Forum: Offtopic Fahrrad gestohlen => ebay-Kleinanzeigen aufgetaucht => wie kommt man an Anbieterdaten


von Marco S. (hochfrequenz)


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Hallo,
mir wurde mein Fahrrad gestohlen. Den Diebtstahl habe ich erst heute 
feststellen können. Das Fahrad hat markante Mängel und Besonderheiten. 
Über eine einfache google-Suche konnte ich feststellen, dass es auf 
ebay-kleinazeigen vor 2 Tagen in unserer Kleinstadt eingestellt wurde. 
Die Anzeige ist aber schon gelöscht, genauer nicht mehr aktiv. Ich kann 
nur noch in der google-Suche das Bild sehen. Das Fahrad ist aus 
gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt. Wert 400-500 Euro.

Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere 
sachdienliche Dinge zu kommen?

Bin normalerweise in Elektrosachen hier im Forum unterwegs und erlaube 
mir ddeshalb diese atypische Frage hier mal zu stellen.


Grüße
Marco aus Diez an der Lahn.

: Verschoben durch Moderator
von mh (Gast)


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Marco S. schrieb:
> Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere
> sachdienliche Dinge zu kommen?

Warst du schon bei der Polizei?

von Sven D. (Gast)


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Marco S. schrieb:
> Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere
> sachdienliche Dinge zu kommen?

eBay kontaktieren und den Fall schildern. Pozilei würde ja schon 
genannt. Bild bei Facebook reinstellen und fragen ob jemand was weiss. 
Machen ja viele.

von Marco S. (hochfrequenz)


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Ja.

von Uwe S. (bullshit-bingo)


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So wie ich das Rechtssystem kenne, wird es selbst für die Polizei 
schwierig, an den Besitzer des Rades zu kommen.
Oder sie unternehmen erst gar nichts, weil, es könnte ja doch ein 
anderes Rad sein, usw..
Hoffentlich berichtest du am Ende vom Gegenteil!

von Vorn N. (eprofi)


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Wenn Du noch irgendwie an die Ebay-Kleinanzeigen-User-ID kommen 
kannst...
z.B. Quelltext der Googl-Suchseite anzeigen lassen.
Oder über die Googl-Bildersuche...
Der in der Anzeige erscheinende Name kann für jede Anzeige anders sein, 
aber die ID bleibt, zumindest wenn er nicht mehrere Konten hat.
Dann diese ID abonieren (Button "Folgen") und beim Einstellen weiterer 
Gegenstände Interesse vortäuschen.
Z.b. ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=12345678
Viel Glück und Erfolg!
Ich habe ein "verlorenes" Rad auch schon wiedergefunden.
Damals hatte ich leider nicht die Zeit, auf den damaligen "Besitzer" 
(nicht Eigentümer) zu warten.

von Marco S. (hochfrequenz)


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Ich hatte die Hoffnung über dieses eine gefundene Bild ggf. weitere 
Bilder zu bekommen.

von A. O. (a-o)


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Bilddateinamen sichern, möglicherweise leitet es auch auf den 
Ursprungsartikel weiter, vielleicht auch die normale G Suche probieren. 
Dort im URL steht die eindeutige Anzeigennummer mit drin, die durch 
Kleinanzeigen dem Ursprungsanbieter eindeutig zugeordnet werden kann, 
auch im Nachhinein. Denn die sagen nämlich auch, daß z.B. die E-Mail 
Kommunikation mit einem Anbieter weiterhin genutzt werden kann, mit dem 
man schon Kontakt hatte, selbst wenn der jeweilige Artikel schon 
gelöscht ist. Soll heißen, daß sie noch lange im Besitz der 
Zuordnungsdaten bleiben. Behörden können hier weiterhelfen, wenn sie 
nicht mit anderen, wichtigeren, tagesaktuellen Aufgaben überlastet sind.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Lieber die Anzeigen-ID sichern bzw. soviel wie Du bekommen kannst, evtl. 
Anbieter-ID wie schon gesagt wurde. Damit zur Polizei, evtl. Anwalt, 
Nachricht an ebay. Die werden Dir persönlich nichts rausrücken, der 
Support bei denen ist saumäßig. Du hast Glück, wenn Du überhaupt 
jemanden von denen an's Telefon bekommst.

von Le X. (lex_91)


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Vorn N. schrieb:
> Dann diese ID abonieren (Button "Folgen") und beim Einstellen weiterer
> Gegenstände Interesse vortäuschen.
> Z.b. ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=12345678
> Viel Glück und Erfolg!
> Ich habe ein "verlorenes" Rad auch schon wiedergefunden.
> Damals hatte ich leider nicht die Zeit, auf den damaligen "Besitzer"
> (nicht Eigentümer) zu warten.

Auch wenn dir "Lenßen und Partner" da was anderes gelehrt haben:
anstatt Detektiv zu spielen einfach zur Polizei gehen.

von Michael B. (laberkopp)


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Marco S. schrieb:
> Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere
> sachdienliche Dinge zu kommen?

Zur Polizei gehen, mit allem was du finden konntest, und sagen, daß sie 
es nicht versemmeln sollen, sowohl der verkaufende Dieb als auch der 
Käufer müssen problemlos mit polizeilichen Kontakten zu eBay und dem 
Telefonprovidern ermittelbar sein.

von Troll A. (trollator)


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Michael B. schrieb:
> Zur Polizei gehen, mit allem was du finden konntest,

Und im Idealfall etwas mitbringen, dass dich als Eigentümer ausweist. 
Rechnungen der Teile, Fotos,...

von J. R. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Marco S. schrieb:
>> Frage: Gibt es irgendwelche Tricks/Ideen um an den Anbieter oder andere
>> sachdienliche Dinge zu kommen?
>
> Zur Polizei gehen, mit allem was du finden konntest, und sagen, daß sie
> es nicht versemmeln sollen, sowohl der verkaufende Dieb als auch der
> Käufer müssen problemlos mit polizeilichen Kontakten zu eBay und dem
> Telefonprovidern ermittelbar sein.

Wenn man als Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen nicht will ermittelt zu 
werden kann man das einfach verhindern.

Den Käufer zu ermitteln ist aber noch schwerer. Denn niemand weiß wer 
der Käufer ist, der Dieb kann ja mit dutzenden potentiellen Käufer 
geschrieben haben. Oder doch woanders verkauft haben.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Marco S. schrieb:
> mir wurde mein Fahrrad gestohlen.

Was ist der aktuelle Stand?
Schon bei der Polizei gewesen und angezeigt?
Oder wegen CoViD-19 noch keinen Termin bekommen?

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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J. R. schrieb:
> Den Käufer zu ermitteln ist aber noch schwerer. Denn niemand weiß wer
> der Käufer ist, der Dieb kann ja mit dutzenden potentiellen Käufer
> geschrieben haben. Oder doch woanders verkauft haben.

Das spielt keine Rolle - wenn das Fahrrad wieder auftaucht ist der neue 
Käufer zwar Besitzer aber nicht der Eigentümer, weil das gestohlene 
Fahrrad dem neuen Käufer nicht gehört.
Ansonsten darüber die Daten rekonstruieren:
https://archive.org/web/

von Michael B. (laberkopp)


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J. R. schrieb:
> Den Käufer zu ermitteln ist aber noch schwerer. Denn niemand weiß wer
> der Käufer ist, der Dieb kann ja mit dutzenden potentiellen Käufer
> geschrieben haben.

Keine Sorge, die Polizei bekommt schon alle Kommunikation von eBay.

> Oder doch woanders verkauft haben.

Das wäre doof, daher wird eine kluge Polzei sich vorher an den 
vermuteten Käufer wenden, der hat ja erst mal keinen Grund sich 
rauszureden, der glaubt ja an einoen ordentlichen Kauf, und erst dann 
den Dieb aufsuchen.

von M. Н. (Gast)


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Hallo,

gehe auf jeden Fall zur Polizei. Am besten gleich mit den ausgedrucken 
Seiten von Ebay und einem Nachweis, dass es dein Rad ist. Rahmennummer, 
Bilder von dir und deinem Rad etc, Rechnung, oder was sonst noch so 
auftreibbar ist.

Ein Bekannter von mir hat das damals auch so gemacht, und dann hat er 
unter "Aufsicht" der Polizei sein Fahrrad zurückgekauft und sie haben 
ihn sich gekrallt.

Versuche auf keinen Fall das Fahrrad auf eigene Faust zu kaufen, da du 
Dich dadurch selbst wegen Hehlerei strafbar machst, wenn man es genau 
nimmt.

von Co E. (Firma: keine) (emco)


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M. H. schrieb:
> Ein Bekannter von mir hat das damals auch so gemacht, und dann hat er
> unter "Aufsicht" der Polizei sein Fahrrad zurückgekauft und sie haben
> ihn sich gekrallt.

Ja, ich kann das bestätigen. War bei einem Freund von mir genauso. Haken 
an der Geschichte: Die Polizei hat nicht nur den Dieb einkassiert 
sondern auch das Diebesgut. Hat, wenn ich das richtig in Erinnerung 
habe, knapp ein Jahr gedauert bis er sein Fahrrad wiederbekommen hat.

P.S. Außerdem hat war der Langfinger auch schon mehrfach vorbestraft. 
Nicht nur wegen Diebstahl sondern u.a. auch wegen schwerer 
Körperverletzung, was mein Bekannter aber erst im nach hinein erfahren 
hatte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Das spielt keine Rolle - wenn das Fahrrad wieder auftaucht ist der neue
> Käufer zwar Besitzer aber nicht der Eigentümer, weil das gestohlene
> Fahrrad dem neuen Käufer nicht gehört.

Wer trägt Deiner Meinung nach in diesem Zusammenhang die Beweislast für 
welche Tatsachen?
Und wie soll dieser Beweis geführt werden?

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Percy N. schrieb:
> Wer trägt Deiner Meinung nach in diesem Zusammenhang die Beweislast für
> welche Tatsachen?
> Und wie soll dieser Beweis geführt werden?
Nennt sich Hehlerware - wenn Du am Straßenrand, Flohmarkt, in der Bucht 
oder sonstwo etwas kaufst, dann kann das okay sein; es kann sich aber 
auch um gestohlene Ware handeln - in dem Fall gehört es Dir trotz 
Kaufpreis nicht!
Lies die entsprechenden Paragraphen, wenn Du es nicht glaubst ... 
eigentlich weiß das jedes Kind ):
Deswegen geht man ins Geschäft und kauft da ein ... und stell Dir vor, 
da gibt's sogar eine Quittung.

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy - wenn du etwas mitteilen möchtest, dann TU ES DOCH EINFACH!

Solche blöden Fragen helfen doch niemandem bei irgendetwas weiter - auch 
wenn sie fachlich (hier: juristisch) durchaus berechtigt sein mögen. 
Also, die Gegenfragen sind nicht inhaltlich blöd, aber für einen Thread 
von juristischen Laien viel mehr störend als hilfreich.

In einem juristischen Fachforum hättest du ganz andere 
Diskussionsteilnehmer um dich herum, da ergeben solche didaktischen 
Fragen als Hinweis zum Selbststudium auch einen ganz anderen Sinn. Hier 
bei den Techies jedoch zementierst du damit nur den bereits bestehenden 
Ruf als notorischer Klugscheißer.

Dabei könntest du hier mit deinem juristischen Fachwissen durchaus sehr 
hilfreich und interessant auftreten, es gibt ja immer wieder 
Falschannahmen zu Rechtsangelegenheiten, die du in laienverständlicher 
Sprache mit Hinweis auf die passenden Rechtsgrundlagen prima korrigieren 
könntest - und dass das durchaus unterhaltsam sein kann, beweist z.B. 
die Auflage von Ralf Höckers "Lexikon der Rechtsirrtümer" nebst 
Fortsetzungen.

: Bearbeitet durch User
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Matthias L. schrieb:
> In einem juristischen Fachforum hättest du ganz andere
> Diskussionsteilnehmer um dich herum, da ergeben solche didaktische
> Fragen als Hinweis zum Selbststudium auch einen ganz anderen Sinn.
da würde er noch ganz andere Antworten erhalten :-)
Aber ich habe den Eindruck im Grunde interessiert er sich für Jura 
herzlich wenig ... es geht nur gegen mich und deshalb suggestive 
Fragestunde von Percy :p

: Bearbeitet durch User
von Thomas (kosmos)


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Termin zur Besichtung ausmachen und ne Stunde vorher rufst du die 
Polizei an damit die rechtzeitig da sind. Der Verkäufer warten ja auf 
dich, damit du nach der Probefahrt bezahlst. Also aufs Fahrrad und zur 
Polizei um die Ecke

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Percy - wenn du etwas mitteilen möchtest, dann TU ES DOCH EINFACH!
>
> Solche blöden Fragen helfen doch niemandem bei irgendetwas weiter - auch
> wenn sie fachlich (hier: juristisch) durchaus berechtigt sein mögen.
> Also, die Gegenfragen sind nicht inhaltlich blöd, aber für einen Thread
> von juristischen Laien viel mehr störend als hilfreich.

Schön, dann hier die Info dazu
"Normalerweise trägt jede Partei im streitigen Zivilprozess die 
Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen 
Rechtsnorm gehören[1][2] (sog. Rosenbergsche Formel,[3] kurz: Was mir 
nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast
für diejenigen,  die zu doof sind, ein genanntes Stichwort bei google 
einzugeben.

Matthias L. schrieb:
> In einem juristischen Fachforum hättest du ganz andere
> Diskussionsteilnehmer um dich herum, da ergeben solche didaktischen
> Fragen als Hinweis zum Selbststudium auch einen ganz anderen Sinn.

Da wären sie vermutlich völlig fehl am Platz; jedenfalls hat sich in 
de.soc.recht nie eine Veranlassung ergeben.

Robert K. schrieb:
> Lies die entsprechenden Paragraphen, wenn Du es nicht glaubst ...
Lies einfach
mal den link oben - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar 
Schuhe.
> eigentlich weiß das jedes Kind ):
Du aber scheinst dafür schon zu groß zu sein.

Und dann lies noch §§ 829, 932, 935 BGB und überlege, welche 
Tatbestandsmerkmale für wen günstig und daher von ihm zu beweisen sind.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-935-kein-gutglaeubiger-erwerb-von-abhanden-gekommenen-sachen_idesk_PI17574_HI13266407.html
Wirf nebenbei ruhig einen Blick aus §§ 1006, 1007 BGB, die hier nicht 
weiter helfen werden.

Robert K. schrieb:
> Aber ich habe den Eindruck im Grunde interessiert er sich für Jura
> herzlich wenig ... es geht nur gegen mich

Nö, es geht um den Quatsch, den Du hier verbreitest. Stell Dir einfach 
mal vor, Du bist Richter und zu Dir kommt der TO und bezichtigt Herrn X 
des Diebstahls. Zum Beweis hat er eine alte,Rechnunh über ein Fahrrad. 
Herr X hat auch eine quittierte Rechnung, etwas jünger. Wer wird hier 
wohl gewinnen, solange kein Beweis für einen Diebstahl geführt werden 
kann?

: Bearbeitet durch User
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Percy N. schrieb:
> Lies einfach
> mal den link oben - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar
> Schuhe.
das ist hier kein Jura-Forum!
>> eigentlich weiß das jedes Kind ):
> Du aber scheinst dafür schon zu groß zu sein.
>
> Und dann lies noch §§ 829, 932, 935 BGB und überlege, welche
> Tatbestandsmerkmale für wen günstig und daher von ihm zu beweisen sind.
> 
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-935-kein-gutglaeubiger-erwerb-von-abhanden-gekommenen-sachen_idesk_PI17574_HI13266407.html
Ich brauche hier gar nichts zu beweisen und wenn Rechtstreitereien so am 
Herzen liegen, dann such bitte das Jura-Forum auf.
> Wirf nebenbei ruhig einen Blick aus §§ 1006, 1007 BGB, die hier nicht
> weiter helfen werden.
Ich gehe davon aus, daß der TO einen Eigentums-Nachweis hat !!!
UND DAMIT ist die Sache glasklar - IMMER!
Das hast Du vor lauter Paragraphen-Kunde völlig vergessen.
Es geht um gesunden Menschenverstand.

> Nö, es geht um den Quatsch, den Du hier verbreitest. Stell Dir einfach
> mal vor, Du bist Richter und zu Dir kommt der TO und bezichtigt Herrn X
> des Diebstahls. Zum Beweis hat er eine alte,Rechnunh über ein Fahrrad.
> Herr X hat auch eine quittierte Rechnung, etwas jünger. Wer wird hier
> wohl gewinnen, solange kein Beweis für einen Diebstahl geführt werden
> kann?
):
Das sind völlig fingierte Kaspereien - vielleicht regnet es auch morgen 
Meteoritensteine aus dem All ... der TO lacht sich mittlerweile 
wahrscheinlich schon kaputt :-)

> Zum Beweis hat er eine alte,Rechnunh über ein Fahrrad.
> Herr X hat auch eine quittierte Rechnung, etwas jünger.
Da steht dann wahrscheinlich auch eine Rahmennummer drauf ?! ... und 
Dein superintelligenter Dieb hat wahrscheinlich auch noch Bock auf eine 
Zusatzstrafe wegen Urkundenfälschung ):

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Ich gehe davon aus, daß der TO einen Eigentums-Nachweis hat !!!
> UND DAMIT ist die Sache glasklar - IMMER!

Wenn das zuträfe, dann sollte man überhaupt nichts mehr kaufen, denn es 
könnte ja jederzeit irgend ein ehemaliger Eigentümer auftauchen.
Btw: wieso sollte er einen Eigentumsnachweis haben?
Marco S. schrieb:
> Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt.

Robert K. schrieb:
> Es geht um gesunden Menschenverstand.
Nein, es geht im RL um Rechtsanwendung. Im Streitfall speziell um 
Prozessrecht. Und dann wird das Eis sehr dünn, wenn man den Diebstahl 
nicht beweisen kann.

Robert K. schrieb:
> Ich brauche hier gar nichts zu beweisen

Natürlich nicht, herumgrölen kanbst Du ja auch so!

Robert K. schrieb:
> Das sind völlig fingierte Kaspereien

Ach wirklich? Warum sollte der Erwerber der mutmaßlichen Hehlerware 
keine Rechnung vom Dieb oder Hehler erhalten haben?

Robert K. schrieb:
> der TO lacht sich mittlerweile wahrscheinlich schon kaputt :-)

Damit allerdings liegst Du vermutlich goldrichtig. Die Geschichte war 
ohnehin zu putzig  ...

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Nö, es geht um den Quatsch, den Du hier verbreitest. Stell Dir einfach
> mal vor, Du bist Richter ...

Für den TO ist es jetzt erst einmal wichtig sich richtig zu Verhalten um 
sich nicht selbst ein unnötiges Bein zu stellen und Hürden aufzubauen.

Für Juristen heißt das nicht in die Fallen der Beweislastumkehr zu 
seinen Ungunsten zu fallen. Nicht alles ist immer aus den Paragraphen 
ersichtlich. Dazu muss man sich die Präzedenzfälle auch ansehen. Das 
Beispiel von Robert steht auch in einigen Büchern über Rechtsgrundlagen 
für den Normalbürger.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Da steht dann wahrscheinlich auch eine Rahmennummer drauf ?! ... und
> Dein superintelligenter Dieb hat wahrscheinlich auch noch Bock auf eine
> Zusatzstrafe wegen Urkundenfälschung ):

Wo siehst Du hier eine falsche Urkunde? Solange er die Rechnung nicht 
einem falschen Namen unterschreibt oder für einen Dritten unberechtigt 
ausstellt, ist sie echt.
" Keine Urkundenfälschung ist die »schriftliche Lüge«, durch die ein 
richtig angegebener Aussteller inhaltlich falsche Angaben macht; sie ist 
nur bei Amtsträgern als U. strafbar."
https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23066/urkundendelikte

Eigentlich auch ganz leicht zu finden, wenn man nur möchte. Aber es 
möchte halt nicht jeder ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Für Juristen heißt das nicht in die Fallen der Beweislastumkehr zu
> seinen Ungunsten zu fallen.
Wie kommst Du hier auf eine Beweislastumkehr?
> Nicht alles ist immer aus den Paragraphen
> ersichtlich. Dazu muss man sich die Präzedenzfälle auch ansehen.
Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle.
> Das
> Beispiel von Robert steht auch in einigen Büchern über Rechtsgrundlagen
> für den Normalbürger.
Quelle?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:
> " Keine Urkundenfälschung ist die »schriftliche Lüge«, durch die ein
> richtig angegebener Aussteller inhaltlich falsche Angaben macht; sie ist
> nur bei Amtsträgern als U. strafbar."

Mir fällt gerade auf, dass das Zitat missverständlich ist. "U." im 
Zusammenhang mit Amtsträgern meint hier "Urkundsdelikt", nicht 
"Urkundenfälschung".  Im Zusammenhang wird das klar,  aber aus dem Zitat 
war das Lemma nicht ersichtlich.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Percy N. schrieb:
> Wenn das zuträfe, dann sollte man überhaupt nichts mehr kaufen, denn es
> könnte ja jederzeit irgend ein ehemaliger Eigentümer auftauchen.
Tja, in der Bucht, beim Flohmarkt, usw. gehst Du immer ein Risiko ein - 
das ist auch kein reguläres Geschäft in der Stadt.

> Btw: wieso sollte er einen Eigentumsnachweis haben?
davon gehe ich erst einmal aus.

> Marco S. schrieb:
>> Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt.
dann war er hoffentlich so clever und das Fahrrad vorher auf seinen 
Namen polizeilich registrieren lassen - das geht nämlich!
>
> Robert K. schrieb:
>> Es geht um gesunden Menschenverstand.
> Nein, es geht im RL um Rechtsanwendung. Im Streitfall speziell um
> Prozessrecht. Und dann wird das Eis sehr dünn, wenn man den Diebstahl
> nicht beweisen kann.
richtig, wenn ich selbst keinen Nachweis führen kann, dann lasse ich es 
und pfeif auf das 20 Euro Fahrrad!

> Natürlich nicht, herumgrölen kanbst Du ja auch so!
geh bitte ins Jura-Forum ... die haben Ahnung von Jura und Du hast nur 
eine Pseudo-Ahnung wegen mangelnder Lebenserfahrung.

> Ach wirklich? Warum sollte der Erwerber der mutmaßlichen Hehlerware
> keine Rechnung vom Dieb oder Hehler erhalten haben?
Hast Du schon mal eine Rechnung vom Flohmarkt-Verkäufer bekommen?
Offenbar schon, wenn man das so hört ):
Und im übrigen ist das dann noch was anderes - dann hängen 3 Parteien 
mit drinnen ... auch hier, geh bitte ins Jura-Forum und besprich mit 
denen mal Deine fingierten Fälle ):
Die klären Dich dann mal auf!

> Damit allerdings liegst Du vermutlich goldrichtig. Die Geschichte war
> ohnehin zu putzig  ...
mag schon sein, daß alles frei erfunden war, aber Deine Ideen sind noch 
putziger :-)

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> sie ist
> nur bei Amtsträgern als U. strafbar."
> https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23066/urkundendelikte
>
> Eigentlich auch ganz leicht zu finden, wenn man nur möchte. Aber es
> möchte halt nicht jeder ...

Erst selber lesen bevor man Mist verbreitet:
Das Vorlegen der gefälschten Rechnung ist eine Urkundenfälschung gemäß § 
267 StGB. (Quelle: Rechtsanwalt Herr Cziersky-Reis)

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Erst selber lesen bevor man Mist verbreitet:
Lesen allein reicht nicht, wie Du gerade beweist. Man muss das Gelesene 
auch verstehen.
> Das Vorlegen der
> gefälschten Rechnung ist eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. (Quelle: 
Rechtsanwalt Herr Cziersky-Reis)
Da hat der Herr RA oder RA Herr sicherlich recht, nur liegt hier nicht 
zwingend eine gefälschte Rechnung vor.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
>> Btw: wieso sollte er einen Eigentumsnachweis haben?
> davon gehe ich erst einmal aus.
>
Ziemlichcalbern
>> Marco S. schrieb:
>>> Das Fahrad ist aus gebrauchten Einzelkomponenten zusammnegesetzt.
> dann war er hoffentlich so clever und das Fahrrad vorher auf seinen
> Namen polizeilich registrieren lassen - das geht nämlich!
>>
Nein, das ging mal, vor sehr langer Zeit. Man kann allerdings die Rahmen 
markieren lassen; aber eine polizeiliche Registrierung findet schon 
lange nicht mehr statt.
Und damit ließe sich auch nur belegen, dass TO irgend wann einmal 
Besitzer (nicht zwingend Eigentümer!) irgend eines Rades mit diesem 
Rahmen gewesen sein dürfte.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle.
... nach dem angelsächsischen Rechtsverständnis.

Deshalb spricht man in Deutschland in der Regel nicht von 
Präzedenzfällen, sondern von Grundsatzentscheidungen. Das soll den 
kleinen Unterschied herausheben für das deutsche Gerichtswesen, Ausnahme 
bildet das Bundesverfassungsgericht. Juristen verwenden auch den Begriff 
Präjudiz für
richtungsweisende Gerichtsentscheide, die die Rechtsprechung der 
untergeordneten Gerichte besonders beeinflussen.

: Bearbeitet durch User
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