Hallo, ich habe privat recht viele Dinge als opensource im Netz liegen (Github, etc.) Dabei handelt es sich um so ziemlich alles: PCB-Designs, Embedded-SW, PC-SW. Im allgemeinen entwickle ich meine SW unter GPLv2. Jetzt ist es ja so, dass GPL einen generellen Haftungsausschluss beinhaltet, der so nach deutschem Recht wirkungslos ist. Auf der Arbeit sind wir da besonders gefährdet, da wir für OSS-Komponenten in unseren Produkten selbst haften. Jetzt habe ich mir gerade so überlegt: Besteht für mich als Privatmann in Deutschland da eine "Gefahr"? Ich habe bspw. eine STM Firmware für einen Reflowcontroller. Wenn jetzt jemand sein Haus damit abfackelt, kann ich dafür haftbar gemacht werden? Wie sieht es mit open-source Hardwaredesigns aus (Kicad Projekte)?
Verkaufe nichts was dich in Haftung bringt. wenn du es doch machst sorge für hinreichend sde Produktsicherheit deines Produktes im fall des Reflowofens. Dominanter Max-Thermowächter(zugelassenens sicherheitsbauteil mit BM Certificat) unabhängig der opensource SW der den Hauptstromkreis redundant und allpolig abschaltet, mit wieder Einschaltsperre. Wenn du nur die SW weiter gibst entsprechender Sicherheits-Hinweis in der Doku. Namaste
M. H. schrieb: > Jetzt ist es ja so, dass GPL einen generellen Haftungsausschluss > beinhaltet, der so nach deutschem Recht wirkungslos ist. Magst du den Punkt mal näher ausführen? Wenn du Software aus dem Internet runterlädst und auf deine Hardware spielst, dann bist du doch effektiv der Importeur der Software und damit in der Verantwortung - nicht derjenige, der die Software mal geschrieben hat? Als Importeur gelten für dich schließlich die Bedingungen, unter denen du importierst.
S. R. schrieb: > M. H. schrieb: >> Jetzt ist es ja so, dass GPL einen generellen Haftungsausschluss >> beinhaltet, der so nach deutschem Recht wirkungslos ist. > > Magst du den Punkt mal näher ausführen? Ich bin kein Jurist, deswegen ist das Folgende vermutlich nicht so ganz belastbar, aber ich habe das so verstanden: Sagen wir, ich biete eine proprietäre HW an, auf der eine GPL Firmware läuft, die bspw. nicht von mir ist. Klassiker: Eigene HW + Linux. Die Lizenzen der Linux Komponenten sagen im klassischen GPL Sinn immer: "keine Garantie. Keine haftung. Nichtmal die Garantie, dass es für irgendwas gut ist." Das ist ein genereller Haftungsausschluss. jetzt liefere ich das Produkt aus. Wenn in dem Linux ein Treiber kaputt ist, bin ich nach deutschem Recht, soweit ich das verstanden habe, haftbar, da dieser generelle Haftungsasuschluss bei uns keine rechtliche Bedeutung hat. Und ich das Produkt an einen Kunden geliefert habe. Jetzt ist meine Frage konkret: wenn ich als Privatmann einfach öffentliche git-Repos habe: Kann mir da in Deutschland einer ans Bein pinkeln, wenn er meine SW benutzt und sich in seinem Wohnzimmer ein Schwarzes Loch bildet, oder ihm irgendwas anderes blödes passiert. Ansich liefere ich das ja nicht als Produkt an jemanden. Allerdings stelle ich es ja zur Verfügung.
M. H. schrieb: > Wenn in dem Linux ein Treiber kaputt ist, bin ich nach > deutschem Recht, soweit ich das verstanden habe, haftbar, Ja. Du bist aber nicht haftbar, weil der Linux-Kernel einen Haftungsausschluss hat, sondern weil es sich um dein Produkt handelt. Da bist du immer erstmal selbst haftbar. Der Haftungsausschluss wird für dich maximal dann relevant, wenn du den Kernel in Regress ziehen willst - und da du die Bedingungen der GPLv2 akzeptiert hast, kannst du das nicht. M. H. schrieb: > Kann mir da in Deutschland einer ans Bein pinkeln, > wenn er meine SW benutzt und sich in seinem Wohnzimmer ein > Schwarzes Loch bildet, oder ihm irgendwas anderes blödes passiert. Ans Bein pinkeln kann dir immer jemand, aber Sorgen würde ich mir deswegen trotzdem nicht machen. Ich bin mir sicher, ein Jurist würde da ein "ja aber" kommen. Wenn du eine Software baust, die auf einem Raspberry Pi ein Video abspielt und diese vermarktest, dann wirst du dafür sicherlich auch in Regress genommen werden können - weil es dann einen Vertrag und eine Kundenbeziehung gibt. Der fehlt, wenn sich jemand deine Software einfach so runterlädt. Und wenn jemand deine Software auf einem Beaglebone nutzt und sich dann am Chip verbrennt, dann war die Software ohnehin zweckentfremdet und du bist fein raus. Du kannst ja mal einen Präzedenzfall schaffen, dann wissen wir es vielleicht genauer.
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