Hallo Zusammen, könnt ihr mir bitte eure Meinung sagen? Ich wohne im oberen Geschoss und wollte mein DSL Kabel erneuern, Telekom Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert. Ich habe dann das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls aus Versehen vom Internet "abgeklemmt". Nach einer Analyse kam heraus Vor Ort kam heraus: 1) Telefon-Klemmstelle Verputzt: In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen um wieder ran zukommen, da man nicht weiss wo die Stelle ist). Der aktuelle Eigentümer weiss auch nicht Bescheid und hat die Wohnung schon so gekauft. ICh dachte also, dass es mein Kabel ist. 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen. Das erklärt auch, warum ich immer die Probleme habe - unerklärlicherweise. Siehe Bild. Es dürfte wohl ein Altbestand sein, und vermutlich hat es irgendeiner der Vorbesitzer damals so gemacht. Jetzt ist die Frage: Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig jederzeit sein? Und zweitens, eigentlich dürfte er "mein" Kabel nicht "anzapfen". Er hätte sein eigenes Kabel verlegen müssen, damit ich störungsfrei Internet habe? Jetzt war ich der Auslöser des Ganzen, weil ich wohl dran zog und drückte, aber ich könnte mich darauf berufen, dass der Eigentümer unten eine mangelhafte Installation hatte und nun selbst ein neues Kabel bezahlen muss und selbst schuld ist, falls die Wand aufgeschlagen werden müsste. Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch. Liebe Grüße
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S. K. schrieb: > Nach einer Analyse kam heraus Vor Ort kam heraus: > > 1) Telefon-Klemmstelle Verputzt: > > In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert > und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen um > wieder ran zukommen, da man nicht weiss wo die Stelle ist). Der aktuelle > Eigentümer weiss auch nicht Bescheid und hat die Wohnung schon so > gekauft. ICh dachte also, dass es mein Kabel ist. > > > Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch. > > Liebe Grüße https://www.telefon.de/manuals/TAE1.html Ab dieser Dose darf der Nachbar werkeln und an der Dose selbst bzw. davor nicht - meines Wissens, ohne Gewähr! ... allerdings ist das letztendlich eine Frage für den Rechtsanwalt, zumal ja auch noch der Eigentümer im Spiel ist.
S. K. schrieb: > Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie > unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig > jederzeit sein? Gilt zunächst mal nur für 230V Leitungen. Aber für Telekommunikationsleitungen gilt: Sie sind im Leerrohr zu führen. Un ddas chon lange, also sicher seit den 60gern. Bloss: Egal wer sich nicht dran gehalten hat, wen willst du heute haftbar machen ? > Und zweitens, eigentlich dürfte er "mein" Kabel nicht "anzapfen". Es sind 2 Paare drin. Ebenso wie in der Telekomleitung auf der Strasse wohl 50 Paare drin sind, von denen du nur 1 Paar benutzt. In einem Haus wird dann weiter verteilt.
S. K. schrieb: > Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie > unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig > jederzeit sein? Es gehört zu allgemein technisch sinnvoller Ausführung, dass Klemmstellen im Nachhinein zugänglich sind. Bei 230V gibt es Normen, bei Telefon&Co...Hmmm... S. K. schrieb: > Der aktuelle Eigentümer weiss auch nicht Bescheid und hat die Wohnung > schon so gekauft. ICh dachte also, dass es mein Kabel ist. Fehlende Dokumentation ist das Problem. Wahrscheinlich aus einem Grund nicht dokumentiert: technisch unsaubere Lösung. S. K. schrieb: > 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel > seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch > angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen. > Das erklärt auch, warum ich immer die Probleme habe - > unerklärlicherweise. Siehe Bild. Es dürfte wohl ein Altbestand sein, und > vermutlich hat es irgendeiner der Vorbesitzer damals so gemacht. Erkläre das deinem Nachbarn mal in Ruhe, warum man solchen Pfusch nicht betreiben sollte. Übrigens, Sternvierer getrennt je Wohnung hat einen weiteren Vorteil: Sollte ein Adernpaar darin kaputt gehen, ist noch ein zweites funktionierendes da. Lassen sich denn ohne Aufstemmen zwei neue Leitungen legen? Wenn nicht, dumm gelaufen. Vielleicht lässt sich aber 2x verdrillter Klingeldraht oder 2x dünner Sternvierer aus dem Alarmanlagen-Zubehör einziehen. Wichtig bei den jetzigen Reparaturen: dokumentiert bitte was ihr da macht oder machen lässt.
S. K. schrieb: > Das erklärt auch, warum ich immer die Probleme habe - > unerklärlicherweise. Nein, tut es nicht. Sowohl für Telefon als auch für DSL brauchst du nur ein Paar. Hier wurde das zweite Paar (die doppelt gestrichelten Adern) für den Nachbar verwendet. Daran ist nichts ungewöhnlich. > Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr > verputzen dass Sie unsichtbar werden, richtig? Es gibt kein solches Verbot, und es liegt auch kein Mangel an der Sicherheit vor. > Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig jederzeit sein? Wer verlangt das? Du! Dann sollst du es auch finanzieren. > Und zweitens, eigentlich dürfte er "mein" Kabel nicht "anzapfen". Es ist nicht dein Kabel, sondern das der Bundespost Telekom. Die haben das oft selbst so gemacht. Ich weiß das ganz genau, weil ich dort in der Ausbildung war. Die wildesten Installation in Deutschland kamen fast immer von der Bundespost. Schau in alte Keller oder auf Fassaden in Innenhöfen, dann weißt du was ich meine. Vom Haus zum Verteiler an der nächsten Straßenecke und von dort weiter zur Vermittlungsstelle hast du übrigens auch kein persönliches Kabel. > Jetzt war ich der Auslöser des Ganzen, weil ich wohl dran zog Gut erkannt. > aber ich könnte mich darauf berufen, dass der Eigentümer unten > eine mangelhafte Installation hatte und nun selbst ein neues > Kabel bezahlen muss und selbst schuld ist Nein, das siehst du völlig falsch. Du hast es kaputt gemacht. Aber tröste dich, in Altbauten passieren viel heftigere Dinge wo es sich wirklich lohnt, Gutachter Anwälte und Gerichte zu bezahlen. Geil ist zum Beispiel, wenn man mit Abflussreiniger einen Rohrbruch erzeugt. Dein Fall ist harmlose Pillepalle, wegen so etwas fängt man keinen Streit an. Wenn ich ein Regal aufhängen will und dabei fällt die halbe Wand zusammen, ist es auch mein persönliches Problem. So ist das in Altbauten.
S. K. schrieb: > Ich habe dann > das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls > aus Versehen vom Internet "abgeklemmt". Für Dich gilt natürlich das Gleiche wie für den Nachbarn - alles was vor dieser Dose kommt, daran habt Ihr nichts verloren ... das ist Sache des Telekom-Technikers.
Ich sehe es wie Stefan, du warst der Veruracher der aktuell vorliegenen Situation. Ob der Nachbar bis zum ziehen am Kabel deinerseits in Problem mit dem Internet hatte ist nicht bekannt. Nun wird er jedoch eins haben! D.h. wenn du ihm zumindest seinen Zugang nicht schnellstens wieder verwendbar machst, dann kann er sogar Schadensersatz dafür verlangen, dass er auf eine andere ggf. teureren Internetzugang bis der Schaden behoben ist ausweichen muss. Ich hoffe du hast eine Versicherung, die für den Schaden aufkommen kann . Also jetzt das Ganze nicht so drehen wollen, dass der Nachbar selber schuld ist bzw. es allgemeines Pech ist, sondern zum eigenen Fehlverhalten stehen und die Sache wieder in Ordnung bringen (auf eigene Kosten natürlich).
Stefan ⛄ F. schrieb: > Es ist nicht dein Kabel, sondern das der Bundespost Telekom. Es gibt keine Bundespost Telekom. Wem das Kabel gehört, hängt davon ab, ob es vor oder nach der ersten TAE verlegt ist. :-)
S. K. schrieb: > Ich wohne im oberen Geschoss und wollte mein DSL Kabel erneuern, Telekom > Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert. Ich habe dann > das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls > aus Versehen vom Internet "abgeklemmt". Das hier ist der springende Punkt. Was hat der Telekom-Techniker denn GENAU gesagt? Sollst du dort was machen, darfst du was machen, oder musst du auf den Reparatur-Trupp warten? Die Techniker sind (meist zu recht) ziemlich empfindlich, was Modifikationen an ihrer Verkabelung angeht. Erst einmal spricht nichts dagegen, dass dein Nachbar dort so aufgeschaltet ist, denn, wie schon erwähnt, gehört dir die Leitung bis zur 1. TAE in der Regel nicht. Das ist weder gefährlich so, noch problematisch. Denn bis zum DSLAM laufen da noch sehr viele weitere Nachbarn mit dir im Kabel. Der Abstand der Aderpaare zueinander ist dort auch nicht viel besser. D.h. die paar Meter im Haus sind da praktisch egal. Klemmstellen, die unter Farbe/Putz liegen sind TEILS daran erkennbar, dass es darunter hohl klingt. Die Position sollte sich auch dadurch finden lassen, da die Klemmstelle in den meisten Wohnungen vermutlich recht ähnlich gesetzt worden ist. S. K. schrieb: > Jetzt war ich der Auslöser des Ganzen, weil ich wohl dran zog und > drückte, aber ich könnte mich darauf berufen, dass der Eigentümer unten > eine mangelhafte Installation hatte und nun selbst ein neues Kabel > bezahlen muss und selbst schuld ist, falls die Wand aufgeschlagen werden > müsste. Wo ist der Mangel? Die Installation hat doch funktioniert und auch keine Gefahr für dich oder andere dargestellt. Ich würde versuchen, mich mit meinem Nachbarn möglichst ohne Anwalt, Gericht, und weiterem Ärger zu einigen. Da würde ich die geringsten Gesamtkosten erwarten. Insbesondere das persönliche Verhältnis sollte nicht wegen ein paar Euro jetzt leiden. Ach ja, auch mal hier rein schauen, bei Telekommunikationsanlagen wird wenig Spaß verstanden... https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html
Robert K. schrieb: > Für Dich gilt natürlich das Gleiche wie für den Nachbarn - alles was vor > dieser Dose kommt, daran habt Ihr nichts verloren ... das ist Sache des > Telekom-Technikers. Das ist Schnee von gestern. Heutzutage endet die Verantwortung der Telekom an der Hausanschlussdose (APL) und alles was dann kommt ist privat. Der APL sitzt meist irgendwo im Keller. Bei dem hier gezeigten Kabel handelt es sich jedoch noch um ein Kabel welches der Deutschen Post gehörte, weshalb man ans Ende dieses Kabels eine TAE-Dose setzte als Übergabepunkt. Bei älteren Installationen ist deshalb immernoch der Übergabepunkt die TAE-Dose. Privatleute dürfen an solchen Leitung nichts ändern. 2 Adernpaare pro Haushalt waren üblich. die Deutsche Post verlegte damals immer ein Resevepaar mit, welches später, als sich die Faxgeräte verbreiteten, dann als zweite Nummer eingerichtet wurden. Wie jedoch Stefan schon schrieb, hatten sich selbst Telekomiker an keinerlei Standards gehalten. Wenn irgendwo noch ein Telefonanschluss gebraucht wurde, hat man einfach ein brach liegendes Adernpaar genommen und fertich. Hauptsache, das Telefon klingelte. War ja auch klar, die Zahl der Neuanschlüsse wuchs schneller als die alten Kabel erneuert werden konnten. Es herrschte absoluter Mangel an Leitungen. Da hat man schonmal ein Kabel einfach gesplittet. Jetzt aber zum aktuellen Thema: Wer das verbockt hat, lässt sich sicher nichtmehr ermitteln, vielleicht ist derjenige schon lange in Rente oder lebt nichtmehr. Fakt ist, dass diese Leitung immernoch zum Bestand der Telekom gehört und selbige für die ordnungsgemässe Funktion verantwortlich ist. Jetzt gibt es aber ein Problem, der TO hat das Kabel selbst raus gerissen, nicht der Telekomiker. Das hätte der Telekomiker machen sollen, dann hätte er jetzt das Problem, so quasi als Erbe einer Pfuscharbeit seiner Kollegen. Nebenbei, es gibt immernoch den §316 StGB der da lautet: https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html Ich denke jedoch, dass der §316 hier nicht anzuwenden ist ;-) Also, am besten sich mit dem Nachbar einigen und gemeinsam die Angelegenheit bereinigen. uuuups....während ich schrub, war ein anderer schneller
Johannes O. schrieb: > Ach ja, auch mal hier rein schauen, bei Telekommunikationsanlagen wird > wenig Spaß verstanden... Zumindest vom BGH. Beim BayObLG hat man dazu eine abweichende Meinung. Knackpunkt ist die Frage, ob der einzelne Teilnehmeranschluss aktuell noch öffentlichen Zwecken dient.
Falls ihr die Telekom dazu bewegt bekommt, das Kabel zu erneuern, solltet ihr übrigens nicht damit rechnen, dass es schön wird. Da wird im Zweifelsfall eine Leitung mit Schellen durchs Treppenhaus gelegt. Also einigt ihr euch am besten und lasst dann vom Elektriker eures Vertrauens für beide Wohnungen Cat7-Leitungen einziehen. Am besten in einem Rohr mit genug Platz, um irgendwann Glasfasern nachziehen zu können.
Johannes O. schrieb: > Wo ist der Mangel? Die Installation hat doch funktioniert und auch keine > Gefahr für dich oder andere dargestellt. Na wenn der T-Techniker nen Kabelbruch festgestellt hat muss ja was nicht funktioniert haben.
lächler schrieb: > Es gibt keine Bundespost Telekom. Ja, die heißt inzwischen anders und verwendet andere Kabel. Damals, als das fotografierte Kabel aktuell war, da war es noch die Bundespost Telekom.
Es ist doch ganz klar: Schuld sind immer die Anderen! So wie der Typ vor mir, der nur, weil er rote Flecken auf der Motorhaube vermeiden wollte, einfach eine Vollbremsung am Gehweg hingelegt hat. Da muss man ja hinten reinrauschen. Wahrscheinlich hat der Postler die Verbindung gemacht. Die Alternative war wohl auch: Jede Menge Schlitze kloppen oder einfach das bereits vorhandene Kabel verwenden. Der damalige Besitzer/Mieter wird dem wohl zugestimmt haben und den Vorfall baldigst vergessen haben. In dem Zusammenhang von "meinem" Kabel zu reden ist auch Unsinn. Ich wohne in einem Vielfamilienhaus (ca. 48 Parteien). Stell Dir nur mal vor wie viel Platz man da, allein für "meine" Klingelleitung (in vielerlei Hinsicht das gleiche Prinzip), benötigen würde. Die Sache mit dem Leerrohr ist in meinen Augen ein "nice to have". Klar ich als Ex-Strippenzieher würde an vielen Stellen so etwas machen, aber Vorschrift? Zwecks Wiederholung: Zieh doch mal kräftig an der Antennenleitung! Der vor oder hinter Dir wird sich bestimmt freuen.
Phasenschieber S. schrieb: > Ich denke jedoch, dass der §316 hier nicht anzuwenden ist ;-) Fernmeldeverkehr? ;-)
Sebastian S. schrieb: > In dem Zusammenhang von "meinem" Kabel zu reden ist auch Unsinn. Ich > wohne in einem Vielfamilienhaus (ca. 48 Parteien). Stell Dir nur mal vor > wie viel Platz man da, allein für "meine" Klingelleitung (in vielerlei > Hinsicht das gleiche Prinzip), benötigen würde. Ich hab hier im MFH (7 WE) "mein" eigenes Kabel durchgängig zum APL. > Die Sache mit dem Leerrohr ist in meinen Augen ein "nice to have". Klar > ich als Ex-Strippenzieher würde an vielen Stellen so etwas machen, aber > Vorschrift? Laut VDE ja. Und auch definitiv sinnvoll. Brauch ja nicht jede Wohnung gleich ein komplett eigenes Leerrohr.
Reinhard S. schrieb: >> Vorschrift? > Laut VDE ja Das kann nicht sein, denn der VDE macht keine Vorschriften. Der VDE spricht Empfehlungen aus, die auch "Richtlinie" genannt werden, weil sie den aktuellen Stand der Technik wieder spiegeln. Allerdings sagt das Wort "aktuell" schon aus, dass sich diese Richtlinien in Laufe der Zeit verändern. Soweit mir bekannt ist, gehört der Umgang mit Telefonleitungen nicht ernsthaft zum Geltungsbereich der VDE. Es gibt nur für wenige Punktuelle Ausnahmen Gesetze, die eine Erneuerung der Elektroinstallation erfordern. Der VDE handelt aber im Interesse seiner Vereinsmitglieder, wenn er unterschwellige Halbwahrheiten fördert, die zu lukrativen Aufträgen führen.
Percy N. schrieb: > Fernmeldeverkehr? ;-) Klar, dass du den Tippfehler sofort erkennst, habsch extra für dich eingebaut, damit du auch zu Wort kommst :-)
Phasenschieber S. schrieb: > Klar, dass du den Tippfehler sofort erkennst, habsch extra für dich > eingebaut, damit du auch zu Wort kommst :-) Du hattest ja extra darauf hingewiesen, dass 316 hier vielleicht nicht ganz passt ... Btw: ich hatte mich schon vorher beteiligt, allerdings inhaltlich. Vielleicht ist der Beitrag deshalb unbeachtet geblieben. Hier interessiert sich mit einer Ausnahme ja auch kein Schwein dafür, dass die Installation zumindest nach der Darstellung des TO schon vorher einen weg hatte.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Soweit mir bekannt ist, gehört der Umgang mit Telefonleitungen nicht > ernsthaft zum Geltungsbereich der VDE. Erstbester Treffer bei Google meint, das es da auch was für Nachrichtennetze gibt. Eine VDE für Lichtwellenleiter/Glasfaser ist mir jedenfalls bekannt (VDE 888). Das die VDE nicht unbedingt Gesetz ist ist nix neues, aber man hat sich meines Wissens nach drauf geeinigt, das sie den Stand der Technik repräsentiert und man damit durchaus gut fährt.
Reinhard S. schrieb: > Das die VDE nicht unbedingt Gesetz ist ist nix neues, aber man hat sich > meines Wissens nach drauf geeinigt, das sie den Stand der Technik > repräsentiert In einem anderen Zusammenhang wurde vor Jahrzehnten die Bezeichnung 'antizipiertes Sachverstäbdigengutachten' eingeführt. Die scheint sich zum Glück nicht gehalten zu haben.
S. K. schrieb: > Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch. Das Kabel gehört nicht dir, das ist Gemeinschaftseigentum. Du hast auch kein Recht auf eigenes Kabel vom Keller in die Wohnung. DSL benötigt genau zwei Adern. Wenn da ein mehradriges DSL-geeignetes Kabel aus dem Keller verlegt wurde, in dem auch Adern für andere Wohnungen genutzt werden, die unterwegs anzeigen, dann ist das völlig in Ordnung. Wie die anderen Wohnungen angeschlossen sind, geht dich nichts an. Oliver
Oliver S. schrieb: > Das Kabel gehört nicht dir, das ist Gemeinschaftseigentum. Du hast auch > kein Recht auf eigenes Kabel vom Keller in die Wohnung. DSL benötigt > genau zwei Adern. Wenn da ein mehradriges DSL-geeignetes Kabel aus dem > Keller verlegt wurde, in dem auch Adern für andere Wohnungen genutzt > werden, die unterwegs anzeigen, dann ist das völlig in Ordnung. Wie die > anderen Wohnungen angeschlossen sind, geht dich nichts an. Das passt nicht recht zusamnen. Was Gemeinschaftseigentum ist, sollte sich aus der Teilungserklärung ergeben. Wenn das Kabel dazugehört, dann geht es ihn sehr wohl etwas an, auch wenn der Nachbar daran angeschlossen ist. Ist es aber kein Gemeinschaftseigentum, dann steht ihm ein eigenes Kabel zu; ebenso dem Nachbarn. Interessant ist das nicht "nur" für die Frage, wer die Kosten zu tragen hat.
Reinhard S. schrieb: > Erstbester Treffer bei Google meint, das es da auch was für > Nachrichtennetze gibt. Ja, der VDE würde gerne alles bestimmen, was seinen Vereinsmitgliedern Geld in die Taschen spült. Unsere Gerichte unterscheiden zum Glück sauber zwischen Gesetze und VDE Richtlinien.
Die VDE-Normen sind DIN-VDE Normen. VDE-Normen der Gruppe 08xx regeln Dinge wie Datennetze, Fernemlde-, Alarmtechnik und ähnliches. Letztes bei einem Webinar am Rande wurde vom Vortragendem gemeint, das sich ein Richter im Zweifel am Stand der Technik und den entsprechenden Normen orientieren wird - woran auch sonst? Wegen 4 Drähten jetzt hier so ein Palaver zu veranstalten, das ist aber schon grenzwertig. Dazu kommt wie ja geschrieben wurde Bestandsbau usw. Und alles wegen eines Beitrages, eines neuangemeldeten Users wohlgemerkt!
Sven L. schrieb: > Letztes bei einem Webinar am Rande wurde vom Vortragendem gemeint, das > sich ein Richter im Zweifel am Stand der Technik und den entsprechenden > Normen orientieren wird Ja, wenn nachweislich wegen eines schweren Mangels in der Elektroinstallation ein Haus abgefackelt ist oder jemand gestorben ist. Aber wenn dein Elektrofahrrad die Garage in Brand gesetzt hat, kannst du das kaum einem fehlenden Leerrohr in die Schuhe schieben, oder weil eine Verteilerdose zugegipst wurde. So einfach ist das nicht. Bei der harmlosen Telefonleitung ist scheiß egal, was der VDE empfiehlt. Davon geht keine Gefahr aus.
Hallo und vielen Dank für die sehr grosse Beteiligung und zahlreiche Antworten. Die Eigentumsverhältnisse habe ich vorher mit dem Verwalter abgestimmt. Er antwortete: "Die Telefonleitung zu Ihrer Wohnung stellte eine private Versorgungsleitung dar und steht grundsätzlich (bis auf die Hauptleitung) nicht im Gemeinschaftseigentum." Ich kenne das auch nur, dass bis APL man selbst verantwortlich ist. Die Telekom übernimmt nur den Anschluss an APL und dann die Leitung nach draussen zum Kasten. Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung habe. Ändert das etwas an euerer Einschätzung?
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Percy N. schrieb: > Interessant ist das nicht "nur" für die Frage, wer die Kosten zu tragen > hat. Die Frage stellt sich da nicht. Das Kabel ist mit 100%-tiger Sicherheit Gemeinschaftseigentum, und da der TO dran rumgefummelt hat, darf der jetzt die gesamte Reparatur bezahlen. Oliver
S. K. schrieb: > Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung > habe. Ändert das etwas an euerer Einschätzung? Nicht wirklich. Eigentlich ist egal, ob die Leitung der Telekom oder dir oder dem Hausbesitzer gehört. Du hast sie kaputt gemacht, also behebe den Schaden (oder lass es machen). Je weniger Leute du da mit rein ziehst, umso weniger schmerzvoll wird es. Selbst wenn die Leitung der Telekom gehört - du musst es ihnen ja nicht auf die Nase binden. Das könnte nämlich so teuer werden, dass du dich am Ende mit ihnen über die Kosten streitest. Mache es lieber selber. Was keiner weiß, macht keinen heiß.
S. K. schrieb: > Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung > habe. Wenn es sich so verhält, dass das Kabel in Deinem Sondereigentum steht, dann musst Du zwar selbst für Reparatur und Instandhaltung aufkommen, brauchst aber auch niemanden zu fragen.
S. K. schrieb: > "Die Telefonleitung zu Ihrer Wohnung stellte eine private > Versorgungsleitung dar und steht grundsätzlich (bis auf die > Hauptleitung) nicht im Gemeinschaftseigentum." Also das bezweifele ich sehr stark. Wenn es sich hier um eine Wohneigentumsgemeinschaft handelt, dann befinden sich alle Versorgungsleitungen, egal ob Heizung, Wasser, Strom, Telefon und TV-Kabel, im Gemeinschaftseigentum. Solches ist auch in der Teilungserklärung nicht extra aufgeführt. Dein Verwalter ist ein faules Schwein, der die Verantwortung und Arbeit auf dich abwälzen will. Private handwerkliche Tätigkeiten beschränken sich nur auf den eigenen Innenwohnbereich. Sorry, wenn ich dir das so sagen muss, aber das Rausreissen der Leitung hättest du nicht tun dürfen. Das ist ja gerade der Punkt, der mich immer so angekotzt hat, dir gehört die Wohnung, darfst für alles mitbezahlen, aber de Fakto hast du nur ein Wohnrecht. Mann bin ich froh, dass ich meine Wohnung verkauft habe.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Ja, wenn nachweislich wegen eines schweren Mangels in der > Elektroinstallation ein Haus abgefackelt ist oder jemand gestorben ist. > > Aber wenn dein Elektrofahrrad die Garage in Brand gesetzt hat, kannst du > das kaum einem fehlenden Leerrohr in die Schuhe schieben, oder weil eine > Verteilerdose zugegipst wurde. So einfach ist das nicht. > > Bei der harmlosen Telefonleitung ist scheiß egal, was der VDE empfiehlt. > Davon geht keine Gefahr aus. Grundsätzlich ist es der Norm wohl erstmal eagl, wie schwer der Mangel ist. Ich kann dich auch anzeigen, weil Du mir einen Kaugummi geklaut hast, was am ende das Gericht daraus macht, das ist ein anderes Thema. Ob es sinnvoll ist auch! S. K. schrieb: > Die Eigentumsverhältnisse habe ich vorher mit dem Verwalter abgestimmt. > Er antwortete: > > "Die Telefonleitung zu Ihrer Wohnung stellte eine private > Versorgungsleitung dar und steht grundsätzlich (bis auf die > Hauptleitung) nicht im Gemeinschaftseigentum." Bist Du Eigentümer oder Mieter? Wenn Du Mieter bist, dann kann man Dir nur vorwerfen, das Du selbst Hand angelegt hast. > > Ich kenne das auch nur, dass bis APL man selbst verantwortlich ist. Die > Telekom übernimmt nur den Anschluss an APL und dann die Leitung nach > draussen zum Kasten. Früher war es anders, als heute, Früher hatten die bei der Bundes Post ja fast das Recht, dich standrechtlich zu erschießen, wenn Du an Ihren Anlagen rumfummelst. Heute juckt das keinen mehr so richtig. > > Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung > habe. Wie schon geschrieben wurde, wurde früher viel anders gemacht als heute. Damals ging über die Leitungen POTS oder später vielleicht der UK0 vom ISDN, heute willl man hochbitratige Dienste übertragen. Und natürlich ist es mehr Aufwand eine komplett eigene Leitung zu ziehen, als irgendwo anzustückeln. > > Ändert das etwas an euerer Einschätzung? Was willst Du noch eingeschätzt haben, es gibt einen Schaden und der muss behoben werden. Telefonkabel kostet nicht viel und wegen der Stelle, an der man die Wand aufklopfen muss wird keiner verlangen, das Du die ganze Wohnung neu verputzt. Wenn der unter Dir auch nur Mieter ist, der irgendwo was dazugefummelt hat und Ihr den gleichen Vermieter habt, dann ist es u.U. nochmal einfacher? Normalerweise kann man mit vielen Leuten normal sprechen, okay es gibt auch Ausnahmen! Dir hätte auffallen müssen / können , das das 2. Paar im APL auch angeschlossen ist, aber ist ja nun eh zu spät...
Stell den Zustand wie vor dem Eingriff wieder her und gut ist es. Danach ist Zeit über Weiteres in Ruhe nachzudenken.
S. K. schrieb: > Bitte hilft mir und teilt eure Meinung mit euch. Ganz falscher Ansatz, Meinungen sind halt nur Meinungen, und Viele hier sehen das als Unterhaltung an, da bist du hier völlig verkehrt. S. K. schrieb: > Ich kenne das auch nur, dass bis APL man selbst verantwortlich ist. und auch das meist nicht mehr, weil die Telekom aus mehreren Abteilungen dafür zuständig ist > Die Telekom übernimmt nur den Anschluss an APL und dann die Leitung nach > draussen zum Kasten. Der Service als DTTS schaltet dir bis in die Whng den Anschluss, und bis zum APL muß sie alles selber klären. Wenn ab APL was nicht passt gehen die wieder, auch bei eigenen Kunden! > Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung > habe. Ist das eine Mietwohnung, dann hat der Hauseigentümer da nur Rechte dran, um dir deine Whng. mit allen nötigen Anschlüssen zu versorgen. > Ändert das etwas an euerer Einschätzung? Schon wieder so ein Spruch .. Einschätzungen, klär das mit dem Hs-Eigentümer oder Vermieter! Oder willst du hier noch ne Rechtsberatung kostenfrei haben? Du kannst natürlich auch die Telekom beauftragen, nur kostenfrei oder günstig wird das bei denen nicht! Und bezahlen muß es eh der Vermieter oder HS-Eigentümer, und der holt sich dann schon das Geld vom Richtigen. Der gibt dann das Ganze auch nur in Auftrag, weil sein Zuständigkeits- oder Verantwortungs-Bereich. Zu dem ganzen Debakel wem was gehört oder wer was darf oder wie was gemacht wird... wen interessiert das hier eigentlich? Hier weiß doch eh Jeder für sich selber alles besser!
Die Wikipedia ist zwar nicht so sicher wie ein Urteil, dafür aber billiger: "Auch die Abschnitte von Kabel- oder Rohrleitungen, die mehrere Wohnungen versorgen und durch eine Wohnung (Sondereigentum) führen, gehören zum Gemeinschaftseigentum." Man könnte sich natürlich nun trefflich darüber streiten, ob sie ursprünglich zum Sondereigentum gehörte und durch spätere Anzapfung in der anderen Wohnung...
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Phasenschieber S. schrieb: > Wenn es sich hier um eine Wohneigentumsgemeinschaft handelt, dann > befinden sich alle Versorgungsleitungen, egal ob Heizung, Wasser, Strom, > Telefon und TV-Kabel, im Gemeinschaftseigentum. Das ist keineswegs zwingend. Zwangsläufig im Gemeinschaftseigentum stehen nur solche Einrichtungen, die mehreren Wohnungen zu dienen bestimmt sind; die sondereigentumsfähigen Einrichtungen können es sein. Je nachdem ergeben sich unterschiedliche, mitunter erhebliche, Kostenfolgen. Wie es sich beim TO verhält, können wir nicht wissen; die Mitteilung. Er habe durchcziehen an seinem Kabel den Netzuugang des Nachbarn gekillt, lässt allerdings aufmerken. Was da genau installiert wurde, können wir nicht beurteilen.
(prx) A. K. schrieb: > Auch die Abschnitte von Kabel- oder Rohrleitungen, die > mehrere Wohnungen versorgen und durch eine Wohnung (Sondereigentum) > führen, gehören zum Gemeinschaftseigentum." Sagte ich doch! Ich kann ein Lied davon singen! michael_ schrieb: > Stell den Zustand wie vor dem Eingriff wieder her und gut ist es. > Danach ist Zeit über Weiteres in Ruhe nachzudenken. hast du nicht mitgelesen? Er hat es abgerissen und an die Verteilerstelle kommt er nichtmehr dran, der Nachbar hat alles unter Putz gelegt. Ich glaube, ab einer bestimmten Zahl von Posts, muss alles wiederholt werden.
(prx) A. K. schrieb: > Die Wikipedia ist zwar nicht so sicher wie ein Urteil, dafür aber auch völlig irrelevant. Was Gemeinschaftseigentum ist, und was nicht, bestimmt einzig und alleine die Teilungserklärung, die für diese Eigentümergesellschaft gilt. Sollte da tatsächlich das drinstehen, was der Verwalter dem TO mitgeteilt hat, dann ist das so. Nur glaube ich das halt nicht. Oliver
Percy N. schrieb: > Das ist keineswegs zwingend. Zwingend ist garnichts und viele Verträge sind auch so gestaltet, dass Juristen nicht arbeitslos werden. Jedoch kann man davon ausgehen, dass Verhältnisse welche nicht explizit im Vertrag, eine Teilungserklärung ist gleichbedeutend mit Vertrag, geregelt sind, so behandelt werden wie es allgemein üblich ist.....und üblicherweise sind Versorgungsleitungen jedweder Art Gemeinschaftseigentum.
Phasenschieber S. schrieb: > Ich glaube, ab einer bestimmten Zahl von Posts, muss alles wiederholt > werden. Sinnlos; hier lesen manche eh nur das, was entweder zur eigenen Meinung passt oder sich mühelos widerlegen uu lassen scheint.
Niemand schrieb: > Zu dem ganzen Debakel wem was gehört oder wer was darf oder wie was > gemacht wird... So weit ich weiß, darf der Nachbar sogar die Telefonleitung eines anderen Mieters problemlos anzapfen. Es spricht nichts dagegen (Recht auf Kommunikation).
Percy N. schrieb: > Wenn es sich so verhält, dass das Kabel in Deinem Sondereigentum steht, > dann musst Du zwar selbst für Reparatur und Instandhaltung aufkommen, > brauchst aber auch niemanden zu fragen. Was dazu führen könnte, dass die praktisch gleiche Arbeit zweimal durchgeführt wird. Einmal vom TO für seine Leitung. Dann steht der Nachbar aber immer noch ohne Anschluss da, und die bisher unrechtmässig genutzte Leitung ist für ihn nun tabu. Ergibt mindestens zwei Verlierer. Und irgendwie mitnehmen sollte er den Nachbarn wohl schon. Immerhin verläuft die bisherige Leitung durch dessen Wohnung, und wenn man zumindest diese Leitungsführung beibehalten will, muss man da ran. Es sein denn, der TO verlegt sie anderweitig bis zum APL. Das wird dann vmtl noch teurer. Es könnte also sein, dass Kooperation für beide günstiger verläuft. Dann verlieren bloss die nicht erforderlichen Anwälte. ;-)
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Phasenschieber S. schrieb: > michael_ schrieb: >> Stell den Zustand wie vor dem Eingriff wieder her und gut ist es. >> Danach ist Zeit über Weiteres in Ruhe nachzudenken. > > hast du nicht mitgelesen? > > Er hat es abgerissen und an die Verteilerstelle kommt er nichtmehr dran, > der Nachbar hat alles unter Putz gelegt. Man wird doch an die abgerissenen Drähte wieder rankommen. Und irgendwie zusammenzwirbeln. Und etwas Putz ist doch auch nicht die Welt.
Sven L. schrieb: > Dir hätte auffallen müssen / können , das das 2. Paar im APL auch > angeschlossen ist, aber ist ja nun eh zu spät... Alter Zweitanschluss in der gleichen Wohnung... Abgesehen davon, das man als Otto-Normal-Kunde am APL eh nicht rumfummeln sollte.
(prx) A. K. schrieb: > Was dazu führen könnte, dass die praktisch gleiche Arbeit zweimal > durchgeführt wird. Einmal vom TO für seine Leitung. Dann steht der > Nachbar aber immer noch ohne Anschluss da, und die bisher unrechtmässig Das wissen wir nicht. Um es richtig schön absurd zu machen: falls die Wohnung des TO die letzte an dieser Leitung sein sollte, dann wäre es möglich, dass der letzte Leitungsabschnitt, der ausschließlich seine Wohnung versorgt, sein Sondereigentum ist ind die Leitung davor Gemeinschaftseigentum. Nur ist das eher nicht überwiegend wahrscheinlich. > genutzte Leitung ist für ihn nun tabu. Ergibt mindestens zwei Verlierer. > Wenn der wirklich gezapft hätte ... Auch nicht eben die wahrscheinlichste Lage. > Und irgendwie mitnehmen sollte er den Nachbarn wohl schon. Immerhin > verläuft die bisherige Leitung durch dessen Wohnung, und wenn man > zumindest diese Leitungsführung beibehalten will, muss man da ran. Es > sein denn, der TO verlegt sie anderweitig bis zum APL. Das wird dann > vmtl noch teurer. Vermutlich wäre es das beste, zwei Leitungen auf derxalten Trasse einzuziehen. > > Es könnte also sein, dass Kooperation für beide günstiger verläuft. Dann > verlieren bloss die nicht erforderlichen Anwälte. ;-) Das sollte auf jeden Fall vermieden werden, so etwas führt zuverlässig ins Verderben! :DDD
michael_ schrieb: > Man wird doch an die abgerissenen Drähte wieder rankommen. > Und irgendwie zusammenzwirbeln. > Und etwas Putz ist doch auch nicht die Welt. Ich glaube, du bist Theoretiker ;-) Hast du schonmal versucht ein abgerissenes Kabel wieder zurück zum Ursprung zu führen, wenn selbiger eingeputzt ist? Kann man machen, aber da muss man erstmal den Nachbarn von der Notwendigkeit überzeugen den Putz aufzukloppen, das ginge eventuell noch, aber dessen Frau...und dann solls wer bezahlen? okay, kann man viell. selbst machen, aber eventl. kommt dann die Nachbarsfrau und hat ab dem Tag immer Störungen auf der Leitung....und kann nachts nichtmehr schlafen...wegen der Felder die du durch Entfernen der Schirmung verursacht hast, das muss man der Frau mal sagen....und durch die gemeinsame Leitungsführung hast du die Nachbarn all die vergangene Zeit abgehört...sollte man der Nachbarin auchmal sagen. Oh weh...da kommt was auf den TO zu....
Reinhard S. schrieb: > Alter Zweitanschluss in der gleichen Wohnung... Abgesehen davon, das man > als Otto-Normal-Kunde am APL eh nicht rumfummeln sollte. Das ist der Punkt. Wenn man weiß was man tut, kann man vorher die Leitung "durchklingeln". Scheint aber bei DIY eh so nen grundlegendes Problem zu sein: Mit wenig bis keiner Ahnung etwas tun und wenn es schief geht bei anderen Fragen was man tun kann und versuchen die Schuld noch irgendwo bei anderen zu suchen.
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Percy N. schrieb: > falls die > Wohnung des TO die letzte an dieser Leitung sein sollte, dann wäre es > möglich, dass der letzte Leitungsabschnitt, der ausschließlich seine > Wohnung versorgt, sein Sondereigentum ist ind die Leitung davor > Gemeinschaftseigentum. Nur ist das eher nicht überwiegend > wahrscheinlich. Glaubst du wirklich, dass der Jurist, welcher die Teilungserklärung erstellt hat, ohne Notwendigkeit ein Sondernutzungsrecht für eine Telefonleitung, für einen einzelnen Eigentümer eingebracht hat? Das ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto für mich, denn ich spiele kein Lotto.
Phasenschieber S. schrieb: > Das ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto Percy N. schrieb: > Nur ist das eher nicht überwiegend wahrscheinlich. Erkennst Du die semantische Nähe?
S. K. schrieb: > Daher nahm ich an, dass ich meine eigene Private Versorgungsleitung > habe. > Ändert das etwas an euerer Einschätzung? Mist passiert halt. Die Welt würde sehr farblos werden ohne das. Es gibt hier die Möglichkeit einen Streit um des Kaisers Bart zu führen. Angemerkt sei, dass das mit dem eigenen privaten Kabel nicht so weit her sein kann, denn sonst wäre es nicht angezapft worden. Durchaus nicht ganz auszuschließen, dass alles was ab der Anzapfung wäre, erst privates Eigentum sei. Bei Gemeinschaftseigentum könnte vielleicht per Gemeinschaftsbeschluss festgelegt werden, dass der Verursacher aufkommen muesse, komplett oder mit höheren Anteil. Was Dein Nachbar und Du benötigst, ist eine pragmatische Lösung. Die erst Frage wäre, ob Du mit Deinem Nachbarn sprechen kannst und was ihr übergangsweise bis zur Reperatur ausgemacht habt. Gut wäre es auch die Hausverwaltung auf den laufenden Stand zu halten. Rein technisch anzumerken wäre allerdings, dass ein gemeinsames solches Kabel mit Leitungen des alten Telefonstandards nicht gerade gut ist für schnelles Internet und zuverlässiges Internet (kurze Verbindungsabbrüche bei hohen Datenaufkommen). Das Verlegen einer besseren Zuleitung wäre für Deinen Nachbarn und Dich auf jeden Fall von Vorteil. Der Unfall oder das Mißgeschick wäre jetzt eine gute Gelegenheit auf einen aktuellen besseren Stand zu bringen.
Dieter D. schrieb: > Es gibt hier die Möglichkeit einen Streit um des Kaisers Bart zu führen. > Angemerkt sei, dass das mit dem eigenen privaten Kabel nicht so weit her > sein kann, denn sonst wäre es nicht angezapft worden. Ich würde nicht darauf wetten, dass für einen nachträglich angebrachten Zweig eigens die Teilungserklärung bemüht wurde.
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(prx) A. K. schrieb: > Ich würde nicht darauf wetten, dass für einen nachträglich angebrachten > Zweig eigens die Teilungserklärung bemüht wurde. Wenn, dann ein Beschluss der WEG.
Die Frage, ob Inhouse-Telefonleitungen der Telekom gehören oder dem Hauseigentümer erlebte im letzten Jahr eine Renaissance, und zwar durch den BREKO: https://www.teltarif.de/breko-telekom-glasfaser-inhouse-bnetza/news/77160.html Es gab Zeiten, in denen hat die Telekom auch Inhouse-Leitungen ohne Extra-Kosten gelegt und das Netz reichte damals bis zur 1. TAE. Es gab aber andere (neue) Zeiten, in denen reicht das Netz nur bis zum APL und der Hauseigentümer darf und muss sich selbst um die Inhouse-Leitungen kümmern. In der Realität hat sich wohl bis vor kurzem kaum jemand um diese Eigentumsverhältnisse gekümmert, wenn ein TK-Versorger eine Doppelader brauchte und im Haus ein freies Exemplar gefunden hat, dann hat er das eben benutzt... Erst der BREKO hat das Thema hochgeholt - wobei ein wenig unklar ist, warum die Glasfaser-Versorger überhaupt auf die ollen Strippen mit höchstens CAT.3 drauf möchten und warum sie nicht lieber eine eigene Cat5e-Strippe im Haus verlegen. Wenn heute die Möglichkeit besteht, für den Nachbarn und den TE jeweils eine neue Leitung vom APL aus zu ziehen, dann ist das sicher die beste Lösung - wieviel Putz dafür wirklich aufgeklopft werden muss, ist ja auch unklar. Wenn das anständig ausgeführt wird, wird unabhängig von den formaljuristischen Eigentumsverhältnissen hinterher wohl niemand meckern. Aber wer etwas kaputt macht, der muss es auch reparieren...
Dieter D. schrieb: > Rein technisch anzumerken wäre allerdings, dass ein gemeinsames solches > Kabel mit Leitungen des alten Telefonstandards nicht gerade gut ist für > schnelles Internet und zuverlässiges Internet (kurze Verbindungsabbrüche > bei hohen Datenaufkommen). Die 7,5 Meter sind sowas von egal. Sicher ist eine schlechte Installation nicht gut. Aber 7,5 Meter machen da wirklich überhaupt nix aus.
Matthias L. schrieb: > wobei ein > wenig unklar ist, warum die Glasfaser-Versorger überhaupt auf die ollen > Strippen mit höchstens CAT.3 drauf möchten und warum sie nicht lieber > eine eigene Cat5e-Strippe im Haus verlegen. Weil es Geld kostet. Da werden im Idealfall Subunternehmer rausgeschickt, die innerhalb weniger Minuten im Keller das vorhandene Kabel auf ihren DSLAM klemmen, beim Kunden testen, ob das Signal ankommt, und wieder ins Auto springen. Bei Neubauten sieht's anders aus, da können sie auch ohne Riesenaufwand die Glasfasern bis in die Wohnungen ziehen.
Matthias L. schrieb: > wobei ein > wenig unklar ist, warum die Glasfaser-Versorger überhaupt auf die ollen > Strippen mit höchstens CAT.3 drauf möchten und warum sie nicht lieber > eine eigene Cat5e-Strippe im Haus verlegen. Da kannst du auch gleich Glasfaser im Haus verlegen, tust du dich leichter und sparst die Technik im Keller.
Matthias L. schrieb: > Es gab Zeiten, in denen hat die Telekom auch Inhouse-Leitungen ohne > Extra-Kosten gelegt und das Netz reichte damals bis zur 1. TAE. Es gab > aber andere (neue) Zeiten, in denen reicht das Netz nur bis zum APL und > der Hauseigentümer darf und muss sich selbst um die Inhouse-Leitungen > kümmern. Jetzt kommen immermehr Leute, die das bereits Geschriebene wiederholen. Scheinbar sind sie zu faul alles erstmal zu lesen. Wo sind wir jetzt? Bei Post 57. Ein Thread sollte auf eine Anzahl von max. 30 Posts begrenzt werden. Das ist der Punkt wo ich aussteige.
S. K. schrieb: > Telekom > Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert. Ich habe dann > das selbst durchziehen probiert, und habe den Nachbarn unten ebenfalls > aus Versehen vom Internet "abgeklemmt". > In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert > und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen Meiner Meinung nach haftet der Eigentuemer ab der urspruenglichen Anschlussdose. Dass diese verlegt wurde, ist sein Pech, auch wenn ers nicht war und nicht davon wusste (mitgekauft). Auf jedenfall koennen nicht Dritte fuer Umbauten in Wohnungen haften, gerade wenn es sich bei der Leitung um Gemeinschaftseigentum handelt. Wie es mit der Leitung zwischen Verteiler und Wohnung aussieht ist eine andere Frage, das hoert sich aber nach der Schilderung unproblematisch an, wenn die originale Dose erstmal zugaenglich ist. (Dass die Verlaengerung ins Wohnzimmer vielleicht mit der originalen Wohnungszuleitung durchgefuehrt wurde?)
Matthias L. schrieb: > Danke. Bittesehr gerne. Darfst dich weiterhin versuchen zu profilieren, indem du längst Gesagtes wiederholst.
Immerhin bin ich in der Lage, GANZE Posts zu lesen und muss mir nicht einzelne Absätze herausgreifen, um darüber dämliches Zeug zu schreiben... Sich darüber zu beschweren, dass andere (angeblich) nicht den ganzen Thread lesen würden, wirkt ziemlich armseelig, wenn man selbst nicht mal in der Lage ist, das einzelne Posting komplett zu erfassen, auf das man sich bezieht.
Phasenschieber S. schrieb: > michael_ schrieb: >> Man wird doch an die abgerissenen Drähte wieder rankommen. >> Und irgendwie zusammenzwirbeln. >> Und etwas Putz ist doch auch nicht die Welt. > > Ich glaube, du bist Theoretiker ;-) Eher andersrum. Außer Sicherheitstechnischer Arbeiten wie Gasanlage oder Zählerschrank mach ich alles selber. > Hast du schonmal versucht ein abgerissenes Kabel wieder zurück zum > Ursprung zu führen, wenn selbiger eingeputzt ist? > > Kann man machen, aber da muss man erstmal den Nachbarn von der > Notwendigkeit überzeugen den Putz aufzukloppen, das ginge eventuell > noch, aber dessen Frau...und dann solls wer bezahlen? Wenn das ne Fa. macht, ist gleich ein Teuro weg. Mit einem Hunderte ist der Nachbar sicher überzeugt. Und ein Loch mit etwas Mörtel zumachen ist doch harmlos.
Matthias L. schrieb: > armseelig Nichtnur inhaltlich, sondern auch orthographisch hast du nichts drauf. Lern´ erst mal richtig schreiben.
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Hallo, ich sage zum Tagesende, VIELEN Dank für die zahlreichen Kommentare und Beteiligung. Danke für eure Zeit und eure Hilfe. Grüße Pillepalle
Mit der echten Problemlösung hat sich kaum jemand beschäftigt, allerdings kamen vom TO auch wenig Hinweise, die das unterstützt hätten. Aber keine entsprechenden Nachfragen. Letzteres gilt auch für die zivilrechtliche Bewertung, (fast) jeder bläst irgendetwas bei, das wenig hilfreich ist. Da der TO sein/das Kabel über mindestens(?) zwei Etagen "rausgezogen" hat, sollte da doch ein Rohr vorhanden sein. Hat er denn wenigstens für sich selber mit dem alten Kabel ein neues Kabel oder wenigstens einen Führungsdraht nachgezogen? Oder lag das eh alles relativ offen? Mittels des alten Kabels sollte sich halbwegs nachvollziehen lassen, in welchem Höhenbereich die ehemalige Abzweigung zur untersten Wohnung geschaffen wurde. Bei der Kürze der Trennungsstelle können die Klemmen der damit verbundenen Leitung auch nur knapp unterm Putz(?) liegen. Der Bereich, der ggf. aufgemeisselt werden muss, sollte damit nicht allzu gross sein. Die Suche nach Hohlräumen mittels Hämmerchen wurde ja schon angeführt, aber auch in der betroffenen Wohnung kann man Unterputzleitung verfolgen. Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem Leitungseigentum steht, bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen lässt. Die vorübergehende Nichtversorgung der unteren Wohnung liesse sich übrigens temporär mit zwei alten Fritzboxen überbrücken, bis weiteres abgeklärt und repariert ist.
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Ralf X. schrieb: > Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren > Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes > klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem > Leitungseigentum steht, bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen > lässt. Verwalter ziehen sich in der Regel recht schnell aus der Affäre wenn es unschön wird. Ne zu erst gehören mal die Eigentumsverhältnisse geklärt. 2 Mieter oder 2 Eigentümer oder je ein Mieter und je ein Eigentümer. Als Eigentümer darf ich an meinem Eigentum anders rumfummeln, als ein Mieter es darf. (Jetzt mal noch fachliche Qualifikation außer acht gelassen.) Was Deine Hinweise zur Fehlersuche angehen, da hast Du sicherlich recht. Hier im Thread ist mangels Informationen aber ja das Meiste reine Spekulation, da es einfach an Info's und ggf. Bildern fehlt.
S. K. schrieb: > 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel > seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch > angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen. S. K. schrieb: > Jetzt ist die Frage: > Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie > unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig > jederzeit sein? Das sag dem, der sich drangehängt hat!
Sven L. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren >> Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes >> klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem >> Leitungseigentum steht, bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen >> lässt. > Verwalter ziehen sich in der Regel recht schnell aus der Affäre wenn es > unschön wird. Das versuchen leider sehr viele, die einen Schaden zu verantworten haben. Dennoch ist für die zivilrechtliche Aufarbeitung HIER an erster Stelle zu klären, ob die Aussage des TO nachweisbar ist. Je nach Ausfall der Antwort, tun sich erst weitere ggf. zu klärende WEITERFÜHRENDE Sachverhalte auf. > Ne zu erst gehören mal die Eigentumsverhältnisse geklärt. > > 2 Mieter oder 2 Eigentümer oder je ein Mieter und je ein Eigentümer. > > Als Eigentümer darf ich an meinem Eigentum anders rumfummeln, als ein > Mieter es darf... Manches lässt sich schon dem Kommentar des TO von 01.11.2020 16:46 entnehmen, sofern da alles stimmt und ich das richtig interpretiere. Eineindeutig ist es natürlich nicht, dass der TO auch der Eigentümer SEINER Wohnung ist. Aber ein Mieter hätte es i.d.R. nicht als seine Aufgabe angesehen, eine von einem Telekom Techniker als defekt gemessene Leitung selber auszutauschen, sondern seinen Vermiter zur Beseitigung eines Mangels seinen Vermieter aufgefordert. Besser wäre natürlich auch hier eine eineindeutige Aussage des TO. WENN er Mieter ist/wäre, stellt sich die Frage, wer sein vertraglicher Ansprechpartner bei Problemen ist. Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass ein Mieter einen Verwalter fragt, wem "seine" Telefonleitung vom Obergeschoss in den Keller gehört und diese einfach austauscht, wenn diese (angeblich?) seinem Vermieter gehört. Aber möglich ist natürlich immer alles. :-) WENN der TO aber Eigentümer SEINER Wohnung ist UND Eigentümer der unteren Wohnung, würde sich seine Frage kaum stellen. Wohl auch nicht, wenn ihm die untere Wohnung nicht gehört, er diese aber zusätzlich gemietet hat. Ok, aber selbst das ist nicht eineindeutig. :-) > Was Deine Hinweise zur Fehlersuche angehen, da hast Du sicherlich recht. > > Hier im Thread ist mangels Informationen aber ja das Meiste reine > Spekulation, da es einfach an Info's und ggf. Bildern fehlt. Das ist ein generelles Promlem viele Foren, dass Fragesteller viele Informationen nicht liefern, oft auch noch sehr einseitig geschönt. Aber gerade in diesem Thread wurde die Situation auch zu wenig hinterfragt, stattdessen lebten viele Foristen ihre Phantasien aus.
Mani W. schrieb: > S. K. schrieb: >> 2) Der, der unten damals die Telefonleitung Anschloss hat "mein" Kabel >> seitlich aufgeritzt, 2 Adern entnommen und sich selbst auch >> angeschlossen. Wohl um sich das Verlegen eines eigenen Kabels zu sparen. > > S. K. schrieb: >> Jetzt ist die Frage: >> Eigentlich darf man Klemmstellen nicht so sehr verputzen dass Sie >> unsichtbar werden, richtig? Sie müssen doch überprüfbar und zugangsfähig >> jederzeit sein? > > Das sag dem, der sich drangehängt hat! Gehörst Du zu den Foristen, die in einem Thread mit knapp 70 Einträgen nur das Eingangsposting lesen und daraufhin sofort s/D/einen Müll absondern musst, OHNE erst einmal dem Verlauf zu folgen? Ist das zwanghaft? Der TO führt selber an, das es zu (ggf. mehreren?) Änderungen der Eigentumsverhältnisse kam. Andere Foristen hatten schon reichlich darauf hingewiesen, dass die "Deutsche Post" lange die Leitungshoheit bis weit in die Wohnungen inne hatte. Wer WANN mal die beiden Leitungspaare unter welchen Rechtsverhältnissen etwas standes-un-gemäss aufgeplittet hat, dürfte sich heute kaum noch aufklären lassen. Auch (mehrfach) schon durchgekaut. Was also soll der unnütze Müllkommentar?
Ich habe schon sehr viel erlebt, was Mieter meinten an der Mietsache rumpfuschen zu müssen, obwohl es eindeutig Sache des Vermieters gewesen wäre. Das Resultat waren dann z.B. ein ausgebrannter Elektroverteiler oder eine nicht mehr korrekt funktionierende Antennenverteilanlage eines Wohnkomplexes. Bei 2. meinte der Junior sich einfach ans LNB zu schalten. Damit hat er aber einfach mal eine komplette Ebene vom Multischalter getrennt. Dann hat man es gerichtet und Ihm zugesagt, das er auch eine Dose in sein Zimmer bekommt, als man das nächste mal wieder da war, hat er sich einfach wieder angeschlossen. Sowas ist an Dreistigkeit fast nicht mehr überbietbar. Die Mutter von dem meinte dann noch, es sei ja schließklich Ihre Schüssel, da dürfen Sie auch machen was Sie wollen. Jaja und die Satverteilung hat Sie auch eingebaut, sagten wir dann... Da musste man Echt dem Vermieter den Hinweis geben, das er seinen Mietern untersagt an Elektroinstallationen rumzubasteln oder auf Dächern rum zu klettern. Und dort sind noch mehr solcher Dinge vorgefallen. Was nicht funktionierende Telefonleitungen angeht, da habe ich auch schon tolle Dinge erlebt. Da war der APL in der Mietsache von Mieter 1, ging mit 10 DA weiter in einen Schaltverteiler bei Mieter 2 und von dort mittels 2DA weiter in eine TA, von dieser dann ging eine DA weiter zu Mieter 3. Das letzte Stück Leitung war so von UV zerfressen und brüchig, das das blanke Kupfer raus schaute und die TAE in der Wohnung war so defekt, da konnte nix ankommen. Der Techniker am Schaltungstermin geht wieder. Der Mieter hat dann seinen Anschluss wieder gekündigt, da es ihn überfordert hat. Am Ende ist der Kunde/Mieter der Dumme, der im Regen steht. Was teilweise so an Vermietern rumrennt und was man schlechtes für viel Geld mieten kann, das glaubt mancher garnicht! Letztendlich hat man die Beschädigte Leitung geschnitten, an nächstmöglicher Stelle in die Wohnung geführt und ist von dort aus weiter.
Ralf X. schrieb: > Letzteres gilt auch für die zivilrechtliche Bewertung, (fast) jeder > bläst irgendetwas bei, das wenig hilfreich ist. Ralf X. schrieb: > Bevor man darüber spekuliert, wer für den Schaden, bzw. deren > Beseitigung (zu welchen Anteilen?) aufkommen muss, müsste als erstes > klar sein, ob der Verwalter zu seiner Auskunft bzgl. dem > Leitungseigentum steht, Was hätte Deiner Meinung nach zu "Teilungserklärung" und "WEG-Beschluss" noch weiter ausgeführt werden müssen? Und aus welchem Rechtsgrund sollte es auf die Äußerung des Verwalters ankommen bzw ob er dazu steht? Findest Du Deinen Beitrag insoweit hilfreich? Wenn ja, warum? > bzw. ob sich diese Auskunft ansonsten beweisen > lässt. Ja, schon sinnvoller, wenngleich etwas spät. Welche bisher nicht genannten Beweismittel schweben Dir denn vor?
Ralf X. schrieb: > Der TO führt selber an, das es zu (ggf. mehreren?) Änderungen der > Eigentumsverhältnisse kam. Wo bzw Eigentum woran? > Andere Foristen hatten schon reichlich darauf hingewiesen, dass die > "Deutsche Post" lange die Leitungshoheit bis weit in die Wohnungen inne > hatte. Was bedeutet das Deiner Meinung nach bzw was ist die,Rechtsfolge? > Wer WANN mal die beiden Leitungspaare unter welchen Rechtsverhältnissen > etwas standes-un-gemäss aufgeplittet hat, dürfte sich heute kaum noch > aufklären lassen. Angenommen, das trifft zu. Wen siehst Du in der Darkegungs- ind Beweislast genau wofür? Unter welchen weiteren Voraussetzungen? > Auch (mehrfach) schon durchgekaut. Dann solltest Du die Fragen um so leichter beantworten können. > Was also soll der unnütze Müllkommentar? Ja,, was soll er?
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Ralf X. schrieb: > Besser wäre natürlich auch hier eine eineindeutige Aussage des TO. Was, bitte, ist eine bijektive Aussage? Und wozu ist die nütze?
Niemand schrieb: > Ganz falscher Ansatz, Meinungen sind halt nur Meinungen, und Viele hier > sehen das als Unterhaltung an, da bist du hier völlig verkehrt. Lustig, denn trotzdem hast du dir Zeit genommen, deine Meinung hinzuzufügen. Die sich übrigens mit den bereits geäußerten deckt. (prx) A. K. schrieb: > Es könnte also sein, dass Kooperation für beide günstiger verläuft. Dann > verlieren bloss die nicht erforderlichen Anwälte. ;-) Amen
Percy N. schrieb: > Was, bitte, ist eine bijektive Aussage? bijektiv: Bei der Abbildung einer mathematischen Menge jedem Urbild nur einen Bildpunkt und umgekehrt zuordnend Prost 🍺
Guten Morgen euch Allen, wie von einigen Beteiligten gewünscht, füge ich mehr Infos hinzu: - Ich bin Eigentümer - Die o.g. Aussage des Verwalters kann ich schriftlich beweisen (eMail) - In der Teilungserklärung steht: "In Ergänzung dieser Bestimmungen wird festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören: ... .. f) die Starkstrom- Schwachstrom- und Antennenleitungen sowie die zur Aufnahme der Posteigenen Freisprechleitungen bestimmten Leerrohr von den Hauptsträngen an. - Zu der Einschätzung, dass es "meine" Leitung war komme ich wie folgt: Es ist eine Wohnanlage mit 3 baugleichen Häusern. Ich habe mich mit zwei Nachbarn in Verbindung gesetzt und geschaut wie es dort bei denen ist. Sie haben die baugleiche untere Wohnung. Beide Nachbarn haben die Leitung ebenfalls ins Wohnzimmer versetzt, aber die alte Klemmstelle im Flur nicht verputzt sondern mit einer Telekom-Abdeckung versehen, sodass man jederzeit ran kann. Und ein Nachbar sagte mir, dass nur die oberen Wohnungen mit Telefon versorgt worden waren. Als er diese kaufte sah er nur die Leitung von "oben" kommen und hat es vermieden, sich dranzuhängen, sondern hat sein eigenes Kabel eingezogen. Also bei Ihm sind derzeit zwei separate Leitungen vorhanden. Somit wäre aus meiner Sicht gegeben, dass das bereits eingezogene Kabel für die Versorgung meiner Wohnung gedacht war und nicht beider Einheiten. Was denkt ihr nun nach diesen Informationen? Fehlt etwas, dann füge ich es gerne hinzu.. Liebe Grüße, habt einen schönen Start in die Woche!
Es spielt keine Rolle, ob die Installation "sauber" ist. Du hast sie kaputt gemacht, also musst du dafür gerade stehen. Wenn du jetzt anfängst, die Schuld (und damit die kosten) auf andere abzuwälzen zu wollen, artet es mit Sicherheit in einen Streit aus, an dem weitere Firmen mit verdienen. Es liegt in deiner Hand, den Aufwand und damit die Kosten zu minimieren.
Ich möchte noch etwas ergänzen. Bei all dem Pessinismus scheint mir ein positiver Erfahrungsbericht angemessen: Ich wohne in einem Altbau mit 9 Parteien, der aus Bruchsteinen vom Krieg ausgebaut wurde. Es fehlte offenbar an allen Baumaterialien, besonders Mörtel. Sprich: Da entspricht fast nichts den Normen und alles neigt dazu, auseinander zu fallen. Ich habe da schon einiges kaputt gemacht. Doch ich konnte mich bisher immer mit dem Hausbesitzer auf eine pragmatische Lösung einigen. Manches durfte ich selbst reparieren, manches haben wir machen lassen. Oft hatte ich nur einen Teil der Kosten zu tragen, manchmal sogar gar nichts. Zum Streit kam es nie, obwohl der Hausbesitzer ein Sparfuchs und Mieten-Hochtreiber ist. Vermutlich deswegen nicht, weil ich immer so auf ihn zu ging: "Hallo Herr xxxx, ich habe etwas kaputt gemacht. Wollen Sie sich das mal anschauen?".
S. K. schrieb: > Somit wäre aus meiner Sicht gegeben, dass das bereits eingezogene Kabel > für die Versorgung meiner Wohnung gedacht war und nicht beider > Einheiten. Das mag durchaus der Fall sein. Aber diese Position bringt dich hier nicht weiter. Ich würde an dieser Stelle keinesfalls mit meinem Nachbarn Streit anfangen. Da gewinnt ihr beide nicht. Was nutzt es dir, wenn du Recht hast (und bekommst), dass danach euer Verhältnis zerstritten ist? Die Schuldfrage ist hier erst einmal NICHT zu klären. Das bringt das Kabel nicht wieder in die Wand. Auch die Kosten werden sich voraussichtlich im Rahmen halten, sehe es als Lehrgeld an. (Wenn du es selbst erledigst dann wird es extrem billig) Fakt ist, dass beide Wohnungen eine neue Telefonleitung brauchen. Mindestens bei der unteren Wohnung ist dies mit etwas Aufwand verbunden. Hier werdet ihr nicht drum herum kommen. Ihr habt doch eine große Überschneidung in Interessen: Das Telefon soll wieder gehen, dort muss ein Kabel rein. Dann überlegt nun zusammen, wie ihr das hinbekommt. Du kannst es dem Nachbarn auch so verkaufen, dass es jetzt richtig eingebaut wird, da ein besseres Kabel reinkommt etc. Stelle den Nutzen für ihn heraus. Übrigens: Wenn die Dose überputzt ist und dort aktuell kein "neuer" Draht drin liegt: Dann bekommst du auch dein Kabel vermutlich nicht wieder rein, da du mit einem Einziehdraht durch keine Dosen durchkommst. In diesem Fall musst du auch an die Dose des Nachbars. Ein Loch ist übrigens schnell in die Wand gemacht. Dann macht aber bitte nicht den Fehler und gipst das Loch wieder zu. Baut da eine Abdeckung drauf, dann kommt ihr nochmal hin. Da spart ihr euch dann auch das Verputzen. (Ich spreche hier aus Erfahrung, ich hatte auch eine überputzte Dose die ich wieder freigelegt habe).
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S. K. schrieb: > - Die o.g. Aussage des Verwalters kann ich schriftlich beweisen (eMail) Darauf kommt es nicht an > - In der Teilungserklärung steht: "In Ergänzung dieser Bestimmungen wird > festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören: ... .. f) die Starkstrom- > Schwachstrom- und Antennenleitungen sowie die zur Aufnahme der > Posteigenen Freisprechleitungen bestimmten Leerrohr von den > Hauptsträngen an. Darauf schon: Es isr Deine Leitung. Vorläufige Einschätzung: Was das für Deinen Nachbarn bedeutet, hängt davon ab, wie nett Du sein möchtest. Dafür bleibt es an Dir allein hängen, Deine Versorgung wiederherzustellen. S. K. schrieb: > Fehlt etwas, dann füge ich es gerne hinzu.. Es wäre schön, zu wissen, in welchem Zustand Du die Wohnung wann erworben hast. Es wäre immerhin denkbar, dass der Voreigentümer sich mit dem Eigentümer der anderen Wohnung über die gemeinsame Nutzung des Kabels geeinigt hat. Dann wird's kompliziert ... Was Du mit der Info anfängst, ist eine politische Entscheidung, die allein Dir obliegt. Johannes hatte dazu schon weise Worte gesprochen.
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Für dein weiteres Vorgehen: Sieh es mal aus Sicht deines Nachbarn. Der hatte bis zum 'Tatzeitpunkt' eine funktionierende Verbindung. Nun hat er keine mehr. Eigentlich Grund genug, dass er 'angefressen' ist. Vermutlich ist ihm vollkommen unklar, dass eine Adernpaar evtl. unrechtmäßig oder wie auch immer für sein Wohnung verwendet wurde. Er hat das vermtulich auch nicht selbst so fabriziert. ER ist momentan der Geschädigte. Und der guten Beziehung wegen würde ich an deiner Stelle eine absolut selbstlose Lösung suchen. Auf sein 'Recht' zus bestehen, wo dieses hier nichtmal geklärt ist, ist in Anbetracht dieser vergleichsweise harmlosen Geschichte vollkommen unangebracht. Ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ist wichtiger als ein gutes Verwandtschaftsverhältnis!
S. K. schrieb: > - Zu der Einschätzung, dass es "meine" Leitung war komme ich wie folgt: > Es ist eine Wohnanlage mit 3 baugleichen Häusern. Ich habe mich mit zwei > Nachbarn in Verbindung gesetzt und geschaut wie es dort bei denen ist. > Sie haben die baugleiche untere Wohnung. > Beide Nachbarn haben die Leitung ebenfalls ins Wohnzimmer versetzt, aber > die alte Klemmstelle im Flur nicht verputzt sondern mit einer > Telekom-Abdeckung versehen, sodass man jederzeit ran kann. > Und ein Nachbar sagte mir, dass nur die oberen Wohnungen mit Telefon > versorgt worden waren. Als er diese kaufte sah er nur die Leitung von > "oben" kommen und hat es vermieden, sich dranzuhängen, sondern hat sein > eigenes Kabel eingezogen. Also bei Ihm sind derzeit zwei separate > Leitungen vorhanden. Ja und nur weil es bei 3 anderen Häusern anders war, was beweist das? -Das die Vorvesitzer es ggf. anders entschieden hatten -Das dem Elektriker das Kabel ausging und er einfach getreilt hat -Das der Geselle an dem Tag keine Lust hatte ein 2. Kabel zu ziehen. -Das man damals als der Bedraf bestand diese Lösung miteinader besprach. > > Somit wäre aus meiner Sicht gegeben, dass das bereits eingezogene Kabel > für die Versorgung meiner Wohnung gedacht war und nicht beider > Einheiten. Warum wird Dein Eigentum dann durch die Wohnung des anderen verlegt und nicht durch das Geineigentum Hausflur? Hast Du wenigstens Durchleitungsgebühren bezahlt. > > Was denkt ihr nun nach diesen Informationen? Fehlt etwas, dann füge ich > es gerne hinzu.. Was fehlt: gesunder Menschenverstand und der gemeinsame Weg zur Lösung. An meinem Haus hängt ein APL, an dem Hänge ich und mein Doppelhaushälftennahcbar. wein weiteres Kabel geht zu einem weiterem "Unter APL" den es in der Planauskunft nicht gibt, da hängen weitere 2 Nachbarn dran. Die Kabel sind bei Mir in der Wand eingeputzt. Soll ich jetzt verlangen, das sich jeder einen eigenen APL bauen lässt, wenn mal etwas mit den Leitungen nicht mehr stimmen sollte? Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen, diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen? Merkste was?
Sven L. schrieb: > Warum wird Dein Eigentum dann durch die Wohnung des anderen verlegt und > nicht durch das Geineigentum Hausflur? So wie ich das verstehe, geht die Leitung nicht durch die Wohnung, sondern durch die Wand. Sonst bestuende das Problem der Zugaenglichkeit ja gar nicht. Und eine tragende Wand ist Gemeineigentum. Es ist doch so: Die Leitung des TE war defekt, er musste sie wechseln. Fuer die Abzweigung kann er nichts. Auch ein Fachbetrieb haette die neue Leitung mithilfe der alten durchziehen muessen oder zumindest die alte entfernen um eine Chance beim Durchfaedeln zu haben. Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern bei einem der Vorbesitzer, der die Dose verputzt hat. Selbst wenn der Abzweig abgesprochen war, muss der TE sein Leerrohr wohl nicht weiterhin zur Verfuegung stellen. Aber ich wuerde dem Nachbarn, der auf meiner Leitung haengt definitiv keine Renovierung bezahlen. Er duerfte weiterhin das Leerrohr mitnutzen und ich wuerde beim Einfaedeln helfen. Aber in der fremden Wohnung rumklopfen auf keinen Fall, das verursacht nur neue noch schwerwiegendere Probleme.
Maxe schrieb: > Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern > bei einem der Vorbesitzer Tolle Erkenntnis, du willst würdest also ernsthaft Vorbesitzer belangen? Er wird sicher nicht freiwillig darauf eingehen. Viel Spaß bei den damit verbundenen Kosten. Fakt ist, der TO hat seinem Nachbarn sein Internet kaputt gemacht. Also muss er dafür sorgen, dass es wieder funktioniert. In vorliegenden Fall könnte man sogar sagen, dass der TO nicht fachgerecht gearbeitet hat. Ein Fachmann hätte das Kabel nicht heraus gerissen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass es frei ist. Da bewegt er sich auf ganz dünnem Eis. Jeder Versuch, die Schuld auf andere abzuwälzen (egal ob zu Recht oder nicht) wird die Kosten drastisch erhöhen und das Verhältnis zum Nachbarn zerrütten. Also eine loose-loose Taktik. Wenn ich jemandem einen Ball ans Fenster werfe und das dann unerwartet kaputt geht, muss ich auf dafür gerade stehen. Es spielt keine Rolle, ob das Fenster sachgerecht montiert oder bereits vorgeschädigt war.
S. K. schrieb: > Was denkt ihr nun nach diesen Informationen? Fehlt etwas, dann füge ich > es gerne hinzu.. Wenn ein Thread zu lange werden sollte, empfiehlt es sich wenigsten alle Beiträge des TO zu lesen. Wird es zuviel an Beiträgen fällt es schwer dann noch hundertprozentig zu unterscheiden, welche Info wirklich nur vom TO kam, sofern man selbst kein Roboter oder Androide ist. Seiten des TO gibt es bisher vier Beiträge. 1) Die erst Frage wäre, ob Du mit Deinem Nachbarn sprechen kannst? (Unabhängig davon ob es am Nachbarn oder an Dir liegt.) Was habt ihr übergangsweise bis zur Reperatur ausgemacht? 2) Sind der Nachbar und Du in der Lage gemeinsam zwei ordentliche Kabel zu verlegen? 3) Was für ein neues Kabel (Typ usw.) hast Du nun eingezogen, oder blieb es nur bei dem Versuch? (Vielleicht wollte der TO nur das Kabel herausziehen, den Bruch flicken und dann wieder einführen, wie ein anderer Thread vor einigen Jahren. Daher Frage 2)) 4) Vom Anschlusspunkt im Haus stellt sich die Frage, wie verkabelt wurde. Gibt es nur ein Leerrohr für alle Leitungen - mit Abzweigungen zur Wohnung - zu eng um drei Kabel aufzunehmen, gibt es zwei oder drei Leerrohre, usw. Eine ordentliche Skizze wäre meistens aufschlußreicher als tausende von Worten. 5) Kann ein zweites Kabel bis zu der Abrissstelle beim Nachbarn durch das Rohr (sofern vorhanden) gezogen werden als Flicklösung? 6) Manchmal fehlt auch die Anregung zu anderen Lösungswegen. Habt Ihr auch schon daran gedacht, dass die DSL-Zuleitung beim Nachbarn in die Fußleiste (Boden-Wand) gelegt werden könnte? Auf Rechtsauskünfte aus einem Forum sollte man in der Regel nicht seine Argumentationskette aufbauen. Übrigens sieht das hier mehr nach einem Fall mit unterschiedlichen Mitverschulden aus. Ohne Ortsbesichtigung bleibt vieles nur Spekulation. Nach dem Verursacherprinzip müßte der TO mindestens vom AP eine Leitung bis zum Nachbarn ziehen lassen und an der Stelle, wo die Abzweigung war, läßt er 10m Kabel heraushängen für die weitere Verlegung.
S. K. schrieb: > In der Wohnung unten wurde die Telefon-Dose ins Wohnzimmer verlängert > und die alte Klemmstelle verputzt (Man muss also die Wand aufschlagen um > wieder ran zukommen, Dann hat der Nachbar ein Problem, er hat eine verputzte Verteilerdose. Wer Verteilerdosen verputzt, oder verputzte Verteilerdosen akzeptiert/gekauft hat, muss in Kauf nehmen, dass bei einem Kabelfehler der Verputz entfernt werden muss. Verteilerdosen sind eben Verteilerdosen und gehören nicht verputzt! Das ist aber gar nicht schlimm, so etwas wieder zu öffnen, viel schlimmer sind verpflasterte Revisionsschächte....da kann ich ein Lied von singen.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Wenn ich jemandem einen Ball ans Fenster werfe und das dann unerwartet > kaputt geht, muss ich auf dafür gerade stehen. Es spielt keine Rolle, ob > das Fenster sachgerecht montiert oder bereits vorgeschädigt war. Anderer Meinung nur der Gesetzgeber, § 254 BGB. Dieter D. schrieb: > Auf Rechtsauskünfte aus einem Forum sollte man in der Regel nicht seine > Argumentationskette aufbauen. Wohl wahr. Aber der TO wirkt plietsch genug, ohnehin einen Anwalt aufzusuchen, falls es irgendwo klemmen sollte. Nicht etwa, weil aktuell so gigantische Kosten im Raum stünden, sondern weil Weiterungen für die ,Zukunft besser.schon jetzt begegnet werden sollte. > Übrigens sieht das hier mehr nach einem > Fall mit unterschiedlichen Mitverschulden aus. Das wirkt vor allem ausgesprochen unübersichtlich. Im Streitdall wird das auf eine Entscheidung nach Beweislast hinauslaufen können. > Ohne Ortsbesichtigung > bleibt vieles nur Spekulation. Auch danach, nach derzeitigem Erkenntnisstand. Dieter D. schrieb: > Nach dem Verursacherprinzip Warum sollte das hier gelten? Maxe schrieb: > Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern > bei einem der Vorbesitzer, der die Dose verputzt hat. Selbst wenn der > Abzweig abgesprochen war, muss der TE sein Leerrohr wohl nicht weiterhin > zur Verfuegung stellen. Fraglich. Spätestens hier wird es interessant. Wer Spaß daran hat, kann ja mal untersuchen, ob es zwischen Eigentumswohnungen so etwas wie eine Grunddienstbarkeit gibt. Oder etwas Ähnliches. Und ob das im Grundbuch stehen muss ... Stefan ⛄ F. schrieb: > Also eine loose-loose Taktik. Das führt dann zu Entspannung auf beiden Seiten. SCNR
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Stefan ⛄ F. schrieb: > Also eine loose-loose Taktik. schreibs doch einfach in deutsch, denn englisch beherrschst du nicht!
Ich stelle mir gerade vor, es stünde eine riesige (schwer demontierbare) Schrankwand vor der verputzen Dose. Dann wird's richtig lustig...
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Stefan ⛄ F. schrieb: > Maxe schrieb: >> Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern >> bei einem der Vorbesitzer > > Tolle Erkenntnis, du willst würdest also ernsthaft Vorbesitzer belangen? > Er wird sicher nicht freiwillig darauf eingehen. Viel Spaß bei den damit > verbundenen Kosten. Nein, natürlich nicht. Der aktuelle Besitzer hat den Pfusch des Vorbesitzers mitgekauft. Wenn im Strang was kaputt geht, muss das repariert werden. Und der TE hat natürlich das Recht, dort eine neue Leitung einzuziehen. Wäre es Gemeinschaftseigentum, wäre der in der anderen Wohnung trotzdem für seinen Teil, d.h. für die verspachtelte Dose verantwortlich. Scheint aber ja nichtmal Gemeinschaftseigentum zu sein. Percy N. schrieb: > Maxe schrieb: >> Der Nachbar muss verstehen, dass die Schuld nicht beim TE liegt, sondern >> bei einem der Vorbesitzer, der die Dose verputzt hat. Selbst wenn der >> Abzweig abgesprochen war, muss der TE sein Leerrohr wohl nicht weiterhin >> zur Verfuegung stellen. > Fraglich. Spätestens hier wird es interessant. Ja, das ist dann schon eine kompliziertere Geschichte. Grundsätzlich gilt aber ein Gewohnheitsrecht, das aus einer Einwilligung des Vorbesitzers entstand, soviel ich weiß nur personenbezogen, erlischt also bei Verkauf. Und da der TE von der Nutzung nichts wusste, konnte auch kein neues Recht dem Anderen gegenüber entstehen. > Wer Spaß daran hat, kann > ja mal untersuchen, ob es zwischen Eigentumswohnungen so etwas wie eine > Grunddienstbarkeit gibt. Oder etwas Ähnliches. Und ob das im Grundbuch > stehen muss ... > Stefan ⛄ F. schrieb: >> Also eine loose-loose Taktik. > Das führt dann zu Entspannung auf beiden Seiten. > SCNR Anderes Szenario: Der TE gibt klein bei, bestellt einen Handwerker, der die Leitung legt, neu tapeziert. Die Arbeit des Handwerkers ist nicht so akkurat, wie sich das der Nachbar vorstellen möchte. Die Internetleitung macht sporadisch Probleme, was am Netz von außen liegt. Ja, das macht die Nachbarschaftlichen Beziehungen viel einfacher... -- Was der TE auch noch machen kann, um dem Mitnutzer seine Situation klar zu machen und zukünftigen Problemen vorzubeugen, ist ein Nutzungsvertrag seines Leerrohres aufzusetzen. Darin ist dann geregelt, dass der Nachbar das Leerrohr entgeltfrei mitnutzen kann, für seine Leitung selbst verantwortlich ist, ein ordentlicher Zugang für Reparaturen vorhanden sein muss und der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.
Maxe schrieb: > ein Nutzungsvertrag seines Leerrohres aufzusetzen Na klar. Wenn ich der geschädigte Nachbar wäre, würde ich ihm einen Vogel zeigen. Mit dem Vertrag darf er sich gerne mal den Popo abwischen.
Sparky schrieb: >> Also eine loose-loose Taktik. > > schreibs doch einfach in deutsch, denn englisch beherrschst du nicht! Wenn du dir das Bild oben noch einmal ansiehst, wirst du genug lose Enden finden, um seine Aussage zu bestätigen. ;-)
Maxe schrieb: > der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann. Dann kann man' s auch gleich lassen ... Stefan ⛄ F. schrieb: > Na klar. Wenn ich der geschädigte Nachbar wäre, würde ich ihm einen > Vogel zeigen. Mit dem Vertrag darf er sich gerne mal den Popo abwischen. Wie Du meinst. Dann darfst Du halt sehen, wie Du eine Leitung in Deine Wohning bekommst. Auf das Sondereigentum des TE kannst Du nicht einfach so zugreifen. Unabhängig von allen technischen Erwägungen wäre es rechtlich die einzig vernünftige Lösung, wenn hinterher beide jeweils ihr eigenes Kabelrohr haben. Ob das beim derzeitigen status qou erreichbar ist, können wir im Forum nicht klären.
Percy N. schrieb: > Auf das Sondereigentum des TE kannst Du nicht einfach > so zugreifen. Dürfen tut er nicht, können tut er schon. Die Dose ist ja bei ihm. Vielleicht sollten beide Parteien rechtzeitig für genug Volumen auf ihren Mobilfunkverträgen sorgen. ;-)
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(prx) A. K. schrieb: > Dürfen tut er nicht, können tut er schon. Die Dose ist ja bei ihm. Trefflich bemerkt! Und wir werden wohl auch nicht erfahren, ob das vielleicht schon einmal in der Vergangenheit geschehen ist.
Percy N. schrieb: > Wie Du meinst. Dann darfst Du halt sehen, wie Du eine Leitung in Deine > Wohning bekommst. Unglaublich, welche schwachsinnigen Meinungen hier verbreitet werden! Der TO hat ein Grundrecht auf die Versorgung mit DSL/Telefon und wenn die Versorgung über eine Durchleitung durch Nachbars Eigentum bisher und von Anfang an bestand, dann kann er eine Duldung der Reparatur auch einklagen, sofern sich der Nachbar quer stellt.
Sparky schrieb: > Unglaublich, welche schwachsinnigen Meinungen hier verbreitet werden! > Ja, das finde ich auch. > Der TO hat ein Grundrecht auf die Versorgung mit DSL/Telefon und wenn > die Versorgung über eine Durchleitung durch Nachbars Eigentum bisher und > von Anfang an bestand, dann kann er eine Duldung der Reparatur auch > einklagen, sofern sich der Nachbar quer stellt. Dann fragt sich nur, wie es Generationen von Anwälten schaffen, von entsprechenden Nachbarschaftsstreitigkeiten zu leben. Möchtest Du hier ernsthaft ein Notwegerecht einfordern? Oder möchtest Du mit § 904 BGB operieren? Viel Spaß!
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Kopf durch die Wand gibt ne Beule, aber erst einmal kein Kabel. Vielleicht liegt dann aber die Dose wieder frei. ;-)
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Es stellt sich die Frage, was älter ist: die sonderbare Installation oder die Teilungserklärung. So richtig zusammen zu passen scheinen die nicht. Es scheint sich ja um eine Anlage mit mehreren baugleichen Häusern zu handeln. Da liegt es nahe, wenn die ab ovo als Eigentumswohnungen angelegt wurden. Dann aber ist die Installation mysteriös.
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(prx) A. K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Auf das Sondereigentum des TE kannst Du nicht einfach >> so zugreifen. > > Dürfen tut er nicht, können tut er schon. Die Dose ist ja bei ihm. ...und wenn der TE da besonders blöd kommt, geht bei jedem zweiten Zugriff das durchgeleitete Kabel kaputt. Istjadoof, wissenja, kannmannixmachen, ichwarimurlaub, hatfachmanngemacht. Vor Gericht wäre zudem vermutlich zu klären, ob der TE denn mit der Einschätzung, dass beide Leerrohre (Anschlusspunkt-Nachbar und Nachbar-TE) zu seinem Sondereigentum gehören, überhaupt Recht hat. Könnte ja auch zum Teil Sondereigentum des Nachbarn sein. Und ob die Festlegung in der Teilungserklärung überhaupt rechtens und wirksam ist (und in keiner Eigentümerversammlung seither geändert wurde). Nur weil das da drin steht, muss es ja nicht gelten, Stichwort "Heizungsrohre sind nicht sondereigentumsfähig, sofern auch andere Wohnungen darüber versorgt werden". Scheint mir wie meinen Vorrednern nicht zielführend, wegen ein paar Stunden oder 100 Euro ins Prozessrisiko zu gehen. Zumal wie schon angemerkt eigentlich beide das gleiche Ziel haben, nämlich 1) wieder Telefon und Internet und 2) keinen Stress miteinander. MfG, Arno
Stefan ⛄ F. schrieb: > Maxe schrieb: >> ein Nutzungsvertrag seines Leerrohres aufzusetzen > Na klar. Wenn ich der geschädigte Nachbar wäre, würde ich ihm einen > Vogel zeigen. Mit dem Vertrag darf er sich gerne mal den Popo abwischen. Er ist nicht der Geschaedigte. Er ist Nutzniesser. Bis zu dem Moment, an dem die Leitung gerissen ist, hat er einseitig profitiert. Der geschaedigte ist der TE, der in eine problematische Situation geraten ist, weil entweder der Vorbesitzer aus Gutmuetigkeit seine Leitung zur Verfuegung gestellt hat oder der Andere einfach angezapf hat. In beiden Faellen kann er nichts dafuer. Und wie Percy schrieb, der Nachbar braucht das Leerrohr ja nicht nutzen, kann auch eine eigene Leitung legen.
Arno schrieb: > ...und wenn der TE da besonders blöd kommt, geht bei jedem zweiten > Zugriff das durchgeleitete Kabel kaputt. Istjadoof, wissenja, > kannmannixmachen, ichwarimurlaub, hatfachmanngemacht. Auch ein Grund, die Leitungen zu trennen. > > Vor Gericht wäre zudem vermutlich zu klären, ob der TE denn mit der > Einschätzung, dass beide Leerrohre (Anschlusspunkt-Nachbar und > Nachbar-TE) zu seinem Sondereigentum gehören, überhaupt Recht hat. > Könnte ja auch zum Teil Sondereigentum des Nachbarn sein. > Das wohl kaum, da über dieses Lehrrohr zwei Wohningen versorgt werden. > Und ob die Festlegung in der Teilungserklärung überhaupt rechtens Wo soll da ein Problem sein? > und > wirksam ist (und in keiner Eigentümerversammlung seither geändert > wurde). Ganz so einfachcgeht das nicht. Zu einer Änderung der Teiliungserklärung bedarf es einer Vereinbarung sämtlicher Eigentümer. Das geht nicht mal eben in einer WEG-Versammlung, das braucht einen Notar. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/notar-im-wohnungseigentum-415-aenderungen-der-teilungserklaerung_idesk_PI17574_HI1439232.html#:~:text=Soll%20die%20Teilungserkl%C3%A4rung%20ohne%20die,und%203%20WEG%20nicht%20aus. > Nur weil das da drin steht, muss es ja nicht gelten, Stichwort > "Heizungsrohre sind nicht sondereigentumsfähig, sofern auch andere > Wohnungen darüber versorgt werden". Das beträfe, wie oben schon dargelegt, den Abschnitt des Rohres, der beide Wohnungen versorgt. Nach meinem bisherigem Verständnis könnte der Nachbar einen Anspruch gegen die WEG auf Duldung seines eigenen noch zu installierenden Rohres haben. Das kann dem TO aber herzlich egal sein.
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Maxe schrieb: > Er ist nicht der Geschaedigte. Er ist Nutzniesser. Das ist seit beginn des Threads und immer noch völlig unklar, weil niemand weiß, wie die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse an der kaputten Strippe nun waren und wer den Abzweig beim Nachbarn vorgenommen hat.
Percy N. schrieb: > Dann fragt sich nur, wie es Generationen von Anwälten schaffen, von > entsprechenden Nachbarschaftsstreitigkeiten zu leben. Weil die genau so unterschiedlicher Meinung sind. Ihr Job besteht darin, den Richter zu überzeugen.
Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> ...und wenn der TE da besonders blöd kommt, geht bei jedem zweiten >> Zugriff das durchgeleitete Kabel kaputt. Istjadoof, wissenja, >> kannmannixmachen, ichwarimurlaub, hatfachmanngemacht. > > Auch ein Grund, die Leitungen zu trennen. ...aber nicht auf dem Rechtsweg, sonst hilft auch die getrennte Leitung nicht gegen Sabotage. Das war mein Punkt. Nein, das darf der Nachbar nicht. Hilft dem TE aber nichts, wenn das Internet nicht geht. Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Vor Gericht wäre zudem vermutlich zu klären, ob der TE denn mit der >> Einschätzung, dass beide Leerrohre (Anschlusspunkt-Nachbar und >> Nachbar-TE) zu seinem Sondereigentum gehören, überhaupt Recht hat. >> Könnte ja auch zum Teil Sondereigentum des Nachbarn sein. >> > Das wohl kaum, da über dieses Lehrrohr zwei Wohningen versorgt werden. Das spricht schon dagegen, dass es Sondereigentum ist. Ich vermute auch eher Gemeinschaftseigentum. Kann man auch bei dem Kabel vermuten, das die Bundespost vermutlich irgendwann mal der WEG geschenkt hat. Aber wenn es trotzdem Sondereigentum sein sollte, ist damit noch nicht klar, wer hier wessen Sondereigentum mitnutzt. Der Nachbar das des TE (weil beispielsweise das Leerrohr ursprünglich durch seine Wohnung durchging und nachträglich eine Zwischendose eingefügt wurde), oder der TE das des Nachbarn (weil beispielsweise das Leerrohr ursprünglich beim Nachbarn endete und nachträglich zum TE verlängert wurde). Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Und ob die Festlegung in der Teilungserklärung überhaupt rechtens > Wo soll da ein Problem sein? Wie gesagt: Infrastruktur, die mehrere Wohnungen versorgt, darf streng genommen nicht Sondereigentum sein. Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> und >> wirksam ist (und in keiner Eigentümerversammlung seither geändert >> wurde). > Ganz so einfachcgeht das nicht. Zu einer Änderung der Teiliungserklärung > bedarf es einer Vereinbarung sämtlicher Eigentümer. Das geht nicht mal > eben in einer WEG-Versammlung, das braucht einen Notar. Die Teilungserklärung zu ändern ja, einen Beschluss zu fassen, der gegen die Teilungserklärung spricht oder z.B. diese konkretisiert ("Leerrohre ab Hauptstrang meint alle Leerrohre, die mehr als eine Wohnung berühren") oder auch "wir wissen, dass die Teilungserklärung in Punkt abc gegen die Rechtsprechung steht und wenden sie daher nicht an", aber nicht. Viel Spaß, die Jahrzehnte der Beschlusssammlung nach sowas durchzusuchen und erstmal alles entsprechend anzufechten. Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Nur weil das da drin steht, muss es ja nicht gelten, Stichwort >> "Heizungsrohre sind nicht sondereigentumsfähig, sofern auch andere >> Wohnungen darüber versorgt werden". > Das beträfe, wie oben schon dargelegt, den Abschnitt des Rohres, der > beide Wohnungen versorgt. Richtig. Für das ganze Thema relevant ist ja auch nur der Kabelabschnitt, der beide Wohnungen versorgt (hat, bis der TE das Kabel abgerissen hat, was wiederum nur passieren konnte, weil der Nachbar oder Vorbesitzer die Dose zugeputzt hat). Und maximal noch ein Zutrittsrecht des Handwerkers zur Nachbarwohnung, um neue Kabel einzuziehen. Alles andere kann dem Nachbarn ja egal sein. Percy N. schrieb: > Nach meinem bisherigem Verständnis könnte der Nachbar einen Anspruch > gegen die WEG auf Duldung seines eigenen noch zu installierenden Rohres > haben. Das sowieso, aber das ist unabhängig von der Frage, wie der Rohrabschnitt und der bisher funktionierende Kabelabschnitt zwischen Hausanschluss und Nachbar zu bewerten sind. Meiner Meinung nach - und danach hat der TE gefragt - ist eindeutig nur "bisher ging es, jetzt nicht mehr". Alles andere, einschließlich "wer hat Schuld", kann man klären, mit Anwälten, Gutachtern und vor Gerichten, und mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit wird da hinterher eine Teilung der Reparatur- und Gerichtskosten irgendwo zwischen 30:70 und 70:30 herauskommen. Kostet vermutlich ein Vielfaches der Reparatur und die gute Nachbarschaft ist hinterher auch endgültig hin. MfG, Arno
Die Juristische Klärung könnte Monate dauern. Will man so lange auf's Internet verzichten?
Herje, wo ist denn das Problem? Der TO hat ein Kabel aus der Wand gerissen das er selbst nicht reparieren kann. Zumindest für sich selbst muss er ohnehin ein Neues legen lassen. Dem Nachbarn ein zweites Kabel einziehen zu lassen kann nicht wirklich viel mehr kosten und bei der Gelegenheit wird der Putzklumpen durch eine Blende ersetzt. Wo die Dose sitzt/saß dürfte ja auf den baugleichen Nachbarhäusern klar werden.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Die Juristische Klärung könnte Monate dauern. Will man so lange auf's > Internet verzichten? Und vorher bei RTL eine Story draus machen. Vielleicht braucht der Nachbar die Leitung/Telefon gar nicht?
Arno schrieb: > Die Teilungserklärung zu ändern ja, einen Beschluss zu fassen, der gegen > die Teilungserklärung spricht oder z.B. diese konkretisiert ("Leerrohre > ab Hauptstrang meint alle Leerrohre, die mehr als eine Wohnung > berühren") oder auch "wir wissen, dass die Teilungserklärung in Punkt > abc gegen die Rechtsprechung steht und wenden sie daher nicht an", aber > nicht. Viel Spaß, die Jahrzehnte der Beschlusssammlung nach sowas > durchzusuchen und erstmal alles entsprechend anzufechten. Vergiss es. Die Teilingserklärung wird, ebenso wie ihre Änderungen, ins Grundbuch eingetragenn und genießt öffentlichen Glauben. Der Erwerber der Wohnung erwirbt diese also so, wie es im Grundbuch steht. Sollte der tatsächliche Zusrand davon abweichen, besteht ein Anspruch gegen WEG bzw den anderen Eigentümer auf Herstellung des rechtmäßigen Zustand bzw Duldung desselben. Es hat also wenig Sinn, irgendwelche Mauscheleien an der Teilungserklärung vorbei vorzunehmen.
Arno schrieb: > Das sowieso, aber das ist unabhängig von der Frage, wie der > Rohrabschnitt und der bisher funktionierende Kabelabschnitt zwischen > Hausanschluss und Nachbar zu bewerten sind. Zu letzterem können wir überhaupt nichts sagen, weil wir nicht wissen, wie es zu dieser von der Teilungserklärung abweichenden Installation gekommen ist.
Arno schrieb: > Richtig. Für das ganze Thema relevant ist ja auch nur der > Kabelabschnitt, der beide Wohnungen versorgt (hat, bis der TE das Kabel > abgerissen hat, Nein. Für die Zukunft sollte vermieden werden, dass die beiden Leitungen überhaupt irgendwo ein geneinsames Rohr nutzen. Ja, das wird etwas teuerer. Ja, genau deshalb hat es vielleicht der Strippenzieher der Telekom genau so verlegt, wie es jetzt ist bzw war. Ja, das haben möglicherweise die Eigentümer auch so gewollt. All das wissen wir aber nicht.
Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Die Teilungserklärung zu ändern ja, einen Beschluss zu fassen, der gegen >> die Teilungserklärung spricht oder z.B. diese konkretisiert ("Leerrohre >> ab Hauptstrang meint alle Leerrohre, die mehr als eine Wohnung >> berühren") oder auch "wir wissen, dass die Teilungserklärung in Punkt >> abc gegen die Rechtsprechung steht und wenden sie daher nicht an", aber >> nicht. Viel Spaß, die Jahrzehnte der Beschlusssammlung nach sowas >> durchzusuchen und erstmal alles entsprechend anzufechten. > > Vergiss es. Die Teilingserklärung wird, ebenso wie ihre Änderungen, ins > Grundbuch eingetragenn und genießt öffentlichen Glauben. Der Erwerber > der Wohnung erwirbt diese also so, wie es im Grundbuch steht. Sollte der > tatsächliche Zusrand davon abweichen, besteht ein Anspruch gegen WEG bzw > den anderen Eigentümer auf Herstellung des rechtmäßigen Zustand bzw > Duldung desselben. Beschlüsse kann die Eigentümerversammlung fassen, soviel sie will, und die sind im Allgemeinen erstmal gültig, bis sie angefochten werden. Auch wenn sie der Teilungserklärung widersprechen. Natürlich ergeben sich daraus (unter Umständen, siehe nächsten Absatz) Ansprüche der Eigentümer gegeneinander und/oder gegen die Gemeinschaft, aber genau das war eine zentrale Aussage meines Beitrags: Viel Spaß dabei, das vor Gericht aufzudröseln. Zudem - den Punkt scheinst du zu überlesen - das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) gerade beim Thema Gemeinschaftseigentum vs. Teileigentum an etlichen Punkten über der Teilungserklärung steht. Sich auch gelegentlich ändert und damit Teile der Teilungserklärung ungültig macht. Ich bin durchaus häufiger mal auf Eigentümerversammlungen, ich habe auch schon Beschlusssammlungen durchgelesen - da gibt es immer wieder mal den Fall, dass die Eigentümerversammlung anerkennt, dass Teile der Teilungserklärung genau deshalb ungültig sind, aber den Aufwand scheut, die Teilungserklärung anzupassen. Es gibt auch regelmäßig Beschlüsse, die dem WEG widersprechen und das auch anerkennen - nach dem Motto "wir einigen uns hier und heute, dass wir dem WEG an dieser Stelle nicht entsprechen, solange das keiner einklagt". Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Richtig. Für das ganze Thema relevant ist ja auch nur der >> Kabelabschnitt, der beide Wohnungen versorgt (hat, bis der TE das Kabel >> abgerissen hat, > > Nein. Für die Zukunft sollte vermieden werden, dass die beiden Leitungen > überhaupt irgendwo ein geneinsames Rohr nutzen. Wo siehst du da den Widerspruch zu meiner Aussage? MfG, Arno
Wohneigentümerversammlung, 30WE: Topic: Eine neue Einfriedung des Geländes muss beschlossen werden. 3 Kostenvoranschläge liegen vor. 10Leuten ist alles zu teuer 5 Leuten gefallen die Materialien nicht. 4 Leute halten das Projekt garnicht für notwendig 6 Leute wollen zusätzliche Angebote einholen 5 Leuten gefällt die avisierte Arbeitszeit nicht Nach 3 Stunden heftiger Debatten einigt man sich auf einen neuen Anstrich des faulenden Jägerzaunes. Ich freue mich jeden Tag, dass ich meine Wohnung verkauft und mir ein Eigenheim gekauft habe.
Percy N. schrieb: > Zu letzterem können wir überhaupt nichts sagen, weil wir nicht wissen, > wie es zu dieser von der Teilungserklärung abweichenden Installation > gekommen ist. Das ist ganz einfach, der Monteur ist kein Jurist und interessiert sich auch nicht für die Teilungserklärung. Der Jurist der die Teilungserklärung gemacht hat hat nicht die Verkabelung angeschaut.
Arno schrieb: > Beschlüsse kann die Eigentümerversammlung fassen, soviel sie will, und > die sind im Allgemeinen erstmal gültig, bis sie angefochten werden. Auch > wenn sie der Teilungserklärung widersprechen. Das verträgt sich nicht mit § 134 BGB. > Natürlich ergeben sich > daraus (unter Umständen, siehe nächsten Absatz) Ansprüche der Eigentümer allenfalls ausschließlich obligatorischer Art > gegeneinander und/oder gegen die Gemeinschaft, aber genau das war eine > zentrale Aussage meines Beitrags: Viel Spaß dabei, das vor Gericht > aufzudröseln. Nein, an der zulässig erfolgten Zuschreibung der Kabelrohre ins Sondereigentum lässt sich durch bloßen WEG-Beschluss nichts ändern. Mit § 566 BGB wird man hier auch nicht weiter kommen (Mietvertrag über Mitbenutzung des Rohres). Arno schrieb: > , ich habe auch schon Beschlusssammlungen durchgelesen - da gibt es > immer wieder mal den Fall, dass die Eigentümerversammlung anerkennt, > dass Teile der Teilungserklärung genau deshalb ungültig sind, aber den > Aufwand scheut, die Teilungserklärung anzupassen. Das ist auch keineswegs erforderlich, da sich der tatsächliche Rechtstand aus dem Vergleich von WEG und Teilungserklärung ergibt. Rest suehe § 134 BGB. > Es gibt auch > regelmäßig Beschlüsse, die dem WEG widersprechen und das auch anerkennen > - nach dem Motto "wir einigen uns hier und heute, dass wir dem WEG an > dieser Stelle nicht entsprechen, solange das keiner einklagt". Das kann man twar so machen, hat später aber ein Problem, wenn mindestens einer dann doch keine Lust mehr hat. Viel Spaß dabei!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei DSL-Modems über EINE Doppelader funktionieren. Es kann schon Probleme durch Übersprechen zwischen den Doppeladern geben. Beide Modems arbeiten im gleichen Frequenzspektrum, außerdem müssten auch amtseitige zwei Modems parallel geschaltet werden. Zudem musste es alleinig durch zu Zuschaltung des zweiten Modems starke Reflexionen auf der Leitung geben, die die Reichweite beziehungsweise Geschwindigkeit erheblich reduziern.
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Sven L. schrieb: > Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen, > diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen? Wenn dann bei FTTH, weil bei FTTC oder FTTB brauchste den ja noch. Aber wenn alle bei dir FTTH haben, warum nicht entfernen (lassen)? > Merkste was? Der Punkt war argumentativ nicht die Wucht ;)
Karl schrieb: > Percy N. schrieb: >> Zu letzterem können wir überhaupt nichts sagen, weil wir nicht wissen, >> wie es zu dieser von der Teilungserklärung abweichenden Installation >> gekommen ist. > > Das ist ganz einfach, der Monteur ist kein Jurist und interessiert sich > auch nicht für die Teilungserklärung. Der Jurist der die > Teilungserklärung gemacht hat hat nicht die Verkabelung angeschaut. Danke, das bringt es auf den Punkt. MfG, Arno
Gerald K. schrieb: > Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei DSL-Modems über EINE Doppelader > funktionieren. Tun sie auch nicht - aber wo ist denn von EINER Doppelader die Rede? Die rausgerupfte Leitung hat 4 Adern, also ZWEI Doppeladern.
Matthias L. schrieb: > Tun sie auch nicht - aber wo ist denn von EINER Doppelader die Rede? Wenn die andere Doppelader verwendet wurde, wo liegt dann das Problem? Reduzierte Datenübertagungsgeschwindigkeit durch die Verwendung des gleichen Kabels? Führt das Kabel durch die darunterliegende Wohnung?
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S. K. schrieb: > Ich wohne im oberen Geschoss und wollte mein DSL Kabel erneuern Was war der Grund für den Tausch des Kabels?
Gerald K. schrieb: > Was war der Grund für den Tausch des Kabels? Einfach nur einen der vier Posts des TO lesen. Hierfür reichen die ersten Sätze des ersten Posts. (Oder im üblichen rauhen Ton: Leseschwäche, oder was?) S. K. schrieb: > Telekom Techniker war da und hat einen Kabelbruch diagnostiziert.
Reinhard S. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen, >> diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen? > > Wenn dann bei FTTH, weil bei FTTC oder FTTB brauchste den ja noch. Aber > wenn alle bei dir FTTH haben, warum nicht entfernen (lassen)? Wo brauche ich bei FTTB ein Kupfer von außen? Im EFH ist FTTB = FTTH. > >> Merkste was? > > Der Punkt war argumentativ nicht die Wucht ;) Der Punkt war, das ich was demontieren könnte, was ich nicht mehr brauche. Aber nur weil ich Glas nutze, das ja nicht heisst das meine Nachbarn das auch tun oder tun wollen. Man könnte denen aber mit wenig Aufwand viel Ärger machen, der keinem was bringt.
Mein Gott, was bin ich froh, keine Eigentumswohnung zu haben! Und paar Meter von diesem billigen Kabel wieder anzuknippern.
Gerald K. schrieb: > Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei DSL-Modems über EINE Doppelader > funktionieren. Das kann sich wohl niemand hier vorstellen. Wie bist du darauf gekommen? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wird gerade die Karte "Gehen sie zurück auf Los, ziehen sie nicht 4000 Mark ein" gezogen haben.
Karl schrieb: > Das ist ganz einfach, der Monteur ist kein Jurist und interessiert sich > auch nicht für die Teilungserklärung. Der Jurist der die > Teilungserklärung gemacht hat hat nicht die Verkabelung angeschaut. Das sind nur zwei von vielen Möglichkeiten; und nicht einmal zwischen den beiden ist eine Entscheidung möglich. Wesbezüglich soll also diese Banalität hilfreich sein?
Percy N. schrieb: > Wesbezüglich soll also diese Banalität hilfreich sein? Vorsaetzlich, versehentlich, fahrlaessig, schuldhaft, schuldlos, sind als ableitbare Faelle also banal.
Dieter schrieb: > Vorsaetzlich, versehentlich, fahrlaessig, schuldhaft, schuldlos, sind > als ableitbare Faelle also banal. Dann ordne den Fall des TO mal schön in eine der Kategorien ein, und zwar auf Grundlage der alles andere als erschöpfenden Darstellung von Karl. Und falls Du dann noch Zeit haben solltest, magst Du gern noch den Unterschied zwischen versehefntlich und fahrlässig erläutern; am besten unter gleichzeitiger Darstellung der jeweiligen Rechtsfolge.
Sven L. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Sven L. schrieb: >>> Oder soll ich falls es hier mal FTTx gibt von der Telekom verlangen, >>> diesen für mich nicht mehr nützlichen APL zu entfernen? >> >> Wenn dann bei FTTH, weil bei FTTC oder FTTB brauchste den ja noch. Aber >> wenn alle bei dir FTTH haben, warum nicht entfernen (lassen)? > Wo brauche ich bei FTTB ein Kupfer von außen? Gar nicht. Aber der Telekom-APL ist halt weiterhin der Schaltpunkt, weil da ja das ganze Innenhausnetz zusammenläuft und deshalb da auch die FTTB-Einspeisung erfolgt. Zumindest hab ich das in München so gesehen. > Im EFH ist FTTB = FTTH. Nicht zwangsweise. NetCologne baut dir im EFH dann einen MiniDSLAM hin und du darfst per regulärer FritzBox online gehen :) > Der Punkt war, das ich was demontieren könnte, was ich nicht mehr > brauche. Den Telekom-APL eher nicht, weil das nicht deiner ist. > Man könnte denen aber mit wenig Aufwand viel Ärger machen, der keinem > was bringt. Gute Einsicht.
Percy N. schrieb: > Dann ordne den Fall des TO mal schön in eine der Kategorien ein, .... Da hattest Du jetzt so viel ausgefuehrt und das einfache Geschehen passt nicht zu den langen Beitraegen. Den TO aquiriert das wohl wenig.
Dieter schrieb: > Den TO aquiriert das wohl wenig. Das denke ich auch. Vermutlich akquiriert es ihn noch nicht einmal. Was auch immer Du uns hattest mitteilen wollen ... Dieter schrieb: > das einfache Geschehen passt nicht zu den langen Beitraegen. Wir wissen doch überhaupt nicht, was da so alles geschehen ist. Einfach ist allenfalls Deine Sicht der Dinge.
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Percy N. schrieb: > Wir wissen doch überhaupt nicht, was da so alles geschehen ist. Percy N. schrieb: > Dieter schrieb: >> das einfache Geschehen passt nicht zu den langen Beitraegen. > Wir wissen doch überhaupt nicht, was da so alles geschehen ist. Genau das wollten hier einige Dir nahe bringen. Erst den Standardfall, den sogenannten Mainstream, heranziehen, sonst geht der Blick auf das Einfache verloren.
Dieter D. schrieb: > Erst den Standardfall, den sogenannten Mainstream, heranziehen, sonst > geht der Blick auf das Einfache verloren. Den gibt es insoweit nicht; und insbesondere bei der Abschätzung von Rechtsfolgen ist es höchst gefährlich, willkürlich irgend einen Sachverhalt als gegeben anzunehmen, und sei er auch noch so verlockend. Du gehst ja hoffentlich auch nicht ohne Duspol an eine Dir unbekannte Installation ...
Dann macht man an besten einfach keinen Rechtsfall daraus, sondern redet miteinander und repariert den Schaden.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Dann macht man an besten einfach keinen Rechtsfall daraus, sondern redet > miteinander und repariert den Schaden. Genau diese Einstellung ist eine Versicherung der Anwaltschaft gegen Arbeitslosigkeit. Eine Lappalie, die man jetzt nicht in trockene Tücher bekommt, bietet Potential, später ein Riesenfass aufzumachen.
Percy N. schrieb: > Genau diese Einstellung ist eine Versicherung der Anwaltschaft gegen > Arbeitslosigkeit. Eine Lappalie, die man jetzt nicht in trockene Tücher > bekommt, bietet Potential, später ein Riesenfass aufzumachen. Könnte es sein, dass man als Jurist jener Fälle, die ohne Anwalt im Guten geregelt werden konnten, kaum gewahr wird? ;-)
Percy N. schrieb: > Genau diese Einstellung ist eine Versicherung der Anwaltschaft gegen > Arbeitslosigkeit. Man kann den Leuten auch Angst einreden, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Oder man wird Zahnarzt, die sind teilweise noch skrupelloser. Mir haben sie 20 Jahre lang regelmäßig mit nicht sterilen Gerätschaften im Zahnfleisch herum gestochert, um eine ständig fortschreitende Paradontitis festzustellen. Beim letzten Zahnarztbesuch habe ich das Stochern strikt verboten. Und siehe da: das war der erste Termin, nachdem ich keine heftigen Blutungen bekam. Seit dem war ich (inzwischen 7 Jahre) nicht mehr beim Zahnarzt und habe überhaupt keine Beschwerden mehr. Kein Blut, keine Wackelzähne.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Beim letzten Zahnarztbesuch habe ich das Stochern strikt verboten. Und > siehe da: das war der erste Termin, nachdem ich keine heftigen Blutungen > bekam. Seit dem war ich (inzwischen 5 Jahre) nicht mehr beim Zahnarzt > und habe überhaupt keine Beschwerden mehr. Die Wackelzähne haben sich > sogar wieder stabilisiert. Siehste...hier in meiner Gegend gibt es 3 Regeln zum Gesundbleiben: Bei den Pferden bleibt man hinten, Bei den Mädels vorne und bei Doktoren ganz weg Dann bleibste gesung ;-)
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(prx) A. K. schrieb: > Könnte es sein, dass man als Jurist jener Fälle, die ohne Anwalt im > Guten geregelt werden konnten, kaum gewahr wird? ;-) Könnte es sein, dass man als Laie das zukünftige Streitpotential, das sich in einer vermeintlich allseits vorteilhaften aktuellen Problembeseitigung begründet, massiv unterschätzt? Viel Streit ließe sich vermeiden, wenn beizeiten rechtskunduger Rat eingeholt würde. Btw: es gibt einige wenige Buzzwords, bei denen dem RA unwohl wird; "Nachbar" ist eines davon, "Baustelle" ein weiteres. Jetzt rate mal, wie beliebt Kleinkrieg in der WEG ist: Emotional aufgeheizte Stimmung, Unmengen an den Haaren herbeigezogene Detailprobleme, und ein Gebührenwert wie eine missratene Schuhbesohlung. Und mancher scheint immer noch nicht gemerkt zu haben, dass Anwälte schon lange auch Mediation anbieten. Stefan ⛄ F. schrieb: > Man kann den Leuten auch Angst einreden, um ihnen das Geld aus der > Tasche zu ziehen. Oder man wird Zahnarzt, die sind teilweise noch > skrupelloser Man kann als RA die Leute natürlich auch zu überflüssigen Prozessen aufhetzen. Das ist aber weder sinnvoll noch rentabel.
Percy N. schrieb: > Btw: es gibt einige wenige Buzzwords, bei denen dem RA unwohl wird; > "Nachbar" ist eines davon, "Baustelle" ein weiteres. Jetzt rate mal, wie > beliebt Kleinkrieg in der WEG ist: Emotional aufgeheizte Stimmung, > Unmengen an den Haaren herbeigezogene Detailprobleme, und ein > Gebührenwert wie eine missratene Schuhbesohlung. Du meinst wohl eher, bei denen der RA die Dollarzeichen in den Augen bekommt? > Man kann als RA die Leute natürlich auch zu überflüssigen Prozessen > aufhetzen. Das ist aber weder sinnvoll noch rentabel. Zumindest letzteres würde ich da verneinen. Anwälte wären die ersten, die freiwillig Miese machen.
Reinhard S. schrieb: > Du meinst wohl eher, bei denen der RA die Dollarzeichen in den Augen > bekommt? Im Vergleich zu solchen Fällen istxein Nebenjob als Taxifahrer oder Nachtkassierer an der Tanke lukrativer.
(prx) A. K. schrieb: > Könnte es sein, dass man als Jurist jener Fälle, die ohne Anwalt im > Guten geregelt werden konnten, kaum gewahr wird? ;-) Das trifft des Pudels Kern. Bei den Anwälten, sowie den Gerichten, schlagen natürlich auch viele gleichgeartete Fälle auf. Die Standardfall ist dann entweder eine Variante, die die Mehrheit aller Fälle ausmacht, oder ein paar Varianten (Standardfälle) einer kleinen minimalen Anzahl gleicher Paragraphen, die eine große Mehrheit aller Fälle abdeckt. Das wäre der sogenannte Mainstream. Dazugehörige statistische Ausarbeitungen (Hausarbeiten, Dissertationen) juristischer Fälle gibt es aus der Zeit vor dem Internet.
Percy N. schrieb: > Man kann als RA die Leute natürlich auch zu überflüssigen Prozessen > aufhetzen. Das ist aber weder sinnvoll noch rentabel. Ach, ich könnte dir da Geschichten aus einer meiner ersten WEG erzählen. Ein Eigentümer klagte gegen praktisch jeden teuren Beschluss der WEG und ließ durch seinen Anwalt "Kompromissangebote" ausrichten. Das waren Szenen wie aus einem schlechten Mafiafilm "Er wäre doch schade wenn wir dagegen auch noch klagen müssten". Der Eigentümer war nicht die hellste Kerze auf der Torte. Es war offensichtlich dass der Anwalt den Eigentümer zu den Klagen aufstachelte. Bei einer Versammlung verplapperte sich der Anwalt mal. Der Eigentümer hatte eine der seltenen Immobilienrechtsschutzversicherungen. Der Anwalt molk einfach die Versicherung. Die Kombination aus vielen Klagen gegen teure Beschlüsse erbrachte ausreichend Anwaltshonorar. Der Spaß wurde sofort weniger als der Reihe nach die Anfechtungsklagen abgewiesen wurden und die Versicherung sich weigerte für weitere zu zahlen. Der Eigentümer nahm noch eine Zeit lang eigenes Geld in die Hand, die Anwälte wechselten ständig und zum Schluss stand der Eigentümer mit Schulden, Zwangsvollstreckungen und keiner einzigen gewonnen Klage da. Aus der Geschichte habe ich viel für andere WEGs gelernt.
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> Geil ist zum > Beispiel, wenn man mit Abflussreiniger einen Rohrbruch erzeugt. Oh ja, kenne ich. Hab Abflussreiniger für den Abfluss der Badewanne benutzt, dann wurde nach jedem Baden das Restaurant unter mir geflutet. War eine tolle Aktion....
A. F. schrieb: > Hab Abflussreiniger für den Abfluss der Badewanne > benutzt, dann wurde nach jedem Baden das Restaurant unter mir geflutet. > War eine tolle Aktion.... Mir ist es beim Siphon unterm Waschbecken passiert. Das war natürlich der einfachste denkbare Fall, aber seit dem bin ich vorsichtig geworden.
Hallo Zusammen, ich habe nun eine Lösung gefunden. Oberhalb vom Stromkasten war eine zweite Klemmstelle, die nicht verputzt war. Wir haben dort angesetzt und die Telefonleitung neu verklemmt. Es funktioniert nun sehr gut. Der Nachbar hat nun ein neues EIGENES CAT7 Kabel und eine revisionsfähige Klemmstelle. Er ist deutlich besser als vorher gestellt. Aber ein Danke am Ende, nein.. Fehlanzeige. Sehr schade. So sind die Leute heut.. Vielen Dank euch allen für die super Beiträge und Beteiligung! Ich wünsche euch das Beste und einen schönen Tag.
S. K. schrieb: > Ich wünsche euch das Beste und einen schönen Tag. Das wünschen hier Dir die Meisten, wie auch ich, hier ebenfalls. S. K. schrieb: > Der Nachbar hat nun ein neues EIGENES CAT7 Kabel Wenn jeder sein eigenes Kabel hat, ist die Übersprechdämpfung besser und das hat auch für Jeden von Euch als Vorteil eine stabilere Verbindung, vor allem wenn auf Grund der Datenrate das DSL-Modem die Kanäle des oberen Frequenzbereiches mit guten Signal to Noise Verhältnis benötigt.
S. K. schrieb: > Er ist deutlich besser als vorher gestellt. Aber ein Danke am Ende, > nein.. Fehlanzeige. Sehr schade. So sind die Leute heut.. Was erwartest Du? Du hast "sein" altes Kabel ruiniert und er konnte es tagelang nicht benutzen. Nun hast Du endlich seine Internetnutzung wieder ermöglicht; und das war ja wohl das Mindeste, was er erwarten durfte ... Sei froh, falls er Dich noch grüßt! (Ich erwähnte es schon: "Nachbar" ist ein Buzzword ...)
Da muss ich leider widersprechen. Er hat MEIN Kabel angeritzt. Ich hatte jahrelange Probleme, weil dabei meine Adern beschädigt wurden. Der Wechsel und die Ursache war bei ihm, wenn er seine Dose verputzt und das Kabel beschädigt, ist er auch mit gefangen. Ich hatte mich 1a darum gekümmert, hab seinen Mietern einen unlimitierten Hotspot bereitgestellt und er steht besser da. Ich hätte ihn auch einfach an sein altes Kabel einschliessen können. Da hätt er dann selbst schauen müssen....
S. K. schrieb: > Da muss ich leider widersprechen. > Er hat MEIN Kabel angeritzt. Ich hatte jahrelange Probleme, weil dabei > meine Adern beschädigt wurden. Der Wechsel und die Ursache war bei ihm, Genau das alles wird er Dir nie verzeihen!
Und was hat es an Material gekostet und welche Zeit?
Kabel ca. 40 EUR, plus Fahrt und Besorgung. Zeit ca. 4 Stunden. Also alles fein, ich hab mich ja gut benommen und das unkompliziert gelöst. Aber ich finde es nur schade, wenn jemand so tut als hätte man ihm was angetan, dabei versteht er selber nicht, dass er selbst daran schuld ist. Die Menschheit mal wieder. Also - egal. Erledigt. Liebe Grüße
Der Berufsstand der Juristen ist jetzt stinksauer, weil du denen eine ordentliche Kostennote vermasselt hast. Einigung auf der von dir erfolgten Ebene ist für die schlicht unanständig. Zumindest wäre da ein Vergleich heraus zu holen gewesen. :-)
Phasenschieber S. schrieb: > Der Berufsstand der Juristen ist jetzt stinksauer, weil du denen eine > ordentliche Kostennote vermasselt hast. Ach was. Nächstes Jahr wird die Wohnung des Nachbarn zwangsversteigert, und dann erscheint der Erwerber auf der Szene und entwickelt völlig neue und frische Ideen, die Anlass zur Intervention bieten. Dann erst beginnt der große Kehraus! Phasenschieber S. schrieb: > Zumindest wäre da ein Vergleich heraus zu holen gewesen. :-) Da geht noch was, schließlich wurde das Kabel des Nachbarn entsorgt. Oder war er vorher einverstanden?
S. K. schrieb: > Kabel ca. 40 EUR, plus Fahrt und Besorgung. > Zeit ca. 4 Stunden. Trotzdem ist das noch eine Win-Win-Situation. Eine Rechtsberatung hätte schon mehr Geld und Zeit gekostet. Phasenschieber S. schrieb: > Einigung auf der von dir erfolgten Ebene ist für die schlicht > unanständig. Die Aquirierung des Falles für diese Berufsstände und damit verknüpften Branchen war erfolglos, trotz heruntergebetete Paragraphenkette. ;)
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Dieter D. schrieb: > Die Aquirierung des Falles für diese Berufsstände und damit verknüpften > Branchen war erfolglos, Wirtschaftlich uninteressant. > trotz heruntergebetete Paragraphenkette. ;) Wo hast Du eine solche gesehen?
Der Hausfrieden ist wieder hergestellt und die gierigen Rechtsanwälte bleiben aussen vor. Gut gemacht!
Percy N. schrieb: > Wo hast Du eine solche gesehen? Der TO hat das Problem gelöst. Reine Zeitverschwendung danach zu suchen. Ginge über Strg-S $ oder §. S. K. schrieb: > Also - egal. Erledigt. Eine Kleinigkeit bleibt Dir noch zu tun. Du hälst schriftlich fest, wie der vorgefundene und der jetzige Zustand der Verkabelung ist. Diesen schriftlichen Sachstand schickst Du an den Hausverwalter mit der Bitte diesen zu den Akten zu nehmen.
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Dieter D. schrieb: > Reine Zeitverschwendung danach zu suchen. Zumindest wirst Du keine finden. Was also soll das Geschwätz?
Percy N. schrieb: > Zumindest wirst Du keine finden. Was also soll das Geschwätz? Zumindest gibt es Viele, die nachzählen können, wer die meisten und unterschiedlichen Paragraphen niedergeschrieben hat. > heruntergebetete Paragraphenkette. ;) Die letzten zwei Satzzeichen sollten genug Hinweis auf die Verwendung von rhetorischen Stilmitteln sein.
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Percy N. schrieb: > Zumindest wirst Du keine finden. Suche nach § gibt 5 Hits in deinen Beiträgen. ;-)
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Dieter D. schrieb: > Zumindest gibt es Viele, die nachzählen können, wer die meisten und > unterschiedlichen Paragraphen niedergeschrieben hat. Nanu? Du wirst Doch nicht etwa Zeit verschwendet haben? ;-)
Ehre wem Ehre gebührt: Phasenschieber fing damit an. Obendrein ist bei diesem Thema ja auch nichts dagegen einzuwenden.
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(prx) A. K. schrieb: > Suche nach § gibt 5 Hits in deinen Beiträgen. ;-) Und das nennst Du eine Paragrsphenkette? Wie anspruchslos! :DD
Ja, die fehlenden Ketten wollte ich noch beklagen, aber da hast du zu schnell geantwortet. ;-)
S. K. schrieb: > Er hat MEIN Kabel angeritzt. Ich hatte jahrelange Probleme, weil dabei > meine Adern beschädigt wurden. Der Wechsel und die Ursache war bei ihm, > wenn er seine Dose verputzt und das Kabel beschädigt, ist er auch mit > gefangen. Das ist deine Deutung - die mag zutreffen, muss aber nicht. Das kann ursprünglich auch eine in der Teilungserklärung erwähnte "posteigene" Leitung im Leerrohr gewesen sein, und wer den etwas seltsamen Abzweig seinerzeit hergestellt hat, ist ungeklärt. Darauf würde ich an deiner Stelle nicht herumreiten... Dass der Nachbar mit dem Eingipsen seiner Dose die Angelegenheit verkompliziert hat, ist klar - dass du mit dem Herausreißen der Leitung aber auch einen erheblichen Anteil am Problem hast, ist ebenso deutlich. Gut, dass du das Ganze kooperativ gelöst hast!
Matthias L. schrieb: > Gut, dass du das Ganze kooperativ gelöst hast! Bist Du in dieser Hinsicht sicher? Irgendwann nennt irgendjemand die Aktion "eigenmächtig". Abwarten ...
S. K. schrieb: > Aber ich finde es nur schade, wenn jemand so tut als hätte man ihm was > angetan, dabei versteht er selber nicht, dass er selbst daran schuld > ist. Die Menschheit mal wieder. Betrachte das aus seinem Blinkwinkel, dann bist du derjenige, der seinen Anschluss kaputt gemacht hat. Ich finde schade, dass du das nicht akzeptieren kannst, obwohl es dir so viele Leute hier geschrieben haben. Denkt der Geisterfahrer: Warum fahren die Idioten alle in die falsche Richtung?
Gute Nachbarn sind ein Segen und eine Bereicherung, schlechte Nachbarn die Hölle. Wenn man so sieht, wegen was sich die Leute so streiten, dann ist das oft nur traurig!
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