Forum: PC Hard- und Software WLAN@5GHz bevorechtigter Nutzer Radar?


von C. A. Rotwang (Gast)


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Moin,

bei Dursicht der Fritzbox-logs (DSL-WLAN-Router) bin ich auf diese 
Meldung gestossen: " ... für eine Minute ... Kanal52 ... nicht nutzbar 
wegen Prüfung auf bevorrechtigte Nutzer (z.B. RADAR)"

das klingt jetzt, als ob der Router nachfragt ob er einen Kanal benutzen 
darf oder ob irgendeine 'Behörde' da grad Anspruch drauf hat? Oder wie 
ist das zu deuten?

von Mario M. (thelonging)


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von (prx) A. K. (prx)


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: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


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Gewöhnlich wird die Nutzung >Kanal 100 empfohlen habe ich mal gelesen.
Damit dürfte diese Meldung weniger auftreten.

von Rolf M. (rmagnus)


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C. A. Rotwang schrieb:
> bei Dursicht der Fritzbox-logs (DSL-WLAN-Router) bin ich auf diese
> Meldung gestossen: " ... für eine Minute ... Kanal52 ... nicht nutzbar
> wegen Prüfung auf bevorrechtigte Nutzer (z.B. RADAR)"
>
> das klingt jetzt, als ob der Router nachfragt ob er einen Kanal benutzen
> darf oder ob irgendeine 'Behörde' da grad Anspruch drauf hat? Oder wie
> ist das zu deuten?

Im Frequenzplan der Bundesnetzagentur (*) ist für sämtliche 
Funkfrequenzen bis 3 THz geregelt, wofür welche Frequenzbereiche benutzt 
werden dürfen. Viele Frequenzbereiche sind mehrfach belegt, und es gibt 
dort Prioritäten für die Nutzung. Auszug aus dem Teil für 5GHz-WLAN:

"Andere Funkanwendungen innerhalb der Frequenzbereiche 5150 - 5350 MHz 
und 5470 - 5725 MHz, insbesondere Satelliten- und Radaranwendungen, 
dürfen nicht gestört werden.Nutzung ausschließlich innerhalb 
geschlossener Räume. Es sind innerhalb der Frequenzbereiche 5250 - 5350 
MHz und 5470 - 5725 MHz Minderungstechniken einzusetzen, um einen mit 
Radaranwendungen kompatiblen Betrieb zu gewährleisten."

(*) 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20191202_Frequenzplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2

von Jan H. (j_hansen)


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C. A. Rotwang schrieb:
> das klingt jetzt, als ob der Router nachfragt ob er einen Kanal benutzen
> darf oder ob irgendeine 'Behörde' da grad Anspruch drauf hat?

Er fragt nicht nach, sondern lauscht ob er Radaraktivitäten wahrnimmt. 
O.a. deshalb ist bei 5GHz WLAN auch viel mehr auf den unteren Kanälen 
los, da kann man sich den Zirkus nämlich sparen.

von KanalräumRatte (Gast)


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C. A. Rotwang schrieb:
> nicht nutzbar wegen Prüfung auf bevorrechtigte Nutzer (z.B. RADAR)

Da fragt man sich als Bastler schon wie man einfach ein RADAR Signal mit 
kleiner Leistung (<0dBm) erzeugt.. ;-)

von ACDC (Gast)


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