Forum: HF, Funk und Felder Amateurfunkzeugnis und Rufzeichen


von Zero V. (Firma: Freelancer) (gnd)


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Hallo zusammen,

ich hätte schon Interesse mich in die Materie Funk, Antennen und Co 
einzuarbeiten und als Ziel ein Amateurfunkzeugnis anzustreben.
Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun? Ein 
Rufzeichen benötige ich nicht, da ich keine jährlichen Gebühren zahlen 
möchte, für etwas was ich derzeit und auch in Zukunft nicht benötige.
Hört sich vielleicht unlogisch an, aber ist ein bisschen wie bei der 
Bundeswehr (Grundwehrdienst), man lernt die Fähigkeiten, ich hatte Spaß 
dabei, aber diese Nutzen möchte ich nicht.

:
von Phasenschieber S. (Gast)


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Ich möchte ein Auto anmelden, aber kein Kennzeichen montieren, geht das?

von herbert (Gast)


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Ich verstehe zwar den Sinn des ganzen nicht wirklich , aber  es gibt 
Unterlagen zur Vorbereitung auf die lizenz-Prüfung. Wenn du das alles 
kannst ,dann sollte dein Ziel ohne die 3 Euro Jahresgebühr an die 
Bundesnetzargentur zahlen zu müssen erreicht sein.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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D. C. schrieb:
> Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun?

Man kann, aber es hat keinen Sinn.

Um dich damit zu beschäftigen, brauchst du keine Prüfung, auch zuhören 
darfst du einfach so. Um etwas auszusenden, brauchst du neben der 
Prüfung ein zugeteiltes Rufzeichen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich möchte ein Auto anmelden, aber kein Kennzeichen montieren, geht das?

Ich möchte gerne einen Text bei mc.net posten, habe aber von der Materie 
keinen Schimmer. Geht das trotzdem?

(Falls Du es nicht kapiert haben solltest: es geht hier gerade nicht um 
die Zulassung eines Autos, sondern um den Erwerb des Führerscheins.)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6475047 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> (Falls Du es nicht kapiert haben solltest: es geht hier gerade nicht um
> die Zulassung eines Autos, sondern um den Erwerb des Führerscheins.)

Nö, es geht ums Kennzeichen!

Du kapierst aberauch garnichts, man muss dir alles erklären.

Beitrag #6475062 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6475064 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Fritz Fischer (Gast)


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Warum nicht, im Hobby ist das erlaubt. Habe mein Rufzeichen auch 
abgemeldet nachdem ich nie gesendet habe. Habe jetzt 3d druck als hobby. 
Ist das verwerflich?

Beitrag #6475069 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6475084 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ralph B. (rberres)


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Man kann eine Prüfung ablegen und ein Amateurfunkzeugnis erlangen.

Diese ist Voraussetzung um ein Rufzeichen zugeteilt zu bekommen, mit 
welcher man sendemäßig am Amateurfunkbetrieb teilnehmen kann.

Man muss sich aber kein Rufzeichen zuteilen lassen, darf dann allerdings 
nicht senden.

Ob mit der Erlangung eines Amateurfunkzeugnis aber ohne Rufzeichen schon 
jährliche Gebühren anfallen, weis ich nicht.

Ralph Berres

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Man muss sich aber kein Rufzeichen zuteilen lassen, darf dann allerdings
> nicht senden.

Rufzeichen und Zeugnis sind direkt miteinander verknüpft.

Du kannst ein Rufzeichen zurück geben oder zurück weisen, dann nutzt 
dich aber das Zeugnis nichts. Das ist dann hinfällig.

Also, was solls?

Beitrag #6475090 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Ralph B. schrieb:
> Ob mit der Erlangung eines Amateurfunkzeugnis aber ohne Rufzeichen schon
> jährliche Gebühren anfallen, weis ich nicht.

Natürlich nicht. Du musst ja auch keine KfzSteuer zahlen, bloß, weil Du 
den Führerschein hast.
Kapiert aber such nicht jeder ...

Beitrag #6475094 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Andreas S. (marais)


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von Phasenschieber S. (Gast)


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Nö, dann hast du keine Zulassung zum Amateurfunkdienst!

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nö, dann hast du keine Zulassung zum Amateurfunkdienst!

Will er ja auch nicht ...

Beitrag #6475112 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Andreas S. (marais)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nö, dann hast du keine Zulassung zum Amateurfunkdienst!

Will er ja auch nicht! Er möchte die Prüfung erfolgreich abschliessen 
und dafür einen Beleg erhalten, aber ohne danach sendend am 
Amateurfunkdienst teilzunehmen. Der Vergleich mit dem Führerschein ist 
schon ganz passend: Ich habe einen Führerschein, aber kein Auto.

Ich kenne einen Funkamateur, der sein Rufzeichen für einen zweijährigen 
Auslandsaufenthalt zurückgegeben hat. Als er nach seiner Rückkehr erneut 
die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt hat, bekam er das alte 
Rufzeichen erneut zugeteilt. Ob man darauf einen Anspruch hat, weiss ich 
allerdings nicht.

von Ralph B. (rberres)


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Andreas S. schrieb:
> Als er nach seiner Rückkehr erneut
> die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt hat, bekam er das alte
> Rufzeichen erneut zugeteilt. Ob man darauf einen Anspruch hat, weiss ich
> allerdings nicht.

Nein er hat keinen Anspruch nach so langer Zeit sein altes Rufzeichen 
wieder zu bekommen.

Mein altes Rufzeichen DD8PK war schon nach einen halben Jahr neu 
vergeben.

Genauso der Packet Knoten DB0GH. Nach der Rückgabe der Lizenz war es 
nach drei Monaten wieder vergeben.

Ralph Berres

von Edgar Editorr (Gast)


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D. C. schrieb:
> ich hätte schon Interesse mich in die Materie Funk, Antennen und Co
> einzuarbeiten und als Ziel ein Amateurfunkzeugnis anzustreben.
> Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun?

Ja natürlich. Das Rufzeichen ist ein zweiter Antrag, den man unmittelbar 
nach der bestandener Prüfung stellen kann, aber nicht muß.

von Marek N. (Gast)


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Eben, ich kenne eine YL hier, die hat erst die Prüfung für Klasse E 
gemacht, aber ohne Rufzeichenzuteilung. Hat währenddessen Betrieb an 
einem Ausbildungsrufzeichen (DN) gemacht und nach ca. Einem Jahr die 
Prüfung für Klasse A (Technik) nachgeholt und sich dann erst ein DL-Call 
zuteilen lassen.
Ja, so kann Frau/Mann sich die extra Kosten für ein Rufzeichen (ca. 80? 
€) sparen.

Jährliche Gebühren im eigentlichen Sinne fallen so nicht an. Es gibt 
eine Frequenznutzungsgebühr und einen EMV-beitrag, der sich nach 
tatsächlichen Aufwand berechnet. Erhoben werden die Beträge ca. Alle 3 
bis 5 Jahre und es sind so ca. 50 € +/- 20 €.

von Karl M. (Gast)


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herbert schrieb:
> Ich verstehe zwar den Sinn des ganzen nicht wirklich , aber  es
> gibt
> Unterlagen zur Vorbereitung auf die lizenz-Prüfung. Wenn du das alles
> kannst ,dann sollte dein Ziel ohne die 3 Euro Jahresgebühr an die
> Bundesnetzargentur zahlen zu müssen erreicht sein.

Hallo,

3 Euro, wie dass? Ich zahle ca. 28 Euro pro Jahr.

Die Frequenznutzungsgebühr [1] wird im nach hinein festgelegt.

1) 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html

2) 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html

3) 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html

von Schmiddy (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> D. C. schrieb:
>> Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun?
>
> Man kann, aber es hat keinen Sinn.

Doch! Ich hab für meinen Arbeitgeber eine Prüfung vorzeigen müssen. Hab 
die gemacht und bezahlt bekommen. Rufzeichen hab ich auch nicht, da ich 
mich für Amateurfunk nicht interessiere.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Schmiddy schrieb:
> Doch! Ich hab für meinen Arbeitgeber eine Prüfung vorzeigen müssen

Interessanter Einzelfall:
Welcher Arbeitgeber verlangt denn ein Amateurfunkzeugnis?

von herbert (Gast)


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Karl M. schrieb:
> 3 Euro, wie dass? Ich zahle ca. 28 Euro pro Jahr.

Sorry da muß ich mich nochmal updaten. Ich zahle immer für ein paar 
Jahre auf einmal. Aber arm wird man sicher nicht. Geh mal Skifahren oder 
Tennis spielen. Die  Stunde Tennis im der Halle kostet in München 
zwischen 20 und 38 Euro...je nach Uhrzeit. Hier relativiert sich doch 
einiges.

MfG

von Marek N. (Gast)


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Bei mir waren es in den letzten 10 Jahren exakt 282,10 € zzgl. 5,- 
Mahngebühren, die ich der BNetzA habe zukommen lassen. Also rund 29 € 
pro Jahr.

von Bänz (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Nein er hat keinen Anspruch nach so langer Zeit sein altes Rufzeichen
> wieder zu bekommen.

Da hatte ich wohl Glück. Ich habe mein altes Rufzeichen nach über 10 
Jahren Sendepause wieder zurück bekommen, allerdings in der Schweiz.
Dafür zahlen wir 120 CHF pro Jahr (111€)

von Ex-Schwarzfunker (Gast)


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> Bei mir waren es in den letzten 10 Jahren exakt 282,10 € zzgl. 5,-
> Mahngebühren, die ich der BNetzA habe zukommen lassen. Also rund 29 €
> pro Jahr.

Anfang der 1970er-Jahre musste man monatlich 3DM für Afu an die
Deutsche Bundespost abdrücken. Also 36DM (ca. 18€) im Jahr.

Inflationsbereinigt wären dies heutzutage etwa 50€. Tatsächlich zahlt
man jetzt aber jährlich nur knapp 30€ an Gebühren (TKG und EMVG).

Eine ähnlich erfreuliche Preisentwicklung kann ich als Biertrinker
beobachten:

Vor rund 30 Jahren kostete bei ALDI SÜD eine Dose Hansa-Pils (0,5l)
0,50DM (ca. 0,25€). Heute zahlt man beim LM-Discounter LIDL für
die Halbliterflasche gerade mal 0,28€. Unter Berücksichtigung der
Inflation ist Bier also deutlich billiger geworden!

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ex-Schwarzfunker schrieb:
> Vor rund 30 Jahren kostete bei ALDI SÜD eine Dose Hansa-Pils (0,5l)
> 0,50DM (ca. 0,25€). Heute zahlt man beim LM-Discounter LIDL für
> die Halbliterflasche gerade mal 0,28€. Unter Berücksichtigung der
> Inflation ist Bier also deutlich billiger geworden!

Prost Alter,

Amateurfunk und Bier korrellieren ja auch direkt miteinander.

Je mehr davon, desto Dummschwätz!

von Thomas (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Rufzeichen und Zeugnis sind direkt miteinander verknüpft.

Phasenschieber S. schrieb:
> Dummschwätz

Wann gibst du deinen Dummschwätz eigentlich zu?
Wie Andreas S. und andere bereits geschrieben haben muss kein Rufzeichen 
beantragt werden.

Seit einigen Jahren muss man sich auch nicht mehr in die öffentliche 
Rufzeichenliste eintragen lassen...


Andreas S. schrieb:
> Das ist gar kein Problem; Prüfung und Rufzeichen/Sendeerlaubnis sind
> getrennt.
>
> 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeundFormulare/Formblatt_zur_Beantragung_der_Zulassung_zur_Amateurfunkpr%C3%BCfung.pdf;jsessionid=B75A5FDB1B511AC7C6E03CDCEEE64B9B?__blob=publicationFile&v=2
>
> Einfach im Formblatt im Punkt C kein Kreuzchen machen, dann klappt's.

von Hans (Gast)


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>Seit einigen Jahren muss man sich auch nicht mehr in die öffentliche
Rufzeichenliste eintragen lassen...

Das ist nicht korrekt.

von Hans (Gast)


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Hättest du mal besser dein verlinktes Dokument selbst gelesen
"
Der  Eintragung  in  das  Verzeichnis  der  zugeteilten  deutschen 
Rufzeichen  und  ihrer  Inhaber  kann  gemäß  § 15 Abs. 3 AFuV 
widersprochen werden. *Der Widerspruch kann sich ausschließlich gegen 
die Veröffentlichung der Angaben nach Nr. 2 oder Nr. 3b richten und ist 
einzureichen bei der..* "

von Thomas (Gast)


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Hans schrieb:
> Das ist nicht korrekt.

Das war zwar nur ein Nebenkommentar aber du hast Recht. Anschrift und 
Standort müssen nicht mehr veröffentlicht werden.

von Hans (Gast)


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>Das war zwar nur ein Nebenkommentar

Stimmt, die Frage des TO ist ja auch schon beantwortet. Es ist kein 
Problem die Prüfung zu machen und kein Rufzeichen zu beantragen.

von Marek N. (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Amateurfunk und Bier korrellieren ja auch direkt miteinander.

Wenn man mal auf 3655 USB reinhört, könnte das passen.

von Lotta  . (mercedes)


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Hans schrieb:
>
> Stimmt, die Frage des TO ist ja auch schon beantwortet. Es ist kein
> Problem die Prüfung zu machen und kein Rufzeichen zu beantragen.

Das versteh ich aber jetzt nicht:
Warum soll man ne Afupürfung ohne Rufzeichen machhen?
Etwa um Redakteur beim "Funkamateur" zu werden?

mfg

von Percy N. (vox_bovi)


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~Mercedes~  . schrieb:
> Warum soll man ne Afupürfung ohne Rufzeichen machhen?

Lies einfach den ganzen Thread.

von Hans (Gast)


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Spielt doch keine Rolle, wenn jemand das einfach nur sportlich sieht und 
schauen will, ob er die Prüfung schafft, dann kann er es machen
Die Frage war nur, ob es geht und das tut es.

von Ralf (Gast)


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Marek N. schrieb:
> Also rund 29 € pro Jahr.

Ich habe meine Amatuerfunklizenz (DG5DCY) damals eingescannt und dann 
die Lizenz abgegeben, da ich keinen Funkbetrieb mehr ausübe und somit 
richtiger Weise jährlich diese 29 Euro einsparen kann.
Die Kopie kann für einen späteren Berufswechsel wichtig werden. Damit 
kann man nachweisen, dass man ein wenig Erfahrung mit HF-Schaltungen 
gesammelt hat.
Deswegen kommt die Kopie der Lizenz als Anlage in die Bewerbungsmappe.

Eine Art Amateurfunkzeugnis oder Zertifikat im DIN A4 Format zum 
Einrahmen habe ich vom damaligen BAPT nie bekommen. Das hätte ich aber 
auch gerne! Das sieht in der Bewerbungsmappe nämlich deutlich besser aus 
als nur eine Kopie von der Lizenz.
Gibt es so etwas, wie ein schickes Zertifikat, überhaupt?

von Lotta  . (mercedes)


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Naja,
ich hab doch nur gefragt, weil im "Funkamateur" und anderswo
bei Einstellungsanzeigen oft steht "Funkamateurzeugnis angenehm",



mfg

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Ex-Schwarzfunker schrieb:
> Anfang der 1970er-Jahre musste man monatlich 3DM für Afu an die
> Deutsche Bundespost abdrücken. Also 36DM (ca. 18€) im Jahr.
>
> Inflationsbereinigt wären dies heutzutage etwa 50€. Tatsächlich zahlt
> man jetzt aber jährlich nur knapp 30€ an Gebühren (TKG und EMVG).

Die "3 DM" im Monat waren es auch noch bis ende der 90er, anfang der 
"Nuller Jahre". Also genau so lange wie es die Afu Klassen A, B, C gab.
Im selben Moment wo diese Klassen durch die Klasse 1 (A & B) und Klasse 
2 (C) ersetzt wurden, da wurden auch die Gebühren umgestellt.
Für die ersten Jahre wurden die dabei auch gar nicht tatsächlich erhoben 
(Das erste Jahr wurden noch Bescheide verschickt und von einigen 
bezahlt, viele haben aber auf Empfehlung von (glaube) DARC und anderen 
Einspruch eingelegt. Die folgenden Jahre wurde wegen laufender Verfahren 
die Erhebung von Amts wegen komplett ausgesetzt und es sind dann nach 
Klärung die Beträge für mehrere Jahre verjährt gewesen)

Grundsätzlich ist das wirklich nicht viel. Der einzige Grund warum es 
immer wieder zum Aufreger wird ist die gebündelte nachträgliche 
Abrechnung für mehrere Jahre. Da rechnen viele dann nicht damit und dann 
kommt, vielleicht gerade in einem finanziell ungünstigen Moment, eine 
dreistellige Rechnung.
Und da es rückwirkend erhoben wird kann man auch nicht sagen: Es ist 
gerade knapp, da verzichte ich lieber für eine Zeit (oder dauernd)

Würden dagegen, ähnlich wie wie man es mit anderem Rhytmus bei Strom und 
Gas macht, jährlich erst einmal 25 Euro Pauschal als Abschlag eingezogen 
und dann bei jedem vierten Bescheid konkret abgerechnet (mit 
Rückerstattung oder Differenzgutschrift, ggf Anpassung der zukünftigen 
Abschlagsbeträge) würde da kein Hahn nach Krähen. Das man vorher nicht 
genau weiß wie viel man zahlen muss kommt dazu. Bisher lag das pro Jahr 
immer zwischen 20 und 30 Euro. Aber es besteht zumindest theoretisch die 
Möglichkeit das es auch mal deutlich mehr sein könnte.

Leider gab es im Amateurfunk nicht in allen Bereichen eine so günstige 
Beitragsentwicklung:
Wo es bis zur Umstellung im Umfeld des Jahrtausendwechsels ganze 40 DM 
gekostet hat die Prüfung zu machen und mit dieser Gebühr gleichzeitig 
die Ausstellung der Genehmigungsurkunde(Lizenz) mit dem zugeteilten 
Rufzeichen bezahlt war, werden aktuell alleine für die Prüfung 110 Euro 
(80 bei Klasse E) fällig. Will man dann auch tatsächlich am 
Amateurfunkbetrieb teilnehmen sind noch einma 70 Euro für die 
Rufzeichenzuteilung mit Genehmigungsurkunde (Gilt dann als 
Frequenzzuteilung) zu bezahlen. Also 180 Euro zusammen!

Und das ist schon eine Summe die kaum einer mal "einfach so" für eine 
Prüfung usw. ausgibt. Da muss schon mehr als nur "ein wenig" interesse 
vorliegen und man sich relativ sicher sein die zu bestehen.

Vor allem aber dürfte es gerade bei Jugendlichen ein sehr abschreckender 
Faktor sein. Wenn da die Eltern oder andere Verwandschaft nicht selbst 
dahintersteht dürfte so mancher Jugendliche, trotz Interesse an der 
Funktechnik, da arge Probleme haben das Geld aufzubringen.
Vor allem da ja ein Aspekt des Amaterufunks, der auch für so einige 
technisch völlig unbedarfte Aussenstehende eine gewisse Faszination 
bedeutet hat, komplett weggefallen ist.
In den 80ern (und noch sehr viel mehr in den Jahrzehnten davor) war 
einfacher Kontakt in die ganze Welt ja noch etwas sehr besonderes.
Mobile Kommunikation auch. Wenn jemand dann hezeigt hat das man mit 
einer Schuhkartongroßen Kiste und etwas Draht mit den USA sprechen 
konnte war das toll.  Heute ist das dank Internet völlig normal und oft 
auch viel einfacher/umfangreicher möglich.

Das aber die technische Seite (ja es gibt viele Afus für die die Technik 
das Interessante ist. Die nur selten bis fast gar nicht den typischen 
AFU Verkehr machen sondern nur zu versuchs-/Erprobungszwecken senden) 
für jemanden das wichtige sein kann, das versteht uninteressierte dann 
einfach nicht.

Ich habe z.B. meine AFU Prüfung damals mit 16 Jahren gemacht um "legal" 
experimentieren zu können. Zu der ZEit wurden auch noch regelmäßig die 
ganzen SChwarzsender und PA-nutzenden CB-ler aktiv ermittelt und 
ausgehoben. Hat da auch ein paar Freunde von mir getroffen. Einen 
mehrmals ;-)
(Heute passiert das ja nur noch wenn sich irgendwo irgendjemand wegen 
Störungen beschwert. Und schnell auch nur dann wenn der gestörte wichtig 
genug ist wie BOS/Flugfunk usw.)

Die Prüfung habe ich dann auf Risiko ohne Kurs und mit nur ein paar 
Tagen Vorlauf abgelegt. Wollte eigentlich etwas gründlichere 
Vorbereitung aber terminlich hies es -fast sofort- oder lange warten.

Die 40DM (bzw. zusätzlichen 20DM für die Wiederholung eines Teils wenn 
es nicht ganz klappen sollte) konnte man ja riskieren. Haben meine 
Eltern auch etwas grummelnd übernommen ohne das vom TG abzuziehen da sie 
ja doch noch etwas Lehrreiches darin erkannt haben.

Aber bei 180 Euro hätte es anders ausgesehen.
Vor allem hätte ich es niemals "einfach mal so" riskiert.
(BTW: Hat dann auch im ersten Anlauf geklappt)

Der einzige "Vorteil" den die aktuelle Verfahrensweise hat ist das 
Amateurfunkzeugnis und Genehmigung jetzt getrennt sind. Damit sind dann 
auch so spezielle Wünsche wie beim TE möglich. Und es gibt scheinbar 
keinen 10Jahresfrist mehr. "früher" musste man bei Rückgabe der 
Genehmigung diese innerhalb von 10 Jahren neu beantragen, sonst war eine 
neue Prüfung fällig!

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

~Mercedes~  . schrieb:
> ich hab doch nur gefragt, weil im "Funkamateur" und anderswo
> bei Einstellungsanzeigen oft steht "Funkamateurzeugnis angenehm",

Habe ich noch nie in einer Stellenanzeige gelesen. Weder in der "freien 
Wildbahn" noch anderswo.
Aber ich lese den "Funkamateur" auch nur wenn da irgend etwas 
weiterführendes aus meinem Interessensgebiet drinsteht. Das letzte 
Exemplar ist bestimmt 10J alt.

Was ich aber sagen kann ist das meine Genehmigungsurkunde in den 
Unterlagen durchaus schon öfter positiv zur Kenntnis genommen und im 
Bewerbungsgespräch auch explizit angesprochen wurde.

Es ist halt, egal was man vom Amateurfunkbetrieb hält, ein staatlicher 
Nachweis das man eine Prüfung mit einem nachprüfbaren technischen Inhalt 
zu einem nicht unwichtigen (EMV!, selbst wenn es nicht speziell 
umHF-Kommunikation geht) Teilgebiet der Elektronik bestanden hat.
Wenn man dann die Prüfung schon früh gemacht hat, dann hat man damit 
auch gleich den Nachweis das man sich mindestens schon so lange mit der 
Elektronik beschäftigt.
Ich meine im Bewerbungsanschreiben können viele Schreiben das die sich 
bereits seit der Jungend für Elektronik begeistern. Manchmal KÖNNTE man 
vielleicht einen Zeugniseintrag einer AG vorlegen wenn es nicht 
merkwürdig wäre ein Mittelstufenzeugnis mitzusenden. Aber viele haben 
gar nichts. Und bei einem Teil von denen die gar nichts belegen stimmt 
das dann auch gar nicht.

Mit einer Prüfungsurkunde/Genehmigung ist aber wirklich handfest 
(staatliche Prüfung) nachgewiesen das es so ist.
Das ist zwar nicht der einzige Weg. Eine seit Zig jahren bestehende und 
mit Datum im Webarchiv zu findende gute Homepage zu Elektronikdingen 
kann genau so gehen. Aber es ist halt ein weg!

BTW: Ich kenne aber auch nur einen Beruf wo es zumindest Tradition ist 
das alles Ausübenden zumindest formal auch Funkamateure sind:
Astronat/Kosmonaut (OK, wie das bei den Chinesen ist weiß ich nicht)

Ralf schrieb:
> Eine Art Amateurfunkzeugnis oder Zertifikat im DIN A4 Format zum
> Einrahmen habe ich vom damaligen BAPT nie bekommen. Das hätte ich aber
> auch gerne! Das sieht in der Bewerbungsmappe nämlich deutlich besser aus
> als nur eine Kopie von der Lizenz.
> Gibt es so etwas, wie ein schickes Zertifikat, überhaupt?

Ja,
das ist das was du jetzt bekommst wenn du die Prüfung machst.
Das ist das sogenannte Amateurfunkzeugnis!
Der Aufbau ist in allen CEPT Ländern harmonisiert und das nennt sich 
"HAREC"

Dies ist heute auch das entscheidende Dokument wenn man in einem 
beliebigen CEPT Land eine eigene Lizenz beantragen will.

Der Umgang mit den "alten" Lizenzen unterscheidet sich nämlich bei den 
CEPT Ländern. Beim reinen Funkbetrieb als Besucher ist das meist noch 
einfach wenn man einen CEPT Eintrag in der Lizenz hat.
Steht da Klasse 1, dann darf der Besucher alles, hat jemand der vor 
Wegfall der CW Prüfung auf Kurzwelle eine Klasse C (bzw. danach eine 
Zeit lang DL Klasse 2)gemacht und dort die CEPT Klasse 2 stehen, dann 
muss man schon schauen was in dem Land gilt. Die meisten erkennen das 
ebenfalls als Kl. 1 an. Aber wohl nicht alle. (Man konnte sich das aber 
eine Zeitlang anch dem CW Wegfall umstempeln lassen. Genau so wie 
Urkundeninhaber ohne jeden CEPT Eintrag ebenfalls einen amtlichen 
Vermerkt nachsetzen lassen konnten)
Aber will man eine "echte" Lizenz des Gastlandes wollen die das AFU 
Zeugnis sehen, sonst ist das schnell eine Einzelfallprüfung wenn man 
"nur" die Genehmigung hat.

Weil es so ist kann man aber als jemand der kein Zeugnis erhalten hat 
eine Ausstellung auf Basis der Genehmigung beantragen. Kostet 70 Euro.
Ob das bei dir noch möglich wäre liegt sicher an den amtlichen 
Aufbewahrungsfristen der Prüfungs- und Genehmigungsunterlagen. Zumal du 
ja auch keine (ungültig gestempelte, aber auf Echtheit überprüfbare) 
Originalgenehmigung mehr vorliegen hast.
Wenn die Abgabe der Genehmigung schon zu lange her ist kann es sein das 
es nicht mehr möglich ist das amtlich zu überprüfen.

Ich würde aber vorschlagen: Im Zweifel bei einer für Amateurfunk 
zuständigen Aussenstelle anrufen.

Aber:
> Das sieht in der Bewerbungsmappe nämlich deutlich besser aus
> als nur eine Kopie von der Lizenz.
Dem schließe ich mich zwar vollkommen an.
Aber es ist ja auch alles eine Frage des Datums.
Bei mir steht ja als Datum der Genehmigung zum Beispiel der 12.12.1995 
klar erkennbar drin. (Prüfung war in der Vorwoche)
Damit ist das nicht nur der Nachweis das ich überhaupt mal die AFU 
Prüfung abgelegt habe, sondern das ich die schon in "jungen Jahren" (16) 
und ganz offensichtlich aus rein privaten Interesse abgelegt habe.
(Für eingeweihte sagt das sogar aus das es für damalige Verhältnisse 
sehr Jung war, einige Monate früher hätte ich nicht mal ein eigenes 
Gerät besitzen dürfen. Die ALtersgrenzen sind erst später weggefallen)

Übersetzt: Schon seit früher Jugend privates Interesse an der Elektronik 
und als Mittelstufenschüler bereits auf einem Niveau das das bestehen 
dieser staatlichen Prüfung problemlos möglich gemacht hat.
(Auswendiglernen war damals bei Volltextantworten ja auch nicht soo 
leicht. Aber das wissen natürlich auch wieder nur welche die selber so 
lange AFU sind)

Ich denke schon, alleine weil das bereits in Vorstellungsgesprächen 
Thema war, das dies oft (natürlich nicht immer) durchaus so erkannt und 
gedeutet wird. Und das dem, je nach Betrachter, durchaus auch ein 
anderes Gewicht gegeben wird als einer Prüfung die man als Student der 
Nachrichtentechnik im höheren Semester in Zusammenarbeit mit und 
Motivation durch eine(r) AFU-AG an der Hochschule abgelegt hat.

Ist jetzt natürlich NICHT das super Durchschlagsargument. Aber halt 
manchmal doch ein gewisser Faktor. Möglicherweise der entscheidende 
Faktor wenn man mit anderen gleichauf liegt.
(Bei zwei Stellen, einmal Ausbildung und eine in der 
Embedded-Entwicklung wurde mir NACH der Einstellung aber gesagt das dies 
ein sehr deutlicher, ggf. der entscheidende, Pluspunkt war)

Ob ein Zeugnis wo zumindest als Ausstellungsdatum ein aktuelles Datum 
steht denselben Effekt hätte? Auch wenn es schöner aussieht?
Ob überhaupt bei Neuausstellungen aufgrund einer alten Prüfung das alte 
Datum irgendwo auftaucht weiß ich auch nicht.

Gruß
Carsten

von 73 (Gast)


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D. C. schrieb:
> Rufzeichen benötige ich nicht, da ich keine jährlichen Gebühren zahlen
> möchte

Ruf bei der Bundesnetzagentur an und frag, dann hast du eine definitive 
Antwort.

Alternativ US Lizenz. Die Amis verlangen keine laufenden Gebühren, 
sondern freuen sich.

von Marek N. (Gast)


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73 schrieb:
> Alternativ US Lizenz. Die Amis verlangen keine laufenden Gebühren,
> sondern freuen sich.

Noch nicht. Es sind aber 50 $ geplant seitens FCC.
Außerdem ist das US-Call nur 10 Jahre gültig und muss dann (prüfungslos) 
verlängert werden.

von Thomas (Gast)


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73 schrieb:
> Ruf bei der Bundesnetzagentur an und frag, dann hast du eine definitive
> Antwort.

Lese doch wenigsten die letzten paar Antworten. Die Frage ist 
beantwortet. Nur "Phrasendrescher" haben es nicht verstanden.

73 schrieb:
> Alternativ US Lizenz. Die Amis verlangen keine laufenden Gebühren,
> sondern freuen sich.

Noch nicht. Allerdings verlangen sie das du unter einer amerikanischen 
Postanschrift erreichbar bist.
Falls man in Deutschland gemeldet ist darfst du offiziell mit US 
Rufzeichen hier nicht funken. Damit sind wir wieder bei der 
Ausgangslage..

von Hä? (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ich möchte ein Auto anmelden, aber kein Kennzeichen montieren,
> geht das?

Ja. Du brauchst nichtmal einen Füherinnenschein. Auch kein Moped. geht 
alles.

Beitrag #6476615 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6476784 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6476799 wurde von einem Moderator gelöscht.
von 73 (Gast)


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Marek N. schrieb:
> Außerdem ist das US-Call nur 10 Jahre gültig und muss dann (prüfungslos)
> verlängert werden.

Die 5 Klicks im Internet zur Verlängerung wird jeder hinbekommen.

von Thomas (Gast)


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73 schrieb:
> Die 5 Klicks im Internet zur Verlängerung wird jeder hinbekommen.

Die dauerhaft erreichbare Postanschrift auch?

Beitrag #6476842 wurde von einem Moderator gelöscht.
von 73 (Gast)


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Marek N. schrieb:
> Es sind aber 50 $ geplant seitens FCC.

War mir neu, danke für die Info.
Es wären zwar "nur" alle 10 Jahre 50$, das wäre aber äußert schade,
wenn die das wirklich einführen würden.

Beitrag #6476929 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Marek N. (Gast)


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Es gibt Pachtgewässer, da braucht man keinen Angelschein.
Da geht man hin, zahlt eine "Nuzungsgebühr" und darf seine Angel 
auswerfen.

Beim Erdbeerpflücken darf man auch so viele Essen, bis einem Schlecht 
wird.

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