurist und interessiert sich 
auch nicht für die Teilungserklärung. Der Jurist der die 
Teilungserklärung gemacht hat hat nicht die Verkabelung angeschaut.

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> Beschlüsse kann die Eigentümerversammlung fassen, soviel sie will, und
> die sind im Allgemeinen erstmal gültig, bis sie angefochten werden. Auch
> wenn sie der Teilungserklärung widersprechen.
Das verträgt sich nicht mit § 134 BGB.
> Natürlich ergeben sich
> daraus (unter Umständen, siehe nächsten Absatz) Ansprüche der Eigentümer
allenfalls ausschließlich obligatorischer Art
> gegeneinander und/oder gegen die Gemeinschaft, aber genau das war eine
> zentrale Aussage meines Beitrags: Viel Spaß dabei, das vor Gericht
> aufzudröseln.

Nein, an der zulässig erfolgten Zuschreibung der Kabelrohre ins 
Sondereigentum lässt sich durch bloßen WEG-Beschluss nichts ändern.

Mit § 566 BGB wird man hier auch nicht weiter kommen (Mietvertrag über 
Mitbenutzung des Rohres).

Arno schrieb:
> , ich habe auch schon Beschlusssammlungen durchgelesen - da gibt es
> immer wieder mal den Fall, dass die Eigentümerversammlung anerkennt,
> dass Teile der Teilungserklärung genau deshalb ungültig sind, aber den
> Aufwand scheut, die Teilungserklärung anzupassen.
Das ist auch keineswegs erforderlich, da sich der tatsächliche 
Rechtstand aus dem Vergleich von WEG und Teilungserklärung ergibt. Rest 
suehe § 134 BGB.

> Es gibt auch
> regelmäßig Beschlüsse, die dem WEG widersprechen und das auch anerkennen
> - nach dem Motto "wir einigen uns hier und heute, dass wir dem WEG an
> dieser Stelle nicht entsprechen, solange das keiner einklagt".
Das kann man twar so machen, hat später aber ein Problem, wenn 
mindestens einer dann doch keine Lust mehr hat.
Viel Spaß dabei!

von Gerald K. (geku)


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Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei DSL-Modems über EINE Doppelader 
funktionieren. Es kann schon Probleme durch Übersprechen zwischen den 
Doppeladern geben.
Beide Modems arbeiten im gleichen Frequenzspektrum, außerdem müssten 
auch amtseitige zwei Modems parallel geschaltet werden.

Zudem musste es alleinig durch zu Zuschaltung des zweiten Modems starke 
Reflexionen auf der Leitung geben, die die Reichweite beziehungsweise 
Geschwindigkeit erheblich reduziern.

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


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Sven L. schrieb:
> Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen,
> diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen?

Wenn dann bei FTTH, weil bei FTTC oder FTTB brauchste den ja noch. Aber 
wenn alle bei dir FTTH haben, warum nicht entfernen (lassen)?

> Merkste was?

Der Punkt war argumentativ nicht die Wucht ;)

von Arno (Gast)


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Karl schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Zu letzterem können wir überhaupt nichts sagen, weil wir nicht wissen,
>> wie es zu dieser von der Teilungserklärung abweichenden Installation
>> gekommen ist.
>
> Das ist ganz einfach, der Monteur ist kein Jurist und interessiert sich
> auch nicht für die Teilungserklärung. Der Jurist der die
> Teilungserklärung gemacht hat hat nicht die Verkabelung angeschaut.

Danke, das bringt es auf den Punkt.

MfG, Arno

von Matthias L. (limbachnet)


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Gerald K. schrieb:
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei DSL-Modems über EINE Doppelader
> funktionieren.

Tun sie auch nicht - aber wo ist denn von EINER Doppelader die Rede?

Die rausgerupfte Leitung hat 4 Adern, also ZWEI Doppeladern.

von Gerald K. (geku)


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Matthias L. schrieb:
> Tun sie auch nicht - aber wo ist denn von EINER Doppelader die Rede?

Wenn die andere Doppelader verwendet wurde, wo liegt dann das Problem?

Reduzierte Datenübertagungsgeschwindigkeit durch die Verwendung des 
gleichen Kabels?

Führt das Kabel durch die darunterliegende Wohnung?

: Bearbeitet durch User
von Gerald K. (geku)


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S. K. schrieb:
> Ich wohne im oberen Geschoss und wollte mein DSL Kabel erneuern

Was war der Grund für den Tausch des Kabels?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Gerald K. schrieb:
> Was war der Grund für den Tausch des Kabels?

Einfach nur einen der vier Posts des TO lesen. Hierfür reichen die 
ersten Sätze des ersten Posts.
(Oder im üblichen rauhen Ton: Leseschwäche, oder was?)

S. K. schrieb:
> Telekom Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Reinhard S. schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen,
>> diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen?
>
> Wenn dann bei FTTH, weil bei FTTC oder FTTB brauchste den ja noch. Aber
> wenn alle bei dir FTTH haben, warum nicht entfernen (lassen)?
Wo brauche ich bei FTTB ein Kupfer von außen?

Im EFH ist FTTB = FTTH.
>
>> Merkste was?
>
> Der Punkt war argumentativ nicht die Wucht ;)
Der Punkt war, das ich was demontieren könnte, was ich nicht mehr 
brauche.
Aber nur weil ich Glas nutze, das ja nicht heisst das meine Nachbarn das 
auch tun oder tun wollen.

Man könnte denen aber mit wenig Aufwand viel Ärger machen, der keinem 
was bringt.

von michael_ (Gast)


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Mein Gott, was bin ich froh, keine Eigentumswohnung zu haben!

Und paar Meter von diesem billigen Kabel wieder anzuknippern.

von Stefan F. (Gast)


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Gerald K. schrieb:
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei DSL-Modems über EINE Doppelader
> funktionieren.

Das kann sich wohl niemand hier vorstellen. Wie bist du darauf gekommen?

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wird gerade die Karte "Gehen sie 
zurück auf Los, ziehen sie nicht 4000 Mark ein" gezogen haben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl schrieb:
> Das ist ganz einfach, der Monteur ist kein Jurist und interessiert sich
> auch nicht für die Teilungserklärung. Der Jurist der die
> Teilungserklärung gemacht hat hat nicht die Verkabelung angeschaut.

Das sind nur zwei von vielen Möglichkeiten; und nicht einmal zwischen 
den beiden ist eine Entscheidung möglich.
Wesbezüglich soll also diese Banalität hilfreich sein?

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wesbezüglich soll also diese Banalität hilfreich sein?

Vorsaetzlich, versehentlich, fahrlaessig, schuldhaft, schuldlos, sind 
als ableitbare Faelle also banal.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Vorsaetzlich, versehentlich, fahrlaessig, schuldhaft, schuldlos, sind
> als ableitbare Faelle also banal.

Dann ordne den Fall des TO mal schön in eine der Kategorien ein, und 
zwar auf Grundlage der alles andere als erschöpfenden Darstellung von 
Karl.

Und falls Du dann noch Zeit haben solltest, magst Du gern noch den 
Unterschied zwischen versehefntlich und fahrlässig erläutern; am besten 
unter gleichzeitiger Darstellung der jeweiligen Rechtsfolge.

von Reinhard S. (rezz)


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Sven L. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Sven L. schrieb:
>>> Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen,
>>> diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen?
>>
>> Wenn dann bei FTTH, weil bei FTTC oder FTTB brauchste den ja noch. Aber
>> wenn alle bei dir FTTH haben, warum nicht entfernen (lassen)?
> Wo brauche ich bei FTTB ein Kupfer von außen?

Gar nicht. Aber der Telekom-APL ist halt weiterhin der Schaltpunkt, weil 
da ja das ganze Innenhausnetz zusammenläuft und deshalb da auch die 
FTTB-Einspeisung erfolgt. Zumindest hab ich das in München so gesehen.

> Im EFH ist FTTB = FTTH.

Nicht zwangsweise. NetCologne baut dir im EFH dann einen MiniDSLAM hin 
und du darfst per regulärer FritzBox online gehen :)

> Der Punkt war, das ich was demontieren könnte, was ich nicht mehr
> brauche.

Den Telekom-APL eher nicht, weil das nicht deiner ist.

> Man könnte denen aber mit wenig Aufwand viel Ärger machen, der keinem
> was bringt.

Gute Einsicht.

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Dann ordne den Fall des TO mal schön in eine der Kategorien ein, ....

Da hattest Du jetzt so viel ausgefuehrt und das einfache Geschehen passt 
nicht zu den langen Beitraegen. Den TO aquiriert das wohl wenig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Den TO aquiriert das wohl wenig.

Das denke ich auch. Vermutlich akquiriert es ihn noch nicht einmal.

Was auch immer Du uns hattest mitteilen wollen ...

Dieter schrieb:
> das einfache Geschehen passt nicht zu den langen Beitraegen.

Wir wissen doch überhaupt nicht, was da so alles geschehen ist. Einfach 
ist allenfalls Deine Sicht der Dinge.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Wir wissen doch überhaupt nicht, was da so alles geschehen ist.

Percy N. schrieb:
> Dieter schrieb:
>> das einfache Geschehen passt nicht zu den langen Beitraegen.
> Wir wissen doch überhaupt nicht, was da so alles geschehen ist.

Genau das wollten hier einige Dir nahe bringen.

Erst den Standardfall, den sogenannten Mainstream, heranziehen, sonst 
geht der Blick auf das Einfache verloren.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Erst den Standardfall, den sogenannten Mainstream, heranziehen, sonst
> geht der Blick auf das Einfache verloren.

Den gibt es insoweit nicht; und insbesondere bei der Abschätzung von 
Rechtsfolgen ist es höchst gefährlich, willkürlich irgend einen 
Sachverhalt als gegeben anzunehmen, und sei er auch noch so  verlockend.
Du gehst ja hoffentlich auch nicht ohne Duspol an eine Dir unbekannte 
Installation ...

von Stefan F. (Gast)


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Dann macht man an besten einfach keinen Rechtsfall daraus, sondern redet 
miteinander und repariert den Schaden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Dann macht man an besten einfach keinen Rechtsfall daraus, sondern redet
> miteinander und repariert den Schaden.

Genau diese Einstellung ist eine Versicherung der Anwaltschaft gegen 
Arbeitslosigkeit. Eine Lappalie, die man jetzt nicht in trockene Tücher 
bekommt, bietet Potential, später ein Riesenfass aufzumachen.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Genau diese Einstellung ist eine Versicherung der Anwaltschaft gegen
> Arbeitslosigkeit. Eine Lappalie, die man jetzt nicht in trockene Tücher
> bekommt, bietet Potential, später ein Riesenfass aufzumachen.

Könnte es sein, dass man als Jurist jener Fälle, die ohne Anwalt im 
Guten geregelt werden konnten, kaum gewahr wird? ;-)

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Genau diese Einstellung ist eine Versicherung der Anwaltschaft gegen
> Arbeitslosigkeit.

Man kann den Leuten auch Angst einreden, um ihnen das Geld aus der 
Tasche zu ziehen. Oder man wird Zahnarzt, die sind teilweise noch 
skrupelloser.

Mir haben sie 20 Jahre lang regelmäßig mit nicht sterilen Gerätschaften 
im Zahnfleisch herum gestochert, um eine ständig fortschreitende 
Paradontitis festzustellen. Beim letzten Zahnarztbesuch habe ich das 
Stochern strikt verboten. Und siehe da: das war der erste Termin, 
nachdem ich keine heftigen Blutungen bekam. Seit dem war ich (inzwischen 
7 Jahre) nicht mehr beim Zahnarzt und habe überhaupt keine Beschwerden 
mehr. Kein Blut, keine Wackelzähne.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Beim letzten Zahnarztbesuch habe ich das Stochern strikt verboten. Und
> siehe da: das war der erste Termin, nachdem ich keine heftigen Blutungen
> bekam. Seit dem war ich (inzwischen 5 Jahre) nicht mehr beim Zahnarzt
> und habe überhaupt keine Beschwerden mehr. Die Wackelzähne haben sich
> sogar wieder stabilisiert.

Siehste...hier in meiner Gegend gibt es 3 Regeln zum Gesundbleiben:

Bei den Pferden bleibt man hinten,
Bei den Mädels vorne
und bei Doktoren ganz weg

Dann bleibste gesung  ;-)

Beitrag #6467609 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Könnte es sein, dass man als Jurist jener Fälle, die ohne Anwalt im
> Guten geregelt werden konnten, kaum gewahr wird? ;-)

Könnte es sein, dass man als Laie das zukünftige Streitpotential, das 
sich in einer vermeintlich allseits vorteilhaften aktuellen 
Problembeseitigung begründet, massiv unterschätzt? Viel Streit ließe 
sich vermeiden, wenn beizeiten rechtskunduger Rat eingeholt würde.

Btw: es gibt einige wenige Buzzwords, bei denen dem RA unwohl wird; 
"Nachbar" ist eines davon, "Baustelle" ein weiteres. Jetzt rate mal, wie 
beliebt Kleinkrieg in der WEG ist: Emotional aufgeheizte Stimmung, 
Unmengen an den Haaren herbeigezogene Detailprobleme, und ein 
Gebührenwert wie eine missratene Schuhbesohlung.

Und mancher scheint immer noch nicht gemerkt zu haben, dass Anwälte 
schon lange auch Mediation anbieten.

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Man kann den Leuten auch Angst einreden, um ihnen das Geld aus der
> Tasche zu ziehen. Oder man wird Zahnarzt, die sind teilweise noch
> skrupelloser

Man kann als RA die Leute natürlich auch zu überflüssigen Prozessen 
aufhetzen. Das ist aber weder sinnvoll noch rentabel.

von Reinhard S. (rezz)


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Percy N. schrieb:
> Btw: es gibt einige wenige Buzzwords, bei denen dem RA unwohl wird;
> "Nachbar" ist eines davon, "Baustelle" ein weiteres. Jetzt rate mal, wie
> beliebt Kleinkrieg in der WEG ist: Emotional aufgeheizte Stimmung,
> Unmengen an den Haaren herbeigezogene Detailprobleme, und ein
> Gebührenwert wie eine missratene Schuhbesohlung.

Du meinst wohl eher, bei denen der RA die Dollarzeichen in den Augen 
bekommt?

> Man kann als RA die Leute natürlich auch zu überflüssigen Prozessen
> aufhetzen. Das ist aber weder sinnvoll noch rentabel.

Zumindest letzteres würde ich da verneinen. Anwälte wären die ersten, 
die freiwillig Miese machen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Reinhard S. schrieb:
> Du meinst wohl eher, bei denen der RA die Dollarzeichen in den Augen
> bekommt?

Im Vergleich zu solchen Fällen istxein Nebenjob als Taxifahrer oder 
Nachtkassierer an der Tanke lukrativer.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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(prx) A. K. schrieb:
> Könnte es sein, dass man als Jurist jener Fälle, die ohne Anwalt im
> Guten geregelt werden konnten, kaum gewahr wird? ;-)

Das trifft des Pudels Kern.

Bei den Anwälten, sowie den Gerichten, schlagen natürlich auch viele 
gleichgeartete Fälle auf. Die Standardfall ist dann entweder eine 
Variante, die die Mehrheit aller Fälle ausmacht, oder ein paar Varianten 
(Standardfälle) einer kleinen minimalen Anzahl gleicher Paragraphen, die 
eine große Mehrheit aller Fälle abdeckt. Das wäre der sogenannte 
Mainstream. Dazugehörige statistische Ausarbeitungen (Hausarbeiten, 
Dissertationen) juristischer Fälle gibt es aus der Zeit vor dem 
Internet.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Percy N. schrieb:
> Man kann als RA die Leute natürlich auch zu überflüssigen Prozessen
> aufhetzen. Das ist aber weder sinnvoll noch rentabel.

Ach, ich könnte dir da Geschichten aus einer meiner ersten WEG erzählen. 
Ein Eigentümer klagte gegen praktisch jeden teuren Beschluss der WEG und 
ließ durch seinen Anwalt "Kompromissangebote" ausrichten. Das waren 
Szenen wie aus einem schlechten Mafiafilm "Er wäre doch schade wenn wir 
dagegen auch noch klagen müssten".

Der Eigentümer war nicht die hellste Kerze auf der Torte. Es war 
offensichtlich dass der Anwalt den Eigentümer zu den Klagen 
aufstachelte. Bei einer Versammlung verplapperte sich der Anwalt mal. 
Der Eigentümer hatte eine der seltenen 
Immobilienrechtsschutzversicherungen. Der Anwalt molk einfach die 
Versicherung. Die Kombination aus vielen Klagen gegen teure Beschlüsse 
erbrachte ausreichend Anwaltshonorar.

Der Spaß wurde sofort weniger als der Reihe nach die Anfechtungsklagen 
abgewiesen wurden und die Versicherung sich weigerte für weitere zu 
zahlen. Der Eigentümer nahm noch eine Zeit lang eigenes Geld in die 
Hand, die Anwälte wechselten ständig und zum Schluss stand der 
Eigentümer mit Schulden, Zwangsvollstreckungen und keiner einzigen 
gewonnen Klage da.

Aus der Geschichte habe ich viel für andere WEGs gelernt.

: Bearbeitet durch User
von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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> Geil ist zum
> Beispiel, wenn man mit Abflussreiniger einen Rohrbruch erzeugt.
Oh ja, kenne ich. Hab Abflussreiniger für den Abfluss der Badewanne 
benutzt, dann wurde nach jedem Baden das Restaurant unter mir geflutet. 
War eine tolle Aktion....

von Stefan F. (Gast)


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A. F. schrieb:
> Hab Abflussreiniger für den Abfluss der Badewanne
> benutzt, dann wurde nach jedem Baden das Restaurant unter mir geflutet.
> War eine tolle Aktion....

Mir ist es beim Siphon unterm Waschbecken passiert. Das war natürlich 
der einfachste denkbare Fall, aber seit dem bin ich vorsichtig geworden.

von S. K. (pillepalle12345)


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Hallo Zusammen, ich habe nun eine Lösung gefunden. Oberhalb vom 
Stromkasten war eine zweite Klemmstelle, die nicht verputzt war. Wir 
haben dort angesetzt und die Telefonleitung neu verklemmt.

Es funktioniert nun sehr gut.
Der Nachbar hat nun ein neues EIGENES CAT7 Kabel und eine 
revisionsfähige Klemmstelle.
Er ist deutlich besser als vorher gestellt. Aber ein Danke am Ende, 
nein.. Fehlanzeige. Sehr schade. So sind die Leute heut..


Vielen Dank euch allen für die super Beiträge und Beteiligung!
Ich wünsche euch das Beste und einen schönen Tag.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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S. K. schrieb:
> Ich wünsche euch das Beste und einen schönen Tag.

Das wünschen hier Dir die Meisten, wie auch ich, hier ebenfalls.

S. K. schrieb:
> Der Nachbar hat nun ein neues EIGENES CAT7 Kabel

Wenn jeder sein eigenes Kabel hat, ist die Übersprechdämpfung besser und 
das hat auch für Jeden von Euch als Vorteil eine stabilere Verbindung, 
vor allem wenn auf Grund der Datenrate das DSL-Modem die Kanäle des 
oberen Frequenzbereiches mit guten Signal to Noise Verhältnis benötigt.

von Percy N. (vox_bovi)


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S. K. schrieb:
> Er ist deutlich besser als vorher gestellt. Aber ein Danke am Ende,
> nein.. Fehlanzeige. Sehr schade. So sind die Leute heut..

Was erwartest Du? Du hast "sein" altes Kabel ruiniert und er konnte es 
tagelang nicht benutzen.  Nun hast Du endlich seine Internetnutzung 
wieder ermöglicht; und das war ja wohl das Mindeste, was er erwarten 
durfte ...
Sei froh, falls er Dich noch grüßt!

(Ich erwähnte es schon: "Nachbar" ist ein Buzzword ...)

von S. K. (pillepalle12345)


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Da muss ich leider widersprechen.
Er hat MEIN Kabel angeritzt. Ich hatte jahrelange Probleme, weil dabei 
meine Adern beschädigt wurden. Der Wechsel und die Ursache war bei ihm, 
wenn er seine Dose verputzt und das Kabel beschädigt, ist er auch mit 
gefangen.

Ich hatte mich 1a darum gekümmert, hab seinen Mietern einen 
unlimitierten Hotspot bereitgestellt und er steht besser da.
Ich hätte ihn auch einfach an sein altes Kabel einschliessen können. Da 
hätt er dann selbst schauen müssen....

von Percy N. (vox_bovi)


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S. K. schrieb:
> Da muss ich leider widersprechen.
> Er hat MEIN Kabel angeritzt. Ich hatte jahrelange Probleme, weil dabei
> meine Adern beschädigt wurden. Der Wechsel und die Ursache war bei ihm,

Genau das alles wird er Dir nie verzeihen!

von michael_ (Gast)


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Und was hat es an Material gekostet und welche Zeit?

von S. K. (pillepalle12345)


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Kabel ca. 40 EUR, plus Fahrt und Besorgung.
Zeit ca. 4 Stunden.

Also alles fein, ich hab mich ja gut benommen und das unkompliziert 
gelöst.
Aber ich finde es nur schade, wenn jemand so tut als hätte man ihm was 
angetan, dabei versteht er selber nicht, dass er selbst daran schuld 
ist. Die Menschheit mal wieder.

Also - egal. Erledigt.

Liebe Grüße

von Phasenschieber S. (Gast)


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Der Berufsstand der Juristen ist jetzt stinksauer, weil du denen eine 
ordentliche Kostennote vermasselt hast.

Einigung auf der von dir erfolgten Ebene ist für die schlicht 
unanständig.

Zumindest wäre da ein Vergleich heraus zu holen gewesen. :-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Der Berufsstand der Juristen ist jetzt stinksauer, weil du denen eine
> ordentliche Kostennote vermasselt hast.

Ach was. Nächstes Jahr wird die Wohnung des Nachbarn zwangsversteigert, 
und dann erscheint der Erwerber auf der Szene und entwickelt völlig neue 
und frische Ideen,  die Anlass zur Intervention bieten. Dann erst 
beginnt der große Kehraus!

Phasenschieber S. schrieb:
> Zumindest wäre da ein Vergleich heraus zu holen gewesen. :-)

Da geht noch was, schließlich wurde das Kabel des Nachbarn entsorgt. 
Oder war er vorher einverstanden?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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S. K. schrieb:
> Kabel ca. 40 EUR, plus Fahrt und Besorgung.
> Zeit ca. 4 Stunden.

Trotzdem ist das noch eine Win-Win-Situation. Eine Rechtsberatung hätte 
schon mehr Geld und Zeit gekostet.

Phasenschieber S. schrieb:
> Einigung auf der von dir erfolgten Ebene ist für die schlicht
> unanständig.

Die Aquirierung des Falles für diese Berufsstände und damit verknüpften 
Branchen war erfolglos, trotz heruntergebetete Paragraphenkette. ;)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Die Aquirierung des Falles für diese Berufsstände und damit verknüpften
> Branchen war erfolglos,
Wirtschaftlich uninteressant.
> trotz heruntergebetete Paragraphenkette. ;)
Wo hast Du eine solche gesehen?

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Der Hausfrieden ist wieder hergestellt und die gierigen Rechtsanwälte 
bleiben aussen vor. Gut gemacht!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Wo hast Du eine solche gesehen?

Der TO hat das Problem gelöst. Reine Zeitverschwendung danach zu suchen. 
Ginge über Strg-S $ oder §.

S. K. schrieb:
> Also - egal. Erledigt.

Eine Kleinigkeit bleibt Dir noch zu tun. Du hälst schriftlich fest, wie 
der vorgefundene und der jetzige Zustand der Verkabelung ist. Diesen 
schriftlichen Sachstand schickst Du an den Hausverwalter mit der Bitte 
diesen zu den Akten zu nehmen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Reine Zeitverschwendung danach zu suchen.

Zumindest wirst Du keine finden. Was also soll das Geschwätz?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Zumindest wirst Du keine finden. Was also soll das Geschwätz?

Zumindest gibt es Viele, die nachzählen können, wer die meisten und 
unterschiedlichen Paragraphen niedergeschrieben hat.

> heruntergebetete Paragraphenkette. ;)

Die letzten zwei Satzzeichen sollten genug Hinweis auf die Verwendung 
von rhetorischen Stilmitteln sein.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Zumindest wirst Du keine finden.

Suche nach § gibt 5 Hits in deinen Beiträgen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Zumindest gibt es Viele, die nachzählen können, wer die meisten und
> unterschiedlichen Paragraphen niedergeschrieben hat.

Nanu? Du wirst Doch nicht etwa Zeit verschwendet haben? ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Ehre wem Ehre gebührt: Phasenschieber fing damit an. Obendrein ist bei 
diesem Thema ja auch nichts dagegen einzuwenden.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Suche nach § gibt 5 Hits in deinen Beiträgen. ;-)

Und das nennst Du eine Paragrsphenkette?
Wie anspruchslos! :DD

von (prx) A. K. (prx)


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Ja, die fehlenden Ketten wollte ich noch beklagen, aber da hast du zu 
schnell geantwortet. ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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"Er war einsam, aber schneller ..."

https://youtu.be/1BH39LguciA

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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S. K. schrieb:
> Er hat MEIN Kabel angeritzt. Ich hatte jahrelange Probleme, weil dabei
> meine Adern beschädigt wurden. Der Wechsel und die Ursache war bei ihm,
> wenn er seine Dose verputzt und das Kabel beschädigt, ist er auch mit
> gefangen.

Das ist deine Deutung - die mag zutreffen, muss aber nicht. Das kann 
ursprünglich auch eine in der Teilungserklärung erwähnte "posteigene" 
Leitung im Leerrohr gewesen sein, und wer den etwas seltsamen Abzweig 
seinerzeit hergestellt hat, ist ungeklärt.

Darauf würde ich an deiner Stelle nicht herumreiten...

Dass der Nachbar mit dem Eingipsen seiner Dose die Angelegenheit 
verkompliziert hat, ist klar - dass du mit dem Herausreißen der Leitung 
aber auch einen erheblichen Anteil am Problem hast, ist ebenso deutlich.

Gut, dass du das Ganze kooperativ gelöst hast!

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Gut, dass du das Ganze kooperativ gelöst hast!

Bist Du in dieser Hinsicht sicher? Irgendwann nennt irgendjemand die 
Aktion "eigenmächtig". Abwarten ...

von Stefan F. (Gast)


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S. K. schrieb:
> Aber ich finde es nur schade, wenn jemand so tut als hätte man ihm was
> angetan, dabei versteht er selber nicht, dass er selbst daran schuld
> ist. Die Menschheit mal wieder.

Betrachte das aus seinem Blinkwinkel, dann bist du derjenige, der seinen 
Anschluss kaputt gemacht hat. Ich finde schade, dass du das nicht 
akzeptieren kannst, obwohl es dir so viele Leute hier geschrieben haben.

Denkt der Geisterfahrer: Warum fahren die Idioten alle in die falsche 
Richtung?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Gute Nachbarn sind ein Segen und eine Bereicherung, schlechte Nachbarn 
die Hölle.

Wenn man so sieht, wegen was sich die Leute so streiten, dann ist das 
oft nur traurig!

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