Hallo zusammen, ich hätte schon Interesse mich in die Materie Funk, Antennen und Co einzuarbeiten und als Ziel ein Amateurfunkzeugnis anzustreben. Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun? Ein Rufzeichen benötige ich nicht, da ich keine jährlichen Gebühren zahlen möchte, für etwas was ich derzeit und auch in Zukunft nicht benötige. Hört sich vielleicht unlogisch an, aber ist ein bisschen wie bei der Bundeswehr (Grundwehrdienst), man lernt die Fähigkeiten, ich hatte Spaß dabei, aber diese Nutzen möchte ich nicht.
:
Ich möchte ein Auto anmelden, aber kein Kennzeichen montieren, geht das?
Ich verstehe zwar den Sinn des ganzen nicht wirklich , aber es gibt Unterlagen zur Vorbereitung auf die lizenz-Prüfung. Wenn du das alles kannst ,dann sollte dein Ziel ohne die 3 Euro Jahresgebühr an die Bundesnetzargentur zahlen zu müssen erreicht sein.
D. C. schrieb: > Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun? Man kann, aber es hat keinen Sinn. Um dich damit zu beschäftigen, brauchst du keine Prüfung, auch zuhören darfst du einfach so. Um etwas auszusenden, brauchst du neben der Prüfung ein zugeteiltes Rufzeichen.
Phasenschieber S. schrieb: > Ich möchte ein Auto anmelden, aber kein Kennzeichen montieren, geht das? Ich möchte gerne einen Text bei mc.net posten, habe aber von der Materie keinen Schimmer. Geht das trotzdem? (Falls Du es nicht kapiert haben solltest: es geht hier gerade nicht um die Zulassung eines Autos, sondern um den Erwerb des Führerscheins.)
:
Bearbeitet durch User
Beitrag #6475047 wurde von einem Moderator gelöscht.
Percy N. schrieb: > (Falls Du es nicht kapiert haben solltest: es geht hier gerade nicht um > die Zulassung eines Autos, sondern um den Erwerb des Führerscheins.) Nö, es geht ums Kennzeichen! Du kapierst aberauch garnichts, man muss dir alles erklären.
Beitrag #6475062 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6475064 wurde von einem Moderator gelöscht.
Warum nicht, im Hobby ist das erlaubt. Habe mein Rufzeichen auch abgemeldet nachdem ich nie gesendet habe. Habe jetzt 3d druck als hobby. Ist das verwerflich?
Beitrag #6475069 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6475084 wurde von einem Moderator gelöscht.
Man kann eine Prüfung ablegen und ein Amateurfunkzeugnis erlangen. Diese ist Voraussetzung um ein Rufzeichen zugeteilt zu bekommen, mit welcher man sendemäßig am Amateurfunkbetrieb teilnehmen kann. Man muss sich aber kein Rufzeichen zuteilen lassen, darf dann allerdings nicht senden. Ob mit der Erlangung eines Amateurfunkzeugnis aber ohne Rufzeichen schon jährliche Gebühren anfallen, weis ich nicht. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Man muss sich aber kein Rufzeichen zuteilen lassen, darf dann allerdings > nicht senden. Rufzeichen und Zeugnis sind direkt miteinander verknüpft. Du kannst ein Rufzeichen zurück geben oder zurück weisen, dann nutzt dich aber das Zeugnis nichts. Das ist dann hinfällig. Also, was solls?
Beitrag #6475090 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ralph B. schrieb: > Ob mit der Erlangung eines Amateurfunkzeugnis aber ohne Rufzeichen schon > jährliche Gebühren anfallen, weis ich nicht. Natürlich nicht. Du musst ja auch keine KfzSteuer zahlen, bloß, weil Du den Führerschein hast. Kapiert aber such nicht jeder ...
Beitrag #6475094 wurde von einem Moderator gelöscht.
Das ist gar kein Problem; Prüfung und Rufzeichen/Sendeerlaubnis sind getrennt. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeundFormulare/Formblatt_zur_Beantragung_der_Zulassung_zur_Amateurfunkpr%C3%BCfung.pdf;jsessionid=B75A5FDB1B511AC7C6E03CDCEEE64B9B?__blob=publicationFile&v=2 Einfach im Formblatt im Punkt C kein Kreuzchen machen, dann klappt's.
Phasenschieber S. schrieb: > Nö, dann hast du keine Zulassung zum Amateurfunkdienst! Will er ja auch nicht ...
Beitrag #6475112 wurde von einem Moderator gelöscht.
Phasenschieber S. schrieb: > Nö, dann hast du keine Zulassung zum Amateurfunkdienst! Will er ja auch nicht! Er möchte die Prüfung erfolgreich abschliessen und dafür einen Beleg erhalten, aber ohne danach sendend am Amateurfunkdienst teilzunehmen. Der Vergleich mit dem Führerschein ist schon ganz passend: Ich habe einen Führerschein, aber kein Auto. Ich kenne einen Funkamateur, der sein Rufzeichen für einen zweijährigen Auslandsaufenthalt zurückgegeben hat. Als er nach seiner Rückkehr erneut die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt hat, bekam er das alte Rufzeichen erneut zugeteilt. Ob man darauf einen Anspruch hat, weiss ich allerdings nicht.
Andreas S. schrieb: > Als er nach seiner Rückkehr erneut > die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt hat, bekam er das alte > Rufzeichen erneut zugeteilt. Ob man darauf einen Anspruch hat, weiss ich > allerdings nicht. Nein er hat keinen Anspruch nach so langer Zeit sein altes Rufzeichen wieder zu bekommen. Mein altes Rufzeichen DD8PK war schon nach einen halben Jahr neu vergeben. Genauso der Packet Knoten DB0GH. Nach der Rückgabe der Lizenz war es nach drei Monaten wieder vergeben. Ralph Berres
D. C. schrieb: > ich hätte schon Interesse mich in die Materie Funk, Antennen und Co > einzuarbeiten und als Ziel ein Amateurfunkzeugnis anzustreben. > Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun? Ja natürlich. Das Rufzeichen ist ein zweiter Antrag, den man unmittelbar nach der bestandener Prüfung stellen kann, aber nicht muß.
Eben, ich kenne eine YL hier, die hat erst die Prüfung für Klasse E gemacht, aber ohne Rufzeichenzuteilung. Hat währenddessen Betrieb an einem Ausbildungsrufzeichen (DN) gemacht und nach ca. Einem Jahr die Prüfung für Klasse A (Technik) nachgeholt und sich dann erst ein DL-Call zuteilen lassen. Ja, so kann Frau/Mann sich die extra Kosten für ein Rufzeichen (ca. 80? €) sparen. Jährliche Gebühren im eigentlichen Sinne fallen so nicht an. Es gibt eine Frequenznutzungsgebühr und einen EMV-beitrag, der sich nach tatsächlichen Aufwand berechnet. Erhoben werden die Beträge ca. Alle 3 bis 5 Jahre und es sind so ca. 50 € +/- 20 €.
herbert schrieb: > Ich verstehe zwar den Sinn des ganzen nicht wirklich , aber es > gibt > Unterlagen zur Vorbereitung auf die lizenz-Prüfung. Wenn du das alles > kannst ,dann sollte dein Ziel ohne die 3 Euro Jahresgebühr an die > Bundesnetzargentur zahlen zu müssen erreicht sein. Hallo, 3 Euro, wie dass? Ich zahle ca. 28 Euro pro Jahr. Die Frequenznutzungsgebühr [1] wird im nach hinein festgelegt. 1) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html 2) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html 3) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/GebuehrenundBeitraege/gebuehrenundbeitraege-node.html
Jörg W. schrieb: > D. C. schrieb: >> Nun die Frage: Kann man das auch losgelöst von einem Rufzeichen tun? > > Man kann, aber es hat keinen Sinn. Doch! Ich hab für meinen Arbeitgeber eine Prüfung vorzeigen müssen. Hab die gemacht und bezahlt bekommen. Rufzeichen hab ich auch nicht, da ich mich für Amateurfunk nicht interessiere.
Schmiddy schrieb: > Doch! Ich hab für meinen Arbeitgeber eine Prüfung vorzeigen müssen Interessanter Einzelfall: Welcher Arbeitgeber verlangt denn ein Amateurfunkzeugnis?
Karl M. schrieb: > 3 Euro, wie dass? Ich zahle ca. 28 Euro pro Jahr. Sorry da muß ich mich nochmal updaten. Ich zahle immer für ein paar Jahre auf einmal. Aber arm wird man sicher nicht. Geh mal Skifahren oder Tennis spielen. Die Stunde Tennis im der Halle kostet in München zwischen 20 und 38 Euro...je nach Uhrzeit. Hier relativiert sich doch einiges. MfG
Bei mir waren es in den letzten 10 Jahren exakt 282,10 € zzgl. 5,- Mahngebühren, die ich der BNetzA habe zukommen lassen. Also rund 29 € pro Jahr.
Ralph B. schrieb: > Nein er hat keinen Anspruch nach so langer Zeit sein altes Rufzeichen > wieder zu bekommen. Da hatte ich wohl Glück. Ich habe mein altes Rufzeichen nach über 10 Jahren Sendepause wieder zurück bekommen, allerdings in der Schweiz. Dafür zahlen wir 120 CHF pro Jahr (111€)
> Bei mir waren es in den letzten 10 Jahren exakt 282,10 € zzgl. 5,- > Mahngebühren, die ich der BNetzA habe zukommen lassen. Also rund 29 € > pro Jahr. Anfang der 1970er-Jahre musste man monatlich 3DM für Afu an die Deutsche Bundespost abdrücken. Also 36DM (ca. 18€) im Jahr. Inflationsbereinigt wären dies heutzutage etwa 50€. Tatsächlich zahlt man jetzt aber jährlich nur knapp 30€ an Gebühren (TKG und EMVG). Eine ähnlich erfreuliche Preisentwicklung kann ich als Biertrinker beobachten: Vor rund 30 Jahren kostete bei ALDI SÜD eine Dose Hansa-Pils (0,5l) 0,50DM (ca. 0,25€). Heute zahlt man beim LM-Discounter LIDL für die Halbliterflasche gerade mal 0,28€. Unter Berücksichtigung der Inflation ist Bier also deutlich billiger geworden!
Ex-Schwarzfunker schrieb: > Vor rund 30 Jahren kostete bei ALDI SÜD eine Dose Hansa-Pils (0,5l) > 0,50DM (ca. 0,25€). Heute zahlt man beim LM-Discounter LIDL für > die Halbliterflasche gerade mal 0,28€. Unter Berücksichtigung der > Inflation ist Bier also deutlich billiger geworden! Prost Alter, Amateurfunk und Bier korrellieren ja auch direkt miteinander. Je mehr davon, desto Dummschwätz!
Phasenschieber S. schrieb: > Rufzeichen und Zeugnis sind direkt miteinander verknüpft. Phasenschieber S. schrieb: > Dummschwätz Wann gibst du deinen Dummschwätz eigentlich zu? Wie Andreas S. und andere bereits geschrieben haben muss kein Rufzeichen beantragt werden. Seit einigen Jahren muss man sich auch nicht mehr in die öffentliche Rufzeichenliste eintragen lassen... Andreas S. schrieb: > Das ist gar kein Problem; Prüfung und Rufzeichen/Sendeerlaubnis sind > getrennt. > > https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeundFormulare/Formblatt_zur_Beantragung_der_Zulassung_zur_Amateurfunkpr%C3%BCfung.pdf;jsessionid=B75A5FDB1B511AC7C6E03CDCEEE64B9B?__blob=publicationFile&v=2 > > Einfach im Formblatt im Punkt C kein Kreuzchen machen, dann klappt's.
>Seit einigen Jahren muss man sich auch nicht mehr in die öffentliche
Rufzeichenliste eintragen lassen...
Das ist nicht korrekt.
Hättest du mal besser dein verlinktes Dokument selbst gelesen " Der Eintragung in das Verzeichnis der zugeteilten deutschen Rufzeichen und ihrer Inhaber kann gemäß § 15 Abs. 3 AFuV widersprochen werden. *Der Widerspruch kann sich ausschließlich gegen die Veröffentlichung der Angaben nach Nr. 2 oder Nr. 3b richten und ist einzureichen bei der..* "
Hans schrieb: > Das ist nicht korrekt. Das war zwar nur ein Nebenkommentar aber du hast Recht. Anschrift und Standort müssen nicht mehr veröffentlicht werden.
>Das war zwar nur ein Nebenkommentar
Stimmt, die Frage des TO ist ja auch schon beantwortet. Es ist kein
Problem die Prüfung zu machen und kein Rufzeichen zu beantragen.
Phasenschieber S. schrieb: > Amateurfunk und Bier korrellieren ja auch direkt miteinander. Wenn man mal auf 3655 USB reinhört, könnte das passen.
Hans schrieb: > > Stimmt, die Frage des TO ist ja auch schon beantwortet. Es ist kein > Problem die Prüfung zu machen und kein Rufzeichen zu beantragen. Das versteh ich aber jetzt nicht: Warum soll man ne Afupürfung ohne Rufzeichen machhen? Etwa um Redakteur beim "Funkamateur" zu werden? mfg
~Mercedes~ . schrieb: > Warum soll man ne Afupürfung ohne Rufzeichen machhen? Lies einfach den ganzen Thread.
Spielt doch keine Rolle, wenn jemand das einfach nur sportlich sieht und schauen will, ob er die Prüfung schafft, dann kann er es machen Die Frage war nur, ob es geht und das tut es.
Marek N. schrieb: > Also rund 29 € pro Jahr. Ich habe meine Amatuerfunklizenz (DG5DCY) damals eingescannt und dann die Lizenz abgegeben, da ich keinen Funkbetrieb mehr ausübe und somit richtiger Weise jährlich diese 29 Euro einsparen kann. Die Kopie kann für einen späteren Berufswechsel wichtig werden. Damit kann man nachweisen, dass man ein wenig Erfahrung mit HF-Schaltungen gesammelt hat. Deswegen kommt die Kopie der Lizenz als Anlage in die Bewerbungsmappe. Eine Art Amateurfunkzeugnis oder Zertifikat im DIN A4 Format zum Einrahmen habe ich vom damaligen BAPT nie bekommen. Das hätte ich aber auch gerne! Das sieht in der Bewerbungsmappe nämlich deutlich besser aus als nur eine Kopie von der Lizenz. Gibt es so etwas, wie ein schickes Zertifikat, überhaupt?
Naja, ich hab doch nur gefragt, weil im "Funkamateur" und anderswo bei Einstellungsanzeigen oft steht "Funkamateurzeugnis angenehm", mfg
Hi, Ex-Schwarzfunker schrieb: > Anfang der 1970er-Jahre musste man monatlich 3DM für Afu an die > Deutsche Bundespost abdrücken. Also 36DM (ca. 18€) im Jahr. > > Inflationsbereinigt wären dies heutzutage etwa 50€. Tatsächlich zahlt > man jetzt aber jährlich nur knapp 30€ an Gebühren (TKG und EMVG). Die "3 DM" im Monat waren es auch noch bis ende der 90er, anfang der "Nuller Jahre". Also genau so lange wie es die Afu Klassen A, B, C gab. Im selben Moment wo diese Klassen durch die Klasse 1 (A & B) und Klasse 2 (C) ersetzt wurden, da wurden auch die Gebühren umgestellt. Für die ersten Jahre wurden die dabei auch gar nicht tatsächlich erhoben (Das erste Jahr wurden noch Bescheide verschickt und von einigen bezahlt, viele haben aber auf Empfehlung von (glaube) DARC und anderen Einspruch eingelegt. Die folgenden Jahre wurde wegen laufender Verfahren die Erhebung von Amts wegen komplett ausgesetzt und es sind dann nach Klärung die Beträge für mehrere Jahre verjährt gewesen) Grundsätzlich ist das wirklich nicht viel. Der einzige Grund warum es immer wieder zum Aufreger wird ist die gebündelte nachträgliche Abrechnung für mehrere Jahre. Da rechnen viele dann nicht damit und dann kommt, vielleicht gerade in einem finanziell ungünstigen Moment, eine dreistellige Rechnung. Und da es rückwirkend erhoben wird kann man auch nicht sagen: Es ist gerade knapp, da verzichte ich lieber für eine Zeit (oder dauernd) Würden dagegen, ähnlich wie wie man es mit anderem Rhytmus bei Strom und Gas macht, jährlich erst einmal 25 Euro Pauschal als Abschlag eingezogen und dann bei jedem vierten Bescheid konkret abgerechnet (mit Rückerstattung oder Differenzgutschrift, ggf Anpassung der zukünftigen Abschlagsbeträge) würde da kein Hahn nach Krähen. Das man vorher nicht genau weiß wie viel man zahlen muss kommt dazu. Bisher lag das pro Jahr immer zwischen 20 und 30 Euro. Aber es besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit das es auch mal deutlich mehr sein könnte. Leider gab es im Amateurfunk nicht in allen Bereichen eine so günstige Beitragsentwicklung: Wo es bis zur Umstellung im Umfeld des Jahrtausendwechsels ganze 40 DM gekostet hat die Prüfung zu machen und mit dieser Gebühr gleichzeitig die Ausstellung der Genehmigungsurkunde(Lizenz) mit dem zugeteilten Rufzeichen bezahlt war, werden aktuell alleine für die Prüfung 110 Euro (80 bei Klasse E) fällig. Will man dann auch tatsächlich am Amateurfunkbetrieb teilnehmen sind noch einma 70 Euro für die Rufzeichenzuteilung mit Genehmigungsurkunde (Gilt dann als Frequenzzuteilung) zu bezahlen. Also 180 Euro zusammen! Und das ist schon eine Summe die kaum einer mal "einfach so" für eine Prüfung usw. ausgibt. Da muss schon mehr als nur "ein wenig" interesse vorliegen und man sich relativ sicher sein die zu bestehen. Vor allem aber dürfte es gerade bei Jugendlichen ein sehr abschreckender Faktor sein. Wenn da die Eltern oder andere Verwandschaft nicht selbst dahintersteht dürfte so mancher Jugendliche, trotz Interesse an der Funktechnik, da arge Probleme haben das Geld aufzubringen. Vor allem da ja ein Aspekt des Amaterufunks, der auch für so einige technisch völlig unbedarfte Aussenstehende eine gewisse Faszination bedeutet hat, komplett weggefallen ist. In den 80ern (und noch sehr viel mehr in den Jahrzehnten davor) war einfacher Kontakt in die ganze Welt ja noch etwas sehr besonderes. Mobile Kommunikation auch. Wenn jemand dann hezeigt hat das man mit einer Schuhkartongroßen Kiste und etwas Draht mit den USA sprechen konnte war das toll. Heute ist das dank Internet völlig normal und oft auch viel einfacher/umfangreicher möglich. Das aber die technische Seite (ja es gibt viele Afus für die die Technik das Interessante ist. Die nur selten bis fast gar nicht den typischen AFU Verkehr machen sondern nur zu versuchs-/Erprobungszwecken senden) für jemanden das wichtige sein kann, das versteht uninteressierte dann einfach nicht. Ich habe z.B. meine AFU Prüfung damals mit 16 Jahren gemacht um "legal" experimentieren zu können. Zu der ZEit wurden auch noch regelmäßig die ganzen SChwarzsender und PA-nutzenden CB-ler aktiv ermittelt und ausgehoben. Hat da auch ein paar Freunde von mir getroffen. Einen mehrmals ;-) (Heute passiert das ja nur noch wenn sich irgendwo irgendjemand wegen Störungen beschwert. Und schnell auch nur dann wenn der gestörte wichtig genug ist wie BOS/Flugfunk usw.) Die Prüfung habe ich dann auf Risiko ohne Kurs und mit nur ein paar Tagen Vorlauf abgelegt. Wollte eigentlich etwas gründlichere Vorbereitung aber terminlich hies es -fast sofort- oder lange warten. Die 40DM (bzw. zusätzlichen 20DM für die Wiederholung eines Teils wenn es nicht ganz klappen sollte) konnte man ja riskieren. Haben meine Eltern auch etwas grummelnd übernommen ohne das vom TG abzuziehen da sie ja doch noch etwas Lehrreiches darin erkannt haben. Aber bei 180 Euro hätte es anders ausgesehen. Vor allem hätte ich es niemals "einfach mal so" riskiert. (BTW: Hat dann auch im ersten Anlauf geklappt) Der einzige "Vorteil" den die aktuelle Verfahrensweise hat ist das Amateurfunkzeugnis und Genehmigung jetzt getrennt sind. Damit sind dann auch so spezielle Wünsche wie beim TE möglich. Und es gibt scheinbar keinen 10Jahresfrist mehr. "früher" musste man bei Rückgabe der Genehmigung diese innerhalb von 10 Jahren neu beantragen, sonst war eine neue Prüfung fällig! Gruß Carsten
Hi, ~Mercedes~ . schrieb: > ich hab doch nur gefragt, weil im "Funkamateur" und anderswo > bei Einstellungsanzeigen oft steht "Funkamateurzeugnis angenehm", Habe ich noch nie in einer Stellenanzeige gelesen. Weder in der "freien Wildbahn" noch anderswo. Aber ich lese den "Funkamateur" auch nur wenn da irgend etwas weiterführendes aus meinem Interessensgebiet drinsteht. Das letzte Exemplar ist bestimmt 10J alt. Was ich aber sagen kann ist das meine Genehmigungsurkunde in den Unterlagen durchaus schon öfter positiv zur Kenntnis genommen und im Bewerbungsgespräch auch explizit angesprochen wurde. Es ist halt, egal was man vom Amateurfunkbetrieb hält, ein staatlicher Nachweis das man eine Prüfung mit einem nachprüfbaren technischen Inhalt zu einem nicht unwichtigen (EMV!, selbst wenn es nicht speziell umHF-Kommunikation geht) Teilgebiet der Elektronik bestanden hat. Wenn man dann die Prüfung schon früh gemacht hat, dann hat man damit auch gleich den Nachweis das man sich mindestens schon so lange mit der Elektronik beschäftigt. Ich meine im Bewerbungsanschreiben können viele Schreiben das die sich bereits seit der Jungend für Elektronik begeistern. Manchmal KÖNNTE man vielleicht einen Zeugniseintrag einer AG vorlegen wenn es nicht merkwürdig wäre ein Mittelstufenzeugnis mitzusenden. Aber viele haben gar nichts. Und bei einem Teil von denen die gar nichts belegen stimmt das dann auch gar nicht. Mit einer Prüfungsurkunde/Genehmigung ist aber wirklich handfest (staatliche Prüfung) nachgewiesen das es so ist. Das ist zwar nicht der einzige Weg. Eine seit Zig jahren bestehende und mit Datum im Webarchiv zu findende gute Homepage zu Elektronikdingen kann genau so gehen. Aber es ist halt ein weg! BTW: Ich kenne aber auch nur einen Beruf wo es zumindest Tradition ist das alles Ausübenden zumindest formal auch Funkamateure sind: Astronat/Kosmonaut (OK, wie das bei den Chinesen ist weiß ich nicht) Ralf schrieb: > Eine Art Amateurfunkzeugnis oder Zertifikat im DIN A4 Format zum > Einrahmen habe ich vom damaligen BAPT nie bekommen. Das hätte ich aber > auch gerne! Das sieht in der Bewerbungsmappe nämlich deutlich besser aus > als nur eine Kopie von der Lizenz. > Gibt es so etwas, wie ein schickes Zertifikat, überhaupt? Ja, das ist das was du jetzt bekommst wenn du die Prüfung machst. Das ist das sogenannte Amateurfunkzeugnis! Der Aufbau ist in allen CEPT Ländern harmonisiert und das nennt sich "HAREC" Dies ist heute auch das entscheidende Dokument wenn man in einem beliebigen CEPT Land eine eigene Lizenz beantragen will. Der Umgang mit den "alten" Lizenzen unterscheidet sich nämlich bei den CEPT Ländern. Beim reinen Funkbetrieb als Besucher ist das meist noch einfach wenn man einen CEPT Eintrag in der Lizenz hat. Steht da Klasse 1, dann darf der Besucher alles, hat jemand der vor Wegfall der CW Prüfung auf Kurzwelle eine Klasse C (bzw. danach eine Zeit lang DL Klasse 2)gemacht und dort die CEPT Klasse 2 stehen, dann muss man schon schauen was in dem Land gilt. Die meisten erkennen das ebenfalls als Kl. 1 an. Aber wohl nicht alle. (Man konnte sich das aber eine Zeitlang anch dem CW Wegfall umstempeln lassen. Genau so wie Urkundeninhaber ohne jeden CEPT Eintrag ebenfalls einen amtlichen Vermerkt nachsetzen lassen konnten) Aber will man eine "echte" Lizenz des Gastlandes wollen die das AFU Zeugnis sehen, sonst ist das schnell eine Einzelfallprüfung wenn man "nur" die Genehmigung hat. Weil es so ist kann man aber als jemand der kein Zeugnis erhalten hat eine Ausstellung auf Basis der Genehmigung beantragen. Kostet 70 Euro. Ob das bei dir noch möglich wäre liegt sicher an den amtlichen Aufbewahrungsfristen der Prüfungs- und Genehmigungsunterlagen. Zumal du ja auch keine (ungültig gestempelte, aber auf Echtheit überprüfbare) Originalgenehmigung mehr vorliegen hast. Wenn die Abgabe der Genehmigung schon zu lange her ist kann es sein das es nicht mehr möglich ist das amtlich zu überprüfen. Ich würde aber vorschlagen: Im Zweifel bei einer für Amateurfunk zuständigen Aussenstelle anrufen. Aber: > Das sieht in der Bewerbungsmappe nämlich deutlich besser aus > als nur eine Kopie von der Lizenz. Dem schließe ich mich zwar vollkommen an. Aber es ist ja auch alles eine Frage des Datums. Bei mir steht ja als Datum der Genehmigung zum Beispiel der 12.12.1995 klar erkennbar drin. (Prüfung war in der Vorwoche) Damit ist das nicht nur der Nachweis das ich überhaupt mal die AFU Prüfung abgelegt habe, sondern das ich die schon in "jungen Jahren" (16) und ganz offensichtlich aus rein privaten Interesse abgelegt habe. (Für eingeweihte sagt das sogar aus das es für damalige Verhältnisse sehr Jung war, einige Monate früher hätte ich nicht mal ein eigenes Gerät besitzen dürfen. Die ALtersgrenzen sind erst später weggefallen) Übersetzt: Schon seit früher Jugend privates Interesse an der Elektronik und als Mittelstufenschüler bereits auf einem Niveau das das bestehen dieser staatlichen Prüfung problemlos möglich gemacht hat. (Auswendiglernen war damals bei Volltextantworten ja auch nicht soo leicht. Aber das wissen natürlich auch wieder nur welche die selber so lange AFU sind) Ich denke schon, alleine weil das bereits in Vorstellungsgesprächen Thema war, das dies oft (natürlich nicht immer) durchaus so erkannt und gedeutet wird. Und das dem, je nach Betrachter, durchaus auch ein anderes Gewicht gegeben wird als einer Prüfung die man als Student der Nachrichtentechnik im höheren Semester in Zusammenarbeit mit und Motivation durch eine(r) AFU-AG an der Hochschule abgelegt hat. Ist jetzt natürlich NICHT das super Durchschlagsargument. Aber halt manchmal doch ein gewisser Faktor. Möglicherweise der entscheidende Faktor wenn man mit anderen gleichauf liegt. (Bei zwei Stellen, einmal Ausbildung und eine in der Embedded-Entwicklung wurde mir NACH der Einstellung aber gesagt das dies ein sehr deutlicher, ggf. der entscheidende, Pluspunkt war) Ob ein Zeugnis wo zumindest als Ausstellungsdatum ein aktuelles Datum steht denselben Effekt hätte? Auch wenn es schöner aussieht? Ob überhaupt bei Neuausstellungen aufgrund einer alten Prüfung das alte Datum irgendwo auftaucht weiß ich auch nicht. Gruß Carsten
D. C. schrieb: > Rufzeichen benötige ich nicht, da ich keine jährlichen Gebühren zahlen > möchte Ruf bei der Bundesnetzagentur an und frag, dann hast du eine definitive Antwort. Alternativ US Lizenz. Die Amis verlangen keine laufenden Gebühren, sondern freuen sich.
73 schrieb: > Alternativ US Lizenz. Die Amis verlangen keine laufenden Gebühren, > sondern freuen sich. Noch nicht. Es sind aber 50 $ geplant seitens FCC. Außerdem ist das US-Call nur 10 Jahre gültig und muss dann (prüfungslos) verlängert werden.
73 schrieb: > Ruf bei der Bundesnetzagentur an und frag, dann hast du eine definitive > Antwort. Lese doch wenigsten die letzten paar Antworten. Die Frage ist beantwortet. Nur "Phrasendrescher" haben es nicht verstanden. 73 schrieb: > Alternativ US Lizenz. Die Amis verlangen keine laufenden Gebühren, > sondern freuen sich. Noch nicht. Allerdings verlangen sie das du unter einer amerikanischen Postanschrift erreichbar bist. Falls man in Deutschland gemeldet ist darfst du offiziell mit US Rufzeichen hier nicht funken. Damit sind wir wieder bei der Ausgangslage..
Phasenschieber S. schrieb: > Ich möchte ein Auto anmelden, aber kein Kennzeichen montieren, > geht das? Ja. Du brauchst nichtmal einen Füherinnenschein. Auch kein Moped. geht alles.
Beitrag #6476615 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6476784 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6476799 wurde von einem Moderator gelöscht.
Marek N. schrieb: > Außerdem ist das US-Call nur 10 Jahre gültig und muss dann (prüfungslos) > verlängert werden. Die 5 Klicks im Internet zur Verlängerung wird jeder hinbekommen.
73 schrieb: > Die 5 Klicks im Internet zur Verlängerung wird jeder hinbekommen. Die dauerhaft erreichbare Postanschrift auch?
Beitrag #6476842 wurde von einem Moderator gelöscht.
Marek N. schrieb: > Es sind aber 50 $ geplant seitens FCC. War mir neu, danke für die Info. Es wären zwar "nur" alle 10 Jahre 50$, das wäre aber äußert schade, wenn die das wirklich einführen würden.
Beitrag #6476929 wurde von einem Moderator gelöscht.
Es gibt Pachtgewässer, da braucht man keinen Angelschein. Da geht man hin, zahlt eine "Nuzungsgebühr" und darf seine Angel auswerfen. Beim Erdbeerpflücken darf man auch so viele Essen, bis einem Schlecht wird.
Beitrag #6477007 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6477033 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.