Lizenzbedingungen

#6470624
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Mal ne blöde Frage an die Community:

Ich möchte in der Firma (Behörde) für interne Tools QT und Visual Studio 
in der Community Edition verwenden. Unter welche Kategorie fällt das 
Ganze lizenztechnisch? Nochmal: Die entstandene Software verlässt das 
Haus unter gar keinen  Umständen.
#6470639
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C. W. schrieb:
> Ich möchte in der Firma (Behörde) für interne Tools QT und Visual Studio
> in der Community Edition verwenden

Hier besteht ein deutlicher Unterschied zwischen QT und VS.

QT kannst du unter den OpenSource-Lizenzen (GPL bzw. LGPL) auf jeden 
Fall verwenden. Unter Beachtung der Lizenzbedingungen der jeweiligen 
OS-Lizenz natürlich.

Bei der CommunityEdition von VS ist es von der Größe deiner Firma 
abhängig, ob du es einsetzen darfst.
Auszug:
"In Organisationen, die nicht zur Kategorie „Enterprise“ gehören, dürfen 
bis zu fünf Benutzer Visual Studio Community verwenden. In 
Organisationen der Kategorie „Enterprise“ (definiert als solche, die 
mehr als 250 PCs einsetzen oder einen Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. 
US-Dollar erwirtschaften) ist eine über die oben beschriebenen Szenarien 
zu Open Source, akademischer Forschung oder Schulungszwecken 
hinausgehende Nutzung nicht erlaubt."
Den genauen und vollständigen Text schaust du dir bitte bei MS an.

Falls du hier nicht reinfällst musst du VS lizenzieren. Eine 
Prof.-Lizenz kostet jetzt aber auch keine Unsummen.
Gast #6470650
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Dominik S. schrieb:

> QT kannst du unter den OpenSource-Lizenzen (GPL bzw. LGPL) auf jeden
> Fall verwenden. Unter Beachtung der Lizenzbedingungen der jeweiligen
> OS-Lizenz natürlich.

Was einfach ist, da die SW nicht das Haus verläßt und nur die Empfänger 
der Binaries das Recht auf den Sourcecode haben - also Nutzer innerhalb 
der Firma.

> eine über die oben beschriebenen Szenarien zu Open Source

Paßt doch. Ist ja ein Opensource-Projekt, siehe oben. Wird brav unter 
GPL lizensiert, verläßt halt nicht das Haus.
Gast #6470668
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Nop schrieb:
> Paßt doch. Ist ja ein Opensource-Projekt, siehe oben. Wird brav unter
> GPL lizensiert, verläßt halt nicht das Haus.

Interessanter Gedanke ;)
So schlau ist Microsoft aber denke ich auch...
"Any number of your users may use the software to develop and test 
applications released under Open Source Initiative (OSI) approved open 
source software licenses."

Released != licensed würde ich sagen. Aber da kommen wir dann an die 
Stelle wo ich sagen würde:

Auf so ein schmales Brett würde ich mich als Unternehmen wegen den paar 
Kröten für eine VS-Lizenz jedoch nicht begeben wollen.
Gast #6470756
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moep schrieb:

> "Any number of your users may use the software to develop and test
> applications released under Open Source Initiative (OSI) approved open
> source software licenses."

Ist doch released. Es gibt keine Verpflichtung, an die Öffentlichkeit zu 
releasen.

Das eigentliche Problem ist eher, daß dann jeder Behördenmitarbeiter 
seinerseits das Zeug online stellen kann. Das kann auch nicht per 
Dienstanweisung untersagt werden, weil das im Widerspruch zu 
OSS-Lizenzen stünde, womit das Produkt die OSS-Lizenz verlöre und man 
wieder am Ausgangsproblem wäre.
Gast #6470769
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Frank M. schrieb:
> Von "Open-Source-Projekt" lese ich im Eröffnungsposting überhaupt
> nichts. Auch wenn er Tools für den behördeninternen Gebrauch damit
> entwickeln will, wird damit das Produkt ohne eigene Erklärung noch lange
> nicht Open Source.

Er redet davon das interne Tool mit Absicht unter eine OpenSource-Lizenz 
zu stellen, damit es auch mit der CE von VS entwickelt werden darf falls 
die Behörde die PC- bzw. Umsatzschwelle reißt.
Gast #6470904
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Nop schrieb:
> Ist doch released. Es gibt keine Verpflichtung, an die Öffentlichkeit zu
> releasen.
>
> Das eigentliche Problem ist eher, daß dann jeder Behördenmitarbeiter
> seinerseits das Zeug online stellen kann. Das kann auch nicht per
> Dienstanweisung untersagt werden, weil das im Widerspruch zu
> OSS-Lizenzen stünde, womit das Produkt die OSS-Lizenz verlöre und man
> wieder am Ausgangsproblem wäre.

http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#InternalDistribution

Klingt für mich eher so, als hättest du überhaupt keine Ahnung
#6471073
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Nop schrieb:
> Es sei denn, daß firmeneigenes Personal nicht zu
> Binary-Empfängern im Sinne der GPL zählt.

Genau das ist der springende Punkt. Die Behörde lizensiert die Software 
ja nicht an Behördenmitarbeiter, sondern der Mitarbeiter verwendet sie 
(in Vertretung des Arbeitgebers) im Rahmen seines Arbeitsauftrags. Damit 
gibt es keine Weitergabe und damit auch keine Lizenz für den 
Arbeitnehmer.

Ich erhalte ja auch keine Windowslizenz, wenn ich in der Firma an einem 
Windowsrechner arbeite.
Gast #6471091
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Ntldr -. schrieb:
> Genau das ist der springende Punkt. Die Behörde lizensiert die Software
> ja nicht an Behördenmitarbeiter, sondern der Mitarbeiter verwendet sie
> (in Vertretung des Arbeitgebers) im Rahmen seines Arbeitsauftrags. Damit
> gibt es keine Weitergabe und damit auch keine Lizenz für den
> Arbeitnehmer.
Seh ich auch so. ABER, wenn das Programm an eine andere Behoerde 
weitergegeben wird ("Programm haben wir ja eh"), dann darf der 
Mitarbeiter der anderen Behoerde es tatsaechlich 'ins Netz stellen'.
#6480064
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Dominik S. schrieb:
> Bei der CommunityEdition von VS ist es von der Größe deiner Firma
> abhängig, ob du es einsetzen darfst.

Eine Behörde dürfte nach der Microsoft-Definition keine Firma, sondern 
eine Organisation sein. Daher darf er Open-Source-Software damit 
entwickeln.

Was das dann genau bedeutet, wurde ja schon geschrieben. Solange die 
Software die Organistation nicht verlässt, zu der im Falle einer Behörde 
durchaus alle anderen Behörden von Kreis/Stadt/Land/Bundesrepublik 
gehören können, ist das ok.

Oliver

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