Forum: Offtopic Privat betriebene Internetforen etc. bald nur noch mit Zensur-Schnittstelle möglich?


von Joachim S. (oyo)


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Ich weiss, es ist Freitag und die Überschrift klingt stark nach 
Clickbait, aber ich wusste wirklich nicht wie ich es in 100 Zeichen 
besser formulieren könnte.

Ich habe gerade folgenden heise-Artikel gelesen, der mich etwas 
verunsichert:
https://www.heise.de/news/EU-Terrorismusbekaempfung-Bundesregierung-schwoert-auf-Upload-Filter-4963780.html
Ausführlicher scheint das Ganze in folgendem (leider recht langen) PDF 
erklärt sein:
https://www.statewatch.org/media/1469/eu-council-position-terreg-trilogues-12618-20.pdf

Kurz gesagt geht es wohl darum, dass "hosting service provider" 
verpflichtet werden sollen, staatlichen Löschanordnungen zukünftig 
extrem schnell nachzukommen, nämlich binnen einer Stunde. Dazu müssen 
Sie offenbar einen offiziellen "point of contact" bestimmen, an den 
solche Löschanordnungen übermittelt werden - und dieser muss nach dem 
Vorhaben 24/7 erreichbar sein:

> it is necessary that the point of contact [...] is reachable 24/7
(verlinktes PDF, Seite 37)

Begründet wird das Ganze wie so oft mit "Terrorismus", und man hat es 
offenbar eilig, das Ganze zu verabschieden ("The Presidency is aware of 
the tight timeframe but relies on Members States' commitment to finalise 
this very important file.").

Zunächst ging ich beim Lesen des Artikels wie selbstverständlich davon 
aus, dass das sicherlich nur grosse, kommerzielle Internet-Plattformen 
wie Facebook etc. betrifft. Gegen Ende des Artikels kommen dann aber 
zwei Sätze, die behaupten, dass das private Webseitenanbieter etc. 
genauso betreffen soll:

> Die Löschfrist von einer Stunde könnten kleine Anbieter nicht zuverlässig 
einhalten.
> Selbst *private* Website-Betreiber *müssten* rund *um* die *Uhr* 
erreichbar *sein,* um *auf*
> Löschanordnungen *innerhalb* von *einer* Stunde *zu* *reagieren."*

Da private Webseiten-Betreiber unmöglich 24/7 erreichbar sein können, 
bleibt diesen, so wie ich das verstehe, offenbar nur eine einzige 
Möglichkeit: Als "point of contact" einen externen, 24/7 erreichbaren 
Anbieter anzugeben, der in der Lage ist, die Löschanordnung binnen der 
festgelegten 1-Stunden-Frist zu erfüllen:

> the hosting service provider is free to nominate an existing point of contact, 
provided
> that this point of contact is able to fulfil the functions provided for in this 
Regulation.
(verlinktes PDF, Seite 37)

Was die praktische Umsetzung betrifft, kann ich mir das aktuell nur so 
vorstellen, dass private Betreiber von Internetdiensten, die unter diese 
Regelung fallen, zukünftig eine 24/7 erreichbare Institution engagieren 
und dieser zumindest eine Art Lösch-Schnittstelle/-Möglichkeit 
zugänglich machen müssen, sobald ihre Webseite ein Forum, eine 
Kommentarfunktion o.Ä. beinhaltet, durch das Dritte Informationen 
veröffentlichen können.

Ich vermute ja, dass meine Sorgen letztlich unbegründet sind und da 
meinerseits einfach irgendein Missverständnis vorliegt, weil sich 
(anders als bspw. bei der Ankündigung des 
Ende-zu-Ende-Kryptografie-Verbots) niemand darüber aufzuregen scheint. 
Aber etwas verunsichert bin ich halt dennoch.

: Gesperrt durch Moderator
von Dirk K. (merciless)


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Es handelt sich um einen VORSCHLAG! Glaube nicht,
dass so etwas durchgeht. Und wenn solch ein Gesetz
beschlossen wird, rollt eine Klagewelle an.

Ansonsten empfehle ich zivilen Ungehorsam ;)

merciless

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Joachim S. schrieb:
> Was die praktische Umsetzung betrifft, kann ich mir das aktuell nur so
> vorstellen, dass private Betreiber von Internetdiensten, die unter diese
> Regelung fallen, zukünftig eine 24/7 erreichbare Institution engagieren
> und dieser zumindest eine Art Lösch-Schnittstelle/-Möglichkeit
> zugänglich machen müssen, sobald ihre Webseite ein Forum, eine
> Kommentarfunktion o.Ä. beinhaltet, durch das Dritte Informationen
> veröffentlichen können.
Mach Dir mal keine Sorge - es gibt auch sowas wie vorauseilender 
Gehorsam und Du siehst ja wie es läuft.
Welcher Betreiber hat denn Lust darauf ein saftiges Bußgeld zu zahlen?
Allein diese Drohung reicht dann doch schon aus ):
Geschichte wiederholt sich gerade nur mit einem anderen Farbton; hätte 
ich niemals auch nur im Traum gedacht.

>
> Ich vermute ja, dass meine Sorgen letztlich unbegründet sind und da
> meinerseits einfach irgendein Missverständnis vorliegt, weil sich
> (anders als bspw. bei der Ankündigung des
> Ende-zu-Ende-Kryptografie-Verbots) niemand darüber aufzuregen scheint.
> Aber etwas verunsichert bin ich halt dennoch.
Ach, mach Dir mal keine Sorgen - in China gibt es z.B. ein Sozialsystem 
und das führen wir hier gerade ein ... gewöhne Dich einfach daran, 
machen die doch da auch.
Auch in China kann man gut leben - vergiß das ganze Gelaber mit 
Demokratie und Freiheit - die ist doch sowieso sinnlos geworden.
Es gilt 'jetzt' der Grundsatz: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold 
oder frei nach M. Barth: janz wichtig: Fresse halten angesagt!
So ist das nun mal; take it easy und werde zum Mitläufer.
Deine Gedanken sind noch frei, aber sonst nichts!

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Dirk K. schrieb:
> Es handelt sich um einen VORSCHLAG! Glaube nicht,
> dass so etwas durchgeht. Und wenn solch ein Gesetz
> beschlossen wird, rollt eine Klagewelle an.
LOL, die Mehrheit ist doch aber dafür und warum soll es dann kein Gesetz 
geben?
Klagen kannst Du nur, wenn die Klage auch zugelassen wird ... auch das 
kann man ausschließen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim S. schrieb:
> "hosting service provider"
> ...
> private Webseiten-Betreiber
Ich hoffe, dir ist der Unterschied bekannt.
Ich betreibe einen privaten Website bei einem /Hosting Service 
Provider/.
Und wenn ich dort auf meinem Website entsprechende Propaganda verbreite, 
dann bekomme nicht ich einen 24/7 Anruf, sondern mein Hosting Provider. 
Und der löscht dann einfach meinen Website.

Ergo betrifft dieses Gesetz wen von uns beiden?

Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit 
Elektronik oder Technik zu tun?

: Bearbeitet durch Moderator
von Joachim S. (oyo)


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Dirk K. schrieb:
> Es handelt sich um einen VORSCHLAG! Glaube nicht,
> dass so etwas durchgeht.

Vielleicht, aber ich befürchte das Gegenteil. Man scheint das Vorhaben 
sehr eilig durchdrücken zu wollen:

> Die nächste und vermutlich abschließende Gesprächsrunde zwischen
> den EU-Gremien soll kommende Woche oder Anfang Dezember stattfinden.

und der Vorschlag ist wohl keineswegs neu:

> It is high time to adopt the draft Regulation *more than two years*
> after the proposal1 was submitted

Bei einem bereits zwei Jahre alten Vorschlag, bei dem es nur noch eine 
einzige abschliessende Gesprächsrunde vor der Abstimmung geben soll, 
kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass da noch substantielle 
Änderungen vorgenommen werden -  jedenfalls nicht, solange es keinerlei 
öffentlichen Protest dagegen gibt. Und davon kann ich wie gesagt bislang 
partout nichts sehen.

> Ansonsten empfehle ich zivilen Ungehorsam ;)

Den muss man sich natürlich auch erst mal leisten können.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Lothar M. schrieb:
> Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit
> Elektronik oder Technik zu tun?
die Tendenz ist doch klar: Gruppenbildung; die Mehrheit hat immer recht; 
wobei das bei Elektronik natürlich weniger relavant ist :-)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Joachim S. schrieb:
> Den muss man sich natürlich auch erst mal leisten können.
auch das ist uninteressant solange Facebook, tinder, tiktok & co 
weiterläuft ... Deine Sonderwünsche interessiert niemanden!

von Joachim S. (oyo)


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Lothar M. schrieb:
> Joachim S. schrieb:
>> "hosting service provider"
>> ...
>> private Webseiten-Betreiber
> Ich hoffe, dir ist der Unterschied bekannt.
> Ich betreibe einen privaten Website bei einem /Hosting Service
> Provider/.

Ich habe doch geschrieben, dass ich selbst instinktiv davon ausgegangen 
bin, dass das nur Firmen wie Facebook & Co. betrifft - mich dann aber 
eben dieser Abschnitt verunsichert hat:

> Selbst private Website-Betreiber müssten rund um die Uhr
> erreichbar sein, um auf Löschanordnungen innerhalb von
> einer Stunde zu reagieren.

Ich hoffe und glaube ja auch immer noch, dass das private 
Webseiten-Betreiber nicht betrifft. Daher war so ein bisschen meine 
Hoffnung, dass mir Jemand diese Sorge nehmen kann, indem er bspw. auf 
einen Abschnitt in dem Proposal verweisen kann, aus dem das klar 
hervorgeht. Der Umstand, dass da "hosting service provider" steht, 
beruhigt mich alleine jetzt noch nicht, denn an anderer Stelle werden 
andere Begriffe wie "providers of information society services" 
verwendet, und es wird meinem Eindruck nach klar gemacht, dass eher die 
Webseiten gemeint sind.
So wird in dem Proposal bspw. erwähnt, dass das auch für Webseiten 
gelten soll, die gar nicht öffentlich zugänglich sind, sondern für die 
man sich registrieren muss - wobei das entscheidende Kriterium offenbar 
sein soll, ob die Registrierung neuer Benutzer automatisch erfolgt, oder 
sie erst noch von einem Menschen abgesegnet werden muss, bevor man 
Zugriff kommt:

> Accordingly, where access to information requires registration
> or admittance to a group of users, it should be considered to
> be disseminated to the public only where users seeking to access
> the information areautomatically registered or admitted without
> a human decision or selection of whom to grant access.

> Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit
> Elektronik oder Technik zu tun?

Wieso, das hat doch durchaus mit Technik zu tun?

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Apropos chinesisches Sozialsystem - das Bewertungssystem hier finde ich 
auch klasse; da muß der Hass ja fast gegen Limes unendlich gehen :-)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Joachim S. schrieb:
> Ich habe doch geschrieben, dass ich selbst instinktiv davon ausgegangen
> bin, dass das nur Firmen wie Facebook & Co. betrifft
ja, so ein Gesetz hat auch Auslegungsmöglichkeiten und Rechtsanwälte 
lieben neue Gesetze :-)

- mich dann aber
> eben dieser Abschnitt verunsichert hat:
>
>> Selbst private Website-Betreiber müssten rund um die Uhr
>> erreichbar sein, um auf Löschanordnungen innerhalb von
>> einer Stunde zu reagieren.
ist doch prima ):
Welche Konsequenz solltest Du daraus ziehen?
Mach einen vorläufigen Shutdown Deiner Website und laß erst einmal 
andere ins offene Messer laufen.

>
> Ich hoffe und glaube ja auch immer noch, dass das private
> Webseiten-Betreiber nicht betrifft.
das hängt vom Content ab und von der Denuntiation.
Bitte bedenke auch Rechtsanwälte möchten Geld verdienen.

> Daher war so ein bisschen meine
> Hoffnung, dass mir Jemand diese Sorge nehmen kann, indem er bspw. auf
> einen Abschnitt in dem Proposal verweisen kann, aus dem das klar
> hervorgeht. Der Umstand, dass da "hosting service provider" steht,
> beruhigt mich alleine jetzt noch nicht, denn an anderer Stelle werden
> andere Begriffe wie "providers of information society services"
> verwendet, und es wird meinem Eindruck nach klar gemacht, dass eher die
> Webseiten gemeint sind.
Dein Rechtsanwalt freut sich, mach eine Rechtsschutzversicherung, die 
auch private Websites abdeckt und bedenke die Zwischenzeit, falls Du 
noch keine hast.

> So wird in dem Proposal bspw. erwähnt, dass das auch für Webseiten
> gelten soll, die gar nicht öffentlich zugänglich sind, sondern für die
> man sich registrieren muss - wobei das entscheidende Kriterium offenbar
> sein soll, ob die Registrierung neuer Benutzer automatisch erfolgt, oder
> sie erst noch von einem Menschen abgesegnet werden muss, bevor man
> Zugriff kommt:
na ja, was läuft denn heute noch ohne Registrierung? ... ganz wenig.

von Ben S. (bensch123)


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Wer noch nicht kapiert hat wo die Entwicklung in der EU hingeht, der tut 
mir leid. Kann man aber nichts machen, der Staat ist stärker. Ich hätte 
auch nie gedacht, dass der Staat BRD mal die Grundrechte so außer Kraft 
setzt. So what? Neue Realität und so.

Terrorismus ist natürlich nur Vorwand.

: Bearbeitet durch User
von Joachim S. (oyo)


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Robert K. schrieb:
>> So wird in dem Proposal bspw. erwähnt, dass das auch für Webseiten
>> gelten soll, die gar nicht öffentlich zugänglich sind, sondern für die
>> man sich registrieren muss - wobei das entscheidende Kriterium offenbar
>> sein soll, ob die Registrierung neuer Benutzer automatisch erfolgt, oder
>> sie erst noch von einem Menschen abgesegnet werden muss, bevor man
>> Zugriff kommt:
> na ja, was läuft denn heute noch ohne Registrierung? ... ganz wenig.

Ich verstehe gerade nicht ganz, was Du damit sagen willst. Um die 
Registrierung ging es mir doch gar nicht - der aus dem Proposal zitierte 
Abschnitt mit der Registrierung sollte eigentlich nur belegen, dass das 
Proposal meinem Verständnis nach durchaus auf die Betreiber der 
Webseiten abzielt, und nicht auf den Provider, bei dem die 
Webseitenbetreiber ihre Webseite hosten lassen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Joachim S. schrieb:
> Ich verstehe gerade nicht ganz, was Du damit sagen willst. Um die
> Registrierung ging es mir doch gar nicht - der aus dem Proposal zitierte
> Abschnitt mit der Registrierung sollte eigentlich nur belegen, dass das
> Proposal meinem Verständnis nach durchaus auf die Betreiber der
> Webseiten abzielt, und nicht auf den Provider, bei dem die
> Webseitenbetreiber ihre Webseite hosten lassen.
der Einwand ist richtig! Ich bin jetzt vom Normal-User Verhalten 
ausgegangen und da sieht es eben so aus, daß Du Dich fast immer (für 
jedes noch so bescheidene Forum) registrieren mußt.
Bei privaten Websites braucht man in der Regel keine Registrierung ... 
das heißt dann im Umkehrschluß nicht, daß deswegen das neue Gesetz keine 
Anwendung bei privaten Websites finden wird.
Das ist somit eine reine rechtliche Auslegung ... alles ist möglich.
Eine gute Rechtsschutzversicherung wird somit einfach notwendig, wenn 
man eine private Website betreiben will.

von Joachim S. (oyo)


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Robert K. schrieb:
> Eine gute Rechtsschutzversicherung wird somit einfach notwendig, wenn
> man eine private Website betreiben will.

Wobei, wenn ich das richtig verstehe, nicht grundsätzlich jede private 
Webseite betroffen ist - sondern das entscheidende Kriterium wohl ist, 
ob Dritte auf der Webseite Informationen veröffentlichen können. Als 
explizite Beispiele werden bspw. das Verfassen von Kommentaren oder 
Reviews genannt, während "emails or private messaging services" als 
explizite Beispiele genannt werden, für die das Gesetz nicht gilt.

Ich nehme mal an, dass es vereinfacht gesagt so ist: sobald ein Nutzer 
einer Webseite theoretisch einen Text wie "Al Kaida ist toll" in 
irgendeiner Form auf der Webseite veröffentlichen könnte, fällt die 
Webseite unter das Gesetz.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Joachim S. schrieb:
> Wobei, wenn ich das richtig verstehe, nicht grundsätzlich jede private
> Webseite betroffen ist - sondern das entscheidende Kriterium wohl ist,
> ob Dritte auf der Webseite Informationen veröffentlichen können. Als
> explizite Beispiele werden bspw. das Verfassen von Kommentaren oder
> Reviews genannt, während "emails or private messaging services" als
> explizite Beispiele genannt werden, für die das Gesetz nicht gilt.
>
> Ich nehme mal an, dass es vereinfacht gesagt so ist: sobald ein Nutzer
> einer Webseite theoretisch einen Text wie "Al Kaida ist toll" in
> irgendeiner Form auf der Webseite veröffentlichen könnte, fällt die
> Webseite unter das Gesetz.
Stimmt und somit auch das Ende von Gästebüchern, usw.- mehr oder 
weniger.
Wer hat da schon bei einer privaten Website alles im Zweistundentakt im 
Überblick?
Tja, so kann man zumindest auch mißliebige private Websites elegant 
killen;
es geht voran :-)

von Michael J. (jogibaer)


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Lothar M. schrieb:

> Ergo betrifft dieses Gesetz wen von uns beiden?
>
> Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit
> Elektronik oder Technik zu tun?

Spätestens, wenn einem vorgeworfen wird, Steganographie in Schaltplänen
oder Fotos vom NE555 zu verwenden, dann sieht es anders aus.
Die Verschärfungen von immer mehr Gesetzen basiert doch nur noch auf
immer mehr absurdere und perfidere Lügen.

Jogibär

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> Joachim S. schrieb:
>> "hosting service provider"
>> ...
>> private Webseiten-Betreiber
> Ich hoffe, dir ist der Unterschied bekannt.
> Ich betreibe einen privaten Website bei einem /Hosting Service
> Provider/.
> Und wenn ich dort auf meinem Website entsprechende Propaganda verbreite,
> dann bekomme nicht ich einen 24/7 Anruf, sondern mein Hosting Provider.
> Und der löscht dann einfach meinen Website.
>
> Ergo betrifft dieses Gesetz wen von uns beiden?
>
> Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit
> Elektronik oder Technik zu tun?

Wenn du es noch immer nicht begriffen hast. ......

Ich habe es euch schon länger angekündigt. Wer sich nicht damit befasst 
wird am Ende genauso abgeschaltet ohne zu wissen weshalb wie ihr es 
heute selbst tut. Eure Methoden werden euch selbst treffen, wenn ihr 
nicht wach werdet.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ich habe gestern mein Gewerbe in der Schweiz registriert und natürlich 
wird meine neue Webseite nicht in der EU gehostet. Auch die Domänes sind 
registriert und meine dt.Staatsbürgerschaft werde ich baldmöglichst 
ablegen. Solange es geht werde ich meine Kunden in Österreich weiter 
betreuen. Das wissen sie auch. Es sind mehrheitlich selbst 
Geschäftsleute aus dem Mittelstand.
Meine neue Webseite wird folgende Standards erfüllen, das habe ich 
meinem Provider bereits mitgeteilt:

"Ich will Seiten mit https:,  ohne  google, ohne adlink etc.,  ohne 
tracking und ohne cookies für meine Kunden bereitstellen."

Namaste

von S. R. (svenska)


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Winfried J. schrieb:
> Ich habe gestern mein Gewerbe in der Schweiz registriert und
> natürlich wird meine neue Webseite nicht in der EU gehostet.

Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe... 
du kannst dich ja mal mit der Crypto AG befassen.

Winfried J. schrieb:
> Auch die Domänes sind registriert und meine dt.Staatsbürgerschaft
> werde ich baldmöglichst ablegen.

Zugunsten der österreichischen? Da bleibst du in der EU.
Zugunsten der schweizerischen? Da bleibst du beinahe in der EU.

Oder glaubst du ernsthaft, dass die Schweiz die ganzen 
Daten(nicht)schutzregeln ignorieren kann, wenn es drauf ankommt?

von Joachim S. (oyo)


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Winfried J. schrieb:
> Ich habe gestern mein Gewerbe in der Schweiz registriert und natürlich
> wird meine neue Webseite nicht in der EU gehostet.

Zu "nicht in der EU gehostet" steht in dem Proposal auch was drin. Wenn 
ich das richtig verstehe, soll die Regelung auch für ausserhalb der EU 
gehostete Webseiten gelten, sofern man aus einem EU-Land heraus auf die 
Webseite zugreifen kann.
Habe bislang aber nichts dazu gefunden, wie sie das konkret umsetzen 
wollen.

> Terrorist content is often disseminated to the public through
> services provided by service providers established in third countries.
> In order to protect users in the Union and to ensure that all service
> providers operating in the Digital Single Market are subject to the
> same requirements, this Regulation should apply to all providers of
> relevant services offered in the Union, irrespective of their country
> of main establishment.

von Andreas D. (rackandboneman)


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Selbst kleine bis mittelgroße gewerbliche Inhaltsanbieter würden da wohl 
eher eine Absprache mit dem Hoster treffen ala "Telefon geht zu Dir, 
wenn was ist ziehst Du erstmal unser Kabel/fährst die VM runter/machst 
am Router dicht". Eine 24/7 Rufbereitschaft will sich wohl kaum ein 
Mittelständler wie zB eine Agentur leisten - ausser wenn der Betrieb von 
gewerblicher SaaS o.ä. zum Kerngeschäft gehört.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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S. R. schrieb:


> Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe...
> du kannst dich ja mal mit der Crypto AG befassen.

alles bekannt und gerade ein böses ding hier.
aber mehr stört mich die Abhängigkeit der Schweiz von Big Pharma

> Zugunsten der österreichischen? Da bleibst du in der EU.
> Zugunsten der schweizerischen? Da bleibst du beinahe in der EU.
Was denkst du?

> Oder glaubst du ernsthaft, dass die Schweiz die ganzen
> Daten(nicht)schutzregeln ignorieren kann, wenn es drauf ankommt?

Natürlich nicht, aber hier gibt es noch staatliche Souveränität bis 
hinunter zur Kantonsebene und eine sehr lange direktdemokratische 
Tradition, welche gerade die Schweizer vor den Folgen der bisher größten 
Datenbewertungsmanipulation der Welt weitestgehend schützt.

 Die Schweiz hat die anteilig höchste Zahl an Testpositiven. relativ zur 
Alterspyramide und Bevölkerungszahl aber nicht mehr Verstorbene an C19 
als zuvor an Grippe, Was den Bundesrat trotz viel Hysterie auch hier die 
Wirtschaft nicht weiter zu strangulieren sondern die Bürger aufgerufen 
hat Solidarität mit sich selbst zu üben in dem man die Wirtschaft bis in 
die Kleinsten Betriebe unterstützen möge. hier läuft alles auf 
Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksicht unter Beachtung der 
Verhältnismäßigkeit hinaus. Anders als in Deutschland oder Österreich.
Namaste

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Winfried J. schrieb:
> Die Schweiz hat die anteilig höchste Zahl an Testpositiven. relativ zur
> Alterspyramide und Bevölkerungszahl aber nicht mehr Verstorbene an C19
> als zuvor an Grippe,
Fake-Aussagen würden jetzt Deine Kritiker sagen ... Vorsicht Winfried, 
sonst droht Dir am Ende das hier:
https://www.bitchute.com/video/Ju3wAZKJbFYG/
:-)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Andy D. schrieb:
> Selbst kleine bis mittelgroße gewerbliche Inhaltsanbieter würden da wohl
> eher eine Absprache mit dem Hoster treffen ala "Telefon geht zu Dir,
> wenn was ist ziehst Du erstmal unser Kabel/fährst die VM runter/machst
> am Router dicht". Eine 24/7 Rufbereitschaft will sich wohl kaum ein
> Mittelständler wie zB eine Agentur leisten - ausser wenn der Betrieb von
> gewerblicher SaaS o.ä. zum Kerngeschäft gehört.
Es gibt ja ein Telekommunikationsgesetz und das sieht u.a. ein Impressum 
vor ... also aufgrund der Kontaktdaten ist die Bußgeld-Rechnung immer 
zustellbar :-)

von S. R. (svenska)


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Winfried J. schrieb:
>> Zugunsten der österreichischen? Da bleibst du in der EU.
>> Zugunsten der schweizerischen? Da bleibst du beinahe in der EU.
> Was denkst du?

Ich weiß es nicht, weil ich dich nicht stalke.
Was ich weiß ist, dass du mit Österreich zu tun hast.
Daher war die Frage ernst gemeint, aber deine Antwort klingt nach 
Schweiz.

> Anders als in Deutschland oder Österreich.

Naja, da bin ich ja auch nicht mehr. :-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das Problem ist ja nich ein Bußgeld gegen das man juristisch vorgehen 
kann, sondern der Entzug der Kanäle, weshalb man "Telegramm" in 
Weisrussland lobt, aber in der EU knacken will.

Einfach noch mal drüber nachdenken.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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S. R. schrieb:
> :-)

;)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Winfried J. schrieb:
> Das Problem ist ja nich ein Bußgeld gegen das man juristisch vorgehen
> kann,
och, so 25k Bußgeld ist doch eine nette Sache und Du mußt auch in 
Vorkasse gehen, so ein Gerichtsurteil das dauert seine Zeit ;-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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mein höchstes war bisher für zu schnelles fahren. das werde ich also 
überschaubar halten können ;)

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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Winfried J. schrieb:
> weshalb man "Telegramm" in
> Weisrussland lobt, aber in der EU knacken will.

Wobei man für Telegram offenbar keine Hintertür braucht, sondern ganz 
normal vorne rein käme: "Fast alle Telegram-Chats laufen deshalb über 
die normalen, für Telegram mitlesbaren Kanäle."
https://heise.de/-4965774

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Robert K. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Das Problem ist ja nich ein Bußgeld gegen das man juristisch vorgehen
>> kann,
> och, so 25k Bußgeld ist doch eine nette Sache und Du mußt auch in
> Vorkasse gehen, so ein Gerichtsurteil das dauert seine Zeit ;-)

Einspruch gegen den Bescheid ein. Dafür hat der Betroffene zwei Wochen 
ab dem Datum der Zustellung des Bußgeldbescheid Zeit. Der Einspruch 
gegen den Bußgeldbescheid hat aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass 
die im Bußgeldbescheid angeordnete Strafe erst vollzogen werden kann, 
wenn über den Einspruch geurteilt wurde.

Quelle:
https://www.expertehilft.de/bussgeld/bussgeldbescheid/einspruch-gegen-einen-bussgeldbescheid-einlegen-das-muessen-sie-wissen/

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> weshalb man "Telegramm" in
>> Weisrussland lobt, aber in der EU knacken will.
>
> Wobei man für Telegram offenbar keine Hintertür braucht, sondern ganz
> normal vorne rein käme: "Fast alle Telegram-Chats laufen deshalb über
> die normalen, für Telegram mitlesbaren Kanäle."
> https://heise.de/-4965774

Aber nur öffentliche Chats,
private Kommunikation  nada, niente, Ничего. ;)

Und die Pakete sind immer ende zu ende verschlüsselt. ;)))

https://telesco.pe/Haintz/1952
:((

Namaste

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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S. R. schrieb:
> Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe...

Auch die Schweiz setzt Staatstrojaner ein.

Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Threema wollen die Schweizer 
Behörden mindestens an die Metadaten ran, also wer wann mit wem. Bislang 
erfolglos, aber das Ende des Streits ist möglicherweise noch offen:
https://www.netzwoche.ch/news/2020-06-03/im-streit-zwischen-threema-und-dem-bund-steht-es-10-fuer-den-datenschutz

von (prx) A. K. (prx)


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Winfried J. schrieb:
> Aber nur öffentliche Chats,

Gelesen?

von (prx) A. K. (prx)


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S. R. schrieb:
> Oder glaubst du ernsthaft, dass die Schweiz die ganzen
> Daten(nicht)schutzregeln ignorieren kann, wenn es drauf ankommt?

Ich wünsche den Schweizer ehrlich viel Erfolg dabei. Aber wenn der Rest 
der Welt wirklich hochoffiziell in verschlüsselte Kommunikation rein 
will, USA inklusive, wirds laufen wie beim einstmals ehernen Schweizer 
Bankgeheimnis.

These: Wenn ein Land es sich leisten kann, bei einer möglichen 
Entwicklung weitgehender Durchschnüffelung abseits zu stehen, und als 
Fels in der Brandung erscheint, dann weil de fakto sowieso schon jeder 
reinguckt, der es tun will. Und folglich kein Druck entsteht.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> S. R. schrieb:
>> Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe...
>
> Auch die Schweiz setzt Staatstrojaner ein.
>
> Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Threema wollen die Schweizer
> Behörden mindestens an die Metadaten ran, also wer wann mit wem.
> Bislang
> erfolglos, aber das Ende des Streits ist möglicherweise noch offen:
> 
https://www.netzwoche.ch/news/2020-06-03/im-streit-zwischen-threema-und-dem-bund-steht-es-10-fuer-den-datenschutz
Eben.....

Heise kurz überflogen nen dicken hund allerdings nicht gefunden die 
Öffentlichen Chats sind halt öffentlich und das Die Privaten eben 
trotzdem ened ende Sind ist schon daran zu erkennen, das man nicht mit 
einem alternativen Gerät dem selben geheimen Privatchat folgen kann das 
geht immer nur in der Paarung in der der Kanal aufgebaut wurde.

Warum wollen sie denn folgendes:

"Diese Versuche sind bis jetzt im Wesentlichen gescheitert. Aktuell hat 
die EU eine neue Initiative gestartet, die den absurden Namen 
"Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" 
trägt. Im Wesentlichen geht es darum: Ja, man wolle Verschlüsselung – 
wegen der Sicherheit. Aber der Zugriff auf die verschlüsselten Daten 
müsse trotzdem möglich sein, damit "befähigte Behörden" ("competent 
authorities" – wer immer das auch sein mag) damit Terroristen und 
Kinderschänder jagen können. Dazu sollen sie Hintertüren bekommen. Die 
sollen aber irgendwie sicher sein (wegen der Sicherheit!).

Und genau deshalb ist der Titel so absurd: Weil es so etwas wie sichere 
Hintertüren nicht gibt. Entweder man baut sichere Verschlüsselung oder 
man baut eine mit Hintertüren. Die ist dann unsicher und das wird 
ausgenutzt werden. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern ein sehr 
breiter Konsens bei allen Sicherheits- und Kryptografie-Experten: 
Verschlüsselung ist entweder sicher oder sie hat Hintertüren<Punkt>"

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Und folglich kein Druck entsteht.

Das

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Winfried J. schrieb:
> Einspruch gegen den Bescheid ein. Dafür hat der Betroffene zwei Wochen
> ab dem Datum der Zustellung des Bußgeldbescheid Zeit. Der Einspruch
> gegen den Bußgeldbescheid hat aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass
> die im Bußgeldbescheid angeordnete Strafe erst vollzogen werden kann,
> wenn über den Einspruch geurteilt wurde.
>
> Quelle:
> 
https://www.expertehilft.de/bussgeld/bussgeldbescheid/einspruch-gegen-einen-bussgeldbescheid-einlegen-das-muessen-sie-wissen/

das ist noch richtig - aber Gesetze kann man auch beliebig ändern und 
das geht in einer nationalen Notlage ganz schnell ;-)

(prx) A. K. schrieb:
> Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Threema wollen die Schweizer
> Behörden mindestens an die Metadaten ran, also wer wann mit wem.

komisch, daß verschlüsselte Kommunikation wieder ein Thema ist ... Ihr 
habt doch nichts zu verbergen? :-)
SCNR

Beitrag #6484070 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Robert K. schrieb:
> Ihr habt doch nichts zu verbergen? :-)

Unsinn.

von (prx) A. K. (prx)


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Robert K. schrieb:
> komisch, daß verschlüsselte Kommunikation wieder ein Thema ist

Eigentlich nicht komisch, sondern passend in die Zeit. Solche Ideen 
können etwas öffentliche Ablenkung gut gebrauchen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Robert K. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Die Schweiz hat die anteilig höchste Zahl an Testpositiven. relativ zur
>> Alterspyramide und Bevölkerungszahl aber nicht mehr Verstorbene an C19
>> als zuvor an Grippe,
> Fake-Aussagen würden jetzt Deine Kritiker sagen ... Vorsicht Winfried,
> sonst droht Dir am Ende das hier:
> https://www.bitchute.com/video/Ju3wAZKJbFYG/
> :-)

Der Arme Kerl, ich habe es fast live gesehen, nur 5 Minuten nach dem 
Abbruch des Livestreams. Ja Deutschland ist gefährlich geworden das 
spürte ich schon am 25.10.2020 in Berlin wo ich eigens hinfuhr.

Das bedeutet, dass mann für derartiges die eigene Wohnung meiden muss 
und auch nicht mehr live Übertragen kann sondern nur mehr Konspirative 
Kanäle fürs veröffentlichen zur verfügung stehen.  Weis eigentlich schon 
jemand was da Dr. Andreas Noack vorgeworfen wird, das diesen 
schwerwiegenden Rechtsbruch auch nur zu rechtfertigen versucht. Das 
vorangegangene Video ja wohl nicht, das währe ja blamabel wene es 
"Gefahr in Verzug" bedeutete.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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(prx) A. K. schrieb:
> Solche Ideen können etwas öffentliche Ablenkung gut gebrauchen.

Winfried J. schrieb:
> spürte ich schon am 25.10 in Berlin wo ich eigens hinfuhr.

Genau das meinte ich. Statt über das zu diskutieren, wo es wichtig wäre, 
kommt eine geballte Ladung somit faktisch staatstragender Querdenker und 
lenkt davon ab.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Genau das meinte ich. Statt über das zu diskutieren, wo es wichtig wäre,
> kommt eine geballte Ladung faktisch staatstragender Querdenker und lenkt
> davon ab. ;-)

Oh dann Hast du wohl die letzten 5 Tage verschlafen?

wenn du Fragen dazu hast bitte PN

Öffentlich das ich nur durch QD insperiert aber andere Truppe. 
(c....infotour/nach 6 Wochen beendet) haben sich lange nur mit 2 Themen
 befasst Aufklärung über das C---Ablenkungsmanöver und 
Methodenentwicklung für Widerstand auf moralisch wirksamer und rechtlich 
sicherer Grundlage.

Die Folge sehen wir seit dem 18 November überall. Seit dem 16.11.2020
unter Fortführung der erarbeiteten und nun verbreiteten Methoden, breite 
Aufklärung zu Hintergrund und möglicher Beendigung der staatlichen 
Maßnahmen sowie Vermeidung von Wiederholung.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Winfried J. schrieb:
> Weis eigentlich schon
> jemand was da Dr. Andreas Noack vorgeworfen wird

Wohl etwas zu frisch, um das zu bewerten.

"Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Dort sagte ein Sprecher zunächst, es gehe "wahrscheinlich" um einen 
Einsatz im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Am Freitag teilte eine 
Sprecherin mit, die Behörde ermittle nicht gegen den Betreiber des 
Livestreams. Beim Polizeieinsatz sei es um Ermittlungen "eine andere 
Person betreffend" gegangen. "

https://www.rtl.de/cms/waehrend-livestream-polizei-stuermt-wohnung-von-youtuber-andreas-noack-4654218.html

Beitrag #6484105 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Weis eigentlich schon
>> jemand was da Dr. Andreas Noack vorgeworfen wird
>
> Wohl etwas zu frisch, um das zu bewerten.
>
> "Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
>
> Dort sagte ein Sprecher zunächst, es gehe "wahrscheinlich" um einen
> Einsatz im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Am Freitag teilte eine
> Sprecherin mit, die Behörde ermittle nicht gegen den Betreiber des
> Livestreams. Beim Polizeieinsatz sei es um Ermittlungen "eine andere
> Person betreffend" gegangen. "
>
> 
https://www.rtl.de/cms/waehrend-livestream-polizei-stuermt-wohnung-von-youtuber-andreas-noack-4654218.html

Total unglaubwürdige Stellungnahme, nachdem wie Hier auf youtube massiv 
gelöscht und abgesperrt wurde was nich öffentlich werden soll. Es geht 
definitiv um Repression und Einschüchterung der Yuotooberszene nach dem 
Man den Kessel nicht zu bekommt. Die Rohheit mit der agiert wurde soll 
einschüchtern der arme Kerl ist da für als Exempel missbraucht worden 
und hinterher ....
warum sollten sie im Mainstream hinterher nicht genauso lügen wie zuvor.

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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>> Wohl etwas zu frisch, um das zu bewerten.

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