Was in den Staaten schon Usus ist, soll nun auch in der EU kommen. Hintertüren für staatliche Organe zu verschlüsselter Kommunikation werden verpflichtend, falls die Vorlage am 25. November beschlossen wird: https://www.heise.de/hintergrund/EU-Regierungen-planen-Verbot-sicherer-Verschluesselung-4951415.html "Nach Einschätzung des ORF sollen Betreiber von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten wie WhatsApp und Signal dazu verpflichtet werden, für den Betrieb unnötig Generalschlüssel zu erzeugen und diese bei Behörden zu hinterlegen. Diese können sich dann jederzeit unerkannt in private Unterhaltungen und andere verschlüsselte Übertragungen einklinken."
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Icke ®. schrieb: > Was in den Staaten schon Usus ist Unabhängig von der Frage, was dort praktisch gemacht wird: Gibt es in den USA eine rechtliche Grundlage für Ausschnüffelung inneramerikanischer Kommunikation, oder für Zweitschlüssel?
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So wie ich den Originaltext in den Links im Heise Artikel verstehe, ist er eine Art Rorschach-Test dafür, was der Leser in solche Avancen reininterpretiert. Was deshalb auch zum Titel des Heise-Artikels führte, der das Verbot aller effektiven Verschlüsselung suggeriert, inklusive aller Business-Kommunikation. Während er inhaltlich eher Betreiber wie Whatsapp oder Telegram zu adressieren scheint. Etwas dezenter klingt es hier, wo ausnahmsweise sogar Axel Voss skeptisch ist: https://www.sueddeutsche.de/digital/backdoor-messenger-whatsapp-verschluesselung-1.5110030 Wie mittlerweile bei Regierungsbeschlüssen üblich und leider notwendig, würde das sicherlich auch hier ein Pingpong-Spiel zwischen Gesetzen und Verfassungsrecht werden. Mit Regierungen, die austesten, wieviel China in Europa geht, wieviel "Wandel durch Annäherung" (60/70er Jahre Slogan) möglich ist.
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Vor zwei Jahren war ich auf einer Veranstaltung auf der Herr Zimmermann, der Entwickler PGP und betreiber einer Firma vortrug. Er sagte, dass es keine Backdoor für seine Verschlüsselung gäbe. Wenn aber ein ordentlicher richterlicher Beschluss da ist. d.h. die drei Gewaltenteilung aus Legislative, Exekutive und Judikaive war gemäß Demokratischen Grundsätzen beteiligt, dann werden spezielle Mitarbeiter in der Firma aktiv. Wer also von vorne herein seine Verschlüsselung für schwere Straftaten mißbrauchen will, darf sich nicht sicher fühlen. Einfach jeden bequem mitzulesen ist natürlich nicht in Ordnung. Vor allem öffnet das Tür und Tor für Mißbrauch. Gegen eine Gebühr bieten eigentlich fast alle Verschlüsselungsdienste anerkannten staatlichen Behörden an, sofern auch ein Richterlicher Beschluss vorliegt einen Zugang zu Daten zu ermöglichen. Damit das nicht großflächig Mißbraucht wird, kostet das natürlich auch eine Gebühr. Nicht in Ordnung ist das aber, wenn ein Gesetz erlassen wird, um diese kleinen Hürden komplett zu beseitigen. Im Prinzip steckt dahinter der Vergleich mit Gründen, die eine Hausdurchsuchung rechtfertigen würden. Dies darf aber nicht so einfach sein und werden, dass dies bequem einmal täglich bei einem Großteil der Bevölkerung möglich würde durchzuführen.
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Dieter D. schrieb: > Gegen eine Gebühr bieten eigentlich fast alle Verschlüsselungsdienste > anerkannten staatlichen Behörden an, sofern auch ein Richterlicher > Beschluss vorliegt einen Zugang zu Daten zu ermöglichen. Man müsste allerdings davon ausgehen, dass der Zirkus, der z.B. um Entschlüsselung von iPhones gemacht wird, lediglich eine Nebelkerze ist. Das wäre freilich gut möglich. Wenn die Kosten hoch genug sind, damit Behörden jeden Einzelfall im Budget rechtfertigen müssen, entspricht das ganz grob einer manuellen Durchsuchung früherer Zeiten. Die waren aufgrund des schieren Aufwands auf natürliche Weise begrenzt. Insofern wäre das als Kompromiss diskutabel. Zum Problem wird es bei staatlichem Handeln hauptsächlich, wenn Genehmigungen nicht individuell erfolgen, sondern als Massenentschlüsse mit geringen und nirgendwo auftauchenden Kosten. Ein anderes Problem ist die Nutzbarkeit durch Dritte und die Protokollierung. Wenn ein Trupp Schmutzfüsse bei einer Durchsuchung den Teppich ruiniert, dann fällt das auf. Nicht aber, wenn sie sich elektronisch einklinken.
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Interessant wie hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll - man sollte meinen es wäre einfacher verdächtigen Personen kurzerhand manipulierte und angezapfte Client-Apps unterzujubeln ...
(prx) A. K. schrieb: > Gibt es in den USA eine rechtliche Grundlage für Ausschnüffelung > inneramerikanischer Kommunikation, oder für Zweitschlüssel? Da bin ich nicht im Bilde. Aber das sie es tun, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Auf jeden Fall will die EU wohl gleich Nägel mit Köpfen machen.
Nun ja, wer Danisch in den letzten 2-3 Wochen verfolgt hat, weiß doch wie es mit Kryptographie und USA steht inklusive Schweiz uswusf.
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(prx) A. K. schrieb: > Icke ®. schrieb: >> Was in den Staaten schon Usus ist > > Unabhängig von der Frage, was dort praktisch gemacht wird: > Gibt es in den USA eine rechtliche Grundlage für Ausschnüffelung > inneramerikanischer Kommunikation, oder für Zweitschlüssel? Gibt es. Das "USA Patroit Act", das aufgrund des Anschlags am 11. September und des kurz darauf erfolgten Milzbrand-Anschlages erlassen wurde, und das "USA Freedom Act" als Ersatz für das teilweise abgelaufene "USA Patriot Act" in 2015.
René H. schrieb: >> Unabhängig von der Frage, was dort praktisch gemacht wird: >> Gibt es in den USA eine rechtliche Grundlage für Ausschnüffelung >> inneramerikanischer Kommunikation, oder für Zweitschlüssel? > > Gibt es. Das "USA Patroit Act", das aufgrund des Anschlags am 11. > September und des kurz darauf erfolgten Milzbrand-Anschlages erlassen > wurde, und das "USA Freedom Act" als Ersatz für das teilweise > abgelaufene "USA Patriot Act" in 2015. Ok, das war schlecht formuliert von mir. Mir ging es um ein US-Äquivalent zu dem, was die EU gerade vorzuhaben scheint. Denn m.W. geben Patriot Act und Freedom Act das nicht her. Gibt es in den USA eine rechtliche Grundlage dafür, dass Anbieter vorsätzlich Hintertüren in verschlüsselnde Systeme einbauen müssen, oder zusätzliche Schlüssel erzeugen müssen, um auf verschlüsselte Daten von US-Bürgern auch ohne Nutzung von Exploits zugreifen zu können? Es geht mir nicht um mehr oder weniger freiwillige Kooperation der Unternehmen, sondern wirklich um formellen rechtlichen Zwang.
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(prx) A. K. schrieb: > Wie mittlerweile bei Regierungsbeschlüssen üblich und leider notwendig, > würde das sicherlich auch hier ein Pingpong-Spiel zwischen Gesetzen und > Verfassungsrecht werden. Mit Regierungen, die austesten, wieviel China > in Europa geht, wieviel "Wandel durch Annäherung" (60/70er Jahre Slogan) > möglich ist. Zum Glück haben die Regierungen nicht allzuviel allein zu entscheiden, auch wenn Journalisten gern unisono verkünden "Der Bundestag muss noch zustimmen". Einen Dreck muss er!
Percy N. schrieb: > Zum Glück haben die Regierungen nicht allzuviel allein zu entscheiden, > auch wenn Journalisten gern unisono verkünden "Der Bundestag muss noch > zustimmen". Nur gehts es wohl um EU-Recht. Wie gut kennst du dich da aus? Ist eine Zustimmung des EU-Parlament erforderlich? Des Bundestages? > Einen Dreck muss er! Fällt dir was aus den letzten Jahren ein, bei dem der Bundestag nicht alles abnickte, was ihm von der Groko-Regierung vorgedacht wurde? Ich assoziiere damit eher Karl Valentins "Mögen hätt ich schon gewollt, aber dürfen hab ich mich nicht getraut." von dafür einschlägig bekannter Seite.
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(prx) A. K. schrieb: > Fällt dir was aus den letzten Jahren ein, bei dem der Bundestag nicht > alles abnickte, was ihm von der Groko-Regierung vorgedacht wurde? Dieses Jahr im Frühjahr erst wurde der bereits beschlossene Regierungsentwurf zum IfSG entschärft, weil der Bundestag nicht bereit war, die Befugnis zur Feststellung einer Pandemie an die Regierung abzugeben, iirc. Es geht also, trotz beeindruckender "Regierungsmehrheit" im Parlanent. Man muss nur wollen. Ja, inzwischen gab es eine weitere Änderung ... :-( Als HJPapier insoweit von "Persilschein" sprach, dürfte er vermutlich eher "Freibrief" gemeint haben. Winfried J. schrieb im Beitrag #6475572: > Am Mittwoch wenn nicht schon ab Montag tritt das Ermächtigungsgesetz 3.0 > in Kraft, wenn kein Wunder geschieht. Man stelle sich vor, sogar die StVO beruht auf einem dieser per se schrecklichen Ermächtigungsgesetze!
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wäre ja nicht das erste mal. Such mal nach der Doku der Crypto AG. Wenn die Verschlüsselung aber sicher ist, wie will dann ein 3ter den Ermittlungsbehörden helfen? Es wird darauf hinauslaufen ihm etwas Unsicheres unterzujubeln also z.B. eine "neue" Whatsapp-Version oder ggf. Whastapp Web zu nutzen da dürfte das Passwort ja nur 5 stellig sein und dieses erhält man per SMS welche ja nicht so schwer wäre abzufangen.
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(prx) A. K. schrieb: > Mit Regierungen, die austesten, wieviel China in Europa geht, > wieviel "Wandel durch Annäherung" (60/70er Jahre Slogan) > möglich ist. An Ideen, den Europäern China als Vorbild in Sachen Internet vorzustellen, scheint es nicht zu mangeln. Ob das mehr ist, als das Resultat von aus dem Ruder gelaufenem Brainstorming, weiss ich nicht: https://www.danisch.de/blog/2020/11/14/die-grosse-europaeische-firewall-ende-des-freien-internets-2025 Wirtschaftlich ist sowas natürlich etwas heikel. Ich habe aus erster Hand, wie schwierig es datenseitig ist, eine Unternehmensniederlassung in Peking zu betreiben. Es dürfte schwieriger sein, den Amerikanern Produkte und Kommunikation mit offiziell bekanntem Zugriff durch deutsche Dienste zu verkaufen, als umgekehrt.
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Europa würde gerne und sofort die chinesichen Verhältnisse einführen. Dann müßten sie aber auch den "Kommunismus" einführen, das wollen alle aber nicht. Also muß was feingranuliertes her. https://www.danisch.de/blog/2020/11/14/die-grosse-europaeische-firewall-ende-des-freien-internets-2025 Das Ganze geht schon seit 1998, Herrn Danisch wurde damals sein Doktor verdorben, und TRON wurde "selbstgemordet", alles wegen Crypto. :-(( mfg
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