Forum: Offtopic Haftungsausschluss Open Source Lizenzen (vorallem GPLv2)


von M. Н. (Gast)


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Hallo,

ich habe privat recht viele Dinge als opensource im Netz liegen (Github, 
etc.) Dabei handelt es sich um so ziemlich alles: PCB-Designs, 
Embedded-SW, PC-SW.

Im allgemeinen entwickle ich meine SW unter GPLv2. Jetzt ist es ja so, 
dass GPL einen generellen Haftungsausschluss beinhaltet, der so nach 
deutschem Recht wirkungslos ist.
Auf der Arbeit sind wir da besonders gefährdet, da wir für 
OSS-Komponenten in unseren Produkten selbst haften.

 Jetzt habe ich mir gerade so überlegt: Besteht für mich als Privatmann 
in Deutschland da eine "Gefahr"? Ich habe bspw. eine STM Firmware für 
einen Reflowcontroller. Wenn jetzt jemand sein Haus damit abfackelt, 
kann ich dafür haftbar gemacht werden?

Wie sieht es mit open-source Hardwaredesigns aus (Kicad Projekte)?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Verkaufe nichts was dich in Haftung bringt. wenn du es doch machst sorge 
für hinreichend sde Produktsicherheit deines Produktes im fall des 
Reflowofens. Dominanter Max-Thermowächter(zugelassenens 
sicherheitsbauteil mit BM Certificat) unabhängig der opensource SW der 
den Hauptstromkreis redundant und allpolig abschaltet, mit wieder 
Einschaltsperre.

Wenn du nur die SW weiter gibst entsprechender Sicherheits-Hinweis in 
der Doku.

Namaste

von S. R. (svenska)


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M. H. schrieb:
> Jetzt ist es ja so, dass GPL einen generellen Haftungsausschluss
> beinhaltet, der so nach deutschem Recht wirkungslos ist.

Magst du den Punkt mal näher ausführen?

Wenn du Software aus dem Internet runterlädst und auf deine Hardware 
spielst, dann bist du doch effektiv der Importeur der Software und damit 
in der Verantwortung - nicht derjenige, der die Software mal geschrieben 
hat?

Als Importeur gelten für dich schließlich die Bedingungen, unter denen 
du importierst.

von M. Н. (Gast)


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S. R. schrieb:
> M. H. schrieb:
>> Jetzt ist es ja so, dass GPL einen generellen Haftungsausschluss
>> beinhaltet, der so nach deutschem Recht wirkungslos ist.
>
> Magst du den Punkt mal näher ausführen?

Ich bin kein Jurist, deswegen ist das Folgende vermutlich nicht so ganz 
belastbar, aber ich habe das so verstanden:

Sagen wir, ich biete eine proprietäre HW an, auf der eine GPL Firmware 
läuft, die bspw. nicht von mir ist. Klassiker: Eigene HW + Linux.

Die Lizenzen der Linux Komponenten sagen im klassischen GPL Sinn immer: 
"keine Garantie. Keine haftung. Nichtmal die Garantie, dass es für 
irgendwas gut ist."
Das ist ein genereller Haftungsausschluss.

jetzt liefere ich das Produkt aus. Wenn in dem Linux ein Treiber kaputt 
ist, bin ich nach deutschem Recht, soweit ich das verstanden habe, 
haftbar, da dieser generelle Haftungsasuschluss bei uns keine rechtliche 
Bedeutung hat. Und ich das Produkt an einen Kunden geliefert habe.

Jetzt ist meine Frage konkret: wenn ich als Privatmann einfach 
öffentliche git-Repos habe: Kann mir da in Deutschland einer ans Bein 
pinkeln, wenn er meine SW benutzt und sich in seinem Wohnzimmer ein 
Schwarzes Loch bildet, oder ihm irgendwas anderes blödes passiert.

Ansich liefere ich das ja nicht als Produkt an jemanden. Allerdings 
stelle ich es ja zur Verfügung.

von S. R. (svenska)


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M. H. schrieb:
> Wenn in dem Linux ein Treiber kaputt ist, bin ich nach
> deutschem Recht, soweit ich das verstanden habe, haftbar,

Ja. Du bist aber nicht haftbar, weil der Linux-Kernel einen 
Haftungsausschluss hat, sondern weil es sich um dein Produkt handelt. 
Da bist du immer erstmal selbst haftbar.

Der Haftungsausschluss wird für dich maximal dann relevant, wenn du den 
Kernel in Regress ziehen willst - und da du die Bedingungen der GPLv2 
akzeptiert hast, kannst du das nicht.

M. H. schrieb:
> Kann mir da in Deutschland einer ans Bein pinkeln,
> wenn er meine SW benutzt und sich in seinem Wohnzimmer ein
> Schwarzes Loch bildet, oder ihm irgendwas anderes blödes passiert.

Ans Bein pinkeln kann dir immer jemand, aber Sorgen würde ich mir 
deswegen trotzdem nicht machen. Ich bin mir sicher, ein Jurist würde da 
ein "ja aber" kommen.

Wenn du eine Software baust, die auf einem Raspberry Pi ein Video 
abspielt und diese vermarktest, dann wirst du dafür sicherlich auch in 
Regress genommen werden können - weil es dann einen Vertrag und eine 
Kundenbeziehung gibt. Der fehlt, wenn sich jemand deine Software einfach 
so runterlädt.

Und wenn jemand deine Software auf einem Beaglebone nutzt und sich dann 
am Chip verbrennt, dann war die Software ohnehin zweckentfremdet und du 
bist fein raus.

Du kannst ja mal einen Präzedenzfall schaffen, dann wissen wir es 
vielleicht genauer.

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