Mal ne blöde Frage an die Community: Ich möchte in der Firma (Behörde) für interne Tools QT und Visual Studio in der Community Edition verwenden. Unter welche Kategorie fällt das Ganze lizenztechnisch? Nochmal: Die entstandene Software verlässt das Haus unter gar keinen Umständen.
C. W. schrieb: > Ich möchte in der Firma (Behörde) Frag den Syndikus deiner Firma (Behörde). Glaubst du ernsthaft dass wen was schief geht ein "Aber die im Mikrocontroller-Forum haben gesagt" als Ausrede durch geht?
C. W. schrieb: > Ich möchte in der Firma (Behörde) für interne Tools QT und Visual Studio > in der Community Edition verwenden Hier besteht ein deutlicher Unterschied zwischen QT und VS. QT kannst du unter den OpenSource-Lizenzen (GPL bzw. LGPL) auf jeden Fall verwenden. Unter Beachtung der Lizenzbedingungen der jeweiligen OS-Lizenz natürlich. Bei der CommunityEdition von VS ist es von der Größe deiner Firma abhängig, ob du es einsetzen darfst. Auszug: "In Organisationen, die nicht zur Kategorie „Enterprise“ gehören, dürfen bis zu fünf Benutzer Visual Studio Community verwenden. In Organisationen der Kategorie „Enterprise“ (definiert als solche, die mehr als 250 PCs einsetzen oder einen Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. US-Dollar erwirtschaften) ist eine über die oben beschriebenen Szenarien zu Open Source, akademischer Forschung oder Schulungszwecken hinausgehende Nutzung nicht erlaubt." Den genauen und vollständigen Text schaust du dir bitte bei MS an. Falls du hier nicht reinfällst musst du VS lizenzieren. Eine Prof.-Lizenz kostet jetzt aber auch keine Unsummen.
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Zu klären wäre auch, ob deine Behörde den Nutzungsbedingen und Datenschutzbedingungen zustimmt. Im falle von Office 365 ist die Nutzung innerhalb von Behörden ja zuletzt von Datenschützern kritisch betrachtet worden.
Dominik S. schrieb: > QT kannst du unter den OpenSource-Lizenzen (GPL bzw. LGPL) auf jeden > Fall verwenden. Unter Beachtung der Lizenzbedingungen der jeweiligen > OS-Lizenz natürlich. Was einfach ist, da die SW nicht das Haus verläßt und nur die Empfänger der Binaries das Recht auf den Sourcecode haben - also Nutzer innerhalb der Firma. > eine über die oben beschriebenen Szenarien zu Open Source Paßt doch. Ist ja ein Opensource-Projekt, siehe oben. Wird brav unter GPL lizensiert, verläßt halt nicht das Haus.
Nop schrieb: > Paßt doch. Ist ja ein Opensource-Projekt, siehe oben. Wird brav unter > GPL lizensiert, verläßt halt nicht das Haus. Interessanter Gedanke ;) So schlau ist Microsoft aber denke ich auch... "Any number of your users may use the software to develop and test applications released under Open Source Initiative (OSI) approved open source software licenses." Released != licensed würde ich sagen. Aber da kommen wir dann an die Stelle wo ich sagen würde: Auf so ein schmales Brett würde ich mich als Unternehmen wegen den paar Kröten für eine VS-Lizenz jedoch nicht begeben wollen.
moep schrieb: > "Any number of your users may use the software to develop and test > applications released under Open Source Initiative (OSI) approved open > source software licenses." Ist doch released. Es gibt keine Verpflichtung, an die Öffentlichkeit zu releasen. Das eigentliche Problem ist eher, daß dann jeder Behördenmitarbeiter seinerseits das Zeug online stellen kann. Das kann auch nicht per Dienstanweisung untersagt werden, weil das im Widerspruch zu OSS-Lizenzen stünde, womit das Produkt die OSS-Lizenz verlöre und man wieder am Ausgangsproblem wäre.
Nop schrieb: > Paßt doch. Ist ja ein Opensource-Projekt, siehe oben. Von "Open-Source-Projekt" lese ich im Eröffnungsposting überhaupt nichts. Auch wenn er Tools für den behördeninternen Gebrauch damit entwickeln will, wird damit das Produkt ohne eigene Erklärung noch lange nicht Open Source.
Frank M. schrieb: > Von "Open-Source-Projekt" lese ich im Eröffnungsposting überhaupt > nichts. Auch wenn er Tools für den behördeninternen Gebrauch damit > entwickeln will, wird damit das Produkt ohne eigene Erklärung noch lange > nicht Open Source. Er redet davon das interne Tool mit Absicht unter eine OpenSource-Lizenz zu stellen, damit es auch mit der CE von VS entwickelt werden darf falls die Behörde die PC- bzw. Umsatzschwelle reißt.
Frank M. schrieb: > Von "Open-Source-Projekt" lese ich im Eröffnungsposting überhaupt > nichts. Dann lies halt nicht nur das Eröffnungsposting. ^^
Chris L. schrieb: > Im falle von Office 365 ist die Nutzung > innerhalb von Behörden ja zuletzt von Datenschützern kritisch betrachtet > worden. Sie ist für Schulen und Behörden nicht nur kritisch betrachtet, sondern als rechtswidrig eingestuft worden. https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-sehen-Microsoft-365-in-Behoerden-als-nicht-rechtskonform-an-4893604.html
Nop schrieb: > Ist doch released. Es gibt keine Verpflichtung, an die Öffentlichkeit zu > releasen. > > Das eigentliche Problem ist eher, daß dann jeder Behördenmitarbeiter > seinerseits das Zeug online stellen kann. Das kann auch nicht per > Dienstanweisung untersagt werden, weil das im Widerspruch zu > OSS-Lizenzen stünde, womit das Produkt die OSS-Lizenz verlöre und man > wieder am Ausgangsproblem wäre. http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#InternalDistribution Klingt für mich eher so, als hättest du überhaupt keine Ahnung
Jemand schrieb: > http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#InternalDistribution Allerdings paßt "without giving the staff permission to release that modified version to outsiders" nicht zu dem, was in der GPL selber steht. Es sei denn, daß firmeneigenes Personal nicht zu Binary-Empfängern im Sinne der GPL zählt.
Nop schrieb: > Es sei denn, daß firmeneigenes Personal nicht zu > Binary-Empfängern im Sinne der GPL zählt. Genau das ist der springende Punkt. Die Behörde lizensiert die Software ja nicht an Behördenmitarbeiter, sondern der Mitarbeiter verwendet sie (in Vertretung des Arbeitgebers) im Rahmen seines Arbeitsauftrags. Damit gibt es keine Weitergabe und damit auch keine Lizenz für den Arbeitnehmer. Ich erhalte ja auch keine Windowslizenz, wenn ich in der Firma an einem Windowsrechner arbeite.
Ntldr -. schrieb: > Genau das ist der springende Punkt. Die Behörde lizensiert die Software > ja nicht an Behördenmitarbeiter, sondern der Mitarbeiter verwendet sie > (in Vertretung des Arbeitgebers) im Rahmen seines Arbeitsauftrags. Damit > gibt es keine Weitergabe und damit auch keine Lizenz für den > Arbeitnehmer. Seh ich auch so. ABER, wenn das Programm an eine andere Behoerde weitergegeben wird ("Programm haben wir ja eh"), dann darf der Mitarbeiter der anderen Behoerde es tatsaechlich 'ins Netz stellen'.
Dymo Fond schrieb: > C. W. schrieb: >> Ich möchte in der Firma (Behörde) > > Frag den Syndikus deiner Firma (Behörde). > > Glaubst du ernsthaft dass wen was schief geht ein "Aber die im > Mikrocontroller-Forum haben gesagt" als Ausrede durch geht? Sollte klappen. Hab ich auch schon gemacht...
Bzgl. Qt: Eventuell fallt Ihr in das Small Business Commercial License Model, falls Dir es zu heikel ist mit LGPL/GPL etc. Die Lizenz mit 500 USD/Jahr düfte wohl kein Beinbruch sein. https://www.qt.io/qt-for-small-business
https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.en.html#GPLRequireSourcePostedPublic Das haben die Leute die die GPL-Lizenzen entworfen haben zu dem Thema zu sagen.
Dominik S. schrieb: > Bei der CommunityEdition von VS ist es von der Größe deiner Firma > abhängig, ob du es einsetzen darfst. Eine Behörde dürfte nach der Microsoft-Definition keine Firma, sondern eine Organisation sein. Daher darf er Open-Source-Software damit entwickeln. Was das dann genau bedeutet, wurde ja schon geschrieben. Solange die Software die Organistation nicht verlässt, zu der im Falle einer Behörde durchaus alle anderen Behörden von Kreis/Stadt/Land/Bundesrepublik gehören können, ist das ok. Oliver
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