Hallo, mir wurde mein Fahrrad gestohlen. Den Diebtstahl habe ich erst heute feststellen können. Das Fahrad hat markante Mängel und Besonderheiten. Über eine einfache google-Suche konnte ich feststellen, dass es auf ebay-kleinazeigen vor 2 Tagen in unserer Kleinstadt eingestellt wurde. Die Anzeige ist aber schon gelöscht, genauer nicht mehr aktiv. Ich kann nur noch in der google-Suche das Bild sehen. Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt. Wert 400-500 Euro. Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere sachdienliche Dinge zu kommen? Bin normalerweise in Elektrosachen hier im Forum unterwegs und erlaube mir ddeshalb diese atypische Frage hier mal zu stellen. Grüße Marco aus Diez an der Lahn.
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Marco S. schrieb: > Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere > sachdienliche Dinge zu kommen? Warst du schon bei der Polizei?
Marco S. schrieb: > Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere > sachdienliche Dinge zu kommen? eBay kontaktieren und den Fall schildern. Pozilei würde ja schon genannt. Bild bei Facebook reinstellen und fragen ob jemand was weiss. Machen ja viele.
So wie ich das Rechtssystem kenne, wird es selbst für die Polizei schwierig, an den Besitzer des Rades zu kommen. Oder sie unternehmen erst gar nichts, weil, es könnte ja doch ein anderes Rad sein, usw.. Hoffentlich berichtest du am Ende vom Gegenteil!
Wenn Du noch irgendwie an die Ebay-Kleinanzeigen-User-ID kommen kannst... z.B. Quelltext der Googl-Suchseite anzeigen lassen. Oder über die Googl-Bildersuche... Der in der Anzeige erscheinende Name kann für jede Anzeige anders sein, aber die ID bleibt, zumindest wenn er nicht mehrere Konten hat. Dann diese ID abonieren (Button "Folgen") und beim Einstellen weiterer Gegenstände Interesse vortäuschen. Z.b. ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=12345678 Viel Glück und Erfolg! Ich habe ein "verlorenes" Rad auch schon wiedergefunden. Damals hatte ich leider nicht die Zeit, auf den damaligen "Besitzer" (nicht Eigentümer) zu warten.
Ich hatte die Hoffnung über dieses eine gefundene Bild ggf. weitere Bilder zu bekommen.
Bilddateinamen sichern, möglicherweise leitet es auch auf den Ursprungsartikel weiter, vielleicht auch die normale G Suche probieren. Dort im URL steht die eindeutige Anzeigennummer mit drin, die durch Kleinanzeigen dem Ursprungsanbieter eindeutig zugeordnet werden kann, auch im Nachhinein. Denn die sagen nämlich auch, daß z.B. die E-Mail Kommunikation mit einem Anbieter weiterhin genutzt werden kann, mit dem man schon Kontakt hatte, selbst wenn der jeweilige Artikel schon gelöscht ist. Soll heißen, daß sie noch lange im Besitz der Zuordnungsdaten bleiben. Behörden können hier weiterhelfen, wenn sie nicht mit anderen, wichtigeren, tagesaktuellen Aufgaben überlastet sind.
Lieber die Anzeigen-ID sichern bzw. soviel wie Du bekommen kannst, evtl. Anbieter-ID wie schon gesagt wurde. Damit zur Polizei, evtl. Anwalt, Nachricht an ebay. Die werden Dir persönlich nichts rausrücken, der Support bei denen ist saumäßig. Du hast Glück, wenn Du überhaupt jemanden von denen an's Telefon bekommst.
Vorn N. schrieb: > Dann diese ID abonieren (Button "Folgen") und beim Einstellen weiterer > Gegenstände Interesse vortäuschen. > Z.b. ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=12345678 > Viel Glück und Erfolg! > Ich habe ein "verlorenes" Rad auch schon wiedergefunden. > Damals hatte ich leider nicht die Zeit, auf den damaligen "Besitzer" > (nicht Eigentümer) zu warten. Auch wenn dir "Lenßen und Partner" da was anderes gelehrt haben: anstatt Detektiv zu spielen einfach zur Polizei gehen.
Marco S. schrieb: > Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere > sachdienliche Dinge zu kommen? Zur Polizei gehen, mit allem was du finden konntest, und sagen, daß sie es nicht versemmeln sollen, sowohl der verkaufende Dieb als auch der Käufer müssen problemlos mit polizeilichen Kontakten zu eBay und dem Telefonprovidern ermittelbar sein.
Michael B. schrieb: > Zur Polizei gehen, mit allem was du finden konntest, Und im Idealfall etwas mitbringen, dass dich als Eigentümer ausweist. Rechnungen der Teile, Fotos,...
Michael B. schrieb: > Marco S. schrieb: >> Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere >> sachdienliche Dinge zu kommen? > > Zur Polizei gehen, mit allem was du finden konntest, und sagen, daß sie > es nicht versemmeln sollen, sowohl der verkaufende Dieb als auch der > Käufer müssen problemlos mit polizeilichen Kontakten zu eBay und dem > Telefonprovidern ermittelbar sein. Wenn man als Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen nicht will ermittelt zu werden kann man das einfach verhindern. Den Käufer zu ermitteln ist aber noch schwerer. Denn niemand weiß wer der Käufer ist, der Dieb kann ja mit dutzenden potentiellen Käufer geschrieben haben. Oder doch woanders verkauft haben.
Marco S. schrieb: > mir wurde mein Fahrrad gestohlen. Was ist der aktuelle Stand? Schon bei der Polizei gewesen und angezeigt? Oder wegen CoViD-19 noch keinen Termin bekommen?
J. R. schrieb: > Den Käufer zu ermitteln ist aber noch schwerer. Denn niemand weiß wer > der Käufer ist, der Dieb kann ja mit dutzenden potentiellen Käufer > geschrieben haben. Oder doch woanders verkauft haben. Das spielt keine Rolle - wenn das Fahrrad wieder auftaucht ist der neue Käufer zwar Besitzer aber nicht der Eigentümer, weil das gestohlene Fahrrad dem neuen Käufer nicht gehört. Ansonsten darüber die Daten rekonstruieren: https://archive.org/web/
J. R. schrieb: > Den Käufer zu ermitteln ist aber noch schwerer. Denn niemand weiß wer > der Käufer ist, der Dieb kann ja mit dutzenden potentiellen Käufer > geschrieben haben. Keine Sorge, die Polizei bekommt schon alle Kommunikation von eBay. > Oder doch woanders verkauft haben. Das wäre doof, daher wird eine kluge Polzei sich vorher an den vermuteten Käufer wenden, der hat ja erst mal keinen Grund sich rauszureden, der glaubt ja an einoen ordentlichen Kauf, und erst dann den Dieb aufsuchen.
Hallo, gehe auf jeden Fall zur Polizei. Am besten gleich mit den ausgedrucken Seiten von Ebay und einem Nachweis, dass es dein Rad ist. Rahmennummer, Bilder von dir und deinem Rad etc, Rechnung, oder was sonst noch so auftreibbar ist. Ein Bekannter von mir hat das damals auch so gemacht, und dann hat er unter "Aufsicht" der Polizei sein Fahrrad zurückgekauft und sie haben ihn sich gekrallt. Versuche auf keinen Fall das Fahrrad auf eigene Faust zu kaufen, da du Dich dadurch selbst wegen Hehlerei strafbar machst, wenn man es genau nimmt.
M. H. schrieb: > Ein Bekannter von mir hat das damals auch so gemacht, und dann hat er > unter "Aufsicht" der Polizei sein Fahrrad zurückgekauft und sie haben > ihn sich gekrallt. Ja, ich kann das bestätigen. War bei einem Freund von mir genauso. Haken an der Geschichte: Die Polizei hat nicht nur den Dieb einkassiert sondern auch das Diebesgut. Hat, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, knapp ein Jahr gedauert bis er sein Fahrrad wiederbekommen hat. P.S. Außerdem hat war der Langfinger auch schon mehrfach vorbestraft. Nicht nur wegen Diebstahl sondern u.a. auch wegen schwerer Körperverletzung, was mein Bekannter aber erst im nach hinein erfahren hatte.
Robert K. schrieb: > Das spielt keine Rolle - wenn das Fahrrad wieder auftaucht ist der neue > Käufer zwar Besitzer aber nicht der Eigentümer, weil das gestohlene > Fahrrad dem neuen Käufer nicht gehört. Wer trägt Deiner Meinung nach in diesem Zusammenhang die Beweislast für welche Tatsachen? Und wie soll dieser Beweis geführt werden?
Percy N. schrieb: > Wer trägt Deiner Meinung nach in diesem Zusammenhang die Beweislast für > welche Tatsachen? > Und wie soll dieser Beweis geführt werden? Nennt sich Hehlerware - wenn Du am Straßenrand, Flohmarkt, in der Bucht oder sonstwo etwas kaufst, dann kann das okay sein; es kann sich aber auch um gestohlene Ware handeln - in dem Fall gehört es Dir trotz Kaufpreis nicht! Lies die entsprechenden Paragraphen, wenn Du es nicht glaubst ... eigentlich weiß das jedes Kind ): Deswegen geht man ins Geschäft und kauft da ein ... und stell Dir vor, da gibt's sogar eine Quittung.
Percy - wenn du etwas mitteilen möchtest, dann TU ES DOCH EINFACH! Solche blöden Fragen helfen doch niemandem bei irgendetwas weiter - auch wenn sie fachlich (hier: juristisch) durchaus berechtigt sein mögen. Also, die Gegenfragen sind nicht inhaltlich blöd, aber für einen Thread von juristischen Laien viel mehr störend als hilfreich. In einem juristischen Fachforum hättest du ganz andere Diskussionsteilnehmer um dich herum, da ergeben solche didaktischen Fragen als Hinweis zum Selbststudium auch einen ganz anderen Sinn. Hier bei den Techies jedoch zementierst du damit nur den bereits bestehenden Ruf als notorischer Klugscheißer. Dabei könntest du hier mit deinem juristischen Fachwissen durchaus sehr hilfreich und interessant auftreten, es gibt ja immer wieder Falschannahmen zu Rechtsangelegenheiten, die du in laienverständlicher Sprache mit Hinweis auf die passenden Rechtsgrundlagen prima korrigieren könntest - und dass das durchaus unterhaltsam sein kann, beweist z.B. die Auflage von Ralf Höckers "Lexikon der Rechtsirrtümer" nebst Fortsetzungen.
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Matthias L. schrieb: > In einem juristischen Fachforum hättest du ganz andere > Diskussionsteilnehmer um dich herum, da ergeben solche didaktische > Fragen als Hinweis zum Selbststudium auch einen ganz anderen Sinn. da würde er noch ganz andere Antworten erhalten :-) Aber ich habe den Eindruck im Grunde interessiert er sich für Jura herzlich wenig ... es geht nur gegen mich und deshalb suggestive Fragestunde von Percy :p
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Termin zur Besichtung ausmachen und ne Stunde vorher rufst du die Polizei an damit die rechtzeitig da sind. Der Verkäufer warten ja auf dich, damit du nach der Probefahrt bezahlst. Also aufs Fahrrad und zur Polizei um die Ecke
Matthias L. schrieb: > Percy - wenn du etwas mitteilen möchtest, dann TU ES DOCH EINFACH! > > Solche blöden Fragen helfen doch niemandem bei irgendetwas weiter - auch > wenn sie fachlich (hier: juristisch) durchaus berechtigt sein mögen. > Also, die Gegenfragen sind nicht inhaltlich blöd, aber für einen Thread > von juristischen Laien viel mehr störend als hilfreich. Schön, dann hier die Info dazu "Normalerweise trägt jede Partei im streitigen Zivilprozess die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören[1][2] (sog. Rosenbergsche Formel,[3] kurz: Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.)." https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast für diejenigen, die zu doof sind, ein genanntes Stichwort bei google einzugeben. Matthias L. schrieb: > In einem juristischen Fachforum hättest du ganz andere > Diskussionsteilnehmer um dich herum, da ergeben solche didaktischen > Fragen als Hinweis zum Selbststudium auch einen ganz anderen Sinn. Da wären sie vermutlich völlig fehl am Platz; jedenfalls hat sich in de.soc.recht nie eine Veranlassung ergeben. Robert K. schrieb: > Lies die entsprechenden Paragraphen, wenn Du es nicht glaubst ... Lies einfach mal den link oben - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. > eigentlich weiß das jedes Kind ): Du aber scheinst dafür schon zu groß zu sein. Und dann lies noch §§ 829, 932, 935 BGB und überlege, welche Tatbestandsmerkmale für wen günstig und daher von ihm zu beweisen sind. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-935-kein-gutglaeubiger-erwerb-von-abhanden-gekommenen-sachen_idesk_PI17574_HI13266407.html Wirf nebenbei ruhig einen Blick aus §§ 1006, 1007 BGB, die hier nicht weiter helfen werden. Robert K. schrieb: > Aber ich habe den Eindruck im Grunde interessiert er sich für Jura > herzlich wenig ... es geht nur gegen mich Nö, es geht um den Quatsch, den Du hier verbreitest. Stell Dir einfach mal vor, Du bist Richter und zu Dir kommt der TO und bezichtigt Herrn X des Diebstahls. Zum Beweis hat er eine alte,Rechnunh über ein Fahrrad. Herr X hat auch eine quittierte Rechnung, etwas jünger. Wer wird hier wohl gewinnen, solange kein Beweis für einen Diebstahl geführt werden kann?
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Percy N. schrieb: > Lies einfach > mal den link oben - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar > Schuhe. das ist hier kein Jura-Forum! >> eigentlich weiß das jedes Kind ): > Du aber scheinst dafür schon zu groß zu sein. > > Und dann lies noch §§ 829, 932, 935 BGB und überlege, welche > Tatbestandsmerkmale für wen günstig und daher von ihm zu beweisen sind. > https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-935-kein-gutglaeubiger-erwerb-von-abhanden-gekommenen-sachen_idesk_PI17574_HI13266407.html Ich brauche hier gar nichts zu beweisen und wenn Rechtstreitereien so am Herzen liegen, dann such bitte das Jura-Forum auf. > Wirf nebenbei ruhig einen Blick aus §§ 1006, 1007 BGB, die hier nicht > weiter helfen werden. Ich gehe davon aus, daß der TO einen Eigentums-Nachweis hat !!! UND DAMIT ist die Sache glasklar - IMMER! Das hast Du vor lauter Paragraphen-Kunde völlig vergessen. Es geht um gesunden Menschenverstand. > Nö, es geht um den Quatsch, den Du hier verbreitest. Stell Dir einfach > mal vor, Du bist Richter und zu Dir kommt der TO und bezichtigt Herrn X > des Diebstahls. Zum Beweis hat er eine alte,Rechnunh über ein Fahrrad. > Herr X hat auch eine quittierte Rechnung, etwas jünger. Wer wird hier > wohl gewinnen, solange kein Beweis für einen Diebstahl geführt werden > kann? ): Das sind völlig fingierte Kaspereien - vielleicht regnet es auch morgen Meteoritensteine aus dem All ... der TO lacht sich mittlerweile wahrscheinlich schon kaputt :-) > Zum Beweis hat er eine alte,Rechnunh über ein Fahrrad. > Herr X hat auch eine quittierte Rechnung, etwas jünger. Da steht dann wahrscheinlich auch eine Rahmennummer drauf ?! ... und Dein superintelligenter Dieb hat wahrscheinlich auch noch Bock auf eine Zusatzstrafe wegen Urkundenfälschung ):
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Robert K. schrieb: > Ich gehe davon aus, daß der TO einen Eigentums-Nachweis hat !!! > UND DAMIT ist die Sache glasklar - IMMER! Wenn das zuträfe, dann sollte man überhaupt nichts mehr kaufen, denn es könnte ja jederzeit irgend ein ehemaliger Eigentümer auftauchen. Btw: wieso sollte er einen Eigentumsnachweis haben? Marco S. schrieb: > Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt. Robert K. schrieb: > Es geht um gesunden Menschenverstand. Nein, es geht im RL um Rechtsanwendung. Im Streitfall speziell um Prozessrecht. Und dann wird das Eis sehr dünn, wenn man den Diebstahl nicht beweisen kann. Robert K. schrieb: > Ich brauche hier gar nichts zu beweisen Natürlich nicht, herumgrölen kanbst Du ja auch so! Robert K. schrieb: > Das sind völlig fingierte Kaspereien Ach wirklich? Warum sollte der Erwerber der mutmaßlichen Hehlerware keine Rechnung vom Dieb oder Hehler erhalten haben? Robert K. schrieb: > der TO lacht sich mittlerweile wahrscheinlich schon kaputt :-) Damit allerdings liegst Du vermutlich goldrichtig. Die Geschichte war ohnehin zu putzig ...
Percy N. schrieb: > Nö, es geht um den Quatsch, den Du hier verbreitest. Stell Dir einfach > mal vor, Du bist Richter ... Für den TO ist es jetzt erst einmal wichtig sich richtig zu Verhalten um sich nicht selbst ein unnötiges Bein zu stellen und Hürden aufzubauen. Für Juristen heißt das nicht in die Fallen der Beweislastumkehr zu seinen Ungunsten zu fallen. Nicht alles ist immer aus den Paragraphen ersichtlich. Dazu muss man sich die Präzedenzfälle auch ansehen. Das Beispiel von Robert steht auch in einigen Büchern über Rechtsgrundlagen für den Normalbürger.
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Robert K. schrieb: > Da steht dann wahrscheinlich auch eine Rahmennummer drauf ?! ... und > Dein superintelligenter Dieb hat wahrscheinlich auch noch Bock auf eine > Zusatzstrafe wegen Urkundenfälschung ): Wo siehst Du hier eine falsche Urkunde? Solange er die Rechnung nicht einem falschen Namen unterschreibt oder für einen Dritten unberechtigt ausstellt, ist sie echt. " Keine Urkundenfälschung ist die »schriftliche Lüge«, durch die ein richtig angegebener Aussteller inhaltlich falsche Angaben macht; sie ist nur bei Amtsträgern als U. strafbar." https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23066/urkundendelikte Eigentlich auch ganz leicht zu finden, wenn man nur möchte. Aber es möchte halt nicht jeder ...
Dieter D. schrieb: > Für Juristen heißt das nicht in die Fallen der Beweislastumkehr zu > seinen Ungunsten zu fallen. Wie kommst Du hier auf eine Beweislastumkehr? > Nicht alles ist immer aus den Paragraphen > ersichtlich. Dazu muss man sich die Präzedenzfälle auch ansehen. Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle. > Das > Beispiel von Robert steht auch in einigen Büchern über Rechtsgrundlagen > für den Normalbürger. Quelle?
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Percy N. schrieb: > " Keine Urkundenfälschung ist die »schriftliche Lüge«, durch die ein > richtig angegebener Aussteller inhaltlich falsche Angaben macht; sie ist > nur bei Amtsträgern als U. strafbar." Mir fällt gerade auf, dass das Zitat missverständlich ist. "U." im Zusammenhang mit Amtsträgern meint hier "Urkundsdelikt", nicht "Urkundenfälschung". Im Zusammenhang wird das klar, aber aus dem Zitat war das Lemma nicht ersichtlich.
Percy N. schrieb: > Wenn das zuträfe, dann sollte man überhaupt nichts mehr kaufen, denn es > könnte ja jederzeit irgend ein ehemaliger Eigentümer auftauchen. Tja, in der Bucht, beim Flohmarkt, usw. gehst Du immer ein Risiko ein - das ist auch kein reguläres Geschäft in der Stadt. > Btw: wieso sollte er einen Eigentumsnachweis haben? davon gehe ich erst einmal aus. > Marco S. schrieb: >> Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt. dann war er hoffentlich so clever und das Fahrrad vorher auf seinen Namen polizeilich registrieren lassen - das geht nämlich! > > Robert K. schrieb: >> Es geht um gesunden Menschenverstand. > Nein, es geht im RL um Rechtsanwendung. Im Streitfall speziell um > Prozessrecht. Und dann wird das Eis sehr dünn, wenn man den Diebstahl > nicht beweisen kann. richtig, wenn ich selbst keinen Nachweis führen kann, dann lasse ich es und pfeif auf das 20 Euro Fahrrad! > Natürlich nicht, herumgrölen kanbst Du ja auch so! geh bitte ins Jura-Forum ... die haben Ahnung von Jura und Du hast nur eine Pseudo-Ahnung wegen mangelnder Lebenserfahrung. > Ach wirklich? Warum sollte der Erwerber der mutmaßlichen Hehlerware > keine Rechnung vom Dieb oder Hehler erhalten haben? Hast Du schon mal eine Rechnung vom Flohmarkt-Verkäufer bekommen? Offenbar schon, wenn man das so hört ): Und im übrigen ist das dann noch was anderes - dann hängen 3 Parteien mit drinnen ... auch hier, geh bitte ins Jura-Forum und besprich mit denen mal Deine fingierten Fälle ): Die klären Dich dann mal auf! > Damit allerdings liegst Du vermutlich goldrichtig. Die Geschichte war > ohnehin zu putzig ... mag schon sein, daß alles frei erfunden war, aber Deine Ideen sind noch putziger :-)
Percy N. schrieb: > sie ist > nur bei Amtsträgern als U. strafbar." > https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23066/urkundendelikte > > Eigentlich auch ganz leicht zu finden, wenn man nur möchte. Aber es > möchte halt nicht jeder ... Erst selber lesen bevor man Mist verbreitet: Das Vorlegen der gefälschten Rechnung ist eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. (Quelle: Rechtsanwalt Herr Cziersky-Reis)
Dieter D. schrieb: > Erst selber lesen bevor man Mist verbreitet: Lesen allein reicht nicht, wie Du gerade beweist. Man muss das Gelesene auch verstehen. > Das Vorlegen der > gefälschten Rechnung ist eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. (Quelle: Rechtsanwalt Herr Cziersky-Reis) Da hat der Herr RA oder RA Herr sicherlich recht, nur liegt hier nicht zwingend eine gefälschte Rechnung vor.
Robert K. schrieb: >> Btw: wieso sollte er einen Eigentumsnachweis haben? > davon gehe ich erst einmal aus. > Ziemlichcalbern >> Marco S. schrieb: >>> Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt. > dann war er hoffentlich so clever und das Fahrrad vorher auf seinen > Namen polizeilich registrieren lassen - das geht nämlich! >> Nein, das ging mal, vor sehr langer Zeit. Man kann allerdings die Rahmen markieren lassen; aber eine polizeiliche Registrierung findet schon lange nicht mehr statt. Und damit ließe sich auch nur belegen, dass TO irgend wann einmal Besitzer (nicht zwingend Eigentümer!) irgend eines Rades mit diesem Rahmen gewesen sein dürfte.
Percy N. schrieb: > Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle. ... nach dem angelsächsischen Rechtsverständnis. Deshalb spricht man in Deutschland in der Regel nicht von Präzedenzfällen, sondern von Grundsatzentscheidungen. Das soll den kleinen Unterschied herausheben für das deutsche Gerichtswesen, Ausnahme bildet das Bundesverfassungsgericht. Juristen verwenden auch den Begriff Präjudiz für richtungsweisende Gerichtsentscheide, die die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflussen.
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